Heft 2 2014

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DAS FACHMAGAZIN FÜR BAURECHT UND TECHNIK aktuell 02 | JUNI 2014 | 15. JAHRGANG | ISSN 1615-9950 02 | 14 Hygiene bei Lüftungs- anlagen Seite 12 THEMA Lüftungsanlagen – Fortschritt oder Sackgasse? Seite 18 Fenster oder NRWG Seite 22 Brandschutz- abschottungen Seite 30

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DAS FACHMAGAZIN FÜRBAURECHT UND TECHNIK

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02 | JUNI 2014 | 15. JAHRGANG | ISSN 1615-9950

02 | 14Hygiene bei Lüftungs-anlagenSeite 12

THEMALüftungsanlagen – Fortschritt oder Sackgasse? Seite 18

Fenster oder NRWGSeite 22

Brandschutz-abschottungenSeite 30

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Dipl.-Ing. Dr. Rainer Mikulits, Geschäftsführer des OIB

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Wie viel Technik braucht ein Haus?

Mit steigenden Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden rückt die Haustechnik mehr und mehr in den Fokus. Dabei sind jedoch einige Zielkonflikte zu lösen:

Mechanische Lüftungsanlagen müssen gut geplant wer-den, um auch die strengen Anforderungen an den Schall-schutz zu erfüllen sowie um eine hygienisch einwandfreie Luftqualität sicher zu stellen. Die Wartung soll effizient sein, und dennoch das Betriebskostenbudget nicht zu sehr in die Höhe treiben.

Es führt wohl kein Weg an mechanischen Lüftungsanlagen als Standard in modernen Gebäuden vorbei, denn schon heute wird Luft- und Winddichtheit der Gebäudehülle aus Gründen der Energieeffizienz verlangt. Wer kann da erwar-ten, dass man noch mit reiner Fensterlüftung das Auslan-gen findet!

In dieser Ausgabe von OIB aktuell versuchen wir einen Überblick über den aktuellen Stand in Bezug auf die Haus-technik zu geben, um eine sachliche und lösungsorientierte Diskussion zu ermöglichen.

Viel Spaß bei der Lektüre und einen angenehmen Sommer wünscht Ihnen

Dipl.-Ing. Dr. Rainer Mikulits

Editorial OIB aktuell02 | 14 1

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Schako Vertriebs GmbH U2FSE Ruhrhofer & Schweitzer GmbH U2Wopfinger Baustoffindustrie GmbH Seite 5AVI – Alpenländische Veredelungs-Industrie GmbH Seite 7Johann WERNIG KG Seite 13 J. Pichler GmbH Seite 15

INSERENTENLISTE

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Troges Gesellschaft für Trocknungs- und Wärmetechnik mbH Seite 17sto GmbH Seite 29Wallner schützt, dämmt GmbH Seite 33POLOPLAST GmbH & Co KG PR-Vitrine Seite 38J. Pichler GmbH PR-Vitrine Seite 39Air Fire Tech Brandschutzsysteme GmbH U4

Inhalt OIB aktuell2 02 | 14

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Aktuell 4 Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung im Stahlbau | Georg Matzner,

Walter Siokola 8 Die Bautechnische Zulassung (BTZ) – ein neues Instrument des OIB |

Georg Kohlmaier

Interview 10 Drei Fragen an … Ingo Sonnek, Zivilingenieur für Maschinenbau |

Interviewer Wolfgang Kleindienst

Thema 12 Hygiene bei mechanischen Lüftungsanlagen | Andreas Greml 18 Mechanische Lüftungsanlagen – Fortschritt oder Sackgasse? |

Peter Tappler, Felix Twrdik 22 Fenster oder NRWG – ein Unterschied? | Alexander Riemer 30 Brandschutzabschottungen zwischen Norm und Praxis | Walter Kiendler

34 Produktnews

38 PR-Vitrine

Nachlese 40 Technischer Lenkungsausschuss (Technical Board) der EOTA |

Georg Kohlmaier

Service 42 Neue OIB-Website 43 Buchempfehlung 44 Vorschau | Termine | Impressum

MITTEILUNGEN DES OIB

Heft 02|14, herausnehmbare Beilage Kundmachungen und Aktualisierungen

von 16.02.2014 bis 15.05.2014

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OIB aktuell JUNI 2014

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Der Artikel diskutiert den Weg zur Erstellung einer Leis-tungserklärung zur CE-Kennzeichnung für Stahlkons-truktionen an einem Beispiel aus dem Anwendungs-bereich des EUROCODE  3. Die vorgestellte Methodik sollte sich als neuer Branchenstandard zur Umsetzung der EN 1090-1 etablieren.

„Stahlkonstruktion“ – Was ist CE-kennzei-chungspflichtig?

Stahlkonstruktionen gibt es in den unterschiedlichsten Ausformungen. Welche Stahlbau„produkte“ aber dieses Kennzeichnen ab dem 1. Juli 2014 brauchen, das ist nicht so klar, denn es gibt bis zum heutigen Tag noch keine genaue Abgrenzung, welche Stahlbau„produkte“ von der EN 1090-1 [1] nicht erfasst sind. Weiters ist auch unklar, ob der Ausnahmetatbestand zur Erstellung einer Leis-tungserklärung (LE) nach § 5 1 der Bauproduktenverord-nung (BPV) [3] für Stahlbaueinzelaufträge (z. B. Brücken) anwendbar ist. Im Lichte dieser Situation befasst sich dieser Beitrag damit, wie derzeit der korrekte Weg zur Erstellung einer Leistungserklärung zur CE-Kennzeich-nung ausschauen kann.

Vorab sei angemerkt, dass aus Sicht der Stahlbauindus-trie eine große Anzahl von Aufträgen die Definition des § 5a der BPV erfüllt, und daher die Ausnahme zur Erstel-lung einer LE als gegeben betrachtet wird. Leider gibt es dazu weder von nationalen noch von europäischen Behördenvertretern eine Festlegung. Falls die Gesetzge-ber diese Ausnahme bestätigen würden, würde dies vor allem für öffentliche Leistungserbringer – wie die Bau-höfe der Bundesländer oder Gemeinden, aber auch für die Unternehmen – große Vorteile bringen. Denn, wenn beispielsweise der Gemeindebauhof eine Aufstiegslei-ter für das Gemeindeamt erneuert, oder wenn ein Unter-nehmen in seinem Lager selbst eine Stahlstiege errichtet, müsste keine LE ausgestellt werden. Und für Unterneh-men und Bauhöfe, die keine Leistungserklärung erstel-len müssen, wäre eine Fertigung von Stahlbau nach EN 1090-2 [2], aber keine Zertifizierung nach EN 1090-1 [1] erforderlich. Aufgrund der Intention dieses Artikels wird allerdings davon ausgegangen, dass der § 5a der Bauproduktenver-ordnung nicht angewendet wird.

„Stahlkonstruktion“ – Bauprodukt oder Bau-werk?

Einerseits gibt es Stahlbau„produkte“, die vom Her-steller an ihm bekannte Abnehmer geliefert werden, wie zum Beispiel Verbundträger. Andererseits gibt es Stahlbau„produkte“, die aus vielen Einzelteilen bestehen und erst durch die eigene Montage vor Ort zu einer in sich geschlossenen Tragkonstruktion werden (z. B. Hal-len, Brücken etc.). Für die erstgenannten Produkte sind die Regelungen der BPV und der EN 1090-1 umsetzbar. Bei der zweiten Art von Stahlbau„produkten“ stellt sich die Situation völlig anders dar; Derartige Konstruktionen können aus mehreren Tausend unterschiedlichen Bau-teilen, aus verschiedenen Werkstoffen, Güten etc. beste-hen. Deren „Leistungen“ für sich genommen, liefern keine Aussage auf die Erfüllung der Wesentlichen Merk-male der Gesamtkonstruktion. Die Erfüllung der Wesent-lichen Merkmale der Gesamtkonstruktion – und nur diese ist für das Bauwerk letztlich relevant – kann erst nach dem Zusammenbau der einzelnen Bauteile beur-teilt werden. Die Konstruktion erlangt somit erst durch die Montage die Wesentlichen Merkmale – obwohl der Montagevorgang nicht durch die Leistungserklärung erfasst wird.

Ausführungsunterlagen und Dokumentation für Stahlkonstruktionen nach EN 1090-2

Die EN  1090-2 enthält detaillierte Vorgaben, wie die schriftliche Dokumentation der Ausführung von Stahl-tragwerken zu erfolgen hat. Dabei ist zu beachten, dass diese Dokumentation im Rahmen der betriebsinternen Werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) erfolgt und beim Hersteller archiviert werden muss. Ein Teil davon – entsprechend den getroffenen Vereinbarungen – ist an den Auftraggeber zu übergeben.

In der EN 1090-2, Punkt 3.7.1 werden die Ausführungsun-terlagen als „Satz von Dokumenten, die technische Anga-ben und Anforderungen für ein bestimmtes Stahltrag-werk enthalten“ definiert. Diese Ausführungsunterlagen sind „als die vollständige Zusammenstellung der Anfor-derungen für die Herstellung und den Einbau von Stahl-bauteilen“ zu sehen. Die Erstellung erfolgt einerseits durch den Auftraggeber, indem er die für ihn wesentli-chen Anforderungen, wie z. B. die Ausführungsklasse,

Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung im Stahlbau Text Georg Matzner, Walter Siokola

1 BPV: Artikel 5 [Es]… kann ein Hersteller davon absehen, eine Leistungserklärung zu erstellen, wenn ... a) das Bauprodukt individuell gefertigt wurde oder als Sonderanfertigung nicht im Rahmen einer Serienfertigung, sondern auf einen besonderen Auftrag hin gefertigt wurde und es in einem bestimmten einzelnen Bauwerk von einem Hersteller eingebaut wird, der nach den geltenden nationalen Vorschriften für den sicheren Einbau des Produkts in das Bauwerk verantwortlich ist, ...“

Aktuell Stahlbau 4 02 | 14

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Korrosionsschutz, Mindest-Nutzlasten und Kriterien für die Gebrauchstauglichkeit beschreibt. Anderer-seits ergeben sie sich aus Belastungsnormen (Schnee-, Wind-, Erdbebenkräfte etc.) und den behördlichen Vor-schreibungen, wie zum Beispiel die Brandbeständigkeit und der erforderliche Brandwiderstand. Basierend auf den Satz der relevanten Wesentlichen Anforderungen sind die konkreten Bauteilspezifikationen – in Form von sta-tischen Berechnungen, Übersichts- und Werkstattzeich-nungen – zu erstellen.

HerstellerdokumentationDie EN 1090-2 fordert in Punkt 4.2.4 ausreichende Auf-zeichnungen als Beleg und Nachweis dafür, dass die Stahlkonstruktion den Ausführungsunterlagen ent-sprechend ausgeführt wurde. Was, wie, und in welchem Umfang zu dokumentieren ist, wird im Prüf- und Ins-pektionsplan (QT-Plan) festgelegt. Die Verpflichtung zur Erstellung dieses QT-Plans ergibt sich ebenfalls aus der EN 1090-2, Punkt 4.2.1 Qualitätsdokumentation (für EXC 2, 3, 4). Die Erstellung, Sammlung und Verwaltung die-ser Aufzeichnungen sowie die Durchführung der in der EN  1090-2 vorgeschriebenen Kontrollen und Prüfungen zur Gewährleistung einer gleichbleibenden Qualität der Fertigung ist Aufgabe der Werkseigenen Produktions-kontrolle (WPK). Das Funktionieren dieser WPK wird in regelmäßigen Abständen durch eine notifizierte Über-wachungsstelle überprüft und ist eine notwendige Vor-aussetzung zur Ausstellung einer Leistungserklärung zur CE-Kennzeichnung der gelieferten Konstruktion.

Qualitätsdokumentation gegenüber dem Auftraggeber

Da ein Hersteller mit der Zertifizierung der WPK die kon-tinuierliche Qualitätskontrolle des Fertigungs prozesses und das Führen ausreichender Qualitätsdokumentationen

nach EN 1090-2 nachweist, reicht die Übergabe eines gültigen Zertifikates der WPK nach EN 1090-1 aus. Die an den Endkunden zu übergebende Dokumentation muss also neben den vereinbarten Ausführungsunterlagen (statische Berechnung, Nachweise, Pläne etc.) zumindest das Zertifikat über die WPK und die Leistungserklärung über die Erfüllung der Wesentlichen Merkmale des gelie-ferten Stahlbau„produktes“ enthalten. Was konkret zu übergeben ist, ist bei Projektbeginn mit dem Bauherrnvertreter zu vereinbaren. Dies geschieht am zweckmäßigsten durch Übergabe des QT-Plans, den der Auftraggeber bestätigen sollte. Vom Österreichi-schen Stahlbauverband (ÖSTV) wurden Muster-QT – Pläne für Stahlkonstruktionen (www.stahlbauverband.at) erarbeitet. Es ist also grundsätzlich nicht erforderlich, die – aufgrund der WPK im Zuge der Herstellung erstellte – Qualitätsdokumentation vollständig an den Endkunden zu übergeben.

Leistungserklärung für Stahlkonstruktionen

Für die Erstellung einer LE ist u.a. die Existenz einer har-monisierten Norm (hEN) unbedingt erforderlich. Für den Stahlbau ist dies die EN 1090-1:2012. Mit 1. Juli 2014 wird deren Anwendung verpflichtend und es sind damit for-mal alle Voraussetzungen für die Erstellung von Leis-tungserklärungen für Stahlkonstruktionen und deren CE-Kennzeichnung gegeben. Was in einer Leistungserklä-rung enthalten sein muss, ist dem Muster in Anhang III der BPV zu entnehmen, zusammen mit den Erläuterun-gen des Anhanges ZA der EN 1090-1. Der Anhang III (EK 25.2.2014 C(2014)1014) nimmt bereits auf die BPV Bezug und bietet eine entscheidende Erleichterung für die Erstellung von Leistungserklärungen im Stahlbau.

Die in der gültigen EN 1090-1 angeführten Beispiele für CE-Kennzeichnungen beziehen sich bisher nur auf

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LEISTUNGSERKLÄRUNG Nr.: 123456-A

1. Eindeutiger Kenncode des Produkttyps:

Stahlkonstruktion EXC2 AN123456 2. Verwendungszweck:

Stahlkonstruktion für Lagerhalle Fa. Durstig 3456 Auf der Wiese 1

3. Hersteller:

Exakt & Richtig GmbH 1234 Dahier; Fabrikstraße 3-5

4. Bevollmächtigter: ------------------------

5. System(e) zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit:

2+ 6. Harmonisierte Norm

prEN 1090-1:2014 Notifizierte Stelle:

9999 7. Erklärte Leistungen

gemäß Spezifischer Technischer Dokumentation Pkt. 8 8. Angemessene Technische Dokumentation und/oder Spezifische Technische Dokumentation

AN123456 Techn. Beschreibung, Dok. 123456-001

Statik, Dok. 123456-011-Rev.D Planverzeichnis, Plan Nr. 123456-100-Rev.G Dokumentation der WPK WerksAN 9267-13

Die Leistung des vorstehenden Produkts entspricht den erklärten Leistungen. Für die Erstellung der Leistungserklärung im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 ist allein der oben genannte Hersteller verantwortlich. Unterzeichnet für den Hersteller und im Namen des Herstellers von:

Dahier; 01.04.2014

……………………………………………… F. Pitzlig, Leiter der WPK

Seite 2

Erklärte Leistung:

Wesentliche Merkmale Leistung Harmonisierte technische Spezifikation

Ausführungsklasse EXC 2 nach EN 1090-2

EN 1090-1

Bruchzähigkeit: 27 Joule bei 20°C

Toleranzen der Abmessungen und Querschnitte

Klasse 1 gem. EN 1090-2 oder gemäß Projektspezifikation

Schweißeignung: S235JR, S355J2 nach EN 10025-2

Tragfähigkeit gemäß Projektspezifikation

Ermüdungsfestigkeit: NPD oder Projektspezifikation

Verformung und Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit:

gemäß Projektspezifikation

Brandverhalten: Klasse A1

Feuerwiderstand: NPD oder Projektspezifikation

Gefährliche Substanzen: Freisetzung von Cadmium NPD

Gefährliche Substanzen: Emission radioaktiver Strahlung

NPD

Dauerhaftigkeit:

Oberflächenvorbereitung gem. EN 1090-2, Vorbereitungsgrad P2 nach EN ISO 8501-3, Beschichtung gem. EN ISO 12944 Beschichtungssystem # Schutzdauer Lang bei Korrosivitätskategorie C2 oder gemäß Projektspezifikation

Nachhaltigkeit: EPD-BFS-20130094-IBG1-DE

Beispiele für die Kennzeichnung einzelner Bauteile (z. B. Dachbinder aus Stahl zur Verwendung in der Neuen Bibliothek, Berlin – M201). Eine solche Einzel-Leistungs-erklärung ist für in Serienfertigung hergestellte oder für Stahlbau„produkte“, die aus wenigen Einzelteilen beste-hen, sinnvoll. Bedenkt man aber, dass ein relativ kleines Projekt wie die in Abbildung 1 dargestellte und nach Euro-code 3 berechnete Hallenkonstruktion aus mehr als 200 unterschiedlichen Lieferteilen gefertigt ist, so erkennt man rasch, dass das System der Leistungserklärungen für

solche Stahlbau„produkte“ praktisch nur auf der Ebene des Gesamtprojekts – als Bausatz im Sinn der BPV – administrierbar ist. Ein Großprojekt, wie die Dachkons-truktion des Hauptbahnhofs in Wien, besteht sogar aus zigtausend Stahlbau-Lieferteilen. Die Erstellung von spe-zifischen Leistungserklärungen für jeden einzelnen Bau-teil ist in solchen Fällen nicht machbar. Vor allem wenn ohnehin durch die Ausführungsunterlagen und die Her-stellerdokumentation nachzuweisen ist, dass die Anfor-derungen (Leistungen) zur Erfüllung der relevanten Wesentlichen Merkmale erfüllt werden. Hier bietet der schon erwähnte Anhang III unter „Nummer 7“ einen pragmatischen Ausweg: „Die Leistung, insbesondere auf das Tragverhalten eines Bauproduktes darf hinge-gen durch eine Bezugnahme auf entsprechende Produk-tionsunterlagen oder Unterlagen über statische Berech-nungen angegeben werden. In diesem Fall müssen die relevanten Unterlagen der Leistungserklärung beige-fügt werden.“ Das ist sinnvoll, da eine Einzelleistungser-klärung pro Bauteil ohne Nutzen für die Marktaufsicht und den Bauherrn wäre. Für Stahlbau„produkte“, die nach EN 1090-2 gefertigt wurden, wie Hallen etc., ist daher der einzig sinnvolle Weg zur Erstellung einer Leistungs-erklärung, auf die, an den Bauherrn zu übergebende Projektdokumentation zu verweisen. Diese Vorgangs-weise sollte auf europäischer Ebene verbindlich gemacht werden, um Rechtssicherheit bei der Gestaltung und Annahme von Leistungserklärungen für alle zu erhalten, und um einen gemeinsamen Markt statt eines Fleckerl-teppichs nationaler Wege zu etablieren, siehe Muster für eine Leistungserklärung für die Halle nach Abbildung 1.

1 Eine Lagerhalle besteht aus mehr als 200 Einzelteilen, © ÖSTV

Musterseiten Leistungserklärung

Aktuell Stahlbau 6 02 | 14

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Offene FragenAnhand des angeführten Beispiels, bei dem der Herstel-ler die Stahlkonstruktion komplett fertigt und montiert, konnte ein gangbarer Weg zur Leistungserklärung aufge-zeigt werden. Unklar bleibt, wie mit Leistungserklärun-gen von Vorprodukten umzugehen ist. Für die in Abbil-dung 1 dargestellte Halle wurden die Dachpfetten und Wandriegel zugekauft. Diese Bauteile haben als Bau-produkt eine CE-Kennzeichnung und eine Leistungs-erklärung. Reicht es, wenn das Vorhandensein der CE-Kennzeichnung durch die WPK kontrolliert wird, oder ist vom Lieferanten der Pfetten und Wandriegel auch die Leistungserklärung zu verlangen und in die Doku-mentation des (Haupt)Auftrags zu übernehmen? Was geschieht, wenn der Endkunde die Leistungserklärun-gen für die Vormaterialien ausgehändigt haben will und der Lieferant inzwischen (innerhalb der 10-jährigen Auf-bewahrungspflicht) insolvent ist? Oder ist es gar vorge-sehen, dass jeder Hersteller oder Händler die Leistungs-erklärungen aller Vorprodukte für jedes Projekt selbst sammeln und archivieren muss, um nicht in Gefahr zu geraten, dass einer seiner Lieferanten die geforderte Leistungserklärung innerhalb der 10-jährigen Aufbewah-rungsfrist nicht mehr zur Verfügung stellen kann? Oder ist die einzige Leistungserklärung, die vom Auftragneh-mer verlangt werden darf, die, welche dieser im eigenen Namen erstellt?

Resümee

Die Bauproduktenverordnung ermöglicht per Delegier-tem Akt (157/2014) die Zurverfügungstellung von Leis-tungserklärungen auch via Websites. Das ist gut. Aber welche Erleichterung bietet diese Regelung, wenn trotz-dem die Papierform verlangt werden darf? Ein Wild-wuchs an Leistungserklärungs-Websites quer durch Europa ist bereits erkennbar und es erscheint unrea-listisch, dass man in verschiedensten Datenbanken in Europa Leistungserklärungen zusammensuchen soll, um damit Sammeldokumentationen aller Vormaterialien zu erstellen. Die Europäische Kommission ist deshalb aufge-fordert, Klarheit über die Dokumentationstiefe von Vor-produkt-Leistungserklärungen zu schaffen, weiters eine Datenbank für die zentrale Zurverfügungstellung von Leistungserklärungen anzubieten und die elektronische Form als ausreichenden Nachweis zu qualifizieren. Sollte es nicht gelingen, rasch die zahlreichen Klärungen rund um die EN 1090-1 auf europäischer Ebene zu erreichen, erscheint eine vernünftige Erstellung von Leistungserklä-rungen und eine CE-Kennzeichnung von Stahlkonstrukti-onen kaum möglich. Verständlich, dass es erste Stimmen gibt, die abermals eine Verlängerung der Koexistenzperi-ode der EN 1090-1 verlangen.

Literatur- und Normenverzeichnis

[1] ÖNORM EN 1090-1: Ausführung von Stahltragwer-ken und Aluminiumtragwerken. Teil 1: Konformitäts-nachweisverfahren für tragende Bauteile, 1. März 2012.

[2] ÖNORM EN 1090-2: Ausführung von Stahltragwer-ken und Aluminiumtragwerken. Teil 2: Technische Regeln für die Ausführung von Stahltragwerken, 1. Jänner 2012.

[3] Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinien 89/106/EWG des Rates, veröffent-licht im ABl. L88 vom 4. April 2011, S. 5

Dipl.-Ing. Dr. Walter Siokola,Geschäftsführer der Zeman & Co GmbH. [email protected]

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Die Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011 hat in Österreich auch zu einer Neuorientierung in den Auf-gaben des OIB, manifestiert in der neuen „Vereinba-rung gemäß Art. 15 a B-VG über die Zusammenarbeit im Bauwesen sowie die Bereitstellung von Bauprodukten auf dem Markt und deren Verwendung“, geführt.Mit dieser Vereinbarung wird nun erstmals die Bau-technische Zulassung (BTZ) als länderübergreifendes Instrument des OIB eingeführt.

Grundlagen

Im Artikel 21 der eingangs angeführten Vereinbarung gemäß Art. 15 a B-VG wird erstmals die Bautechnische Zulassung (BTZ) als zentrales vom Österreichischen Ins-titut für Bautechnik (OIB) ausgestelltes Dokument ein-geführt. Damit bekommt der Bauproduktehersteller ein Instrument in die Hand, um für sein Produkt Verwen-dungsbestimmungen für dessen Verwendung in Öster-reich darzustellen.

Ein Blick zurück in die historische Entwicklung des ZulassungswesensVor der Gründung des OIB bildeten die BABB-Richtlinien (Richtlinien des Bundesländerausschusses zur Beurtei-lung von Baustoffen, Bauteilen und Bauweisen (Bauar-ten)) eine Grundlage für die Ausstellung von Zulassungen in den einzelnen Bundesländern für den Wirkungsbe-reich des jeweiligen Bundeslandes. Diese Richtlinien waren der erste Schritt zur länderübergreifenden Ver-einheitlichung des technischen Anforderungsprofiles für derartige Zulassungen. Der BABB-Ausschuss war bei der Verbindungsstelle der Bundesländer beim Amt der Nie-derösterreichischen Landesregierung angesiedelt.

Österreichische technische Zulassungen (ÖTZ)Ein ganz wesentlicher Schritt in Richtung Vereinheit-lichung ist 1993 mit der „Vereinbarung gemäß Art. 15 a B-VG über die Zusammenarbeit im Bauwesen (Umset-zung der EG-Bauproduktenrichtlinie)“ gelungen, in deren Artikel 19 die Geburtsstunde der Österreichischen tech-nischen Zulassung (ÖTZ) liegt. Mit dem ersten Teil einer ÖTZ wurden einheitliche Festlegungen für die techni-sche Produktbeschreibung einschließlich Leistungsmerk-malen und Prüfbestimmungen geschaffen. Der (nach wie vor bundesländerspezifische) zweite Teil regelte die Ver-wendungsbestimmungen. Diese Vereinbarung ist im Übrigen auch die „Geburtsurkunde“ für die Einrichtung des OIB.

Baustoffliste ÖADer entscheidende Fortschritt für eine österreichweit einheitliche Produktzertifizierung gelang mit der „Ver-einbarung gemäß Art. 15 a B-VG über die Regelung der Verwendbarkeit von Bauprodukten“ und der Einführung der Baustoffliste ÖA im Jahre 2001.

Die Neugestaltung der Baustoffliste ist auch in der nun-mehrigen „Vereinbarung gemäß Art. 15 a B-VG über die Zusammenarbeit im Bauwesen sowie die Bereitstellung von Bauprodukten auf dem Markt und deren Verwen-dung“, die nun die vorangegangenen Vereinbarungen ablöst, geregelt. Die Umsetzungsvorschriften in den Län-dern liegen größtenteils schon vor bzw. ist deren Erschei-nen noch bis Jahresende 2014 zu erwarten.

Anwendungsbereiche der Bautechnischen Zulassung (BTZ)

In der zukünftigen Baustoffliste ÖA „Neu“ liegen fol-gende wesentliche Anwendungsbereiche der Bautechni-schen Zulassung begründet: ❚ Wenn eine Produktgruppe in der Baustoffliste ÖA

festgelegt ist, für das individuelle Produkt für dessen Beurteilung jedoch wesentlich vom in der Baustoff-liste ÖA festgelegten Regelwerk abgewichen wird (in den bisherigen Regelungen war dafür das Gutachten des OIB vorgesehen);

❚ In der Baustoffliste ÖA ist als Nachweismethode nicht ein Standardregelwerk (z. B. ÖNORM; Ver-wendungsgrundsatz des OIB), sondern eine Bau-technische Zulassung vorgesehen (dieser Ansatz gilt außerdem auch für die zukünftige Gestaltung der Baustoffliste ÖE).

In diesen Fällen ist die BTZ gleichzeitig auch die Grund-lage für die Registrierungsbescheinigung (im alten Sys-tem „Übereinstimmungszeugnis“). Das darin erfasste Produkt ist daher Thema der ÜA-Kennzeichnung, mit anderen Worten: Produktgruppen nach diesen Ausfüh-rungen sind einbauzeichenpflichtig.

Daneben gibt es freiwillige Anwendungsbereiche für die Ausstellung einer BTZ:

❚ Bauprodukte, für die keine harmonisierte Norm vor-liegt (daher auch keine CE-Kennzeichnung notwendig bzw. möglich ist) und die NICHT in der Baustoff - liste ÖA erfasst sind;

Text Georg Kohlmaier

Die Bautechnische Zulassung (BTZ) – ein neues Instrument des OIB

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❚ Bauprodukte, die von harmonisierten Normen abwei-chen.

In den Darlegungen zu diesen angeführten Fällen ist alternativ auch die Ausstellung einer Europäischen Tech-nischen Bewertung (ETA), vormals Europäische techni-sche Zulassung, möglich. Diese mag aber in Einzelfällen z. B. aus marktpolitischen Gründen (z. B. ausschließlich lokale Verbreitung des Produktes) nicht als erste Wahl erscheinen.

Schließlich gibt es noch den Fall: ❚ Sonstige Bauprodukte, für die es nach dem Stand der

technischen Wissenschaften erforderlich ist, Verwen-dungsbestimmungen und Verwendungszwecke ent-sprechend bautechnischen Anforderungen festzule-gen.

Konsequenzen für die Baustoffliste ÖA

Die unmittelbare Konsequenz ist jene, dass für Abwei-chungsfälle vom Regelwerk der Baustoffliste ÖA bei jenen Stellen, die gemäß den aktualisierten landesrecht-lichen Vorschriften nunmehr anstelle eines Übereinstim-mungszeugnisses eine Registrierungsbescheinigung aus-stellen, das Gutachten als „Ersatzregelwerk“ durch die Bautechnische Zulassung abgelöst wird. Betreffend die ausstellende Stelle gibt es dabei keine Änderung, da auch das Gutachten vom OIB ausgestellt wurde bzw. wird.Für Produktgruppen, für die zukünftig in der Baustoff-liste ÖA als Nachweisprofil eine BTZ gefordert ist, wird diese nach Erscheinen der neuen Ausgabe der Baustoff-liste ÖA (2015) und einer entsprechenden Übergangs-frist verpflichtend.

Inhalt der Bautechnischen Zulassung

Der Inhalt umfasst jedenfalls: ❚ Technische Beschreibung inklusive Leistungsmerk-

male ❚ Regelungen betreffend Eigen- und Fremdüberwa-

chung und Produktion ❚ Bestimmungen über die Verwendung und, falls rele-

vant, über den Einbau und die Anwendung des Pro-duktes

Die BTZ umfasst folgende generellen Angaben: ❚ Einheitliche Nummer (unabhängig vom Ausstellungs-

jahr) ❚ Bezeichnung des Bauproduktes in Form der Handels-

bezeichnung ❚ Zulassungsinhaber ❚ Herstellwerk(e) ❚ Geltungsdauer ❚ Umfang (Seiten samt Anhängen)

Zulassungsstelle und Rechtsform der Bautech-nischen Zulassung

Zulassungsstelle ist das Österreichische Institut für Bau-technik. Die BTZ wird auf Antrag mit einer Geltungsdauer

von maximal fünf Jahren vom Österreichischen Institut für Bautechnik als Bescheid ausgestellt, das OIB agiert dabei als von den Ländern ermächtigte Behörde. Der Antragsteller hat die entsprechende landesgesetzliche Grundlage (relevante Umsetzungsvorschrift der Verein-barung in einem Bundesland) im Rahmen der Beantra-gung anzugeben, ist aber in der Wahl derselben frei. Die BTZ wird gemäß den landesgesetzlichen Vorschriften in den anderen Bundesländern anerkannt.Die Antragsunterlagen werden vom OIB auf der Web-site des OIB (www.oib.or.at „SERVICE“-BOX – Formulare) bereitgestellt.

Dipl.-Ing. Dr. Georg Kohlmaier,Referatsleiter des Österreichi-schen Instituts für [email protected]

Die 3. Novelle zur Baustoffliste ÖE wurde als Sonderheft Nr. 13 von OIB aktuell publiziert und ist gemeinsam mit der Baustoffliste ÖE (Sonderheft Nr. 8, Oktober 2008), der 1. Novelle (Sonderheft Nr. 9, Dezember 2009) und der 2. Novelle (Sonderheft Nr. 11, Dezember 2011) gültig. Mit der 3. Novelle der Baustoffliste ÖE (Sonderheft Nr. 13) wurde die Baustoffliste ÖE wieder weiter ergänzt und abgeändert. Erscheinungsdatum: Juni 2013

Ja, senden Sie mir das Sonderheft Nr. 13 von OIB aktuell über die „3. Novelle zur Baustoffliste ÖE“, herausgegeben als Verordnung des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB), zum Preis von

€ 45,– und ich bestelle gleichzeitig das Abo* € 65,– für Nichtabonnenten von OIB aktuell

3. NOVELLE ZUR BAUSTOFFLISTE ÖE (SONDERHEFT NR. 13)

BAUSTOFFLISTE ÖE (3. NOVELLE)

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Aktuell BTZ 902 | 14

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Interviewer Wolfgang Kleindienst | Fotos Helmut Pierer

Bei Diskussionen über das Thema „Leistbares Woh-nen“ taucht die Haustechnik immer wieder als großer Kostentreiber auf. Wo beginnt und wo endet die Haus-technik eigentlich und welchen Stellenwert nimmt sie heute und zukünftig Ihrer Meinung nach ein?

Zur Frage „Wo beginnt die Haustechnik?“ ist anzumer-ken, dass der Begriff etwa in der Gliederung der Leistun-gen und Kosten gemäß der ÖNORM B 1801-1 „Baupro-jekt- und Objektmanagement“ gar nicht vorkommt. Der dort verwendete Terminus Bauwerk-Technik lässt sich noch am ehesten mit den Begriffen „Gebäudetechnik“ oder „Technische Gebäudeausrüstung“ in Einklang brin-gen. Bei der Gliederung der Folgekosten nach ÖNORM B 1801-2 lässt sich auch keine eindeutige Grenze ziehen. Auch die Perspektive der Berufsausübungsgesetzgebung mit zugehörigen Verordnungen bringt keine wirklich klare Grenze des Themas mit sich. Aber der klassische Modullehrberuf der „Installations- und Gebäudetechnik“ beinhaltet Module, welche mit dem Thema zweifelsohne assoziiert werden.

Die Kosten kann man nur unter Berücksichtigung der Folgekosten bzw. der Berücksichtigung der daraus resul-tierenden Einsparungen seriös beurteilen. Dass im Durchschnitt der relative Kostenanteil der Haustechnik in den letzten Jahren im Wohnbau gestiegen ist, steht außer Diskussion. Ob mit dem Mehraufwand die ökolo-gischen Ziele erreicht wurden, ist stark projektabhängig.

Aus meinen nicht positiven Erfahrungen als Gerichts-sachverständiger möchte ich keine allgemeinen Schlüsse ableiten, da gerichtsanhängige Verfahren natürlich eine negative Selektion darstellen. Die Umsetzungsverpflich-tungen der Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie lassen die Haustechnik mehr in den Fokus des Genehmigungsver-fahrens rücken. Die sehr stark vom Energieträger abhän-gigen Anforderungen wie Kohlendioxidemissionen, Pri-märenergiebedarf bzw. Gesamtenergieeffizienzfaktor erfordern bereits in der frühesten Planungsphase eine sehr konkrete Gesamtkonzeption des Objekts. Statt sequentiell (zuerst Gebäudehülle, dann Installationspla-nung) muss integral geplant werden.

Welche Handlungsfelder sehen Sie, um diesen Para-digmenwechsel allen Beteiligten näher zu bringen?

Die historisch gewachsene Berufsausübungsgesetzge-bung und die zur Umsetzung der europäischen Richtli-nien erforderlichen Kompetenzen müssen in Einklang gebracht werden. Die Frage der Qualifikation und die damit verbundene Frage der Kompetenznachweisfüh-rung liegen auf der Hand. Die Antwort auf die Fragestellung „Wer darf in Öster-reich einen Energieausweis ausstellen?“ zeigte aber, dass man sich bei der Kompetenzfrage auf die Eigenverant-wortung der Aussteller verlässt. Nur lässt sich aus einem „DÜRFEN“ infolge einer „Befugnis“ nicht zwingend ein „KÖNNEN“ ableiten.

Drei Fragen an …... Ingo Sonnek, Zivilingenieur für Maschinenbau in Weiz. Sonnek bezieht Position zum „Kostentreiber Haustech-nik“, zur gegenseitigen Abhängigkeit von Haustechnik untereinander, zur Steigerung der Energieeffizienz der Haus- und Gebäudetechnik sowie zur fachlichen und auch innovativen Kompetenz der Ausführenden.

Dipl.-Ing. Dr. techn. Rudolf Ingo Sonnek

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Dipl.-Ing. Dr. techn. Rudolf Ingo SonnekZivilingenieur für Maschinenbau in Weiz 1974 Diplomingenieur für Maschinenbau an der TU Graz. Ab 1975 Prokurist und ab 1986 geschäftsführender Gesellschafter der Ing. Rudolf Sonnek GmbH in Weiz (Technisches Büro für Maschinenbau, Elektro- und Installationstechnik, Schwerpunkt Gebäudetechnik). Von 1975 bis 1998 Leitung eines Installationsbetriebes; 1982 Zivilingenieur für Maschinenbau; 1997 allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverstän-diger; 2012 Certified Measurement and Verification Professional (CMVP); 2013 Promotion zum Doktor der technischen Wissenschaften (TU Graz).

Zur Person

Es ist kein wirkliches Handlungsfeld, aber das Aussehen des österreichischen Energieausweises im europäischen Vergleich würde ich als Umsetzungsvariante nicht prio-risieren.

Eine große Herausforderung ist natürlich die immer stärkere gegenseitige Abhängigkeit der haustechni-schen Anlagen untereinander. Auch die Koordination der Gewerke, etwa der Leitungsführung, im Kontext etwai-ger Reparaturen bzw. flexibler Nachrüstungen stellt eine große Herausforderung dar. Ebenso die Beurteilung der Serientauglichkeit innovativer Produkte. Denn zwischen einer technischen und einer durch Marketingaktivitä-ten simulierten Marktreife unterscheiden wird immer schwieriger. Der Einsatz erneuerbarer Energieträger und die Stei-gerung der Energieeffizienz der eingesetzten Haus- bzw. Gebäudetechnik im Segment Nichtwohnbau war in Ihrem beruflichen Leben ein zentrales Thema. Wel-che Schlüsselfaktoren für den Erfolg würden Sie mit Ihrer langjährigen Erfahrung benennen?

Fachliche und methodische Kompetenz, Erfahrung und ein innovativer Ingenieurgeist bilden die Grundvoraus-setzung für neue Wege bei Lösungen mit erneuerbaren Energieträgern. Die soziale Kompetenz erleichtert die Kommunikation mit den Beteiligten. Voraussetzung ist zudem eine solide Vertrauensbasis zwischen Bauherren, Planern und Ausführenden. Bei Nichtwohnbauten ist die Wirtschaftlichkeit die Basis aller Entscheidungen. Amortisationszeiträume sind sehr stark von der Unternehmenskultur geprägt. Als Planer sollte man sich bei den Annahmen für die Wirtschaftlich-keitsrechnungen immer im konservativen Bereich bewe-gen, denn die Erreichung von prognostizierten Berech-nungen vor „Plan“ stärken das Vertrauen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Bei Folgeprojek-ten steigt die Bereitschaft, längere Amortisationszeiten anzudenken. Überzeugendstes Argument ist eine funkti-onierende Anlage, die sich amortisiert hat. Nicht zu unterschätzen ist die Bedeutung einer kompe-tenten Betriebsführung bei den Projekten in den Seg-menten des Nichtwohnbaus. Hier ist aufgrund des nut-zungsbedingten höheren Energieeinsatzes das Potenzial zur Effizienzsteigerung in der Regel auch höher. Im „Quellenhotel“ der Heiltherme Bad Waltersdorf wurde durch Neuorganisation von Heizung und Warmwasser-bereitung und durch Einbindung in die kaskadenförmige Mehrfachnutzung des Thermalwassers eine jährliche Ein-sparung von 160.000 Liter Heizöl realisiert. Die bisher zur Stützung erforderliche Feuerungsanlage wurde still-gelegt. Aber eines ist im Segment des Nichtwohnbaus auf jeden Fall zu beachten: Jedes Objekt ist aufgrund der vie-len Einflussfaktoren ein Einzelprojekt und muss situativ und integrativ als solches geplant und ausgeführt wer-den. EDV-Tools sind Hilfswerkzeuge, ersetzen aber nicht das vernetzte Denken für den Einzelfall. Jede Lösung hat eigene Rahmenbedingungen. Die realisierte und

funktionierende Einzelanlage ist das Ziel, und nicht eine allgemein gültige Lösung – eben die klassische „Ingeni-eurarbeit“ ist gefragt.

Interviewer

Wolfgang Kleindienst,Mitarbeiter der Fachabteilung Energie und Wohnbau, Referat Technik und Strategie am Amt der Steiermärki-schen Landesregierung und Mitglied des Sachverständigenbeirates für die bautech-nische Richtlinie 6 im OIB.

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Ingo Sonnek und Interviewer Wolfgang Kleindienst

Interview Haustechnik02 | 14 11

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Eine mechanische Lüftung wird seitens der Hygiene teilweise immer noch sehr kontroversiell diskutiert, bzw. wird die Hygiene teilweise als Argument gegen eine mechanische Lüftung verwendet. Studien zeigen aber, dass auch nicht optimal ausgeführte und gewar-tete Lüftungsanlagen immer noch einen positiven Bei-trag zur Raumluftqualität erbringen.

Bevor man die Frage beantwortet, was bei mechanischen Lüftungen bezüglich Hygiene beachtet werden muss, stellt sich die Frage, ob eine mechanische Lüftung über-haupt notwendig ist.

Warum eine mechanische Lüftung?

Die Notwendigkeit einer mechanischen Lüftung ergibt sich vor allem aus drei Aspekten, die auch in den OIB-Richtlinien ihren Niederschlag finden: ❚ Gesundes Raumklima ❚ Schimmelfreie Gebäude ❚ Energieeffizienz

Die Forderungen nach ausreichender Luftqualität und schimmelfreien Gebäuden sind in der OIB-Richtlinie 3 „Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz“ [1] verankert.

Ausreichende LuftqualitätAuszug aus der OIB-Richtlinie 3:10.1.2 Ist bei Aufenthaltsräumen eine natürliche Lüftung zur Gewährleistung eines gesunden Raumklimas nicht ausreichend, muss eine entsprechend bemessene mecha-nische Lüftung errichtet werden.

In den Erläuterungen zur OIB-Richtlinie 3 ist zu diesem Punkt folgende Erläuterung enthalten:

Zu Punkt 10.1: LüftungImmer „dichtere“ Gebäude reduzieren den Luftaustausch durch „undichte“ Fenster und Türen. Die Folge ist ein Ansteigen der Luftfeuchtigkeit, des Kohlendioxidgehaltes und der Konzentration von leichtflüchtigen Schadstoffen.Wenn in Innenräumen die Luft als „verbraucht“ emp-funden wird, liegt dies in erster Linie neben Tabakrauch und Gerüchen am Kohlendioxidgehalt. Eine regelmäßige Belüftung solcher Räume ist somit eine wichtige Voraus-setzung für ein gutes Wohn- und Arbeitsklima.Für die Beurteilung der Raumluftqualität können bei-spielsweise die „Richtlinie zur Bewertung der Innenraum-luft: CO2 als Lüftungsparameter“, Lebensministeriums, Ausgabe 2011, die ÖNORM H 6038, Ausgabe 2006-05-01 oder die ÖNORM EN 13779, Ausgabe 2008-01-01 heran-gezogen werden.

(Anmerkung: Von der ÖNORM H 6038 gibt es eine neue Ausgabe vom 15. Feburar 2014.)

Kohlendioxid (CO2), das in diesen Konzentrationen als Stoff selbst nicht als gefährlich gilt, wird als Marker für von Menschen abgegebene flüchtige organische Stoffe und Gerüche betrachtet. Je höher die Konzentration, desto schlechter ist die Raumluft. Wenn man nun die jeweils schlechteste Beurteilung der Raumluft anhand der angeführten Richtlinien und Normen heranzieht, die in Aufenthaltsräumen noch toleriert werden können, kann man als oberste Grenze für die CO2-Konzentration 1400 ppm als Stundenmittelwert ansetzen. Anzustreben sind Werte unter 1.000 ppm. Insbesondere in Schlafzim-mern und Klassenräumen sind wir ohne Lüftung meist weit davon entfernt. Werte bis 5.000 ppm CO2 sind lei-der keine Seltenheit. Erholsamer Schlaf und gute Lerner-folge sind bei diesen hohen Werten nicht zu erwarten.

SchimmelfreiheitDie Forderung nach Schimmelfreiheit ist ebenfalls in der OIB-Richtlinie 3 enthalten.

Auszug aus der OIB-Richtlinie 3:6.4 Vermeidung von Schäden durch Wasserdampfkon-densationRaumbegrenzende Bauteile von Bauwerken mit Auf-enthaltsräumen sowie von sonstigen Bauwerken, deren Verwendungszweck dies erfordert, müssen so aufge-baut sein, dass Schäden durch Wasserdampfkondensa-tion weder in den Bauteilen noch an deren Oberflächen bei üblicher Nutzung entstehen. Bei Außenbauteilen mit geringer Speicherfähigkeit (wie Fenster- und Türele-mente) ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass angrenzende Bauteile nicht durchfeuchtet werden.

In den Erläuterungen zur OIB-Richtlinie 3 ist zu diesem Punkt folgende Erläuterung enthalten:

Zu Punkt 6.4: Vermeidung von Schäden durch Wasser-dampfkondensationEin entsprechendes Regelwerk zur Verhinderung von Schäden durch Wasserdampfkondensation ist beispiels-weise die ÖNORM B 8110 Teil 2 Beiblatt 4, Ausgabe 2003-09-01. Dazu wird klargestellt, dass es nur um Schä-den am Bauwerk geht, nicht aber um Schäden an gela-gerten Gütern.

Der Punkt „bei üblicher Nutzung“ implementiert auch das „übliche“ Lüftungsverhalten, welches jedoch in kei-nem Regelwerk ausreichend definiert ist. Geht man davon aus, dass eine durchschnittliche Wohnung mit

Text Andreas Greml

Hygiene bei mechanischen Lüftungsanlagen

Thema Hygiene bei Lüftungsanlagen12 02 | 14

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mehreren Pflanzen und zwei arbeitenden Personen, die unter der Woche bis zu 10 Stunden nicht zu Hause sind, nichts Außergewöhnliches darstellt, so kann bei dieser Konstellation auch bei einer ordnungsgemäßen Bauaus-führung nach ÖNORM B 8110-2 [2] die Luftfeuchte so stark ansteigen, dass Oberflächenkondensat bzw. Schim-melbildung auftreten. Um Schimmel gesichert zu verhin-dern, müsste man jemanden zum „Lüften“ anzustellen.

Die optimale Luftfeuchte in der Heizperiode beträgt ca. 30 bis 45 % relativer Feuchte (r.F.). Aus bauphysi-kalischen Gründen sollte die Luftfeuchtigkeit bei gut gedämmten Gebäuden 45 bis 55 % r.F. nicht überschrei-ten. Bei schlechter Bausubstanz können schon wesent-lich niedrigere Luftfeuchtigkeiten zur Schimmelbildung führen. Werte unter 30 % r.F. liegen außerhalb des opti-malen Behaglichkeitsbereiches des Menschen, kurzzei-tige Unterschreitungen bis ca. 20 % gelten jedoch als unbedenklich.

EnergieeffizienzGebäude ohne Lüftungsanlage mit Wärmerückgewin-nung können die HWB-Qualitäten A+ und A++ nicht erreichen und sind daher nicht zukunftssicher. Niedrigst-energiegebäude im Sinne der EU-Gebäuderichtlinie

verfügen daher auch über eine Lüftung mit Wärmerück-gewinnung.

Grafik 1 Feuchte – Behaglichkeitswerte nach Leusden und Freymark, © Heinz Gabernig, Energie- und Klimatechnik, Ausgabe 1995; mit Ergänzungen der oberen und unteren Grenzen (Winter)

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Thema Hygiene bei Lüftungsanlagen 1302 | 14 13

Page 16: Heft 2 2014

ResümeeEine Lüftungsanlage ist aus den drei Gründen „Raum-luftqualität, Schimmelvermeidung und Energieeffi zienz“ ein unverzichtbarer Bestandteil eines modernen Gebäu-des. Auch wenn manche dieser Technik noch skeptisch gegenüberstehen, wird diese, wie der einst ebenfalls umstrittene Katalysator oder die Klimaanlage beim Auto, zur Selbstverständlichkeit werden.

Hygiene bei Lüftungsanlagen

Gesundheitsfördernd ist eine Lüftungsanlage jedoch nur, wenn sie hygienisch einwandfrei ist, d.h. keine zusätzli-chen Keime, Schimmelpilzsporen oder gesundheitsge-fährdende Partikel in die belüfteten Räume eingebracht werden. Generell ist durch hochwertige Filter (F7 nach EN 779 [3]) die Zuluft einer Komfortlüftung immer mit deutlich weniger Ruß, Staub, Pollen, Sporen etc. belas-tet als Außenluft, die durch eine Fensterlüftung in das Gebäude gelangt.Lüftungsanlagen verfügen im Gegensatz zu Klimaanla-gen über keine Kühlung und Befeuchtung. Diese Luftbe-handlungseinheiten sind hygienisch immer kritisch und bedingen eine besondere Anlagenbetreuung. Reine Lüf-tungsanlagen dienen vor allem der Bereitstellung hygi-enisch ausreichender Frischluft, um einen CO2-Wert von maximal 1.000 ppm einzuhalten, sowie die notwen-dige Feucht- und Schadstoff abfuhr sicherzustellen. Von der Hygiene unterscheidet man bei einer reinen Lüf-tungsanlage zwischen kritischen Bauteilen aufgrund von möglicher Kondensation bzw. aufgrund von Staubabla-gerungen. Ein negativer Einfl uss auf die Hygiene wäre gegeben, wenn die Zuluft der Anlage schlechtere Werte hinsichtlich Partikel (Feinstaub, Hefe- und Schimmel-pilze) und der Gaszusammensetzung aufweisen würde, als die Außenluft. Aktuelle Untersuchungen bestehender Anlagen im Projekt „Zukunftstaugliche Komfortlüftungs-systeme in großvolumigen Wohngebäuden … (ZuKoLü, 2013)“ geben jedoch keinen Hinweis darauf, dass es in Lüftungsanlagen, die dem Stand der Technik entspre-chen, zu einer negativen Beeinfl ussung der Raumluft kommt. Alle untersuchten Anlagen tragen trotz einiger Mängel zu einer Verbesserung der Raumluftqualität bei. Jedoch wurden in den Abluftleitungen einiger Anlagen nach fünf bis sechzehn Jahren Betriebszeit überraschend hohe Staubmengen vorgefunden. Diese sind zwar hygie-nisch nicht relevant, aber aus anderen Gründen (Brand-last, Funktionseinschränkung, Druckverlust etc.) kritisch zu sehen.

Erdwärmetauscher Hygienisch besteht insbesondere dann ein Gefahrenpo-tenzial, wenn Kondensat auf der Außenluft- oder Zuluft-seite der Lüftungsanlage auftritt. Ohne aktive Kühlung und Befeuchtung ist dies bei Wohn-, Büro- und Schul-gebäuden mit Plattenwärmetauschern nur im Sommer-betrieb des Erdwärmetauscher gegeben. Im Winterbe-trieb ist Kondensat im Erdwärmetauscher bzw. auf der Außenluft- und Zuluftseite nicht möglich, da die Luft von außen in den Luftleitungen bzw. im Lüftungsgerät

immer wärmer und daher relativ immer trockener wird. Der Winterbetrieb ist aus diesem Grund bei Erdwärme-tauschern bezüglich Kondensat und Hygiene unkritisch.Im Sommerbetrieb kommt es durch den Erdwärme-tauscher (EWT), egal ob Luft- oder Sole-EWT, zu einer Abkühlung der Außenluft und einer Erhöhung der rela-tiven Luftfeuchtigkeit und letztendlich zum Kondensat-ausfall. In diesen Situationen ist grundsätzlich mikrobi-elle Aktivität möglich. Ein normgerechter Filter nach dem Erdwärmetauscher (F7) hält zwar Sporen zurück, klei-nere mikrobielle Zellwandbestandteile und Mukotoxine können aufgrund ihrer geringen Größe die Filter durch-dringen und in die Zuluft gelangen. Für einen hygienisch sicheren Betrieb sind daher eine saubere Ableitung des Kondensats und eine jährliche Inspektion bzw. eventu-ell auch Reinigung notwendig. Eine Reinigung der übli-chen Leitungslängen von Luft-EWT mit 25 bis 35 m stellt jedoch einen nicht unbeträchtlichen Kostenfaktor dar.

Luft-ErdwärmetauscherWeiters weisen zahlreiche Luft-Erdwärmetauscher erfah-rungsgemäß Mängel auf, die eine hygienische Beein-trächtigung mit sich bringen können. Häufi gster Mangel ist ein ungenügender Gefälleverlauf zur Kondensatab-fuhr durch unsachgemäße Verlegung oder durch spätere Setzungen im Erdreich. Weiters sind teilweise eine unzu-reichende Wasserdichtheit und mitunter eine nicht aus-reichende Gasdichtheit – insbesondere in Radongebie-ten – zu bemängeln.

Sole-ErdwärmetauscherAuch bei Sole-Erdwärmetauschern kommt es im Som-merbetrieb kleinräumig im Kühlregister zur Bildung von Kondensat. Das Wasser kann jedoch über eine Tropftasse und eine Kondensatableitung mit Trockensiphon zuver-lässig abgeleitet werden. Eine Reinigung und Inspektion ist im Vergleich zu Luft-Erdwärmetauschern wesentlich einfacher zu bewerkstelligen. Jedoch muss auch bei Sole-Erdwärmetauschern mindestens einmal jährlich eine Ins-pektion des Registers erfolgen. Aus diesem Grund muss das verwendete Register über eine ausreichend große Revisionsöff nung verfügen. Heizregister oder allseitig vernietete Register sind für den Sommerbetrieb nicht geeignet. Ein weiterer Vorteil von Sole-Erdwärmetau-schern ist ihre Möglichkeit der einfachen Steuer- bzw. Regelbarkeit über die Solepumpe.

Der Einsatz von Erdwärme ist für reine Lüftungsanla-gen aufgrund des nicht unerheblichen Aufwandes für die Wartung hinsichtlich des Kosten-Nutzen-Verhältnisses kritisch zu hinterfragen.

Wärmerückgewinnung – FeuchterückgewinnungBeim Abkühlen der Abluft kommt es bei niedrigen Außentemperaturen abhängig vom Feuchtegehalt der Abluft zu Kondensat auf der Abluft-/Fortluftseite des Wärmetauschers. Je nach Art des Wärmetauschers erge-ben sich folgende hygienische Aspekte:

Thema Hygiene bei Lüftungsanlagen14 02 | 14

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❚ Plattenwärmetauscher ohne Feuchterückgewinnung: Sie sind von der Hygiene nur dann kritisch, wenn Kondensat, das auf der Abluft-/Fortluftseite entsteht, nicht einwandfrei abgeführt wird und dann durch interne Undichtigkeiten zur Zuluftseite gelangt. Dies wäre jedoch ein eindeutiger Mangel.

❚ Rotoren oder Speichermassen-Wärmetauscher mit Kondensatphase:Wärmetauscher mit Kondensatphase sollten aus hygienischer Sicht im Wohn-, Büro- und Schulbereich nicht mehr eingesetzt werden, da das Kondensat durch die Drehung von der Abluftseite systembedingt zur Zuluftseite gelangt.

❚ Feuchterückgewinnung:Die Feuchterückgewinnung setzt sich bei Lüftungsan-lagen immer mehr durch. Die Feuchterückgewinnung selbst muss ohne Kondensatphase erfolgen, um als hygienisch unbedenklich zu gelten. Dies ist sowohl bei Folien-Plattenwärmetauschern als auch bei Rotationswärmetauschern mit speziellen Beschichtungen gegeben. Die Feuchterückgewinnung vermindert neben den gesamtenergetischen Vorteilen teilweise auch hygienische Risiken, da durch die Feuchterückgewinnung weniger bzw. gar kein Kondensat entsteht. Weil bei den Technologien teilweise noch keine ausreichenden

Langzeiterfahrungen vorliegen, ist eine jährliche Inspektion des Wärmetauschers zu empfehlen.

Ablagerungen in den LuftleitungenJede Lüftung muss so gebaut sein, dass sie bei Bedarf auch gereinigt werden kann. Der Grundsatz „Reinhal-tung vor Reinigung“ ist jedoch nicht nur in den Normen verankert, sondern hilft auch Kosten zu sparen.Die wesentlichen Aspekte für hygienisch einwandfreie Luftleitungen sind: ❚ Reinigungsfreundliche Planung und Ausführung der

Luftleitungen ❚ Vermeidung von Verschmutzungen in der Bauphase ❚ Regelmäßiger Filtertausch

Gemäß ÖNORM H 6038 [4] als auch komfortlüftung.at sind

Sole-Erdwärmetauschern gegenüber Luft-Erdwärmetau-

schern der Vorzug zu geben, da diese in mehreren Aspekten

(Hygiene, Regelbarkeit, Radonsicherheit) deutlich besser als

Luft-Erdwärmetauscher abschneiden.

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Thema Hygiene bei Lüftungsanlagen 1502 | 14

Page 18: Heft 2 2014

❚ Regelmäßige Inspektion bzw. Reinigung im Bedarfs-fall

Werden die obigen Punkte 2 und 3 umgesetzt, so ist im Zuluftbereich aufgrund des hochwertigen Filters (F7, Mindestausstattung gemäß H 6038) eine Reinigung nur etwa alle 20–30 Jahre nötig. Da aber durch einen falsch eingesetzten Filter, einen Filterriss oder Undichthei-ten (Filterbypass) auch die Zuluft verschmutzt werden könnte, kann auf eine reinigbare Ausführung nicht ver-zichtet werden. In der Abluft ist alle fünf bis zehn Jahre mit einer Reinigung zu rechnen, weil der Abluftfilter (G4) nur das Gerät vor Verschmutzung schützt, die davorlie-genden Leitungen aber von der staubbelasteten Raum-luft durchströmt werden.

FilterFilter können selbst hygienisch kritisch werden, wenn sie feucht werden bzw. im verschmutzten Zustand län-gere Zeit nicht durchströmt werden. Sie sollten daher vor einem längeren Anlagenstillstand (z. B. wenn die Anlage im Sommer nicht läuft) ausgetauscht werden. Um ein Durchfeuchten des Filters zu verhindern, ist dafür Sorge zu tragen, dass feine Wassertröpfchen nicht bis zum Fil-ter gelangen bzw. die Außenluft bis zum Filter um ca. 1–2 °C erwärmt wird. Dies ist normalerweise immer dann gewährleistet, wenn sich der Filter in der konditionierten Zone des Gebäudes befindet.

Reinigungsmethoden

Lüftungsgeräte werden manuell gereinigt, bekriech- oder begehbare Luftleitungen (Großanlagen) werden manuell oder mittels Reinigungsrobotern gereinigt. Kleine Luftleitungen werden meist mit einem rotieren-den Bürstenkopf, mit Druckluft oder einer Kombination von beiden Methoden gereinigt.

Minimierung von Reinigungskosten

Bei allen Verrohrungsarten ist eine kurze Rohrführung mit wenigen Umlenkungen und eine einfache Zugäng-lichkeit zu allen Reinigungsabschnitten von Vorteil. Andernfalls sind zerstörende Bauteilöffnungen erforder-lich, um Anlagenabschnitte erreichen zu können.Im Projekt „ZuKoLü“ wurden Checklisten und Infoblätter zur Planung, Ausführung und Reinigung erarbeitet. Diese stehen unter http://www.komfortlüftung.at/mehrfami-lienhaus/info-planerbautraeger/hygienereinigung/ zur freien Verfügung.

Resümee Hygiene

Eine sorgfältig geplante, ausgeführte und gewartete Lüf-tung ist von der hygienischen Seite unbedenklich. Stu-dien in Wohnungen bzw. Schulen zeigen, dass die Raum-luftqualiät durch den kontinuierlichen Luftaustausch

1 Stehendes Ansauggitter (gerin-gere Aerosolbildung als bei liegendem Gitter, an dem die Tropfen zerschellen) mit Tropfenabscheider verhindert durchfeuchtete Filter, © Firma Camfil

2Richtige (stehend-eigenstabil) und falsche Filterlage (liegend), © Firma Camfil

Thema Hygiene bei Lüftungsanlagen16 02 | 14

Page 19: Heft 2 2014

Dipl.-Ing. Andreas Greml,Geschäftsführer des Techni-schen Büros und Obmann „Verein Komfortlüftung.at”[email protected]@andreas.greml.at

und die hochwertige Filterung der Außenluft wesent-lich verbessert wird. Man ist deutlich weniger gesund-heitsschädlichen Feinstaub, Pollen und Schimmelpilz-sporen ausgesetzt als mit der Fensterlüftung. Auch die Konzentrationen flüchtiger Stoffe wie Lösungsmittel und Formaldehyd sind im Schnitt in mechanisch belüf-teten Gebäuden deutlich geringer. Die Raumlufthygiene wird maßgeblich durch die Sauberkeit der Raumoberflä-chen und die Nutzung bestimmt. Bei Lüftungsanlagen ist eine negative Beeinflussung der Raumluft nur bei gro-ben Mängeln oder vernachlässigter Betreuung möglich. Hygiene und Gesundheit sprechen daher ganz klar für eine Komfortlüftung.

Literatur- und Normenverzeichnis

[1] OIB-Richtlinie 3: Hygiene, Gesundheit und Umwelt-schutz, Oktober 2011.

[2] ÖNORM B 8110-2: Wärmeschutz im Hochbau. Teil 2: Wasserdampfdiffusion und Kondensationsschutz, 1. Juli 2003.

[3] ÖNORM EN 779: Partikel-Luftfilter für die allgemeine Raumlufttechnik – Bestimmung der Filterleistung, 1. Oktober 2012.

[4] ÖNORM H 6038: Lüftungstechnische Anlagen – Kontrollierte mechanische Be- und Entlüftung von Wohnungen mit Wärmerückgewinnung – Planung, Ausführung, Inbetriebnahme, Betrieb und Wartung, (1. Mai 2006, zurückgezogen) 15. Februar 2014.

[5] ÖNORM EN 13779: Lüftung von Nichtwohngebäu-den – Allgemeine Grundlagen und Anforderungen für Lüftungs- und Klimaanlagen und Raumkühlsys-teme, 1. Jänner 2008.

[6] ÖNORM H 6021: Lüftungstechnische Anlagen – Reinhaltung und Reinigung, 1. September 2003.

[7] ÖNORM EN 15780: Lüftung von Gebäuden – Luft-leitungen – Sauberkeit von Lüftungsanlagen, 1. Dezember 2011.

[8] VDI 6022: Richtlinien-Reihe „Raumlufttechnik, Raumluftqualität“ (Verein Deutscher Ingenieure).

Qualitätskriterien und weiterführende Information: www.komfortlüftung.at

3Set für Druckluftreinigung, © Lindab

4Reinigung mit Druckluftkopf, © energie-cluster.ch

5Set für die Reinigung von klei-nen Luftleitungen mit rotieren-der Bürste, © Lindab

Thema Hygiene bei Lüftungsanlagen 1702 | 14

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Eine kürzlich abgeschlossene umfangreiche Erhebung in neu errichteten Gebäuden ging der Frage nach, ob das Wohnen mit mechanischen Lüftungsanlagen Vor- oder Nachteile in Hinblick auf Gesundheit, Wohnzu-friedenheit und Innenraumluftqualität mit sich bringt. Die Ergebnisse zeigen, dass man sich mit modernen Anlagenkonzepten und hochwertigen Komponenten (Komfortlüftungsstandard) auf dem richtigen Weg befindet. Im Zuge der Studie wurden allerdings auch zum Teil erhebliche Schwachpunkte der Anlagenkon-zepte und der Ausführung in einzelnen Anlagen ermit-telt, die einer kritischen Betrachtung unterzogen wer-den müssen.

Einleitung

Stellt die flächendeckende Einführung lüftungstechni-scher Anlagen in Wohn- und Arbeitsräumen einen wich-tigen und notwendigen Fortschritt im Baugeschehen dar oder befinden wir uns auf einem Irrweg? Handeln wir uns dadurch nicht noch mehr Probleme durch aufwändige, teure Technik ein, die eventuell zusätzlich mit unkontrol-lierten gesundheitlichen Risiken verknüpft sein könnte? Oder anders – positiv – formuliert: Wie müssen Lüf-tungsanlagen beschaffen sein, dass diese sowohl Energie sparen als auch den Wohnkomfort erhöhen?Grundsätzlich sind sehr energieeffiziente Gebäudestan-dards rechnerisch nur mit dem Einsatz von mechanischen

Lüftungsanlagen erreichbar. Modelberechnungen und die Praxis zeigen jedoch, dass sich derartige Anlagen allein aufgrund der zusätzlich erreichbaren Energieein-sparung in der Regel wirtschaftlich nicht rechnen. Der Grund liegt darin, dass einerseits Errichtung, Betrieb und Wartung einen nicht zu unterschätzenden Kostenfaktor darstellen, andererseits ist der reale (nicht der berech-nete) Luftwechsel bei der Fensterlüftung von Gebäuden in der Praxis so niedrig anzusetzen, dass durch eine Lüf-tungsanlage – wenn überhaupt – nur geringe energeti-sche Gewinne entstehen. Was liegt daher näher, als auf mechanische Lüftungsanlagen vollständig zu verzichten? Häufig wird daher die Frage aufgeworfen, ob es Möglich-keiten gibt, ohne mechanische Lüftung auszukommen und damit Kosten zu sparen. Generell müsste man aber bei einer Kostenbetrachtung auch die Vorteile durch ver-miedene Schimmelbildung und die höhere Leistungsfä-higkeit sowie die gesundheitlichen Vorteile bei den Nut-zern einrechnen. Es besteht ferner die weit verbreitete Annahme, dass erst mit einer zukünftigen Verschärfung der bautechni-schen Vorschriften Lüftungsanlagen erforderlich werden. Dies beruht jedoch auf einem grundlegenden Irrtum: Die OIB-Richtlinie 3 „Hygiene, Gesundheit und Umwelt-schutz“ [1] schreibt in § 10 eine „ausreichende Belüftung“ von Innenräumen vor. Was bedeutet nun „ausreichende Belüftung“? In den Kommentaren zur OIB-Richtlinie 3 wird darauf Bezug genommen. Die Definition ergibt sich

Text Peter Tappler, Felix Twrdik

Mechanische Lüftungsanlagen – Fortschritt oder Sackgasse?

1Dachzentrale für die Komfort-lüftung, © Andreas Greml

Page 21: Heft 2 2014

aus den Vorgaben der „Richtlinie zur Bewertung von Innenräumen“ sowie aus diversen Lüftungsnormen wie der ÖNORM EN 13779 [2] und der ÖNORM H 6038 [3]. „Ausreichende Belüftung“ bedeutet dementsprechend, dass eine mechanische Lüftung von Innenräumen aus lufthygienischer Sicht in der überwiegenden Anzahl von Bauten schon seit Jahren Voraussetzung und baurecht-lich vorgeschrieben ist. Eine Rückkehr zu einer weniger luftdichten Bauweise ist aus verschiedensten Gründen (Kondensatschäden der Bausubstanz, unkontrollierter Luftwechsel, Lüftungswärmeverluste) undenkbar. Die Frage ist allerdings zu stellen, welche Anforderungen an Lüftungssysteme gestellt werden müssen. Auch die Pra-xis zeigt vielfach, dass eingesparte Kosten für die Lüf-tungsanlage mit Feuchte- und Schimmelschäden, öfters auch mit eingeschränktem Wohnkomfort oder niedriger Leistungsfähigkeit aufgrund von schlechterer Raumluft-qualität einhergehen.

Warum mechanische Lüftung?

In Befragungen von Nutzern zeigt sich, dass Hygiene- und Behaglichkeitsargumente bei raumlufttechnischen Anlagen ein zentrales Argument ihrer Annahme oder auch Ablehnung sind. Bei komplexer Haustechnik, vor allem in Verbindung mit Nutzern, die darauf nicht vorbe-reitet sind, treten bisweilen unangenehme Probleme auf: ❚ zu hohe Luftmengen bei Wohnungen im Winter und

dadurch trockene Luft, ❚ laute Lüftungsgeräte und Strömungsgeräusche oder ❚ verschmutzte Luft-Erdwärmetauscher.

Als problematisch wird bei Anlagen ohne Feuchterückge-winnung/Befeuchtung vor allem die trockene Luft in der kalten Jahreszeit empfunden, die Befindlichkeitsstörun-gen und Materialschäden zur Folge haben kann. In Fach-kreisen wird daher diskutiert, ob die mit technischen Anlagen verbundenen potenziellen Risiken deren Vorteil möglicherweise wieder aufheben könnten. In einer Stu-die [4] wurden z. B. die Angst vor Entstehung von Zug-luft und Lärm sowie Zweifel in Hinblick auf einwand-freie hygienische Bedingungen in den Rohrleitungen als Gründe gegen den Einbau einer lüftungstechnischen Anlage genannt. Zu bedenken sind auch die Komplexität und die Kosten für die Haustechnik. Befragungen zeigten dagegen, dass knapp 80 % der Nut-zer von Wohnraum lüftungs anlagen mit Wärmerückge-winnung ihre Anlagen als „gut“ bis „sehr gut“ einstuften [5]. Sie werden von Bewohnern vor allem mit Komfort, Ökologie und Gesundheit assoziiert [6]. Aus der wis-senschaftlichen Literatur ergeben sich weiters deutliche Hinweise, dass eine bessere Belüftung von Räumen zu einer subjektiv besseren Einschätzung der Luftqualität, zur Reduktion von Beschwerden und zu einer signifikan-ten Steigerung der Leistungsfähigkeit führt [4, 7]. Hohe Schadstoffkonzentrationen und Baufeuchte werden in der Regel nach dem Bezug der Wohnungen schnel-ler reduziert. Eine hochwertige Filterung der Außenluft (� F7), wie sie in der ÖNORM H 6038 vorgeschrieben wird, bewirkt eine Reduktion saisonaler Allergene sowie

biogener Luftverunreinigungen und Stäube (Feinstäube) aus der Außenluft. Es wäre jedoch ein Irrtum zu glauben, dass allein durch Lüftung Schadstoffprobleme vermieden werden können, wie z. B. die Schweizer Liwotev-Studie zeigte [8].

Fragestellung, Methodik und Studiendesign

Im Rahmen der vom Klima- und Energiefonds finan-zierten Studie „Lüftung 3.0 – Bewohnergesundheit und Raumluftqualität in neu errichteten, energieeffizienten Wohnhäusern“ [11] wurde untersucht, ob sich innenraum-klimatologische Faktoren und Schadstoffkonzentratio-nen sowie die subjektive Einschätzung von Wohlbefin-den und Wohnzufriedenheit in mechanisch und natürlich belüfteten Gebäuden unterscheiden. In einer experimentellen Feldstudie wurden Bewohner in neu errichteten Wohnobjekten vorwiegend aus Ostös-terreich (n=60, etwa 70 % Einfamilienhäuser und 30 % Wohnungen) mit mechanischer Lüftungsanlage als Test-gruppe und Bewohner von Wohnobjekten (n=60), die üblichen Baustandards entsprechen und ohne mecha-nisches Lüftungssystem errichtet wurden, als Kont-rollgruppe definiert. Etwa die Hälfte der mechanisch belüfteten Wohnhäuser wurde im Passivhausstandard errichtet, alle anderen waren Niedrigstenergiehäuser. Die Frischluftzufuhr bei den natürlich belüfteten Wohn-objekten erfolgte durch Fensterlüftung. Der erste Ortstermin fand etwa drei Monate nach Bezug statt, der Folgetermin ein Jahr danach. Bei beiden Ter-minen fanden Messungen der Innenraumluftverunrei-nigungen (Flüchtige Organische Verbindungen [VOC], Aldehyde, Schimmelpilzsporen, Hausstaubmilbenaller-gene, Radon) und innenraum klimato logischen Fakto-ren (CO2 als Lüftungsparameter, Luftfeuchte, Luftionen) statt. Weiters erfolgte eine umfassende Fragebogener-hebung mit Fragen zu medizinischen, wohnhygienischen und technischen Aspekten sowie zur Wohnzufriedenheit.

Ergebnisse Gesundheit und Wohnzufrieden-heit

Der allgemeine Gesundheitsstatus hat sich nach den Angaben der Nutzer mechanisch belüfteter Objekten ein Jahr nach dem Einzug signifikant stärker verbessert als bei den Nutzern von Gebäuden mit natürlicher Lüftung. Bezüglich der Wohnzufriedenheit fanden sich keine sig-nifikanten Unterschiede zwischen den Haustypen; es kam allerdings in den mechanisch belüfteten Objekten im Laufe eines Jahres zu einer Abnahme der Zufrieden-heit mit der Lüftungsanlage. Dies lag vor allem an der Luftfeuchtigkeit, die von den Nutzern mechanisch belüf-teter Objekte signifikant schlechter bewertet wurde. Die Erwachsenen klagten hier häufiger über trockene Augen. Die Detailauswertung der Fragebögen zur Wohnzufrie-denheit ergab übereinstimmend mit den gesundheits-bezogenen Befunden, dass das größte Problem bezüg-lich der Lüftungsanlage in der zu niedrig empfundenen Luftfeuchtigkeit in der kalten Jahreszeit gesehen wurde.

Them

a

Thema Lüftungsanlagen 1902 | 14

Page 22: Heft 2 2014

Tabelle 1 Einschätzung der Luftqualität (positive und negative Wahr-nehmungen) zu den beiden Messzeitpunkten in Prozent

Diagramm 1 Anzahl der Messwerte in Konzentrationsklassen der Gesamt-VOC-Werte zu je 250 μg/m³, Wohn- und Schlaf-räume mechanisch (n=122) und natürlich belüfteter (n=122) Objekte

Mechanisch belüftete Objekte

Summe VOC [μg/m3]

Natürlich belüftete Objekte

Anz

ahl d

er M

essw

erte

< 250

0

10

20

30

40

50

60

250

-500

501-

750

751

-100

0

1001

-125

0

1251

-150

0

1601

-175

0

1751

-200

0

2001

-225

0

2251

-260

0

2601

-275

0

2751

-300

0

> 300

0

Rund 33 % der Befragten in der Testgruppe gaben beim Ersttermin an, dahingehend Probleme zu haben, beim Folgetermin (nach einem durchlebten Winter) waren es mit 52  % deutlich mehr. Hinsichtlich der Geruchs- und Lärmsituation bestanden keine auffälligen Unterschiede zwischen beiden Gruppen.Ein klares und eindeutiges Ergebnis wurde bei der sub-jektiv empfundenen Luftqualität erzielt. Die Raumluft wurde in Hinblick auf die positiven Wahrnehmungen „angenehm“, „sauber“ und „frisch“ bzw. in Hinblick auf die negativ konnotierten Wahrnehmungen „schal“, „muf-fig“ und abgestanden“ in den mechanisch belüfteten Wohnobjekten signifikant (p<0,05) besser beurteilt als in der Kontrollgruppe, siehe Tabelle 1.

Ergebnisse Raumluftqualität

Die VOC-Konzentrationen in den mechanisch belüfte-ten Objekten waren zu beiden Messterminen signifikant (p<0,001) niedriger als in den natürlich belüfteten. Der Median des Summenparameters „Summe VOC“ bei den Erstmessungen lag in mechanisch belüfteten Objekten bei 300 µg/m³, in natürlich belüfteten mit 560 µg/m³ bei fast dem Doppelten. Der Anteil der Objekte mit wesent-lich erhöhten VOC-Werten (VOC-Konzentration  über 1.000  μg/m³) lag in den Wohnräumen mechanisch

belüfteter Häuser bei 19 %, in den Wohnräumen natür-lich belüfteter Häuser bei 28 %, siehe Diagramm 1. Erwartungsgemäß gingen die Konzentrationen an VOC in beiden Haustypen im Zeitraum zwischen Erst- und Fol-getermin deutlich zurück. Auch nach einem Jahr waren noch signifikante Unterschiede zwischen den Haustypen feststellbar.

Überraschende Ergebnisse lieferte die Auswertung der Kohlendioxid-Messungen. Der Stundenmittelwert der CO2-Konzentration als Marker für anthropogene Ver-unreinigungen lag bei 80  % der natürlich belüfteten (Median 1.800 ppm) und immerhin bei 45 % der mecha-nisch belüfteten Schlafzimmer (Median 1.400  ppm) zumindest zeitweise über dem hygienischen Mindest-standard von 1.400  ppm („Niedrige Raumluftqualität“ laut EN  13779). Die Mindestvorgaben der Richtlinie zur Bewertung der Innenraumluft [10] wurden in einem Großteil der Objekte nicht eingehalten. Dies bedeutet, dass die in den OIB-Richtlinien vorgeschriebene ausrei-chende Belüftung im überwiegenden Großteil der natür-lich belüfteten Objekte nicht gegeben war. Weiters ist abzuleiten, dass viele mechanische Lüftungsanlagen unzureichend dimensioniert bzw. falsch justiert waren.

Die Konzentrationen an Formaldehyd lagen mit wenigen Ausnahmen in einem niedrigen Bereich weit unter dem Innenraum-Richtwert von 0,10 mg/m³ aus [10]. Dennoch zeigten sich auch hier Unterschiede zwischen den beiden Haustypen mit deutlichem Vorteil bei der mechanischen Lüftung. Der Median der Radon-Jahresmittelwerte der mechanisch belüfteten Objekte lag mit 17  Bq/m³ eben-falls um etwa ein Drittel niedriger als in den natürlich belüfteten Vergleichsobjekten. Dies ist vermutlich auch auf die dichtere Gebäudehülle zurückzuführen. Auch hinsichtlich mikrobieller Belastungen zeigten sich entge-gen gängiger Meinung bei mechanisch belüfteten Objek-ten geringere Keimzahlen (KBE/m³).

Interpretation der Ergebnisse

Die Untersuchungsergebnisse zeichnen ein differen-ziertes Bild: Die Luftqualität in mechanisch belüfteten Wohnobjekten wurde subjektiv deutlich positiver wahr-genommen. Sie war jedoch auch objektiv in Hinblick auf zahlreiche Raumluftinhaltsstoffe besser zu bewerten.

Luftqualität

Messzeitpunkt 1 (3 Monate nach Einzug) Messzeitpunkt 2 (15 Monate nach Einzug)

Testgruppe (mecha-nische Lüftung)

Kontrollgruppe (natürliche Lüftung)

Testgruppe (mecha-nische Lüftung)

Kontrollgruppe (natürliche Lüftung)

Positive Attribute Angaben in [%]

angenehm 50 29 46 25

sauber 45 33 41 28

frisch 39 14 33 10

Negative Attribute

schal 14 38 23 39

muffig 12 27 11 22

abgestanden 14 43 11 45

übelriechend 6 11 2 3

02 | 14

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Diagramm 2 Anzahl der Messwerte in Konzentrationsklassen der CO2-Werte nach ÖNORM EN 13779, Schlafräume mecha-nisch (n=62) und natürlich belüfteter (n=60) Objekte

Mechanisch belüftete Objekte

CO2-Konzentration [ppm]

Natürlich belüftete ObjekteA

nzah

l der

Mes

swer

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< 800

800-

1000

1001

-140

0

1401

-190

0

> 190

0

0

10

5

15

20

25

35

30

40

Dies und der subjektiv empfundene sich verbessernde Gesundheitsstatus sprechen für einen vermehrten Ein-satz von Lüftungsanlagen in Wohn- und Bürobauten. Andererseits wurden bekannte Kritikpunkte, die mit dem Betrieb von Lüftungsanlagen assoziiert werden, wie zu geringe Luftfeuchte und „trockene Augen“ in der kalten Jahreszeit bestätigt. Durch die neuen Möglichkeiten der Feuchterückgewinnung ist aber auch dieser Schwach-punkt mittlerweile vermeidbar. Bei konsequenter Anwendung der ab Februar 2014 gültigen, aktualisierten ÖNORM H 6038, die personenbezogene Zuluftvolumina vorschreibt, sollte sich auch die Situation in Hinblick auf die zu geringe Außenluftzufuhr im Schlafzimmer deut-lich verbessern. Wichtig erscheint in diesem Zusammen-hang, die in die jeweiligen Räume zugeführten Volumina im Rahmen der Inbetriebsetzung durch Fachleute und geeignete (druckkompensierte) Messgeräte präzise ein-zustellen und zu dokumentieren.Aus wohnmedizinischer Sicht wird dem Raumklimafaktor „Luftfeuchtigkeit“ große Bedeutung beigemessen [11]. Es sind daher weitere Anstrengungen in Richtung bedarfs-orientierter Volumenstromregelung zu unternehmen und der Einsatz von innovativen Lüftungskonzepten wie beispielsweise Kaskadensystemen (Wohnzimmer als Überströmbereich), Feuchterückgewinnung sowie im Einzelfall auch aktiver Befeuchtung ist zu fördern. In Bezug auf Schallemissionen ist es technisch machbar, dass die Schallpegel der Anlagen praktisch unterhalb der Wahrnehmungsschwelle liegen und Körperschallübertra-gungen ausgeschlossen werden.

Resümee

Mit normgerecht ausgeführten und justierten Lüftungs-anlagen ist man eindeutig auf dem richtigen (und ver-mutlich nicht mehr umkehrbaren) Weg zur Erhöhung von Wohnkomfort, Gesundheit und Wohlbefinden in Wohn-, Schul- und Arbeitsräumen. Es ist allerdings unbedingt erforderlich, verbesserte und technisch ausgereifte Anla-genkonzepte und vor allem hochwertige Komponen-ten (Komfortlüftungsstandard) einzusetzen. Besonde-res Augenmerk ist auf die im Zuge der Studie ermittelten Schwachpunkte wie Luftmenge, Luftfeuchte und Schall zu legen, die einer kritischen Betrachtung zu unterzie-hen sind, sodass diese Schwächen in Zukunft vermieden werden und die nachweislichen Vorteile voll zur Geltung kommen.

Literatur- und Normenverzeichnis

[1] OIB-Richtlinie 3: Hygiene, Gesundheit und Umwelt-schutz, Oktober 2011.

[2] ÖNORM EN 13779: Lüftung von Nichtwohngebäu-den – Allgemeine Grundlagen und Anforderungen für Lüftungs- und Klimaanlagen und Raumkühlsys-teme, 1. Jänner 2008.

[3] ÖNORM H 6038: Lüftungstechnische Anlagen – Kontrollierte mechanische Be- und Entlüftung von Wohnungen mit Wärmerückgewinnung – Planung, Ausführung, Inbetriebnahme, Betrieb und Wartung, 15. Februar 2014.

[4] Leech, J. A.; Raizenne, M.; Gusdorf, J.: Health in occupants of energy efficient new homes, Indoor Air, 2004, 14: S. 169–173

[5] Greml, A.; Blümel, E.; Kapferer, R.; Leitzinger, W.: Technischer Status von Wohnraumbelüftungsanla-gen, Hrsg: BMVIT, Eigenverlag, 2004.

[6] Rohracher, H.; Kukovetz, B.; Ornetzeder, M.; et al.: Akzeptanzverbesserung bei Niedrigenergiehaus-Komponenten, Endbericht einer Studie im Auftrag des BMVIT im Rahmen Haus der Zukunft, 2001.

[7] Wargocki, P.; Wyon, D. P.; Sundell, J.; Clausen, G.; Fanger, P. O.: The effects of outdoor air supply rate in an office on perceived air quality, Sick Building Syndrome (SBS) symptoms and productivity, Indoor Air, 2000, 10: S. 222–236

[8] Coutalides, R.: LIWOTEV – Luftqualität in Wohnbau-ten mit tiefen Energieverbrauch, Zürich 2008.

[9] Tappler, P.; Hutter, H-P.; Hengsberger, H.; Ringer, W. et al.: Lüftung 3.0 - Bewohnergesundheit und Raum-luftqualität in neu errichteten, energieeffizienten Wohnhäusern. Endbericht einer Studie im Auftrag des Klima- und Energiefonds des Bundes, 2014. Internet: http://www.innenraumanalytik.at/pdfs/lueftung_2014.pdf

[10] BMLFUW: Richtlinie zur Bewertung der Innenraum-luft. Hrsg: BMLFUW, Österreichische Akademie der Wissenschaften – Kommission Reinhaltung der Luft, Eigenverlag des BMLFUW, 2011.

[11] Pfluger, R.; Feist, W.; Tietjen, A.; Neher, A.: Phy-siological impairment at low indoor air humidity, Gefahrstoffe Reinhaltung der Luft, 2013, 73, Nr. 3, S. 107–108

Informationen über den Komfortlüftungsstandard unter http://www.komfortlüftung.at

Dipl.-Ing. Peter Tappler,Leiter Arbeitskreis Innenraum-luft am Lebensministerium (BMLFUW),Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sach-verständiger, Mitglied der deutschen [email protected]

Dipl.-Ing. Felix Twrdik, Geschäftsführer der IBO Innen-raumanalyik OG, Gerichtssach-verständiger für Schimmelpilz-Belastung in Innenräumen, Beurteilung und Sanierung von Schimmel-Schäden in Gebäu-den sowie Hygiene bei raum-lufttechnischen [email protected]

Thema Lüftungsanlagen 21

Page 24: Heft 2 2014

1 Fenster in einem Privathaus [1]

2 Lüftungsfenster in einer Fassade [1]

3 Prinzipbild eines NRWG [1]

Grafik 1 Büromitarbeiter in belüftetem Raum [2]

Belüftung und Entrauchung eines Gebäudes über die Gebäudehülle sind für Wohlbefinden und Sicherheit der Nutzer zentrale Funktionen. Gebäudeautomation kombiniert und integriert beides. Der nachfolgende Bericht stellt systemunabhängig Grundfragen und zeigt Schritt für Schritt, dass die Zusammenführung von Fenster und Rauchwärmeabzug als Einheit sinnvoll ist und kostengünstiger als separate Lösungen.

Technik, Lüftung, Sicherheit und Komfort im Fenster vereint

FensterFenster sorgen für Klimatrennung des Außen- und Innen-raumes, Lüftung, Schallschutz, Einbruchschutz sowie Feuer- und Sonnenschutz. Letzterer wird idealerweise nicht im Fenster, sondern außen vor dem Fenster vorge-sehen.

Fenster in Privathäusern wie auch in Büros und öffentli-chen Gebäuden dienen dem Kontakt mit der Außenwelt. Sie isolieren gegen Kälte bzw. Hitze und sorgen für Licht im Raum. Fenster sind darüber hinaus öffenbar, um das Klima im Raum so angenehm wie möglich zu gestalten.

Dezentrale Lüftung über FensterSeit einigen Jahren vollzieht sich im modernen Bauwe-sen ein Paradigmenwechsel von zentralen Klimaanlagen hin zu dezentralen Lüftungssystemen. Fenster werden je nach Raumnutzung zum zentralen Bestandteil der Kom-fortsteuerung im Gebäude. In Kombination mit Feuchte- und CO2-Sensoren öffnen diese bei Erreichen bestimm-ter Maximalkonzentrationen. Bei Nacht öffnen sie, um das Gebäudeinnere auszukühlen (Nachtauskühlung). Sind die Außentemperaturen zu hoch oder zu niedrig,

unterstützen spezielle Lüftungspaneele mit Heiz-, und /oder Kühlfunktion.

Großflächige Lüftung über FensterFunktionierende Architektur ist optisch ansprechende Formgebung und funktioneller Wohnkomfort für Men-schen. Für große Hallen stehen Konstruktionen zur Ver-fügung, die Fensterabmessungen bis zu 5 m Höhe ermög-lichen. Sollte auch das nicht ausreichen, werden die Elemente seitlich oder übereinander angeordnet.

Natürliche Rauch Wärme Abzugsgeräte – NRWGSeit Einführung der ÖNORM EN 12101-2 [1] im Jahre 2006 können Fenster in vertikalen Fassaden auch als NRWG ausgeführt werden. Die Berechnung erfolgt auf Basis von empirisch ermittelten Werten Cv0 in Verbindung mit der lichten Öffnungsfläche des Blendrahmens. Cv0 stellt hier-bei einen %-Wert dar, welcher als Anteil der lichten Öff-nungsfläche eines Rahmens als Abzugsfläche verwendet werden kann.NRWG werden über RWA-Steuerungen bzw. Brandmel-deanlagen (BMA) bedient. Diese wiederum werden über Notfall-Taster, Rauchdetektoren oder Brandmeldeanla-gen ausgelöst.Einige RWA-Steuerungen sind in der Lage, NRWG auch als Lüftungsfenster anzusteuern. Üblicherweise wird in Lüftungsfenster und Rauchabzugsfenster unterteilt, da die Kabelführung für NRWG speziellen Anforderungen wie Kabelüberwachung und Brandabschottung unter-liegt.

NRWG und Lüftungsfenster – ein Unterschied?Heute ist es ohne Aufwand möglich, und aus einer Viel-zahl von Gründen sinnvoll, beide Funktionen innerhalb eines Elementes zu verschmelzen und über eine Steue-rung zu verbinden.Einige Steuerungen sind in der Lage, Lüftung und RWA in der Weise zu kombinieren, dass unterschiedliche Anfor-derungen nachträglich ein- bzw. umgestellt werden kön-nen. Für große Gebäude ein unverzichtbarer Vorteil in der Nutzungsphase.Die Lüftungsfunktion steuert hierbei übliche Öffnungs-weiten von 200–300 mm an. Im Fall einer Entrauchung öffnen die Fenster auf die geforderten RWA-Maximalaus-stellweiten (bis 1.100 mm).

Lüftungs- und Komfortfunktion von FensternErwachsene beeinflussen die Umgebungsluft in etwa mit folgenden Werten: ❚ 40 ml Wasser (Feuchtigkeit) pro Stunde ❚ 450 Liter verbrauchte Atemluft pro Stunde ❚ 11 Liter CO2 („Neuproduktion“) pro Stunde

Text Alexander Riemer

Fenster oder NRWG – ein Unterschied?

Thema NRWG22 02 | 14

Page 25: Heft 2 2014

Grafik 2 Luftwechsel im Gebäudebestand (VDB) [2]

Grafik 3 Verschiedene Fenstertypen [3]

Grafik 4 Elektro-Motortypen für NRWG [3]

❚ 110 Watt Wärmeenergieabgabe pro Stunde

In Besprechungsräumen mit 4–5 Personen sind nach einer knappen Stunde CO2 Maximalwerte von etwa 1000 ppm erreicht.

In Schulklassen wird der für Müdigkeit und Unaufmerk-samkeit ermittelte Wert von 1.200 ppm bereits nach wenigen Minuten wirksam und hierbei ist die zusätzliche Belastung der Luft mit erhöhter Feuchtigkeit (30 Schü-ler á 40 ml/h = 1,2 Liter pro Stunde, zuzüglich Lehrer) ein wichtiger Faktor für Müdigkeit, insbesondere am späten Vormittag bzw. in den Nachmittagsstunden.Nur in lüftungstechnisch ausreichend dimensionier-ten Seminarräumen ist längeres Verweilen ohne Fenster möglich. Auch hier brauchen die TeilnehmerInnen nach einer angemessenen Zeitfrist Pausen, Bewegung – und im Sinne des Wortes „frische Luft“.

Wie im Zuge der RWA-Planung eine bestimmte Rauchab-zugsmenge für ein Gebäude bzw. einen Rauchabschnitt bestimmt wird, so ermittelt der Lüftungsplaner eine an die Anzahl im Raum befindlicher Personen angepasste Luftwechselzahl, also Frischluftmenge pro Stunde.Ebenso verhält es sich mit der Zuluftströmung. Eine funktionierende RWA-Anlage wie auch eine funktionie-rende Lüftungsanlage benötigen Zuluft in ausreichender Menge. In diesem Sinne gleichen sich die beiden Fenster-typen also in hohem Maße.Die Lüftungswirkung eines geöffneten Fensters beträgt ohne Luftzug etwa folgende Werte:

Für Wohnen ist gemäß DIN 1946-6 eine Luftwechsel-zahl von 0,5/h vorgesehen. Eine sogenannte „normale Undichtheit“ von Fenstern und Türen im Gebäudebe-stand, welche für einen Luftwechsel von etwa 0,17/h steht, unterstützt die Situation zu einem geringen Teil.

Spezielle Maßnahmen bei VerschattungsanlagenModerne Fassadenverglasungen werden üblicherweise in Kombination mit Raffstoren oder Sonnen-Schutzla-mellen ausgeführt. Sind diese aktiviert, so kann sich die Entrauchungsfunktion reduzieren. Eine Kombi-nation der RWA-Anlage mit der Sonnenschutzanlage („Sonnenschutz hoch“) ist eine Lösung. Wenn dies nicht gewünscht ist, wird mit Rauchabzugs-Abminderungsfak-toren gerechnet.

Ausführungsvarianten von Öffnungs elementenFenstertypenDem Architekten bzw. Rauchschutzplaner stehen neben in unseren Breiten unüblichen Sonderformen folgende NRWG-Fenstertypen zur Auswahl: ❚ Drehfenster nach innen öffnend ❚ Drehfenster nach außen öffnend ❚ Kippfenster nach innen öffnend ❚ Kippfenster nach außen öffnend ❚ Klappfenster nach innen öffnend ❚ Klappfenster nach außen öffnend ❚ Senkklappfenster (immer außen öffnend) ❚ Dachkippfenster (Drehbandanschlag unten) ❚ Dachklappfenster (Drehbandanschlag oben)

Die gängigsten Lüftungsfenster sind: ❚ Dreh-/Kippfenster ❚ Oberlicht (Kipp nach innen) ❚ Senkklappfenster

Je nach Form erreichen die Fenster bessere und schlech-tere Abzugswerte (= aerodynamische Flächen).Kipp einwärts ist ein Standardfenstertyp und hat gute Entrauchungseigenschaften.Klappflügel einwärts und Kippflügel auswärts haben sehr gute Entrauchungseigenschaften, sind jedoch keine Standard-Fenstertypen.Drehflügel einwärts wiederum sind Standardfenster-typen, könnten aber als NRWG-Fenster in Fluchtwegen behindern.Für Auswahl und Gegenüberstellung der unterschiedli-chen Fenstertypen, siehe Tabelle 2, Seite 28.

AntriebsmotoreNachfolgend werden zur Vollständigkeit die zwei typi-schen Möglichkeiten von Antriebsmotoren vorgestellt: Es sind dies Spindelmotore (für höhere Kraftbereitstel-lung) und Kettenmotore (für hohe Ausstellweiten bei niedrigeren Kräften).Kettenmotore sind auch verdeckt liegend verfügbar.

Anforderungen an MotoreMotore für NRWG und Lüftung sind auf eine gewisse Mindest-Zyklenzahl zu prüfen. Gefordert sind 10.000 Bewegungen unter Volllast über die gesamte Strecke. Die Dauer für einen Öffnungsvorgang ist maximal 60 Sekun-den. Für Lüftung und RWA geeignete Antriebsmotore stellen für Lüftung im Regelfall 100–300 mm aus.

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Thema NRWG 23

Page 26: Heft 2 2014

Tabelle 1 Konformitätsstufe für Fassade und NRWG [2]

Grafik 5 CE-Plaketten für NRWG (Stand 2012) [4]

NRWG und Motor sind in einer Einheit zu prüfen und unterliegen einer streng geregelten CE-Kennzeichnung im Konformitätsverfahren 1.

CE-Kennzeichnung/DoP

CE-Kennzeichnung nach ÖNORM EN 12101-2Für NRWG werden die wesentlichen Eigenschaften in der Produktnorm ÖNORM EN 12101-2 geregelt. In den Markt gebracht werden dürfen nur geprüfte NRWG von Unter-nehmen mit entsprechender Zulassung.Die CE-Kennzeichnung dient dem Käufer als Übersicht über die Leistungseigenschaften des Produktes. Sie ist mit den Lieferpapieren mitzugeben bzw. muss bei Pro-dukten des Konformitätsverfahrens 1 deutlich sichtbar am Element angebracht werden.NRWG sind gemäß Anhang ZA der Norm dem Konfor-mitätsverfahren 1 zugeordnet. Fertigungsbetriebe müs-sen sich demzufolge fremdüberwachen lassen und sämt-liche in Verkehr gebrachte Fensterelemente müssen eine deutlich sichtbare CE-Kennzeichnung tragen.Zum Beispiel sind Vorhang-Fassaden und Fenster gemäß ÖNORM EN 14351-1 [2] dem Verfahren 3 zugeordnet. Der Verarbeiter muss eine Werksinterne Produktionskont-rolle (WPK) durchführen und ist auch zur CE-Kennzeich-nung verpflichtet. Eine Fremdüberwachung ist jedoch nicht vorgesehen.

Den Zusammenhang zwischen Überwachung und Kon-formitätsverfahren zeigt nachfolgende Übersicht:

Die CE-Kennzeichnung beinhaltet die für das jeweilige NRWG relevanten Angaben wie Motordaten, aerodyna-mische Fläche und einen Hinweis auf den Einsatz mit windrichtungsabhängiger Steuerung.

Leistungserklärung – DoPMit Einführung der Bauproduktenverordnung EU  205/2011 per 1. Juli 2013 ändert sich die Kennzeich-nung von Bauprodukten. Die Erstellung der sogenannten Konformitätserklärung parallel zur CE-Kennzeichnung wird obsolet. An deren Stelle tritt die Leistungserklärung „Declaration of Performance“ (DoP).Für speziell Interessierte siehe hierzu insbesondere Arti-kel 6, Absatz 3, Punkt b) und e) der Bauproduktenverord-nung in der aktuellen Fassung.Die DoP ist eine Zusammenfassung der Wesentlichen Leistungsmerkmale, welche nach Baustoffliste ÖE gefor-dert sind. Die Angaben in CE-Kennzeichnung und DoP dürfen gleich sein. Der Unterschied zwischen den beiden Dokumenten ist, dass die Leistungserklärung die Leis-tungswerte von Bauelementen eines Projektes taxativ auflisten kann und die CE-Kennzeichnung, insbesondere bei Produkten des Konformitätsverfahren 1 pro Element erstellt werden muss.

Ziel der Leistungserklärung ist es, dem Käufer bzw. Nut-zer des Bauproduktes eine verlässliche und bindende Information über technische Kennwerte des Produktes zu geben. Obwohl Produzenten nach wie vor freiwillig die Angabe „npd … no performance determined = keine Leistungseigenschaft bestimmt“ innerhalb der Erklä-rung verwenden können, werden künftig Hersteller mit hohem Qualitätsanspruch weitgehend alle relevanten Merkmale ausweisen.

Sämtliche angegebene Eigenschaften sind für das jewei-lige Element bindend und müssen bei einer nachträgli-chen Prüfung eingehalten werden können.

AuszugBeispiel einer Leistungserklärung für NRWG [5]

Einbindung von NRWG-Steuerungen in die Gebäudeleittechnik GLT

RWA-Steuerungen werden von verschiedensten Anbie-tern angeboten. Sie werden üblicherweise unterschieden in einfache Steuerungen für Stiegenhausanlagen und vernetzte Anlagen für größere Anwendungen. Die Funk-tion ist ausschließlich für RWA-Zwecke vorgesehen.Während in Stiegenhäusern zumeist nur ein oder zwei Dachfenster in Verbindung mit mehreren Rauchdetekto-ren in allen Stockwerken vorhanden sind, erhalten große RWA-Anlagen deren Auslösung über Brandmeldeanlagen

Thema NRWG24 02 | 14

Page 27: Heft 2 2014

4 Lüftungsfenster mit verdeckten Antrieben [2]

5 Schüco MZ2 TipTronic Zentrale (Basis) [6]

Grafik 6 Stiegenhausanlage mit RWA und Lüftung [3]

Grafik 7 Gebäudeschema mit RWA und Lüftung [3]

Grafik 8 RWA-Aufbau herkömmlich und modular [3]

(BMA). Oftmals ist eine Kombination aus RWA und Lüf-tung sinnvoll.

Stiegenhaus RWA und LüftungIm Stiegenhausbereich wird zeitweise gefordert, dass das Rauch-Abzugsgerät auch für Lüftungszwecke gebraucht werden kann. Hierfür verwendet man Zentralen, ergänzt mit AUF/ZU Lüftungsfunktion. Diese Funktion ist aller-dings nur an der Zentrale selbst schaltbar. Die zusätzli-chen Schalter in den einzelnen Stockwerken sind Not-schalter für die Entrauchung.Vereinzelt beherrschen diese Steuerungen auch eine sogenannte Zeitlüftung, also das Öffnen und automati-sche Schließen nach einem bestimmten Zeitraum.Jedenfalls wird der Lüftungsbefehl von der RWA-Funk-tion überlagert. Erkennt also ein Rauchmelder aufstei-genden Rauch, so wird der Flügel jedenfalls geöffnet, auch wenn er gerade automatisch geschlossen wurde. Für die Anlage zusätzlich angebrachte Wind-/Regenmel-der werden ebenfalls von der Steuerung übergangen, da die Entlüftung im Rauchfall die wichtigste Funktion = Schutzfunktion darstellt.

RWA und Lüftung in größeren AnwendungenUnterschiede und Kombinationsanforderungen von RWA und Lüftung müssen grundsätzlich und aus technischen Gründen vor der Planung bekannt sein. Es wird in Lüftungs- und RWA-Gruppen unterteilt. Die Steuerungen sind in der Lage, zwischen den beiden Zuständen zu unterscheiden.Bei herkömmlichen Anlagen ist eine nachträgliche Ver-änderung der einzelnen Funktionen der Geräte und Anforderungen an die Geräte entweder nicht oder nur mit sehr großem Aufwand möglich. Heute gibt es modu-lare Lösungen, mit denen NRWG-Funktionen einfach gesteuert und umprogrammiert werden können.

RWA-Fenster mit LüftungsfunktionenWeitere solche Funktionen können sein: ❚ Zeitlüften

Öffnung auf Zeit mit automatischem Schließen ❚ Spaltlüften

Öffnungsweite bis zu einem definierten Maß ❚ Anti-Vereisung

mehrfaches „Rütteln“ beim Öffnungsvorgangsowie ❚ grundsätzliche Lüftungssperre einzelner Fenster

❚ Lüftungssperre ab Maß xz. B. in Hotels als Einklemmschutz

❚ Dichtschlussfunktionspezielle Einstellung des Dichtungsandruckes

❚ TotmannfunktionÖffnen nur bei Haltevorgang (Schlüsselschalter)

❚ Nachtauskühlfunktion Öffnen über Nacht für Raumauskühlung

oder auch ❚ RWA-Nachströmöffnung

Standard-Fenster ohne RWA-Funktion

Kombination der TechnologienRWA-Zentralen, die in der Lage sind Lüftung und RWA zu kombinieren, werden in RWA- und Lüftungsgruppen unterteilt. Grafik 8 zeigt die Veränderung von direkter Verkabelung (Darstellung links) von einer Zentrale aus, im Vergleich mit modularer Ansteuerung (Darstellung rechts).

Schüco RWA-TipTronic: Lüftung und RWA Die Schüco RWA-TipTronic Technologie ermöglicht innerhalb eines Bussystems alle Funktionen automa-tisierter Lüftungsfenster mit dem RWA-Rauchabzug zu verbinden. Die verwendeten Zentralen sind hierbei durchgehend ÖNORM EN 12101-9 [3] zugelassen. Sämt-liche Fenster können mit verdeckt liegenden Antrieben (Kettenmotoren) ausgestattet werden. Ihre Ansteuerung läuft über eine Modulzentrale in Kombination mit der Schüco-Fensterbus-Technologie. Ergänzungen für auflie-gende Antriebe sind möglich.

Thema NRWG 2502 | 14

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6 Hotel Sofitel in Wien, NRWG seitlich [2]

Grafik 9 Behaglichkeit in Gebäuden [7]

NRWG, Lüftung, Architektur und KomfortArchitekt und Bauherr haben ein grundsätzliches Inte-resse am Funktionieren eines Gebäudes, was dessen Basistechnik betrifft. Details hierüber werden den betrof-fenen Fachfirmen überlassen und man vertieft sich weit weniger in Fragen, wer diesbezüglich welche Arbeiten ausführt, als vielmehr über das grundsätzliche Erschei-nungsbild des Neubaus oder der Renovierung.

Im Projekt Sofitel Wien war der geforderte aerodynami-sche Querschnitt für die Ausführung der Entrauchungs-fenster in den Hotelzimmer-Zubringergängen Gegen-stand langer Diskussionen. Schließlich entschied man

sich für – als Fenster in unseren Breiten untypische – nach außen öffnende Klappfenster in Dimensionen um 1,5 x 5,4 m mit Entrauchungswerten größer 1 m2.

Das Erscheinungsbild eines Gebäudes ist ein essenti-eller Faktor und es wird in erster Linie von der Fassade bestimmt. An dieser Stelle treffen Architektur, NRWG, Fenstertechnik und Beeinflussung des Nutzerkomforts zusammen. Der Architekt ist primär an der Funktion des Gebäudes für seine Benutzer und am Aussehen der Gebäudehülle, also der Formgebung interessiert. Sobald Raumaufteilung, Nutzergruppen sowie Brandschutz, Rauchschutz und Sicherheitsfragen geklärt sind, steht die Berechnung von Heizungs-, Lüftungs- und Wasser-versorgungsanlagen an.

Aus den zuvor genannten Feststellungen zur Lüftungs-thematik und den Anforderungen an Architektur und Nutzerkomfort im Gebäude, ergibt sich ein Tätigkeits-feld, das in Umfang und Bedeutung für Planung und rich-tiger Ausführung essentiell wichtig ist.Neben einer guten Wärmedämmung der Gebäudehülle für komfortable Wandtemperaturen an den Innenflächen der Fassade zählt die Festlegung des Verhältnisses von Luftfeuchtigkeit und Temperatur zum nächsten Detail-schritt in der Vorbereitung späterer Gebäudekennzah-len.

Lüftung bestimmt in hohem Maß das Komfortgefühl in einem Gebäude. Überschneiden sich in bestimmten Gebäudeabschnitten Anforderungen an Rauchwärmeab-zug und Lüftung, ist eine Verbindung der Funktionen aus technischer Sicht, Kostensicht und aus Sicht der Archi-tektur des Gebäudes zielführend.In den letzten Jahren setzt man in der Belüftungstechnik berechtigt und verstärkt auf dezentrale Lüftung. Räume werden nicht mehr zentral belüftet, geheizt oder gekühlt, sondern dezentral nach Anforderung und Anwesenheit von Personen. Das heißt, die Anlage läuft nur dann, wenn Personen im Raum sind, oder für den Raum ein Aufent-halt von Personen geplant und damit eine Anforderung gegeben ist. Im Gebäude benötigt man auf diese Weise gegenüber früher reduzierte Rohrdurchmesser für Lüftung und gewinnt so Raumhöhe oder umgekehrt Bürofläche durch mehr Stockwerke. Der Energiebedarf ist durch die raum- bzw. personenbezogene Lüftungstechnik reduziert.

Im Folgenden wird die Bestimmung des aerodynami-schen Querschnittes für den Entrauchungsfall gezeigt, um anschließend in einer Art Ranking gegenüberstellen zu können, welcher Fenstertyp bei RWA und Lüftung die besten Werte liefert.

Bestimmung aerodynamischer Querschnitte

Die Berechnung von Entrauchungsquerschnitten ist seit langer Zeit über Richtlinien geregelt und wurde 2006 mit Einführung der ÖNORM EN 12101-2 grundlegend geän-dert.

Thema NRWG26 02 | 14

Page 29: Heft 2 2014

BIS 2006: geometrische EntrauchungsflächeBis zum Erscheinen der ÖNORM EN 12101-2 wurden Ent-rauchungsquerschnitte über den sogenannten geometri-schen Querschnitt ermittelt.

Auftretende Fehler: ❚ Oftmals wurden und werden fälschlich auch die bei-

den seitlich entstehenden Dreiecke in die Berech-nung einbezogen. Dies ist unzulässig.

❚ Weiters versuchte man durch möglichst große Öff-nungsweiten den Grundquerschnitt der Rahmen-lichte zu vergrößern, was ab einer Öffnungsweite über 60° (gleichseitiges Dreieck) unmöglich ist. Der Öffnungs-Querschnitt kann nicht größer werden. Dieser bleibt ab 60° Öffnungsweite gleich.

AKTUELL: aerodynamische EntrauchungsflächeDie nach ÖNORM EN 12101-2 zu errechnende aerody-namische Entrauchungsfläche ist das Produkt aus der Blendrahmenlichte und einem empirisch ermittelten Faktor Cv0.

Der Durchflussbeiwert Cv0 ist von der Lichte eines Fens-ters ohne Flügel, der Form des Fensters und der Ausstell-weite des Antriebes abhängig. Für die Ermittlung stehen Tabellen aus Prüfberichten und entsprechende Software zur Verfügung, siehe Diagramm 1.

Diese Methode verdeutlicht auch, dass sich Aa-Werte ab 60° Öffnungswinkel tatsächlich nicht mehr verändern.Als Antriebselemente haben sich heutzutage elektrische Fenstermotore durchgesetzt. Sie bieten hohe Haltbar-keitszeiten, sind auf tausendfache Zyklenzahlen getestet und können im Rahmen der vorgeschriebenen Wartung einfach und schnell überprüft werden. Die maximale Bewegungszeit bis Erreichung der Maximalöffnung beträgt 60 Sekunden.

Gemeinsamkeiten bei Aerodynamik und LüftungBelüftung und Entrauchung folgen ähnlichen Kriterien, jedoch mit dem Unterschied in der Raumluft-Tempera-tur. Die unter Grafik 2, siehe Seite 23, angegebenen

Luftwechselzahlen für Raumbelüftung sind um ein Viel-faches kleiner als der Abzug von Rauch im Fall eines Brandes. Kalter Rauch wie auch Raumluft verbleibt im Raum und tauscht sich nur über Druckdifferenz und Luft-strömungen aufgrund unterschiedlicher Wärmeinhalte mit Außenluft aus. Die Werte sind insofern nicht ver-gleichbar.Arbeiten Gebäude mit Unter- oder Überdruckbelüf-tungsanlagen, so können aerodynamische Werte auch für die Ablüftung verwendet werden. Das gilt insbeson-dere in Kombination mit Nutzung der Nachtauskühlfunk-tion. Nähere Details werden in Klima- und Lüftungstech-nik-Unternehmen ermittelt.

Grafik 10 Bis 2006: geometrische Ent-rauchungsfläche [2]

Grafik 11 Aerodynamische Entrauchungs-fläche [2]

Diagramm 1 Tabelle für Durchflussbeiwert Cv0 [8]

Grafik 12 Untersuchte Fenstertypen [3]

Thema NRWG 2702 | 14

Page 30: Heft 2 2014

Tabelle 2 Ergebnis Typen-, Kosten- und Effizienzvergleich [9]

Typen-, Kosten und Effizienzvergleich

Im letzten Abschnitt dieses Beitrages wird die Frage untersucht, welches der verschiedenen, vorgestellten Fensterelemente die besten Entrauchungswerte bietet, und wie sich die Kosten der verschiedenen NRWG-Ele-menttypen zueinander verhalten.

Anfangs wurde festgestellt, dass kurzes Stoßlüften bei drehgeöffnetem Fenster eine erheblich bessere Raum-luftwechselzahl bringt als Kipplüftung.Basierend auf Untersuchungen verschiedener und nach EN 12101-2 als Einheit geprüfter Fenstertypen aus dem Schüco Fensterprogramm – in Kombination mit verschie-denen Motoren – wurden die Ausstelltiefen 327, 511 und 603 mm bei einem Blendrahmen-Fenstermaß von b x h = 1,5 x 1,85 verglichen.Die Ergebnisse sind gleichermaßen interessant und erfreulich, denn sie zeigen, dass die üblicherweise ver-wendeten Standard-Fenstertypen die besten Werte bie-ten.

Die Darstellung zeigt oben die verschiedenen Öffnungs-arten und Abmessungen, gefolgt von den jeweils ermit-telten aerodynamischen Lüftungswerten Aa in absoluten Zahlen und nach Prozent gereiht.In der untersten Zeile sind die Kosten der Elemente ebenfalls als Prozentwert ausgewiesen, wobei die Basis-berechnungen – wenn erforderlich – immer mit Verriege-lungsmotoren erstellt wurden. Die Berechnung mit Verriegelungsmotor ist deshalb rele-vant, weil man zeitweise geneigt ist, Wind und Regen zu vernachlässigen und sich nur auf die RWA-Funktion beschränkt. Die Funktion der Fenster muss jedoch auch bei Wettereinfluss gewährleistet sein, und dies ist nur bei Verwendung entsprechender Zusatzverriegelungen gegeben.

Als Ergebnis kann festgestellt werden, dass sowohl das Dreh- als auch Kippfenster nach innen von der Kosten-seite die interessanteste Alternative sind.Aus Entrauchungssicht sind es je nach Motor-Ausstell-weite vor allem das Fassaden-Kippfenster (nach innen)

und das Dachkippfenster (nach außen), welche die bes-ten Werte aufweisen.

Wird also innerhalb einer Gebäude-Entrauchungskon-zeption eine Analyse durchgeführt, so kann man sich bei Abmessungen (siehe linke Spalte) darauf verlassen, dass Standardfenstertypen auch die besten Entrauchungs-werte bieten.Werden aus architektonischen Gründen andere Öff-nungstypen gewünscht, gibt die Tabelle 2 für Fenster, deren Breite kleiner ist als die Höhe, einen guten Über-blick der Relationen. Weitere Abmessungen sind natür-lich jederzeit rechnerisch ermittelbar.

Resümee

Lüftung, Komfort sowie Rauchschutz und Entrauchung sind Themen, die bei der Planung eines Gebäudes beachtlich und gründlich auszuarbeiten sind. Ungenau-igkeit oder Irrtum in diesem Bereich beeinflussen die Sicherheit und das Wohlbefinden der Nutzer und Nutze-rinnen eines Gebäudes maßgeblich. Lüftungselemente können als NRWG eingesetzt werden und NRWG sind in ihrer Funktion wiederum auch als Lüf-tungsfenster einsetzbar.Kosten für die Erstinstallation und vor allem im Betrieb werden bereits vor der Ausschreibung, Fertigung und Montage bestimmt. Die Projektierung der Elemente ist als integraler Bestandteil und wie für ein funktionieren-des Brandschutzkonzept zu sehen. Das Einhalten gängiger Normen bzw. Richtlinien sowohl bei der Berechnung als auch bei der Kennzeichnung der Elemente im Planungs- und Fertigstellungsablauf ist not-wendig und sichert einen funktionierenden und nachhal-tigen Betrieb.

Nachhaltig ist hier im Sinne des Wortes gemeint. Mit einem geeigneten dezentralen Lüftungskonzept kann unter Umständen auf Klimaanlagen und somit auf War-tungstätigkeiten im Gebäudebetrieb verzichtet werden. Entsprechend reduzieren sich Stromkosten. Sollte eine Klimaanlage dennoch erforderlich sein, sind kleinere Dimensionen möglich, und es entsteht bei Ankauf und Betrieb Kosteneinsparungspotenzial.

Normenverzeichnis

[1] ÖNORM EN 12101-2: Rauch und Wärmefreihaltung. Teil 2: Festlegungen für natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte, 1. Dezember 2006.

[2] ÖNORM EN 14351-1: Fenster und Türen – Produkt-norm, Leistungseigenschaften. Teil 1: Fenster und Außentüren ohne Eigenschaften bezüglich Feuer-schutz und/oder Rauchdichtheit, 1. Juni 2010.

[3] ÖNORM EN 12101-9: Rauch und Wärmefreihaltung. Teil 9: Steuerungstafeln, 1. Dezember 2004.

Urheber- und Quellenangabe[1] Schüco/AKS Objektjournal zu ausgeführten

Objekten

Thema NRWG28 02 | 14

Page 31: Heft 2 2014

[2] Zur Veröffentlichung zugelassene Bilder aus dem Schüco Medienpool

[3] STG Beikirch Bestellkatalog in der geltenden Fassung

[4] Eigenerstellte Grafik des Autors in Absprache mit IBS Linz

[5] Eigenerstellter Auszug einer LE des Autors auf Basis Entwurf MA 39/AMFT

[6] Schüco Bestell- und Fertigungskataloge in der geltenden Fassung

[7] Recknagel/Sprenger/Schramek T-Buch f. Heizung u. Klimatechnik. 68. Aufl., Oldenburg Verlag, 1997.

[8] Auszüge aus Schüco Prüfprotokollen, Prüfzeugnis-sen und Beurteilungsberichten

[9] Eigenerstellte Tabelle des Autors

Ing. Alexander Riemer, MBALeiter Produktmanagement Aluminiumsysteme bei Alukönigstahl [email protected]

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Nähere Informationen auf sto.at

02 | 14

Page 32: Heft 2 2014

1 und 2 Brandprüfung MA 39 – feuerab-gewandte Seite und Feuerseite nach beendeter Prüfung

Text und Fotos Walter Kiendler

Brandschutzabschottungen zwischen Norm und Praxis

Theorie und Praxis weisen auch im vorbeugenden bau-lichen Brandschutz große Unterschiede auf. Die meis-ten Produkte im Bereich Brandschutz sind mittlerweile durch harmonisierte Produktnormen (hEN) oder Euro-päische technische Zulassungen / Europäische Tech-nische Bewertungen (ETA) erfasst. In den einzelnen Prüf- und Produktnormen ist aber die normative Vorge-hensweise hinsichtlich der Prüfanordnungen nicht ein-heitlich geregelt.

Unterschiedliche Vorgehensweise in Normen brandschutztechnischer Bauprodukte

Die harmonisierten Normen und die Europäischen tech-nischen Zulassungen / Europäische Technische Bewer-tungen sowie die Baustoffliste ÖE sind die Grundlage für das Anbringen der CE-Kennzeichnung („Konformi-tät des Bauproduktes mit der erklärten Leistung“ ent-sprechend der Europäischen Bauproduktenverordnung Nr.  305/2011  [1]) in Österreich. Das CE-Kennzeichen regelt somit das Inverkehrbringen eines Bauproduktes. Es stellt – bildlich gesprochen – den Reisepass für das

jeweilige Produkt in der Europäischen Union dar. Natio-nal geregelte Brandschutzprodukte, also jene, die weder durch eine hEN noch durch eine ETAG geregelt sind, sind in Österreich entsprechend der Baustoffliste ÖA mit dem ÜA-Kennzeichen zu versehen.

Tatsache ist jedoch, dass in den einzelnen Prüf- und Pro-duktnormen diverser, unterschiedlicher brandschutz-technischer Bauprodukte meist keine einheitliche nor-mative Vorgehensweise hinsichtlich Prüfanordnung besteht. Im Gegenteil. Meist schließen Prüfnormen eine gemeinsame Anwendung mehrerer Bauprodukte sogar aus. Somit sind zugelassene und gekennzeichnete Pro-dukte in vielen Fällen gemeinsam – ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen – nicht einsetzbar. Dies betrifft auch die Produktgruppen der Brandschutzklappen gemäß ÖNORM EN 15650 [2], Abschottungen gemäß ETAG 026 Teil 2 [3] und Feuerschutzabschlüsse für Lüf-tungsleitungen auf Basis intumeszierender Materialien mit mechanischem Verschlusselement gemäß Verwen-dungsgrundsatz OIB-095.4-001/06-005 [4].

Thema Brandschutzabschottungen30 02 | 14

Page 33: Heft 2 2014

Grafik 1 © ÖNORM EN 1366-3

Grafik 3 Anordnung der Feuerschutzabschlüsse bei der Prüfung, © Verwendungsgrundsatz des OIB

Grafik 2 © ÖNORM EN 1366-3

Individuelle Lösungen auf der BaustelleDie Baustelle kennt diese Trennung jedoch nicht. Es sind praktikable Lösungen zu finden, um kostengünstig den Anforderungen der örtlichen Bauvorschriften zu ent-sprechen. Die Problemstellung liegt darin, dass verschie-dene Gewerke wie Heizungs-, Sanitär-, Elektro- und Lüf-tungsleitungen durch einen „gemeinsamen Decken- oder Wanddurchbruch“ geführt werden. Dieser Durchbruch bzw. diverse Öffnungen sind mit hierfür zugelassenen Brandschutzprodukten abzuschotten. Dem Anlagener-richter und Abschotter bleibt oft nichts anderes übrig, als aus der vorgefundenen Situation eine für ihn nach bes-tem Wissen und Gewissen bestmögliche Lösung herzu-stellen.

Normkonfigurationen der Prüfnormen

Beispielhaft seien folgende Unterschiede in den einzel-nen Prüfnormen angeführt:

ÖNORM EN 1366 Teil 2In der europäischen Prüfnorm für Brandschutzklap-pen ÖNORM EN 1366 Teil 2 [5] ist unter Punkt 13.5 der Abstand zwischen Brandschutzklappen und zwischen Brandschutzklappen und tragenden Bauteilen folgender-maßen geregelt: ❚ 200 mm zwischen Brandschutzklappen ❚ 75 mm zwischen einer Brandschutzklappe und einem

tragenden Bauteil (Wand/Decke)

ÖNORM EN 1366 Teil 3In der europäischen Prüfnorm für Abschottungen ÖNORM EN 1366 Teil 3 [6] sind im Anhang E (normativ) „Normkonfiguration und direkter Anwendungsbereich für Rohrschotts“ in den Bildern E.1 und E.2

sowie im Anhang F (normativ)„Normkonfiguration und direkter Anwendungsbereich für große Kombischotts“ im Bild F.1

Abstände angeführt, die jedoch vom Hersteller für das Prüfverfahren selbst zu definieren sind.

Verwendungsgrundsatz des OIBIn der nationalen Prüfrichtlinie für „Feuerschutzab-schlüsse in Lüftungsleitungen auf Basis intumeszieren-der Materialien mit mechanischem Verschlusselement“ sind weder Abstände zwischen Feuerschutzabschlüssen noch zu anderen Produktgruppen angeführt.

OIB-Richtlinie 2Die zuvor erwähnten Normen und Richtlinien regeln die Brandschutzprüfungen der jeweiligen Produktgruppen und nicht die Anwendung oder den Einbau. Hierfür sind die OIB-Richtlinie 2 „Brandschutz“ [7] und ergänzende örtliche Vorschriften wie zum Beispiel die Wiener Instal-lationen-Richtlinie heranzuziehen.

ÖSTERREICHISCHES INSTITUT FÜR BAUTECHNIK - OIB

VERWENDUNGSGRUNDSATZ DES OIB„Feuerschutzabschlüsse in Lüftungsleitungen auf Basis intumeszierender Materialien

mit mechanischem Verschlusselement“Baustoffliste ÖALfd. Nr.: 14.3.3

Ausgabe:April 2006

Beschluss:24.4.2006

Ersetzt Ausgabe:--

OIB-095.4-001/06-005

Seite 3von 6 Seiten

ne in Minuten, innerhalb der die Übertragung von Brand und Rauch verhindert wird und die Tempera-turerhöhung auf der dem Brand abgekehrten Seite des Feuerschutzabschlusses in Lüftungsleitungen auf Basis intumeszierender Materialien mit mechanischem Verschlusselement den zulässigenGrenzwert von 180 K Temperaturerhöhung nicht überschritten hat. Die Indizes „(ho)“ und „(ho + ve)“kennzeichnen die zulässige(n) Einbaulage(n) in horizontalen bzw. horizontalen und vertikalen Lüf-tungsleitungen.

Feuerwiderstandsklasse Feuerwiderstandsdauer t in min

Brandschutztechnische Bezeichnung

FLI-VE (ho) 60 60 ≤ t < 90 hochbrandhemmendFLI-VE (ho + ve) 60 60 ≤ t < 90 hochbrandhemmendFLI-VE (ho) 90 90 ≤ t brandbeständigFLI-VE (ho + ve) 90 90 ≤ t brandbeständig

5. NACHWEISE

5.1 ERSTPRÜFUNG

Feuerschutzabschlüsse in Lüftungsleitungen auf Basis intumeszierender Materialien mit mechani-schem Verschlusselement gemäß diesem Verwendungsgrundsatz sind einer Erstprüfung (Typenprü-fung) durch eine akkreditierte Prüfstelle zu unterziehen. Die Prüfung hat in dem Zustand und mit der Ausrüstung zu erfolgen, die den Verhältnissen bei der praktischen Anwendung entsprechen.

5.1.1 PrüfanordnungDie Prüfungen sind nach einer Prüfanordnung mit horizontalem Luftstrom gemäß Bild 1 durchzufüh-ren. Für die Anwendung im vertikalen Luftvolumenstrom ist eine Prüfung nach einer sinngemäßen Prüfanordnung durchzuführen.

Bild 1: Anordnung der Feuerschutzabschlüsse bei der Prüfung

5.1.2 Durchführung der BrandprüfungWährend der Prüfung sind die Prüfbedingungen gemäß ÖNORM EN 1363-1 hinsichtlich der Tempe-ratur einzuhalten. Bezüglich des Brandkammerdrucks muss in der Brandkammer ein Überdruck von mindestens 10 Pa gehalten werden. Dabei ist sicherzustellen, dass – für den Fall des Einbaus meh-rerer Prüfkörper im Rahmen einer Prüfung – dieser Überdruck jedenfalls mindestens für jeden Prüf-körper gilt.

Erstellt:Sachverständigenbeirat für Fragen des ÜA-Zeichens (SVBÜA)

Geprüft:Ref. d. OIB08.01.2007

Das Originaldokument wurde unterzeichnet von Herrn DI Dr. Kohlmaier

Freigegeben durch:Vors. d. SVBÜA08.01.2007

Das Originaldokument wurde unterzeichnet von

Herrn DI Jansche

Außer Kraft ab:Vors. d. SVBÜA

Unterschrift

Thema Brandschutzabschottungen

Them

a

3102 | 14

Page 34: Heft 2 2014

3 Installationsschacht – Die Praxis

4 Brandprüfung MA 39 – Wand-prüfung

5 Brandprüfung MA 39 – Decken-prüfung

4

53

In keinem dieser Regelwerke wird auf die Thematik der Verwendbarkeit in einem gemeinsamen Wand- oder Deckendurchbruch – geschweige denn auf Mindestab-stände – eingegangen. Für jedes Gewerk ein eigenes Schott (z. B. Weichschott) herzustellen, ist aus Platzgrün-den und wirtschaftlichen Gründen nicht möglich. Das Einhalten der in den Prüfnormen angeführten Mindest-abstände von 200 mm zwischen Brandschutzklappen ist in Installationsschächten nicht umsetzbar. Da jeder Qua-dratzentimeter Wohnnutzfläche Geld kostet, wird dem-entsprechend platzsparend geplant und gebaut.

Prüfprogramm und Ergebnis

Aufgrund häufiger Anfragen von Ausführenden, Planern und Sachverständigen wurden umfangreiche Brandprü-fungen bei der akkreditierten Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle der Stadt Wien, der MA 39, durch-geführt. Es wurde ein Prüfprogramm für die Kombination von Brandschutzklappen, Feuerschutzabschlüssen für Lüf-tungsleitungen und Abschottungen von brennbaren bzw. nichtbrennbaren Rohren und Kabeln in verschiedenen Wand- und Deckenkonstruktionen erarbeitet. Auf Bele-gungsdichten, Abstände der einzelnen Produktgruppen zueinander und natürlich auf die verschiedensten Trenn-bauteile wurde Rücksicht genommen. Einfach gesagt, es

Geprüfte Mindestabstände

Brandschutzmanschette EI tt zu Brandschutzmanschette EI tt ≥ 0mm

Brandschutzmanschette EI tt zu Feuerschutzabschluss FLI-VE tt ≥ 50mm

Brandschutzmanschette EI tt zu Brandschutzklappe EI tt ≥ 50mm

Feuerschutzabschluss FLI-VE tt zu Feuerschutzabschluss FLI-VE tt ≥ 50mm

Feuerschutzabschluss FLI-VE tt zu Brandschutzklappe EI tt ≥ 50mm

Brandschutzklappe EI tt zu Brandschutzklappe EI tt ≥ 50mm

Thema Brandschutzabschottungen32 02 | 14

Page 35: Heft 2 2014

wurde die Baustelle zur Prüfanordnung. Hauptaugen-merk wurde auf die mögliche gegenseitige Beeinflus-sung der unterschiedlichen Produktgruppen zueinander gelegt. Die durch die Prüfnorm ÖNORM EN 1366 Teil 3 vorgegebene Befestigung der Einbauten bzw. Rohrleitun-gen sowie die Durchbiegung der Trennbauteile wurde auch beim Einbau der Brandschutzklappen und Feuer-schutzabschlüsse für Lüftungsleitungen bedacht.

Zusammenfassung und Ausblick

Die Ergebnisse dieser und weiterer bereits geplanter Brandprüfungen sollen eine Grundlage für alle Betei-ligten auf der Baustelle darstellen, um deren Arbeit zu erleichtern. Natürlich ist es unmöglich, alle auf der Bau-stelle vorkommenden Einbauvarianten und Belegungen bei der Abschottung von Durchführungen zu prüfen.

Der Einbau der Produkte hat nach den Einbauanwei-sungen des Herstellers zu erfolgen und kann nicht auf andere übertragen werden. Jeder Hersteller prüft seine Produkte mit definierten Befestigungskonstruktionen und Ringspaltabdichtungen, also kann dies nur beim Hersteller erfragt werden. Dieser ist verpflichtet, die Leistungserklärung und die Einbauanweisung, welche mit der Zulassungsstelle erarbeitet wurden, beim Inver-kehrbringen des Produktes zur Verfügung zu stellen.

Eine nationale Anwendungs- und Einbaunorm, die die zuvor angeführten Produktgruppen beinhaltet, wird der-zeit vom Austrian Standards Institute erarbeitet und ist eine unumgängliche Voraussetzung, um auch in Zukunft wieder regelkonforme Anlagen errichten zu können.

Literatur- und Normenverzeichnis

[1] Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinien 89/106/EWG des Rates, veröffent-licht im ABl. L88 vom 4. April 2011, S. 5

[2] ÖNORM EN 15650: Lüftung von Gebäuden – Brand-schutzklappen, 15. Juni 2010.

[3] ETAG N° 026-2: Guideline for European Technical Approval of Fire Stopping and Fire Sealing Products. Part 2: Penetration Seals, August 2011.

[4] Verwendungsgrundsatz des OIB: Feuerschutz-abschlüsse in Lüftungsleitungen auf Basis intumeszierender Materialien mit mechanischem Verschlusselement, April 2006.

[5] ÖNORM EN 1366-2: Feuerwiderstandsprüfungen für Installationen. Teil 2: Brandschutzklappen, 1. Juni 2000.

[6] ÖNORM EN 1366-3: Feuerwiderstandsprüfungen für Installationen. Teil 3: Abschottungen, 1. Mai 2009.

[7] OIB-Richtlinie 2: Brandschutz, Dezember 2011.

Ing. Walter Kiendler,Leiter der Technik der Air Fire Tech Brandschutzsysteme [email protected]

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Page 36: Heft 2 2014

In einer Zeit, wo Energieeinsparung und leistbares Bauen im Fokus der Bautechnik und Immobilienwirt-schaft stehen, gewinnen neue Qualitätskriterien – wie Raumluft und Raumklima – zunehmend an Bedeutung. Denn dichtes Bauen und der Einsatz von Lüftungsanla-gen sind oft nicht die alleinige Lösung für eine schad-stofffreie und gesunde Raumluft.

Neue funktionale Farben, Spachtel und Putze helfen das Raumluftklima (Luftfeuchtigkeit, Schadstoffbelastung, Ionenklima) in Gebäuden zu optimieren. Bei 100  m² Wohnnutzfläche stehen dazu rund 300 bis 500  m² aktive Putzfläche zur Verfügung.

Nachfolgende Kriterien sind vom Umfeld, der Bauweise, der Baustoffwahl, der Raumausstattung und von der

Art der Nutzung abhängig. Sie bestimmen Lufthygiene, Behaglichkeit und die daraus resultierende „Wohnge-sundheit“. Die Kriterien sind: ❚ Luftfeuchtigkeit (zu viel / zu wenig) ❚ Staub und Feinstaubbelastung in der Raumluft ❚ CO2 und Schadstoff-Konzentration in der Raumluft

Wand- und Deckenputze bzw. Spachtel mit hohem Kalk-anteil und starker Wasserdampfsorption können die Raumluftfeuchtigkeit im behaglichen Bereich halten (nicht zu feucht und nicht zu trocken) – ganz automa-tisch, ohne Steuerung. Gleichzeitig reduzieren sie auch die Gefahr der Schimmelpilzbildung. Behaglichkeit und Wohlbefinden werden neben Reinheit und Lufttempera-tur maßgeblich durch die Luftfeuchtigkeit und das Luft-ionenklima beeinflusst.

Expertise durch Forschung und Praxis

Die Beschäftigung durch die Wopfinger Baustoffindust-rie (Baumit) mit dieser Materie und der Erfolg der ange-botenen Klimaprodukte basiert auf einer breiten wis-senschaftlichen Forschungstätigkeit, sowohl im Baumit Innovationszentrum, siehe Abbildung 2, als auch in Zusammenarbeit mit verschiedenen Instituten und Uni-versitäten, siehe nachfolgender, farblich abgesetzter Bei-trag. In diesem wird die Schimmelneigung von Baumate-rialen untersucht.

Mineralische Baustoffe und deren Einfluss auf die Raumluftqualität

1Feuchteregulierende Putze schaffen ein ausgewogenes Raumklima – auch dort, wo die Wohnraumlüftung nicht hin-kommt, © Wopfinger Baustoff-industrie GmbH

2Baumit Innovationszentrum, © Wopfinger Baustoffindustrie GmbH

Text Christian Vondrus

Page 37: Heft 2 2014

Prod

uktn

ews

Pilzgenetik und Genomforschung

Am Universitäts- und Forschungszentrum Tulln (UFT) stehen der Abteilung für Genetik und Genomforschung moderne mikrobiologische und molekulargenetische Labors mit Klimakammern, einer Bioaerosolkammer und unterschiedlichen Mikroskopen sowie eine eigene Stammsammlung mit über 600 Pilzen zur Verfügung. Damit kann in dem Analytiklabor den unterschiedlichen Anforderungen von Pilzen an ihre Lebensbedingungen Rechnung getragen werden.

Bewertung der Schimmelneigung von Baumaterialien unter kontrollierten LaborbedingungenFeuchtigkeit gilt als der entscheidende Faktor für die Entwicklung von Schimmelpilzen im Innenraum. Bei andauernd hoher Feuchte werden sich früher oder spä-ter auf fast jedem Untergrund Pilze entwickeln. Es gibt allerdings gewisse Baumaterialien, die Schimmelbildung deutlich reduzieren können. Die moderne Bauweise mit ihrer dichten Gebäudehülle führt bei Abwesenheit von kontrollierter Lüftung zu einem reduzierten Luft-austausch im Wohnraum, was vorübergehend erhöhte Luftfeuchte, insbesondere an schwer zugänglichen Stel-len, bedingen kann. Hier ist es wichtig, dass Baumateri-alien eine gewisse Pufferfunktion ausüben können sowie durch niedrige Gehalte an organischen Anteilen und einem hohen pH-Wert den Schimmelpilzen das Leben möglichst schwer machen.

Labortests an Baumaterialien und deren ErgebnisseInwieweit neuere Baumaterialien diese Funktion erfül-len, kann im Labor getestet werden.Bekanntermaßen bevorzugen manche Pilze wie z. B. Cladosporium eher feuchte Untergründe mit vergleichs-weise hohen Anteilen an organischer Substanz (z. B. Zel-lulose), während die sogenannten xerophilen Pilze wie z. B. Wallemia auch noch unter relativ trockenen Bedin-gungen gedeihen können. In Tabelle 1 und Abbildung 3 sind einige Pilze aus unterschiedlichen phylogeneti-schen Gruppen und mit unterschiedlichen Ansprüchen an die Feuchtigkeit angeführt. Die molekulargenetische Identifizierung von Pilzen führt regelmäßig zur Entde-ckung von neuen Arten, die bisher nicht auf Baumateria-lien gefunden wurden. Dies hängt unter anderem damit zusammen, dass neue Formulierungen bei Materialien

ein verändertes Spektrum an Schimmelpilzen mit sich bringen, die darauf wachsen können.

In Abbildung 4 sind einige Beispiele für den Einfluss der Baumaterialien auf die Entwicklung von Schimmelpilzen gezeigt. Alle Materialien wurden punktförmig mit Spo-ren unterschiedlicher Pilze beimpft und anschließend bei sehr hoher Luftfeuchte (annähernd 100 % RH) bei Raumtemperatur inkubiert. Diese extremen Bedingun-gen wurden gewählt, um innerhalb eines relativ kurzen Zeitraums Resultate zu sehen. Auf Gipskartonplatten (Abbildung 4A) war bereits nach wenigen Tagen deutli-che Schimmelbildung zu sehen. Unterschiedliche Putze zeigen ebenfalls unterschiedli-che Neigung zur Schimmelbildung. Während bei Putzen auf Gipsbasis unter den Extrembedingungen der Ver-suchsanordnung erst nach elf Wochen (77 Tagen) das Pilzwachstum sichtbar wird, siehe Abbildung 4C, ist bei kalkhältigen Produkten mit starker feuchteregulierender Wirkung unter diesen Bedingungen keine Schimmelbil-dung zu erkennen, siehe Abbildungen 4D und 4E.

3Wachstum der Pilze von Tabelle 1 auf Malzextraktagar, © AIT Austrian Institute of Technology GmbH

Tabelle 1Beispiele für Innenraumpilze, die für Untersuchungen von Baumaterialien verwendet wer-den können

Aspergillus versicolorWallemia sebi

Cladosporium cladosporioides Tritirachium sp.

Pilz Phylum Ansprüche an Feuchtigkeit Vorkommen im Innenraum

Aspergillus versicolor Ascomycota mittel/niedrig Wand, Lebensmittel

Cladosporium cladosporioides Ascomycota hoch Silikon, Holz, Lebensmittel

Tritirachium sp. Basidiomycota mittel Wand, Tapeten

Wallemia sebi Basidiomycota niedrig (xerophil!) Lebensmittel, Hausstaub

Produktnews Feuchteregulierende Putze 3502 | 14

Page 38: Heft 2 2014

Feuchteregulierende Putze

Neben einer thermischen Speichermasse verfügen bestimmte massive Baustoffe über eine „hygrische Spei-chermasse“, welche zu hohe Luftfeuchtigkeit schnell aufnimmt und bei trockener Raumluft wieder an diese abgibt – ganz automatisch, solange der Bauteil mit der Luft in Verbindung steht. Diese Pufferwirkung ermög-licht den Ausgleich des „Dampfdruckes“ zwischen Luft und Material bis zur Erreichung der jeweiligen Aus-gleichsfeuchte (Gleichgewicht des Dampfdruckes zwi-schen Baustoff und Raumluftfeuchtigkeit).Physikalische Voraussetzung dafür ist die spezielle Porenstruktur von Baumaterialien, welche

❚ die Dampfdiffusionsoffenheit sicherstellt und ❚ die Pufferwirkung ermöglicht.

Diese Wirkung zeigen insbesondere ❚ kalkhaltige Produkte wie Spachtel und Putze. Im

Fall von Baumit handelt es sich dabei um die Pro-duktgruppe rund um den Baumit KlimaPutz S (Maschinenputz).

❚ Ziegel und Lehm (abhängig von Verarbeitung und vom vorhandenen Tonerdeanteil)

❚ Massivholz (jedoch ist dieser Effekt relativ langsam)

(*Av: Aspergillus versicolor; Cc: Cladosporium clado-sporioides; Ts: Tritirachium sp.; Ws: Wallemia sebi)

Text

Dr. Markus Gorfer und Univ. Prof. Dr. Joseph StraussForschungsgruppe Pilzgenetik und GenomforschungHealth & Environment Department AIT Austrian Institute of Technology GmbH

Av Cc Ts Ws*

A – Gipskartonplatte ohne Spachtel18 Tage Inkubation

B – Gipskartonplatte mit Gipsspachtel18 Tage Inkubation

C – Wandaufbau mit Gipsputz77 Tage Inkubation

D – Wandaufbau mit KlimaGlätte und Klimafarbe77 Tage Inkubation

E – Wandaufbau mit Klimaputz S77 Tage Inkubation

4Wachstum von Schimmelpilzen auf Baumaterialien, © UFT

Produktnews Feuchteregulierende Putze36 02 | 14

Page 39: Heft 2 2014

Diagramm 1Wasserdampf-Aufnahme, © In Anlehnung an Prüfergeb-nisse der bvfs Salzburg

Diagramm 2Verteilungsschema: Anzahl der Stunden bei bestimmtem Raumklima, © In Anlehnung an Ch. Heschl und P. Klanatsky, FH Pinkafeld

Diagramm 3Raumluftfeuchtigkeit und Gesundheitsrisiken, © In Anlehnung an Scofield und Sterling, ASHREA Journal 34

Messungen haben ergeben, dass feuchteregulierende Putze bis zu dreimal mehr Wasserdampf abpuffern kön-nen als übliche Putze (117 g pro 1 m² Putzfläche beim Bau-mit KlimaPutz S gegenüber 33 g pro 1 m² beim Gipsputz),

siehe Diagramm 1. Dies entspricht einem Feuchtig-keitspuffer von ca. 30 bis 50 l Wasser bei einer Wohnein-heit mit 300 bis 500 m² Wand- und Deckenputz.

Kalk, ein altbekanntes „Hausmittel“

Einen zusätzlichen Vorteil bietet der hohe PH-Wert von Kalk (Baumit KlimaPutz S, PH = 12–13). Dieser beugt der Bildung von Schimmelpilz vor und wirkt beson-ders, solange noch viel Baufeuchte im neu errichteten Gebäude vorhanden ist (Karbonatisierungsphase des Bindemittels Kalk). Beide Effekte (hohe Pufferwirkung und hoher PH Wert) wirken auch dort, „wo die Wohn-raumlüftung nicht hinkommt“, in Ecken ohne Luftbewe-gung, hinter Einbauten, Bildern und schweren Vorhän-gen.

Wohlbefinden und GesundheitDas Ergebnis ist ein deutlich ausgewogeneres Raum-klima, wo Spitzen der Luftfeuchtigkeit nach oben und unten automatisch ausgeglichen werden. Dies ist wich-tig, da sich auch zu trockene Raumluft negativ auf das Wohlbefinden und die Gesundheit der Bewohner – und da besonders auf Kinder, ältere und kranke Personen – auswirken kann. Trockene Raumluft zerstört das Ionenklima und ist stär-ker mit Staub, Feinstaub, Pollen und Krankheitserregern belastet als Luft im behaglichen Bereich (relative Luft-feuchtigkeit 40 bis 60 % bei 21 °C). Mit Raumluftfeuchtigkeit in Verbindung gebrachte Symp tome und Krankheitsbilder sind: ❚ Austrocknung der Atemwege (Folgen Halsentzün-

dungen, Heiserkeit, Nasenbluten) ❚ Austrocknung der Augen, durch stärkere Verduns-

tung ❚ Zunahme von Hautbeschwerden (Schuppenbildung) ❚ Erhöhtes Gripperisiko durch erhöhte Virenaktivität ❚ Erhöhte asthmatische und allergische Reaktionen ❚ Erhöhte Krankheitsbilder aufgrund von staub- und

feinstaubbelasteter Luft (COPD) ❚ Geringere Leistungsfähigkeit, gestörte Entspannung,

reduzierte Behaglichkeit

Resümee

Die Kombination aus einer qualitativ hochwertigen Wär-medämmung (ohne Kältebrücken) an der Außenwand, einem stark feuchteregulierenden Innenputz wie dem Baumit KlimaPutz S und – falls erforderlich – einer per-fekt geplanten (nicht überdimensionierten) und rich-tig gesteuerten Lüftungsanlage, sichern Behaglichkeit und Wohlbefinden in modernen energetisch optimierten Gebäuden.Die Raumluftfeuchtigkeit (nicht zu feucht, nicht zu tro-cken) ist als bestimmendes Element der Raumluftqualität

neben Temperatur, Reinheit und Schadstoffbelastung aufzunehmen. Der auf Feuchtigkeitsregulierung optimierte minerali-sche Baumit KlimaPutz S leistet einen maßgeblichen Bei-trag für die gute Raumluftqualität.

Text

Ing. Mag. Christian VondrusProduktmanagement Gesundes Wohnen

Weitere Informationen

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Produktnews Feuchteregulierende Putze 3702 | 14

Page 40: Heft 2 2014

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1 POLO-KAL NG, © Poloplast GmbH & Co KG

2 Lüftungsgerät POLO-AIR 400, © Poloplast GmbH & Co KG

POLO-KWL: Komfortwohnraumlüftung

Als Anbieter von Kunststoffrohrsyste-men, Compounds und Polymer-Enginee-ring gilt POLOPLAST mit über 55-jähriger Unternehmensgeschichte als führender europäischer Kunststoffspezialist. Der Schwerpunkt liegt dabei im Bereich Kunst-stoffrohrsysteme für Haustechnik, Was-serversorgung und Kanalisation. Innova-tionsgeist, Technologieführerschaft und nachhaltiges Denken und Handeln zäh-len zu den Markenzeichen des Leondinger Unternehmens.

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1 Im DC Tower 1 sorgen energiesparende Komponen-ten von Pichler Lufttechnik für frische, saubere Luft, © DC Towers / Michael Nagl

2 Maßgeschneiderte Pichler Komponenten kamen beim Konzertsaal der Wiener Sängerknaben zum Einsatz, © Lukas Beck

Das Unternehmenswachstum bedingt eine Erweiterung des Bürogebäudes, das – mit modernster Haustechnik ausgestattet – kürzlich eröffnet wurde. Diese Investitio-nen am Klagenfurter Firmensitz sind ein zukunftsweisendes Signal zur langfristigen Standortsicherung.

Im Zentrallager in Klagenfurt befinden sich rund 30.000 Artikel. Das große Produktsor-timent und der schnelle Lieferservice sind eine ausgeprägte Stärke des Unternehmens. Speziell auch am Wiener Standort haben die Kunden eine große Auswahl an Produkten aus den Bereichen Luftförderung, Luftfüh-rung, Luftverteilung und Komfortlüftung. Derzeit beschäftigt Pichler 170 Mitarbeiter in Österreich und Südosteuropa.

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Pichler Lufttechnik investiert in den Standort Österreich

Der Kärntner Hersteller investiert mit einem erweiterten Team verstärkt in die Entwicklung komfortabler und energieef-fizienter Lüftungssysteme. Das Know-how des Familienunternehmens steckt in zahl-reichen Objekten im In- und Ausland. Dazu zählt mit dem DC Tower das höchste Büro-gebäude Österreichs ebenso wie der neue Konzertsaal der Wiener Sängerknaben.

Im Fokus stehen ganzheitliche Systemlö-sungen für Lüftungsanlagen im mehrge-schoßigen Hochbau. Als erster Anbieter erhielt Pichler für seine Großgeräte die Zertifizierung vom Passivhausinstitut Darm-stadt. In dem soeben eröffneten DC Tower in Wien sorgen energiesparende Pichler Komponenten für frische, saubere Luft und hohen Komfort. Auch das Konzertgebäude „MuTh“ der Wiener Sängerknaben ist mit innovativer Technik des Kärntner Unterneh-mens ausgestattet. Für einen ungestörten Konzertgenuss wurden projektspezifische Sonderschalldämmkulissen aufwändig umgesetzt.

UnternehmenswachstumUm den vielfältigen Zukunftsprojekten gerecht zu werden, erfolgte nun die Erwei-terung des Teams für den Bereich Forschung und Entwicklung. Das gestiegene Investiti-onsvolumen am Standort Klagenfurt umfasst die Produktion, Logistik und IT-Projekte.

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Page 42: Heft 2 2014

Wesentlicher Bestandteil der Sitzung des Technical Board waren die Abschlüsse der ersten Europäischen Bewertungsdokumente (EADs) auf EOTA-Ebene samt Behandlung der dazu-gehörigen Stellungnahmen der Kommissionsdienste. Ebenso bildete die Abklärung der Vor-gangsweise zur weiteren Verwendung der im Regime der Bauproduktenrichtlinie beschlosse-nen Leitlinien für Europäische technische Zulassungen und deren Überführung in Europäische Bewertungsdokumente einen Schwerpunkt der Beratungen.

Technischer Lenkungsausschuss (Technical Board) der EOTA2. und 3. April 2014 in Brüssel

Im Anschluss an die Sitzung wurde ein EOTA-Workshop zum Thema „Ausarbeitung von Europäischen Bewertungsdokumenten“ abge-halten, für dessen Input die nun schon vorlie-genden Erfahrungen von wesentlicher Bedeu-tung waren.

Verwendung von Leitlinien für Europä-ische technische Zulassungen (ETAGs) im Regime der Bauproduktenverord-nung und deren Überführung in EADs

Grundsätzlich ist im Art. 66 Abs. 3 der Bau-produktenverordnung (EU) Nr. 305/2011 gere-gelt, dass Leitlinien für europäische technische Zulassungen, die vor dem 1. Juli 2013 gemäß Art. 11 der Bauproduktenrichtlinie veröffent-licht wurden, als Europäische Bewertungsdo-kumente (European Assessment Document = EAD) verwendet werden können. Im Regime der Bauproduktenverordnung ist die harmo-nisierte technische Spezifikation das Europäi-sche Bewertungsdokument und bildet das EAD die ausschließliche Grundlage für die Ausstel-lung von Europäischen Technischen Bewer-tungen. Im System der Bauproduktenrichtlinie gab es die Leitlinien – ETAGs – und die CUAP-Dokumente im Sinne des Art. 9(2) der Baupro-duktenrichtlinie als Grundlagen. Aus Sicht der Kommission ist für eine vollständige Implemen-tierung der Bauproduktenverordnung die Über-führung der ETAGs in EADs unerlässlich. Zudem stellte sich für das Notifikationsverfahren von zu notifizierenden Stellen das Problem, dass im Regime der Bauproduktenverordnung das EAD die harmonisierte Spezifikation darstellt, für die eine Notifizierung durchgeführt werden kann. Im System der Bauproduktenrichtlinie war die harmonisierte technische Spezifikation die

Europäische technische Zulassung. Somit zeich-nete sich eine Situation ab, dass zwar Europä-ische Technische Bewertungen auf Basis von ETAGs, verwendet als EADs, ausgestellt werden konnten, eine Bekanntmachung von notifizier-ten Stellen im Regime der Bauproduktenverord-nung in NANDO jedoch nur auf Basis von EADs möglich wäre.

Die mit der Kommission vereinbarte Lösung sieht folgendermaßen aus: Innerhalb eines ver-einbarten Zeitrahmens werden die ETAGs von der EOTA in EADs übergeführt. Dazu wird ein mit der Kommission abgestimmter Zeitplan erstellt. Dieses Dokument dient den Kommis-sionsdiensten gleichzeitig dazu, für diese für die einzelne Leitlinie definierte Übergangszeit auf NANDO einen Zugang für Notifizierungen auf Basis von ETAGs, verwendet als EADs, ein-zurichten. Das gesamte Leitlinienpaket (35 Leit-linien mit insgesamt 78 Leitlinienteilen) wird zeitlich gestaffelt übergeführt werden. Die orga-nisatorischen und strukturellen Vorbereitungen dafür sollen in der nächsten Sitzung des Techni-cal Board (Mai 2014) beraten werden.

Was bedeutet das für die Ausstellung einer Europäischen Technischen Bewertung (ETA)? ❚ Ausgestellte Europäische technische Zulas-

sungen (ETA „alt“, ausgestellt im Regime der Bauproduktenrichtlinie) können wäh-rend ihrer Geltungsdauer als Europäi-sche Technische Bewertungen (ETA „neu“, gemäß dem Regime der Bauprodukten-verordnung) verwendet werden. Art. 66 Abs. 4 stellt das klar. Das heißt auch für die Behörden: Bei Vorliegen einer aufrech-ten Europäischen technischen Zulassung ist diese auch im nun geltenden Regime der

Bauproduktenverordnung heranziehbar und muss nicht in eine Europäische Technische Bewertung „umgeschrieben“ werden.

❚ Bis zum Vorliegen der EADs können Europä-ische Technische Bewertungen (ETAs) unter Heranziehung der ETAGs, verwendet als EADs, ausgestellt werden.

❚ Bis zum Vorliegen der EADs zwischenzeitlich ausgestellte Europäische Technische Bewer-tungen (Hinweis: ETA „neu“ werden unbefris-tet ausgestellt.) bleiben auch nach Vorliegen der EADs aufrecht, sofern sich nicht bei der Überführung der ETAG in ein EAD Prüfbe-dingungen wesentlich geändert haben.

Beteiligung der Industrie an der Ausar-beitung von Europäischen Bewertungs-dokumenten

Es wurde festgestellt, wie schon in der voran-gegangenen Sitzung des Technical Board fest-gehalten, dass Industrievertretungen (auf euro-päischer Ebene) bei der Erstellung der einzelnen EADs auf Basis konkreter Anträge für die Aus-stellung von Europäischen Technischen Bewer-tungen nicht beteiligt werden können. Einer Beteiligung steht Punkt 1 des Anhanges II der Bauproduktenverordnung, der die vertrauli-che Behandlung von Herstellerangaben und den Schutz von Geschäftsinteressen in die-sen Verfahren regelt, entgegen. Generelle The-menbereiche, wie z. B. Erstellung neuer Nach-weismethoden für bestimmte Anforderungen bei innovativen Produkten oder die Überfüh-rung der ETAGs in EADs sollen aber für eine Industriebeteiligung offenstehen. In jedem Fall ist jedoch Sorge zu tragen, dass die Betei-ligung inhaltlich ausgeglichen und unparteiisch

Text Georg Kohlmaier

Nachlese Technical Board40 02 | 14

Page 43: Heft 2 2014

erfolgt. Dazu wird es auch noch ein Abschluss-dokument des Technical Board geben.

Annahme Europäischer Bewertungs-dokumente (EAD)

Für nachstehende Entwürfe Europäischer Bewertungsdokumente ist die Erstellung auf EOTA-Ebene abgeschlossen und waren auch schon die Anmerkungen der Kommissions-dienste nach Anhang II Punkt 7c der Bauproduk-tenverordnung vorliegend.

In Vorgesprächen auf EOTA-Technical-Board-Ebene und anschließend gemeinsam mit der Kommission wurden für die vorliegenden EAD-Entwürfe die Themen genereller Natur disku-tiert und entsprechende Lösungsansätze aus-gearbeitet. Die Ergebnisse dieser Beratungen gehen wiederum in eine überarbeitete Fassung des EAD-Formates ein. Das EAD-Format ist auf EOTA-Ebene das „Muster“, anhand dessen Struktur die einzelnen EADs konzipiert werden. Die vorliegenden Entwürfe wurden zwischen-zeitlich der Kommission zur abschließenden Behandlung übermittelt.

Behandlung der Grundanforderung an Bauwerke Nr. 7 „Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen“

Auf EOTA-Ebene wurde im Technical Board zur Behandlung dieses Themenkreises ein eige-nes Project Team (PT 12; vormals Ad hoc Group BWR  7) installiert. In zahlreichen Vorarbei-ten waren bereits einschlägige Formulierungs-vorschläge für „Model Clauses“ zur Aufnahme in die EADs erstellt worden. In der Sitzung wurde vereinbart, dass das PT 12 die vorlie-genden „Model Clauses“ zur Behandlung der BWR 7 Themen in EADs und ETAs weiterent-wickelt bzw. entsprechend adaptiert. (Ähnliche „Model Clauses“ gibt es auch zur Behandlung der Dangerous Substances in EADs und ETAs). Auch wurden erste Vorschläge für die Vorgangs-weise zur Beurteilung derartiger Anforderun-gen im Rahmen der Bewertungsverfahren zur Ausstellung von ETAs präsentiert, wenngleich diese erst noch in einem Rohentwurf vorliegen. Auf CEN-Ebene werden diese Themen im CEN/

TC 350 behandelt. Es wird von EOTA-Seite ein gegenseitiger Austausch und Kommunikation sowie Vertretung angestrebt und wurden ent-sprechende Nominierungsvorschläge durch das Technical Board bestätigt.Seitens der Kommission wurde betont, dass eine Einbeziehung von BWR 7 in die individu-ellen EADs nur dann zutreffend ist, wenn vom Hersteller in seiner Antragstellung einer ETA deren Behandlung beantragt wird.

Leistungsklassen und Schwellenwerte in Europäischen Bewertungsdokumen-ten

Entsprechend Art. 27 der Bauproduktenverord-nung kann die Kommission delegierte Rechts-akte gemäß Art. 60 zur Festlegung von Leis-tungsklassen in Bezug auf die Wesentlichen Merkmale von Bauprodukten festlegen. Nach Art. 27(4) der Bauproduktenverordnung kann EOTA mit Zustimmung der Kommission und nach Konsultation des Ständigen Ausschusses für das Bauwesen in einem EAD Leistungsklas-sen und Schwellenwerte beschließen. (Hinweis: Schwellenwerte können technischer oder rechtli-cher Art sein und können für ein einzelnes Merk-mal oder eine Reihe von Merkmalen gelten.)Sofern daher in ein EAD eine noch nicht in har-monisierten Normen enthaltene Leistungs-klasse aufgenommen werden soll, ist ein ent-sprechendes Verfahren (Delegierter Rechtsakt) erforderlich. Sinngemäßes gilt für Schwellen-werte. Daher werden bereits im Vorfeld zur Erstellung eines EAD, nämlich bei der Erstellung des Arbeitsprogrammes für das EAD, derartige Vorhaben definiert und in das jeweilige Arbeits-programm aufgenommen. Das Arbeitspro-gramm wird gemäß Anhang II der Verordnung der Kommission übermittelt. Bei der Übermitt-lung des Entwurfes des EAD an die Kommission nach Anhang II Punkt 7c der Verordnung wird ausdrücklich auf derartige beabsichtigte Fest-legungen hingewiesen und werden entspre-chende Angaben unterbreitet.

EOTA TB Workshop

In dem Workshop wurden anhand der auf EOTA-Ebene vorliegenden Grundlagendokumente (Guidance Documents) und anhand von ein-zelnen Fallbeispielen die Ausarbeitung eines EAD inklusive der Abfolge der formalen Schritte (Antragstellung; Bestätigungen nach Art. 19 der Bauproduktenverordnung; Kommunikation mit dem Antragsteller, mit der EOTA und mit der Kommission; Annahmeverfahren) diskutiert. Das Ergebnis dieser Beratungen liegt für die Bewertungsstellen in Form von zusammenfas-senden Schlussfolgerungen als eigenes EOTA-Dokument vor.

Angabe von NPD (No Performance Determined/Keine Leistung festge-legt)

Von der Kommission wurde darauf verwie-sen, dass die Verwendung des NPD-Begriffes zur Bezeichnung jener im EAD aufgelisteten Wesentlichen Merkmale, für die keine Leistung erklärt wird, der Leistungserklärung des Her-stellers vorbehalten ist (vgl. Art. 6 (3) lit. f der Bauproduktenverordnung). In der Europäischen Technischen Bewertung selbst sollen Wesent-liche Merkmale aus dem EAD, für die keine Bewertung durchgeführt wurde, als solche ebenfalls angeführt werden, jedoch unter Beifü-gung eines anderen Begriffes anstelle von NPD.

Die Daten der nächsten Sitzung des Technical Board sind in der Rubrik „Termine“ nachzuse-hen.

Dipl.-Ing. Dr. Georg Kohlmaier,

Chairman des Technical Board und Referatsleiter des [email protected]

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Entwürfe Europäischer Bewertungsdokumente Ersteller

Preassembled line unit for drainage or infiltration ITeC, Spanien

Large-size concrete flag OIB, Österreich

Prefabricated compressed mineral wool boards with organic or inorganic finish and with specified fastening system ETA-Danmark, Dänemark

Variable geometry unsprung concealed hinge assembly DIBt, Deutschland

Nachlese Technical Board 4102 | 14

Page 44: Heft 2 2014

Die neue Website des OIB ist onlineGut Ding braucht Weile! Nach Monaten der Vor-bereitung und Gestaltung geht jetzt die neue Website des Österreichischen Instituts für Bau-technik online.Der neue Auftritt wurde dem neuen Corporate Design angepasst. Sowohl die Portaloberflä-che als auch alle übrigen Seiten sind klar struk-turiert sowie benutzer- und barrierefreundlich gestaltet.Der Bereich der OIB-Richtlinien ist übersichtli-cher dargestellt und beinhaltet zu jeder Richt-linie auch gleichzeitig die dazugehörigen FAQs (Häufig gestellte Fragen). In einer eigenen FAQ-Plattform kann man gezielt nach den gewünsch-ten Richtlinien bzw. Punkten und Stichworten suchen.

Ein besonders großes Projekt war die Überar-beitung der Datenbanken, die von nun an allen Usern ohne Zugangsregistrierung zur Verfü-gung stehen. In die Website werden sukzessive Formulare und Publikationen aufgenommen, die als Service und zur Unterstützung für Ihren Arbeitsalltag kostenlos heruntergeladen werden können.Wir hoffen, die neue Internetpräsenz entspricht Ihren Erwartungen, und Sie finden einfach und rasch die für Sie interessanten Informationen.Ihre Meinung zum neuen Webauftritt des OIB ist uns wichtig, daher sind wir über jedes Feed-back dankbar!

Die Webredaktion [email protected]

Preiserhöhung der Abonnements und Einzelhefte von OIB aktuell ab August 2014

Erstmals seit dem Jahr 2000 – dem Gründungs-jahr von OIB aktuell – Das Fachmagazin für Baurecht und Technik – werden die Abonne-ment- und Einzelheftpreise geringfügig ange-hoben. Die Preisanpassung begründet sich auf die seit nunmehr – 15 Jahren – deutlich gestie-genen Papier- und Herstellungskosten. Neben den Qualitätsverbesserungen wurde seit dem Relaunch vor drei Jahren auch der Umfang der Zeitschrift erweitert, um Ihnen noch mehr Fach-information bieten zu können.

Für Sie – sehr geehrte Leserinnen und Leser – wollen wir auch weiterhin in Qualität und Service investieren und hoffen daher auf Ihr Verständnis, wenn wir ab 1. August 2014 die Preise* wie folgt erhöhen: Das Abonnement kostet nun für vier Ausgaben pro Jahr € 58,– (Inland) und € 65,– (Ausland) statt € 49,50 und € 55,–.Das Einzelheft kostet ab August € 17,– statt € 14,–.

Wir danken für Ihr Verständnis und freuen uns, wenn Sie uns weiterhin die Treue halten, damit wir Ihnen die Informationen zukommen lassen können, die Sie für Ihren Arbeitsalltag benöti-gen!

Ihre Redaktion von OIB aktuell

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Page 45: Heft 2 2014

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Österreichischen RechtsStand 1. Februar 2014

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Doralt, Werner | Hrsg.Baurecht Tirol 2014

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Stand 1. Februar 20142. Aufl age 2014

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Erörtert werden der Stand der Umsetzung in den ein-zelnen Bundesländern sowie das zugrunde liegende

Konzept leistungsorientierter Bauvorschriften. Abwei-chungen von den OIB-Richtlinien werden übersichtlich in Tabellenform dargestellt.

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Page 46: Heft 2 2014

OIB aktuell, Das Fachmagazin für Baurecht und Technik, Heft 2 , 15. Jahrgang, Juni 2014. ISSN 1615-9950, Zeitschrift für aktuelle Informationen aus dem Bauwesen in Öster-reich und in Europa mit besonderer Bezugnahme auf die Bauproduktenverordnung und offizielles Publikationsorgan des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB). Medieninhaber /Herausgeber: Österreichisches Institut für Bautechnik, Schenkenstraße 4, 1010 Wien, Austria, T + 43 1 533 65 50, F + 43 1 533 64 23, ZVR 383773815. [email protected], www.oib.or.at. Redaktion: Dipl.-Ing. Dr. Rainer Mikulits, Mag. Sylvia Reisenhofer. Beirat: o. Univ.-Prof. Dipl.-Ing. DDr. K. Bergmeister, Em. Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. H. Gamerith, Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. techn. P. Maydl, o. Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. J. Kollegger, M.Eng., Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. G. Schickhofer. Anzeigenleitung /Anzeigenverwaltung /Produktionskoordination/Leserservice (Abonnementbetreuung, Einzelheft-Verkauf, Probehefte, Adressänderungen): Mag. Sylvia Reisenhofer, T +43 1 533 65 50-14, F +43 1 533 64 23, [email protected]. Bezugspreise: Jahresabonnement Österreich € 58,–; Europa € 65,–; andere Länder € 70,–. Einzelheft € 17,–. Bezugszeit: OIB aktuell erscheint vierteljährlich, jeweils im letzten Monat des Quartals. Ein Abonnement gilt zunächst für zwölf Monate und verlängert sich automatisch um jeweils weitere zwölf Monate, wenn es nicht spätestens vor Jahresende schriftlich gekündigt wird. Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil dieser Zeitschrift darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form reproduziert werden. Der Inhalt dieses Heftes wurde sorgfältig erarbeitet. Dennoch übernehmen Autoren, Herausgeber und Verlag für die Richtigkeit von Angaben keine Haftung. Namentlich gekennzeichnete Beiträge stellen die Meinung der Verfasser dar. Verlag/Produktion: Fachforum Bautechnik, T + 43 1 533 65 50-14, [email protected] Grafik/Litho: diereinzeichnerin.at, Martina Hejduk, T + 43 676 491 37 71. Lektorat: Mag. Sylvia Reisenhofer. Druck: Druckerei Berger, Horn. © 2014 Österreichisches Institut für Bautechnik.

Impressum

Auf PEFC™-zertifiziertem Papier gedruckt.

TERMINE

Sitzung der Administrativen Kooperationsgruppe für die Marktüberwachung

25. Juni 2014 in Brüssel

Seminar: Bauordnung für Wien

30. Juni 2014 in Wien 3. Juli 2014 in Wien 11. September 2014 in Wien Organisation: Austrian Standards in Kooperation mit Linde https://seminare.austrian-standards.at

Brandschutz-Fachtagung

8.–9. September 2014 in St. Pölten Organisation: FSE Ruhrhofer & Schweitzer GmbH www.fse.at

Sitzung des Technical Board der European Organisation for Technical Assessment (EOTA)

7.–8. Oktober 2014 in Brüssel

Sitzung des Consortium of European Building Control (CEBC)

13.–14. Oktober 2014 in Izmir

Workshop Umsetzung der Bauproduktenverordnung

20. November 2014 in Wien Organisation: Austrian Standards https://seminare.austrian-standards.at

Brandprüfungen an Fassaden nach ÖNORM B 3800, Teil 5 – Aktuelle Entwick-lungen Die Untersuchung des Brandverhaltens von Fassaden unter der Annahme eines Fens-terausbrandes stellt gleichermaßen eine Untersuchung der „Brennbarkeit“ und des „Feuerwiderstandes“ dar. Diese Zwischen-stellung der Untersuchungsmethode hat in Österreich dazu geführt, dass man mit der ÖNORM B 3800-5 ein neuartiges Prüfsze-nario geschaffen hat, das in Heft 3 von OIB aktuell vorgestellt wird. Dieter Werner

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Untersuchungsergebnisse beim Brandver-halten von Fassaden, Gegenüberstellung – Prüfmethoden/Schutzziele In diesem Beitrag werden die Ergebnisse von Untersuchungen zum Brandverhalten von Holzfassaden sowie Schutzziele und Prüfmethoden dargestellt. Martin Teibinger

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Brandschutz bei vorgehängten hinter-lüfteten Fassadensystemen Der Brandschutz in und auch an Gebäuden hat in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen. Es entstehen laufend neue – sowohl nationale als auch europäi-sche – Normen und Richtlinien, die es beim Brandschutz an Gebäuden zu beachten gilt. Bei all jenen, die mit hinterlüfteten Fassa-den befasst sind, führen diese Umstände zu Unklarheit und Unsicherheit von der Pla-nung bis zur Ausführung. Aufgrund dieser Komplexität im Bereich der hinterlüfteten Fassaden soll dieser Artikel Hintergründe erklären und wertvolle Informationen geben. Ernst Gregorites

„Schwerentflammbare WDVS – gefährlich oder nicht? Im Zusammenhang mit dem Einsatz von schwerentflammbaren Wärmedämmver-bundsystemen ist es zu schweren Brand-ereignissen gekommen. Darüber, ob des-wegen vom Einsatz solcher Systeme aus Gründen des Brandschutzes generell abzu-raten ist oder nicht, möchte der Beitrag angemessen und sachlich aufklären. Gerd Geburtig

Das nächste OIB aktuell erscheint am 15. September 2014.

VORSCHAU HEFT 03 | 2014

Service Vorschau/Termine/Impressum44 02 | 14

Page 47: Heft 2 2014

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Bauproduktenricht-linie und -verordnung

Seite 38

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12Neue OIB-Richtlinie 5

Schall und Lärm

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12Neue OIB-Richtlinie 5

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02 | JUNI 2014 | 15. JAHRGANG | ISSN 1615-9950

02 | 14Hygiene bei Lüftungs-anlagen

Seite 12

THEMALüftungsanlagen – Fortschritt oder Sackgasse?

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Page 48: Heft 2 2014

Brandschutz kennt keine Kompromisse

Brandschutzsysteme

Unsere Produkte dienen dem vorbeugenden baulichen Brandschutz.

Sie helfen dabei Sachwerte zu sichern und Leben zu retten. Die höchste

Material- und Verarbeitungsqualität ist selbstverständlich. Darüber

hinaus können sich unsere Kunden auch auf Kompatibilität, einfache

und schnelle Montagetechnik und Prüfzeugniskonformität verlassen.

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Air Fire Tech Brandschutzsysteme, A-1130 Wien, Stranzenberggasse 7b/2

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