Tagesspiegel Politikmonitoring zur Netzpolitik
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EDITORIAL – Datenschutz in Europa SEITE 2
ERGEBNISSE DER KW 05 KOMPLETTE ÜBERSICHT – SEITE 13
Ausgabe 2015.06 vom 02.02.2015 www.monitoring.tagesspiegel.de
BUNDESRAT ...................................................................................
Stellungnahme des Ausschusses für Innere Angelegenheiten zum IT-Sicherheitsgesetz
ANAL
YSE
MO
NIT
ORI
NG
TOP ISSUES AB SEITE 2
BUNDESTAG ...................................................................................
Institut ohne Einblicke beim BNDProbleme mit moderner Telematik
BUNDESRAT ...........................................
930. Sitzung des Bundesrates
AUSBLICK AUF KW 06 KOMPLETTE ÜBERSICHT – SEITE 21
BUNDESTAG ...........................................
84. Sitzung des Deutschen Bundestages85. Sitzung des Deutschen Bundestages86. Sitzung des Deutschen Bundestages36. Sitzung des Innenausschusses29. Sitzung des Ausschusses Digitale Agenda u.a.
STAKEHOLDER .......................................
BMWi zur IT-SicherheitStifterverband zu digitalen Lern- und Bil-dungsprozessen
99. Sitzung der Artikel-29-Gruppe u.a.
NEU .............................................................
Keine neuen Gesetze
UPDATE .....................................................................................................................................
Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes – Stärkung der Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht im Bund durch Errichtung einer obersten Bundesbehörde
Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz)
STATUS ZUM 02.02.2015 KOMPLETTE ÜBERSICHT – SEITE 16
EU-KOMMISSION ERNEUERT PLÄNE ZUR SPEICHERUNG VON FLUGGASTDATEN
Knapp ein Jahr nachdem das EU-Parlament ihre Vorlage zur Speicherung von Fluggast-daten (Passenger Name Record, PNR) abge-lehnt hatte, unternimmt die EU-Kommission nach den Terroranschlägen von Paris nun offenbar einen neuen Versuch einer gesetz-lichen Regelung. Statewatch hat das interne Papier „EU PNR – the way forward“ veröf-fentlicht, in dem die aktuellen Vorstellungen der Kommission festgehalten sind.
NEUE FACEBOOK-AGB: RECHTSAUS-SCHUSS DISKUTIERT, DATENSCHUTZ-BEHÖRDE PRÜFT
EUROPÄISCHER DATENSCHUTZTAG: AUFFORDERUNG ZUM HANDELN
BUNDESNETZAGENTUR STARTET DAS VERFAHREN ZUR FREQUENZVERSTEIGERUNG
Am Mittwoch, den 28. Januar, hat die Bun-desnetzagentur eine Entscheidung über die Anordnung und die Wahl des Vergabever-fahrens sowie die Vergabe- und Auktions-regeln beschlossen. Obwohl sich verschie-dene Mobilfunkanbieter lange gegen eine Versteigerung ausgesprochen hatten, hat sich die Bundesnetzagentur wie erwartet für eine Versteigerung in den Bereichen 700 Mhz, 900 Mhz, 1800 Mhz sowie weiterer Frequenzen im Bereich 1452 bis 1492 Mhz entschieden.
SERV
ICE ANLAGEN ................................................
Im Anhang finden Sie alle wichtigen Hinter-grunddokumente wie bspw. Referentenent-würfe, Drucksachen, Positionen und Studien.
DATENBANK .............................................
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DOKUMENTENSERVICE ........................
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BERLINER INFORMATIONSDIENST
PNRSICHERHEIT BREITBANDFREQUENZEN
VERBRAUCHER
EU
DATENSCHUTZ
DATENSCHUTZ
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TPM Netzpolitik 2015.06 SEITE 2 → ANALYSE – TOP ISSUE
ANAL
YSE
EU-KOMMISSION ERNEUERT PLÄNE ZUR SPEICHERUNG VON FLUGGASTDATEN
Von Nadine Brockmann
Knapp ein Jahr nachdem das EU-Parlament ihre Vorlage zur Speicherung von Fluggastdaten (Passenger Name Record, PNR) abgelehnt hatte, unternimmt die EU-Kommission nach den Terroranschlägen von Paris nun offenbar einen neuen Versuch einer gesetzlichen Regelung. Statewatch hat das interne Papier „EU PNR – the way forward“ veröf-fentlicht, in dem die aktuellen Vorstellungen der Kommissi-on festgehalten sind.
Gegenüber ihren ursprünglichen Plänen aus dem Jahr 2011 hat sich die Position der Kommission nicht substantiell ge-ändert, aber es gibt kleinere Veränderungen. So sollen die gespeicherten Daten bereits nach sieben statt wie vormals geplant nach 30 Tagen entpersonalisiert werden. Die Ras-terung der entpersonalisierten Daten nach transnationa-len Straftaten soll nur noch vier Jahre lang möglich sein, die Fahndung zum Thema Terrorismus aber weiterhin fünf Jahre lang. Darüber hinaus sollen Fluggäste das Recht be-kommen, die über sie gespeicherten Daten anfordern zu können.
Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenmi-nisterium, Ole Schröder (CDU) hat sich am Mittwoch im Europaausschuss des Deutschen Bundestages positiv zu dem Vorhaben der EU-Kommission geäußert. Der Verhand-lungsführer des EU-Parlaments für die EU-Datenschutz-grundverordnung, Jan Philipp Albrecht, hingegen hält die Pläne der Kommission für einen Affront gegenüber der Kritik des Europäischen Parlaments. Auch der Europäische Gerichtshof hatte im vergangenen Jahr die anlasslose Vor-ratsdatenspeicherung für unverhältnismäßig erklärt. Sie sei mit der Grundrechtecharta der EU nicht vereinbar.
Liebe Leser,es entbehrte nicht einer gewissen Ironie, dass ausgerech-net am Europäischen Datenschutztag am Mittwoch, den 28. Januar, die internen Pläne der EU-Kommission geleakt wurden, die eine sehr umfangreiche Fluggastdatenspeiche-rung in Europa vorsehen. Das Europäische Parlament hatte allerdings einen ersten Anlauf aus dem Jahr 2011 im ver-gangenen Jahr abgelehnt.
Während die europäischen Regierungen als Reaktion auf die terroristischen Anschläge in Paris die Bereitschaft er-kennen lassen, mehr Daten ihrer Bürger zu sammeln,
hat die deutsche Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff in der vergangenen Woche eine überraschen-de Kehrtwende vollzogen: Im Gegensatz zu ihrer Zeit als CDU-Bundestagsabgeordneter befürwortet sie die Vorrats-datenspeicherung nun nicht mehr. Bereits bei der Daten-schutzkonferenz am Europäischen Datenschutztag im Berli-ner Abgeordnetenhaus hatte sie das Datenabkommen Safe Harbor als „Katastrophe für den Datenschutz“ bezeichnet.
Mehr dazu lesen Sie auf den folgenden Seiten.
Nadine Brockmann Analystin für Netzpolitik
TOP ISSUE I
EDITORIAL
PNR SICHERHEIT
www.monitoring.tagesspiegel.de
TPM Netzpolitik 2015.06 SEITE 3 → ANALYSE – TOP ISSUE
ANAL
YSE HINTERGRUND – EU-KOMMISSION ERNEUERT PLÄNE ZUR SPEICHERUNG
VON FLUGGASTDATEN
→ POSITIONEN
JAN PHILIPP ALBRECHT, MdEP und innen- und justizpolitischer Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion
Statt wie ursprünglich angekündigt eine grundlegende Überarbeitung vorzulegen, wird den Abgeordneten der alte Wein in neuen Schläuchen präsentiert. Diese Vorschläge haben die Abgeordneten im April 2013 als unverhältnismäßig zurückgewiesen. (gruene-europa.de, 28.01.2015) http://goo.gl/VgI6Hm
ALEXANDER SANDER, Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft
Mit den marginalen Änderungen, die die EU-Kommission nun am EU-PNR vorgenommen hat, wird der grundrechtswidrige Charakter der Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten keinesfalls ausgeräumt. (digitalegesellschaft.de, 28.01.2015) http://goo.gl/EXP5kE
→ QUELLEN
Positionspapier der EU-Kommission „EU PNR – the way forward“
• http://goo.gl/SNLers
Weitere Berichterstattung:
• http://www.theguardian.com/uk-news/2015/jan/28/european-commission-blanket-collection-passenger-data
• http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/eu-kommission-will-speicherung-von-fluggastdaten-durchsetzen-a-1015393.html
• https://netzpolitik.org/2015/leak-eu-kommission-macht-neuen-vorschlag-fuer-anlasslose-vorratsdatenspeicherung-aller-fluggastdaten-fuer-fuenf-jahre/
• http://www.golem.de/news/fluggastdatenspeicherung-eu-will-datensaetze-nach-sieben-tagen-anonymisieren-1501-111996.html
• http://www.tagesspiegel.de/politik/fluggastdaten-die-zynische-logik-der-sicherheitspolitiker/11296032.html
www.monitoring.tagesspiegel.de
TPM Netzpolitik 2015.06 SEITE 4 → ANALYSE – TOP ISSUE
ANAL
YSE
ANAL
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TOP ISSUE II
BUNDESNETZAGENTUR STARTET DAS VERFAHREN ZUR FREQUENZVERSTEIGERUNG
Von Nadine Brockmann
Am Mittwoch, den 28. Januar, hat die Bundesnetzagentur eine Entscheidung über die Anordnung und die Wahl des Vergabeverfahrens sowie die Vergaberegeln und Aukti-onsregeln beschlossen. Obwohl sich verschiedene Mobil-funkanbieter lange gegen eine Versteigerung nach dem Muster aus dem Jahr 2010 und für eine andere Vergabe-form ausgesprochen hatten, hat sich die Bundesnetzagen-tur wie erwartet für eine Versteigerung in den Bereichen 700 Mhz, 900 Mhz, 1800 Mhz sowie weiterer Frequenzen im Bereich 1452 bis 1492 Mhz entschieden. Die Unterneh-men haben nun bis zum 6. März 2015 Zeit, ihre Zulassung zur Auktion zu beantragen.
Um die Entscheidung vorzubereiten, hatte die Präsidenten-kammer im Oktober 2014 einen ersten Entscheidungsent-wurf zur Anhörung gestellt. Stellungnahmen konnten bis zum 26. November 2014 eingereicht werden, im Januar fand dazu eine mündliche Anhörung statt. Bis zuletzt hat-ten verschiedene Mobilfunkanbieter im Rahmen des Ver-fahrens davor gewarnt, dass durch die Versteigerung zu hohe Kosten entstehen und dadurch keine Investitionsmit-tel für den Breitbandausbau mehr verfügbar sein würden. Nachdem die Bundesnetzagentur gegenüber dem Entwurf noch einige Änderungen vorgenommen hat, überwiegt nun das positive Echo auf die Vorgaben.
Der BITKOM hebt insbesondere hervor, dass mit den er-gänzenden Anforderungen bei der Versteigerung der 700 MHz-Frequenzen eine breite Versorgung der Bevölkerung mit schnellem Internet sichergestellt werde. Die Versor-gungsauflagen im Beschluss der Präsidentenkammer sehen unter anderem vor: „Jeder Zuteilungsinhaber – mit Aus-nahme von Neueinsteigern – muss in einem Zeitraum von drei Jahren eine flächendeckende Breitbandversorgung der Bevölkerung mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s pro Antennensektor sicherstellen und dabei eine Abdeckung von mindestens 98 Prozent der Haushalte, in jedem Bundesland aber mindestens 97 Prozent, erreichen.“
Im Vorfeld hatte sich insbesondere Telefónica für eine Klärung der Zahlungsmodalitäten eingesetzt, da be-fürchtet wurde, dass nach der Versteigerung der
700-MHz-Frequenzen die vollständige Zahlung fällig wäre, während die Nutzung erst in einigen Jahren möglich wäre, da der Frequenzbereich derzeit noch für die Digitale Rund-funktechnik DVB-T genutzt wird. Hier hat man sich nun auf die Zahlung von drei gleich hohen Raten verständigt. Das Mindestgebot im Frequenzbereich 700 bzw. 900 MHz liegt bei 75 Mio. Euro.
Nachdem sich Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt im vergangenen Jahr wiederholt für kostenlose Internet-verbindungen und ein stabiles Mobilfunknetz in allen Zü-gen ausgesprochen hatte, ist eine weitere Anforderung an die Auktionsteilnehmer, eine vollständige Versorgung für die Hauptverkehrswege – Bundesautobahnen und ICE-Strecken – sicherzustellen.
Für Frequenzzuteilungsinhaber, die bislang noch nicht Be-treiber eines bundesweiten Mobilfunknetzes sind, sieht die Bundesnetzagentur als Auflage vor, dass sie bei der Fre-quenznutzung einen Versorgungsgrad der Bevölkerung von mindestens 25 Prozent ab dem 1. Januar 2021 und mindes-tens 50 Prozent ab dem 1. Januar 2023 erreichen sollen. Alle Frequenzzuteilungen dieses Verfahrens sind bis zum 31. Dezember 2033 befristet.
Die Durchführung der Auktion ist für Mai oder Juni 2015 in Mainz vorgesehen. Die Erlöse gehen je zur Hälfte an den Bund und an die Länder. Auf der Konferenz der Regierungs-chefs der Länder hatte man sich am 11. Dezember 2014 darauf verständigt, dass die Einnahmen vollständig für die Förderung des Ausbaus von Breitbandinfrastruktur ver-wendet werden.
An dieser Stelle gibt es allerdings Kritik, denn die Wettbe-werber der Deutschen Telekom befürchten, dass es durch die finanzielle Förderung beim Breitbandausbau zu einer Wettbewerbsverzerrung kommt. Bereits am 15. Januar hat-ten die Spitzen der Verbände BREKO und VATM in einem Gespräch mit Günther Oettinger, EU-Kommissar für Digita-le Wirtschaft und Gesellschaft, darauf verwiesen, dass eine „Re-Monopolisierung des europäischen – und deutschen – Telekommunikationsmarktes zugunsten so genannter
BREITBANDFREQUENZEN
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TPM Netzpolitik 2015.06 SEITE 5 → ANALYSE – TOP ISSUE
ANAL
YSE
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YSE ‚nationaler Champions’“ nicht zu einem schnelleren und
effizienteren Breitbandausbau führe.
Die Monopolkommission hatte in ihrem Sondergutachten „Telekommunikation 2013: Vielfalt der Märkte erhalten“ darauf hingewiesen, dass es „entscheidend für den Fort-bestand und die Intensivierung des Wettbewerbs auf dem Markt für Breitbandanschlüsse ist, dass der Netzausbau weiterhin marktgetrieben und mit privaten Investitionen
erfolgt.“ Die EU-Kommission hat mit Blick auf die Entwick-lungen im Markt „Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau“ entwickelt, die noch einmal klarstellen, dass „öffentliche Mittel in diesem Wirt-schaftszweig mit Bedacht eingesetzt werden und die Kom-mission sicherstellt, dass staatliche Beihilfen Marktinvesti-tionen nicht ersetzen, sondern lediglich ergänzen“.
HINTERGRUND – BUNDESNETZAGENTUR STARTET DAS VERFAHREN ZUR FREQUENZVERSTEIGERUNG
→ POSITIONEN
KIRSTEN LÜHMANN, Sprecherin der Arbeitsgruppe Verkehr und digitale Infrastruktur der SPD-Bundestagsfraktion und MARTIN DÖRMANN, Berichterstatter für digitale Infrastruktur der SPD-Bundestagsfraktion
Die heutige Einigung ist ein Meilenstein für die Umsetzung der ehrgeizigen Ausbauziele der Regierungskoalition. (spdfraktion.de, 26.01.2015) http://goo.gl/6LD5hH
TABEA RÖSSNER, Sprecherin für Medien, Kreativwirtschaft und digitale Infrastruktur der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Die Art und Weise wie die Bundesnetzagentur mit Unterstützung der Bundesregierung Funkfrequenzen ausschreiben möchte, verhin-dert, dass neue Anbieter eine Chance bekommen. (gruen-digital.de, 26.01.2015) http://goo.gl/lM7Kvv
JOCHEN HOMANN, Präsident der Bundesnetzagentur
Die Entscheidung der Bundesnetzagentur schafft die Voraussetzungen für die Versteigerung von Frequenzen für mobiles Breitband. Als erstes Land in Europa wollen wir auch die Frequenzen im 700¬Megahertz-Bereich hierfür vergeben. Insbesondere die frühzeitige Vergabe dieser Frequenzen soll im ländlichen Raum die Breitbandversorgung im Wettbewerb der Anbieter spürbar verbessern. (bundesnetzagentur.de, 29.01.2015) http://goo.gl/EvbnnR
DR. BERHARD ROHLEDER, Hauptgeschäftsführer des BITKOM
Damit schaffen wir die Voraussetzung für die nötige Digitalisierung unserer Industrie sowie für Zukunftstechnologien wie das autono-me Fahren und ermöglichen zugleich jedem eine bessere mobile Internetnutzung. (bitkom.org, 27.01.2015) http://goo.gl/HM8xpx
NORBERT WESTFAL, Präsident des BREKO
Ohne lokal und regional tätige alternative Netzbetreiber gäbe es vielerorts kein Highspeed-Internet, weil sich der Ausbau für Großkon-zerne wie die Deutsche Telekom in ländlichen oder unterversorgten Regionen vielfach nicht rechnet. (vatm.de, 15.01.2015) http://goo.gl/UZAhij
THORSTEN DIRKS, Vorstandsvorsitzender von Telefónica Deutschland
Die Bundesnetzagentur hat aus unserer Sicht in einem komplexen Interessenumfeld einen gangbaren Kompromiss gefunden, der die Voraussetzungen für einen aktiven Breitbandausbau sowie funktionierenden Wettbewerb erfüllt und damit im Interesse der deut-schen Verbraucher ist. (blog.telefonica.de, 29.01.2015) http://goo.gl/7VNwcL
www.monitoring.tagesspiegel.de
TPM Netzpolitik 2015.06 SEITE 6 → ANALYSE – TOP ISSUE
ANAL
YSE
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YSE → QUELLEN
Entscheidung der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur zu den Vergaberegeln und den Auktionsregeln zur Vergabe von Frequenzen in den Bereichen 700 MHz, 900 MHz, 1800 MHz sowie weiterer Frequenzen im Bereich 1452 – 1492 MHz für den drahtlosen Netzzugang zum Angebot von Telekommunikationsdiensten
• http://goo.gl/pKA78S
Mitteilung der Kommission „Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau“
• http://goo.gl/usyTle
Weitere Berichterstattung:
• http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/schnelles-internet-auktion-von-mobilfunkfrequenzen-noch-vor-dem-sommer/11286788.html
• http://www.welt.de/wirtschaft/article136820754/Netzagentur-verhindert-neuen-Anbieter-im-Mobilfunk.html
• http://www.computerbild.de/artikel/cb-News-Internet-Bundesnetzagentur-gibt-gruenes-Licht-fuer-neue-Frequenzauktion-11363562.html
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TPM Netzpolitik 2015.06 SEITE 7
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YSE
→ ANALYSE – TOP ISSUE
TOP ISSUE III
NEUE FACEBOOK-AGB: RECHTSAUSSCHUSS DISKUTIERT, DATENSCHUTZBEHÖRDE PRÜFT
Von Nadine Brockmann
Am Europäischen Datenschutztag stand im Bundestagsaus-schuss für Recht und Verbraucherschutz ein spezifischer As-pekt des Themas Datenschutz auf der Tagesordnung: die neuen Nutzungsbedingungen von Facebook, die das Unter-nehmen am 30. Januar 2015 eingeführt hat. Die Nutzer können einerseits genauer als bisher festlegen, welche ihrer Facebook-kontakte ihre Einträge sehen können. Andererseits sammelt Facebook laut den neuen AGB noch mehr Daten seiner Nutzer als zuvor und wertet diese für die Einblendung personenbe-zogener Werbung aus. So zeichnet Facebook geräteübergrei-fend auf, welche Seiten seine Nutzer im Netz besuchen und welche Apps sie benutzen. Auch auf den aktuellen Standort zu-geschnittene Werbung soll nun möglich sein. Ein Widerspruch gegen diese neuen Nutzungsbedingungen ist nicht möglich. Wer sich am oder nach dem 30. Januar 2015 in dem sozialen Netzwerk einloggt, stimmt den neuen AGBs automatisch zu.
Die Fragen des Ausschusses hat am Mittwoch, 29. Januar, Ri-chard Allan, Facebooks Policy-Direktor Europa, beantwortet. Insbesondere die Aspekte Speicherung von Daten, Weiterga-be der Daten an Dritte und der mögliche Zugriff staatlicher Stellen standen im Mittelpunkt der Diskussion. Seinen Anga-ben zufolge werden Daten wie IP-Adressen und Standortda-ten so lange gespeichert, wie dafür „wirtschaftliche Gründe“ oder Sicherheitsaspekte bestünden. Da die Speicherung auf US-Servern erfolge, fiele der Zugriff von Seiten des Staates unter US-Recht. Bezüglich der Datenschutz-Grundverord-nung der EU setze sich Facebook dafür ein, dass sich ein in Europa tätiges Unternehmen an die rechtlichen Vorgaben halten müsse, die in seinem Standortstaat gelten. Diese Pra-xis verfolgt das Unternehmen bereits jetzt und verweist in Datenschutzdebatten auf die geltenden Regelungen seines Standortes Irland.
Diese Position ist nach Ansicht des Hamburgischen Daten-schutzbeauftragten Prof. Dr. Johannes Caspar – am Mitt-wochvormittag ebenfalls zu Gast im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz – seit dem sogenannten Google-Spain-Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Mai vergangenen Jahres nicht mehr haltbar. Der EuGH hatte darin klargestellt, dass sich das in den USA ansässige Unternehmen Goog-le in punkto Schutz persönlicher Daten an die Europäische
Datenschutzrichtlinie halten müsse. Caspar ist daher über-zeugt, dass Facebook an das nationale Recht gebunden sei. Der Datenschutzbeauftragte hat deshalb ein Prüfverfahren gemäß Paragraph 38 des Bundesdatenschutzgesetzes gegen Facebook eingeleitet.
In einem Brief an die europäische Niederlassung des Unter-nehmens bittet der Hamburger Datenschützer um die Beant-wortung von zwölf Fragen. Er möchte beispielsweise genau erläutert bekommen, ob mit der Änderung der Nutzungs-bedingungen und der Datenrichtlinie des Unternehmens „eine technische Änderung der Verfahren des Erhebens, Ver-arbeitens oder Nutzens personenbezogener Daten, z.B. die Erweiterung der Übermittlung personenbezogener Daten an Drittunternehmen“ einhergehe. Auch möchte er wissen, wie Facebook die Beachtung der Vorgaben des Bundesda-tenschutzgesetzes im Hinblick auf Datenvermeidung und Datensparsamkeit sicherstelle und das im Telemediengesetz vorgeschriebene Trennungsgebot von Daten gewährleistet werde. Caspar hatte am Mittwoch im Ausschuss gewarnt, dass nach den neuen AGBs beispielsweise ein Datenaus-tausch zwischen den zu Facebook gehörenden Unternehmen wie WhatsApp und Instagram, möglich sei. Auch sei derzeit unklar, ob Facebook aus den Daten Nutzerprofile bilde.
Inzwischen haben sich auch Bundesverbraucherschutzminis-ter Heiko Maas (SPD) und die Internetbotschafterin der Bun-desregierung in Brüssel, Gesche Joost (SPD), kritisch zu den neuen Nutzungsbedingungen von Facebook geäußert und das Unternehmen aufgefordert, Korrekturen vorzunehmen. „Jeder sollte bei Facebook auch einzelnen Teilen der Daten-nutzung widersprechen können - anstatt nach dem Motto ‚Alles oder nichts‘ allein die Option zu haben, sich ganz aus Facebook abzumelden“, so Maas gegenüber Spiegel Online. Der Parlamentarische Staatssekretär Ulrich Kelber hatte be-reits im Dezember ähnliche Kritikpunkte in einem Brief an Facebook Ireland geäußert. Er macht in seinem sechsseitigen Schreiben auch konkrete Verbesserungsvorschläge. Er rät Fa-cebook zum Beispiel, über die unternehmenseigene Daten-verarbeitung „eine interaktive Anleitung und differenzierte Einstellungsmöglichkeiten für die Nutzer“ anzubieten.
VERBRAUCHERDATENSCHUTZ
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TPM Netzpolitik 2015.06 SEITE 8
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→ ANALYSE – TOP ISSUE
HINTERGRUND – NEUE FACEBOOK-AGB: RECHTSAUSSCHUSS DISKUTIERT (...)
→ POSITIONEN
HEIKO MAAS, Bundesverbraucherschutzminister (SPD)
Nutzer bleiben weiter im Unklaren darüber, welche Daten erhoben und wie sie konkret verwendet werden. (spiegel.de, 31.01.2015) http://goo.gl/4cJHfv
ULRICH KELBER, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und Verbraucherschutz (SPD)
Facebook geht mit ihren neuen AGB sehr weit. Wir wollen daher, dass noch im Jahr 2015 die neue europäische Datenschutzgrundver-ordnung verabschiedet wird. (futurezone.at, 28.01.2015) http://goo.gl/TZJM18
GESCHE JOOST, Internetbotschafterin der Bundesregierung
Die Änderungen kann man als Verletzung der informationellen Selbstbestimmung sehen. (spiegel.de, 31.01.2015) http://goo.gl/4cJHfv
MECHTHILD HEIL, verbraucherschutzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Die Frage ist: Welche Daten werden im Hintergrund gesammelt, und wie gehen die verschiedenen Unternehmen damit um? (br.de, 28.01.2015) http://goo.gl/x3qpX1
CAREN LAY, verbraucherpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke
Die Frage, ob ein Datenaustausch mit anderen Anbietern wie etwa WhatsApp definitiv ausgeschlossen werden kann, oder ob Nutzer-profile erstellt werden, blieben unbeantwortet. (linksfraktion.de, 28.01.2015) http://goo.gl/zeaHDV
KONSTANTIN VON NOTZ, netzpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Die Bundesregierung kann nicht einerseits sagen, dass Facebook klar gegen deutsches Recht verstößt, dann aber, obwohl die Verant-wortung, diesen Zustand abzustellen, klar auch bei ihr liegt, allein auf die EU-Ebene verweisen. (gruen-digital.de, 29.01.2015) http://goo.gl/hqEBEB
PETER SCHAAR, Vorsitzender der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz (EAID)
Facebook macht uns noch gläserner. (br.de, 29.01.2015) http://goo.gl/YCcFvo
→ DOKUMENTE
Brief und Fragenkatalog des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit an Facebook, 22.01.2015
• http://goo.gl/KnppuX
Brief von Ulrich Kelber, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und Verbraucherschutz, an Facebook, 22.12.2014
• http://goo.gl/royXtv
Weitere Berichterstattung:
• http://www.tagesspiegel.de/politik/neue-geschaeftsbedingungen-bundestag-knoepft-sich-facebook-vor/11293324.html
• http://www.fr-online.de/digital/facebook-nutzungsbedingungen-bundestag-diskutiert-ueber-facebook,1472406,29685434,view,asFirstTeaser.html
• http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundestag-diskutiert-neue-Facebook-AGB-2530619.html
• http://www.tagesschau.de/inland/facebook-135.html
• http://www.ndr.de/info/sendungen/kommentare/Facebook-Aenderungen-sind-kein-Dammbruch,facebook1232.html
• http://www.inforadio.de/programm/schema/sendungen/int/201501/28/215902.html
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TPM Netzpolitik 2015.06 SEITE 9
ANAL
YSE
ANAL
YSE
→ ANALYSE – TOP ISSUE
TOP ISSUE IV
EUROPÄISCHER DATENSCHUTZTAG: AUFFORDERUNG ZUM HANDELN
Von Nadine Brockmann
Den Europäischen Datenschutztag am Mittwoch, den 28. Ja-nuar, nahmen Datenschutzbeauftragte, Verbraucherschützer, Politiker und Wirtschaftsvertreter zum Anlass, auf Gesetzes-lücken und den Handlungsbedarf beim Thema Datenschutz hinzuweisen. Die geltende europäische Datenschutzrichtlinie stammt noch aus dem Jahr 1995, als es weder Google noch Facebook gab. In vielen Staaten der EU gelten unterschiedli-che Regelungen; für Urteile bezüglich des Schutzes der Daten von europäischen Bürgern kann der Europäische Gerichtshof (EuGH) derzeit ausschließlich auf die europäische Grund-rechtecharta aus dem Jahr 2009 zurückgreifen.
Dies soll sich mit der neuen Datenschutzgrundverordnung än-dern. Die EU-Kommission hat ihren Gesetzesvorschlag im Januar 2012 vorgestellt und das Europäische Parlament seine Stellung-nahme – nach der Bearbeitung von 3.999 Änderungsanträgen – im März des vergangenen Jahres in erster Lesung verabschiedet. Der zuständige Berichterstatter des EU-Parlaments Jan Philipp Albrecht (Die Grünen/EFA) hat den EU-Rat nun aufgefordert, zu einer gemeinsamen Position zu kommen, damit die drei beteiligten Organe im Sommer in den Trilog eintreten können. „Je länger die EU-Datenschutzgrundverordnung nicht in Kraft ist, desto mehr Nachteile entstehen für die Wirtschaft und die Verbraucher“, so der Europaabgeordnete bei einem Pressege-spräch. Die Vorschläge, welche die Bundesregierung bei dem Treffen der EU-Innen- und Justizminister Ende der vergangenen Woche in Riga vorgestellt hatte, könnten nach Einschätzung von Albrecht für eine weitere Verzögerung sorgen.
Die neue Datenschutzgrundverordnung soll beispielsweise regeln, wie viel Löschrechte die Bürger der EU haben und welche Datenschutzstandards Produkte haben müssen, die auf dem europäischen Markt angeboten werden. Es geht auch um Pflichten bei der Datenverarbeitung: Wann ist angesichts neuer Geräte und neuer technischer Möglich-keiten eine Folgeabschätzung für die gespeicherten Daten zu machen und in welchen Fällen haben Unternehmen die zuständigen Datenschutzstellen einzubeziehen? Der Ver-handlungsführer des EU-Parlaments machte deutlich, dass ein Kompromiss unterhalb des Datenschutzstandards der Richtlinie von 1995 für die europäischen Volksvertreter kei-ne Option sei. Wenn der Ministerrat diese rote Linie unter-schreite, werde es keine Verordnung geben, so Albrecht.
Helmut Fallmann, Vorstandsmitglied der Softwarefirma Fa-basoft und Berater der EU-Kommission zum Thema Cloud-Computing, wies in dem Pressegespräch darauf hin, dass viele mittelständische IT-Unternehmen in Europa ein gro-ßes Interesse an einer einheitlichen EU-Regelung hätten. Derzeit würden japanische und US-Firmen in Europa nach ihren eigenen Regeln spielen, während europäische Firmen das Nachsehen hätten, weil sie sich an europäisches Recht halten müssten. Wenn das europäische Recht mit der Da-tenschutzgrundverordnung auch für Firmen gelte, die von außerhalb der EU ihre Dienste in Europa anböten, hätten die europäischen Firmen einen Vorteil. Auch Jan Philipp Albrecht ist der Ansicht, dass die europäische Datenschutz-grundverordnung ein harter Schlag für die Firmen aus dem Silicon Valley wäre, da diese zunächst nicht in der Lage wären, die europäischen Standards zu erfüllen. Nach der jahrelangen Subventionierung dieser Unternehmen durch den „Datenschutz-Flickenteppich“ in Europa käme es mit der Datenschutzgrundverordnung dann zu einer Subventi-onierung von EU-Firmen, die in Bezug auf Datenschutzinte-ressen sensibler und weiter seien.
Fallmann plädiert außerdem dafür, ein europäisches Cloud-Gütesiegel einzuführen. Derzeit würden viele Firmen auf-grund von Sicherheitsbedenken davor zurückschrecken, ihre Daten in einer Cloud zu speichern. Der NSA-Skandal und die Dominanz von US-Firmen in diesem Segment seien die Ursache für die Vertrauenskrise. Seiner Ansicht nach, sollte die EU darüber hinaus das Datenübertragungsab-kommen Safe Harbor kündigen. Dies entspräche auch einem Beschluss des EU-Parlaments, so Albrecht. Die EU-Kommission habe aber zunächst einen Fragenkatalog an die USA geschickt, deren Beantwortung noch ausstehe. „Eine europäische Datenschutzgrundverordnung könnte Neu- oder Nachverhandlungen des Safe-Harbor-Abkom-mens auf eine ganz andere Grundlage stellen“, sagte der Vorsitzende des Innen- und Justizausschusses im Europäi-schen Parlament.
Safe Harbor in der Kritik – Datensicherheit im internatio-nalen Datenverkehr
Handlungsbedarf insbesondere bei der Sicherstellung und
EUDATENSCHUTZ
www.monitoring.tagesspiegel.de
TPM Netzpolitik 2015.06 SEITE 10
ANAL
YSE
ANAL
YSE
→ ANALYSE – TOP ISSUE
Regulierung des internationalen Datenverkehrs haben auch die Datenschutzbeauftragten der Länder am Mittwoch, 28. Januar, beim Europäischen Datenschutztag in Berlin kons-tatiert. Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Prof. Dr. Johannes Caspar, der in die-sem Jahr die Veranstaltung ausrichtete, sprach im Hinblick auf die systematische Massenüberwachung durch die NSA und die Zusammenarbeit der Geheimdienste westlicher Staaten von einer Zäsur. Vor dem Hintergrund des „um-fassenden und anlasslosen Zugriffs der US-Sicherheitsbe-hörden auf die Daten europäischer Bürger in der Hand von US-Unternehmen“ gehe es konkret um die Legitimation solcher Datenübertragungen, erklärte er gemeinsam mit dem Berliner Datenschutzbeauftragten Alexander Dix.
Besonders in der Kritik steht dabei das Safe-Harbor-Ab-kommen der Europäischen Union, das die Datenübertra-gung von europäischen Unternehmen an US-Firmen regelt. Dass US-Dienste „den Anspruch der totalen Überwachung“ hätten, sei zum Zeitpunkt der Vereinbarung im Jahr 2000 noch nicht bekannt gewesen, so Dix. In der Podiumsrun-de am Ende der Veranstaltung zum Europäischen Daten-schutztag stellte der Moderator und ehemalige Bundes-datenschutzbeauftragte Peter Schaar die Aussetzung von Safe Harbor zur Diskussion. Markus Stamm, Vorsitzender des AK Datenschutz des BITKOM, warnte, dass ein plötzli-cher Übermittlungsstopp von Kundendaten in die USA für viele Unternehmen einer Katastrophe gleichkäme, weil auf die Schnelle keine Alternativen zur Verfügung stünden. Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff stellte da-gegen fest: „Momentan ist Safe Harbor eine Katastrophe für den Datenschutz!“ Im Falle einer Aufkündigung des Ab-kommens plädierte Stamm im Interesse der Unternehmen, die auf Datentransfer mit den USA angewiesen sind, für eine angemessene Übergangszeit.
Die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundeswirt-schaftsminister, Brigitte Zypries, ist allerdings nicht der An-sicht, dass die Divergenzen in punkto Datenschutz „in kur-zer oder überschaubarer Zeit zu lösen sind“. Die politische Wirklichkeit sei, dass die USA und auch andere Staaten ein anderes Verständnis im Umgang mit Daten hätten. Der netzpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Konstantin von Notz, vertrat die Meinung, dass die Rechtsdurchsetzung bei US-Firmen eine Frage des politischen Willens sei. Der umgekehrte Fall – dass sich eu-ropäische Firmen in den USA nicht an US-Gesetze hielten – sei schließlich nicht denkbar. Auch Alexander Dix forder-te, mehr Druck aufzubauen, damit die Daten europäischer Bürger auch außerhalb der EU den europäischen Daten-schutzbestimmungen unterlägen.
Recht auf Vergessen – nach dem Google-Spain-Urteil
Handlungsbedarf sahen die Podiumsteilnehmer der Veran-staltung „Das Recht, vergessen zu werden, Informations-freiheit und Datenschutz“ am Vorabend des Europäischen Datenschutztages in der Europäischen Akademie für Infor-mationsfreiheit und Datenschutz auch nach dem sogenann-ten Google-Spain-Urteil vom Mai des vergangenen Jahres. Der Europäische Gerichtshof hatte darin festgestellt, dass Google an das EU-Datenschutzrecht gebunden ist, weil das Unternehmen seine Dienste in der EU anbietet und dabei personenbezogene Daten verarbeitet. Der Suchma-schinenbetreiber ist seitdem verpflichtet, die Verknüpfung zu bestimmten URL bei Namenssuchen zu löschen, wenn der betroffene EU-Bürger den Schutz seiner Persönlichkeit durch die personenbezogenen Daten auf der betreffenden Website gefährdet sieht.
Kritiker der Entscheidung hatten nach der Urteilssprechung gewarnt, dass mit dieser Entscheidung die Pressefreiheit und die Informationsfreiheit eingeschränkt würden. Die Direktorin der Forschungsstelle Datenschutz der Goethe-Universität Frankfurt, Prof. Dr. Indra Spiecker, stellte in ihrem Kurzvortrag aber klar, dass die Grundinformation – also etwa ein Zeitungsartikel – nach wie vor im Internet auffindbar bliebe, lediglich die Zuordnung zu dem Namen des Löschauftraggebers müsse gelöscht werden. Der Ham-burger Datenschutzbeauftragte Prof. Dr. Johannes Caspar konstatierte ebenfalls, dass es weniger um ein Recht auf Vergessen, als ein Recht darauf, nicht so gut gefunden zu werden, gehe. Es sei wichtig, im technologischen Zeitalter ethische Ansprüche durchzusetzen. Schließlich gehe es vielfach um Schicksale, etwa wenn junge Menschen durch Informationen im Internet bei der Jobsuche stigmatisiert würden.
Die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die aktuell Mitglied eines Google-Exper-tenbeirats „Recht auf Vergessen“ ist, führte aus, dass nach dem Urteil des Europäischen Gerichtsurteils in der Praxis viele Fragen in der konkreten Handhabung auftauchten. So sei es nicht möglich, eine Kriterienliste aufzustellen, in welchen Fällen immer gelöscht werden müsse. Derzeit müsse man jeden Einzelfall genau untersuchen. Wie Jan Kottmann, Leiter Medienpolitik Google Germany berich-tete, hat Google für die Löschvorgänge dutzende Mitar-beiter eingestellt. Seit dem Urteil des EuGH habe es EU-weit 206.000 Löschanträge für 748.000 URL gegeben. In Deutschland seien für die Verknüpfungen zu 131.000 URL Löschanträge eingegangen. Knapp über 50 Prozent der Löschanträge in Deutschland lehne Google ab, in der EU
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→ ANALYSE – TOP ISSUE
seien es etwa 60 Prozent, die nicht entfernt würden. Für die umstrittenen Fälle regte Leutheusser-Schnarrenberger die Einrichtung einer Streitstelle an.
Eine weitere Frage, die nach dem Urteil des EuGH noch un-geklärt ist: Sollen nur die Verbindungen zu URL aus dem
europäischen Raum gelöscht werden, oder auch die .com-URL? Während der Google-Vertreter sich gegen die Einbe-ziehung der .com-Adressen aussprach, waren alle anderen Podiumsteilnehmer dafür. Auch die Artikel-29-Gruppe habe gefordert, dass europäisches Recht nicht leicht zu umgehen sein dürfe, so die ehemalige Bundesjustizministerin.
HINTERGRUND – EUROPÄISCHER DATENSCHUTZTAG: AUFFORDERUNG ZUM HANDELN
→ POSITIONEN
JAN PHILIPP ALBRECHT, MdEP und Berichterstatter des Europäischen Parlaments für die Datenschutzgrundverordnung
Mit ihrem Vorschlag, eine ganze Reihe von alltäglichen Datenverarbeitungssituationen aus der EU-Datenschutzverordnung auszuklam-mern, gefährdet die Bundesregierung eine baldige Einigung bei der EU-Datenschutzreform. (janalbrecht.eu, 30.01.2015) http://goo.gl/ZJI5rG
THOMAS DE MAIZIÈRE, Bundesinnenminister (CDU)
Wir müssen daran arbeiten, die EU-Datenschutzverordnung moderner und innovativer zu gestalten, um sie passend für eine vernetzte Informationsgesellschaft zu machen. Der Freiheitsgewinn von Google, Facebook, Twitter & Co darf dabei nicht außer Acht gelassen werden. (bmi.bund.de, 27.01.2015) http://goo.gl/RR8PZy
HEIKO MAAS, Bundesminister für Justiz und Verbraucherschutz (SPD)
Das neue EU-Datenschutzrecht muss vor allem dreierlei leisten: Wir müssen Privatheit schützen und die Selbstbestimmung stärken, das neue Recht muss tatsächlich für alle in Europa gelten und es muss in der gesamten EU auch einheitlich durchgesetzt werden. (bmjv.de, 28.01.2015) http://goo.gl/eS7uPt
ANDREA VOSSHOFF, Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Sofern jedoch zeitnah keine Lösung gefunden wird, welche die Grundrechte der europäischen Bürger angemessen berücksichtigt, sollte die Europäische Kommission eine Aussetzung oder Aufhebung der Safe Harbor Entscheidung nicht ausschließen und in Verhand-lungen für ein neues Abkommen eintreten. (bfdi.bund.de, 27.01.2015) http://goo.gl/qxfYKV
PROF. DR. JOHANNES CASPAR, Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit
Wenn es den EU-Datenschutzbehörden nicht einmal gelingt, die Anforderungen des Datenschutzrechts bei US-Diensteanbietern auf dem Territorium der EU umzusetzen, dann wird die US-Digitalindustrie auf Dauer kein verlässlicher Partner für EU-Unternehmen sein können. (datenschutz-hamburg.de, 28.01.2015) http://goo.gl/5xbnTI
GEROLD REICHENBACH, Berichterstatter für Datenschutz in der SPD-Bundestagsfraktion
Vor allem muss mit dem Marktortprinzip auch sichergestellt werden, dass alle Unternehmen, die in Europa ihre Dienste anbieten, sich an diese Datenschutzvorgaben halten müssen. (spdfraktion.de, 28.01.2015) http://goo.gl/0MQd7c
KLAUS MÜLLER, Vorstand Verbraucherzentrale Bundesverband
Eine strikte Zweckbindung und klare Grenzen für die Profilbildung sind Kernpunkte der kommenden Verordnung. Das EU-Parlament hat hier gute Vorschläge gemacht, hinter die Deutschland und der Rat der Europäischen Union nicht zurücktreten dürfen. (vzbv.de, 26.01.2015) http://goo.gl/TzLJv4
HELMUT FALLMANN, Vorstandsmitglied der Fabasoft AG und Berater der EU-Kommission
Das Interesse von Bürgern und Unternehmen an einem besseren und einheitlichen Datenschutz sowie das Recht der Bürger auf den
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→ ANALYSE – TOP ISSUE
Schutz der Privatheit müssen Vorrang haben vor nationalen ökonomischen Interessen. (fabasoft, 27.01.2015) http://goo.gl/0Zu3MA
→ QUELLEN
„EU-Datenschutzgrundverordnung: Stand der Dinge. 10 wichtige Punkte“ – Papier der EFA-Fraktion im EU-Parlament
• http://goo.gl/J3d8Nq
Zweckänderung in der EU-Datenschutzverordnung – Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbandes
• http://goo.gl/OrwyfI
Profilbildung in der EU-Datenschutz-Grundverordnung – Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbandes
• http://goo.gl/m3Dv1t
Positionen der Firma Fabasoft zur Stärkung der europäischen Cloud-Industrie
• http://goo.gl/ZpQJg3
Weitere Berichterstattung:
• http://futurezone.at/netzpolitik/warnung-vor-verzoegerung-bei-datenschutzreform/110.540.342
• http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/datenschuetzer-fordern-abkehr-von-vorratsdatenspeicherung-a-1015521.html#ref=rss
• http://www.computerbild.de/artikel/cb-News-Sicherheit-Datenschuetzer-Kritik-Datenuebermittlung-USA-11371592.html
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→ MONITORING – ERGEBNISSE DER KW 05
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AUSSCHUSS ............................................................................................................................. UNTERSUCHUNGSAUSSCHUSS
Institut ohne Einblicke beim BND: Beim operativen Umgang des BND mit der Telekommunikationsüberwa-chung bleibt das Bundesinstitut für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) außen vor.
AUSSCHUSS .................................................................................................................................... GESUNDHEITSAUSSCHUSS
Probleme mit moderner Telematik: Die im Aufbau befindliche elektronische Vernetzung des deutschen Gesundheitssystems stößt nach Darstellung der mit dem Projekt befassten Experten noch auf erhebliche technische Schwierigkeiten.
ERGEBNISSE DER KW 05 – ÜBERSICHT
BUNDESTAG
Ergebnisse der politischen Arbeit in der Woche vom
26.01. bis 01.02.2015
Stellungnahme des Ausschusses für Innere Angelegenheiten zum IT-Sicherheitsgesetz
BUNDESRAT
NSA
BND
E-HEALTH
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→ MONITORING – ERGEBNISSE DER KW 05
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1. UNTERSUCHUNGSAUSSCHUSS (NSA)
INSTITUT OHNE EINBLICKE BEIM BND
Kategorie Drucksache Referenz
– – –
Beim operativen Umgang des BND mit der Telekommunikationsüberwachung bleibt das Bundesinstitut für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) außen vor. So schilderte es BSI-Ingenieur Martin Golke vor dem NSA-Untersuchungsausschuss. Er hatte 2005 eine BND-Anlage geprüft, mit der Daten ausgefiltert werden. Mit ihnen darf sich der deutsche Auslandsge-heimdienst nicht befassen, wenn deutsche Staatsbürger betroffen sind, Eingeschlossen darin ist vor allem die Weitergabe beispielsweise an die NSA.
Golke machte klar, dass er diesen sogenannten Separator vor allem anhand von BND-Dokumentationen untersucht habe - bis hin zur Inaugenscheinnahme im Entwicklungslabor des Dienstes, bei der aber keine Funktionssimulation vorgenommen wor-den sei. Der weitere Einsatz des Separators und die Einhaltung von Auflagen werde vom BSI nicht kontrolliert.
Der BND-Ingenieur A.S. berichtete als Zeuge von der Entwicklung des Filtersystems im Jahr 2005. Die Daten, die bei den Pro-vidern abgegriffen wurden und werden, seien in drei wesentliche Kategorien unterteilt worden: eindeutige Verbindungen zwischen Ausland und Ausland, auf die der BND zugreifen durfte, und Daten mit Inlandsbezug, die für den BND tabu sind. Nicht klar zuzuordnenden Daten, also der Bereich drei, seien wie Inlands-Daten behandelt worden. Die NSA habe bei der Entwicklung nicht mitgeholfen, noch seien Komponenten von ihr eingebaut worden, versicherte A.S. Allerdings sei den BND-Entwicklern klar gewesen, dass bei der Nutzung die NSA eine Rolle spielen könnte.
GESUNDHEITSAUSSCHUSS
PROBLEME MIT MODERNER TELEMATIK
Kategorie Drucksache Referenz
– – –
Die im Aufbau befindliche elektronische Vernetzung des deutschen Gesundheitssystems stößt nach Darstellung der mit dem Projekt befassten Experten noch auf erhebliche technische Schwierigkeiten. Die mit der Umsetzung beauftragte Indus-trie habe die Komplexität des Vorhabens völlig unterschätzt, erklärten die Sachverständigen übereinstimmend am Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Bundestages. Sie gaben sich gleichwohl zuversichtlich, dass die Telematikinfrastruktur mit dem gebotenen hohen Sicherheitsstandard und zum Nutzen der Verbraucher in absehbarer Zeit in den Testbetrieb gehen kann.
Vor allem die Abstimmung der verschiedenen bestehenden Systeme aufeinander sowie die Anforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bereiten den Herstellern offensichtlich noch große Probleme. Derzeit sind Leis-tungserbringer bereits über ein Netz die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV-safenet) miteinander verbunden und tauschen Daten aus. Auch in den Kliniken gibt es eigene interne Datennetze. Mit der neuen Telematikinfrastruktur soll dann eine ein-heitliche, schnelle „Datenautobahn“ im Gesundheitswesen geschaffen werden.
Einige Fachleute räumten ein, dass schon sehr viel Geld in das neue System investiert worden sei, ohne dass die Verbraucher bislang viel Nutzen daraus ziehen könnten. Das hänge vor allem mit den hohen Sicherheitsanforderungen zusammen, die ein-zigartig seien und auf jeden Fall auch eingehalten würden. Gerade für Ärzte sei die Sicherheit der sensiblen Gesundheitsdaten unverzichtbar, hieß es.
BUNDESTAG AUSSCHUSS
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→ MONITORING – ERGEBNISSE DER KW 05
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BUNDESRAT AUSSCHUSS
Drucksache Titel Ergebnis
BR-Drs 643/14 Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz)
Die beteiligten Ausschüsse des Bundesrates empfehlen dem Bundesrat, eine kritische Stellungnahme abzugeben. (BR-Drucksache 643/1/14)
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→ MONITORING – STATUS ZUM 02.02.2015
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18/3047 ................................................................................................................................. AUSSCHUSS BUNDESTAG
Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes - Störerhaftung
18/3269 ......................................................................................................................................................... 1. LESUNG
Gesetz zur Aufhebung des Achten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes - Leistungsschutz-rechtsaufhebungsgesetz (LSR-AufhG)
18/1288 .................................................................................................................................................... 1. BERATUNG
Gesetz zur Strafbarkeit der Datenhehlerei
532/11 ...................................................................................................................................................... 1. BERATUNG
Gesetz zur Neuregelung der nichtindividualisierten Verkehrsdatenerhebung
NEU
STATUS ZUM 02.02.2015 – ÜBERSICHT Stand der Gesetzgebungs- verfahren zum 02.02.2015
UPDATE
UNVERÄNDERT
VERABSCHIEDETKeine verabschiedeten Gesetze
18/2848 .................................................................................................................................................... 2. BERATUNG
Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes – Stärkung der Unabhängigkeit der Daten-schutzaufsicht im Bund durch Errichtung einer obersten Bundesbehörde
643/14. ..................................................................................................................................................... 1. BERATUNG
Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz)
Keine neuen Gesetze
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→ MONITORING – STATUS ZUM 02.02.2015
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NG GESETZ ZUR ERHÖHUNG DER SICHERHEIT INFORMATIONSTECHNISCHER SYSTEME (IT-
SICHERHEITSGESETZ)
Drucksache Initiative Verantwortung Zugehörige Initiativen643/14http://goo.gl/DDtvnM
Bundesregierung BMI –
→ STATUS 06.02.2015: 1. Beratung
Bundesregierung Bundesrat I Bundestag Bundesrat II17.12.2014: Kabinettsbeschluss
29.12.2014: Einbringung22.01.2015: Ausschuss06.02.2015: 1. Beratung
Nicht zustimmungspflichtig
→ BEGRÜNDUNG
Mit dem Gesetz soll eine signifikante Verbesserung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheit) in Deutsch-land erreicht werden. Die vorgesehenen Neuregelungen dienen dazu, den Schutz der Systeme im Hinblick auf die Schutzgüter der IT-Sicherheit (Verfügbarkeit, Integrität, Vertraulichkeit und Authentizität) zu verbessern, um den aktuellen und zukünf-tigen Gefährdungen der IT-Sicherheit wirksam begegnen zu können. Ziel des Gesetzes ist die Verbesserung der IT-Sicherheit von Unternehmen, der verstärkte Schutz der Bürgerinnen und Bürger im Internet und in diesem Zusam-menhang auch die Stärkung von BSI und Bundeskriminalamt (BKA).
GESETZ ZUR AUFHEBUNG DES ACHTEN GESETZES ZUR ÄNDERUNG DES URHEBERRECHTSGESETZES - LEISTUNGSSCHUTZRECHTSAUFHEBUNGSGESETZ (LSR-AUFHG)
Drucksache Initiative Verantwortung Zugehörige Initiativen
18/3269http://goo.gl/BoVgy7
Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen
Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen
Achtes Gesetz zur Änderung des Urheberrechtes vom 07.05.2013http://goo.gl/SWrg3S
→ STATUS 04.12.2014: 1. Lesung Bundestag
Bundesregierung Bundesrat I Bundestag Bundesrat II– – 04.12.2014: 1. Lesung Zustimmungspflichtig
→ BEGRÜNDUNG
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes wurde ein neuer Abschnitt 7 „Schutz des Presseverlegers“ in das Urheberrechtsgesetz eingefügt. Ziel des Leistungsschutzrechtes für Presseverleger war es, Informationsdienstleistern im Internet nur noch gegen Genehmigung und insbesondere gegen Bezahlung zu erlauben, Verlagsinhalte (Pressetexte) auf-findbar zu machen. Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stellen fest, dass das Leistungsschutzrecht Rechts-unsicherheiten aufweist und sich als schädlich erwiesen hat. Es soll deshalb ohne Evaluation wieder aufgehoben werden.
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→ MONITORING – STATUS ZUM 02.02.2015
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NG GESETZ ZUR ÄNDERUNG DES TELEMEDIENGESETZES - STÖRERHAFTUNG
Drucksache Initiative Verantwortung Zugehörige Initiativen
18/3047http://goo.gl/uhzK8V
Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke
Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke
–
→ STATUS 28.01.2015: Ausschuss Bundestag
Bundesregierung Bundesrat I Bundestag Bundesrat II– – 05.11.2014:
Einbringung in den Bundestag14.11.2014: 1. Lesung28.01.2015: Ausschuss Bundestag
Nicht zustimmungspflichtig
→ BEGRÜNDUNG
Um die bestehende Rechtsunsicherheit zu beseitigen und die Bereitschaft privater und gewerblicher WLAN-Betreiber zu er-höhen, ihre Netze für die Mitnutzung von Dritten zu öffnen, bedarf es einer rechtlich zuverlässigen Haftungsfreistellung und einer Klarstellung der Rechtslage in Paragraph 8 Absatz 3 des Telemediengesetzes (TMG-E). Für besonders regelungsbedürftig halten die beiden Fraktionen die sogenannte Störerhaftung für Unterlassung, die die Rechtsprechung derzeit zum Anknüp-fungspunkt weitreichender Haftungsrisiken macht (§ 8 Absatz 4 TMG-E).
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→ MONITORING – STATUS ZUM 02.02.2015
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NG ZWEITES GESETZ ZUR ÄNDERUNG DES BUNDESDATENSCHUTZGESETZES –
STÄRKUNG DER UNABHÄNGIGKEIT DER DATENSCHUTZAUFSICHT IM BUND DURCH ERRICHTUNG EINER OBERSTEN BUNDESBEHÖRDE
Drucksache Initiative Verantwortung Zugehörige Initiativen
18/2848http://goo.gl/3uzB4o
Bundesregierung BMI –
→ STATUS 06.02.2015: 2. Beratung Bundesrat
Bundesregierung Bundesrat I Bundestag Bundesrat II27.09.2014 25.09.2014: Ausschuss
10.10.2014: 1. Beratung16.10.2014: 1. Lesung12.11.2014: Gespräch01.12.2014: Öffentliche Anhörung17.12.2014: Ausschuss18.12.2014: 2./3. Lesung
nicht zustimmungspflichtig22.01.2015: Ausschuss06.02.2015: 2. Beratung
→ BEGRÜNDUNG
Der Gesetzentwurf enthält folgende Regelungen: Die oder der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informati-onsfreiheit erhält den rechtlichen Status einer obersten Bundesbehörde, die eigenständig und unabhängig ausgestaltet ist. Dienstsitz ist Bonn. Sie oder er untersteht ausschließlich parlamentarischer und gerichtlicher Kontrolle. Auf eine Rechtsauf-sicht der Bundesregierung und eine Dienstaufsicht des BMI wird verzichtet. Die organisatorische Anbindung an das BMI wird aufgehoben.
Die oder der Bundesbeauftragte wird vom Deutschen Bundestag gewählt und leistet den Amtseid vor der Bundespräsidentin oder dem Bundespräsidenten. Weitere Regelungen, insbesondere zur Vertretung und Weiterführung der Geschäfte, zur Ver-wendung von Geschenken, zur Genehmigung von Aussagen und zur Erstattung von Gutachten, werden – soweit erforderlich – durch europarechtskonforme Neuregelungen ersetzt.
→ STELLUNGNAHME BUNDESRAT
Der Bundesrat hat in seiner 926. Sitzung am 10. Oktober 2014 beschlossen, gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Ab-satz 2 des Grundgesetzes keine Einwendungen zu erheben.
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TPM Netzpolitik 2015.06 SEITE 20
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→ MONITORING – STATUS ZUM 02.02.2015
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NG GESETZ ZUR STRAFBARKEIT DER DATENHEHLEREI
Drucksache Initiative Verantwortung Zugehörige Initiativen
18/1288http://goo.gl/S090wW
Hessen Bundesrat –
→ STATUS 30.04.2014: Stellungnahme der Bundesregierung
Bundesregierung Bundesrat I Bundestag Bundesrat II30.04.2014: Stellungnahme 21.02.2014:
Gesetzesantrag Hessen14.03.2014: 1. Beratung
nicht zustimmungspflichtig
→ BEGRÜNDUNG
Wegen des Grundsatzes der Diskontinuität erneute Einbringung des Gesetzesantrags beim BR; ursprünglich als Drs 284/13 (B) beim BT eingebrachter Gesetzentwurf: Der Gesetzentwurf sieht vor, die mit Bereicherungs- oder Schädigungsabsicht vorgenommene Weitergabe von rechtswidrig erlangten Daten unter Strafe zu stellen und damit eine bisher grundsätzlich be-stehende Strafbarkeitslücke zu schließen. Amtsträger, die sich allein dienstbezogen bemakelte Daten verschaffen, sollen von einer Bestrafung ausgeschlossen werden. In diesem Zusammenhang stellt der Bundesrat fest, dass der Ankauf sogenannter Steuer-CDs bereits nach dem geltenden Recht zulässig ist.
→ STELLUNGNAHME DER BUNDESREGIERUNG
Der Handel mit rechtswidrig erlangten Daten, insbesondere auf einschlägigen Plattformen im Internet, stellt auch aus Sicht der Bundesregierung ein ernst zu nehmendes Problem dar. Die Bundesregierung teilt die Auffassung des Bundesrates, dass dem auch mit den Mitteln des Strafrechts entgegenzuwirken ist und Strafbarkeitslücken in diesem Bereich geschlossen wer-den sollten. Sie begrüßt daher die Gesetzesinitiative des Bundesrates. Die mit dem Gesetzentwurf vorgeschlagene Einführung eines neuen Straftatbestandes der Datenhehlerei erscheint grundsätzlich geeignet, die auch vom 69. Deutschen Juristentag 2012 in München befürwortete Stärkung des Geheimnis- und Datenschutzes im Internet durch das Strafrecht herbeizuführen.
GESETZ ZUR NEUREGELUNG DER NICHTINDIVIDUALISIERTEN VERKEHRSDATENERHEBUNG
Drucksache Initiative Verantwortung Zugehörige Initiativen
BR-Drs 532/11 http://goo.gl/LATLf
Freistaat Sachsen Bundesrat –
→ STATUS 23.09.2011: 1. Beratung Bundesrat
Bundesregierung Bundesrat I Bundestag Bundesrat II– 06.09.2011: Gesetzentwurf
eingebracht23.09.2011: 1. Beratung
nicht zustimmungspflichtig
→ BEGRÜNDUNG
Der Gesetzentwurf sieht vor, die in § 100g Abs. 2 Satz 2 StPO vorgesehenen Tatbestandsvoraussetzungen für Funkzellenabfra-gen zu konkretisieren. So sollen Ermittlungen lediglich für die Katalogtaten des § 100a Abs. 2 StPO sowie für solche Straftaten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bedroht sind, ermöglicht werden. Zudem soll eine Sonder-regelung zur Datennutzung in anderen Strafverfahren geschaffen werden, die allerdings einem Richtervorbehalt untersteht. Darüber hinaus wird die Informationspflicht der Staatsanwaltschaft erweitert und die zuständige Behörde muss spätestens nach drei Monaten dokumentieren, ob die Voraussetzungen für eine weitere Speicherung der erlangten Daten vorliegen.
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TPM Netzpolitik 2015.06 SEITE 21
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→ MONITORING – AUSBLICK AUF KW 06
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NG AUSBLICK AUF KW 06 – ÜBERSICHT Ausblick auf die politischen Termine
in der Woche 02.02. bis 08.02.2015
PLENUM ........................................................................
84. Sitzung des Deutschen Bundestages
85. Sitzung des Deutschen Bundestages
86. Sitzung des Deutschen Bundestages
AUSSCHUSS ...................................................................
36. Sitzung des Innenausschusses
29. Sitzung des Ausschusses Digitale Agenda
37. Sitzung des Innenausschusses
29. Sitzung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur
30. Sitzung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur
40. Sitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz
30. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie
PLENUM ........................................................................
930. Sitzung des Bundesrates
AUSSCHUSS ...................................................................
Keine Sitzungen,
nächste Sitzungen am 11.02. und vom
16. - 20.02.2015
BMWi zur IT-Sicherheit
Stifterverband zu digitalen Lern- und Bildungsprozessen
99. Sitzung der Artikel-29-Gruppe
D 64 Zentrum für Digitalen Fortschritt zur Freiheit im Netz
Berliner Ludwig-Erhard-Symposium
BDK-Sicherheitskonferenz
BUNDESTAG
BUNDESRAT
STAKEHOLDER
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TPM Netzpolitik 2015.06 SEITE 22
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→ MONITORING – AUSBLICK AUF KW 06
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BUNDESTAG PLENUMMittwoch, 04.02.201584. Sitzung des Deutschen Bundestages
Keine relevanten Tagesordnungspunkte
Donnerstag, 05.02.201585. Sitzung des Deutschen Bundestages
TOP 5) Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission 2015
Freitag, 06.02.201586. Sitzung des Deutschen Bundestages
Keine relevanten Tagesordnungspunkte
Montag, den 02.02.201536. Sitzung des Innenausschusses
Kein relevanter Tagesordnungspunkt
Mittwoch, 04.02.201529. Sitzung des Ausschusses Digitale Agenda
TOP 2) Bundesminister Alexander Dobrindt zum Thema „Digitale Agenda des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur“
Mittwoch, 04.02.201537. Sitzung des Innenausschusses
TOP 8) Nachbericht informellen Treffen der Justiz- und Innenminister am 29./30 Januar 2015 in Riga
TOP 9) Bericht von Bundesminister Dr. Thomas de Maizière zur Sicherheitslage, u. a. zu Erkenntnissen über Anschlagspläne auf Organisatoren oder Mitglieder der Pegida-Bewegung und zu Fragen verschlüsselter Kommunikation
Mittwoch, 04.02.201529. Sitzung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur
TOP 2) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Tätigkeitsbericht 2012/2013 der Bundesnetzagentur – Telekommunikation sowie das Sondergutachten der Monopolkommission – Telekommunikation 2013: Vielfalt auf den Märkten erhalten (18/209)
TOP 3) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Digitale Agenda 2014 bis 2017 (18/2390)
Mittwoch, 04.02.201530. Sitzung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur
Kein relevanter Tagesordnungspunkt
BUNDESTAG AUSSCHUSS
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TPM Netzpolitik 2015.06 SEITE 23
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→ MONITORING – AUSBLICK AUF KW 06
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NG Mittwoch, 04.02.2015
40. Sitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz
TOP 1) Bericht der Bundesregierung zu geplanten Gesetzesvorhaben zu Hintertüren für Sicherheitsbehörden in Verschlüsselungssoftware
Mittwoch, 04.02.201530. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie
Keine relevanten Tagesordnungsunkte
BUNDESRAT PLENUMFreitag, 06.02.2015930. Sitzung des Bundesrates
TOP 1) Wahl des Vorsitzenden des Ausschusses für Kulturfragen (1/15)
TOP 2) Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes - Stärkung der Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht im Bund durch Errichtung einer obersten Bundesbehörde (6/15)
TOP 18) Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme – IT-Sicherheitsgesetz (643/14)
TOP 34) Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Eine Investitionsoffensive für Europa (580/40)
TOP 35a) Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Jahreswachstumsbericht 2015 (583/14)
TOP 35b) Entwurf des gemeinsamen Beschäftigungsberichts der Kommission und des Rates – Begleitunterlage zur Mitteilung der Kommission zum Jahreswachstumsbericht 2015 (584/14)
TOP 49) Benennung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds für den Beirat der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (13/15)
BUNDESRAT AUSSCHUSS
Keine Sitzungen,
nächste Sitzungen am 11.02. und vom 16. - 20.02.2015
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TPM Netzpolitik 2015.06 SEITE 24
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→ MONITORING – STAKEHOLDER
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Montag, 02.02.2015BMWi zur IT-SicherheitTitel: Konferenz des Bundeswirtschaftsministeriums im Rahmen der Cyber Security Challenge GermanyTeilnehmer: u.a. mit Brigitte Zypries (Parlamentarische Staatsekretärin, BMWi), Klaus Keus (Referatsleiter Cyber-
Sicherheit, BSI), Stefan Methien (Nationale Kooperationsstelle Cybercrime, BKA)Link: http://goo.gl/6HwPN4 Zeit: 10.15 UhrOrt: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Scharnhorststraße 34-37, Berlin
Montag, 02.02.2015Stifterverband zu digitalen Lern- und BildungsprozessenTitel: Diskussionsveranstaltung und Preisverleihung des Stifterverbands für die Deutsche Wissenschaft zum Thema
„Humboldt Digital. Lern- und Bildungsprozesse im 21. Jahrhundert“Teilnehmer: u.a. mit Dr. Dorothee Stapelfeldt (Senatorin für Wissenschaft und Forschung, Freie und Hansestadt
Hamburg), Prof. Michael Jäckel (Präsident, Universität Trier), Ulrich Schüler (Abteilungsleiter Wissenschaftssystem, BMBF)
Link: http://goo.gl/voXPDT Zeit: 19.00 UhrOrt: SpreePalais am Dom, Anna-Louisa-Karsch Straße 2, Berlin
Dienstag, 03.02.201599. Sitzung der Artikel-29-GruppeZeit: 03. und 04.02.2015Ort: Centre Albert Borschette, 36 rue Froissart, Brussels
Dienstag, 03.02.2015D 64 Zentrum für Digitalen Fortschritt zur Freiheit im NetzTitel: D64 Veranstaltungsreihe „Prinzip Freiheit - auch in der digitalen Welt?“Teilnehmer: u.a. mit Dorothee Bär (Parlamentarische Staatssekretärin, BMVI)Link: http://goo.gl/VlzYRw Zeit: 19.00 UhrOrt: Zeit Online, Askanischer Platz 1, Berlin
Mittwoch, 04.02.2015Berliner Ludwig-Erhard-SymposiumTitel: Symposium der Ludwig-Erhard-Stiftung zum Thema „Wohlstand für alle – Soziale Marktwirtschaft in Zeiten
der digitalen Revolution“Teilnehmer: u.a. mit Prof. Klaus F. Zimmermann (Direktor, Forschungsinstitut zur Zukunft), Matt Brittin (Präsident, Google
Anita Borg Memorial Scholarship Fund), Andreas Mundt (Präsident, Bundeskartellamt)Link: http://goo.gl/2lo6RP Zeit: 10.00 UhrOrt: Axica Kongresszentrum, Pariser Platz 3, Berlin
STAKEHOLDER
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TPM Netzpolitik 2015.06 SEITE 25
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→ MONITORING – STAKEHOLDER
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BDK-SicherheitskonferenzTitel: 9. Berliner Sicherheitsgespräche 2015 des Bundes Deutscher Kriminalbeamter zum Thema „Krieg und Terror
im Namen Allahs. Auch in Deutschland!? Die begrenzten Möglichkeiten der Sicherheitsbehörden im Kampf gegen den Islamismus“
Teilnehmer: u.a. mit Bundesinnenminister Thomas de MaizièreLink: http://goo.gl/n1MU5wZeit: 12.30 UhrOrt: Landesvertretung Rheinland-Pfalz, In den Ministergärten 6, Berlin
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TPM Netzpolitik 2015.06 SEITE 26
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→ MONITORING – DOKUMENTE
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ANLAGEN – ÜBERSICHT
DOKUMENTEPositionspapier der EU-Kommission „EU PNR – the way forward“: http://goo.gl/SNLers
Entscheidung der Präsidentenkammer der Bundesnetz-agentur zu den Vergaberegeln und den Auktionsregeln zur Vergabe von Frequenzen in den Bereichen 700 MHz, 900 MHz, 1800 MHz sowie weiterer Frequenzen im Bereich 1452 – 1492 MHz für den drahtlosen Netzzugang zum Angebot von Telekommunikationsdiensten: http://goo.gl/pKA78S
Mitteilung der Kommission „Leitlinien der EU für die Anwen-dung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusam-menhang mit dem schnellen Breitbandausbau“: http://goo.gl/usyTle
Brief und Fragenkatalog des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit an Facebook, 22.01.2015: http://goo.gl/KnppuX
Brief von Ulrich Kelber, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und Verbraucherschutz, an Facebook, 22.12.2014: http://goo.gl/royXtv
„EU-Datenschutzgrundverordnung: Stand der Dinge. 10 wichtige Punkte“ – Papier der EFA-Fraktion im EU-Parla-ment: http://goo.gl/J3d8Nq
Zweckänderung in der EU-Datenschutzverordnung – Stel-lungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbandes: http://goo.gl/OrwyfI
Profilbildung in der EU-Datenschutz-Grundverordnung – Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbandes: http://goo.gl/m3Dv1t
Positionen der Firma Fabasoft zur Stärkung der europäi-schen Cloud-Industrie: http://goo.gl/ZpQJg3
POSITIONEN
JAN PHILIPP ALBRECHT, MdEP und innen- und justizpoliti-scher Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion (gruene-europa.de, 28.01.2015) http://goo.gl/VgI6Hm
ALEXANDER SANDER, Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft (digitalegesellschaft.de, 28.01.2015) http://goo.gl/EXP5kE
ALEXANDER DOBRINDT, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur (CSU) (bmvi.de, 26.01.2015) http://goo.gl/DifJJV
KIRSTEN LÜHMANN, Sprecherin der Arbeitsgruppe Verkehr und digitale Infrastruktur der SPD-Bundestagsfraktion und MARTIN DÖRMANN, Berichterstatter für digitale Infrastruk-tur der SPD-Bundestagsfraktion (spdfraktion.de, 26.01.2015) http://goo.gl/6LD5hH
TABEA RÖSSNER, Sprecherin für Medien, Kreativwirtschaft und digitale Infrastruktur der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen (gruen-digital.de, 26.01.2015) http://goo.gl/lM7Kvv
JOCHEN HOMANN, Präsident der Bundesnetzagentur (bundesnetzagentur.de, 29.01.2015) http://goo.gl/EvbnnR
DR. BERHARD ROHLEDER, Hauptgeschäftsführer des BIT-KOM (bitkom.org, 27.01.2015) http://goo.gl/HM8xpx
NORBERT WESTFAL, Präsident des BREKO (vatm.de, 15.01.2015) http://goo.gl/UZAhij
THORSTEN DIRKS, Vorstandsvorsitzender von Telefónica Deutschland (blog.telefonica.de, 29.01.2015) http://goo.gl/7VNwcL
HEIKO MAAS, Bundesverbraucherschutzminister (SPD) (spiegel.de, 31.01.2015) http://goo.gl/4cJHfv
ULRICH KELBER, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bun-desminister der Justiz und Verbraucherschutz (SPD) (future-zone.at, 28.01.2015) http://goo.gl/TZJM18
GESCHE JOOST, Internetbotschafterin der Bundesregierung (spiegel.de, 31.01.2015) http://goo.gl/4cJHfv
MECHTHILD HEIL, verbraucherschutzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion (br.de, 28.01.2015) http://goo.gl/x3qpX1
CAREN LAY, verbraucherpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke (linksfraktion.de, 28.01.2015) http://goo.gl/zeaHDV
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TPM Netzpolitik 2015.06 SEITE 27
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→ MONITORING – DOKUMENTE
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D KONSTANTIN VON NOTZ, netzpolitischer Sprecher der Bun-destagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen (gruen-digital.de, 29.01.2015) http://goo.gl/hqEBEB
PETER SCHAAR, Vorsitzender der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz (EAID) (br.de, 29.01.2015) http://goo.gl/YCcFvo
JAN PHILIPP ALBRECHT, MdEP und Berichterstatter des Euro-päischen Parlaments für die Datenschutzgrundverordnung (janalbrecht.eu, 30.01.2015) http://goo.gl/ZJI5rG
THOMAS DE MAIZIÈRE, Bundesinnenminister (CDU) (bmi.bund.de, 27.01.2015) http://goo.gl/RR8PZy
HEIKO MAAS, Bundesminister für Justiz und Verbraucher-schutz (SPD) (bmjv.de, 28.01.2015) http://goo.gl/eS7uPt
ANDREA VOSSHOFF, Bundesbeauftragte für den Da-tenschutz und die Informationsfreiheit (bfdi.bund.de, 27.01.2015) http://goo.gl/qxfYKV
PROF. DR. JOHANNES CASPAR, Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit (datenschutz-ham-burg.de, 28.01.2015) http://goo.gl/5xbnTI
GEROLD REICHENBACH, Berichterstatter für Datenschutz in der SPD-Bundestagsfraktion (spdfraktion.de, 28.01.2015) http://goo.gl/0MQd7c
KLAUS MÜLLER, Vorstand Verbraucherzentrale Bundesver-band (vzbv.de, 26.01.2015) http://goo.gl/TzLJv4
HELMUT FALLMANN, Vorstandsmitglied der Fabasoft AG und Berater der EU-Kommission (fabasoft, 27.01.2015) http://goo.gl/0Zu3M
DRUCKSACHEN
STUDIEN
PARLIAMENTARY MONITORING & POLITICAL INTELLIGENCE Das Tagesspiegel Politikmonitoring bietet Ihnen alle Informationen für das politische Berlin als pro-fessionelle Dienstleistung. Wir reduzieren die täg-liche Informationsflut auf das Elementare – den politischen Prozess – und bieten ein intelligentes politisches Monitoring für Politikberatungen, Unter-nehmen, Verbände, NGOs, aber auch politische Ent-scheidungsträger. Pünktlich zu den Sitzungswochen des Bundestages und Bundesrates informiert das Tagesspiegel Politikmonitoring branchenspezifisch über die Positionen der politischen Akteure und Key Stakeholder zu den Top-Themen der Woche, über parlamentarische Initiativen und Prozesse der Par-lamentswoche, den Stand aktueller Gesetzgebungs-prozesse und gibt einen Ausblick auf alle politikfeld- relevanten Termine. Wir informieren über die rele-vanten Entscheidungen in Bundestag, Bundesrat, Re-gierung und die Positionen der politischen Akteure und direkten Stakeholder. Das Tagesspiegel Politik-monitoring erscheint für die Themenfelder Energie-politik, Gesundheitspolitik und Netzpolitik.
Weitere Informationen finden Sie unter www.monitoring.tagesspiegel.de
REDAKTIONFür Fragen steht Ihnen zur Verfügung:
Dr. Sandra Busch-Janser Chefin vom Dienst [email protected] (030) 290 21-11 420
Robert HackenfortNetzwerkmanager [email protected] (030) 290 21-11 424
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Bitte senden Sie mir kostenlos und unverbindlich die beiden kommenden Ausgaben des Tagesspiegel Politikmonitoring zur Probe:
→ Berliner Informationsdienst zur ENERGIEPOLITIK
→ Berliner Informationsdienst zur GESUNDHEITSPOLITIK
→ Berliner Informationsdienst zur NETZPOLITIK
Unternehmen/Institution
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Funktion
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Ich interessiere mich für die folgenden Politikfelder und bitte um Zusendung eines Angebotes für ein individualisiertes Monitoring:
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→ VERBRAUCHERPOLITIK
→
IMPRESSUMVerlag Der Tagesspiegel GmbH Redaktion Berliner Informationsdienst Askanischer Platz 3 10963 Berlin
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PROBEABONNEMENT
EDITORIAL – Gemeinsam gegen die Gleichstromtrasse SEITE 2
ERGEBNISSE DER KW 02 KOMPLETTE ÜBERSICHT – SEITE 8
Ausgabe 2015.03 vom 09.01.2015 www.monitoring.tagesspiegel.de
ENERGIESICHERHEIT FÜR
EUROPA UND POSITIONEN ZUR
ENERGIEUNION
Der ITRE-Bericht betrachtet die „European
Energy Security Strategy“ als ein Kernele-
ment der umzusetzenden Energieunion. Mit
Blick auf die Förderung der Energiesicherheit
werden vier Handlungsfelder definiert. In
einem internen Positionspapier zur Energie-
union von Anfang Januar spricht sich die Bun-
desregierung für robuste Governance Regeln
in der EU-Energiepolitik aus.
STAKEHOLDER ...............................................
BNetzA: Bundesnetzagentur spricht mit Land-
kreisen über SuedLink
BWE: 2015 wird Entscheidungsjahr für Ener-
giewende u.a.
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BAYERISCHE ARBEITSGRUPPE
BEFÜRWORTET NETZAUSBAU ALS
TEILLÖSUNG
Bundeswirtschaftsminister Gabriel und die
Expertenkommission der bayerischen Lan-
desregierung halten bei ausbleibendem
Netzausbau ein Szenario mit unterschied-
lichen Preiszonen für realistisch. Ein erster
Zwischenbericht des „Energiedialog Bayern“
kommt allerdings zu dem Ergebnis, dass der
Netzausbau nur ein Teil der Lösung auf dem
Weg zur Versorgungssicherheiit ist.
ANHÖRUNG ZUM FRACKING-
GESETZESPAKET GESTARTET
Bis zum 23. Januar können Verbände und
Bundesländer zu den vorgelegten Gesetz-
entwürfen ihre Stellungnahme abgeben.
Der Gesetzentwurf enthält gegenüber der
letzten Versionen nur kleinere Änderun-
gen, so wurde unter anderem die Rolle der
Expertenkommission konkretisiert; sie soll
unter anderem einen Forschungsplan zur
Klärung der spezifischen Forschungsfragen
entwickeln.
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TOP ISSUES
AB SEITE 2
BUNDESRAT ..................................................
844. Sitzung des Wirtschaftsausschusses,
u.a. mit der Verordnung zur Umsetzung von
Artikel 14 der Richtlinie zur Energieeffizienz
und zur Änderung weiterer umweltrechtlicher
Vorschriften
AUSBLICK AUF KW 03
KOMPLETTE ÜBERSICHT – SEITE 22
BUNDESTAG ...................................................
79. Sitzung des Deutschen Bundestages u.a.
zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grü-
nen zum Klimaschutz
27. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft
und Energie u.a. zur Teilumsetzung der Ener-
gieeffizienzrichtlinie
STAKEHOLDER ..............................................
BEE zu „Innovation und Unternehmertum in
schwierigen Zeiten“
Forums für Zukunftsenergien zu „Steigerung
der Energieeffizienz - Aktionsplan oder Aktio-
nismus?“ u.a.
NEU .......................................................................
..........................................
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2013/34/EU über
den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbun-
dene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und zur
Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und
des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/
EWG des Rates (Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz – BilRUG)
UPDATE ........................................................................
.................................
Gesetz zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie und zur Ver-
schiebung des Außerkrafttretens des § 47g Absatz 2 des Gesetzes ge-
gen Wettbewerbsbeschränkungen
STATUS ZUM 09.01.2015 KOMPLETTE ÜBERSICHT – SEITE 12
SERV
ICE ANLAGEN ....................................
...................
Im Anhang finden Sie alle wichtigen Hinter-
grunddokumente wie bspw. Referentenent-
würfe, Drucksachen, Positionen und Studien.
DATENBANK ....................................................
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dokumente dieser und aller bisherigen Ausga-
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DOKUMENTENSERVICE ................................
Rufen Sie uns unter 030. 29021-11424 an, fra-
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und wir senden Ihnen diesen bequem per Mail.
BUNDESTAG ...................................................
Brennelemente-Export aus Jülich in die USA
Keine Veränderung der Haltung zum
Euratom-Vertrag u.a.
BUNDESREGIERUNG .....................................
Neue Berichtspflichten im Rohstoffsektor
EEG-Entlastung für Chemieindustrie
EEG-Verordnung wird neu gefasst
Europäische Atomprojekte
BERLINER INFORMATIONSDIENST
ENERGIEPOLITIK
SICHERHEITENERGIEUNION
NETZFRACKING
EDITORIAL – Turbulenter Jahresbeginn
SEITE 2
ERGEBNISSE DER KW 02
KOMPLETTE ÜBERSICHT – SEITE 8
Ausgabe 2015.03 vom 12.01.2015
www.monitoring.tagesspiegel.de
BUNDESRAT .................................................................................................
Verordnung im Bundesrat zu Datenübermittlungen der Meldebehörden
Verordnung im Bundesrat zum 1. BMeldDÜVVerordnung im Bundesrat zu automatisierten Meldedatenabrufen
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TOP ISSUES
AB SEITE 2
BUNDESTAG ................................................................................................
Datensammlungen der Privaten KrankenkassenVorhersagesoftware der PolizeiNachfrage zu Kennzeichenscannern
BUNDESRAT ................................................... 821. Sitzung des Ausschusses für Agrarpolitik und Verbraucherschutz
921. Sitzung des Rechtsausschusses933. Sitzung des Ausschusses für Innere Angelegenheiten
838. Sitzung des Wirtschaftsausschusses
AUSBLICK AUF KW 03
KOMPLETTE ÜBERSICHT – SEITE 17
BUNDESTAG ...................................................78. Sitzung des Deutschen Bundestages79. Sitzung des Deutschen Bundestages80. Sitzung des Deutschen Bundestages27. Sitzung des Ausschusses Digitale Agenda25. Sitzung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur u.a.
STAKEHOLDER ............................................... media.net zum Crowd-InvestingZDH zum DatenschutzNeujahrsempfang des Bundesverbands der Freien Berufe
BITKOM zum Breitbandausbau
NEU...................................................................... Keine neuen Gesetze UPDATE ............................................................Keine geänderten Gesetze
STATUS ZUM 12.01.2015
KOMPLETTE ÜBERSICHT – SEITE 11VERABSCHIEDET ...........................................Keine verabschiedeten Gesetze
MEHR GELD FÜR DEN BREITBANDAUSBAUDie von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble für die Jahre 2016 bis 2018 in Aussicht gestellten zusätzlichen zehn Mil-liarden Euro für Investitionen sind bei den Politikern der Großen Koalition sehr be-gehrt. Eine Gruppe von 15 jungen SPD-Bun-destagsabgeordneten hat jetzt in einem Po-sitionspapier gefordert, über die Hälfte des Extra-Budgets für den Breitbandausbau zur Verfügung zu stellen.
WIEDER STREIT UM DIE ELEKTRO-NISCHE GESUNDHEITSKARTESeit dem 1. Januar wird beim Arztbesuch einzig die elektronische Gesundheitskarte (eGK) als Berechtigungsnachweis für die In-anspruchnahme von Leistungen anerkannt. Doch auch nach der flächendeckenden Ein-führung geht der Streit um das seit Jahren kontrovers diskutierte IT-Großprojekt unver-mindert weiter. Die Themen Datenschutz und Finanzierung rücken dabei erneut in den Fokus.
BSIRSKE WARNT VOR JOBABBAU DURCH DIGITALISIERUNGNachdem die Politik mit der Digitalen Agen-da der Digitalisierung der Industrie einen wachsenden Stellenwert einräumt und sich in den Parteien unterschiedliche Gremien mit den Konsequenzen für die Arbeitswelt beschäftigen, positioniert sich nun auch der Vorsitzende der Gewerkschaft Verdi, Frank Bsirske, zu diesem Thema.
SERV
ICE
ANLAGEN ........................................................Im Anhang finden Sie alle wichtigen Hinter-grunddokumente wie bspw. Referentenent-würfe, Drucksachen, Positionen und Studien.
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BERLINER INFORMATIONSDIENST
BREITBAND NETZE
ARBEITGEWERKSCHAFT
E-HEALTH
DATENSCHUTZ
BESTELLFAX AN (030) 290 21-11 430
EDITORIAL – Mit Schwung in das neue Jahr
SEITE 2
ERGEBNISSE DER KW 02
KOMPLETTE ÜBERSICHT – SEITE 11
Ausgabe 2015.03 vom 12.01.2015
www.monitoring.tagesspiegel.de
DAS GESUNDHEITSPOLITISCHE JAHR
2015
Ein Jahr nach Amtsantritt hat die Große Koali-
tion zahlreiche ihrer im Koalitionsvertrag ver-
einbarten gesundheitspolitischen Vorhaben
bereits abgearbeitet. Der echte Lackmustest
für die schwarz-rote Bundesregierung und
Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU)
steht allerdings noch bevor, denn erst in die-
sem Jahr sollen die wirklichen „Großbaustel-
len“ im deutschen Gesundheitswesen ange-
packt werden.
STAKEHOLDER ...............................................
Bundesärztekammer (BÄK): Montgomery:
„Versorgungsstärkungsgesetz bedroht
Freiberuflichkeit“
Hartmannbund: Pharmaindustrie erfasst
Zuwendungen an Ärzte – und will sie ab 2016
im Internet veröffentlichen u.a.
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GROSSPROJEKT
KRANKENHAUSREFORM
Der Petitionsausschuss des Deutschen
Bundestages unterstützt Bemühungen,
die Finanzierung von Krankenhäusern in
strukturschwachen Regionen des Landes
zu verbessern. Die Überweisung einer ent-
sprechenden Eingabe an das Bundesgesund-
heitsministerium wurde am Mittwoch, 17.
Dezember, einstimmig beschlossen. Kritik am
Eckpunktepapier der Bund-Länder-Arbeits-
gruppe Krankenhausreform kommt derweil
aus den Verbänden.
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TOP ISSUES
AB SEITE 2
BUNDESTAG ................................................
...
Hohe Ansprüche an Müttergenesungswerk
Linke fordert Klarheit über „Pille danach“
In Indien gefälschte Arzneimittelstudien
Datensammlungen der Privaten Krankenkassen
BUNDESRAT ................................................
..
599. Sitzung des Gesundheitsausschusses
mit dem Vorschlag für die Wahl der/des
Ausschussvorsitzenden gemäß § 12 Absatz 1
Satz 2 GO BR
AUSBLICK AUF KW 03
KOMPLETTE ÜBERSICHT – SEITE 22
BUNDESTAG .................................................
..
79. Sitzung des Bundestages
28. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit
29. Sonder-Sitzung des Ausschusses für
Gesundheit
STAKEHOLDER ...............................................
Symposium: Wettbewerb und
korporatistisches System im
Gesundheitswesen
Krankenhausreform 2016
u.a.
NEU ...............................................
......................
Gesetz eines Fünften Gesetzes zur Änderung
des Elften Buches Sozialgesetzbuch – Leis-
tungsausweitungen für Pflegebedürftige,
Plegevorsorgefonds
UPDATE .................................................
...........
Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförde-
rung und der Prävention (PrävG)
Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der ge-
setzlichen Krankenversicherung (GKV-VSG)
STATUS ZUM 12.01.2015
KOMPLETTE ÜBERSICHT – SEITE 18
VERABSCHIEDET
Verordnung zur Änderung der
Arzneimittelverschreibungsverordnung,
der Apothekenbetriebsordnung, der
Verordnung über apothekenpflichtige
und freiverkäufliche Arzneimittel und der
Medizinprodukte-Abgabeverordnung
SERV
ICE ANLAGEN ........................
................................
Im Anhang finden Sie alle wichtigen Hinter-
grunddokumente wie bspw. Referentenent-
würfe, Drucksachen, Positionen und Studien.
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...
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WIEDER STREIT UM ELEKTRONISCHE
GESUNDHEITSKARTE
Seit dem 1. Januar wird beim Arztbesuch
einzig die elektronische Gesundheitskarte
als Berechtigungsnachweis für die Inan-
spruchnahme von Leistungen anerkannt.
Doch auch nach der flächendeckenden Ein-
führung geht der Streit um das seit Jahren
kontrovers diskutierte IT-Großprojekt unver-
mindert weiter. Die Themen Datenschutz
und Finanzierung rücken dabei erneut in
den Fokus.
GEMEINSAMER BUNDESAUSSCHUSS ...........
Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Vedoli-
zumab
Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Umeclidi-
nium/Vilanterol
Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Dime-
thylfumarat - Änderung qualitätsgesicherte
Anwendungen
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GESUNDHEITSPOLITIK
PRÄVENTION VERSORGUNGKH
FINANZEN
E-HEALTH
PRO
BEAB
ON
NEM
ENT