Flüchtlingsschutz in der Republik Belarus

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Belarussische Staatliche Universität Fakultät für internationale Beziehungen Staatsexamen. Flüchtlingsschutz in der Republik Belarus. Referentin : Anastassia Kuzmenko Studiengang : Internationales Recht. Januar, 2012. Ziel. - PowerPoint PPT Presentation

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Flüchtlingsschutz in der Republik Belarus

Referentin: Anastassia KuzmenkoStudiengang:Internationales Recht

Januar, 2012

Belarussische Staatliche UniversitätFakultät für internationale Beziehungen

Staatsexamen

ZielDie Rechtsquellen des internationalen Flüchtlingsschutzes zu erforschen

Den Begriff des Flüchtlings zu bestimmen

Die Gewährleistung des Flüchtlingsschutzes in der Republik Belarus zu beschreiben

Quellen1. Genfer Flüchtlingskonvention vom 28. Juli

19512. Flüchtlingsschutz: Ein Leitfaden zum

internationalen Flüchtlingsrecht. 3. Беженцы в Республике Беларусь. –

Министерство внутренних дел Республики Беларусь [Электронный ресурс].

4. Международное публичное право. Общая часть: учеб. Пособие / Ю.П. Бровка [и др.]; под ред. Ю.П. Бровки, Ю.А. Лепешкова, Л.В. Павловой.

Quellen1. Решения, принятые Департаментом по

гражданству и миграции Министерства внутренних дел Республики Беларусь (по состоянию на 1 апреля 2011 г.), включая несовершеннолетних детей.

2. Сарашевский, Ю.Л. Конвенция 1951 г. о статусе беженцев. –

3. Тумашик, Т.В. Основные подходы к интеграции беженцев в сфере образования и языкового обучения.

StrukturKapitel 1. Die völkerrechtlichen und nationalen

Rechtsquellen des Flüchtlingsschutzes1.1 Internationale Rechtsquellen1.2 Belarussische Rechtsquellen

Kapitel 2. Der Begriff des Flüchtlings2.1 Aufnahmestellungen2.2 Ausnahmestellungen

Kapitel 3. Die praktischen Probleme des Flüchtlingsschutzes in der Republik Belarus

3.1 Die sich mit dem Flüchtlingsschutz beschäftigenden Organe

3.2 Programme zum Flüchtlingsschutz3.3 Maβnahmen für Flüchtlingskinder

Völkerrechtliche Quellen des Flüchtlingsschutzes

Die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 (GFK)

das Protokoll zur GFK von 1967

Nationale Quellen des FlüchtlingsschutzesDie Verfassung der Republik

Belarus

Nationale Quellen des Flüchtlingsschutzes

Zwei Gruppen von Normativakte:

1. die Gesetze, die unmittelbar den Status des Flüchtlings regulieren;

2. und andere Normativakte, die allgemeine Migrationsfragen betrachten.

Der Begriff des FlüchtlingsKriterien der

Flüchtlingsstatusbestimmung*die begründete Furcht vor Verfolgung

wegen Rasse, Religion, Nationalit, , Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung

sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt

und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder will

*Art. 1 der GFK

Die AusnahmestellungenDie Bestimmungen dieses Abkommens finden

keine Anwendung auf Personen, die:ein Verbrechen gegen den Frieden, ein Kriegsverbrechen oder ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen haben;

ein schweres nichtpolitisches Verbrechen außerhalb des Aufnahmelandes begangen haben, bevor sie dort als Flüchtling aufgenommen wurden;

sich Handlungen zu Schulden kommen ließen, die den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen zuwiderlaufen.

Flüchtlingsschutz in der Republik Belarus

Hauptinstitutionen der

Flüchtlingsschutzes

Die Staatsorgane

Die internationale

n Organisatione

n

Die StaatsorganeDer Präsident der Republik BelarusDer Ministerrat (die Regierung)Das InnenministeriumDas Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten

Die internationalen Organisationen

Die Organisation der Vereinten Nationen

Das Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der VN

Praxis

3,6 Tausend Ausländer

838 Menschen aus 13 Länder

3 Menschen wurden zusätzlichen

Schutz vorgelegt

Zahl der Flüchtlinge am 1. Dezember 2011

Aserbaidschan3%

Afghanistan70%

Georgien16%

Tadshik-istan4%

Äthiopien3% Andere

3%

Flüchtlinge

Programme zum FlüchtlingsschutzDas regionale Projekt «Die Integration der

Flüchtlinge in Belarus, Moldawien und der Ukraine »

Die Europäishe Union UNHCR

Das Ministerium für Innere

Angelegenheiten

Die Maßnahmen für Flüchtlingskinder

Kinder im Alter bis zu 18 Jahren

40%

Volljährige Flüchtlinge

60%

Flüchtlinge in der Republik Belarus

Die Maßnahmen für FlüchtlingskinderDie Kollektive des nationalen Tanz- und

Vokalschaffens:«Samschoblo» (die georgischen

Kinder)«Pondok» (der afghanischen Kinder)

Die Maßnahmen für Flüchtlingskinder

«Die Sozialisierung und die Anpassung der Flüchtlingskinder in Belarus»

UNCHRRussisch,

Mathematik

studieren

Kinder aus Afghanistan,

Georgien (Abchasien)

Das Zentrum des Schaffens der

Kinder und Jugend «Heureka»

die Rede entwickeln

, die Umwelt

erforschen

Beitrag der Republik Belarus zum Flüchtlingsschutz

Flüchtlingskonventionsbestimmungen durch nationale Gesetze implementiert

Jedes Jahr bekommen immer mehr Menschen Flüchtlingsstatus in der Republik Belarus

Gemeinsame Projekte mit dem das Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der VN

Schutz der Flüchtlingskinder