Einfuehrung in Das Recht I(873)

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Einführung in das Recht I Wintersemester 2010/2011 Übungsklausur Prof. Dr. Weyer Assessor Homann Bitte beantworten Sie folgende Fragen: 1. Nennen Sie die Rechtsquellen des Bundesrechts Grundgesetz, Bundesgesetze, Rechtsverordnungen, Satzungen. 2. Welche Gerichtsbarkeiten unterscheidet man in der Bundesrepublik? Ordentliche Gerichtsbarkeit, Arbeitsgerichtsbarkeit, Finanzgerichtsbarkeit, Sozialgerichtsbarkeit, Verwaltungsgerichtsbarkeit. 3. Nennen Sie neben dem BGB drei weitere Gesetze des Privatrechts. HGB, GmbHG, AktG, UWG, GWB, UrhG, PatentG, Marken, KSchG, BUrlG, BetrVG. 4. Was versteht man unter Rechtsfähigkeit? Die Fähigkeit Träger von Rechten und Pflichten zu sein. 5. Wann beginnt die Rechtsfähigkeit natürlicher Personen und wo im BGB ist dies geregelt? Wann endet die Rechtsfähigkeit natürlicher Personen? Gemäß § 1 BGB beginnt Rechtsfähigkeit der natürlichen Person mit der Vollendung der Geburt. Sie endet mit dem Tod. Dies ergibt sich indirekt aus § 1922 BGB.

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  • Einfhrung in das Recht I Wintersemester 2010/2011

    bungsklausur Prof. Dr. Weyer

    Assessor Homann

    Bitte beantworten Sie folgende Fragen:

    1. Nennen Sie die Rechtsquellen des Bundesrechts

    Grundgesetz, Bundesgesetze, Rechtsverordnungen, Satzungen.

    2. Welche Gerichtsbarkeiten unterscheidet man in der Bundesrepublik?

    Ordentliche Gerichtsbarkeit, Arbeitsgerichtsbarkeit, Finanzgerichtsbarkeit,

    Sozialgerichtsbarkeit, Verwaltungsgerichtsbarkeit.

    3. Nennen Sie neben dem BGB drei weitere Gesetze des Privatrechts.

    HGB, GmbHG, AktG, UWG, GWB, UrhG, PatentG, Marken, KSchG, BUrlG, BetrVG.

    4. Was versteht man unter Rechtsfhigkeit?

    Die Fhigkeit Trger von Rechten und Pflichten zu sein.

    5. Wann beginnt die Rechtsfhigkeit natrlicher Personen und wo im BGB ist dies geregelt?

    Wann endet die Rechtsfhigkeit natrlicher Personen?

    Gem 1 BGB beginnt Rechtsfhigkeit der natrlichen Person mit der Vollendung der

    Geburt. Sie endet mit dem Tod. Dies ergibt sich indirekt aus 1922 BGB.

  • 6. Wodurch erlangt ein Verein Rechtsfhigkeit? Wo ist dies im BGB geregelt?

    Durch Eintragung in das Vereinsregister, 21, 55 BGB.

    7. Sind Tiere Sachen im Sinne des Brgerlichen Gesetzbuches? Begrnden Sie Ihre Antwort!

    Nein, es finden gem 90a BGB aber die Vorschriften ber Sachen entsprechende

    Anwendung.

    8. Definieren Sie den Begriff des Rechtsgeschfts.

    Ein Rechtsgeschft ist ein aus mindestens einer Willenserklrung bestehender Vorgang, an

    den ein von der Rechtsordnung anerkannter rechtlicher Erfolg geknpft ist.

    9. Nennen Sie drei im BGB geregelte Vertragstypen und geben Sie an, wo im BGB diese

    jeweils geregelt sind.

    Kaufvertrag 433ff., Schenkung 516ff., Mietvertrag 535ff., Leihvertrag 598ff.,

    Dienstvertrag 611ff., Werkvertrag 631ff., Gesellschaftsvertrag 705ff.

    10. Nennen Sie die drei Ausprgungen des Grundsatzes der Vertragsfreiheit

    Abschlussfreiheit, Gestaltungsfreiheit, Formfreiheit.

    11. Wann liegt wirksamer Zugang einer Willenserklrung vor?

    Wenn die Willenserklrung so in den Machtbereich des Empfngers gelangt ist, dass mit der

    Kenntnisnahme gerechnet werden kann.

  • Bitte unterstreichen Sie die zutreffende Antwort:

    12. Wann ist das Brgerliche Gesetzbuch in Kraft getreten?

    a) 1794

    b) 1871

    c) 1900

    d) 1949

    13. Was bedeutet die Abkrzung BGH?

    a) Bundesgericht fr Handelsrecht

    b) Bundesgerichtshof

    c) Brgerlicher Gerichtshof

    d) Berliner Gerichtshof

    14. Aus wie vielen Bchern besteht das BGB?

    a) 4

    b) 5

    c) 7

    d) 8

    15. Welcher der folgenden Bereiche ist nicht im Allgemeinen Teil des BGB geregelt?

    a) Die Geschftsfhigkeit

    b) Die Stellvertretung

    c) Die Rechtsfhigkeit

    d) Die Rechtsnachfolge im Todesfall

  • 16. Welches der folgenden Rechtsgebiete wird nicht zum Privatrecht gerechnet?

    a) Handels- und Gesellschaftsrecht

    b) Strafrecht

    c) Arbeitsrecht

    d) Immaterialgterrecht

    17. Welches ist kein Rechtssubjekt?

    a) juristische Person des Privatrechts

    b) juristische Person des ffentliche Rechts

    c) Sachgesamtheit

    d) natrliche Person

    18. Der Zweck eines Vereins ergibt sich aus:

    a) dem Gesellschaftsvertrag

    b) dem Stiftungsgeschft

    c) dem Willen des Vorstandes

    d) der Satzung

    19. Was ist keine Voraussetzung fr ein wirksames Rechtsgeschft?

    a) Handlungswille

    b) Geschftswille

    c) Rechtsbindungswille

    d) Willensuerung

  • 22. Ein Vertrag kommt fr gewhnlich zustande durch:

    a) Angebot und nicht erfolgten Widerruf

    b) Angebot und Annahme

    c) invitatio ad offerendum

    d) Angebot, Annahme und schriftliche Besttigung der Annahme

    21. Welches Formerfordernis fr Rechtsgeschfte steht nicht im BGB?

    a) Schriftform

    b) Textform

    c) ffentliche Beglaubigung

    d) gerichtliche Beglaubigung

    22. Schweigen gilt als Annahme eines Vertragsangebotes:

    a) wenn der andere Teil nicht widerspricht

    b) wenn dies vertraglich vereinbart ist

    c) bei Kaufvertrgen

    d) bei Volljhrigen

    23. Was ist keine notwendige Voraussetzung der Stellvertretung?

    a) Eigene Willenserklrung des Vertreters

    b) Schriftliche Vollmachterteilung

    c) Abgabe im Namen des Vertretenen

    d) Vertretungsmacht