Die Prüfstelle - Ausgabe 2/2014

10
Prüfstelle Die für Brandschutztechnik Nachrichten der Prüfstelle für Brandschutztechnik des Östereichischen Bundesfeuerwehrverbandes AUSGABE 2/2014 Sprinkleranlagen - Leistungsgrenzen, Angaben in Brandschutzkonzepten und Behördenauflagen Neuer Geschäftsführerstellvertreter im Interview Serie Regelwerke - Teil 6/1: Wie entstehen europäische Normen? Neuer Standort - Voitgasse 4, 1220 Wien

description

Neuer Geschäftsführerstellvertreter Ing. Ettel im Interview, Serie "Regelwerke" - Teil 6/1 "Wie entstehen europäische Normen?", Sprinkleranlagen – Leistungsgrenzen, erforderliche Angaben in Brand- schutzkonzepten und Behörden- auflagen Praxisbeispiele und Sonder- ausführungen & die neue Büroadresse der Prüfstelle für Brandschutztechnik

Transcript of Die Prüfstelle - Ausgabe 2/2014

Page 1: Die Prüfstelle - Ausgabe 2/2014

PrüfstelleDie

für BrandschutztechnikNachrichten der Prüfstelle für Brandschutztechnik des Östereichischen Bundesfeuerwehrverbandes AUSGABE 2/2014

Sprinkleranlagen - Leistungsgrenzen, Angaben in Brandschutzkonzepten und Behördenauflagen Neuer Geschäftsführerstellvertreter im InterviewSerie Regelwerke - Teil 6/1: Wie entstehen europäische Normen?Neuer Standort - Voitgasse 4, 1220 Wien

Page 2: Die Prüfstelle - Ausgabe 2/2014

PrüfstelleDie

für BrandschutztechnikNachrichten der Prüfstelle des Östereichischen Bundesfeuerwehrverbandes

Hier könnte iHre Werbung steHen!Die Online-Ausgabe bietet weiterhin die Möglichkeit von Werbeeinschaltungen, welche somit auch automatisch mit der von Ihnen angegebenen Internetseite verlinkt werden und somit auch ihr Webauftritt forciert werden kann.Wir würden uns freuen, wenn Sie somit auch weiterhin unser Medium nutzen, um dem interessierten Fachpublikum ihre Informationen und News in Form eines Inserats weiterzugeben. Die entsprechenden Anzeigentarife finden Sie hier:

HERAUSGEBER: Prüfstelle für Brandschutztechnik des österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes Ges.m.b.H.Voitgasse 4, 1050 Wien, Geschäftsführer Dipl.-Ing. Wilfried Pausa+43 - 1 - 544 12 33REDAKTION:Mag. (FH) Pamela [email protected]+43 -676-63 80 398

ANZEIGENTARIFE 2014

1/1 Seite 1/2 Seite

1/2 Seite

1/3 Seite

1/3 Seite

€ 1.895,- € 1.245,- € 1.245,- € 1.095,- € 1.095,-185 x 246 mm

abfallend 210 x 280 mm92,5 x 246 mm

abfallend 105 x 280 mm185 x 123 mm

abfallend 210 x 140 mm62 x 246 mm

abfallend 70 x 280 mm185 x 82 mm

abfallend 210 x 94 mm

1/4 Seite

1/4 Seite

€ 995,- € 995,-92,5 x 123 mm

abfallend 105 x 140 mm185 x 61,5 mm

abfallend 210 x 70 mm

- Bei abfallenden Inseraten + 3 mm Zuschnitt.- Alle Inserate werden mit einer Online-Verlinkung zu der von Ihnen angegebenen Website versehen.- Sonderformate auf Anfrage- Alle Preise exkl. USt. und Anzeigenabgabe.- Es gelten die AGBs der Prüfstelle für Brandschutztechnik auf www.prüfstelle.at.

Kontaktieren Sie uns unter:

[email protected]

Page 3: Die Prüfstelle - Ausgabe 2/2014

Neuer Geschäftsführerstellvertreter Ing. Johann Ettel, MSc. im InterviewMit 7. Jänner 2014 wurde Ing. Johann Ettel, MSc. gemäß der Geschäftsordnung der Prüfstelle für Brandschutztech-nik bei der Beiratssitzung zum offiziellen Nachfolger von Dipl.-Ing. Wolfgang Steinkellner. Wir haben ihn zu Beginn seiner neuen Tätigkeit einige Fragen gestellt?

Mag. (FH) Pamela Hniliczka

1. Was interessiert Sie am Sektor des vorbeugenden Brandschutzes?

Ich bin Feuerwehroffizier und ausgebilde-ter Bautechniker und daher mit den Struk-turen und Konstruktionsmerkmalen von Gebäuden einigermaßen vertraut. Ge-bäude müssen aus meiner Sicht funktio-nell, architektonisch ansprechend, vor al-lem aber sicher für die Benutzer sein. Mich interessiert in diesem Zusammen-hang natürlich in erster Linie die Sicher-heit von Gebäuden.

Ich empfinde es als Ansporn, Brand-schutzkonzepte zu entwickeln, die die größtmögliche Sicherheit für die Nutzer gewährleisten, ohne sich störend auf die Architektur oder Funktionalität auszuwir-ken. Darüber hinaus ist es natürlich stets interessant, solche Lösungen möglichst wirtschaftlich umzusetzen.

2.Was macht die Faszination aus, dass Sie nicht nur bei der Berufsfeuerwehr Wien, sondern eben gerade auch im Vorbeugenden Brandschutz viel Zeit für die möglichen Maßnahmen und Lö-

sungen investieren?Der Vorbeugende Brandschutz ist eine Querschnittsmaterie, die umfangreiche Kenntnisse aber auch viel praktische Er-fahrung erfordert. Faszinierend im Vor-beugenden Brandschutz ist, dass dieses Gebiet die Möglichkeit bietet, neue Ideen in Gestaltungsprozesse einzubringen. Die fachgerechte Planung von Brand-schutzmaßnahmen erlangt im gesamten Planungsablauf immer größere Bedeu-tung.

Der Brandschutzplaner muss über ein umfassendes Wissen verfügen, er muss das große Ganze ebenso wie das Zusam-menspiel von technischen Details und or-ganisatorischen Maßnahmen im Auge ha-ben. Im Planungsvorgang ist oft große Kreativität gefragt sowie Teamgeist in der Zusammenarbeit mit anderen Fachpla-nern und Architekten, um die am besten passenden Lösungen zu finden.

3. Was qualifiziert Sie für den neuen Posten des stellvertretenden Ge-schäftsführers der Prüfstelle für Brandschutztechnik?

Ausschlaggebend für meine Berufung waren sicherlich meine umfangreiche be-rufliche Qualifikation und meine Erfahrun-gen auf dem Gebiet des Brandschutzes ebenso wie meine bisherigen Tätigkeiten in leitenden Funktionen in der Prüfstelle und im Richtlinienwesen.

Darüber hinaus habe ich in meinen bis-herigen Tätigkeiten gezeigt, dass ich über Teamfähigkeit, Verhandlungsgeschick und Engagement verfüge. Diese Fähig-keiten möchte ich natürlich auch in meine neue Position einbringen.

4. Welche Ziele und Ambitionen haben Sie für die Weiterentwicklung und den Fortbestand dieses Unternehmens?

Die Prüfstelle für Brandschutztechnik ist seit vielen Jahren auf einem guten Weg. Vertreter der Prüfstelle für Brandschutz-technik waren immer maßgeblich an der Entwicklung von Normen und techni-schen Regelwerken im Brandschutz be-teiligt. Die Prüfer stammen überwiegend aus Feuerwehrkreisen und verfügen über ein hervorragendes technisches Niveau und umfassende Kenntnisse, die durch-wegs auch über ihr unmittelbares Fach-gebiet in der Prüfstelle für Brandschutz-technik hinausgehen.

Wir verfügen auch über ein hervorragen-des Team von Mitarbeiterinnen im admi-nistrativen Bereich. Gemeinsam ist allen Mitarbeitern die hohe Motivation und die Begeisterung für das Brandschutzwesen, ebenso wie eine Verbundenheit und Lo-yalität gegenüber der Prüfstelle. Mit die-sem Team hat sich die Prüfstelle für Brandschutztechnik über die Jahre zu ei-ner der führenden und größten Institutio-nen auf dem Gebiet des Brandschutzes in Österreich entwickelt.

Für die Weiterentwicklung des Unterneh-mens gilt es daher aus meiner Sicht, die vorhandenen Stärken weiter zu entwi-

Die Prüfstelle für Brandschutztechnik 2/2014 NEUER GESCHÄFTSFÜHRERSTELLVERTRETER 3

Page 4: Die Prüfstelle - Ausgabe 2/2014

ckeln, ebenso aber auch auf die stei-gende Größe des Unternehmens organi-satorisch adäquat zu reagieren.

Organisatorische Herausforderungen er-geben sich insbesondere durch die inzwi-schen entstandene Ausweitung der Ge-schäftstätigkeit auf ganz Österreich sowie durch die große Anzahl von Mitarbeitern. Hier gilt es darauf zu achten, den Infor-mationsaustausch und die Arbeitsabläufe möglichst effizient zu gestalten.

In Bezug auf die Erhaltung unseres ho-hen Qualitätsanspruches ist es erforder-lich, mit der Entwicklung der Technik Schritt zu halten. Zu diesem Zweck sind die Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für unsere Mitarbeiter weiter zu entwickeln. Ein entsprechendes Engagement der Prüfstelle in der Entwicklung von Normen und technischen Richtlinien durch Ent-sendung unserer Spezialisten in die Gre-mien halte ich dafür für sehr wichtig.

Die Prüfstelle im Sinne dieser Aspekte weiterzuentwickeln, ist natürlich auch eine wirtschaftliche Herausforderung. Um auf dem Markt angesichts der wachsen-den Konkurrenz zu bestehen, ist es für die Prüfstelle wichtig, weiterhin zu den maßgeblichsten Institutionen auf diesem Gebiet in Österreich zu zählen. Dazu ist neben den bereits erwähnten organisa-torischen Maßnahmen das Augenmerk vor allem darauf zu legen, dass die hohe Kundenzufriedenheit und das große Ver-trauen, das unserer Prüfstelle entgegen gebracht wird, noch weiter gesteigert wird, um bestehende Kundenbeziehun-gen weiter zu stärken und neue Kunden für unser Unternehmen zu gewinnen.

5. Was ist Ihnen ein besonderes Anlie-gen?

Ein besonderes Anliegen ist mir die Ver-bindung der Prüfstelle mit dem österrei-chischen Feuerwehrwesen. Die Prüfstelle für Brandschutztechnik befindet sich zu

100 Prozent im Eigentum des österreichi-schen Bundesfeuerwehrverbandes, der ca. 350.000 Feuerwehrfrauen und –män-ner repräsentiert.

Die Aktivitäten des Bundesfeuerwehrver-bandes, u.a. auch bei der Gestaltung von Gesetzen, tragen zur Sicherheit der ös-terreichischen Bevölkerung bei und die-nen nicht zuletzt auch der Sicherheit der Feuerwehrangehörigen im Einsatz. Die Prüfstelle für Brandschutztechnik kann die Feuerwehren mit fachlichem Know-how unterstützen. Die erwirtschaf-teten Gewinne der Prüfstelle kommen zu 100% den österreichischen Feuerwehren zu Gute.

Die weitere Vertiefung der Beziehungen zu unseren Eigentümern im Sinne einer gegenseitigen Unterstützung ist daher für beide Seiten wichtig. Ich werde mich be-mühen, meinen Beitrag dazu zu leisten.

NEUER GESCHÄFTSFÜHRERSTELLVERTRETER4 Die Prüfstelle für Brandschutztechnik 2/2014

Serie „Regelwerke“ Teil 6/1 - Wie entstehen europäische Normen ?Europanormen werden vom CEN (Comité Européen de Normalization), Sitz in Brüssel, erarbeitet. Mitglieder des CEN sind die nationalen Normungsinstitute aller EU-Länder sowie Norwegen, Schweiz, Türkei, Ukraine. Länder, die nicht EU-Mitglied sind (diese müssen das ohnehin), müssen mindestens 70 % der EN in das nationale Normenwerk über-nommen haben, bevor sie Mitglied im CEN werden können.

Dipl.-Ing. Wilfried Pausa

Mit der Mitgliedschaft verpflichten sich die einzelnen nationalen Nor-mungsinstitute, Europanormen

anzuwenden und unterliegen dem „Stand-still“ (siehe Teil 5 dieser Artikelreihe).

Innerhalb der veröffentlichten Europanor-men gibt es - wie bei unseren Gesetzen eine Hierarchie:• Mandatierte EN • EN • Technical Specification (TS) • Technical Regulation (TR)

MANDATIERTE ENEine mandatierte EN wird aufgrund eines

Mandates der EU Kommission - meist aufgrund einer EU Verordnung (früher Richtlinie) - erarbeitet und stellt die höchstrangige Form von EN dar: nach Fertigstellung und Annahme wird sie nicht nur von den nationalen Normeninstituten als Norm (textlich immer gleich, nur u.U. in der jeweiligen Landessprache) veröf-fentlicht, also z.B. ON EN 54-2, DIN EN 54-2, BSI EN 54-2), sondern auch im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Für brandschutztechnische Anlagen wie Brandmeldeanlagen, Sprinkleranlagen, Gaslöschanlagen, RWA gibt es das Man-dat M 109, das aufgrund der Bauproduk-

ten Verordnung (CPR) erlassen wurde. Dieses Mandat beauftragt CEN, für ein-zelne Produkte wie Brandmelderzentra-len, Rauchmelder, Druckknopfmelder, Sprinkler, Düsen, Bereichsventile usw. mandatierte Produktnormen zu erarbei-ten.Grundsätzlich sind nur Produkte manda-tierbar, Installationsrichtlinien nicht, da diese - wie Bauordnungen - weiterhin Ländersache sind.Laut geltendem EU-Recht darf ein Pro-dukt, für das es eine mandatierte EN gibt, gar nicht auf den Markt gebracht werden, wenn es nicht nachweislich dieser EN entspricht.

Page 5: Die Prüfstelle - Ausgabe 2/2014

ENEine EN liegt rechtlich gesehen unter ei-ner mandatierten EN. Eine „normale“ EN wird immer dann erstellt, wenn es keine Mandat seitens der EU-Kommission da-für gibt. Sie hat einen ähnlichen Status wie nationale Normen, d.h. ist nicht ver-bindlich, sondern regelt den „Stand der Technik“. Das bedeutet, daß man nicht unbedingt nach dieser Norm arbeiten muß, jedoch in diesem Fall nachweisen muß, daß das eigene Produkt oder Ge-werk ebenfalls dem „Stand der Technik“ entspricht, also zumindest die gleichen Leistungsmerkmale wie die Norm auf-weist. Im Normalfall ist ein derartiger Nachweis naturgemäß wesentlich auf-wendiger zu führen, als von vornherein der Norm zu entsprechen. Natürlich bleibt es nationalen Gesetzgebern überlassen, eine EN im eigenen Land für verbindlich zu erklären.

TECHNICAL SPECIFICATIONEine Technical Specification wird dann er-arbeitet, wenn ein Konsens zwischen den einzelnen Ländern nicht erreichbar ist oder die Endabstimmung (siehe später) negativ ausgeht. Eine TS ist mit einer Vornorm vergleichbar, d.h. sie gilt nicht zwingend: die Länder können sie oder nur Teile davon anwenden, müssen es aber nicht. Länder, die selbst keine dies-bezüglichen Normen besitzen, überneh-men jedoch meist diese TS oder benut-zen sie als Basis für die Erarbeitung nationaler Normen. Als Beispiel hiefür sei erwähnt die TS 54-14 - Installationsrichtlinien für Brandmel-

deanlagen: Da eine Vielzahl von Ländern nationale Regelwerke für die Installation von Brandmeldeanlagen besitzt (z.B. TRVB 123, DIN 14675) und kein Land be-reit war, von den eigenen Regeln abzu-gehen, konnte keine EN erarbeitet wer-den. Nach Veröffentlichung der TS 54-14 haben jedoch viele Länder gewisse Teile der TS 54-14 übernommen oder den Auf-bau der nationalen Normen an denjeni-gen der TS 54-14 angepaßt.

TECHNICAL REGULATIONEine Technical Regulation wird dann er-arbeitet, wenn es sich um ein komplett neues Gebiet handelt oder die erforderli-che Anzahl von mitarbeitenden Ländern nicht gegeben ist und stellt die niedrigste Stufe einer europäischen Regelung dar. Man kann es mit einem Grundsatzpapier vergleichen und wird eher selten erarbei-tet. Manchmal stellt eine TR die Vorstufe zur Erarbeitung einer EN dar.

Grundsätzlich ist das CEN ähnlich orga-nisiert wie das Österr. Normungsinstitut.Es gibt als oberstes Lenkungsgremium ein Technical Board, darunter sind die einzelnen TCs (Technical Comitees) or-ganisiert, wobei es auch hier für jedes Fachgebiet eines gibt.Für brandschutztechnische Anlagen sind das TC 72 und das TC 191 zuständig.Jedem TC steht ein Convenor (Vorsitzen-der) vor, der im TC 72 von den Länder-delegationen gewählt wird, sowie ein Se-kretär (Secretary), der bestimmt wird.Den meisten Einfluß hat natürlich der Se-kretär, denn der schreibt die Protokolle, organisiert die Sitzungen und veranlaßt

alles Organisatorische. Hier könnten wir uns England zum Vorbild nehmen: die englische Regierung zahlt dem BSI für je-den Sekretär eines CEN TC bares Geld: daraus ist auch zu erklären, warum über-proportional viele Sekretäre aus England kommen und warum England so einen großen Einfluß in der Europanormung hat.

Den TC kann man sich wie den National-rat vorstellen: hier werden hauptsächlich grundsätzliche Entscheidungen, wie neue Normenvorhaben, Zeitpläne, Business Pläne etc. diskutiert und beschlossen.Im TC treten die Mitglieder als Vertreter ihrer nationalen Normeninstitute auf und es gibt bei Abstimmungen pro Land - un-abhängig von der Anzahl der entsandten Delegierten - immer nur einen, der ab-stimmt: der „Head of Delegation“: dieser verfügt über die seinem Land zustehende Stimmenzahl, die abhängig von der Ein-wohnerzahl und dem Bruttonationalpro-dukt des jeweiligen Landes ist, jedoch mit einer Bevorzugung kleiner Länder. So hat Österreich z.B. 4 Stimmen, Deutschland 10.

Die eigentliche Arbeit wird in den soge-nannten „Working Groups (WG) gemacht: hier werden die Normen erarbeitet.

Und jetzt wird’s erst richtig spannend: doch davon in der nächsten Ausgabe die-ser Artikelreihe.

TEIL 6/2: WIE ENTSTEHEN EUROPÄISCHE NOR-MEN ? ERSCHEINT IN AUSGABE 03/2014

Die Prüfstelle für Brandschutztechnik 2/2014 WIE ENTSTEHEN EUROPÄISCHE NORMEN? 5

Page 6: Die Prüfstelle - Ausgabe 2/2014

SPRINKLERANLAGEN Die Prüfstelle für Brandschutztechnik 2/20146

Sprinkleranlagen – Leistungsgrenzen, erforderliche Angaben in Brand-schutzkonzepten und Behörden- auflagen Praxisbeispiele und Sonder-ausführungenNach österreichischem Vorbild werden heimische Normen in anderen europäischen Staaten angewandt. So hat die Prüfstelle für Brandschutztechnik auch Kunden im Ausland und prüft dort nach österreichischen Normen.

Ing. Johann Ettel, MSc.

1. LEISTUNGSGRENZEN VON SPRINKLERANLA-GEN:

Sprinkleranlagen bieten einen anerkannt hohen Schutzwert für Personen und Ge-bäude. Sie zeichnen sich durch ihre Wirk-samkeit und ihre hohe Zuverlässigkeit aus.

Bei der Anwendung von Sprinkleranlagen ist jedoch zu beachten, dass auch Sprink-leranlagen Leistungs- und Einsatzgren-zen haben, bzw. für bestimmte Risken nicht geeignet sind.

Auf diese Umstände ist bei der Erstellung von Brandschutzkonzepten oder bei der Vorschreibung von Sprinkleranlagen durch Behörden Rücksicht zu nehmen. Die Einsatzgrenzen für Sprinkleranlagen können durch die Gebäudegeometrie und –nutzung oder durch spezielle Risken vorgegeben sein.

In der Folge werden einige Beispiele auf-gezählt, die den Einsatz von Sprinkleran-lagen schwierig oder unmöglich machen:Ein Kriterium für den Einsatz von Sprink-leranlagen ist z.B. die Raumhöhe. Im All-gemeinen sind Raumhöhen ab ca. 10 m hinsichtlich des Ansprechverhaltens des Sprinklers sowie der Verteilung des Löschwassers problematisch. Dennoch können Sprinkleranlagen auch bei gro-ßen Raumhöhen eingesetzt werden. Bei entsprechender Ausführung, wie z.B. Er-höhung der Wasserbeaufschlagung oder Vergrößerung der Wirkfläche bzw. im Zu-sammenwirken mit anderen Brandschutz-einrichtungen, wie z.B. einer Betriebsfeu-

erwehr, können konzeptiv definierte Schutzziele dennoch erreicht werden. Einschränkungen der Einsetzbarkeit von Sprinkleranlagen sind insbesondere ge-geben, wenn aufgrund der räumlichen Verhältnisse oder bestimmter Hinder-nisse die Sprinkler nicht so angeordnet werden können, dass das Löschwasser im Bereich des Brandherdes abgegeben werden kann. Wenn es nicht möglich ist, diese Hindernisse durch entsprechende Anordnung der Düsen auszugleichen, ist eine Sprinkleranlage möglicherweise nicht die geeignete Löschanlage.Der Einsatz von Sprinkleranlagen ist auch dort problematisch, wo spezielle Risken gegeben sind, oder allgemein durch Löschwasser eine Gefahrenerhö-hung eintritt. Es kann elektrische Be-triebsräume ebenso betreffen wie quell-fähige Lagermaterialien oder brennbare Flüssigkeiten.

Auch ist überall dort der Einsatz von Sprinkleranlagen problematisch, wo mit einer raschen Brandausbreitung zu rech-nen ist, mit der die Auslöseeigenschaften der Sprinkler nicht mithalten können, z.B. bei Förderanlagen, bei Vorhandensein von brennbaren Stäuben und Ablagerun-gen oder bei explosiven Stoffen. Auch Umgebungsbedingungen, wie zu tiefe oder zu hohe Temperaturen, können ge-gen den Einsatz einer Sprinkleranlage sprechen.In all diesen Fällen ist zu prüfen, ob eine Sprinkleranlage durch bestimmte ergän-zende Maßnahmen dennoch zielführend ist oder ob andere Löschanlagen einzu-setzen sind.

2. ERFORDERLICHE ANGABEN IN BRAND-SCHUTZKONZEPTEN UND BEHÖRDENAUFLA-GEN:

Sobald die Einsetzbarkeit von Sprinkler-anlagen für eine bestimmte Anwendung geprüft wurde (siehe vorstehenden Punkt „Leistungsgrenzen von Sprinkleranla-gen“), kann eine Sprinkleranlage mit re-lativ wenigen Angaben beschrieben wer-den. Ausgenommen davon sind nur Fälle, in denen ergänzende Maßnahmen vorge-sehen sind, um mittels der Sprinkleran-lage bestimmte Wirkungen oder Schutz-ziele zu erreichen.

Im Normalfall genügt aber die Angabe, nach welcher Richtlinie die Sprinkleran-lage zu errichten ist und welchen Schutz-umfang diese Anlage haben soll.In Österreich ist mit der Angabe, dass die Sprinkleranlage gemäß TRVB 127 S [7] zu errichten und zu betreiben ist, abge-sehen vom Schutzumfang, alles über die Sprinkleranlage ausgesagt, da sich sämt-liche anderen erforderlichen Regelungen in der TRVB 127 S [7] finden. Zusätzli-che Aussagen zu Wirkzeit, Wasserbeauf-schlagung, Überprüfung, Revision, In-standhaltung oder sonstigen Einzelheiten sind grundsätzlich nicht erforderlich, wenn ausreichend genau formuliert ist, dass alle zutreffenden Regelungen der TRVB einzuhalten sind.

Lediglich zum Schutzumfang sind Aussa-gen notwendig. Dazu ist festzustellen, dass Sprinkleranlagen grundsätzlich nur im Schutzumfang „Vollschutz“ oder „Brandabschnittsschutz“ ausgeführt wer-

Page 7: Die Prüfstelle - Ausgabe 2/2014

den können. Es ist zu beachten, dass auch eine Sprinkleranlage immer nur im Bereich eines entstehenden Brandes wirksam eingesetzt werden kann. Somit ist es notwendig, dass – abgesehen von notwendigen und zulässigen Ausnahmen, welche in der TRVB 127 S [7] definiert sind – immer ganze Brandabschnitte ge-schützt werden. Wäre dies nicht der Fall, so könnte ein im nicht geschützten Teil eines Brandabschnittes entstehender Brand sich von der Sprinkleranlage un-beeinflusst entwickeln und würde dann auch bei Übergreifen auf den geschütz-ten Bereich bereits so weit entwickelt sind, dass die Sprinkleranlage wirkungs-los wäre. Bei der Vorschreibung ist daher darauf zu achten, dass die Angabe „Voll-schutz“ (damit ist das gesamte Objekt – abgesehen von notwendigen und zuläs-sigen Ausnahmen – gemeint) oder „Brandabschnittsschutz folgender Brandabschnitte: Brandabschnitt X, Brandabschnitt Y, etc“. Die Brandab-schnitte, die geschützt werden sollen, sind hier genau aufzuzählen.

Sollen einzelne Räume nicht geschützt werden, so ist darauf zu achten, dass diese brandabschnittsmäßig von ge-schützten Bereichen getrennt sind.Grundsätzlich können die Angaben in Brandschutzkonzepten gleichlautend wie oben angeführt gemacht werden. Soll bei Brandschutzkonzepten aber bereits eine größere Planungsgenauigkeit erzielt wer-den, so können auch Angaben zur Leis-tung gemacht werden. Dabei ist zu be-achten, dass die spätere Nutzung bereits bekannt sein muss, um die entsprechen-den Angaben geben zu können.

Sollen durch die Sprinkleranlage beson-dere Schutzziele erreicht werden, die über die in der Richtlinie angegebenen Schutzziele hinausgehen, so kann auch dies in einem Brandschutzkonzept be-schrieben werden. Dabei ist zu beachten, dass dabei auch gleich die erforderliche Nachweisführung angegeben wird.

3. SPRINKLERANLAGEN - PRAXISBEISPIELE UND SONDERAUSFÜHRUNGEN

MESSEHALLEN WIEN:Auf dem Gelände der Wiener Messe wur-den vier neue Messehallen in der Größe von jeweils ca. 17.000 m² mit einer Höhe von 14 bis 19 Metern neu errichtet. Es wurden insgesamt an die 18.000 Sprink-ler und 23 Alarmventile verbaut. Die Was-serversorgung erfolgt über eine am Ge-

lände verlegte Ringleitung mittels dreier dieselmotorbetriebener Sprinklerpumpen mit einer Förderleistung von jeweils 10.000 l/min. Das Löschwasser wird aus einem dreigeteilten Vorratsbehälter mit insgesamt mehr als 500 m³ Nutzinhalt entnommen.

Aufgrund der großen Hallenhöhe und der Nutzung als Messehalle mit häufig wech-selnden Ausstellungseinrichtungen wurde in einem Brandschutzkonzept die Ausfüh-rung der Sprinkleranlage in Verbindung mit anderen Maßnahmen festgelegt:Es wurden die erforderliche Wasserleis-tung und die Wirkfläche gegenüber einer herkömmlichen Einstufung deutlich er-höht (Wasserbeaufschlagung 20 mm/min., Wirkfläche 300 m²). Hinsichtlich der Nutzung der Ausstellungsflächen wurden besondere Maßnahmen vorgesehen. So wurden die in der Halle erforderlichen Verkehrswege als brandlastfreie Schutz-zonen definiert. Im Boden befinden sich Versorgungskanäle, in denen auch Was-serleitungen verlegt sind, an welche Sprinkler für allfällig überdachte Ausstel-lungskojen in einer einfachen Art und Weise für den Zeitraum der Ausstellung angeschlossen werden können. Die Größe von Kojen und die Nutzungshöhen wurden genau festgelegt. Darüber hinaus ist während dem Messebetrieb eine Be-triebsfeuerwehr anwesend.

Das Brandschutzkonzept geht davon aus, dass auch bei etwas eingeschränkter Wir-kung der Sprinkleranlage diese eine Brandausbreitung doch wesentlich verzö-gern kann, sodass ein rascher und ziel-führender Einsatz der Betriebsfeuerwehr gewährleistet ist.

AUTOMATISCHE PARKGARAGE IM 8. WIENER GEMEINDEBEZIRK:Bei dieser Garage handelt es sich um eine automatische Stapelgarage für Per-sonenkraftfahrzeuge. Zum Zeitpunkt der Errichtung der Anlage war gemäß der damals gültigen Verord-nung des Magistrats der Stadt Wien vom 15.7.1999 die Übertragung eines Fahr-zeugbrandes auf benachbarte Fahrzeuge im Stapelparksystem zu verhindern. Es war eine Sprinkleranlage mit einfacher Wasserversorgung gefordert. Die Tiefgarage für Personenkraftfahr-zeuge besitzt eine Grundfläche von ca. 1124 m² (ca. 35,8 m x 31,4 m). Das erste UG ist als Zu- und Abfahrtsebene konzi-piert, im darunter liegenden Garagen-raum befindet sich ein Stapelparksystem. Dieses besteht aus beweglichen, ge-schlossenen Stahlpaletten, auf denen die PKW geparkt werden. Die Paletten wer-den in einem Stahltragwerk in 4 Ebenen geführt. In jeder Ebene befinden sich ca. 64 Stellplätze (gesamt ca. 256 Stell-plätze). Die Paletten werden im 1. UG aufgegeben und von dort aus zu den vor-

Die Prüfstelle für Brandschutztechnik 2/2014 SPRINKLERANLAGEN 7

Page 8: Die Prüfstelle - Ausgabe 2/2014

gesehenen Stellplätzen im Stapelpark-system verbracht. Der gesamte Bereich des Stapelparksystems einschließlich der Aufgabezone im 1. UG ist gegenüber dem restlichen 1. UG als Brandabschnitt mit Brandschutztüren bzw. -toren ausge-führt. Das Stapelparksystem ist über eine Stahltreppe vom 1. UG aus zugänglich.Für die Planung des Sprinklersystems wurden im Vorfeld umfangreiche Natur-brandversuche mit PKW durchgeführt. Als besonderes Problem der Stapelga-rage ist die durch die automatische Ein-lagerung besonders platzsparende Lage-rung der Fahrzeuge anzusehen. Bei den Versuchen zeigte sich rasch, dass die Brandübertragung von Fahrzeug zu Fahr-zeug hauptsächlich über die Reifen er-folgte, da diese in einem Abstand von max. 50 cm zueinander angeordnet sind. Mit einer herkömmlichen Sprinkleranlage war diesem Problem nicht beizukommen, da die Sprinkler wohl auslösten, das Was-ser jedoch aufgrund der dichten Anord-nung der Fahrzeuge und der Kotflügel nicht an die Reifen gelangen konnte. Dies war auch bereits in Vorversuchen festge-stellt worden. Es wurde daher eine An-ordnung gewählt, bei der die Sprinkler so montiert wurden, dass sie sich genau zwi-schen den eingelagerten Fahrzeugen be-finden, in Längsrichtung wurden die Sprinklerpositionen so gewählt, dass sie sich über den Reifen befanden. Dies ist in automatischen Stapelgaragen dann möglich, wenn die Parkpositionen genau festgelegt sind. Die Versuche wurden mit Erfolg abgeschlossen. Es konnte die Brandübertragung von Fahrzeug zu Fahr-zeug verhindert werden. Bei Brand eines PKWs selbst kann mit einer Sprinkleran-lage nicht gelöscht werden, da das Lösch-wasser nicht in den Innenraum der Fahr-zeuge gelangen kann. Die Forderung, dass der Brand nicht auf ein weiteres Fahrzeug übertragen werden soll, kann mit der erprobten Sprinkleranordnung er-füllt werden.

Ebenfalls erfolgreich verliefen Tests mit einer Variante dieses Systems, wo neben den Sprinklern, welche oberhalb der Fahrzeuge angeordnet sind, zusätzliche Seitenwandsprinkler vor und hinter den Fahrzeugen so angeordnet sind, dass das Löschwasser genau auf die Reifen auftrifft. Es handelt sich dabei um offene Düsen, die Auslösung erfolgt über Ver-schlusselemente oberhalb der Fahr-zeuge.

ERTÜCHTIGUNG VON GLASKONSTRUKTIONEN:

Für ein Bürohausobjekt in Wien bestand die Aufgabenstellung, eine brandschutz-technisch raumabschließende Wirkung von Verbundglaskonstruktionen mittels einer Sprinkleranlage herzustellen. Nor-malerweise wäre für die Herstellung ei-nes Brandabschnittes eine Konstruktion aus Brandschutzgläsern erforderlich ge-wesen. Aufgrund des zugrundeliegenden Brandschutzkonzeptes war aber ein re-gulärer Brandabschnitt nicht erforderlich, es sollte lediglich im Brandfall die raum-abschließende Wirkung erhalten bleiben. Zu diesem Zweck wurden umfangreiche Versuche durchgeführt, bei denen die Glaskonstruktion durch das Löschwasser der Sprinkler gekühlt wurde. Die Anord-nung wurde bewusst so gewählt, dass die Brandlast (Holzkrippen mit 50 bzw. 85 kg Fichtenholz im Abstand von 40 cm zur Glasscheibe) durch die Sprinkleranlage nicht abgelöscht werden konnte.

Die Versuche wurden in verschiedenen Anordnungen durchgeführt. Es zeigte sich, dass bei der verwendeten Glaskon-struktion (Verbund-Sicherheitsverglasung einschließlich Rahmenkonstruktion) der Raumabschluss über die gesamte Prüf-zeit (30 bzw. 60 min.) erhalten werden konnte.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den vorgenannten Bei-spielen um Einzelkonzeptionen handelt,

und die beschriebenen Versuche spezi-ell für die ausgeführten Projekte Gültig-keit haben. Für andere Projekte müssen jeweils entsprechend der vorgegebenen Parameter (für die angeführten Beispiele u.a. Anordnung der Fahrzeuge oder Art und Material der Glaskonstruktion) je-weils eigene Versuche durchgeführt wer-den. Aus solchen Einzelversuchen kann nicht automatisch eine allgemeine Gültig-keit abgeleitet werden.

4. ZUSAMMENFASSUNG

Sprinkleranlagen sind bei richtiger An-wendung äußerst wirkungsvolle techni-sche Brandschutzanlagen, die es ermög-lichen, auch für Sonderbauwerke einen hohen Sicherheitsstandard zu gewähr-leisten. Bei der Planung, Errichtung und Instandhaltung sind große Fachkennt-nisse und ein hoher technischer Standard erforderlich. Die Regelungen der Instal-lationsrichtlinien müssen eingehalten werden. Sollten dennoch Abweichungen erforderlich sein, so sind diese nachvoll-ziehbar zu begründen bzw. sind erforder-lichenfalls Nachweise über die Wirksam-keit der Sprinkleranlage zu führen. In Österreich sind für Sprinkleranlagen und Automatische Löschhilfeanlagen die Re-gelungen der TRVB 127 S gemeinsam mit der EN 12845 sowie der ÖNORM F 3072.

Bei der Anwendung von Sprinkleranlagen ist jedenfalls die Eignung zu überprüfen, und die Leistungsgrenzen der Sprinkler-anlage sind zu beachten. Normalerweise sind in Behördenvor-schriften lediglich die Zitierung der zu-grundeliegenden Richtlinie (TRVB 127 S [1]) sowie Angaben zum Schutzumfang erforderlich. Alle anderen erforderlichen Regelungen finden sich in der Richtlinie. Bei Sonderanwendungen oder abwei-chenden Schutzzielen ist eine Beschrei-bung der zu erreichenden Ziele auch in Brandschutzkonzepten möglich.Für die Anwendung von Sprinkleranlagen in Sonderfällen sind normalerweise ent-sprechende Nachweise zu führen oder die Wirkung nachvollziehbar in einem Brandschutzkonzept zu beschreiben. Nachweise können u.a. als Naturbrand-versuche geführt werden. Zu beachten ist jeweils, ob die Versuche für eine spezi-elle Anwendung durchgeführt werden oder aufgrund der Versuchsanordnung zu allgemein anwendbaren Ergebnissen füh-ren.

SPRINKLERANLAGEN Die Prüfstelle für Brandschutztechnik 2/20148

Page 9: Die Prüfstelle - Ausgabe 2/2014

Neue Adresse: Voitgasse 4, 1220 Wien

Werte Kunden,

nach einer intensiven Umzugsphase von der Siebenbrunnengasse 21, 1050 Wien in unsere neue Heimat - dem Bundesfeuerwehrzentrum in der Voitgasse 4, 1220 Wien - stehen wir Ihnen wieder mit Rat und Tat zur Verfü-gung.

Wir bitten Sie nochmals, diese Änderung beim Versand Ihrer Geschäftspost zu berücksichtigen. Ein Nachsendeauf-trag wurde bis ca. Ende 2014 eingerichtet.

Unsere Telefonnummern, Fax, Email-Adressen und sonstige Erreichbarkeiten bleiben unverändert!

Wir danken Ihnen nochmals herzlich für ihr Verständnis während der Umzugswochen, wo wir für Sie nur eingeschränkt tätig sein konnten.

Mit 8.9.2014 konnten wir wieder ungestört und voll konzentriert unsere Tätigkeiten aufnehmen und freuen uns Sie weiterhin als unsere Kunden betreuen zu dürfen.

Mit freundlichen Grüßen

DI Wilfried PAUSA

Geschäftsführer

GESCHÄFTSFÜHRUNG UND

GESCHÄFTSSTELLE

WIEN - NIEDERÖSTERREICH:

VOITGASSE 4, 1220 WIEN

TEL. +43 1 544 12 33

FAX +43 1 544 12 33 40

[email protected]

Die Prüfstelle für Brandschutztechnik 2/2014 NEUER STANDORT 9

Page 10: Die Prüfstelle - Ausgabe 2/2014

Prüfstellefür Brandschutztechnik

IMPRESSUM:Herausgeber, Medieninhaber: Prüfstelle für Brandschutztechnik des österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes Ges.m.b.H, A-1220 Wien, Voitgasse 4, Geschäftsführer Dipl.-Ing. Wilfried Pausa, Telefon: +43 1 544 12 33, Telefax: +43 1 544 12 33-40, E-Mail: [email protected], FN 148379 f, UID ATU 41970603Redaktion, Layout, Anzeigenverkauf: Mag. (FH) Pamela Hniliczka, Mobil: +43 676 63 80 398, E-Mail: [email protected] Erscheinungsweise: periodisch als kostenlose Online-Zeitschrift Titelbild: ©Cofely

Geschäftsführung: Voitgasse 4, 1220 Wien Tel.: +43 1 544 12 33, Fax: DW 40 E-Mail: [email protected]

Außenstelle Burgenland:Leithabergstraße 41, 7000 EisenstadtTel.: +43 2682 621 05 - 0E-Mail: [email protected]

Außenstelle Kärnten:Kronen Platz 1/1, 9020 KlagenfurtTel.: +43 463 420 362E-Mail: [email protected]

Außenstelle Oberösterreich:Stahlstraße 33, Postfach 3, 4031 LinzTel.: +43 732 6585 9773E-Mail: [email protected]

Außenstelle Salzburg:Karolingerstraße 30, 5020 SalzburgTel.: +43 662 828 122 - 0E-Mail: [email protected]

Außenstelle Steiermark:Andritzer Reichsstraße 18, 8045 GrazTel.: +43 316 72 22 25E-Mail: [email protected]

Außenstelle Tirol:Florianistraße 1, 6410 TelfsTel.: +43 5262 6912 111E-Mail: [email protected]

Außenstelle Vorarlberg:Grafenweg 8, 6890 LustenauTel.: +43 5577 844 14E-Mail: [email protected]

8x in österreicH

Akkreditierte Prüf- und Inspektionsstelle

www.prüfstelle.at

>> Überprüfung und Revision von >> Brandmeldeanlagen >> Brandfallsteuerungen >> Sprinkler- und Gaslöschanlagen>> Berechnung, Überprüfung und Revision von >> Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) >> Druckbelüftungen >> Typenprüfungen von >> Brandmelderzentralen >> Brandmeldesystemen >> Brandfallsteuer- und Einsatzleitsystemen >> Gaslöschsystemen >> Elektroakustischen Notfallsystemen >> Pumpen >> Sauerstoffreduktionssystemen>> Erstellung von Brandschutzkonzepten>> Brandschutzevaluierungen>> Personal für Brandsicherheitswachdienste, u.v.m.

unsere kompetenzen ... iHre Vorteile

TÄTIGKEITEN IM NICHT AKKREDITIERUNGSFÄHIGEN BEREICH

Durch praxiserfahrene Prüfer, welche vor allem im beratenden Sektor und in der Ausarbeitung von Brandschutzkonzepten und Brand-schutzevaluierungen tätig sind, können auch die nicht akkreditierungs-fähigen Bereiche durch die Prüfstelle für Brandschutztechnik abgedeckt und für Sie zielführend umgesetzt werden.

An führender Stelle sind viele unserer Prüfer im anlagentechnischen Brandschutz in österreichischen Normengremien und in der Europan-ormung tätig. Dies gewährleistet, mit uns als Partner die neuesten Erk-enntnisse in der Prüftätigkeit an der Hand zu haben. Unsere Prüfer “beten die Normen nicht herunter”, sie wissen was dahinter steckt und warum gewisse Forderungen aufgenommen wurden.