Die Prüfstelle - Ausgabe 3/2013

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Prüfstelle Die für Brandschutztechnik Nachrichten der Prüfstelle für Brandschutztechnik des Östereichischen Bundesfeuerwehrverbandes AUSGABE 3/2013 Brandursachen- ermittlung Vorgehen am Brandplatz, Rekonstruktion der Brandentstehungsstelle, Brandursachenschema Europanormung im Jahr 2013

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Die Brandursachenermittlung Neue Regelwerke 2013 - Teil 3 - Bericht aus der Europanormung

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PrüfstelleDie

für BrandschutztechnikNachrichten der Prüfstelle für Brandschutztechnik des Östereichischen Bundesfeuerwehrverbandes AUSGABE 3/2013

Brandursachen-ermittlungVorgehen am Brandplatz, Rekonstruktion der Brandentstehungsstelle, Brandursachenschema

Europanormung im Jahr 2013

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Die BrandursachenermittlungDie Brandursachenermittlung ist ein Gebiet der Kriminologie und wird von verschiedensten Institutionen betrieben (Feuerwehr, Polizei, Versicherungen, etc.).

Ing. Wolfgang Fiala, BSc.

Bei der Brandursachenermittlung muss man zwischen einer strafba-ren und einer fahrlässigen Hand-

lung, aber auch zwischen möglichen technischen Gründen unterscheiden. Die ersten zwei werden auch im Strafgesetz in den Paragraphen §169 und §170 im siebten Abschnitt des STGB unterschie-den:

„GEMEINGEFÄHRLICHE STRAFBARE HAND-LUNG UND STRAFBARE HANDLUNG GEGEN DIE UMWELT“

BRANDSTIFTUNG§169(1) Wer an einer fremden Sache ohne Einwilligung des Eigentümers eine Feu-ersbrunst verursacht, ist mit einer Frei-heitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer an einer eigenen Sache oder an der Sache eines anderen mit dessen Einwilligung eine Feuersbrunst verursacht und dadurch eine Gefahr für Leib und Leben (§89) des anderen oder eines Dritten oder für das Eigentum eines Dritten in großem Aus-maß herbeiführt.

(3) Hat die Tat den Tod eines Menschen oder schwere Körperverletzung (§ 84 Abs. 1) einer größeren Anzahl von Menschen zur Folge oder sind durch die Tat viele Menschen in Not versetzt wor-den, so ist der Täter mit einer Freiheits-strafe von fünf bis fünfzehn Jahren, hat sie aber den Tod einer größeren Zahl von Menschen nach sich gezogen, mit einer Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren oder mit lebenslanger Freiheits-strafe zu bestrafen.

§ 170(1) Wer eine der im Sinn des § 169 mit Strafe bedrohten Taten fahrlässig begeht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.

(2) Hat die Tat den Tod eines Menschen oder schwere Körperverletzungen (§ 84 Abs. 1) einer größeren Zahl von

Menschen zur Folge oder sind durch die Tat viele Menschen in Not versetzt wor-den, so ist der Täter mit einer Freiheits-strafe bis zu drei Jahren, hat sie aber den Tod einer größeren Zahl von Menschen nach sich gezogen, mit einer Freiheits-strafe von sechs Monaten bis zu fünf Jah-ren zu bestrafen 1)

1) Strafgesetzbuch; Birklbauer/ Keplinger; 2008; ProLibris, S210-212

DEFINITION DER TATHANDLUNG DER FEUERS-BRUNST IM GESETZ:

„Feuerbrunst ist die Entfesselung eines Feuers, das durch sein Ausmaß nur schwer oder gar nicht mehr beherrschbar ist, weil für seine Bekämpfung die ge-wöhnlichen Mittel bzw. die üblichen Vor-kehrungen (Feuerlöscher, Sand usw.) nicht ausreichen. Eine Feuersbrunst setzt somit eine entsprechende räumliche Aus-dehnung des Brandobjektes voraus. Eine Feuersbrunst kann auch durch das An-zünden eines einzeln stehenden Objekts (Haus, Tankstelle, Omnibus) herbeige-führt werden, wenn dieses nicht isoliert ist und die Gefahr einer weiteren Ausbrei-tung des Feuers besteht (vgl. OHG 12. 9. 1996, 150s121/96). Bleibt das Feuer al-lerdings auf ein Brandobjekt beschränkt (z. B. Altpapiercontainer), liegt keine Feu-ersbrunst vor. 2)

2) Strafgesetzbuch; Birklbauer/ Keplinger; 2008; ProLibris, S210

Bei strafbaren Handlungen ist eine wei-tere Unterscheidung zwischen Brandur-sachenermittler und Brandermittler erfor-derlich.

BRANDERMITTLER VS. BRANDURSACHENER-MITTLEREin Brandermittler ist für die Ausfor-schung der Täter und die generelle krimi-nologische Arbeit zuständig. Der Brandursachenermittler ist mit der Er-mittlung der Brandursache betraut, er übergibt seine Ergebnisse dem Brander-mittler.

DIE BRANDURSACHENERMITTLUNGFür die eigentliche Arbeit der Brandursa-chenermittlung werden vom Brandursa-chenermittler Fähigkeiten und Wissen in

den Bereichen Chemie, Physik und auch in der Brandlehre verlangt. Kombinations-fähigkeiten, juristisches Wissen, dabei vor allem Gesetze, Landesgesetze, die gesetzlichen Normen und die techni-schen Richtlinien des vorbeugenden Brandschutzes (weiterhin als TRVB be-zeichnet) betreffend und Kenntnisse zum Thema Bauordnung sind ebenfalls Eigen-schaften eines guten Ursachenermittlers.

BRANDLEHREWissen zur Brandlehre ist für die Brand-ursachenermittlung unausweichlich. Der Brandursachenermittler muss ein Grund-wissen der chemischen Abläufe und der physikalischen Abläufe bei Bränden ha-ben und dieses Wissen auch anwenden können. Der Brandablauf unterteilt sich in Brandentstehung, Brandverlauf und das Erlöschen des Brandes.

DEFINITIONEN, DIE FÜR DAS VERSTÄNDNIS DER BRANDLEHRE UNAUSWEICHLICH SINDDie Zündtemperatur ist die niedrigste Temperatur, bei der sich ein Stoff mit Hilfe einer Zündquelle entzünden kann. Ent-fernt man die Zündquelle, erlischt die Flamme. Diese Temperatur wird bei Flüs-sigkeiten auch Flammpunkt genannt.

Der Brennpunkt ist jene Temperatur, bei welcher ein brennbarer Stoff genügend brennbare Gase auf seiner Oberfläche besitzt, um mit einer Zündquelle entzün-det zu werden. Entfernt man die Zünd-quelle bei dieser Temperatur, so brennt er selbstständig weiter.

Die Selbstentzündungstemperatur ist die Temperatur, bei der unter Wärmestau-bedingungen eine derartige Selbsterwär-mung entsteht, dass es zu einer Eigen-zündung eines Stoffes ohne Einfluss einer sekundären Flamme kommen kann. Die Selbstentzündungstemperatur liegt daher zwischen der Selbsterwärmungs-temperatur und der Zündtemperatur.

Der Oxidationsprozess einer Verbren-nung ist immer eine exotherme Reaktion. Diese Reaktion kann nur gestartet wer-den, wenn ein energetischer Anstoß und

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die stofflichen Voraussetzungen gegeben sind. Man unterscheidet bei den Oxidati-onen zwischen langsamer und schneller Oxidation.

Die langsam verlaufende Oxidation, bei der die Temperatur nie 200° C übersteigt, zersetzt den organischen Stoff langsam z. B. durch Verwesen oder Rosten. Bei dieser Oxidation ist keine Flamme vor-handen. Bei der schnell verlaufenden Oxidation werden die Temperaturen kurz auch über 200°C hoch. In Ausnahmefällen können auch geringere Temperaturen ausrei-chen, um diese Reaktion in Gang zu brin-gen.

DER VERBRENNUNGSVORGANGBei einer Verbrennung handelt es sich im-mer um eine exotherme, chemische Re-aktion, bei der ein brennbarer Stoff unter Einwirkung von Sauerstoff zu den Ver-brennungsprodukten Feuerschein und Wärmeentwicklung verbunden wird. Es verbrennt kein Stoff, es kommt nur zu ei-

ner Stoffumwandlung. Hierzu wird eine Energieumwandlung benötigt, diese kann exotherm, aber auch endotherm sein. Bei der Verbrennung wird Energie abgege-ben, diese abgegebene Energie wird so-wohl als Licht, als auch als Wärme wahr-genommen. Diese abgegebene Energie wird als Brennwert angegeben. Der Sau-erstoff, der selbst eigentlich unbrennbar ist, wird für die Verbrennung unbedingt benötigt.

Die Stoffe, die bei der Verbrennung unter Temperaturen von bis zu ca. 1500° C neu entstehen oder nach der Verbrennung überbleiben, sind bei festen brennbaren Stoffen fest und gasförmig. Zu den fes-ten Verbrennungsprodukten gehören an-organische Stoffe wie Asche oder im Brandrauch auch nicht verbrannte Teil-chen, wie Kohlenstoff oder Rußteilchen. Die gasförmigen Verbrennungsprodukte (Rauchgase) sind vom verbrennenden Stoff abhängig, man findet jedoch immer Kohlendioxid (CO2) und das giftige Koh-lenmonoxid (CO) vor. Bei verschiedenen Stoffen, wie z.B. Kunststoffen, entstehen

immer auch noch gasförmige Teile von Säuren, Laugen oder anderen giftigen Substanzen.Physikalische Vorgänge sind bei der Ver-brennung von Bedeutung, weil durch die Wärmezufuhr eine Änderung des Aggre-gatzustandes, der Temperatur, der me-chanischen Eigenschaften oder einer Ausdehnung der Objekte oder Stoffe, die von der Verbrennung betroffen wurden, herbeigeführt werden kann.

Ebenfalls zu beachten ist auch die Wär-meleitung, Konvektion und Wärmestrah-lung für den Transport der Wärme. Alle drei Arten spielen bei der Entstehung, Entwicklung und Ausbreitung des Bran-des eine wichtige Rolle. Durch die kom-plexe chemische und physikalische Zu-sammensetzung der Reaktionen und auch durch die immer verschiedene Zu-sammensetzung der verbrennenden Stoffe ist eine einheitliche Beschreibung der Folgeprodukte oder der Verbrennung nicht möglich.

FEST FLÜSSIG GASFÖRMIG

GASE / DÄMPFE

GLUTBRAND FLAMMEN

entgast nicht

Abb. 1 Verbrennungsvorgang bei festen, flüssigen oder gasförmigen Stoffen

BRANDURSACHENERMITTLUNG4 Die Prüfstelle für Brandschutztechnik 3/2013

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Beim Brandverhalten unterscheidet man den Gasbrand (Vermischung des brenn-baren Gases mit Sauerstoff), den Flüs-sigkeitsbrand (Verdampfung an der Ober-fläche und darauffolgend Gasbrand) und den Feststoffbrand (Pyrolyse zur Erzeu-gung brennbarer gasförmiger Produkte). Der Feststoffbrand, mit den Produkten der Pyrolyse ist letztlich ebenfalls ein Gasbrand.

Aktivierung Reaktionswärme

WärmeverlusteAufbereitung

Zündenergie

Wärmeverbrauch

ENTZÜNDEN

BRENNEN

Abb. 2 Der Verbrennungsverlauf 11)

11) Schneider; Grundlagen der Ingenieurmethoden im Brandschutz; 2002; Wernerverlag; Seite 81

Der Chemische Prozess der Verbrennung ist sehr komplex und wird hier nur teil-weise erklärt.

Wenn Luft zur Verbrennung genommen wird, ist N2 ein Begleiter der Reaktion. Im Prinzip gehen wir immer von einem Inert-gas aus, wobei man auch hier vorsichtig sein muss. Auf der einen Seite können wir bei hohen Temperaturen Nitrosegas erzeugen, auf der anderen Seite kühlt es die Reaktion ab. Zwar nehmen 80% des Gasstroms nicht wirklich an der Verbren-nung teil, sie müssen aber trotzdem nochmals erwärmt werden. Ebenso ver-langsamt es die Reaktion der Verbren-nung, da die Reaktanden räumlich von-einander getrennt sind.

Sind jetzt die bekannten vereinfachten Verbrennungsgleichungen falsch? Ja und Nein. Sie erklären im Großen und Gan-zen, was nach der Verbrennung vorhan-den ist, aber in kleinster Weise was in der „Flamme“ selbst passiert. Man kann auch nicht verstehen, woher giftige Gase und Verbrennungsrückstände kommen, wenn man nur die vereinfachten Gleichungen nehmen möchte.

Abschließend möchte ich noch die ge-meinsame Verbrennung von H2 und C kurz ansehen. Wenn wir die Reaktions-gleichung

anschauen, sehen wir, dass die Endpro-dukte der Verbrennungsreaktion (siehe oben) weiter arbeiten können.

Es ist völlig falsch zu glauben, das Was-ser und Kohlendioxyd nicht mehr reagie-ren würden. Sie sind zwar bei Raumtem-peratur und Normaldruck sehr stabil, nicht aber bei höheren Temperaturen.

Wenn man ÖL oder Kohle verbrennt, wird es noch viel unübersichtlicher, weil ich hier dann auch größere Moleküle anse-hen muss.

Und wer unterstöchiometrisch eine Ver-brennung führt, wird bald sehen, dass grausliche Dinge inklusive Rauch und Gestank entstehen.

H2O und CO2 sind farb- und geruchlos!

Der Ablauf der Verbrennung ist jedoch nicht genau vorherzusagen. Die komple-xen chemischen und physikalischen Pro-zesse bleiben zu einem gewissen Teil un-berechenbar. Der Verbrennungsvorgang endet, sobald entweder kein Brennstoff, keine Energie oder kein Sauerstoff mehr vorhanden sind.

BRANDURSACHENSCHEMA

Nachdem die Brandentstehungsstelle festgelegt und der Zustand vor dem Brand rekonstruiert wurde, werden mög-liche Brandursachen mittels eines Elimi-nationsverfahrens ausgeschlossen. Zur Erstellung der in Frage kommenden Brandursachen gibt es Schemen. Eines nach den Überlegungen des Wieners Dr. Graßberger, welche 1951 niedergeschrie-ben wurden und eines von Cicha, aus dem Jahre 2004. Dabei fällt auf, dass die beiden Modelle eine große zeitliche Dif-ferenz aufweisen.

BRANDURSACHENSCHEMA NACH GRASSBER-GER

A Zündung durch Wärmeentstehung

I.) Elektrische Energie als Wärmequelle a.) Atmosphärische Elektrizität b) Terrestrische Elektrizität 1.) Statische Elektrizität (Reibungs- elektrizität) 2.) Dynamische Elektrizität (elektrischer Strom) 2.1.) Widerstandswärme 2.2.) Unterbrechungsfunken und stehender Flammenbogen

II.) Kinetische Energie (Bewegung) als Wärmequelle: a) Kompression b) Schlag c) Reibung

III.) Molekulare Energie als Wärmequelle (Selbstentzündung) a) Adsorptionswärme b) Gärungsvorgänge c) Oxidationswärme d) Reaktionswärme

B Zündung durch Wärmeübertragung

I.) Kosmische Einwirkung a) Sonnenstrahlung b) Meteore und Meteoriten

II.) Terrestrische Einwirkungen a) Einschlag von Munition und Feuer- werkskörper b) Feuerstätten 1.) Mittelbare Zündung durch Wärme- leitung und Wärmestrahlung 1.1.) Infolge von Mängeln in Feuer- stätten 1.2.) Durch Nahebringen oder Über- hitzen brennbarer Stoffe

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2.) Unmittelbare Zündung durch Glut oder Flammen 2.1.) Durch Austreten von Glut und Flammen aus Feuerstätten und Rauch- abzug Funkenflug Schwelgasexplosion Andere Fälle 2.2.) Durch Eindringen brennbarer Stoffe in die Feuerung c) Andere Wärmespender d) Beleuchtungskörper 1) Ortsfeste Beleuchtungskörper 2) Ortsveränderliche Beleuchtungs- körper e) Entzündete, nachglühende und heiße Stoffe 1.) Brennstoffe und Zündmittel 2.) Glimmstoffe (Tabakwaren) 3.) Werkstoffe und deren Abfälle f) Funkensprühende Arbeitsvorgänge g) Explosionsmotoren h) Offenes Feuer

BRANDURSACHENSCHEMA NACH CICHA 2004

Bei diesem Brandursachenschema über-schneiden sich die Brandursachen. Ver-schiedene Zündmöglichkeiten oder be-stimmte Zustände können gleichzeitig vorkommen oder dann, wenn eine Brand-ursache eine andere entstehen lässt. Die Unterscheidung teilt sich in natürliche Ur-sachen, Einwirkung von Zündquellen auf brennbare Stoffe und technische Ursa-chen. Von natürlichen Brandursachen spricht man bei einer Brandentstehung durch biologische, physikalische oder chemische Vorgänge, auch Tiere als Ver-ursacher werden zu dieser Gruppe ge-zählt.

Die zweite Gruppe befasst sich mit Brän-den, die durch die Handlung von Men-schen herbeigeführt wurden, aber auch Wärmestau, Elektro-Anlagen und Feuer-werkskörper sind mögliche Zündquellen aus dieser Gruppe von Brandursachen. Die dritte Gruppe sind jene Brände, die einen technischen Ursprung haben, wie bauliche Mängel, aber auch Reibung und elektrische Leitungen oder auch heiße Flächen.

Obwohl zwischen den zwei Schemen ei-nige Jahre Unterschied liegen, kann man diese teilweise vergleichen. Es fällt auf, dass viele Inhalte ident sind, sie sind oft nur verschieden benannt oder geben eine neue Zündungsursache an.

Holz

Kohle

Silage

in Verbindung mit Sauerstoff

Blitzschlag

organische Stoffe

Heu, Stroh

Pellets

Öle, Fette

z. B. Dünger

anorganische Stoffe

z. B. Eisensulfide

Natürliche

Selbstentzündungdurch Tiere

Schadfraß

Metalle Chemikalien

Einwirkung einer Zündquelle

Abb. 3 Natürliche Brandursachen

Materialfehler

Technische

Installations- u. Wartungsfehler

Isolations-fehler

Reibung- und Schlagfunken

Explosion durch Funken

technische Havarie und Störungen

bauliche Mängel elektrische Reibung heiße Flächen

elektrostatische Funken

LichtbogenfunkenGerätefehler

Schornstein-anlagen

Heizungsanlagen

Abstand zu heißen Flächen

brennbare Stoffe auf

heißen

Heißläufer Funkenbildung Kompression von Gasen

Abb. 4 Technische Brandursachen

Funken

Einwirkung von Zündquellen auf brennbare Stoffe

Zigarettenglut

unachtsamer Umgang

in brennbaren Behältern

Schweißflamme

Streichhölzer

Kerzen

Brandsätze

Explosionen

nachglühende Stoffe Feuerwerkskörper

Sicherheitsabstände

unsachgemäße Anwendung

Wärmestau Bedienfehler E-Anlagen offenes Feuer

Überlastung

Abb. 5 Einwirkung von Zündquellen auf brennbare Stoffe

BRANDURSACHENERMITTLUNG Die Prüfstelle für Brandschutztechnik 3/20136

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ZUSAMMENFASSUNG DER BEIDEN BRANDUR-SACHENSCHEMEN

Es ist leicht erkennbar, dass die Einord-nung der Brandursachen in einen Brand-ursachenkatalog eine ziemliche schwie-rige Sache ist und die Kriterien eine große Herausforderung sein können.Beide Schemen kombiniert würden mit Sicherheit die meisten Brandursachen abdecken. Auch alte Brandursachen, die heutzutage oft vernachlässigt werden oder selten vorkommen, sollten in der Ausbildung von Brandursachenermittlern nicht in Vergessenheit geraten.

Man kann resümierend sagen, dass sich das Brandursachenschema von Graßber-ger eher auf die physikalischen und die chemischen Eigenschaften der Zündquel-len beziehen. Das Brandursachen-schema Cicha 2004 ist eher praktisch ori-entiert und unserer Zeit angepasst.

BRANDSTIFTUNG ALS EIGENER PUNKTDass die Brandstiftung als eigener Punkt nicht aufscheint, ist nur zum Teil verwun-derlich. Dies ist wahrscheinlich darauf zu-rückzuführen, dass sie zu den verschie-

densten Unterpunkten in den Schemen einzuteilen wäre. Man denke an eine Brandstiftung mittels Beleuchtungskör-per. Wenn man diese Art der Brandstif-tung näher betrachtet, kann man dies gut veranschaulichen. Man gibt in die Schale eines Deckenfluters brennbare Flüssig-keit und schaltet die Lampe über eine Zeitschaltuhr. Die brennbare Flüssigkeit entzündet sich und löst einen Brand aus. Diese Brandursache wäre einerseits durch die Kategorie „Beleuchtungskör-per“ abgedeckt, andererseits würde sie auch unter „Überhitzen brennbarer Stoffe“ und teilweise unter „Brennstoffe und Zündmittel“ fallen.

Dies sind die wichtigsten Punkte, die bei einer Brandursachenermittlung zu beach-ten sind. Beim Vergleich der Brandursa-chenschemen wurde klar, dass Dr. Grass-berger seiner Zeit voraus war, aber einige Brandursachen veraltet sind.

IN DER NÄCHSTEN AUSGABE ERFAHREN SIE NOCH MEHR ZUR GESCHICHTE DER BRAND-URSACHENERMITTLUNG UND ZUM VORGEHEN AM BRANDPLATZ, SOWIE DER REKONSTRUK-TION DER BRANDENTSTEHUNGSSTELLE

Die Prüfstelle für Brandschutztechnik 3/2013 BRANDURSACHENERMITTLUNG 7

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Neue Regelwerke 2013 Teil 3 - Bericht aus der EuropanormungAufgrund der vorgeschriebenen dreijährigen Überarbeitungsfrist von EN befinden sich eine Vielzahl von Normen der EN 54-Serie (Bestandteile von Brandmeldeanlagen) derzeit in Überarbeitung.

Dipl.-Ing. Wilfried Pausa

Hiezu zählen EN 54-3 (Sirenen), EN 54-10 (Linearmelder), EN 54-11 (Druck-knopfmelder), EN 54-23 (Lautsprecher) usw.Auf die wichtigsten wird im nachfolgen-den detailliert eingegangen:

EN 54-13: COMPATIBILITY REQUIREMENTS

Diese Norm wird in der Working Group (WG) 9 (Vorsitzender Jean Gabriel Sans) erarbeitet, österreichische Mitglieder sind Ing. Strohmeier (Schrack Seconet), Ri-chard Rökk (Prüfstelle f. Brandschutz-technik) und DI W. Pausa (Prüfstelle f. Brandschutztechnik).

Ursprünglich als Systemnorm geplant, wurde die Norm aufgrund unüberbrück-barer Meinungsunterschiede innerhalb der europäischen Länder in ihrer 1. (der-zeit gültigen) Fassung auf eine Kompati-

bilitätsnorm „zurückgestutzt“.

Diese EN ist eine der wenigen innerhalb der EN 54-Serie, die nicht mandatiert ist und wird daher nur in wenigen Ländern angewandt, so auch nicht in Österreich.

Leider ist die Überarbeitung, die nahezu abgeschlossen ist, auch nicht viel besser: es gelang den österr. Vertretern zwar, ei-nige wichtige Punkte wie Bestimmungen über vernetzte und hierarchische Sys-teme in die Norm zu „reklamieren“, die meisten Vorschläge scheiterten jedoch mit dem Hinweis, dass es sich um keine System-, sondern eine Kompatibilitäts-norm handle und die Vorschläge Sys-temanforderungen darstellen.

In ihrer derzeitigen Fassung - die sich vermutlich nicht mehr entscheidend än-dern wird - ist der Entwurf nicht besser

als die bestehende Norm, wird von Ös-terreich abgelehnt und nach Erscheinen bei uns auch nicht angewendet werden.

EN 54-2: BRANDMELDERZENTRALEN

Diese wird in der WG 7 (Vorsitzender Kjell Ericsson) erarbeitet, österreichische Mit-glieder sind Ing. Strohmeier (Schrack Se-conet), Richard Rökk (Prüfstelle f. Brand-schutztechnik) und DI W. Pausa (Prüfstelle f. Brandschutztechnik):

Aufgrund neuer Bestimmungen des CEN und der Kommission über den Aufbau von Normen, darf es nur mehr 6 Kapitel ge-ben, wobei genau vorgegeben ist, was in jedem einzelnen behandelt wird: so müs-sen sich z.B. in Kap. 4 Anforderungen an das Produkt, in Kap. 5 die Umwelttests befinden.Dies führte zu einer totalen Umnumerie-rung und hatte Kapitelnumerierungen in der Art „4.1.1.2.3.5.1.“ zur Folge: don‘t blame it on the working group, but on CEN”

Bereits in den ersten Sitzungen ist es der österreichischen Delegation gelungen, eine komplette Umstrukturierung durch-zusetzen, die unserer Meinung nach sehr zur besseren Lesbarkeit und Umsetzung für die Firmen und Prüfstellen führt:

Waren bisher Anforderungen an einzelne Geräte nach Art sortiert, also z.B. Ab-schaltungen oder Störungen, was dazu führte, daß z.B. die Anforderungen für Si-renen (Funktion C gemäß ÖNORM EN 54-1) in verschiedenen Kapiteln verstreut über das ganze Dokument zu finden wa-ren, so erfolgte nunmehr eine Sortierung der Anforderungen nach Geräten, sodass sich unter dem Kapitel „Funktion C“ alle Anforderungen an Funktion und Darstel-lung finden: eine wesentliche Erleichte-

NEUE REGELWERKE - EUROPANORMUNG Die Prüfstelle für Brandschutztechnik 3/20138

Page 9: Die Prüfstelle - Ausgabe 3/2013

rung für Produktdesigner und -manager.

Der terrierartigen Beharrlichkeit der ös-terreichischen Delegation ist es gelun-gen, dass eine Vielzahl von Verbesserun-gen und Neuerungen durchgesetzt werden konnte bzw. Forderungen, die wir schon vor 20 Jahren erhoben haben, end-lich in die Norm aufgenommen wurden.

Beispielhaft und keineswegs erschöpfend seien genannt:• genauere Anforderungen an Gerät G (=

Brandfallsteuerungen), sodaß die ent-haltenen Forderungen fast unsere ÖNORM F 3001 widerspiegeln

• dem technischen Fortschritt Rechnung tragend, können zukünftig LEDs auch auf einem Farbdisplay als Symbole dar-gestellt werden, sodaß Brandmelder-zentralen nicht 35 LEDs haben müs-sen, was für den Entwickler einen wesentlichen Vorteil darstellt, da zu-künftige Anzeigen leicht über Software nachgebildet werden können und nicht eine Änderung des gesamten Layouts der Brandmelderzentrale nach sich zie-hen. Die dadurch erreichte Kostener-sparnis soll auch nicht vergessen wer-den ....

• der völlig sinnlose Rütteltest, bei dem eine Brandmelderzentrale auf eine Erd-beschleunigung von 1,2 g getestet wurde (der Staudamm in Kaprun ist auf eine solche gerechnet ...) und gegen den der Autor schon vor 20 Jahren ge-wettert hat, wurde ersatzlos entfernt, ebenso der unnötige Kältetest. Dies führt zu niedrigeren Prüfkosten, damit zu günstigeren Produkten, höherer Ak-zeptanz, größerer Verbreitung und da-mit zur Schaffung von Arbeitsplätzen der österreichischen Produzenten.

Unserer Ansicht nach stellt der (fast fer-tig gestellte) Entwurf der neuen EN 54-2 einen Meilenstein dar und es ist zu hof-fen, dass er in der Endabstimmung eine genehmigungsfähige Mehrheit findet.

EN (TS) 54-14: INSTALLATIONSRICHTLINIEN FÜR BRANDMELDEANLAGEN

Diese wird in der WG 11 (Vorsitzender DI W. Pausa) erarbeitet, österreichische Mit-glieder sind Ing. Strohmeier (Schrack Se-conet) und Richard Rökk (Prüfstelle f. Brandschutztechnik).

Obzwar der Versuch eine Rahmenrichtli-nie mit durch die nationalen Gremien zu

füllenden Anforderungen gescheitert ist, und nunmehr statt einer EN eine TS (Technical Specifications) erarbeitet wird, schreitet die Arbeit sehr gut voran und es wird versucht, eine europaweit einheitli-che Installationsrichtlinie zu schaffen. Die tatsächlichen Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern sind nicht so groß, daß sie unüberbrückbar wären.

Die im Zuge der sehr produktiven Diskus-sionen gewonnenen Erkenntnisse oder Anforderungen anderer Länder fließen oft unmittelbar nach den Sitzungen in natio-nale Regelwerke ein. Beispielhaft sei die Änderung der TRVB 123 bezüglich des Rauchaufstiegswinkels oder die Einsetz-barkeit von Rauchansaugsystemen in größeren Höhen als bisher genannt.

Umgekehrt wurden österreichische Re-gelungen wie z.B. die Tabellen über Flam-menmelder oder die Regelungen bei klei-nen Deckenfeldern in den Entwurf der EN 54-14 aufgenommen.

Eine einheitliche europäische „TRVB 123“ wäre ein enormer Gewinn für die eu-ropäische Industrie, um im Konkurrenz-kampf mit amerikanischen Firmen in Fernost, Rußland oder den arabischen Ländern, welche derzeit mangels euro-päischer Installationsrichtlinien die NFPA Regeln anwenden, zu reüssieren.

Durch die Mitarbeit der Mitglieder der Prüfstelle f. Brandschutztechnik in vielen europäischen Normengremien ist ge-währleistet, daß unsere Kunden immer am „Puls der Zeit“ sind und wir auch wis-sen, „was kommen wird“ und „warum es kommt“ und nicht einfach Anforderungen „nachbeten“.

Die Prüfstelle f. Brandschutztechnik läßt sich diese Mitarbeit an der Europanor-mung jährlich einen gehörigen Betrag Geld kosten, der in der Größenordnung von 25 % unseres Gewinnes liegt.

Zusammenfassend kann gesagt werden, daß die nunmehr 25-jährige Erfahrung des Autors in der Europanormung gezeigt hat, daß auch ein kleines Land wie Ös-terreich bei Beharrlichkeit, Sachwissen und Überzeugungsfähigkeit in Europa Entscheidendes vorantreiben und ändern kann. Es wäre zu wünschen, daß sich mehr ös-

terreichische Firmen, Institutionen und In-spektionsstellen an der Europanormung zum Wohle unserer Industrie und Arbeits-plätze beteiligen und nicht nur von dem von Wenigen Erarbeiteten „partizipieren“.

Das zuständige ONK 172 bietet jegliche mögliche Unterstützung und Interessierte mögen sich bitte an das ONK 172 im Wege des Referenten Martin Lorenz wen-den.

TEIL 4: AUSBLICK AUF DIE EUROPÄISCHE ZERTIFIZIERUNGSNORM FÜR FACHFIRMEN: ERSCHEINT IN AUSGABE 4/2013

ZUSATZHINWEIS

Es wird daraufhingewiesen, dass die Bauproduktenrichtlinie mit 1. Juli 2013 durch die Bauprodukten-Verordnung ersetzt wurde.

WEITERFÜHRENDE LINKS:

https://www.cen.eu/

http://esearch.cen.eu/esearch/

https://www.austrian-standards.at/

Die Prüfstelle für Brandschutztechnik 3/2013 NEUE REGELWERKE - EUROPANORMUNG 9

Page 10: Die Prüfstelle - Ausgabe 3/2013

Prüfstellefür Brandschutztechnik

IMPRESSUM:Herausgeber, Medieninhaber: Prüfstelle für Brandschutztechnik des österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes Ges.m.b.H, A-1050 Wien, Siebenbrunnengasse 21, Geschäftsführer Dipl.-Ing. Wilfried Pausa, Telefon: +43 1 544 12 33, Telefax: +43 1 544 12 33-40, E-Mail: [email protected], FN 148379 f, UID ATU 41970603Redaktion, Layout, Anzeigenverkauf: Mag. (FH) Pamela Hniliczka, Mobil: +43 664 512 04 37, E-Mail: [email protected] Erscheinungsweise: periodisch als kostenlose Online-Zeitschrift Titelbild: © Bergringfoto - Fotolia.com

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Außenstelle Vorarlberg:Grafenweg 8, 6890 LustenauTel.: +43 5577 844 14E-Mail: [email protected]

8x in Österreich

Staatlich akkreditierte Prüf- und Inspektionsstelle

www.prüfstelle.at

>> Überprüfung und Revision von >> Brandmeldeanlagen >> Brandfallsteuerungen >> Sprinkler- und Gaslöschanlagen>> Berechnung, Überprüfung und Revision von >> Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) >> Druckbelüftungen >> Typenprüfungen von >> Brandmelderzentralen >> Brandmeldesystemen >> Brandfallsteuer- und Einsatzleitsystemen >> Gaslöschsystemen >> Elektroakustischen Notfallsystemen >> Pumpen >> Sauerstoffreduktionssystemen>> Erstellung von Brandschutzkonzepten>> Brandschutzevaluierungen>> Personal für Brandsicherheitswachdienste, u.v.m.

Unsere Kompetenzen ... ihre Vorteile

TÄTIGKEITEN IM NICHT AKKREDITIERUNGSFÄHIGEN BEREICH

Durch praxiserfahrene Prüfer, welche vor allem im beratenden Sektor und in der Ausarbeitung von Brandschutzkonzepten und Brand-schutzevaluierungen tätig sind, können auch die nicht akkreditierungs-fähigen Bereiche durch die Prüfstelle für Brandschutztechnik abgedeckt und für Sie zielführend umgesetzt werden.

An führender Stelle sind viele unserer Prüfer im anlagentechnischen Brandschutz in österreichischen Normengremien und in der Europan-ormung tätig. Dies gewährleistet, mit uns als Partner die neuesten Erk-enntnisse in der Prüftätigkeit an der Hand zu haben. Unsere Prüfer “beten die Normen nicht herunter”, sie wissen was dahinter steckt und warum gewisse Forderungen aufgenommen wurden.