Exposé Baugebiet "Mühlfeld Erweiterung" in Heideck

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www.heideck.de /StadtHeideck provisionsfrei Baugebiet „Mühlfeld Erweiterung“ Ansprechpartner Christian Albrecht Tel.: 09177 4940-31 Mail: [email protected] Mit Smartphone scannen um zur mobilen Seite des Baugebietes zu gelangen.

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Im Südosten von Heideck wurde das Baugebiet „Mühlfeld Erweiterung“ von der Stadt erschlossen. Mit einer Fläche von ca. 2,6 ha und 26 Parzellen bietet dieses Baugebiet genügend Platz für Einheimische und Neubürger.

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www.heideck.de /StadtHeideck

provisionsfreiBaugebiet „Mühlfeld Erweiterung“

Ansprechpartner

Christian Albrecht

Tel.: 09177 4940-31Mail: [email protected]

Mit Smartphone scannen um zur mobilen Seite des Baugebietes zu gelangen.

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Im Südosten von Heideck erschließt die Stadt das Baugebiet „Mühlfeld Erweiterung“. Mit einer Fläche von ca. 2,6 ha und 26 geplanten Parzellen bietet dieses Baugebiet genügend Platz für Einheimische und Neubürger.

Die Stadt Heideck liegt ca. 40 km südlich von Nürnberg und ist über die Bundesautobahn A 9 - München Ausfahrt Allersberg oder Hilpoltstein zu erreichen. Die Stadt liegt zwischen dem Rothsee und dem Brombachsee in Mitten des Fränkischen Seenlandes. Ebenso gehört Heideck und seine

Ortsteile zur Metropolregion Nürnberg.

Eine Grund- und Mittelschule sowie zwei Kindergärten sind im Stadtgebiet vorhanden. Weiterführende Schulen sind im Umkreis von 7 km zu erreichen. In Heideck führen zwei Allgemeinärzte und zwei Zahnärzte ihre Praxis. Bei den Einkaufsmärkten und Einzelhandelsgeschäften können die Beschaffungen des täglichen Bedarfs gedeckt werden.

Eine ausgebaute Breitbandinfrastruktur ist im gesamten Stadtgebiet vorhanden.

Das Baugebiet „Mühlfeld Erweiterung“

Die Stadt Heideck verfügt über Einfamilienhausgrundstücke für private Bauinteressenten. Die Erschließung des Baulandes ist abgeschlossen und die Flächen können bereits bebaut

werden. Der Bebauungsplan Nr. 3a „Mühlfeld Erweiterung“ ist seit 20.04.2011 rechtskräftig. Der aktuelle Stand des Verkaufes kann telefonisch unter 09177/4940-30 erfragt werden.

Baugrundstücke / Baubeginn

Der Kaufpreis beträgt 106,00 € pro m² Grundstücksfläche. Darin sind der Erschließungsbeitrag sowie die Herstellungsbeiträge für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für die Grundstücksfläche sowie für eine Geschossfläche von 1/4 der Grundstücksfläche abgegolten. Nicht enthalten sind die Kosten der

in den Baugrundstücken liegenden Teile der Grundstücksanschlüsse sowie die Beiträge für Strom und Telekommunikation. Diese sind direkt mit den jeweiligen Versorgern abzurechnen. Für den private Teil des Abwasseranschlusses (einschl. Revisionsschacht) müssen einmalig 2.600,00 € investiert werden.

Grundstückspreise / Kosten

Das Baugebiet ist als allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen. Einzelhäuser in offener Bauweise sind zugelassen. Als Dachform vorgegeben sind Satteldächer mit einer Dachneigung zwischen 42 und 53 Grad.

Pro Wohneinheit müssen zwei PKW-Stellplätze nachgewiesen werden. Näheres wird in den Abschnitten „Der Lageplan“ und „Die Satzung“ beschrieben.

Bau- und Planungsrecht

Ein Wohngebäude muss innerhalb von fünf Jahren bezugsfertig errichtet werden. In den Grundstückskaufverträgen wird ein Rückübertragungsanspruch

für die Stadt vereinbart wenn die Bauverpflichtung nicht erfüllt wird. Ebenfalls darf der Erwerber das Grundstück nicht in unbebautem Zustand weiterveräußern.

Bauverpflichtung

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Die Entscheidung über die Vergabe eines Bauplatzes trifft die Stadt Heideck. Bevor der Kaufvertrag geschlossen werden kann, sollte die Finanzierung

des Objektes sichergestellt sein. Die Stadt Heideck kann eine formlose Bestätigung einer Bank anfordern.

Die Auswahl / Finanzierung

Für Pläne und die vorstehenden Ausführungen in diesem Exposé

übernimmt die Stadt Heideck keine Gewähr.

Gewähr

Bauinteressenten füllen bitte das in diesem Exposé abgedruckte Formular aus. Mit diesem vollständig ausgefülltem Formular werden die

Interessenten in der Vergabeliste registriert und bei Auswahl von der Stadtverwaltung informiert.

Bewerbung

Einen Auszug der Satzung finden Sie auf den Seiten 6 und 7. Die komplette Satzung ist im Rathaus, Zimmer 1.01 einzusehen. Auch im Internet

unter www.heideck.de können Sie alle Informationen zum Baugebiet „Mühlfeld Erweiterung“ abrufen.

Die Satzung

Die Stadt Heideck ist bestrebt, bauwilligen Familien beim Ersterwerb von städtischen Grundstücken durch eine Förderung preisgünstige und erschlossene Bauplätze im Baugebiet „Mühlfeld Erweiterung“ zur Verüfung zu stellen. Grundsätzlich werden Familien pro Kind mit 1.000 € bezuschusst. Für Kinder die nach Erwerb des Grundstücks innerhalb

von 5 Jahren geboren werden, wird diese Förderung ebenfalls ausbezahlt. Detailierte Informationen entnehmen Sie bitte den „Kriterien für die Ausreichung von Fördergeldern im Wege des Familienmodells im städtischen Baugebiet „Mühlfeld Erweiterung“. Diese sind unter www.heideck.de/familienmodell.pdf oder im Rathaus erhältlich.

Familienmodell

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Foto vom Baugebiet (Stand: Februar 2014)

Im Baugebiet ist Breitbandinternet (DSL) aktuell mit bis zu 16.000 kbit/s verfügbar. Im Rahmen des Breitbandförderprogramms wird derzeit an einer Versorgung von

bis zu 50.000 kbit/s gearbeitet. Die tatsächliche Bandbreite kann variieren und ist erst durch individuelle Netzprüfung zu ermitteln.

Breitbandinternetversorgung

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Der Lageplan

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= verkauft

Stand: Dezember 2014

Foto vom Baugebiet (Stand: Januar 2014)

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GenehmigungsfreistellungsverfahrenDer Bebauungsplan ist rechtsverbindlich. Anträge zu Bauvorhaben, welche den Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprechen, aber nicht genehmigungsfrei sind, können im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt werden.

Im Genehmigungsfreistellungsverfahren ist die Baugenehmigung nicht erforderlich. Jedoch sind Antrags- und Planungsunterlagen vorzulegen.

Weitere Informationen zum Bau im Genehmigungsfreistellungsverfahren erhalten Sie im Bauamt der Stadt Heideck.

ZisterneEine Versickerung und damit Grundwasserzuführung des anfallenden Niederschlagswasser von Dächern und Grundstückszufahrten auf dem Grundstück ist zulässig.

Die Stadt Heideck befürwortet den Bau einer Zisterne und den damit verbundenen Umweltaspekt.

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Legende

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Satzung Baugebiet Nr. 3A „Mühlfeld Erweiterung“ (nichtamtlich)

1. Räumlicher GeltungsbereichDer gesamte Geltungsbereich mit einer Fläche von ca. 2,6 ha, Gemarkung Heideck umfasst die Flurstücke429/2 (Teilfläche), 432, 433/2, 433/3, 433/4, 433/5, 433, 433/6, 433/7, 433/8, 410, 410/1, 407,408, 409 und 411 (Teilfläche). Teile des rechtskräftige Bebauungsplanes Nr 3 „Mühlfeld“ (432, 433/2, 433/3, 433/4, 433/5, 433/6, 433/7, 410/1, 433, 433/8 und 410) werden durch die Aufstellung dieses Bebauungsplanes geändert.2. Planungsrechtliche Festsetzungen2.1. Art und Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs.1 Nr.1 BauGB)2.1.1 Art der baulichen NutzungDer Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird gem. § 4 BauNVO als allgemeines Wohngebiet (WA)festgesetzt.2.1.2 Maß der baulichen NutzungAls höchst zulässiges Maß der baulichen Nutzung werden für das allgemeine Wohngebiet eineGrundflächenzahl (GRZ) von 0,35 sowie eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,7 festgesetzt, soweitsich nicht aus der festgesetzten überbaubaren Fläche, der Geschosszahl sowie der Grundstücksgrößeein geringeres Maß ergibt.2.2. Bauweise (§ 9 Abs.1 Nr.2 BauGB)Im Geltungsbereich des WA wird die offene Bauweise festgesetzt mit der Einschränkung, dass als Hausform nur Einzelhäuser zulässig sind.2.2.1 AbstandsflächenDie Bestimmungen der BayBO bezüglich der Abstandsflächen, speziell Art. 6 Abs. 5 Satz 1 BayBO sind anzuwenden. Abstandsflächen geringerer Tiefe (Art. 6 Abs. 5 Satz 3 Bay BO) sind nicht zulässig. Ausgenommen ist die Parzelle 11. Hier darf die Abstandsfläche zur öffentlichen Grünfläche auf bis zu 1,50 m unterschritten werden.2.2.2 Anzahl der GeschosseDie maximale Zahl der Vollgeschosse wird auf zwei Vollgeschosse festgesetzt, wobei das zweite Vollgeschoss im Dachgeschoss liegen muss.2.2.3 Anzahl der WohneinheitenDie Anzahl der Wohneinheiten wird auf 2,0 Wohneinheit pro Grundstück begrenzt.2.3. Stellplätze, Garagen, Carports und Nebenanlagen(§ 9 Abs.1 Nr.4 BauGB)2.3.1 Stellplätze / GaragenJe Wohneinheit ist mindestens 1 Stellplatz nachzuweisen. Garagen und Carports sind auf den imPlanblatt gekennzeichneten Standorten zulässig.Mit dem Nachbarn zusammengebaute Garagen sind in Baustil, Höhe und Dachneigung gleich zugestalten. Zwischen Garagen und der Begrenzung der öffentlichen Verkehrsflächen ist ein nicht einzufriedender Bereich von mind. 5,0 m freizuhalten. Die Errichtung von Carports ist ohne Stauraum zur Straße zulässig. Stellplätze, Einfahrten und Hofbefestigungen sind mit versickerungsfreundlichen Belägen zu versehen (z.B. Rasenpflaster, Drainfugenpflaster, Schotterrasen).2.3.2 Nebengebäude / GartenhäuschenNebengebäude dürfen eine Grundfläche von 12 m² nicht überschreiten. Pro Grundstück ist nur einNebengebäude zulässig.2.4. Ver- und Entsorgung (§ 9 Abs.1 Nr.13, 14 und 16 BauGB)2.4.1 MüllDie Erschließungsstraße im Norden und die Stichstraße nach Süden zum Wendehammer können vonMüllfahrzeugen befahren werden. Die Stichstraße, die die Parzellen 21 bis 27 erschließt sieht keineWendemöglichkeit für Müllfahrzeuge vor. Die Mülltonnen müssen daher zur Entleerung zu einemSammelplatz am Wendehammer gebracht werden. Behälter und Sammelstellen für Wertstoffe sind so anzuordnen, dass sie vom eigenen Grundstück her beschickt werden können. Die Türen dürfen beim Öffnen nicht in den öffentlichen Gehweg ragen.2.4.2 LeitungenIn der Stichstraße nach Süden wird eine Breite von 1,50 m als Versorgungsstreifen bereit gestellt. AlsFahrbahnbelag für die Stichstraße wird Betonsteinpflaster festgesetzt.3. Bauordnungsrechtliche Gestaltungsvorschriften3.1. DachformDie zulässigen Dachformen der Hauptgebäude werden als Satteldach festgesetzt. Für Garagen und Nebengebäude wird die Dachneigung von Satteldächern auf 42-53° festgesetzt. Begrünte Flachdächer oder Pultdächer sind zulässig. Zusammengebaute Garagen müssen gleiche Dachformen aufweisen.3.2. Firstrichtung/Dachneigung/EindeckungDie zulässige Dachneigung der Hauptgebäude und Zwerchhäuser wird mit 42-53° festgesetzt. Die Firstrichtung ist frei. Dächer sind mit Ziegel- und Dachsteinen in natürlichen Rottönen zulässig.

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3.3. Dachgauben/Zwerchhäuser/AnbautenDachgauben sind generell zulässig (z.B. Satteldach, Schleppdach etc.), jedoch je Einzelhaus nur eineGaubenart. Einzelgauben dürfen nicht breiter als 1,50 m sein. Der Randabstand zum Ortgang und derAbstand zwischen den Gauben muss mindestens 1,50 m betragen. Die addierte Gesamtbreite vonGauben und wandbündigen Gauben darf 1/3 der Gesamtlänge des Haupthauses nicht überschreiten.Dies gilt nicht für vor die Fassade springende Zwerchhäuser. Der First von Zwerchhäusern muss mindestens 0,5 m unter dem First des Hauptdaches liegen. Die Breite eines Zwerchhauses darf 30 % der Gesamtlänge des Haupthauses nicht überschreiten. Die Tiefe eines Zwerchhauses, gemessen vom Haupthaus, muss zwischen 0,5 m und 1,5 m liegen. Abbildungen siehe Originalsatzung.3.4. KniestöckeFür Satteldächer sind Kniestöcke bis max. 50 cm zugelassen; als unterer Bezugspunkt wird die OKRohdecke über EG festgelegt. Sie werden als Schnittlinie der Innenseite der Dachsparren mit derVerlängerung der Außenmauerkante definiert. Bei Zwerchhäusern darf die Kniestockhöhe überschritten werden.3.5. EinfriedungenDie Abgrenzung privater Gartenflächen zum öffentlichen Straßenraum darf ohne Einzäunung, mitHecken aus Laubgehölzen (max. Höhe: 1,50 m) und mit vertikalen Holzlatten- und Metallzäunen ausgeführt werden. Die Bauhöhe darf hierbei 1,20 m gemessen von Gehsteigoberkante bzw. Straßenoberfläche nicht überschreiten. Abgrenzungen privater Grundstücke untereinander und zur freien Landschaft sind durch Maschendrahtzäune und Holzzäune ohne Sockel bis zu 1,40 m Höhe möglich.Stützmauern sind an der Grenze zur freien Landschaft nicht zulässig. Nicht zulässig sind im gesamten Baugebiet: •Abtreppungen und Böschungsmauern aus Betonpflanzsteinen •Einfriedungen aus Picea (Fichten), Abies (Tannen) und Thuja (Lebensbaum)3.6. GrundwasserSollte im Zuge der Bauarbeiten Grundwasser aufgedeckt werden, ist hierfür eine wasserrechtlicheErlaubnis nach Art. 70 BayWG zur Bauwasserhaltung erforderlich.3.7. FassadenFür den Anstrich der Fassaden und Außenwände sind gedeckte Farben zu verwenden. Grelle Farbenund ungebrochenes Weiß sind unzulässig.4. SichtfelderInnerhalb der im Bebauungsplan gekennzeichneten Sichtflächen dürfen, außer Zäunen, Hochbautennicht errichtet werden; wenn sie sich mehr als 0,80 m über die Fahrbahnebene erheben. Ebenso wenigdürfen dort genehmigungs- und anzeigefreie Bauten oder Stellplätze errichtet und Gegenständegelagert oder hinterstellt werden, die diese Höhe überschreiten.5. Grünordnung5.1. GrünflächenAuf den im Planblatt gekennzeichneten Standorten sind gem. den Festsetzungen der nachfolgendenPflanzgebote Bäume, Sträucher und sonstige Vegetationsbestände zu pflanzen und fachgerecht dauerhaftzu unterhalten. Ausfälle sind durch gleichwertige Neupflanzungen zu ersetzen. Bei der Verlegung von Leitungen ist ein Mindestabstand von 2,50 m zu geplanten und vorhandenen Baumstandorten zu beachten. Des Weiteren müssen geplante Pflanzungen einen Mindestabstand von 2,50 m zu vorhandenen und geplanten Leitungen aufweisen. Wird dieser Schutzabstand unterschritten, sind geeignete Schutzmaßnahmen vorzusehen. Die Realisierung der privaten Grünflächen einschließlich deren Bepflanzung ist spätestens im Frühjahr nach Fertigstellung der baulichen Anlage auszuführen.5.2. Flächen für das Anpfl. von Bäumen, Sträuchern und sonst. Bepflanzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB).(siehe Originalsatzung)5.3. Flächen und Maßnahmen zum Ausgleich und Ersatz (gem. § 9 Abs.1Nr.20 BauGB)(siehe Originalsatzung)6. FassadenbegrünungFassadenbegrünung wird zur Verbesserung des Kleinklimas und zum Schutz der Fassade empfohlen.7. ZisternenDie Anlage von Zisternen ist möglich. Im Rahmen der geltenden Bestimmungen ist die Versickerungund damit die Grundwasserzuführung des anfallenden Niederschlagswassers von Dächern undGrundstückszufahrten auf dem Grundstück zulässig. 8. DenkmalschutzBodendenkmäler, die bei der Verwirklichung von Bauvorhaben zu Tage treten, unterliegen der Meldepflicht nach § 8 DSchG und müssen der Denkmalschutzbehörde unverzüglich bekannt gemacht werden.

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Personenbogen für BauplatzinteressentenBaugebiet „Mühlfeld Erweiterung“ - Baugrundstücke für Einfamilienhäuser

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Ja, bitte senden Sie mir Informationen zu. Ja, bitte vereinbaren Sie einen Termin.

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