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Amtsblatt der Einheitsgemeinde mit den Ortschaften Deuben, Gröben, Gröbitz, Krauschwitz, Nessa, Prittitz, Teuchern, Trebnitz www.teucherner-land.de · Jahrgang 2 · Ausgabe 24 · Freitag, den 30. November 2012 STADT TEUCHERN Freitag, den 30.11.2012 Offenes Singen mit dem Stadtchor Teuchern im Vereinshaus „Grüner Baum“ Sonnabend, den 01.12.2012 ab 12.00 Uhr Weihnachtsmarkt in Krössuln ab 15.00 Uhr Weihnachtsmarkt in Gröben Sonntag, den 02.12.2012 ab 13.00 Uhr Weihnachtsmarkt in Gröbitz ab 14.00 Uhr Weihnachtsmarkt in Trebnitz (am Sportlerheim) Mittwoch, den 05.12.2012 ab 17.00 Uhr Lichterfest in der Grundschule Teuchern Sonntag, den 09.12.2012 14.00 - 17.00 Uhr Weihnachtsmarkt in Deuben ab 13.00 Uhr Weihnachtsmarkt in Prittitz Sonnabend, 08.12. und Sonntag, 09.12.2012 jeweils ab 13.00 Uhr Weihnachtsmarkt in Teuchern Sonnabend, den 15.12.2012 14.30 Uhr Traditionelles Chorkonzert des Teucherner Kirchenchores und dem Muschwitzer Chor und dem Posaunenchor unserer Region in Teuchern, anschlie- ßende Einladung zur Advents- feier 15.30 Uhr Adventskonzert mit den Roß- bacher Musikanten in der Kir- che Unternessa INHALT: Einheitsgemeinde Stadt Teuchern 2 Ortschaft Deuben 7 Ortschaft Krauschwitz 7 Ortschaft Nessa 7 Ortschaft Prittitz 8 Ortschaft Teuchern 9 Veranstaltungen und Märkte in der Adventszeit Weihnachtsmarkt Teuchern Dezember 2010 (Foto: M. Gießler)

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Amtsblatt der Einheitsgemeinde

mit den Ortschaften Deuben, Gröben, Gröbitz, Krauschwitz, Nessa, Prittitz, Teuchern, Trebnitz

www.teucherner-land.de · Jahrgang 2 · Ausgabe 24 · Freitag, den 30. November 2012

Stadt teuchern

Freitag, den 30.11.2012Offenes Singen mit dem Stadtchor Teuchern im Vereinshaus „Grüner Baum“Sonnabend, den 01.12.2012ab 12.00 Uhr Weihnachtsmarkt in Krössulnab 15.00 Uhr Weihnachtsmarkt in GröbenSonntag, den 02.12.2012ab 13.00 Uhr Weihnachtsmarkt in Gröbitzab 14.00 Uhr Weihnachtsmarkt in Trebnitz (am Sportlerheim)Mittwoch, den 05.12.2012ab 17.00 Uhr Lichterfest in der Grundschule TeuchernSonntag, den 09.12.201214.00 - 17.00 Uhr Weihnachtsmarkt in Deubenab 13.00 Uhr Weihnachtsmarkt in PrittitzSonnabend, 08.12. und Sonntag, 09.12.2012 jeweilsab 13.00 Uhr Weihnachtsmarkt in TeuchernSonnabend, den 15.12.201214.30 Uhr Traditionelles Chorkonzert des

Teucherner Kirchenchores und dem Muschwitzer Chor und dem Posaunenchor unserer Region in Teuchern, anschlie-ßende Einladung zur Advents-feier

15.30 Uhr Adventskonzert mit den Roß-bacher Musikanten in der Kir-che Unternessa

INHALT:

EinheitsgemeindeStadt Teuchern 2

OrtschaftDeuben 7

Ortschaft Krauschwitz 7

Ortschaft Nessa 7

Ortschaft Prittitz 8

OrtschaftTeuchern 9

Veranstaltungen und Märkte in der Adventszeit

Weihnachtsmarkt Teuchern Dezember 2010 (Foto: M. Gießler)

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Amtsblatt der Einheitsgemeinde Stadt Teuchern Ausgabe 24/2012Seite 2

Einheitsgemeinde Stadt Teuchern

Stadt TeuchernStadtrat

Öffentliche Bekanntmachungzur Sitzung des Stadtrates der Stadt TeuchernSitzungstag: 10.12.2012, 18:00 UhrSitzungsort: Rathaus Ratssaal, Markt 21 06682 Teuchern

TagesordnungI. Öffentlicher Teil:01. Eröffnung der Sitzung02. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung03. Feststellung der Beschlussfähigkeit04. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Bestätigung

der Tagesordnung05. Bestätigung der Niederschrift des Stadtrates vom

19.11.2012 - öffentlicher Teil -06. Bekanntgabe der gefassten Beschlüsse in der Sitzung des

Stadtrates vom 19.11.2012 - nichtöffentlicher Teil -07. Bericht des Bürgermeisters08. Einwohnerfragestunde09. Beschlussfassung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben Defizitkosten Kindertagesstätte Gröben - Integra Weißen-

fels GmbH10. Beschlussfassung zur Veränderung des Kassenkredites11. Beschlussfassung zur Kreditvergabe12. Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 11 „Fischer-

Lagnitz“13. Abwägungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebau-

ungsplan Nr. 5 „Wohn- und Förderstätte Julius von Pflug“14. Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungs-

plan Nr. 5 „Wohn- und Förderstätte Julius von Pflug“15. Beschluss zum Vorentwurf: Satzungsaufhebung des Vorhaben- und Erschließungs-

planes Nr. 4 der Gemeinde Trebnitz „Recyclingzentrum Grube Siegfried“

16. Beschlussfassung zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Bebauungsplan Nr. 8 „Biogasanlage Nessa“

17. Informationen und Anfragen

II. Nichtöffentlicher Teil01. Bestätigung der Niederschrift des Stadtrates vom

19.11.2012 - nichtöffentlicher Teil -02. Vergabeangelegenheiten03. Bauangelegenheiten04. Grundstücksangelegenheiten05. Personalangelegenheiten06. Informationen und Anfragen

EmmerichVorsitzender des Stadtrates

Beschlüsse des Stadtrates Teuchern in der Sitzung vom 19.11.2012Beschluss-Nr.:77-11/2012 Überplanmäßige Ausgabe Defizitkosten Kindertagesstätte Gröben - Integra Weißenfels GmbH78-11/2012 Rücknahme des Beschlusses Nr. 89-08/2011 vom 22.08.201179-11/2012 Vergabe von Energieversorgungsleistungen80-11/2012 Personalangelegenheit

Das Ordnungsamt informiert

Straßensperrung

An den ersten zwei Samstagen im Dezember, am 01.12. und am 08.12.12, wird die Straße aus Richtung Nessa, von der Brücke A9 kommend in Richtung Prittitz für den Verkehr komplett gesperrt. An diesen Tagen werden Baumfällarbeiten durchgeführt. Die Sperrung wird am selbigen Tag um 16 Uhr wieder aufgehoben.

Wohnraum zu vermieten- Teuchern OT Naundorf, Zeitzer Str. 29 1 Zimmer, Küche, Bad - renoviert, Fernwärme Wohnfläche: 38,50 qm Mietkosten:Kaltmiete 154,00 Euro + Betriebskosten ca. 100,00 Euro- Teuchern OT Naundorf, Zeitzer Str. 29 2 Zimmer, Küche, Bad - renoviert, Fernwärme Wohnfläche: 43,00 qm Mietkosten: Kaltmiete 172,00 Euro + Betriebskosten ca. 100,00 Euro- Teuchern OT Krössuln, Hugo-Grana-Str. 32 2 Zimmer, Küche, Bad - renoviert, Nachtspeicheröfen Wohnfläche: 60,00 qm Mietkosten: Kaltmiete 240,00 Euro + Betriebskosten ca. 60,00 Euro- Teuchern OT Krauschwitz, Hufeisen 4 3 Zimmer, Küche, Bad u. Dusche - unrenoviert, Ölheizung Wohnfläche: 76,60 qm Mietkosten: Kaltmiete 230,00 Euro + Betriebskosten ca. 140,00 EuroEine Mietkaution in Höhe von zwei Grundmieten wird durch die Stadt Teuchern erhoben. Zu erfragen Stadt Teuchern, Wohnungsverwaltung Frau Hotten-rott, Tel.: 03 44 43/5 21 27________________________________________________________

Landesverwaltungsamt Halle, 20.09.2012409 - Obere FlurbereinigungsbehördeErnst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)Flurbereinigung: Naumburg (OU)Landkreis: BurgenlandkreisVerfahrens-Nr. : 611-47BLK006

- Öffentliche Bekanntmachung -

Flurbereinigungsbeschluss

A. Verfügender TeilI. EntscheidungGemäß §§ 87ff des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) i. d. F. vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546 ff.), zuletzt geändert durch Ge-setz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), wird hiermit das Flurbereinigungsverfahren Naumburg (OU) im Burgenlandkreisangeordnet. Das Flurbereinigungsverfahren wird nach den §§ 87ff FlurbG vom Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Müllnerstraße 59, 06667 Weißenfels, als Flurbereinigungsbehör-de durchgeführt.Dem Flurbereinigungsverfahren unterliegen die in der Anlage im Verzeichnis der Verfahrensflurstücke aufgeführten Flurstücke. Das Flurbereinigungsgebiet des Flurbereinigungsverfahrens um-fasst eine Fläche von rd. 579 ha und ist mit dem Einwirkungsbe-reich des Unternehmens identisch. Die Grenze des Flurbereinigungsgebietes ist auf der als weitere Anlage zum Beschluss gehörenden Gebietskarte des Flurbereini-gungsverfahrens dargestellt.

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Ausgabe 24/2012 Amtsblatt der Einheitsgemeinde Stadt TeuchernSeite 3

II. BeteiligteAm Flurbereinigungsverfahren sind gem. § 10 FlurbG beteiligt:1. als Teilnehmer die Eigentümer der zum Flurbereinigungsge-

biet gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten;

2. als Nebenbeteiligte: a) Gemeinden und Gemeindeverbände, in deren Bezirk

Grundstücke vom Flurbereinigungsverfahren betroffen werden;

b) andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Land für gemeinschaftliche oder öffentliche Anlagen erhalten (§§ 39 und 40 FlurbG) oder deren Grenzen geändert werden (§ 58 Abs. 2 FlurbG);

c) Wasser- und Bodenverbände, deren Gebiet mit dem Flurbereinigungsgebiet räumlich zusammenhängt und dieses beeinflusst oder von ihm beeinflusst wird;

d) Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungs-gebiet gehörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen Rechten oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Benutzung solcher Grundstücke beschränken;

e) Empfänger neuer Grundstücke nach den §§ 54 und 55 FlurbG bis zum Eintritt des neuen Rechtszustandes (§ 61 Satz 2 FlurbG);

f) Eigentümer von nicht zum Flurbereinigungsgebiet ge-hörenden Grundstücken, denen ein Beitrag zu den Un-terhaltungs- oder Ausführungskosten auferlegt wird (§ 42 Abs. 3 und § 106 FlurbG) oder die zur Errich-tung fester Grenzzeichen an der Grenze des Flurbe-reinigungsgebietes mitzuwirken haben (§ 56 FlurbG).

III. Teilnehmergemeinschaft und Unternehmensträger Gemäß § 16 FlurbG bilden die Teilnehmer die Teilnehmerge-meinschaft. Sie entsteht mit dem Flurbereinigungsbeschluss und ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.Die Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens führt den Namen „Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Naumburg (OU)“.Sie hat ihren Sitz in Naumburg.Träger des Unternehmens B 87 Ortsumgehung Naumburg im Flurbereinigungsverfahren ist die Bundesrepublik Deutschland, Bundesstraßenverwaltung, vertreten durch das Land Sachsen-Anhalt, dieses vertreten durch den Landesbetrieb Bau Sachsen-Anhalt, Niederlassung Süd. Der Unternehmensträger ist gemäß § 88 Nr. 2 FlurbG Nebenbetei-ligter im Sinn von § 10 Nr. 2 FlurbG im Flurbereinigungsverfahren.

IV. Aufforderung zur Anmeldung von RechtenRechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen können, sind innerhalb von 3 Monaten bei der zuständigen Flurbereini-gungsbehörde, dem Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Müllnerstraße 59, 06667 Weißenfels, anzumel-den (§ 14 Abs. 1 FlurbG).Es kommen in Betracht:a) Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet ge-

hörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen Rech-ten oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Benut-zung solcher Grundstücke beschränken, z. B. Pacht-, Miet- und ähnliche Rechte (§ 10 Nr. 2d FlurbG);

b) Im Grundbuch einzutragende Rechte an den zum Flurbe-reinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, insbesondere Hütungsrechte oder andere Dienstbarkeiten, wie Wasserlei-tungsrechte, Wege-, Wasser- oder Fischereirechte usw. die vor dem 01.01.1900 begründet sind und deshalb der Eintra-gung in das Grundbuch nicht bedurften;

c) Rechte an Grundstücken, die noch nicht in das Grundbuch oder das Liegenschaftskataster übernommen sind.

Diese Rechte sind auf Verlangen der Flurbereinigungsbehörde innerhalb einer von dieser zu setzenden weiteren Frist nachzu-weisen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist der Anmeldende nicht mehr zu beteiligen.Werden Rechte nach Ablauf dieser Frist angemeldet oder nach-gewiesen, so kann die Flurbereinigungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen (§ 14 Abs. 2 FlurbG). Der Inhaber eines gem. § 14 Abs. 1 FlurbG bezeichneten Rech-tes muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, demgegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsak-tes zuerst in Lauf gesetzt worden ist (§ 14 Abs. 3 FlurbG).Soweit Eintragungen im Grundbuch durch Rechtsübertragung außerhalb des Grundbuches (z. B. Erbfall) unrichtig geworden sind, werden die Beteiligten darauf hingewiesen, im eigenen In-teresse beim Grundbuchamt auf eine baldige Berichtigung des Grundbuches hinzuwirken bzw. den Auflagen des Grundbuch-amtes zur Beschaffung der Unterlagen für die Grundbuchberich-tigung möglichst ungesäumt nachzukommen.

V. EinschränkungenVon der Bekanntgabe des Flurbereinigungsbeschlusses bis zur Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes gelten gem. § 34 Abs. 1 FlurbG folgenden Einschränkungen:1. In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustim-

mung der Flurbereinigungsbehörde nur Änderungen vorge-nommen werden, die zum ordnungsmäßigen Wirtschaftsbe-trieb gehören.

2. Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen u. ä. Anlagen dürfen nur mit Zustimmung der Flurbereini-gungsbehörde errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden.

3. Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hopfenstöcke, ein-zelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange, insbeson-dere des Naturschutzes und der Landschaftspflege nicht be-einträchtigt werden, mit Zustimmung der Flurbereinigungs-behörde beseitigt werden. Andere gesetzliche Vorschriften über die Beseitigung von Reb- und Hopfenstöcken bleiben unberührt.

Sind entgegen den Vorschriften zu 1. und 2. Änderungen vor-genommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so kann dieses im Flurbereinigungsverfahren unberücksichtigt blei-ben. Die Flurbereinigungsbehörde kann den früheren Zustand gem. § 137 FlurbG wiederherstellen lassen, wenn dieses der Flur-bereinigung dienlich ist (§ 34 Abs. 2 FlurbG).Sind Eingriffe entgegen der Vorschrift zu 3. vorgenommen wor-den, so muss die Flurbereinigungsbehörde Ersatzpflanzungen anordnen (§ 34 Abs. 3 FlurbG).Von der Bekanntgabe des Flurbereinigungsbeschlusses bis zur Ausführungsanordnung bedürfen Holzeinschläge, die den Rah-men einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung übersteigen, der Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde im Einvernehmen mit der Forstaufsichtsbehörde (§ 85 Ziff. 5 FlurbG).Sind Holzeinschläge vorgenommen worden, so kann die Flurbe-reinigungsbehörde anordnen, dass derjenige, der das Holz gefällt hat, die abgeholzte oder verlichtete Fläche nach den Weisungen der Forstaufsichtsbehörde wieder ordnungsgemäß in Bestand zu bringen hat (§ 85 Ziff. 6 FlurbG).Gemäß § 35 FlurbG sind die Beauftragten der Flurbereinigungs-behörde berechtigt, zur Vorbereitung und zur Durchführung der Flurbereinigung Grundstücke zu betreten und die nach ihrem Ermessen erforderlichen Arbeiten auf ihnen vorzunehmen.

B. BegründungDas Flurbereinigungsverfahren war antragsgemäß einzuleiten, weil der Antrag zulässig und begründet ist und auch aus der Sicht der oberen Flurbereinigungsbehörde die Durchführung eines Flurbereinigungsverfahrens nach § 87ff FlurbG geboten erscheint.

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Amtsblatt der Einheitsgemeinde Stadt Teuchern Ausgabe 24/2012Seite 4

Im Flurbereinigungsgebiet liegt das zum Bau vorgesehene Unter-nehmen B 87 Ortsumgehung Naumburg. Die Enteignungsbehörde hat die Voraussetzungen für das Vor-liegen des Enteignungsrechts gemäß § 19 FStrG geprüft. Das Planfeststellungsverfahren gemäß § 17 FStrG ist am 24.06.2010 eingeleitet worden. Am 07.09.2010 hat die Enteignungsbehörde beantragt, für dieses Unternehmen ein Flurbereinigungsverfah-ren gem. § 87 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 FlurbG einzuleiten.Durch das Unternehmen werden im Flurbereinigungsgebiet ländliche Grundstücke in großem Umfang in Anspruch genommen. Darüber hinaus werden durch das Vorhaben Durchschneidungen wirtschaft-lich zusammenhängender Flächen eintreten, wobei unwirtschaftliche Grundstücksformen und -größen entstehen. Des Weiteren ist die Er-schließung der landwirtschaftlichen Flächen neu zu regeln. Derartige für die allgemeine Landeskultur entstehende Nachteile können nur durch eine Neueinteilung der Grundstücke vermieden werden. Im Flurbereinigungsgebiet werden durch das Unternehmen B87 Ortsumgehung Naumburg Bedingungen geschaffen, welche zu Änderungen im vorhandenen Wege- und Gewässernetz führen müssen. Diese Änderungen sind unternehmensbedingt. Den daraus resultierenden Anteil an den Ausführungskosten hat der Unternehmensträger nach § 88 Nr. 8 FlurbG an die Teilnehmer-gemeinschaft zu zahlen.Ferner sollen im Flurbereinigungsgebiet auch Maßnahmen im Sinn von §§ 1 und 37 FlurbG im Interesse der Teilnehmerge-meinschaft umgesetzt werden, die nicht vom Unternehmen ver-ursacht sind. Die im § 1 FlurbG genannten Ziele stehen jedoch nicht im Vordergrund. Die Flurbereinigungsbehörde hat die voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer gemäß § 5 Abs. 1 FlurbG über den Ab-lauf und den besonderen Zweck eines Flurbereinigungsverfahrens nach § 87ff FlurbG und über die voraussichtlich entstehenden Kos-ten und deren Finanzierung in geeigneter Weise aufgeklärt. Die im § 5 Abs. 2 und 3 FlurbG bezeichneten Behörden, Kör-perschaften und Organisationen sind gehört und unterrichtet worden. Einwendungen, die geeignet gewesen wären von der Anordnung des Flurbereinigungsverfahrens Abstand zu nehmen, wurden nicht vorgebracht.Im Ergebnis dieser Anhörungen vorgebrachte Einwendungen gegen die Einleitung des Flurbereinigungsverfahrens wurden in Vorbereitung des Verfahrens umfassend erörtert und stehen der Anordnung nicht entgegen.Die Voraussetzungen für die Anordnung eines Flurbereinigungs-verfahrens nach den §§ 87ff FlurbG liegen somit vor.

C. Rechtsbehelfsbelehrung:Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach Be-kanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch beim Landesverwaltungsamt in Halle (Saale) erhoben werden.Die Rechtsbehelfsfrist beginnt mit dem ersten Tag der Bekannt-machung. Für die Wahrung der Frist ist das Datum des Eingangs des Widerspruches beim Landesverwaltungsamt in Halle (Saale) maßgebend.

Im AuftragSiegelWöckener2. Ausfertigung

AuslegungDieser Beschluss mit Begründung, Flurstücksverzeichnis und Ge-bietskarte liegt während der allgemeinen Dienststunden in den Stadtverwaltungen/Gemeinden/ Verwaltungsgemeinschaften- Stadt Naumburg (Saale), Markt 1, 06618 Naumburg (Saale)- Verbandsgemeinde Wethautal, Corseburger Weg 11, 06721

Osterfeld - Stadt Teuchern, Markt 21, 06682 TeuchernDienstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 UhrMittwoch 9.00 bis 12.00 UhrDonnerstag 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 UhrFreitag 9.00 bis 12.00 Uhr

- Stadt Weißenfels, Markt 1, 06667 Weißenfels- Verbandsgemeinde Unstruttal, Markt 1, 06632 Freyburg (Un-

strut) - Verbandsgemeinde An der Finne, Bahnhofstraße 2a, 06647

Bad Bibra- Stadt Schkölen Naumburger Str.4 07619 Schkölen- Erfüllende Gemeinde Stadt Bad Sulza, Markt 1, 99518 Bad

Sulza- Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg, Rathausstra-

ße 1, 07774 Dornburg-Camburg zwei Wochen lang nach seiner Bekanntmachung zur Ein-sichtnahme für die Beteiligten aus.

Im AuftragAlbrecht________________________________________________________

SACHSEN-ANHALTFlurbereinigung BLK006Naumburg (OU)

FlurbereinigungsverzeichnisVerfahrensflurstückelaufende Bearbeitung

Gemarkung Janisroda, Flur 1256, 272/1, 275, 276, 279, 280/1, 280/2, 281, 282, 283/1, 285, 286, 287, 288, 289, 290, 292, 330, 331, 332/1, 332/2, 332/3, 333, 334, 335, 336, 337, 338, 339Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 59,9555 haAnzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 29

Gemarkung Mertendorf, Flur 11, 3/1, 3/3, 3/4, 9/1, 10, 11, 13/1, 15/1, 16, 17, 18/1, 21, 22/1, 25, 29/1, 30/1, 30/2, 31, 33/1, 33/2, 44/1, 45, 46, 50/1, 50/2, 51, 52, 53, 54, 55, 56/1, 59/1, 62/1, 64, 270/40, 271/41, 272/42, 273/42, 275/38, 276/33, 277/38Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 52,6386 haAnzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 42

Gemarkung Mertendorf, Flur 121, 2/1, 8/1, 14/1, 17/1, 17/2, 18/1, 19/1, 21/1, 27, 28/1, 33, 38/1, 40/1, 44, 45/1, 48/1Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 16,3050 haAnzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 17

Gemarkung Naumburg, Flur 1543/4, 49/1, 49/2, 49/3, 86Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 7,8718 haAnzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 5

Gemarkung Naumburg, Flur 1732/2, 32/3, 33, 34, 37/2, 37/3, 37/4, 37/5, 48/1, 59/2, 60/1, 62, 63, 64, 98/38, 99/65, 101/35, 102/35, 103/35, 171/37Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 24,7090 haAnzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 20

Gemarkung Naumburg, Flur 1826, 27, 28, 29, 30, 31Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 0,3560 haAnzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 6

Gemarkung Neidschütz, Flur 1293, 294/1, 294/2, 295/1, 297/1, 297/2, 298, 299, 300, 301, 302, 304, 305, 307/1, 310, 312, 316/1, 316/2, 317/1, 318/1, 318/2, 318/3, 318/4, 318/5, 318/6, 318/7, 318/8, 318/9, 318/10, 320, 372, 373, 374, 417, 534, 535, 536, 537, 544, 547, 548, 549, 550, 551, 552, 553, 554, 555, 556, 557, 558 559, 560, 564, 612, 613, 614, 615, 616, 617, 618, 619, 620, 621, 622, 623, 624, 625, 626, 627 628, 629, 630, 631, 632, 633, 634, 635, 636, 637, 638, 639, 640, 641, 642, 643, 644, 645, 646, 647, 648, 649,

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Ausgabe 24/2012 Amtsblatt der Einheitsgemeinde Stadt TeuchernSeite 5

650, 651, 652, 653, 654, 655, 656, 657, 658, 659, 660, 661, 662, 663, 664, 665 666, 667, 668, 669, 670, 671, 672, 673, 674, 675, 676, 677, 678, 679, 680, 681, 682, 683, 684 685, 686, 687, 688, 689, 690, 691, 692, 693, 694, 695, 696, 697, 698, 699, 700, 701, 702, 703 704, 705, 706, 707, 708, 709, 710, 711, 712, 713, 714, 715, 716, 717, 718, 719, 720, 721, 722 723, 724, 725, 726, 727, 728/5, 728/6, 728/7, 728/8, 728/9, 728/10, 731, 732, 733, 734, 735, 736, 737, 738, 739, 740, 741, 742, 743, 744, 745, 746, 747, 748, 749, 750, 751, 752, 753, 754, 755 756, 757, 758, 759, 760, 761, 762, 763, 764, 765, 766, 767, 768, 769, 770, 771, 772, 773, 774 775, 776, 777, 778, 779, 780, 781, 782, 783, 784, 785, 799, 800, 801, 802, 803, 804, 805, 806, 807, 808, 809, 875, 876, 877, 878, 879, 880, 881, 882, 883, 884, 885, 886, 887, 888, 889, 890, 891, 892, 893, 894, 895, 896, 897, 898, 899, 900, 901, 936, 937, 981, 983Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 343,7857 haAnzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 273

Gemarkung Schönburg, Flur 251, 76/1, 77, 78, 105/1, 108/1, 109/1, 113/1, 114/1, 117/1, 120/1, 124/1, 128/1, 133, 142/2, 147, 152, 153, 154Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 4,8969 haAnzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 19

Gemarkung Wethau, Flur 11, 4/1, 5, 7/1, 9/1, 10/1, 13, 14, 15, 16, 17/1, 17/2, 17/3, 17/4, 17/5, 17/6, 17/7, 18/2, 18/3, 18/4, 20, 21, 22, 23, 24, 35/3,

39/4, 40/4, 42/2, 42/3, 42/4, 42/5, 43, 44, 46/2, 46/3, 47/1, 49, 50, 52/1, 53, 56/2, 56/3, 58/1, 62/1, 63, 64, 65, 68, 69, 71/1, 73/1, 76/1, 81/2, 81/3, 87/1, 87/2, 87/3, 92/1, 92/2, 92/3, 92/4, 210, 229, 230, 231, 232, 233, 234, 235/1, 235/2, 237, 239, 240, 241, 242, 243, 245, 246/1, 246/2, 250, 251, 252, 253, 261, 262, 263, 279, 284, 285, 286, 287, 288, 289, 291, 295/66, 296/66, 297/66, 330/72, 331/72, 332/72, 342/247, 346, 347, 350, 351, 353, 354, 355, 357, 358, 359, 361, 362, 363, 364, 365, 367/92, 374/92, 420/18, 422/19, 424/19, 425/290, 426/290, 427/290, 434/19, 435/19, 436/238, 437/238, 439/85, 440/85, 443/87, 444/87, 445/87, 446/87, 447/87, 448/87, 450/88, 451/88, 452/88, 456/17, 460/17, 464/19, 487/87, 488/87, 498/17, 499/17, 504/17, 505/17, 518/236, 521/2, 522/2

Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 68,0962 haAnzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 152

VerfahrenFlächengröße der beteiligten Flurstücke am Verfahren: 578,6147 ha

Anzahl der beteiligten Flurstücke am Verfahren: 563

Stand Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und 19.09.2012 Forsten Süd (Flurbereinigungs- und Flurneuord-

nungsbehörde) Müllnerstraße 59, 06667 Weißen-fels

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Amtsblatt der Einheitsgemeinde Stadt Teuchern Ausgabe 24/2012Seite 6

Sprechstunden des Versichertenberaters Hans-Peter Puls der Deutschen Rentenversicherung BundDie nächsten Sprechstunden finden am:11.12.201215.01.201312.02.201312.03.2013in der Zeit von 14.30 bis 17.30 Uhr im Rathaus Teuchernim Ratssaal statt.

Interessenten erhalten kostenlos Auskunft und Rat sowie Hilfe und Unterstützung bei der Leistungsbeantragung.

Zusätzliche Termine für eine Rentenberatung oder Erläuterung der Rentenbescheide weiterhin telefonisch (0 34 43/20 21 93) vereinbart werden.

zum 65. Geburtstagam 03.12. Herrn Reinhard Remane Teuchernam 09.12. Herrn Reiner Ackermann Teuchernam 14.12. Herrn Bernd Schuster Teuchern OT Trebnitzam 18.12. Herrn Harald Oelz Teuchern OT Bonauam 27.12. Frau Christel Markefka Teuchern OT Deubenam 27.12. Frau Karin Heinze Teuchern OT Trebnitz-Siedlungam 31.12. Herrn Hans-Günter Salewski Teuchernzum 70. Geburtstagam 16.12. Herrn Heinrich Nelitz Teuchern OT Unternessaam 17.12. Herrn Siegfried Stammnitz Teuchern OT Unternessaam 20.12. Herrn Arnim Wolfgang Kulik Teuchern OT Prittitzam 28.12. Frau Ute Weihsenbach Teuchern OT Prittitzam 29.12. Herrn Rudolf Becker Teuchernzum 75. Geburtstagam 01.12. Herrn Siegfried Lindner Teuchern OT Krauschwitzam 02.12. Herrn Günter Kodlin Teuchern OT Prittitzam 03.12. Frau Gisela Bartel Teuchern OT Gröbitzam 06.12. Frau Marianne Teifel Teuchernam 08.12. Frau Helga Klinger Teuchern OT Trebnitz-Siedlungam 13.12. Herrn Rolf Senebald Teuchernam 19.12. Herrn Günter Runge Teuchern OT Wildschützam 21.12. Frau Liselotte von Nessen Teuchern OT Trebnitzam 24.12. Herrn Horst Lohre Teuchernam 27.12. Herrn Herbert Polivka Teuchern OT Deubenam 29.12. Frau Rosemarie Wötzel Teuchern OT Krauschwitzam 31.12. Frau Gabriele Zimmermann Teuchern OT Schortauzum 80. Geburtstagam 08.12. Herrn Klaus Golm Teuchern OT Prittitzam 14.12. Frau Margot Königsberg Teuchern OT Krauschwitzam 14.12. Frau Anna-Marie Ritter Teuchern OT Prittitzam 15.12. Frau Elfgard Schulze Teuchern OT Prittitzam 22.12. Herrn Gerhard Groß Teuchernam 23.12. Frau Lyanne Berndt Teuchern OT Prittitzam 26.12. Frau Christa Hoppe Teuchern OT Unternessazum 85. Geburtstagam 02.12. Frau Gerda Rothe Teuchernam 02.12. Herrn Hans Oettel Teuchern OT Wildschützam 18.12. Herrn Johannes Kloss Teuchern

Blutspendetermine 2013in Teuchern, Grundschule im Steinweg jeweils von 16.00 bis 20.00 Uhr:Montag, 4. Februar 2013Montag, 8. April 2013Montag, 8. Juli 2013Montag, 16. September 2013Montag, 25. November 2013

Der Bürgermeister und die Ortsbürgermeister gratulieren

am 01.12. zum 50. HochzeitstagHerrn Dieter Zimmer und Frau Brigitta Zimmer

Teuchern, OT Runthal

am 16.12. zum 65. HochzeitstagHerrn Rudolf Metzsch und Frau Doris Metzsch

Teuchern

am 22.12. zum 50. HochzeitstagHerrn Heinz Chemnitz und Frau Monika Chemnitz

Teuchern, OT Trebnitz-Siedlung

am 29.12. zum 50. HochzeitstagHerrn Siegfried Herdlitschke und Frau Karola Herdlitschke

Teuchern

zum 60. Geburtstagam 01.12. Herrn Karl Löckenhoff Teuchernam 02.12. Herrn Günther Zausch Teuchernam 02.12. Frau Christine Lehmann Teuchern OT Trebnitzam 06.12. Herrn Eberhard Rätzsch Teuchern OT Prittitzam 12.12. Herrn Konrad Laube Teuchern OT Kistritzam 23.12. Frau Christa Thiemann Teuchernam 24.12. Frau Andrea Haase Teuchern OT Deubenam 24.12. Herrn Helmut König Teuchern OT Trebnitz

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Ausgabe 24/2012 Amtsblatt der Einheitsgemeinde Stadt TeuchernSeite 7

Eine Teufelin und eine Hexe teilten Draculablut, Hexenkuchen und Plätzchen in Form von Händen, Füßen und Kürbissen aus.Aus einer Schüssel mit Zauberpudding schauten große Augen heraus.Draußen im Freien stand die Vampirfrau Marion und hat über einem Feuerofen Würste gebraten.Diese und alle anderen Speisen schmeckten den schaurigen Gestalten besonders gut. Damit stärkten sie sich und ihre Kraft wuchs ständig.Es herrschte reges Treiben und jede Menge Grusel.Eine gefräßige Spinne wollte immerzu mit Bällen gefüttert wer-den.Auch das Gespensterkegeln wurde zum Vergnügen.Nun ist der ganze Spuk wieder vorbei und unsere Kita erstrahlt im alten Glanz.Vielen, vielen Dank sagen wir allen Eltern, Omis und Opis, wel-che uns durch ihre Unterstützung so ein tolles, gruseliges und schönes Fest ermöglicht haben. Ein „Danke“ geht auch an Frau Marion Wahren für ihre Hilfe an dem Nachmittag.Es grüßen die kleinen Geister und die Erzieherinnen der Kita Deuben

Ortschaft Krauschwitz

Neu in der Touristinformation Weißenfels Kartenvorverkauf über das Ticketsystem CTS eventim: Tickets für jeden Geschmack (Rock & Pop, Classic, Sport, Show, Schlager, Musical u. v. m.) und Konzertkarten für das Kulturhaus Weißenfels Touristinformation Weißenfels Leipziger Straße 9 06667 Weißenfels Tel.: 0 34 43/30 30 70. Fax: 0 34 43/23 94 72 E-Mail: [email protected] Internet: www.weißenfelstourist.de

Ortschaft Deuben

Weihnachtsmarkt in der Ortschaft DeubenAm 9. Dezember findet in der Zeit von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr unser diesjähriger Weihnachtsmarkt auf dem Gemeindehof Tauckau statt.Feuerwehrverein und Sportverein:- Speisen und Getränke- Tombola mit Kindertombola- Kaffee und KuchenKirche Deuben - Frauenkreis- Handarbeiten, PlätzerKita Deuben- Verkauf von Handarbeiten

14.45 Uhr Kleines Weihnachtsprogramm der Kindertages-stätte Deuben

15.00 Uhr Kommt der Weihnachtsmann für unsere Kleinen Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Blache Ortsbürgermeister

Halloween in der Kita DeubenKleine und große Geister, Gespenster, Graf Dracula mit seinen Vampiren und viele andere gruslige Gestalten spukten am Nach-mittag des 26. Oktobers 2012 in der Kita Deuben herum.Sie hatten die Kita zu einem alten grusligen Gemäuer umfunk-tioniert, in dem Spinnweben, giftige Spinnen, Fledermäuse und andere komische Sachen an den Wänden und von der Decke hingen.

XIII. Krössulner WeihnachtsmarktAm Sonnabend, dem 1. Dezember 2012 veranstaltet die FFW das 13. Mal in Krössuln „Am Teich“ einen Weihnachtsmarkt.Für die weihnachtliche Atmosphäre sorgen wieder viele kleine und große Überraschungen.Unser Zeitplan:ab 12:00 Uhr Erbsensuppe aus der Gulaschkanone15:00 Uhr Eröffnung des Weihnachtsmarktes Programm der Kinder unserer Kindertages-

stätte „Villa Regenbogen“ab 17:00 Uhr weihnachtliche Weisen mit dem Posaunen-

chor GörschenSicher wird uns auch dieses Jahr der Weihnachtsmann wieder besuchen.Für ein weihnachtliches Angebot an den Marktständen sor-gen:• unsere Kindertagesstätte• unsere Landfrauen• die Osterland GmbH• die Caritaswohnstätte Schelkau• Spezialitäten aus unserer FeuerwehrkneipeWir wünschen allen Bürgern unserer Ortschaft und unseren Gästen ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest 2012.- Änderungen vorbehalten -

Ortschaft Nessa

Martinsumzug in NessaAm 08.11.12 trafen sich viele Kinder mit ihren Eltern und Groß-eltern um 18.00 Uhr vor der Kita „Kleine Blaustrümpfe“ in Nessa.Mit der Schalmeienkapelle Wernsdorf ging es mit den Laternen oder Fackeln in Richtung Unternessaer Kirche. Dort wurde das Anspiel vom Heiligen Martin von den Kindern vorgetragen und mit Gedichten, Flöten- und Gitarrenspiel umrahmt.Danach ging es zum Basteln in das Gemeindehaus oder zum ver-speisen von leckeren Rostern, Glühwein, Tee und Hot Dogs.

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Amtsblatt der Einheitsgemeinde Stadt Teuchern Ausgabe 24/2012Seite 8

Der Schalmeienkapelle Wernsdorf, der Feuerwehr, der Kirchen-gemeinde Fr. Lambrecht, den Bauhofmitarbeitern, den Kurato-rium und meinem Erzieherteam möchte ich herzlich danken für die tolle Unterstützung zum Gelingen dieses Festes.Heike GänklerLeiterin der Kita „Kleine Blaustrümpfe“ Nessa

Kinder beim Basteln im Gemeindehaus______________________________________________________

Die Kinder der Kita „Kleine Blaustrümpfe“ Nessa nahmen das neue Spielgerät in ihren Besitz.

Danke den Bauhofmitarbeitern für den Aufbau der 3er Reckstange und Danke auch der Firma Hiestro, die uns den Fallschutz sponserten.

Ortschaft Prittitz

Kita „Haus unserer Kinder“ OT Plotha

... Ich geh mit meiner Laterne

Mit diesem bekannten Kinderlied begrüßten unsere Kinder und Erzieher, Eltern, Großeltern u. viele Gäste, die zu unserem Mar-tinsumzug gekommen waren. Die Aufregung war groß, als die von Kinderhand gebastelten Laternen nun zu leuchten began-nen. Schon Tage zuvor hatten unsere Kinder viel Interessantes über Sankt Martin und seine hilfreichen Taten, aus Liedern und Reimen, erfahren. Plätzchen wurden in fröhlicher Runde für die-ses Ereignis gebacken.Für eine besondere Überraschung sorgten die Männer der Prit-titzer Feuerwehr. Carol Aleithe und seine Helfer hatten für diesen Abend eine Blaskapelle bestellt. Unser musikalischer Laternen-umzug führte uns nun in die Prittitzer Kirche. Mit Glockengeläut wurden wir empfangen. Dies war für alle ein ganz besonderes Erlebnis. Unter Leitung von Frau Wisch, der Religionspädagogin, spielten unsere Schulkinder die Geschichte vom Sankt Martin. Mit Applaus bedankten sich die kleinen und großen Zuhörer bei unseren Darstellern. Bei diesem abendlichen Stelldichein erin-nerten wir uns gemeinsam an Martin und an sein Vorbild der Nächstenliebe. Beim Verlassen der Kirche wurden die Plätzchen ausgegeben, mit der Bitte, diese zu teilen mit dem Nachbars-mann - denn geteilte Freude ist doppelte Freude.Unser Umzug endete am Feuerwehrhaus. Dort wurden wir herz-lich empfangen von den Mitgliedern der Feuerwehr. Musikalisch ging beim Rosterschmaus und vielen weiteren Leckereien für Klein und Groß ein ereignisreicher Abend zur Neige.Ein großes Dankeschön möchten wir an dieser Stelle unseren Frauen und Männern der Prittitzer FFW aussprechen, die uns schon viele Jahre treu zur Seite stehen. Auch möchten wir uns bei Pfarrer Wisch und seinen herzlichen Empfang in der Kirche und ganz besonders bei Frau Wisch, für ihre tolle Unterstützung beim Martinsspiel bedanken.Das Erzieher-Team der Kita

Kirchgemeinde NessaDer Gemeindekirchenrat lädt herzlich ein:am Sonnabend, dem 1. Dezember 2012 um 16.00 Uhr zum Gottesdienst zum 1. Advent in der Kirche Unternessaam Sonnabend, dem 15. Dezember 2012 um 15.30 Uhr zum Advent mit den Roßbacher Musikanten und Adventskaffee in der Kirche Unternessaam Heiligabend, dem 24. Dezember 2012um 16.00 Uhr zum Krippenspiel in die Kirche Unternessaam 2. Weihnachtstag, dem 26. Dezember 2012um 14.00 Uhr zum Gottesdienst in die Kirche Unternessaam Altjahresabend, dem 31. Dezember 2012 um 16.00 Uhr zum Gottesdienst mit Abendmahl in die Kirche Unternessa

KrabbeltreffenAm 04.12.2012 findet bei uns ab 15.00 Uhr ein Krabbeltref-fen statt.Wir laden alle interessierten Eltern ein, diesen Nachmittag mit uns und ihren Wonneproppen zu verbringen.Sie können sich unsere Einrichtung ansehen und erhalten ei-nen Einblick in unsere pädagogische Arbeit. Über ihre Anwe-senheit würden wir uns sehr freuen.Sie können uns wie folgt erreichen:Kindertagesstätte„Haus unserer Kinder“Am Schulplatz 206682 Teuchern OT PrittitzTel. 03 44 45/2 04 62

Eröffnung der 50. Session des Prittzer Carnevalclub beim Publikum gut angekommenMit einem Umzug durch Pritrz, Pluthe und PIennsch, eröffneten die Prittzer Karnevalisten die 50. Karnevalssession 2012/13, bzw. die 5. Jahreszeit.Mit sechs Fahrzeugen incl. Hänger, Kutsche und Kanone ging es 11.11 Uhr, nach einer kurzen Ansprache des Zeremonienmeis-ters und des Präsidenten auf Tour.Es waren fast alle Mitwirkenden vor Ort, angefangen vom Prin-zenpaar bis hin zu den kleinen und großen Funken.

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Ausgabe 24/2012 Amtsblatt der Einheitsgemeinde Stadt TeuchernSeite 9

Die Kinder der Kita Prittitz machten auf ihrem Wagen tolle Stim-mung und übertrugen diese auch auf die Zuschauer am Stra-ßenrand.Die Tour ging vom Nessaer Weg in Prittitz durch Plotha bis nach Plennschütz ans alte Kulturhaus mit Pauken und Trompeten, Die Leißlinger Saalespatzen begleiteten uns an diesem Tag von An-fang an, ebenso die Disco „Galaxis Il“. Sie sorgten für Stimmung beim Marsch durch die Ortschaften und an den fünf Haltepunk-ten, wo die Funken getanzt haben. Dies übertrug sich natürlich auch auf die Zuschauer und die Gäs-te im Zug. Ebenso wurden einige Bewohner des Ortes, die an diesem bzw. in den letzten Tagen vor dem 11.11.2012 Geburts-tag hatten mit einem Ständchen geehrt.Es gab natürlich auch lobende Worte und Schulterklopfen von vielen Bürgern und ehem. Mitwirkenden des Ortes, für diesen Umzug durch die Ortschaften.Den meisten Gästen und Zuschauern hat es gefallen, ebenso auch den vielen Gästen die nicht aus Prittitz waren.Für unsere großen Gäste und Zuschauer gab es Getränke und für unsere kleinen Gäste und Mitwirkende Bonbons und Scho-kolade.Alles in allem, der ca. 3,5 Stunden dauernde Umzug, war für alle ein toller Tag, wobei das Wetter bis zum Schluss mitgespielt hatte.Bedanken möchten wir uns recht herzlich:Bei der Stadt Teuchern, der FFW Prittitz, dem Heimatverein Prit-titz, der Landtechnik Steigra in Prittitz, der Firma Pleitz, Firma Andreas Kallenowsky, der Gemeinde Prittitz, der Kita und der Grundschule Prittitz, den Prittitzer Keglern, den Pritter Karneva-listen, sowie deren Familien, den vielen Gästen und Zuschauern am Straßenrand und im Zug, sowie den vielen, vielen Helfern für die Bereitstellung der Fahrzeuge und den Sponsoren, ohne deren Hilfe an diesem Tag nicht viel gegangen wäre.Der Vorstand/des P C C

Novalis

Der bedeutendste Dichter der Frühromantik träumte von einem „goldenen Zeitalter“

Friedrich von Hardenberg war erst 14 Jahre alt, als seine Fami-lie das Gut Oberwiederstedt verließ, um als Direktor die Salinen Artern, Dürrenberg und Bad Kösen mit Sitz im heutigen „No-valishaus“ zu übernehmen. Hier entwickelte sich Friedrich zum bedeutendsten Dichter der Frühromantik.Am 25. März 1801, halb 1 Uhr mittags, ist er hier, im „Novalis-haus“ verstorben.Nach der deutschen Einheit, bereits am 25. März 1991 anlässlich des 190. Todestages, wurde hier der Literaturkreis Novalis e. V. Weißenfels gegründet. Der Anlass für die Erweiterung der Ge-denkstätte war der 200. Todestag des Dichters.Im Stadtpark befindet sich das Grab des großen Lyrikers und Pro-sadichters der deutschen Frühromantik, Friedrich von Harden-berg (Novalis).Der Künstler Friedrich Schaper schuf aus widerstandsfähigem Tiroler Marmor eine Büste, die auffallende Ähnlichkeit mit dem Dichter aufweist. Langes, welliges Haar ziert das Gesicht des schönen Jünglings, bei dessen Anblick so mancher ins Nachden-ken verfällt.Der junge Novalis (1772 - 1801) wurde im Elternhaus streng pietistisch erzogen. Während seines Studiums der Philosophie und Jura machte er die Bekanntschaft mit Fichte, Tieck und Schlegel. Der vielseitig Begabte wurde nach seinem Freiberger Studium der Naturwissenschaften Amthauptmann im Thüringer Bergkreis. Unter dem Eindruck des frühen Todes seiner jungen Braut, Sophie von Kühn, verlor er den Blick für die eigentlichen Aufgaben seiner Zeit, litt zunehmend an Depressionen. Als Tod-kranker steigerte sich der Dichter ins Übersinnliche und verlieh der Poesie eine „Magische Zauberkraft“. Diese wird besonders in den „Hymnen an die Nacht“ und im „Heinrich von Ofterdingen“ deutlich.

Trotz aller Widersprüchlichkeit wurde sein Name nicht vergessen. Dafür steht die hohe Besucherzahl, insbesondere aus europäi-schen Ländern, in Weißenfels an der Saale.Novalis, als Dichter von Rang geehrt, träumte von einem „gol-denen Zeitalter“, weil er mit den gesellschaftlichen Verhältnissen seiner Tage leider unzufrieden war.18. April 2012Winfried TaumerIn einem Brief Hedwig Courths-Mahlers, die in Weißenfels einen Teil ihrer glücklichen Kindheit verlebte, an eine ehemalige Schul-freundin dieser Stadt kann man lesen:„Ich habe so oft auf der Steinplatte des Grabes von Novalis ge-spielt und meine Phantasie in das Land der Träume versetzt.“

Novalisausstellung

Die ständige Ausstellung zum Leben und Schaffen des Friedrich von Hardenberg/Novalis, Garten und Pavillon sind für Besucher geöffnet:Dienstag bis Freitag, 10.00 - 17.00 UhrSamstag und Sonntag, 10.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr

Ortschaft Teuchern

Weihnachtsmarkt Teuchern am 08.12./09.12.2012

Samstag, 08.12.2012: Ab 14.00 Uhr Öffnen der Stände14.00 Uhr Eröffnung durch den Bürger-

meister der Stadt Teuchern14.10 Uhr Musikalische Weisen mit dem

Posaunenchor Görschen14.30 Uhr Programm der Kindertagesstätte

Teuchern 15.00 Uhr Ankunft des Weihnachtsmannes15.00 Uhr bis Kinderprogramm „Der Weih-

nachtself“16.00 Uhr eine Show für die ganze Familie Sonntag, 09.12.2012:Ab 14.00 Uhr Öffnen der Stände 14.30 Uhr Programm der Grundschule

Teuchern15.00 Uhr Eintreffen des Weihnachtsmannes 15.15 Uhr bis Weihnachtliche Weisen15.45 Uhr mit dem Stadtchor Teuchern

Was ist noch los an den beiden Tagen?Des Weiteren gibt es wieder an allen beiden Tagen die beliebte Tombola der Osterland GmbH!Der Heimatverein Teuchern ist ebenfalls an allen beiden Tagen mit vielen Überraschungen präsent!!!Auch gebrannte Mandeln und andere Naschereien gibt es reichhaltig!Für Speisen und Getränke ist an allen beiden Tagen ge-sorgt!Öffnungszeiten des Weihnachtsmarktes:08.12.2012: von 14.00 - 18.00 Uhr09.12.2012: von 14.00 - 18.00 Uhr

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Amtsblatt der Einheitsgemeinde Stadt Teuchern Ausgabe 24/2012Seite 10

Adventssingen des Stadtchores Teuchern im Vereinshaus „Zum Grünen Baum“Singet fröhlich im Advent,lasst nun alles Trauern.Seht, das erste Licht schon brennt,lang wird‘s nicht mehr dauernbis in alle Dunkelheitstrahlen hell die Kerzen.Singet fröhlich im Advent,singt mit frohem Herzen!

Den Advent einsingen möchte der Stadtchor, unter der Leitung von Herrn Berthold Schöpsam Freitag, dem 30.11.12 um 16:00 Uhrim Vereinshaus „Zum Grünen Baum“bei Kerzenschein, Kaffee, Plätzchen, Stollen und Glühwein, ge-spendet von EDEKA Markt Müller.Alle, die einen gemütlichen und besinnlichen Liedernachmittag erleben wollen, sind herzlich eingeladen.Wir haben bekannte Winter-, Advents- und Weihnachtslieder ausgesucht, damit jeder der möchte mitsingen kann.Liedtexte werden ausgeteilt.

Weitere Auftritte in der Adventszeit:Samstag, 08.12.1216:30 Uhr Kirche WerschenSonntag, 09.12.1215:00 Uhr Weihnachtsmarkt TeuchernMittwoch, 12.12.1216:00 Uhr Diakonie TeuchernSamstag, 22.12.1216:00 Uhr Kirche TrebnitzIhr Stadtchor TeuchernAngela Gens

Seniorennachmittag mit Moor und mehr(Gä) Zum monatlichen Treff der Rentner der ehemaligen Ort-schaft Schelkau, der vorübergehend durch Frau Iris Köhler und Frau Gabriele Seidel ehrenamtlich betreut wird, hatte sich erneut am 13. November Frau Gisela Scheibe aus Zeitz angemeldet. Schon mehrfach hatte Frau Scheibe für „pro Senior“ Wissenswer-tes für das Wohlbefinden und die Gesundheit älterer Menschen allgemeinverständlich vorgetragen und mit Tipps für Anwendun-gen untersetzt.

Foto (Gärtig): Schelkauer Rentner erlebten einen Vortrag über Moo-ranwendungen

Diesmal standen schmerzende Gelenke, Verspannungen und eingeschränkte Beweglichkeit im Mittelpunkt ihres Vortrages. Als eine wirkungsvolle Hilfe gegen diese weitverbreiteten Beschwer-den nannte Frau Scheibe Mooranwendungen, die nicht nur die hervorragenden thermischen Eigenschaften des Moores nutzen, auch die Inhaltsstoffe des Moores, die über die Haut aufgenom-

men werden und so auf unseren Organismus einwirken. Zum persönlichen Test hatte sie ein vorgewärmtes Moorkissen mit-gebracht, das sich Interessierte zum Beispiel auf die Schultern auflegen konnten. Auch mit Moorbadezusätzen und Moorsalben kann man sich heutzutage die Vorzüge des Moores nachhause holen und kommt so in den Genuss gesundheitsfördernder Ei-genschaften, die früher ein Privileg der Adelskreise waren.

Die Schülerinnen und Schüler der Grundschule Teuchern laden Sie recht herzlich zum

Lichterfest

ein.Wann: am 05.12.2012, Beginn: 17.00 UhrWo: Schulhof der Grundschule TeuchernFür Unterhaltung ist mit einem Kulturprogramm der Schüler gesorgt. Eintritt frei, über eine kleine Spende würden wir uns freuen. Der Schulförderverein sorgt für das leibliche Wohl.

Einladung WeihnachtsfeierAm Montag, dem 10.12.2012 um 15.00 Uhr findet die diesjährige Weihnachtsfeier im Gemeinderaum der Katholischen Kir-che statt.Alle Senioren der Stadt Teuchern sind herzlich eingeladen.Der CDU Stadtverband

Amtsblatt der Einheitsgemeinde Stadt Teuchernmit den Ortschaften Deuben, Gröben, Gröbitz, Krauschwitz,

Nessa, Prittitz, Teuchern, TrebnitzHerausgeber und Verlag:Verlag + Druck LiNuS WiTTich KG herzberg, An den Steinenden 10verantwortlich für den amtlichen Teil:Einheitsgemeinde Stadt Teuchern - herr Puschendorf, Tel.: 03 44 43/5 20, für den nichtamtlichen Teil:die VerfasserSatz und Druck, verantwortlich für Anzeigen:Verlag + Druck LiNuS WiTTich KG herzberg, 04916 herzberg/E.An den Steinenden 10, Tel.: 0 35 35/4 89 -0, Fax: 0 35 35/4 89 -1 15, Fax-Redaktion: 0 35 35/4 89 -1 55,vertreten durch den Geschäftsführer Andreas BarschtipanAnzeigenannahme/Beilagen: Frau Annett Brunner, Telefon: 01 71/3 14 76 21Erscheint 14-täglich kostenlos an alle haushaltungen und Gewerbe im VerbreitungsgebietFür Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemei-nen Geschäftsbedingungen und unsere zurzeit gül tige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Wei-tergehende Ansprüche insbesondere aus Schadenersatz sind ausdrücklich ausgeschlossen.IM

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Nächster Erscheinungstermin:

Freitag, der 14. Dezember 2012

Nächster Redaktionsschluss:

Montag, der 3. Dezember 2012

Page 11: Veranstaltungen und Märkte in der Adventszeitdaten.verwaltungsportal.de/dateien/news/184762/... · 30-11-2012  · · Jahrgang 2 · Ausgabe 24 · Freitag, den 30. November 2012 Stadt

Ausgabe 24/2012 Amtsblatt der Einheitsgemeinde Stadt TeuchernSeite 11

Die evangelischen Kirchspiele Teuchern und Görschen-Stößen laden ein

Dezember 2012

AdventImmer ein Lichtlein mehr im Kranz, den wir gewunden, daß er leuchte uns so sehr durch die dunklen Stunden. Zwei und drei und dann vier! Rund um den Kranz welch ein Schimmer, und so leuchten auch wir, und so leuchtet das Zimmer. Und so leuchtet die Welt langsam der Weihnacht entgegen. Und der in Händen sie hält, weiß um den Segen!

Matthias Claudius

GottesdiensteSonnabend, 01.12.15.00 Uhr Rathewitz - Traditionelles Adventssingen zum 1. Ad-

vent mit Posaunen- u. Kirchenchor Sonntag, 02.12.12 9.00 Uhr Teuchern 14.00 Uhr Adventsfeier der Caritas in Schelkau Sonntag, 09.12.1210.30 Uhr KistritzSonnabend, 15.1214.30 Uhr Teuchern - Traditionelles Chorkonzert des Teucher-

ner Kirchenchores zusammen mit dem Muschwitzer Chor u. dem Posaunenchor unserer Region, an-schließend herzliche Einladung zur Adventsfeier der Kirchengemeinde.

Sonntag, 16.12.1210.30 Uhr Teuchern

Andacht im Pflegeheim „ St. Georg-Stift“ TeuchernDonnerstag, 20.12.12, 16.00 Uhr

Andacht im Seniorenheim StößenDonnerstag, 29.11.12, 15.30 Uhr

Weitere VeranstaltungenPosaunenchor: dienstags in Görschen 18.30 UhrBastelkreis in Teuchern:immer montags im Pfarrhaus 15.30 UhrKirchenchor: 19.00 Uhr - jeden Donnerstag, oder nach Vereinbarung, im Pfarrhaus Teuchern

Allen Lesern des Amtsblattes: Einen besinnlichen, frohen Advent!Die Kirchengemeinde Hohenmölsen/Teuchern dankt allen Sponsoren und Helfern für den gelungenen Martinsumzug vom 11. November 2012!

1. Adventssonntag, 02.12.2012: 8.00 Uhr Eucharistiefeier in Teuchern10.00 Uhr Eucharistiefeier in Hohenmölsen11.15 Uhr Vernissage zur Krippenausstellung im Gemeinde-

haus E.-Thälmann-Str. 22 Krippen aus Privatbesitz unserer Region verkünden

wie in aller Welt Weihnachten in verschiedensten Darstellungen gesehen wird!

Dienstag, 04.12.2012:12.45 Uhr Abfahrt des Kirchenbullis von Teuchern13.30 Uhr Seniorennachmittag Film: „Weihnachten im Riesengebirge“2. Adventssonntag, 09.12.2012: 8.00 Uhr Eucharistiefeier in Teuchern 10.00 Uhr Eucharistiefeier in Hohenmölsen3. Adventssonntag, 16.12.2012: 8.00 Uhr Eucharistiefeier in Teuchern 10.00 Uhr Eucharistiefeier in HohenmölsenMittwoch, 19.12.2012:18.30 Finissage der Krippenausstellung19.00 Bläserstunde im Advent mit dem Bläserchor Merseburg-Leuna in der ge-

heizten St. Marien-Kirche4. Adventssonntag, 23.12.2012: 8.00 Uhr Eucharistiefeier in Teuchern 10.00 Uhr Eucharistiefeier in HohenmölsenMontag, 24.12.2012 - Heiliger Abend: 22.00 Uhr Christmette in Teuchern Am 24./25.12. „Adveniat“ Kollekte für die Kirche

in Lateinamerika

Die katholische Kirchengemeinde wünscht Ihnen allen: „Frohe Weihnachten!“

30.12.2012, Fest der Hl. Familie: 8.00 Uhr Eucharistiefeier in Teuchern 10.00 Uhr Eucharistiefeier in Hohenmölsen

31.12.2012: Silvester15.30 Uhr Jahresschlussgottesdienst01.01.2013: Neujahr10.00 Uhr Eucharistiefeier in Hohenmölsen 15.00 Uhr Eucharistiefeier in Teuchern

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