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BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/11823 21. Wahlperiode 27.02.18 Große Anfrage der Abgeordneten Martin Dolzer, Sabine Boeddinghaus, Deniz Celik, Dr. Carola Ensslen, Norbert Hackbusch, Stephan Jersch, Cansu Özdemir, Christiane Schneider, Heike Sudmann und Mehmet Yildiz (DIE LINKE) vom 30.01.18 und Antwort des Senats Betr.: Haftbedingungen in der Untersuchungshaftanstalt Holstenglacis und der JVA Billwerder Die Untersuchungshaft soll dazu dienen, ein geordnetes Strafverfahren zu gewährleisten. Im Gesetz über den Vollzug der Untersuchungshaft (Hambur- gisches Untersuchungshaftvollzugsgesetz-HmbUVollzG) vom 15. Dezember 2009 heißt es dazu unter anderem in § 2 Aufgabe des Vollzuges: Der Vollzug hat die Aufgabe, durch sichere Unterbringung der Untersuchungsge- fangenen die Durchführung eines geordneten Strafverfahrens zu gewährleis- ten und den in den gesetzlichen Haftgründen zum Ausdruck kommenden Gefahren zu begegnen; in § 5 Gestaltung des Vollzuges (1): Das Leben im Vollzug ist den allgemeinen Lebensverhältnissen anzugleichen, soweit die Aufgabe des Vollzuges und die Erfordernisse eines geordneten Zusammen- lebens in der Anstalt dies zulassen. Schädlichen Folgen des Freiheitsentzu- ges ist entgegenzuwirken. Der Verhütung von Selbsttötungen kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu. (2) Die unterschiedlichen Lebenslagen und Bedürfnisse von weiblichen und männlichen Untersuchungsgefangenen wer- den bei der Vollzugsgestaltung und bei Einzelmaßnahmen berücksichtigt. Insbesondere ist auf die Schaffung und die Bewahrung eines gewaltfreien Klimas im Vollzug zu achten. In § 6 Soziale Hilfe (1): Die Untersuchungs- gefangenen werden darin unterstützt, ihre persönlichen, wirtschaftlichen und sozialen Schwierigkeiten zu beheben. Sie sollen dazu angeregt und in die Lage versetzt werden, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. (2): Die Anstalt arbeitet mit außervollzuglichen Einrichtungen und Organisationen sowie mit Personen und Vereinen, die soziale Hilfestellung leisten können, eng zusammen. (3): Die Beratung soll die Benennung von Stellen und Einrichtun- gen außerhalb der Anstalt umfassen, die sich um eine Vermeidung der weite- ren Untersuchungshaft bemühen. Auf Wunsch sind den Untersuchungsge- fangenen Stellen und Einrichtungen zu benennen, die sie in ihrem Bestreben unterstützen können, einen Ausgleich mit dem Tatopfer zu erreichen. Eine Strafe soll die Untersuchungshaft nicht sein. Die Untersuchungshaftanstalt Holstenglacis wurde zwischen 1877 und 1881 erbaut. Weitere Häuser und Anbauten folgten. Immer wieder beschweren sich in der U-Haftanstalt Holstenglacis Inhaftierte über schlechte Haftbedin- gungen. Die Beschwerden reichen von zu wenig Licht, feuchten Wänden und Schimmel in den Haft- und Aufenthaltsräumen über mangelnden Ausgang, schlechtes Essen, keine gute medizinische Versorgung bis hin zu unwürdiger Behandlung. Auch in der JVA Billwerder beschweren sich Inhaftierte über die

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BÜRGERSCHAFT

DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1182321. Wahlperiode 27.02.18

Große Anfrage

der Abgeordneten Martin Dolzer, Sabine Boeddinghaus, Deniz Celik, Dr. Carola Ensslen, Norbert Hackbusch, Stephan Jersch, Cansu Özdemir, Christiane Schneider, Heike Sudmann und Mehmet Yildiz (DIE LINKE) vom

30.01.18

und Antwort des Senats

Betr.: Haftbedingungen in der Untersuchungshaftanstalt Holstenglacis und der JVA Billwerder

Die Untersuchungshaft soll dazu dienen, ein geordnetes Strafverfahren zu gewährleisten. Im Gesetz über den Vollzug der Untersuchungshaft (Hambur-gisches Untersuchungshaftvollzugsgesetz-HmbUVollzG) vom 15. Dezember 2009 heißt es dazu unter anderem in § 2 Aufgabe des Vollzuges: Der Vollzug hat die Aufgabe, durch sichere Unterbringung der Untersuchungsge-fangenen die Durchführung eines geordneten Strafverfahrens zu gewährleis-ten und den in den gesetzlichen Haftgründen zum Ausdruck kommenden Gefahren zu begegnen; in § 5 Gestaltung des Vollzuges (1): Das Leben im Vollzug ist den allgemeinen Lebensverhältnissen anzugleichen, soweit die Aufgabe des Vollzuges und die Erfordernisse eines geordneten Zusammen-lebens in der Anstalt dies zulassen. Schädlichen Folgen des Freiheitsentzu-ges ist entgegenzuwirken. Der Verhütung von Selbsttötungen kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu. (2) Die unterschiedlichen Lebenslagen und Bedürfnisse von weiblichen und männlichen Untersuchungsgefangenen wer-den bei der Vollzugsgestaltung und bei Einzelmaßnahmen berücksichtigt. Insbesondere ist auf die Schaffung und die Bewahrung eines gewaltfreien Klimas im Vollzug zu achten. In § 6 Soziale Hilfe (1): Die Untersuchungs-gefangenen werden darin unterstützt, ihre persönlichen, wirtschaftlichen und sozialen Schwierigkeiten zu beheben. Sie sollen dazu angeregt und in die Lage versetzt werden, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. (2): Die Anstalt arbeitet mit außervollzuglichen Einrichtungen und Organisationen sowie mit Personen und Vereinen, die soziale Hilfestellung leisten können, eng zusammen. (3): Die Beratung soll die Benennung von Stellen und Einrichtun-gen außerhalb der Anstalt umfassen, die sich um eine Vermeidung der weite-ren Untersuchungshaft bemühen. Auf Wunsch sind den Untersuchungsge-fangenen Stellen und Einrichtungen zu benennen, die sie in ihrem Bestreben unterstützen können, einen Ausgleich mit dem Tatopfer zu erreichen.

Eine Strafe soll die Untersuchungshaft nicht sein.

Die Untersuchungshaftanstalt Holstenglacis wurde zwischen 1877 und 1881 erbaut. Weitere Häuser und Anbauten folgten. Immer wieder beschweren sich in der U-Haftanstalt Holstenglacis Inhaftierte über schlechte Haftbedin-gungen. Die Beschwerden reichen von zu wenig Licht, feuchten Wänden und Schimmel in den Haft- und Aufenthaltsräumen über mangelnden Ausgang, schlechtes Essen, keine gute medizinische Versorgung bis hin zu unwürdiger Behandlung. Auch in der JVA Billwerder beschweren sich Inhaftierte über die

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Haftbedingungen in einzelnen Aspekten, wie zum Beispiel mangelnde Sport- und Freizeitangebote sowie keinen Zugang zur Bibliothek.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

Die Ausgestaltung der Untersuchungshaft in Hamburg erfüllt umfassend die gesetzli-chen Anforderungen. Die Angebote und Leistungen innerhalb der Anstalten erfolgen auf hohem Niveau.

In den Anstalten gibt es eine große Bandbreite an Möglichkeiten, auf Bücher zuzugrei-fen. Die Untersuchungshaftanstalt verfügt über eine Anstaltsbücherei und die Gefan-genen können sich selbst über den Fach- oder Versandhandel versorgen. In der JVA Billwerder können die Untersuchungsgefangenen Zeitungen und Zeitschriften in angemessenem Umfang durch Vermittlung der Anstalt oder auf dem Postweg aus der Bücherei bestellen. In der Teilanstalt für Frauen (TAF) der JVA Billwerder stehen neben einem stetig wachsenden Bücherfundus auch Tageszeitungen zur Verfügung. In der JVA Hahnöfersand haben die Untersuchungsgefangenen mehrmals in der Woche die Möglichkeit, die Bibliothek zu besuchen.

Entsprechend § 86 des Hamburgischen Untersuchungshaftvollzugsgesetzes (HmbUVollzG) sind die Räume für den Aufenthalt während der Ruhe- und Freizeit wohnlich auszugestalten und müssen hinreichend Luftinhalt haben und für eine gesunde Lebensführung ausreichend mit Heizung und Lüftung, Boden- und Fenster-fläche ausgestaltet sein. In allen Räumen, in denen Gefangene leben oder arbeiten, müssen die Fenster groß genug sein, damit die Gefangenen bei Tageslicht lesen und arbeiten können, und so eingerichtet sein, dass Frischluft einströmen kann, gleichviel ob es eine künstliche Belüftung gibt oder nicht. Diese Anforderungen werden in der Untersuchungshaftanstalt durchgängig erfüllt.

Im Zuge der Grundsanierung des B-Flügels der Untersuchungshaftanstalt wurden die offenen Galerien geschlossen, um auf den Stationen mehr Raum für die Arbeit mit den Gefangenen und für Begegnungen der Gefangenen untereinander zu schaffen. Neben einer Schadstoffsanierung wurde eine Kompletterneuerung der gesamten technischen Gebäudeausrüstung vorgenommen, wobei insbesondere die Elektroanlagen, Sani-täreinrichtungen und die Heizungs- und Lüftungsanlage erneuert wurden. Die Fens-teröffnungen wurden in Absprache mit dem Denkmalschutz vergrößert. Der Sanitärbe-reich wurde durch Schaffung einer eigenen Nasszelle vom Haftraum abgetrennt. Die Hafträume sind nunmehr mit einer zeitgemäßen Zellenkommunikationsanlage ausge-stattet. In allen Hafträumen sind jetzt ausreichend Steckdosen, vorhanden. Auf jeder Ebene wurden Pantryküchen, Duschen, Waschmaschinenräume, Wirtschafträume und Freizeiträume eingerichtet. Die Sicherheitstechnik wurde erneuert und der Brand-schutz verbessert.

Außerdem werden die beiden Freistundenhöfe neu hergerichtet, wobei der Hof 5 als Sport-Hof, mit zwei Kleinspielfeldern (Fußball und Basketball) sowie einem Lauf- und einem Gehweg ausgestattet wird.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:

1. Wie viele Inhaftierte befinden sich seit 2015 in der U-Haftanstalt Hols-tenglacis und in den weiteren Hamburger Haftanstalten in Untersu-chungshaft (bitte einzeln nach JVAs und Jahren darstellen)?

Siehe Anlage 1.

2. Wie viele Jugendliche befinden sich seit 2015 in der JVA Hahnöfersand in U-Haft (bitte einzeln nach JVAs und Jahren darstellen)?

Stichtag Anzahl der jugendlichen Untersuchungsgefangenen in der Justizvoll-zugsanstalt (JVA) Hahnöfersand

01.01.2015 65 01.01.2016 52 01.01.2017 69 01.01.2018 78 24.01.2018 68

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3. Wie hoch ist der Anteil an Männern und Frauen seit 2015? (Bitte einzeln nach Haftanstalten und Jahren auflisten.)

4. Welche Vorwürfe führten (bei den momentan in U-Haft Befindlichen) zur U-Haft und wie hoch ist deren jeweilige Anzahl (bitte jeweilige Anzahl absolut und prozentual sowie in Zahlen angeben und einzeln nach Haft-anstalten)?

Siehe Anlagen 1 und 2.

5. Wie hoch ist der Anteil an nicht deutschen Untersuchungsgefangenen seit 2015? (Bitte einzeln nach Jahren und nach Haftanstalten darstellen).

Anteil nichtdeutscher Untersuchungsgefangener Stichtag / JVA

Billwerder Hahnöfersand Sozialtherapeu-tische Anstalt

Untersuchungs-haftanstalt

Gesamt

01.01.2015 - 70,8% - 64,9% 65,9% 01.01.2016 79,5% 70,7% - 63,4% 69,9% 01.01.2017 71,7% 84,1% - 73,2% 73,9% 01.01.2018 76,9% 59,0% -* 68,3% 70,7%

* keine Angabe aus Datenschutzgründen wegen zu geringer Personenanzahl

6. Gibt es in der U-Haftanstalt Holstenglacis und in den weiteren Haftanstal-ten einen getrennten Bereich für junge Erwachsene (zur Zeit der vorge-worfenen Tat unter 25 Jahre alt) und/oder eigene soziale Angebote für diese Personengruppe? (Bitte einzeln nach Haftanstalten nicht nur für in U-Haft Befindliche, sondern auch für Strafgefangene darstellen.)

In der Untersuchungshaftanstalt werden überstellte Jugendliche und Heranwachsende von erwachsenen Gefangenen getrennt untergebracht.

In der Teilanstalt für Frauen (TAF) der JVA Billwerder werden weibliche jugendliche Untersuchungsgefangene auf der gleichen Station untergebracht wie die weiblichen erwachsenen Untersuchungsgefangenen, sofern keine verfahrenssichernden Anord-nungen (zum Beispiel Trennung) bestehen.

In der JVA Fuhlsbüttel gibt es grundsätzlich eine Behandlungsabteilung für junge Erwachsene mit besonderem Betreuungsbedarf (Station C4, Wohngruppenvollzug mit 17 Plätzen). Zielgruppe sind Strafgefangene mit einem Alter bis 30 Jahren bei Auf-nahme in der Abteilung.

7. Wie viel Prozent der Justizvollzugsbeamten/-innen in den Hamburger JVAs sind Frauen?

Zum Stand 27. Januar 2018 waren 15 Prozent der Bediensteten des Allgemeinen Vollzugsdienstes in den Hamburger Anstalten Frauen.

8. Wie war die Dauer von Untersuchungshaft in Hamburg jeweils in den Jahren 2000 – 2017? (Bitte im Durchschnitt sowie mit Mindest- und Höchstwert darstellen.)

Eine statistische Auswertung über das Buchhaltungs- und Abrechnungssystem im Strafvollzug „BASIS-Web“ ist nicht möglich. Zur Beantwortung der Frage müssten mehrere Tausend relevante Datensätze beziehungsweise Akten händisch ausgewertet werden. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.

9. Wie viele Suizidversuche und Suizide hat es in der U-Haftanstalt Hols-tenglacis und in der JVA Billwerder seit Anfang 2015 gegeben? (Bitte nach Haftstationen A, B, C im Holstenglacis und Häusern in der JVA Bil-lwerder aufgliedern). Was war bei den Suiziden jeweils konkret die Todesursache?

Suizide in der Untersuchungshaftanstalt Suizide in der JVA Billwerder Jahr Anzahl Todesursache Unterbringung Anzahl Todesursache Unterbringung

2015 2 Erhängen 2 x Haupthaus Abt. C3

0 - -

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Suizide in der Untersuchungshaftanstalt Suizide in der JVA Billwerder Jahr Anzahl Todesursache Unterbringung Anzahl Todesursache Unterbringung 2016 1 Erhängen Haus A 0 - -

2017 3 Erhängen 1 x Haupthaus A4 2 x Haus B

0 - -

2018 0 - - 1 Erhängen Haus 2 a

Suizidversuche in der Untersuchungshaftanstalt Suizidversuche in JVA Billwerder Jahr Anzahl Unterbringung Anzahl Unterbringung

2015 4 2 x Haupthaus C1, 2 x Haupthaus A2

1 Haus 6a

2016 4 1 x Haus A, 2 x Haupthaus A2, 1 x Haupthaus C5

5

2 x Haus 6b, 1 x Teilanstalt für Frauen, 1 x Haus 1a 1 x Haus 2b

2017 3 2 x Haupthaus A2, 1 x Haupthaus C4

3 1 x Teilanstalt für Frauen, 1 x Haus 6, 1 x Haus 5

2018 0 - 0 -

10. Wie viele Inhaftierte befinden/befanden sich in der U-Haftanstalt Hols-tenglacis seit Anfang 2015 in vollkommener oder teilweiser „Isolation“ in der Sicherungsstation B2 oder anderen Abteilungen?

a) Auf welcher Rechtsgrundlage?

b) Mit welcher Begründung?

c) Aufgrund der Entscheidung welcher Stelle?

d) Für welchen Zeitraum?

In der Untersuchungshaftanstalt waren seit Januar 2015 auf der Grundlage des § 54 des Hamburgischen Untersuchungshaftvollzugsgesetzes (HmbUVollzG), Besondere Sicherungsmaßnahmen, 7.811 Gefangene getrennt von anderen Gefangenen vorübergehend auf der Beobachtungsstation untergebracht.

Die Gründe für die Unterbringung auf der Beobachtungsstation sind vielfältig. Die Beobachtung als besondere Sicherungsmaßnahme wird regelmäßig bei Personen angeordnet, die sich im Alkohol- oder Drogenentzug befinden oder bei denen nach Missbrauch von Alkohol und/oder Betäubungsmitteln vor ihrer Inhaftierung nun auftre-tende Entzugserscheinungen und damit einhergehende unkontrollierte Handlungen zu besorgen sind. Ferner wird die Beobachtung als besondere Sicherungsmaßnahme bei Personen angeordnet, die aktuell bei ihrer Zuführung psychiatrisch-neurologisch behandelt werden und bei Personen bei denen eine psychische Auffälligkeit festge-stellt wird, bis hin zur Suizidgefahr. Im Rahmen der Suizidprophylaxe werden zudem neu zugeführte Insassen unter Anordnung der Beobachtung untergebracht, wenn ihnen ein Tötungs- oder Sexualdelikt oder eine Brandstiftung zur Last gelegt werden oder sie unter dem Verdacht der Mitgliedschaft einer terroristischen Vereinigung ste-hen beziehungsweise der Deliktvorwurf einen terroristischen Hintergrund vermuten lässt. Auch Strafgefangene, die der Untersuchungshaftanstalt zugeführt werden, weil sie aus dem offenen Vollzug herausgenommen wurden, werden immer unmittelbar nach der Zuführung zunächst in der Beobachtungs- und Sicherungsstation unterge-bracht.

Die Entscheidung über diese Unterbringungen treffen die Anstaltsleitung oder die von ihr hierzu bestellten Bediensteten. Täglich findet auf der Beobachtungsstation eine Visite statt, an der die Vollzugsabteilungsleitung beziehungsweise an Wochenenden und Feiertagen der Inspektionsdienst, der/die Anstaltsarzt/Anstaltsärztin und/oder die Psychiaterin sowie Stationsbedienstete teilnehmen. Bei der Visite wird beurteilt, ob die Anordnungen der Sicherungsmaßnahmen aufgehoben werden können. Zudem steht montags bis freitags der Psychologische Dienst zur Krisenintervention zur Verfügung. An Wochenenden werden Kriseninterventionen durch die im Dienst befindlichen

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Beamten des Allgemeinen Vollzugsdienstes, die Präventionsbeamten, die Inspektorin beziehungsweise den Inspektor vom Dienst und die Ärztinnen und Ärzte wahrgenom-men. Die notwendigen Maßnahmen werden dann aufgrund dieser gewonnenen Erkenntnislage getroffen.

Hinzu kommen eine Reihe von getrennt von anderen Gefangenen erfolgte Unterbrin-gungen aufgrund gerichtlicher Anordnungen nach § 119 StPO oder auf Grundlage des § 54 HmbUVollzG aus Gründen, die in der Person oder im Verhalten der Gefangenen liegen. In letzteren Fällen treffen die Entscheidungen hierüber die Anstaltsleitung oder die von ihr hierzu bevollmächtigten Bediensteten.

Eine außerhalb der Beobachtungsstation angeordnete getrennte Unterbringung nach § 119 der Strafprozessordnung (StPO), § 54 HmbUVollzG und § 74 des Hamburgi-schen Strafvollzugsgesetzes (HmbStVollzG) wird statistisch nicht erfasst. Eine Auf-schlüsselung der einzelnen Unterbringungen nach Begründung und Zeitraum bedürfte einer händischen Auswertung aller Datensätze, aller Akten sowie aller Archivakten seit 2015. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfü-gung stehenden Zeit nicht möglich.

11. Wie häufig und in welchen Räumen trat in der U-Haftanstalt Holstengla-cis seit dem 1.1.2015 ein Problem mit Schimmel auf? (Bitte nach Hafts-tationen und Bereichen der Anstalt A, B, C aufgliedern.)

a) Welche Maßnahmen wurden dagegen ergriffen?

b) Wurden die Insassen der betroffenen Zellen in andere Zellen ver-legt, bis das Problem behoben wurde?

12. In wie vielen Zellen der U-Haftanstalt Holstenglacis sind die Wände nicht vollkommen trocken? Bitte nach Haftstationen und Bereichen der Anstalt A, B, C aufgliedern)

a) Welche Maßnahmen wurden dagegen ergriffen?

b) Wurden die Insassen der betroffenen Zellen in andere Zellen ver-legt, bis das Problem behoben wurde?

Seit Januar 2015 sind vereinzelt die folgenden Schimmelbildungen aufgetreten.

Bereich mit Schimmelbefall Ergriffene Maßnahme Haft- und Lagerräume im Haus B, Ebe-ne 1

Durchführung einer chemischen Oberflä-chenbehandlung und zum Teil Putzerneu-erungen.

Vereinzelte Bereiche des Besuchszent-rums

Durchführung einer chemischen Oberflä-chenbehandlung und zum Teil Putzerneu-erungen sowie Erneuerung der Lüftungs-anlage.

Flurbereich des Altbaus des Zentral-krankenhauses, Ebene 6

Sanierung der Außenfassade und Putzerneuerungen im Innenbereich.

B-Flügel, Ebene 1 (Transporthafträume und Büros)

Sanierung aktuell fertiggestellt, siehe Vorbemerkung.

Außenmauer im Hof 8 Mögliche Gewährleistungsansprüche werden geprüft.

Außenbereich des Treppenhauses im V-Flügel sowie in einem Lagerraum im Haus A, Ebene 0

Für die Schimmelbeseitigung werden zurzeit die nötigen Finanzmittel eingeworben.

Des Weiteren waren in der Vergangenheit etwa 20 Hafträume betroffen. Diese Fälle sind statistisch nicht erfasst, sodass eine detaillierte Auswertung nicht möglich ist. Betroffene Gefangene wurden stets in andere Hafträume verlegt und die Schäden umgehend behoben.

13. Welche Vorgaben gibt es hinsichtlich dessen, wie viel Licht in die Zellen fallen muss?

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a) Gibt es in der U-Haftanstalt Holstenglacis Zellen, in denen zu wenig Licht vorhanden ist – oder dieses nur gebrochen durch starke Ver-gitterung den Raum erreicht?

b) Wenn ja: in wie vielen Räumen? (Bitte nach Haftstationen A, B, C aufgliedern.)

Siehe Vorbemerkung.

14. Wurden in der U-Haftanstalt Holstenglacis und in den weiteren Haftan-stalten seit dem 1.1.2015 Untersuchungsgefangenen Zeitungen und Zeitschriften, die ihnen zugesandt wurden, nicht ausgehändigt?

Wenn ja: Bitte einzeln nach Haftanstalten und jeweiligen Gründen und Rechtsgrundlage darstellen.)

Zeitungen und Zeitschriften können den Untersuchungsgefangenen vorenthalten wer-den, wenn dies zur Umsetzung einer verfahrenssichernden Anordnung erforderlich ist oder deren Inhalte die Sicherheit oder Ordnung der Anstalt erheblich gefährden wür-den.

Eine Statistik über die Aushändigungen wird nicht geführt. Für eine detaillierte Beant-wortung der Frage müsste sämtliche Akten von Untersuchungshaftgefangenen seit 2015 ausgewertet werden Eine solche Auswertung mehrerer Tausend Akten, inklusive der Archivakten, ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.

15. Wurden in der U-Haftanstalt Holstenglacis und in den weiteren Haftan-stalten seit dem 1.1.2015 Untersuchungsgefangenen genehmigte Bü-cher oder Kleidung nicht ausgehändigt?

Wenn ja: Bitte einzeln nach Haftanstalten, Zeitraum der Nichtaushändi-gung und jeweiligen Gründen darstellen.

Genehmigte Bücher und Kleidungen werden grundsätzlich ausgehändigt. Sollte ein Paket Gegenstände enthalten, die nicht vom Antrag – und somit auch nicht von der Erlaubnis der Anstalt – umfasst sind, werden diese nicht ausgehändigt. Rechtsgrund-lage ist § 28 HmbUVollzG. Eine statistische Erfassung erfolgt nicht, so dass eine Auf-listung nicht erfolgen kann.

16. In welchem Ausmaß und durch welche Infrastruktur wird den Untersu-chungsgefangenen die Lektüre von Büchern ermöglicht? (Bitte nach JVAs aufschlüsseln.)

a. Inwiefern haben die Untersuchungsgefangenen Zugang zu den jeweiligen Bibliotheken?

Die Untersuchungshaftanstalt verfügt über eine Anstaltsbücherei, die von den Öffentli-chen Bücherhallen versorgt wird. Darüber hinaus stehen Spendenbücher zur Verfü-gung oder die Gefangenen versorgen sich selbst über den Fach- oder Versandhandel. In der JVA Billwerder können die Untersuchungsgefangenen Zeitungen und Zeitschrif-ten in angemessenem Umfang durch Vermittlung der Anstalt beziehen. Darüber hin-aus können Untersuchungsgefangene Bücher auf dem Postweg aus der Bücherei bestellen. Daneben besteht die Möglichkeit, sich aus einer kleinen Handbücherei auf den jeweiligen Untersuchungshaftstationen Bücher auszuleihen. In der Teilanstalt für Frauen (TAF) der JVA Billwerder stehen weiblichen Untersuchungsgefangenen neben einem Fundus von circa 250 Büchern auch Tageszeitungen zur Verfügung. Der Bücherfundus wächst stetig, da er unter anderem aus Sachspenden und ausgeson-derten Büchern der Bibliothek Hamburg erwächst. Neben deutscher Literatur sind unter anderem russische, spanische und englischsprachige Titel verfügbar. In der JVA Hahnöfersand haben die Untersuchungsgefangenen mehrmals in der Woche die Mög-lichkeit, die Bibliothek zu besuchen, um Bücher auszuleihen oder auszutauschen. Es gibt in der Gefangenenbücherei derzeit circa 1.000 Bücher und circa 100 Zeitschriften. Dazu kommen pro Woche fünf bis acht aktuelle Zeitschriften.

17. Wie viele und welche Art von schriftlichen Beschwerden von Inhaftierten hat es in der U-Haftanstalt Holstenglacis und in den weiteren Haftanstal-

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ten seitens Untersuchungsgefangener seit dem 1.1.2015 gegeben? (Bit-te nach Art und Inhalten der Beschwerde und einzeln nach Haftanstalten aufgliedern.)

In der Untersuchungshaftanstalt werden viele Beschwerden vor Ort auf den Stationen beschieden. Dies wird auf den jeweiligen Beschwerdeschreiben dokumentiert und in den jeweiligen Gefangenenpersonalakten abgelegt. Die Vorgänge fließen nicht in die statistische Erfassung von Beschwerdevorgängen ein. Deren Erhebung wäre somit nur im Wege der händischen Auswertung aller Gefangenenpersonalakten seit 2015 möglich. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.

Darüber hinaus wurden folgende Fälle statistisch erfasst und schriftlich beschieden (die statistische Erfassung erfolgt lediglich in Stichworten, der genaue Inhalt sowie eventuelle Hintergründe werden nicht erfasst. Auch der Inhalt der Bescheide ist nicht in allen Fällen in die Statistik eingeflossen. Auch hier wäre für eine präzisere Darstel-lung der Art und Inhalte die Auswertung aller Gefangenenpersonalakten seit 2015 erforderlich):

2015: 35 Beschwerden mit folgendem Anlass beziehungsweise Begehr:

‐ Vorführung zum RA-Gespräch sei zu früh erfolgt und es habe eine unangemesse-ne Behandlung stattgefunden (hier wurde zum Teil abgeholfen),

‐ Wegen Verlegung auf eine andere Abteilung (2x),

‐ Verbleib eines BPA sei nicht geklärt worden,

‐ wegen der Waren beim Anstaltskaufmann (2x),

‐ wegen Verhängung von Disziplinarmaßnahmen (2x),

‐ wegen Nichtgewährung von Taschengeld,

‐ der Antrag sei zögerlich bearbeitet worden,

‐ es habe eine Beleidigung durch einen Bediensteten stattgefunden (2x, davon eine Dienstaufsichtsbeschwerde),

‐ es habe eine unangemessene Behandlung stattgefunden (3x),

‐ wegen Entzugs der zugewiesenen Arbeit (2x),

‐ es habe eine Beschimpfung durch Bedienstete stattgefunden,

‐ wegen Nichtvorstellung beim Anstaltsarzt und Nichterhalt von Medikamenten,

‐ wegen Erhalts von Methadon entgegen der üblichen Praxis im Haftraum (2x),

‐ wegen der Anstaltskost,

‐ wegen Anrechnung des Zusatzeinkaufs auf das Taschengeld,

‐ wegen Nichtaushändigung von Gegenständen aus der Habe (2x),

‐ es sei im Warteraum geraucht worden,

‐ der Wäschetausch sei nicht erfolgt,

‐ wegen Nichteinhaltens von Telioterminen (vom LKA überwachte Telefontermine),

‐ keine Arbeitszuweisung erfolgte und Nichterhaltens von Stationsaufschluss,

‐ wegen der medizinischen Versorgung (2x),

‐ keine Versetzung in den alten Stand nach der Rückverlegung aus der JVA Billwer-der erfolgte (hier wurde abgeholfen),

‐ Angehörige seien nicht zum Besuch eingelassen worden,

‐ zu lange dauernder Antragsbearbeitung,

‐ zu lange dauernder Briefbeförderung.

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Zwei Beschwerden wurde abgeholfen, eine mit der Prüfung auf strafrechtliche Rele-vanz an die Staatsanwaltschaft abgegeben, bei einer Beschwerde ist das Ergebnis nicht notiert. Die übrigen wurden als unbegründet zurückgewiesen.

2016: 49 Beschwerden mit folgendem Anlass beziehungsweise Begehr:

‐ Auswahl eines Pflichtverteidigers sei verwehrt worden,

‐ wegen Verlegung in eine andere Abteilung,

‐ wegen Lärmbelästigung durch die Baumaßnahme (Sanierung des B-Flügels),

‐ wegen getrennter Unterbringung,

‐ wegen auferlegter Pflicht zur Reinigung der gemeinsam genutzten Räume,

‐ die Mitnahme von Briefen zum Verteidigerbesuch sei verwehrt worden (hier wurde abgeholfen),

‐ es habe eine unangemessener Behandlung durch Bedienstete stattgefunden (8x, davon drei Dienstaufsichtsbeschwerden),

‐ wegen der Anordnung besonderer Sicherungsmaßnahmen gemäß § 54 HmbUVollzG,

‐ es habe eine Beleidigung durch Bedienstete stattgefunden,

‐ wegen der Unterbringung (4x),

‐ wegen der medizinischen Versorgung (6x, davon 2x erl. durch Gespräch mit dem Anstaltsarzt),

‐ wegen nicht erfolgter Freigabe von Eigengeld für den Einkauf, nicht gewährter Freistellung und wegen der festgesetzten Lohnstufe,

‐ wegen der Verlegung in die JVA Billwerder,

‐ wegen des Nichterhalts von Diabetikerkost,

‐ wegen der Unterbringung auf der Sicherungsstation, der Anstaltskost und der Nichtaushändigung von Gegenständen,

‐ wegen medizinischer Maßnahmen und des Zustands des Haftraums,

‐ wegen der Nichtverlegung in die zuständige JVA (3x),

‐ wegen nicht gewährter Telefonzeitverlängerung (2x),

‐ wegen unterbliebener Hilfestellung zur Kommunikation mit der Verteidigung (3x),

‐ es habe unzureichende Duschmöglichkeiten gegeben,

‐ wegen abgesagter Telefontermine und verzögertem Postempfangs (3x),

‐ wegen der Einbehaltung des Mietzinses für ein Leih-TV für nur einen Tag,

‐ wegen zu geringer Besuchszeit,

‐ wegen der Nichtannahme von Bettwäsche,

‐ wegen nicht erhaltener Abendkost,

‐ wegen der Ablösung von der Arbeit, der Unterbringung und der Entnahme eines Leih-TVs,

‐ wegen der Verpflegung.

Einer Beschwerde wurde abgeholfen, bei zwei Beschwerden ist Erledigung eingetre-ten nach Entlassung der Beschwerdeführer, bei elf Beschwerden ist der Ausgang nicht erfasst, die übrigen wurden als unbegründet zurückgewiesen.

2017: 38 Beschwerden mit folgendem Anlass beziehungsweise Begehr:

‐ wegen der Nichtaushändigung von Gegenständen aus der Habe (3x),

‐ es habe eine unangemessene Behandlung durch Bedienstete gegeben (18x),

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‐ wegen Verlegung in eine andere Abteilung,

‐ wegen der Ablösung von der Arbeit,

‐ wegen der Unterbringung (3x),

‐ wegen Nichterhalts von Tee,

‐ wegen der Nichtannahme einer Büchersendung,

‐ wegen Nichtgewährung von Telefonzeitverlängerungen (2x),

‐ wegen der Verhängung einer Disziplinarmaßnahme,

‐ Kinder seien nicht zum Besuch eingelassen worden,

‐ wegen der Anstaltskost, der Nichtvorstellung beim Anstaltsarzt und der Verhän-gung einer Disziplinarmaßnahme,

‐ wegen der Anstaltskost,

‐ wegen der Herausnahme eines TV-Geräts aus dem Haftraum,

‐ wegen der medizinischen Versorgung,

‐ Besuche und Telefonate seien nicht ermöglicht wurden,

‐ Wegen der Verwehrung der Teilnahme an der Stationsfreizeit.

Bei vier Beschwerden ist der Ausgang nicht erfasst, die übrigen wurden als unbegrün-det zurückgewiesen.

2018 (Stand 16. Februar 2018): Fünf Beschwerden mit folgendem Anlass bezie-hungsweise Begehr:

‐ Telefonate mit Angehörigen sei nicht zustande gekommen,

‐ eine Teilnahme an der Stationsfreizeit sei nicht gewährt worden,

‐ dass zu Unrecht Mietzins für ein Leih-TV abgeführt worden sei,

‐ für das Überbrückungsgeld benötigtes Eigengeld sei nicht für den Einkauf freige-geben worden,

‐ dass Anträge von der Vollzugsabteilungsleitung nicht zeitnah bearbeitet worden seien.

Alle Beschwerden sind als unbegründet zurückgewiesen worden.

In der JVA Billwerder wird bei der statistischen Erfassung von Beschwerden von Gefangenen nicht notiert, ob es sich bei dem Beschwerdeführer um einen Straf- oder Untersuchungsgefangenen handelt. Zur umfassenden Beantwortung der Frage wäre die händische Auswertung aller Beschwerdevorgänge im Einzelfall erforderlich. Im abgefragten Zeitraum wurden in der JVA Billwerder in den Jahren 2015 bis 2017 509 Beschwerden und bis zum 16. Februar 2018 zehn Beschwerden erhoben und bear-beitet. Eine Auswertung ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.

In der JVA Hahnöfersand werden diese erfragten Daten statistisch nicht erfasst. Zur umfassenden Beantwortung der Frage wäre die händische Auswertung von circa 900 Gefangenenpersonalakten erforderlich. Dies ist in der für die Beantwortung einer Par-lamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.

18. Inwiefern ist gewährleistet, dass Untersuchungsgefangenen aus der JVA Billwerder bei ganztägigen Prozessterminen im OLG oder LG die gesetz-lich garantierte Freistunde wahrnehmen können? Wenn es nicht gewähr-leistet ist: Warum nicht und in wie vielen Fällen war das seit Anfang 2015 nicht der Fall?

Soweit die Gerichtstermine jeweils bis 15.30 Uhr beendet waren, hatten die Untersu-chungsgefangenen aus der JVA Billwerder noch die Möglichkeit der Teilnahme am Aufenthalt im Freien. Die letzte Möglichkeit des Aufenthaltes im Freien ist montags bis

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freitags ab 16.00 Uhr gegeben. Ein darüber hinausgehender Aufenthalt im Freien ist vollzugsorganisatorisch nicht mehr leistbar. Die die „Freistunde“ überwachenden Bediensteten werden dann für die Durchführung des Nachtverschlusses benötigt.

Seit Januar 2015 waren 436 von 1.058 Gerichtsterminen so spät beendet, dass eine Teilnahme am Aufenthalt im Freien nicht mehr möglich war.

19. Inwiefern ist gewährleistet, dass Untersuchungsgefangene aus Billwer-der bei Prozessterminen im OLG oder LG abends wieder in die JVA Bill-werder zurückgeführt werden? Wenn es nicht gewährleistet ist: In wie vielen Fällen, aus welchem Grund und auf welcher Rechtsgrundlage war das seit 01.01.2015 nicht der Fall?

Untersuchungsgefangene aus der JVA Billwerder werden gem. § 8 Absatz 1 i.V.m. § 9 Absatz 1 HmbUVollzG zur Wahrnehmung von Gerichtsterminen in die Untersu-chungshaftanstalt überstellt.

Regelmäßig werden sie nach Terminende in die JVA Billwerder zurückgeführt. Dies ist aber abhängig von der Uhrzeit. Soweit eine gewisse Zahl von Gefangenen nicht mit dem regelmäßigen Transport zurückgeführt werden konnte und die Untersuchungs-haftanstalt nicht über ausreichend Haftplätze verfügt, wird am späten Nachmittag ein weiterer Transport eingerichtet. Eine Statistik wird hierüber nicht geführt.

20. Wie viele Inhaftierte der U-Haftanstalt Holstenglacis und Untersuchungs-gefangene in den weiteren Anstalten mussten seit 2015 ärztlich behan-delt werden? (Bitte einzeln nach Haftanstalten darstellen.)

a. Wie viele Betroffenen wurden im ZKH behandelt?

b. Wie viele Betroffenen wurden ambulant behandelt?

c. Wie viele Betroffene wurden in den jeweiligen JVAs behandelt?

Ort der Behandlung Jahr Anzahl Stationäre Behandlung im Zentralkrankenhaus (ZKH) der Untersuchungshaftanstalt

2015 495 2016 528 2017 496

Ambulante Behandlung in der Untersuchungshaftanstalt (ohne Zahnarzt)

2015 9.394 2016 9.692 2017 10.129

Ambulante Behandlung in der JVA Billwerder (ohne Zahnarzt)*

2015 2.542 2016 3.568 2017 4.081

Ambulante Behandlung in der JVA Hahnöfersand (ohne Zahnarzt)*

2015 910 2016 929 2017 1.149

Ambulante Behandlung von weiblichen Untersuchungsgefangenen in der JVA Hahnöfersand (ohne Zahnarzt)*

02/2015 bis 02/2016 624

* Es wird in der ambulanten Behandlungsstatistik der JVA Billwerder nicht nach Haftarten differenziert, sodass deshalb von dort keine statistischen Daten über die medizinische Behandlung von Untersuchungsgefangenen vorgelegt werden konnten.

21. Sind die Untersuchungsgefangenen in den Hamburger U-Haftanstalten in Einzelzellen untergebracht?

Wenn nein: in wie vielen Fällen nicht? (Bitte nach JVAs aufschlüsseln). Aus welchem Grund?

In der Untersuchungshaftanstalt sind Untersuchungsgefangene grundsätzlich in Ein-zelhafträumen untergebracht. Eine Doppelbelegung ist in den Patientenzimmern im

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11823

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ZKH bei Bedarf möglich. Darüber hinaus erfolgen Doppelbelegungen in geeigneten Hafträumen und in rechtlich zulässiger Weise, wenn die gesetzlichen Voraussetzun-gen des § 13 des Hamburgischen Untersuchungshaftvollzugsgesetzes (HmbUVollzG) dafür vorliegen. Die Belegung ändert sich unter Umständen täglich, sodass eine kon-krete Zahl der Doppelbelegungen nicht genannt werden kann.

In der JVA Billwerder, der sozialtherapeutischen Anstalt und der JVA Hahnöfersand sind die Untersuchungsgefangenen in Einzelzellen untergebracht.

22. Haben die Untersuchungsgefangenen in den Hamburger JVAs auf Wunsch die Möglichkeit zu arbeiten? (Bitte nach JVAs aufschlüsseln.)

Wenn ja: In wie vielen Fällen wurde das beantragt und genehmigt oder zurückgewiesen?

Wenn nein: warum nicht?

Die Möglichkeit zu arbeiten besteht in allen Anstalten. Eine statistische Erfassung von Genehmigungen beziehungsweise Zurückweisungen von Arbeitsersuchen erfolgt nicht. Eine Dokumentation der Genehmigung beziehungsweise Zurückweisung erfolgt nur in der Gefangenenpersonalakte. Zur umfassenden Beantwortung der Frage müss-ten daher die Gefangenenpersonalakten aller Untersuchungsgefangenen ausgewertet werden, die in Hamburg im Anfragenzeitraum untergebracht waren. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.

23. In wie vielen Fällen kam es in den JVAs aufgrund der Haftbedingungen oder Ereignissen in Haft zu Anzeigen durch Untersuchungsgefangene? (Bitte nach JVAs, Gründen und Art der Anzeige aufschlüsseln.)

a) In wie vielen Fällen führte eine Anzeige zu einer Klage und oder Verhandlung? (Bitte einzeln aufzählen.)

Ob Untersuchungsgefangene auf Grund vollzuglicher Ereignisse oder der Haftbedin-gungen eine Anzeige erstattet haben, wird nicht gesondert erfasst. Zur umfassenden Beantwortung der Frage müssten daher die Gefangenenpersonalakten aller Untersu-chungsgefangenen ausgewertet, die in Hamburg im Anfragenzeitraum untergebracht waren. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Ver-fügung stehenden Zeit nicht möglich.

24. Gibt es in der U-Haftanstalt Holstenglacis und in den weiteren Haftanstal-ten bei Bedarf in der regulären Versorgung vegetarische und vegane Kost mit ausreichend Nährstoffen? (Bitte einzeln nach JVAs auch im Bereich der Strafhaft aufzählen.)

Bei der Versorgung der einzelnen Gefangenen wird auf deren Ernährungsgewohnhei-ten sowie auf gesundheitliche oder religiöse Anforderungen Rücksicht genommen. Bei besonderen Ernährungswünschen können die Gefangen grundsätzlich zwischen fleischlosen, schweinefleischlosen oder magenschonenden Gerichten wählen, wobei auf besondere Allergien Rücksicht genommen wird. Je nach gewählter Speisenkate-gorie wird dem Gefangenen dann täglich ein Gericht gereicht.

In der Untersuchungshaftanstalt wird auf Wunsch der Gefangenen fleischlose Kost angeboten. Vegane Kost wird nicht angeboten.

In der JVA Billwerder wird auf Wunsch der Gefangenen vegetarische und vegane Kost gemäß der geltenden Ernährungslehre angeboten.

In der JVA Fuhlsbüttel und der Sozialtherapeutischen Anstalt wird vegetarische Kost angeboten. Vegane Kost ist nicht im Angebot.

In der JVA Glasmoor gibt es bei Bedarf sowohl vegetarische als auch vegane Kost in der regulären Versorgung.

In der JVA Hahnöfersand wird bei Bedarf vegetarische Kost angeboten. Vegane Kost wird nicht angeboten.

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Die Berechnung der Nährstoffe folgt in allen Anstalten ernährungsphysiologischen Grundsätzen. Der Speiseplan für die Gefangenen unterlieget der regelmäßigen Über-prüfung durch den Anstaltsarzt.

25. In wie vielen Fällen wurde die Untersuchungshaft im Holstenglacis und in den weiteren Anstalten seit 2015 über sechs Monate hinaus verlän-gert? (Bitte einzeln nach Haftanstalten darstellen.)

Eine statistische Auswertung über das Buchhaltungs- und Abrechnungssystem im Strafvollzug „BASIS-Web“ ist nicht möglich. Zur Beantwortung der Frage müssten mehrere Tausend relevante Datensätze bzw. Akten händisch ausgewertet werden. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.

Die Anordnungen von Untersuchungshaft (Haftbefehle und Haftdaten) werden auch bei der Staatsanwaltschaft Hamburg weder elektronisch noch händisch verlässlich erfasst, insoweit wird auch nicht erfasst, wenn eine Untersuchungshaft länger als sechs Monate andauert. In den allermeisten Fällen hat die Hauptverhandlung begon-nen, bevor die Sechsmonatsfrist abgelaufen ist.

26. In wie vielen Fällen erfolgte/n seit Januar 2015 nach der Untersu-chungshaft

a) ein Freispruch?

b) eine Verfahrenseinstellung?

c) eine Geldstrafe?

d) Arbeitsleistungen?

Die Anordnung von Untersuchungshaft (Haftbefehle und Haftdaten) wird bei der Staatsanwaltschaft weder elektronisch (im Vorgangserfassungs- und Vorgangsbear-beitungsprogramm MESTA) noch händisch verlässlich erfasst. Erforderlich wäre eine händische Auswertung aller Js-Verfahren (seit 2015 jährlich über 150.000). Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.

27. Gab es seit Januar 2015 in den Hamburger JVAs Fälle, in denen Anwälte-/-innenbesuche in der Zeit der U-Haft aufgrund von Raumman-gel über mehrere Tage nicht stattfinden konnten?

Wenn ja: bitte einzeln und mit Nennung der spezifischen Gründe aufzäh-len.

Nein.

28. Wie häufig wurden Zellen von Untersuchungsgefangenen seit Januar 2015 durchsucht? (Bitte einzeln mit Nennung der Gründe aufzählen.)

In der JVA Hahnöfersand wird im Rahmen der geltenden Anstaltsverfügung jeder Haft- und Nebenraum mindestens 14-tägig durchsucht. In der Untersuchungshaftanstalt und der JVA Billwerder werden alle Hafträume zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Anstalt regelhaft einmal wöchentlich durchsucht.

Darüber hinausgehende Haftraumdurchsuchungen werden nach § 50 Absatz 1 HmbUVollzG angeordnet, soweit es aufgrund der Person oder des Verhaltens eines Gefangenen geboten ist.

29. Welche Freizeitangebote gibt es in der Untersuchungshaftanstalt Hols-tenglacis und der JVA Billwerder sowie der JVA Hahnöfersand für Unter-suchungsgefangene (bitte einzeln aufzählen)?

In der Untersuchungshaftanstalt gibt es die folgenden Freizeitangebote:

‐ Je eine Bibelgruppe, ein Kirchenchor, eine Gesprächsgruppe Solaris, eine Fitness-gruppe, eine Kochgruppe, eine Muslimische Gesprächsgruppe, eine Schachgrup-pe, eine Videospielegruppe, eine Yogagruppe und eine Spielegruppe.

‐ Je drei Gruppen Deutsch als Fremdsprache, Crossfitgruppen und Laufgruppen.

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‐ Je vier Kraftsportgruppen und Tischtennisgruppen.

‐ Für getrennt von anderen Gefangenen unterzubringende wird zudem die Möglich-keit des Einzelsports angeboten.

In der JVA Billwerder gibt es folgende Angebote:

‐ Männervollzug: Tischtennis, Tischfußball, Skatgruppe, Gitarrengruppe, Filmvorfüh-rung, Backgammongruppe, Sportangebote (Fußball, Basketball, Handball, Kraft-sport), Konzerte und Alphabetisierung/Deutsch für Anfänger.

‐ Frauenvollzug: Basketball, Dart, Tischtennis, allg. Sportangebote, Spielegruppen, Kochgruppe, Trommelgruppe, Bastelgruppe, Yoga-Gruppe, Gitarrengruppe und Konzerte.

In der JVA Hahnöfersand werden die folgenden Freizeitaktivitäten angeboten:

‐ Diverse Sportangebote durch den Sportpädagogen

‐ Spiele (Kicker, Tischtennis, Brett- und Kartenspiele), Schachgruppe und Spiele-gruppe

‐ Kochen (zum Teil auch angeleitet in der WG) und Kochgruppe

30. Welche sozialen und Therapieangebote gibt es in der Untersuchungs-haftanstalt UHH Holstenglacis und der JVA Billwerder sowie der JVA Hahnöfersand für Untersuchungsgefangene (bitte einzeln aufzählen)?

In der Untersuchungshaftanstalt gibt es die folgenden sozialen und therapeutischen Angebote:

‐ Gesprächsangebote der in der Untersuchungshaftanstalt vertretenen externen Suchthilfeberatungsstellen von der Aktiven Suchthilfe, vom Drob Inn und von MAEX,

‐ Hilfsangebote im Rahmen der Schuldnerberatung,

‐ Haftentlassungshilfe,

‐ Gesprächsgruppe HIV/AIDS-Hilfe,

‐ Vater-Kind-Gruppe,

‐ Psychologische Krisenintervention und Suizidprophylaxe,

‐ Einzelgespräche mit dem Psychologischen Dienst nach Bedarf,

‐ Beratungsangebote für ausstiegsbereite Rechtsextreme beziehungsweise Islamis-tinnen bei Bedarf.

In der JVA Billwerden werden folgende Angebote unterbreitet:

‐ Beratungsangebot durch „Jobtransfer“ für Untersuchungsgefangene bis 25 Jahre,

‐ Gesprächsangebote der in der JVA vertretenen externen Suchthilfeberatungsstel-len von KODROBS und MAEX,

‐ Hilfsangebote im Rahmen der Schuldnerberatung sowie Haftentlassenenhilfe und

‐ eine Vater-Kind-Gruppe.

Darüber hinaus stehen allen Gefangenen (Straf- und Untersuchungshaft) als Ansprechpartner die Vollzugsabteilungsleiter und Vollzugsleiter sowie die Ausländer-berater und die Kollegen des psychologischen Dienstes zur Verfügung.

In der TAF gibt es die folgenden Angebote:

‐ Einzelgespräche,

‐ Psychologische Krisenintervention und Suizidprophylaxe,

‐ Betreuung durch die Integrationscoaches,

‐ DAF-Kurse zur sprachlichen Integration,

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‐ Drogenberatung für stoff-und nichtstoffgebundene Suchterkrankungen,

‐ Einzelgespräche mit der Anstaltspsychologin nach Bedarf,

‐ Soziales Training,

‐ Alphabetisierung,

‐ psychologisch geleitete Gruppengespräche (zum Beispiel zur Aggressionsproble-matik),

‐ Beratungsangebot durch „Jobtransfer“ für Untersuchungsgefangene bis 25 Jahre,

‐ Hilfsangebote der Schuldnerberatung,

‐ Beratung durch Haftentlassenenhilfe auch zum Thema Wohnraumsicherung,

‐ Anbahnung von möglicher Familienhilfe durch die zuständigen Jugendämter und

‐ bei Bedarf Beratungsangebote für ausstiegsbereite Rechtsextreme bzw. Islamistin-nen.

In der JVA Hahnöfersand gibt es die folgenden sozialen und therapeutischen Angebo-te:

‐ muslimischer Gesprächskreis (wöchentlich ab 21. Februar 2018),

‐ Ausländerberater,

‐ Gespräche mit Vollzugsabteilungsleitungen (überwiegend Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen),

‐ Gesprächsangebote durch den Anstaltspsychologen,

‐ Schuldnerberatung,

‐ Denkzeit,

‐ Aktive Suchthilfe,

‐ Infogruppe Zugang,

‐ Infogruppe arabischsprachige Gefangene,

‐ Therapievorbereitungsgruppe,

‐ Einzelgespräche,

‐ Seelsorge und

‐ Gesprächsangebote durch die Jugendgerichtshilfe.

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224

Abs.

1 N

r. 2

Gef

ährli

che

Körp

erve

rletz

ung

3 1,

2%

5 5,

4%

3 0,

9%

11

1,7%

StG

B §

177

Abs.

2 N

r. 1

Ver

gew

altig

ung

- -

1 1,

1%

9 2,

8%

10

1,5%

StG

B §

177

Abs.

5 S

exue

lle

Nöt

igun

g/V

erge

wal

tigun

g -

- 2

2,2%

7

2,2%

9

1,4%

StG

B §

263

Abs.

1 B

etru

g 3

1,2%

1

1,1%

4

1,3%

8

1,2%

BtM

G §

30a

Abs

. 1 V

erge

hen

gege

n da

s Bt

MG

-

- -

- 7

2,2%

7

1,1%

StG

B §

224

Abs.

1 N

r. 4

Gef

ährli

che

Körp

erve

rletz

ung

1 0,

4%

2 2,

2%

4 1,

3%

7 1,

1%

StG

B §

263

Abs.

3 N

r. 1

Bet

rug

- -

1 1,

1%

5 1,

6%

6 0,

9%

AO §

373

Abs

. 1 V

erst

oß g

egen

die

Ab

gabe

nord

nung

1

0,4%

-

- 4

1,3%

5

0,8%

StG

B §

244

Abs.

2 V

ersu

chte

r W

ohnu

ngse

inbr

uchd

iebs

tahl

3

1,2%

1

1,1%

1

0,3%

5

0,8%

StG

B §

252

Räu

beris

cher

Die

bsta

hl

1 0,

4%

1 1,

1%

4 1,

3%

6 0,

9%

StG

B §

253

Abs.

1 E

rpre

ssun

g 2

0,8%

1

1,1%

2

0,6%

5

0,8%

StG

B §

306a

Abs

. 1 N

r. 1

Sch

wer

e Br

ands

tiftu

ng

3 1,

2%

- -

2 0,

6%

5 0,

8%

BtM

G §

29

Abs.

1 N

r. 3

Ver

gehe

n ge

gen

das

BtM

G

1 0,

4%

- -

3 0,

9%

4 0,

6%

BtM

G §

29

Abs.

3 N

r. 2

Ver

gehe

n ge

gen

das

BtM

G

1 0,

4%

2 2,

2%

1 0,

3%

4 0,

6%

StG

B §

176

Abs.

1 S

exue

ller M

issb

rauc

h vo

n Ki

nder

n -

- 1

1,1%

3

0,9%

4

0,6%

StG

B §

177

Abs.

1 N

r. 1

Sex

uelle

Nöt

igun

g -

- -

- 4

1,3%

4

0,6%

StG

B §

244a

Abs

. 1 S

chw

erer

Ban

dend

iebs

tahl

1

0,4%

2

2,2%

1

0,3%

4

0,6%

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11823

17

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StG

B §

255

Räu

beris

che

Erp

ress

ung

1 0,

4%

2 2,

2%

1 0,

3%

4 0,

6%

StG

B §

263

Abs.

5 B

etru

g -

- -

- 4

1,3%

4

0,6%

StG

B §

267

Abs.

1 U

rkun

denf

älsc

hung

2

0,8%

-

- 2

0,6%

4

0,6%

StG

B §

89a

Abs.

1 V

orbe

reitu

ng e

iner

sch

wer

en

staa

tsge

fähr

dend

en G

ewal

ttat

2 0,

8%

2 2,

2%

- -

4 0,

6%

BtM

G §

29a

Abs

. 1 N

r. 1

Ver

gehe

n ge

gen

das

BtM

G

1 0,

4%

1 1,

1%

1 0,

3%

3 0,

5%

StG

B §

114

Wid

erst

and

gege

n Pe

rson

en n

ur in

Ve

rbin

dung

mit

§ 11

3 Ab

s. 1

2

0,8%

1

1,1%

-

- 3

0,5%

StG

B §

129a

Abs

. 1 N

r. 1

Bild

ung

terr

oris

tisch

er

Vere

inig

unge

n -

- -

- 3

0,9%

3

0,5%

StG

B §

185

Bele

idig

ung

2 0,

8%

1 1,

1%

- -

3 0,

5%

StG

B §

250

Abs.

1 N

r. 1

Sch

wer

er R

aub

2 0,

8%

1 1,

1%

- -

3 0,

5%

StG

B §

303c

Sac

hbes

chäd

igun

g, S

trafa

ntra

g 2

0,8%

1

1,1%

-

- 3

0,5%

StG

B §

176a

Abs

. 2 N

r. 1

Sch

wer

er s

exue

ller

Mis

sbra

uch

von

Kin

dern

-

- -

- 2

0,6%

2

0,3%

StG

B §

181a

Abs

. 1 N

r. 1

Zuh

älte

rei

- -

- -

2 0,

6%

2 0,

3%

StG

B §

183

Abs.

1 E

xhib

ition

istis

che

Han

dlun

gen

1 0,

4%

- -

1 0,

3%

2 0,

3%

StG

B §

194

Bele

idig

ung,

Stra

fant

rag

2 0,

8%

- -

- -

2 0,

3%

StG

B §

211,

§ 2

3 ve

rsuc

hter

Mor

d 1

0,4%

-

- 1

0,3%

2

0,3%

StG

B §

240

Abs.

1 N

ötig

ung

- -

- -

2 0,

6%

2 0,

3%

StG

B §

259

Abs.

1 H

ehle

rei

- -

- -

2 0,

6%

2 0,

3%

StG

B §

263

Abs.

2 B

etru

g (V

ersu

ch)

1 0,

4%

- -

1 0,

3%

2 0,

3%

StG

B §

263

Abs.

3 N

r. 2

Bet

rug

1 0,

4%

- -

1 0,

3%

2 0,

3%

StG

B §

265a

Abs

. 1 E

rsch

leic

hen

von

Leis

tung

en

2 0,

8%

- -

- -

2 0,

3%

Drucksache 21/11823 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode

18

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BtM

G §

29

Abs.

1 N

r. 2

Ver

gehe

n ge

gen

das

BtM

G

- -

- -

1 0,

3%

1 0,

2%

BtM

G §

29

Abs.

2

Verg

ehen

geg

en d

as B

tMG

1

0,4%

-

- -

- 1

0,2%

StG

B §

113

Abs.

2 N

r. 1

Wid

erst

and

gege

n Vo

llstre

ckun

gsbe

amte

-

- -

- 1

0,3%

1

0,2%

StG

B §

123

Abs.

1 H

ausf

riede

nsbr

uch

1 0,

4%

- -

- -

1 0,

2%

StG

B §

125a

Nr.

2 Sc

hwer

er L

andf

riede

nsbr

uch

1 0,

4%

- -

- -

1 0,

2%

StG

B §

129b

Abs

. 2 K

rimin

elle

und

terr

oris

tisch

e Ve

rein

igun

gen

im A

usla

nd

- -

- -

1 0,

3%

1 0,

2%

StG

B §

142

Abs.

1 U

nerla

ubte

s En

tfern

en v

om

Unf

allo

rt, o

hne

Pers

onen

scha

den

1 0,

4%

- -

- -

1 0,

2%

StG

B §

142

Abs.

1 N

r. 1

Une

rlaub

tes

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rnen

vo

m U

nfal

lort,

ohn

e P

erso

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chad

en

- -

1 1,

1%

- -

1 0,

2%

StG

B §

142

Abs.

2 N

r. 2

Une

rlaub

te E

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g vo

m U

nfal

lort

oder

nac

hträ

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he M

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er

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ligun

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Tru

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- -

- -

1 0,

3%

1 0,

2%

StG

B §

145a

Ver

stoß

geg

en W

eisu

ngen

wäh

rend

de

r Füh

rung

sauf

sich

t -

- -

- 1

0,3%

1

0,2%

StG

B §

152a

Abs

. 1 N

r. 1

Fäl

schu

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chec

ks

und

Sche

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rten

- -

- -

1 0,

3%

1 0,

2%

StG

B §

153

Fals

che

unei

dlic

he A

ussa

ge

- -

1 1,

1%

- -

1 0,

2%

StG

B §

177

Abs.

2 N

r. 2

Sch

wer

wie

gend

e se

xuel

le N

ötig

ung/

Ver

gew

altig

ung

- -

- -

1 0,

3%

1 0,

2%

StG

B §

177

Abs.

3 N

r. 1

Sch

wer

e se

xuel

le

Nöt

igun

g/V

erge

wal

tigun

g -

- -

- 1

0,3%

1

0,2%

StG

B §

181a

Abs

. 1 N

r. 2

Zuh

älte

rei

- -

- -

1 0,

3%

1 0,

2%

StG

B §

183a

Err

egun

g öf

fent

liche

n Är

gern

isse

s -

- 1

1,1%

-

- 1

0,2%

StG

B §

184b

Abs

. 1 N

r. 3

Ver

brei

tung

ki

nder

porn

ogra

fisch

er S

chrif

ten

- -

- -

1 0,

3%

1 0,

2%

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/11823

19

Page 20: BÜRGERSCHAFT 21/11823 DER FREIEN UND HANSESTADT … · Drucksache 21/11823 Bürgerschaft der Freien und Han sestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Haftbedingungen in einzelnen Aspekten,

StG

B §

224

Abs.

1 N

r. 5

Gef

ährli

che

Körp

erve

rletz

ung

- -

- -

1 0,

3%

1 0,

2%

StG

B §

225

Abs.

1 N

r. 1

Mis

shan

dlun

g vo

n Sc

hutz

befo

hlen

en

- -

- -

1 0,

3%

1 0,

2%

StG

B §

241

Abs.

1 B

edro

hung

-

- -

- 1

0,3%

1

0,2%

StG

B §

242

Abs.

2 D

iebs

tahl

-

- -

- 1

0,3%

1

0,2%

StG

B §

244

Abs.

1 N

r. 2

Ban

dend

iebs

tahl

-

- -

- 1

0,3%

1

0,2%

StG

B §

246

Abs.

1 U

nter

schl

agun

g 1

0,4%

-

- -

- 1

0,2%

StG

B §

248a

Die

bsta

hl u

nd U

nter

schl

agun

g ge

ringw

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er S

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n -

- -

- 1

0,3%

1

0,2%

StG

B §

260a

Abs

. 1 G

ewer

bsm

äßig

e H

ehle

rei

- -

- -

1 0,

3%

1 0,

2%

StG

B §

263

Abs.

3 N

r. 4

Bet

rug

- -

- -

1 0,

3%

1 0,

2%

StG

B §

267

Abs.

3 N

r. 1

Urk

unde

nfäl

schu

ng

- -

- -

1 0,

3%

1 0,

2%

StG

B §

303

Abs.

1 S

achb

esch

ädig

ung

1 0,

4%

- -

- -

1 0,

2%

StG

B §

306

Abs.

1 N

r. 4

Vor

sätz

liche

Br

ands

tiftu

ng

- -

- -

1 0,

3%

1 0,

2%

StG

B §

306a

Abs

. 1 N

r. 2

Sch

wer

e Br

ands

tiftu

ng

- -

- -

1 0,

3%

1 0,

2%

StG

B §

315c

Abs

. 1 N

r. 2

Zu

schn

elle

s Fa

hren

an

unü

bers

icht

liche

n St

elle

n -

- -

- 1

0,3%

1

0,2%

Drucksache 21/11823 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode

20