Die Prüfstelle - Ausgabe 4/2013

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Prüfstelle Die für Brandschutztechnik Nachrichten der Prüfstelle für Brandschutztechnik des Östereichischen Bundesfeuerwehrverbandes AUSGABE 4/2013 Brandursachen- ermittlung Geschichte der Brandursachenermittlung, Vor- gehen am Brandplatz, Rekonstruktion der Brand- entstehungsstelle Ausblick auf die europäische Zertifizierungs- norm für Fachfirmen

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Brandursachenermittlung - Teil 2 (Geschichte der Brandursachenermittlung, Vorgehen am Brandplatz, Rekonstruktion der Brandentstehungsstelle) Ausblick auf die europäische Zertifizierungsnorm für Fachfirmen

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PrüfstelleDie

für BrandschutztechnikNachrichten der Prüfstelle für Brandschutztechnik des Östereichischen Bundesfeuerwehrverbandes AUSGABE 4/2013

Brandursachen-ermittlungGeschichte der Brandursachenermittlung, Vor-gehen am Brandplatz, Rekonstruktion der Brand-entstehungsstelle

Ausblick auf die europäische Zertifizierungs-norm für Fachfirmen

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Die Brandursachenermittlung - Teil 2Der geschichtliche Hintergrund ist ebenso interessant, wie das Vorgehen am Brandplatz und die Rekonstruktion der Brandentstehungsstelle.

Ing. Wolfgang Fiala, BSc.

Die Geschichte der Brandursache-nermittlung geht bis in die Entde-ckungszeit des Feuers zurück.

Brandursachenermittlung beschäftigt sich nicht nur mit dem Herausfinden der Brandursache, sondern auch mit der Ab-wehr von Bränden (Brandverhütung, Ver-hinderung von Brandstiftung) und dient damit auch dem vorbeugenden Brand-schutz.

B R A N D U R S A C H E N E R M I T T L U N G I N ÖSTERREICHDer vorbeugende Brandschutz und die Brandursachenermittlung gehen in Öster-reich bereits in das frühe Mittelalter zu-rück.Allgemein gesehen waren schon die frü-heren Nachtwächter eine direkte Folge der Brandursachenermittlung. Deren Auf-gabe war es, das Leben und die Besitz-tümer der schlafenden Menschen vor Feuer und Katastrophen zu schützen. Der Ruf des Nachtwächters lautete: „Hört Ihr Herrn und lasst Euch sagen, unsere Glock` hat zehn geschlagen, wahrt das Feuer und das Licht, das Eurem Haus kein Schaden g´schiecht 1) “ Jede Stunde wurde eine neue Strophe mit anderem Text wiederholt, um einerseits die Zeit an-zusagen, andererseits das Gefühl der Si-cherheit durch das Aufpassen durch den Nachtwächter zu vermitteln.

1221 bestimmt das Stadtrecht des Ba-benberger Herzogs Leopold VI. für Wien, dass jeder mit Geldstrafe belegt werden solle, in dessen Haus ein Brand aus-bricht. Würde das Haus aber ganz einge-äschert, so sei dies Schaden genug für ihn. Von Löschmaßnahmen ist noch keine Rede, man wollte nur den Ausbruch des Brandes verhindern.(17) Kaum verwun-derlich also, dass es in Wien in den Jah-ren 1252, 1258, 1262, 1275 und 1276 zu verheerenden Bränden kam. 2)

1326 und 1327 legten Riesenfeuer den Großteil von Wien neuerlich in Schutt und Asche. Im neuen Stadtrecht von 1340 wurde zwar ein Passus zur Brandverhü-tung aufgenommen, die enthaltenen Maßnahmen brachten aber keinen Fort-

schritt. Die Brandkatastrophen gingen weiter. Das konnte auch der Türmer von St. Stephan, der erstmals 1444 nach-weisbar ist, durch das Läuten der Glo-cken bei einem Schadenfeuer nicht än-dern. 3)

1881 kam es am 8. Dezember zum Brand des Ringtheaters. Dabei kamen 386 Per-sonen ums Leben. Einige Erkenntnisse wurden in den vorbeugenden Brand-schutz übernommen 4)

Nach dem 2. Weltkrieg wollten Teile der Alliierten eine polizeiliche Organisation der Feuerwehren verhindern. 5) Daher wurde die Verantwortung der Brandursa-chenermittlung den Ländern übergeben. An die Polizei wurde die Brandursache-nermittlung deshalb übertragen, weil es sich hierbei oft um strafbare Taten han-delt.

In Österreich wird die Brandursachener-mittlung von der Polizei durchgeführt. Wenn es zu einem Brandgeschehen kommt, werden sowohl Feuerwehr, als auch Rettung und Polizei an den Einsatz-ort gerufen. Falls der Verdacht aufkommt, dass es sich um eine Straftat handeln könnte, werden auch die Bezirksermittler für die Brandursachenermittlung der Po-lizei an die Einsatzstelle alarmiert. Bei ei-nem Schaden ab einer bestimmten Scha-denshöhe oder bei Verletzten oder gar Todesfällen wird auch die Tatortgruppe alarmiert. Diese Gruppe konsultiert bei ei-nem weiteren Verdacht oder einen höhe-ren Schadenssumme einen Brandursa-chenermittler aus dem Bundeskriminalamt. Nach Feststellung der Brandursache und bei Vorliegen einer Brandstiftung werden der Staatsanwalt und der Brandermittler der Polizei informiert und mit dem Fall be-traut. Dem Gericht obliegt dann noch die Bestellung eines gerichtlich beeidigten und zertifizierten Brandursachenermitt-lers.

Bei privatem Interesse (Versicherungen) kann auch eine Brandursachenermittlung über Vertreter der Versicherung durchge-führt werden. Einige Jahre lang wurde diese Aufgabe auch von der Feuerwehr

übernommen, diese war aber an Erkennt-nissen und Maßnahmen des vorbeugen-den Brandschutzes und nicht an der Fest-stellung einer Straftat interessiert. Die Ermittlungen waren durch das Wiener Feuerwehrgesetz gedeckt.

„§ 9. FESTSTELLUNG DER BRANDURSACHE. (1) Die Organe der Feuerwehr haben un-beschadet der Befugnisse sonstiger Or-gane der öffentlichen Aufsicht an Ort und Stelle Erhebungen über den Brand und seine Ursache zu pflegen und wahrge-nommene Übelstände den zuständigen Behörden anzuzeigen.(2) Jedermann ist verpflichtet, den Behör-denorganen die zur Feststellung der Brandursachen erforderlichen Erhebun-gen zu ermöglichen und alle zweckdien-lichen Auskünfte zu erteilen“ 6)

1) vgl. erste Strophe von einer achtstrophigen alten Volks-

weise, bekannt als Nachtwächterlied, Autor unbekannt, 18 Jh.

gefunden im Volksliederarchiv im Internet, gelesen am

08.07.2010, 19:00Uhr

2) Wien und seine Feuerwehr, S. 19.

3) Wien und seine Feuerwehr, S. 24.

5) Schubert Rene; Brandbekämpfung und Brandursachener-

mittlung – zwangsläufig ein Widerspruch? 2005; VdS Verlag;

Seite 17

6) Wiener Feuerwehrgesetz; Landesgesetzblatt für Wien Jahr-

gang 1957 Ausgegeben am 27. Juli 1957

Hier einige Beispiele, durch welche Or-gane die Brandursachenermittlung in an-deren Ländern durchgeführt wird.

VEREINIGTE STAATENIn den Vereinigten Staaten gibt es meh-rere Organisationen, die sich mit der Brandursachenermittlung beschäftigen. Behördlich sind unter anderem die Feu-erwehr und die Polizei dazu befugt. Pri-vate Organisationen sind zum Beispiel die National Fire Protection Association (NFPA). Private Organisationen kommen erst später an die Brandstelle, das Brand-geschehen ist für sie nur relevant, wenn es sich nicht um eine Straftat handelt. Im öffentlichen Bereich ist die Brandursa-chenermittlung fast ausschließlich eine Sache der Feuerwehr. Einige Gemeinden

Die Prüfstelle für Brandschutztechnik 4/2013 BRANDURSACHENERMITTLUNG 3

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unterhalten gemeinsame Ermittlungsbe-hörden, deren Mitglieder sowohl Feuer-wehrleute als auch Polizisten mit jeweils spezieller Ausbildung sind. Speziell in San Diego oder auch Kalifornien können auf diesem Wege sehr hohe Aufklärungs-quoten erreicht werden.7) In den Vereinig-ten Staaten gibt es für die Feuerwehren spezielle Ausbildungen für die Brandur-sachenermittlung.

DEUTSCHLAND In Deutschland wird die Brandursache-nermittlung, wie auch in Österreich, von der Polizei durchgeführt. DEUTSCHE DEMOKRATISCHE REPUBLIKEine Ausnahme bei den Alliierten bildete die sowjetische Besatzungszone. Die Feuerwehr der DDR war ein Organ der Volkspolizei und auch mit den Aufgaben der Brandursachenermittlung betraut. Es ist daher nicht weiter verwunderlich, dass die besten Unterlagen bezüglich der Brandursachenermittlung in deutscher Sprache in der DDR vor dem Mauerfall entstanden sind.

7) Fritsche A.; San Diego-Feuerwehr mit vielen Spezial Teams;

Zeitschrift Feuerwehrmagazin Ausgabe 12; 1986 Seite 56 -

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BEFUNDERSTELLUNGVORGEHEN AM BRANDPLATZUm am Brandort korrekt vorgehen zu können, muss dem Brandursachenermitt-ler bewusst sein, aus welchem Grund seine Arbeit benötigt wird. Eine Ermitt-lung, die nur auf die Feststellung einer vorliegenden Straftat abzielt, ist für die Polizei relevant, die Feuerwehr beschäf-tigt sich allerdings weitgehend mit dem vorbeugenden Brandschutz. Im Falle ei-ner Brandursachenermittlung für ein Ge-richt stellt sich entweder die Frage einer Straftat nach § 169 oder nach § 170 StGB oder das Gericht ist mit einer Schadener-satzklage befasst. Wenn die Feuerwehr eine Brandursachenermittlung durch-führt, dann werden auch technische Brandursachen beleuchtet und es wer-den die Ergebnisse in den vorbeugenden Brandschutz eingearbeitet.Bei einem Brandgeschehen wird die Feu-erwehr gerufen und sie hat bei ihrer Ar-beit zuerst die Aufgabe, Menschenleben zu retten, teilweise auch unter Einsatz der eigenen Gesundheit. Erst anschließend kümmert sie sich um Tierrettung und um Gefahren für die Umgebung. Danach folgt die Rettung von Sachgut. Diese notwen-dige Reihung beim Vorgehen hat zur

Folge, dass die Anliegen der Brandursa-chenermittlung im Feuerwehreinsatz nicht beachtet werden können. Zudem sind Wind- und Wetterverhältnisse und verschiedene Bauweisen zu beachten, aber auch die Einhaltung des vorbeugen-den Brandschutzes ist in die Überlegun-gen der Brandursachenermittlung mit ein-zubeziehen.

EINTREFFEN AM BRANDORTNach dem Eintreffen am Brandort ist eine gründliche Besichtigung des Brandobjek-tes und seiner Umgebung durch den Brandursachenermittler durchzuführen. Man beobachtet Witterungsverhältnisse, Entfernung des Brandobjektes zu ande-ren Gebäuden, auffällige Personen und Gegenstände (Benzinkanister, Fackeln, etc.) und vieles mehr.

BETRACHTUNG DES BRANDOBJEKTES VON AUSSENNach der ersten Besichtigung sucht man nach Rauchfahnen oder Schwelgasnie-derschlägen an der Außenmauer. Außer-dem ist es wichtig festzustellen, ob es zu einem Feuerüberschlag gekommen ist. In weiterer Folge ist auf Brandzerrungen des Daches zu achten. Schwelgasnieder-schläge entstehen an kühlen Wänden im Raum oder sie gelangen durch Risse, Spalten oder andere kleine Öffnungen in den nächsten Raum. Rauchfahnen sind eine Art von Schwelgasniederschlägen und eine markante Kennzeichnung, die sich meist über Öffnungen (Fenster, Tü-ren) bildet oder an diesen besser erkenn-bar ist. Diese Kennzeichnungen entste-hen durch Brandrauchgase, in welchen sich unvollständig verbrannte Kohlen-stoffteilchen befinden, die sich dann an den Wänden absetzen. Bei geschlosse-nen Fenstern und Türen sind diese Brandkennzeichnungen ausschließlich bei erhöhtem Druck möglich.

VORGEHEN AM BRANDORTBei genauerer Betrachtung und Annähe-rung an den Brandort sollten Fotos und/oder Videoaufnahmen gemacht werden. Brandbilder werden bei der Brandursa-chenermittlung nach und nach zerstört oder verändert, daher ist ein Foto zu Be-ginn der Arbeit und eine weitere fotogra-fische Dokumentation jedes weiteren Ar-beitsschrittes von Vorteil, um später die Veränderungen durch die Brandursache-nermittlung nachvollziehen zu können. Es gilt auch unbedingt, Brandtourismus zu verhindern. Unter dem Begriff Brand-tourismus versteht man, dass sich einige

Personen im Bereich der Brandentste-hungsstelle aufhalten oder diese durch-schreiten. Um die Zerstörung von Indizien und Beweisen durch diese Personen zu verhindern, sollte der Bereich unverzüg-lich gesperrt werden. Dieser Brandtouris-mus kann auch durch Einsatzkräfte pas-sieren, deshalb sollten nur die Brandursachenermittler nach den Löscharbeiten den gesperrten Bereich betreten dürfen.Eine der wichtigsten Aufgaben ist, die Stellung der Sicherungen zur Zeit des Brandes festzustellen. Vor allem Einsatz-kräfte neigen dazu, alle Sicherungen ab-zuheben. Dies ist mit Hilfe der Schwel-gasniederschläge normalerweise keine Hürde, wenn die Sicherungen nicht zu stark thermisch umgesetzt worden ist. Generell sollte zumindest sichergestellt werden, ob der FI ausgelöst hat oder nicht.Auch am Brandort gilt es zuerst zu beob-achten und zu fotografieren. Anfängliche Beobachtungen des Brandursachener-mittlers können zu einer schnelleren Ur-sachenfindung beitragen. Brandgerüche, Rauchfahnen, Abbrandspuren, Brand-zehrungen, Schüttspuren, Sperrverhält-nisse, Brandspuren an Glas, Blitzschlag-spuren, Brandtrichter, Auswirkungen des Brandes auf Metallteile oder thermische Einwirkungen auf Metalle, Schmelzper-len an elektrischen Leitungen, Einschmel-zungen, Abtropfspuren, Scherstellen, Na-gespuren von Tieren, Spuren im Erntegut, lokale Einbrennspuren, Spuren von Stich-flammen, mehrere Brandstellen, Zeichen für hohe Temperaturen, Einwirkung von Menschen auf Brände und umgekehrt können wichtige Hinweise sein.Die wesentlichste Aufgabe ist es, die Brandentstehungsstelle zu lokalisieren und festzulegen. Nach dieser Festlegung sollte man verschiedene Situationen durchdenken und mit den Spuren verglei-chen. Erst bei Übereinstimmung der Spu-ren mit einer logischen Ursache darf man diese Brandentstehungsstelle in Betracht ziehen. Zeugenaussagen sind ebenfalls in die Ermittlung mit einzubeziehen. Die Lage der Brandentstehungsstelle ist wäh-rend der ganzen Brandursachenermitt-lung immer zu hinterfragen und mit den Ermittlungsergebnissen abzugleichen.

SUBJEKTIVE EINDRÜCKEBei der Zeugenbefragung muss man zwi-schen Einsatzkräften und „Laien- Zeu-gen“ unterscheiden. Menschen, die sonst nichts mit Brandgeschehen und sonsti-gen Einsätzen zu tun haben, sind oft tief

BRANDURSACHENERMITTLUNG4 Die Prüfstelle für Brandschutztechnik 4/2013

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beeindruckt bis manchmal sogar trauma-tisiert. Diesen psychischen Zustand muss man als Ermittler berücksichtigen. Des-halb ist es wichtig, diese Zeugen mög-lichst bald nach dem Ereignis und sehr gezielt zu befragen. Betroffene oder Zeugen, die keine Ein-satzkräfte sind, sollten so schnell wie möglich nach Flamm- und Rauchfarben, Brandgerüchen und -geräuschen, Explo-sionen oder anderen auf den Brand be-zogene Eindrücke befragt werden. Diese Befragungen sind aber meist Teil der kriminalistischen Arbeit. Die Frage nach der Versicherung des Brandobjek-tes ist ebenfalls für die Brandursachener-mittlung von Bedeutung.

REKONSTRUKTION DER BRANDENTSTEHUNGS-STELLEDie Zeichnung eines Übersichtsplanes ist der erste Schritt der Rekonstruktion der Brandentstehungsstelle. Dieser umfasst den ganzen Bereich des Objektes und nicht nur jenen Bereich, der vom Brand betroffen war. Es muss ein zusätzlicher Plan erstellt werden, in dem eingezeich-net wird, aus welcher Perspektive die Auf-

nahmen gemacht wurden. Wenn man die Brandentstehungsstelle festgelegt hat, muss man den Bereich wieder herstellen. Zuerst muss der Brand-bereich vom Brandschutt gereinigt wer-den, dabei sollte der noch im Raum be-findliche Brandschutt auf einem separaten Platz gebracht und genau untersucht werden (z.B. mit einem Netz zum Sand-sieben). Es ist besonders auf Fenster- oder Glasteile zu achten, an diesen lässt sich unter anderem erkennen, ob es zu einem Schwelbrand oder einer Explosion gekommen ist. Im Brandschutt können auch Teile von anderen markanten Hin-weisstücken gefunden werden, welche später zur Lösung oder Bestätigung einer Brandursache verwendet werden kön-nen. Die genaue Betrachtung von Türen, Türstöcken und zerstörten Türresten aus dem Brandschutt können bei der Beweis-führung eine Rolle spielenDen nächsten Schritt bildet die Suche nach Schüttspuren. Schüttspuren sind Spuren, die sich charakteristisch am Bo-den abzeichnen, sie können von Brand-beschleunigern stammen. Es sind eben-falls thermische Umsetzungen auf dem

Boden zu untersuchen, welche zur Brand-entstehung beigetragen haben könnten.Nach Betrachtung des Bodens ist mit Hilfe von Fotos der Raum wieder einzu-richten. Eindeutige Spuren am Boden zei-gen, wo etwas gestanden ist und mit wel-cher Fläche es aufgelegen ist. Unter der Fläche darf man nur die Fläche des den Boden berührenden Teiles sehen. Wenn diese Arbeit erledigt ist, ist es von Vorteil, wenn man eine ortskundige Person be-fragt, wie der Raum eingerichtet war. Dies stellt die Richtigkeit der eigenen Ermitt-lung sicher.Es ist wichtig herauszufinden, ob der Ab-brand stärker an der Ober- oder Unter-seite der Einrichtungsgegenstände vor-handen ist und an welcher Seite stärkere thermische Belastungen erkennbar sind. Funde und Ergebnisse dieser Untersu-chung werden in einem eigenen Plan, der nur den Brandbereich betrifft, festgehal-ten. Wenn diese Raumrekonstruktion abge-schlossen ist, wird die Befundaufnahme beendet und es beginnt die eigentliche Arbeit der Brandursachenermittlung.

Das Fachgebiet Nachrichtentechnische Systeme an der Universität Duisburg-Essen freut sich mitzuteilen, dass die 15. Internationale Konferenz über Automatische Brandentdeckung (AUBE‘14) vom 14. bis 16. Oktober 2014 stattfin-den wird. Somit wird die lange Tradition der internationalen Tagungen zu diesem Thema fortgesetzt.

Die Konferenz wird in der Katholische Akademie „Die Wolfsburg“ in Mülheim an der Ruhr abgehalten. Dieser Veranstal-tungsort ist nahe der Universität Duis-burg-Essen.

CALL OF PAPERDie Vortragszeit beträgt 15 Minuten (eng-lisch oder deutsch), teilweise ist eine Si-multanübersetzung vorgesehen.

Wenn Sie an der Präsentation eines Vor-trages interessiert sind, senden Sie bitte eine einseitige Kurzfassung (in englischer Sprache) bis zum 31. Januar 2014.

Beiträge müssen eigene Arbeiten sein. Basis für die Akzeptanz sind Qualität und Originalität im Bereich der automatischen Brandentdeckung, Sicherheitssystemen und deren Applikation.

BEITRÄGE WERDEN BEVORZUGT FÜR FOL-GENDE THEMEN ERBETEN:

• Multi-Sensor- & Multi-Kriterien-Brand-entdeckung; Entwurf, technische Rea-lisierung und Test

• Toxische Brandgase und Gasdetektion• Rauch-Aerosol-Charakterisierung• Entdeckung von Brandstrahlung und

Video-Detektion

• Spezialanwendungen: Brandentde-ckung in Kabelschächten, Reinräumen, Tunneln, Flugzeugen, Zügen und Schif-fen, Kraftwerken; Rauch-Ansaugsys-teme

• Waldbrandbekämpfung• Heimrauchmelder• Brandentdeckungs- und Einbruchmel-

deanlagen; Theorie, Entwicklung und Testmethoden

• Modellierung und Computer-Simulatio nen im Bereich der Brandentdeckungs- und Einbruchmeldetechniken

• Testmethoden für Brand- und Einbruch meldesysteme

• Elektromagnetische Verträglichkeit• Integrierte Gefahrenmeldung, Hausleit-

technik• Sprachalarmanlagen• Funkalarmsysteme• Roboter im Brandschutz und in der Si-

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AUBE ‚14 Die Prüfstelle für Brandschutztechnik 4/20136

cherheitstechnik• Die internationale Situation und Zu-

kunftsaspekte bei Normung, Testme-thoden und Zertifizierung

• Europäische Vorschriften und deren Auswirkung auf den Brandschutz

• Zuverlässigkeit, Verfügbarkeit & War-tung (z.B. Europäische Dienstleis-tungsrichtlinie)

AUSSTELLUNGWährend dieser Konferenz besteht für Firmen die Möglichkeit, im Foyer der Ta-gungsstätte von Dienstag, 14.10.2014 bisDonnerstag, 16.10.2014 ihre Produkte auszustellen.

Sollten Sie an einem Ausstellungsstand auf der AUBE ‚14 interessiert sein oder noch weitere Informationen benötigen,

sprechen Sie bitte Herrn Wolfgang Krüll bis zum 1. August 2014 an.

WEITERE INFORMATIONEN UND DETAILS FIN-DEN SIE UNTER: http://nts.uni-due.de/aube/aube14/aube14.html

KONTAKTPERSONENProf. Dr.-Ing. Ingolf Willmswillms (at) nts.uni-due.deTel.: +49 (0) 203 - 379 3276

Patricia Mangmang (at) nts.uni-due.deTel.: +49 (0) 203 - 379 4404

Dipl.-Ing. Wolfgang Krüllkruell (at) nts.uni-due.deTel.: +49 (0) 203 - 379 3295

Neue Regelwerke 2013 Teil 4 - Ausblick auf die europäische Zertifizierungsnorm für FachfirmenIn der Dienstleistungsrichtlinie der EU, welche den freien Verkehr von Dienstleistungen innerhalb der EU regelt und in allen EU Mitgliedsstaaten Gesetzescharakter hat, ist folgender Satz zu finden: „CEN (Anm.: das Europäische Nor-mungsinstitut) hat Normen zu erstellen, in welchen Qualifikationsanforderungen an Dienstleister definiert sind.“.

Dipl.-Ing. Wilfried Pausa

DAS TECHNICAL COMMITEE UND IHRE ÖSTER-REICHISCHEN MITGLIEDERAufgrund dieses „Mandates“ wurde im Februar 2011 das Technical Commitee „TC 4“ des CEN/CENELEC gegründet, in welchem derartige Anforderungen für alle

sicherheitstechnischen Bereiche erarbei-tet werden sollen.

Die zu regelnden Dienstleistungen sind extrem breit gefächert und reichen von allen technischen Brandschutzanlagen wie Brandmeldeanlagen, Sprinkleranla-gen, Gaslöschanlagen, RWA, DBA etc.

über Intrusion und Video bis zu Schwes-ternruf und Sicherheitsunternehmen (vulgo Bewachungsunternehmen).Die Anzahl der teilnehmenden Länder ist extrem hoch: es sind ca. 20 EU-Staaten mit jeweils 2-3 Delegierten vertreten, man kann sich also vorstellen, wie „effektiv“ bei derart vielen Teilnehmern die Diskus-sionen ablaufen.Österreich ist durch DI W. Pausa (Prüf-stelle f. Brandschutztechnik), Ing. Rap-pan (Honeywell Life Safety) und Ing. Strohmeier (Schrack Seconet) vertreten.

Es wurde daher beschlossen, die EN in einer Untergruppe, zu der jedes Land nur einen Delegierten schicken durfte, zu er-arbeiten und erst nach Vorliegen eines fertigen Entwurfes und der einzelnen Länderstellungnahmen diese im TC

selbst zu diskutieren.Hier zeigten sich wieder einmal die unter-schiedlichen Philosophien der europäi-schen Staaten: die einen wollen nur eine unverbindliche Richtlinie, also eine TS, die anderen eine richtige EN und manche eine madatierte Norm (denn was ande-res als eine Mandatierung ist denn der oben zitierte Satz aus der Dienstleis-tungsrichtlinie?).Diese Quadratur des Kreises konnte bis-her nicht aufgelöst werden und es ist zu hoffen, daß dies von CEN oder der Kom-mission entschieden wird.

PROBLEME DURCH UNTERSCHIEDEWeiters ergab sich ein großes Problem aufgrund der unterschiedlichen Ausbil-dungen in den einzelnen europäischen Ländern: so kennen eigentlich nur Öster-

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Die Prüfstelle für Brandschutztechnik 4/2013 NEUE REGELWERKE - ZERTIFIZIERUNGSNORM 7

reich, Deutschland und die Schweiz Facharbeiter (Lehrlingsausbildung), in den anderen Ländern geht das als „lear-ning by doing“ oder ist eine HTL Ausbil-dung nur in Österreich bekannt.Überdies tauchten dann uns gänzlich un-bekannte Berufsbezeichnungen auf wie „specialist“, „sub-specialist“, „senior spe-cialist“ usw.Das Ausbildungsproblem wurde durch Anwendung des EQF (European Qualifi-kation Framework), welches fünf Ausbil-dungsstufen kennt, wobei die niedrigste unserem Pflichtschulabgänger und die höchste einem Universitätsabsolventen entspricht und die unterschiedlichen eu-ropäischen Ausbildungsarten aufgrund der Fähigkeiten von Personen „unter ei-nen Hut zu bringen“ versucht, gelöst.

IN DER ENTWURFSPHASEAufgrund des sehr breiten Anwendungs-bereiches ist natürlich klar, daß der Ent-wurf der Norm nicht wirklich in die Tiefe gehen kann, sondern nur grundsätzliche Anforderungen an die Qualifikation der Firmen definieren kann, wie Fachwissen, Vorhandensein eines Qualitätsmanage-mentsystems, Zugriff auf Regelwerke, Verfügbarkeit von speziellen Werkzeigen und/oder Software usw.

Es liegt nun ein Entwurf vor, welcher be-reits zur Stellungnahme aufgelegt wurde.

Bisher sind 35 (!!) Seiten Stellungnahmen eingelangt: man kann sich also vorstel-len, welch schwieriges Terrain hier be-gangen wird.Es wird also sicher noch eine Zeit dau-ern, bis ein endgültiger Entwurf zur Endabstimmung vorliegt.

Österreich hat sich trotzdem bereits ent-schlossen, dementsprechende Vorarbei-ten zu leisten: Derzeit werden im ONK 172 - Brandschutzanlagen die bestehen-den Normen der F 307x-Serie überarbei-tet: einerseits wird eine Rahmennorm ähnlich der im TC 4 erarbeitet und ande-rerseits werden die Einzelnormen auf reine Instandhaltungsnormen, also sol-che, die die erforderlichen Instandhal-tungsarbeiten genau definieren, geän-dert. Sobald die europäische Norm erscheint, müssen gemäß CEN-Regula-tiv nationale Normen zurückgezogen wer-den: wir müssen dann nur die Rahmen-norm (ÖNORM F 3700) zurückziehen und die (neuen) Normen der F 3070-Serie können unverändert bestehen bleiben, da die europäischen Norm nichts über die Instandhaltungsarbeiten selbst aussagen wird.

Es ist nur eine Frage der Zeit, wann es eine europäische Richtlinie für die Quali-tätsanforderungen von Dienstleistungs-unternehmen und damit eine Zertifzie-

rungsnorm geben wird.

Allen, die heute vehement gegen die in Österreich seit Jahren vorhandenen Zer-tifizierungsnormen (ÖNORM F 3070 - Brandmeldeanlagen,ÖNORM F 3071 Gaslöschanlagen, ÖNORM F 3072 - Sprinkleranlagen usw.) und Zertifizie-rungspflichten von Dienstleistern auf dem Gebiet des anlagentechnischen Brand-schutzes ankämpfen, sei gesagt, daß sie hier einen aussichtslosen und zum Schei-tern verurteilten Kampf ausfechten, denn der Zug ist schon lange in Richtung eu-ropäische Norm abgefahren .

TEIL 5: WIE ENTSTEHEN ÖSTERREICHISCHE NORMEN?: ERSCHEINT IN AUSGABE 1/2014

Prüfstellefür Brandschutztechnik

Wir haben uns heuer entschlossen von einer postalischen Aussendung abzusehen

und haben den dadurch eingesparten Betrag von 800 Euro an das St. Anna Kinderspital überwiesen.

Wir wünschen Ihnen, Ihren Familien, Mitarbeitern und Kollegen ein frohes und

glückliches Weihnachtsfest sowie ein erfolgreiches, gesundes Jahr 2014,verbunden mit dem

bestem Dank für die gute Zusammenarbeit.

© mpfphotography - Fotolia.com

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Prüfstellefür Brandschutztechnik

IMPRESSUM:Herausgeber, Medieninhaber: Prüfstelle für Brandschutztechnik des österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes Ges.m.b.H, A-1050 Wien, Siebenbrunnengasse 21, Geschäftsführer Dipl.-Ing. Wilfried Pausa, Telefon: +43 1 544 12 33, Telefax: +43 1 544 12 33-40, E-Mail: [email protected], FN 148379 f, UID ATU 41970603Redaktion, Layout, Anzeigenverkauf: Mag. (FH) Pamela Hniliczka, Mobil: +43 664 512 04 37, E-Mail: [email protected] Erscheinungsweise: periodisch als kostenlose Online-Zeitschrift Titelbild: © GordonGrand - Fotolia.com

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Außenstelle Tirol:Florianistraße 1, 6410 TelfsTel.: +43 5262 6912 111E-Mail: [email protected]

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8x in Österreich

Staatlich akkreditierte Prüf- und Inspektionsstelle

www.prüfstelle.at

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Unsere Kompetenzen ... ihre Vorteile

TÄTIGKEITEN IM NICHT AKKREDITIERUNGSFÄHIGEN BEREICH

Durch praxiserfahrene Prüfer, welche vor allem im beratenden Sektor und in der Ausarbeitung von Brandschutzkonzepten und Brand-schutzevaluierungen tätig sind, können auch die nicht akkreditierungs-fähigen Bereiche durch die Prüfstelle für Brandschutztechnik abgedeckt und für Sie zielführend umgesetzt werden.

An führender Stelle sind viele unserer Prüfer im anlagentechnischen Brandschutz in österreichischen Normengremien und in der Europan-ormung tätig. Dies gewährleistet, mit uns als Partner die neuesten Erk-enntnisse in der Prüftätigkeit an der Hand zu haben. Unsere Prüfer “beten die Normen nicht herunter”, sie wissen was dahinter steckt und warum gewisse Forderungen aufgenommen wurden.