DER MITTELSTAND Ausgabe 6-2012

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www.bvmw.de Der Mittelstand. Das Unternehmermagazin Themenschwerpunkt: Mittelstand und Recht Auf der Überholspur: 100 Jahre Sixt Seite 72 Verzerrter Wettbewerb........................... S. 40 Europäisches Patent: Gemeinsam wird’s günstiger ....................... S. 24 Reformbedarf beim Datenschutz ........................... S. 12 Brigitte Zypries Dr. Markus Bahmann Dr. Andreas Birkmann 6 | 2012 Dezember 2012 / Januar 2013 4,90 Euro

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„Der Mittelstand“ ist das moderne Unternehmermagazin des Bundesverbandesmittelständische Wirtschaft (BVMW). Es erscheint 6 x p.a. in einer IVW-geprüften Druckauflage von 30.000 Exemplaren.Mit aktuellen, pointierten und verständlichen Beiträgen zu den Bereichen Personalführung, Mittelstandsfinanzierung, Recht und Steuern,Marketing sowie unternehmensnahe Dienstleistungen sichert „Der Mittelstand“ seinen Lesern einen echten Informationsvorsprung. Damit trägt das Magazin in erheblichem Maße zum betriebswirtschaftlichen Erfolg kleiner und mittlerer Unternehmen in Deutschland bei.

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www.bvmw.de

Der Mittelstand.Das Unternehmermagazin

Themenschwerpunkt: Mittelstand und Recht

Auf der Überholspur: 100 Jahre Sixt Seite 72

Verzerrter Wettbewerb........................... S. 40

Europäisches Patent: Gemeinsam wird’s günstiger .......................S. 24

Reformbedarf beim Datenschutz ........................... S. 12

Brigitte Zypries Dr. Markus Bahmann Dr. Andreas Birkmann

6 | 2012Dezember 2012 / Januar 2013

4,90 Euro

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Mittelstandsbank

Seit 2004: die Mittelstandsbank der CommerzbankWarum nur entdecken andere deutsche Banken plötzlich ihre neue Liebe zum Mittelstand? Ist es vielleicht das Vorbild der Commerzbank? Schon 2004 haben wir einen eigenen Vorstands bereich Mittelstands bank etabliert und uns konsequent am Bedarf von Unternehmen ab einem Jahres umsatz von 2,5 Millionen Euro orientiert. Der Mittelstand hat das honoriert und uns sein Vertrauen geschenkt. So wurden wir Markt führer im deutschen Außenhandel: Keine andere Bank wickelte 2011 so viele im Aus land zugunsten deutscher Exporteure eröffnete Akkreditive ab wie die Commerzbank. Außerdem begleiten wir Sie in über 50 Ländern mit eigenen Einheiten und stellen Ihnen ein weltumspannendes Netz von mehr als 7.000 Korrespondenzbanken zur Verfügung.

Wir freuen uns für den Mittelstand über die Aufmerksamkeit, die er nun auch bei anderen Häusern genießt. Aber wir haben das Know-how und die Erfahrung. Dank acht Jahren Vorsprung – und den nutzen wir konsequent für unsere Kunden. Versprochen! www.commerzbank.de/mittelstandsbank

Acht Jahre Vorsprung

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Mittelstandsbank

Seit 2004: die Mittelstandsbank der CommerzbankWarum nur entdecken andere deutsche Banken plötzlich ihre neue Liebe zum Mittelstand? Ist es vielleicht das Vorbild der Commerzbank? Schon 2004 haben wir einen eigenen Vorstands bereich Mittelstands bank etabliert und uns konsequent am Bedarf von Unternehmen ab einem Jahres umsatz von 2,5 Millionen Euro orientiert. Der Mittelstand hat das honoriert und uns sein Vertrauen geschenkt. So wurden wir Markt führer im deutschen Außenhandel: Keine andere Bank wickelte 2011 so viele im Aus land zugunsten deutscher Exporteure eröffnete Akkreditive ab wie die Commerzbank. Außerdem begleiten wir Sie in über 50 Ländern mit eigenen Einheiten und stellen Ihnen ein weltumspannendes Netz von mehr als 7.000 Korrespondenzbanken zur Verfügung.

Wir freuen uns für den Mittelstand über die Aufmerksamkeit, die er nun auch bei anderen Häusern genießt. Aber wir haben das Know-how und die Erfahrung. Dank acht Jahren Vorsprung – und den nutzen wir konsequent für unsere Kunden. Versprochen! www.commerzbank.de/mittelstandsbank

Acht Jahre Vorsprung

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Athens verlängertes LeidenFür die Griechenland-Krise gilt: Nach der Ret-tung ist vor der Rettung. Auch die frischen Milliarden aus Brüssel bringen Griechenland keine Gesundung, sondern verlängern lediglich den Leidensprozess. Ein indirekter Profiteur der Milliardenhilfe ist die Bundesregierung. Denn so wird Hellas künstlich über die Bundestagswahl im Herbst 2013 hinaus am Leben gehalten. Dennoch kommt es unweigerlich zum Kollaps. Erinnern wir uns: Vor rund drei Jahren löste die Beichte der Athener Regierung, mit geschönten Haushaltszahlen operiert zu haben, die Krise in der Eurzone aus. Seither gab es zwei Rettungs-pakete, einen Schuldenschnitt und unzählige Sparprogramme. Die erhoffte Wende zum Bes-seren blieb aus. Schlimmer noch: Im Ergebnis weist Griechenland heute mehr statt weniger Schulden auf. Schon deshalb wird sich das po-litische Ziel, die Schuldenquote von 190 Prozent des BIP bis 2020 auf 124 Prozent zu drücken, kaum erreichen lassen.Dem Vernehmen nach erwartet die EU-Kommis-sion intern im Jahr 2014 einen Schuldenstand Athens von etwa 190 Prozent. Aber es kommt noch dicker: Das aberwitzige Versprechen der Euro-Länder, die griechische Schuldenlast bis 2022 auf unter (!) 110 Prozent der Wirtschafts-leistung senken zu wollen, setzt, will man sie auch nur ansatzweise einlösen, zwingend einen zweiten Schuldenschnitt voraus. Auch die Rechnung, Griechenland könnte sich durch einen trickreichen Schuldenrückkauf ent-lasten, kann nicht aufgehen. Der Plan scheint zunächst einleuchtend: Athen bietet privaten Gläubigern den Rückkauf seiner eigenen Staats-anleihen zu 35 Cent pro Euro Nominalwert an. Momentan werden sie zwischen 20 und 30 Cent gehandelt, also weit unter Ausgabewert. Das Modell hat jedoch einen Haken. Griechenland fi-nanziert die Rücklaufaktion teilweise auf Pump.

Die Schulden werden von Athen zum Stabilitäs-fonds EFSF nach Luxemburg verschoben. Für Deutschland wird es in jedem Fall teuer. Bereits 2013 fließt erstmals Geld direkt aus dem Bundeshaushalt nach Athen. Ein Schul-denschnitt von 50 Prozent zum jetzigen Zeit-punkt wäre mit rund 20 Milliarden Verlust noch eine vergleichsweise günstige Variante. Sonst werfen wir weiterhin gutes Geld schlechtem hinterher – solange solches überhaupt noch vor-handen ist. Die größte Bedrohung geht nämlich mittelfristig von der EZB-“Bazooka” aus.Mit militärischem Vokabular ist das so eine Sa-che. Bazooka beispielsweise meint eine rück-stoßfreie Waffe. Auf den “Bazooka”-Kredit der EZB über eine Billion Euro für den europäischen Finanzsektor trifft eher der Begriff Rohrkrepie-rer zu. Denn der Rückstoß in Form der Rück-zahlung 2014 und 2015 droht die Weltwirtschaft aus der Bahn zu werfen. Kaushik Basu, Chef-volkswirt der Weltbank, warnte bereits vor ei-ner, so wörtlich, „Schulden-Wand, die auf uns zukommt.“Oder um im Bild zu bleiben: Der Schuss der EZB ging glatt nach hinten los. Genauso verhält es sich bislang mit der Griechenland-Rettung. Den politischen Strategen in Brüssel und Berlin sei ein Blick in Carl von Clausewitz‘ Klassiker „Vom Kriege“ empfohlen. Da heißt es: „Der Angriff soll einem kräftig getriebenen Pfeil und nicht einer Seifenblase gleichen, die sich bis zum Zer-platzen ausdehnt.“ Ihnen wünsche ich ein friedvolles und erfolgrei-ches Neues Jahr.

Ihr Mario Ohoven

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EDITORIAL

3Der Mittelstand. | 6 | 2012

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POLITIK IBWF

11 Strom für Betriebe und Bürger bezahlbar und nachhaltig

30 Wehren Sie sich gegen schlechte Presse!

IBWF

28 Wenn zwei sich streiten, hilft ein Dritter

30 Wehren Sie sich gegen schlechte Presse!

32 Selbstorganisation der Gläubiger

SERVICE

34 Viel Gesetz, wenig Sicherheit

38 Erfolgs-Normen für den Mittelstand

40 Verzerrter Wettbewerb

42 Privat im Dienstgebrauch

43 Heimliche Helfer

44 Produktexport bewirkt Haftungsimport

46 Abmahnwellen – Ärgernis für Mittelständler

POLITIK

6 Geld verdienen und dabei Gutes leisten

8 Im Gespräch mit Spitzenpolitikern

11 Strom für Betriebe und Bürger bezahlbar und nachhaltig

12 Reformbedarf beim Datenschutz

14 "Fachkräftemangel ist ein strukturelles Problem“

16 Schutzwall AGB

18 Steuer statt Gebühr

19 Partner Bundeswehr

20 News aus Brüssel

22 Erhöhter Verwaltungsaufwand

24 Europäisches Patent: Gemeinsam wird’s günstiger

26 Italienischer Mittelstandsverband feiert 50-jähriges Jubiläum

27 Mittelstandspräsident im Maghreb

INHALT

4 Der Mittelstand. | 6 | 2012

Page 5: DER MITTELSTAND Ausgabe 6-2012

64 Gelebte Visionen46 Abmahnwellen – Ärgernis für Mittelständler

47 Wenn der Geschäftsführer geht

48 Klagen ohne Kostenrisiko

50 Die besten Geschichten schreibt Ihr (Geschäfts-)Leben

52 Buchtipps

54 Neue Ziele für Anspruchsvolle

57 Drohender Rechtsverlust

BVMW

60 Kurz vorgestellt

61 Gefahrenpotenzial IT-Sicherheit

62 Weltstars für Kinder in Not

64 Gelebte Visionen

66 An der Wiege von Zahnrädern

68 Erfolgreich auf neuem Terrain

69 Ausgezeichnete Nachfolgeregelung

69 Preis für nachhaltiges Wirtschaften

70 Engagiert für die Außenwirtschaft

70 Ernst Prost – Gewinner des Deutschen Mittelstandspreises

71 Platin für den „Frosch"

72 Sixt: Eine 100-jährige Erfolgsgeschichte

73 Spitzenbegegnung mit WTO-Chef Pascal Lamy

74 Impressum

SERVICE BVMW

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INHALT

5Der Mittelstand. | 6 | 2012

Page 6: DER MITTELSTAND Ausgabe 6-2012

In Entwicklungsländern entstehen 90 Pro-zent aller Arbeitsplätze im Privatsektor. Das ist das Ergebnis des Weltentwick-lungsberichts 2013 der Weltbank zum Thema Beschäftigung. Die Privatwirt-schaft ist damit nicht nur unabdingbar zur Armutsbekämpfung, die Arbeitsplät-ze führen auch zur Stärkung von bislang benachteiligten Personen und Gruppen, zu erhöhter Produktivität und zu einer ver-besserten sozialen Integration.

Deshalb zielt die neue deutsche Entwick-lungspolitik darauf, wirtschaftliche Rah-menbedingungen für private Investitionen zu verbessern. Diese Rahmenbedingun-gen sind entscheidend, damit entwick-lungsfördernde und armutsmindernde Arbeitsplätze entstehen. Die neue deut-sche Entwicklungspolitik vollzieht damit eine Abkehr von der klassischen Geber-Nehmer-Logik. Es geht mehr um Hilfe zur Selbsthilfe.

Geld verdienen und dabei Gutes leisten

Die neue deutsche Entwicklungspolitik setzt auf Hilfe zur Selbsthilfe

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Politik

6 Der Mittelstand. | 6 | 2012

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Win-Win-SituationEntwicklungspolitik, die die Privatwirt-schaft geringschätzt, muss unweigerlich ihre Ziele verfehlen. Die neue deutsche Entwicklungspolitik handelt entspre-chend: Im Senegal fördern wir im Rah-men unseres Programms DeveloPPP.de ein Solarenergie-Projekt für ländliche Gebiete – außerhalb der Städte hat nur ein Bruchteil der Menschen Zugang zum öffentlichen Stromnetz. Hier hatte nun das Münchener Unternehmen KAITO die Idee, mehrere solarbetriebene Energiekioske zu installieren. Dort können die Bewohner ihre Handys oder Solarlampen aufladen lassen oder sich zur Installation eines kompletten Solarenergie-Hausnetzes beraten lassen. Zusätzlich hat der Un-ternehmer ein Kühlhaus für Lebensmittel errichtet und eine Bewässerungsanla-ge – alles solarbetrieben. Von den Ener-giekiosken profitieren vor allem ärmere Bevölkerungsschichten, die sonst keinen Zugang zur öffentlichen Stromversorgung haben. Parallel dazu werden im Rahmen des Projekts örtliche Mitarbeiter in der In-stallation und Wartung von Solaranlagen ausgebildet. Der Münchner Unternehmer wiederum sieht seine Investition als gro-ße Chance für die Zukunft in einem sich dynamisch entwickelnden Markt. Das ist es, was wir uns von der Zusammenarbeit mit der Wirtschaft wünschen: Eine Win-Win-Situation für beide Seiten.

Wichtig ist aber – auch das illustriert die-ses Beispiel: Wir fördern nicht jedes x-beliebige Projekt, sondern wir haben dafür ganz klare Kriterien formuliert. Vor allem müssen Projekte im Einklang stehen mit den entwicklungspolitischen Grundsätzen der Bundesregierung und umwelt- und so-zialverträglich sein.

Ein wichtiges Instrument für die Zusam-menarbeit mit Unternehmen ist das be-reits erwähnte DeveloPPP.de-Programm: Damit fördern wir entwicklungspolitisch und betriebswirtschaftlich sinnvolle, ge-meinsame Projekte von Entwicklungszu-sammenarbeit und Unternehmen. Allein im vergangenen Jahr konnten wir so circa

110 Entwicklungspartnerschaften verein-baren. Über die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH (DEG) unterstützen wir darüber hinaus Unter-nehmen beispielsweise durch die Mit-finanzierung von Machbarkeitsstudien, die der Vorbereitung von entwicklungs-politisch sinnvollen privatwirtschaftli-chen Investitionen in Entwicklungs- und Schwellenländern dienen sollen.

Einbeziehung lokaler ZuliefererGut ausgebaute Transportwege sowie eine zuverlässige Energie- und Wasser-versorgung sind essentielle Standortfak-toren für Unternehmen, die letztlich für das „Gros“ der neuen Arbeitsplätze in unseren Partnerländern verantwortlich sind. Wir unterstützen die Schaffung einer solchen Infrastruktur und achten dabei auf eine beschäftigungsintensive Ausgestaltung von Bau und Betrieb so-wie die Einbeziehung lokaler Zulieferer. Gleichzeitig müssen dabei Qualität und Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen ge-geben sein. In Namibia tragen wir durch ein Straßenbauvorhaben unter anderem dazu bei, die Investitionsbedingungen im vernachlässigten Norden des Landes attraktiver zu machen. In der Bauphase werden rund 1.500 temporäre Arbeits-plätze geschaffen und kleinere lokale Baufirmen einbezogen. Wenn es gelingt, den dabei Beschäftigten auf dem Ar-beitsmarkt nachgefragte Kenntnisse zu vermitteln, können wir die Beschäftigung auch nachhaltig erhöhen.

Mit verschiedenen Initiativen unterstützt die deutsche Entwicklungszusammenar-beit die gute Regierungsführung in un-seren Kooperationsländern – also trans-parente Verwaltungen, klare Verfahren, die Einbindung der Menschen vor Ort bei der politischen Willensbildung und die Bekämpfung von Korruption. Gute Regie-rungsführung verbessert das Investiti-onsklima.

Das lässt sich in Afrika besonders gut beobachten. Afrika hat eine enorme Entwicklung hinter sich. Deswegen wer-

ben wir dafür, Afrika als einen Chancen-kontinent zu begreifen – das gilt auch und besonders für den deutschen Mit-telstand. Größeren Unternehmen fällt es naturgemäß leichter, sich auch in Länder vorzuwagen, die für sie bislang terra in-cognita waren. Wir möchten aber auch Mittelständler ermutigen, diesen Schritt zu gehen.

Servicestelle für MittelständlerWir im BMZ bieten umfassende Unter-stützung: So haben wir unter anderem eine eigene Servicestelle für die Wirt-schaft eingerichtet, die in allen Fragen rund um das wirtschaftliche Engagement in Entwicklungsländern mit Rat und Tat zur Seite steht – gerade auch interessier-ten Mittelständlern.

Ich lade alle Unternehmen ein, sich bei Fragen oder Projektideen mit unserer Servicestelle telefonisch unter 0228-99535-3131 oder per E-Mail unter [email protected] in Verbin-dung zu setzen.

Dirk Niebel

Dirk Niebel, MdB Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklungwww.bmz.de

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Politik

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Page 8: DER MITTELSTAND Ausgabe 6-2012

Politik wandelt sich. Zum Glück. Als die BVMW-Energiekommission im Sommer 2011 ihr Konzept einer zukünftigen Energie-versorgung „so dezentral wie möglich, so zentral wie nötig“ entwickelte, spielte das Thema in Berlin noch keine Rolle. Dies hat sich grundlegend geändert: Heute vertritt auch Bundesumweltminister Peter Altmai-er öffentlich die Meinung, dass die Energie-wende so dezentral wie möglich gestaltet werden solle. Auch in den Bundestagsde-batten rücken die Vorteile von Dezentralität immer stärker in den Vordergrund.

Dieser Bewusstseinswandel in der Po-litik ist auch ein Ergebnis der vielen Ge-spräche, die Mittelstandspräsident Ma-rio Ohoven in Berlin mit Spitzenpolitikern führt. Der BVMW bündelt die Sorgen des Mittelstands über die stetig weiter stei-genden Strompreise und wendet sich mit einer Petition „für bezahlbaren und nach-haltigen Strom“ an die Politik.

Dabei haben die Befürworter von ver-brauchsfernen Lösungen auf den ersten Blick viele Argumente auf ihrer Seite:

Im Gespräch mit Spitzenpolitikern

Der Mittelstand will die dezentrale Energiewende

Spitzentreffen in der Staatskanzlei Hannover: Mario Ohoven und der niedersächsische Ministerpräsident David McAllister.

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Politik

8 Der Mittelstand. | 6 | 2012

Page 9: DER MITTELSTAND Ausgabe 6-2012

Auf See und an der Küste weht der Wind stärker als im Binnenland. Im Süden Bay-erns gibt es mehr Sonne als in anderen Regionen. Wenn dann alle Erzeugungs-anlagen miteinander verbunden werden, so die Theorie, könnte ein Ausgleich zwischen Wind- und Sonnengebieten stattfinden.

Was dieses Konzept für die Praxis be-deutet, zeigt sich an den derzeitigen Ausbauplänen für die Übertragungsnet-ze. Am Ende wird über drei Netze eine Vollversorgung möglich sein: Ein Netz für Solarstrom, ein Netz für Windstrom und ein Netz für konventionelle Kraftwerke. Ein Mitarbeiter der Bundesnetzagentur bestätigte vor der BVMW-Energieko-mmission, dass die Planungen in diese Richtung laufen.

In Deutschland liegt zurzeit die Höchst-last bei etwa 90 GW. Nach den Planun-gen der Bundesländer sollen 2023 aber insgesamt Erzeugungsanlagen über 260 GW installiert sein.

Diese Dreifachversorgung ist teuer und treibt die Energiepreise hoch, denn die Investitionen werden über das EEG und die Netzentgelte auf alle Verbraucher umgelegt. Deshalb stimmte BVMW-Präsident Mario Ohoven auch sofort zu, als Minister Peter Altmaier bei dem Spitzengespräch im Umweltministerium ankündigte, dass aus seiner Sicht zu-nächst zwei, und nicht vier der geplanten Nord-Süd-Stromtrassen gebaut werden sollten. Die Ausbaupläne von Schleswig-Holstein zeigen die Grenzen der verbrauchsfernen Konzeption exemplarisch: Die Kapazitä-ten zur Stromproduktion werden bald das Fünffache des eigenen Verbrauchs ausmachen.

Der erzeugte Strom muss transpor-tiert, die Netze entsprechend ausge-baut werden. In einem Arbeitsgespräch

Gespräch im Bundesumweltministerium (v. li.) : Mario Ohoven, Reinhard Schneider, Bundesminister Peter Altmaier; Reinhard Schneider ist Vorsitzender der BVMW-Energiekommission und geschäftsführender Gesellschafter der Werner & Mertz GmbH („Erdal“).

Mario Ohoven im persönlichen Gespräch mit FDP-Generalsekretär Patrick Döring.

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Politik

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Dr. Michael VogelsangChefvolkswirt BVMW

bestätigte Niedersachsens Ministerpräsident David McAllister die Denkweise der Bundesländer: Energiepolitik ist mittlerwei-le auch Industriepolitik.

Die Schwankungen von Strom aus Wind und Sonnenstrahlung erzeugen im Stromnetz weitere Herausforderungen. Die Span-nung muss stabil bleiben, was bei starken Fluktuationen bei der Einspeisung aber immer schwieriger wird. So plant das Wirt-schaftsministerium, dass Unternehmen, die ihren Strombezug kurzfristig aussetzen, mit einer zusätzlichen Prämie honoriert werden. Die Kosten für diese Prämie werden auf alle anderen Stromverbraucher umgelegt.

Im Ergebnis zahlen die Verbraucher für Strom, der gar nicht bezogen wurde. Und es wird noch schlimmer. Durch ein wei-teres Gesetzespaket, das die Haftungsübernahmen im Off-shore-Bereich regelt, können Verbraucher auch noch für Strom herangezogen werden, der gar nicht eingespeist wurde. Ein ökonomischer Luxus, der zu Lasten des Mittelstands geht.

Hinter der verbrauchsfernen Erzeugung stehen knallharte In-dustrieinteressen. Die Errichtung von Windparks auf hoher See ist eine Großanlagetechnologie. Die Energiekonzerne wollen sich ihren Anteil an der zukünftigen Stromprodukti-

on sichern und gleichzeitig die Risiken weitgehend auf die Allgemeinheit übertragen. Dabei ist Offshore wegen der hohen Investitionskosten pro Kilowattstunde etwa doppelt so teuer wie an Land erzeugter Strom in guten Lagen.

Die für 2013 angekündigten Strompreiserhöhungen belegen, dass das heutige System an seine ökonomischen Grenzen stößt. Diese Auffassung wird von Spitzenpolitikern von Regie-rungsparteien und Opposition geteilt. Das zeigten die jüngsten Gespräche mit Bundesumweltminister Peter Altmaier, SPD-Fraktionsvorsitzender Dr. Frank-Walter Steinmeier, dem mit-telstandspolitischen Sprecher der CDU, Christian von Stetten, und FDP-Generalsekretär Patrick Döring sehr deutlich.

Obwohl in der Analyse Einigkeit besteht, sind die Schlussfolge-rungen sehr unterschiedlich. Die FDP schlägt ein Mengenmo-dell vor, das die Preis- durch eine Mengensteuerung ersetzt. Ob damit die Kostenprobleme in den Griff zu bekommen sind, ist fraglich. Die BVMW-Energiekommission entwickelt zurzeit einen eigenen Vorschlag zu dem zukünftigen Marktdesign, bei dem eine Stetigkeitsprämie im Vordergrund steht. Sie ergänzt das Konzept „so dezentral wie möglich, so zentral wie nötig“. Denn bezahlbarer und nachhaltiger Strom ist unser Leitmotiv für die Zukunft.

Spitzentreffen mit der SPD im Reichstag (v. li.) : Rainer Alzinger, SPD-Fraktionschef Dr. Frank-Walter Steinmeier, Mario Ohoven; Rainer Alzinger ist stellvertretender Vorsitzender der BVMW-Energiekommission und geschäftsführender Gesellschafter der Envi Con & Plant Engineering GmbH.

Im Ergebnis zahlen die Verbraucher für Strom, der gar

nicht bezogen wurde.

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Politik

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Strom für Betriebe und Bürger

bezahlbar und nachhaltigMittelstandspetition mit großer Resonanz gestartet

Grüne Energie liegt im Trend: 93 Prozent der Bundesbürger halten den Ausbau von Erneuerbaren Energien für „wichtig“ bis „sehr wichtig“. Dies geht aus einer Umfrage der Agentur für Erneuerbare Energien hervor. Dennoch müssen für Bürger und Betriebe die Kosten für Strom begrenzt sein. Die Bezahlbarkeit von Strom spielt laut einer Umfrage des BVMW eine ausschlag-gebende Rolle bei den Unternehmen. Ein Großteil würde bei einem weiteren Anstieg der Energiekosten die Preise ihrer Produkte erhöhen oder sogar Neuinvestitionen zurückstellen.

Die Unternehmer begrüßen die Energiewende, jedoch nicht um jeden Preis. Im November 2012 hat der BVMW deshalb als stärkste Kraft des unternehmerischen Mittelstandes die

Petition „Für bezahlbaren und nachhaltigen Strom“ gestartet. Mit dem Anliegen, den Strom bezahlbar, sicher und nachhaltig zu gestalten, richtet sich die Petition an die Politik in Berlin. Unser Verband setzt sich damit zugleich für eine direkte Mit-gestaltung der Bürger bei der Energiewende ein. Der BVMW hat die Petition mit rund 30.000 Unterschriften beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags einge-reicht. Die Resonanz zeigt, dass die Petition auf eine breite gesellschaftliche Unterstützung stößt.

Wie die Energiewende bezahlbar und nachhaltig gestaltet wer-den kann, erfahren Sie auf unserer Internetseite zum Thema Energie (www.bvmw.de/energie).

Danke für Ihre

Unterstützung!

Große Resonanz: Die gesammelten Unterschriften der Mittelstands-Petition.

Politik

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Reformbedarf beim Datenschutz

Probleme und Chancen der Vorschläge zum EU-Datenschutz

Die EU-Kommission hat am 25. Januar den Entwurf einer Datenschutzreform vorgelegt. Ein Teil der angestrebten Re-form bezieht sich auf den Datenschutz im Bereich der Strafverfolgung, den anderen Teil des Reformpaketes bilden Vorschläge für eine Datenschutz-Grundverordnung, die Wirtschaft und öffentliche Verwal-tung betrifft: die „Verordnung des Eu-ropäischen Parlamentes und des Rates

zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr“.

Es besteht in der Tat Reformbedarf. Die derzeit geltende Datenschutz-Richtlinie stammt aus dem Jahr 1998 und wird den Verhältnissen im Zeitalter des Internets nicht mehr gerecht. Seit ihrem Inkrafttre-ten haben sich Prozesse der Datensamm-

lung und -verarbeitung grundlegend ver-ändert und enorm weiterentwickelt. Es werden heute in weit größerem Ausmaß Daten erhoben, gespeichert und verar-beitet als noch vor zehn oder fünfzehn Jahren. Und: Es gibt oft mehrere Stellen, die an einer Datenverarbeitung beteiligt sind. Sinnvolle Regelungen zum Daten-schutz auf europäischer Ebene müssen diesen gewandelten Anforderungen einer

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Politik

12 Der Mittelstand. | 6 | 2012

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digitalen Gesellschaft und einer digita-len Wirtschaft angepasst werden. Das Ansinnen, den Datenschutz auf europä-ischer Ebene zu harmonisieren, ist also ausdrücklich zu begrüßen.

Hohen Standard sichernDennoch gibt es etliche Punkte, an de-nen aus deutscher Sicht nachgebessert werden muss. Der erste und wesentliche betrifft den Regelungsumfang. Für den Bereich der Wirtschaft ist es schon aus Gründen der Rechtssicherheit und der Wettbewerbsfähigkeit wichtig, durch eine Verordnung eine möglichst abschlie-ßende, gemeinsame europäische Rege-lung zu bekommen. Aber für den Bereich, der das Verhältnis zwischen Bürger und Staat regelt, sollten die Parlamente der Mitgliedsstaaten die Möglichkeit behal-ten, nationale Datenschutzstandards selbst festzulegen. Es muss sichergestellt sein, dass durch die EU-Verordnung nicht zum Beispiel das Grundrecht auf infor-mationelle Selbstbestimmung, das vom Bundesverfassungsgericht vor 29 Jahren entwickelt wurde, ausgehebelt wird und der hohe Datenschutzstandard, auf den wir in Deutschland zu Recht großen Wert legen, hinten herum abgeschafft wird. Wenn die Verordnung so in Kraft treten würde, stünden die Standards in sehr sen-siblen Bereichen – wie Gesundheits- oder Sozialdaten – die abgestimmt und genau

austariert sind, auf dem Spiel. Und: Der Europäische Gesetzgeber würde sich zu viel zumuten, wollte er vom Waffenregis-ter über Grundbücher bis zu den Registern der Ausländerbehörden alles regeln. Gut wäre es also, würde sich in der Debatte in Brüssel durchsetzen: Verordnung privater Bereich, Richtlinie öffentlicher Bereich.

Zu den positiven Ansätzen, die der Ent-wurf enthält, zählen die Vorschriften zur Verarbeitung der Daten von Kindern, das Recht auf Datenübertragbarkeit, die Re-gelungen zum Profiling, die Aufnahme der Verpflichtung, datensparsame Privatsphä-re-Einstellungen in Soft- und Hardware von vornherein mit einzubauen (privacy by default), das Territorialprinzip und die Regelungen zur Verarbeitung, Weiterga-be etc. von personenbezogenen Daten an Drittstaaten. Diese Regelungen sind sehr wichtig und dürfen aus unserer Sicht in den Verhandlungen des Rates nicht verwäs-sert werden. Die SPD-Bundestagsfraktion hat diese und weitere Punkte in einem Antrag nach Art. 23 GG zusammengestellt, der sich in den Beratungen des Bundesta-ges befindet. Auch die Regierungsfraktio-nen haben einen Beschlussentwurf nach Art. 23 GG in den Bundestag eingebracht – beide Entwürfe des Parlaments zielen darauf, die Bundesregierung zu binden, die derzeit in den Ratsarbeitsgruppen ver-handelt. Neben Deutschland haben auch andere Staaten der EU Probleme mit der Rechtsform, Schweden ist sogar durch einen Beschluss des Parlaments auf die Rechtsform einer Richtlinie festgelegt. Gleichwohl hält die Kommission an ihrem Ziel fest, das Datenschutzpaket vor dem Ende der Legislatur Mitte 2014 abzuschlie-ßen.

Wichtig für den MittelstandEine grundlegende Datenschutzre-form ist ein richtiger und notwendiger Schritt – nicht nur um einen besseren Datenschutzstandard innerhalb der Europäischen Union herzustellen, sondern

auch, um Rechtssicherheit und Wettbe-werbsgleichheit für die Unternehmen zu schaffen, das Vertrauen in die digitale Wirtschaft zu stärken und um den Daten-schutz im globalen Kontext zu stärken. Nur wenn wir Europäer einheitliche Standards haben, können wir Unternehmen wie fa-cebook auf diese verpflichten. Der vorge-legte Entwurf bietet die große Chance für Europa, sich auf ein gemeinsames Daten-schutzniveau im Bereich der Wirtschaft zu verständigen. Auch und gerade für den Mittelstand sind europaweit einheitliche Datenschutzregelungen wichtig, sowohl für den Business-to-Business-Bereich als auch für das Business-to-Consumer-Ge-schäft. Kommission und nationale Regie-rungen sind aufgefordert, auf der Grund-lage des Entwurfs für Bürger, Wirtschaft und Staat sachgerechte und praktikable Lösungen zu finden.

Brigitte Zypries

Nur wenn wir Europäer einheit liche

Standards haben, können wir Unter­

nehmen wie facebook auf diese

verpflichten.

Brigitte Zypries, MdBDie frühere Bundesjustizministerin gehört dem Politischen Beirat des BVMW an.www.brigitte-zypries.de

Politik

1312 Der Mittelstand. | 6 | 2012

Page 14: DER MITTELSTAND Ausgabe 6-2012

Der Mittelstand: Baden-Württemberg gilt als das Musterland des Mittelstands. Doch Arbeitskräfte fehlen, um die Auf-tragsbestände abzuarbeiten. Dr. Nils Schmidt: Nach dem Fachkräfte-monitor der Industrie- und Handelskam-mern fehlen im Südwesten heute schon 190.000 berufliche Qualifizierte. Diese Zahl wird sich nach IHK-Angaben bis 2020 auf 320.000 erhöhen. Sicherlich sind einzelne Unternehmen unterschiedlich stark betrof-

fen. Aber gerade deswegen müssen wir die Sorgen der Unternehmen um ausreichen-den Fachkräftenachwuchs ernst nehmen.

Viele kleinere Unternehmen klagen, dass die großen wie Bosch und Mercedes die Mitarbeiter abspenstig machen. Kann eine Landesregierung hier steuernd ein-greifen?Die Wirtschaftspolitik der Landesregie-rung ist auf unseren starken Mittelstand

ausgerichtet. Auch die Allianz für Fach-kräfte zielt ganz exklusiv auf die Siche-rung des Fachkräfteangebots für die mittelständische Wirtschaft. Gerade weil wir wissen, dass kleine und mittlere Unternehmen im Werben um Fachkräfte manchmal gegenüber Großunternehmen nicht die gleichen Möglichkeiten haben. Die neue Landesregierung setzt gleich-zeitig sehr stark auf den Dialog und wir bekommen dafür durchweg eine sehr gute Resonanz aus der Wirtschaft. Ich stehe als Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

Eine Landesregierung kann keine Arbeitsplätze schaffen …Deswegen haben wir ja in Baden-Würt-temberg eine Fachkräfte-Allianz ge-gründet, in der alle relevanten Akteure an einem Tisch sitzen. Dort haben wir gemeinsam mit den Partnern zehn Hand-lungsfelder definiert, allein das zeigt, wie vielschichtig das Thema Fachkräftesi-cherung ist. Mit den derzeit acht regi-onalen Fachkräfte-Allianzen haben wir das Thema in 2012 in die ganze Fläche Baden-Württembergs getragen. Wir haben da eine sehr gute regionale und überregionale Basis geschaffen.

Beim Konzern mit dem Stern werden bereits die Produktionsplanungen zu-rückgefahren. Könnte es nicht sein, dass das Thema Fachkräfte demnächst weit weniger heiß gegessen werden muss?Ich möchte eines betonen: der Fach-kräftemangel dreht sich nicht nur um die rein zahlenmäßige Nachfrage nach Arbeitskräften, sondern vielmehr um die

„Fachkräftemangel ist ein strukturelles Problem“

Baden-Württembergs stellvertretender Ministerpräsident Dr. Nils Schmid im Mittelstand-Interview

Dr. Nils Schmidt, Stellvertretender Ministerpräsident und Minister für Finanzen und Wirtschaft in Baden-Württemberg

*GS 450h: 3,5-l-V6-Benzintriebwerk, ein Hochleistungs-Elektromotor, Gesamtsystemleistung: 254 kW (345 PS). **RX 450h: 3,5-l-V6-Benzintriebwerk und zwei drehmomentstarke Elektromotoren, Gesamtsystemleistung: 220 kW (299 PS). Kraftstoffverbrauch der hier gezeigten Modelle

kombiniert 6,3–5,9 l/100 km, CO2-Emissionen kombiniert 145–137 g/km (nach EU-Messverfahren). Abb. zeigt GS 450h F Sport und RX 450h F Sport. 1Unser Mittelstandsleasingangebot3 für den GS 450h, Leasingsonderzahlung 0 §, Laufzeit 36 Monate, Gesamtlaufleistung 45.000 km.

2Unser Mittelstandsleasingangebot3 für den RX 450h, Leasingsonderzahlung 0 §, Laufzeit 36 Monate, Gesamtlaufleistung 45.000 km.3Ein Leasingangebot der Lexus Financial Services (eine Marke der Toyota Leasing GmbH) für gewerbliche Kunden ab einem Fahrzeug im Bestand. Nur bei teilnehmenden

Lexus Vertragshändlern. Gilt bei Anfrage und Genehmigung bis zum 31.12.2012. Auf Basis der unverbindlichen Preisempfehlung der Toyota Deutschland GmbH (Lexus Division) per September 2012 exkl. MwSt. und Überführung.

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Politik

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Nachfrage nach bestimmten Qualifikati-onen am Arbeitsmarkt oder die Verein-barkeit von Arbeit und der Lebenswirk-lichkeit der Menschen im Land. Nehmen Sie den Ausbau der Kleinkindbetreuung als Beispiel, den ich für eines unserer mächtigsten Instrumente zur Sicherung

des Fachkräfteangebots halte. Mit ei-ner durchgehenden Betreuung bis hin zur Schule verbessern wir eben nicht nur das Fachkräfteangebot, weil mehr qualifizierte junge Menschen auf dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Sondern wir verbessern ganz konkret die Lebenswirklichkeit einer Familie, bei der beide Elternteile erwerbstätig sein möchten. Fachkräftemangel ist kein kon-junkturelles, sondern ein strukturelles Problem.

Laut EU-Kommissar Günther Oettinger können in dem Bereich Erneuerbare Energien hunderttausende von Arbeits-plätzen entstehen. Was unternimmt hier die Landesregierung?Auch für Innovationen im Wachstums-feld der Erneuerbaren Energien gilt, dass interdisziplinäre Zusammenarbeit

zwischen Forschung und den Produzen-ten gefordert ist. Deswegen setzt unsere Innovationspolitik an der Vernetzung von Unternehmen, Wissenschaft, Forschung und Verbänden an. Nehmen Sie die Elek-tromobilität als Beispiel. Die wird in Un-ternehmen und Forschungseinrichtungen erforscht und entwickelt. Letztlich wird es aber die Wirtschaft sein, die Elektro-mobilität produziert und Arbeitsplätze schafft. Wir unterstützen diesen Pro-zess. Bei der erfolgreichen Bewerbung Baden-Württembergs im bundeswei-ten Wettbewerb um die „Schaufenster Elektromobilität“ hat diese gemeinsame Anstrengung von Politik und Wirtschaft die Juroren überzeugt.

Das Interview führte Dr. Ulrich Köppen, Landesbeaufragter BVMW Baden-Württemberg,

Mitglied der Fachkräfte-Allianz im Südwest-Staat.

Die Wirtschafts­politik der

Landesregierung ist auf unseren

starken Mittelstand aus gerichtet.

*GS 450h: 3,5-l-V6-Benzintriebwerk, ein Hochleistungs-Elektromotor, Gesamtsystemleistung: 254 kW (345 PS). **RX 450h: 3,5-l-V6-Benzintriebwerk und zwei drehmomentstarke Elektromotoren, Gesamtsystemleistung: 220 kW (299 PS). Kraftstoffverbrauch der hier gezeigten Modelle

kombiniert 6,3–5,9 l/100 km, CO2-Emissionen kombiniert 145–137 g/km (nach EU-Messverfahren). Abb. zeigt GS 450h F Sport und RX 450h F Sport. 1Unser Mittelstandsleasingangebot3 für den GS 450h, Leasingsonderzahlung 0 §, Laufzeit 36 Monate, Gesamtlaufleistung 45.000 km.

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Page 16: DER MITTELSTAND Ausgabe 6-2012

In einer öffentlichen Anhörung der FDP-Bundestagsfraktion im Deutschen Bun-destag stritten namhafte Experten über das Pro und Contra einer Reform des Gesetzes der Allgemeinen Geschäftsbe-dingungen, kurz AGB-Gesetz. Unter den Sachverständigen befand sich neben dem BVMW auch Prof. Dr. Friedrich Graf von Westphalen, Mitverfasser des Gesetzes und Autor eines der wichtigsten Kom-mentare zu dem Gesetz. Er zählt zu den Reformgegnern.

Im Lager der Befürworter einer Reform befinden sich Großkonzerne wie Siemens und eine Reihe westdeutscher Industrie- und Handelskammern. Sie stoßen auf den geballten Widerstand der mittelständisch geprägten Verbände. Der Bundesverband mittelständische Wirtschaft läuft gemein-sam mit dem Zentralverband des Deut-schen Handwerks, des Deutschen Bauge-werbes und 17 Industrieverbänden Sturm gegen eine Abschaffung der richterlichen Kontrolle des Kleingedruckten.

Das AGB-Gesetz zählt in seiner Intention zu den Verbraucherschutzgesetzen. Die Richter haben es jedoch in zahlreichen Entscheidungen immer mehr auch auf den geschäftlichen Verkehr zwischen Unternehmen ausgedehnt. Mit gutem Grund: AGB-Verwender, die als markt-beherrschende Unternehmen rechtliche Vorteile gegenüber ihren schwächeren Vertragspartnern aus dem Mittelstand durchsetzen wollen, müssen sich einer richterlichen Fairness-Kontrolle unter-

Schutzwall AGBBVMW: Richterliche Kontrolle des Kleingedruckten muss bleiben

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Politik

Der Mittelstand. | 6 | 201216

Page 17: DER MITTELSTAND Ausgabe 6-2012

ziehen. Tatsächlich ist das AGB-Gesetz ein wichtiger Schutzwall kleiner und mitt-lerer Unternehmen gegen das Diktat der Großkonzerne.

Diktat der KonzerneSchon heute verhandelt der Mittelstand mit den Konzernen nicht auf Augenhöhe. Da werden per AGB-Zahlungsziele von 90 Tagen den Subunternehmern aufs Auge gedrückt, übrigens ein Verstoß gegen die Zahlungsverzugsrichtlinie und damit eine gesetzeswidrige Praxis. Zahlt der Kon-zern vorher, werden üppige Skonti einge-strichen, die den schmalen Gewinn des Mittelständlers auffressen. Haftungsfrei-zeichnungs- und Vertragsstrafe-Klauseln werden Tür und Tor geöffnet. Die Risiken werden auf den Mittelstand abgewälzt, der sie an den privaten Verbraucher nicht weiter geben kann.

Die AGB-Reformer bleiben handfeste Be-weise für ein Versagen des AGB-Gesetzes schuldig. Angeblich fliehen immer mehr Vertragspartner in ausländisches Recht. Dies soll die Queen Mary Universität von London und die internationale Sozietät White & Case ausgemacht haben. Doch Hand aufs Herz: Ist das wirklich das Pro-blem von kleinen und mittleren Unterneh-men, die 98 Prozent der deutschen Unter-nehmen ausmachen?

Einzig die von Richtern sehr streng ge-zogene Grenze zwischen Allgemeinen

Geschäftsbedingungen und individuell ausgehandelten Verträgen – sie unterlie-gen nicht der Fairness-Kontrolle der Ge-richte – bietet Ansatzpunkte für Reform-überlegungen. Nach der Rechtsprechung kann ein vorgefertigter Vertrag allenfalls unter besonderen Umständen als Ergebnis eines „Aushandelns“ gewertet werden, wenn es nach gründlicher Erörterung bei dem gestellten Entwurf verbleibt.

Juristischer GlaubenskriegDa sich heutzutage fast jeder Anwalt und Geschäftsmann vertraglicher Formular-sammlungen bedient, ist der Nachweis ei-nes individuell ausgehandelten Vertrages zuweilen schwierig. Doch zu Recht wies Prof. von Westphalen darauf hin, dass dies eine Frage der Dokumentation der Ver-tragsverhandlungen ist, um im Zweifel vor Gericht zu beweisen, dass die Partner auf Augenhöhe um die Vertragsbestimmun-gen gerungen haben.

In einer Vorveranstaltung im Bundesjus-tizministerium wurden die Befürworter einer Reform als Protestanten, die Gegner scherzhaft als Katholiken tituliert. Bleibt zu hoffen, dass am Ende die beiden Lager sich in einem „westphälischen“ Frieden zu einer Einigung durchringen können. Der BVMW jedenfalls bleibt im Lager der Reformgegner, solange nicht eine nach-weisbar bessere Lösung für kleine und mittlere Unternehmen präsentiert wird. Wie heißt es so schön: „Never change a winning team“ oder auf gut Deutsch, „Gib Altbewährtes erst dann auf, wenn die neue Lösung wirklich besser ist.“

Die AGB­Reformer bleiben handfeste Beweise für ein

Versagen des AGB­Gesetzes schuldig

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Page 18: DER MITTELSTAND Ausgabe 6-2012

Im Jahr 2013 tritt das neue Gebühren-system der GEZ in Kraft. Eine entschei-dende Veränderung ist, dass die Ge-bühren nicht mehr wie bisher pro Gerät bezahlt werden. Stattdessen muss in Zukunft jeder Haushalt den Betrag von 17,98 Euro entrichten – egal, ob er das Angebot der Öffentlich-Rechtlichen nutzt oder nicht. Auch das Türschild wird ausgewechselt : Die GEZ wird in der Zukunft unter dem Namen „ARD, ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ weiterbestehen und sogar wachsen.

Die Reform hätte eine optimale Grundlage geboten, auf die GEZ zu verzichten und die Bürger Deutschlands zu entlasten. Denn das Modell hat sich überlebt. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurde ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk geschaf-fen, um die Demokratie durch neutrale, unabhängige Medien zu festigen. Eine unabhängige Finanzierung sollte verhin-dern, dass der Staat oder Interessen-gruppen Einfluss auf die Massenmedien nehmen. Heutzutage sind Demokratie

und Pressefreiheit fester Bestandteil der Bundesrepublik. Moderne, diversifizierte Informationsquellen wie das Internet er-möglichen jedem den Zugang zu verschie-denen Medien. Eine konkrete Gefahr durch eine Beeinflussung der Rundfunkanstalten besteht nicht mehr.

Mit der Reform nehmen die GEZ-Gebühren immer mehr die Form einer Steuer an. Sie müssen bezahlt werden, auch wenn man die Dienstleistung gar nicht in Anspruch nimmt; einfach weil man Bürger des Staa-tes ist. Eine Gebühr hingegen bezieht sich auf eine konkrete Leistung. Da die Gebüh-ren von 2013 an ohnehin die Form einer Steuer haben werden, ist es nur konse-quent, diese auch so zu behandeln.Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sollte durch ein auf Steuern basierendes System finanziert werden. Diese Steuer könnte dann von den Finanzämtern eingezogen werden. Das wird bei der Kirchensteuer erfolgreich betrieben, ohne dass die Kir-chen vom Staat beeinflusst werden. Die deutliche Verringerung der Bürokratie er-

möglichte es, die GEZ komplett abzuschaf-fen. So könnten auch die rein administrati-ven Kosten der Gebühreneinzugszentrale in Höhe von 163 Millionen Euro eingespart werden.

Fazit: Es ist Aufgabe der Politik zu ver-hindern, dass Institutionen wie die GEZ unkontrolliert wachsen und zu ihrem ei-genen Selbstzweck werden. Die Öffent-lich-Rechtlichen können ohne weiteres aus Steuermitteln finanziert werden. Die Unabhängigkeit der Rundfunkanstalten wäre weiterhin gegeben. Der Gebühren-einzug durch eine eigens dafür geschaf-fene Institution ist weder zeitgemäß noch überhaupt erforderlich. Die Bürger sollten nicht weiter für eine Einrichtung zahlen müssen, die sich ihre eigene Überflüssig-keit nicht eingestehen will.

Steuer statt GebührDie Gebühreneinzugszentrale (GEZ) hat die Chance zu ihrer Reform vertan

Yannick SeverinBVMW

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18 Der Mittelstand. | 6 | 2012

POLITIKKommentar

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Als Ehrengast des Förderkreises Deut-sches Heer (FKH) nahm BVMW-Präsident Mario Ohoven in Berlin an einem infor-mellen Treffen in der Parlamentarischen Gesellschaft mit 40 Abgeordneten des Deutschen Bundestages teil. Die Keynote über seine Erfahrungen als Sprecher der ISAF in Afghanistan hielt Generalmajor Carsten J. Jacobson, Kommandeur der 1. Panzerdivision.

Mittelstandspräsident Ohoven würdig-te die Bedeutung der Bundeswehr als Partner für Klein- und Mittelbetriebe. So kauften Heer, Luftwaffe und Marine jähr-lich Waren im Wert von drei Milliarden Euro ein; die meisten Anbieter stammten aus dem Mittelstand. Auch von den rund 40.000 Aufträgen profitiere ganz überwie-gend das mittelständische Gewerbe am Standort. Schließlich leiste die Bundes-wehr mit 3.000 Azubis in 50 Zivilberufen und zwei eigenen Hochschulen einen be-achtlichen Beitrag zur (Aus-)Bildung in unserem Land.

www.fkhev.de

Partner BundeswehrMittelständler partizipieren von wehrtechnischen Projekten

Generalleutnant a. D. Roland Kather, Präsident des FKH; Brigadegeneral Fritz von Korff, Generalmajor Carsten J. Jacobson, Vizepräsident Prof. Dr. Manfred Hirt und BVMW-Präsident Mario Ohoven (v. li.).

Politik

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Bankenaufsicht

Gründlichkeit vor Schnelligkeit

Der rechtliche Rahmen für eine europäische Bankenaufsicht soll bis zum 1. Januar 2013 stehen. Die Vorschläge der EU-Kommission stoßen aber bei den Europaabgeordneten auf Kritik. „Eine zentrale Aufsicht der Eu-ropäischen Zentralbank über alle 6.000 Banken in der Eurozone ist nicht möglich. Dieser bürokratische Wasserkopf wäre ein Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip“, meint der Europaabgeordnete Axel Voss (EVP) aus Bonn. Er kritisierte die Pläne der EU-Kommission, die Bankenaufsicht im Schnellverfahren ohne ausreichende Beteiligung des Europäischen Parlaments durchzupeitschen. Diese Reform brauche eine direkte demokratische Legitimation und nicht nur einen einstimmigen Ratsbe-schluss. Nach deutscher Auffassung sollte nur die Aufsicht über große, systemrele-vante Banken bei der EZB liegen, während Sparkassen oder Genossenschaftsban-ken nach wie vor von nationalen Behörden kontrolliert werden sollten. Geklärt wer-den muss außerdem, wie bei der EZB die Zuständigkeitsbereiche zwischen Geld-politik und Bankenaufsicht effektiv getrennt werden.

www.eba.europa.eu

Richtlinie zum Zahlungsverzug

Brüssel macht Druck

Täglich geraten in Europa dutzende kleine und mittlere Unternehmen in In-solvenz, weil ihre Rechnungen nicht beglichen werden. Der zuständige EU-Kommissar Antonio Tajani startet jetzt eine Informationskampagne in allen 27 Mitgliedsstaaten, um die EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs schneller in nationales Recht umzuset-zen. Nach seinen Informationen kämp-fen 57 Prozent der Unternehmen in Eu-ropa mit Liquiditätsproblemen, die durch Zahlungsverzug verursacht werden. In den meisten EU-Staaten leiden die KMU immer noch unter den Folgen der Wirt-schaftskrise. Nur in Deutschland und Ös-terreich stehen diese Unternehmen heute besser da als vor 2008 und beschäftigen mehr Mitarbeiter. Der aktuelle Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz ge-gen Zahlungsverzug ist in der deutschen Wirtschaft umstritten.

www.ec.europa.eu/enterprise

News aus Brüssel

EU-Rechnungshof

Missbrauch und Verschwendung

Jedes Jahr prangert der EU-Rechnungs-hof die Verschwendung von EU-Geldern in Milliardenhöhe an, ohne dass sich nachhaltig etwas ändert. Der Präsident der Behörde, Vitor Caldaeira (Portugal), kritisiert, dass von den knapp 130 Milliar-den Euro des EU-Budgets 2011 rund fünf Milliarden Euro fehlerhaft ausgegeben wurden – kein Rückgang, sondern eine Steigerung von 0,2 Prozent. Die beste-henden Kontrollsysteme hält er für nur „bedingt wirksam“, Europa sei von einem verantwortlichen Umgang mit Steuergeld weit entfernt. Die größten Schwachstel-len gibt es bei den Haushaltsposten Regi-onalförderung und Landwirtschaft: Von knapp 14 Milliarden Euro sind immerhin 7,7 Prozent nicht korrekt verwendet wor-den. Die Europaabgeordnete Dr. Inge Gräßle (EVP) macht das Problem darin aus, dass 80 Prozent der Fördermittel von den Mitgliedsstaaten verwaltet werden. Sie will erreichen, dass künftig nur Staa-ten mit seriöser und korruptionsfreier Selbstkontrolle EU-Gelder abrufen dürfen.

www.eca.europa.eu

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Politik

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SEPA-Umstellung

Der 1. Februar 2014 kommt bald

Die SEPA-Idee eines einheitlichen europä-ischen Zahlungsverkehrs wird Realität. Die Umstellung soll am 1. Februar 2014 erfol-gen. Gerade bei Klein- und Mittelbetrieben wird das Thema häufig stiefmütterlich vor sich hergeschoben, meint Reiner Rama-cher, Mitglied des Vorstandes der Post-bank. Dabei handle es sich bei SEPA „ um ein echtes Querschnittsthema“: Bei den

notwendigen Korrekturen der unterneh-menseigenen Kontonummern auf Briefbö-gen, Rechnungsformularen, Webseiten und anderen Dokumenten angefangen, bis hin zu strategischen Überlegungen beim Cash-Management oder bei der Liquiditätssteue-rung im Unternehmen. Mit der Umstellung der internen Buchungssysteme sollte man möglichst frühzeitig beginnen, um die Pro-zesse sicher im Griff zu haben.

www.sepadeutschland.de

Asylbewerber aus EU-Beitrittsländern

Visafreiheit auf dem Prüfstand

Seit September 2011 ist die Zahl der Asyl-bewerber insgesamt um 62 Prozent gestie-gen. Alarmierend ist der Anstieg aus den EU-Beitrittskandidaten Serbien und Maze-donien auf mehr als 10.000 Antragssteller in diesem Jahr. Diese Zahl liegt erheblich über dem Zustrom aus Krisenländern wie

Syrien, Afghanistan und Irak. „Das grund-gesetzlich garantierte Asylrecht ist nicht dazu da, wirtschaftliche und soziale Unter-schiede auszugleichen, sondern politisch Verfolgte zu schützen“, sagt dazu der CDU-Bundestagsabgeordnete Hans Peter Uhl. Offensichtlich hat die Aufstockung der Leistungen für Asylbewerber auf Sozial-hilfe-Niveau zu dem drastischen Anstieg geführt. Für Uhl ist eine weitere Kürzung der Verfahrensdauer vor den Gerichten drin-gend notwendig, außerdem sollte möglichst wenig Bargeld ausgezahlt werden. Wenn der Zustrom aus Serbien und Mazedonien anhält, müsse man zu einer Aussetzung der Visa-Freiheit kommen.

www.das-parlament.de/2012/44-45/europawelt

Page 22: DER MITTELSTAND Ausgabe 6-2012

Mit einer neuen Datenschutzverordnung will die EU-Kommission die Daten-schutzrichtlinie von 1995 modernisie-ren. Die vorgeschlagenen Regelungen sollen dem raschen technologischen Fortschritt und den Herausforderun-gen des wachsenden Datenaustauschs Rechnung tragen. Personenbezogene Daten sollen durch entsprechende Maß-nahmen über die Staatsgrenzen hinaus geschützt werden. Damit soll ein freier Datenverkehr innerhalb des europäi-schen Binnenmarktes gewährleistet werden.

Dazu soll es in Zukunft nicht nur ein EU-weites Gesamtregelwerk zum Da-tenschutz geben, die Verarbeiter sollen außerdem durch strenge Rechenschafts-berichte stärker in die Verantwortung genommen werden. Im Übrigen sollen Bürger in Zukunft einfacher auf ihre

eigenen Daten zuzugreifen können und sie beispielsweise beim Wechsel zu einem anderen Anbieter mitnehmen zu können (Datenportabilität). Ein weiterer Schwer-punkt ist die geplante Einführung des „Rechts auf Vergessenwerden“. Dieses richtet sich besonders an Onlinedienste, auch an solche, die wie Facebook oder Google außerhalb der EU ihren Sitz haben. Jeder soll das Recht haben, seine eigenen Daten löschen zu lassen, solange es keine Gründe gibt, diese zu speichern.

So sehr diese Initiative auch zu begrüßen ist, Kopfzerbrechen bereitet dem Mittel-stand die Aussicht auf eine wesentliche Erhöhung des Verwaltungsaufwands beim Umgang mit personenbezogenen Daten. Insoweit ist die pauschale Freistellung der KMU von der Pflicht, einen betriebsinter-nen Datenschutzbeauftragten (Controller) zu beschäftigen, nicht unbedingt hilfreich. Im weiteren Verlauf des Gesetzgebungs-verfahrens wird der Mittelstand die Ak-teure im Europäischen Parlament und im Rat genau beobachten und seine Stimme hörbar artikulieren müssen.

Lisa Lürken, Stefan ZickgrafEuropäische Vereinigung nationaler Unternehmensverbände (CEA-PME)www.cea-pme.org

Erhöhter Verwaltungsaufwand

Für und Wider einer neuen EU-Datenschutzverordnung

Jeder soll das Recht haben, seine eigenen

Daten löschen zu lassen.

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Politik

Der Mittelstand. | 6 | 201222

Page 23: DER MITTELSTAND Ausgabe 6-2012

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Page 24: DER MITTELSTAND Ausgabe 6-2012

Im Bereich gewerblicher Schutzrechte existieren bereits zwei Schutzrechtsarten, die einen einheitlich in allen Mit-gliedsländern der Europäischen Union geltenden Schutz ge-währen: seit 1995 die Gemeinschaftsmarke und seit 2003 das Gemeinschaftsgeschmacksmuster. Lediglich auf dem Gebiet des Patentrechts gibt es bislang noch keinen einheitlich gel-tenden Schutz. Dabei gehen die Bemühungen, ein derartiges Schutzrecht einzuführen, bis in die 1970-er Jahre zurück. Nun scheint dieses Vorhaben endlich Wirklichkeit zu werden.

In München residiert nicht nur das Deutsche Patent- und Mar-kenamt (DPMA) sondern auch das Europäische Patentamt (EPA). Die bayerische Landeshauptstadt wird damit zum Mittelpunkt des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland. Da es bereits ein EPA gibt, stellt sich die Frage: Wir haben doch ein Europäi-sches Patentamt, also haben wir doch auch einen Europäischen Patentschutz?

Das ist so nicht ganz zutreffend. Das EPA ist eine zwischen-staatliche Einrichtung der Europäischen Patentorganisation mit derzeit 38 Mitgliedern. Schon diese Zahl zeigt, dass die Grund-lage, auf der heute das EPA betrieben wird, nicht identisch mit den 27 Mitgliedsländern der EU sein kann. Vielmehr sind im Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) elf weitere Länder vertreten, die nicht der EU angehören, beispielsweise die Türkei und die Schweiz.

Daneben ist das EPA lediglich für die Prüfung von Patent-Anmeldungen nach dem EPÜ und deren Erteilung zuständig. Überraschender Weise steht am Ende dieses einheitlichen An-meldeprozesses einer Europäischen Patentanmeldung jedoch nicht ein Europäisches Patent. Vielmehr zerfällt die Europäische Patentanmeldung bei deren Erteilung in nationale Phasen.

Bislang hohe KostenDamit eine Europäische Patentanmeldung nach Erteilung in ei-nem Land wirksam werden kann, hat der Erfinder eine Validierung vorzunehmen. Dieses Procedere ist regelmäßig mit hohen Über-setzungs- und Verwaltungskosten verbunden. Für einen Patent-schutz in den 27 Mitgliedsländern der EU erreichen diese Kosten schnell einen Betrag von etwa 32.000 Euro. Dabei entfallen allein circa 23.000 Euro auf Übersetzungskosten. Eine Übersetzung der Patentschrift muss vorgenommen werden, weil Patente ihren Inhabern Ausschließlichkeitsrechte gewähren. Nur der Patent-inhaber darf beispielsweise den patentgeschützten Gegenstand herstellen. Dritten kann dies untersagt werden. Nach bisheriger Ansicht konnte jedoch von Niemandem die Unterlassung eines Tuns verlangt werden, wenn dieser das Verbot nicht in seiner eigenen Sprache lesen und verstehen kann.

Die Beträge für eine Validierung machen es deutlich: Die Über-setzungskosten machen das Vorhaben der Erlangung eines Pa-tentschutzes in der gesamten EU teuer. Ein derartiges Vorhaben

Europäisches Patent: Gemeinsam wird’s günstiger

Die Signale für einen einheitlich geltenden Schutz stehen auf Grün

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24 Der Mittelstand. | 6 | 2012

POLITIK

Page 25: DER MITTELSTAND Ausgabe 6-2012

für alle 27 Mitgliedstaaten der EU kann heutzutage, einschließlich der Verfahrenskosten, mit etwa 36.000 Euro zu Buche schlagen. Im Vergleich dazu kostet ein US-Patent durchschnittlich umge-rechnet 1.850 Euro.

Vor diesem Hintergrund hielten die Bemühungen um einen ein-heitlich in allen Mitgliedsländern der EU geltenden Patentschutz bereits seit langer Zeit an. Schon 1975 wurde ein Übereinkommen über das Europäische Patent unterzeichnet. Dieses trat jedoch ebenso wenig in Kraft wie ein ähnliches Übereinkommen aus dem Jahr 1989. Im Jahr 2010 wurde schließlich einer neuer Versuch initiiert, der nun trotz zahlreicher Streitereien erfolgsverspre-chender zu sein scheint. Im Dezember 2011 haben sich 25 der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union für die Einführung eines Europaweiten Patentschutzes ausgesprochen. Lediglich Spanien und Italien verweigerten ihre Zustimmung, da sie sich sprachlich benachteiligt sahen.

Weniger Bürokratie, mehr InnovationOffizielle Verlautbarungen dazu sind durchaus positiv: „Zweck des einheitlichen Patentschutzes ist es, für Unternehmen und Erfinder überall in Europa Innovationen zu erleichtern und die Kosten hierfür zu senken", erläuterte EU-Binnenmarkt- und

Dienstleistungskommissar Michel Barnier. „Kosten und Ver-waltungsaufwand werden deutlich reduziert und die Innovation in Europa bekommt einen Schub. Der Patentschutz wird allen Unternehmen in der EU zur Verfügung stehen, unabhängig davon, wo sie ihren Sitz haben. Ich hoffe nach wie vor, dass sich mit der Zeit alle Mitgliedstaaten für eine Beteiligung an dieser verstärk-ten Zusammenarbeit entscheiden werden. Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass es kein nachhaltiges Wirtschaftswachstum ohne Innovationen gibt. Und keine Innovation ohne einen wirksamen Schutz des geistigen Eigentums.“

Das Europäische Patent mit einheitlicher Wirkung soll ebenfalls vom EPA erteilt und verwaltet werden. Auf Antrag soll es dann direkt Wirkung in den beteiligten Mitgliedstaaten entfalten. Ver-fahrenssprachen für das Gemeinschaftspatent sollen nach Wahl des Anmelders Deutsch, Englisch oder Französisch sein.

Mit den nunmehr vorliegenden Vorschlägen würden die für Über-setzungen anfallenden und damit im Zusammenhang stehenden Kosten für den Patentschutz drastisch sinken. Die Übersetzungs-kosten für ein Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung in 25 Mitgliedstaaten beliefen sich dann langfristig auf lediglich 680 Euro.

Dr. Markus BahmannRechtsanwaltMaiwald Patentanwalts GmbH www.maiwald.eu

Kosten und Verwaltungsaufwand werden deutlich reduziert und

die Innovation in Europa bekommt einen Schub.

2524 Der Mittelstand. | 6 | 2012

POLITIK

Page 26: DER MITTELSTAND Ausgabe 6-2012

Wir beglückwünschen unseren Kooperations-partner Apindustria zu 50 Jahren erfolgreicher Arbeit für den italienischen Mittelstand. Die Jubiläums feier, zu der Prof. Dr. Maurizio Ca-sasco, Präsident von Confapi und Apindustria, eingeladen hatte, fand im Alten Theater von Brescia statt. Zu den Rednern und Gratulan-ten vor Ort gehörten der Vize-Präsident der Euro päischen Kommission, Antonio Tajani, und der Präsident von BVMW und CEA-PME, Mario Ohoven.

Italienischer Mittelstandsverband feiert 50-jähriges Jubiläum

26 Der Mittelstand. | 6 | 2012

POLITIK

Page 27: DER MITTELSTAND Ausgabe 6-2012

Auf persönliche Einladung des Vizeprä-sidenten der Europäischen Kommission und EU-Industriekommissars Antonio Ta-jani nahm der deutsche und europäische Mittelstandspräsident Mario Ohoven an einer offiziellen Delegationsreise nach Marokko und Tunesien teil. Der hochka-rätigen Abordnung gehörten in Brüssel akkreditierte Diplomaten, Spitzenvertre-ter der EU-Administration und Mitglieder von Handelskammern an.

Höhepunkte der Maghreb-Reise waren Regierungsempfänge in den Hauptstädten

der Gastgeberländer. In Tunis fanden Be-gegnungen mit Präsident Moncef Mar-zouki, Premierminister Hamadi Jebali und den Ministern für Industrie, Verkehr sowie Tourismus statt. Alle bekundeten das gro-ße Interesse Tunesiens, Partner aus dem deutschen Mittelstand für den Ausbau der Infrastruktur zu gewinnen. Als besonde-rer Ehrenerweis wurde Mario Ohoven auf Vorschlag Tajanis vom tunesischen Regierungschef Jebali zum Persönlichen Berater berufen. In seiner Dankesrede hob Ohoven die traditionell guten Beziehungen beider Länder hervor.

In Rabat standen Gespräche mit dem ma-rokkanischen Premierminister Abdelilah Benkirane, Außenminister Saad dine El Otmani sowie den Ressortchefs für Wirt-schaft, Energie, Infrastruktur und Touris-mus auf dem Programm. Mittelstands-präsident Ohoven würdigte den Beitrag des Königreichs zur Sicherung politischer Stabilität in Nordafrika. Mit Teilnehmern der Delegation wurden Perspektiven, aber auch Probleme wie der Zahlungsverzug im europäisch-marokkanischen Handel erörtert.

Mittelstandspräsident im Maghreb

Große Ehre: Tunesiens Regierungschef ernennt Mario Ohoven zum Persönlichen Berater

Der marokkanische Energieminister Fouad Douiri und Mario Ohoven.

Mario Ohoven, Abdelkader Amara, Marokkos Minister für Industrie, Handel und Technologie; Antonio Tajani, EU-Kommissions-Vizepräsident.

Driss El Azami El Idrissi, marokkanischer Staats-sekretär des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen (3. v. re.); Antonio Tajani (3. v. li.)und Eneko Landáburu, Leiter der EU-Delegation für Marokko (2. v. li.).

Politik

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Jedes Ding hat drei Seiten: eine die du siehst, eine die ich sehe, und eine die wir beide nicht sehen. (Asiatische Weisheit)

Wenn zwei sich streiten, hilft ein Dritter

Mediation löst Konflikte mit emotionalem Ursprung: zwi-schen Gesellschaftern und Geschäftsführer, zwischen Ge-sellschaftern untereinander, bei Streitigkeiten innerhalb von Abteilungen oder zwischen Führungskräften und ihren Mitarbeitern. Auch bei familiären und finanziellen Verflech-tungen und Abhängigkeiten wie Erbfolgeregelungen, Nach-folgefragen und Generationenkonflikten, also wenn soziale Strukturen erhalten werden müssen, bietet sich Mediati-on an. Sie ermöglicht den Konfliktparteien einen offenen Umgang mit dem Ergebnis. Niemand fühlt sich unterlegen. Einen Verlierer gibt es nicht, denn eine Lösung setzt voraus, dass beide Streitparteien einverstanden sind. Geschäftliche, rechtliche und persönliche Beziehungen bleiben erhalten und werden nicht dauerhaft belastet.

„Deutsche Unternehmen wenden viele Millionen Euro im Jahr für Konfliktkosten auf. Ein einzelnes Unternehmen hat einen Schaden von mehreren hunderttausend Euro“, ergab eine Konfliktkostenstu-die von KPMG im Jahr 2009. Diese Kosten können durch Mediation und Konfliktmanagement signifikant gesenkt werden. Kosten für Sabotage oder Diebstahl, externe Beratungskosten, Rechtsanwalts-kosten oder Vertragsstrafen, die ein nicht bearbeiteter Konflikt nach sich ziehen kann, wurden dabei noch nicht einmal berücksichtigt.

Besser als eine GerichtsverhandlungDer Gang zum Gericht ist nicht immer der beste Lösungsansatz. Ein Gerichtsverfahren kann erhebliche Kosten verursachen, lange dauern und ist für alle Beteiligten fast immer belastend. Nicht selten werden soziale Bindungen beschädigt. Fo

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Die Kosten einer Mediation sind dagegen kalkulierbar. Ihre Dauer hängt vom Einigungswillen der Beteiligten ab. Der größte Anreiz für eine Mediation liegt jedoch darin, dass die Beteiligten für sich selbst sprechen und handeln. Sie brauchen keine Verantwortung zu delegieren. Vielmehr nehmen sie die Lösung von Problemen „in die eigene Hand“.

ZukunftslösungMediation ist ein freiwilliges, nicht öffentliches, strukturier-tes und konstruktives Verfahren zur Konfliktlösung, das seit Jahrtausenden funktioniert. Die streitenden Parteien suchen mit Unterstützung eines Dritten, des Mediators, eine Regelung ihres Konflikts, die ihren Bedürfnissen und Interessen gerecht wird. Ziel der Mediation ist eine verbindliche Lösung für die Zukunft, während ein Rechtsstreit vergangenes Verhalten klärt und beurteilt. Es geht bei der Mediation also nicht um die Schuld-frage, sondern darum, einen gemeinsamen Weg konstruktiver Zusammenarbeit zu finden, um so schnell wie möglich wieder handlungsfähig zu werden.

Ablauf einer Mediation:• Auftragsklärung: Es wird festgelegt, über welche Themen

gesprochen werden soll. Die Parteien und der Mediator schließen einen Mediationsvertrag.

• Themensammlung: Jede Partei schildert dem Mediator ihre Sicht der Dinge im „Einzelgespräch in Gegenwart des anderen“.

• Interessenklärung: Welche Bedürfnisse stehen hinter den Positionen?

• Lösungsoptionen: Das Finden einer dauerhaften Win-Win-Situation.

• Abschlussvereinbarung: Die Lösungen werden in einer rechtsverbindlichen Mediationsvereinbarung festgehalten, bei Bedarf mit notarieller Beurkundung.

In der Regel wird für wenige Monate später ein Folgetermin vereinbart. Dabei wird geprüft, inwieweit die getroffene Ver-einbarung positive Veränderungen bewirkt hat und ob Nachver-handlungen nötig sind.

Akzeptanz der ErgebnisseWeil die Lösung von den Konfliktparteien selbst erarbeitet wird, findet sie eine hohe Akzeptanz und führt zu nachhaltigem Rechts-frieden. Selbst bei noch offenen Gerichtsverfahren kann eine Me-diation sinnvoll sein. Das gerichtliche Verfahren wird für die Dauer der Mediation unterbrochen.

Das „Projekt gerichtsnahe Mediation in Niedersachsen“ des Nie-dersächsischen Justizministeriums und des Vereins Konsens e. V. hat über einen Zeitraum von drei Jahren Mediationen an verschie-denen niedersächsischen Gerichten bewertet. Im Abschlussbericht heißt es, dass bei „1.953 Klageverfahren, (die sich) für die Durch-führung von Mediation entschieden (haben), die projektweite, mittlere Einigungsquote bei 76,4 Prozent liegt“. Und weiter: „Eine überwältigende Mehrzahl der bisher befragten Parteien zeigte sich zufrieden mit dem Verfahrensablauf (91 Prozent) und dem letztlich erzielten Ergebnis (84 Prozent).“

Fazit Mediation ist ein sofort einsetzbares, erfolgsorientiertes Verfahren zur Lösung von Konflikten. Dabei wird die Kommunikation zwischen den Parteien dauerhaft gestärkt und die gegenseitige Wertschät-zung wiederhergestellt. Das nichtöffentliche Verfahren lebt von der Vertraulichkeit zwischen dem Mediator und den Parteien. Durch die gemeinsame Lösung werden langwierige, oft enttäuschende Gerichtsverfahren – zum Teil durch mehrere Instanzen – vermieden. Mediation löst Konflikte, spart Zeit und viel Geld.

Sylvia Ahlers Mitglied im Institut für Betriebsberatung, Wirtschaftsförderung und -forschung e. V. (IBWF)Mitglied Deutsche Stiftung Mediation und Bundesverband Mediation e. V.Diplom-Betriebswirtin, Steuerberaterin und Wirtschaftsmediatorin

Selbst bei noch offenen Gerichtsverfahren kann eine

Mediation sinnvoll sein. Das gerichtliche Verfahren

wird für die Dauer der Mediation unterbrochen.

Mediation löst Konflikte und spart Zeit und viel Geld.

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Positive Berichterstattung über ein Unternehmen oder eine Organisation ist willkommen. Ein negativer Bericht trifft Be-troffene meist überraschend. Ist der in der Öffentlichkeit er-hobene Vorwurf unberechtigt, muss das Unternehmen sofort und entschlossen handeln. Andernfalls droht nicht nur eine schnelle Weiterverbreitung der Meldung, sondern vor allem eine dauerhafte Belastung der Reputation.

Galt früher der Grundsatz: „Nichts ist so alt wie die Meldung von gestern“, bleiben Meldungen im Internetzeitalter grundsätz-lich unbegrenzt abrufbar. Wer sich heute nicht vehement gegen unberechtigte Vorwürfe in der Presse zur Wehr setzt, riskiert, über Suchmaschinen auch Jahre später noch mit belastenden Altmeldungen konfrontiert zu werden. Dabei ist zu beachten, dass die Verbreitung im Internet heute vor allem durch seine Nutzer stattfindet, nämlich in Blogs, Foren und Social Networks. So kann sich auch eine zunächst unbedeutende Situation für ein Unternehmen verheerend und in der Fläche auswirken, etwa in einem sogenannten Shitstorm, wenn die öffentliche Empö-rung nur groß genug ist. Diese Wirkung darf nicht unterschätzt werden und sollte bei der Abwägung rechtlicher Maßnahmen berücksichtigt werden.

Wann ist negative Berichterstattung angreifbar?Nicht jede Berichterstattung, die für das Unternehmen unange-nehm ist, ist auch rechtlich angreifbar. Angreifbar sind aber un-wahre Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen und Schmähkritik. Auch bei der Berichterstattung über Verdachtsfälle, insbesondere im Zusammenhang mit möglichen strafrechtlich relevanten Hand-lungen, hat die Presse mit Zurückhaltung zu agieren und beson-dere Vorgehensweisen zu beachten – was sie oft genug nicht tut. Aufnahmen mit versteckter Kamera sind fast immer unzulässig, ebenso Berichte über die Intimsphäre von Personen (etwa Details zum möglichen Sexskandal eines Vorstandes). Auch gegen die Veröffentlichung von nicht autorisiertem Bildmaterial kann sich der Betroffene zumeist wehren.

Journalistische Anfrage als IndikatorDie Formulierung einer vorab gesandten journalistischen An-frage lässt häufig bereits auf die Richtung der späteren Be-richterstattung schließen. Bei einer kritischen Anfrage muss das Unternehmen sofort Maßnahmen ergreifen und folgende Personengruppen in Alarmbereitschaft versetzen: die Kommuni-kationsabteilung, externe Berater, die Rechtsabteilung und/oder erfahrene Presserechtsexperten, vor allem aber all diejenigen,

Wehren Sie sich gegen schlechte Presse!

Unternehmen sind bei Negativberichterstattung nicht schutzlos

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die den gegenständlichen Sachverhalt zuverlässig aufarbeiten können. Durch Bildung eines entscheidungskompetenten Kri-senteams können dann kurzfristige Maßnahmen erörtert und beschlossen werden.

Die ersten Tage nach Veröffentlichung der Berichterstattung sind besonders kritisch, deshalb darf bei der Koordination keine Zeit verloren werden. Hier werden zumeist die Weichen für eine er-folgreiche Krisenbewältigung gestellt, denn erfahrungsgemäß verbreiten sich Meldungen in den ersten Tagen nach Erstmeldung am schnellsten. Auch gerichtliche Eilanträge können nur innerhalb weniger Wochen nach der Erstmeldung zum Erfolg führen. Später kommt nur noch das deutlich zeitaufwändigere Klageverfahren in Betracht. Unternehmen, die versuchen, solche Situationen aus-zusitzen, werden fast immer schlechte Erfahrungen machen und sich im Nachhinein wünschen, gleich Expertenrat geholt zu haben.

Erstmeldung angreifenReagiert das Unternehmen auf angreifbare Berichterstattung (ins-besondere auf die Erstmeldung) nicht sofort, kann sich das dadurch erzeugte negative Bild in der Öffentlichkeit festsetzen. Nicht nur wird sich die Meldung in anderen Medien wiederholen und den Ersteller der Erstmeldung unter Umständen zu Fortsetzungen ani-mieren, wenn sie entsprechendes Interesse weckt, „dank“ Google und Co. bleibt sie auch im öffentlichen Gedächtnis hängen. Unter-

lassungserklärungen oder gerichtliche Verbote gegen den Erstmit-teiler wirken sich auch vorteilhaft beim späteren Aufräumen des Internet aus. Folgemeldungen, welche die angreifbare Erstmeldung als Referenz benennen und die oft nicht auf eigenen Recherchen beruhen, werden bei Aufforderung durch den Betroffenen mit Nachweis eines erfolgreichen Vorgehens gegen den Erstmitteiler zumeist freiwillig gelöscht.

Löschung von BeiträgenZunächst wird sich der Betroffene an den Verbreiter einer bean-standeten Meldung wenden, um die Löschung und Unterlassung einer künftigen Verbreitung zu verlangen. Gegendarstellungen sind im digitalen Zeitalter der Massenverbreitung in der Regel nicht das Mittel der Wahl. Wird das vom Verbreiter verweigert, ist gerichtliche Hilfe erforderlich. Im Idealfall liegen zwischen der beanstandeten Erstmeldung und einem gerichtlichen Verbot im Eil-verfahren maximal 48 Stunden, wenn Anwälte schnell arbeiten und die richtigen Gerichte auswählen. Meist sehr zeitaufwändig, aber unerlässlich ist es dann, systematisch die Folgeberichte einzusam-meln, um die Meldung aus der Öffentlichkeit so weit wie möglich zu entfernen. Hierbei kann es unter Effizienzgesichtspunkten sinnvoll sein, auf kostenpflichtige Abmahnungen zugunsten von reinen Löschungsanfragen zu verzichten, um den Folgeverbreitern die Entscheidung für eine Löschung zu erleichtern.

Dr. Oliver ScherenbergMitglied im IBWFRechtsanwalt für Reputationsmanagement und Krisenkommunikation, Presse- und MedienrechtKanzlei PREU BOHLIG & PARTNER, Hamburgwww.preubohlig.de

Gegendarstellungen sind im digitalen Zeitalter der Massen­verbreitung in der Regel nicht

das Mittel der Wahl.

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Kongress: Erste Erfahrungen mit dem ESUG

Selbstorganisation der Gläubiger

Mit dem von mehr als 200 Teilnehmern aus allen Bereichen der Wirtschaft be-suchten 1. Deutschen Gläubigerkon-gress wurde in Köln ein großer Schritt in Richtung einer gruppenübergreifenden Selbstorganisation der Gläubiger in In-solvenzverfahren gemacht. Nun sollen im Rahmen des „Gläubigerforums“ künftig die Gläubigerinteressen gebündelt und an den Gesetzgeber und die Öffentlichkeit herangetragen werden.

ESUG ist nur erster Schritt Zum ersten Mal kamen in Köln alle am Insolvenzrecht beteiligten Berufsgruppen zu einer gemeinsamen Tagung zusammen. Gläubiger, Investoren, Schuldner, Insol-venzverwalter, Richter und Berater dis-kutierten, was das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unter-nehmen (ESUG) bislang gebracht hat, wo noch gesetzlicher Handlungsbedarf be-steht und wie alle zusammen von der neu-en Sanierungskultur profitieren können. In einem Grußwort betonte BVMW-Prä-sident Mario Ohoven die besondere Be-deutung der Reform für den Mittelstand.

So sehr das ESUG als ein erster wichtiger Schritt begrüßt wurde, so deutlich wurde auch, dass die Teilnehmer des Kongresses dringenden Bedarf an weiteren gesetzge-berischen Maßnahmen zur nachhaltigen

Unterstützung und Stärkung der Gläubi-gerrechte sehen. So fordern sie verbes-serte Prozesse, mehr Transparenz in den Verfahren und eine höhere Professiona-lisierung der Beteiligten. Erst mit diesen weiteren Schritten werde Deutschland auch im internationalen Vergleich der Sanierungsstandorte wirklich wettbe-werbsfähig. Die Sanierung unter Insolvenz-schutz könnte dann auch eine strategische Option für Unternehmen in der Krise werden. Die Forderungen der Gläubiger sind aus-führlich auf www.glaeubigerkongress.de zu finden.

Das Gläubigerforum als SprachrohrEin weiteres Ergebnis des Kongresses ist das Aufleben des Gläubigerforums. Das Forum hatte sich bereits vor zwei Jah-ren gebildet und die Gesetzgebung des

ESUG maßgeblich begleitet. In regelmä-ßigen Sitzungen wurden, auch in offenen Diskussionen mit den beteiligten Minis-terien, die Positionen der Gläubiger zu einer Reform des Insolvenzrechts bis hin zu einem gläubigerautonomen Verfahren entwickelt.

Das Forum soll nunmehr zur Weiterent-wicklung sowie Stärkung der Gläubiger-rechte in Insolvenzverfahren genutzt werden. Es ist ein loser, informeller Zu-sammenschluss der Wirtschaftsverbän-de, so auch des BVMW. Ein weiteres Ziel ist eine gemeinsame Positionierung der deutschen Wirtschaft zu Fragen des Insol-venzrechts, jenseits der weiter zu verfol-genden und spezifischen Einzelinteressen der Verbände. Diese gemeinsamen Stand-punkte müssen dann in die Gesetzgebung eingebracht werden.

Prof. Dr. Hans HaarmeyerLeitender Direktor des Deutschen Instituts für angewandtes Insolvenzrecht (DIAI)www.diai.orgwww.glaeubigerkongress.de

Die Sanierung unter Insolvenz­

schutz könnte eine strategische Option für Unternehmen in der Krise werden.

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Der Onlinehandel unterliegt dem Fernabsatzrecht. Dieses Recht ist kompliziert und händlerunfreundlich

Viel Gesetz, wenig Sicherheit

Der indirekte Geschäftsabschluss zwischen Käufer und Verkäufer ist Vertrauenssache. Er erfordert mehr und andere rechtliche Regelungen als die klassische Geschäfts-beziehung, wie sie im wirklichen Leben an der Ladenkasse entsteht. Dies ist die Aus-gangslage, die den Gesetzgeber seit etwa zehn Jahren bewegt, strengere Regelungen für den „Vertrag, der unter körperlicher Ab-wesenheit der Parteien zustande kommt“, also den Fernabsatzvertrag, zu erlassen.

Die Käufe per Mausklick machen mitt-lerweile zwei Drittel des Umsatzes im Versandhandel aus – 2007 waren es noch knappe 40 Prozent. Das Marktfor-schungsinstitut TNS Infratest prognos-tiziert für 2012 eine weitere Steigerung um 16,5 Prozent. Rechtssicherheit im E-Commerce ist also dringend geboten. Doch die Onlinehändler sehen sich mit einer Vielzahl von Verordnungen kon-frontiert, die sich zum Teil widerspre-

chen und ständig Änderungen unterlie-gen. „Diese uneinheitliche und unklare Rechtsprechung ist vor allem ein deut-sches Problem und führt dazu, dass der Händler am Ende nicht weiß, was er machen soll“, sagt Andreas Arlt, Vor-standsvorsitzender des Onlinehandels-verbandes Händlerbund. Die rechtlichen Unsicherheiten betreffen vor allem die Informationspflichten, denen ein Händ-ler nachzukommen hat. Diese unter- Fo

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scheiden sich nur unwesentlich von den Informationen, wie sie im Ladengeschäft verlangt werden. Doch im Netz werden auch die kleinsten Fehler brisant, denn sie sind blitzschnell recherchierbar und lückenlos dokumentierbar. Konkurrenz-beobachtung mit anschließender Ab-mahnung ist ein Kinderspiel.

Es geht um klare Formulierungen Zu den Informationspflichten gehören zuallererst die AGB, ein vollständiges Impressum, die Angabe der Zahlungs-arten, Produktbeschreibungen, korrekte Preisangaben, Versandkosten sowie Lie-ferzeitangaben, Datenschutzerklärung, aber auch branchenabhängige Angaben, etwa gemäß Textilkennzeichnungsver-ordnung oder Batteriegesetz. Ein Dau-erbrenner des deutschen Fernabgabe-rechts ist die Widerspruchsbelehrung, mit der das Rückgaberecht einhergeht. Sie ist gleichsam die Diva unter den In-formationspflichten, da sie wesentlich zum Verbraucherschutz beiträgt. Dies ist durchaus im Interesse der Anbieter: Ohne das Recht, Artikel innerhalb von zwei Wochen zurückzusenden, erzielte der Onlinehandel gewiss nicht seinen Umsatz. Eben weil diese Information so zentral ist, muss sie eindeutig formuliert werden. Doch was „eindeutig“ heißt, ist selbst dem Gesetzgeber nicht ganz klar: 2004 veröffentlichte das Justizministe-rium eine Musterwiderrufsbelehrung, die alle Onlinehändler vertrauensvoll verwendet haben, um sie dann von sich aus wieder als zu unpräzise, nicht ver-wendungsfähig und damit abmahnfähig zurückzuziehen und mehrfach zu über-arbeiten.

Jüngstes Beispiel: Seit August dieses Jahres gilt die „Button-Lösung“, die vor-schreibt, all jene obligatorischen Infor-mationen in übersichtlicher Form auf der Bestellübersichtsseite vor den Kaufab-schluss zu verlegen. Die juristisch korrek-te Auslegung der Button-Lösung grenzt indes an die Exegese von Bibeltexten: Was sind denn „wesentliche Merkmale einer Ware“? Was heißt „übersichtlich“? Passen all die Produktdetails, Versandin-formationen und Widerrufsbelehrungen nicht mehr auf eine Bildschirmseite, muss der Kunde scrollen. Ist das unübersicht-lich und mithin ein Rechtsverstoß? Neben dem Händler gerät jetzt auch der Web-designer ins Schwitzen. „Es wird noch eine Weile dauern, bis hier Rechtssicher-heit herrscht. Inzwischen muss man die Rechtsprechung intensiv verfolgen“, rät Arlt.

Amazon, eBay & Co. – mitgehangen, mitgefangenDa nimmt es nicht Wunder, dass vor allem kleinere Anbieter vom eigenen Shop Ab-stand nehmen und über große Plattformen wie Amazon, eBay oder Hood verkaufen. Diese Internetriesen können für kleine Einzelhändler durchaus ein Segen sein. Da Kunden in der Regel nach dem Pro-

dukt, selten nach Hersteller und schon gar nicht nach dem Händler suchen, werden Produkte eher auf großen Plattformen ge-funden. Doch ein großer Partner an der Seite bietet keine juristische Geborgen-heit, im Gegenteil. Amazon und andere kommen zwar den Informationspflichten nach, folgen aber ihrer eigenen Rechts-auslegung. Gleichwohl ist es der Händler, der bei und nach Vertragsabschluss haf-tet. Auch nur eine falsche Formulierung in den AGB des Vertriebspartners, und missliebige Konkurrenten können den Händler für etwas abmahnen, das er gar nicht zu verantworten hat. Einzelhändler auf großen Plattformen sind eine Art Ver-suchskaninchen: Eben weil die Rechtslage unklar ist, bestehen eBay, Hood und Ama-zon erst mal auf ihrer Rechtsmeinung– und hangeln sich notfalls von Landgericht zu Bundesgericht, um so letztinstanzliche Rechtssicherheit zu erlangen. Das ist ihr gutes Recht, geht aber auf Kosten der kleinen Einzelhändler, denn die, so die Meinung der Richter, müssen ja nicht Drit-tanbieter wie Amazon nutzen.

Ein Dauerbrenner des deutschen

Fernabgaberechts ist die Widerspruchs­belehrung, mit der das Rückgaberecht

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Plattformängste und andere SorgenAuf diese Erkenntnis folgt gerne die „Platt-formangst“, wie Martin Rätze, Mitarbeiter der Rechtsabteilung des Online Dienstleis-ters Trusted Shops, sie nennt. Viele Händ-ler sind sich dieser Haftungsgefahr gar nicht bewusst. Auf seinen Vorträgen über die rechtlichen Stolperfallen des Online-handels bemerkt Rätze oft diese Angst, die aus Unwissenheit entsteht. Ob eigener Shop oder große Plattform: Viele dieser Fallen sind leicht zu umgehen, wenn man sie nur kennt. Wer etwa Newsletter per E-Mail versendet, muss garantieren, dass der Empfänger eine gerichtsfeste Einwilli-gung gegeben hat. Wer auf Facebook prä-sent ist, unterliegt der Impressumspflicht, da es sich um einen „geschäftlichen Un-ternehmensauftritt“ handelt. Wer seine Preise reduziert und mit dem alten Preis wirbt, muss klarmachen, was genau der alte Preis ist – die UVP, der Preis beim Konkurrenten, das eigene Angebot etc. Alles kein Hexenwerk, meint Rätze, doch die Summe dieser Details verursacht bei kleineren Shopbetreibern und Anfängern erhebliche Verunsicherung.

Licht ins juristische Dunkel bringen Kleinhändler haben weder eine Rechtsab-teilung, die auf Onlinehandelsrecht spezi-alisiert ist, noch einen Webdesigner, der sofort die allerletzten Beschlüsse etwa zum Abstand zwischen Textzeile und „Kaufen“-Button umsetzt. Ohne recht-liche Unterstützung geht es aber nicht.

Zahlreiche Anwaltskanzleien haben sich zu diesem Thema spezialisiert und verfol-gen sehr genau die Rechtsprechung. Ver-bände wie eben der Händlerbund oder der Bundesverband des Deutschen Versand-handels bieten Informationen und Bera-tung. Eine vertrauensbildende Maßnahme kann die Zertifizierung durch ein Siegel sein. Doch hierbei entstehen Kosten. Zer-tifizierer wie Trusted Shops oder das EHI Retail Institute bieten Pakete mit Monats-gebühren ab etwa 60 Euro im Monat an. Je nach jährlichem Bruttoumsatz kann dieser Tarif bis zu 2.800 Euro im Jahr betragen. Dafür wird die Onlinepräsenz überwacht und die Shopinformationen der sich än-dernden Rechtsprechung angepasst. Weniger ist mehr – auch in der Rechtsprechung Egal, wie das volatile Onlinerecht sich ändert: Im Moment trifft es mit schöner Regelmäßigkeit die Händler. Die Recht-sprechung fällt eindeutig zugunsten der Verbraucher aus. Doch Andreas Arlt hat Hoffnung: Im Herbst 2013 soll die EU-Ver-

braucherechte-Richtlinie umgesetzt wer-den. Künftig sollen auch Rechte der Händ-ler vereinheitlicht und festgeschrieben werden, zum Beispiel sollen sich auch die Kunden an den Kosten einer Rücksendung beteiligen. Martin Rätze wünscht sich eine Win-Win-Situation für Verbraucher und Händler. Würde der Gesetzgeber die Flut von Informationspflichten eindämmen, blieben nur jene sinnvollen Informationen, die der Kunde für seinen Einkauf wirklich braucht. „Alles andere liest er sich eh nicht durch.“ So könnten viele Onlinehänd-ler von der prognostizierten Umsatzstei-gerung im E-Commerce profitieren. Doch Achtung: Auch wenn das deutsche und das EU-Recht klarer und einfacher for-muliert werden – einen Teil des Gewinnes muss jeder Shopbetreiber auch künftig in juristische Beratung investieren.

Bernd RatmeyerWissenschaftsjournalist und Lektor

Würde der Gesetzgeber die Flut von Informationspflichten eindämmen, blieben nur jene sinnvollen Informationen, die der

Kunde für seinen Einkauf wirklich braucht.

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Die Balance haltenEs ist ein Szenario, das viele Unternehmer fürchten: Eine Bestellung geht ein, doch der Blick ins Lager offenbart lückenhafte Bestände. Die Abläufe geraten ins Stocken, wertvolle Zeit verstreicht, mitunter müssen Aufträge abgelehnt werden. Oder andersherum: Das Depot ist rand-voll, doch die Bestellungen bleiben aus. Das erste Etappenziel von PG war es, Risiken wie diese zu mindern. Schließlich möchte die exklusive Kundschaft ihr Bike schnell in Händen halten – maximal drei Wochen sollte eine Lieferung dauern. Wenig Zeit, denn die Produktions- und Lagerstätten von PG sind über ganz Deutschland verteilt. Die Abläufe müssen perfekt ineinander greifen.

WieDer Wie geschmiert: Die lieferketteInnovationskraft, Flexibilität und handwerkliche Perfektion haben ihren Preis. Das weiß der Mittelstand besonders gut. Vor allem Lagerverwaltung und Beschaffung bedeuten enorme logistische Anstrengungen: Lange Lieferket-ten und volatile Rohstoffpreise verlängern die Wiederbeschaffungszeiten und erzeugen Engpässe in der Versorgung. Hinzu kommen die gestiegenen Ansprüche der Kunden: Durch Onlinehandel und wachsende Produktviel-falt verwöhnt, fordern Sie kürzere Reaktionszeiten, individuelle Angebote und einen umfassenden Service. PG hat eine Lösung gefunden: SAP Business One. »Mit der SAP-Software bekommt jeder genau die Informationen, die er braucht. So werden un-sere Mitarbeiter nicht mit irrelevanten Details zugeschüttet und können dennoch übergreifende Zusammenhänge erkennen«, erklärt Ostner. Seine Mitarbeiter disponieren Material und Produkte, steuern Bestände bedarfs- und kostenorientiert und bestellen erforderliche Produkte per Knopfdruck. So weiß der Logistiker im Lager jederzeit, welche Waren unterwegs sind. Der Einkäufer hat immer im Blick, was er bestellt hat. Der Mitarbeiter im Vertrieb kennt die genauen Stückzahlen der Bikes. Und der Geschäftsführer? Behält die Übersicht: »Ich bin viel unterwegs. Dank der Reports weiß ich trotzdem immer genau, was im Unternehmen gerade vor sich geht.«

sie sind cool, extravagant und auf jeder strecke vorn: Die kulträder des regensburger herstellers Pg trade & sales gmbh machen Biker-träume wahr. Besonders stolz sind die Oberpfälzer auf ihr neues elektrorad, das mit bis zu 100 km/h durch die straßen jagt. Jedes exem-plar ist handgefertigt, die kunden können zwischen 60 millionen kombinationen wählen – kein Wunder, dass die räder der renner sind. geschäftsführer manuel Ostner gibt die richtung vor: »Wir wollen Weltmarktführer werden.« aber der Weg an die spitze ist steil. gut, dass Pg auch seiner it einen motor eingebaut hat – die geschäftssoftware saP Business One.

Das richtige raD auf LagerWie Pg seine BestänDe verWaltet

fest im sattelDarüber hinaus spart PG die langwierige und teure Pflege seiner Software. Denn ein echter Profi tritt in die Pedale: Ein SAP-Partner kümmert sich um Wartung und Updates und fügt auf Wunsch neue Funktionen hinzu. Ostner : »Obwohl wir nur 20 Mitarbeiter haben, handeln wir wie ein großer Mittelständler. Wir haben die meisten Zwischenschritte automatisiert, Handarbeit gibt es nur in der Fertigung.«Wie PG vereinfachen immer mehr kleine und mittlere Unternehmen mit integrierten Standardanwendungen ihre Abläufe. Vereinbarte Lieferanten-konditionen sind immer zur Hand, dank automatischer Nachbestellungen ist stets das Richtige auf Lager. Fällt ein Bestand unter eine bestimmte Grenze, werden die Mitarbeiter sofort benachrichtigt. So bestellen sie nur die Materialien, die sie tatsächlich benötigen.

mit erP einen gang hOchschaltenVeraltete Software bremst die interne Kommunikation und Zusammenarbeit. Mit den neuesten ERP-Lösungen dagegen lassen sich die Prozesse be-schleunigen. Lager, Produktion, Vertrieb und Finanzwesen werden verknüpft. Die Mitarbeiter kommissionieren alle Waren zeitnah und liefern termintreu an den Kunden. Die Ergebnisse lassen sich messen – in optimierter Kapi-talbindung, kürzeren Auftragsdurchlaufzeiten und höherem Gewinn. Und das Ziel jedes Logistikers rückt in greifbare Nähe: die perfekte Balance zwischen Auftragslage und Bestand. Gute Gründe, den alten Drahtesel zu entsorgen und auf ein modernes High-End-Bike umzusatteln.

Hat das Rad neu erfunden: Visionär Manuel Ostner

für Den mittelstanD entWickelt: saP Business OneSAP Business One ist eine ERP-Lösung, die speziell auf die Bedürfnisse des Mittelstands zugeschnitten ist. Mit der Software integrieren Unternehmen ihre Kernfunktionen in eine einheitliche Plattform, behalten ihre Lager-

haltung im Griff und steuern ihre Prozesse zentral – von der Bestellung bis zum Warenausgang. erfahren sie mehr unter: www.sap.de/businessone

ADVERTORIAL

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Normung ist für den Mittelstand als strategisches Instrument der Unter-nehmenspolitik hoch attraktiv. Normen öffnen Märkte und stärken die Wett-bewerbs- und Innovationsfähigkeit von Unternehmen. Ab dem Jahr 2013 wird eine neue Normungsverordnung diese Zielstellungen für Europa unterstützen. Großes Potenzial liegt auch in der Nut-zung der Normung als Instrument des Wissens- und Technologietransfers, um die Entwicklung marktfähiger Produkte und Dienstleistungen zu beschleunigen.

Unser Wirtschaftswachstum wird durch Normen stark beeinflusst. Die wirtschaft-lichen Chancen und Möglichkeiten, die Normung bei intelligenter Nutzung bietet, werden jedoch insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) häufig noch unterschätzt.

Normung spielt für den exportorientier-ten Mittelstand als Motor für Wachstum und Innovation eine große Rolle. Denn sie ist ein wichtiges Instrument für den Zugang zu neuen Märkten und zur Über-führung von Innovationen in marktfähige Produkte oder Dienstleistungen. So wur-de in Deutschland mit Beginn der 1980-er Jahre durch frühe entwicklungsbeglei-tende Standardisierung die Erarbeitung von Mess- und Prüfnormen in der Laser-technik stark vorangetrieben – die spä-tere Grundlage internationaler Normen. Heute beträgt der Weltmarktanteil von Laserstrahlquellen deutscher Hersteller etwa 40 Prozent.

Wie die Bundesregierung Klein- und Mittelbetrieben hilft, das Potenzial der Normung zu nutzen

Erfolgs-Normen für den Mittelstand

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Normungspolitisches Konzept Fast jedes (99,7 Prozent) der 3,7 Millionen deutschen Unterneh-men ist dem Mittelstand zuzurechnen. Ein gewichtiger Grund für die Bundesregierung, im Rahmen ihres 2009 verabschie-deten Normungspolitischen Konzepts die Optimierung von Informations-, Mitwirkungs- und Einflussmöglichkeiten der interessierten Kreise in der Normung und Standardisierung als wegweisende Zielstellung zu verankern.

Nur wer sich aktiv an der Normung beteiligt, kann Ergebnisse mitgestalten und sich somit Wettbewerbsvorteile sichern. Hierzu gehören unter anderem reduzierte Markteintrittskos-ten, verminderte Anpassungskosten und geringere Vertrags-kosten im Handel. Projekte selbst anzustoßen oder „dabei zu sein“ ist aufgrund der damit verbundenen Wissens- und Zeitvorteile für Unternehmen wichtiger denn je.

Im Jahr 2009 wurde die „Kommission Mittelstand“ (KOMMIT) im DIN Deutsches Institut für Normung e. V. gegründet, um die besonderen Bedürfnisse und Interessen des Mittelstands in der Normung aufzunehmen. Viele Interessenvertretungen des Mittelstandes wirken in der Kommission mit. Die kostenfreie Online-Kommentierung von Norm-Entwürfen oder die Nutzung von Webkonferenzen gehören heute zu einer Reihe von Ange-boten, die KMU die Mitwirkung in der Normung auf einfache Weise erleichtern.

Katalysator für Forschung und InnovationenDie deutschen KMU zählen zu den innovativsten in Europa. Mindestens jedes zweite deutsche mittelständische Unter-nehmen brachte in den vergangenen drei Jahren eine Produkt- oder Prozessinnovation auf den Markt, im EU-Mittel waren es nur 34 Prozent. Normung und Standardisierung eigenen sich bestens, um Innovationen zeitnah auf dem Markt zu verbreiten und neue Wachstumsfelder zu erschließen.

Die Bundesregierung bindet daher Normung systematisch in die Technologieförderung ein, um die Rahmenbedingungen für Forschung und Innovationen weiter zu verbessern.

Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in-itiierten Projekte "Innovation mit Normen und Standards" (INS) und "Transfer von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen durch Normung und Standardisierung" (TNS) unterstützen dieses Ziel. Beide Förderprogramme sind technologieoffen und wirken in unterschiedlichen Phasen des Innovationsprozesses: TNS richtet sich an forschende Institutionen und Unternehmen, um Normung und Standardisierung in den Entwicklungsprozess einzubeziehen und so als Transferinstrument zu nutzen; INS unterstützt die Markteinführung innovativer Produkte und sichert damit die Vorreiterrolle der deutschen Wirtschaft bei Zukunftstechnologien.

In Europa übernimmt die Normung als Instrument zum Ausbau des Binnenmarktes eine wichtige Rolle. Am 01. Januar 2013 wird eine neue Verordnung zur europäischen Normung in Kraft treten, die in vielen Punkten auch deutsche Wirtschafts- und Mittelstandsinteressen berührt. So wird die Angleichung der Dienstleistungs- an die Produktnormung neue Impulse für grenz-überschreitende Dienstleistungsangebote und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittelständischer Dienstleis-ter setzen.

Reformvorhaben zur europäischen NormungWichtig ist: Die dezentrale und marktnahe Organisation der eu-ropäischen Normung sowie das nationale Delegationsprinzip stellen auch weiterhin die Beteiligung der interessierten Kreise auf nationaler Ebene sicher. Auf diese Weise können sich KMU in örtlicher Nähe und ohne Sprachbarrieren in den Normungs-prozess einbringen. International einheitliche Standards schaffen Rahmenbedin-gungen für Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit. Gerade dem exportorientierten Mittelstand kommt die marktöffnende Funk-tion von Normen und Standards auf globalen Märkten zugute. Innovative Unternehmen können durch Normung und Standardi-sierung die Umsetzung und Verbreitung von neuen Technologien effektiv vorantreiben.

Um diese Wirkungen zu erzielen, müssen Normung und Standar-disierung intelligent eingesetzt werden. Es ist ein Anliegen der Bundesregierung, hierfür die geeigneten Rahmenbedingungen zu schaffen – damit Normung auch für Ihr Unternehmen zum Erfolgsfaktor wird.

Tipps und Hinweise zur Normung speziell für KMU und Verbän-de finden sich unter www.mittelstand.din.de

Dr. Sven HalldornMinisterialdirektor Leiter der Abteilung TechnologiepolitikBundesministerium für Wirtschaft und Technologiewww.bmwi.de

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Unternehmer liefern sich häufig einen ruinösen Preiskampf. Um Marktanteile zu behaupten und auszubauen, sind oft nicht einmal kostendeckende Preise zu erzielen. Was liegt näher, als dass die Unternehmen versuchen, zu einer Preisberuhigung zu gelangen. Da ist der erste Schritt, sich auf feste Quoten zu verständigen, die bei der Präsentierung am Markt möglichst eingehalten wer-den. Da ist der zweite Schritt, Preise am Markt zu erzielen, die zumindest kostendeckend sind. Dem dienen Preisabsprachen. Da ist der dritte Schritt, ein System zur Umsetzung der vereinbarten Quoten und der Preisabsprachen zu entwickeln.

Die getroffenen Maßnahmen sind im höchsten Maße kartell-rechtswidrig, weil sie gegen elementare Grundsätze des Wett-bewerbsrechts verstoßen. Rechtlich bedeutet dies, dass das Bundeskartellamt als oberste Behörde der Wettbewerbsaufsicht allen Verdächtigungen nachgeht und, falls sich Verdachtsmomen-te als zutreffend erweisen, Bußgeldverfahren einleitet.

Spektakuläre Fälle spiegeln sich in Verfahren und Entscheidungen vor der Europäischen Kommission und dem Bundeskar-

tellamt wider: Preisabsprachen zwischen Her-stellern von Weichen, Schwellen und Schienen für die Deutsche Bahn, Ab-

sprachen zwischen Unternehmen im Starkstromgerätebau, Preisab-sprachen zwischen Zementunter-

nehmen. In diesen Fällen wurden zum Teil erhebliche Bußgelder

verhängt, so im „Schienenkartell“ für ein Unternehmen 103 Millio-nen Euro und ein weiteres Unternehmen 8,5 Millionen Euro, im Fall der Transformatoren insgesamt Geldbußen über 24,3 Millionen Euro, im Zementkartell Bußgelder in Höhe von 660 Millionen Euro.

Wettbewerbsverstöße sind verbotenNach § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung, auch Kartellgesetz (GWB) genannt, sind „Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und auf einander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinde-rung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwe-cken oder bewirken, verboten“.

Auf EU-Ebene kommt Artikel 101 des Vertrags über die Arbeits-weise der Europäischen Union (AEUV) zur Anwendung. Nach § 22 GWB gilt das entsprechende Verbot des § 1 GWB auch auf EU-Ebene.

BußgeldverfahrenBei Kartellverstößen leitet das Bundeskartellamt ein Ordnungs-widrigkeitenverfahren ein, das, wenn die Vorwürfe nachgewiesen sind, zu einem Bußgeldbescheid gemäß § 66 OWiG führt.

Nach § 81 Abs. 4 GWB kann gegen Unternehmen oder eine Unter-nehmensvereinigung über den für Einzelpersonen festgesetzten Höchstbetrag von einer Millionen Euro hinaus eine höhere Geld-buße verhängt werden. Diese darf zehn Prozent des gesamten Umsatzes des Unternehmens im vorausgegangenen Geschäftsjahr

Kartellverstöße können für Unternehmen teuer werden

Verzerrter Wettbewerb

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nicht übersteigen. Einzelheiten hierzu hat das Bundeskartellamt in Bußgeldleitlinien festgelegt. Danach berücksichtigt der Grund-betrag die Schwere und die Dauer des Verstoßes. Er kann bis zu 30 Prozent des Tatbezogenen Umsatzes betragen.

Zum Zwecke der Abschreckung kann der Grundbetrag bis zu 100 Prozent erhöht werden. Auch sind mildernde Umstände in Betracht zu ziehen, so das Nachverhalten (Ausgleich finanzieller Einbußen Dritter).

Nach § 81 Abs. 5 GWB kann auch der wirtschaftliche Vorteil zur Grundlage der Höhe der Geldbuße gemacht werden.

Das Bundeskartellamt kann Kartellteilnehmern, die dazu beitragen, ein Kartell aufzudecken, die Geldbuße erlassen oder reduzieren. Diese Maßnahmen erfolgen durch Setzung eines Markers und die Stellung eines Bonusantrages. Es handelt sich um die Anwendung der rechtlichen Gesichtspunkte des Kronzeugen. Dabei ist zu diffe-renzieren zwischen demjenigen, der als erster ein Kartellvergehen aufdeckt und ein Bußgeldverfahren ermöglicht, und demjenigen, der anschließend durch Unterstützung des Bußgeldverfahrens und Einsicht in das kartellrechtswidrige Verhalten zur Aufklärung beiträgt. Im ersten Fall kann dies zum Erlass der Geldbuße führen, im zweiten Fall zu einer Reduzierung um bis zu 50 Prozent. Den Kar-tellbehörden ist es gestattet, im Rahmen ihrer Ermittlungstätigkeit auch Durchsuchungen anzuordnen und durchzuführen.

Schadenersatzrechtliche KonsequenzenNach § 33 GWB bzw. 823 BGB i. V. mit § 1 GWB stehen den durch das Kartell Geschädigten Schadenersatzansprüche zu. Dabei kommen, da es in der Praxis Unternehmen und Verbrauchern nur schwerlich möglich ist, eine Verletzung von § 1 GWB bzw. Art. 101 AEUV durch ein Kartell nachzuweisen, den Geschädigten Be-weiserleichterungen zu. Da sind zum einen die Bindungswirkung der Behördenentscheidung nach § 33 Abs. 4 Satz 1 GWB – sprich der Bußgeldbescheid –, zum anderen aber auch Beweiserleichte-

rungen, wider Anscheinsbeweis. Dabei gilt jedoch der Grundsatz, dass die Schadensverursachung vom Schädiger nachzuweisen ist.

Bei der Inanspruchnahme im Wege eines Schadenersatzanspru-ches ist zu berücksichtigen, dass die Kartellanten als Gesamt-schuldner haften. Für den Geschädigten bzw. Kunden bedeutet es eine erhebliche Erleichterung, sich einen der Kartellanten he-rauszusuchen – in der Regel den finanzstärksten – oder aber alle Kartellanten zusammen zu verklagen.

Für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen haben die Geschädigten die Möglichkeit, Akteneinsicht zu beantragen. Jedoch ist – durch Rechtsprechung gerechtfertigte – Praxis des Bundeskartellamtes, keine Einsicht in die Angaben des Kronzeu-gen bzw. des Bonusantrags zu gewähren.

Nicht nur schwerwiegende Kartelle nehmen die Ermittler des Bundeskartellamts ins Visier, sondern auch geringere Verstöße wie Marktinformationssysteme. Die Grenzen eines allgemeinen Marktinformationssystems, das nicht wettbewerbswidrig ist, über ein gezieltes Marktinformationssystem, das dem wettbewerbs-widrigen Verhalten schon dienen soll, bis hin zu Absprachen über Quoten und Preisen sind fließend. Hier ist dringend empfohlen, sich durch einen in Wettbewerbssachen erfahrenen Anwalt beraten zu lassen.

Dr. Andreas BirkmannRechtsanwalt, BGH-Richter a. D., Justizminister a. D.Kartell- und Wettbewerbsrecht, Produkthaftrecht, SchadenersatzrechtSPILKER & COLLEGEN Rechtsanwältewww.spilkerundcollegen.de

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Die Nutzung privater Smartphones, Tab-lets und Notebooks für die Arbeit, häufig "Bring Your Own Device" (BYOD) genannt, ist in Unternehmen zunehmend populär. Arbeitnehmer können für Arbeit und Pri-vates dieselben Geräte verwenden, und Arbeitgeber profitieren vom großen Ein-sparungspotenzial durch wegfallende IT-Anschaffungen.

Diese Einsparungen können aber nur bei einer verbindlichen Einführung von BYOD erreicht werden. Ist die Nutzung von Pri-vatgeräten dem Arbeitnehmer lediglich freigestellt, muss der Arbeitgeber trotz-dem die erforderlichen Geräte vorhalten. Wird der Einsatz von Privatgeräten vom Arbeitgeber vorgegeben, sind mehrere Aspekte zu bedenken: Zumindest sollte geregelt werden, wie der Einsatz privater Geräte ausgeglichen wird, und wer im Falle eines Verlustes oder bei Beschädi-gung haftet.

Bei BYOD sind außerdem eine Vielzahl datenschutz- und fernmelderechtlicher Probleme zu beachten. Knackpunkt sind meist personenbezogene Daten, etwa von Kunden des Arbeitgebers, das priva-te Adressbuch oder die privaten E-Mails des Arbeitnehmers. Kompliziert werden Lösungen, welche das Administrieren von Geräten aus der Ferne oder im Fall des Verlusts von Geräten das Löschen von Da-ten ermöglichen. Hier hilft die Trennung

der privaten von den betrieblichen Daten.Spezifisch arbeitsrechtlich ist etwa das Thema Haftung. Kommt es durch die Geräte zu Schäden bei Kunden oder beim Arbeitgeber selbst, etwa wegen unsachgemäßer Nutzung oder Einsatz schädlicher Programme – Jailbreak, Spyware – ist Folgendes zu beachten: Arbeitnehmer haften bei betrieblicher Nutzung der Geräte wegen arbeits-rechtlicher Prinzipien regelmäßig nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet der Arbeitgeber. Es liegt folglich im Interesse des Arbeit-gebers, für Sicherheit bei Verwendung der Geräte zu sorgen.

Schwierigkeiten drohen überdies aus dem Bereich des Arbeitsschutzrechts. Liest ein Arbeitnehmer auf dem Gerät, das er ständig mit sich führt, dienstliche

E-Mails, kann dies die tägliche Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes verlän-gern. Damit ist eine Überschreitung der maximal erlaubten täglichen Arbeitszeit programmiert. Dem Arbeitgeber drohen Bußgelder, in schweren Fällen kann er sich sogar strafbar machen.

In mitbestimmten Unternehmen sind schließlich betriebsverfassungsrecht-liche Pflichten zu beachten. Bei der Einführung von BYOD und der Festle-gung von Nutzungsregeln bestehen re-gelmäßig Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats. Zudem sind bereits im Vorfeld der Einführung Unterrichtungs- und Beratungsrechte des Betriebsrats zu beachten. Andererseits können einige datenschutzrechtlichen Probleme durch kluge Gestaltung von Betriebsvereinba-rungen vermieden werden.

Thomas HeyPartner und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Dr. Philipp SchäubleRechtsanwaltwww.cliffordchance.com

Es liegt im Interesse des Arbeitgebers,

für Sicherheit bei Verwendung der Geräte zu sorgen.

Privat im DienstgebrauchWas zu beachten ist, wenn Mitarbeiter ihre eigenen Smartphones,

Tablets und Notebooks bei der Arbeit benutzen

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Deutsche Exportunternehmen stehen an-gesichts der konjunkturellen Turbulen-zen im Euroraum vergleichsweise gut da. Insbesondere die Exporte in Länder au-ßerhalb der Europäischen Union stiegen dem Statistischen Bundesamt zufolge im ersten Halbjahr 2012 um 11,1 Prozent auf 231,4 Milliarden Euro im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum. Ihr Anteil an den gesamten deutschen Aus-fuhren beträgt damit aktuell 42 Prozent. Den internationalen Erfolg verdanken deutsche Unternehmen nicht nur ihren Produkten, hohen Qualitätsstandards, Strategen und Entwicklern, sondern auch einer Berufsgruppe, die eher im Hintergrund wirkt – den Übersetzern und Dolmetschern. Sie sorgen dafür, dass die kulturspezifische Kommunika-tion mit ausländischen Unternehmen funktioniert und so schließlich Aufträge akquiriert werden. Wohl kaum ein Unter-

nehmen kommt im Zeitalter der Globali-sierung ohne Übersetzungsdienste aus.

Verhandlungssicher auf internationalem Parkett Englisch ist zwar für die meisten Ge-schäftsleute kein Buch mit sieben Sie-geln mehr. Doch wenn es um offizielle Vertragsverhandlungen oder komplexe Geschäftsabschlüsse geht, ist ein pro-fessioneller Dolmetscher unverzichtbar. Gleiches gilt erst recht für Geschäfts-beziehungen zu bestimmten außereuro-päischen Unternehmen, denn welcher Unternehmer spricht schon fließend und verhandlungssicher Japanisch, Chine-sisch oder Russisch? Bereits bei den ers-ten Gesprächen mit künftigen Geschäfts-partnern leisten Dolmetscher wertvolle Dienste: Ein ausgebildeter Dolmetscher beherrscht nicht nur die jeweilige Lan-dessprache, er kennt auch die gesell-schaftlichen und kulturellen Besonder-

heiten des Landes und sorgt dafür, dass das erste Treffen ohne Missverständ-nisse und Tritt ins Fettnäpfchen verläuft.

Fehler mit fatalen FolgenMissverständnisse kann es aber auch dann geben, wenn ein Unternehmen aus Kostengründen auf unzureichend qua-lifizierte Übersetzer und Dolmetscher zurückgreift oder Texte von Nichtmutter-sprachlern oder scheinbar sprachkundi-gen Mitarbeitern übersetzen lässt. Diese Entscheidung kann fatale Folgen haben und sehr teuer werden, vom Imageverlust ganz zu schweigen.

Heimliche HelferWie Übersetzer und Dolmetscher zum erfolgreichen Export beitragen

Sabine MilowanFachverband der Berufsübersetzer und Berufsdolmetscher ATICOM e. V.www.aticom.de

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Die straf- und zivilrechtliche Haftung von Führungskräften in Unternehmen wurde in den letzten Jahren durch die Gesetz-gebung massiv verschärft. Es vergeht kaum ein Tag, an dem die Medien nicht über einen Skandal, ein Ermittlungsverfahren oder ein Gerichtsurteil berichten. Dabei setzt sich zunehmend die Erkenntnis durch, dass Führungskräfte für Fehlverhalten ihrer Mitarbeiter persönlich haftbar gemacht werden können. In diesem Fall hilft oft nur noch der Nachweis, bereits prä-ventiv alles Zumutbare und Erforderliche getan zu haben, um einen Gesetzesverstoß zu verhindern. Hier setzt Compliance an. Dieses präventive Risikomanagement bedeutet, innerhalb des Unternehmens dafür zu sorgen, dass die Einhaltung von Recht und Gesetz durch jeden Mitarbeiter gewährleistet wird.

Eine richtig strukturierte und gelebte Compliance setzt zu-nächst immer eine Risikoanalyse voraus, bei der zahlreiche Rechtsgebiete zu betrachten sind. Firmen mit internationalem Betätigungsfeld und im Ausland ansässigen Produktions- und/oder Vertriebsgesellschaften betriff t die Problematik noch mehr: Denn Produkt export bewirkt Haftungsimport. Dies gilt nicht nur für das potentiell fehlerhafte und damit schadenverursachende Produkt selbst, sondern auch für alle damit im Zusammenhang stehenden vertraglichen Verein-barungen. Daher soll es im Folgenden um mögliche Risiken im Zusammenhang mit steuer- und aufsichtsrechtlichen Be-stimmungen bei internationalen Versicherungsprogramm-Lösungen gehen.

Compliance im Mittelstand: präventives Risikomanagement

Produktexport bewirkt Haftungsimport

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Entsprechend den EU-Versicherungsrichtlinien aus den Jahren 1988 und 1992 gilt in Europa das Belegenheitsprinzip. Dieses besagt, dass im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) Versi-cherungssteuer in dem Land abzuführen ist, in dem sich das versicherte Risiko befindet. Für die Erhebung und Abführung der Versicherungssteuer ist innerhalb des EWR das Versicherungs-unternehmen verantwortlich. Steuerschuldner bleibt aber der Versicherungsnehmer. Außerhalb des EWR muss er also selbst dafür zu sorgen, dass anfallende Versicherungssteuern abge-führt werden. In der Regel werden auf das Ausland entfallende Prämienanteile vom deutschen Mutterhaus auf die Auslands-töchter umgelegt. Diese Umlagen werden bei Betriebsprüfungen von den europäischen Finanzbehörden aber zunehmend stärker kontrolliert, weil sich das darin enthaltene Steuerpotential her-umgesprochen hat.

Ungleich wichtiger, weil unter Umständen strafrechtliche Kon-sequenzen drohen, ist die Frage, in welche Länder mit einer deutschen Police hineinversichert werden darf. Dies ist eine Frage des im jeweiligen Land anzuwendenden Versicherungs-aufsichtsrechts. Grundsätzlich kann man sagen, dass das Auf-sichtsrecht die Interessen der Versicherungsnehmer im jewei-ligen Land zu berücksichtigen hat, in einem gewissen Rahmen auch die Belange der Versicherungswirtschaft. Es fällt aber auf, dass in der Praxis letztere im Vordergrund zu stehen scheinen. Dabei handelt es sich häufig um rein wirtschaftlich motivierten Protektionismus.

Sicher ist jedoch eins: Es gibt Länder, die verbieten und stellen es zum Teil sogar unter Strafe, Risiken aus dem Ausland zu ver-sichern. An erster Stelle seien hier die BRIC-Staaten (Brasilien, Russland, China, Indien) genannt, aber auch viele andere, in Europa etwa die Schweiz. So ist es durchaus möglich, dass der Verantwortliche im Ausland nur aufgrund einer fehlerhaften Versicherungskonzeption wegen aufsichtsrechtlicher Verstöße strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wird. Auch ein ver-meintlicher Nebenkriegsschauplatz, wie das Thema Versicherun-gen, birgt also immenses Haftungspotential. Für alle beschriebe-nen Problematiken gibt es rechtssichere Lösungen. Im Zweifel empfiehlt es sich, einen versierten Industrieversicherungsmakler mit internationaler Expertise einzuschalten.

Bei der Compliance ist jedoch auch ein anderer Aspekt wichtig: Viele Unternehmen machen heute ihre geschäftlichen Bezie-hungen von Compliance-Bestätigungen abhängig. In der mo-

dernen Mediengesellschaft möchte niemand im Zusammenhang mit einem Skandal genannt werden. Durch den Nachweis eines implementierten und gelebten Risikomanagements kann sich der mittelständische Unternehmer daher entscheidende Wett-bewerbsvorteile sichern. Gerade im internationalen Geschäfts-verkehr hat dies hohe Bedeutung.

Viele Unternehmen machen heute ihre geschäftlichen

Beziehungen von Compliance­Bestätigungen abhängig.

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Page 46: DER MITTELSTAND Ausgabe 6-2012

Die Zahl der Abmahnkanzleien steigt rapi-de. Alle mittelständischen Unternehmen, insbesondere wenn sie im Internet aktiv sind, haben hier mit einer permanenten Rechtsunsicherheit zu leben. Beliebte Abmahnbereiche sind nach wie vor die Angaben in Widerrufsbelehrungen, un-zureichende oder falsche Impressums-angaben, fehlende Datenschutzerklä-rungen, unzureichende Preisangaben, der Newsletterversand ohne ausdrück-liche Einwilligung oder der Umgang mit der Button-Lösung. Zudem kommt es wiederholt zu Abmahnungen wegen der Verwendung fremder Bilder oder Texte sowie beim Filesharing zur Verfolgung des Uploads von Filmen, Games und MP3s sowie neuerdings von e-books.

Der effektivste Schutz vor zumeist teu-ren Abmahnungen ist die Vorbeugung. Die Abmahnkanzleien verfolgen in ihrem Massenprozess die üblichen Verstöße. Kleine Abweichungen und Verstöße gegen sonstige Pflichtangaben oder irreführende Werbeaussagen werden hingegen über-wiegend von Wettbewerbern verfolgt, die mit dem Unternehmen in direkter Konkur-renz stehen oder aktuelle Meinungsver-schiedenheiten austragen.

Zunächst hat das Impressum alle notwen-digen Angaben nach § 5 TMG zu enthalten. Hierzu zählen insbesondere der (richtige) Name des Unternehmens, die vollständige Anschrift sowie die Kommunikationsdaten wie Telefon, Telefax und Mail. Bei juris-tischen Personen (GmbH, AG etc.) sind zudem die Vertretungsberechtigten wie

Geschäftsführer bzw. Vorstand mit vollem Namen sowie das Registergericht nebst Registernummer anzugeben. Zu beachten ist, dass auch auf gewerblich genutzten Seiten bei Facebook oder XING ein Impres-sum und nicht bloß eine Verlinkung zu der eigenen Homepage vorhanden sein muss.

Ein weiteres Ärgernis ist die Formulie-rung der Widerrufsbelehrung: Durch ei-nen komplizierten Gesetzestext wird es dem Unternehmen nicht einfach gemacht, sämtliche Informations- und Belehrungs-pflichten insbesondere nach den §§ 312 ff. BGB zu befolgen. Hier ist es nahezu unab-dingbar, den Vorgaben des Art. 246 EGBGB zu folgen und die dortigen Formulierungen zu übernehmen.

Auch die Neuregelung im Bereich des Kaufabschlusses macht es nicht einfa-cher: Die Button-Lösung führt derzeit zu einer neuen Abmahnwelle. Der Gesetzge-ber hatte in § 312g Abs. 3 BGB eine neue Formvorschrift für Verbraucherverträge eingeführt, die mittels elektronischer Me-dien abgeschlossen werden. Unterneh-mer müssen nunmehr einem Verbraucher nach § 312g Abs. 2 BGB die wichtigsten Eckpunkte des Vertrags klar, verständlich und in hervorgehobener Form mitteilen, unmittelbar bevor der Verbraucher seine Bestellung abschickt. Zu den wesentlichen Information zählen nach wie vor insbe-sondere die wesentlichen Merkmale der Produktbeschreibung, sofern notwendig die Mindestlaufzeit des Vertrages, der Gesamtpreis sowie Versand- und Zusatz-kosten. Erfolgt die Bestellung über eine

Schaltfläche, muss diese nach § 312g Abs. 3 BGB (n.F.) gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „zahlungspflichtig bestel-len“ oder mit einer entsprechenden eindeu-tigen Formulierung (wie „kostenpflichtig bestellen“, „zahlungspflichtigen Vertrag schließen“ oder „kaufen“) beschriftet sein. Nicht zulässig sind hingegen insbesondere die Bezeichnungen „Anmeldung“, „weiter“, „bestellen“ oder „Bestellung abgeben“.

Aber auch die Verwendung von Logos, Fotos oder Werbetexten Dritter auf der eigenen Homepage oder im Rahmen von Verkaufs-plattformen stellt ohne die notwendige Erlaubnis bzw. eine Lizenzierung einen Ver-stoß gegen Marken- und/oder Urheberrech-te Dritter dar und wird häufig abgemahnt.

Besondere Vorsicht ist zudem vor dem Versenden von E-Mails geboten, da so-wohl aus wettbewerbs- als auch aus da-tenschutzrechtlicher Sicht eine zumeist ausdrückliche Einwilligung des Empfän-gers vorliegen muss.

Unternehmerisches Fazit: Abmahnwellen sind ein Ärgernis, jedoch durch eine ord-nungsgemäße Compliance auf ein Mini-mum zu reduzieren.

Was Unternehmer im Internet beachten müssen

Tim GüntherFachanwalt für gewerblichen RechtsschutzRömermann Rechtsanwälte AGwww.roemermann.com

Abmahnwellen – Ärgernis für Mittelständler

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Page 47: DER MITTELSTAND Ausgabe 6-2012

Grundsätzlich kann ein Geschäftsfüh-rer jederzeit und fristlos seine Organ-stellung bei der GmbH durch eine Niederlegungserklärung beenden. Die GmbH-Satzung kann jedoch Regelungen vorsehen, die diese Niederlegung an be-sondere Voraussetzungen knüpfen, zum Beispiel hinsichtlich der Form. Im Falle einer rechtsmissbräuchlichen Nieder-legung oder einer Niederlegung zur Unzeit können sich Ansprüche der Ge-sellschaft gegen den Geschäftsführer ergeben. In der Ein-Mann-GmbH, in wel-cher der einzige Gesellschafter auch gleichzeitig Geschäftsführer ist, soll die Amtsniederlegung des Gesellschafter-Geschäftsführers ohne gleichzeitige Bestellung eines neuen Geschäftsfüh-rers rechtsmissbräuchlich und deshalb unwirksam sein. Die Registergerichte werden hier die Eintragung der Amts-niederlegung verweigern.

Der Geschäftsführer muss seine Amts-niederlegung an das Bestellungsorgan richten, üblicherweise die Gesellschaf-terversammlung. Die Übermittlung der Erklärung an einen der Gesellschafter reicht aus, wenn sie den anderen im Anschluss zur Kenntnis gebracht wird. Auch wenn der einzelne Gesellschaf-ter im rechtlichen Sinne nicht vertre-

tungsbefugt für die Gesellschafterver-sammlung ist, so besteht doch eine Treuepflicht, die eine zuverlässige Weiterleitung und Information gewähr-leistet.

Die Amtsniederlegung ist grundsätzlich an keine besondere Form gebunden, es sei denn, die Satzung der GmbH stellt entsprechende Erfordernisse auf, wohl aber die notwendige Eintragung der Amtsniederlegung im Handelsregister. Zwar sind Anmeldung und Eintragung keine Wirksamkeitsvoraussetzung für die Amtsniederlegung, dennoch ist die Löschung der Geschäftsführerstellung im Handelsregister wesentlich. Den Ge-schäftsführer, der sein Amt gegenüber der Gesellschaft zwar wirksam nieder-gelegt hat, können allein aufgrund des Handelsregisters, das ihn weiter als Geschäftsführer ausweist, unliebsame Überraschungen ereilen, etwa gegen-über Drit ten.

§ 39 Abs. 2 GmbHG bestimmt, dass der Handelsregisteranmeldung die Urkunden über die Beendigung der Vertretungsbe-fugnis „in Urschrift oder öffentlich be-glaubigter Abschrift“ beizufügen sind. In der Praxis wird daher eine schriftli-che oder gar notarielle Niederlegungs-erklärung der Regelfall sein. Dabei muss nach herrschender Auffassung ebenfalls formgerecht nachgewiesen werden, dass die Mitteilung der Amtsniederle-gung dem zuständigen Organ der Gesell-schaft zugegangen ist.

Tückisch dabei ist, dass die Handelsre-gisteranmeldung nur ein Geschäftsführer der Gesellschaft vornehmen kann. Der Geschäftsführer, der die Amtsniederle-gung wirksam erklärt hat, ist dazu aber selbst nicht mehr befugt. Die Anmeldung kann nur ein weiterer Geschäftsführer vornehmen, der gegebenenfalls bestellt werden muss. Um dieses Problem zu umgehen, kann der niederlegende Ge-schäftsführer die Amtsniederlegung mit Wirkung zum Eintragungszeitpunkt im Handelsregister erklären.

Von Niederlegungserklärung und Handelregisteranmeldung

Dr. Christian DittertRechtsanwalt Kaufmann Lutz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH www.kaufmannlutz.com

Wenn der Geschäftsführer geht

Tückisch ist, dass die

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Berechtigte Forderungen in gewichtiger Größenordnung abzuschreiben, können sich die wenigsten Unternehmen leis-ten. Diese aber vor Gericht einzuklagen, kostet Zeit und Geld. Unternehmer, die für einen Gerichtsprozess keine finan-ziellen Mittel aufbringen wollen oder können, finden in der Prozessfinanzie-rung eine interessante Alternative.

Wenn ein Vertragspartner die Zahlung verweigert, ein Lieferant für den Mangel an seinen gelieferten Produkten nicht einsteht, oder die Versicherung sich vor der Begleichung eines Schadens drückt, stehen Unternehmer vor der un-angenehmen Entscheidung, entweder auf Geld zu verzichten oder vor Gericht zu ziehen. Doch die Finanzierung eines Gerichtsverfahrens ist nicht risikolos und erst recht nicht billig. Hier kann eine Prozessfinanzierung eine sinn-volle Alternative sein: Der Finanzierer übernimmt das finanzielle Risiko eines Rechtsstreits gegen eine vorher verein-barte Erfolgsbeteiligung. Das schont die Liquidität von Unternehmen und schützt sie vor unerwarteten Kosten bei einem Prozessverlust.

Bei einer Zivilklage gehen Kläger erheb-lich in finanzielle Vorleistung. Die Höhe der Prozesskosten ist abhängig vom Streitwert des Verfahrens, also von der Höhe des geltend gemachten Anspruchs. Beträgt der Streitwert 200.000 Euro, summieren sie sich in der ersten Instanz auf rund 15.000 Euro, durch alle Instanzen auf knapp 57.000 Euro. Kosten für Sach-verständige und Zeugen sind hier noch nicht berücksichtigt. Jeder Rechtsstreit

birgt außerdem das Risiko, den Prozess zu verlieren und damit neben den eigenen Anwalts- und Gerichtskosten auch noch die des Gegners tragen zu müssen.

Für die nicht selten mehrjährige Verfah-rensdauer ist also Kapital gebunden, und es müssen Rückstellungen für zukünftige entstehende Kosten gebildet werden. Das belastet wieder die Liquidität und die Bi-lanz.

Klagen ohne Kostenrisiko

Streitwert Kostenrisiko

I. Instanz I.+II. Instanz I.-III. Instanz

200.000 Euro 15.220 Euro 33.194 Euro 56.945 Euro

500.000 Euro 26.741 Euro 58.578 Euro 100.502 Euro

1 Mio. Euro 40.166 Euro 87.999 Euro 150.989 Euro

2 Mio. Euro 67.016 Euro 146.841 Euro 251.963 Euro

5 Mio. Euro 147.566 Euro 323.367 Euro 554.885 Euro

Prozesskostenrisiko

Kostenrisiko eines Zivilrechtsstreits mit einem Kläger und einem Beklagten, ohne Zeugen- und Sachverständigenkosten, Quelle: FORIS Prozesskostenrechner

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Page 49: DER MITTELSTAND Ausgabe 6-2012

Kostenrisiko auslagernDas finanzielle Risiko von Rechtsstreitig-keiten – auch vor Schiedsgerichten – kön-nen Unternehmen an einen Prozessfinan-zierer auslagern. Ab einem Streitwert von 200.000 Euro trägt die FORIS-Prozessfi-nanzierung sämtliche Prozesskosten wie Anwalts- und Gerichtskosten sowie Gut-achterhonorare. Im Falle einer Niederlage zahlt sie zudem die Kosten der gegneri-schen Partei. Im Gegenzug erhält sie da-für im Erfolgsfall einen zuvor festgelegten Anteil am Erlös. In der Regel liegt dieser zwischen 20 und 30 Prozent.

Geeignet für eine Finanzierung sind An-sprüche dann, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind: Zum einen die Mindeststreit-werthöhe von 200.000 Euro. Die zweite Vo-raussetzung ist eine positive Beurteilung der Erfolgsaussichten des Falles vor Ge-richt, und als dritter Punkt muss der Gegner über eine gute Bonität verfügen. Wer einen

Prozessfinanzierer ins Boot holt, muss auch nicht auf den Anwalt seines Vertrauens verzichten: Im Regelfall fragt der Anwalt mit einem Klageentwurf beim Prozessfi-nanzierer an. Nach positiver Prüfung un-terbreitet dieser ein Finanzierungsangebot.

Vorteile für UnternehmenDie Vorteile liegen wie bei einer Finanzie-rung von Immobilien, Maschinen oder dem Fuhrpark auf der Hand: Die Kapitalbindung wird reduziert, der Cashflow entlastet, die Liquidität erhöht und Ressourcen entlas-tet. Das Unternehmen lagert die finanzi-elle Belastung auf einen Dritten aus und kann das Geld ins operative Kerngeschäft investieren, anstatt es für Anwalts- und Gerichtkosten parken zu müssen.

Wer einen Prozessfinanzierer einschaltet, muss keine Rückstellung für Prozesskos-ten mehr bilden, mit positivem Effekt auf die Bilanz. Die bestehende Forderung wird

lediglich einmalig um den voraussichtlichen Erlösanteil des Prozessfinanzierers redu-ziert. Hervorzuheben ist ein weiterer Effekt: Ein Prozessfinanzierer stärkt die eigene Posi-tion in einem Gerichtsprozess – insbeson-dere gegen finanzkräftige Gegner, die das Kostenrisiko einer Klage häufig zu instru-mentalisieren versuchen. Hier stärkt der Prozessfinanzierer die Position des wirt-schaftlich Unterlegenen. Dieser Effekt kann auch die Bereitschaft zu einem wirtschaft-lich fairen Vergleich erhöhen.

Dr. Edgar StieglitzRechtsanwalt und Syndikus der FORIS AG, Bonnwww.foris-prozessfinanzierung.de

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Page 50: DER MITTELSTAND Ausgabe 6-2012

Die besten Geschichten schreibt Ihr (Geschäfts-)Leben

Die beste Werbung sind zufriedene Kun-den – diese Binsenweisheit stimmt in Zeiten von Suchmaschinenmarketing und Social Media mehr denn je. So-wohl in der B2B- als auch in der B2C-Kommunikation werden Produkte und Dienstleistungen für die Kunden immer leichter vergleichbar. Gleichzeitig führt die steigende Auswahl auch zu Verun-sicherungen und (unausgesprochenen) Fragen wie: „Welchem Anbieter kann ich

vertrauen?“, „Wie zufrieden sind andere Kunden?“, „Welche Erfahrungen hat das Unternehmen mit ähnlichen Projekten wie meinem?“, „Welchen Nutzen habe ich von dem Angebot?“

Auch wenn die Werbebotschaften auf Webseiten, Anzeigen und Broschüren noch so gut getextet sind, die höchste Glaubwürdigkeit haben echte Aussagen von Kunden und Erfolgsgeschichten von

Verwendern. Da ist es verwunderlich, dass immer noch so viele Mittelständ-ler darauf verzichten und maximal eini-ge Kunden namen in ihrer Referenzliste aufführen.

Dabei hat die Werbung mit Kunden-Refe-renzen und Erfolgsstories gleich mehrere Vorteile: Sie ist glaubwürdig, günstig in der Herstellung sowie schnell auf die ver-schiedenen Werbe- und Präsentations-

Glaubwürdig werben mit Kunden-Referenzen und Erfolgsstories

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medien umsetzbar. Und positive Kunden-aussagen wirken nicht nur nach außen, auch bei Ihren Mitarbeitern steigern sie Motivation und Identifikation mit Ihrem Unternehmen.

Testimonials: Lassen Sie Kunden zu Wort kommenEgal wie zufrieden Ihre Kunden mit Ihrer Leistung sind, nur die Wenigsten werden von sich aus lobende Worte in druckfä-higer Form liefern. Positive Kundenmei-nungen müssen also von Ihnen aktiv ein-gefordert werden. Der einfachste Weg ist ein Anschreiben oder – noch besser – ein Anruf kurz nach dem Kauf. Fragen Sie direkt danach, was Ihrem Kunden gefällt an dem Produkt und der Zusammenarbeit, welchen Nutzen Ihre Leistung hat (z. B. Zeit- oder Geldeinsparung). Fragen Sie, ob Sie das Feedback für Ihre Unterneh-menswerbung nutzen dürfen. Idealerwei-se ist Ihr Kunde auch damit einverstan-den, dass Sie ein nettes Foto von ihm sowie Namen und Wohnort veröffent-lichen. In der B2B-Kommunikation sind zusätzlich Nennung des Unternehmens und der Position hilfreich und unterstrei-chen die Glaubwürdigkeit. Wenn Ihr Testimonial nicht der Ge-schäftsführer oder Inhaber ist, kann es allerdings in großen Unternehmen länger dauern, bis eine Genehmigung zur Veröf-fentlichung vorliegt.

Erfolgs geschichten Ihrer KundenIhre Produkte oder Leistungen lösen Pro-bleme bei Ihren Kunden – machen Sie daraus eine Geschichte. Vor allem komplexe Anwendungen können in Fallstudien (auch Case Studies ge-nannt) aufmerksamkeitsstark aufbe-reitet werden. Besonders erfolgreiche oder außergewöhnliche Geschichten sollten Sie zusätzlich mit dem Prädi-kat „Best-Practice“ hervorheben. Fall-studien werden anders als Werbe-broschüren meist gerne von potentiellen Kunden gelesen. Denn sie vermitteln einen Blick hinter die Kulissen und zeigen, welche Probleme Andere in einer ähnli-chen Situation hatten und wie sie diese gelöst haben.

Wo veröffentlichen?Veröffentlichen Sie die Aussagen Ihrer Referenzkunden als Zitate auf Ihrer Web-seite, in Broschüren, Präsentationen, An-geboten, Kunden-und Mitarbeiterzeitun-gen, Mailings oder Newslettern.Fallstudien sind sowohl für potentielle Kunden interessant als auch für Ihre Mit-arbeiter oder die (Fach-)Presse relevant. Veröffentlichen Sie Ihre Fallstudien unbe-dingt auch auf Ihrer Webseite, und zwar nicht nur als PDF zum Download, sondern zusätzlich als kompletten Text. Damit lie-fern Sie den Suchmaschinen von Google

& Co. wertvolle Inhalte, und Ihr Unterneh-men wird von Ihren Kunden noch besser gefunden.

Bewegende Referenzen:Machen Sie Kurzfilme zu Ihren KundenprojektenNutzen Sie die Macht der Bilder und des gesprochenen Wortes und porträtieren Sie Kunden und die Einsatzgebiete Ihrer Produkte in kurzen Videos. Diese können Sie wirkungsvoll z. B. auf Ihrer Webseite, auf Social-Media-Kanälen wie facebook und YouTube sowie in Ihren internen und externen Präsentationen sowie auf Mes-sen nutzen.

Werben mit Referenzen:Ist das überhaupt erlaubt?Nur den Namen eines Kunden-Unterneh-mens auf der eigenen Referenzliste zu nennen, ist meist kein Problem – außer, es gibt eine Geheimhaltungsvereinbarung oder sonstige Gründe, warum es nachteilig sein könnte, wenn bekannt wird, dass Ihre Leistung in Anspruch genommen wurde.Sobald Sie aber Details zu dem Kunden-auftrag, persönliche Statements oder Fallstudien veröffentlichen gilt: Holen Sie sich dafür immer die schriftliche Zu-stimmung Ihres Kunden ein. Lassen Sie sich möglichst gleich die Veröffentlichung in mehreren Werbemedien genehmigen, also für Broschüren, Präsentationen und Webseite etc. Im Zweifel gilt: Fragen Sie Ihren Anwalt, ob Sie gegen das Marken-, Urheber- oder Wettbewerbsrecht ver-stoßen könnten. Und beachten Sie auch, dass Ihr Kunde jederzeit seine Zustim-mung zur Nennung als Referenz wider-rufen kann.

Claudia MattheisGeschäftsführerin mattheis werbeagentur GmbHwww.mattheis-berlin.de

Praxis TippCheckliste für Ihre Fallstudie

• Umfang: maximal 2 Seiten DIN-A-4

• Zusatzmaterial: Fotos, Unternehmens fakten, Zitate, Studienergebnisse, Logo des Kunden

• Sprachstil: Sachlich, aber span-nend und lebendig. Kein Werbetext!

• Aufbau:

1. Vorstellen Ihres Kunden als Anwender

2. Definition von Aufgabe bzw. Kundenproblem

3. Beschreiben von Lösungssuche inkl. Kriterien für Entscheidung

4. Erklären, wie gefundene Lösung aussieht und wie sie implemen-tiert wurde

5. Wenn Schwierigkeiten auftraten: Aufzeigen, wie diese bewältigt wurden.

6. Nennen der Vorteile, die Ihr Kunde im Praxiseinsatz hat

7. Ausblick in die Zukunft und Fazit

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Page 52: DER MITTELSTAND Ausgabe 6-2012

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Markt und Moral

C. Bertelsmann656 Seiten

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Den Tag meisternWie ein Buch (noch) ohne Inhalt Ihnen zu mehr Zeit verhelfen kann

Einer der beliebtesten Vorsätze lautet zu jedem Jahresanfang: Mehr Zeit haben.Unzählige Zeit-Plan-Techniken leben ge-nau davon. Meist stellt man aber rasch fest, dass das Leben viel zu dynamisch und voller Überraschungen ist, als dass man den Tag in ein enges Planungskonzept pressen kann.

Denn jeden Tag warten aufs Neue unzäh-lige unerledigte Aufgaben, Telefonate, E-Mails, wichtige Termine und Verpflich-tungen auf uns. Dem täglich gerecht zu werden, ist eine unserer größten Heraus-forderungen. Um das zu meistern, müssen wir uns immer wieder bewusst machen, wie man wichtige von unwichtigen Hand-lungen unterscheidet. Es kommt darauf an, neben all den Alltagsgeschäftigkei-ten auch das Wichtige zu tun. Doch wie schafft man das im hektischen Alltag?

Ganz einfach: Mit dem simplen aber genialen System der 6-Punkte-Liste. Ein Instrument, das der amerikanische Unternehmensbera-ter Ivy Lee bereits in den 1920er Jahren für Unternehmerlegenden wie die Rockefellers entwickelt hat. Grundidee ist: Nehmen Sie sich jeden Abend nur 10 Minuten Zeit, die 6 wichtigen Aufgaben des nächsten Tages sortiert nach ihrer Wichtigkeit in die Liste zu tragen.

Die überraschende Einfachheit des Sys-tems verführt allerdings zu einer schlichten Zettelwirtschaft. Nach Jahren der eigenen Anwendung hat eine Runde erfolgreicher Unternehmer, Coaches und Trainer jetzt das Modell von Herrn Lee in die heutige Zeit über-setzt und in eine handliche Buchform (12 x 18 cm) transformiert. Ohne Trainingsaufwand kann die 6-Punkte-Liste so von einem Tag zum anderen eingesetzt werden.

Fazit: Ein hilfreicher Begleiter durch den Tag, der wohltuend analog und einfach ist. Der große Vorteil gegenüber allen komplizierten Zeit-Systemen ist, dass Sie ständig vor sich sehen, was zu tun ist, vor allem aber auch, was schon geschafft wurde.

Dr. G. Huhn und O. Seltmann

Die 6-Punkte-ListeDen Tag meistern

Verlag Seltmann + SöhneHardcover-Notizblock, 150 Seiten Notizblock Edelstahlspirale + 150 Seiten 6 Punkte-Block geleimtwww.seltmannundsoehne.de

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52 Der Mittelstand. | 6 | 2012

Page 53: DER MITTELSTAND Ausgabe 6-2012

Die NimmersattenDie Wahrheit über das System ARD und ZDFDie bloßen Zahlen beeindrucken: 7,5 Milli-arden Euro Umsatz, 25.000 feste und zehn Tausende freier Mitarbeiter, ein erfolg-reiches Großunternehmen, sollte man meinen. Tatsächlich verbirgt sich dahin-ter Deutschlands öffentlich-rechtlicher Rundfunk.

Mit 22 Fernsehsendern, 67 Radioprogram-men und einer Flut von Websites leisten wir uns das mit Abstand teuerste Rund-funksystem der Welt. Allein zwischen 2013 und 2016 dürfen ARD, ZDF und Deutschlandradio rund 35 Milliarden Euro ausgeben, den Löwenanteil von fast 30 Milliarden Euro bringen die Gebührenzah-ler auf. Noch einmal knapp drei Milliarden Euro gehen für Pensionslasten drauf.Grund genug, die Öffentlich-Rechtlichen einmal kritisch unter die Lupe zu nehmen. In seinem Buch „Die Nimmersatten“ legt Medienexperte Hans-Peter Siebenhaar eine ebenso gründlich recherchierte wie schonungslose Analyse vor. Miss-wirtschaft, politischer Filz, Skandale, kriminelle Machenschaften – die Lis-te der Vorwürfe ist lang. Und sie wirft Fragen auf: Muss ein Fernsehintendant mehr als die Bundeskanzlerin verdie-nen? Oder warum schickten die Anstal-ten zu den Olympischen Sommerspielen 2012 in London mehr Mitarbeiter, als

Deutschland überhaupt Sportler entsen-det hat? Und schließlich die Gretchenfra-ge, aus welchem Grund alle politischen Parteien an diesem erwiesenermaßen ineffizienten System festhalten. Hinwei-se darauf könnte die Zusammensetzung der Gremien geben …

Eine Alternative zur medialen Zwangs-beglückung qua Haushaltsabgabe sieht Siebenhaar bei den Kirchen. So zahlen rund 25 Millionen Katholiken und 24 Mil-lionen Protestanten jährlich neun Milli-arden Euro an Kirchensteuer, ohne jeden staatlichen Zwang. Der Autor plädiert dafür, das Modell der Freiwilligkeit auf die Öffentlich-Rechtlichen zu übertragen. Dann nähme die Qualität der Sendungen zu, und die Gebührenverschwendung ab.

Der promovierte Kommunikationswis-senschaftler Hans-Peter Siebenhaar arbeitet seit 2000 für das „Handelsblatt“.

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Wie wir reich wurden

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Enthetzt Euch! Weniger Tempo – mehr Zeit

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Page 54: DER MITTELSTAND Ausgabe 6-2012

Bulgarien gilt bei vielen als touristischer Geheimtipp unter den Balkanländern. Die abwechslungsreiche Landschaft zwischen Küste und den Gebirgsketten des Südens lässt kaum Wünsche offen. Auch bei den Unterkünften findet man hier für jeden Ge-schmack und für jeden Geldbeutel das Richtige, zu insgesamt günstigen Preisen (30 bis 40 Prozent niedriger als in Deutschland); 2011 reisten fast 840.000 deutsche Touristen nach Bulgarien.

Jahrzehntelang war Bulgarien als Reiseziel für Billigurlaube an der Schwarzmeerküste bekannt. Schon vor dem Beitritt zur Europäischen Union im Jahr 2007 hatte das Land an touristischer Vielfalt gewonnen – bis hin zu exklusiven Angeboten für aktive Sportler. Immer beliebter werden die Ziele vor allem bei Skifahrern. Dies gilt besonders für die Region um den Höhenkurort Banzko, am Fuße des Pirin-Gebirges, die ein hohes Maß an Schneesicherheit bietet. Hier werden große Events geboten wie alpine Ski-Weltcup-Rennen. Seit Neuestem kommen von Frühjahr bis Herbst auch Golfspieler in diese dann grüne Hochebene. Zwischen Pinien und Kiefern sind zwei Golfplätze (18- und 9-Loch) ent-standen, die mit ihrer einmaligen Bergkulisse beeindrucken. Hier richten auch namhafte europäische Konzernfilialen von Mercedes Benz bis Metro ihre Turniere aus.

Nach der Golfrunde kann man von der Terrasse des luxuriösen Clubhau-ses den Blick auf die Höhen des Rila-Gebirges genießen. Nur 800 Meter entfernt liegt der Pirin Golf & Country Club. Hier errichtete ein mutiger Investor ein idyllisches Feriendorf mit Appartments, Restaurants, Ge-schäften und einem Supermarkt. Und mittendrin ein Fünf-Sterne-Hotel mit 75 Zimmern, das an Ausstattung und Qualität keinen internationalen Vergleich scheuen muss. Zum Relaxen lockt das über 4.000 Quadratmeter große Spa- und Wellness-Center mit einem Innen- und drei Außenpools. Allerdings versteht das bulgarische Hotel- und Service-Personal kaum Englisch, so dass schon einfache Getränkebestellungen Missverständ-nisse verursachen. Dieses Manko ist ärgerlich, wenn auch die Hotelpreise vorteilhaft sind. Da das Hotel erst vor wenigen Monaten eröffnet hat, bleibt die Hoffnung, dass die Crew sich sprachlich dem Fünf-Sterne-Niveau anpasst.

Ein Nationalheiligtum: Das Rila-KlosterEine gute Autostunde vom Pirin Golfhotel entfernt liegt das weltbekannte Rila-Kloster. Es versteckt sich in einem engen Seitental des Struma-Flus-ses, umgeben von dicht bewaldeten Berghängen. Der offizielle kirchliche Name des Klosters lautet „Kloster des Heiligen Iwan Rilski“. Dieser Mönch lebte im 10. Jahrhundert als Einsiedler und wurde durch zahlreiche Wun-

Bulgarien lockt Golfspieler, Skifahrer, Kultur- und Wellness-Touristen

Neue Ziele für Anspruchsvolle

Melnik – das romantische Weinörtchen ist ein Geheimtipp für Touristen.

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derheilungen bekannt. So bildete sich um ihn herum eine kleine Gemeinde, die hier zwischen 927 und 941 die erste Kirche aus Stein errichtete.

Das Rila-Kloster hat für Bulgaren eine ganz besondere Bedeutung, weil es seit dem 18. Jahrhundert bis zur Befreiung des Landes von der osmanisch-türkischen Herrschaft im Jahr 1878 die einzige funktionie-rende gesamtbulgarische Institution war. Es galt als einflussreiches Zentrum für die „bulgarische Wiedergeburt“ und für die Aufklärung. Vor einigen Jahren wurde die prächtige Klosteranlage ins UNESCO-Weltkulturerbe aufgenommen. Jeden Nachmittag um fünf Uhr können Sie in einer Andacht den Gebeten von noch sieben dort lebenden Mönchen lauschen. Zuvor wird auf dem Kirchturm per Hand die Glocke geschlagen.

Melnik – malerisch und geschichtsträchtigWer sich für Geschichte und Tradition des Landes interessiert, sollte auch einen Abstecher nach Melnik machen. Die mit 275 Einwohnern kleinste Stadt Bulgariens liegt südlich des Pirin-Ge-birges nahe der griechischen Grenze. Malerisch schmiegen sich in der Sonne leuchtende Wohnhäuser an den Berghang. Bunt

und farbenfroh ist das Leben auf der Dorfstraße, rote Geranien, gelbe Kürbisse und tiefblaue Weintrauben erfreuen das Auge. An dieser Stadt, die heute unter Denkmalschutz steht, lässt sich die äußerst wechselvolle Geschichte Bulgariens ablesen: Die osmani-sche Herrschaft, die Eroberung durch die russische Armee 1877, die Vertreibung der griechischen Bevölkerung, der erste Balkankrieg, der im Oktober 1912 die osmanische Herrschaft über Melnik endgültig beendete. Zurück geblieben sind tiefe Spuren. Noch 1880 hatte die Stadt 22.000 Einwohner, davon 18.000 Griechen, 2.000 Türken und 2.000 Bulgaren. Von den ursprünglich siebzig Kirchen verschiedener Glaubensrichtungen werden heute noch drei genutzt. Sehenswert ist das Kordopulow-Haus, das 1754 von einem wohlhabenden grie-chischen Händler gleichen Namens erbaut wurde. Das dreistöckige Gebäude ist heute ein Museum und kann besichtigt werden. Die Einrichtungsgegenstände wurden sorgfältig restauriert, zahlreiche Wandmalereien und Schnitzereien und Glasmalereien lassen den Reichtum der früheren Besitzer erahnen. Besonders originell ist der Weinkeller, der in den sandigen Boden der angrenzenden Hügel getrieben wurde, mehrere unterirdische Gänge sind direkt mit dem Kordopulow-Haus verbunden.

Das Rila Kloster ist für Bulgaren ein Nationalheiligtum.

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Nach wie vor bestreitet die Bevölkerung von Melnik ihren Lebens-unterhalt hauptsächlich mit Wein- und Tabakanbau, aber auch mit dem Tourismus, der sich mit mehreren kleinen Hotels und Boutiquen etabliert hat. Denn immer mehr Urlauber besuchen Melnik, und Hobbymaler schätzen die romantische Kulisse als Motiv für ihre Aquarelle.

2007 wurde Bulgarien Mitglied in der Europäischen Union. Ob dieser Schritt richtig oder falsch war, ist bei Experten noch heute umstritten. Denn bereits im November 2008 musste die EU wegen mangelnder

Fortschritte in der Korruptionsbekämpfung geplante Fördergelder einfrieren. Die Arbeitslosigkeit ist noch immer hoch, im März 2012 betrug sie 12,6 Prozent.

Stabilisierender Faktor auf dem BalkanAber der Balkanstaat kann auch gute Zahlen aufweisen. So beträgt der aktuelle Schuldenstand nur 16,3 Prozent, das ist der zweitniedrigste Wert in der EU nach Estland. Ferner hofft man in Brüssel, dass Bul-garien einen stabilisierenden Einfluss auf die angrenzenden politisch fragilen Länder ausüben kann, wie Mazedonien, Serbien, das Kosovo und neuerdings Griechenland. Die Zahl der griechischen Touristen geht seit einem Jahr dramatisch zurück.

Die Bulgaren wissen, dass gerade die Tourismuswirtschaft nur in einem prosperierenden Umfeld funktioniert. Andererseits braucht Bulgarien dringend den Tourismus als weiteres wirtschaftliches Standbein. Mit seinen ganz speziellen Angeboten für Wintersportler, Golfspieler, Wanderer oder kulturinteressierte Urlauber ist das Land auf dem richtigen Weg.

Rotger H. KindermannKorrespondent

Bulgarien Infos:www.bulgariatravel.orgwww.bulgariaholidays-bg.comwww.piringolf.bgwww.reiselandbulgarien.de

Tipp: Das Park Hotel Pirin (5*) in Sandanski (50 km von Melnik) erhielt als erstes bulgarischesHotel eine Zertifizierung des Europäischen Heilbäder Verbandes als „Europespa-Wellness-Haus“.www.parkhotelpirin.com

Auch im Winter ist Bulgarien ein attraktives Urlaubsziel.

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Es kommt regelmäßig vor, dass Unterneh-men ihr Logo leicht abwandeln. Marken müssen jedoch, um Marken zu bleiben, auch verwendet werden. Es stellt sich also die Frage, ob der Schutz einer alten Marke verloren geht, wenn nur noch die neue, abgeänderte Variante verwendet wird. Diese Frage muss der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun klären.

Zwei beim EuGH anhängige Verfahren, „Pro-ti“ und „Stofffähnchen II“, können erhebli-che Auswirkungen für Markeninhaber nach sich ziehen. Denn Markeninhabern droht beim Schutz eines modernisierten Logos der Verlust älterer Markenrechte. Jahrzehnteal-te Marken könnten so ihren Schutz verlieren und erhebliche Werte vernichtet werden. Die EuGH-Urteile werden Auswirkungen für Rechteinhaber, deren Rechtemanagement wie auch für Werbeagenturen haben.

Den Verfahren liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dem EuGH zwei Verfahren vorgelegt (Be-schlüsse I ZR 84/09-Proti, I ZR 2006/10) : Markeninhaber hatten ihre Marken einem Redesign unterzogen. Es stellt sich die Fra-ge, ob durch die alleinige Nutzung der ab-gewandelten Marke gleichzeitig auch die alte, in dieser Form nicht mehr verwendete Marke, rechtserhaltend benutzt wird oder

ob ein Rechtsverlust droht. Bisher galt die rechtserhaltende Markenbenutzung durch ein abgewandeltes, ebenfalls eingetrage-nes Zeichen in Deutschland als gesichert. Hintergrund für die Vorlagen des BGH ist ein Urteil des EuGH aus dem Jahr 2007. Da-mals hatten die europäischen Richter ent-schieden, dass eine ältere eingetragene Marke nicht durch die Verwendung eines abgewandelten Zeichens rechtserhaltend benutzt wird, wenn dieses abgewandelte Zeichen ebenfalls als Marke eingetragen ist.

Die deutsche Rechtsprechung ist dieser „Bainbridge“-Entscheidung nicht oder nur zurückhaltend gefolgt. Es ist derzeit nicht abzusehen, ob der EuGH die markeninha-berfreundliche deutsche Praxis für ge-meinschaftswidrig erklärt. Die Fortführung der Bainbridge-Rechtsprechung des EuGH könnte zu dem kuriosen Ergebnis führen,

dass ein Unternehmen bei Schutz eines modernisierten Logos seine Rechte an dem älteren Zeichen verliert. Es droht sogar ein vollständiger Verlust der Marke, also auch in der abgewandelten Form, wenn zuvor Drit te mit der neuen Marke identische oder zum Verwechseln ähnliche Zeichen angemel-det haben. Die verlorene Ursprungsmarke kann nicht mehr schützend ins Feld geführt werden.

Es empfiehlt sich daher, bis zur Entscheidung des EuGH vorsichtshalber die eingetragenen Altmarken ebenfalls zu benutzen, um in Fäl-len der Veränderung von Bestandsmarken keinen Rechtsverlust zu riskieren. Man kann die alte Marke etwa im Rahmen des Internet-Auftrit ts geeignet aufscheinen lassen. Auf jeden Fall muss bei jedem Redesign geprüft werden, wie es sich auf Bestandsmarken auswirkt.

Achtung beim Redesign von Bestandsmarken

Drohender Rechtsverlust

Dr. Kai ZapfeFachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Dr. Benjamin WeilerMitglied im IBWFRechtsanwalt

Die BVMW-IBWF-Rechtshotline erreichen Sie:

Mo und Mi 10:00 bis 15:00 Uhr,Do 10:00 bis 17:00 UhrTel. : 030. 533206-63 Fax: 030. [email protected]

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Bardusch GmbH & Co. KG

Leistungen: Wir bieten die textile Versor-gung für Industrie & Handwerk, Gesund-heitswesen, Gastronomie, Hotellerie und persönlichem Arbeitsschutz sowie Bran-chenlösungen nach intensiver Analyse der Arbeitsplätze mit fachkompetenter Bera-tung. Die ständige Aktualisierung unserer Arbeitsprozesse ermöglicht stabile und mo-derne Dienstleistung. Wir verschaffen Ihnen die Zeit, sich auf Ihre Kernkompetenzen zu konzentrieren und Ihren Erfolg zu steigern.

Hauptsitz: Ettlingen (Baden-Württemberg)

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RegITs Regionales IT­Servicecenter GmbH

Leistungen: Das Regionale IT-Servicecenter Friedrichshafen bietet modernste cloud-basierte IT-Dienstleistungen für kleine und mittlere Unternehmen. Durch die Nutzung von Anwendungen über das Internet kön-nen Kunden in einem zertifizierten lokalen Rechenzentrum am Bodensee ihre E-Mails, Kontakte und Kalender verwalten lassen, Rechenleistung und Speicherplatz buchen sowie auf den aktuellsten Versionen von Microsoft Office arbeiten.

Hauptsitz: Friedrichshafen (Baden-Württemberg)

www.regits.de

Becker Behälter GmbH

Leistungen: Seit 50 Jahren steht Becker Behälter für individuelle Transport- und La-gerlösungen, für anspruchsvolle Industrie-Branchen wie der Automobil-Industrie. Von der Konstruktion über die Qualitätsfertigung bis zur termingerechten Lieferung verstehen wir uns als Systempartner für stapelbare und klappbare Behälter, Gitterboxen, Schüttgut- und Langgutbehälter, Rungengestelle und viele Sonderlösungen in Farbe, Form und Ausstattung.

Hauptsitz: Haiger-Dillbrecht (Hessen)

www.becker-behaelter.de

TURM­Sahne GmbH

Leistungen: Die TURM-Sahne GmbH ist eines der führenden Unternehmen in der Herstel-lung und im Vertrieb von sterilisierten Pro-dukten in Flaschen. Zu den Produkten zählen Kaffeesahne, Kondensmilch, sterilisierte Milchmischgetränke sowie Dessertsaucen. Darüber hinaus bieten wir ein breites Sorti-ment an Handelswaren an. Auch artfremde Produkte können auf Kundenwunsch abge-füllt werden. Modernste Technologien tragen wirkungsvoll zur Energieeinsparung bei.

Hauptsitz: Oldenburg (Niedersachsen)

www.turm-sahne.de

Finanzstratege Antonio Sommese

Leistungen: Die individuelle und unabhängi-ge Betreuung in allen Fragen ist die Grund-lage für die richtige Finanzentscheidung. Im Erstgespräch werden die Prioritäten festgelegt: Absicherung der Existenz, Vor-sorge für Krankheit, Altersvorsorge mit In-vestmentfonds zur Absicherung der Rente, Anschaffung einer Immobilie mit dem Ziel, mietfrei zu wohnen, Vermögensaufbau über Wertpapiere oder Steuern sparen.

Hauptsitz: Mainz (Rheinland-Pfalz)

www.sommese.de

Uhlenbrock Elektronik GmbH

Leistungen: Die Uhlenbrock Elektronik GmbH wurde 1977 gegründet. Der Schwerpunkt un-serer Tätigkeit liegt auf der Entwicklung und Fertigung von digitalen Steuerungen für Mo-delleisenbahnen. Des Weiteren haben wir Elektronik für Kraftfahrzeuge, Kokereifahr-zeuge, Lokomotiven sowie Signalanlagen und medizinische Geräte entwickelt und gefertigt. Produziert wird ausschließlich in Deutschland. Der Verkauf erfolgt weltweit.

Hauptsitz: Bottrop(Nordrhein-Westfalen)

www.uhlenbrock.de

Kurz vorgestelltHier bieten wir Mitgliedern unseres Verbands die Möglichkeit, ihr Unternehmen vorzustellen

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Die Frage, wie viel IT-Sicherheit möglich und wie viel tatsächlich nötig ist, zog sich wie ein roter Faden durch die Roadshow „mIT Sicherheit“. IT-Sicherheit soll kein Selbstzweck sein; vielmehr sollen kleine und mittlere Unternehmen dank sicherer IT wirtschaftlicher arbeiten können.

„IT-Sicherheit wird von Unternehmen in ers-ter Linie als Kostenfaktor betrachtet. Es wird außer Acht gelassen, dass damit Geschäfte gemacht werden können. IT-Sicherheit muss von den Unternehmen als Business-Enabler erkannt werden“, brachte Brigitte Zypries, ehemalige Bundesjustizministerin und Mit-glied des Politischen Beirats des BVMW, das Thema bei der Auftaktveranstaltung der Roadshow auf den Punkt.

Rund 40.000 Unternehmer haben sich bis-lang auf der Online-Plattform „mIT Sicher-heit“ informiert, in welchen Bereichen sich eine Investition lohnt. Denn das Angebot an IT-Produkten ist groß, und der Vergleich fällt schwer. Je schwerer die Auswahl, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, das falsche Produkt zu wählen. „Wir brauchen keine Ameisenbein-Tätowierer“, räumte dann auch der Live-Hacker und Geschäfts-führer der Antago GmbH Mark Semmler ein.

„Jedes Unternehmen muss sich die Frage stellen, welche Bereiche im Unternehmen unbedingt geschützt werden müssen.“

Auch auf politischer Ebene setzt sich der BVMW mit IT-Sicherheit auseinander, da eine Vielzahl politisch bedingter Faktoren die Nutzung von IT-Produkten für kleine und mittelständische Unternehmen erschwert.

Die Rekapitalisierung von IT ist ein weite-rer wichtiger Aspekt der Diskussion. IT ist heute aus dem gesamten Produktions- und Dienstleistungsprozess nicht mehr wegzu-denken. Und doch wird ihr im Gegensatz zu klassischen Produktionsmitteln bei Unter-nehmensbewertungen oder Bonitätsratings

kaum Wert beigemessen. Diese Unterbe-wertung ist dann auch die Ursache dafür, dass mittelständische Unternehmen mit ih-rem klaren Fokus auf die eigene Kernkompe-tenz wichtigen Randbereichen der Informa-tions- und Kommunikationstechnik nur wenig Beachtung schenken. Brächten Qualität und Sicherheit von IT-Lösungen nicht nur opera-tive Vorteile, sondern würden diese auch als Asset gewertet, würde sich der Mittelstand fast automatisch mit IT-Sicherheit und Da-tenschutz auseinandersetzen. Diese Frage diskutiert der BVMW im Rahmen des Pro-jekts auch mit den Finanziererverbänden, die als Brückenbauer und Multiplikatoren eine entscheidende Rolle spielen.

Auch wenn hundertprozentige IT-Sicherheit ein unrealistisches Szenario bleibt, wird der BVMW kleine und mittelständische Unter-nehmen auch weiterhin unterstützen, die jeweils beste Sicherheitslösung zu finden.

– der BVMW hilft

Je schwerer die Auswahl, desto

höher ist die Wahrscheinlichkeit, das falsche Produkt

zu wählen.

Alexandra HornArife Yildiz, LL.M.www.mit-sicherheit.bvmw.de

Gefahrenpotenzial IT-Sicherheit

Auftaktveranstaltung in Berlin: Dr. Waldemar Grudzien, Direktor Bankenverband; Dr. Marianne Janik, Senior Director Public Sector, Microsoft; Stefan Beißwenger, BVMW Bundesgeschäftsführer; Brigitte Zypries, MdB, Justizministerin a.D.; Hans-Joachim Otto, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie (v. li).

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Wenn UNESCO-Sonderbotschafterin Dr. h.c. Ute-Henriette Ohoven für die gute Sache ein-lädt, lassen sich die Weltstars nicht lange bitten. So brachte auch die 21. UNESCO Charity-Gala zu Gunsten der Kinder in Not internationales Flair nach Deutschland. Die Ehrung von Jenni-fer Lopez für ihr herausragendes Engagement bildete den Höhepunkt des glanzvollen Abends. Der Megastar hatte eigens seine Welttournee unterbrochen. Ausgezeichnet wurden auch die Schauspielikonen Iris Berben und Mario Adorf sowie die internationalen Paten der diesjähri-gen Gala: Frankreichs Film-Idol Carole Bouquet,

Supermodel Eva Herzigova und der Weltstar und Sänger Jared Leto. Die 1.200 Gäste, zu denen wieder viele Persönlichkeiten aus Film, Sport und Politik zählten, erlebten einen Abend der Superlative und der großen Emotionen und dankten dem unermüdlichen Einsatz Ute Oho-vens für notleidende Kinder in aller Welt mit stehenden Ovationen. Für die Bundesregierung würdigte Vizekanzler und Bundeswirtschafts-minister Dr. Philipp Rösler das vorbildliche En-gagement der Gastgeberin. Die Gala-Gäste, darunter rund 40 Wirtschafts-senatoren des BVMW, öffneten ihre Herzen –

und ihre Portemonnaies, um die wichtigen Pro-jekte des UNESCO Programms – Bildung für Kinder in Not zu unterstützen. Beim Losverkauf stellten sich wieder zahlreiche nationale und internationale Prominente in den Dienst der guten Sache.In den vergangenen 20 Jahren sammelte Ute-Henriette Ohoven mehr als 50 Millionen Euro für Kinder in Not. Davon konnte die Stiftung UNESCO bisher mehr als 420 Projekte in 98 Ländern verwirklichen und somit Millionen Kindern den Weg in eine sichere Zukunft ebnen.

Megastar Jennifer Lopez auf der 21. UNESCO Charity-Gala für soziales Engagement geehrt

Weltstars für Kinder in Not

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ndPreisverleihung für soziales Engagement (v. li.) : Filmproduzent Michael Ohoven, Weltstar Jared Leto, Vizekanzler und Bundeswirtschafts minister Dr. Philipp Rösler, Supermodell Eva Herzigova, UNESCO-Sonderbotschafterin Dr. h. c. Ute-Henriette Ohoven, Schauspiel-Idol Mario Adorf, Pilar Álvarez-Laso, UNESCO, und die französische Schauspielerin Carole Bouquet.

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Handshake: Weltstar Jennifer Lopez, Charity-Lady Ute-Henriette Ohoven, Vizekanzler und Bundeswirtschaftsminister Dr. Philipp Rösler.

Charmante Gastgeberin: Ute-Henriette Ohoven mit Topmodel Eva Herzigova und Partner Marsiaj Gregorio.

Für eine gute Sache: Jennifer Lopez und Ute-Henriette Ohoven.

Legenden: Fußballstar Günter Netzer und Schauspieler Mario Adorf.

Soziale Unternehmer: BVMW-Vorstände Manfred Gebhardt und Dr. Helmut Baur. Mr. Mittelstand mit Megastar: Mario Ohoven und Jennifer Lopez.

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Gelebte VisionenMosaik: Eine Erfolgsgeschichte der besonderen Art

Aus vielen Teilen wird ein Ganzes, beim Mosaik-Unternehmensverbund ist der Name Programm. In den Berliner Werk-stätten wird gewaschen und gekocht, Salz aus Ibiza in Handarbeit gereinigt, abgefüllt, verpackt und etikettiert. Her-gestellt werden Würste aus Stoff oder Pappbrillen für Berliner Start-up-Unter-nehmen. Es wird getischlert und faktu-riert. Dem Angebot sind fast keine Gren-zen gesetzt.

Im Jahre 1965 gründeten elf engagierte Damen der „Welfare Group“ des deutsch-amerikanischen Frauenclubs den Verein „Das Mosaik“ e. V. Er war die Keimzelle des heutigen Mosaik-Unternehmensver-bundes. Die Hauptaufgabe des Vereins bestand in der Schaffung einer Tages-stätte für junge Menschen mit geistiger und körperlicher Beeinträchtigung. Mit dem Erreichen des 25. Lebensjahres en-dete die Fürsorge städtischer Jugend-werkheime. Es ging darum, für die jun-gen Menschen einen Ort zu schaffen, an dem sie sich aufhalten können und um mögliche Rehabilitation. Die Damen des Vereins nähten, bastelten, machten Handarbeiten, backten Kuchen mit ihren Schützlingen und verkauften die Produk-te. Damals war nicht abzusehen, dass daraus einst ein mittelständischer Un-ternehmenszusammenschluss mit mehr als 2000 Beschäftigten werden würde.

Mitte der 1980er Jahre nahm der Verein mit dem Geschäftsführer Dr. Hans-Joachim Pe-ters so richtig Fahrt auf und begann, sich zu einem modernen Unternehmen zu entwi-ckeln. Wohnangebote, Werkstätten sowie

eigene Integrationsbetriebe in diversen Branchen und ein Demeter Hof bilden die vier Säulen des Unternehmens. Heute gibt es eine Vielzahl von Standorten in Berlin und Brandenburg. Mosaik ist zu einer der größ-ten Einrichtungen dieser Art gewachsen, die es ermöglicht, dass Menschen mit Be-hinderung auf den ersten Arbeitsmarkt ge-langen. „Hier werden die jungen Menschen gefordert und gefördert. Wir fördern die in-dividuelle Entwicklung und ebnen den Weg für eine berufliche Karriere “, sagt Cornelia Heinemann, die seit 2011 als Geschäftsfüh-rerin an der Spitze des Unternehmens steht.

Wer als junger Mensch mit Handicap eine Ausbildung bei Mosaik anstrebt, dessen Fä-higkeiten werden zunächst einmal in einem dreimonatigen Eingangsverfahren ermittelt. Entsprechend der Wünsche und Neigungen wird ein Bildungsplan mit beruflichen Per-spektiven erarbeitet. Das erste Jahr der Ausbildung dient der Orientierung in der Arbeitswelt. Es gilt herauszufinden, wo die Begabungen des Auszubildenden liegen. Im zweiten Jahr werden die erworbenen Kennt-nisse vertieft, und die Teilnehmer werden auf die Arbeitswelt vorbereitet. Selbststän-

„Wurstwaren“ aus der Schneiderei.

Dekorative Katzenpapierkörbe.

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digkeit, Ausdauer und Belastbarkeit wollen erlernt sein. Wer bei Mosaik eine Ausbildung im Berufsbildungsbereich durchlaufen hat, wird in den Arbeitsbereich übernommen und erhält ein monatliches Entgelt. Beschäftigte, die ihre Fähigkeiten weiterentwickeln und für die eine Beschäftigung auf dem allgemei-nen Arbeitsmarkt aussichtsreich erscheint, erhalten über Praktika mit fachkompeten-ter Unterstützung zunächst die Gelegenheit sich zu erproben. Aus manchem Werkstatt-beschäftigtem wurde auf diesem Weg ein tariflich beschäftigter Mitarbeiter.

Für die regionale Wirtschaft hat sich Mo-saik in den Jahren zu einem wichtigen Geschäftspartner entwickelt. Heute er-streckt sich das Leistungsangebot über Re-

staurants und Catering, Bäckerei, Wäsche-rei, Holzwerkstatt, Schneiderei, Gärtnerei, Gebäudereinigung, Malereibetrieb, Kunst-werkstatt – mit national und international anerkannten und ausgezeichneten Künst-lern – Buchhaltung und Büroservice bis hin zum landwirtschaftlichen Öko-Betrieb Kuh-horst in Brandenburg. Die Kuhhorster wur-den vor ein paar Jahren mit dem Förderpreis Ökologischer Landbau ausgezeichnet. Der landwirtschaftliche Betrieb bietet mehr als 80 Menschen einen Arbeitsplatz und sorgt für soziale Integration.

Die Liste der Cafés und Restaurants in Berlin ist lang. Am bekanntesten dürften das Café im Pergamon-Museum und das Café am Konzerthaus (Gendarmenmarkt) sein.

Seit 2006 wird sogar ein in Vergessenheit geratener Weinberg im Park Sanssouci in Potsdam wieder nutzbar gemacht. Bisher sind bereits 700 Reben angepflanzt, außer-dem werden alte Obstsorten kultiviert. Die ersten Flaschen Wein wurden im vergange-nen Sommer versteigert. Der Erlös floss in die Wiederherstellung und Erhaltung des Gartens. Wer möchte, kann Patenschaften für Reben und Obstbäume übernehmen, um auf diesem Weg den historischen Garten und die Beschäftigung von Menschen mit Handicap zu unterstützen.

Geschäftsführerin Heinemann hat noch viele Visionen, aber besonders liegt ihr derzeit die Kunstwerkstatt am Herzen. Der Kunstkatalog mit dem eigenwilligen Titel „Kunst kommt aus dem Schnabel wie er gewachsen ist“ zeigt die Arbeiten pro-fessioneller Künstler mit Assistenzbedarf. Bei Mosaik ist man sich einig: Eine Aus-stellung, in der Menschen mit Behinderung ihre Werke ganz selbstverständlich neben anderen Künstlern präsentieren könnten, das wäre gelebte Inklusion.

Unter dem Dach des gemeinnützigen Mosaik-Unternehmensverbundes sind die stra-tegischen Bereiche Mosaik e. V., Mosaik-Werkstätten für Behinderte gGmbH, Ökohof Kuhhorst gGmbH und die Mosaik-Services Integrationsgesellschaft mbH vereinigt. Neben Auftragsarbeiten für den ersten Arbeitsmarkt umfasst das Angebot diverse Eigenprodukte und Dienstleistungen wie Garten- und Landschaftspflege, Malerei, Gebäudereinigung und das Betreiben von Kantinen und eigenen Restaurants.

Mitarbeiter: 2200

Leitsatz: Jeder ist ein Teil des Ganzen.

www.mosaik-berlin.deshop.mosaik-berlin.de

Aus der Tischlerei: handbemaltes Brettspiel mit Schafen als Spielfiguren.

Pappmaché-Lolas aus der Kunstwerkstatt.

Friederike PfannBVMW

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An der Wiege von Zahnrädern

Die Härterei des Magdeburger Unternehmers Peter Harms sucht in Europa ihresgleichen

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Auf Peter Harms muss man sich einlassen. Der Magdeburger Unternehmer nimmt kein Blatt vor den Mund. Geht es im Ge-spräch um die wirtschaftlichen Rahmen-bedingungen für seine Firma, Bürokratie und politische Verantwortung, dann pol-tert er los. Ein sympathischer Dickkopf muss sich auch einmal Luft machen, hält mit Kritik nicht hinterm Berg.

Eigentlich könnte sich der 70-Jährige zur Ruhe setzen. Das liegt ihm jedoch nicht. Ideen und Pläne hat er im Kopf. Er will sie umsetzen. Ein Macher im besten Sinn des Wortes, dessen Lohnhärterei in ganz Europa ihresgleichen sucht. Riesige Zahn-räder mit bis zu sechs Metern Durchmes-ser werden bearbeitet. Die Öfen und die Verfahren hat er selbst entwickelt und sich dabei Fachleute unter anderem von der Magdeburger Universität mit ins Boot geholt. Bei 940 Grad und somit kurz vor dem Schmelzpunkt erhält der Stahl sei-ne besondere Härte. Unterschiedlichste Wärmebehandlungen wie Vakuumhärten, Gasnitrieren, Karbonitrieren und Glühen unter Schutzgas werden angewendet. Die Getriebe-Bauteile kommen auf der ganzen Welt zum Einsatz. Sie treiben Bagger im Suezkanal an, bringen Bohrgeräte beim Tunnelbau zum Laufen oder sorgen für den richtigen Schub von Öltankern.

Im Büro des Geschäftsführers liegt ein Stapel Dokumente im Regal. Peter Harms holt sie hervor, zeigt auf Seiten mit viet-namesischen Schriftzeichen. Ein 30-Mil-lionen-Dollar-Projekt in dem asiatischen Land geht auf seine Initiative zurück. Für ein Unternehmen in Aschersleben habe er den Auftrag akquiriert. Es konzipiert

und baut nun Anlagen, auf denen Terras-sendielen und andere Holzteile produziert werden sollen, die unter anderem durch die Beimischung von Reisschalen ent-stehen. Zulieferungen für die neue Firma kommen aus Magdeburg.

Harms weiß: Man muss auch loslassen können. Stieftochter Janine Gotsch grün-dete ein eigenes Unternehmen. In ihm werden Teile der künftigen Fertigung her-gestellt, und auch die letzten Öfen des ei-genen Unternehmens entstanden dort. Die Kontakte von Harms nach Vietnam reichen lange zurück. Zu DDR-Zeiten arbeitete der Elbestädter als Ingenieur im Walzwerks-bau des Schwermaschinenbaukombinats SKET. Sein Weg führte ihn zum Aufbau eines Stahl- und Walzwerks in den Norden Vietnams, wo damals noch Krieg herrsch-te. Die Kontakte hielten bis heute.

Von der Elbe in alle WeltGleich nach der Wende war für den Mag-deburger klar, dass er seinen eigenen Weg gehen muss. Das Aus für das Kombinat schien sicher. "Ich wollte nicht entlassen werden", lautet seine Erklärung für den Mut zur Firmengründung. In der Euphorie der Aufbruchsjahre ging es Harms auch um den Beweis, dass die DDR gute Ingeni-eure hatte, die sich in der Marktwirtschaft behaupten können. Mit den Plänen für den eigenen Betrieb in der Tasche begann eine

einjährige Tour. Er erlebte viele Banker, die über den Elan des Ostdeutschen staunten. Letztlich stand die Finanzierung für die Startphase.

Rund 30 Millionen Euro flossen von 1992 bis heute in die Harms Lohnhärterei GmbH & Co. KG und in deren technische Entwick-lungen. Der Firmenchef berichtet davon, dass seine Frau in den ersten Monaten den Kran fuhr und er selbst den Stapler manövrierte. Zeitweise wohnten sie sogar in der Firma. Die Mühen scheinen heute vergessen. Das Unternehmen mit seinen fünfzig Mitarbeitern liefert an Kunden in Italien, Frankreich, den Niederlanden und Deutschland. Über sie gelangen die Zahnräder in alle Welt. Harms sieht die Globalisierung der Wirtschaft nüchtern. Während mancher in der boomenden In-dustrie Chinas eine Gefahr sieht, winkt der Ingenieur ab. "Diese Dynamik nutzt uns. Es entsteht Kaufkraft und die befördert Exportgeschäfte", lautet seine Einschät-zung. Für ihn hat die Politik dieses Potenzi-al längst nicht in vollem Umfang begriffen.

„Alle meine Gewinne flossen

zurück in die Firma. Deshalb bin ich auch nie reich geworden.“

Klaus-Peter VoigtBVMW-Pressesprecher Sachsen-Anhalt

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Ihre Härte erhalten die Stahlteile nach einer Hitzebehandlung und dem maßgeschneiderten Prozess der Abkühlung.

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Kunst bringt Menschen miteinander in Dialog. Die Grundidee einer partnerschaftlichen Kunstförderung reifte vor Jahren bei BVMW-Vorstandsmitglied Iris Gess, die ihr Leben lang selbst Kunstschaf-fende war. Die begeisterte Unternehmerin erfüllte sich nach dem Verkauf ihrer Personaldienstleistungsfirma 2010 einen Traum und gründete die Kunstschmiede „Gess Kunstmanagement“.

„Wir fördern mittlerweile mehr als 40 Künstlerinnen und Künstler aus ganz Europa und Übersee“, sagt die Düsseldorferin. So fanden zuletzt Skulpturen wie „Fukushima“ der Erfurterin Edel Vostry, der „Große Fuß“ des Düsseldorfers Till Hausmann, oder „The Street Dancers“ des spanischen Malers Eduard Bigas den Weg in die „heiligen Hallen“.

Über 20 Ausstellungen in Düsseldorf-Unterbach allein in die-sem Jahr schufen neue Kontakte zwischen Kunstschaffen-den, Medienvertretern, aber auch Kunstliebhabern, die sich als Mäzene engagieren oder als Erwerber zeitgenössischer Artefakte am Kunstmarkt aktiv beteiligen. Die Kunst liege darin, Angebot und Nachfrage zu koordinieren, weiß Iris Gess.

Eine besonders reizvolle Variante, das Unternehmensumfeld at-traktiv zu gestalten, bietet sich durch individuelle Mietoptionen:

„Wir statten Unternehmen gemeinsam mit den Künstlern nach den Wünschen und Vorstellungen der Interessenten aus.“ So schlägt Iris Gess die Brücke zwischen Kunstförderung und Management – eine Win-win-Situation.

www.gess-kunstmanagement.de

Erfolgreich auf neuem Terrain

BVMW-Vorstandsmitglied Iris Gess führt Künstler und Unternehmer zusammen

Thomas KolbeBVMW-Pressesprecher Nordrhein-Westfalen

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Bilder und Skulpturen im trockengelegten Pool.

Bei der Gründung von Gess Kunstmanagement stand ein Leitge-danke Pate: Das Interesse an Kunst wächst und korrespondiert mit der Suche nach erfüllter Lebensführung. Die Kunst liegt dar-in, wie immer im Leben, Angebot und Nachfrage zu koordinieren.

Gess KunstmanagementKiP Kunst im Pool – GalerieAuf´m Hitzberg 2640627 Düsseldorfwww.gess-kunstmanagement.de

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Page 69: DER MITTELSTAND Ausgabe 6-2012

Ausgezeichnete Nachfolgeregelung

Preis für nachhaltiges Wirtschaften

BVMW-Preis für Oldenburger Pianobauer

Die Unternehmensnachfolge rechtzeitig regeln, das ist für viele mittelständische Unternehmer ein schwieriger, emotionsge-ladener Prozess. Gerade bei familiengeführten Unternehmen wird die Stabübergabe oft auf die lange Bank geschoben – mit fatalen Folgen. Zu späte oder ungeplante Übergaben gefährden schnell den Bestand eines Betriebes. Um auf die Bedeutung rechtzeitiger Führungswechsel aufmerksam zu machen, vergibt der BVMW in der Region Oldenburg-Bremen-Nordwesten alle zwei Jahre einen Preis für die beste Nachfolgeregelung.

In diesem Jahr ging die Auszeichnung an das Oldenburger Unternehmen Piano Rosenkranz. Linda Rosenkranz, erste Kla-vierbaumeisterin Deutschlands, führte das von ihrem Vater 1924 gegründete Unternehmen seit 35 Jahren. Planvoll vorbereitet übergab sie jetzt die Geschäftsführung an ihre beiden langjäh-rigen Mitarbeiter Ulrich Punke und Nicholas Claaßen.

www.piano-rosenkranz.de

Gemeinsam mit Thomas Merten, Inhaber und Geschäftsführer der Trifolium-Beratungsgesellschaft, sowie mit der Sparkasse Oberhes-sen und der OVAG hat Katja Weigand, Leiterin des BVMW Wetterau, die Initiative „Nachhaltige Wirtschaft Oberhessen“ gegründet.

Ziel der Initiative ist es, das nachhaltige Wirtschaften noch stärker in die Strategie von mittelständischen Unternehmen zu implemen-tieren. „Mittelständische Unternehmen sind von ihrer Philosophie her sehr nachhaltig geprägt“, so Katja Weigand. „Regionales Enga-gement, familienfreundliche Arbeitsbedingungen und eine solide Firmenbasis zeichnen die Unternehmen oft aus.“Gemeinsam mit Thomas Merten entstand die Idee eines Förderpreises. Günter Sedlak, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Oberhessen, und

Rainer Schwarz, Vorstandsvorsitzender der OVAG, trugen als Mitinitiatoren dazu bei, dass bereits in diesem Jahr der erste För-derpreis „Nachhaltige Wirtschaft Oberhessen“ ausgeschrieben werden kann.

Mittelständische Unternehmen im Bereich des nachhaltigen Wirt-schaftens können sich bis zum 31. Januar 2013 bewerben. Der Preis ist mit 3.000 Euro dotiert und steht unter der Schirmherrschaft der Landräte Joachim Arnold (Wetteraukreis) und Manfred Görig (Vogelsbergkreis); er wird am 14. Mai 2013 in der Keltenwelt am Glauberg verliehen.

Informationen unter www.nachhaltige-wirtschaft-oberhessen.de.

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Ihle Preisverleihung für eine gelungene Stabübergabe: Linda Rosen-

kranz, Detlef Blome (BVMW, Wirtschaftsregion Bremen-Oldenburg-Nordwesten), die neuen Geschäftsführer Ulrich Punke und Nicholas Claaßen (v. li.).

BVMW

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Engagiert für die Außenwirtschaft

Ernst Prost – Gewinner des Deutschen Mittelstandspreises

Das langjährige BVMW-Mitglied InterGest SAS begeht sein 40-jähriges Firmenjubiläum

‘markt intern‘ ehrt sozialen Unternehmer

Geboren aus der Erkenntnis, dass mittelständische deutsche Unternehmen am französischen Markt erfolgreich bestehen können, ihnen jedoch meist Kapazität und Know-how zur Über-windung der Hürden bei der Geschäftsgründung fehlen, entwi-

ckelte Firmengründer Prof. Dr. Heinz Anterist bereits 1972 die Idee, diese Verwaltungstätigkeiten in Form eines "administrati-ven Outsourcing" anzubieten. So kann sich der Intergest-Kunde auf seine Kernkompetenz konzentrieren. Verwaltungsarbei-ten wie Firmengründung, Buchhaltung, Verzollung, Rechts-beratung, Lohn- und Gehaltsabrechung bis zur Erstellung der Schlussbilanz erledigt das Intergest-Team.Das ganzheitliche Konzept hat sich derart bewährt, dass Inter-gest diesen Service mittlerweile in mehr als fünfzig Ländern anbieten kann. Auch der BVMW profitiert von der Kompetenz der Intergest. Eine erste Zusammenarbeit gab es bereits 1989 in Belgien. Mittlerweile fungiert das Unternehmen auch in der Türkei, in Mexiko und im Großherzogtum Luxemburg als stän-dige Repräsentanz des BVMW.Den zahlreichen Gratulanten zum Jubiläum hat sich natürlich auch der BVMW angeschlossen. In zwei Jahren steht schon das nächste Jubiläum an: 25 Jahre Mitgliedschaft im BVMW.

Mit dem „Unternehmerpreis des Deutschen Mittelstandes“ hat die Verlagsgruppe 'markt intern' Ernst Prost, Geschäftsführender Gesellschafter der Liqui Moly GmbH, ausgezeichnet. Prost sei ein herausragender Unternehmer mit sozialem Gewissen, bekenne

sich zum Produktionsstandort Deutschland und setze ein Zeichen mit dem Zeugnis "Auch unsere Steuern bezahlen wir hier", heißt es in der Laudatio. Prost lasse sich als Unternehmer von der Prämisse leiten, erfolgreich zu wirtschaften und dem Gemeinwohl zu dienen. Mittelstandspräsident Mario Ohoven nahm an der Preisverleihung teil und gratulierte dem BVMW-Wirtschaftssenator.

Zu den über 4.000 Produkten von Liqui Moly, die in mehr als 100 Län-der exportiert werden, zählen vor allem Motoren- und Getriebeöle. In Deutschland kooperiert Liqui Moly mit rund 25.000 Autohändlern und Kfz-Werkstätten, die in einem Beirat „mitregieren“ können.

Die Düsseldorfer Verlagsgruppe 'markt intern' ist Europas größ-ter Brancheninformationsdienst. Ein Team von mehr als 100 Mit-arbeitern, darunter mehr als 45 Juristen, Diplom-Kaufleute und -Volkswirte, setzt sich mit Wirtschaftsbriefen seit 40 Jahren für die Belange der mittelständischen Freiberufler, Gewerbetreibenden, Einzelhändler und Handwerker ein.

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Prof. Peter Anterist, Jürgen Dippe (BVMW), Prof. Dr. Heinz Anterist (v. li.) bei der Festveranstaltung in Saarbrücken.

Ausgezeichnet: Unternehmer Ernst Prost und Gratulant Mario Ohoven.

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Platin für den „Frosch“Werner & Mertz („Erdal“) erhält höchste internationale Auszeichnung für nachhaltiges Bauen

Die neue Hauptverwaltung von Werner & Mertz ist seit 2010 der markante Ori-entierungspunkt in der Mainzer Rhein-allee. Das Gebäude entspricht höchsten internationalen Maßstäben für umwelt-bewusstes Bauen. Jetzt erhielt Werner & Mertz dafür mit „LEED Platinum“ die anspruchsvollste Nachhaltigkeits‐Zer-tifizierung für Gebäude. Der Neubau ist Deutschlands einzige Industrieverwal-tung in dieser höchsten Auszeichnungs-klasse.

Reinhard Schneider, Vorsitzender der Geschäftsführung der Werner & Mertz GmbH, und Mitglied im BVMW-Wirt-schaftssenat betont: „Statt hohe Summen in die absolute Perfektionierung einer ein-zelnen guten Eigenschaft zu investieren, achten wir darauf, möglichst viele ökologi-sche Aspekte und Elemente der Nachhal-tigkeit voranzutreiben. In Summe entsteht so ein herausragendes Gesamtresultat.“ Die Werner & Mertz Hauptverwaltung be-sticht durch ihr Energiekonzept: Mittels Windkraft, Photovoltaik und geothermi-scher Grundwassernutzung erzeugt der Neubau 20 Prozent mehr Energie, als er für den laufenden Betrieb benötigt. LEED ist das international führende Zerti-fizierungssystem für hochwertige ökologi-

sche Gebäude. Entwickelt wurde es in den USA von der gemeinnützigen Gesellschaft U.S. Green Building Council.

Zu den Bewertungskriterien gehören nachhaltiger Standort, Wassereffizienz, Energieverbrauch, umweltbewusste Ma-

terialien und Ressourcen, Innenraumqua-lität sowie innovative Lösungen. Es kön-nen vier Qualitätsstufen (zertifiziert, Silber, Gold und Platin) erreicht werden. In diesem Jahr wurde Reinhard Schneider zugleich mit dem Deutschen Nachhaltigkeitspreis ausgezeichnet.

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TV-Moderator Cherno Jobatey; Dr. Michael Vogelsang, Chefvolkswirt BVMW; Olaf Tschimpke, NABU-Präsident; Reinhard Schneider, Vorsitzender der Geschäftsführung Werner & Mertz; BVMW-Verbands-beauftragter Horst Schneider; Sabine Christiansen, Erstes Beiratsmitglied Initiative Frosch (v. li.)

Bewerbung als Mitglied für den BVMW-Wahlausschuss nach § 2 der BVMW-Wahlordnung

Bei Interesse senden Sie bitte Ihre Bewerbungs unterlagen mit folgenden Angaben:

• Name, Anschrift• Beruf, Dauer der BVMW-Mitgliedschaft• Leiter Ihres Kreisverbandes• Fachliche Qualifikationsnachweise für die

Durchführung von Wahlen• Nachweis 2. Juristisches Staatsexamen• Erklärung, für Sitzungen des Wahlausschusses

uneingeschränkt zur Verfügung zu stehen

an die Bundesgeschäftsstelle Berlin:

Anschrift: BVMW-Bundesverband mittelständische Wirtschaft e. V.Leipziger Platz 15, 10117 Berlin

BVMW

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Page 72: DER MITTELSTAND Ausgabe 6-2012

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Sixt: Eine 100-jährige Erfolgsgeschichte

Vom lokalen Anbieter zum weltweit präsenten Mobilitätsdienstleister

Das mittelständische Vorzeigeunternehmen Sixt feierte sein 100-jähriges Bestehen in der Kaisersaal Residenz in München. Als erste Autovermietung Deutschlands gründete Martin Sixt 1912 „Sixt Autofahrten und Selbstfahrer“ in München. Nach dem Zweiten Weltkrieg startete das Unternehmen neu und wurde in „Auto Sixt“ umbenannt. Der heutige Vorstandsvorsitzende Erich Sixt übernahm 1969 die Leitung.

Zusammen mit seiner Frau Regine Sixt baute er das Unternehmen kontinuierlich aus. So startete Sixt die Präsenz an allen deut-schen Flughäfen und knüpfte Beziehungen zu Hotels und Flug-gesellschaften weltweit. Im Jahr 1986 ging Sixt an die Börse und firmiert seitdem als Sixt Aktiengesellschaft. Zu Beginn der 1990-er Jahre erreichte Sixt die Marktführerschaft in Deutschland.

Regine Sixt, die dem Bundeswirtschaftssenat des BVMW an-gehört, startete 1991 die internationale Expansion. Heute ist Sixt in mehr als 100 Ländern weltweit präsent. Im Jahr 2009 trat die vierte Generation in das Unternehmen ein: Alexander Sixt übernahm die Leitung der Konzernentwicklung, Konstantin Sixt verantwortet das Internetgeschäft.

Erich Sixt bekräftigte das Ziel, mittelfristig zum führenden Mobilitätsdienstleister in Europa zu werden. Darüber hinaus plant Sixt, seine Marktstellung weltweit auszubauen. Der Sixt-Konzern erwirtschaftete 2011 Umsatzerlöse von 1,56 Mil-liarden Euro und beschäftigt weltweit rund 3.000 Mitarbei-ter (ohne Lizenznehmer). Die Flotte umfasst mehr als 66.000 Fahrzeuge.

Das 100-jährige Firmenjubiläum der Firma Sixt wurde in der Kaisersaal Residenz in München festlich begangen: Erich Sixt, Martin Zeil, Bayerischer Staatsminister für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie und Stellvertreter des Ministerpräsidenten, Regine Sixt, Mario Ohoven (v. li.).

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Page 73: DER MITTELSTAND Ausgabe 6-2012

Eine Delegation von BVMW-Wirtschaftssenatoren und Spitzen-diplomaten reiste nach Genf, um sich am CERN (Europäische Or-ganisation für Kernforschung) gemeinsam ein Bild vom größten wissenschaftlichen Experiment der Welt zu machen. Bei diesem Anlass erfolgte auch die BVMW-Unternehmerpreisverleihung Schweiz 2012.

Ein Bild von der hohen Lebensqualität der Region Genf vermit-telte Mittelstandspräsident Mario Ohoven den Teilnehmern bei einem Besuch auf Schloss Allaman, einem repräsentativen Herrensitz aus dem Jahre 1253. „Nachbarn“ sind die Agnelli-Familie, Michael Schumacher und andere Prominente. Hier wurde die Vorläuferorganisation der heutigen UNO gegründet. Nach einer Weinverkostung der schlosseigenen Domäne stand ein Besuch bei JP Morgan Genf auf dem Programm. Andrea Tardy, Generaldirektor von GP Morgan Schweiz, gab in seiner profunden Keynote einen Ausblick zur Zukunft der Schweizer Banken.

Im noblen Yachtclub Société Nautique de Genève beeindruck-te der Generaldirektor der World Trade Organization (WTO), Pascal Lamy, die Zuhörer mit seiner substanzreichen und überzeugenden Analyse zur Lage auf den internationalen Finanzmärkten. Der frühere EU-Außenhandelskommissar und Generaldirektor der französischen Großbank Crédit Lyonnais gehört zu den weltweit gefragtesten Referenten.

Der neue Botschafter der Europäischen Union für die Schweiz und Liechtenstein Richard Jones würdigte in seinem Vortrag die Rolle der Schweiz für die EU, sein Botschaftsrat Ulrich Trautmann lobte die Schweiz als das innovativste europäische Land. Im Anschluss präsentierte der BVMW-Landesbeauftragte Schweiz, Oskar G. Loewe, drei dieser innovativen Unternehmen. Der BVMW-Unternehmerpreis Schweiz 2012 ging an die ID-Suisse AG aus St. Gallen. Ihre siebzig Mitarbeiter entwickelten, verkauften und installierten innerhalb von zwei Jahren Soft-ware zur Dokumentation von Patientendaten in mehr als hundert Schweizer Krankenhäusern.

Nach einer Begrüßung der Delegation des Wirtschaftssenats startete CERN-Generaldirektor Prof. Dr. Rolf-Dieter Heuer nach Japan. Das asiatische Land interessiert sich für eine Vollmit-gliedschaft. Derzeit hat das CERN zwanzig Mitgliedstaaten und beschäftigt rund 3.200 Mitarbeiter. Mit fast 21 Prozent steuert Deutschland den größten Teil des Jahresbudgets von mehr als 850 Millionen Euro bei.

Forschungsschwerpunkte sind der Large Hadron Collider (LHC), die Darstellung der spektakulären Neutrino-Geschwindigkeit und das Großexperiment Compact Muon Solenoid (CMS). Highlights im streng bewachten CERN-Inneren waren der nicht zuletzt durch den Film „Illuminati“ berühmt gewordene Iris-Scanner, die Antimaterie-Experimente und das CERN-Rechenzentrum. Für den Wirtschaftssenat sprach Mittelstandspräsident Mario Ohoven dem Generalintendanten der Genfer Oper, Prof. Tobias Richter, besonderen Dank für die künstlerische Umrahmung des festlichen Abends im Genfer Yachtclub aus.

Spitzenbegegnung mit WTO-Chef Pascal Lamy

Der Wirtschaftssenat zu Besuch in Genf

BVMW-Unternehmerpreis Schweiz 2012 (v. li.): BVMW-Bundesgeschäfts-führer Dr. Stefan Dittrich; Geschäftsführer ID-Suisse AG, Harald Kohlmann; Stv. Leiter BVMW-Landesverband Schweiz, Rolf Nothdurft; Leiter BVMW-Landesverband Schweiz, Oskar G. Loewe.

Mario Ohoven und WTO Generaldirektor Pascal Lamy.

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Der Mittelstand. | 6 | 2012

Ausgabe 01/13: ET 01. Februar 2013Anzeigenschluss 18.01.2013Schwerpunkt: Mittelstand und Energie

Ausgabe 02/13: ET 1. April 2013Anzeigenschluss 18.03.2013Schwerpunkt: Mittelstand: Unternehmen gründen und sichern

Die blätterbare page2flip-Ausgabe des Magazins wurde von der wissenswerft GmbH erstellt (www.wissenswerft.net) und ist abrufbar unter: www.bvmw.de

Impressum

Der Mittelstand.Unternehmermagazin des BVMW

HerausgeberBVMW – Bundesverband mittelständische Wirtschaft, Unternehmerverband Deutschlands e. V.Präsident Mario OhovenMosse Palais, Leipziger Platz 1510117 Berlinwww.bvmw.de

RedaktionTel. : 030 / 53 32 06-16Fax: 030 / 53 32 [email protected]

Eberhard Vogt (Chefredakteur)Rotger H. Kindermann (Korrespondent)Friederike PfannFrithjof Siebert

Titelbild: brauerphotos.de

Verlagmattheis. werbeagentur gmbhKastanienallee 410435 BerlinTel. : 030 / 34 80 633-0Fax: 030 / 34 80 [email protected]

Layout und Gestaltung, Mediadaten, Vermarktung v. Anzeigen & Beilagenmattheis. werbeagentur gmbhTel. : 030 / 34 80 633-0Fax: 030 / 34 80 [email protected]

RechnungsstelleBVMW Servicegesellschaft mbHMosse Palais, Leipziger Platz 1510117 BerlinTel. : 030 / 53 32 06-26Fax: 030 / 53 32 [email protected]

Druckereienka-druck GmbHGroßbeerenstraße 2, 12107 Berlin

Das Magazin „Der Mittelstand.” ist das of-fizielle Organ des BVMW. Mitglieder des Verbandes erhalten das Magazin im Rah-men ihrer Mitgliedschaft. Die Redaktion übernimmt keine Haftung für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und Il-lustrationen. Namentlich gekennzeichnete Beiträge sowie Selbstdarstellungen von Unternehmen müssen nicht der Meinung der Redaktion entsprechen. Nachdruck und Verbreitung mit Angabe der Quelle gestattet.

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Page 75: DER MITTELSTAND Ausgabe 6-2012

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Page 76: DER MITTELSTAND Ausgabe 6-2012

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lt. Heft 07/2012 chip.de/netztest2012lt. Heft 08/2012

1.Platz des Jahres 2012

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Laut connect-Leserwahl Heft 07/2012