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bulletin 8 Legislaturziel 3 Der erste Schweizer Predigtpreis 18 500-Jahrfeier Die «Marke» Reformation 20 Ruhe schöpfen Offene Kirchentüren zu gastfreundlichen Kirchenräumen 34 Zur theologisch-kirchlichen Diskussion über Spiritual Care Zwischen Heilung und Heil 38 Sustainable Development Goals SDG Ökumenische Nachhaltigkeitsziele? Das Magazin des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes Nr. 2 / 2013 sek · feps

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8 –Legislaturziel 3

Der erste Schweizer Predigtpreis18 – 500-Jahrfeier

Die «Marke» Reformation

20 – Ruhe schöpfen

Offene Kirchentüren zu gastfreundlichen Kirchenräumen

34 – Zur theologisch-kirchlichen Diskussion über Spiritual Care

Zwischen Heilung und Heil

38 – Sustainable Development Goals SDG

Ökumenische Nachhaltigkeitsziele?

Das Magazin des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes

Nr. 2/2013

sek · feps

Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund SEK Sulgenauweg 26 CH-3000 Bern 23Telefon +41 (0)31 370 25 25

[email protected]

– Lesen, hören und sehen Sie Ihren Kirchenbund im bulletin online! www.sek.ch

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– Editorial I

Aufgewacht …

Liselotte von der Pfalz entschlummerte recht gerne in der Kirche: die Predigt sei ihr Opium. Ob sie – durch einen Stupser von Ludwig XIV erweckt – anschliessend über Sinn und Unsinn einschläfernder Predigten nachdachte, bleibt Geschichte. Die matten Glieder der Hofdame im Hinterkopf hat sich der Kirchenbund auf die Fahnen geschrieben, diejenigen Predigten zu fördern, die wecken und bauen – je nach Laune auf- oder erbauen. Predigten, die gut sind, eines Preises würdig: der Predigtpreis ward erschaffen ab Seite 8.

Auch das Wort Verfassungsrevision könnte Liselotte einschläfern. Doch weit gefehlt. Die Sache ist die wahrscheinlich wichtigste Entwicklung der Reformierten Kirchen in der Schweiz seit fünfzig Jahren. Eine Konsultation unter den Kirchen offenbart vor allem eines: Das Thema bewegt die Gemüter. Gut so! Weiter so! Mehr dazu gleich nebenan und ab Seite 24.

Ausserdem: Munter weiter so oder alles auf Halt? Die Kirchenbünde KEK (ab S. 28) und ÖRK (ab S. 42) halten ihre Vollversammlungen. Wie könnte ein öku-menischer Beitrag zur Debatte um globale Nachhaltigkeitsziele aussehen? Erläuterun-gen zu zweien dieser Ziele ab S. 38. Warum Pippi Langstrumpf ’s Lebensphilosophie in der Diskussion über Spiritual Care nicht taugt, lesen Sie ab S. 34. Schliesslich folgen Praxisberichte aus der Arbeit der Kommission Kirche und Tourismus ab S. 16.

Eine anregende Lektüre wünscht

Peter SchmidVizepräsident des Rates

Titelbild: Welche Predigt ist preisverdächtig? Der Schweizer Predigtpreis 2014 wird dies offenbaren.

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– Editorial II

… und mitgemacht!

Der Rat des Kirchenbundes eröffnete im Juni die Vernehmlassung zu einem Verfassungsentwurf für die «Evangelische Kirche in der Schweiz». Der Entwurf ist das Ergebnis intensiver Beratungen. Ausganspunkt war der Bericht «Für einen Kirchen-bund in guter Verfassung», der im November 2010 der Abgeordnetenversammlung unterbreitet wurde. Wir wollen mehr verbindliche Gemeinschaft, so lautet unser Ziel. Die Empfehlungen der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa GEKE, die von der «gemeinsamen Verantwortung einer dreigliedrigen Kirchenleitung» spricht, waren hilfreich für uns.

Rat und Präsident vollziehen in unserem Entwurf die Beschlüsse der Synode. Die Kirchen verpflichten sich, die Synodenbeschlüsse ihren Organen zu unterbreiten. Ob die Kirchen dann zustimmen oder ablehnen, liegt ganz bei ihnen. Das ist refor-miert und demokratisch.

Die Kirchen sind wie alle Interessierten eingeladen, bis Ende November ihre Vorstellungen über eine verbindliche Gemeinschaft zu formulieren. Deshalb, liebe Leserinnen und Leser: sagt jetzt, wie Ihr es haben wollt.

Einen Stand der Dinge finden Sie ab Seite 24. Die Möglichkeit zur Beteili-gung auf www.sek.ch/de/verfassungsrevision.

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– bulletin Nr. 2/2013

Themendieser Ausgabe

– Legislaturziel 3Der erste Schweizer Predigtpreis 8

– Ein Akt der VermittlungWas heisst predigen? 12

– Kirche und TourismusGute Ideen teilen: eine Plattform für christliche Projekte 16

– 500-JahrfeierDie «Marke» Reformation 18

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– Ruhe schöpfenOffene Kirchentüren zu gastfreundlichen Kirchenräumen 20

– VerfassungsrevisionVom Kirchenbund zur Kirchen- gemeinschaft 24

– Was zögerst du noch?Vollversammlung der Konferenz Euro-päischer Kirchen (KEK) in Budapest 28

– Zur theologisch-kirchlichen Diskussion über Spiritual CareZwischen Heilung und Heil 34

– Sustainable Development Goals SDGÖkumenische Nach- haltigkeitsziele? 38

– Gemeinsames Unterwegssein10. Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen 42

– bulletin Nr. 2/2013Der Schweizerische Evangelische Kirchenbund SEK 45

– So arbeiten wir Der Kirchenbund und seine Organisation 46– OrganisationDie Menschen beim Kirchenbund 48Rat des Kirchenbundes 49Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kirchenbundes 50– Evangelische Kirchen in der Schweiz Die Kirchen des Kirchenbundes 52Kürzlich im Kirchenbund erschienen 54

8 bulletin Nr. 2/2013

Jede und jeder kann am Schweizer Predigtpreis- Wettbewerb teilnehmen, sofern sie oder er eine Predigt in einer Kirch-gemeinde gehalten hat.

– Legislaturziel 3

Der erste Schweizer Predigtpreis

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Für die Umsetzung wurden zahlreiche Gespräche geführt, mit Lehrstuhlinhabern der Praktischen Theologie, mit Pfarrerinnen und Pfarrern, mit Verantwortlichen für mediale Aufzeichnungen

von Predigten. Die Resonanz auf den Predigtpreis war überwiegend positiv, bisweilen gar euphorisch.

Bei der Konkretisierung waren einige Herausfor-derungen zu meistern. Denn eine Predigt ist zwar eine Rede, aber kein Vortrag. Und ein «Wettpredigen» will der Predigtpreis nicht erzielen. Der Predigt eignen bestimmte Charakteristika, die es zu beachten gilt.

«Der Kirchenbund lanciert einen Schweizer Predigtpreis». Dieses Legislaturziel des Rates wird jetzt eingelöst. Der Predigtpreis soll das öffentliche Interesse an der Kunst des Predigens fördern. Gelungene Umsetzungen der biblischen Botschaft werden gewürdigt und die besten Predigten schweizweit publiziert. Es geht dem Kirchenbund mit dem Predigtpreis also um nicht weniger als um Predigtkultur: Die Predigt als abendländisches Kulturgut, die Predigt als bedeutende Redekultur, die Predigt als Kernanliegen der Reformation.

VON CHRISTINA TUOR-KURTH

10 bulletin Nr. 2/2013

Die Predigt hat ihren Ort im GottesdienstDie Predigt ist Teil des Gottesdienstes und einge-

bettet in eine liturgische Feier. Lässt sie sich aus diesem liturgischen Ganzen überhaupt isoliert beurteilen? Ist sie angemessen verstehbar ohne Wissen um den Le-sungstext, um die gesungenen Lieder, um die Gebete? Eine Predigt ist verkündigtes Wort Gottes, sie wird ge-halten, nicht einfach gelesen. Die Verkündigung oder neutraler gesagt das Performative ist ein bedeutender Teil des Predigens. Neuere homiletische Ansätze messen denn der Dramaturgik einer Predigt grosses Gewicht zu. Aufbau, Form und Rhetorik einer Predigt, Sprache, Gestik und Mimik treten neben der Hermeneutik eines Bibeltextes zunehmend in den Fokus der Aufmerksamkeit. Wie aber lässt sich dieses Performative mit einem Preis beurteilen?

Die wenigen bis heute existie-renden Predigtpreise im deutsch-sprachigen Raum jurieren die Predigt als schriftlichen Text. Eine Ausnahme bildet der Jugendpredigtpreis der Evangelischen Kirchen in Deutschland. Die zehn besten eingereichten Predigten werden bestimmt und deren Ver-fasserinnen und Verfasser – Jugendliche bis 20 Jahre – zu einem mehrtägigen Coaching ans Zentrum für Predigt-

kultur in Wittenberg eingeladen. Zu dessen Abschluss wird die beste gehaltene Predigt prämiert.

Was also beurteilen: die gehaltene Predigt oder den schriftlichen Text? Und wie den gesamten Gottesdienst einbeziehen? Der Kirchenbund hat sich mit diesen Fra-gen eingehend auseinandergesetzt. Er hat erwogen, eine per Video aufgenommene Predigt zu verlangen, dies aber schliesslich als zu hochschwellig beurteilt. Und schliess-lich wird eine schlechte Predigt durch eine gute Perfor-manz auch nicht besser, wie ein Professor für Praktische Theologie pointiert ausgedrückt hat. Die Dramaturgik

muss demnach bereits im schriftli-chen Text angelegt, in ihm sichtbar sein.

Verlangt wird nun der Text einer gehaltenen Predigt. Teilneh-mende am Predigtpreis senden mit dem schriftlichen Text eine Beschreibung des Umfelds der ge-haltenen Predigt ein. Von den ein-

gereichten Predigten werden durch eine Jury die zehn besten Predigten bestimmt. Einzelne Jurymitglieder be-suchen sodann deren Verfasserinnen und Verfasser im Gottesdienst. Auf diese Weise soll der Gewinner ermittelt werden.

Hinter der Predigt steht eine je spezifische Gemeindewirklichkeit

Eine Predigt wird in konkrete Lebenssituationen, in eine spezifische Gedankenwelt ihrer Hörerinnen und Hö-rer hinein gesprochen. Der oder die Predigende nimmt Bezug auf deren gesellschaftliches Umfeld und deren Le-benswelt. Sie oder er bedient sich der kulturellen Codes der Gottesdienstbesucherinnen: Die Sprache einer Pre-digt ist eng an den Kontext gebunden, in den hinein die Predigt gesprochen wird.

Der viersprachigen Realität in der Schweiz ist Rech-nung zu tragen. Der Kirchenbund sieht darum einen doppelten Predigtpreis vor: Einen für den deutschspra-chigen Raum, zu dem die rätoromanische Sprachregion dazu genommen wird, und einen im französischsprachi-gen Raum inklusive der italienischen Sprachregion. Die-se Aufteilung entspricht nicht nur der Fernsehlandschaft in der Schweiz. Sie bildet eine demographische Realität ab, insofern deutsch- und französischsprachige Kirch-gemeinden gegenüber den italienischen und rätoroma-nischen numerisch deutlich überwiegen. Für die Beur-

– «… eine Predigt ist zwar eine Rede, aber kein Vortrag.»

Der erste Schweizer Predigtpreis

Auszug Legislaturziel 3

Der Kirchenbund lanciert einen Schweizer Predigtpreis. Kirche ist dort, wo sich Evange lium ereignet, wo es der Gemeinde kommuniziert wird und wo sie es lebt und bezeugt. Nach der reformatorischen Tradition ist die Predigt das Herzstück des Gottesdienstes. Hier wird das Wort Gottes verkündet. Mit dem Predigtpreis fördert der Kirchenbund das öffentliche Interesse an der Kunst des Predigens und würdigt gelungene Übersetzungen des Evangeliums in die heutige Zeit. Die besten Predigten aus Stadt und Land sollen regelmässig publiziert werden.

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teilung einer Predigt wird eine hohe Sprachkompetenz vorausgesetzt. Zwei Jurys sind also erforderlich, in denen zudem die Kompetenz der kleineren Sprachregionen vor-handen ist.

Innerhalb der Schweiz können das Verständnis und die Praxis des Predigens je nach Region ausein-andergehen. Eine Auswirkung dieser Pluralität ist das je unterschiedliche Verständnis vom «Laienprediger» im deutschen und französischen Sprachraum. In der Deutschschweiz wird der Begriff weit gefasst, es können etwa auch einmalig predigende Politikerinnen oder Li-teraten so bezeichnet werden. In der vom Calvinismus geprägten Romandie sind «prédicateurs laïcs» demgegen-über theologisch ausgebildete, in den Kirchen angestellte Personen. Mit der Vorgabe, eine gehaltene Predigt einzu-reichen, wird diese Differenz und damit auch die Frage Laien- oder «Theologen»-Predigt aufgelöst. Am Predigt-preis mitmachen kann jeder und jede mit einem Mandat zum Predigen in einer Kirchgemeinde. Gleichzeitig be-deutet dies, dass mit der Predigt der biblische Text und dessen Übertragung ins Heute im Zentrum steht, unab-hängig davon, ob ein Laie oder eine ordinierte Pfarrerin sie verantwortet.

Von der Jury hängt es abEine klug zusammengesetzte Jury ist das A und O

für das Gelingen: Die Jury soll beurteilen, was für die Got-tesdienstbesucherinnen und -besucher eine gute Predigt ist. Die Mitglieder müssen gut zusammenarbeiten kön-nen. Sie sollen Sprachkompetenz mitbringen; das trifft neben Theologinnen und Theologen auch auf Journalis-ten, Fernsehmoderatorinnen oder – im Zeitalter des ico-nic turn – auf Menschen zu, die im weitesten Sinne mit Bildern arbeiten. Die Jury soll zudem die Schweizerische Gesellschaft repräsentativ abbilden. Wenn die Kunst des Predigens einer breiten Öffentlichkeit nähergebracht wer-den will, muss das verkündigte Wort Gottes Menschen unterschiedlicher religiöser Bindungen ansprechen. Das gehört zur Kunst des Predigens.

Die Jury wird sich mit der Frage befassen, ob es Kri-terien für die Beurteilung der Predigten braucht. Die Jury des Verlags für Deutsche Wirtschaft wählt die Predigten für ihren Preis ohne jegliche Kriterien aus. Das funktio-niere reibungslos, hört man aus Jurykreisen. In der en-geren Auswahl sei wie bei jeder Wahl, der Eindruck, das Gefühl leitend. Für den Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund steht ein Kriterium freilich schon fest: Auch

Veranstaltungs-Tipp

Lancierungsveranstaltung des 1. Schweizer PredigtpreisesMontag, 28. Oktober 2013, Markus-Kirche Bern17.30 bis 19.30 UhrInfos finden Sie unter www.schweizer-predigtpreis.ch

Nichttheologinnen und -theologen müssen sich über eine Predigt unterhalten können. Damit wäre im Blick auf das öffentliche Interesse am Predigen viel erreicht. <

Weiterführende Informationen

Video-Interview: 3 Fragen an die Autorin Christina Tuor-Kurth, Leiterin Institut für Theologie und Ethik https://vimeo.com/76027057

12 bulletin Nr. 2/2013

«Die Predigt ist ein recht Opium für mich», gestand dereinst Liselotte von der Pfalz in einem ihrer vielen Briefe. Den Kirchenschlummer hatte sie sich zur Gewohnheit gemacht. Dabei war sie eine aufrechte und fromme Frau, die täglich in der Bibel las und, wenn sie sich unbeobachtet glaubte, aus dem Genfer Psalter sang – am Hofe Ludwigs XIV. war das mutig. Dieser stupste die neben ihm in der Messe Eingenickte – sie klagt darüber im gleichen Brief – und hörte offenbar selber gut zu. Der Abstand zwischen Hören und Tun blieb aber wohl gross. Man sieht, die Herausforderungen des Predigens sind alt und konfessionsübergreifend.

VON OTTO SCHÄFER *

– Ein Akt der Vermittlung

Was heisst predigen?

Predigt auf der Hallig Gröde, Zeichnung von Jacob Alberts aus einer Künstlermappe von 1921

14 bulletin Nr. 2/2013

Gegen einschläfernde Predigten würde dann nichts sprechen, wenn wir sicher sein könn-ten, dass sich uns Gott in unseren Träumen mit der gleichen Unmittelbarkeit offenbart,

wie es Jakob, Hesekiel oder Paulus geschah. Selbst wenn dem so wäre, träfe das Argument aber nicht ganz. Denn die Träume bedürfen der Deutung, schon in der Bibel selbst. Sonst bleiben sie Nachtgespinste. Joseph, der die Gesichte Pharaos so erhellend verständlich macht, bis in ganz praktische Konsequenzen hinein, leistet damit, was die gute Predigt auch zu leisten hat. In Pharaos Traum sind sieben fette und dann sieben magere Kühe zu se-hen – diese Botschaft ist ernst zu nehmen; selbstverständ-lich ist sie nicht, aber vorgegeben. Und die Konsequenz lautet: vorausschauende Kornspeicherbewirtschaftung. Das ist in diesem Fall nicht einmal sehr anrührend, aber lebenswichtig.

So ist das Deuten im Allgemei-nen und das Predigen im Besonderen ein Akt der Vermittlung: Vermitt-lung zwischen einem vorgegebenen Zeugnis und dem gelebten Leben, mit Lebensfragen, Lebensfreude und Lebensmut, mit Lebensführung, Le-bensplanung, Lebensleid und Le-bensende. Einer Predigt, die nicht selbst lebendig ist, wird diese Hinführung zum Leben nicht gelingen. Sie wird ent-weder im Vorgegebenen hängenbleiben und es umständ-lich nacherzählen oder die Impulse, die aus dem Zeugnis kommen, scheinbar beruhigend und tatsächlich einschlä-fernd auf Bekanntes reduzieren: starre Lehre oder rigide Moral, höfliches Hofieren oder abschätziges Abkanzeln, vielleicht auch wortreiche Verlegenheit, political correct-ness oder schöne Sprache als Selbstzweck.

Predigt als Vermittlung ist dort zentral, wo das vor-gegebene Zeugnis Schrift ist. Die Schrift fixiert das Zeug-nis vergangener Zeuginnen und Zeugen; sie macht dieses Zeugnis dadurch mittelbar. Sie bewahrt es und verwahrt es, als Text gibt sie es weiter, schliesst es aber auch ein in die überlieferte Form. Das Zeugnis der Schrift muss sich wieder neu ereignen – als Wort. Das ist der eigent-liche Sinn der Predigt. Die Reformatoren waren allesamt vom Wort Getroffene. Durch geistliche Krisen hindurch waren sie in der Heiligen Schrift auf ein Wort gestossen, das sie anredete und ihrem Leben einen Sinn gab. Durch die Schrift hindurch hatten sie das Wort Gottes als befrei-endes und gestaltendes Evangelium vernommen – für ihr

Leben und ihre Zeit. Wortverkündigung wurde fortan das herausragende Merkmal der reformatorischen Kirchen und des evangelischen Gottesdienstes. Kirche ist «creatu-ra verbi», Geschöpf des Wortes; Pfarrpersonen haben den Titel «Verbi Divini Minister» (heute auch «Ministra»), sie sind Dienerin und Diener des göttlichen Wortes.

Schöpferisches BrütenDie Überzeugung, dass dieses Wort sich durch den

überlieferten Text hindurch erschliesst, erklärt die Bedeu-tung der biblischen Ursprachen in der Ausbildung evan-gelischer Theologinnen und Theologen. Die Aneignung des biblischen Texts ist ehrlicher, wenn seine Eigenheit und Fremdheit bewusst ist. Es gibt daher gute Gründe, das obligatorische Erlernen von Hebräisch und Grie-chisch beizubehalten, obwohl die klassischen Sprachen

insgesamt heute weitgehend mar-ginalisiert sind. Die Arbeit am Ur-text ist ein wichtiger Moment guter Predigtvorbereitung, ein schöpferi-sches «Brüten» über der Schrift mit dem Ziel, in ihr das Wort zu finden und nicht – brav oder genial – an ihr vorbei.

Predigen ist, wie gesagt, ein schöpferischer Akt. Die Predigt verändert uns. Sie öffnet Ohren, Augen und Herzen. Der Evangelist Lukas erzählt, wie Menschen auf dem Wege sind und wie sie dabei auf die Schrift hören, die Schrift als Auslegung und letztlich als gepredigtes Wort an sich heranlassen und zum Glau-ben kommen (Emmausjünger, Lk 24; der äthiopische Eu-nuch, Apg 8). Predigen heisst, sich mit den Hörenden auf einen Weg begeben und das Wort als verändernde Kraft erfahren und weitergeben. Das kann und sollte gemeinde-bezogen geschehen: als Predigtvorbereitung und Predigt-nachgespräch in gemeinschaftlichem Rahmen.

Für die Predigt als Rede mit verwandelnder Kraft gibt es grossartige Beispiele schon in der Antike. «Lieblich ist der Frühling», schwärmt der grosse griechische Kir-chenvater Johannes Chrysostomus im ersten Satz seiner Fastenpredigten über die Genesis. In Gedanken entführt er seine Gemeinde in Landschaften voller Blumen und auf die nach den Winterstürmen nun ruhige See, in der die Schiffe von Delphinen umspielt werden. Noch liebli-cher aber ist die Fastenzeit, der Frühling der Seele, fährt er dann fort, in der uns eine Blumenkrone von geistlicher Gnade verheissen ist und die Stürme der Leidenschaften

Was heisst predigen?

– Predigen heisst, sich mit den Hörenden auf einen Weg begeben ...

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von heiterem Gleichmut abgelöst werden. In einer ganz ungezwungenen, liebenswürdigen, aber auch sehr klaren und zielstrebigen Art holt dieser grosse Prediger des 4. Jahrhunderts seine Zuhörenden dort ab, wo sie sind, und bringt sie dorthin, wo er sie innerlich weiterbringt. Viel später, in seiner 12. Ansprache, geht er darauf ein, was die Predigt bewirkt, sobald die Menschen die Kirche verlas-sen und nach Hause gehen. In eindrucksvollen Sätzen, die weh tun, aber nicht verbittern, schärft er ihr Gewissen mit einem Plädoyer für die vielen Armen, die im Konstanti-nopel des späten Altertums ihren Weg säumen. Politische Predigt? Ja, auch, Predigt für die Polis, für das Gemeinwe-sen und den Alltag. «Goldmund» bedeutet der Beiname Chrysostomus. Noch heute lässt sich von diesem Kolle-gen viel lernen.

Wenn nun die Predigt auch das Gemeinwesen ein-bezieht, über die Gemeinde und die Kirche hinaus, wie ist es dann umgekehrt? Wird die Predigt wahrgenommen auch als Teil öffentlicher Kultur, als Wortkunst, als eine besondere Form von Literatur? Dafür sollten wir uns einsetzen, so wahr Kirche überhaupt das öffentliche Le-ben mitprägt und mitträgt. Es sind ja nicht nur die Pfar-rerschriftsteller, die von der literaturschaffenden Kraft der Predigt Zeugnis ablegen – von Jeremias Gotthelf bis Kurt Marti. Es gibt Predigtstücke bei ganz nichtkirchlichen Autoren, in der Symphonie pastorale von André Gide, aber auch bei jungen Zeitgenossen (z. B. die Betrachtun-gen zum 2. Thessalonicherbrief in Estive von Blaise Hof-mann). Wie der Kulturgeograph Emil Egli gezeigt hat, ist ein bedeutender Teil der geologischen, paleontologischen und landschaftsgeographischen Literatur der Schweiz im 19. Jahrhundert vom Stil der reformierten Kanzelrede be-stimmt: die Predigt strahlt aus in Bereiche, die ihr fern zu liegen scheinen, und diese Prägekraft, über die Kirche hinaus, ist ihr weiterhin zu wünschen. <

* OTTO SCHÄFER ist Beauftragter für Theologie und Ethik im Kirchenbund

16 bulletin Nr. 2/2013

Aus diesem Mangel entstand in der Kommis- sion Kirche und Tourismus des Kirchenbun-des die Idee einer Plattform zum Ideenaus-tausch: die «Ideenplattform für kirchliche

Projekte in Tourismusgebieten» entstand auf der Inter-netseite des Kirchenbundes. Dort sind heute mehr als 25 Ideen publiziert.

Idee ist «zwei verschiedene Zielgruppen zu adressie-ren.» Einerseits sollen zum Beispiel Pfarrpersonen fündig werden, die in ihrer Gemeinde mit touristischen Angebo-ten Feriengäste ansprechen möchten. Zu bereits realisier-ten Ideen sind die wichtigsten Eckdaten wie Zielgruppen, Nutzen, Vorgehen, Chancen und Risiken zusammenge-stellt. Zudem wird zu jeder Idee eine Kontaktstelle an-gegeben, bei der weitere Details erfragt werden können. Ideen können übernommen und weiterentwickelt wer-den. Andererseits sollen diejenigen, die bereits Projekte erfolgreich realisiert haben, diese publizieren können.

Schliesslich ist das Teilen der christlichen Botschaft Kern-aufgabe der Kirche.

Denselben Gedanken verfolgt auch die Platt-form «www.geistreich.eu» der Evangelischen Kirche in Deutschland EKD. Geistreich verbindet Kirchgemeinden in ganz Europa: eine Ideenplattform mit vielen Tausend Praxisbeispielen aus verschiedenen Ländern und Kon-texten, so vielfältig wie die evangelischen Kirchen selbst. Der Kirchenbund ging mit geistreich.eu eine doppelte Partnerschaft ein. So sorgten die Schweizer Protestanten für die französische Übersetzung der Plattform und es bot sich an, die bestehenden Ideen von der Internetseite des Kirchenbundes auf die Plattform von geistreich.eu zu transferieren. Eine Win-Win-Situation, sind sich alle Be-teiligten einig.

Mit der Ideenplattform von «geistreich» wird ein Vielfaches der bisherigen Nutzer adressiert. Dies kommt sowohl denjenigen zugute, die nach Ideen suchen, als auch

– Kirche und Tourismus

Gute Ideen teilen: eine Plattform für christliche ProjekteIm Urlaub sind Menschen offen für Sinnfragen, besuchen die Kirchen an ihrem Ferienort und interessieren sich vermehrt für kirchliche Angebote. Viele Kirchgemeinden bieten interessante Projekte an der Schnittstelle von Kirche und Tourismus an, die diesem Interesse begegnen. Schade, dass die dazu bestehenden Ideen nicht alle realisiert werden können, schade aber auch, dass die Ideen schnell wieder in Vergessenheit geraten.

VON BARBARA GRASS *

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denen, die sie publizieren. So bestätigt der Präsident der Kommission Kirche und Tourismus Thomas Schweizer, dass er fast wöchentlich Anfragen zu der von ihm publi-zierten «Ausbildung zum Pilgerbegleiter» bekommt, seit die Idee auf geistreich.eu aufgeschaltet wurde. Und dieje-nigen, die sich durch bereits realisierte Ideen inspirieren lassen wollen, haben eine ungleich grössere Auswahl an Ideen. Zudem beschränkt sich die Ideensammlung von «geistreich» nicht auf das Gebiet «Kirche und Tourismus» sondern adressiert alle Bereiche kirchlichen Lebens. <

* BARBARA GRASS Fachstelle Kirche im Tourismus, Evangelische Landeskirche Graubünden

Kirche und Tourismus verbindenDie «Kommission Kirche und Tourismus» beobachtet Entwicklungen im Freizeit- und Tourismusbereich und re-flektiert deren Bedeutung für die reformierten Kirchen der Schweiz. Sie bringt christliche und ethische Werte in die Arbeitsprozesse der Freizeitindustrie ein. Sie setzt sich aus Vertrern der Tourismusorganisationen und Vertretern der reformierten Kirchen aus der ganzen Schweiz zusammen. Sowohl die Ideenplattform als auch das Projekt «Verläss-lich geöffnete Kirchentüren» wurden durch die Kommissi-on «Kirche und Tourismus» initiiert. Weitere Informationen unter www.kirchenbund.ch/de/fonds-und-kommissionen/kommission-kirche-und-tourismus

Zeit haben, nachdenken, Ruhe geniessen – gerade im Urlaub werden Kirchen gerne besucht.

Wer glaubt, ist frei

Gott glaubt an dich: Du bist frei!

Stimmen Sie ab und wählen Sie Ihr Lieblingsmotto unter: www.sek.ch/de/reformationsmotto

Am Anfang war das Wort

Alles ist Gnade

Zur Freiheit aufgerufen

Glauben, denken, handeln

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Was wollen wir mit dem Reformationsju-biläum eigentlich feiern? Das Jahr 2017 ist schliesslich mit keinem Ereignis der Reformation in der Schweiz verknüpft.

Es ist ein symbolisches Datum für die gesamte protes-tantische Welt. Zwingli kam 1519 nach Zürich, doch die offizielle Annahme der Reformation fand dort erst 1523 statt. Weitere Städte folgten, bis sich 1536 auch Genf und Lausanne anschlossen. Die 500-Jahrfeier der Reforma-tion vorbereiten bedeutet für den Kirchenbund also, sich auf einen Prozess einzustellen, der mehr als ein Jahrzehnt in Anspruch nimmt.

Unsere Arbeit beginnt mit der Entwicklung eines Kommunikationskonzeptes. Die Reformationsgeschichte der einzelnen Kantone soll gewürdigt werden – vor allem aber geht es darum, sie unter einem gemeinsamen Hut, ei-ner gemeinsamen Marke, einer sichtbaren gemeinsamen Identität zusammenzuführen. Die «Marke» Reformation, um die es uns an erster Stelle gehen muss, besteht nicht im Aufzeigen der historischen und wirkungsgeschichtlichen Spuren der Reformation in der Schweiz – so interessant und nützlich das in unserer heutigen kurzlebigen Gesell-schaft und entwurzelten Kultur auch sein mag. Es geht um das Produkt, um die Marke «500 Jahre Reformation». Was haben wir zu sagen? Wie lautet unsere Botschaft? Unser Werbeslogan sozusagen?

Der Kirchenbund hat den Ball ins Rollen ge-bracht. Sie und alle Interessierten haben die Gelegenheit,

auf www.sek.ch/de/reformationsmotto mitzubestimmen, welches von den sechs aufgeführten Motti (siehe links) in den kommenden Jahren jede Kommunikation, jedes Treffen und jedes Dokument unserer Kirchen zur Vorbe-reitung auf «500 Jahre Reformation» begleiten soll. Dieses Motto wird viele Jahre auf Plakaten, Websites, Büchern, Reiseprospekten usw. eingesetzt. Es soll in wenigen Wor-ten den Kern dessen auf den Punkt bringen, was die Re-formation vor 500 Jahren angestossen hat und was auch heute noch Gültigkeit hat und relevant ist. Die Reforma-toren wollten keine Kirche gründen, ebenso wenig woll-ten sie sich selbst in den Vordergrund spielen. Sie wollten das Feuer des Evangeliums für alle Gläubigen wiederent-decken, das zur damaligen Zeit unter einer dicken Staub-schicht aus Vorschriften, Heiligen, Pflichten und Zwän-gen verschüttet war. Sie wollten den Generalschlüssel, den Mastercode, zur biblischen Botschaft finden. Wir müssen uns heute an derselben Aufgabe versuchen – unter den für uns geltenden Bedingungen: Gemeindeleben, Freizeit- und Konsumgesellschaft, neue Medien und globales Dorf, konfessioneller und religiöser Pluralismus, Individualis-mus und Säkularisierung. <

* SERGE FORNEROD ist Projektleiter des Kirchenbundes für das Reformationsubiläum

– 500-Jahrfeier

Die «Marke» ReformationEs ist allgemein bekannt: Die Reformation hat einen beträchtlichen Einfluss auf die Geschichte, die Kultur und die politische Struktur der Schweiz. Sie hat dort ebenso prägende Spuren hinterlassen wie in vielen anderen Ländern Europas und den Vereinigten Staaten. Ist mit dieser Erkenntnis die Botschaft für 2017 schon gefunden?

VON SERGE FORNEROD *

20 bulletin Nr. 2/2013

Auch in der Schweiz gibt es vereinzelte Akti-vitäten, sich dieses Themas anzunehmen, so z. B. in der St. Galler Kirche, aber auch ande-renorts. Das Thema spricht an. Warum nur

sonntags offen? Offensichtlich gibt es bei Menschen das Bedürfnis, ein Kirchengebäude ohne gottesdienstliche Handlungen aufsuchen zu können. Von Anfang an hat die Evangelische Kirchgemeinde in Samedan das Projekt der verlässlich geöffneten Kirchentüren der Kommission «Kirche und Tourismus» des Kirchenbundes mitgetragen. Kein Wunder, wurde es doch vom hiesigen Ortspfarrer Michael Landwehr für die Kirchen in der Schweiz initiiert. Als jemand, der sich schwerpunktmässig immer schon der Schnittmenge von touristischen und kirchlichen Fra-gestellungen und Aufgabenfeldern verpflichtet gefühlt

und dort erhebliches Potential für beide Leistungsträger in der Region gesehen hat, lag es gewissermassen auf der Hand, das Thema der Öffnung von Kirchengebäuden auch ausserhalb gottesdienstlicher und kultureller Anläs-se für die Schweiz fruchtbar zu machen.

… nicht nur sonntags um 10 Uhr«Die Idee aus Deutschland zu importieren, war ei-

nes; das Projekt – trotz auch hiesigem Bedürfnis – aber hier so zu adaptieren und zu implementieren, ein ande-res», betont denn auch der engagierte Pfarrer aus dem Engadin. «Da braucht es auf ganz verschiedenen Ebenen viel Überzeugungsarbeit, um Entscheidungsträger in den Gemeinden dafür empfänglich zu machen, die eben bis-weilen Bedenkenträger sind», mahnt Landwehr weiter.

– Ruhe schöpfen

Offene Kirchentüren zu gastfreundlichen KirchenräumenDie circa 1200 Kirchgemeinden der Schweiz sind «stein-reich» an Gebäuden – mit einem oder mehreren Versammlungsorten der Christenheit sind sie «offen» für Menschen. Einige der evangelischen Kirchen sind dies wortwörtlich auch werktags. In Deutschland gibt es dazu schon länger Initiativen, die sich dann in einzelnen Landeskirchen zu Projekten formten und nun im Rahmen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) eine feste Grösse bei «Kirche in Freizeit und Tourismus» geworden sind und sich z. B. in Bayern grosser Beliebtheit erfreuen.

VON PFARRER MICHAEL LANDWEHR *

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Offene Türen bei der Kirche in Samedan: Zahlreiche Einträge im Gästebuch belegen, dass das Angebot rege genutzt wird und Anklang findet.

22 bulletin Nr. 2/2013

Man solle sich davon aber nicht entmutigen lassen und mit allen das Gespräch vor Ort suchen, die dabei invol-viert sind: Kirchenvorstände, Messner, Organistinnen, Pfarrer, Sozialdiakone, Sekretärinnen, Kurvereinsmitglie-der, Tourismus-Infostellenberaterinnen. Die Publikation «Verlässlich geöffnet», die dazu unter seiner Federfüh-rung beim Kirchenbund entstanden ist, lädt ansprechend dazu ein, sich dieses Themas anzunehmen, indem sie in-spiriert und informiert, wie es gehen kann und was man bedenken sollte. Neben der Möglichkeit, diese Broschüre beim Kirchenbund zu bestellen oder auf der Homepage (www.kirche-tourismus.ch) abzurufen, bietet die Kom-mission in Person von Pfarrer Landwehr auch die Mög-lichkeit an, interessierte Kirchgemeinden bei diesem Pro-zess ein bisschen zu begleiten. Der fruchtbare Erfolg gibt ihm zweifellos recht: «Mittlerweile sind schon viele Kir-chen in der Schweiz auch auf refor-mierter Seite offen. Wir geben damit auch als Kirche in der Region eine Vi-sitenkarte ab oder ergänzen diese für ein positiv besetztes Bild von Kirche, das sich eben nicht nur auf «sonntags 10 Uhr» reduzieren lässt, sondern gastfreundschaftlich-ganzheitlich den Menschen in den Blick nimmt», meint Landwehr weiter. «Wir sind so nahe bei Gott und nahe bei den Men-schen.» Gemäss Landwehr suchen gerade in der Tourismusregion des Engadins und speziell der Zentrumsgemeinde Samedan im Oberengadin viele Menschen den Kirchenraum der Dorfkirche auf. «Wir ha-ben erst bescheiden mit einem Holzschlüssel-Schild ange-fangen, das besagt, man könne den Kirchenschlüssel beim Blumenladen vis-a-vis abholen. Dann haben wir umge-stellt auf eine automatische Schliessanlage. Diese wurde möglich, weil der Prozess, der dahintersteht, überzeugte.» In zahlreichen Begegnungen mit Feriengästen wie Einhei-mischen erfährt Pfarrer Landwehr die durchwegs positive Reaktion dieser Öffnung. «Wo Kirchen erkennbar offen sind, kommen Menschen jeden Alters und gönnen sich eine Auszeit in Alltag oder Freizeit. Und manchmal sind es unter der Woche mehr Besucher als am Sonntagmor-gen», schmunzelt er. In der Broschüre heisst es denn auch: «Ob Einheimische, zufällige Besucherinnen, Kunstinter-essierte, Menschen in schwierigen Lebenssituationen, Pil-gernde oder Touristen – Kirchen sprechen zu Menschen unabhängig davon, ob und wie jemand mit Kirche und

Glauben verbunden ist. Die von der Kirchgemeinde ge-prägte und doch für alle offene und ungezwungene Atmo-sphäre ist ihr «Gottesdienst» im Alltag. Die Ausstrahlung der Kirchenräume wird als wohltuender Kontrapunkt inmitten einer hektisch-schnelllebigen Welt geschätzt. Kirchen sind Predigt in Glas, Holz, Metall und Stein. Sie laden zur Begegnung mit Gott ein und regen zum Nach-denken an. Sie sind Lebensräume, nicht Museen. Entde-cken wir sie als Orte lebendig-vielfältiger Spiritualität und Begegnung – auch werktags.» Die Menschen erzählen ihm von der wohltuenden Atmosphäre, der Ruhe und den Ge-danken, die sie auf ihrem Lebensweg – angeregt durch das Gebäude und den Kirchenraum und ihre Erlebnisse dar-in – bekommen, wie es sie weiter begleitet in ihrem Leben. Manch schöne Eintragung ist im ausliegenden Gästebuch zu lesen: «Da wird von Gebetsanliegen erzählt oder von

Dank für erfolgte Heilung gespro-chen oder einfach die Schönheit der Kirche oder die Ruhe in dieser gelobt.» Durch so ein Gästebuch und weiteren Auslagen zum Lesen, Gemeindeinfos oder Gadgets zum Mitnehmen – Schokolade mit ei-nem Bibelvers, Schmetterlinge zum Ausmalen nicht nur für Kinder, ei-nen Beutel Tee mit einer Grusskarte oder auch die Herzkarabiner – be-kommt die geöffnete Kirche für

den eintretenden Gast eine persönliche Note, profiliert sich die Kirchgemeinde und macht ihr Image erkennbar, erlebbar und erfahrbar. «Ein Angebot, dass man nutzen kann, aber nicht muss. Kirche der Flaneure, Kirche am Weg und als Weggemeinschaft – soweit man eben will, das ist mir wichtig», sagt Landwehr und schliesst mit ei-nem Ausblick: «Gerade sind die Überlegungen für einen schriftlichen Kirchenführer bei uns angelaufen, der auch die Gemeinde, ihr Profil und ihre Angebote erfrischend darstellt. Oder dazu doch lieber ein internetbasiertes, au-diovisuelles Medium benutzen? Oder vielleicht noch lie-ber eine attraktive Kirchenführerin ausbilden?» Der Mög-lichkeiten gibt es viele. Vielleicht machen ja auch andere Kirchgemeinden ihre Kirchentüren verlässlich auf. <

* MICHAEL LANDWEHR ist Pfarrer in Samedan und Mitinitiator der Broschüre «Verlässlich geöffnet», erhältlich unter www.kirche-tourismus.ch

– Kirchen sind Predigt in Glas, Holz, Metall und Stein. Sie laden zur Begegnung mit Gott ein und regen zum Nachdenken an.

Ruhe schöpfen

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24 bulletin Nr. 2/2013

Die Kirchen des Kirchenbundes haben be-schlossen, ihr gemeinsames Verständnis von Kirche neu zu definieren. Seit mehreren Jahren führen sie deshalb einen intensiven

Dialog über ihre Zusammenarbeit und ein Handeln in verbindlicherer Form. Ort der Reflexion ist der Schwei-zerische Evangelische Kirchenbund, bis jetzt ein privat-rechtlicher Verein, dem alle evangelischen Kantonalkir-chen, die Methodistische Kirche und die Evangelische Freikirche in Genf angehören. Als Ziel der Gespräche haben sich die Kirchen vorgenommen, den Kirchenbund mit einer neuen Verfassung einzukleiden: Es soll diejeni-ge Verfassung gewählt werden, die den Aufbruch in eine gemeinsame Zukunft am besten vorbereitet.

Wandel der ZeitDie bisherige Verfassung von 1950 datiert aus der

Zeit unmittelbar nach dem 2. Weltkrieg. Seither hat sich die Gesellschaft stark verändert: Mit der Pluralisierung der Lebensformen, der Individualisierung und einem stärkeren Drang zur Selbstverwirklichung hat die Kirche heute nicht mehr die Stellung und Aufmerksamkeit, die sie damals hatte. Kirche wird auch in den Massenmedien anders wahrgenommen; sie hat keine selbstverständliche moralische Autorität mehr. Das Neue, Sensationelle und Aufregende zählt.

Noch steht die Kirche im Dorf. Aber die Zeichen der Zeit sind zu erkennen und es drängt, dass die Mitgliedkir-chen eine gemeinsame Antwort finden, wie den Folgen

– Verfassungsrevision

Vom Kirchenbund zur Kirchen- gemeinschaftDie Kirchen des Kirchenbundes wollen ihr Bündnis stärken und das Gemeinsame verbindlicher gestalten.

VON FELIX FREY *

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25

des gesellschaftlichen Wandels in einer veränderten Welt zu begegnen sei.

Entwurf zu einer Verfassung der Evangelischen Kirche in der Schweiz

Ende Mai 2013 ging der Entwurf einer neuen Verfassung in die Vernehmlassung. Es wird eine neue Synode vorgeschlagen – für die Stärkung der Einheit unter den evangelischen Kirchen und Glaubensgemein-schaften. Weiter soll die Wirksamkeit der evangelischen Kirche in der Schweiz erhöht werden: Der Rat, der sie auf nationaler Ebene vertritt, ist dafür kollegial ver-antwortlich. Hinzu tritt neu in persönlicher Verantwor-tung die Präsidentin oder der Präsident des Rates. Ihre

oder seine Aufgabe ist es, die Sichtbarkeit der evange-lischen Kirche in der Schweiz zu verbessern. Alle drei Glieder zusammen, also die Synode, der Rat und die Ratspräsidentin oder der Ratspräsident, bilden gemein-sam die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in der Schweiz (EKS).

Kirche und Verein Laut bisheriger «Verfassung» ist der Kirchenbund

ein Verein nach Privatrecht. Die noch geltenden Bestim-mungen haben somit den Charakter eines Vereinsstatuts, das vorwiegend zwei Zwecke vorsieht: Erstens die In-teressenwahrung für die Mitgliederkirchen, zweitens die Stärkung des Protestantismus in der Schweiz. Auch alle

Stärkung der Gemeinschaft und Austausch unter dem Kirchenvolk - am «Tag der Kirche»

26 bulletin Nr. 2/2013

– Von einer Kirche auf Bundesebene wird verlangt, dass sie mit einer Stimme spricht, will sie ernst genommen werden.

Verfassungsrevision

sek · fepssek · feps

– sek-info

Eine neue Verfassung

für die evangelische Kirche

in der Schweiz

Im Jahr 2011 erteilte die Abgeordnetenversammlung dem Rat

des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes SEK den

Auftrag zur Ausarbeitung einer neuen Verfassung. Nun liegt

der Entwurf vor. Mit diesem Flyer möchten wir Sie über die

wichtigsten vorgesehenen Neuerungen und das weitere Vorgehen

informieren. Vor allem aber laden wir Sie herzlich ein, sich

an dieser wichtigen Diskussion zur Zukunft der evangelischen

Kirche in der Schweiz zu beteiligen.

Der Schweizerische Evangelische Kirchenbund ist der Zusammenschluss der 24 reformierten

Kantonalkirchen, der Evangelisch-methodistischen Kirche und der Église Évangélique Libre de Genève

in der Schweiz. Damit repräsentiert der Kirchenbund rund zwei Millionen Protestantinnen und

Protestanten. Er nimmt Stellung zu Politik, Wirtschaft und Glaubens fragen und äussert sich in eigenen

Publikationen zu theologischen und ethischen Gegenwartsfragen. Der Kirchenbund nimmt die

gemeinsamen Interessen seiner Kirchen wahr und vertritt sie auf nationaler und internatio naler Ebene.

Politisch ist der Kirchenbund als Vertreter des Schweizer Protestantismus unter anderem Gesprächs-

partner der Bundesbehörden. Sein Engagement der Legislatur 2011–2014 hat der Kirchenbund unter

das Ziel «Evangelisch Kirche sein» gestellt.

www.sek.ch

Schweizerischer Evangelischer

Kirchenbund SEK

Sulgenauweg 26

CH-3000 Bern 23

Telefon +41 (0)31 370 25 25

[email protected]

Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund

Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund

Aspekte des gemeinsamen Kirche-Seins werden bisher in den Vereinsstatuten verhandelt.

Neu sollen die evangelischen Kantonalkirchen nun eine Verfassung beschließen, die über den bisherigen Ver-ein herauswächst. Sie beschließen dies auf kirchenrecht-licher Grundlage und bekennen sich zu einer Kirchenge-meinschaft.

Erstmals erhält die evangelische Kirche somit auf nationaler Ebene eine Kirchenverfassung, der diese Be-zeichnung gebührt. Und neu werden die Leitungsglie-der der Evangelischen Kirche in der Schweiz ekklesiologisch bestimmt: Die Synode verantwortet die Einheit der Kirche, der Rat die Wirksamkeit, die Ratspräsidentin oder der Ratsprä-sident die Sichtbarkeit.

Der bisherige Verein wird zwar weitergeführt – neu aber unter dem Namen «Verein Evangelische Kirche in der Schweiz» (Verein EKS). Seine Zuständigkeit beschränkt sich auf die Finanzierung Kirche und die Festle-gung der Mitgliedsbeiträge.

Die Kirche und der Verein EKS bleiben über ein ge-meinsames Organ verbunden: Der Rat der Kirche (EKS) ist der Vorstand des Vereins (Verein EKS). Kirche und Verein werden somit in Personalunion geführt.

Selbstverständnis der Evangelischen Kirche in der Schweiz

Die EKS soll mehr sein als der kleinste gemeinsame Nenner der evangelischen Kantonalkirchen. Die EKS ver-steht sich aber weder als Speerspitze des Protestantismus, noch als dessen exakter Durchschnitt.

Auf Ebene der Kantone sucht die EKS die Mitte der evangelischen Kantonalkirchen: Je stärker die Syno-de, je reger der Dialog, desto mehr rückt die EKS in den Mittelpunkt. Zudem ist die EKS Kirche, eine Kirche auf Bundesebene. Anders zwar als die Kantonalkirche, die im eigenen Territorium mit seinem politischen und kulturel-len Klima gewachsen ist und weiter wächst und die im Laufe der Geschichte zu eigenen Antworten fand und in der Gegenwart eigene Antworten finden muss. Aber als Bundeskirche ist die EKS ebenso Kirche, ohne Territo-

rium zwar, aber genauso in einem spezifischen Klima befangen: Auf Bundesebene machen «das Wetter» die Erwartungen der Gesellschaft, die Aufmerksamkeit der Medien, die Eigenheiten des politischen Pro-zesses und die Dynamik der Ereig-nisse weltweit. Von einer Kirche auf Bundesebene wird verlangt, dass sie schnell reagiert, will sie wahrge-nommen werden, dass sie mit einer Stimme spricht, will sie ernst ge-nommen werden und dass sie Posi-

tion bezieht, will sie als verlässlich gelten. Zudem hat eine Kirche auf Bundesebene aufmerksam das Geschehen zu verfolgen und den Überblick zu wahren, will sie in ihrer Pflicht als Wächterin nicht nachlassen.

Somit will die EKS zugleich eigene Kirche auf Bun-desebene wie auch Ort der Mitgliedkirchen sein. Im Idealfall befindet sich dieser Ort genau in der Mitte al-ler evangelischen Kirchen, Glaubensgemeinschaften und Kommunitäten. Wir hoffen, dass mit dieser neuen Ver-fassung einer Evangelischen Kirche in der Schweiz die evangelische Stimme deutlicher wird. Wir wünschen den evangelischen Kirchen, Glaubensgemeinschaften und Kommunitäten damit den bestmöglichen Start in eine ge-meinsame Zukunft. <

* FELIX FREY ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter «Recht und Gesellschaft» im Kirchenbund

Unter www.kirchenbund.ch/de/verfassungsrevision sind die kommentierte Fassung der Verfassungsrevision sowie weiteres Infomaterial und ein Film verfügbar.

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Tag der KircheNeu wird alle zwei Jahre der Tag der Kir-che gefeiert. Er findet zeitgleich mit der Synode statt und soll Menschen zusam-menführen, die nach dem christlichen Glauben fragen. Zudem wird ein Ort ge-schaffen, an dem sich das Kirchenvolk zu gesellschaftlichen Fragen äußern und an der Gestaltung der Strategien der Synode beteiligen kann.

Vier HauptzieleDie Gemeinschaft der Kirchen stärken.

Keine Kirche lebt nur für sich, sie ist immer Teil eines größeren Gan-zen. Die neue Verfassung will einen verbindlichen Rahmen schaffen, um das Gemeinschaftsbewusstsein der evangelischen Kirchen zu stärken und Orte für gemeinsames Nachdenken und Handeln zu schaffen.

Die Botschaft besser erklären.

Von den Mitgliedkirchen wird zuneh-mend verlangt, dass sie sich selbst und ihre Botschaft der Gesellschaft erklären. Die neue Verfassung will dazu beitragen, dass wir vermehrt zu einer gemeinsamen Sprache finden und unseren Anliegen in der Gesellschaft Gehör verschaffen.

Die Legitimation des Kirchenbundes definieren.

Die neue Verfassung will klar regeln, mit welcher Legitimation der Kirchenbund für seine Mitgliedkirchen spricht. Sie will Aufgaben und Kompetenzen verbind-lich definieren und Voraussetzungen schaffen, damit der Kirchenbund gegenüber Bundesbehörden, nationa-len Institutionen und internationalen Organisationen weiterhin ein verlässli-cher Partner sein kann.

Die Verfassung auf eine kirchen­rechtliche Grundlage stellen.

Die geltende Verfassung ist rechtlich gesehen ein Vereinsstatut, das einerseits die vereinsrechtlichen Angelegenheiten des Kirchenbundes regelt, andererseits aber alle Fragen des gemeinsamen Kirche-Seins enthält. Die neue Verfas-sung will die beiden Bereiche entflech-ten und für die Evangelische Kirche in der Schweiz eine klare kirchenrechtliche Grundlage schaffen. Die vereinsrechtli-chen Angelegenheiten wiederum wer-den in einem separaten Statut geregelt.

KirchenrechtDie Kirche EKS soll auf Kirchenrecht gründen. Das Kirchenrecht kennt eige-ne Begriffe, die nicht immer mit den allgemeinen Rechtsbegriffen überein-stimmen. Kirche ist Glaubensgemein-de und unterscheidet sich von allen anderen menschlichen Gemeinschaften indem sie ihr Dasein dem göttlichen

Erwählungswillen verdankt: Ein Recht der Kirche hat «seinen Grund und seine Grenze nur dort, wo … die Kirche selber gründet und begrenzt wird – in der Heiligen Schrift.» «Kirchenrecht kann es nur geben in Übereinstimmung mit der Lehre der Kirche von der Gerech-tigkeit und vom Gesetz Gottes, von der Rechtfertigung durch den Glauben und von der Herrschaft Jesu Christi über die Welt».

Neues Selbst- verständnisDie neue Verfassung soll mehr sein als ein Organisationsstatut, welches Rechts-form, Organe und die Mitgliedschaft regelt. Sie soll Aussagen zu Wesen und Auftrag der Kirche machen, und die verfasste Kirche in einen theologischen Kontext stellen. Sie hat programmati-schen Charakter. Dies entspricht moder-ner kirchlicher Verfassungsgebung.

Kirche bewegenDer Kirchenbund zeigt auf seiner Website den Film «Kirche bewegen»- in der Hauptrolle eine Pfarrerin, die in der neu geschaffenen Synode und in ihrer Kirchgemeinde ungeahntes Poten- zial entdeckt. Der Film erzählt in zwei Minuten eine mögliche Geschichte zur neuen Verfassung/eine Geschichte, die mit der neuen Verfassung möglich wird.

Das Wichtigste aus dem Verfassungsentwurf kurz erklärt.

28 bulletin Nr. 2/2013

Eine sechsköpfige Delegation des Kirchenbundes, mit Vizepräsidentin Pfarrerin Kristin Rossier als Delegationsleiterin, verfolgte die Vollver-sammlung mit 470 Teilnehmenden. Der Kir-

chenbund als Gründungsmitglied der KEK unterhält seit 1959 vielfältige Beziehungen, unter anderem als Mitglied des Zentralausschusses und des Präsidiums. Pfarrer Serge Fornerod, Leiter Aussenbeziehungen des Kirchenbundes, moderiert die Kommission «Kirche und Gesellschaft», in-nerhalb dieser Kommission ist der Sankt-Galler Pfarrer

– Was zögerst du noch?

Vollversammlung der Konferenz Europäischer Kirchen (KEK) in Budapest«Was zögerst du noch?» Dieses Bibelzitat (Apg. 22, 14–16), einst an Paulus in Damaskus gerichtet, hatte die Konferenz Europäischer Kirchen (KEK) als Leitmotiv gewählt für ihre Vollversammlung in Budapest vom 3.– 8. Juli 2013. Die Delegierten der Mitgliedskirchen aus ganz Europa fanden sich ein, um über die KEK und ihren Auftrag in einem Europa im Umbruch Klarheit zu erhalten. Dabei ging es diesmal vor allem um eine neue Verfassung.

VON ESTHER SUTER *

Podium im Plenumssaal: In der Mitte der ehemalige KEK-Präsident Metropolit Emmanuel von Frankreich; rechts davon Generalsekretär Pfr. Dr. Guy Liagre (Belgien)

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30 bulletin Nr. 2/2013Vollversammlung der Konferenz Europäischer Kirchen (KEK) in Budapest

gewählt worden. Neben der Jugenddelegierten Annina Hirsbrunner nahm auch der Bündner Kirchenrat Pfarrer Thomas Gottschall teil.

KEK als BrückenbauerDie KEK wurde auf dem Hintergrund des Kalten

Krieges 1959 ins Leben gerufen, um auf ökumenischer

Dr. Daniel Schmid Holz Mitglied der Arbeitsgruppe «Bil-dung und Gesellschaft». Eine andere Delegierte, die Gen-fer Kirchenratspräsidentin Charlotte Kuffer, hatte seit der Vollversammlung in Lyon 2009 in der Revisionsarbeits-gruppe an einer neuen KEK-Verfassung mitgearbeitet. Sie war in den Zentralausschuss auf den freigewordenen Sitz des früheren Kirchenbundspräsidenten Thomas Wipf

Schweizer Delegierte im anregenden Gespräch: v. l. n. r. Daniel Schmid Holz, Kristin Rossier, Thomas Gottschall

Austausch unter Protestanten, Anglikanern, Altkatholiken und Orthodoxen – die Voll-versammlung der KEK.

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Ebene die Verbindungen zwischen Kirchen auf beiden Seiten des Eisernen Vorhangs aufrecht zu erhalten. Als die KEK im Jahr 2009 an der Vollversammlung in Lyon ihr 50-jähriges Bestehen feierte, war eine wichti-ge Zielsetzung seit ihrer Gründung erfüllt: Es gelang, die Brückenfunk-tion zwischen Kirchen in Ost und West zu vertiefen. Insofern trug sie erheblich zur Wende 1989 bei. Die drei Europäischen Ökumenischen Versammlungen von Basel (1989), Graz (1997) und Sibiu (2007) fan-den in Zusammenarbeit mit dem Partner der KEK, dem Rat der Eu-ropäischen Bischofskonferenzen (CCEE) statt. Der Präsident der CCEE, der katholische Primas Ungarns Kardinal Péter Erdö, betonte denn auch im Eröffnungsgottesdienst in Budapest die konstruktiven Beziehungen zur KEK und hob die «strategische Bedeutung» der Vollversammlung im Blick auf eine gemeinsame Zukunft der beiden Orga-nisationen hervor.

Heute umfasst die KEK 126 orthodoxe, protestanti-sche, anglikanische und christkatholische sowie kleinere Minderheitskirchen aus allen Ländern Europas. 40 Or-ganisationen sind assoziierte Mitglieder.

In Budapest lag der «Uppsala-Bericht», die Emp-fehlungen zu einer Reform der seit 1992 geltenden Ver-fassung, zur Abstimmung vor: Die neue Verfassung soll der KEK ermöglichen, ihrem vielseitigen Auftrag in Eu-

ropa gezielter nachzukommen und ihre Stimme als Zeugnis christlicher Kirchen in die europäischen Ent-scheidungsprozesse einzubringen. Die Europäische Union garantiert mit Artikel 17 ihres Lissabon-Ver-trags den Dialog mit den Religio-nen, Kirchen, Bekenntnisgemein-schaften und der Zivilgesellschaft.

Das KEK-Büro in Strassburg, das Beziehungen zum Europarat unterhält, wird weiterhin beibehal-

ten, während der ehemalige Hauptsitz von Genf bald-möglichst nach Brüssel verlegt und mit den dortigen Büros der KEK vereint wird.

Quotenregelung abgeschafftKompromisse mussten geschlossen werden. So

verfehlte zum Beispiel eine seit über zwanzig Jahren be-stehende Quotenregelung knapp die Mehrheit. Sie hatte ein Gleichgewicht für Gender und Jugendliche im Zen-tralausschuss garantiert. Ebenfalls verlieren assoziierte

Jugenddelegierte (YWCA) Nora Bandixen (links) im Gespräch mit der Jugend-delegierten des Kirchenbundes Annina Hirsbrunner.

– Die KEK wurde auf dem Hinter- grund des Kalten Krieges 1959 ins Leben gerufen.

32 bulletin Nr. 2/2013

Organisationen mit der neuen Verfassung ihren Beob-achterstatus, wovon mehrere Jugend- und Frauenorgani-sationen betroffen sind. Die Abschaffung des Beobacht-erstatus für Partnerorganisationen und der Quote für Jugendliche und Frauen ist jedoch «eher Etikettenwech-sel als grundlegende Änderung», so Serge Fornerod. Die Quoten würden auf der Ebene der Zusammensetzung des neuen Rates genauestens beachtet. Eine Delegierte, welche sich gegen die Abschaffung gewehrt hatte, lobte denn nachträglich auch die Ausgewogenheit für die ver-schiedenen Minderheiten im neuen Rat.

Die KEK – eine gesamteuropäische Plattform«Die reformierte Stimme aus der Schweiz soll auch

in Brüssel gehört werden, wenn es zum Beispiel um Fra-gen wie Menschenrechte oder ethische Urteilsfindung geht», so Kristin Rossier zur Bedeutung der KEK für den Kirchenbund. Für Serge Fornerod bot die KEK vor der Wende eine der seltenen Möglichkeiten, Beziehungen mit Kirchen des Ostens, wie zum Beispiel der Ortho-doxen Kirche, zu pflegen. «Auch heute bleibt die KEK als kontinentale Organisation die einzige gesamteuro-päische Plattform zwischen Protestanten, Anglikanern, Altkatholiken und Orthodoxen. Sie versammelt die Mit-gliedskirchen des Weltkirchenrates und ist Partnerin der CCEE. Sie führt die Kirchen und protestantischen so-zial-ethischen Netzwerke zusammen, welche die Arbeit der Europäischen Kommission begleiteten.»

Nach der Annahme der neuen Verfassung sei es Aufgabe des am 8. Juli gewählten neuen Rates der KEK, deren Strategie festzulegen. Es sei wünschenswert, mit strafferen Strukturen intensiver zusammen zu arbeiten. Denn der Eindruck überwog, dass die KEK nicht eine, sondern mehrere Strategien und ebenso viele verant-wortliche Organismen hatte. Das führte zu Konflikt-situationen und Zweifel an der Nützlichkeit der KEK, erklärte Fornerod. «Die KEK hat ihre Arbeit um drei Themen gruppiert, die den meisten europäischen Kir-chen gemeinsam sind: die sozial-ethische Arbeit der Beobachtung der Entwicklungen der EU, die Frage der Migration und des Asylrechts und schliesslich der Be-reich der ökumenisch- theologischen Reflexion und der ökumenischen Beziehungen in Europa.» Was die Koor-dination der internationalen Arbeit angeht, sind die dort beteiligten Kirchen gefragt. Es seien dieselben Kirchen, die nationale Büros unterhalten und für einen Umzug der KEK von Genf nach Brüssel votiert haben. «Es gilt

ein neues Gleichgewicht zu finden zwischen bilatera-len und multilateralen Beziehungen gegenüber der EU. Aber die EU oder der Europäische Rat wissen bei ihren Ansprechpartnern genau zu unterscheiden zwischen na-tionalen und europäischen Interessen. Das ist ihr Brot seit 40 Jahren», so Fornerod. <

* ESTHER SUTER ist Theologin und Fachjournalistin BR SFJ/ASJ

Vollversammlung der Konferenz Europäischer Kirchen (KEK) in Budapest

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– Kommentar

Näher an der Lebens- wirklichkeit der KirchenDer Kirchenbund freut sich über das Ergebnis der Vollversammlung der Konferenz Europäischer Kirchen KEK in Budapest: Die neue Verfassung ist der krönende Abschluss intensiver und jahrelanger Bemühungen.

VON SERGE FORNEROD Leiter Aussenbeziehungen beim Kirchenbund

Bereits seit vielen Jahren litt die KEK unter stockenden internen Abläu-fen und Koordinationsproblemen.

Strukturell war sie eher eine Summe unabhängig agierender Substruktu-ren, denn eine einheitlich organisierte und geführte Körperschaft. Mehrere Anläufe zu einer inneren Reform waren gescheitert oder festgefahren. Schliess-lich erwies sich der auf der Lyoner Ver-sammlung 2009 vorgeschlagene Weg als richtig: Der direkte Auftrag der Voll-versammlung, des höchsten Organs der KEK, sorgte für die erforderliche Dynamik bei der Umsetzung der gewünschten Veränderungen. Die Budapester Vollver-sammlung würdigte in diesem Jahr die Tätigkeit der Arbeitsgruppe zur Verfas-sungsrevision (Revision Working Group RWG) und folgte weitgehend ihren Vorschlägen.

Die beiden wichtigsten Änderungen im Vergleich zum «Uppsala-Bericht» der RWG – hinsichtlich der Mitgliederzahl des Rates (20 statt 15 Mitglieder) sowie der Vertretung der orthodoxen Kirchen (mit einer im Verfassungstext garan-tierten Quote von 25 Prozent) – tun der neuen Logik insgesamt keinen Abbruch. Der Text bleibt schlank und strategisch. Die im Haupttext nur noch im Ansatz er-wähnten operationellen Details wurden in die Ausführungsbestimmungen ver-

legt, so z. B. die angemessene Vertretung der verschiedenen Minderheiten. Die Vorschläge zu Mission und Vision wur-den präzisiert, im Wesentlichen jedoch nicht verändert. Konkrete thematische Ziele wurden auf das Allernotwendigste beschränkt. Um den künftigen gesetzli-chen Anforderungen in Belgien gerecht zu werden, wurde der Übergang vom schweizerischen zum belgischen Recht sorgfältig geplant. Die Bedeutung des Strassburger Büros wurde von Neuem bestätigt.

Der Kirchenbund hatte die in Lyon eingereichte Motion zur Revision der Verfassung nachdrücklich unterstützt und sich anschliessend aktiv an der Arbeitsgruppe zur Verfassungsrevision beteiligt. Bei seinem Engagement im Zentralausschuss sowie in den verschie-denen Kommissionen der KEK achtete der Kirchenbund sorgfältig auf eine Ab-stimmung seiner Interventionen in den einzelnen Gremien, um in Einvernehmen mit den anderen Hauptbeteiligten das ganze Verfahren – sowohl innerhalb als auch ausserhalb der KEK – reibungslos zu gestalten. Auf der Budapester Vollver-sammlung wirkte die Kirchenbundsdele-gation aktiv an der Formulierung wichti-ger Änderungsanträge mit und trug zur juristischen Klärung des Textes bei. Sie leitete zudem die Reflexionsarbeit des Richtlinienkomitees beim Festlegen der Rahmenvereinbarungen für den neuen Rat, um die KEK in den kommenden Jah-ren in ruhigeres Fahrwasser zu steuern.

Der Kirchenbund begrüsst insbesondere, dass das in Budapest neu gewählte Präsi-dium aus Vertretern besteht, die das Pro-jekt mitgetragen haben: Das Präsidium sorgt nun dafür, dass die Revision unter den bestmöglichen Voraussetzungen umgesetzt wird. Den europäischen Kir-chen gelang es in Budapest, eine echte Herausforderung zu bewältigen. Die Aufgabe war schwer, die Themen und die gegenwärtigen ökumenischen Bezie-hungen komplex, einiges stand für viele Kirchen und Interessengruppen auf dem Spiel. Die mit einer Flut von Änderungs-anträgen und Folgeänderungsanträgen überfrachtete Tagesordnung stellte des Öfteren das gesamte Verfahren infrage. Doch schliesslich obsiegten der Wille sowie die Notwendigkeit, unter den ge-gebenen Umständen und in der verfüg-baren Zeit zu einer Lösung zu gelangen.

Selbstverständlich bleibt noch viel zu tun. Ein solcher Umstellungsprozess ruft Frustrationen, Missverständnisse und Spannungen hervor. Die neue Ver-fassung garantiert in keiner Weise, dass sich die KEK im Handumdrehen in einen prächtigen Schmetterling verwandelt. Sie schafft lediglich die Voraussetzungen dafür, indem sie die Ziele und Mechanis-men der Zusammenarbeit klar definiert und vereinfacht. Die Verfassung verlangt allerdings mehr aktive Mitarbeit seitens der Kirchen, mehr Interaktivität sowie mehr Respekt vor verbindlichen Zusa-gen – auch finanzieller Art.

Die neue KEK zeichnet sich durch eine realistischere Sicht des Erreichbaren und Durchführbaren aus und blickt mit einer gesunden Bescheidenheit auf die gros-sen ökumenischen Ziele der siebziger und achtziger Jahre zurück, die sie so lange geprägt hatten. Dadurch nähert sie sich der Lebenswirklichkeit der Kir-chen an und wird zu einem den aktuel-len Lebensbedingungen europäischer Kirchen besser angepassten Arbeitsinst-rument. Sie bietet uns eine Chance, das gemeinsame Zeugnis der Kirchen im Europa des 21. Jahrhunderts sichtbarer und greifbarer zu machen. <

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Theologie und Medizin haben es nicht immer leicht miteinander. Die Verunglimpfung der medizinischen Anatomen durch die Kirchenväter Tertullian und Augustinus war folgenreich für die Geschichte der Medizin in Europa. Inzwischen sind die Karten neu gemischt.

– Zur theologisch-kirchlichen Diskussion über Spiritual Care

Zwischen Heilung und Heil

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Das biologisch-naturwissenschaftliche Welt-bild der modernen Medizin provozierte in der Theologie und in den Kirchen manche Erklärungsnot. Bei medizinischen Not-

fällen begeben sich auch Christinnen und Christen selbstverständlich – und ungeachtet mancher Nebenwir-kungen – in die Hände der «Halbgötter in Weiss» und überlassen sich nicht ausschliesslich dem «Christus me-dicus» (vgl. Ex 15, 26) und «Heiland» (vgl. Heidelberger Katechismus, Frage 1). Die moderne Theologie hat da-für die passende Erklärung parat: Es müsse kategorisch zwischen der medizinischen Heilkunst und dem gottge-wirkten Heil unterschieden werden. Das entspricht zwar nicht ganz den neutestamentlichen Wundergeschichten, in denen körperlich-seelische Heilung und Heil sehr wohl zusammengehören. Für solche funktionale Aufteilung der Zuständigkeiten sprechen allerdings nicht nur die hohe Alltagstauglichkeit, sondern auch, dass sich damit Kirche und Medizin nicht (mehr) ins Gehege kommen.

Die kirchlich-medizinische Arbeitsteilung scheint neuerdings gefährdet. Denn Medizin, allen voran die Palliativmedizin, dringt zunehmend in einen Bereich vor, der bisher zu den exklusiven Aufgaben von Kirchen und Religionsgemeinschaften gehörte: die menschliche Religiosität und Spiritualität sowie ihre Begleitung bzw. Seelsorge. Seit Ende der 1960er Jahre wird in den angel-sächsischen Ländern eine «spirituelle Wende» diagnos-tiziert. Den medizinischen Durchbruch von Spiritualität leistete die Weltgesundheitsorganisation (WHO), die 1995 «Spirituality/Religion/Personal beliefs» als eine Kategorie in ihren Fragebogen zur Erhebung gesundheitsbezogener Lebensqualität aufnahm. Was religiöse Menschen seit je-her wussten, wird heute auch von Medizin und Psycho-logie bestätigt: Spirituelle Ressourcen (Copingstrategien)

haben einen positiven Einfluss auf den Umgang und die Bewältigung von Krankheiten, auf die Prävention und Vermeidung bestimmter Risikofaktoren sowie auf die persönliche Lebenszufriedenheit. Entsprechend boomt Spiritual Care als Dienstleistung im Rahmen von Pallia-tive Care auch in der Schweiz.

Die Nationale Richtlinie Palliative Care von 2010 betont: «Die spirituelle Begleitung leistet einen Beitrag zur Förderung der subjektiven Lebensqualität und zur Wahrung der Personenwürde angesichts von Krankheit, Leiden und Tod. Dazu begleitet sie die Menschen in ih-ren existenziellen, spirituellen und religiösen Bedürfnis-sen auf der Suche nach Lebenssinn, Lebensdeutung und Lebensvergewisserung sowie bei der Krisenbewältigung. Sie tut dies in einer Art, die auf die Biografie und das per-sönliche Werte- und Glaubenssystem Bezug nimmt.» In diesem Verständnis von Spiritualität spiegeln sich typi-sche Erfahrungen unserer Zeit wider: die Rückkehr der Religion einerseits verbunden mit den soziologisch und psychologisch breit diskutierten sozialen Flexibilisie-rungs- und Individualisierungsschüben andererseits. Der Auflösung traditioneller religiöser Milieus, der Individua-lisierung und Privatisierung religiöser Praxis, der Zunah-me nicht-institutionalisierter und konsumentenorientier-ter «Religiosität» entspricht ein Spiritualitätsbegriff, der individuelle Reflexion, Selbstwahrnehmung oder auch Selbsttranszendierung betont.

Pippi-Langstrumpf-Spiritualität – believing without belonging

Mit der neuen spirituellen Suche nach Welterklä-rung, Lebenssinn und Lebensorientierung ist kirchliche Spitalseelsorge in besonderer Weise konfrontiert. Die Re-aktionen sind ambivalent. Der Genugtuung über die me-

VON FRANK MATHWIG

Die kirchlich-medizinische Arbeitsteilung scheint gefähr-det: Palliativmedizin dringt zunehmend in den Bereich der Seelsorge vor.

36 bulletin Nr. 2/2013

dizinische Anerkennung der Seelsorge am Krankenbett steht die Frage gegenüber, ob und wie jene Bedürfnisse nach Spiritualität mit dem Anliegen christlicher Seelsorge zusammengehen. Die Meinungen dazu sind überaus kon-trovers. Hinzu treten pragmatische und kirchenpolitische Überlegungen: Muss kirchliche Seelsorge angesichts ihres gesellschaftlichen Bedeutungsverlusts nicht die ihr gebo-tene Chance nutzen und ungeachtet aller theologischen Vorbehalte auf den fahrenden Spiritualitätszug aufsprin-gen? Ist das nicht eine willkommene Gelegenheit für die Kirche, verloren gegangenes gesellschaftliches Terrain zu-rückzugewinnen?

Das Problem liegt tiefer. Ein Blick in die deutsch-sprachige theologische Literatur zeigt, dass Spiritualität lange Zeit kein Thema war und erst im letzten Drittel des 20. Jahrhun-derts vermehrt auftaucht. Was meint überhaupt Spiritualität aus christ-lich-kirchlicher Sicht? Es hat sich eingebürgert, zwischen einer «ro-manischen» und «angelsächsischen» Traditionslinie von Spiritualität zu unterschieden. Während die spiri-tualité auf die katholische Ordens-theologie in Frankreich vom 17. bis Anfang 20. Jahrhundert zurückgeht, entsteht die spirituality Ende des 19. Jahrhunderts in der angelsächsi-schen Welt. Die katholische Tradition übersetzte Spiritua-lität mit Frömmigkeit und verband damit Vorstellungen eines Lebens «aus dem Geist», «in Christus», oder «im anbrechenden Gottesreich». Diese Spiritualität drückte sich aus in stark vorgeprägten Übungen (Exerzitien) und einer dezidierten kirchlichen Gemeinschaftspraxis. Dage-gen nimmt die angelsächsische Traditionslinie eine streng individualistische Perspektive ein und fokussiert auf die subjektive und individuelle Verinnerlichung von Religi-on, in der Regel in grossem Abstand zu einer «offiziellen» Religionsgemeinschaft. Zugespitzt formuliert, orientieren sich Kirchen am romanischen, die Medizin am angelsäch-sischen Modell.

Beide Traditionslinien stehen nicht unverbunden nebeneinander. Evangelische Theologie hat einen traditio-nell unverkrampften Blick auf Pluralität und personale In-dividualität. Die Vermittlungsbemühungen zwischen indi-vidualistisch verstandener Spiritual Care und christlicher Seelsorge gehen entsprechend weit. Für den Praktischen

Theologen Traugott Roser ist Spiritualität «genau – und ausschliesslich – das, was der Patient dafür hält». Tatsäch-lich hat der Patient in einer bestimmten Situation genau das spirituelle Bedürfnis, das er als solches empfindet und gegenüber der Spitalseelsorgerin artikuliert. Aber geht in dieser Patientensicht alles auf, was die Gesprächspartnerin aus ihrer Perspektive «spirituell» in die Interaktion ein-bringen kann? Roser scheint diese Ansicht zu vertreten, wenn er die Unbestimmtheit von Spiritualität als Garant für die Freiheit des Individuums vor dem «Zugriff durch bestimmte Religionen und Religionsgemeinschaften» be-trachtet. Spiritualität stünde für die «Unverfügbarkeit» der Person im Sinne der Religionsfreiheit auch gegenüber der eigenen Religionsgemeinschaft.

Der institutionenkritische Im- puls von neuer Spiritualität ist un-verkennbar. Sie begegnet befreit von dogmatischen Glaubenssätzen, «christentümlichen Altlasten» (Do-ris Nauer) und einer problembehaf-teten Christentumsgeschichte, gibt sich universell und friedfertig im Gegensatz zu kirchlichem Funda-mentalismus und militantem, missi-onarischem Eifer, ist persönlich ge-wollt und nicht kollektiv adaptiert, zeigt sich authentisch anstatt nur sozial gelernt. Kirche dient mehr

oder weniger explizit als Negativfolie für ein emanzipier-tes Verständnis von Spiritualität. Letzteres stösst auch bei vielen Kirchenmitgliedern auf Zustimmung. Individualis-tische Spiritualität wirkt wie der lang ersehnte Befreiungs-schlag gegenüber verstaubten, als autoritär wahrgenom-menen Frömmigkeitsstilen kirchlicher Gemeinschaft.

Unbestreitbar kommt in der Sehnsucht nach neuer Spiritualität auch die Unzufriedenheit an einer verstei-nerten, sich in leblosen oder lebensfremden Ritualen er-gehenden Kirchlichkeit zum Ausdruck. Die Reformato-ren wussten, dass Kirche nur als reformatorische Kirche (semper reformanda) Kirche Jesu Christi ist. Die Forde-rung nach Erneuerung kirchlicher Gemeinschaft zielt deshalb auf etwas völlig anderes als die Propagierung ih-rer Abschaffung. So sehr Spiritualität einem individuel-len Bedürfnis entspringt, so wenig lässt sich christliche Frömmigkeit individuell oder auch kollektiv herstellen. Ausser bei Pippi Langstrumpf geht die Lebensphilosophie «Ich mach’ mir die Welt [Spiritualität], wie sie mir gefällt»

– Für den Praktischen Theologen Traugott Roser ist Spiritualität «genau – und aus-schliesslich – das, was der Patient dafür hält».

Zur theologisch-kirchlichen Diskussion über Spiritual Care

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nicht auf. Die kirchliche Antwort auf menschliche Leid-erfahrungen lautet deshalb, dass Menschen in ihrer Not gerade nicht auf sich selbst gestellt und von den zweifellos hilfreichen Fach- und Sozialkompetenzen anderer abhän-gig sind. Die Behauptung, dass jede und jeder Produzent ihrer resp. seiner Spiritualität sei, folgt der gleichen Logik wie Münchhausens Notfallplan, sich am eigenen Zopf aus dem Sumpf zu ziehen. Dem Lügenbaron fehlt die Hebel-auflage des archimedischen Punktes, einer individuell konstruierten Spiritualität jeder beziehungs- und sinn-stiftende Referenzpunkt. Christliche Frömmigkeit eben nicht von innen, aus dem Menschen selbst, sondern in Jesus Christus von aussen, auf den Menschen zu. Christli-che Spiritualität ist grundsätzlich empfangene und durch die Beziehung des Schenkendem zur Beschenkten konstituiert. Der Raum dieser Beziehung ist die mit dem Geschenk gestiftete christliche Gemeinschaft. Kurz: Christliche Spi-ritualität ist kirchliche Spiritualität, erfahren in der untrennbaren Ein-heit von je eigener geistlicher Praxis und geistlicher Gemeinschaft.

Mut zur Lücke – kirchliche Seelsorge jenseits von Unkenntlichkeit und Anpassungszwang

Dass die medizinischen Spiritualitätsdebatten eine Herausforderung für Theologie und Kirche darstellen, spürt jede Spitalseelsorgerin und jeder Spitalseelsorger am eigenen Leib: Ihre und seine Kompetenzen sind mehr denn je gefragt, das kirchliche Fundament wird dagegen häufig und vehement abgelehnt. Der Palliativmediziner Gian Domenico Borasio hat für das kirchliche Dilemma eine provozierende, aber verblüffend einfache Lösung pa-rat. Auf die Patientenantwort bei der Frage, ob ein Seel-sorgegespräch gewünscht sei: «Na ja, wissen Sie, ich bin nicht sehr religiös», kontert der Arzt: «Unsere Seelsorger auch nicht!» Die Anekdote mag ein medizinisches Sym-posium erheitern, für kirchliche Ohren hat sie den bit-teren Beigeschmack von Peinlichkeit, Desillusionierung und Ausverkauf. Denn trifft sie zu, ist die Kirche in der Spitalseelsorge bereits weg vom Fenster, trifft sie dagegen nicht zu, stellt sich immerhin die Frage, was den Medizi-ner zu dieser Behauptung veranlasst hat. Vielleicht hat der Arzt nicht so genau hingehört oder ist religiös eher un-

musikalisch oder schlichtweg desinteressiert. Unabhängig davon stimmt seine Meinung mit vielen Erfahrungen in der kirchlichen Spitalseelsorge überein: Das Seelsorge-interesse von Patientinnen und Patienten verhält sich umgekehrt proportional zur Offenlegung der spirituellen Heimat der Seelsorgenden.

Aus solchen – auch frustrierenden – Erfahrungen resultiert manchmal eine defensive Haltung: besser schweigen, als Ablehnung riskieren. Gegen die Strategie spricht nichts, solange sie sich nicht zur Botschaft verselb-ständigt. Das Patientenbedürfnis darf nicht zum normati-ven Regulativ seelsorgerlicher Begleitung werden. Damit würde Seelsorge zur schlichten Komplizenschaft hetero-gener Patienteninteressen. Kirchliche Seelsorge ist nicht

nur konfrontiert mit religiöser Plu-ralität, sondern Teil davon und tritt deshalb – auch gegenüber Patientin-nen und Patienten – mit dem An-spruch auf, als Mitspielerin im plu-ralen Konzert wahrgenommen und respektiert zu werden. Gerade weil sie nicht Dirigentin sondern Chor-mitglied ist, kann und muss sie ihren Beitrag selbstbewusst und einladend einbringen. Das ist durchaus wört-lich gemeint. Die biblisch-christliche Tradition verfügt über einen ganz ei-genen Schatz von Psalmen, Liedern,

Gebeten und Texten, die ansprechen und Trost spenden, auch dort, wo uns selbst die Worte im Hals stecken blei-ben. Vom Spiritualitätsverständnis in der Medizin kann kirchliche Seelsorge nichts lernen – das Selbstbewusstsein, mit der die Medizin auftritt, stünde Kirche und Theologie aber allemal gut an. <

Weiterführende Informationen

Video-Interview: 3 Fragen an den Autoren Frank Mathwig, Beauftragter für Theologie und Ethik beim Kirchenbund https://vimeo.com/76027056

– Das Seelsorge interesse von Patientinnen und Patienten verhält sich umgekehrt proportional zur Offenlegung der spirituellen Heimat der Seelsorgenden.

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38 bulletin Nr. 2/2013

– Sustainable Development Goals SDG

Ökumenische Nachhaltigkeitsziele?Mit den UN-Millenniumszielen gelang es erstmalig, die Staatengemeinschaft mit konkreten Zielvorgaben darauf zu verpflichten, schwerste Formen von wirtschaftlich, politisch und gesellschaftlich bedingter Not auf der Welt zu beseitigen. 2015 sollen die Millenniumsziele durch universale Ziele nachhaltiger Entwicklung (Sustainable Development Goals SDG) im Rahmen einer neuen Post-2015-Entwicklungsagenda abgelöst werden.

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VON HELLA HOPPE UND OTTO SCHÄFER *

Gemäss dem Prinzip gemeinsamer, aber unter-schiedlicher Verantwortung soll es sich bei den SDG um universal gültige Ziele handeln, die alle UN-Mitgliedstaaten und nicht nur

die Entwicklungsländer in die Pflicht nehmen. Sie wer-den sozial, ökologisch und ökonomisch ausgerichtet sein und sollen – im Gegensatz zu manchen Millenniumszie-len – klare, planbare Zielvorgaben machen.

Der Post-2015-Prozess hat spätestens seit dem Rio+20 Gipfel eine sehr hohe weltweite Dynamik entwi-ckelt – sowohl auf der Ebene der Vereinten Nationen und der Staatengemeinschaft als auch in der Privatwirtschaft, in der akademischen Diskussion und der Zivilgesellschaft. Kirchen sind an verschiedenen Orten an nationalen und internationalen Konsultationen beteiligt oder ermögli-chen diese.

Die Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen ÖRK in Busan im Oktober 2013 wäre zeitlich ein wichtiger Meilenstein für einen ökumenischen Beitrag in der Diskussion um die Definition und Ausrichtung von Nachhaltigkeitszielen. Der ÖRK sollte seine Mitgliedkir-chen ermutigen, die zukünftigen Nachhaltigkeitsziele für ihre unterschiedlichen lokalen Kontexte zu übersetzen und dabei einen wesentlichen Beitrag für ihre Umsetzung zu leisten. Der schon an der Rio-Konferenz 1992 festgehal-tene Grundsatz der gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortung entspricht einem christlichen Verständnis von Weltgemeinschaft: Lasten sind gemeinsam zu tragen, aber so, dass Schäden von den Verursachern wieder gut gemacht werden und so, dass die Stärkeren zum Wohl des Ganzen mehr leisten als die Schwächeren.

Wie könnte ein ökumenischer Beitrag zur Debatte um globale Nachhaltigkeitsziele aussehen? In einem für Busan erarbeiteten Diskussionsimpuls des Kirchenbun-des werden neun mögliche Bereiche diskutiert und theo-logisch-ethisch begründet (s. Kasten nächste Seite). Im Folgenden sollen zwei ökumenische Nachhaltigkeitsziele und ihre Erläuterungen beispielhaft vorgestellt werden.

Das ökumenische Nachhaltigkeitsziel «Wasser ist Leben»

Eine zentrale Herausforderung der Weltgemein-schaft ist es, den Zugang zu Wasser als Menschenrecht umfassend zu gewährleisten. Hierzu gehören auch funk-tionierende Abwassersysteme (sanitation). Wasser ist als Kreislauf zu betrachten, nur so ist gesundes Wasser nach-haltig verfügbar. Eng verbunden mit ökologisch bedingter Wasserknappheit ist das Problem der zunehmenden Bo-dendegradation, also der Landverödung und Verwüstung. Hauptgründe für das Fehlen von bezahlbarem Wasser in ausreichender Menge sind jedoch die gravierende soziale Ungleichheit und die fehlende politische Durchsetzung von Grundrechten. Zwar kann die Privatisierung von Teilfunktionen der Wasserversorgung durchaus funktio-nieren (die Erfahrungen sind unterschiedlich und es gibt differenzierte Analysen zu den notwendigen Rahmen-bedingungen). Die Gesamtverantwortung für Wasser als öffentliches Gut kann die öffentliche Hand jedoch nicht abgeben, ohne die Rechte der Schwächsten und damit den Zusammenhalt des Gemeinwesens zu opfern. Auch Gendergerechtigkeit steht hier auf dem Spiel, denn in vie-len Regionen mit gravierender Wasserverknappung sind es die Frauen und Kinder, vor allem die Mädchen, die Wasser aus immer weiter entfernten Brunnen beschaffen und dafür stundenlang marschieren.

Theologisch ist auf die spirituelle Bedeutung von Wasser in allen Religionen, auch im Judentum und Chris-tentum zu verweisen, ausserdem auf die Rechte der Ar-men als Prüfstein sozialer Gerechtigkeit. Von den Pa-radiesströmen in Genesis 2 bis zum kristallklaren Fluss im himmlischen Jerusalem (Offenbarung 22) bestimmt Wasser entscheidend die biblische Lebens- und Vorstel-lungswelt. Viele wesentliche Begegnungen der Heilsge-schichte sind Brunnengeschichten. Das Wasser der Taufe macht das Leben der Gläubigen zu einem Leben in der Verheissung. Wasser ist das elementarste Grundbedürf-nis. Deshalb erwähnt der Kirchenvater Johannes Chry-

40 bulletin Nr. 2/2013

Diskussionsimpulse des Kirchenbundes für die 10. Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen in BusanEcumenical SDG 1: Wasser ist LebenEcumenical SDG 2: Die Finanzwirtschaft in den Dienst der Realwirtschaft stellen Ecumenical SDG 3: Das Recht auf Nahrung für alle gewährleistenEcumenical SDG 4: Massvoll umgehen mit EnergieEcumenical SDG 5: Zugang zu Care ist ein MenschenrechtEcumenical SDG 6: Freiheitliche Gesellschaft braucht religiöse VielfaltEcumenical SDG 7: Gerechten Frieden erwirkenEcumenical SDG 8: Korruptionsbekämpfung als Schutz des Gemeinwohls vor PartikularinteressenEcumenical SDG 9: Achtung der Menschenwürde in der Migrationspolitik

«Nach der Vollversammlung des ÖRK in Busan wird ab Mitte November 2013 auf der Dialogplattform Dialogue4change von Brot für alle und Fastenopfer eine Diskussion zum Thema ökumenische Nachhaltigkeitsziele gestartet: www.dialogue4change.org

Ökumenische Nachhaltigkeitsziele?

sostomus das Glas Wasser als das schlichteste materielle Zeichen der Nächstenliebe, die für ihn genauso wie Taufe und Abendmahl ein Sakrament ist: das Sakrament der Geschwisterlichkeit. Die «Option für die Armen» be-inhaltet die Sicherung der Versorgung mit Wasser. An manchen alten Brunnen steht noch der Spruch aus Jesaja

55,1: «Wohlan, alle, die ihr durstig seid, kommt her zum Wasser!» «Nicht für Geld», sagt der Prophet, ist uns das verheissen, was uns labt und leben macht; er redet zuerst vom Wasser und dann vom «ewigen Bund» (Jes. 55,3), den Gott mit uns Menschen schliesst.

Schon die 9. Vollversammlung des ÖRK in Porto Alegre 2006 hat ein «Statement on Water for Life» ver-abschiedet und darin die brasilianisch-schweizerische ökumenische Zusammenarbeit bei der Wassererklärung von 2005 lobend hervorgehoben. Mehr Engagement für die Umsetzung wäre seither wünschenswert und nötig gewesen. Das Thema ist nicht nur nicht erledigt, sondern brennend aktuell. Die Kirchen und der ÖRK (mit seinem Ecumenical Water Network EWN) tun gut daran, es in der Form eines SDG erneut zu formulieren. Die Schweiz, das «Wasserschloss Europas» und zugleich ein Unterneh-mensstandort, von dem starke Tendenzen zur Privatisie-rung von Wasser ausgehen, ist hier besonders gefordert. Die Zivilgesellschaft der Europäischen Union hat mit der europäischen Bürgerinitiative «Wasser ist ein Menschen-recht» bewiesen, dass diese Fragen den Menschen in den reichen und gut mit Wasser versorgten Industrieländern nicht gleichgültig sind. Es handelt sich dabei um die erste EU-Bürgerinitiative, die seit der Einführung dieses de-mokratischen Instruments vor einem Jahr überhaupt zu-stande gekommen ist. Die Schweizer Kirchen haben allen Grund, ihr Engagement in dieser Sache zehn Jahre nach dem «Internationalen Wasserjahr» 2003 fortzusetzen und international zu vernetzen.

Das ökumenische Nachhaltigkeitsziel «Das Recht auf Nahrung für alle gewährleisten»

Zu den bemerkenswerten Kennzeichen der neu-testamentlichen Wundergeschichten gehört ihre «Alltags-tauglichkeit». Aufschlussreich in dieser Hinsicht ist das Verhältnis der sakramentalen Elemente «Brot und Wein» zu den Alltagselementen «Brot und Fisch». Die Speisungs-wunder Jesu beziehen sich – in einer Gesellschaft von galiläischen Fischern am See Genezareth – auf Brot und Fisch: fünf Brote und zwei Fische werden so vermehrt, dass vier- bis fünftausend Menschen davon satt werden (Markus 6,30-44; 8,1-9). Auch die Gemeinschaft mit dem Auferstandenen ist eine Mahlgemeinschaft des Alltags mit Brot und Fisch (Johannes 21). Die Vermehrung von Brot und Fisch wird so beschrieben, dass alles mit dem Dan-ken und mit dem Teilen beginnt. Danken und Teilen steht vor Arbeiten und Produzieren. Diese Umkehr ist wesent-

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– Finanzmärkte zeigen nach den Finanzkrisen einen zunehmend grossen Appetit auf Nahrungsmittelmärkte.

lich. Sie kommt auch im Sakrament zum Ausdruck, in Brot und Wein. Die Stärkung durch das Brot wird ergänzt mit der Fröhlichkeit des Weines und beides ist «Eucharis-tie» – «Danksagung» auf Griechisch. Das Neue Testament bezeugt sehr klar, dass das Sakrament des Abendmahls keine ritualisierte, alltagsferne «Heiligkeit» als Flucht aus der Welt heraus sein kann. Denn im Alltag werden Brot und Wein zu Brot und Fisch – und dort geschieht das Wunder, dass alle satt werden, wenn das Ganze beginnt mit Danken und Teilen.

Von Schweizerischen Werken unter anderem aus der kirchlichen Entwicklungszusammenarbeit wird das Ziel «Recht auf Nahrung für Alle» in fünf Unterziele aufgefä-chert: (1) Unterernährung und Hun-ger in jeglicher Form zu beseitigen einschliesslich der Unterernährung, Mangelerscheinungen und Überer-nährung, so dass alle Menschen das Recht auf Nahrung zu allen Zeiten geniessen können; (2) Sicherzustel-len, dass Kleinbauern und ländliche Gemeinden, insbesondere von Frau-en und benachteiligte Gruppen, einen angemessenen Lebensunterhalt und Einkommen erhalten, und ihr Zu-gangsrecht auf produktive Ressourcen und Vermögenswer-te überall zu gewährleisten; (3) eine Transformation hin zu nachhaltigen, vielfältigen und robusten Landwirtschafts- und Ernährungssystemen zu schaffen, die natürlichen Res-sourcen und Ökosysteme zu erhalten, und einer Degrada-tion des Lands entgegen zu wirken; (4) zu erreichen, dass Nachernteverluste und andere Lebensmittelverluste und Verschwendung unterbunden sind; (5) die Einrichtung von inklusiven, transparenten und gerechten gesetzlichen und anderen Entscheidungsprozessen im Bereich Lebensmittel, Ernährung und Landwirtschaft auf allen Ebenen.

Hinzuweisen ist hier auch auf einen Zusammen-hang, den die schweizerischen kirchlichen Hilfswerke Brot für Alle und Fastenopfer mit ihren ökumenischen Kampagnen unterstrichen haben, unter anderem 2009 mit der Kampagne «Das Recht auf Nahrung braucht ein gesundes Klima». Vor den möglichen Folgen, die der Kli-mawandel mit sich bringt, warnen die Vereinten Nationen erneut in ihrem gerade erschienenen «Bericht über die menschliche Entwicklung 2013». Bei Untätigkeit könnte bis 2050 die Zahl der Menschen, die in extremer Armut leben, durch Umweltkatastrophen auf drei Milliarden

steigen. Durch die globale Erwärmung drohen massive Entwicklungsrückschritte mit tiefgreifenden wirtschaftli-chen und sozialen Verwerfungen weltweit.

Finanzmärkte zeigen nach den Finanzkrisen einen zunehmend grossen Appetit auf Nahrungsmittelmärk-te: Die rohstoffbezogenen spekulativen Aktivitäten an den Kapitalmärkten gehen weit über das traditionelle Hedging zur Absicherung der Ernteeinnahmen hinaus. Dieser Handel mit neuartigen Finanzprodukten im Roh-stoffbereich hebt die Weltmarktpreise deutlich an und wirkt auf die Preisbildung in Entwicklungsländern. Die Ernährungssicherheit wird dadurch gefährdet und Hun-ger verursacht. Frauen spüren Preisniveauerhöhungen bei

Nahrungsmitteln wie Getreide, Reis oder Soja besonders deutlich, denn sie sind hauptverantwortlich für die Ernährungssicherheit. Gleichzeitig verfügen Frauen über beträchtliche Kenntnisse und Erfahrungen bei der Bewirtschaftung und Erhaltung natürlicher Ressourcen. Die Rolle der Frauen beim Bestreben um eine nachhaltige Entwicklung ist aber bisher durch Diskriminierung, das heisst Mangel an Ausbildung, an

Grundeigentum und gleichberechtigten beruflichen Posi-tionen eingeschränkt worden. Die Wahrung der Grund-rechte von Frauen und Massnahmen für ihre Gleichstel-lung sind unabdingbar für mehr Nachhaltigkeit. <

* HELLA HOPPE ist Leiterin Koordination Bundesbehörden und Beauftragte für Ökonomie beim Kirchenbund OTTO SCHÄFER ist Beauftragter für Theologie und Ethik beim Kirchenbund

Weiterführende Informationen

Video-Interview: 3 Fragen an den Mitautoren Otto Schäfer https://vimeo.com/76027055

42 bulletin Nr. 2/2013

Nicht um das Mega-Event an sich mit gegen 3000 Teilnehmenden geht es dabei, sondern um das Zusammentragen der Fragen und Aufgaben, die Kirchen heute haben, um ge-

meinsame Einsichten und Ausblicke, um das gemeinsame Lob des Herrn der Kirche, der diese durch die Stürme der Zeiten führt. Hier erweist sich Kirche als ecclesia peregri-nans, als pilgernde Kirche oder wanderndes Gottesvolk, das in Auseinandersetzung mit der Welt unterwegs ist nach dem Reiche Gottes, das hier und da schon aufscheint

und Gestalt annimmt. Als «Pilgerreise nach Busan» ist auch der Vorbereitungsprozess auf die VV gestaltet worden, um deutlich zu machen, dass Kirchen in un-terschiedlichen Kontexten mit dem einen gemeinsamen Horizont unterwegs sind. Dabei erweist sich Kirche von ihrem Wesen her als grenzüberschreitende Gemeinschaft. Und die Suche nach der Einheit der Kirche primär als das gemeinsame Miteinander-Unterwegssein. Erstmals hält der ÖRK seine Vollversammlung in Ostasien ab. Korea mit seinem Konflikt zwischen Nord- und Südkorea, mit

– Gemeinsames Unterwegssein

10. Vollversammlung des Ökumenischen Rates der KirchenSeit der Gründungsversammlung 1948 in Amsterdam sind Vollversammlungen (VV) zentrale Momente im Leben des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖRK), der mit rund 350 Mitgliedkirchen weltweit repräsentativsten und vielfältigsten Gemeinschaft von Kirchen. Die zehnte VV des ÖRK findet vom 30. 10. – 8. 11. 2013 in der südkoreanischen Hafenstadt Busan statt.

VON MARTIN HIRZEL

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den Licht- und Schattenseiten der boomenden südkore-anischen Wirtschaft sowie mit der wachsenden christli-chen Präsenz bietet dabei einen anschaulichen und span-nungsvollen Kontext.

Die ökumenische Zusammenkunft in Busan steht unter dem Motto «Gott des Lebens, weise uns den Weg zu Gerechtigkeit und Frieden». In Plenumsveranstaltun-gen zu den Themen Einheit der Christen, Gerechtigkeit und Frieden, in ökumenischen Konversationen und Workshops zu aktuellen Fragen sowie in geschäftlichen Teilen wird die Richtung der ökumenischen Zusammen-arbeit in den nächsten acht Jahren festgelegt. Im Dialog und der Wahrnehmung des Andern sowie im Gebet und gemeinsamen gottesdienstlichen Feiern wird nach Ver-tiefungsmöglichkeiten der schon bestehenden Gemein-schaft und dem Auftrag der Kirche heute gefragt. Wie kann die Einheit der Kirche neu gelebt werden, jenseits der oftmals unverrückbar scheinenden Barrieren zwi-schen den einzelnen Mitgliedkirchen? Wie können diese durch den ÖRK gemeinsam und wirkungsvoll der Beru-fung der einen Kirche Jesu Christi nachkommen, Men-schen in die Gemeinschaft mit Gott und untereinander

einzuladen, prophetischen Einsatz für Frieden und Ge-rechtigkeit zu leisten sowie der Menschheit zu dienen? Als Hintergrunddokumente dieses Nachdenkens dienen in Busan die neuesten ÖRK-Texte «Die Kirche: Auf dem Weg zu einer gemeinsamen Vision», «Gemeinsam für das Leben: Mission und Evangelisation in sich wandeln-den Kontexten» sowie «Ökonomie des Lebens, Gerech-tigkeit und Frieden für alle: ein Aufruf zum Handeln». Im Zusammenhang der Arbeit des ÖRK zu Friedens- und Gerechtigkeitsfragen in globaler Dimension ist in den ökumenischen Gesprächen der letzten Jahren u.a. der Begriff des «gerechten Friedens» wichtig geworden, der den konstitutiven Zusammenhang von Frieden und Gerechtigkeit beinhaltet und beide Qualitäten menschli-chen Zusammenlebens über ihren genuinen Bezug hin-aus (Abwesenheit militärischer Auseinandersetzungen, ausgewogene Verteilung materieller Güter) im Kontext verschiedener ethischer Situationen bedenkt (Ökologie, Ökonomie, Geschlechterverhältnis).

Die Herausforderungen, die sich dem ÖRK in den nächsten Jahren stellen, hat dessen Generalsekretär, der norwegische Pfarrer Dr. Olav Fykse Tveit, jüngst in ei-

44 bulletin Nr. 2/2013

Kirche alles von Gott empfängt. Eine wichtige Rolle spielt der ÖRK derzeit beispielsweise durch sein Engagement für die Kirchen im Nahen und Mittleren Osten.

An der Vollversammlung in Busan ist der Kirchen-bund mit einer vierköpfigen Delegation vertreten (Gott-fried Locher, Pia Grossholz-Fahrni, Serge Fornerod und Martin Hirzel). Darüber hinaus nehmen Vertreterinnen und Vertreter von Brot für Alle, Mission21 sowie eine grössere Gruppe aus den Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn, darunter auch junge Menschen, an der VV teil. <

Weiterführende Informationen

Video-Interview: 3 Fragen an den Autoren Martin Hirzel, Beauftragter für Ökumene und Religionsgemeinschaften beim Kirchen-bund https://vimeo.com/76027054

Konferenz-Website: http://wcc2013.info

Gemeinsames Unterwegssein

nem Referat vor Studierenden in Cambridge in drei The-menkreisen gesehen: Erstens in der fehlenden sichtbaren Einheit im Zusammenhang mit der Eucharistie, zweitens in der widersprüchlichen Positionierung der Kirchen zu anthropologischen Fragen im Zusammenhang der Genderdebatte, der Reproduktionsmedizin sowie der menschlichen Sexualität und Familienethik; drittens im Bereich der Frage, wie konkret der Beitrag der Kirchen zu mehr Gerechtigkeit und Frieden in der Welt aussehen soll.

Vor grossen Herausforderungen steht der ÖRK aber auch ganz praktisch hinsichtlich der schwindenden finanziellen Ressourcen. Nicht zuletzt eine dringende Sa-nierung der Pensionskasse hat vor einiger Zeit den ÖRK veranlasst, einen Prozess der Entwicklung und Aufwer-tung seiner an exzellenter Lage in Genf befindlichen Lie-genschaft einzuleiten. Laut dem Generalsekretär Tveit stellt Genf «für die ökumenische Bewegung ein Erbe und eine Identität dar», die es zu pflegen gilt. Dieser Prozess der äusserlichen Strukturanpassungen geht einher mit einer schon länger andauernden Reflexion über die Rolle des ÖRK. Demnach will dieser eine gemeinsame Stim-me der Kirchen sein, ökumenische Zusammenarbeit ge-währleisten und die Zusammengehörigkeit innerhalb der ökumenischen Bewegung fördern. Dazu gehört auch die Stärkung der Beziehung zu den Mitgliedkirchen sowie das Fragen, wo der unique added value der Arbeit des ÖRK liegt. Voraussetzung dafür sind das effektive und effiziente Arbeiten der Führungsorgane des ÖRK und seines Genfer Büros. Zu diesem Zweck verabschiedet die VV in Busan eine Revision der Verfassung und Satzung des ÖRK, die eine Überarbeitung der Leitungsstruktur vorsieht und im Wesentlichen eine bessere Aufgabenver-teilung zwischen Zentral- und Exekutivausschuss sowie den engeren Einbezug der Kommissionen beinhaltet.

Der ÖRK ist für die reformierten Kirchen der Schweiz, trotz seines Verlust an Grösse und aller auch zu Recht geübten Kritik, nach wie vor der naheliegendste Weg, sich weltweit für die Einheit der Kirchen einzuset-zen und sie zu leben und den Auftrag zur Verkündigung des Evangeliums und zum gemeinsamen Zeugnis für Ge-rechtigkeit, Frieden und Versöhnung in der Welt wahrzu-nehmen. Der ÖRK bietet dem Kirchenbund und seinen Mitgliedkirchen dafür eine Plattform und die Möglich-keit, als Gemeinschaft von Kirchen zu sprechen; er übt zwischenkirchliche Solidarität und erinnert an die gegen-seitige Rechenschaftspflicht, die darin wurzelt, dass die

bulletin Nr. 2/2013

Der Schweizerische Evangelische Kirchenbund SEK

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46 bulletin Nr. 2/2013

– In Kürze

Der Kirchenbund und seine OrganisationSeit seiner Gründung im Jahr 1920 nimmt der Kirchenbund die Interessen seiner Mitgliedkirchen wahr und vertritt den Protestantismus auf nationaler und internationaler Ebene. Unsere Aktivitäten im Überblick.

Geschäftsstelle

Die Geschäftsstelle setzt die Strategien, Ziele und Be-schlüsse des Rates sowie der Abgeordnetenversammlung operativ um. Sie bereitet Beschlüsse des Rats vor, bearbeitet Sachfragen und entwickelt Positionen und Stellungnahmen. Überdies erbringen die rund 35 Mitar-beitenden Dienstleistungen für die Kirchen und andere Partner und Partnerinnen. Die Geschäftsstelle wird von Pfr. Philippe Woodtli geleitet.

Rat

Der Rat ist das Exekutivorgan des Kirchen bundes. Er hat sieben Mitglieder, die von der Abgeordnetenversammlung für vier Jahre gewählt werden. Voll amtlicher Ratspräsident für die Amts zeit 2011–2014 ist Pfarrer Dr. theol. Gottfried Locher (Bildmitte).

Abgeordneten- versammlungDie Abgeordnetenversamm-lung ist das Parlament des Kirchenbundes. Es zählt 74 Mitglieder, wobei 70 von den Kirchen gewählt und entsandt werden. Die Abge-ordnetenversammlung tritt zwei Mal jährlich zusammen, im Juni als Gast einer Kirche, im November in Bern.

Das sind wir …

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Wir verhelfen dem Evangelium zu einer zeitgemässen Formu-lierung und geben Antworten auf Fragen, die die Menschen heute beschäftigen. Wir stre-ben die Präsenz einer starken reformierten Stimme in der Öffentlichkeit an. Wir mischen uns in die gesellschaftlichen Debatten ein und erarbeiten zu zentralen politischen und sozial-

ethischen Fragen evangelische Positionen, so beispielsweise zur Pränatal diagnostik, zur Abtreibung oder zur Sterbehil-fe. Dabei treten wir ein für die Würde, die jedem Menschen als Ebenbild Gottes eigen ist, unge achtet seiner Herkunft,

seines Ge-schlechts oder

seines Alters.

Vertretung kirchlicher Interessen gegenüber Behörden und Institutionen

Wir vertreten die Anliegen des Protestantismus auf gesamtschweizerischer Ebene gegenüber Bundesbehör-den, Wirtschaftsverbänden, Universitäten, Kulturinstituti-onen und weiteren Teilen der Zivilgesellschaft. Wir enga-gieren uns dabei nicht nur für günstige Rahmenbedingungen für unsere Mitglied kirchen, sondern sind auch geleitet von der Sorge um eine gedeihliche Entwicklung der Gesellschaft für alle

Menschen. Wir bringen die evangelischen Sichtweisen und Werte ein, u. a. bei Ver-nehmlassungen zu kirchen-relevanten Themen oder durch Stellungnahmen zu Volksab-stimmungen und Referenden. Wir arbeiten in verschiedenen Gremien mit, wie beispiels-weise in der eidgenössischen Kommis sion gegen Rassismus

EKR und in der eidgenös-sischen Kommission für Migrations fragen

EKM.

Das tun wir …

Wir arbeiten für die Bünde-lung der evangelischen Kräfte in der Schweiz und die Festi-gung der spirituellen Bande unter unseren Mitgliedern. Wir stärken das gemein-same Verständnis in theo-logischen Fragen, etwa in Bezug auf das Abendmahl,

die Taufe oder die Ordina tion. Wir sind ein Ort des Aus-tausches und der Ver netzung für die im Kirchenbund zusammengeschlossenen

Kirchen und unterstützen sie mit einer breiten

Palette von praktischen Dienst leistungen.

Stärkung der Zusammenarbeit und Einheit der Mitgliedkirchen

Evangelische Stimme in der Gesellschaft

Wir leisten über unsere insti tutionellen Grenzen hinaus einen Beitrag zur Ver-kündigung des Evangeliums und zu religiösem Frieden. Dazu pflegen wir die Bezie-hungen zu den kirchlichen, ökumenischen und zivilgesell-schaftlichen Partnern im In- und Ausland, u. a. als Mitglied in der Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen

WGRK, in der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa GEKE, in der Kon-ferenz Euro päischer Kirchen KEK und im Ökumenischen Rat der Kirchen ÖRK. Wir sind der Ökumene verpflichtet und streben nach wachsender Einheit unter allen christlichen Konfessionen.

Dialog mit Religions - gemein schaften im In- und Ausland

48 bulletin Nr. 2/2013

– Organisation

Die Menschen beim KirchenbundDer Schweizerische Evangelische Kirchenbund ist die Stimme von mehr als 2 Millionen Protestantinnen und Protestanten in der Schweiz. Als Gemeinschaft der 24 kantonalen Landeskirchen, der Evangelisch-methodistischen Kirche und der Église Évangélique Libre de Genève setzt er sich in Wort und Tat für die Bezeugung des Evangeliums und die Achtung christlicher Werte in der Gesellschaft ein.

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Pfr. Dr. theol. Gottfried Locher, Präsident

Pfrn. Kristin Rossier Buri, VizepräsidentinAusbildung und Begleitung der Räte der Église Évangé-lique Réformée du canton de Vaud im gesamtkirchlichen Amt (Personalamt)

Dr. theol. h. c. Peter Schmid, Vizepräsidentehem. Präsident des Fach-hochschulrates der Fach-hochschule Nordwestschweiz FHNW

Pfrn. Rita Famos-PfanderPfarrerin der Evangelisch reformierten Landeskirchedes Kantons Zürich seit 1993

Regula KummerVizepräsidentin des Evangelischen Kirchenrates des Kantons Thurgau (Ressort Diakonie und Werke)

Pfr. Daniel de RochePfarrer der Evangelisch-Reformierten Kirche des Kantons Freiburg

Lini Sutter-AmbühlRechtsanwältin, ehem. Präsi-dentin des Kirchenrates derEvangelisch-Reformierten Landeskirche Graubünden

Rat des Kirchenbundes

50 bulletin Nr. 2/2013

Beatrice Bienz Administrative Assistentin des Ratspräsidenten

Jacqueline BlaserAdministrative Assistentin am Empfang

Silvianne Bürki Wissenschaftliche Mitarbeite-rin des Ratspräsidenten

Simon David ButticazWissenschaftlicher Mitarbei-ter im Bereich Kirchen

Jacqueline DählerMitarbeiterin Buchhaltung

Manuel ErhardtWebassistent

Dipl. theol. u. Journalist Thomas Flügge Beauft ragter für Kommuni-kation

Pfr. Serge Fornerod, MPALeiter Aussenbeziehungen und stellvertretender Geschäftsleiter

Nicole Freimüller- HoffmannAdministrative Assistentin Kommunikation

Dr. iur. Felix FreyWissenschaftlicher Mitarbei-ter «Recht und Gesellschaft»

Anke Grosse-Frintrop Leiterin Zentrale Dienste

Pfr. Dr. theol. Martin HirzelBeauftragter für Ökumene und Religionsgemeinschaften

Pfr. Simon HofstetterWissenschaftlicher Mitarbeiter «Recht und Gesellschaft»

Dr. rer. pol. Hella HoppeLeiterin Koordination Bun-desbehörden und Beauftragte für Ökonomie

Pfr. Matthias HügliBeauftragter für Kirchenbeziehungen

Michèle LaubscherSachbearbeiterin im Bereich Theologie und Ethik

Pamela LiebenbergSachbearbeiterin im Bereich Kirchen

Karin MaireMitarbeiterin am Empfang

Prof. Dr. theol. Frank MathwigBeauftragter für Theologie und Ethik

Helene MeyerhansAdministrative Assistentin Ratsarbeit

Christiane RohrAdministrative Assistentin im Bereich Aussenbeziehungen und Ökumene

Lic. phil. hist. Simon RöthlisbergerBeauftragter für Migration

Pfr. Dr. sc. agr. Otto SchäferBeauftragter für Theologie und Ethik

Karin SchüpbachMitarbeiterin am Empfang

Mirjam SchweryMitarbeiterin am Empfang

PD Dr. theol. Christina Tuor-KurthLeiterin des Instituts für Theologie und Ethik

Cécile UhlmannBeauftragte für Rechnungswesen

Eva WernlyAdministrative Assistentin des Geschäftsleiters

Brigitte WegmüllerAdministrative Assistentin des Instituts für Theologie und Ethik und Assistentin Bibliothek

Pfr. Philippe WoodtliGeschäftsleiter

Tina WüthrichWissenschaftliche Assistentin im Bereich Kirchen

Im Gedenken an unsere geschätze Mitarbeiterin Christine Maurer 1. 10. 1952–29. 6. 2013

Christine Maurer arbeitete seit Oktober 2005 am Empfang der Geschäftsstelle des Schweizerischen Evange-lischen Kirchenbundes. Mit ihrer herzlichen, positiven und hilfsbereiten Art wurde sie von Mitarbeitenden und Gästen sehr geschätzt. Christine fehlt uns und wir werden sie in guter Erinne-rung behalten.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kirchenbundes

52 bulletin Nr. 2/2013

Reformierte Landeskirche AargauKirchenratspräsident: Christoph Weber-Berg 75 Kirchgemeinden180 349 Mitglieder

Reformierte Kirchen Bern-Jura-SolothurnSynodalratspräsident: Andreas Zeller 215 Kirchgemeinden642 456 Mitglieder

Evangelisch-Refor mierte Landeskirche des Kantons GlarusKirchenratspräsident: Ulrich Knoepfel 13 Kirchgemeinden14 991 Mitglieder

Evangelisch-reformierte Landeskirche beider AppenzellKirchenratspräsident: Kurt Kägi-Huber 20 Kirchgemeinden25 093 Mitglieder

Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons FreiburgSynodalratspräsident: Pierre-Philippe Blaser 16 Kirchgemeinden41 235 Mitglieder

Evangelisch-Reformierte Landeskirche GraubündenKirchenratspräsident: Andreas Thöny 113 Kirchgemeinden71 700 Mitglieder

Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons Basel-LandschaftKirchenratspräsident: Martin Stingelin 35 Kirchgemeinden96 220 Mitglieder

Église Protestante de Genève EPGKirchenpräsidentin: Charlotte Kuffer 34 Kirchgemeinden74 456 Mitglieder

Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons Luzern Synodalratspräsident: David A. Weiss 8 Kirchgemeinden42 746 Mitglieder

Evangelisch-reformierte Kirche Basel-StadtKirchenratspräsident: Lukas Kundert 7 Kirchgemeinden30 764 Mitglieder

Église Évangélique Libre de Genève EELGPrésident du Conseil Synodal: Raymond Bourquin 6 Kirchgemeinden521 Mitglieder

Église réformée évangélique du canton de Neuchâtel ERENSynodalratspräsident: Christian Miaz-Frutiger 9 Kirchgemeinden59 972 Mitglieder

– Evangelische Kirchen in der Schweiz

Die Kirchen des Kirchenbundes

53

Evangelisch-Reformierte Kirche NidwaldenKirchenratspräsident: Wolfgang Gaede 3 Kirchgemeinden4483 Mitglieder

Evangelisch-Reformierte Kirche Kanton Solothurn Synodalratspräsidentin: Verena Enzler 23 Kirchgemeinden28 959 Mitglieder

Evangelisch-Reformierte Landes kirche UriKirchenratspräsident: Dieter Kolthoff3 Kirchgemeinden1830 Mitglieder

Evangelisch-reformierte Landeskirche des Kantons ZürichKirchenratspräsident: Michel Müller 179 Kirchgemeinden461 602 Mitglieder

Verband der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinden des Kantons ObwaldenPräsidentin: Therese Meierhofer-Lauffer 2 Kirchgemeinden2827 Mitglieder

Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St. GallenKirchenratspräsident: Dölf Weder 49 Kirchgemeinden112 738 Mitglieder

Église Évangélique Réformée du canton de VaudPrésidente du Conseil: Esther Gaillard 87 Kirchgemeinden247 696 Mitglieder

Evangelisch-methodistische Kirche in der SchweizBischof: Patrick Streiff 71 Kirchgemeinden5878 Mitglieder

Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons SchaffhausenKirchenratspräsident: Frieder Tramer 31 Kirchgemeinden31 566 Mitglieder

Evangelische Landes kirche des Kantons ThurgauKirchenratspräsident: Wilfried Bührer 66 Kirchgemeinden98 310 Mitglieder

Evangelisch-reformierte Kirche des WallisSynodalratspräsident: Beat Abegglen 10 Kirchgemeinden19 505 Mitglieder

Evangelisch-reformierte Kantonalkirche SchwyzKirchenratspräsident: Felix Meyer 6 Kirchgemeinden18 602 Mitglieder

Chiesa evangelica riformata nel TicinoPresidente del Consiglio sinodale: Tobias E. Ulbrich 3 Kirchgemeinden6856 Mitglieder

Reformierte Kirche Kanton ZugKirchenratspräsidentin: Monika Hirt Behler 1 Kirchgemeinde17 923 Mitglieder

Stand Zahlen: 2012

54 bulletin Nr. 2/2013

Impressum Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund SEK CH-3000 Bern 23Telefon +41 (0)31 370 25 [email protected], www.sek.ch

Auflage: 4800 deutsch, 1800 französisch

Redaktion: Thomas Flügge,Nicole Freimüller-HoffmannGestaltung/Layout: Meier Media Design, Zürich

Übersetzungen: André Carruzzo, Christine Sutter, Iréne Minder, Martina Sitling, David DichelleDruck: Roth Druck AG, Uetendorf

Kürzlich im Kirchenbund erschienen

Wer braucht schon den Sonntag …? 10 Fragen und Antworten zum Stolperstein des Alltags

Leben testen? 10 Fragen – 10 Antworten zu neuen pränatalen Tests aus theologisch-ethischer Sicht

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Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund

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Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund

Die Publikationen können Sie unter www.sek.ch/publikationen herunterladen oder bestellen.

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8 –Legislaturziel 3

Der erste Schweizer Predigtpreis18 – 500-Jahrfeier

Die «Marke» Reformation

20 – Ruhe schöpfen

Offene Kirchentüren zu gastfreundlichen Kirchenräumen

34 – Zur theologisch-kirchlichen Diskussion über Spiritual Care

Zwischen Heilung und Heil

38 – Sustainable Development Goals SDG

Ökumenische Nachhaltigkeitsziele?

Das Magazin des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes

Nr. 2/2013

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Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund SEK Sulgenauweg 26 CH-3000 Bern 23Telefon +41 (0)31 370 25 25

[email protected]

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