Untersuchungen zur Lebensmittel- sicherheit Jahresbericht 2008 · 2013-11-21 · 7 Jahresbericht...

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Jahresbericht Untersuchungen zur Lebensmittel- sicherheit 2008 SACHSEN-ANHALT Landesamt für Verbraucherschutz

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Jahr

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richt

Untersuchungen zur

Lebensmittel-sicherheit

2008

SACHSEN-ANHALT

Landesamt für Verbraucherschutz

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Jahresbericht

des

Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt

über die

Untersuchungen zur Lebensmittelsicherheit

2008

SACHSEN-ANHALT

Landesamt für Verbraucherschutz

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Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008

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Dienstanschrift

Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-AnhaltFreiimfelder Str. 68

06112 Halle (Saale)

Telefon: (0345) 5643-0Fax: (0345) 5643-439E-Mail: [email protected]: www.verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de

Fachbereich 3: LebensmittelsicherheitDienstsitz: Freiimfelder Str. 68 06112 Halle (Saale)

LAV08/2009-172

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Jahresbericht 2008 • Allgemeine Angaben

Inhaltsverzeichnis

1 Untersuchung von Lebensmitteln, Wein, Bedarfsgegenständen, Kosmetika und Tabakwaren ...................................................................................................................................... 9

Warengruppe 01: Milch ..................................................................................................................... 9Warengruppe 02: Milcherzeugnisse .................................................................................................. 9Warengruppe 04: Butter .................................................................................................................. 12Warengruppe 05: Eier, Eiprodukte .................................................................................................. 12Warengruppe 06: Fleisch ................................................................................................................ 13Warengruppe 07: Fleischerzeugnisse ............................................................................................. 13Warengruppe 08: Wurstwaren ........................................................................................................ 16Warengruppe 10: Fische ................................................................................................................. 17Warengruppe 11: Fischerzeugnisse................................................................................................ 17Warengruppe 12: Krusten- und Schalentiere .................................................................................. 19Warengruppe 13: Fette, Öle ............................................................................................................ 20Warengruppe 14: Suppen und Soßen............................................................................................. 22Warengruppe 15: Getreide .............................................................................................................. 22Warengruppe 16: Getreideprodukte ................................................................................................ 24Warengruppe 17: Brot ..................................................................................................................... 25Warengruppe 18: Feinbackwaren ................................................................................................... 26Warengruppe 20: Salate, Mayonnaise ............................................................................................ 27Warengruppe 21: Pudding, Dessertspeisen.................................................................................... 28Warengruppe 22: Teigwaren ........................................................................................................... 29Warengruppe 23: Schalenobst, Hülsenfrüchte und Ölsaaten ......................................................... 29Warengruppe 24: Kartoffeln ............................................................................................................ 29Warengruppe 25: Frischgemüse ..................................................................................................... 31Warengruppe 26: Gemüseerzeugnisse........................................................................................... 31Warengruppe 27: Pilze .................................................................................................................... 32Warengruppe 28: Pilzerzeugnisse .................................................................................................. 32Warengruppe 29: Frischobst ........................................................................................................... 33Warengruppe 30: Obstprodukte ...................................................................................................... 33Warengruppe 31: Fruchtsäfte.......................................................................................................... 34Warengruppe 32: Alkoholfreie Erfrischungsgetränke ...................................................................... 34Warengruppe 33: Wein ................................................................................................................... 35Warengruppe 34: Erzeugnisse aus Wein ........................................................................................ 36Warengruppe 35: Weinähnliche Getränke ...................................................................................... 36Warengruppe 36: Bier ..................................................................................................................... 37Warengruppe 37: Spirituosen.......................................................................................................... 37Warengruppe 39: Zucker ................................................................................................................ 38Warengruppe 40: Honige, Brotaufstriche ........................................................................................ 38Warengruppe 41: Konfitüren, Gelees, Marmeladen, Pflaumenmus etc. ......................................... 38Warengruppe 42: Speiseeis ............................................................................................................ 39Warengruppe 43: Süßwaren ........................................................................................................... 40Warengruppe 44: Schokoladenerzeugnisse ................................................................................... 40Warengruppe 45: Kakao ................................................................................................................. 40Warengruppe 46: Kaffee ................................................................................................................. 41Warengruppe 47: Tee ..................................................................................................................... 41Warengruppe 48: Säuglings- und Kleinkindnahrung ....................................................................... 42Warengruppe 49: Diätetische Lebensmittel .................................................................................... 42Warengruppe 50: Fertiggerichte...................................................................................................... 42Warengruppe 51: Nahrungsergänzungs-mittel ............................................................................... 46Warengruppe 52: Würzmittel........................................................................................................... 47Warengruppe 53: Gewürze ............................................................................................................. 47Warengruppe 54: Aromen ............................................................................................................... 48Warengruppe 56: Hilfsmittel ............................................................................................................ 48Warengruppe 57: Zusatzstoffe ........................................................................................................ 48Warengruppe 59: Mineral- und Tafelwasser ................................................................................... 48Warengruppe 60: Rohtabake, Tabakerzeugnisse ........................................................................... 48Warengruppe 82: Bedarfsgegenstände mit Körperkontakt ............................................................. 48

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Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008

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Warengruppe 83: Bedarfsgegenstände zur Reinigung und Pflege sowie sonstige Haushaltschemikalien ........................................................................................ 49

Warengruppe 84: Kosmetische Mittel ............................................................................................ 49Warengruppe 85: Spielwaren und Scherzartikel ............................................................................. 51Warengruppe 86: Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt ................................................... 52

1.1 Warengruppenübergreifende Untersuchungen ........................................................................ 531.1.1 Lebensmittelbedingte Erkrankungsfälle ................................................................................ 531.1.2 Gentechnisch veränderte Lebensmittel................................................................................. 541.1.3 Razzia in Sonderpostenmärkten in Sachsen-Anhalt ............................................................. 561.1.4 Untersuchungen auf Rückstände und Kontaminanten, Rückstände von

Pflanzenschutzmittel und persistenten Chlorwasserstoffen ..........................................................581.1.5 Toxische und essentielle Elemente....................................................................................... 621.1.6 Melamin in Erzeugnissen aus China ..................................................................................... 621.1.7 Untersuchungen auf Mykotoxine (Aflatoxine, Ochratoxin A, Patulin, Deoxynivalenol,

Zearalenon, Mutterkornalkaloide) ......................................................................................... 631.1.8 Untersuchung von Lebensmitteln auf Dioxine und PCB ....................................................... 651.1.9 Bericht des Weinkontrolleurs ................................................................................................ 68

2 Allgemeine Angaben ..................................................................................................................... 712.1 Mitarbeit in Fachgremien....................................................................................................... 712.2 Qualitätsmanagement / Laborvergleichsuntersuchungen ..................................................... 722.3 Vorträge, Veröffentlichungen und Lehrveranstaltungen ....................................................... 742.3.1 Vorträge ................................................................................................................................ 742.3.2 Veröffentlichungen/Poster .................................................................................................... 752.3.3 Lehrveranstaltungen/ Fortbildungsveranstaltungen .............................................................. 75

3 Statistik der untersuchten Proben Lebensmittel, Wein, Bedarfsgegenstände, Kosmetika und Tabakwaren ............................................................................................................................ 763.1 Bundeseinheitlicher Bericht über die amtliche Lebensmittelüberwachung im Land

Sachsen-Anhalt - Lebensmittel ............................................................................................. 763.2 Bundeseinheitlicher Bericht über die amtliche Lebensmittelüberwachung im Land

Sachsen-Anhalt - Erzeugnisse des Weinrechts .................................................................... 793.3 Bundeseinheitlicher Bericht über die amtliche Lebensmittelüberwachung im Land

Sachsen-Anhalt - Kosmetika ................................................................................................. 793.4 Bundeseinheitlicher Bericht über die amtliche Lebensmittelüberwachung im Land

Sachsen-Anhalt - Bedarfsgegenstände ................................................................................ 793.5 Bundeseinheitlicher Bericht über die amtliche Lebensmittelüberwachung im Land

Sachsen-Anhalt - Tabakwaren .............................................................................................. 793.6 EU-Bericht Anzahl und Art der festgestellten Verstöße (gem. Art. 14 Abs.2 der

RL 89/397/EWG) ................................................................................................................... 80

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Jahresbericht 2008 • Allgemeine Angaben

Vorwort

Sehr geehrte Leserinnen und Leser!

Mit diesem Jahresbericht werden die Ergebnisse der Arbeit des Fachbereiches Lebensmittelsi-cherheit des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt der Öffentlichkeit zugäng-lich gemacht.

Große Anstrengungen wurden im Jahre 2008 von den Mitarbei-terinnen und Mitarbeitern des FB 3 – Lebensmittelsicherheit bei der Vorbereitung der Reakkreditierung nach ISO/IEC 17025 verlangt. Durch die AKS Hannover wurde am 29. August 2008 urkundlich bestätigt, dass der Fachbereich die Anforderungen der ISO/IEC 17025 2005 für den angegebenen Kompetenzbereich erfüllt.

Aber auch in der fachlichen Arbeit waren anspruchsvolle Aufgaben zu bewältigen.

So beschäftigte der „Melamin-Skandal“ den Fachbereich in hohem Maße. Es gelang in sehr kurzer Zeit, eine Methode zur Bestimmung von Melamin in Lebensmitteln einzuführen und zu validieren. Der FB 3 führte die Melaninbestimmung in Lebens-mitteln im Rahmen der „Initiative Mitteldeutschland“ auch für die sächsischen und thüringer Labo-ratorien der amtlichen Lebens-mittelüberwachung durch. Beim Melamin-Geschehen trat zu Tage, dass globale Warenströme im Falle von kriminellen Machen-schaften, aber auch beim Auftre-ten übertragbarer Krankheiten nur mit einer personell und materiell ausreichend ausgerüsteten staat-lichen Lebensmittelüberwachung im Sinne des Gesundheits- und Täuschungsschutzes beherrsch-bar sind.

Einen nicht unerheblichen Teil der vorhandenen personellen und

Lebensmitteln festgestellt wurden, greifen vorhandene rechtliche Regelunge zur Lebensmittelhygi-ene nur bedingt. Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit sind deshalb weiterhin unerlässliche Fakto-ren bei der Verbesserung der Lebensmittelhygiene.Die „Lange Nacht der Wissen-schaften“ wird vom FB 3 seit langem genützt, um unsere Arbeit und Aufgaben möglichst breiten Bevölkerungskreisen nahe zu bringen. Die im Jahre 2008 gebo-tenen Vorträge und Führungen wurden mit großem Interesse aufgenommen.

Ein zunehmend größerer Anteil der zur Verfügung stehenden Arbeits-zeit muss für die Aus- und Wei-terbildung eingesetzt werden. So bereiteten sich 2008 neun Lebens-mittelchemie-Praktikanten/-innen auf die Staatsprüfung für Lebens-mittelchemiker vor. Der erfreuli-che Generationswechsel in den Veterinär- und Lebensmittelüber-wachungsämtern zeigte sich in der zunehmenden Zahl von künf-tigen Lebensmittelkontrolleuren/innen, die dem FB zur Ausbildung zugewiesen wurden. Außerdem drängen Studenten/innen der Vete-rinärmedizin und Schüler/innen in die Labore um vorgeschriebene Praktika abzuleisten. Die große Zahl der interessierten Bewerber/innen brachte den Fachbereich an die Grenzen seiner diesbezügli-chen Kapazitäten.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbei-ter des FB Lebensmittelsicherheit haben auch im Jahr 2008 – oft unter Hinteranstellung persönli-cher Interessen – die vielfältigen Anforderungen angenommen und auftretende Probleme offensiv gelöst. Hierfür spreche ich ihnen meinen Dank und meine Anerken-nung aus.

Dr. Gunter Ruick

laborativen Kapazitäten forderte ein von einem Sonderpostenmarkt ausgehendes Geschehen. Hier wurden total überlagerte, teils ver-dorbene Lebensmittel zusammen mit anderen Waren angeboten. Die im Rahmen der Strafverfol-gung angeordneten Untersuchun-gen umfassten alle Bereiche der Lebensmittelanalytik.

Dem risikoorientierten Ansatz der europäischen Lebensmittelrecht-setzung wurde in Sachsen-Anhalt unter anderem durch ein System zur risikoorientierten Probenpla-nung Rechnung getragen. Die enge Zusammenarbeit mit den für den Vollzug des Lebensmit-telrechts zuständigen Behörden brachte weitere Verbesserun-gen bei der Anwendung dieses Systems.

Neben der obligatorischen Teil-nahme am Lebensmittel-Moni-toring und an Untersuchungen im Rahmen des Bundesweiten Überwachungsplanes wurden im Berichtszeitraum auch wieder für Sachsen-Anhalt spezifische Probleme schwerpunktmäßig bearbeitet.

Krankmachende Keime, aber auch giftige Stoffe in Lebensmitteln können die Gesundheit großer Menschengruppen erheblich nega-tiv beeinflussen. Eine schnelle Bearbeitung von Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeproben, die unter dem Verdacht eines ursächlichen Zusammenhangs mit derartigen Gruppenerkrankungen zur Untersuchung gelangen, ist deshalb von großer Wichtigkeit. Im Vergleich zu den Vorjahren konnte leider kein siginfikantes Sinken der Erkrankungsfälle beob-achtet werden. Da viele dieser Gruppenerkrankungen nach priva-ten Feiern mit selbst hergestellten

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Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008

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Organisationsstruktur des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt Fachbereich 3 - Lebensmittelsicherheit

Fachbereichsleitung

↓ ↓ ↓

Dez. 31Tierische Lebensmittel

Sachgebiet 31.1Käse, Speiseeis, Eier und •Eiprodukte, Feinkostsalate tierischer Anteil,mikrobiologische •Untersuchung pflanz-licher Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Kosmetika,Laborservice•

Sachgebiet 31.2Proben im Zusammenhang •mit lebensmittelbedingten Erkrankungen,Fleisch und –erzeugnisse•Zentrale Probenannahme•

Sachgebiet 31.3Wurst, Fisch und •-erzeugnisse, Krebs- und Weichtiere, Milch und -produkte, Fertiggerichte chemische Untersuchung •von Fleisch und –erzeugnissen, Käse, Speiseeis, Feinkost, Eiprodukten und Fertiggerichten

Sachgebiet 31.4Gentechnisch veränderte •OrganismenIdentifizierung von •Lebensmitteln nach Herkunft und Geschlecht einschließlich DNA-Sequenzierung und Fragmentanalyse Salmonellendifferenzie-•rung, spezielle mikrobiologische Untersuchungen

Dez. 32Pflanzliche Lebensmittel

Sachgebiet 32.1Wein, Schaumwein, weinhaltige •GetränkeFruchtsaft, fruchtsafthaltige •GetränkeAlkoholfreie •ErfrischungsgetränkeBier•Getränke, Obst- und •GemüseerzeugnissePilze•

Sachgebiet 32.2Backwaren, Fette•Süßwaren, Fertiggerichte•Zucker, Honig•Kaffee, Kakao, Tee•Feinkosterzeugnisse•Suppen und Soßen•Kartoffelprodukte•Teigwaren•Kakaoerzeugnisse•Pudding und Desserts•

Sachgebiet 32.3Nahrungsergänzungsmittel•Diäten•Gewürze, Würzmittel•Hülsenfrüchte, Schalenobst•Spirituosen•Säuglingsnahrung•Konfitüren•Mykotoxine•

Dez. 33Bedarfsgegenstände,kosmetische Mittel,

Rückstände und Kontaminanten

Sachgebiet 33.1Frischobst, -gemüse, •Getreide, KartoffelnRückstände von PSM in •Lebensmitteln

Sachgebiet 33.2Mineral-, Quell- und •TafelwasserTabakwaren•anorganische Bestandteile •von Lebensmitteln

Sachgebiet 33.3Bedarfsgegenstände auf •LebensmittelkontaktSpielwaren•Bedarfsgegenstände mit •KörperkontaktWasch- und •Reinigungsmittel

Sachgebiet 33.4kosmetische Mittel•

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Jahresbericht 2008 • Untersuchungsergebnisse

Warengruppe 01: Milch

Von den 165 untersuchten Proben waren 12 (7%) zu beanstanden.

Von den eingesandten Proben stammen 55 aus einheimischen Betrieben und 110 aus dem Handel. Da es sich bei Milch von Natur aus um ein mikrobiologisch anfälliges Lebensmittel handelt, wurden 136 dieser Proben gemäß der Anforderungen der VO (EG) Nr. 2073/2005 und VO (EG) Nr. 853/2004 mikrobiologisch unter-sucht. Es ergab sich im Zuge dessen für keine der Proben eine Beanstandung. In Tabelle 1 sind die Proben nach ihrer Wärmebe-handlung aufgeschlüsselt.

Milchproben nach Status der Tabelle 1 Wärmebehandlung

Da Kuhmilch die mit Abstand größte Bedeutung besitzt, kamen nur 9 Milchproben anderer Tierarten

zur Untersuchung. Lediglich eine Stutenrohmilch hielt die Anforde-rungen an eine Vorzugsmilch hin-sichtlich der Kennzeichnung und der mikrobiologischen Beschaf-fenheit nicht ein.

Einer chemischen Untersuchung wurden schwerpunktmäßig Proben aus sachsen-anhaltinischen Mol-kereien (32% der Proben) unter-zogen. Parameter waren dabei Gefrierpunkt, Dichte, Fettgehalt und fettfreie Milchtrockenmasse. Bei keiner der Proben ergab sich auf Grund dieser Parameter eine Beanstandung.

Mehr als 99% der Beanstandungen entfielen auf Werbung mit Selbst-verständlichkeit und Fehler bei der Kennzeichnung. Letzteres betraf ausschließlich Proben in Verbund-verpackungen mit abwischbarem Mindesthaltbarkeitsdatum.

Bei 5 Proben versuchten verschie-dene Hersteller, im Rahmen einer sogenannten Allergieinformation weiterführende Produktinformatio-nen an den Mann oder die Frau zu bringen. Allerdings führte die Aus-lobung „dextrosefrei“ zur Bean-standung wegen Werbung mit Selbstverständlichkeit, da Milch natürlicherweise keine relevanten Dextrosegehalte aufweist.

Warengruppe 02: Milcherzeugnisse

Von den 238 zur Untersuchung eingesandten Proben wurden 37 (15,5%) beanstandet.

Zur Gruppe der Milcherzeugnisse zählt eine Vielzahl unterschiedli-cher Lebensmittel, angefangen bei Milchmischgetränken über Joghurt und Trockenmilchprodukte bis hin zu aufgeschlagener Sahne. Eine Auswahl der zur Untersu-chung eingesandten Lebensmittel sind in Abbildung 2 dargestellt.

Da es sich v. a. bei lose abge-gebenen Milcherzeugnissen um mikrobiologisch leicht verderbliche Lebensmittel handelt, spielte die mikrobiologische Untersuchung eine große Rolle. Eine zentrale Bedeutung haben auch die che-mischen Untersuchungen, da diese Produkte im Rahmen der Milcherzeugnisverordnung kon-kreten Anforderungen an ihre Her-stellung bzw. Zusammensetzung unterliegen.

Untersuchung von Lebensmitteln, Wein, 1 Bedarfsgegenständen, Kosmetika und Tabakwaren

Erzeugnis Proben-anzahl

Anteil [%]

Milch, unbear-beitet

29 18

Milch, pasteu-risiert

70 42

Milch, UHT bzw. sterilisiert

66 40

Beanstandungsgründe bei Abb. 1 Milchproben

Probenspektrum MilcherzeugnisseAbb. 2

Spektrum chemischer Untersuchungen Abb. 3 bei Milcherzeugnissen

Milchmisch-erzeugnisse

(10,1 %)

Trockenmilch-erzeugnisse

(3,4%)Sonstige(11,3 %)

Schlagsahne(45,8 %)

Joghurt / Kefir / -Erzeugnisse

(29,4 %)

Melamin (4,9 %)

PCB (7,6 %)

Milchfett (6,3 %)

Eiweiß (8,3 %)TM (8,3 %)

Kohlenhydrate (5,6 %)

Vitamine (4,2 %)

Asche (4,2 %)

Fett (24,3 %)Vanille (2,1 %)

Metallionen (7,6 %)

Pflanzenschutz-mittel (7,6 %)

Süßstoffe (9,0 %)

keine Beanstandung (93%)

nicht verzehrsfähig (0,6 %)

Verstoß gegen Kennzeichnungsvor-

schrift (2,4 %)irreführend (3,0 %)

Verstöße gegen sonstige Vorschriften

des LFGB (0,6 %)

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Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008

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Wie in jedem Jahr wurden auch 2008 im II. und III. Quartal ver-stärkt aufgeschlagene Sahne aus Gaststätten, Eiscafes oder Imbis-seinrichtungen untersucht. Dabei zeigten sich wieder teilweise deutliche hygienische Mängel. Mit einer Beanstandungsquote von über 30% entfiel ein Großteil der Beanstandungen auf diese Produktgruppe. Die intensive Beprobung sowie die weitere Sen-sibilisierung der für die Herstellung der Schlagsahne verantwortlichen Mitarbeiter müssen dem entspre-chend auch im nächsten Jahr fortgesetzt werden. Die restlichen Beanstandungen erfolgten auf-grund fehlender oder falsche Kennt-lichmachung von Zusatzstoffen oder fehlerhafte Kennzeichnung i. S. der Milcherzeugnisverordnung.

Im Rahmen des Melaminskandals wurden 5 Proben Milchpulver und 2 Proben Kondensmilch unter-sucht. In einer der Proben konnte Melamin bestimmt werden.

Im Rahmen des Lebensmittelmoni-torings wurden 11 Proben Joghurt aus Schafsmilch aus Griechenland auf organische und anorganische Kontaminanten untersucht. Keine

der Proben zeigte diesbezüglich Auffälligkeiten.

Warengruppe 03: Käse

Käse sind frische oder in ver-schiedenen Graden der Reife befindliche Erzeugnisse, die aus dickgelegter Käsereimilch herge-stellt werden. Als Käsereimilch kann Kuh-, Schaf-, Ziegen- oder Büffelmilch, ebenso wie Molke, Buttermilch und Sahne eingesetzt werden.

Art und Umfang der Untersu-chung variieren je nach Käse-sorte. Es werden wesentliche Kennzeichnungselemente wie Verkehrsbezeichnung, Angaben zum Fettgehalt, Nährwertangaben Angaben zur Tierart, Rohmilch-käse, Zusatzstoffe wie z.B. Farb-stoffe, Konservierungsstoffe und auch das Verpackungsmaterial überprüft.

Hinsichtlich der mikrobiologischen Untersuchungsparameter wird insbesondere geprüft auf:Salmonellen, Listeria monocytoge-nes, Shiga Toxin bildende E. coli, Campylobacter, Staphylococcus

aureus und dessen Toxine und Clostridien

Von 405 zur Untersuchung einge-gangen Käseproben stammen 100 (24,7%) aus größeren Hersteller-betrieben aus Sachsen-Anhalt, 38 (9,4%) Schafs-, Ziegen- und Kuhmilchkäseproben von 17 ein-heimischen Direktvermarktern, die übrigen Käseproben wurden im Einzelhandel einschließlich Gaststätten und Imbisseinrich-tungen entnommen. Von den 405 untersuchten Proben waren 100 (24,7%) zu beanstanden. (Abb. 6)Die Mehrzahl der Beanstandungen

betrafen Kennzeichnungsfehler sowie Beanstandungen wegen Irreführung im Sinne § 11 (1) 1 LFGB, hier insbesondere die Fortführung der Überprüfung der Schwerpunktuntersuchung „Schafskäse aus Gaststätten“ aus dem Jahr 2007. 3 Proben wurden als gesundheitsschädlich im Sinne Artikel 14 Abs. 2a der Verordnung (EG) 178/2002 beurteilt.

Mikrobiologische UntersuchungDie Untersuchung auf pathogene Mikroorganismen wie Salmo-nellen, Shiga Toxin bildende E. coli, Campylobacter und Listeria monocytogenes wird generell bei Käse aus Rohmilch, das ist Milch die nicht über 40°C erwärmt wird, durchgeführt. Bei Käse aus wär-mebehandelter Milch erfolgt i. d. R. nur eine Untersuchung auf Lis-teria monocytogenes, da es, auf Grund der Fähigkeit von Listerien sich als „Hauskeim“ in Käsereien einzunisten, zu einer Kontamina-tion von Käse nach dem Herstel-lungsprozess vor der Verpackung kommen kann. In einer Probe Ziegenweichkäse aus Rohmilch

Spektrum mikrobiologischer UntersuchungenAbb. 4

Beanstandungsgründe bei MilcherzeugnissenAbb. 5

Übersicht über die Beanstandungs-Abb. 6 gründe in % bei Käse

E. coli (13,8 %)

Salmonellen (3,4 %)

Pseudomonaden (12,1 %)

Hefen (11,2 %)Listerien (3,1 %)

Coliforme Keime (7,3 %)

aerobe Fremdorganismen

(5,2 %)

Gesamtkeimzahl (16,0 %)

Milchsäurebildner (13,4 %)

Bacillus cereus (0,6 %)

Enterobakterien (13,9 %)

Zusatzstoffe, fehlende Kenntlichmachung

(4,9 %)

Verstöße gegen sonstige Vorschriften

des LFGB (6,6 %)

Verstöße gegen sonstige Lebensmittel

betreffende Vorschriften des LFGB (3,3 %)

Zusatzstoffe, unzulässige

Verwendung (1,6 %)

irreführend (3,3 %)Verstoß gegen

Kennzeichnungs-vorschriften (9,8 %)

nicht verzehrsfähig (13,1 %)Verstöße gegen

sonstige Vorschriften des LFGB und darauf

gestützten VO (mikrobiologische Verunreinigung)

(57,4 %)

Kennzeichnungs-fehler; 40%

sonstiges; 11%

gesundheits-schädlich; 3%

mikrobiolog. Verunreinigung;

6%

Irreführung; 40%

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Jahresbericht 2008 • Untersuchungsergebnisse

wurden Shiga-Toxin bildende E. coli, in zwei Proben Mascarpone-Gorgonzola-Käse aus dem Handel wurde Listeria monocytogenes deutlich über dem gemäß VO (EG) 2073/2005 festgelegten Grenzwert von 100 KbE/g nachgewiesen. In der als Planprobe eingegangenen Probe wurden 85.000 KbE/g, in den Verfolgsproben wurde Listeria monocytogenes in Größenord-nungen von jeweils 360 KbE/g, 1300 KbE/g und 650 KbE/g nach-gewiesen. Alle Proben wurden als gesundheitsschädlich im Sinne Artikel 14 Abs. 2a der VO (EG) 178/2002 beanstandet.

Die Untersuchung von Sauermilch-käse auf Listeria monocytogenes war 2008 ein Programmpunkt im Bundesweiten Überwachungs-programm (BÜP). Es wurden 28 Proben untersucht, Listeria mono-cytogenes wurde in keiner Probe nachgewiesen.

3 Proben Schmelzkäsezubereitun-gen aus Sachsen-Anhalt, die einem Lagertest unterzogen wurden, da

der Hersteller keine Temperatur-empfehlung in Verbindung mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) angeben hatte, wurden deutlich vor Ablauf des MDH erneut untersucht. Die Proben wiesen Bombage der Verpa-ckung und erhebliche sensorische Mängel auf, so dass sie als nicht verzehrsfähig beurteilt werden mussten. So wurde der Geruch als untypisch und faulig beschrieben. Die bei der Sinnenprüfung festge-stellten Mängel wurden durch den nachgewiesenen hohen Gehalt an sulfidreduzierenden Clostridien untermauert. Durch weitere Dif-ferenzierung wurde Clostridium sporogenes nachgewiesen.

In einer Beschwerdeprobe Börek (Abb. 7) wurden in der Käsemasse mehrere Stellen mit bis zu 3 x 1cm großen Arealen mit schwarzem Schimmel festgestellt. Die zur Herstellung der Beschwerdeprobe verwendete Verdachtsprobe Weißkäse in Lake (Abb. 8) wies ebenfalls deutliche sensorische Mängel auf. So wurden auf dem Weißkäse in der Lake grünliche bis graugrünen Schimmelbeläge (Schimmelpilze der Gattung Peni-cillium) nachgewiesen.

Überprüfung der Kennzeichnung40% aller Beanstandung mussten auf Grund von Kennzeichnungs-fehlern ausgesprochen werden.

Zusammensetzung und Kenn-zeichnung von Käse sind in Deutschland geregelt in der KäseVerordnung. Im Gegensatz zu vielen anderen als lose Ware abgegebenen Lebensmitteln regelt die Käseverordnung auch die Abgabe von lose verkauften Käsen. Zahlreiche Käseproben wurden wegen fehlender Kenn-zeichnungselemente wie z.B. Verkehrsbezeichnung im Sinne der KäseVerordnung und/oder Angabe des Fettgehaltes in der Trockenmasse bzw. der Fettge-haltsstufe, fehlende Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums bei Frischkäse und Frischkäsezu-bereitungen, fehlende Nährwert-angabe bei zusätzlicher Angabe des absoluten Fettgehaltes, feh-lerhafte Nährwertangaben bzw. Auslobungen wie „leicht & mild“ und fehlender Mengenangaben des Käseanteils bei Weichkäse in Öl beanstandet.

Verbrauchertäuschung in Gaststätten und ImbisseinrichtungenAuf Grund der hohen Beanstan-dungsrate von als Schafskäse in Gaststätten und Imbisseinrich-tungen abgegebenen Erzeug-nissen in den letzten Jahren, wurden diese Erzeugnisse auch im Jahr 2008 verstärkt beprobt. Es gelangten 58 Proben zur Untersuchung. Davon wurden 26 Proben (45%) wegen der Ver-wendung einer irreführenden Ver-kehrsbezeichnung beanstandet. Dabei handelt es sich zum einen um Käse aus und mit Kuhmilch, der als Schafs- bzw. Feta-Käse deklariert wird (14 Proben) und zum anderen um „Käseimitate“, Erzeugnisse aus entrahmter Kuh-milch und Pflanzenöl, die als Käse abgegeben werden (12 Proben). „Käseimitate“ sind auf dem Markt grundsätzlich nicht verboten, bedürfen aber einer besonderen Bezeichnung, die eine Verwechs-lung mit echtem Käse ausschließt.

Listerien sind grampositive Stäb-chen, die ubiquitär in der Umwelt vorkommen. Der Mensch infiziert sich hauptsächlich über kontami-nierte tierische und pflanzliche Lebensmittel. Rohe Lebensmit-tel, insbesondere Käse, Fisch, Salate, Rohwurst und Fein- kosterzeugnisse stellen dabei die Hauptinfektionsquelle dar. Ein besonderes Merkmal ist dabei ihre Fähigkeit, sich auch unter ungünstigen Bedingungen, zum Beispiel bei niedrigen Tem-peraturen im Kühlschrank und bei hohem Salzgehalt, zu ver-mehren. Als krankmachend gilt derzeit ausschließlich Listeria (L.) monocytogenes. L. monocytoge-nes löst eine Infektionserkran-kung aus, die Listeriose genannt wird. Die Listeriose bei Men-schen verläuft in der Regel ohne klinische Symptome. Schwere Erkrankungen betreffen vor allem Personen mit geschwächter Immunabwehr, ältere Menschen und Schwangere sowie deren un- bzw. neugeborene Kinder.

BörekAbb. 7

KäseAbb. 8

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Die Bezeichnung „Käse“ dürfen laut europäischem Recht nur Pro-dukte tragen, die ausschließlich aus Milch oder Milcherzeugnissen hergestellt wurden.

Warengruppe 04: Butter

Von 90 eingesandten Proben waren 8 (8,9%) zu beanstanden.

Eine Beschwerdeprobe wurde wegen mikrobiologischer Verun-reinigungen bemängelt. Darüber hinaus erfüllte eine Butter eines einheimischen Herstellers nicht die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr.2991/94. Weitere 6 Proben zeigten Mängel bei der Kennzeich-nung. Keine der zur Untersuchung eingegangen Proben „deutsche Markenbutter“ gab Anlass zu einer Beanstandung.

Warengruppe 05: Eier, Eiprodukte

Insgesamt wurden 301 Proben untersucht. Die Untersuchun­gen verteilten sich auf 206 Proben Hühnereier, 93 Proben der verschiedenen Eiprodukte sowie zwei Einsendungen von Wachteleiern. Die Wachteleier waren nicht zu beanstanden.

Untersuchung von Hühnereiern15% (32 Proben) der Einsendun-gen der Hühnereier waren zu beanstanden. Die Beanstandun-gen betrafen folgende Mängel:Drei Proben wurden nach der gesetzlich festgelegten Frist für das Inverkehrbringen von 21 Tagen im Handel gefunden. Damit war die in der Tier-LMHV festge-legte Frist für die Abgabe an den Verbraucher überschritten. Eine dieser Proben entsprach zudem hinsichtlich der Luftkammerhöhe nicht mehr den Anforderungen an Eier der Güteklasse A.

Wegen irreführender Angaben von Güte- oder Gewichtsklasse wurden sieben Einsendungen beanstandet. Die Eier von fünf Proben wurden als Eier der Güte-klasse A in den Verkehr gebracht, entsprachen jedoch nicht den in den Europäischen Rechtsnormen

festgelegten Anforderungen an Eier dieser Güteklasse. Die Eier einer Probe entsprachen nicht der angegebenen Gewichtsklasse, sie waren in der Mehrzahl zu leicht. Eine Probe war wegen irrefüh-render werbender Aussagen zu beanstanden.

23 Proben waren aufgrund von Kennzeichnungsfehlern zu bean-standen. Diese Fehler umfassten sowohl die Kennzeichnung der Eier mit einem unleserlichen Erzeugercode, fehlerhafte Anga-ben auf Kleinpackungen oder fehlende Angaben zu Güte- und Gewichtsklasse, Haltungsform oder MHD bei der losen Abgabe von Eiern.

Drei Einsendungen von Eiern, die in Rahmen des ambulanten Han-dels angeboten wurden, waren aufgrund von Kennzeichnungs-fehlern und der Verwendung von bereits benutzten Eierpappverpa-ckungen zu beanstanden. Eier-pappverpackungen sind nur zur einmaligen Verwendung gedacht und dürfen nicht wieder verwendet werden, da durch Wiederverwen-den bereits benutzter Eierpapp-verpackungen eine Kontamination mit pathogenen Mikroorganismen, insbesondere mit Salmonellen, nicht auszuschließen ist.

In einer Probe wurden Salmonel-len im Eiinhalt und auf der Eischale nachgewiesen, diese Probe wurde als gesundheitsschädlich bean-standet. Bei zwei weiteren Einsen-dungen wurden Salmonellen auf der Eischale nachgewiesen. Bei den Salmonella-Nachweisen han-delte es sich ausschließlich um Salmonella enterica ser. Enteritis.

Untersuchung von EiproduktenVon den Eiprodukten waren 10 Proben zu beanstanden. Die Mehrzahl der zu beanstandenden Proben umfasste mit 20 Pro-beneinsendungen gekochte und gefärbte Hühnereier, die mit einem deutlich zu langen Mindesthalt-barkeitsdatum versehen waren. Zum Ende der angegebenen Frist traten deutliche Geruchs- und Geschmacksabweichungen auf.

Zwei Proben, eine davon war als Beschwerdeprobe eingegangen, waren bereits bei Probeneingang verdorben, so dass sie als nicht verkehrsfähig beurteilt werden mussten. Drei Proben Flüssigei waren mikrobiologisch verdorben, eine dieser Proben wies einen stark erhöhten Milchsäurege-halt auf. In einer weiteren Probe wurden mehr als 50 000 KbE/g toxinbildende Bacillus cereus nachgewiesen. Zwei Proben mussten aufgrund der Überschrei-tung des in der VO (EG) 853/2004 festgelegten zulässigen Gehaltes an ß-Hydroxybuttersäure bean-standet werden.

Rückstanduntersuchungen24 Proben wurden mit negativem Ergebnis auf pharmakologisch wirksame Rückstände untersucht. Wie im Vorjahr waren pharmako-logisch wirksame Rückstände in Eiern nicht nachweisbar.

41 Proben wurden auf Rück-stände von akarizid, fungizid, herbizid und insektizid wirkenden Pflanzenschutzmitteln sowie per-sistente Chlorkohlenwasserstoffe untersucht.

Die Gesamtbelastung der unter-suchten Proben erwies sich insgesamt als gering. Pflanzen-schutzmittelrückstände, wie sie bei pflanzlichen Lebensmitteln in Abhängigkeit von der artspe-zifischen Anwendung detektiert werden, spielten bei den hier untersuchten Proben naturgemäß keine Rolle. Chlororganische Pestizide sowie andere chlororga-nische Schadstoffe (z.B. PCB’s), die sich durch ihre hohe Persis-tenz, eingeschränkten Abbau im Stoffwechsel sowie gute Fettlös-lichkeit auszeichnen, sind dage-gen in tierischen Lebensmitteln wie Hühnereiern nachweisbar. Ähnlich wie im Jahr zuvor ließen sich in einem Fünftel der Proben (22 %) Rückstände oberhalb der Bestimmungsgrenze quantifizie-ren. Der am häufigsten detek-tierte Wirkstoff war DDT-gesamt. Dabei wurden DDT-Gehalte von 0,024 mg/kg bis 0,452 mg/kg Fett nachgewiesen. Auch in Eiern aus

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Jahresbericht 2008 • Untersuchungsergebnisse

ökologischer Haltung war dieser Wirkstoff aufgrund seiner Umwelt-relevanz in Konzentrationen von 0,025 mg/kg bis 0,164 mg/kg Fett nachweisbar. In drei Hühnerei-Proben unterschiedlicher Herkunft lag der ermittelte Gehalt für DDT-gesamt in der Nähe des zuläs-sigen Höchstgehaltes von 0,5 mg/kg Fett, eine Überschreitung dieses Wertes konnte jedoch nicht festgestellt werden.

Warengruppe 06: FleischWarengruppe 07: FleischerzeugnisseIm Jahr 2008 gelangten 863 Proben Fleisch und 952 Proben Fleischerzeugnisse zur Unter-suchung, welche routinemäßig mikrobiologisch, sensorisch und chemisch untersucht wurden. Im Verdachtsfall erfolgten Tier-artbestimmungen, histologische und präparativ-gravimetrische Untersuchungen. 81 (9,4%) Proben der Waren-gruppe 06 und 116 (12,2%) Proben der Warengruppe 07 wurden beanstandet. Als gesund-heitsgefährdend wurden davon 33 (16,8%) Proben beurteilt. Damit erhöhte sich der Anteil als gesund-heitsschädlich beurteilter Proben gegenüber dem Vorjahr um mehr als das Doppelte. 77 (39,1%) der beanstandeten Proben waren nicht zum Verzehr geeignet und 14 (7,1%) wertgemindert. Mit 35% ist

der Anteil an den Beanstandungen aufgrund von Kennzeichnungs-mängeln weiterhin kontinuierlich hoch.

Die Abbildung 11 (Seite 14) zeigt den Anteil der wichtigsten Bean-standungsgründe bezogen auf die beiden Warengruppen.

Mikrobiologische UntersuchungMit der mikrobiologischen Untersu-chung erfolgt die Feststellung der allgemeinen Keimbelastung und der Kontamination mit Verderbnis-keimen sowie pathogenen Mikro-organismen. Aus 60 (3,9%) der untersuchten Proben wurden Sal-monellen isoliert. In 39 (9,1%) der untersuchten Proben wurde Liste-ria monocytogenes nachgewiesen. Betroffen waren rohes Hackfleisch und Zubereitungen daraus sowie Geflügelfleischzubereitungen und 3 Proben Kochschinken. 147 Proben, darunter 63 Proben

Haltungsart nicht bekannt-Tankstelle; 4

Haltungsart nicht bekannt-Erzeuger; 12

Direktvermarkter; 4

Freilandhaltung; 4

Bodenhaltung; 7

Haltungsart nicht bekannt; 4

Haltungsart nicht bekannt; 20

Käfighaltung; 2

öko-Betrieb; 4

Untersuchte Proben bezogen auf Haltungsart bzw. HerkunftAbb. 9

7

0

13

31

20

22

40 9

3

40

32

9

0

5

10

15

20

25

30

35

40

45

Prob

enan

zahl

Bodenhaltung Freilandhaltung Direktvermarkter Käfighaltung öko-Betrieb Haltungsart nichtbekannt

Erzeuger Tankstelle Summe

Rückstände < BG Rückstandsnachweise

Rückstandsbelastung von HühnereiernAbb. 10

DDT (Dichlordiphenyltrichlor-ethan) ist eine chlororganische Verbindung, die als technisches Gemisch neben dem Hauptwirk-stoff p,p‘-DDT die Formen o,p‘- und o,o‘-DDT sowie verschiedene Abbauprodukte enthält. In der Mitte des letzten Jahrhunderts (vierziger bis siebziger Jahre) fand DDT sehr große Verbreitung durch den Einsatz als Insektizid in der Landwirtschaft, als Holz-schutzmittel sowie in tropischen und subtropischen Regionen zur Malariabekämpfung. Nach Bekanntwerden der schädigen-den Wirkung von DDT (Verrin-gerung der Schalendicke von Vogeleiern), aufgrund seiner Per-sistenz in der Umwelt wie auch im tierischen und menschlichen Fettgewebe und der daraus resul-tierenden Anreicherung wurde seine Anwendung nach und nach eingestellt. DDT zählt zu den zwölf als „dreckiges Dutzend“ bekannten organischen Giftstof-fen, die durch die Stockholmer Konvention vom 22. Mai 2001 weltweit verboten wurden

DDT ist bereits in der Richtlinie des Rates 86/363/EWG vom 24.Juli 1986 über die Festsetzung von Höchstgehalten an Rückständen von Schädlingsbekämpfungs-mitteln auf und in Lebensmitteln tierischen Ursprungs aufgenom-men worden.

Für den Wirkstoff DDT als Summe aus p,p’-DDT, o,p’-DDT, p,p’-DDE und p,p’-TDE (DDD) ist gemäss RHmV eine Höchst-menge von 0,5 mg/kg für Eier festgelegt. Diese Höchstmenge gilt für den Stoffgehalt des im Lebensmittel enthaltenen Fettes.

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Rindfleisch, 32 Proben Hackfleisch mit Rind sowie 41 Wildfleischpro-ben wurden auf Shiga-Toxin bil-dende E. coli (STEC) untersucht. Bei 2 (3,2%) Proben Rindfleisch, 4 (12,5%) Proben Hackfleisch und 7 (17,1%) Proben Wildfleisch ver-lief der Nachweis positiv.

134 Proben, darunter 87 Geflü-gelfleischproben und 34 Proben Wildfleisch wurde im Rahmen des BÜP auf Campylobacter spp. untersucht. In 9 (16%) Proben Hähnchenfleisch und 1 Probe Entenfleisch wurde Campylobac-ter jejuni nachgewiesen. Mit einer Nachweisrate für Campylobacter spp. von 10% in Geflügelfleisch trat gegenüber dem Vorjahr keine Änderung ein.

Mikrobiologische Qualität von Hackfleisch und Zubereitungen aus HackfleischIm Jahr 2008 gingen 394 Hack-fleischproben und Zubereitungen

aus Hackfleisch sowie 15 Proben Fleisch zur Hackfleischherstellung zur Untersuchung ein.

34 (8,4%) der untersuchten Proben waren mit Salmonellen kontami-niert. 30 Proben wurden unter Berücksichtigung der normalen Verwendungsbedingung Rohver-zehr wegen des Nachweises von Salmonellen als gesundheits-schädlich beurteilt. Gegenüber den Vorjahren ist damit der Anteil der Salmonellennachweise bei geringeren Probenzahlen deutlich angestiegen (Abb. 12).

In 28 (9,8%) der untersuchten Proben wurde Listeria monocy-togenens nachgewiesen. Bei 2 Proben wurde der in der Verord-nung (EG) 2073/2005 festgelegte Grenzwert von 100 KbE/g für ver-zehrsfertige Lebensmittel, die die Vermehrung von Listeria mono-cytogenes fördern, mit 120 bzw. 220 KbE/g überschritten. Shiga-

Toxin bildende E. coli wurden in je 2 Proben gemischten Hackfleisch und Rinderhackfleisch zum Braten nachgewiesen.

Eine Vielzahl Proben von lose oder im Einzelhandel selbst abgepack-tem Hackfleisch oder Hackfleisch-zubereitungen wurden aufgrund erhöhter Keimgehalte zum Teil in Verbindung mit beginnenden sensorischen Abweichungen be- mängelt.

Wie schon in den Vorjahren ver-deutlichen die Ergebnisse die mikrobiologische Anfälligkeit und die gesundheitlichen Gefahren, die von Hackfleisch und Zuberei-tungen aus Hackfleisch ausgehen können.

Chemische UntersuchungenVon 80 untersuchten Rohpökel-waren wurden 14 (17,5%) wegen überhöhten Nitrit- bzw. Nitratge-halten beanstandet. Der höchste ermittelte Wert betrug in einem Lachsschinken 410 mg NaNO2/ kg. Ursächlich für diesen sehr hohen Wert war nach Auskunft der Vor-Ort-Behörde eine fälschlich bestellte, zu hoch konzentrierte Vormischung von Pökelsalz. 79 Produkte stammten aus hand-werklicher Produktion, bei einem lagen keine Informationen über den Herstellerbetrieb vor.

2 Proben von gebratenen Enten wurden beanstandet, da sie mit dem nicht zugelassenen Farbstoff Orange II gefärbt waren. Azo-farbstoffe, auch Sudanfarbstoffe genannt, sind synthetisch produ-zierte rote Farbstoffe wie Sudan I bis Sudan IV, Sudan Orange G, Sudan Rot B, Sudan Rot G und Sudan Rot 7B. Sie wurden, wie andere nicht zugelassene Farb-stoffe, so z.B. Orange 2, illegal in Lebensmitteln verwendet. Sie gelten als gentoxisch und krebs-erregend. Deshalb sind diese Farbstoffe im Bereich der EU als Lebensmittelfarbstoffe verboten und nicht in der „Richtlinie 94/36 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 1994 über Farbstoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen“ gelistet.

B01 gesundheitsschädlich B13 Zusatzstoffe unzulässige Verwendung

B05/06 nicht verzehrsfähig B18 Verstöße gegen sonstige Vorschriften des LFGB

B07 wertgemindert B19 Verstöße gegen sonstige Lebensmittel betreffende Vorschriften des LFGB

B08 irreführend B20 Verstöße gegen sonstige nationale Rechtsvorschriften und unmittelbar geltendes EG-Recht

B11 Verstoß gegen Kennzeichnungsvor-schriften

B23 Verstöße gegen sonstige Vorschriften des LFGB und darauf gestützte VO (mikrobiologische Verunreini-gungen)

B12 Zusatzstoffe fehlende Kenntlichmachung

Verteilung der BeanstandungsgründeAbb. 11

Salmonellennachweis in Hackfleisch der Jahre 2006-2008Abb. 12

0,0 %

1,0 %

2,0 %

3,0 %

4,0 %

5,0 %

6,0 %

7,0 %

8,0 %

9,0 %

10,0 %

2006 2007 2008

Salmonellenachweise in Hackfleisch in den Jahren 2006 - 2008

Hackfleisch Hackfleischzubereitung

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Jahresbericht 2008 • Untersuchungsergebnisse

Vielfach wurde trotzdem der ille-gale Zusatz vor allem zu Paprika- und Chillipulver nachgewiesen. Eine Gentoxizität des Farbstoffs Orange II lässt sich nach Mittei-lung der EFSA nicht ausschlie-ßen, doch die vorliegenden Daten zur Karzinogenität reichen für eine Schlussfolgerung noch nicht aus. Aus Sicherheitsgründen ist deshalb auch Orange II nicht für Lebensmittel zugelassen.Corned beef wurde in 6 Fällen beanstandet. In zwei Fällen wurde DNA vom Schwein in diesem typi-schen Rindfleischprodukt nach- gewiesen. Bei 3 Proben lag der BEFFE-Gehalt unter den Min-destwerten. In einem Falle war der Zusatz von Natriumnitrit nicht gekennzeichnet.

8 (13%) von 61 Kochschinken und gegarten geräucherten Pökelwa-ren vom Schwein wurden wegen zu hohem Fremdwasser- und zu geringem Fleischeiweißgehalt be- anstandet. Die beanstandeten Produkte wurden überwiegend aus dem Groß- oder Discounthan-del entnommen.

Kennzeichnungsmängel69 Proben wurden wegen nicht korrekt angewandter Kennzeich-nungsvorschriften beanstandet. Die Beanstandungen betrafen überwiegend die Zutatenliste. So wurde die Quid-Regelung bei einer Putenfleischzubereitung (Putenrolle), einem Schweinena-ckensteak und einer Probe gegar-ter Pferderoulade nicht umgesetzt. In Deutschland hergestellte Frika-dellen wurden in einer Fertigpa-ckung als „German Frikadellen“ in Verkehr gebracht und wegen nicht leitsatzkonformer Verkehrs-bezeichnung beanstandet.

In 4 Fällen erfolgten Beanstandun-gen wegen fehlender Kenntlich-machung von Zusatzstoffen bei der Abgabe an den Verbraucher.

Schwerpunktmäßig wurden im Jahr 2008 Hackfleisch und Hackfleisch-zubereitungen auf pathogene Yersinia enterocolitica untersucht. Mit den Untersuchungen sollte das Vorkommen von humanpathogenen Y. enterocolitica in Hackfleisch und Zubereitungen daraus in Sachsen-Anhalt festgestellt werden.

Y. enterocolitica sind nach Salmonellen, Campylobacter und darmpa-thogenen E. coli mit 4987 in Deutschland gemeldeten Erkrankungs-fällen im Jahr 2007 die vierthäufigsten bakteriellen Enteritiserreger. Als hauptsächliches Reservoir für humanpathogene Y. enterocolitica gelten Schweine, die sehr häufig asymptomatische Träger sind. Die intestinale Yersiniose äußert sich nach einer Inkubationszeit von 3-10 Tagen in Durchfall, krampfartigen Bauchschmerzen (Pseudoappendi-zitis), Tenesmen, Erbrechen und Fieber und dauert einige Tage bis 3 Wochen an. In der Folge kann es zu extraintestinalen Reaktionen (z.B. Erythema nodosum, Arthritis) kommen.

Y. enterocolitica wird nach den biochemischen Eigenschaften in 6 Bio-typen (1A, 1B, 2, 3, 4 und 5) mit über 48 Serovaren gruppiert. Mit Aus-brüchen in Europa sind gewöhnlich pathogene Stämme des Biotyps 2 (Serovar O:9) und des Biotyps 4 (Serovar O:3) assoziiert. Schweine und Rinder stellen das Hauptreservoir dieser Biotypen dar.

Zum Nachweis von pathogenen Y. enterocolitica wurde am Landes-amt eine real-time PCR mit interner Amplifikationskontrolle entwickelt. Vor der molekularbiologischen Untersuchung erfolgt eine parallele Anreicherung der Proben in Tryptikase-Soja-Bouillon und in Pepton-Sorbit-Gallensalz-Bouillon. Das molekularbiologische Ergebnis wird in Anlehnung an das Standardverfahren nach EN ISO 10273:2003 kultu-rell bestätigt.

Auf pathogene Y. enterocolitica wurden insgesamt 65 Planproben Hack-fleisch und 160 Planproben Zubereitungen aus Hackfleisch untersucht. Aus 4 (2,5%) Proben Hackfleischzubereitung vom Schwein konnten humanpathogene Y. enterocolitica isoliert werden. Nachgewiesen wurden je zweimal Biotyp 2 Serovar O:9 und Biotyp 4 Serovar O:3.

Folgende Tabelle stellt die Anzahl der untersuchten Proben und die Ergebnisse dar:

Produkt Anzahl n

positiver Nachweis pathoge-ner Yersinia enterocolitica

Hackfleisch 65 0

vom Schwein 41 0

gemischt Schwein/Rind 17 0

vom Rind 7 0

Hackfleischzubereitungen vom Schwein

160 4 (2,5%)

gesamt 225 4 (1,8%)

Der Nachweis von pathogenen Y. enterocolitica in Zubereitungen aus Hackfleisch birgt eine direkte Infektionsgefahr, da dieses Produkt viel-fach roh, als Schweinemett oder Hackepeter verzehrt wird.

Die Untersuchungen werden im Jahr 2009 unter Einbeziehung von Fleisch zur Hackfleischherstellung fortgeführt.

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Warengruppe 08: Wurstwaren

Von 1014 untersuchten Proben waren 169 (16,7%) zu bean­standen.Die Häufigkeit der wichtigsten Beanstandungsgründe ist im unten stehenden Diagramm dargestellt:

Was wird generell untersucht?Wir prüfen die aus der Produk-tion sowie aus dem Handel ent-nommenen Proben regelmäßig sensorisch und mikrobiologisch auf ihre einwandfreie Beschaffen-heit. Je nach Frage stellung wird daran anschließend die Zusam-mensetzung mittels chemischer, präparativ-gravi metrischer und histologischer Ver fahren über-prüft, die Tierart be stimmt oder eine spezielle mikro biologische Untersuchung ver anlasst.Außerdem führen wir Untersu-chungen auf bei der Herstellung ver wendete Zusatz stoffe und mögliche Kontaminanten durch.

Mikrobiologische UntersuchungenAlle eingegangenen Wurst waren werden in der Regel mikrobiolo-gisch und sen sorisch untersucht.In drei Proben Bratwurst nach hausschlachtener Art aus einer Fleischerei wurde Salmonella Agona nachgewiesen. In einer weiteren Probe Bratwurst wurde eine hohe Keimzahl von Listeria monocytogenes (4.400 KbE/g) nachgewiesen. Alle Proben wurden als gesundheits schädlich be urteilt.

Als nicht zum Verzehr geeig-net beurteilt wurden 17 Proben. Neben erhöhter Gesamtkeimzahl und Milch säurebildnern konnte Brocho trix thermosphacta als Ver derb niserreger nachge wiesen werden. Von den 17 Proben gehör-ten 14 Proben zu dem Geschehen „Razzia in Sonderpostenmärkten in Sachsen-Anhalt“ (siehe Punkt 1.1.3).

Bei 51 Proben wurde auf mikro-biologische Mängel wie eine erhöhte Gesamtkeimzahl, erhöhte Zahl an Entero bakterien, den Nachweis von Clostridium per-fringens oder den Nachweis von Listeria monocytogenes (Keimzahl <100 KbE/g) hingewiesen. Bei rund 40% der Proben handelte es sich dabei um Rohwürste.

ZusatzstoffeIn Wurstwaren dürfen eine Viel-zahl von Zusatzstoffen eingesetzt werden. Ihre Verwendung muss jedoch dem Verbraucher auf dem Etikett der verpackten Ware oder bei loser Abgabe auf einem Schild an der Ware mitgeteilt werden. Um dies sicherzustellen wurde eine Vielzahl der zur Untersu-chung einge gangenen Proben auf die verwendeten Zusatz stoffe hin unter sucht. Dabei wurden

bei 8 Proben die fehlende • Kennzeichnung/Kenntlichmach-ung des Konser vierungs stoffs Natrium nitritbei 4 Proben die fehlende • Kenn zeichnung/Kenntlich-mach ung des Stabilisators Di phosphat

Verteilung der Beanstandungsgründe bei WurstwarenAbb. 13

gesundheitsschädlich ; 8

nicht verzehrsfähig (mikrobiologisch); 18

nicht verzehrsfähig (andere Ursachen für

Verderb); 11

Verstöße gegen EG-Recht; 1

wertgemindert; 20irreführend; 29

Verstöße gegen sonstige Vorschriften

des LFGB; 6fehlende

Kenntlichmachung von Zusatzstoffen; 12

Verstoß gegen Kennzeichnungs-vorschriften; 91

Gewebliche und substan­zielle Zusammensetzung von Geflügel-Brühwürsten (Bun­deseinheitliches Überwa­chungsprogramm 2008)

In Geflügelbrühwürsten wird oftmals Geflügel-Separatoren-fleisch verarbeitet, ohne dass die erforderliche Kennzeichnung im Verzeichnis der Zutaten erfolgt. Bei Spitzenqualitäten darf die anhaftende Haut nur unter bestimmten Voraussetzungen (doppelter Aufschlag für BEFFE- und BEFFE-im-FE-Werte gem. LS-Ziffer 1.132 und 2.12) verar-beitet werden. Auch in diesem Fall muss eine Kennzeichnung im Verzeichnis der Zutaten erfol-gen. Die Wiederverarbeitung von bereits erhitzten Würsten (soge-nanntes „Rework“) ist hier nicht üblich.

Im Rahmen dieses Schwerpunk-tes wurden 54 Proben chemisch und histologisch untersucht. Bei 11 Proben konnten Knochenpar-tikel zwischen 0,02 und 0,07 Par-tikel/cm2 nachgewiesen werden. Bei 19 Proben konnte Haut nachgewiesen werden. Rework wurde in keiner der untersuchten Proben nachgewiesen. Insge-samt zeigte sich für uns, dass in der überwiegenden Zahl der Fälle eine gute Übereinstimmung zwischen dem histologischen Nachweis von Haut und dem nach der chemischen Untersu-chung bestimmten Verhältnis von Bindegewebseiweiß im Fleisch-eiweiß (deutlich größer als 10%) festgestellt werden kann.

Insgesamt wurden 21 Proben wegen fehlender Angabe der Zutat Bindegewebe bzw. Haut beanstandet. Ob unsere im Rahmen dieses Überwachungs-programms ermittelten Ergeb-nisse mit denen der anderen Bundesländer übereinstimmen, wird sich nach der Gesamtaus-wertung zeigen.

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Jahresbericht 2008 • Untersuchungsergebnisse

bei 2 Proben die fehlende • Kenn zeichnung/Kenntlich mach-ung des Farbstoffs E 120

festgestellt und beanstandet.

Bei einer Probe wurde auf Grund des nachgewiesenen Gehaltes an dem Ge schmacks verstärker Natrium glu tamat auf die Notwen-digkeit einer Rezeptur kontrolle hinge wiesen.

Untersuchung der Zusammen-setzungAufgrund einer wertgeminderten Qua li tät wurden insgesamt 20 Proben be an standet.

Als Beanstandungsgründe sind insbesondere zu nennen:

Unterschreitung der Werte • für bindegewebseiweißfreies Fleischeiweiß (BEFFE), d.h. für einen zu niedrigen Anteil an schierem Muskelfleisch, bei insgesamt 7 ProbenUnterschreitung der Werte • für bindegewebseiweißfreies Fleischeiweiß im Fleischeiweiß (BEFFE/FE), d.h. zu hoher An teil an Sehnen und Binde-gewebe, bei insgesamt 3 ProbenÜberschreitung des verkehrs-• üblichen Wasser/Fleisch ei weiß-Verhältnisses, d.h. zu hoher Wasserzusatz bei der Herstel-lung, bei einer ProbeÜberschreitung des ver kehrs -• üblichen Fett/Fleisch eiweiß-Ver hältnisses, d.h. Verwen dung von zu fettem Roh stoffen bei der Herstellung, bei insgesamt 7 Proben LeberwurstUnterschreitung des bei • Bier schinken geforderten Mindest anteils von 50% Muskel fleisch einlagen bei 5 Proben

KennzeichnungKennzeichnungsmängel stellten mit 91 beanstandeten Proben wei-terhin den überwiegenden Anteil der Bean standungen dar.

Dabei ist zu unterscheiden zwi-schen den Kennzeichnungs-mängeln, die sich allein aus der Prüfung der Etikettierung (50 Proben) ergeben und den Kenn-

zeichnungs mängeln, die sich auf Grund einer chemischen, mole-kularbiologischen oder sonstigen Untersuchung (41 Proben) erge-ben.Als Mängel, die sich allein aus der Prüfung der Etikettierung ergaben seien genannt:

vollständig fehlende Kennz eich-• nungunvollständige Angabe der Her-• steller anschriftfehlende oder falsche Angabe • des Mindesthalt barkeitsdatumsfehlende Los-Kennzeichnung • und fehlende Füllmengeunleserliche Angaben und • Über kleben von Kenn zeich-nungs elementenfehlerhafte Angaben der • Zu taten (z. B. fehlende Angabe der Tierart bei der Zutat Blut bei Rot- und Blutwürsten)

Als Mängel, die sich auf Grund einer chemischen, molekular bio-logischen oder sonstigenUnter suchung ergeben seien auf-geführt:

Überschreitung des für die Aus-• lobung „fettreduziert“ zu lässigen Fettgehaltes (maximal 70% des Fettgehaltes ver gleich barer Erzeugnisse)

unvollständige Angaben der • Zutaten einschließlich der nach § 8 LMKV geforderten Mengen-angaben (z. B. Einbeziehung von Fett und Bindegewebe in die Fleisch angabe und damit fehlende Angabe von Fett und Binde gewebe im Zu taten ver-zeichnis) bei Leber würsten und Geflügel würsten

Warengruppe 10: FischeWarengruppe 11: Fischerzeugnisse

Es wurden 138 Frischfische bzw. 284 Fischerzeugnisse untersucht; 22 (16%) bzw. 25 (8,8%) wurden beanstandet.

Mikrobiologische und sensori­sche UntersuchungenZwei Fischerzeugnisse wiesen so starke sensorische Verände-rungen auf, dass sie nicht zum Verzehr geeignet waren: eine Beschwerdeprobe geräucherter Rotbarsch aus einem Sonderver-kauf wies eine Gesamtkeimzahl sowie einen Gehalt an Entero-bakterien im Bereich von >1 x 108 KbE/g auf. Eine Probe Thunfisch im eigenen Saft wurde aus der Kühleinrichtung (12°C!) eines Gas-tronomiebetriebes entnommen.

Untersuchungsschwerpunkt Käsewürste

Seit einigen Jahren erfreuen sich Käsewürstchen einer steigenden Beliebtheit. Alle namhaften Wursthersteller haben ein entsprechen-des Erzeugnis in ihrem Sortiment. Neben Käse wird jedoch auch in einer nicht unbeträchtlichen Zahl der Erzeugnisse Schmelzkäse oder Schmelzkäsezubereitung verarbeitet.

Nach den Bestimmung der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung sind die Zutaten in der Zutatenliste mit ihrer Verkehrsbezeichnung anzugeben. Diese ist im Falle von Käse und Erzeugnissen aus Käse in der Käse-Verordnung geregelt. Auf diese Art und Weise kann der Verbraucher der Etikettierung entnehmen was für ein Erzeugnis er kauft. Nach Beschluss des Arbeitskreises der auf dem Gebiet der Lebensmittelhygiene und der vom Tier stammenden Lebensmittel täti-gen Sachverständigen (ALTS) darf ein Erzeugnis nur als „…mit Käse“ bezeichnet werden, wenn tatsächlich „echter“ Käse zur Herstellung verwendet wurde (J.Verbr.Lebensmi. 4 (2009) Supplement 1:47)

Im Rahmen eines Schwerpunktes wurden Käsewürstchen aus dem Einzelhandel angefordert. Zur Untersuchung gelangten 22 Proben. Davon wurden 19 Proben wegen einer irreführenden Verkehrsbezeich-nung nach § 11 (1) LFGB beanstandet, da es sich nicht um Käse im Sinne der Käseverordnung handelte sondern um Schmelkäse.

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Die Gesamtkeimzahl und Zahl der Coliformen lag bei >1 x 107, die Zahl der Enterobakterien bei 1 x 106 KbE/g. Beide Proben wiesen deutliche sensorische Verände-rungen auf. Pathogene Keime wurden bei keiner Probe isoliert.

Chemische Untersuchung auf biogene AmineZwei Verdachtsproben aus Gas-tronomiebetrieben (Forelle bzw. Lachs geräuchert) wurden bean-standet, da sie nach Überschrei-ten der Verbrauchsfrist in Verkehr gebracht werden sollten und eine erhöhte Keimzahl sowie erhöhte, jedoch nicht gesundheitlich bedenkliche Gehalte an biogenen Aminen aufwiesen.Bei der chemischen Analyse eines Trockenfisches aus dem Einzel-handel wurden 729 mg/kg Tyramin, 690 mg/kg Putrescin, sowie 2184 mg/kg Cadaverin nachgewiesen. Der Gehalt an Histamin erreichte mit 148 mg/kg noch nicht den höchstzulässigen Gehalt von 200 mg/kg, war aber schon sehr stark erhöht. Da diese Art Trockenfisch in der Regel ohne weitere Bear-beitung, die die Gehalte an bio-genen Aminen reduzieren würde, wie Wässern, verzehrt wird, ist bei derartig hohen Gehalten davon auszugehen, dass empfindliche Menschen bereits medizinisch wahrnehmbare Symptome entwi-ckeln. Die toxische Schwelle für Tyramin liegt z.B. bei 20 bis 800 mg, entsprechend zwischen 27 und 110 g Fischgewicht je nach Sensibilität des Konsumenten. Diese Menge ist aber bei einem Fischgewicht von fast 300 g schon in einem Drittel Fisch enthalten!

KennzeichnungsmängelDie übrigen Beanstandungen betrafen überwiegend Kenzeich-nungsmängel und sensorische Veränderungen. Beispielsweise seien hier einige Beanstandungs-gründe angeführt. Ein in Polen produzierter Rollmops wurde als „Feines von der Insel“ (Rügen) in Verkehr gebracht. In sechs Fällen waren Fanggebiet und/oder Pro-duktionsmethode nicht in der vorge-schriebenen Art gekennzeichnet. Falsche Verkehrsbezeichnungen

wurden in sieben Fällen bean-standet. Vier Proben waren gemäß NKV bzw. Health Claims VO falsch gekennzeichnet. Drei Proben Matjes-Filet wiesen zu geringe Fettgehalte auf.

Nachweis der FischartenGemäß der europäischen Gesetz-gebung muss bei Fischen und Fischereierzeugnissen neben der Produktionsmethode und dem Fanggebiet auch die Handels-bezeichnung der Art angegeben werden. Die Vorschriften wurden in die nationale Gesetzgebung über-nommen. In Deutschland werden in dem Verzeichnis der Handels-bezeichnungen für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur jeweils die wissenschaftlichen Namen der einzelnen Arten mit den für diese Arten geltenden Handelsbezeichnungen aufge-führt. Durch dieses regelmäßig aktualisierte Verzeichnis ist eine eindeutige Zuordnung der Spezies zur einer Handelsbezeichnung möglich.

Mehrfach wurde in den vergange-nen Jahren festgestellt, dass die im Handel und auf Speisekarten angebotene Fischart nicht mit der tatsächlichen Art des Fisches übereinstimmt. Mit diesen Unter-suchungen wurden entsprechende Untersuchungen der vergangenen Jahre fortgesetzt. Im Jahr 2008 wurden insgesamt 57 Proben molekularbiologisch durch PCR und Sequenzanalyse auf die Fisch-art untersucht; von diesen Proben stammten 38 aus dem Handel, 14 Proben kamen aus Gaststätten, Restaurants und Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung und fünf Proben wurden im Hersteller-betrieb entnommen. Neun Proben gelangen als Beschwerde- oder Anlassproben zur Untersuchung.

Die fünf beanstandeten Proben verteilten sich auf vier Proben aus dem Handel und eine Probe aus einer Gaststätte. Zwei dieser Proben sind als Verdachtsprobe zur Untersuchung eingegangen. Da im Jahr 2008 im Gegensatz zu den vergangenen Jahren nicht gezielt auf als „Seezunge“

angebotene Erzeugnisse aus der Gastronomie untersucht wurden, ist die Quote der Beanstandungen vergleichsweise gering. Zweimal war als Seelachs bezeichneter Fisch zu beanstanden, bei dem es sich um die Art Alaska-See-lachs (Theragra chalcogramma) handelte. Seelachs gehört zur Gattung Pollachius, wohingegen Alaska-Seelachs der Gattung Theragra zugeordnet wird. Das Inverkehrbringen ist als Irrefüh-rung zu beanstanden gewesen. Eine Verdachtsprobe Wildlachs, die in Wirklichkeit ebenfalls Alaska-Seelachs war, wurde auf

Die biogenen Amine Histamin, Tyramin, Putrecin und Cadaverin entstehen bei der Zersetzung von Eiweiß aus den Aminosäuren Histidin, Tyrosin, Ornithin bzw. Lysin. Aufgrund der Hitzebestän-digkeit gerade von Histamin kann der einmal entstandene Gehalt im Lebensmittel auch durch die küchenmäßige Erhitzung nicht reduziert werden. Deshalb sind die hygienischen Bedingungen, d.h. insbesondere eine konse-quente Einhaltung der Kühlkette von entscheidender Bedeutung. Gerade in gastronomischen Betrieben mit hohen Raumtem-peraturen werden diese anfälli-gen Produkte jedoch häufig nicht entsprechend kühlgelagert.

Histamin ist eine Mediatorsubs-tanz, die bei Entzündungen und Verletzungen die Erweiterung von Blutgefäßen verursacht. Tyramin wird durch körpereigene Enzyme rasch abgebaut, so dass im Normalfall keine Kreislaufwir-kung beobachtet werden kann. Bei Menschen, die bestimmte Medikamente gegen Parkinson-Krankheit oder Depressionen einnehmen, wird dieses Enzym gehemmt, so dass es zu einer Anreicherung des Tyramins kommen kann.

Beide biogenen Amine können zu stark ausgeprägter Kreislauf-wirkung bis hin zur hypertensi-ven Krise, unter Umständen mit fatalen Folgen, führen.

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Jahresbericht 2008 • Untersuchungsergebnisse

der gleichen gesetzlichen Grund-lage beanstandet.

Durch die angewandte Untersu-chungsmethodik der Amplifizierung der mitochondiralen DNA durch PCR mit anschließender DNA-Sequenzierung kann nach Ver-gleich mit Sequenzdatenbanken wie GenBank die Fischart fest-gestellt werden, auch wenn Refe-renzmaterial der gleichen Art nicht in der Untersuchungseinrichtung verfügbar ist. Die entsprechen-den DNA-Sequenzen sind gut erforscht und liegen von nahezu allen kommerziell genutzten Arten vor, da sie wissenschaftlich zur phylogenetischen Einordnung der Arten benötigt werden. Mit diesen Verfahren können somit auch Fische und andere Fischereier-zeugnisse nicht weiter bestimmter und exotischer Arten exakt analy-siert werden.

Warengruppe 12: Krusten- und Schalentiere

Von den 54 untersuchten Proben wurden 6 (11%) beanstandet.

Molekularbiologische Untersu­chung auf TierartenIn einem Dienstleistungsbetrieb wurden Garnelen in Originalver-packung unter der Bezeichnung „Süßwasser Riesengarnele Mac-robrachium rosenbergii“ in den Verkehr gebracht. Mittels PCR und Sequenzierung erwiesen sich diese Tiere jedoch als Gei-ßelgarnelen (Penaeidae) der Art Penaeus monodon (Tiger-Gar-nelen, Black-Tiger-Shrimps). Die Art Macrobrachium rosenbergii (Süßwassergarnele) zählt zu den Felsen- oder Partnergarnelen (Palaemonidae).

Chemische UntersuchungBei zwei Proben von Garnelen bzw. Shrimps betrug der Phos-phatgehalt 5625 bzw. 7461 mg/kg. Dieser Gehalt liegt deutlich über den normalerweise bei unbehan-delten Erzeugnissen gefundenen Gehalten von etwa 2000 mg/kg. Es wurden jeweils auch konden-sierte Phosphate nachgewiesen.

Eine Beschwerdeprobe von Tiger-Cocktail-Shrimps aus dem Einzelhandel wurde bei der sen-sorischen Untersuchung als faulig und mit erheblichen geruchlichen Abweichungen beschrieben. Die bei der Sinnenprüfung festge-stellten Mängel wurden durch den nachgewiesenen Indolgehalt von 3733 µg/kg untermauert.

Untersuchung auf Viren und Bakterien des Genus VibrioIm Rahmen einer Schwerpunkt-aufgabe erfolgte die Untersuchung von ungegarten Muscheln auf Noroviren, Hepatitis A-Virus und Genus Vibrio.

Gemäß Mitteilung des BfR ist bekannt, dass Viren durch den Verzehr roher oder unzureichend erhitzter Muscheln auf den Men-schen übertragen werden und Magen-Darm-Infektionen auslö-sen können. Meist handelt es sich dabei um Calici- und Hepatitis-A-Viren, die sehr resistent gegen-über Umwelteinflüssen sind. Nach Information des Münchner Tro-peninstituts konnte bei 27% der untersuchten Muscheln aus Süd-italien Hepatitis A-Virus festgestellt werden. In einer französischen Studie waren über einen Zeitraum von drei Jahren Muscheln aus Gegenden untersucht worden, in denen das Sammeln von Muscheln aufgrund fäkaler Verschmutzung des Wassers verboten ist. Neben

Hepatitis A-Viren (13%) wurden in 35% aller untersuchten Proben Noroviren und in 52% Rotaviren nachgewiesen.

Die Übertragung von Vibrionen durch Verletzungen bei der Verar-beitung kontaminierter Meerestie-re und durch den Verzehr von rohen bzw. halb rohen Meerestie-ren (Austern, Muscheln, Krabben, Fische) spielt in Regionen wärme-rer Klimazonen eine bedeutende Rolle.

Es wurden insgesamt 22 Muschel-proben auf Hepatitis A- und Noroviren bzw. 20 Proben auf Vib-rionen untersucht. In keiner Probe konnten die Viren bzw. Vibrionen nachgewiesen werden.

Chemische Untersuchung auf das Algentoxin DomoinsäureEine weitere Schwerpunktaufgabe befasste sich mit der Untersu-chung von Muscheln und Muschel-erzeugnissen auf das Algentoxin Domoinsäure.

Kondensierte Phosphate (Di-, Tri- und/oder Polyphosphate) kommen natürlicherweise nicht in pflanzlichen und in deutlich unter der Nachweisgrenze lie-genden, aus dem ATP/ADP-Stoffwechsel stammenden, Mengen in tierischen Geweben vor. Deshalb ist der dünnschicht-chromatographische Nachweis von kondensierten Phosphaten als Beweis für den Zusatz dieser Verbindungen anzusehen. Phos-phat wird verwendet, um die Wasseraufnahme im Gewebe zu erhöhen und führt zu einer nicht unerheblichen Wertminderung, da Wasser statt hochwertigem Eiweiß verkauft wird.

Indol ist als Abbauprodukt der Aminosäure Tryptophan ein Indi-kator für den Verderbnisprozess (Eiweißabbau) bei Krebs- und Schalentieren. Aufgrund der verstärkten Indolproduktion bei erhöhten Temperaturen kann ein hoher Indolgehalt als Indikator für eine deutliche Unterbrechung der Kühlkette vor oder während der Verarbeitung, aber auch als Hinweis auf nicht hygienisch ein-wandfreie Be- und Verarbeitung dienen. Ein niedriger Indolgehalt bedeutet dagegen nicht, dass die Garnelen frisch sind oder am Ende der Verarbeitung einen geringen Keimgehalt hatten, da nicht alle Bakterien Indol bilden und die Indolbildung bei tiefen Tempera-turen nur gering ist. Weder in der EU noch in Deutschland gibt es einen Grenzwert für den Indolge-halt. In den USA wird der Indol-gehalt jedoch zur Bestätigung der sensorischen Beurteilung von Garnelen herangezogen. Dabei unterstützen Indolgehalte über 250 µg/kg den sensorischen Befund „verdorben“.

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Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008

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Algen stehen als Phytoplankton am Beginn mariner Nahrungsket-ten. Von diesen zahlreichen, ver-schiedenen Algenarten produziert nur ein verschwindend geringer Teil, etwa 50 Arten, Giftstoffe. Unter „normalen“ Bedingungen sind diese giftigen Algen und folglich auch ihre Toxine in ver-nachlässigbarer Konzentration im Meereswasser vorhanden. Jedoch reichern sich die Algentoxine in den marinen Nahrungsketten an. Über Speisefische, Schalentiere oder Muscheln gelangen diese Gifte unter Umständen in wirksa-men Dosierungen an das Ende der Nahrungskette, wo sie schwere Lebensmittelvergiftungen verur-sachen können. Die Massenver-mehrung giftiger Algen, die sog. toxische Algenblüte kann zu Mas-sensterben von Fischen führen. Ortsfeste Aquakulturen sind durch solche Algenblüten ebenso gefährdet, da diese Erzeugnisse nach Verstoffwechselung der Giftstoffe nicht mehr zum Verzehr durch den Menschen geeignet sind. Daher dürfen nach der VO (EG) Nr. 853/2004 Kapitel V Nr. 2 in Muscheln oder Muschelerzeug-nissen keine marinen Biotoxine in Gesamtmengen (im ganzen Tierkörper oder in allen essbaren Teilen gesondert gemessenen) enthalten sein, die u.a. folgenden Grenzwert übersteigen: „Amne-sie hervorrufende Algentoxine (Amnesic Shellfish Poison – ASP): 20 Milligramm Domoinsäuren je Kilogramm“.

Im Rahmen der Schwer-punktaufgaben 2008 wurden 23 Proben Muscheln und Muscheltiererzeugnisse

10 x Miesmuscheln,• 6 x „Seemuscheln“ bzw. • „Muscheln“, 3 x Pfahlmuscheln, • 3 x Grünschalen-Muscheln, • 1 x Jakobsmuscheln•

aus 8 unterschiedlichen Herkunftsländern

7 x Chile, • 5 x Irland, • 4 x Frankreich, • 2 x Italien, • 2 x Neuseeland, • 1 x Schottland, •

1 x Niederlande, • 1 x Deutschland•

untersucht.

Bei den eingesandten Proben handelte es sich zu etwa 3/4 um Muscheltiererzeugnisse.

Am häufigsten davon wiederum waren vorgekochte und gefrorene Erzeugnisse mit/ohne Schalen.Nur in einer Probe konnte Domoin-säure unterhalb der Bestimmungs-grenze nachgewiesen werden, die bei 2,4 mg/kg liegt. Alle anderen Proben waren unauffällig.

Warengruppe 13: Fette, Öle

Von 217 untersuchten Proben waren 15 Proben (6,91%) zu beanstanden.

Frittierfette34 der insgesamt untersuchten Fettproben waren Frittierfette.

Für die Beurteilung von gebrauch-ten Frittierfetten wird die Stel-lungnahme des Arbeitskreises Lebensmittelchemischer Sachver-ständiger (ALS) herangezogen.1

Im Ergebnis der sensorischen und chemischen Analysen wurden ins-gesamt 7 Proben wegen unzuläs-siger Abweichungen als nicht zum Verzehr geeignete und damit nicht sichere Lebensmittel beanstandet. Dies entspricht einer Beanstan-dungsquote von 20,6%. Es wurden nur Proben beanstandet, die nach dem Ergebnis der chemisch-ana-lytischen Untersuchung signifikant zu hohe Gehalte an dimeren und oligomeren Triglyceriden und/oder polaren Anteilen aufwiesen.

1 Amtlichen Mitteilungen Bereich Lebens-mittel - Beurteilung von Frittierfett (2006 / 14) Bekanntmachung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsi-cherheit im Journal für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit 1, Heft 4, S. 371 (2006).

Vier weitere Proben wurden mit dem Hinweis auf ihre einge-schränkte weitere Eignung als Frittierfett bemängelt. Die Entwick-lung von Probenzahl und Bean-standungen in den letzten Jahren zeigt die untenstehende Tabelle.

Die im Vergleich zu den Vorjah-ren weiter gesunkene Anzahl von Frittierfettproben ist darauf zurückzuführen, dass Anwen-der und Überwachungsämter zur Abschätzung des erreichten Grades der Belastung der verwen-deten Frittierfette die Ergebnisse von Schnelltests (z.B. auf polare Anteile) besser nutzen.

Rückstände in Speiseölen und ­fetten

Es wurden wiederum 8 als Bio-produkte und 7 als kaltgepresst ausgewiesene Speiseöle und ein zum Frittieren vorgesehenes Pflanzenfett auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln (PSM) untersucht. Der überwiegende Anteil der Proben wies keine PSM-Rückstände auf. Lediglich

2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008

Probenzahl 106 85 66 68 90 73 60 34

Beanstandungen 41 30 24 26 25 15 12 7

Quote (%) 38,7 35,3 36,4 38,2 27,8 20,6 20,0 20,6

Beanstandungen bei Frittierfett von 2001 bis 2008Tabelle 2

Im Zusammenhang mit Warn-meldungen der Europäischen Kommission bezüglich mineralöl-verunreinigter Sonnenblumenöle aus der Ukraine wurde kurz-fristig im Rahmen der mittel- deutschen Kooperation eine gaschromatographische Bestim-mungsmethode erarbeitet und validiert. Insgesamt wurden 4 Sonnenblumenöle, davon 2 Proben mit Herkunft Ukraine (eine Handels- und eine Zoll-probe) und 2 Sonnenblumenöl- Blends eines großen Marga-rineherstellers untersucht. Alle untersuchten Proben lagen unter- halb des von der Europäischen Kommission empfohlenen Limits von 50 mg/kg an Mineralöl-Kohlenwasserstoffen.

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Jahresbericht 2008 • Untersuchungsergebnisse

bei einem kaltgepressten Kürbis-kernöl wurden Rückstände von Hexachlorbenzol gefunden. Unter Berücksichtigung des Ölgehaltes der Samen und der analytischen Schwankungsbreite für den genannten Wirkstoff lag keine Höchstmengenüberschreitung vor. Fünf weitere Speiseöle einhei-mischer Hersteller wurden im Rahmen des sachsen-anhaltini-schen Überwachungsprogramms auf Rückstände von Dioxinen, Furanen und dioxinähnlichen PCB’s untersucht. Die Ergeb-nisse waren unauffällig und lagen unterhalb der im Anhang der VO (EG) Nr. 1881/2006 genannten Höchstgehalte.

Trans­Fettsäuren in Frittierfet­ten und IndustriemargarinenTrans-Fettsäuren (TFA) entstehen insbesondere bei der Härtung von Speiseölen zur Herstellung von halbfesten und festen Fetten. TFA gehören zu den unerwünschten Bestandteilen unserer Nahrung, da sie das Risiko für das Auftre-ten von koronaren Herz-Kreis-lauf-Erkrankungen signifikant erhöhen.

Insbesondere eigene Untersu-chungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass der Gehalt an TFA bei Streichfetten, die direkt an Verbraucher abgegeben werden, deutlich gesenkt werden konnte. Dies ist auf die Optimierung der Prozesse während der Fetthär-tung bzw. den Verzicht auf die Verwendung gehärteter Fette zurückzuführen.

Eine kürzlich vorgestellte Schwei-zer Studie (Trans Swiss Pilot Studie 2007) zeigte jedoch, dass die Entwicklung der TFA-Gehalte bei Frittierfetten und Industrie-margarinen bei weitem nicht so günstig verläuft. Frittierfette und Industriemargarinen müssen be-stimmte technologische Eigen-schaften aufweisen, so dass hier das Optimierungspotential bei der Fetthärtung geringer ist.

Im Rahmen des Schwerpunkt-programms wurden insgesamt 30 Fettproben gaschromatogra-

phisch auf den Gehalt an TFA untersucht. Bestimmt wurden sowohl die Gesamtsummen der TFA, die Summen der C18:1-, C18:2- und C18:3-Transisomeren als auch diverse einzelne TFA (Palmitelaidinsäure, Elaidinsäure, Linolelaidinsäure etc.). Bei den untersuchten Fetten handelte es sich um 20 zum Frittieren vorge-sehene, halbfeste und feste Fette sowie 10 Industriemargarinen.

Nach den durchgeführten Unter-suchungen waren 18 Proben mit einem Gesamt-TFA-Gehalt von unter 1% unauffällig. 6 Proben wiesen einen Gesamt-TFA-Gehalt zwischen 1 und 2% und zwei Proben zwischen 2 und 3% auf. Zwei Industriemargarinen waren mit einem Gesamt-TFA-Gehalt von je 5,7% auffällig und zwei Frittierfette mit Gesamt-TFA-Gehalten von 20,4% bzw. 38,1% inakzeptabel hoch belastet. Mehr als 75% der TFA bei den hoch belasteten Proben resultieren dabei aus den Summen der C18:1-Transisomeren.

Obwohl es derzeit in Deutschland für Frittierfette und darin herge-stellte Produkte noch keinen rechts-verbindlichen Grenzwert gibt, wurde den Anwendern der hoch belasteten Frittierfette empfohlen, Maßnahmen zur Reduzierung des TFA-Gehaltes durch Verwendung weniger belasteter Frittierfette zu ergreifen.

sonstige Untersuchungen an Speiseölen und –fettenBei 12 Streichfettproben wurde der deklarierte Gehalt der fett-löslichen Vitamine überprüft. Im Rahmen der Überwachung einer Ausnahmegenehmigung zum In-

verkehrbringen von Streichfet-ten mit einem erhöhten Vitamin D-Gehalt wurden 6 Streichfette untersucht und keine signifikanten Abweichungen festgestellt.

Acht kaltgepresste Speiseöle wurden auf Hinweise über eine Wär-mebehandlung im Herstellungs-prozess geprüft. Es konnten keine auf eine Wärmebehandlung zurück zuführende Sterinabbauprodukte (Steradiene) nachgewiesen werden. Bei einem Sonnenblumenöl mit Chilizusatz waren keine verbote-nen Sudanfarbstoffe zugesetzt.

Zwei Fettproben wiesen gravie-rende Abweichungen von der Verkehrsauffassung auf. Eine Sonnenblumenmargarine wurde im Geruch und Geschmack als ranzig und damit als verdorben eingeschätzt. Bei einer Probe Grie-benschmalz wurde im Rahmen der sensorischen Untersuchung eine fäkalisch-stinkige Note (Darmfett) festgestellt. Beide Proben wurden als nicht zum Verzehr geeignet beurteilt.

Sieben Speiseöl- bzw. Streichfett-proben wiesen Kennzeichnungs-mängel auf. Insbesondere war die Angabe der Fette und Öle im Verzeichnis der Zutaten fehler-haft. Nach Anlage 1 der LMKV sind die Fette und Öle getrennt in absteigender Reihenfolge anzugeben. Angaben wie „z.Tl. gehärtet“ sind danach nicht mehr zulässig. Bei einem Streichfett wurde im Rahmen der durchge-führten gaschromatographischen Untersuchungen festgestellt, dass die Differenz zwischen den deklarierten und den analytisch ermittelten Gehalten für die unge-sättigten Fettsäuren zu hoch lag.

< 1 % TFA60%

1 - 2 % TFA20%

2 - 3 % TFA7%

5 - 6 % TFA7%

20 % TFA3% 38 % TFA

3%

Gesamt-Abb. 14 TFA-Gehalte

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Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008

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Ein Distelöl stellte eine Mischung aus „normalem“ und „high oleic“ Distelöl dar, dies war jedoch aus der Kennzeichnung der Probe nicht erkennbar.

Warengruppe 14: Suppen und Soßen

Von 63 Proben wurden 19 bean­standet (30,2%)

Ein vietnamesisches Sprichwort sagt „Das Leben ist zu kurz um eine schlechte Suppe zu essen“.Deshalb wurden im vergangenen Jahr in der amtlichen Lebensmit-telüberwachung 63 Proben unter dem Warengruppe 14 „Suppen und Soßen“ genommen und untersucht. Dabei ergab sich eine Beanstandungsrate von 30,2%. Hauptsächlich wurden Beanstandungen wegen verschie-denster Kennzeichnungsmängel ausgesprochen. Einerseits ist die fehlende Kenntlichmachung der Verwendung von Zusatzstoffen bei lose abgegebenen Suppen an Imbissen und ähnlichen Einrich-tungen ein Beanstandungsgrund gewesen, andererseits waren in Fertigpackungen abgegebene Suppen und Soßen ein nicht voll-ständiges Zutatenverzeichnis ein häufiger Bemängelungsgrund.

An einer Verdachtsprobe einer Bolognese-Soße wurde ein sicht-barer Befall mit Schimmel der Gattung Penicillinum festgestellt. Die entsprechende Probe wurde als nicht sicher beurteilt.

Eine weitere Probe einer nur mit kyrillischen Buchstaben gekenn-zeichneten Trocken-Nudelsuppe wurde einerseits aufgrund der nicht gesetzeskonformen Kenn-zeichnung als nicht verkehrsfähig und andererseits aufgrund ihrer

sensorischen Beschaffenheit, welche als alt, ranzig und etwas modrig beschrieben wurde, als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet beurteilt. Die Summe der Beanstandungsgründe ist höher als die Zahl der beanstan-deten Proben, da einige Proben mehrere Mängel und damit mehrere Beanstandungsgründe aufwiesen.

Warengruppe 15: Getreide

Von 94 untersuchten Proben waren 2 Proben (2%) zu beanstanden.

Es wurden insgesamt 94 Getrei-deproben untersucht, die sich wie folgt auf die einzelnen Getreidear-ten aufschlüsseln.

Der überwiegende Teil der Roggen- und Weizenproben wurde im Rahmen des Fusarien- und Fusarientoxin-Überwachungspro-grammes Sachsen-Anhalt (FM) untersucht, acht Weizenproben wurden als Verdachtsproben eingesandt.

Die Untersuchung der Reisproben erfolgte vorrangig auf das Vorhan-densein gentechnisch veränderter Organismen (GVO). Eine Probe Langkornreis wurde auf Grund erheblicher sensorischer Abwei-chungen beanstandet, der Reis

roch und schmeckte stark ranzig. Die Proben der weiteren Getreide-arten waren als Öko-Lebensmittel deklarierte Proben aus dem Ein-zelhandel, dabei zeigten sich keine Auffälligkeiten, lediglich eine dieser Proben enthielt geringe Spuren an Bromid.

Das Untersuchungsspektrum um- fasste die Untersuchung auf Rückstände von Mykotoxinen, Pflanzenbehandlungsmitteln und Schwermetallen, im Falle der Reisproben zusätzlich die Unter-suchung auf GVO.

Mykotoxine Im Vergleich zum Vorjahr zeigte sich eine etwas geringere Konta-mination mit Fusarientoxinen.

Während 2007 jeweils in ca. 70% der untersuchten Weizen – und Roggenproben Mykotoxine nach-gewiesen wurden, ließen sich in knapp der Hälfte der Weizen – und Roggenproben des vergangenen Jahres Mykotoxine detektieren. In 11 Weizenproben (31%) sowie 4 Roggenproben (17%) wurden Rückstände des Fusarientoxins Deoxynivalenol (DON) nachge-wiesen. In einer Weizenprobe lag der ermittelte DON - Gehalt mit 3033 µg/kg deutlich über dem der zulässige Höchstgehalt für DON bei 1250 mg/kg für unverarbeite-tes Getreide. Eine Beanstandung war jedoch auf Grund der nicht korrekten Probenahme nicht möglich. Da Mykotoxine in einer Partie sehr ungleich verteilt sind, ist für ein reproduzierbares Unter-suchungsergebnis das Probenah-meverfahren von entscheidender Bedeutung. Da die eingesandte Probemenge in Bezug auf die ursprüngliche Gesamtpartie nicht repräsentativ war, konnte aus dem Untersuchungsergebnis kein eindeutiger Rückschluss auf die Kontamination der beprobten Partie gezogen werden.

5 Weizenproben (14%) und 4 Roggenproben (17%) enthielten Spuren von Zearalenon. Ochrato-xin A war in 2 Weizenproben (6%) und 3 Roggenproben (13%) nach-weisbar. Die ermittelten Gehalte lagen jedoch alle unterhalb des

Beanstandungsgrund Anzahl

Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften 14

Zusatzstoffe, fehlende Kenntlichmachung 5

Nicht zum Verzehr geeignet (mikrobiologische Verunreinigung) 2

Irreführend Art.16VO(EG)178/2002,§11(1)LFGB 2

Nachgemacht/ wertgemindert/ geschönt 1

Nicht zum Verzehr geeignet (andere Ursachen) 1

Beanstandungsgründe bei Suppen und SoßenTabelle 3

Getreideproben 2008Abb. 15

Weizen; 36

Hafer; 1

Nackt-Gerste; 1

Sechskorn-mischung; 1

Dinkel; 1

Buchweizen; 2

Roggen; 24

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Jahresbericht 2008 • Untersuchungsergebnisse

zulässigen Höchstgehaltes von 5,0 µg/kg.

Insbesondere bei Roggenproben wurde in letzter Zeit häufig das Vorhandensein von Mutterkörnern beobachtet, so dass hier zusätz-lich die Untersuchung auf Mutter-kornalkaloide erfolgte. In fast der Hälfte der untersuchten Roggen-proben (46%) konnten Mutterkor-nalkaloide im Bereich von 14 bis 707 µg/kg nachgewiesen werden, diese Werte lagen alle unterhalb

des Toleranzwertes von 1000 µg/kg.

Pflanzenbehandlungsmittel (PSM)In lediglich 3 der untersuchten Weizenproben (8%) und 4 Rog-genproben (17%) wurden keine Rückstände von Pflanzenbehand-lungsmitteln nachgewiesen. Von den untersuchten Reisproben enthielten 17 Proben (61%) keine PSM-Rückstände.

Die am häufigsten nachgewiese-nen Wirkstoffe waren Chlormequat (CCC) und Pirimiphos-methyl. Chlormequat ist als Halmstabilisa-tor im Getreidebau zugelassen. In fast zwei Dritteln der untersuchten Weizenproben (61%) und einem Viertel der Roggenproben (25%) wurde dieser Wirkstoff quantifi-ziert, der zulässige Höchstgehalt von 2 mg/kg wurde dabei in keinem Falle annähernd erreicht. Etwa die Hälfte der untersuchten Weizen-proben (56%) sowie knapp ein Drittel der Roggenproben (29%) sowie 2 Reisproben (7%) enthiel-ten Rückstände von Pirimiphos-methyl in Größenordnungen von 0,002 bis 0,059 mg/kg. Pirimiphos-methyl ist zur Bekämpfung von Vorratsschädlingen im Getreide wie Kornmotte, Getreidemotte und Kornkäfer zulässig. Der zulässige Höchstgehalt für Getreide liegt bei 5 mg/kg.

In einem Viertel der Reisproben (25%), in jeweils zwei Weizen- und Roggenproben sowie einer Probe Dinkel wurde Bromid nach-gewiesen. Bromid insbesondere Methylbromid wird häufig zur Begasung von Lebensmitteln in

Mykotoxine in GetreideprobenAbb. 16

11

4

23

54

0

11

36

24

0

5

10

15

20

25

30

35

40

Weizen Roggen

Getreideart

Prob

enan

zahl

DON OTA ZER Mutterkornalkaloide Gesamtprobenzahl

36

24

21 1 1 1

28

0

5

10

15

20

25

30

35

40

Weize

n

Rogge

n

Buchw

eizen

Dinkel

Hafer

Nackt-

Gerste

Sechs

kornm

ischu

ng Reis

Getreideart

Prob

enan

zahl

Gesamtprobenzahl ohne PSM Nachweis 1PSM-Nachweis/Probe 2 PSM-Nachweise/Probe

>2 PSM-Nachweise/Probe CCC Pirimiphos-methyl

Rückstände von Pflanzenbehandlungsmitteln in GetreideprobenAbb. 17

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der Vorratshaltung eingesetzt. Der zulässige Höchstgehalt für Getreide beträgt 50 mg/kg. Dieser Wert wurde in einer Reisprobe erreicht, unter Berücksichtigung der Messunsicherheit lag jedoch keine Höchstmengenüberschrei-tung vor, so dass keine Beanstan-dung erfolgte.

Acht Weizenproben aus einem Getreidelager wurden als Ver-dachtsproben eingesandt, in diesen Proben wurden Spuren von Pirimiphos-methyl und Lindan in Größenordnungen von 0,006 – 0,027 mg/kg bzw. 0,003 – 0,009 mg/kg quantifiziert. Es ließ sich in keiner dieser Proben eine Höchst-gehaltsüberschreitung feststellen, so dass keine der Proben zu beanstanden war.

SchwermetalleIn einer Probe Weizen wurde ein Bleigehalt von 0,412 mg/kg ermit-telt. Der zulässige Höchstgehalt für Blei in Getreide liegt bei 0,2 mg/kg. Die Weizenprobe wurde wegen Höchstgehaltsüberschrei-tung gemäß Kontaminanten-VO beanstandet.

Alle anderen Getreideproben waren hinsichtlich ihres Gehaltes an Schwermetallen unauffällig.

Gentechnisch veränderte Orga­nismen (GVO)Die Reisproben wurden auf das Vorhandensein der gentechnisch veränderten Reissorten der Linien LL601 bzw. Bt62 untersucht, da diese nicht zugelassen sind und demzufolge nicht im Reis enthalten sein dürfen. Keine der untersuchten Reisproben war hinsichtlich dieser Parameter zu beanstanden.

Warengruppe 16: Getreideprodukte

Von 151 untersuchten Proben waren 6 (4,0%) zu beanstanden.

Wie in der Übersicht zu Getreide-erzeugnissen erläutert (S.25) sind in Sachsen-Anhalt etliche Mühlen-betriebe ansässig, die in folgender Übersicht zusammengefasst dar-gestellt werden:

Verarbei-tungskapazität [Tonnen / Jahr]

Anzahl Müh-lenbetriebe in Sachsen-Anhalt

≥ 100 000 t/a 4

≥ 10 000 t/a 1

≥ 1000 t/a 4

< 1000 t/a 9

Überwiegend wird Weizen, im geringeren Umfang auch Roggen vermahlen, andere Getreidear-ten wie Mais nur in Einzelfällen. Zwei Mühlen erzeugen Mahler-zeugnisse für eine direkte Wei-terverarbeitung im Betrieb. Einige Mühlen produzieren überwiegend Futtermittel.

MykotoxineDie Belastung von Getreide mit Mycotoxinen ist je nach den klima-tischen Bedingungen (und ande-ren Einflussfaktoren) von Jahr zu Jahr sehr unterschiedlich. In Weizenmahlerzeugnissen ist vor allem Deoxynivalenol (DON) von Bedeutung. Eine Übersicht über die Mittelwert und Maximalwerte der positiven Proben der letzten Jahre gibt die Tabelle.

Die Gehalte für DON in Weizen-mehl lagen somit höher als in den Vorjahren, wobei es sich bei den stärker kontaminierten Proben (aus dem 1. Halbjahr 2008) haupt-sächlich um Getreide der Ernte 2007 gehandelt haben dürfte; Proben aus dem 2. Halbjahr 2008 waren durchweg geringer belastet. Bei der Probe mit dem höchsten Gehalt handelte es sich um ein Weizenmehl Typ 550 zur

Verarbeitung in einer Bäckerei (Probenahme in Folge eines hohen DON-Gehaltes in Wei-zenbrötchen, siehe WG 17). Für zum unmittelbaren menschlichen Verzehr bestimmtes Getreide und Getreidemehl ist in der EU ein Höchstwert von 750 µg/kg festge-legt, so dass dieses Mehl nicht zu beanstanden war.

In Roggenmehle sind Ergotalka-loide aus Mutterkorn von primärer Bedeutung. In keiner Probe wurde, im Gegensatz zum Vorjahr, ein Gehalt > 1000 µg/kg nachgewie-sen, der Mittelwert aller positiven Proben lag bei 198 µg/kg (Maxi-malwert 395 µg/kg).

Anorganische KontamainantenIm Rahmen der Untersuchungen der letzten Jahre wurden keine Überschreitungen gesetzlicher Höchstwerte festgestellt. Die erhöhten Aluminiumgehalte in eini-gen Nudeln (siehe Warengruppe 22) belegen jedoch die Notwen-digkeit, aktuelle Basisdaten zum Gehalt dieser Stoffe in Getreide bzw. Getreidemahlerzeugnissen zur Verfügung zu haben, um Kontaminationen im Bereich der weiterverarbeiteten Getreideer-zeugnisse erkennen zu können. Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über 2008 ermittelte Gehalte der positiven Proben, dabei gibt es keine signifikanten Unterschiede zwischen Weizen- und Roggenmahlerzeugnissen:

Quecksilber, Thallium, Chrom, Cobalt waren nicht nachweisbar, Selen nur in Spuren.

DON in Weizenmahler-zeugnissen:

Mittelwert [µg/kg]

Maximal-wert [µg/kg]

2003 241 653

2004 115 194

2005 112 182

2006 108 128

2007 107 107*

2008 252 599

* nur ein Wert > Bestimmungsgrenze (70 µg/kg)

DON in WeizenmahlerzeugnissenTabelle 5

Mittelwert [mg/kg]

Maximum [mg/kg]

Al 3,1 14,4

Pb 0,02 0,03

Cd 0,02 0,08

Cu 2,1 5,5

Mn 15,1 50,5

Mo 0,4 1,3

Ni 1,0 1,9

Zn 14,7 42,9

Anorganische Komponenten in Tabelle 4 Getreidemehlen

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Jahresbericht 2008 • Untersuchungsergebnisse

Substanzielle BeschaffenheitEin Roggenmehl aus einer Bäcke-rei war wegen Befall mit Käfern nicht zum Verzehr geeignet (natür-lich auch die daraus hergestellten Backwaren). Für die Klassifizie-rung von Mehlen ist hierzulande die Angabe einer „Mehltype“ üblich. Je höher dieser Zahlen-wert ist, desto mehr Anteile des Kornes sind im Mehl vorhanden, bis hin zum „Vollkornmehl“. Die Überprüfung der Mehltype ergab in 4 Fällen (alles Roggenmehle) gravierende Abweichungen von der deklarierten Mehltype.

Im Berichtsjahr ergaben sich keine rechtsrelevanten Befunde zu Pflanzenschutzmittelrückständen in Getreidemahlerzeugnissen.

Warengruppe 17: Brot

Von 217 untersuchten Proben waren 14 (6,5%) zu beanstanden.

Der Wert des „täglichen Brotes“ wurde im Jahr 2008 angesichts deutlich steigender Rohstoffpreise für Brotgetreide wieder etwas mehr ins Bewusstsein gerückt. Während man die Brötchen in der Tüte nur nachzählen kann (es gibt kein gesetzliches Mindest-gewicht für Brötchen), muss Brot ab einem Stückgewicht von 250g nach Gewicht angeboten und ver-kauft werden. Für die Überprüfung dieser Regelungen ist eigentlich nicht das LAV zuständig, da zu einer Kontrolle die Wägung meh-rerer Einzelstücke erforderlich ist, aber Daten an Einzelproben fallen bei der Untersuchung mit ab. Die folgende Übersicht zeigt den Anteil an „untergewichtigen“ unverpackten Broten im Jahr 2008 (siehe Abblidung 18, S. 26).

Bei der handwerklichen Herstel-lung von Broten kann natürlich nicht jedes Brot exakt das Nenngewicht erfüllen, weshalb die gesetzlichen Regelungen Toleranzen zulassen, die bei den üblichen Brotgewich-ten meist 6% Minusabweichung nicht überschreiten sollten. Auch unter Berücksichtigung dass die Probenahme der amtlichen

Sachsen-Anhalt besitzt traditionell einen großflächigen und qualitativ hochwertigen Getreideanbau. Die Magdeburger Börde und angren-zende Lößgebiete sowie die ausgedehnten Lößebenen im Raum Halle und der Querfurter Platte gehören zu den fruchtbarsten Böden Deutschlands. Nahezu 45% der landwirtschaftlich genutzten Fläche Sachsen-Anhalts sind diesen ertragreichen Löß-Standorten zuzuord-nen, die insbesondere für den Getreideanbau geeignet sind. Angebaut werden vor allem Weizen, Roggen, Gerste (Braugerste), sowie im geringen Umfang Hartweizen, Triticale, Hafer und Mais, die zusammen über 50% der landwirtschaftlichen Anbaufläche in Sachsen-Anhalt ein-nehmen. (Angaben des MLU Sachsen-Anhalt)

Infolge dieses bedeutenden Getreideanbaus sind in Sachsen-Anhalt sowohl eine größere Zahl von Mühlenbetreiben ansässig, als auch viele Verarbeitungsbetriebe mit überregionaler Bedeutung wie Groß-bäckereien, mittelständische Bäckereien mit großen Filialnetzen, Her-steller von getreidebasierten Fertiggerichten (z.B. Pizza), sowie ein Stärkeverzuckerungsbetrieb. Daneben existiert weiterhin eine Vielzahl handwerklicher Bäckereien und Konditoreien.

Die Untersuchung von Getreideerzeugnissen spielt daher eine wichtige Rolle bei der risikoorientierten Arbeit der Lebensmittelüberwachungs-behörden und des LAV. Dies geschieht unter anderem auch durch Teamkontrollen der Lebensmittelüberwachungsbehörden zusammen mit Sachverständigen des LAV sowie durch die in diesem Bericht dar-gestellte Untersuchungstätigkeit des LAV. Einen jahresübergreifenden Überblick über die Beanstandungsquoten der verschiedenen Getreide-erzeugnisse gibt das Diagramm.

Die zugrunde liegenden Ergebnisse werden bei den einzelnen Waren-gruppen dargestellt. Auffällig ist die deutlich erhöhte Beanstandungs-quote bei Feinbackwaren (Warengruppe 18), bei einer gegenüber 2007 geringeren Probenzahl. Einer der Gründe hierfür kann die in 2008 systematisch angewandte risikoorientierte Probenplanung des LAV in Verbindung mit der Risikoeinstufung der Betriebe durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden sein. Demnach sind zielgerichte-ter als bisher mangelhafte Proben zur Untersuchung gelangt, was eine höhere Effizienz bedeutet (aber nicht weniger Arbeit). Die nächsten Jahre müssen zeigen, ob sich dies bestätigt.

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Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008

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Lebensmittelüberwachung tenden-ziell eine „Negativauswahl“ darstellt (auffällige Proben werden bevor-zugt entnommen) und eben keine statistische Prüfung ist, wie sie das Eichrecht hier fordert, ist ein Anteil von ca. 10% deutlich untergewich-tigen Proben doch auffällig. Die Befunde mit deutlichen Minusab-weichungen wurden den Lebens-mittelüberwachungsbehörden mit- geteilt, mit der Empfehlung dies vor Ort an einer größeren Anzahl Brote, ggf. durch die Eichämter zu überprüfen. Grob abweichende Angaben des Gewichtes können auch lebensmittelrechtlich als irre-führend beanstandet werden.

Hinsichtlich möglicher Kontami-nanten stehen an erster Stelle Mycotoxine. Der Höchstwert der positiven Proben für DON lag bei 558 µg/kg in einer Probe Wei-zenbrötchen und somit über dem gesetzlichen Höchstwert von 500 µg/kg in Brot und Kleingebäck. Das hierfür verwendete Mehl war jedoch bereits aufgebraucht und die Untersuchung einer Verfolgs-probe an einem vergleichbaren Mehl ergab einen hohen, aber nicht den gesetzlichen Höchst-wert übersteigenden Gehalt an DON im Mehl (s. WG 16). Unproblematisch waren die Unter-suchungsergebnisse auf Schwer- metall-Rückstände, auf möglicher- weise gentechnisch veränderte Zutaten und auf Pflanzenschutz-mittelrückstände. Die Untersu-chungen auf Acrylamid ergaben,

unter Berücksichtigung der Mes-sunsicherheit keine Überschrei-tungen der Signalwerte.Nicht zum Verzehr geeignet waren mehrere Beschwerdeproben oder Verdachtsproben wegen Schim-melbefall, Verschmutzung oder intensivem Lösungsmittelgeruch (fertigverpacktes Schnittbrot). Ein Semmelmehl wies erhöhte Gehalte an Schimmel auf. Ein Brot wurde tiefgekühlt in Selbst-bedienung in einer ungeeigneten löchrigen Verpackung angeboten. Weitere Beanstandungen betrafen Kennzeichnungsmängel wie z.B. fehlende QUID-Angabe zum Rog-genanteil bei Roggenmischbrot.

Derzeit wird auch wieder über Natriumchlorid („Kochsalz“) disku-tiert, da zu hoher Kochsalzverzehr eine Ursache für kardiovaskuläre Erkrankungen sein kann. Der Verzehr von Backwaren trägt zur Gesamtaufnahme an Kochsalz deutlich bei. Andererseits ist die Zugabe von Kochsalz zu Brot aus technologischen Gründen notwen-dig und unterhalb eines gewissen Kochsalzgehaltes schmeckt Brot auch einfach nicht. Von den ca. 160 untersuchten Proben liegen nur sehr wenige über 2% Koch-salz, allerdings auch nur wenige unter 1% Kochsalz (was ca. 400 mg Natrium/100g Brot entsprä-chen). Der Mittelwert liegt hier bei 1,4% Natriumchlorid in Brot und Kleingebäck.

Warengruppe 18: Feinbackwaren

Von 395 untersuchten Proben waren 80 (20,3%) zu beanstanden.

Die Vielzahl der zur Warengruppe 18 Feinbackwaren zählenden Lebensmittel – als unverpackte Lebensmittel meist aus Bäckereien und Konditoreien und als fertig verpackte Proben überwiegend aus dem Einzelhandel – wurde entsprechend ihrer Beschaffenheit und Auslobung produktspezifisch untersucht. Im Mittelpunkt stehen dabei mikrobiologische Untersu-chungen an leichtverderblichen Produkten, Nachweis und Bestim-mung von Zusatzstoffen und die Überprüfung auf wertbestimmende Zutaten.

Die Herkunft der Proben war unge-fähr wie folgt:

Handwerkliche Bäckereien und Konditoreien mit keiner oder wenigen Filialen, Cafés

63%

mittelständische hand-werkliche Bäckereien und Konditoreien mit mindestens 10 Filialen

18%

Großbäckereien 3%

Lebensmittelhandel 16%

Der relativ geringe Anteil an Proben aus Großbäckereien resultiert daraus, dass nur 2 der 12 in Sachsen-Anhalt ansässigen Großbäckereien Feine Backwa-ren im größeren Umfang, und drei weitere im Nebensortiment herstellen.

Überwiegend handelt es sich um Feine Backwaren im engeren Sinne, ca. 13% der Proben waren Dauerbackwaren (Kekse etc.). Die Feinen Backwaren aus hand-werklichen und mittelständischen Betrieben sowie Cafés verteilen sich etwa wie folgt:

Brotgewichte 2008 in %Abb. 18

3,6

7,1

34,5

54,8

0,0

10,0

20,0

30,0

40,0

50,0

60,0

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Jahresbericht 2008 • Untersuchungsergebnisse

„hochwertige“ Produkte, z.B. Schwarzwälder Kirsch-torte, Frankfurter Kranz, Sachertorte, Baumkuchen etc.

4%

Produkte mit Auslobung „Buttercreme“, „Sahne“ „Joghurt“, „Quark“ etc.

20%

gefüllter Bienenstich, Donauwellen, Obststücke

11%

gefüllte Brandteigstücke, z.B. Eclair, Windbeutel

13%

andere Produkte mit Creme- oder Puddingfül-lungen ohne besondere Spezifikation

44%

durchgebackene Kuchen 6%

Im Berichtsjahr ergab sich erfreu-licherweise keine Beanstandung wegen einer Gesundheitsge-fährdung.

Die mikrobiologische Beurteilung richtete sich wieder nach den bewährten Empfehlungen der Kommission Lebensmittel-Mikro-biologie und –Hygiene der Deut-schen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie, die allgemeine Anerkennung gefunden haben. Entsprechend diesen Empfehlun-gen wurde bei Feinbackwaren, deren mikrobiologische Untersu-chung einer Überschreitung der sog. Richtwerte, aber noch nicht der Warnwerte ergab, noch keine Beanstandung ausgesprochen, sondern es erfolgte eine Ergeb-nismitteilung mit der Empfehlung, beim Hersteller eine Hygienekon-trolle durchzuführen mit Verweis auf VO 852/2004; dies war bei 32 Proben erforderlich. Bei deutlicher Überschreitung der Warnwerte der DGHM wurde die Probe als nachteilig beeinflusst im Sinne der LMHV beurteilt. Sofern Fäkalindi-katoren wie E. coli oder potentiell pathogene Mikroorganismen in einer noch nicht gesundheitsge-fährdenden Konzentration vor- handen waren, wurde das Lebens-mittel als nicht zum Verzehr geeig-net beanstandet nach Art.14 der VO 178/2002.

Wertminderungen spielen eine Rolle bei Produkten, für die nach allgemeiner Verkehrsauffassung die ausschließliche Verwendung

bestimmter Zutaten üblich ist, z.B. Butter in Butterstollen, But-tercreme in Frankfurter Kranz, Schokolade als Glasur bei Baum-kuchen oder die Verwendung kakaohaltiger Fettglasuren ohne ausreichende Kenntlichmachung, wenn bestimmte Mindestgehalte üblich sind, oder wenn bestimmte Zutaten besonders ausgelobt werden. Beanstandungen erga-ben sich insbesondere wegen der Verwendung von Margarine statt Butter und von kakaohaltiger Fett-glasur statt Kuvertüre.

Beanstandungen wegen fehlender Kenntlichmachung von Zusatzstof-fen betrafen überwiegend synthe-tische Farbstoffe, sowie vereinzelt Konservierungsstoffe, überwie-gend in unverpackt abgegebenen Backwaren.

Kennzeichnungsmängel bei fertig verpackten Backwaren aus dem Einzelhandel betrafen in diesem Jahr gehäuft allgemeine Kenn-zeichnungsmängel bei Produkten aus dem Ausland (insb. Ostasien). Auch war wieder auffällig, dass viele handwerkliche Hersteller bei fertig verpackten Produkten (z.B. Gebäck, Stollen) immer noch Probleme haben den Wegfall der „25%-Regel“, infolge der erwei-terten Allergen-Kennzeichnung, für zusammengesetzte Zutaten wie Margarine, Schokolade oder Marzipan, umzusetzen, sowie mit der „QUID“-Kennzeichnung (men-genmäßige Deklaration wichtiger Zutaten).

Warengruppe 20: Salate, Mayonnaise

Von 446 untersuchten Proben waren 80 Proben (17,9%) zu beanstanden.

Mikrobiologische und sensori­sche Beschaffenheit

In einer lose in den Verkehr gebrachten Probe Fleischsalat wurde neben den Tierarten Rind und Schwein auch die Tierart Pute nachgewiesen. Dies spricht für die Verwendung von Putenfleisch, von Putenseparatorenfleisch oder für ein Umarbeiten von Fleisch-

erzeugnissen aus Pute zur Her- stellung der Fleischsalatgrundlage. Gemäß den Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse kann als Ausgangsmaterial für die Fleischsalatgrundlage sehnen-reiches Rindfleisch und/oder fett-gewebereiches Schweinefleisch verwendet werden - nicht jedoch Putenfleisch. Die Probe wurde wegen Irreführung beanstandet.

Zwei weitere Proben waren als irreführend zu beanstanden, da sie mit der Angabe „ohne Konser-vierung“ in den Verkehr gebracht wurden. Bei diesen Proben wurde der Konservierungsstoff Natrium-nitrit verwendet. Des Weiteren sind bereits die Verwendung von Genusssäuren zur Herstellung von Feinkostsalaten und die Kühllagerung konservierend und schützen vor raschem Verderb, so dass auch aus diesem Grunde die Angabe „ohne Konservierung“ irreführend ist. Eine große Anzahl von Salatproben wies erneut einen sehr hohen Keimgehalt auf. Besonders beim Gesamtkeim-, Enterobakterien- bzw. Hefegehalt waren die Richt- und Warnwerte der Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie über-schritten.

6 Salatproben wurden wegen gravierender sensorischer bzw. mikrobiologischer Mängel als nicht zum Verzehr geeignet beanstandet.

Eine Probe Gurkensalat stand unter deutlich sichtbarem Gas-druck. Deckel und Boden der Verpackung waren bereits nach außen gewölbt. Im Geruch und Geschmack wurde die Probe als alt, unrein, hefig-gärig und damit als verdorben eingeschätzt.

Fünf Proben lose in den Ver-kehr gebrachter Feinkostsalate (drei Proben Fleischsalat, ein Käsesalat, ein Wurstsalat) wurde aufgrund von deutlich wahrnehm-baren Abweichungen in Geruch und/oder Geschmack beanstan-det. Bei diesen Erzeugnissen wurden die sensorischen Abwei-chungen durch den nachgewie-senen Keimgehalt untermauert.

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Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008

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Damit blieb das hohe Niveau an auffälligen Befunden gegenüber den Vorjahren erhalten. Der weit überwiegende Anteil der zu bemängelnden Proben stammte aus der handwerklichen Herstel-lung. Die mehrfachen Nachweise potentiell pathogener Enterobak-terien sowie von Listeria monocy-togenes, Clostridium perfringens, Staphylococcus aureus und diversen Schimmelpilzen sind ein Hinweis für gravierende hygi-enische Mängel bei Herstellung und Lagerung bzw. Verwendung von ungeeigneten Vor- und Zwi-schenprodukten. Es erfolgten ent- sprechende Hinweise zum Hygie-nemanagement an die Hersteller, insbesondere die Durchführung und Auswertung von Eigenkont-rollen zu verbessern.

ZusatzstoffeDie rechtskonforme Kenntlichma-chung von Zusatzstoffen ist nach wie vor ein gravierendes Problem insbesondere bei der handwerkli-chen Herstellung von Feinkostsa-laten und -soßen. Ca. die Hälfte der Beanstandungen bei den Fein-kosterzeugnissen resultiert aus der nicht vorhandenen oder feh-lerhaften Kenntlichmachung von Zusatzstoffen.

Schwerpunktmäßig wurde auf die Kenntlichmachung von Konservie-rungs- und Süßstoffen geprüft. Bei einer Vielzahl lose abgegebener Salate und Soßen waren die in technologisch wirksamer Menge vorhandenen Konservierungs-stoffe Benzoesäure und Sorbin-säure nicht kenntlich gemacht. Der

analytisch nachgewiesene Süß-stoff Saccharin, der häufig durch andere zusammengesetzte Zuta-ten in das Endprodukt gelangte, war bei mehreren lose abgegebe-nen Feinkostsalaten nicht angege-ben. Bei mehreren Proben fehlte weiterhin die korrekte Kenntlich-machung der Süßungsmittel i.V.m. der Verkehrsbezeichnung.

Kennzeichnungsmängel und sonstige Beanstandungen25 in Fertigpackungen abge-gebene Feinkosterzeugnisse wiesen Kennzeichnungsmängel auf. Viele Kennzeichnungsfehler traten wiederum bei der Angabe des Zutatenverzeichnisses auf. Insbesondere war die Reihenfolge der Zutaten nicht rechtskonform angegeben, fehlten Klassenbe-zeichnungen von Zusatzstoffen oder waren die Einzelzutaten zusammengesetzter Zutaten nicht angegeben. Mehrere Zutaten waren nicht mit der korrekten Ver-kehrsbezeichnung angegeben und/oder kurzfristige Änderungen der Zusammensetzung der Salate wurden nicht berücksichtigt. Bei weiteren Proben waren der Her-steller bzw. Inverkehrbringer und/oder das Mindesthaltbarkeitsda-tum fehlerhaft angegeben.

Warengruppe 21: Pudding, Dessertspeisen

Von 39 Proben wurden 7 bean­standet (18,0%)

In der Gastronomie wird die Her-stellung eines Desserts als die Königsdisziplin angesehen. In der

Lebensmittelüberwachung haben die Desserts einen etwas geringe-ren Stellenwert, was an der an der Zahl der im Jahr 2008 genomme-nen Proben zu erkennen ist.

Bei vier Dessertzubereitungen aus einem ASIA-Laden wurde eine Beanstandung ausgesprochen, da im Zutatenverzeichnis als Zutat „pflanzliches Milchpulver“, welches sich aus Glucose, Palmkernöl und Kasein zusammensetzt, aufge-führt wird. Gemäß der VO (EG) 1234/2007 sind Milcherzeug-nisse ausschließlich aus Milch gewonnene Erzeugnisse. Bei der genannten Zutat wurde nur ein Teil der Milcheiweißfraktion, näm-lich das Kasein, isoliert und das Milchfett durch Palmkernöl sowie der Milchzucker durch Glucose ersetzt. Damit handelt es sich nicht mehr um ein Milchpulver im Sinne der genannten Verordnung.

Weitere Beanstandungsgründe waren Kennzeichnungsmängel so- wie eine unzulässige Verwendung des Süßstoffes Cyclamat (Über-schreitung der Höchstmenge) und die nicht kenntlichgemachte Ver-wendung eines Farbstoffes in einer Probe Pudding.

Die Ergebnisse der mikrobiologi-schen Untersuchungen der ein-gereichten Proben war unauffällig, was umso erfreulicher ist, da auch Proben von verschiedenen Anbie-tern mit einem Anteil an Frischobst, was sich bei unsachgemäßer Ver-arbeitung und Lagerung negativ auf den mikrobiologischen Status auswirkt, zur Untersuchung einge-reicht wurden.

Beanstandungsgrund Anzahl

Verstöße gegen unmittel-bar geltendes EG-Recht (ausgenommen Kenn-zeichnung und mikrobio-logische Verunreinigung)

4

Verstöße gegen Kenn-zeichnungsvorschriften

2

Zusatzstoffe, fehlende Kenntlichmachung

1

Zusatzstoffe, unzulässige Verwendung

1

Beanstandungsgründe bei Salaten, MayonnaisenAbb. 19

Zusatzstoffe49%

nicht zum Verzehr geeignet

7%

Verstöße gegen LMHV

9%

wertgemindert1%

irreführend5%

Kennzeichnungs-mängel

29%

Beanstandungsgründe bei Pudding und Tabelle 6 Dessertspeisen

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Jahresbericht 2008 • Untersuchungsergebnisse

Die Summe der Beanstandungs-gründe ist höher als die Zahl der beanstandeten Proben, da einige Proben mehrere Mängel und damit mehrere Beanstandungsgründe aufwiesen.

Warengruppe 22: Teigwaren

Von 78 untersuchten Proben waren 12 (15,4%) zu bean­standen.

Nudeln stehen in vielen Haushal-ten in scharfer Konkurrenz zu Kar-toffeln, aber insbesondere in den jüngeren Generationen nimmt die Beliebtheit der Nudeln stetig zu. Nach Angaben der Fachverbände stieg der durchschnittliche Nudel-verzehr pro Person in Deutsch-land seit Beginn der 90iger Jahre um 55% auf heutige 7kg Nudeln/Jahr. Damit liegen die Deutschen im Nudelkonsum europaweit in der Spitzengruppe.

Hierzulande werden Nudeln über-wiegend aus (Hart)Weizengrieß mit oder ohne Ei, im Einzelhandel meist in getrockneter Form, selte-ner frisch zum Verkauf angeboten. Insbesondere aus asiatischen Län-dern kommen Nudeln auf Basis von Reis oder anderen stärkerei-chen Pflanzen, z.B. Mungobohne oder Sojabohne.

Im Berichtszeitraum ergaben sich eine größere Anzahl Bean-standungen bei einigen Chargen asiatischer Nudeln auf Reis- oder Mungobohnenbasis, wegen deut-lich erhöhter Aluminiumgehalte (ca. 60-100 mg/kg getrocknete Nudeln). Für Aluminium sind derzeit in derartigen Lebensmitteln keine Höchstwerte festgelegt. Die EFSA hat in einer Stellungnahme jedoch für die lebenslange Aufnahme von Aluminium eine gesundheit-lich unbedenkliche wöchentliche Aufnahmemenge (TWI – tolerable weekly intake) von 1 mg/kg Kör-pergewicht festgesetzt. Auf der Basis von Verzehrgewohnheiten von Kindern ergab sich bei den stark kontaminierten Nudeln eine über 50%ige Ausschöpfung des TWI. Angesichts der möglichen Aluminium-Aufnahme auch aus

anderen Quellen ist dies nicht tolerierbar und die Nudeln sind als nicht zum Verzehr geeignet zu beurteilen.

Eine weitere Probe Schnellkoch-nudeln war wegen Befall mit Käfern nicht zum Verzehr geeignet. Mela-min war in keiner der untersuchten Proben nachweisbar. Gentech-nisch veränderter Reis war in einer Probe Reisnudeln in Spuren nachweisbar.

Weitere Beanstandungen betra-fen die nachteilige mikrobielle Beeinflussung von zubereiteten Nudeln aus Imbisseinrichtungen, fehlende Kenntlichmachung von Geschmacksverstärker (Glutamat) ebenfalls dort, sowie bei fertig verpackten Nudeln Kennzeich-nungsfehler und fehlerhafte Nährwertangaben.

Warengruppe 23: Schalenobst, Hülsenfrüchte und Ölsaaten

Von 104 untersuchten Proben waren 5 (4,8%) zu beanstanden.

Einen Überblick über die einge-gangenen Proben zeigt Abbildung 20.

Dabei wurden 54% (25 Proben) der Nüsse bzw. Schalenfrüchte auf Mykotoxine untersucht. Nur bei einer Probe Pistazien wurde der festgelegte Höchstgehalt an Aflaxtoxin B1 mit 11 µg/kg und die Summe der Aflatoxine B1, B2, G1 und G2 mit 12,4 µg/kg deutlich überschritten.

Diverse Sojaerzeugnisse zeigten bis auf eine Probe keinen Anteil an gentechnisch veränderten Orga-nismen (GVO) – in diesem einen Fall muss vor Ort geprüft werden, ob die ermittelte Konzentration an GVO eine zufällige Kontamination

darstellt. Zwei Soja-Reis-Drinks wiesen einen zu geringen Cal-ciumgehalt im Vergleich zur deklarierten nährwertbezogenen Angabe auf der Verpackung auf und mussten als irreführend bean-standet werden.

20 Proben dieser Warengruppe wurden im Rahmen eines Monito-ringprogramms zur Untersuchung der Cadmiumgehalte eingereicht. Nachfolgende Tabelle zeigt die ermittelten Cadmiumgehalte auf:

Matrix Pro-ben-anzahl

durchschnittliche Cadmiumgehalte im essbaren Anteil in µg/kg

Sonnen-blumen-kerne

8 8,7

Mandeln 7 186,0

Kokos-nüsse

3 12,1

Hasel-nüsse

2 7,3

Eine weitere Beanstandung betraf eine Beschwerdeprobe Sonnen-blumenkerne, die bereits während der Sinnenprüfung durch einen phenolischen Geruch auffiel, der analytisch durch den Nachweis von Di- und Triphenol bestätigt werden konnte. Damit wurde die Probe als nicht zum Verzehr geeignet beurteilt.

Warengruppe 24: Kartoffeln

Von 43 untersuchten Speise­kartoffeln war 1 Probe (2,3%) zu beanstanden

Die eingereichten Speisekartoffeln wurden auf Rückstände von Pflan-zenschutzmitteln, Schwermetallen und Nitrat untersucht. Auffällig-keiten hinsichtlich dieser Unter-suchungsparameter gab es nicht. Der durchschnittliche Nitratgehalt lag bei 258 mg/kg. 38 Proben stammten aus Deutschland, davon 34,2% von Erzeugern aus Sach-sen-Anhalt. Weiterhin wurden 2 Proben aus Ägypten, 2 Proben aus Zypern und eine Probe aus Israel zur Untersuchung einge-reicht. Bei 8 Kartoffelproben aus

Hülsenfrüchte (10%)Sojaerzeugnisse (14%)

Ölsaaten (17%)

Sonstiges (15%)Nüsse, Schalenfrüchte

(45%)

Probenspektrum Warengruppe 23Abb. 20

Cadmiumgehalte in Proben von Scha-Tabelle 7 lenobst, Hülsenfrüchten und Ölsaaten

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Deutschland handelte es sich um Erzeugnisse aus ökologischem Anbau. Die Ergebnisse der Unter-suchungen auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln sind in der Abbildung 21 zusammengefasst.

In 42% der deutschen und in 20% der ausländischen Kartoffeln wurden Rückstände an Pflan-zenschutzmitteln nachgewiesen, wobei es sich hauptsächlich um Spuren des Insektizids DDT und um das Keimhemmungsmittel Chlorpropham handelte. Es wurden insgesamt 9 verschiedene Wirk-stoffe in den Kartoffelproben nach-gewiesen, maximal 2 Rückstände in einer Probe. Überschreitungen der erlaubten Höchstmengen wurden generell bei dieser Warengruppe nicht festgestellt. Bei einer von 8 untersuchten Kartoffelproben aus ökologischem Anbau wurden Spuren des Insektizids DDT festgestellt.

In insgesamt 5 Fällen wurden Spuren des Insektizids DDT nach-gewiesen, einem Wirkstoff, der bereits seit über 20 Jahren ein Anwendungsverbot besitzt, jedoch eine sehr hohe Persistenz im Boden aufweist. Die Gehalte lagen zwischen 0,001-0,006 mg/kg, der zulässige Höchstwert beträgt 0,05 mg/kg. Das Keimhemmungsmittel Chlorpropham konnte in 8 Kartoffel- proben festgestellt werden. Die An- wendung von Chlorpropham muss mit der Angabe „nach der Ernte be- handelt“ gekennzeichnet werden. 1 Probe Kartoffeln wurde beanstan-det, weil diese Kenntlichmachung nicht erfolgte. Weiterhin wurden in den untersuchten Kartoffelproben Rückstände der Fungizide Propamo- carb, Boscalid, Metalaxyl, Procymi-don, sowie die Insektizide Chlor- pyrifos und Clothianidin mit Gehal-ten unter 0,01 mg/kg ermittelt.

Kartoffelerzeugnisse

Von 34 Proben wurden 4 bean­standet (11,8%).

„Morgens rund,mittags gestampft,

Abends in ScheibenDabey will ich bleiben“

Johann Wolfgang Goethe, Wiesbaden d. 1 Sept. 1814

Bereits Goethe war ein großer Liebhaber der Kartoffel und der aus ihr hergestellten Speisen. Aus der Kartoffel werden auch heute noch eine Reihe Produkte hergestellt, die in der amtlichen Lebensmittelüberwachung unter dem Warengruppe 24 „Kartoffeln und Kartoffelprodukte“ zusam-mengefasst werden. Darunter fallen Pommes frites genauso wie Kartoffelpüreepulver und Kartoffelchips.

Ein auch in diesem Jahr wieder untersuchter Parameter war die Belastung von frittierten Pro-dukten mit Acrylamid. Die unter-suchten Proben lagen dabei alle unter den unter anderem beim BVL veröffentlichen Signalwerten. Außerdem wurden bei Kartoffel-chips mit einer Angabe der Nähr-werte diese untersucht. Speziell wurde dabei bei „Light“-Produkten darauf geachtet, ob einerseits der gekennzeichnete Nährwert tatsächlich 30% unter dem von

vergleichbaren Nicht-„Light“-Pro-dukten liegt, andererseits wurde analytisch ebenfalls eine Über-prüfung der angegebenen Werte durchgeführt. Es ergab sich bei einem Produkt (Kartoffelchips) eine Beanstandung. Die Nährwert-kennzeichnung erfolgte in korrek-ter Weise (Fettgehalt 30g/100g), allerdings wurde analytisch ein Fettgehalt von rund 38 g je 100 g bestimmt.

Weitere Beanstandungsgründe im Jahr 2008 bei den Kartoffelpro-dukten waren Kennzeichnungs-mängel bei zwei Proben. Als nicht zum Verzehr geeignet wurde eine Probe einer Kartoffel mit großflä-chigen Braunfärbungen beurteilt.

Beanstandungsgründe Anzahl

Verstöße gegen Kennzeich-nungsvorschriften

2

Irreführend Art.16VO(EG)178/2002,§11(1)LFGB

1

Nicht zum Verzehr geeignet (andere Ursachen)

1

Ergebnisse der Untersuchungen auf Pflanzenschutzmittelrückstände in KartoffelnAbb. 21

0

5

10

15

20

25

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Gesamtprobenzahl Proben mit Rückständen

Häufigkeit der nachgewiesenen PflanzenschutzmittelAbb. 22

0 1 2 3 4 5 6 7 8

Procymidon

Metalaxyl

Clodinafop-propargyl

Clothianidin

Chlorpyrifos

Boscalid

Propamocarb

DDT

Chlorpropham

Anzahl der Proben

Tabelle 8 Beanstandungs-gründe bei Kartoffelerzeug-nissen

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Jahresbericht 2008 • Untersuchungsergebnisse

Warengruppe 25: Frischgemüse

Von 258 untersuchten Proben waren 2 (0,8%) Proben zu beanstanden

Die im LAV eingegangenen Gemü-seproben wurden vorwiegend auf Rückstände von Pflanzenschutz-mitteln und Nitrat untersucht.

153 Proben stammten aus Deutschland, davon 54,9% von Erzeugern aus Sachsen-Anhalt. Weiterhin wurden Gemüsepro-ben aus Ägypten, Argentinien, Belgien, Griechenland, Italien, Israel, Marokko, Niederlande, Österreich, Polen und Spanien zur Untersuchung eingereicht, wobei die Niederlande mit 36 Proben und Spanien mit 23 Proben die Hauptherkunftsländer neben Deutschland waren.Bei den untersuchten Gemüsesor-ten handelte es sich hauptsächlich um Tomaten, Möhren, Zwiebeln, Spargel, Rosenkohl, Kopfsalat, Paprika, Radieschen, Gurken, Spinat, Rucola, Grüne Bohnen, Zucchini, Porree und Kohlrabi. Insgesamt 29 Proben dieser Warengruppe entstammten dem ökologischen Landbau.

In 40% der deutschen und in 81% der ausländischen Gemüsepro-ben wurden Rückstände an Pflan-zenschutzmitteln nachgewiesen. Besonders viele Mehrfachrück-stände (mehr als 5 Rückstände in einer Probe) wurden wiederum in Tomaten, Rosenkohl, Kopf-salat, Paprika und Rucola ermit-telt. Maximal konnten in einer Probe Kopfsalat aus Belgien 10 unterschiedliche Wirkstoffe nach-gewiesen werden.

2 Gemüseproben – eine Probe Gurken (Spanien) und eine Probe Tomaten (Marokko) – wurden aufgrund von Höchstmengen-überschreitungen an Pflanzen-schutzmitteln beanstandet. Bei den Tomaten handelte es sich um den insektizid wirkenden Stoff tau-Fluvalinat und bei der Gurke um das Akarizid Acrinathrin. Für beide Wirkstoffe gibt es für die jewei-lige Gemüseart keine spezielle

Höchstmenge, daher ist die für pflanzliche Lebensmittel allgemein geltende Höchstmenge von 0,01 mg/kg maßgebend.

Hinsichtlich der Nitratgehalte gab es bei den untersuchten Gemüse-proben (ausgenommen Rucola) keine Auffälligkeiten. Verschie-dene Gemüsesorten u.a. auch Rucola sind dafür bekannt, dass sie je nach Jahreszeit und Anbau-gebiet natürlicherweise hohe Gehalte an Nitrat aufweisen. Der durchschnittlich hohe Nitratgehalt von 5700 mg/kg in den untersuch-ten Proben entspricht unseren Erfahrungswerten der letzten Jahre.

Warengruppe 26: Gemüseerzeugnisse

Von 218 untersuchten Proben waren 18 (8,3%) zu beanstanden.

Im Zuge der polizeilichen Ermitt-lungen gegen einen Lebens-mittelhändler wurden durch die zuständigen Behörden eine Viel-zahl von Verdachtsproben aus dem Lebensmittellager sowie den Verkaufsstellen zur Untersuchung eingereicht. Im Bereich der Waren-gruppe Gemüseerzeugnisse wur-den 13 Proben untersucht. Dabei handelte es sich überwiegend um Gemüsekonserven.

Anzahl der untersuchten Proben je GemüsesorteAbb. 23

0

5

10

15

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50

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ahl d

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n

Kohl

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Proben mit MehrfachrückständenAnzahl der Proben mit MehrfachrückständenAbb. 24

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Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008

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Ein Algenerzeugnis musste wegen seines hohen Jodgehal-tes als gesundheitsschädliches Lebensmittel beanstandet werden. Bei diesem als Meerkrautsalat bezeichneten, für den Direktver-zehr bestimmten Algensalat ist die in Deutschland insgesamt maxi-mal tolerierbare Tageszufuhr von Jod bereits beim Verzehr von 6,2 g des Lebensmittels, die maximal tolerierbare Tageszufuhr von Jod aus Algenerzeugnissen beim Ver-zehr von 2,5 g erreicht. Wird ein Verzehr von 100 g Salat zugrunde gelegt, ergibt dies eine 40-fache Überschreitung der in Deutschland tolerierten maximalen Jodzufuhr aus Algenerzeugnissen pro Tag.Des Weiteren waren zwei der ein-gereichten Gemüseerzeugnisse bereits verdorben sowie weitere 5 Erzeugnisse hinsichtlich ihres Genusswertes und ihrer Brauch-barkeit derart gemindert, dass sie deutlich von der Verkehrs-sauffassung für die jeweiligen Erzeugnisse abwichen. Zusätzlich wurden 8 Kennzeichnungsmängel beanstandet.

Im Rahmen des europaweiten Kontrollprogramms für Nitrat in Spinaterzeugnissen wurden 2008 insgesamt 25 Proben untersucht. Die folgende Abbil-dung zeigt zusammenfassend die Unersuchungsergebnisse. Höchstmengenüberschreiungen wurden nicht registriert.

Warengruppe 27: Pilze

Von 31 untersuchten Proben waren 2 (6,5%) zu beanstanden.

Schwerpunkt der Kontrollen war auch in diesem Jahr wieder die Untersuchung von frischen

Pfifferlingen aus Osteuropa bezüg-lich der Belastung mit radioakti-vem Cäsium 134/137. Wegen der kürzeren Halbwertszeit wird das Cäsium 134-Isotop generell nicht mehr nachgewiesen. Auch bezüg-lich des Cäsium 137-Isotops kam es bei keiner der 19 untersuchten Proben zu einer Überschreitung der zulässigen Höchstmenge von 600 Bq/kg Frischpilze. Im Ver-gleich zum Vorjahr lag die gemes-sene Belastung mit radioaktivem Cäsium deutlich unter den ermittel-ten Werten des Vorjahres. 13 der untersuchten Pfifferlinge lagen mit ihrer Cäsium 134/137-Radioaktivi-tät unter dem Wert von 50 Bq/kg, davon 10 Proben unter dem Wert von 25 Bq/kg. Der Durchschnitts-wert aller gemessenen kumulier-ten Cs 134/137-Radioaktivitäten beträgt 62 Bq/kg Frischpilze; als Median wurde 24 Bq/kg Frisch-pilze ermittelt.

Details der Untersuchungsergeb-nisse können den Abbildungen entnommen werden.

Champignons und Shiitake-pilze aus den in Sachsen-Anhalt ansässigen Pilzzuchtbetrieben wurden bezüglich ihres Gehaltes an Cadmium und Blei untersucht. Die 5 untersuchten Proben waren

bezüglich der Schwermetallge-halte unauffällig und wiesen somit auch keine Höchstmengenüber-schreitung auf.

Warengruppe 28: Pilzerzeugnisse

Von 21 untersuchten Proben waren 2 (9,5%) zu beanstanden.

Zur Untersuchung kamen überwie-gend getrocknete Pilze sowie 2mal zubereitete Pilze als Beschwerde- bzw. Verdachtsprobe sowie eine Pilzkonserve als Vergleichsprobe.

Bei einer Verdachtsprobe von zubereiteten Champignons aus einer Gasstätte wurde der Ver-derb der Pilze sowohl sensorisch als auch mikrobiologisch nachge-wiesen. Die Probe wurde als zum Verzehr nicht geeignet beurteilt. Im Gegensatz dazu konnte bei der

Nitratgehalte [mg/kg] in Spinaterzeug-Abb. 25 nissen; Untersuchungsergebnisse

0

1

2

3

4

5

6

7

8

9

Anz

ahl d

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robe

n

<500 501-1000 1001-1500 1501-2000 2001-2500Nitratgehalt [mg/kg]

gemessene Cs 134/137-Radioaktivität der PfifferlingeAbb. 26

Verteilung der Cs 134/137-Radioaktivität auf die ProbenAbb. 27

0 312

29

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39

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0

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Cs 13

7 [ßg

/kg]

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19Proben

201 - 300 [Bq/kg]101 - 200 [Bq/kg]

51 - 100 [Bq/kg]

26 -50 [Bq/Kg]

< 25 [Bq/kg]

Als hygienisch sensibel sind nach wie vor getrocknete Pilze zu bewerten. Die gesundheitli-che Gefahr ist durch Salmonellen und Bacillus cereus mit Ente-rotoxinbildungsvermögen ge- geben, wobei Bacillus cereus das hitzelabile Diarrhoe-Toxin und das hitzestabile Emetische Toxin bilden kann.

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Jahresbericht 2008 • Untersuchungsergebnisse

eingereichten Beschwerdeprobe und der dazugehörigen Konserve keine Abweichung festgestellt werden. Die Proben wurden als arteigen für Pilze in Konserven, die aus eingesalzener Rohware hergestellt werden, beurteilt.

Aus diesem Grund wurden die im Vorjahr begonnenen Untersuchun-gen von Trockenpilzen schwer-punktmäßig fortgesetzt. Es wurden 18 Proben getrockneter Pilze, überwiegend asiatischer Herkunft, untersucht. Entnommen wurden die Pilze sowohl in Restaurants als lose Ware, als auch im Handel (Großhandel, Einzelhandel, spe-zielle asiatische Handelseinrich-tungen). Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die mikrobiologische Beschaffenheit der Trockenpilze weitgehend gebessert. Salmonel-len konnten in keiner der Proben nachgewiesen werden. 13 der untersuchten Trockenpilze waren mikrobiologisch völlig unauffällig. In 5 der untersuchten Proben wurde Bacillus cereus nachgewie-sen, davon in 3 Proben in einer Konzentration unter 15.000 KbE/g und ohne Enterotoxinbildungsver-mögen. Zwei der eingesendeten Pilzproben enthielten Bacillus cereus in einer Konzentration von 52.000 KbE/g bzw. einer geschätzten Konzentration von 3.000 KbE/g bei gleichzeitigem Nachweis des Diarrhoe-Toxins. Beide Fertigpackungen der Pilze enthielten Zubereitungshinweise, die, konsequent eingehalten, nach bestimmungsgemäßen Verzehr eine Gesundheitsgefährdung nicht mehr erwarten lassen. In beiden Fällen wurde empfohlen, den Hersteller bzw. Importeur von den Befunden in Kenntnis zu setzen.

Vier Proben von getrockneten Pilzen wurden vorsorglich auf eine unzulässige Behandlung mit Gam-mastrahlen untersucht, sowie eine Probe auf das allergene Schwefel-dioxid. In keinen der Fälle erfolgte eine derartige Behandlung.

Warengruppe 29: Frischobst

Von untersuchten 273 Proben waren 12 (4,4%) zu beanstanden

Die eingereichten Obstproben wurden vorrangig auf Rück-stände von Pflanzenschutzmitteln überprüft. 115 Proben stammten aus Deutschland, wobei 66,1% dieser Proben von Erzeugern aus Sachsen-Anhalt kamen. Weitere Hauptherkunftsländer der ein-gegangenen Obstproben waren Spanien mit 53 Proben und Italien mit 44 Proben.

9 Proben wiesen Rückstände über der jeweils gültigen Höchst-menge auf, hier fielen besonders Erdbeeren und Äpfel auf. 75,8% (Vorjahr 67,6%) der Proben enthielten Mehrfachrückstände, wobei Weintrauben mit bis zu 11 Wirkstoffen, Äpfel mit bis zu 9 Wirkstoffen, Birnen und Erdbeeren mit bis zu 8 Wirkstoffen pro Probe besonders auffällig waren. Eine Litschiprobe war äußerlich stark verschimmelt und wurde daher beanstandet. Eine abgepackte Zitronen- und Orangenprobe aus dem ökologischen Landbau waren auf dem Etikett entsprechend gekennzeichnet, die Rückstands-untersuchung bestätigte die ökolo-gische Erzeugung. Die im Handel zusätzlich auf einem Schild neben der Ware angebrachte Kenn-zeichnung wies abweichend von der Originalkennzeichnung eine Oberflächenkonservierung der Zitrusfrüchte aus. Diese falsche Angabe auf dem Schild wurde beanstandet. Eine Apfelprobe war als „Öko-Apfel“ ausgelobt, enthielt jedoch verschiedene Insektizide und Fungizide, so dass hier eine Irreführung vorlag.

Warengruppe 30: Obstprodukte

Von 158 untersuchten Proben waren 27 (17,1%) zu beanstanden.

Im Rahmen der Untersuchung von verzehrfertigem Obst, das

abgepackt im Handel angeboten wird, ergaben sich bei 9 von 48 insgesamt untersuchten Proben Beanstandungen. In 8 Fällen war die Kennzeichnung unvollständig oder unzutreffend.

Ein Obstsalat mit einer Keimzahl an Enterobakterien von 1 Million pro Gramm wurde als nachtei-lig beeinflußt beurteilt. Bei den nachgewiesenen Enterobakterien handelte es sich mit Pantoea agglomerans und Klebsiella oxy-toca um Mikroorganismen, die auch den Darm des Menschen besiedeln.

16 Smoothie-Proben wurden im Jahr 2008 untersucht. Die mik-robiologische Beschaffenheit der Proben gab keinen Anlass zur Beanstandung, ebenso die Ergebnisse der Untersuchung von 9 Proben auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln.

Dem Bereich der Obstprodukte zuzurechnen ist eine neue Erzeugnisgruppe, die gemeinhin als „Smoothie“ bezeichnet wird. Mit der häufig gewählten Ver-kehrsbezeichnung „Fruchtzube-reitung …“ handelt es sich um Erzeugnisse eigener Art, für die rechtliche Vorgaben nicht existieren.

Für Smoothies (engl.: „smooth“ = „fein, gleichmäßig, cremig“) werden vor allem Fruchtmark oder Fruchtpüree verarbeitet, denen meist noch Fruchtsäfte, zuweilen auch kleine Fruchtstü-cke zugesetzt werden.

Die Produkte werden oft als Ersatz für eine (oder mehrere) der empfohlenen Portionen Obst und Gemüse beworben. Der gesund-heitliche Wert der Smoothies ist nicht generell abzustreiten, doch sind mit der Verarbeitung der Früchte Verluste an Nährstof-fen und weiteren Inhaltsstoffen verbunden. Einen vollwertigen Ersatz für den Verzehr von Obst und Gemüse können sie daher nicht leisten.

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Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008

34

Warengruppe 31: Fruchtsäfte

Von 191 untersuchten Proben waren 23 (12,0%) zu beanstanden.

Die lose Inverkehrgabe von Fruchtsäften oder Fruchtnektaren erreicht bei weitem nicht die Aus-maße wie bei den Erfrischungsge-tränken, jedoch ist mit ähnlichen Problemen bei der mikrobiologi-schen Beschaffenheit sowie bei der Bezeichnung der Getränke zu rechnen.

8 Proben Fruchtsäfte oder –nek-tare, die lose in Verkehr gebracht wurden, gingen zur Untersuchung ein. Eine als „Bananensaft“ bezeichnete Probe mit der zusätz-lichen Angabe „Süßstoffe“ wurde als insgesamt irreführend gekenn-zeichnet beanstandet, da es sich weder um Bananensaft noch um ein süßstoffgesüßtes, sondern um ein zuckergesüßtes Getränk handelte. Die mikrobiologische Beschaffenheit dieser Proben gab in einem Fall Anlass zu einer Beanstandung.

4 Proben Fruchtsaft bzw. –nektar entsprachen auf Grund erhöhter Gehalte an Gärungsprodukten wie Milchsäure und Ethanol nicht der Verkehrsauffassung für diese Erzeugnisse.Bei der Beurteilung von Frucht-säften rückte im Berichtszeitraum die Kontamination insbesondere von Apfelsäften mit Aluminium ins Zentrum des Interesses. Die EFSA hat in einer Stellungnahme für die lebenslange Aufnahme von Aluminium eine gesundheit-lich unbedenkliche wöchentliche Aufnahmemenge (TWI – tole-rable weekly intake) von 1 mg/kg Körpergewicht festgesetzt. Ursache der Kontamination von Fruchtsäften ist die Lagerung in unbeschichteten Alu-Tanks. Diese Verfahrensweise muss als nicht sachgemäß angesehen werden. Erhöhte Aluminiumgehalte in Fruchtsäften von mehr als 8 mg/l sind technisch vermeidbar.In 2 Proben Apfelsaft sowie 2 Quittennektaren sachsen-anhaltinischer Hersteller wurde

Aluminium in deutlich höheren Gehalten festgestellt und die Proben als inakzeptabel kontami-niert beanstandet.

Den weitaus größten Teil der Beanstandungen bilden wiederum Kennzeichnungsmängel der ver-schiedensten Art. So fehlte trotz reichlich Platz auf der Verpackung, einem 5 l-Bag-in-box-Karton, die Angabe der Verkehrsbezeichnung bei einem Apfelsaft. Ein süßstoff-gesüßter Fruchtnektar wies nur eine unvollständige Nennung der Süßstoffe auf. Mindesthaltbarkeits-datum, unvollständige Nährwert-kennzeichnung, Klassennamen, Lesbarkeit von Angaben waren bei den Beanstandungsgründen vertreten.

Warengruppe 32: Alkoholfreie Erfrischungsgetränke

Von 252 untersuchten Proben waren 55 (21,8%) zu beanstanden.

Die Untersuchung von alkohol-freien Erfrischungsgetränken aus Schankanlagen ist ein fester Bestandteil der Tätigkeit im Rahmen dieser Warengruppe.

Zur Untersuchung vorgelegt wurden 91 Proben Erfrischungs-getränke aus loser Abgabe. Das Untersuchungsspektrum bein-haltete neben der Erfassung des mikrobiologischen Status die bei alkoholfreien Erfrischungsgeträn-ken gängigen Zusatzstoffklassen, die Überprüfung vorhandener Nährwertangaben und sonstiger Auslobungen.Von den 91 Proben waren 10 Proben zu beanstanden. Es handelte sich um folgende Bean-standungsgründe:

zum Verzehr nicht geeignet: • 1 Probefehlende Kenntlichmachung • von Konservierungsstoffen oder Farbstoffen (§ 9 Abs. 1 ZZulV) : 8 Probenfehlende Kenntlichmachung von • Süßstoffen (§ 9 Abs. 2 ZZulV): 1 Probefehlende Kenntlichmachung von • Koffein:

Trockenfrüchte wurden auf eine Kontamination mit Mykotoxi-nen untersucht. Bei einer Probe getrockneter Melonenkerne ergab die Untersuchung auf Aflatoxine B1, B2, G1 und G2 eine Höchst-mengenüberschreitung gemäß Mykotoxin-Höchstmengenverord-nung. Die Untersuchung von 9 Proben Feigen ergab diesbezüg-lich keine Beanstandung.

Insgesamt 9 Proben Trocken-früchte wurden auf Ochratoxin A untersucht. Eine Höchstmengen-überschreitung wurde nicht fest-gestellt. Eine Probe Feigen, als Beschwerde eingereicht, wurde als zum Verzehr nicht geeignet beur-teilt, da sich der Beschwerdegrund Schwarzschimmel bestätigte.

Das als Verdachtsprobe entnom-mene Erzeugnis „Getrocknete Bocksdornfrüchte“ wurde wie die beiden in Verfolg dieser Probe eingereichten Proben als zum Verzehr nicht geeignet beanstan-det. Die Proben wiesen mit durch-schnittlich 12000 mg schweflige Säure/kg einen extrem überhöhten Gehalt an diesem Zusatzstoff auf.

Rosinen, die in einem Einzelhan-delsgeschäft selbst abgepackt für die Kunden zur Selbstbedienung angeboten wurden, waren ohne jegliche Kennzeichnung und daher nach der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung zu beanstanden.

Weitere Beanstandungen der Kennzeichnung betrafen fehlende Klassennamen, unvollständiges Mindesthaltbarkeitsdatum sowie unvollständige Nährwertangaben.

Als Verdachtsprobe eingereichte Schattenmorellen in einer Glas-konserve waren zu erheblichen Teilen braun verfärbt und fleckig, so dass eine Wertminderung vorlag.

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Jahresbericht 2008 • Untersuchungsergebnisse

2 Probensonstige Beanstandungs-• gründe: 1 Probe

Bei der Beanstandungsrate ist in den vergangenen Jahren ein leichter Abwärtstrend zu beo-bachten. Von der Art der Bean-standungen sind insbesondere die hinsichtlich der Kenntlich-machung von Zusatzstoffen wei-terhin dominierend.

Wie in der Vergangenheit traten auch bei den übrigen Planproben die meisten Mängel im Bereich der Kennzeichnung auf.

Mit dem Inkrafttreten der Verord-nung (EG) 1925/2006 vom 20. Dezember 2006 über den Zusatz von Vitaminen und Mineralstof-fen sowie bestimmten anderen Stoffen zu Lebensmitteln ist der Umfang der erforderlichen Nähr-wertangaben bei Lebensmitteln, denen Vitamine und Mineralstoffe zugesetzt wurden, neu geregelt.

Bei derartigen Erzeugnissen, zu denen auch viele Erfrischungsge-tränke gehören, ist die als „big eight“ bekannte, umfangreiche Nährwert-kennzeichnung (entsprechend § 3 Abs. 2 Nr. 2 Nährwert-Kenn-zeichnungsverordnung) erforder- lich. Darüber hinaus sind natürlich die ausgelobten Vitamine bzw. Mineralstoffe zu deklarieren.Bei 15 Proben Erfrischungs-getränken, denen Vitamine zugesetzt wurden, war die Nähr-wertkennzeichnung gegenüber

den Forderungen der Verordnung (EG) 1925/2006 unvollstän-dig. Die Proben wurden daher beanstandet.

Das Bemühen kleinerer Herstel-lerbetriebe um neue Produkte, in denen auch einheimische Frucht-arten verarbeitet werden, führt nicht selten zu kuriosen Aufma-chungen dieser Kreationen. Es ist jedenfalls zu hoffen, dass die Angabe „Fruchtwasser“ im Zuta-tenverzeichnis eines Fruchtgeträn-kes nicht der Wahrheit entspricht. Wie diese unklare Angabe wurden weitere Auslobungen in der Etiket-tierung der Probe beanstandet.

Bei den im Rahmen der Bun-desweiten Überwachungsplanes 2007 untersuchten Erfrischungs-getränken mit Herkunft aus Osteuropa war eine hohe Bean-standungsrate festgestellt worden. Derartige Erzeugnisse wurden daher im Jahr 2008 wiederum ange-fordert. Von insgesamt 19 Proben dieser Herkunft waren 12 Proben zu beanstanden. Hauptgründe für die Beanstandungen waren Kennzeichnungsmängel (Ver-kehrsbezeichnung, unvollständige Zutatenangaben, Mindesthaltbar-keitsdatum, ausschließlich fremd- sprachige Angaben, Nährwert-kennzeichnung), die nicht rechts-konforme Kenntlichmachung von Süßstoffen sowie die zur Irrefüh-rung geeignete Aufmachung einer Probe „… safthaltiges Getränk“ mit der Darstellung von Früchten, deren Saft nicht enthalten war.

Zwei Beschwerdeproben gingen zur Untersuchung ein. Es handelte sich um geöffnete Packungen von aromatisierten Mineralwasserge-tränken, die durch Geruchs- und Geschmacksabweichungen auf-fielen. In beiden Fällen war die Beschwerde berechtigt.

Warengruppe 33: Wein

Von 345 untersuchten Proben waren 48 (13,9%) zu beanstanden.

Im Rahmen der amtlichen Wein-überwachung wurden im Unter-suchungszeitraum insgesamt 123 Proben mit Herkunft aus Saale-Unstrut entnommen. Neben bereits im Verkehr befindlichen Weinen wurden auch Proben auf verschiedenen Herstellungsstufen aus Weingütern, im Rahmen der amtlichen Qualitätsweinprüfung sowie Keltertrauben zur Überprü-fung der Rückstandsbelastung entnommen. Die Beanstandungs-quote bei Erzeugnissen aus Saale-Unstrut lag 2008 bei 13,8%.

Darüber hinaus wurden verschie-denste Erzeugnisse des Weinsek-tors überwiegend stichprobenartig im Handel entnommen, untersucht und beurteilt.

Die Untersuchung umfasste in der Regel die sensorische Beschaffenheit der Erzeugnisse, die allgemeine Zusammenset-zung (z.B. Alkoholgehalt, Extrakt, Säurespektrum, Zucker, Mine-ralstoffe), Identitätsparameter (Shikimisäure, Anthocyanmuster bei Rotwein), Zusatzstoffe (z.B. Schwefeldioxidgehalt, sonstige Konservierungsstoffe) sowie Rück-

Trend Beanstandungen 2000 - 2008

05

101520253035

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008

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gesamt davon zum Verzehr nicht geeignet / nachteilig beeinflußt davon fehlende Kenntlichmachung von Zusatzstoffen sonstiges

Trend Beanstandungen 2000 - 2008 bei alkoholfreien ErfrischungsgetränkenAbb. 28

Sachsen-Anhalt ist ein wein-bautreibendes Land. Etwa 90% der Anbaufläche des bestimm-ten Qualitätsanbaugebietes Saale-Unstrut befinden sich in Sachsen-Anhalt. Neben dem Landesweingut zählen insge-samt 46 Weingüter im Haupt- und Nebenerwerb sowie ca. 530 Traubenerzeuger zum Qualitäts-weinanbaugebiet.

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Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008

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standsuntersuchungen (Pflanzen-schutzmittel) und Kontaminanten (Ochratoxin und Schwermetalle). Weiterhin wurden die Bezeichnung und Aufmachung der Erzeugnisse hinsichtlich Rechtskonformität geprüft.

Insgesamt wurden bei 48 Proben beanstandeten (13,9%) 54 Rechts-verstößen registriert. Die Bean-standungsgründe sind folgender Abbildung zu entnehmen:

Als irreführend wurden Proben beurteilt, die wegen unzutreffen-der Herkunftsangabe, Rebsorte oder Alkoholangabe auffielen, wobei zur Irreführung geeignete Herkunft den Schwerpunkt dieser Beanstandungen bildete. Als sen-sorisch mangelhaft fielen in erster Linie Proben auf, die untypisch gealtert bzw. überlagert waren.

Zur Kontrolle einheimischer Trau-ben hinsichtlich ihrer Belastung mit Pflanzenschutzmitteln wurden Keltertrauben in unmittelbarem Zusammenhang mit der Trau-benlese entnommen. Es wurden 18 Traubenproben untersucht. Pflanzenschutzmittelrückstände wurden in allen Traubenproben nachgewiesen. Die untersuch-ten Proben wiesen überwiegend Mehrfachbelastungen auf. Bei 15 der untersuchten Proben wurden jeweils 8 bis 15 verschiedene Wirkstoffe nachgewiesen. Ein Erklärungsansatz für diesen inten-siven Pflanzenschutzmitteleinsatz im Weinbau ist in den klimatischen Bedingungen im Jahr 2008 zu suchen. Reichlich Feuchtigkeit sowie zeitweise hohe Tempe-raturen bewirkten einen hohen Oidium- bzw. Peronosperadruck im Weinbau. Weiterhin wurden insgesamt 26 Proben Wein hinsichtlich ihrer

PSM-Belastung geprüft. Es han-delte sich überwiegend um Weine der Jahrgänge 2006 und 2007. Auch hier wurden in allen Weinpro-ben PSM-Rückstände, gefunden. Die Belastung der Weinproben lag erwartungsgemäß, bedingt durch Abreicherung im Verlauf der Herstellung, deutlich unterhalb der bei Traubenproben registrierten Mengen. Unter Berücksichtigung einschlägiger Verarbeitungsfak-toren bewegten sich die nach-gewiesenen Mengen allerdings vereinzelt durchaus im Grenz-bereich. In 17 der untersuchten Weine wurden jeweils zwei bis vier verschiedene Wirkstoffe gefunden, eine Probe enthielt sogar acht verschiedene Wirkstoffe. Über-schreitungen der gesetzlich zuläs-sigen Rückstandshöchstmengen wurden 2008 bei Erzeugnissen des Weinrechts nicht festgestellt. Die insgesamt deutliche Belastung der untersuchten Weine lässt eine verstärkte Kontrolle des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln bei Saale-Unstrut Wein sinnvoll und notwendig erscheinen.

Warengruppe 34: Erzeugnisse aus Wein

Von 79 untersuchten Proben waren 6 (7,6%) zu beanstanden.

Die Beanstandungen betrafen feh-lende Sulfitkennzeichnung bzw. unzulässigen Zusatz von Spirituo-sen zu aromatisierten weinhaltigen Cocktails.

Weiterhin wurden lose abge-gebene Glühweine, die wegen ungeeigneter Erhitzungspraktiken den erforderlichen Mindestgehalt an Alkohol vermissen ließen bzw. grobe sensorische Mängel aufwie-sen, beanstandet.

Warengruppe 35: Weinähnliche Getränke

Von 81 untersuchten Proben waren 20 (24,7%) zu beanstanden.

Bei einer Probe Fruchtwein war die fehlende Allergenkennzeichnung von schwefliger Säure Grund der Beanstandung. Sorbinsäure als Konservierungsstoff war bei einer

Probe Sanddornwein nicht kennt-lich gemacht.

Bei zwei Proben ging die Abwei-chung des vorhandenen Alkohol-gehaltes von der Deklaration über die zulässige Toleranz von ± 1% vol hinaus, so dass eine Bean-standung erfolgte.

Die in den Leitsätzen für weinähn-liche Getränke festgeschriebenen Mindestgehalte an nicht-flüchtiger Säure wurden bei fünf Proben nicht erreicht.

Mit Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nähr-wert- und gesundheitsbezogene Angaben gelten für Aussagen mit Gesundheitsbezug wie „verdau-ungsfördernd“ sowie für allgemeine Auslobungen wie „bekömmlich“, „appetitanregend“ strenge Regeln. Für Getränke mit einem Alkohol-gehalt von mehr als 1,2% vol. sind gesundheitsbezogene Angaben nicht zulässig, da alkoholhaltigen Getränken auf diese Weise kein positives Image zukommen soll. Zwei weinähnliche Getränke mit der Auslobung „bekömmlich“ wurden daher beanstandet.

In der Zeit der Advents- und Weih-nachtsmärkte wurden Fruchtglüh-weine mit den jeweils unerhitzten

Beanstandungsgründe LAV LSA 2008 Abb. 29 Wein und Schaumwein

sensorische Mängel

26%

allg. Bezeichnung

smängel43%

sonstige Mängel

7%

irreführende Bezeichnung

24%

Der Begriff „Weinähnliche Getränke“ umfasst eine Vielzahl von Getränken, die dem Wein ähnlich sind, jedoch nicht aus Trauben, sondern aus anderen Früchten hergestellt werden.

Beliebt sind insbesondere Apfel-wein, aber auch Fruchtweine aus Beeren oder Kirschen.

Zahlreiche Hersteller von Fruchtsäften in Sachsen-Anhalt haben sich auch der Herstel-lung weinähnlicher Getränke verschrieben.

Die Untersuchung der Proben umfasst neben der Überprüfung der angegebenen Fruchtart vor allem den Alkoholgehalt, die Bestimmung des SO2-Gehaltes und die Überprüfung seiner Deklaration.

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Jahresbericht 2008 • Untersuchungsergebnisse

Vergleichsproben zur Untersu-chung angefordert. Von insgesamt 15 Proben dieser Art waren 8 Proben zu beanstanden.

Bei fünf Proben fehlte die gemäß Zusatzstoff-Zulassungsverord-nung erforderliche Kenntlich-machung des Gehaltes an Schwefeldioxid. Sensorische Mängel, bedingt durch unsach-gemäße Erhitzung, waren bei einer Probe zu beanstanden. Zwei Proben Fruchtglühwein wurde bei der Abgabe als „Glühwein“ bezeichnet, so dass eine Irrefüh-rung vorlag.

Warengruppe 36: Bier

Von 213 untersuchten Proben waren 23 (10,8%) zu beanstanden.

Auch im Berichtsjahr wurde der überwiegende Teil der Bierproben als lose Proben aus Schankanla-gen entnommen. Diese Schwer-punktsetzung dient der Kontrolle der Schankanlagenhygiene in gastronomischen Einrichtungen wie Restaurants, Bars bis zu Imbisseinrichtungen. Erfreulicher-weise bleibt auch 2008 der Anteil der Proben, die als nicht zum Ver-zehr geeignet beurteilt wurden, mit 2 Proben bei den Bieren aus Schankanlagen vergleichsweise niedrig. Darüber hinaus mussten 8 Proben als nachteilig beeinflusst beurteilt werden. Unverändert hoch ist der Anteil derjenigen Proben (20 Proben - entspricht 9,4% der insgesamt eingereichten Proben), bei denen ein Hinweis zur Einhaltung der Hygiene ausgesprochen werden musste.

Der Nachweis von bierschädlichen Bakterien bis zu Größenordnun-gen von 150.000 koloniebildenden Einheiten pro ml, in der Regel ver-bunden mit sensorischen Mängeln, war im letzten Jahr die häufigste Ursache für Beanstandungen bzw. Hygienemängeln. Darüber hinaus wurden hygienische Mängel auch durch den Nachweis von Coliformen Keimen und Pseu-domonaden aufgezeigt. In allen Fällen wurde eine Kontrolle des

Hygieneregimes mit Entnahme von Nach- oder Vergleichsproben empfohlen.

Oben genannte Auswertungen zeigen, dass diese Untersuchun-gen auch weiterhin ein notwendi-ges Instrumentarium zur Kontrolle hygienischer Risiken im Schank-bereich bleiben.

Bei den Bieren in Fertigpackun-gen wurden eine Verdachtsprobe Weißbier in einem Partyfass als verdorben und eine Beschwerde-probe Flaschenbier als wertge-mindert beanstandet.

Im Zuge von Erlebnisgastronomie und dem Angebot einer Vielzahl von individuellen oder traditionel-len, besonderen Bieren, teilweise auch mit regionalen Bezug, haben sich auch in Sachsen-Anhalt Gasthausbrauereien etabliert. Häufig handelt es sich bei den dort hergestellten Bieren um naturbelassene, unfiltrierte Biere. Bei der Herstellung und Abfüllung dieser Biere, insbesondere wenn Falschenabfüllung betrieben wird, besteht ein deutlich höheres hygienisches Risiko gegenüber filtrierten Bieren. Aus diesem Grund wurden die bereits 2007 begonnenen Teamkontrollen in Klein- und Gaststättenbrauereien im Berichtsjahr schwerpunktmä-ßig fortgesetzt.

In diesem Zusammenhang wurden 22 Proben von Bier und Biermischgetränken untersucht. Davon mussten 13 Proben beanstandet werden. Beanstan-dungsgründe waren bei 2 Bieren eine nachteilige mikrobiologische Beeinflussung bei 2 Bieren die Nichteinhaltung des für die Bier-gattung vorgeschriebenen Stamm-würzegehaltes sowie die nicht erfolgte Kenntlichmachung von verwendeten Zusatzstoffen bei einem Biermischgetränk. Darüber hinaus wurden bei 8 Proben Kenn-zeichnungsmängel entsprechend der Lebensmittelkennzeichnungs-Verordnung festgestellt.

Im Rahmen des 2008 fortgesetzten Fusarien-Monitoring-Programms des Landes Sachsen-Anhalt

hinsichtlich der Belastung von Braugerste, Braumalz und Bier mit den Mykotoxinen Deoxynivalenol (DON) und Zearalenon wurden 6 Proben einheimische Braugerste, 10 Proben Malz aus Mälzereien und Brauerein Sachsen-Anhalts und 11 Proben einheimisches Bier untersucht. In der Braugerste und in den Bieren wurden die Mykotoxine nicht nachgewiesen. 3 Braumalzproben wiesen einen geringen Gehalt an DON auf, der jedoch deutlich unter der Höchst-menge des Mykotoxins für Getrei-deerzeugnisse liegt. Eines dieser Malze enthielt zusätzlich Zearale-non im Konzentrationsbereich der Bestimmungsgrenze.

Warengruppe 37: Spirituosen

Von 63 untersuchten Proben waren 7 (11,1%) zu beanstanden.

Ein Eierlikör wurde bezüg-lich der Verkehrsbezeichnung

Generell haben im Bier wegen der aeroben Atmosphäre, dem niedrigen pH-Wert, der niedri-gen Temperatur, dem Mangel an bestimmten Nähr- und Wuchsstoffen, der vorhandenen Hopfenbitterstoffe sowie des vor-handenen Alkohols nur wenige Organismen Überlebenschan-gen. Dazu zählen verschiedene Arten von bierschädlichen Bak-terien, die sich in die beiden großen Gruppen der Milchsäu-rebildner und der Fremd- und Wildhefen unterteilen lassen. Diese Keime können lange ver-schleppt werden, ohne Schaden anzurichten. Ergeben sich dann aber z. B. durch mangelnde Rei-nigungsmaßnahmen und/oder unzureichende Kühlung Ver-mehrungsmöglichkeiten, können diese Keime innerhalb kürzester Zeit massive Probleme auslö-sen. Biere, die mit Bierschädlin-gen kontaminiert sind, können durch Trübungen, Milchsäure-bildung und/oder Geruchs- und Geschmacksfehlbildung mehr oder weniger stark in ihrer Qua-lität beeinflusst werden.

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Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008

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beanstandet, da er Sahne als Zutat enthielt, was für diese Kate-gorie nicht vorgesehen ist. Weitere Beanstandungen betrafen über-wiegend fehlende Losnummern sowie unvollständige Herstelleran-gaben. Ein Traubenlikör fiel dabei besonders auf, da die Losnummer auf der Rückseite des Etiketts aufgedruckt war, jedoch durch die dunkle Farbe des Produktes nicht leicht lesbar für den Verbraucher erschien (siehe Foto).

Bei einer so genannten „Trinker-laubnis“, die vermutlich als Party-Gag für Stimmung sorgen soll, wurde ein abweichender Alkohol-gehalt festgestellt und als irrefüh-rend beanstandet.

Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Beanstandungsquote der vergangenen Jahre in etwa gleich-bleibend ist.

Jah

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l [%

]

2006 97 19 19,6 15

2007 106 15 14,2 11

2008 63 7 11,1 10

Warengruppe 39: Zucker

Von 25 untersuchten Proben waren 0 (0,0%) zu beanstanden.

Regelmäßiger Schwerpunkt sind die Produkte der drei sachsen-anhaltinischen Zuckerfabriken sowie einer Stärkeverzuckerungs-fabrik. Es ergaben sich wie schon im Vorjahr keine Beanstandungen.

Warengruppe 40: Honige, Brotaufstriche

Von 102 untersuchten Proben waren 24 (23,5%) zu beanstanden.

Honig ist ein Produkt dessen Qua-lität sehr stark von der Sorgfalt des Imkers bei der Gewinnung abhängt. Der überwiegende Teil der im LAV untersuchten Honige stammt aus Sachsen-Anhalt.

Die häufigsten Beanstandungs-gründe im Berichtszeitraum waren Kennzeichnungsfehler (siehe Abbildung 30):

Ein „Löwenzahnhonig“ und zwei „Lindenhonige“ wurden wegen fal-scher Sortenangaben beanstan-det. Sowohl der sensorische als auch der mikroskopische Befund der Proben zeigten keine sorten-typischen Merkmale.

Auffällig im Berichtszeitraum war ein „Obstblütenhonig“ mit stark erhöhtem Saccharosegehalt. Sac-charose kommt nur in geringen Mengen (ca. 1%) im Honig vor. Nach der HonigVO darf Honig bis zu 5g Saccharose je 100 g enthal-ten. Bei dem genannten auffälligen Honig wurde ein Saccharosege-halt von 14,2 g/100g ermittelt. Ein erhöhter Saccharosegehalt kann auf eine Verfälschung mit Haus-haltszucker hindeuten.

Im Gegensatz zum Berichtsjahr 2007 waren die zur Untersuchung eingereichten „Blütenpollen“ nicht zu beanstanden. Erhöhte Schim-melpilzgehalte wie im Jahr zuvor konnten erfreulicherweise nicht

festgestellt werden. Pfllanzen-schutzmittel-Rückstände wurden ebenfalls nicht nachgewiesen.

Warengruppe 41: Konfitüren, Gelees, Marmeladen, Pflaumenmus etc.

Von 68 untersuchten Proben waren 6 (8,8%) zu beanstanden.

Die risikoorientierte Probenahme in dieser Warengruppe ist im nächsten Jahr eindeutig zu ver-bessern. Anscheinend muss eine Präzisierung des Begriffs „Herstel-ler“ erfolgen, da hier aus hiesiger Sicht auch Kleinvermarkter mit erfasst sind – dies wurde jedoch von den Probenehmern kaum berücksichtigt (Tab. 10, S. 39).

Diese Produkte wiesen in der Ver-gangenheit eine sehr hohe Anzahl an Kennzeichnungsfehlern auf, die abgestellt werden sollen. So wurden nur 3 derartige Produkte zur Untersuchung und Beurteilung eingereicht –zwei Konfitüren, die aufgrund des geringen Extraktge-haltes und des Nachweises von Sorbinsäure eher der Verkehrs-auffassung eines Fruchtaufstrichs entsprechen sowie ein Gelee mit Bierwürze. Bierwürze stellt dabei keine Frucht im Sinne der Konfi-türenverordnung dar, so dass die Verkehrsbezeichnung „Gelee“ für dieses Erzeugnis nicht verwendet werden darf.

Zwei weitere Beanstandungen betrafen die fehlenden prozentu-alen Anteile der Früchte bei einer Zweifrucht-Konfitüre bzw. einem Fruchtaufstrich.

Beanstandungen bei SpirituosenTabelle 9 sonstige; 1Angaben nicht lesbar;

3

Loskennzeichnung fehlt; 9

Herkunftsland fehlt; 10

Hersteller unvollständig bzw.

fehlt; 3

MHD unvollständig bzw. fehlt; 13

Die Summe der Beanstandungsgründe ist höher als die Zahl der beanstandeten Proben, da einige Proben mehrere Mängel und damit mehrere Beanstandungsgründe aufwiesen.

Anzahl und Art der Kennzeichnungsfehler bei HonigAbb. 30

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39

Jahresbericht 2008 • Untersuchungsergebnisse

Von den 404 zur Untersuchung eingegangen Planproben wurden 10 Proben aus dem Verkauf wegen einer deutlichen Warn-wertüberschreitung als nachtei-lig beeinflusst im Sinne § 3 der Lebensmittelhygieneverordnung beanstandet. Bei 28 Proben kam es zu einer Richtwertüberschrei-tung. Von den Eisproben, die direkt aus der Herstellung ent-nommen wurden, entsprachen 35 Proben nicht den Anforderungen der Verordnung (EG) 2073/2005 über mikrobiologische Kriterien von Lebensmitteln. Gemäß Artikel 7 Abs. 4 der genannten Verord-nung sind bei unbefriedigenden Ergebnissen hinsichtlich der Pro-zesshygienekriterien durch den Lebensmittelunternehmer Maß-nahmen zur Verbesserung der Herstellungshygiene zu ergreifen.

Überprüfung der Verkehrsbe­zeichnung bei VanilleeisIm Rahmen des Bundesweiten Überwachungsprogrammes (BÜP) wurde 2008 die Verwendung von echter Vanille in Vanilleeis geprüft.

Der Ursprung der Gewürzvanille ist Mexiko und Mittelamerika, während heute Madagaskar, die Komoren und Réunion die Haupt-anbaugebiete sind. Problematisch ist, dass die Vanilleblüte nur von ganz bestimmten Kolibri- und Bie-nenarten bestäubt werden kann, die nur in Mexiko vorkommen. Daher war der Anbau außerhalb von Mexiko lange Zeit unmög-lich. Erst nachdem die künstliche Befruchtung durch den Menschen gelang, breiteten sich die Anbau-gebiete aus. Die Befruchtung erfolgt manuell mit einem Kaktus- oder Bambusstachel, wodurch sich ein erheblicher Arbeitsauf-wand ergibt. Echte Vanille gehört somit zu den teuersten Gewürzen der Erde. Allerdings unterliegt der Preis in Abhängigkeit von der Nachfrage und der Verfüg-barkeit seit Jahrzehnten großen Schwankungen. So lag er in den 80er Jahren zwischenzeitlich bei 20 Dollar je Kilogramm und 2004 durch die Verwüstung zahlreicher Anbaugebiete durch einen Taifun

bei 500 Dollar je Kilogramm. Im darauf folgenden Jahr stabilisierte sich der Preis wieder bei 40 Dollar je Kilogramm.

Dies fördert die Suche nach luk-rativen Alternativen. Schon seit langem ist das Vanillin als Haupta-romakomponente identifiziert. Dieser Stoff ist relativ preiswert und v. a. preisstabil synthetisch oder biotechnologisch herstell-bar. Allerdings bewirkt erst die Summe aller in natürlicher Vanille vorkommenden Aromakomponen-ten den typischen Geschmacks-eindruck. Rechtlich gesehen ist die Situation eindeutig – nur wo „Echte Vanille“ drin ist, darf auch „Vanille“ draufstehen. Jede andere Zusammensetzung muss

Warengruppe 42: Speiseeis

Von 430 untersuchten Proben waren 43 (10%) zu beanstanden.

Untersucht wurden Speiseeis-proben sowie Halberzeugnisse für Speiseeis (Speiseeispulver, -ansätze, Aromen und Pasten) überwiegend aus handwerklicher Herstellung. Jede Probe wird auf Enterobakterien als Nachweiskeim für mangelnde Hygiene untersucht. Des Weiteren werden Gesund-heitsgefahren durch Untersuchun-gen auf krankmachende Keime z. B. Salmonellen ausgeschlossen. Mittels der Sinnenprüfung sowie gegebenenfalls durch chemische Untersuchungen erfolgt die Über-prüfung der Verkehrsauffassung, die in den Leitsätzen für Speiseeis beschrieben ist.

Mikrobiologische Unter­suchungDie Beurteilung der mikrobiologi-schen Untersuchungsergebnisse richtet sich nach dem Ort der Ent-nahme. Werden Proben direkt aus dem Herstellungsprozess entnom-men, erfolgt die Bewertung gemäß der Verordnung (EG) 2073/2005 über mikrobiologische Kriterien von Lebensmitteln. Werder Proben aus dem Verkaufsbereich entnom-men, erfolgt die Beurteilung gemäß der Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Mikrobiologie und Hygiene (DGHM). In beiden Fällen wird der Enterobakteriengehalt einer Bewertung unterzogen.

Proben 2007

Proben 2008

Gesamtpro-benzahl

73 68

Proben von Kleinvermark-tern

14 3

Beanstandun-gen bei Klein-vermarktern

11 3

Beanstan-dungsquote in %

79 100

Probenzahlen der Warengruppe 41 Tabelle 10 der Jahre 2007 und 2008

Bei Vanille handelt es sich um eine Gattung aus der Familie der Orchideen. Sie umfasst mehr als 100 Arten, von denen nur etwa 15 aromatische Früchte tragen. Allerdings wird hauptsächlich die als „Echte Vanille“ bezeichnete Art vanilla planifolia in Lebens-mitteln verwendet. Nur die Früchte dieser Art besitzen eine Zusammensetzung, die ihr das typische Aroma verleiht. Hierbei handelt es sich um bis zu 20 cm lange grüne Samenkapseln, die aus den Blüten hervorgehen und häufig fälschlicherweise als „Schoten“ bezeichnet werden. Erst nach der Fermentation erhal-ten sie die bekannte schwarze Farbe. Als wichtiges Kriterium bei der Unterscheidung zwischen natürlichem und künstlichem Vanillearoma dienen häufig die kleinen schwarzen Partikel im Eis. Auch das machen sich einige Eishersteller zu nutzen. So ist es möglich, die Aromastoffe aus den Vanillekapseln zu extrahieren und anschließend durch künst-liches Vanillin zu ersetzen. So behandelte Vanillekapseln sind deutlich günstiger und erwecken durch die schwarzen Partikel den Eindruck echter Vanille. Unab-hängig vom Aussehen handelt es sich nicht um „Echte Vanille“. Daraus hergestelltes Speiseeis darf nur mit „Vanillegeschmack“ ausgelobt werden.

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Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008

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2007, sehr zutreffend. Bis auf eine Ausnahme waren als Beanstan-dungsgründe immer Kennzeich-nungsmängel festzustellen. So wurden beispielsweise Beanstan-dungen bei zur Untersuchung ein-gereichten Proben von Süßwaren aus osteuropäischen Ländern, auf denen die Kennzeichnungsele-mente lediglich in einer nicht leicht verständlichen Sprache aufge-bracht waren, ausgesprochen. Bei weiteren beanstandeten Proben wurden verwendete Zusatzstoffe nicht kenntlich gemacht oder nicht mit ihrem korrekten Klassenna-men genannt.

Bei einer Probe, welche die oben genannte Ausnahme bildet, wurde die Nennfüllmenge massiv unter-schritten und ebenfalls eine Bean-standung ausgesprochen.

Stofflich gesehen waren die zur Untersuchung eingereichten Proben unauffällig und gaben keinen Grund zur Beanstandung.

Beanstandungsgrund Anzahl

Verstöße gegen Kenn-zeichnungsvorschriften

9

Irreführend Art.16VO(EG)178/2002,§11(1)LFGB

1

Zusatzstoffe, fehlende Kenntlichmachung

1

Warengruppe 44: Schokoladenerzeugnisse

Von 144 untersuchten Proben waren 23 (16,0%) zu beanstanden.

Warengruppe 45: Kakao

Von 19 untersuchten Proben waren 2 (10,5%) zu beanstanden.

Zwei Proben Schokoladen-plätzchen und zwei kakaohal-tige Getränkepulver wurden im Rahmen polizeilicher Ermittlungen zur Untersuchung vorgelegt. Auf der Verpackung der Proben wurde durch einen Zwischenhändler das

Mindesthaltbarkeitsdatum ver- ändert. Beim MHD handelt es sich um eine Information des Herstellers über den aus seiner Sicht realistischen Gewährleis-tungszeitraum für die spezifischen Eigenschaften seines Produkts. Zu einer Änderung des MHD ist nur derjenige befugt, der das ursprüngliche Datum auf der Fer-tigpackung angebracht hat oder der von diesem dazu ermächtigt wurde. Eine unbefugte Änderung des MHD ist somit zur Täuschung der Verbraucher geeignet und stellt eine Irreführung dar. Vier überlagerte Schokoladen bzw. gefüllte Schokoladen wiesen sen-sorische Mängel auf und wurden als wertgemindert beurteilt.

17 Proben Kakao- bzw. Schoko-ladenerzeugnisse wiesen Kenn- zeichnungsmängel auf. Insbe-sondere der Hersteller, das Min-desthaltbarkeitsdatum und das Verzeichnis der Zutaten waren nicht rechtskonform angegeben. Insbesondere war die Angabe der Fette und Öle im Verzeichnis der Zutaten fehlerhaft. Nach Anlage 1 der LMKV sind die Fette und Öle getrennt in absteigender Reihen-folge anzugeben. Angaben wie

mit „Vanillegeschmack“ gekenn-zeichnet werden. Untersuchungen zeigen jedoch, dass dies nicht von allen Herstellern berücksichtigt wird.

Im Jahr 2008 wurden 22 Aroma-pasten zur Herstellung von Vanil-leeis und das daraus hergestellte Speiseeis untersucht. Obwohl die Verkehrsbezeichnung bei allen Proben darauf schließen ließ, dass „Echte Vanille“ eingesetzt wurde, bestätigte sich dies nur bei 15 Proben. 7 Mal kam es zur Beanstandung wegen Irreführung des Verbrauchers. Anhand der Untersuchungen wird aber auch deutlich, dass immer weniger Vanilleeis angeboten wird. Es gibt Regionen, in denen aufgrund des anhaltenden Preisdrucks keine „Echte Vanille“ mehr zum Einsatz kommt. Es bleibt abzuwarten, ob sich dieser Trend auch in Zukunft fortsetzt.

Weitere chemische Untersu­chungen sind:

Milchfettgehalt bei Milcheis• Nachweis der Verwendung von • FarbstoffenUnterscheidung Schokolade/• kakaohaltige Fettglasur bei der Sorte StracciatellaUnterscheidung von Speiseeis • mit und ohne Milchanteilen

13 Eisproben wurden auf Grund der fehlenden Kenntlichmachung eines verwendeten Farbstoffs be-anstandet. Bei 6 Proben Milcheis wurde ein deutlich zu niedriger Milchfettgehalt festgestellt, die Proben wurden als wertgemindert beanstandet.

Warengruppe 43: Süßwaren

Von 79 Proben wurden 11 bean­standet (13,9%).

„Das Leben ist wie eine Schach-tel Pralinen, man weiß nie, was man bekommt.“ – Forrest Gump, gespielt von Tom Hanks.

Im Jahr 2008 ist für die Waren-gruppe 43 „Süßwaren“ dieses Zitat, wie auch schon im Jahr

Beanstandungen bei SüßwarenTabelle 11

Eine Probe Schokoladenplätt­chen wies eine gravierende mikrobiologische Kontamina-tion (Salmonella Typhimurium) auf. Salmonella Typhimurium gehört zur Gruppe der Enteritis erregenden Salmonellen, die vorwiegend eine Entzündung der Darmschleimhaut mit Brech-durchfällen (Gastroenteritiden) verursachen.

Eine Beschwerdeprobe gefüllte Milchschokolade enthielt einen spitzen, metallischen Fremdkör-per. Bei Verzehr von Lebensmit-teln, die derartige Fremdkörper enthalten, sind gesundheitliche Schäden infolge von Schnitt- oder Stichverletzungen bei der Nahrungsaufnahme oder im Ver-dauungstrakt nicht auszuschlie-ßen. Beide Proben wurden als gesundheitsschädlich beurteilt.

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Jahresbericht 2008 • Untersuchungsergebnisse

„z.Tl. gehärtet“ sind danach nicht mehr zulässig.

Im Rahmen des bundesweiten Lebensmittelmonitorings wurden 10 Schokoladenproben auf Rück-stände von Pflanzenschutzmitteln (PSM), polyzyklischen aroma-tischen Kohlenwasserstoffen (PAK’s), des Mykotoxins Ochrato-xin A (OTA) und von Schwerme-tallen untersucht. Die Ergebnisse waren unauffällig und gaben somit keinen Anlass zur Beanstandung. Weitere acht Kakao- bzw. Scho-koladenerzeugnisse wurden auf Rückstände von PSM und Schwer-metallen untersucht. Lediglich eine Kakaoprobe wies eine Spur (0,02 mg/kg) des Pflanzenschutzmittels Endosulfan auf.

Warengruppe 46: Kaffee

Von 41 untersuchten Proben waren 5 (12,2%) zu bean­standen.

Schwerpunkt im Berichtszeitraum war die Untersuchung entkoffei-nierter Kaffees auf Dichlormethan.

Dichlormethan wird als Lösungs-mittel zur Entkoffeinierung bei Kaffees verwendet und steht im Verdacht krebserregend zu sein. Es wurden 8 Proben auf die voll-ständige Entfernung des Lösungs-mittels bei der Herstellung geprüft. In keinem der untersuchten Kaf-fees konnte Dichlormethan nach-gewiesen werden.

Bei drei eingereichten Verdachts-proben eines kaffeehaltigen Getränkepulvers konnten die Vermutungen bestätigt werden. Sie wurden in Verkehr gebracht, obwohl deren Mindesthaltbar-keitsdatum längst überschritten war (eine Probe sogar seit knapp 6 Jahren). Dies ist zwar möglich, jedoch muss die Beschaffenheit der Probe einwandfrei sein. Zwei Proben wiesen jedoch erhebli-che Mängel im Hinblick auf ihre Beschaffenheit auf und wurden daher als wertgemindert beurteilt. Bei der dritten Probe war die sen-sorische Abweichung so minimal das von einer Beanstandung abgesehen wurde, lediglich die

Kennzeichnung (zu kleine Schrift, dadurch nicht deutlich lesbar) wurde beanstandet.

Bei zwei italienischen Espressos wurden Kennzeichnungsmängel in Bezug auf das Mindesthaltbar-keitsdatum festgestellt.

Röstkaffee stammt von Pflan-zen der Gattung Coffea, wobei insbesondere die Arten Coffea arabica und Coffea canephora var. robusta gehandelt werden. Die ausschließliche Verwendung von Arabica-Kaffee wird in der Produktwerbung oft lobend her-vorgehoben und mit einem Anbau im „Hochland“ und besonderer sensorischer Qualität verbunden. Coffea Arabica und Coffea cane-phora var. robusta unterschieden sich hinsichtlich des Gehaltes an 16-O-Methylcafestol, einem Diter-pen. 16-O-Methylcafestol kommt nur in Robusta-Kaffee vor (0,6 – 1,8 g/kg Rohkaffee-Trockenmasse) und dient so als Indikator für den Nachweis eines Verschnittes von Arabica-Kaffee mit Robusta-Kaffee. Alle zur Untersuchung eingereichten Kaffees mit der Aus-lobung „100%-Arabica“-Röstkaffee wurden auf die Anwesenheit von 16-O-Methylcafestol untersucht. Es gab dahingehend keine Bean-standung. Untersuchungen auf das Schimmelpilzgift Ochratoxin A sowie auf Acrylamid ergaben im Berichtszeitraum erfreulicher-weise keine Überschreitungen von Höchst- oder Signalwerten.

Warengruppe 47: Tee

Von 59 untersuchten Proben waren 4 (6,8%) zu beanstanden.

Schwerpunkt in diesem Berichts-jahr war die Untersuchung von

Rooibos-Tee auf Pflanzenschutz-mittel. Erfreulicherweise waren bei allen untersuchten Rooibos-Tees keine Pflanzenschutzmittel nachweisbar.

In einem aromatisierten grünen Tee wurden Reste von Klebeband und kleine blaue Kunststofffäden gefunden. Des Weiteren war der Anteil an groben Teebestandtei-len wie grobe Spoßachsenab-schnitte sehr hoch. Der Tee wurde insgesamt als wertgemindert beanstandet.

Bei einem „Sanddorn Instant Tee“ wurden nicht zugelassene Zusatz-stoffe (hier: Süßstoffe) nachge-wiesen und verwendete Farbstoffe weder im Zutatenverzeichnis aufgeführt noch in einer anderen Art und Weise kenntlich gemacht. Weiterhin wurde die Probe wegen einer nicht üblichen Verkehrs-bezeichnung beanstandet. Zu erwähnen wäre hier noch, dass sich trotz bildlicher Darstellung von Sanddorn in diesem Instant-Tee laut Zutatenverzeichnis kein Sanddorn befindet, sondern ledig-lich Sanddorn-Aroma.

Kennzeichnungs-mängel

63%

gesundheitsschädlich7%wertgemindert

15%

irreführend15%

Beanstandungsgründe bei KakaoAbb. 31

Lapacho­Tee wird aus der inne-ren, roten Rinde des Lapacho-Baumes (Tabebuia impetiginosa) hergestellt. Der bis zu 35 m hoch werdende Baum ist in Mittel- und Südamerika beheimatet. Der Geschmack des Tees wird als erdig mit einem Hauch süßlicher Vanille beschrieben, ähnlich dem Rooibos. Lapacho-Tee enthält Calcium, Kalium, und Eisen auch Spurenelemente wie Bor, Barium, Iod, Strontium, aber kein Koffein. Die in dem Tee enthaltene Naph-thochinonverbindung Lapachol soll einen positiven Effekt auf die Verdauung haben.

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Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008

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Ein „Lapacho-Tee“ wurde mit nähr-wertbezogenen Angaben wie „Die Rinde besitzt einen für Pflanzen ungewöhnlichen hohen Mineral-stoffgehalt. Neben Kalzium, Eisen, und Kalium findet man außerdem seltene Spurenelemente wie Strontium, Iod, Barium und Bor“ beworben, ohne die Gehalte der entsprechenden Mineralstoffe bzw. Spurenelemente in der Nähr-wertkennzeichnung aufzuführen.

Eine weitere Beanstandung betra-fen Kennzeichnungsmängel bei einem „Rooibush Amaretto Tee“.

Warengruppe 48: Säuglings- und Kleinkindnahrung

Von 181 untersuchten Proben waren 10 (5,5%) zu beanstanden.

Diese Warengruppe zeichnet sich durch sehr detaillierte Vorgaben in der Diätverordnung aus, die es zu überwachen gilt. Das zieht ein hohes Maß an analytischem Know-how nach sich bei einer geringen Beanstandungsquote. Dennoch sollte diese sensible Warengruppe nicht vernachläs-sigt werden, da bereits geringe Abweichungen in der Zusammen-setzung, sei es durch mikrobiolo-gische Kontamination oder durch Vortäuschung eines erhöhten Eiweißgehaltes mittels Melamin in chinesischer Säuglingsnahrung langfristige Schäden beim Säug-ling hervorrufen können, die sogar bis zum Tod führen (Stichwort Melaminskandal).

Unter diesem Aspekt wurden im Berichtsjahr diverse Einzelunter-suchungen durchgeführt, die in

Abbildung 32 dargestellt sind.

9 Proben Säuglingsnahrung wurden im Rahmen einer Polizei-aktion aus einem Großlager ent-nommen. Diese Proben wiesen ein längst abgelaufenes Mindesthalt-barkeitsdatum auf (überwiegend Jahr 2000). Die Fertigpackungen waren dabei teilweise schon löchrig an den Falznähten, der Geruch überwiegend muffig, teil-weise waren Verschimmelungen erkennbar. Bis auf eine Probe wurden alle als nicht zum Verzehr geeignet beurteilt.

Der ubiquitär vorkommende Keim Enterobakter sakazakki wurde in einer Getreidebeikost nachgewie-sen. Da Säuglinge eine empfindli-che Verbrauchergruppe darstellen, wurde die Probe als nicht sicheres Lebensmittel eingestuft, obwohl die mikrobiologischen Kriterien der Verordnung 2073/2005 diese Lebensmittelkategorie nicht er- fasst.

Warengruppe 49: Diätetische Lebensmittel

Von 129 untersuchten Proben waren 21 (16,3%) zu beanstanden.

Auch in diesem Jahr wurden wieder diverse Erzeugnisse für Diabetiker, glutenfreie Produkte oder bilanzierte Diäten, um nur einige diätetische Erzeugnisse dieser Gruppe zu nennen, von den Landkreisen als Proben eingeschickt.

Wie auch in den vergangenen Jahren war die Beanstandungs- quote wegen Kennzeichnungs- mängeln bezüglich §19 der DiätV

sehr hoch. Insgesamt 12 Proben, vor allem Milcherzeugnisse und Backwaren für Diabetiker wurden deshalb beanstandet.

Eine weitere Beanstandung betraf eine Heilnahrung, die einen zu geringen Vitamin A Gehalt auf-wies. Dies wurde als irreführend beanstandet.

Bei zwei Proben wurde ein Hinweis auf eine fehlende Anzeige nach § 4a der Diätverordnung geschrie-ben. Es ist leider nicht bei allen diätetischen Produkten ersichtlich, ob sie bereits vor Einführung der Anzeigenpflicht in Verkehr waren und seitdem weder eine Änderung in der Zusammensetzung, noch in der Kennzeichnung erfahren haben.

Warengruppe 50: Fertiggerichte

Von 591 Proben wurden 60 beanstandet (10,2%).

„Gutes Essen kann gesundheitsschäd-lich sein, schlechtes ist es immer.“ (Wolfram Siebeck, Zeit-Magazin, 23.05.1975)

Glücklicherweise haben Kenn- zeichnungsmängel bei Fertigpa-ckungen und fehlende Kenntlich-machung der Verwendung von Zusatzstoffen bei lose abgege-benen Produkten keinen Einfluss auf die stoffliche oder mikrobio-logische Qualität der Fertigge-richte. Denn die beiden zuerst genannten Punkte sind einzeln, und erst recht in ihrer Summe, die mit Abstand häufigsten Gründe, warum im Berichtsjahr für Proben des Warencodes 50 eine Bean-standung ausgesprochen wurde. Weitere Beanstandungsgründe sind in der Tabelle aufgeführt. Bei 7 Proben wurden mehrere Bean-standungen ausgesprochen.

Im Berichtsjahr wurden ebenfalls verschiedene Schwerpunktauf-gaben im Fachgebiet bearbeitet. So wurden einerseits stichpro-benartig verschiedene Kinderta-gesstätten und Schulen beprobt, um die ausgeteilten Mahlzeiten unter ernährungsphysiologischen Gesichtspunkten zu untersuchen.

1537 Einzeluntersuchungen an 181 Proben Säuglings- und KindernahrungAbb. 32

fettlösliche Vitamine;40

Pestizide; 199 Sonstige; 240 Zusatzstoffe; 28

Mikrobiologie; 601

wasserlösliche Vitamine; 130

Mineralstoffe; 96

Eiweiß; 56

Fett; 54Zucker; 64

Nitrat; 15Mykotoxine; 14

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Jahresbericht 2008 • Untersuchungsergebnisse

Andererseits wurde ebenfalls stichprobenartig der mikrobiologi-sche Status von Essen aus Imbis-seinrichtungen überprüft.

Mittagessen aus Kindertages­stätten und SchulspeisungenFür die Untersuchung von Mit-tagessen aus Kindertagesstätten und Schulspeisungen wurden 20 Proben, bei denen auf dem Probeentnahmeschein explizit die Entnahme in einer Kinderta-gesstätte oder Schule vermerkt wurde, untersucht.

Die ernährungsphysiologische Be- urteilung der Proben erfolgte auf der Grundlage der Veröffentli-chungen des AID-Verbraucher-dienstes sowie die Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr der Deut-schen Gesellschaft für Ernährung (DGE).Als Richtwerte für die tägliche Nährstoffzufuhr von Kindern und Jugendlichen und damit als Beur-teilungskriterien wird folgendes angegeben.1

Kohlenhydrate: 49 % des Energiegehaltes der MahlzeitEiweiß: 13 % des Energiegehaltes der MahlzeitFett: 38 % des Energiegehaltes der Mahlzeit

Weiterhin heißt es, dass „Ein kindgerecht zusammengestelltes Mittagessen etwa dreißig Prozent des täglichen Energiebedarfs ent-

1 Die Hauptnährstoffe Protein, Fette, Kohlenhydrate. Veröffentlicht auf http://www.aid.de/ernaehrung/naehrstoffemp-fehlungen_hauptnaehrstoffe.php Stand: 23.06.08

halten sollte“.2

Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung3 gibt dabei als Richt-werte für die durchschnittliche Energiezufuhr von Kindern folgen-des an:

Alter Geschlecht Energie-bedarf in kJ

1-4 M 4700

W 4400

4-7 M 6300

W 5800

7-9 M 7500

W 7500

2 AID Infodienst Verbraucherschutz, Ernäh-rung, Landwirtschaft e.V.: Verpflegung für Kids in Kindertagesstätten und Schulen, 3. unveränderte Auflage, Bonn, 20053 Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr: Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE), Konzeption und Entwicklung: Arbeitsgruppe „Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr“, 1. Auflage, Frankfurt am Main, Umschau/Braus, 2000

10-12 M 9400

W 8500

13-14 M 11200

W 9400

15-18 M 13000

W 10500

Aus diesen Empfehlungen ergab sich aus hiesiger Sicht als Untersuchungsspektrum eine Nährwertanalyse. Die Kontrolle der mikrobiellen Beschaffen-heit der Proben erfolgte auf der Basis des LFGB und der

Probenspektrum und Beanstandungen

05

101520253035

Diä

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Diä

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ahl

ProbenmatrixBeanstandungen

Probenspektrum und Beanstandungen bei Diätischen LebensmittelnAbb. 33

Beanstandungsgrund Anzahl

Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften 19

Zusatzstoffe, fehlende Kenntlichmachung 13

Irreführend Art.16VO(EG)178/2002,§11(1)LFGB

9

Nicht zum Verzehr geeignet (andere Ursachen) 7

Verstöße gegen sonstige Vorschriften des LFGB oder darauf gestützter Verordnungen (andere Ursachen)

4

Nicht zum Verzehr geeignet (mikrobiologische Verunreinigung) 4

Verstöße gegen unmittelbar geltendes .EG-Recht(ausgenommen Kennzeich-nung und mikrobiologische Verunreinigung)

3

Zusatzstoffe, unzulässige Verwendung 3

Gesundheitsschädlich (mikrobiologische Verunreinigung) 2

Gesundheitsschädlich (andere Ursachen) 1

Nachgemacht/ wertgemindert/ geschönt 1

Verstöße gegen sonstige Vorschriften des LFGB oder darauf gestützter Verordnungen (mikrobiologische Verunreinigung)

1

Beanstandungsgründe bei FertiggerichtenTabelle 12

Richtwerte für durchschnittliche Tabelle 13 Energiezufuhr bei Kindern

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nachgeordneten lebensmittel-rechtlichen Bestimmungen. Der Kohlenhydratanteil lag bei 6 von 11 Proben deutlich über dem Richtwert von maximal 50%. Die Verteilung des Fett- und Eiweiß-gehaltes zeigt ein sehr unein-heitliches Bild. Der Richtwert des Eiweißgehaltes wird annähernd eingehalten, während der Fettan-teil bei fast allen Proben zu gering ausfällt.

Keines der Mittagessen, weder in den Kindertageseinrichtungen noch in den Schulen, liegt für alle Altersstufen im Bereich des Richt-wertes von 30% des täglichen Energiebedarfs. Sowohl in den Kindertagesstätten als auch den Schulen wird das Essen meist an alle Altersgruppen ausgeteilt. Der unterschiedliche Energiebedarf müsste demnach je nach Alters-gruppe anhand der Portionsgröße angepasst werden. Diesbezüglich wurden keine Bemerkungen auf den Probeentnahmescheinen vor-genommen.

Weiterhin ist die in den Medien oftmals dargestellte zu fettreiche Ernährung von Kindern anhand der zur Untersuchung eingegangenen Proben nicht explizit feststellbar. Es ist dabei allerdings zu beach-ten, dass diese Feststellung keine Aussage über die außerhalb des Angebotes der Kindertagesstätte bzw. der Schule aufgenommene Nahrung und deren Zusammen-setzung macht.

Zusammenfassend ist festzustel-len, dass weder in den Kinderta-gesstätten noch in den Schulen die ernährungsphysiologische Zusam-mensetzung der ausgeteilten Essen den Richtwerten der DGE entspricht. Dieses Ergebnis sollte jedoch nicht überbewertet werden, da nur eine Mahlzeit je Einrichtung untersucht wurde – ein Ausgleich über die restlichen Mahlzeiten der Woche sowie die nicht in der Schule aufgenommenen Mahlzei-ten kann somit noch erfolgen. Um diesbezüglich eine fundierte Aus-sage machen zu können, sollten die Mittagessen von mindestens

Prozentualer Anteil des Mittagessens am Gesamttagesenergiebedarf

0

5

10

15

20

25

30

35

40

45

50

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11

Mittagessen Nr.

Pro

zent

M 1-3W 1-3M 4-7W 4-7Richtwert

Abb. 34 Prozentualer Anteil des Mittagessens am Gesamt-energiebedarf

Prozentualer Anteil der Einzelkomponenten am Energiegehalt der kompletten Portion

0,0

10,0

20,0

30,0

40,0

50,0

60,0

70,0

80,0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11

Mittagessen Nr.

Pro

zent

EiweißFettKohlenhydrateEmpfehlung EiweißEmpfehlung FettEmpfehlung Kohlenhydrate

Pro-Abb. 35 zentualer Anteil der Einzelkom-ponenten am Energiegehalt der kompleten Portion

Mittagessen aus Kindertagesstätten (11 Proben)

Prozentualer Anteil des Mittags am Gesamttagesenergiebedarf

0

5

10

15

20

25

30

35

40

45

1 2 3 4 5 6 7 8 9

Mittagessen Nr.

Proz

ent

M 7-9W 7-9M 10-12W 10-12M 13-14W 13-14M 15-18W 15-18Richtwert

Prozentualer Anteil der Einzelkomponenten am Energiegehalt der kompletten Portion

0,0

10,0

20,0

30,0

40,0

50,0

60,0

70,0

1 2 3 4 5 6 7 8 9

Mittagessen Nr.

Pro

zent

EiweißFettKohlenhydrateEmpfehlung EiweißEmpfehlung FettEmpfehlung Kohlenhydrate

Untersuchung von Mittagessen aus Schulen (9 Proben)

Abb. 36 Prozentualer Anteil des Mittags am Gesamttages-energiebedarf

Pro-Abb. 37 zentualer Anteil der Einzelkom-ponenten am Energiegehalt der kompletten Portion

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Jahresbericht 2008 • Untersuchungsergebnisse

einer Woche ernährungsphysio-logisch untersucht werden. Dies wird im Jahr 2009 deshalb als wei-terführende Schwerpunktaufgabe aufgegriffen.

Mikrobiologische Belastung von zubereiteten Speisen aus ImbisseinrichtungenAls eine weitere Schwerpunkt-aufgabe für das Jahr 2008 wurde die Untersuchung der mikrobio-logische Belastung von zuberei-teten Speisen insbesondere aus Imbisseinrichtungen angesehen. Dabei wurden 25 Essen aus ver-schiedenen Einrichtungen unter- sucht. Zur Untersuchung des mik-robiellen Status wurden in Anleh-nung an die Empfehlungen der DGHM4 zu Richt- und Warnwerten für gegarte TK-Fertiggerichte bzw. Teile davon, die nur noch auf Ver-zehrstemperatur erhitzt werden müssen, folgende Parameter ge- wählt: Gesamtkeimzahl, Entero-bakterien, Escherichia coli, Staphy- lococcus aureus sowie Salmonel-len. Außerdem wurden Proben, die eine Reis- oder Teigwaren-komponente enthalten, auf Bacillus cereus untersucht. Gerichte, die Geflügelfleisch enthalten wurden zusätzlich auch auf Campylobac-ter untersucht.

Richtwert (KbE/g)

Warnwert (KbE/g)

Aerobe mesophile Koloniezahl

1x106 ---

Escherichia coli

1x102 1x103

Salmonellen --- n.n.in 25 g

Koagulase-positive Staphylo-kokken

1x102 1x103

Präsumtive Bacillus cereus

1x103 1x104

Listeria monocyto-genes

--- 1x102

Vorausgreifend kann festgestellt werden, dass der mikrobiolo-gische Status der Speisen aus Imbisseinrichtungen gut ist. 4 http://www.lm-mibi.uni-bonn.de/DGHM.html

Salmonellen wurden in keinem Essen nachgewiesen.

Als erstes erfolgt eine Übersicht über die festgestellte Gesamtkeim-zahl (GKZ). Dabei ist zu beachten, dass Produkte, die roh verzehrt werden (Salate) eine natürliche Mikroflora haben, welche die Gesamtkeimzahl drastisch erhö-hen kann. Außerdem bringen Komponenten, die ohne Erhitzen verzehrt werden (z.B. Feinkostsa-late) erfahrungsgemäß ebenfalls einen erhöhten Gehalt an Keimen, in Abhängigkeit ihrer Zutaten, mit.

Es ist zu erkennen, dass die Gesamtkeimzahl in nur eine Probe über dem Richtwert der DGHM (Richtwert für Fertiggerichte, die nur noch auf Verzehrstempera-tur erhitzt werden müssen: 1*106 Koloniebildende Einheiten je Gramm [KbE/g]) liegt.

Bei 14 Proben lag die Gesamtkeim-zahl unter 2000 KbE/g. Die weite-ren mikrobiologischen Parameter dieser Proben waren ebenfalls

unauffällig. Diese Proben wurden aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht im Diagram eingetragen. Weitere 6 Proben lagen unter oder bei 104 KbE/g. Bei 4 Proben wurde eine Gesamtkeimzahl zwischen 6*105 und 9*105 KbE/g festgestellt. Außerdem war die bereits erwähnte Probe, welche bei 1,9*107 KbE/g, und damit dem 19-fachen des Richtwertes lag.

Insgesamt ist die Gesamtkeimzahl als einziger Beurteilungsparame-ter aus oben genannten Gründen ungeeignet. Deshalb werden weitere mikrobiologische Kriterien (Enterobakterien, E. coli, Staph. aureus, Salmonellen, Bac. cereus, Campylobacter) zur Beurteilung herangezogen.

Im Diagramm 39 ist zu erken-nen, dass erfreulicherweise nur 3 Proben eine erhöhte Zahl an Enterobakterien enthalten. Bei den anderen aufgeführten Proben lag die Zahl der Enterobakterien unter 100 KbE/g.

Gesamtkeimzahl

1

10

100

1.000

10.000

100.000

1.000.000

10.000.000

100.000.000

1 3 5 7 9 11 13 15 17 19 21 23 25

Essen Nr.

Kolo

nieb

ilden

de E

inhe

iten

pro

Gram

m

[KbE

/g]

Gesamtkeimzahl in KbE/gRichtwert DGHM

Gesamtkeimzahl in den ProbenAbb. 38 Gesamtkeimzahl, Enterobakterien, Bac. Cereus

1

10

100

1000

10000

100000

1000000

10000000

100000000

5 6 7 12 13 14 16 17 20 24 25

Probe Nr.

KbE

/g Gesamtkeimzahl [KbE/g]EnterobakterienBac. cereus

Gesamtkeimzahl, Enterobakterien, Bac. CereusAbb. 39

Richt- und Warnwerten für gegarte Tabelle 14 TK-Fertiggerichte bzw. Teile davon, die nur noch auf Verzehrstemperatur erhitzt werden müssen

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In einer Probe wurde in der Reiskomponente ein extrem hoher Gehalt an Bacillus cereus (3,9*107 KbE/g; Richtwert 1*103 KbE/g, Warnwert 1*104 KbE/g) festgestellt. Bei den weiteren be- stimmten mikrobiologischen Unter- suchungskriterien waren alle Proben unauffällig und lagen mit ihren Gehalten unter den Empfeh-lungen der DGHM.

Das allgemeine Vorgehen bei Proben mit einer massiv erhöhten Gesamtkeimzahl (Probe Nr. 7, GKZ 1,9*107 KbE/g) war ein Hin-weis auf die VO 852/2004 und die Lebensmittelhygiene-verordnung sowie die Empfehlung, eine Hygi-enekontrolle durchzuführen und Nachproben zu nehmen.

Die Probe Nr. 24 wurde aufgrund des hohen Gehaltes an Bacillus cereus nach Artikel 14 Abs. 2 der VO 178/2002 als inakzeptabel für den menschlichen Verzehr und damit als nicht sicher beanstandet. Ein entsprechendes Gutachten ging an die Überwachungsbe-hörde vor Ort.

Zusammenfassend ist festzustel-len, dass, wie bereits eingangs erwähnt, der mikrobiologische Status der stichprobenartigen Untersuchungen im Allgemeinen in Imbissen gut ist.

Allerdings ist anzumerken, dass bei Lebensmitteln bzw. Gerichten mit Rohkostkomponenten oder Kom-ponenten, die vor dem Verzehr nicht erhitzt werden, besondere Aufmerksamkeit und hygienisches Verständnis nötig sind.

Außerdem ist besonderes Augen-merk auf Gerichte mit einer Reis-komponente zu richten, da hier, aufgrund der Fähigkeit des Bacil-lus cereus hitzeresistente Sporen zu bilden, eine nicht vertretbare Rekontamination des bereits gegarten Gutes bei zu langer Warmhaltezeit erfolgen kann.

Warengruppe 51: Nahrungsergänzungs-mittel

Von 50 untersuchten Proben waren 14 (28%) zu beanstanden.

Hauptaugenmerk lag im Berichts-zeitraum wieder auf den 3 sach-sen-anhaltinischen Unternehmen, die Nahrungsergänzungsmittel in Verkehr bringen. Dabei handelt es sich um einen Hersteller, einen Konfektionierer bzw. Abpacker und einem Inverkehrbringer.

Zur Untersuchung gelangten zwei Nahrungsergänzungsmittel, die bei so genannten „Kaffeefahrten“ für horrende Preise (399 € und 1198 €) erstanden wurden. Bei beiden Proben führten verschie-dene Mängel zu einer Beanstan-dung. Das erste Präparat für Knorpel- und Gelenkaufbau wurde aufgrund eines nicht zugelassenen Zusatzstoffes und irreführender Angaben in Bezug auf die Wirkung des Präparates beanstandet. Das andere Produkt enthielt nur noch knapp die Hälfte der ausgelobten Menge an Vitaminen, obwohl das Mindesthaltbarkeitsdatum des Produktes erst in etwa anderthalb Jahren abläuft. Die Probe wurde aufgrund der irreführenden Anga-ben, diverser Kennzeichnungs-mängel, fehlender Anzeige nach § 5 NemV, die für das Inverkehrbrin-gen notwendig ist, und diverser anderer Verstöße beanstandet.

Ein Untersuchungsschwerpunkt im Berichtszeitraum war die Zu-

sammensetzung von Eiweiß- präparaten, wie Proteinshakes, Proteinriegeln und ähnlichen Produkten. Bei 2 untersuchten Riegeln wurde die Auslobung „mit Calcium“ getroffen, ohne dass Calcium in signifikanter Menge im Produkt enthalten war. Von „signifikanter Menge“ spricht man, wenn eine Portion bzw. 100g des Erzeugnisses mindestens 15% der empfohlenen Tagesdosis an dem ausgelobten Bestandteil beinhaltet. Die Proben wurden dahingehend beanstandet.

„Kürbiskernölkapseln“ wurden beanstandet, da sie nicht der Definition eines Nahrungsergän-zungsmittels entsprachen. Nah-rungsergänzungsmittel sind dazu da, die allgemeine Ernährung zu ergänzen. Sie sind Konzentrate von Nährstoffen oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung, allein oder in Zusammensetzung, und liegen in abgemessenen, kleinen Mengen vor. KürbiskernöI erfüllt im Hinblick auf das Merkmal „Konzentrat an Nährstoffen“ nicht die Anforderungen an ein Nah-rungsergänzungsmittel, da Kürbis- kernöl selbst ein Lebensmittel des allgemeinen Bedarfs darstellt. Auch ist nicht ganz klar, wodurch hier die allgemeine Ernährung ergänzt werden soll.

Ein basisches Nahrungsergän-zungsmittel wurde wegen irrefüh-render Angabe in Bezug auf den Chromgehalt und die nicht kennt-lich gemachten Zusatzstoffe (hier Süßungsmittel) beanstandet.

Art und Anzahl der beanstandeten Proben NahrungsergänzungsmittelAbb. 40

Art und Anzahl der beanstandeten Proben

2

2

1

zu beanstandennicht zu beanstanden

5

8

Keine Beanstandung

Irreführend § 11 Abs. 1 LFGB

Verstöße gegenKennzeichnungsvorschriften

unzulässige VerwendungZusatzstoffe

Verstöße gegen sonst.Vorschriften d.LFGB o.daraufgest.VO

fehlende KenntlichmachungZusatzstoffe

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Jahresbericht 2008 • Untersuchungsergebnisse

Im Berichtszeitraum wurden 6 Nahrungsergänzungsmittel mit Folsäure auf ihre Zusammenset-zung geprüft. Keine der untersuch-ten Proben war zu beanstanden. Weiterhin lagen 6 Proben Fischöl-kapseln zur Untersuchung vor die auf Dioxine untersucht wurden. Auch hier gab es erfreulicherweise keine Beanstandungen. Zwei Proben „Cranberrykapseln“ waren zu beanstanden. Eine Probe fiel besonders aufgrund erhöhter Schwermetallgehalte (hier Queck-silber, Blei, Cadmium) und irrefüh-render Angaben auf dem Etikett auf. Bei beiden Proben fehlte die Kennzeichnung des Nährstoffes bzw. sonstigen Stoffe mit ernäh-rungsspezifischer oder physiologi-scher Wirkung. Dadurch ist es bei beiden Proben unklar, wodurch die allgemeine Nahrung ergänzt werden soll.

Die weiteren Beanstandungen betrafen u.a. „Multivitamintablet-ten“ mit irreführenden Angaben in Bezug auf die Vitamingehalte, „Bierhefetabletten“ wegen irrefüh-render Angaben in Bezug auf den Vitamin B1- und Chromgehalt, „Vitamin C-Brausetabletten“ mit einer unvollständigen Hersteller-angabe und „Algentabletten“ mit zum Teil unlesbarer Schrift.

Warengruppe 52: Würzmittel

Von 122 untersuchten Proben waren 9 (7,4%) zu beanstanden.

Die Hauptbeanstandungsgründe dieser Warengruppe beziehen sich hauptsächlich auf fehlende Kenntlichmachung von Zusatz-stoffen bei Würzmitteln aus loser Abgabe bzw. Kennzeichnungsfeh-ler bei Fertigpackungen.

Highlight war eine Probe mit der Verkehrsbezeicnung „DÂM BÔNG“ aus einem Asia-Shop. Nach Inter-netrecherche handelt es sich bei dem Wort „Dam“ um die vietna-mesische Bezeichnung für Essig und „bong“ oder „trai“ kann mit Frucht übersetzt werden. Weitere Recherchen über das vorlie-gende Produkt zeigten, dass es sich wahrscheinlich um braunen,

chinesischen Essig handelt, der sich durch einen „intensiven, wür-zigen und süßen Geschmack [aus-zeichnet] und von dunkler Farbe [ist]. Er besteht aus Reisessig, der mit Zucker und Zuckercouleur gesüßt und eingefärbt wurde.“5 Die Sinnenprüfung bestätigt die Tendenz der Einstufung dieses Produktes, ein süßer Geschmack konnte jedoch nicht festgestellt werden. Unter der Bezeichnung „DÂM BÔNG“ kann ein informier-ter Verbraucher nicht erkennen, um was für ein Erzeugnis es sich handelt. Die oben genannten Übersetzungen tragen nicht dazu bei, den Verbraucher ausreichend über das Produkt zu informieren. Des Weiteren wurde ein Alkohol-gehalt von 1,78 Vol% ermittelt, der über dem kennzeichnungspflichti-gen Gehalt von 1, 2 Volumenpro-zent im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 5 LMKV liegt. Ob die während der Sinnenprüfung wahrgenommene Gärnote und der damit verbundene Alkoholgehalt zur Arteigenheit des vorliegenden Erzeugnisses gehört oder dies einen möglichen Verderb anzeigt und damit den fehlenden

5 http://www.asia-kueche.de

süßen Geschmackseindruck des Erzeugnisses erklärt, konnte aus hiesiger Sicht nicht weiter verfolgt werden, da die Art des Produktes nicht bekannt ist.

Warengruppe 53: Gewürze

Von 91 untersuchten Proben waren 12 (13,2%) zu beanstanden.

Das Untersuchungsspektrum sah in diesem Jahr wie in Abbildung 42 aus.

Die Untersuchungen auf Mykoto-xine, mikrobiologische Parameter sowie Sudanrot und Cumarin zeigten keine Auffälligkeiten.

Dagegen mussten zwei Gewürze aufgrund ihres erhöhten Anteils an säureunlöslicher Asche als nicht unerheblich wertgemindert beur-teilt werden. Eine Probe davon wies zusätzlich einen stark verrin-gerten Gehalt an etherischem Öl, das diesbezüglich als Qualitätspa-rameter angesehen werden kann, auf.

Bei einer Probe Kümmel war das Mindesthaltbarkeitsdatum

Beanstandungsgründe

0

1

2

3

4

5

6

MH

D n

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ahl V

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Beanstandungsgründe bei WürzmittelnAbb. 41

Untersuchungsspektrum von Gewürzen

Aflatoxine Ochratoxin A PestizideMikrobiologie säureunlösliche Asche etherisches ÖlCumarin Sudanrot Trockenmasse

Untersuchungsspektrum bei GewürzenAbb. 42

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fehlerhaft und eine 5-Gewürzmi-schung fiel durch eine unterschied-liche Kennzeichnung der Zutaten in englischer und deutscher Spra-che auf.

Als nicht zum Verzehr geeignet wurden Jalapeno-Flocken auf Grund eines Insektenbefundes beurteilt.

Warengruppe 54: Aromen

Von 12 untersuchten Proben war 1 (8,3%) zu beanstanden.

Ein Vanille-Aroma wies eine nicht absteigende Reihenfolge der Zutaten auf.

Warengruppe 56: Hilfsmittel

Die 28 untersuchten Proben waren nicht zu beanstanden.

In einer Probe Hirschhorn-salz wurde kein Melamin nachgewiesen.

Warengruppe 57: Zusatzstoffe

Die 8 untersuchten Proben waren nicht zu beanstanden.

Warengruppe 59: Mineral- und Tafelwasser

Von 286 untersuchten Proben waren 15 zu beanstanden. Dem entspricht eine Beanstan­dungsquote von rund 5%.

Die Verteilung der 15 Beanstan-dungen hinsichtlich verschiedener Beanstandungsgründe ist der Abbildung zu entnehmen.

Die Beanstandungsquote sank das zweite Jahr in Folge von 15% im Jahr 2006 über 11% im Jahr 2007 auf 5% im Jahr 2008. Als Ursache für diesen Trend wird die zunehmende Vermarktung der Warengruppe durch eine verhält-nismäßig kleine Anzahl großer Lebensmittel-Discounter und der damit einhergehenden Pro-duktstandardisierung gesehen.

Insgesamt 13 Proben waren auf Grund falscher oder

unzureichender Kennzeichnung zu beanstanden, wobei 12 Bean-standungen auf die nicht den Rechtsvorschriften entsprechende Angabe der Verkehrsbezeichnung, des Mindesthaltbarkeitsdatums, des Quellnamens oder Quellortes entfielen.

In mikrobiologischer Hinsicht ent-sprachen sämtliche Proben den rechtlichen Vorgaben.

Warengruppe 60: Rohtabake, Tabakerzeugnisse

Sämtliche 37 untersuchten Proben entsprachen den recht­lichen Vorgaben.

Warengruppe 82: Bedarfsgegenstände mit Körperkontakt

Von 263 untersuchten Proben waren 25 (9,5 %) zu beanstanden.

Es wurden u.a. Erzeugnisse aus den Produktgruppen: Hemden, Blusen, Strumpfhosen, Schirm-mützen, Babymützen, Lätzchen, Stillkissen, Schweißbänder, Strick- garne, Knöpfe, Armbänder, Ketten, Karnevalskostüme, Schulfüller, Kopfhörer, Badeschwämme, Fahr- radgriffe und Gummistiefel plan-mäßig untersucht.

In keiner der untersuchten Proben waren Stoffe oder Verunreini-gungen in Mengen nachweisbar, die eine unmittelbare Gesund-heitsschädigung zu Folge gehabt hätten. Sechs Proben enthielten jedoch Stoffe, deren Vorhanden-sein ein nicht akzeptables gesund-heitliches Risiko darstellte. Fünf dieser Proben, drei Lätzchen und zwei Karnevalskostüme unterla-gen dabei dem Phthalatverbot für Babyartikel und Spielwaren.

Bedarfsgegenstände mit Körper-kontakt können Auslöser für All-ergien darstellen. Zum Schutz vor der Nickelallergie dürfen derartige Gegenstände kein Nickel freiset-zen. Bei den untersuchten metall-sichen Gegenständen erfüllten alle Produkte diese Anforderung. Verbreitet sind auch Allergien gegen bestimmte Dispersionsfarb-stoffe in Textilien. Hier stehen ver-bindliche Verbote noch aus. Die grundsätzlichen Anforderungen

gesundheitsschädlich auf Grund mikrobiologischer

Verunreinigung0% nicht zum Verzehr geeignet

19%

Kennzeichnungsmängel62%

irreführend5%

sonstige Abweichungen14%

Verteilung der Beanstandungen bezüglich der Beanstandungsgründe bei Mineral- und Abb. 43 Tafelwasser

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Jahresbericht 2008 • Untersuchungsergebnisse

an die Produktsicherheit werden beim Einsatz derartiger Farb-stoffe aber nur dann erfüllt, wenn die Verwendung der Farbstoffe gekennzeichnet wäre, so dass die Allergiker sich durch Wahl dispersionsfarbstofffreier Kleidung schützen könnten. Ein Strickgarn mit einem Dispersionsorange-farbstoff wurde als nicht sicheres Produkt beurteilt.

Zahlreich weitere Beanstandun-gen ergaben sich, weil bei ver-schiedenen Artikeln geforderte Angaben zum Material oder zum Hersteller fehlten.

Warengruppe 83: Bedarfsgegenstände zur Reinigung und Pflege sowie sonstige Haushaltschemikalien

Wasch-, Reinigungs- und Pflege-mittel bestehen aus einer Vielzahl von chemischen und funktional verschiedenen Substanzen.

Moderne konzentrierte Produkte erreichen ihre gute Reinigungslei-stung mit deutlich geringerem Che-mikalieneinsatz. Pulverförmige Produkte werden dabei z. Zt. von leichter handhabbaren flüssigen Produkten verdrängt. Diese sind auf Grund ihres wässrigen Millieus dem mikrobiellen Befall ausgesetzt und müssen durch geeignete Kon-servierungsstoffe haltbar gemacht werden. Eine Kennzeichnung von Detergenzien berücksichtigt poten- tielle Gefahren, die bei der ge-bräuchlichen Handhabung und Verwendung dieser Produkte auftreten können und dient dazu, die Aufmerksamkeit auf ausführ-liche Produktinformationen über Sicherheit und Verwendung zu lenken. Dazu fordert die Deter-genzienverordnung (DetergVO), die ab Oktober 2005 in Kraft trat, dass Konservierungsstoffe unab-hängig von ihrer Konzentration in der Inhaltsstoffliste mit ihrem Namen auf dem Etikett aufgelistet sein müssen. Werden allergene Duftstoffe nach dem Stoffver-zeichnis der Kosmetikverordnung eingesetzt, müssen auch sie bei mehr als 0,01 Gewichtsprozent

angegeben werden. Zusätzlich fordert die DetergVO, das Her-steller auf einer Website ein Datenblatt über Inhaltstoffe ent-sprechend ihrem Gewichtsanteil in absteigender Reihenfolge für den Endkunden zur Verfügung stellen müssen. In Deutschland gilt seit 2007 ergänzend das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG). Das zu untersuchende Produktspektrum ist somit sehr umfangreich. Aus dem vielfältigen Angebot an Wasch-, Reinigungs- und Pflegemitteln wurden 210 Proben untersucht, wobei 8 zu beanstanden waren. Dem ent-spricht eine Beanstandungsquote von rund 4%.

Unter den beanstandeten Proben war eine Probe Geschirrspülmittel aus einem „Schnäppchenmarkt“, welche nur in mehreren osteu-ropäischen Sprachen beschriftet war. Nach WRMG dürfen Pro-dukte nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie in deutscher Sprache nach DetergVO gekenn-zeichnet sind. Bei einer Probe Autoscheiben-Reiniger von einer Tankstelle fehlte als Kennzeich-nungselement die geforderte Liste der Inhaltsstoffe auf der Verpak-kung komplett, bei zwei weiteren Proben dieser Produktgruppe fehlte in den Inhaltsstofflisten die Angabe des Zusatzes von Duft-stoffen bzw. von Konservierungs-mitteln. Eine solche unvollständige Kennzeichnung wurde auch bei je einer Probe Metallputzmittel, Geschirrspülmittel bzw. Sanitär-reiniger festgestellt. Bei einem weiteren Sanitärreiniger wurde mit pH 1,23 ein extremer pH-Wert ≤ 2 gemessen, der es erfordert, dass

das Produkt mit einem Kindersi-cherheitsverschluss in Verkehr gebracht werden muss.

Insgesamt ist zu beobachten, dass im Jahr 2008 (Beanstan-dungsquote 4%) im Vergleich zum Jahr 2007 (Beanstandungsquote 12%) die Vorgaben der DetergVO zunehmend von den großen und mittleren Industrieunternehmen umgesetzt werden, wobei aller-dings meist kleine Unternehmen und zum Teil auch ausländische Unternehmen Defizite bei der Umsetzung der gesetzlichen Vor-gaben aufweisen.

Warengruppe 84: Kosmetische Mittel

Von 333 untersuchten Proben waren 68 (20,4%) zu beanstanden.

Keine der Proben musste in diesem Jahr als gesundheitsschädlich i.S. von § 24 LMBG beurteilt werden.

Die weitaus meisten Beanstan-dungen ergingen wieder aufgrund unvollständiger Kennzeichnung, vor allem wegen unvollständiger oder fehlender Liste der Bestand-teile, fehlender Angabe der Char-gennummer oder unvollständiger Herstellerangaben, Warnhinweise oder Verbraucherhinweise fehlten oder waren nicht in deutscher Sprache vorhanden. Auch die Angaben zum Mindesthaltbar-keitsdatum bzw. Angaben zur Verwendungsdauer nach dem Öffnen führten zu Beanstandun-gen. Probleme bereitet auch immer wieder die Handhabung des Symbols aus Anlage 8 der Abb. 1: Bereiche, in die sich die untersuchten Bedarfsgegenstände zur

Reinigung und Pflege nach dem ZEBS-Warencode aufteilen

ZEBS 831xxx Textilien

ZEBS 832xxx Haushalt

ZEBS 833xxx Lebensmittelbedarfs-

gegenstände

ZEBS 834xxx Spezielle

Reinigungs- und Pflegemittel

ZEBS 835xxx Raumluft-

verbesserer

Bereiche, in die sich die untersuchten Bedarfsgegenstände zur Reinigung und Pflege nach Abb. 44 dem ZEBS-Warencode aufteilen

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Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008

50

Kosmetik-Verordnung „Hinweis auf bestimmte Angaben“.

Die Zahl der Beanstandungen (11 Proben) nach § 27 LFGB (Irreführung) lag auch in diesem Jahr wieder relativ hoch. Wir-kaussagen zu wertgebenden Bestandteilen (Aloe Vera, Kamille, Bisabolol, Panthenol, Allantoin, Jojobaöl, Vitamin E, Vitamin A, ...) sowie durch pH-Wert bezogene Aussagen zeigten Differenzen zwischen Rezeptur und Aufma-chung. Bei verschiedenen Proben waren Hinweise zur Kontrolle der Produktunterlagen entsprechend § 5b der Kosmetik-Verordnung durch die zuständigen Behörden vor einer Beanstandung nach § 27 LFGB sinnvoll.

Auffällig war u.a. ein „Balsam mit UV-Schutz“, welches lediglich 0,15% eines UVB-Filters enthielt und eine Absorption von ca 15% im UVB-Bereich (bei 310nm) erreichte. Ein Lippenbalsam mit der Auslobung „umfassender Schutz, double protection UVA UVB …“ enthielt weder UVA-Filter noch Breitbandfilter. Auch zu einem Schuppenshampoo mit lediglich 0,07% Zinkpyrithion gab es Anfragen an den Hersteller.

Nach § 5b der Kosmetik-Verord-nung muss der Hersteller/Inver-kehrbringer von kosmetischen Mitteln Unterlagen für die Durch-führung der amtlichen Über-wachung bereithalten. Durch Bekanntmachung im Bundesanzei-ger vom 16.September 1996 sind in Sachsen-Anhalt als zuständige Behörden die Lebensmittelüber-wachungsämter benannt wurden. Auf Grund der spezifischen Beson-derheiten der Produktunterlagen (quantitative Zusammensetzung, Spezifikationen der Ausgangs-stoffe und Endprodukte, Sicher-heitsbewertung, Wirknachweise, …) erscheint es notwendig, den Sachverständigen für kosmetische Mittel des LAV Sachsen-Anhalt zur Kontrolle dieser Unterlagen mit hinzuzuziehen.

In Sachsen-Anhalt sind zur Zeit etwa 30 Hersteller bzw

Inverkehrbringer von kosme-tischen Mitteln den Überwa-chungsbehörden bekannt. Hierzu gehören neben Herstellern von kosmetischen Mitteln mit Eigenmarken auch „reine“ Lohn-hersteller, Betriebe aus dem phar-mazeutischen Bereich, Wasch- und Reinigungsmittelhersteller und Betrieb aus dem Bereich der Nahrungsergänzungsmittel.

Im Berichtszeitraum wurde das LAV Sachsen-Anhalt zu 15 Betriebskontrollen bei Herstellern von kosmetischen Mitteln durch die Überwachungsämter mit einbezogen.

In den kontrollierten Betrieben sind generell Produktunterla-gen vorhanden, jedoch in sehr unterschiedlicher Qualität. Allen

Betrieben wurden Auflagen/Hinweise erteilt, um die Produk-tunterlagen den gesetzlichen Anforderungen anzupassen. Ein besonderes Problem für die Betriebe ist es, die Unterlagen entsprechend dem aktuellen Stand der Wissenschaft und der Herstellungsbedingungen vor Ort zu pflegen.

Der qualitativ hochwertigen Anfor-derung bei der Erstellung der Pro-duktunterlagen an die Hersteller/Inverkehrbringer sollte eine quali-tativ hochwertige Kontrolle durch die Überwachungsorgane entge-gengesetzt werden.

Tattoos und Permanent Make­up können gesundheitliche Risiken für den Verbraucher bergen. Im Gegensatz zu kosmetischen Mitteln werden die verwendeten Farbmittel nicht auf die Haut aufgetragen, sondern in die Haut eingebracht. Von hier aus können sie in den Orga-nismus gelangen und beim Stoffwechsel in andere, auch schädliche Verbindungen umgebaut werden. Zusätzlich spielen mangelnde Hygi-ene und allergische Reaktionen eine wichtige Rolle bei den Gesund-heitsgefahren, die im Zusammenhang mit Tätowierungen und der Anwendung von Permanent Make-up diskutiert werden. Auch andere unerwünschte Wirkungen können nicht ausgeschlossen werden. Prob-leme können ferner bei einer späteren Entfernung von Tätowierungen auftreten. Darauf verweist u.a. die aktualisierte Stellungnahme Nr. 019/2007 des BfR vom 22. März 2004.

In Deutschland unterliegen Tätowiermittel den Vorschriften des Lebens- und Futtermittelgesetzbuchs.

Eine Verordnung über Mittel zum Tätowieren einschließlich bestimmter vergleichbarer Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen (Tätowiermittel-Verordnung) wurde am 13. November 2008 vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz verabschiedet und trat am 1.Mai 2009 in Kraft. Damit gibt es in Deutschland erstmals ein Regelwerk, dass die Verwendung von Tätowiermitteln gesetzlich festlegt.

Unter diesem Aspekt wurden bereits im Jahr 2008 in Sachsen-Anhalt in Tattoo-Studios durch die Lebensmittelüberwachungsämter Proben entnommen und dem LAV Sachsen-Anhalt zur Untersuchung und Begutachtung vorgelegt. Die notwendigen Kennzeichnungselemente wie Chargennummer, Liste der Bestandteile, Mindesthaltbarkeitsda-tum bzw. die Verwendungsdauer nach dem Öffnen fehlten oft. Zwei Proben waren mikrobiologisch durch Pseudmonas luteola und aerobe Sporenbildner auffällig. Eine Probe enthielt auf dem Herstelleretikett den Hinweis „Nicht für Tattoo“! Hinweise auf Grund der verwendeten Konservierungsmittel und von Schwermetallgehalten brauchten nicht ausgesprochen zu werden.

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Jahresbericht 2008 • Untersuchungsergebnisse

Warengruppe 85: Spielwaren und Scherzartikel

Von 99 als Spielwaren erfassten Proben waren 11 (11,1%) zu beanstanden.

Bei den eingesendeten Erzeug-nissen aus den Produktgruppen: Scherzartikel, Handpuppen, Scou-bidoubänder, Puppenstuben, Luft-ballons, Fingermalfarben, Kneten, Zeitschriftenbeigaben, Babyras-seln, Gummitiere und Holzspiel- zeug gibt die Statistik die tatsäch-liche Situation nicht eindeutig wieder, da einzelne Bedarfsge-genstände zu mehreren Waren-codes zugeordnet werden können. Luftballons sind sowohl Spielwaren wie auch Gegen-stände mit Mundschleimhautkon-takt. Viele andere Spielwaren wie Kinderkostüme und Masken sind auch Gegenstände mit längerem Hautkontakt. Aus diesen Gründen sind einige als Spielwaren bean-standete Proben in der Statistik der Warengruppe 82 erfasst. Wie viele der Bedarfsgegenstände mit Körperkontakt auch als Spielwa-ren zu beurteilen waren, weist die Statistik nicht aus. Die Gesamtzahl der als Spielwaren beanstandeten Proben betrug 17.

Die Schwerpunkte der Beanstan-dungen lagen bei den Nachwei-sen verbotener Stoffe und dem Nachweis bisher nicht geregelter gesundheitsschädlicher Stoffe. Das LAV war als Sachverstän-digenbehörde nicht nur bei der Untersuchung und Beurteilung amtlicher Proben amtlicher Proben gefragt. Infolge zahlreicher medi-enwirksamer Rückrufaktionen von Spielzeug waren Eltern und Großeltern aber auch Medien und Politik auf Hilfesuche bei der Auswahl von gesundheitlich unbe-denklichen Waren. Bei der Suche nach kostenfreien Patentrezepten konnte der Fachbereich Lebens-mittelsicherheit allerdings nicht weiterhelfen.

Die Ergebnisse der Untersu-chungen der Vergangenheit und

auch im Jahr 2008 zeigen immer wieder: 1. Stoffliche Risiken sind in der

Regel nicht ohne aufwendige chemische Untersuchungen erkennbar. Der Kunde muss sich auf eine funktionierende Kontrollen verlassen können

2. Auch Produkte die korrekt als schadstofffrei getestet worden sind, können Schadstoffe ent-halten.

3. Die Bewertung der stofflichen Risiken droht von der Pro-duktentwicklung abgehängt zu werden.

Als Beispiel dafür, dass einzelne Stücke eines Spielwarenartikels sehr unterschiedlich ausfallen können seien zwei Babyrassel-proben des vergangenen Jahres genannt. Von der Kennzeichnung mit Artikelnummer und vom Ausse-hen waren die Rasseln identisch. Chemisch unterschieden sich die Kunststoffe völlig. Die eine Rassel war aus Polystyrol hergestellt, die andere aus Polycarbonat. Wäh-rend die Polystyrolrassel geringe Mengen des wachstumshemmen-den Styrols freisetzte, waren in der Polycarbonatrassel deutliche Spuren des schädlichen Dichlor-ethans nachweisbar.

An sich erfreulich ist der Rückgang von PVC-Spielzeug mit reproduk-tionstoxischen Phthalat-Weich-machern. Im Jahr 2008 waren nur noch vier Produkte mit diesen Stoffen zu beanstanden. Beunru-higend ist aber, dass die Auswahl der Ersatzweichmacher sich nicht auf im Lebensmittelsektor zugelas-sene Stoffe beschränkt. Vielmehr kommt hier eine sehr breite Palette an Stoffen zum Einsatz, die nicht hinreichend toxikologisch bewer-tet sind. Unter anderem Stoffe, die mit den verbotenen Phthalaten chemisch nahezu identisch sind. Zu den verbotenen Stoffen gehört im Bereich der Scherzartikel das Ammoniumsulfid in Stinkbomben. Dass dieses Verbot nicht überall bekannt ist, zeigte sich bei einer Probe, in welcher der Stoff als Bestandteil deklariert war.

Die Bewertung der Risiken von

nicht geregelten Stoffen ist eines der Hauptprobleme der Spiel-zeugsicherheit. Talkum galt lange als ungiftig und wurde in Scherzzi-garetten verwendet, um beim Hin-einblasen einen weißen „Rauch“ zu erzeugen. Zeitgleich mit einer derartigen Planprobe ging Anfang 2008 eine Warnmeldung ein. Beim Saugen an einer derartigen Scherzzigarette hatte ein Kind das Talkum in die Lunge bekommen. Dort hatte es die Funktion erheb-lich gestört. Die Probe musste als geeignet die Gesundheit zu schä-digen beurteilt und die Erzeug-nisse sofort vom Markt genommen werden.

Bei krebserregenden, mutagenen oder reproduktiontoxischen Stof-fen, die in akut nicht mehr toxi-scher Dosis in Spuren enthalten sind, muss im Einzelfall gutach-terlich abgeschätzt werden, ob ein gesundheitliches Risiko besteht. Bei einer Puppe mit Trichlorethy-lenspuren wurde aufgrund eines sehr engen Kontaktes zwischen Kind und Puppe ein solches Risiko gesehen.

Aufgrund des noch direkteren Stoff-kontaktes bestehen für Fingermal-farben noch strengere Regeln. So müssen hier die verwendeten Kon-servierungsstoffe gekennzeichnet werden. Bei einer Probe wurde das eingesetzte o-Phenylphenol nicht gekennzeichnet.

Weitere Kennzeichnungsmängel waren die nicht Kennzeichnung von verschluckbaren Kleinteilen und fehlenden Herstellerangaben.Abschließend seien zwei echte Erfolge der Bedarfsgegenstän-deüberwachung von Spielwaren hervorgehoben. Bei der Untersu-chung von Nitrosaminen und nit-rosierbaren Stoffen in Luftballons konnte ein deutlicher Rückgang der Belastung mit diesen krebs-erregenden Stoffen nachgewie-sen werden. Nur bei drei Proben wurden erhöhte Gehalte bemän-gelt. Überhaupt keine Probleme mehr gab es 2008 mit der Freiset-zung primärer aromatischer Amine aus mit Azofarbstoffen gefärbten Spielwaren.

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Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008

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Warengruppe 86: Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt

Von 340 untersuchten Proben waren 60 (17,6%) zu beanstanden.

Erhöhte Stoffübergänge auf Lebensmittel wurden bei unter-schiedlichsten Materialien aus Kunststoffen, Silikon, Gummi, Metall, Pappe oder Holz fest-gestellt. Unbeanstandet blie-ben im vergangenen Jahr in Sachsen-Anhalt Keramik- und Glasgegenstände.

Hinreichend belegt ist die Tatsa-che, dass eine erhöhte Aufnahme von Phthalaten für Männer repro-duktionstoxisch ist. Ein Übergang dieser vor allem als Weichmacher in PVC verwendeten Stoffe von Kunststoffen auf Lebensmittel findet sich kaum noch. Die Auf-nahme von Phthalaten ist in Folge der weiteren Verwendung dieser in Klebstoffen oder Beschichtungen aber noch nicht gestoppt. Während 2007 der Übergang aus Pizzakar-tons im Fokus stand, wurden 2008 Holzbrettchen ins Visier genom-men. Bei drei Brettchen wurden gesundheitlich nicht unbedenkli-che Mengen an Diethylhexylph-thalat ermittelt, die insbesondere bei Fettkontakt von den Materia-lien abgegeben wurden. Die Ver-wendung von Diisobutylphthalat in einem Leim führte bei Papier-tüten, die für heiße Baguettes Verwendung fanden, ebenfalls zu kritischen Stoffübergängen. Ein anderes Problem in Holzbrett-chen können Lösungsmitteleste sein. Im vergangenen Jahr wurde in einer Probe Rückstände des genotoxischen 1,2-Dichlorethans nachgewiesen.

Zu den immer wieder auftre-tenden Kontaminanten zählen unter anderem Naphthalin und Phenole. Diese Stoffe sind nicht nur gesundheitlich ein Risiko. Sie können aufgrund des Geruches Lebensmittel auch sensorisch beeinträchtigen. Bei einer Brat-pfanne aus deren Griff Phenol und

Nitrophenol ausgasten, führte dies zu einer berechtigten Verbraucher-beschwerde. In einem Flaschen-sauger für Kleinkinder wurde der Übergang von Diisobutylphenol nachgewiesen. Naphthalin verlieh einem Brötchenkorb sein markan-tes Aroma.

Insgesamt zu hohe Stoffüber-gänge, die nicht im Einklang mit der geforderten Guten Herrstel-lungspraxis für Lebensmittel-kontaktmaterial stehen, wurden bei Kunststoffkanistern für den Transport von Frittierfetten und bei zwei älteren Silikonbackfor-men aus Sonderpostenmärkten beanstandet.

Für metallische Gegenstände kann ein Kontakt mit sauren Lebens-mitteln zu Korrosionsproblemen führen. Deutlich sichtbar wird dieses Problem, wenn sich wie bei zwei Löffelproben schon nach 24 h Kontakt mit 3%iger Essigsäure brauner Rost bildet. Die dabei gelösten Anteile an Eisen und Chrom überschritten die tolerier-baren Mengen erheblich. Nicht immer sind jedoch die Korrosions-erscheinungen so leicht zu erken-nen. Bei Aluminiumfolien ist ein flächiges Lösen des Elements in der Regel nicht sichtbar. Hier sind die Hersteller aufgefordert, entwe-der durch geeignete Hinweise zum Gebrauch dafür Sorge zu tragen, dass keine unvertretbaren Verän-derungen der Lebensmittel durch die überhöhten Stoffübergänge erfolgen. Dieser Hinweis fehlte bei einer Folie, deren Prüfung mit essigsaurer Lösung eine erhöhte Aluminiumabgabe aufwies.

Hinweise zu einer sicheren und sachgemäßen Verwendung waren auch bei vier Menüschalen aus Polystyrol zu fordern. Diese Proben wiesen keine Hinweise auf die ein-geschränkte Temperaturstabilität des Materials auf. So muss damit gerechnet werden, dass die Boxen auch zur Abgabe sehr heißer, frit-tierter Speisen verwendet werden. Dies führte bei den Schalen zur Zersetzung des Kunststoffes und damit zu unkalkulierbaren Stoff-übergängen auf die Lebensmittel.

Weitere Verwendungshinweise wurden geforderten zur erforder-lichen Vorbehandlung bei Holz-material, dass bei Verwendung geruchlich und geschmacklich aktive Inhaltsstoffe auf Lebens-mittel abgab und bei verschiede-nen Silikonformen, die ebenfalls erhöhte Abgaben von Bestandtei-len auf Lebensmitteln aufwiesen.Die Verwendung von geeigneten Materialien bei der Herstellung und Abgabe von Lebensmittel ist eine grundlegende Hygienepflicht. Die Eignung der Materialen ist vom Hersteller der Bedarfsge-genstände im Rahmen der Guten Herstellungspraxis zu prüfen und insbesondere bei Kunststoffmate-rialien gegenüber dem Lebensmit-telinverkehrbringer zu zertifizieren. Die Verwendung von Kunststoffen für die Verpackung von Backwa-ren, die vom Hersteller nicht für diesen Zweck, sondern als Müll-beutel vorgesehen waren, verstieß gegen diese Hygieneregelung. Weitere Proben waren zu bean-standen, weil die verantwortlichen Inverkehrbringer oder Hersteller nicht gekennzeichnet waren.

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Jahresbericht 2008 • Untersuchungsergebnisse

mittelproben zur Untersuchung eingingen, waren Einzelerkran-kungen. In 22,5% der bekannt gewordenen Erkrankungen waren 2 oder mehr Personen betroffen. Nur 4,5% der Erkrankungen waren Gruppenerkrankungen von mehr als 10 Personen. In 15,7% der Fälle war die Anzahl der Erkrank-ten unbekannt.

Bei 13,5% der Erkrankungsge- schehen (12 Probeneinsendun-gen) ließen die Untersuchungs-ergebnisse einen ursächlichen Zusammenhang mit den beschrie-benen Erkrankungen erkennen. In 5 Fällen davon traten die Erkrankungen im Privathaushalt auf, 5 Erkrankungsgeschehen standen im Zusammenhang mit dem Verzehr von Speisen in Gaststätten oder Imbisseinrich-tungen, je 1 Erkrankungsgesche-hen trat in einer Kita und einer Jugendherberge auf. Der Anteil der Einzelproben, bei denen ein ursächlicher Zusammenhang mit der Erkrankung vermutet werden kann, ist mit 13,5% bei den Proben aus Privathaushalten am höchsten. Anders als bei Proben aus gastronomischen Einrichtun-gen oder aus Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung han-delt es sich bei diesen Proben in der Regel um das tatsächlich ver-zehrte Lebensmittel.

Krank durch SalmonellenAls häufigste Erkrankungsursache wurde mit 24,4% der Verdacht auf eine Salmonellose geäußert.

Übereinstimmend damit ist der Anteil der Salmonellenbefunde bezogen auf die Einzelproben mit Feststellungen (Tabelle 15), wie schon in den Vorjahren, mit 47% am höchsten.

In 66,2% konnten die Salmonel-lenverdächte bzw. Salmonellen-befunde bei den Erkrankten durch Erregernachweis im Lebensmittel bestätigt werden. Mit 57,1% lag dabei der Anteil der bestätigten Salmonellenverdächte/Salmonel-lenbefunde bei den Erkrankungs-geschehen mit Herkunft der Proben aus dem Privathaushalt deutlich über denen bei Erkrankungen mit anderer Probenherkunft.

Insgesamt wurden in 6 Erkran-kungsgeschehen Salmonellen als Ursache bzw. mögliche Ursache der Erkrankungen ermittelt:

Warengruppenübergreifende Untersuchungen1.1

Lebensmittelbedingte Erkrankungsfälle1.1.1

Im Jahr 2008 wurden am Lan-desamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 97 Probeneinsen-dungen mit 220 Einzelproben, die 89 Erkrankungsgeschehen zuge-ordnet werden konnten, unter-sucht. Gegenüber dem Vorjahr ist die Anzahl der Erkrankungsge-schehen um 39 zurückgegangen. Dementsprechend war bei den Einzelproben ein Rückgang um 101 Proben zu verzeichnen.

Die Abbildung 45 zeigt die Entwick-lung der Probeneinsendungen und Probenzahlen seit dem Jahr 2003. Die Ursachen für den Rückgang der Einsendungen im Jahr 2008 liegen möglicherweise in einem stärkeren Hygienebewusstsein aufgrund mehrerer großer Erkran-kungsgeschehen, die im Vorjahr durch die Medien gegangen sind.

Bei 101 (46%) Einzelproben han-delte es sich um Rückstell- bzw. Beschwerdeproben (z. B. Reste von verdächtigten Lebensmitteln), bei denen ein direkter Bezug zum Erkrankungsgeschehen ange-nommen werden konnte. 119 (54%) der Einzelproben waren Verdachtsproben oder Vergleichs-proben, die im Zusammenhang mit aufgetretenen Erkrankungen ent-nommen wurden, bei denen aber ein unmittelbarer Zusammenhang zu einer Erkrankung nicht bestand. Insgesamt wurden 327 Teilproben untersucht.

57,3% der Erkrankungen, in deren Zusammenhang Lebens-

128

322

125

348

124

276

129

242

131

321

97

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0

50

100

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350

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2003 2004 2005 2006 2007 2008

Entwicklung der Probeneinsendungen und Einzelproben seit dem Jahr 2003

Probeneinsendungen Einzelproben

Entiwicklung der Probeeinsendungen und Einzelproben seit dem Jahr 2003Abb. 45

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Feststellungen bei Einzelproben mit kausalem Zusammenhang

Salmonellen 4 3

Norovirus/Rotavirus - 3 x Umge-bungs-proben

Bacillus cereus 2 1

Staphylococcus aureus 1 -

Biogene Amine 1 -

sonstige Feststellungen bei Einzelpro-ben

Salmonellen - -

Staphylococcus aureus

/Enterotoxin - 1

Clostridium perfrin-gens

1 -

Bacillus cereus 4 5

Biogene Amine 2 -

hohe Keimgehalte, Verderb

- 6

Feststellungen zu EinzelprobenTabelle 15

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Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008

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Nach Verzehr roheihaltiger • Produkte in einer Konditorei erkrankten mehrere Personen an Salmonellose. Auf der Schale, der daraufhin im Erzeu-gerbetrieb entnommenen Eier, wurde Salmonella ser. Enteriti-dis nachgewiesen.Aufgrund eines Salmonellenbe-• fundes bei einem Kind ging die in Verdacht stehende Rohwurst zur Untersuchung ein. In der Wurst wurde Salmonella ser. Typhimurium nachgewiesen.Ebenfalls nach Verzehr • von Rohwurst erkrankten 3 Familienmitglieder. Bei einem Erkrankten wurde Salmonella ser. Typhimurium nachgewie-sen. Durch den Nachweis von Salmonella ser. Typhimurium in der von den Betroffenen verzehrten Wurst konnte ein Zusammenhang hergestellt werden.Nach Verzehr von Hackfleisch • erkrankte ein Kind an Sal-monella ser. Typhimurium. In dem noch im Privathaushalt befindlichem Rest wurde ebenfalls S. ser. Typhimurium nachgewiesen.2 Kinder erkrankten nach •

Verzehr von Hackfleisch an Sal-monella ser. Typhimurium. Der Befund konnte durch die Unter-suchung des noch im Haushalt befindlichen Resthackfleischs bestätigt werden.Nach Verzehr von Rostbrätel in • einer gastronomischen Einrich-tung erkrankten 2 Personen mit unbekannter Ursache. In dem für das Rostbrätel verwendetem Schweinerückenfleisch wurde Salmonella ser. Brandenburg nachgewiesen. Aufgrund des Erkrankungszeitpunktes und der Symptome konnte eine Sal-monellose nicht ausgeschlos-sen werden.

Erkrankungen durch andere Ursachen

Eine Stunde nach Verzehr von • Reis mit Gemüse in einem Asi-aimbiss erkrankten 2 Personen an Übelkeit und Erbrechen. Sowohl in dem am Verzehrstag als auch am Folgetag zuberei-tetem Reis wurden emetisches Toxin bildende Bacillus cereus, in für Erkrankungen ausrei-chenden Größenordnungen von 58.000.000 KbE/g bzw. 48.000 KbE/g, nachgewiesen.

12 Kinder einer Kinderta-• gesstätte erkrankten 2 bis 3 Stunden nach Beginn des Frühstücks, welches aus einer Einrichtung der Gemeinschafts-verpflegung geliefert wurde. In den zur Untersuchung gelang-ten Brotscheiben mit Frischkäse und Teewurst sowie Knäckebrot mit Streichfett wurden toxinbil-dende Staphylococcus aureus und emetisches Toxin bildende Bacillus cereus nachgewiesen. Wenngleich die nachgewiese-nen Keimzahlen für eine Infek-tion gesunder Erwachsener nicht ausreichen, ist ein Zusam-menhang zu den Erkrankungen aufgrund der beschriebenen Symptome nicht auszuschlie-ßen. Der Nachweis pathogener Keime spricht zumindest für hygienische Mängel bei der Zubereitung.Eine Stunde nach Verzehr einer • Pizza mit Thunfisch erkrankte eine Person an Übelkeit, Durchfall und starker Rötung der Haut. In dem zur Unter-suchung gelangtem Rest der Pizza wurden 2136 mg/kg His-tamin nachgewiesen. Gehalte zwischen 1500 und 4000 mg/kg gelten als stark toxisch.

Gentechnisch veränderte Lebensmittel1.1.2

Im Jahr 2008 wurden 15 Lebens-mittel tierischer Herkunft sowie 120 pflanzliche Lebensmittel auf gentechnische Veränderungen untersucht.

Anhand dieser insgesamt 136 Proben erfolgten 69 Untersuchun-gen auf veränderte Sojabohnen, 21 Untersuchungen auf gen-technisch veränderten Mais, 57 Untersuchungen auf gentechnisch veränderten Reis. Ein Teil der Proben war auf mehrere Zielorga-nismen zu analysieren.

In 7 Proben konnten gentech-nisch veränderte Sojabohnen nachgewiesen werden. In keiner der quantifizierten Proben wurde der Toleranzwert von 0,9% für zugelassene gentechnisch veränderte Sojabohnen über-schritten. In einer Probe wurde gentechnisch veränderte Soja

Anzahl der insge-samt auf gentech-nische Verände-rungen unter-suchten Proben

Anzahl der Proben, in denen gentech-nische Verände-rungen nachge-wiesen werden konnten

Anzahl der Proben mit nachge-wiesenen gentechnisch veränderten Organismen, bei denen nur der qualita-tive Nachweis valide Ergeb-nisse brachte

Ergebnisse der quantita-tiven Untersuchungen

<0,1% 0,1%-0,9%

>0,9%

Gentech-nisch verän-derte Sojaboh-nen

69 7 3 3 1 0

Gentech-nisch veränder-ter Mais

21 0 0 0 0 0

Gentech-nisch veränder-ter Reis

57 1 1 0 0 0

Untersuchungsergebnisse Gentechnisch veränderte LebensmittelTabelle 16

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Jahresbericht 2008 • Untersuchungsergebnisse

mit einer Nachweisgrenze von 20%, bezogen auf die aus dieser Probe extrahierbare Sojabohnen-DNA, qualitativ nachgewiesen. Dies lässt schließen, dass aus gentechnisch veränderten Soja-bohnen hergestellte Zutaten zur Herstellung des Erzeugnisses mit einer Überschreitung des Schwel-lenwertes von 0,9% für zufällige oder technisch nicht vermeidbare Anteile verwendet worden sind. Zur weiteren Abklärung wurde das Ergebnis an die für den Hersteller zuständige Behörde weitergeleitet, da eine Analyse von Ausgangs-stoffproben auf gentechnisch ver-änderte Sojabohnen erforderlich ist. Dabei sollten alle aus Soja hergestellten Erzeugnisse einbe-zogen werden.

Der Anteil an Proben mit Nachweis von gentechnisch veränderten Sojabohnen blieb im Jahr 2008 in etwa auf dem Niveau der Vorjahre. Dies zeigt, dass die Systeme der Produzenten und Importeure, eine Trennung von gentechnisch verän-derten Rohstoffen und konventio-nellen Rohstoffe zu gewährleisten, im Allgemeinen gut funktionieren.

Keine der Proben war positiv in den Untersuchungen auf gen-technisch veränderten Mais. Ein-schränkend ist anzumerken, dass im Vergleich zu den Vorjahren deutlich weniger Proben auf gen-technisch veränderten Mais ana-lysiert wurden. Damit kann keine zu verallgemeinernde Aussage zu gentechnisch verändertem Mais getroffen werden.

Im Jahr 2008 wurden die in den Vorjahren begonnenen Unter-suchungen auf gentechnisch veränderten Reis fortgesetzt. In einer von 57 untersuchten Proben konnte gentechnisch veränderter

Reis der nicht zugelassenen Linie Bt63 nachgewiesen werden. Gentechnisch veränderter Reis ist nicht zugelassen, der qualitative

Nachweis reicht aus. für nicht zugelassene GVO gilt die Null-toleranz. Die Probe wurde im Sinne von Art. 4 (2) der VO (EG) 1829/2003 beanstandet. Bei

dieser Probe handelte es sich um Reisnudeln mit Ursprung in China. Es bestand die Möglichkeit, diese Probe in das Labor in China zurückzuverfolgen, in welchem die nach der Entscheidung 2008/289/EG geforderten Untersuchungen vor dem Export in die EU durch-geführt wurden. Dabei zeigte sich, dass die betroffene Charge mit

05

1015202530

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1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008

Soja Mais

Entwicklung der positiven Proben von gv Soja und gv Mais in den vergangenen zehn JahrenAbb. 46

Gentechnisch veränderte Sojabohnen

<0,1%

0,1%-0,9%

qualitativ positivnegativ

Anteil positiver Untersuchungsergeb-Abb. 47 nisse von gentechnisch veränderten Sojabohnen

Gentechnisch veränderter Reis

negativpositiv

Anteil positiver Untersuchungsergeb-Abb. 48 nisse von gentechnisch verändertem Reis

Gentechnisch veränderter Reis Bei Reis als das Grundnahrungsmittel für Milliarden Menschen werden weltweit in mehreren intensiv geführ-ten Forschungsprogrammen gentechnologische Verfahren in der Züch-tung angewandt. Dabei wird in den USA in erster Linie an gentechnisch verändertem Reis mit Herbizidreistenzen gearbeitet. Für eine der her-bizidresistenten Linien wurde in der Europäischen Union die Zulassung beantragt. Durch Kontamination von Saatgut in den Forschungs- und Vermehrungsstationen gelangte Reis der Linie LL601 unbeabsichtigt in die Nahrungsmittelproduktion. Dies führte im Jahr 2006 zu Warn-meldungen im Rahmen des europäischen Schnellwarnsystems für Lebens- und Futtermittel (RASFF). Durch EU-Entscheidungen wurde daraufhin die Analyse von jeder Sendung Langkornreis aus den USA veranlasst. Die Behörden der verschiedenen administrativen Ebenen in den USA haben in der Folge eine Reihe von Maßnahmen erlassen, um ein weiteres Vorkommen dieser nicht zugelassenen Reislinien zu vermeiden. Der Erfolg dieser Maßnahmen war dahingehend sichtbar, dass in Sachsen-Anhalt kein Reis aus den USA gefunden wurde, der mit Reis der Linie LL601 kontaminiert war.

In den asiatischen Staaten sind die gentechnologischen Forschungsak-tivitäten nicht zuletzt aufgrund der raschen Zunahme der Bevölkerung bei gleichzeitig sinkender landwirtschaftlicher Nutzfläche vor allem auf Krankheits- und Insektenresistenz gerichtet. Gentechnisch veränderter insektenresistenter Reis wird seit etwa zehn Jahren in China, Korea und Vietnam in Freisetzungsverschen geprüft, ist aber bis heute weder in den genannten asiatischen Staaten noch in der EU zugelassen. In den Jahren 2006 bis 2008 wurden wiederholt Erzeugnisse mit Ursprung in China gefunden, in denen gentechnisch veränderter Reis nachgewie-sen werden konnte. Dies wird auf illegal verbreitetes Saatgut in China zurückgeführt. Die Firmen, welche das Saatgut für die Freisetzungs-studien erzeugten, verkauften dieses Saatgut illegal an Bauern und damit gelangte gentechnisch veränderter Reis in die Nahrungskette. Mit der Entscheidung 289/2008/EG wird nunmehr die Untersuchung aller Erzeugnisse aus Reis mit Ursprung aus China durch ein amtliches oder ein dafür autorisiertes Labor gefordert.

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Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008

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Razzia in Sonderpostenmärkten in Sachsen-Anhalt1.1.3

Im Rahmen eines Ermittlungsver-fahrens gegen einen Betreiber von Sonderpostenmärkten in Sachsen-Anhalt wurden im Zeit-raum 13.02.2008 bis 10.03.2008 162 Proben in das Landesamt für Verbraucherschutz zur Untersu-chung eingesandt.

Dabei handelte es sich überwie-gend um Erzeugnisse, die in Fer-tigpackungen an den Verbraucher abgegeben werden sollten. Die Entnahme erfolgte zum einem in zwei Filialen dieser Sonderpos-tenmärkte, zum anderen wurden zahlreiche Proben in einem den Behörden nicht gemeldeten Lebensmittellager der Betreiber der Sonderpostenmärkte ent-nommen.

Von 162 zur Untersuchung eingesandten Proben wurden 126 Proben beanstandet, dies

einer zu geringen Sensitivität auf-grund des zu geringen Einsatzes von DNA in den Reaktionsansatz untersucht worden war.

Untersuchung gentechnisch veränderter FuttermittelIn Amtshilfe für die Landesan-stalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau wird die Untersu-chung gentechnisch veränderter Futtermittel am Landesamt für Verbraucherschutz durchgeführt. Den Schwerpunkt bildete die Untersuchung von Futtermitteln für die ökologische Landwirtschaft auf gentechnisch veränderten Sojabohnen, gentechnisch verän-derten Mais und Raps. Insgesamt gelangten 33 Proben zur Untersu-chung. 32 dieser Proben wurden auf gentechnisch veränderte (gv) Sojabohnen untersucht, 30 auf gv Mais und 19 Proben auf gv Raps.

In 12 Proben (37%) aus der öko-logischen Landwirtschaft wurden gentechnisch veränderte Sojaboh-nen der Linie GTS 40-3-2 (Roun-dup Ready™) mit Anteilen von 0,1% bis 100%, jeweils bezogen auf die extrahierte Sojabohnen-DNA, nachgewiesen.

Der Anteil von 37% Proben aus

der ökologischen Landwirtschaft mit gv Sojabohnen, davon 9 Proben (28%) mit Gehalten über dem Schwellenwert für zufällige oder technisch nicht vermeidbare Spuren von 0,9% erscheint aus unserer Sicht, insbesondere im Vergleich zu den Ergebnissen der Lebensmitteluntersuchung, recht hoch. Es ist zu berücksich-tigen, dass bei einem Teil der Proben, bei denen Soja nicht in

der Deklaration aufgeführt war, botanische Verunreinigungen im Sinne von §4 (1) der Futtermittel-verordnung durch Kontrollen vor Ort abgeklärt werden müssen.

Gentechnisch veränderter Mais der Linie MON863 wurde in einer Probe nachgewiesen, in dieser Probe waren ebenfalls Sojabohnen der Linie GTS 40-3-2 mit einem Anteil von 64% nachweisbar.

entspricht einer Beanstandungs-rate von 77,7%. Nur 37 Proben gaben nach dem Umfang der durchgeführten Untersuchungen keinen Anlass zur Beanstandung.

Bei den aus den Filialen entnom-menen Proben handelte es sich um Wurst- und Fleischwaren, die

sowohl aus der Kühleinrichtung als auch aus der Gefriereinrich-tung entnommen wurden sowie um diverse Konserven, Süßwa-ren, Gewürze und Getränke. Die Proben wurden mit unvollständiger Kennzeichnung bzw. völlig ohne Kennzeichnung im Verkauf in der Selbstbedienung abgegeben. Teilweise wurden die Produkte mit deutlich abgelaufenem Mindest-haltbarkeitsdatum in der Gefrier-einrichtung vorgefunden, obwohl sie vom Hersteller auf dem Origi-naletikett jedoch mit einem Kühl-datum versehen worden waren. Aus dem den Behörden nicht gemeldeten Lebensmittellager wurden neben Fleisch- und Wurst-waren, gefrorener Fisch, zahl-reiche Erzeugnisse wie Suppen (Instantware, Konserven), Obst-konserven, Frühstückscerealien, Süßwaren. Gemüseerzeugnisse und alkoholfreie Getränke zur

Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) müssen in der Euro-päischen Union für Lebensmittel und auch für Futtermittel zugelassen werden. Auch die zugelassenen Linien werden derzeit in Europa nicht oder nur in sehr geringem Umfang für die Lebensmittelherstellung verwendet. In jedem Fall müssen Lebensmittel, die GVO enthalten, aus GVO bestehen oder aus GVO hergestellt werden, entsprechend gekennzeichnet sein. Da im Rahmen des Anbaues, des Transportes und der Verarbeitung zufällige oder technisch unvermeidbare Konta-minationen nicht immer ausgeschlossen werden können, wurde in der Europäischen Rechtsnorm der Schwellenwert von 0,9% für die Kenn-zeichnung eingeführt. Bei Erzeugnissen, in denen GVO unterhalb des Schwellenwertes nachgewiesen werden konnten, müssen die verant-wortlichen Unternehmer den zuständigen Behörden nachweisen, dass sie geeignete Schritte unternommen haben, um das Vorhandensein derartiger Materialien zu vermeiden. Für nicht zugelassne GVO hinge-gen gilt die Nulltoleranz, Lebensmittel, in denen solche nicht zugelasse-nen GVO nachgewiesen werden, dürfen in der EU nicht in den Verkehr gebracht werden. Im Landesamt für Verbraucherschutz Sachen-Anhalt werden Lebensmittel auf zugelassene und auf nicht zugelassene GVO untersucht.

PFUI TEUFEL!

Polizei beschlagnahmt abgelaufene Lebensmittel.

Sie finden unter anderem: Suppendosen (haltbar bis 1998), Obstkonserven

(bis 2001), Gemüsegläser (bis 2004), alte Babynahrung von Alete und Hipp. Dabei auch Frischmilch- und Getreidebrei. Halt-bar bis 2000...

http://www.bild.de/BILD/news/vermischtes/2008/02/15/gammelfleisch/lebensmittel-b... 26.05.2009

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Jahresbericht 2008 • Untersuchungsergebnisse

der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europä-ischen Wirtschaftsraum nieder-gelassenen Verkäufers und das Verzeichnis der Zutaten.

Bei 6 Proben handelte es sich um Schweine- und Geflügelfleisch in der vom Hersteller herrührenden Fertigpackung im Sinne des § 6 des Eichgesetzes, welche zusätz-lich mit einem Etikett des Vertrei-bers gekennzeichnet war.

Unter den Etiketten des Vertreibers befanden sich Etikettreste. Die ursprünglich als frische Fleischer-zeugnisse in Verkehr gebrachten Proben wurden offensichtlich tiefgefroren und mit einem Min-desthaltbarkeitsdatum versehen. Die auf der Versiegelungsfolie befindlichen Etikettreste und das Etikett des Vertreibers deuteten darauf hin, dass vom Hersteller der Fertigpackung aufgebrachte Kennzeichnungselemente entfernt wurden.

Diese offensichtlich eigen-mächtig vom Einzelhändler vor-

genommenen Änderungen der Kennzeichnung und der Haltbar-keit wurde als irreführend im Sinne des § 11 (1) Nr. 1 LFGB beurteilt.

Neben den bereits genannten Erzeugnissen wurde in diesem Lager auch Kindernahrung vor-gefunden, deren Mindesthaltbar-keit seit 2002 abgelaufen war. Zur Untersuchung wurden neun Proben Säuglings- bzw. Kleinkind-nahrung eingesandt. Es handelte sich dabei um sieben Proben Frischmilchbrei unterschiedlicher Geschmacksrichtung und Zusam-mensetzung in Pulverform. Sechs der genannten Proben Frisch-milchbrei wurden wegen deutli-cher sensorischer Mängel sowie Undichtigkeiten der Verpackun-gen (löchrige, spröde Pfalznähte) als wertgemindert bzw. verdorben beurteilt.

Mehrere Proben waren hinsicht-lich der Angabe des Mindest-haltbarkeitsdatums auffällig. Dabei wurden Aufkleber mit der MHD-Angabe teilweise oder ganz entfernt bzw. wurden die Datums-angaben geändert. Diese Proben wurden als irreführend gekenn-zeichnet beurteilt.

Untersuchung eingesandt. Bei den meisten Proben war zum Zeitpunkt der Probenahme das Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen. Die Dauer der Über-schreitung lag dabei zwischen wenigen Monaten und mehreren Jahren. Ca. 50% der entnomme-nen Proben waren verdorben und wurden als nicht mehr verzehrsfä-hig beurteilt. In zahlreichen Fällen wurden die Lebensmittel als wertgemindert beurteilen, da die Erzeugnisse deutlich von der Ver-kehrsauffassung für die jeweilige Produktgruppe abwichen.Die zur Untersuchung eingegan-genen tierischen Lebensmittel waren den in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Warengrup-pen zuzuordnen.

Warengruppe Anzahlder Proben

04 Butter 105 Eier 106 Fleisch 707 Fleischerzeugnisse 5208 Wurstwaren 3110 Fisch 350 Fertiggerichte 10

47 dieser Proben wiesen deutliche sensorische Mängel im Geruch und Geschmack auf und wurden im Sinne des Artikel 14 Nr. 2 b) VO (EG) Nr. 178/2002 als nicht für den Verzehr durch den Menschen geeignet beurteilt. Bei 72 Proben wurden Kennzeichnungsmängel festgestellt. 8 Proben wurden aufgrund irreführender Angaben beanstandet.33 Proben wurden vom Vertreiber selbst abgepackt und gekenn-zeichnet. Großteils handelte es sich um Erzeugnisse, die in der Gefriereinrichtung vorgefunden wurden und vom Hersteller auf dem Originaletikett jedoch mit Lagerungshinweisen (z. B. Lage-rung bei 2-7°C) oder ohne Angabe einer Aufbewahrungstemperatur versehen waren. Ein Teil dieser Proben wurde mit einem Verpa-ckungsdatum und einer weiteren Datumsangabe ohne Angabe „mindestens haltbar bis..“ vorge-funden. Bei diesen Proben fehlten in der Kennzeichnung die Anschrift des Herstellers, des Verpackers oder eines in einem Mitgliedstaat

Lebensmittelskandal: Haltbarkeits­Etiketten manipuliert ­ Illegales Lager gesperrt

Gammelware im Kaufregal

Heudeber/MZ/kb/lö. Im Harz sind mögli-cherweise in größerem Ausmaß Lebens-mittel-Etiketten manipuliert worden. In einer illegalen Lagerhalle in Heudeber seien 120 bis 150 Tonnen Obst- und Gemü-sekonserven, Babynahrung, Getränke- pulver sowie Wurst und Fleisch gefunden worden, teilten die Behörden gestern mit. Bei einem Teil davon war die Haltbarkeit weit überschritten. Die Halle war am Mittwoch nach einem anonymen Hinweis durchsucht worden (die MZ berichtete).

Mitteldeutsche Zeitung 15.02.2008

Veterinäramt wurde in Aschersle-ben aktiv - Fleisch- und Wurstwaren beschlagnahmt

Lebensmittelskandal im Koloss-Markt?

Mitteldeutsche Zeitung 16.02.2008

Kontrolleure durchsuchen illegale Halle - Haltbarkeit seit zehn Jahren abgelaufen

Esswaren in alten Kuhställen

Mitteldeutsche Zeitung 15.02.2008

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Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008

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Es wurden insgesamt 1059 Proben auf Rückstände von Pflan-zenschutzmitteln und persistenten Chlorkohlenwasserstoffen unter-sucht. 11% der Proben stammten aus dem ökologischen Landbau. Folgende Schwerpunkte wurden vorwiegend berücksichtigt:

Routinemäßige Untersuchung • von Frischobst, Frischgemüse, Getreide und KartoffelnUntersuchung von Lebensmit-• teln pflanzlicher Herkunft im Rahmen des ”Bundesweiten

Lebensmittelmonitorings”Untersuchung von einheimi-• schen Primärprodukten auf Rückstände von PSM

2008 beinhaltete das Wirk-stoffspektrum bis zu 336 Wirk-stoffe, die ausschließlich gas- und flüssigchromatographisch be-stimmt wurden.Insgesamt wiesen 11 Proben Gehalte über den jeweils zuläs-sigen Höchstmengen auf, wovon unter Berücksichtigung

der Messunsicherheit 9 Proben lebensmittelrechtlich beanstandet wurden.Überschreitungen der Höchstmenge1. in/auf Gemüse

von tau-Fluvalinat in Tomaten • aus Marokkovon Acrinathrin in Gurken aus • Spanien

2. in/auf Obstvon Buprofezin in Kiwi aus • Italienvon Captan in Tafeltrauben aus •

1.1.4 Untersuchungen auf Rückstände und Kontaminanten, Rückstände von Pflanzenschutzmittel und persistenten Chlorwasserstoffen

Lebensmittelart untersuchte Proben Anzahl der Proben mit Gehalten Beanstandung gemäß § 9 LFGB

gesamte Anzahl

davon aus dem ökol. Anbau

unter der BG*

unter dem HW**

über dem HW**

an Mehr-fachrück-ständen

01 Milch 11 - 11 0 0 - -

02 Milcherzeugnisse 10 - 4 6 0 1 -

05 Eier 38 4 29 9 0 0 -

06 Fleisch 37 - 29 8 0 7 -

08 Wurstwaren 12 - 7 5 0 - -

10 Fische 18 - 1 17 0 15 -

13 Fette/Öle 19 8 18 1 0 - -

15 Getreide 93 10 29 64 0 36 -

16 Getreideprodukte 37 15 14 23 0 12 -

22 Teigwaren 1 1 1 0 0 - -

23 Ölsaaten 4 2 2 2 0 2 -

24 Kartoffeln 43 7 26 17 0 4 -

25 Frischgemüse 252 29 112 138 2 102 2

26 Gemüseerzeugnis 12 6 11 1 0 - -

29 Frischobst 269 21 42 218 9 204 7

29 Keltertrauben 18 - 0 18 0 18 -

30 Obstprodukte 11 - 1 10 0 7 -

31 Fruchtsäfte 15 3 12 3 0 1 -

33 Wein 41 1 1 40 0 27 -

36 Braumalz 9 - 2 7 0 3 -

40 Honig 12 - 12 0 0 - -

41 Konfitüren 2 - 2 0 0 - -

44 Schokolade 11 - 11 0 0 - -

45 Kakao 7 - 6 1 0 - -

47 Tee 23 1 2 21 0 4 -

48 Säuglings- und Klein-kindnahrung

51 9 51 0 0 - -

53 Gewürze 3 - 2 1 0 - -

Gesamt 1059 117 438 610 11 443 9

Beanstandungen aufgrund unzulässiger Gehalte an Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämp-fungsmitteln in/auf Lebensmitteln pflanzlicher und Tabelle 17 tierischer Herkunft

* Bestimmungsgrenze ** Höchstwert

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Jahresbericht 2008 • Untersuchungsergebnisse

Griechenlandvon Dimethoat in Äpfeln aus • Sachsen-Anhaltvon Dimethoat in Pflaumen aus • Sachsen-Anhaltvon Fenitrothion in Äpfeln aus • Brasilienvon Fluazifop in Erdbeeren aus • Sachsen-Anhaltvon Haloxyfop in Erdbeeren aus • Sachsen-Anhaltvon Parathion-methyl in Zitronen aus der Türkeivon Prothiofos in Orangen aus • Südafrika

Auffällig war wie auch in den Jahren zuvor das gleichzeitige Vorhandensein von mehreren Wirkstoffen in einer Probe (Mehr-fachrückstände) vor allem bei Fisch, Gemüse, Obst, Keltertrau-ben und Wein (insgesamt 41,8% der Proben). Die nachfolgende Tabelle gibt einen Gesamtüber-blick über die Ergebnisse der Rückstandsuntersuchungen.

Untersuchung von Obst und Gemüse aus der Direktvermark­tung auf Rückstände von Pflan­zenschutzmitteln 2007 ­ 2008In den Jahren 2007 und 2008 wurde im LAV unter Beachtung der risikoorientierten Probenahme verstärkt Obst und Gemüse von einheimischen Erzeugern auf Rückstände von Pflanzenschutz-mitteln untersucht. Die Entnahme erfolgte sowohl direkt beim Erzeu-ger als auch auf den Marktständen der Direktvermarkter.Insgesamt wurden im Berichts-zeitraum 326 Proben an Kartoffeln (42), Gemüse (149) und Obst (135) zur Rückstandsuntersuchung ein-gereicht. Das Untersuchungsspek-trum umfaßte durchschnittlich 330 Wirkstoffe von Pflanzenschutzmit-teln, die für die Behandlung von Kulturen europaweit zugelassen sind oder die durch ihren persis-tenten Charakter immer noch auf den Kulturen vorkommen können (z.B. DDT).

KartoffelnVier der untersuchten Kartof-feln (9,5%) stammten aus dem ökologischen Landbau. Drei dieser Proben enthielten keine

Pflanzenschutzmittelrückstände, eine Probe war mit Spuren des persistenten Insektizides DDT kontaminiert.

Insgesamt wurden in 19 Kartoffel-proben (45,2%) keine Rückstände ermittelt werden. In den übrigen Proben lagen bis zu drei Wirk-stoffe pro Probe vor. Es handelte sich hierbei hauptsächlich um das bereits erwähnte Insektizid DDT und das Keimhemmungsmittel Chlorpropham (Keimstop).

DDT wurde in der DDR noch bis 1991 als Insektizid und Holz-schutzmittel eingesetzt. Es besitzt eine sehr lange Halbwertszeit, so dass im Boden immer noch DDT-Rückstände vorliegen, die von den Pflanzen aufgenommen werden (systemische Wirkung). Der durchschnittliche DDT-Gehalt in den einheimischen Kartoffeln lag bei 0,0037 mg/kg, die zuläs-sige Höchst-menge beträgt 0,05 mg/kg, d.h. die zulässige Höchst-menge wurde lediglich zu 7,4% ausgeschöpft.

Die Höchstmengenausschöpfung für Chlorpropham lag bei 4,4%. Weiterhin wurden vorwiegend

Fungizide wie Propamocarb, Tolclophosmethyl und Metalaxyl nachgewiesen (siehe Abbildung 54). Die Wirkstoffe Fenpropimorph (Fungizid), Dimethoat (Insektizid) und Clodinafop (Herbizid) waren für eine Anwendung bei Kartoffeln in Deutschland nicht zugelassen, d.h. diese Pflanzenschutzmittel wurden von den Erzeugern unzu-lässigerweise eingesetzt.

Höchstmengenüberschreitungen gab es jedoch insgesamt bei den Kartoffelproben nicht.

GemüseAn Gemüse wurden hauptsächlich Spargel und Tomaten zur Unter-suchung eingereicht. Insgesamt 21 Proben (14,1%) stammten aus dem ökologischen Landbau. Fünf Proben (3 Möhren-, 1 Gurken-, 1 Zucchiniprobe) enthielten DDT-Rückstände, die übrigen Proben aus dem ökologischen Landbau waren rückstandsfrei.

Grünkohl und Möhren enthielten bis zu 4 Wirkstoffe in einer Probe, die übrigen Gemüsearten waren mit weniger Wirkstoffen belastet. Der durchschnittliche Wirkstoffge-halt pro Probe lag bei 0,5.Am häufigsten wurden in den Proben Insektizide und Fungizide nachgewiesen, siehe Abbildung 56. Vor allem bei Wurzelgemüse und Blattgemüse wurde wiederum das Insektizid DDT im Spurenbe-reich nachgewiesen, der durch-schnittliche Gehalt betrug 0,0077 mg/kg, womit die Höchstmenge zu 15,4% ausgeschöpft wurde. Auch

1917

5

1

0 1 2 3Anzahl der Wirkstoffe

Mehrfachrückstände in KartoffelnAbb. 49

1

1

1

1

1

2

6

17

Clodinafop-propargyl

Tolclophos-methyl

Dimethoat,gesamt

Metalaxyl

Propamocarb

Fenpropimorph

Chlorpropham

DDT, gesamt

ermitteltes Wirkstoffspektrum in KartoffelnAbb. 50

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Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008

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das Insektizid Dimethoat (Mittel Bi58) wurde vielfach in den Gemü-seproben ermittelt. Es ist für viele Gemüsekulturen als Breitbandin-sektizid zugelassen. Dimethoat wurde jedoch auch in Bohnen (3x) und Grünkohl (1x) nachgewie-sen. In diesen Kulturen war die Anwendung von Dimethoat nicht zugelassen, so dass hier wiede-rum unzulässige Anwendungen vorlagen. Weitere unzulässige Anwendungen wurden ermittelt in Bohnen (Vinclozolin), Kohlrabi (Tebufenpyrad), Kopfsalat (Myclo-butanil, Deltamethrin), Lauchzwie-beln (Prosulfocarb), Radieschen (Carbendazim), Spinat (Fludi-oxonil, Spiroxamin) und Zucchini (Endosulfan).Fünf der 149 Gemüseproben (3,4%) wurden aufgrund einer Überschreitung der zulässigen Höchstmenge beanstandet. Es handelte sich hierbei um eine Probe Bohnen mit dem Insektizid Dimethoat und dem Fungizid Vin-clozolin, eine Probe Gurken mit dem Fungizid Difenoconazol, eine

1

1

1

1

1

1

1

2

2

2

2

2

3

4

5

9

10

11

11

13

14

17

35

Auberginen

Brokkoli

Paprika

Rhabarber

Rosenkohl

Sellerie

Weiße Bete

Grünkohl

Lauchzwiebeln

Mangold

Porree

Weißkohl

Zucchini

Kopfsalat

Kohlrabi

Spinat

Radieschen

Bohnen

Gurken

Zwiebeln

Möhren

Tomaten

Spargel

* HMÜ = Höchstmengenüberschreitung

untersuchte GemüseartenAbb. 51

Lebensmit-tel

Proben Proben max. Anzahl nachgewiese-ner Wirkstoffe

Anzahl HMÜ*gesamt davon aus ökol. Anbau ohne Rückstände davon aus ökol. Anbau

Auberginen 1 - - - 1

Bohnen 11 - 7 - 2 1

Brokkoli 1 - 1 - -

Grünkohl 2 - - - 4

Gurken 11 6 7 5 2

Kohlrabi 5 1 3 1 1

Kopfsalat 4 1 1 1 3 1

Lauchzwiebeln 2 - 1 - 2 1

Mangold 2 1 2 1 -

Möhren 14 4 3 1 4

Paprika 1 - - - 1

Porree 2 1 2 1 -

Rhabarber 1 1 1 1 -

Radieschen 10 - 6 - 2 1

Rosenkohl 1 - - - 2

Sellerie 1 - - - 1

Spargel 35 1 30 1 2

Spinat 9 - 4 - 1

Tomaten 17 3 14 3 1

Weiße Bete 1 1 1 1 -

Weißkohl 2 - 2 - -

Zucchini 3 1 - - 1

Zwiebeln 13 - 12 - 1 Ergebnisse der Rückstandsuntersuchungen bei GemüseTabelle 18

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Jahresbericht 2008 • Untersuchungsergebnisse

Probe) mit dem Wirkstoff Carben-dazim, Pflaumen (2 Proben) mit den Wirkstoffen Dimethoat, Esfen-valerat und lambda-Cyhalothrin, Stachelbeeren (1 Probe) mit dem Wirkstoff Vinclozolin. Sieben der 135 Obstproben (5,2%) wurden aufgrund einer Überschreitung der zulässigen Höchstmenge

beanstandet. Es handelte sich hierbei um zwei Apfelproben mit dem Insektizid Dimethoat, je eine Erdbeerprobe mit den Herbiziden Fluazifop und Metamitron, zwei Erdbeerproben mit dem Herbizid Haloxyfop und eine Probe Pflau-men ebenfalls mit dem Insektizid Dimethoat.

Probe Kopfsalat mit dem Fungizid Myclobutanil, eine Radieschen-probe mit dem Insektizid Dimethoat und dem Fungizid Dimethomorph und eine Probe Lauchzwiebeln mit dem Herbizid Prosulfocarb.

ObstDen Hauptanteil der 135 unter-suchten Obstproben bilden Äpfel und Erdbeeren. Ausführliche Berichte zu diesen beiden Obstar-ten sind auf der Internetseite des LAV, Fachbereich Lebensmittelsi-cherheit dargestellt.

Lediglich 9 Proben (6,7%) stamm-ten aus dem ökologischen Land-bau. 8 dieser Proben enthielten keinerlei Rückstände an Pflan-zenschutzmitteln. Eine Apfelprobe enthielt gleich drei unterschiedli-che Wirkstoffe mit Gehalten von 0,04 bis 0,84 mg/kg, so dass eine irreführende Auslobung als „Öko-Lebensmittel“ vorlag. Bei den drei ermittelten Wirkstoffen handelte es sich ausnahmslos um bei Äpfeln oft eingesetzte und nachgewie-sene Wirkstoffe, eine Höchstmen-genüberschreitung lag nicht vor.

Die Obstproben waren mit einer grö-ßeren Anzahl von Pflanzenschutz-mittelwirkstoffen kontaminiert als die Gemüseproben. Der durch-schnittliche Wirkstoffgehalt lag bei 2,47. Besonders Äpfel mit bis zu sieben Wirkstoffen in den Proben und Erdbeeren und Kirschen mit bis zu sechs Wirkstoffen in den Proben waren hierbei auffällig. In den Obstproben wurden am häu-figsten die Fungizide Captan, Boscalid und Fenhexamid nach- gewiesen. Sie werden u.a. gegen Apfelschorf, Obstbaumkrebs, Botrytis-Erkrankungen und Echten Mehltau eingesetzt. Das Insektizid Pirimicarb ist für die Behandlung gegen Blattläuse in vielen Obst-kulturen zugelassen.Unzulässige Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln wurden festgestellt bei Äpfeln (8 Proben) mit den Wirkstoffen Chlorpyrifos, Dimethoat, lambda-Cyhalothrin und Pyraclostrobin, bei Birnen (1 Probe) mit den Wirkstoffen Esfen-valerat und lambda-Cyhalothrin, Johannisbeeren (1 Probe) mit dem Wirkstoff Captan, Kirschen (1

1

1

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1

3

7

8

15

48

50

Aprikosen

Brombeeren

Pfirsiche

Stachelbeeren

Birnen

Johannisbeeren

Pflaumen

Kirschen

Erdbeeren

Äpfel

Untersuchte ObstartenAbb. 52

Lebensmit-tel

Proben Proben max. Anzahl nachge-wiesener

Wirkstoffe

Anzahl HMÜ*gesamt davon

aus ökol.

Anbau

ohne Rück-stände

davon aus

ökol. Anbau

Äpfel 50 2 10 1 7 2

Aprikosen 1 1 1 1 -

Birnen 3 - 1 - 4

Brombeeren 1 1 1 1 -

Erdbeeren 48 - 10 - 6 4

Johannisbee-ren

7 4 4 4 4

Kirschen 15 1 2 1 6

Pfirsiche 1 - - - 1

Pflaumen 8 - 2 - 4 1

Stachelbee-ren

1 - - - 1

* HMÜ = Höchstmengenüberschreitung

Zusammenfassung

Der Anteil an sachsen-anhaltinischen Proben aus dem ökologischen Landbau lag bei 10,4%. Eine Apfelprobe enthielt deutliche Pflanzen-schutzmittelrückstände, alle weiteren Proben wa-ren ohne Rückstände bzw. enthielten nur Spuren des persistenten Insektizides DDT.

In 9,2% der untersuchten Proben wurden Wirkstoffe ermittelt, die gemäß Pflanzenschutzgesetz für diese Kulturen nicht eingesetzt werden durften. Bei Gehalten, die auf eine direkte Anwendung von Pflanzenutzmittel hinwiesen, wurden die zuständigen Pflanzenschutz-kontrollstellen in Sachsen-Anhalt, die Ämter für Landwirtschaft, Forsten und Flurneuordnung, für weiterführende Kontrollen bei den entspre-chenden Erzeugern informiert.

12 Proben (3,7%) wiesen Gehalte über der jeweils zugelassenen Höchstmenge auf, wobei bei den Kartoffeln keine Höchstmengenüber-schreitung vorlag. In fünf Fällen trat die Über-schreitung in Verbindung mit einer unzulässigen Anwendung des entsprechenden Mittels auf, da in diesen Fällen keine spezielle Höchstmenge für die Kultur exis-tierte und die für pflanzliche Lebensmittel allgemein geltende, geringe Höchstmenge zur Beurteilung anzuwenden war.

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Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008

62

Toxische und essentielle Elemente1.1.5

In 1136 Proben wurden 10074 Ein-zelbestimmungen durchgeführt.

Lebensmittelproben davon:

870

Planproben 790

Proben Lebensmittel- Monitoring

110

Proben i. S. der Mineral- und TafelwasserVO

245

Wein 140

Bedarfsgegenstände i.S. § 2 Abs. 6 LFGB

130

Kosmetische Mittel i.S. § 2 Abs. 5 LFGB

0

Bei 11 Proben Süßwasserfisch aus einem beliebten Anglerteich in der Nähe von Halle (Saale) konnte eine Höchstmengenüberschrei-tung hinsichtlich des Quecksilber-Gehaltes festgestellt werden. Eine Pb-Höchstmengenüberschreitung konnte bei einer Probe Weizen-körner festgestellt werden.

Die Erfassung der Belastung von Lebensmitteln mit toxi-schen Schwermetallen erfolgte neben der Untersuchung von Lebensmittelproben vorwie-gend durch die Untersuchung im Rahmen von Monitoring- und Sonderprogrammen.

Melamin in Erzeugnissen aus China1.1.6

Vor dem Hintergrund der Ereig-nisse um mit Melamin kontami-nierten Milcherzeugnissen aus China nach der Olympiade im August 2008, bei denen Zehn-tausende Kinder erkrankten und 6 Kleinkinder an Nierenversagen starben, wurde im LAV im Sep-tember mit Überwachungstätigkei-ten begonnen. Innerhalb kürzester Zeit wurde eine Prüfmethode erar-beitet und im Rahmen der Quali-tätssicherung validiert. Mittlerweile wurde durch die Teilnahme an Laborvergleichsuntersuchungen gezeigt, dass vorgegebene Zielge-halte sicher gefunden werden. Im

Rahmen der Länderkooperation von Sachsen-Anhalt mit Sachsen und Thüringen wurden die dort gezogenen Proben ebenfalls im LAV untersucht.

Durch die Beimengung von Mela-min zu Milch sollte ein höherer Pro-teingehalt der Milch vorgetäuscht werden. Daher konzentrierten sich die Kontrollen zunächst auf Milch-pulver enthaltende Kekse, Kuchen, Schokolade und Süßwaren aus Einzelhandelsgeschäften, die asi-atische Lebensmittel vertreiben.

Im LAV waren, auch im Rahmen

der Länderkooperation Mittel-deutschland, 120 Proben zur Untersuchung auf Melamin eingegangen. Von diesen wurden

69 Proben in Sachsen-Anhalt• 37 Proben in Sachsen• 14 Probe in Thüringen•

entnommen.

Von den in Sachsen-Anhalt ent-nommenen Proben konnte Mela-min bis auf drei Proben in keiner dieser Proben nachgewiesen/bestimmt werden. Bei den einzigen positiven Proben (Chocolate Pie Marshmellow Cream Cake: 0,82

Kupfer 550 Blei 607 Cadmium 601 Zink 571

Nickel 560 Cobalt 483 Chrom 175 Aluminium 446

Quecksilber 288 Bismut 90 Arsen 486 Selen 478

Thallium 461 Lithium 161 Natrium 525 Kalium 520

Calcium 548 Strontium 162 Barium 238 Magne-sium

547

Eisen 226 Mangan 514 Uran 172 Zinn 53

Antimon 92 Molybdän 461 Beryllium 59 Bor 571

Gehalte an toxisch relevanten Schwermetallen in mehrfach unter-suchten Lebensmitteln (mg/kg) und Bedarfsgegenständen (mg/l, mg/dm2 oder mg/Probe)

Lebens-mittel

Anz. unter-suchter Proben

BleiMedian

max. Cadmi-umMedian

max. Queck-silber Median

max.

Orangen-saft

5 0,001 0,007 <0,0002 0,0024 <0,0002 <0,0002

Apfelsaft 11 0,011 0,024 0,0003 0,0005 <0,0002 <0,0002

Zwiebel 16 <0,005 0,113 0,0073 0,0297 <0,001 <0,001

Mineral-wasser

89 <0,001 0,002 <0,0002 0,002 <0,0001 277,03

Rooibo-stee

17 0,145 0,522 0,0347 0,0523 n.b.* n.b.*

Weizen-körner

24 0,013 0,412 0,02865 0,0599 <0,002 <0,002

Bedarfs-gegen-stände mit Lebens-mittel-kontakt

75 <0,04 0,124 <0,004 0,041 n.b.* n.b.*

* Parameter wurde nicht bestimmt

Die Elementbestimmungen umfassten:

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Jahresbericht 2008 • Untersuchungsergebnisse

untersuchten Butterkeksen (s.o.) deutlich nachgewiesen werden, der Gehalt lag jedoch auch deut-lich unterhalb des festgelegten Grenzwertes von 2,5 mg/kg.

Drei weitere Proben (1 Kuchen, 2 Snacks) aus Sachsen waren posi-tiv, ein Snack mit einem Gehalt > 2,5 mg/kg. Eine aus Thüringen eingesandte Probe Bonbons enthielt 249,3 mg/kg Melamin.

Untersuchungen auf Mykotoxine (Aflatoxine, Ochratoxin A, Patulin, 1.1.7 Deoxynivalenol, Zearalenon, Mutterkornalkaloide)

mg/kg; Li Bai Chin. Wok Nudeln: 0,12 mg/kg; Butterkekse: 0,79 mg/kg) wurden Melamin-Gehalte unterhalb des festgelegten Grenz-wertes von 2,5 mg/kg ermittelt.

Im Rahmen einer EU-Schnell-warnung wurde eine Firma mit Sitz in Sachsen-Anhalt (weltweite Beschaffung und Lieferung von Rohstoffen zur Herstellung von Arzneimitteln, Lebensmitteln, Fut-termitteln sowie von Chemikalien) und deren Schwestergesellschaft in Sachsen (Mischen, Abfüllen/Abpacken/Umpacken, Etikettie-ren, Micronisieren und Mahlen) beprobt. Eine Probe Ammoni-umbicarbonat (Backtriebmittel), importiert aus China, wurde von Sachsen eingesandt und ein Melamin-Gehalt von 275,3 mg/kg bestimmt. Bei Nachproben wurden in zwei weiteren Chargen Melamin-Gehalte von 232,7 mg/kg bzw. 342,7 mg/kg festgestellt. Ein Teil der ersten Charge war von einer Bäckerei mit Sitz in Sachsen-Anhalt bereits verarbeitet worden. Aus analytischer Sicht befriedi-gend war die Verfolgbarkeit der Kontamination in der Produktions-kette, denn Melamin konnte in den

Im Rahmen der amtlichen Lebens-mittelüberwachung (Planpro-benuntersuchung) wurden 2008 insgesamt 754 Untersuchungen auf Mykotoxine in Lebens-mitteln pflanzlicher Herkunft durchgeführt:

78x auf die Aflatoxine B1, B2, • G1 und G2191x auf Ochratoxin A• 94x auf Patulin• 222x auf Deoxynivalenol• 106x auf Zearalenon• 63x auf Mutterkornalkaloide.•

Die Schwerpunkte der Unter-suchungen lagen dabei auf der Bestimmung der Gehalte an Deoxynivalenol und Zearalenon in Getreide- und Getreideverar-beitungsprodukten aus Sach-sen-Anhalt im Rahmen des

Fusarien- und Fusarientoxinüber-wachungsprogramms des Lan-des.

Neu eingearbeitet in die Untersu-chungspalette wurden Prüfmetho-den für die Mykotoxine Fumonisin B1 und Fumonisin B2, auf die im Rahmen des Lebensmittelmoni-toring-Programms von Bund und Ländern im Jahr 2009 Maispro-dukte untersucht werden sollen, sowie T2-Toxin und HT2-Toxin, deren Gehalte in Getreide im Bundesweiten Überwachungsplan 2009 bestimmt werden sollen.

AflatoxineDie Aflatoxine B1, B2, G1 und G2 werden von den Schimmel-pilzen Aspergillus flavus und Aspergillus parasiticus gebildet. Diese Pilze gedeihen in einem

Temperarturbereich von 12-40°C und bei einem Wassergehalt von mindestens 18% auf stärkehaltigen und von etwa 10% auf ölhaltigen Substraten. Hauptsächlich gefähr-dete Substrate sind pflanzliche Lebensmittel aus feuchtwarmen Regionen: Nüsse (insbesondere Erdnüsse), Pistazien, Getreide (Mais), Trockenfeigen, Copra, Gewürze. Werden Kühe mit Afla-toxin B1-kontaminiertem Futter ernährt (z.B. Mais- und Erdnuß-mehl), findet sich ein Teil des Mykotoxins in Form des Umwand-lungsproduktes Aflatoxin M1 in der Milch wieder.

Aflatoxine, insbesondere Aflatoxin B1, sind als äußerst cancerogen wirkende Substanzen bekannt. Für sie galten im Berichtszeit-raum die in der Verordnung (EG)

Sachsen-Anhalt Sachsen Thüringen

Backwaren 18 1

Backmischung 1

Backzutaten 1 11 10

Desserts 9 7

Garnelenschwänze 1

Kaffeegetränk 1 2

Milchprodukte 2 7

Nahrungsergän-zungsmittel

1 2

Süßwaren 8 7 1

Teigwaren (Nudeln) 26

Kokosgetränk 1 1

Speiseeis 1

Würzsauce 1

Σ 69 37 14

Verteilung der Proben auf verschiedene WarengruppenTabelle 19

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Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008

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1881/2006 bzw. in der Mykotoxin- Höchstmengenverordnung fest- gelegten Höchstmengen. Säug-lings- und Kleinkindernahrung unterliegt noch strengeren Höchst- mengenregelungen.

3 Proben überschritten die zuläs-sige Höchstmenge an Aflatoxin B1, wobei die bestimmten Gehalte bei 11,03 µg/kg (Pistazien), 3,20 µg/kg (Feige) und 13,01 µg/kg (Melonenkerne) lagen. Die Melo-nenkernprobe überschritt auch in ihrem Gesamt-Aflatoxingehalt mit 17,07 µg/kg die Höchstmenge deutlich. Die untersuchten Nus-sproben waren im Jahr 2008 bezüglich der Aflatoxin-Gehalte unauffällig.

Ochratoxin ADas Mykotoxin Ochratoxin A (OTA) ist ein Stoffwechselprodukt des Schimmelpilzes Aspergillus ochraceus sowie weiterer Arten der Gattungen Aspergillus und Penicillium. Es ist ein Toxin, das bei feuchtwarmer Lagerung auf Getreide, Nüssen, Kaffee, Kakao, Trockenfrüchten und Gewürzen gebildet werden kann. Da es über eine hohe Stabilität gegenüber Umwelteinflüssen verfügt, ist es auch in den Verarbeitungsproduk-ten der o.g. Lebensmittelgruppen zu finden und gelangte aufgrund seiner toxischen Eigenschaften und seines cancerogenen Po-tentials in den letzten Jahren immer stärker in den Blickpunkt des Interesses.

Für Kontaminationen mit OTA wurden in der VO (EG) Nr. 1881/2006 Höchstmengen von 5 µg/kg für Rohgetreide, 3 µg/kg für Getreide zum direkten Verzehr und Getreideerzeugnisse, 10 µg/kg für getrocknete Weintrauben sowie 2 µg/kg für Wein festgelegt. Höchstmengen-Überschreitungen wurden bei keiner der untersuch-ten Proben wie Getreide, Gewürze, Kaffee, Schokolade, Traubensaft, Wein, Bier und getrockneten Früchten festgestellt.

PatulinPatulin wird als Stoffwechselpro-dukt von Pilzen verschiedener Gattungen gebildet, insbesondere

von Penicillium expansum, dem Erreger der Braunfäule auf Äpfel, Birnen, Quitten, Pfirsichen etc. Unabhängig von der toxikologi-schen Bewertung ist bei Fruchtsaft nach dem heutigen Kenntnisstand ein Gehalt von mehr als 50 µg/l (bzw. ppb) Patulin in der Regel ein Nachweis für die Verarbei-tung verschimmelter Früchte. Ein derart kontaminiertes Erzeugnis entspricht nicht den Anforderun-gen der Fruchtsaft-Verordnung, wonach nur gesunde Äpfel zur Saftherstellung verwendet werden dürfen. In der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 sind Höchstmengen für Fruchtsaft (50,0 ppb), Spirituosen, Apfelwein und andere aus Äpfeln gewonnene oder Apfelsaft ent-haltende fermentierte Getränke (50,0 ppb), feste Apfelerzeugnis-se einschließlich Apfelkompott und Apfelpüree (25,0 ppb) sowie Apfelerzeugnisse und andere Bei-kost für Säuglinge und Kleinkinder (10,0 ppb) festgesetzt.

Im Berichtszeitraum wurden 94 Proben, vor allem Erzeugnisse auf Apfelbasis auf Patulin untersucht. Alle Proben waren unauffällig, obgleich in 5 Proben Patulin nach-weisbar war.

DeoxynivalenolDeoxynivalenol (DON, auch Vomi-toxin) gehört zu den Fusariento-xinen, die in letzter Zeit verstärkt in den Blickpunkt des öffentlichen Interesses gelangt sind. Sie können bei Fusarienbefällen von Getreide (v. a. Weizen, Roggen, Gerste, Mais und Hirse) in den gemäßigten Breiten bei feuchtem Wetter und plötzlichem Wechsel von kalten auf warme Tempera-turen entstehen. Ihre Bedeutung liegt in ihrer schleimhautreizen-den, zytotoxischen und immun-

suppressiven Wirkung. DON verursacht Erbrechen und Futter-verweigerung bei Nutztieren; als potentielle Gefährdung des Men-schen wird die Verursachung von Speiseröhrenkrebs diskutiert.

In vielen der 222 Proben war Deoxynivalenol nachweisbar; die Gehalte lagen dabei jedoch meist deutlich unter den jeweils festge-legten Höchstmengen. In 7 Proben wurden dagegen hohe Gehalte bestimmt. Bei 3 Proben (1x Wei-zenmehl, 2x Weißbrot) wurden Gehalte um die jeweils festge-legten Höchstmengen gefunden, eine Überschreitung konnte auf Grund der Messunsicherheit nicht abgesichert werden. Höchstmen-genüberschreitungen wurden zwei Proben Weißbrot (370 bzw. 359 µg/kg), einer Probe Brötchen (558 µg/kg) und einer Probe Weizen-körner (3023 µg/kg) festgestellt.

ZearalenonZearalenon ist ein pflanzliches Hormon, das eine anabole und hauptsächlich östrogene Wirkung besitzt. Seine Mutagenität und sein krebserregendes Potential werden derzeit diskutiert. Zearalenon kann bei Tieren, v. a. Sauen, aber auch Kühen, Pferden und Schafen, zu Fruchtbarkeitsstörungen führen. Eine potentielle Gefährdung des Menschen, z. B. ein vorzeitiges Einsetzen der Pubertät bei Kin-dern, ist nicht auszuschließen.

In 15 der insgesamt 106 auf Zeara-lenon untersuchten Proben konnte das Toxin bestimmt werden. Dabei lagen die Gehalte im Bereich von 2,0 bis 38,0 µg/kg.

Mutterkornalkaloide in Getreide und GetreideerzeugnissenAls „Mutterkorn“ (Claviceps purpu-rea, engl.: Ergot) wird ein parasi-tärer Pilz bezeichnet, der verstärkt in feuchten Jahren auf Getreide-ähren, vor allem bei Roggen, vor-kommen kann. An Vergiftungen durch so verunreinigtes Getreide starben im Mittelalter Hunderttau-sende von Menschen.Verantwortlich für die stark giftige Wirkung des Mutterkorns sind die Alkaloide, die wegen ihrer spezi-ellen Wirkungen z.T. auch in der

Übersprungsverhalten von Schimmel Abb. 53 auf Nektarinen

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Jahresbericht 2008 • Allgemeine Angaben

Medizin eingesetzt werden. Sie machen durchschnittlich 0,2% des Mutterkorns aus. So kann eine Aufnahme von 5-10 g frischem Mutterkorn für Erwachsene tödlich sein. Mutterkorn enthält neben den Alkaloiden in der physiologisch aktiven „In“-Form (Beispiel: Ergo-cornin) einen erheblichen Anteil in der inaktiven „Inin“-Form (Beispiel: Ergocorninin), die sich durch Tau-tomerisierung wieder in die aktive Form umwandeln kann und daher für den Gesamtalkaloidgehalt zu berücksichtigen ist.

Mutterkorn bzw. seine Alkaloide sind als Kontaminanten im Sinne von Art. 1 Abs. 1 VO (EWG) Nr. 315/93 anzusehen. Kontami-nanten sind entsprechend Art. 2 Abs. 2 VO (EWG) Nr. 315/93 auf so niedrige Werte zu begrenzen, wie sie durch gute Praxis auf allen Gewinnungs- und Bearbeitungs-stufen sinnvoll erreicht werden können. Im Getreideanbau kann der Befall mit Mutterkorn heute durch landwirtschaftliche Maß-nahmen verringert werden, und auch technologisch stehen Maß-nahmen zur Reduktion des Mut-terkorngehaltes zur Verfügung. Durch Aussortieren der Sklerotien kann der Mutterkorngehalt zwar ermittelt werden, jedoch lässt sich keine Aussage über den Toxinge-halt treffen.

Spezielle Höchstmengen zur Beurteilung von Mutterkorn bzw. Mutterkornalkaloiden in Lebens-mitteln existieren derzeit weder in Deutschland noch in der EU. Als gute landwirtschaftliche Praxis wird jedoch allgemein der zuläs-sige Höchstgehalt an Mutterkorn in Roggen von 0,05% gemäß Art. 2 Abs. 2 VO (EG) Nr. 824/2000 i. V. m. Anhang I B. 5e VO (EG) Nr. 824/2000 betrachtet, nachdem sich ein tolerierbarer Gesamtal-kaloidgehalt von 1000 µg/kg ergibt. Roggen wurde zwar durch die Änderung der vorstehend genannten Verordnung durch die VO (EG) Nr. 1068/2005 aus dem Geltungsbereich der Verordnung herausgenommen, da er zurzeit in der EU nicht zur Intervention ein-gelagert wird. Die Höchstmenge für den Mutterkorngehalt wird jedoch weiterhin zur Definierung einer guten landwirtschaftlichen Praxis herangezogen.

Das Bundesinstitut für Risiko-bewertung gab im Jahr 2004 eine Stellungnahme zu Mutter-korngehalten in Roggenmehlen im Bereich von 2308 – 7255 µg/kg ab. Es wurde konstatiert, dass bei Roggenmehlen, die Gesamtmut-terkornalkaloide zwischen 2308 und 3138 µg/kg aufweisen, nicht ausgeschlossen werden kann, dass ihr Verzehr zu unerwünschten

Wirkungen führen kann. Aus Vor-sorgegründen wurde dringend von dem Verzehr solcher Mehle abgeraten, insbesondere, da sie regelmäßig in größeren Mengen verzehrte Grundnahrungsmittel darstellen und somit eine mögli-che Gesundheitsschädigung von besonders schützenwerten Risi-kogruppen wie Schwangeren bzw. ungeborenen Kindern und gestill-ten Säuglingen darstellen. Derzeit werden wesentlich niedrigere Höchstmengen an Gesamtalka-loiden in Roggen und Weizen für den menschlichen Verzehr von 100 µg/kg bis 400-500 µg/kg diskutiert.

Im Untersuchungszeitraum wurde eine Methode zur Bestimmung von 12 Mutterkornalkaloiden (6 davon halbquantitativ wegen fehlenden Standardsubstanzen) eingearbeitet und insgesamt 63 Getreide bzw. Getreideerzeug-nisse auf Mutterkornalkaloide untersucht. Dabei handelte es sich um 23 Roggenmehle und 6 andere Mehle, 9 Roggenschrotproben, 15 Rog-genkörnerproben, 8 Brote und 2 Backmischungen auf Rog-genbasis. In 32 Proben wurden positive Gehalte festgestellt. Den Hauptanteil des Gesamtalkalo-idgehaltes machen die Verbin-dungen Ergocristinin, Ergosin, Ergocorninin, Ergotaminin, Ergot-amin und Ergocristin aus.

Untersuchung von Lebensmitteln auf Dioxine und PCB1.1.8

Die Stoffgruppen der polychlo-rierten Dibenzo-p-dioxine (PCDD) und polychlorierten Dibenzo-p-furane (PCDF) (allgemein als Dioxine bezeichnet) sowie der polychlorierten Biphenyle (PCB) enthält eine Reihe von Einzelver-bindungen (Kongenere) mit stark toxischen Eigenschaften. Dioxine und PCB sind äußerst resistent gegen chemischen und biologi-schen Abbau, daher ubiquitär in der Umwelt vorhanden und akku-mulieren in der Futtermittel – und Lebensmittelherstellungskette. Folglich ist die Reduzierung der Dioxinexposition des Menschen ein vordergründiges Ziel des Ver-braucherschutzes. In Sachsen-Anhalt wird - wie auch bundesweit

- eine stichprobenartige Über-wachung von Lebensmitteln und Futtermitteln zur Erfassung der aktuellen Kontaminationssituation durchgeführt.

Die Untersuchung von Lebensmit-teln und Futtermitteln auf Dioxine und PCB im Land Sach-sen-Anhalt wird durch einen gemein-samen Erlass des Ministeriums für Gesundheit und Soziales (MS) und des Ministeriums für Landwirt-schaft und Umwelt (MLU) gere-gelt, in dem u.a. Art und Umfang der zu untersuchenden Proben festgelegt ist.

Insgesamt wurden im Berichts-jahr 61 Lebensmittelproben

untersucht. Diese Gesamtproben-zahl beinhaltet neben 42 planmä-ßig eingesandten Proben auch 19 Verdachts- bzw. Verfolgsproben, die zusätzlich zu Untersuchung kamen. Im Vordergrund der Untersuchungen stand dabei eine zielgerichtete Probenahme in Abhängigkeit von landwirtschaft-lichen Erzeugerstrukturen unter besonderer Berücksichtigung der Überschwemmungsgebiete von Elbe und Mulde. Die Auswahl der Betriebe erfolgte unter Berück-sichtigung der Größe und Art der Tierbestände sowie der Anzahl der bewirtschafteten Flächen in den Flussauen, außerdem wurde eine parallele Untersuchung von Futtermitteln und Lebensmitteln

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in den jeweiligen Betrieben angestrebt.

Die untersuchten Proben gliedern sich wie folgt auf die verschie-denen Lebensmittelgruppen auf (Abb. 54).

Insgesamt lässt sich feststellen, dass der überwiegende Teil der untersuchten Lebensmittel aus Sachsen-Anhalt eine geringe Belastung mit polychlorierten Dibenzo-p-dioxinen (PCDD) und polychlorierten Dibenzo-p-furanen (PCDF) sowie dioxinähnlichen und nichtdioxinähnlichen PCB aufwies. Sämtliche Proben pflanzlicher Öle/Fette, alle Proben Lachsölkapseln, alle Hühnereiproben sowie die Gemüseproben waren unauffällig hinsichtlich ihrer Belastung mit Dioxinen und PCB. Die im Rahmen des Flussfischüber- wachungsprogrammes Sachsen-

Anhalt (FÜS) untersuchten Fisch-proben zeigten eine im Vergleich zu früheren Jahren geringere Kon-tamination, es lag in keiner Probe eine gesicherte Höchstgehalts-überschreitung vor, lediglich in drei Fällen wurde der Auslösewert für dl. PCB überschritten (Abb.55).

Auch von den Rohmilchproben, die gezielt aus Betrieben im Bereich

der Überschwemmungsgebiete von Elbe und Mulde entnommen wurden, überschritt nur jeweils eine Probe den Auslösewert für PCDD/F bzw. dl. PCB (Abb. 56).

Die untersuchten Fleischproben aus den Bereichen der Über-schwemmungsgebiete von Elbe und Mulde erfordern nach wie vor eine gesonderte Betrachtung. Wie

Rindfleisch; 8

Rohmilch; 13

Hühnereier; 4 Gemüse; 3 Nahrungsergänzungsmittel; 5

Öle/Fette; 5

Aal; 2

Fisch, außer Aal ; 9

Schwarzwild; 10 Schaffleisch; 2

Dioxinuntersuchungen in Lebensmitteln 2008Abb. 54

0

1

2

3

4

5

6

7

8

9

10

11

12

13

14

15

Geha

lt in

pg/

g Fr

ischg

ewich

t

Blei Blei Blei Döbel Rapfen Hecht Zander Döbel Blei Aal Aal

PCDD/T-TEQ dl.PCB-TEQ Summe aus PCDD/F und dl.PCB-TEQ

Auslösewert dl. PCB Aal

Auslösewert PCDD/F Fisch/Aal sowie dl.PCB für Fisch außer Aal

Höchstgehalt PCDD/F

Höchstgehalt Aal Summe PCDD/F + dl. PCB

Höchstgehalt Fisch außer Aal Summe PCDD/F + dl. PCB

0

1

2

3

4

5

6

7

8

Geha

lt in

pg/

g Fe

tt

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13Probenanzahl

PCDD/F-TEQ dl.PCB-TEQ Summe aus PCDD/F und dl. PCB-TEQ

Höchstgehalt PCDD/F

Auslösewert PCDD/F, dl.PCB

Höchstgehalt Summe PCDD/F und dl.PCB

PCDD/F- und Abb. 55 dl. PCB - Gehalte in Fischproben

PCDD/F- und Abb. 56 dl. PCB - Gehalte in Milchproben

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Jahresbericht 2008 • Allgemeine Angaben

bereits im vergangenen Jahr fiel der hohe Anteil an Rindfleisch-proben mit erhöhten Gehalten an dioxinähnlichen PCB auf, in 6 von 8 Proben (75%) wurde der Auslö-sewert für dl. PCB überschritten, in zwei Verdachtsproben eines Betriebes lagen die ermittelten Gehalte sowohl für PCDD/F als auch für die Summe aus PCDD/F und dl. PCB im Fett über den zulässigen Höchstgehalten. Im Falle deutlich erhöhter Gehalte an dl. PCB wurden auch erhöhte Gehalte an ndl. PCB quantifiziert, die zulässigen Höchstgehalte wurden dabei jedoch in keiner Probe überschritten. Eine Anpas-sung der Höchstgehaltsregelung für ndl. PCB wird derzeit in der EU diskutiert und soll demnächst in Kraft treten (Abb. 57).

Erstmalig wurden im vergange-nen Jahr 10 Schwarzwildproben aus dem Bereich der Muldeauen untersucht. Die Rückstandsbe-lastung derartiger Wildproben mit chlororganischen Kontaminanten wird seit Jahren im Rahmen eines Wildmonitorings überwacht, wodurch sich die fortdauernde Kontamination insbesondere mit ß-HCH, HCB und DDT kontrol-lieren lässt. Die Ergebnisse der Dioxinuntersuchungen belegen eine zum Teil erhebliche Rück-standsbelastung mit PCDD/F im Fett sowohl von Jungtieren (Frisch-linge) als auch von älteren Tieren. Die rechtliche Beurteilung dieser Werte erweist sich jedoch als problematisch, da für Fleisch bzw.

Fett von Wildschweinen derzeit keine Höchstgehalte bzw. Auslö-sewerte festgelegt sind. Aufgrund der im Vergleich zu Schweinen völlig anderen Lebensbedingun-gen von Schwarzwild erscheint die Anwendung der Höchstge-halte für Schweine nicht sinnvoll. In der nachfolgenden Graphik sind die Untersuchungsergebnisse

zusammengetragen, zur Dar-stellung der Relationen sind die Höchstgehalte für Schweine ange-geben (Abb. 58, Seite 68).

25,125,1 29,9 13

0

1

2

3

4

5

6

7

8

9

10

Geha

lt in

pg/

g Fe

tt

1/P 2/P 3/P 4/P 1/V 2/V 3/V 4/V

WHO-PCDD/F-TEQ WHO-dl. PCB-TEQ WHO-PCDD/F-dl.PCB-TEQ

Auslösewert -dl.PCBAuslösewert PCDD/F

Höchstgehalt PCDD/F

Höchstgehalt Summe PCDD/F und dl. PCB

PCDD/F- und Abb. 57 dl. PCB - Gehalte in Rindfleischproben

Dioxine ist ein Sammelbegriff für polychlorierte Dibenzodioxine (PCDD) und Dibenzofurane (PCDF), wobei entsprechend dem Chlo-rierungsgrad und der Stellung der Chloratome 210 Kongenere mit unterschiedlicher toxikologischer Relevanz unterschieden werden. 17 dieser Kongenere werden dabei als besonders toxisch eingestuft. Ihre jeweilige Toxizität wird auf das giftigste Dioxin (2,3,7,8-TCDD) bezogen und als Toxizitäts-Äquivalent (TEQ) angegeben. In diesem Zusam-menhang ist auch die Substanzklasse der polychlorierten Biphenyle (PCB) zu erwähnen. Hierbei sind von den 209 möglichen Kongeneren diejenigen von besonderer Bedeutung, die aufgrund der Position ihrer Chloratome als so genannte dioxinähnliche PCB (dl.PCB) bezeichnet werden. Diese 12 dl. PCB zeigen gleichartige toxikologische Wirkun-gen wie Dioxine und sind deshalb weiter in den Blickpunkt der Unter-suchungen gerückt. Rechtsgrundlage für die Beurteilung der Belastung von Lebensmitteln mit Dioxinen und dl. PCB ist die Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 vom 19. Dezember 2006 (Kontaminanten-VO), in der Höchstgehalte für PCDD/F (WHO-PCDD/F-TEQ) bzw. für die Summe aus PCDD/F und dl. PCB (WHO-TEQ) festgelegt sind. Zur weiteren Reduzierung des Anteils von Dioxinen, Furanen und PCB in Futter-mitteln und Lebensmitteln wurden in der Empfehlung der Kommission (2006/88/EG) vom 6. Februar 2006 Auslösewerte für PCDD/F und dl. PCB festgelegt. Auslösewerte sind als Schwellenwerte anzusehen, bei deren Erreichen Untersuchungen zur Ermittlung und ggf. Maßnahmen zur Beschränkung oder Beseitigung der Kontaminationsquelle einzu-leiten sind. Weiterhin ist die Festlegung von Zielwerten vorgesehen. Diese sollen angeben, welche Kontaminationshöhe in Futter- und Lebensmitteln erreicht werden muss, um die Exposition der Bevölke-rungsmehrheit in der Gemeinschaft auf die vom SFC für Dioxine und dioxinähnliche PCB festgesetzte tolerable wöchentliche Aufnahme (TWI) zu senken.

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Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008

68

Bericht des Weinkontrolleurs1.1.9

Rückblick auf das Weinjahr 2008 in dem zu Sachsen Anhalt gehö­renden Teil des bestimmten Anbaugebietes Saale UnstrutDer Winter 2007/2008 war relativ mild und verursachte in Mittel-deutschland keine Frostschäden an den Weinreben. Der Austrieb begann dadurch wieder sehr früh. Das überdurchschnittliche Wär-meangebot im Wonnemonat Mai beschleunigte die Wachstums- und Entwicklungsprozesse der Reben. Während der Weinblüte herrschten ideale Bedingungen, so konnten die Reben ohne Verrieselungs-schäden schnell durchblühen. Der extrem hohe Befallsdruck für Oidium und Peronospora machte eine intensive Anwendung von Pflanzenschutzmitteln erforderlich. Dort, wo verantwortungsbewusst über das ganze Jahr hinweg auf die Vorgaben für den qualitäts-orientierten Weinbau geachtet wurde, können die Winzer sehr zufrieden auf den Verlauf des Weinjahres schauen. Die Nieder-schlags-mengen waren über die gesamte Vegetationsdauer gut verteilt. Die Weinernte begann Mitte September mit durchschnitt-lichen Mostgewichten, und teil-weise noch hohen Säurewerten. Die Winzer, welche Geduld bewie-sen, konnten im Oktober sehr gute Mostgewichte und harmonische Säurewerte erzielen. Die Ernte-menge lag im Gebietsdurchschnitt von 83,1 hl /ha deutlich über dem

langjährigen Mittel von 60 hl/ha und übertraf die Erwartungen der Winzer. Einige Weinbaubetriebe hatten Probleme mit der Einlage-rung der überdurchschnittlichen Erntemenge aufgrund zu geringer Tanklagerkapazität. Aufgrund der Übermengen- bzw. Destilla-tionsmengenregelung wurden in einigen Betrieben die Trauben in vereinzelten Weinbergen nicht geerntet. Die für die Eisweinernte notwendigen Temperaturen von mindestens – 7°C wurden in den letzten Tagen des Jahres erreicht. Die ersten Weiß- und Roseweine des Jahrgangs 2008 wurden aufgrund der hohen Nachfrage bereits Mitte Oktober auf die Fla-schen gefüllt. Der Weinjahrgang 2008 ist qualitativ als guter Jahr-gang der Weinbauregion Saale

Unstrut einzustufen. Die Qualität der Weine ist jedoch sehr unter-schiedlich. Dort wo extrem hohe Mengen geerntet wurden, genügt die Qualität teilweise nicht den Anforderungen für Qualitäts- und Prädikatswein.

2008‘er Weinernte in Sachsen Anhalt im Überblick ( Zahlen ALFF­SÜD )Gesamtrebfläche 618 haGesamterntemenge 51369 hl ( 83,1 hl/ha )Weißwein 36917 hlRotwein 14452 hlTafel- und Landwein 36 hlQualitätswein b. A. 44892 hl Qualitätswein m. Prädikat 6441 hl durchschn. Mostgewicht 75 ° Oechsledurchschn. Gesamtsäure 8,3 g/l

Kontrollen und UntersuchungenDer Schwerpunkt der Überwa-chungstätigkeit liegt im bestimm-ten Anbaugebiet Saale-Unstrut, dessen Hauptanbauflächen zu Sachsen Anhalt gehören. Kontroll-bedürftig sind hier die Weingüter und Kellereien sowie die Winzer im Haupt- und Nebenerwerb. Die Kontrollmaßnahmen erstrecken sich auf Anbau- und Erntekon-trolle, Herstellung, Lagerung, Bezeichnung und Aufmachung sowie Inverkehrbringen von Erzeugnissen des Weinsektors. Kontrollbedürftige Betriebe in Tabelle 20

Sachsen-Anhalt

35,3 43,2

0

1

2

3

4

5

6

7

8

9

10

Geha

lt in

pg/

g Fe

tt

Frischling Frischling Keiler Keiler Bache Bache Keiler Keiler Keiler Keiler

1 Jahr 2 Jahr 1 Jahr 2 Jahre 2 Jahre 2 Jahre 3 Jahre 4 Jahre

WHO-PCDD/F-TEQ WHO-dl. PCB-TEQ WHO-PCDD/F-dl.PCB-TEQ

Auslösewert -dl.PCBAuslösewert PCDD/FHöchstgehalt PCDD/F

Höchstgehalt Summe PCDD/F und dl. PCB

PCDD/F- und Abb. 58 dl. PCB - Gehalte in Schwarzwild

Bet

rieb

e ST K

ontr

ol-

len

fest

ge-

stel

lte

Män

gel

Erzeugerbe-triebe

49 61 21

Abfüllerbe-triebe

16 17 7

Schaumwein-kellereien

2 7 2

Importeure 2 2 12

Groß-, Einzel- und Fach-handel sowie Gastronomie/Straußwirt-schaften

* 49 14

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Jahresbericht 2008 • Allgemeine Angaben

Schwerpunkte bei den Kontrol-len der Weinbuchführung bilden u.a. die Herbst- und Kellerbücher sowie die Erntemeldung und Prüf-bescheide. Im Berichtsjahr wurden wieder zahlreiche Verstöße gegen die Buchführungspflicht festge-stellt. Beim Transport von Wein wurde gegen die Begleitpapier-pflicht verstoßen. Irreführende Werbung und Etiketten mussten auch in diesem Jahr beanstandet werden.

Besonders hervorzuheben sind folgende Kontrollergebnisse:

Im bestimmten Anbaugebiet Saale Unstrut gilt eine Hektar-höchstertragsregelung von 90 Hektoliter (§ 6 der VO zur Durch-führung des Weinrechts Sachsen Anhalt). Durch die hohen Erträge des Jahrgangs 2008 wurden die Grenzen in einigen Weinbaube-trieben teilweise überschritten. Laut Erntemeldung 2008 wurde in verschiedenen Betrieben Über-menge bzw. Destillationsmenge eingelagert. Die §§ 10 und 11 des Weingesetzes finden entspre-chend Anwendung.

Bei Betriebskontrollen sowie Kon-trollen im Internet (Weinshop) wurde festgestellt, dass Winzer Qualitätsweine ohne Zuteilung einer amtlichen Prüfnummer in Verkehr bringen. Teilweise haben Verantwortliche nach einer Fass-anstellung keine Identitätsprobe der abgefüllten Weine bei der zuständigen Prüfstelle eingereicht, bzw. die Weine trotz Ablehnung als Qualitätswein b.A. in Verkehr gebracht.

Im Rahmen eines Überwachungs-programms des Landes Sachsen Anhalt wurden verschiedene Betriebe bezüglich der Rückver-folgbarkeit von Erzeugnissen des Weinrechts nach VO (EG) Nr. 178/2002 kontrolliert. Dabei wurde die Dokumentation von der Traubenproduktion bis zum Inverkehrbringen der Erzeug-nisse kontrolliert. Das System der Rückverfolgbarkeit der Betriebe gemäß Art. 18 o. g. Verord-nung ergab teilweise Anlass zu Beanstandungen.

In der Weinbuchführung gab es folgenden Anlass zu Beanstandun-gen: Zugeteilte Prüfnummern der amtlichen Qualitätsweinprüfung, Nennfüllmengen und Füllverluste wurden nicht dokumentiert. Wei-terhin fehlten im Kellerbuch die Eintragung der Abfüllung sowie entsprechende Gegenbuchungen bei Verschnitten. Beim Verkauf von Fasswein fehlte im Kellerbuch oft der Bezug zum verwendeten Begleitdokument.

Bei Verwendung amtlicher Begleitdokumente nach VO (EG) Nr.884/2001 wurden die gesetz-lich vorgeschriebenen Angaben teilweise unzureichend in den Papieren eingetragen.

Weiterhin wurden die Kopien der Begleitdokumente nicht fristge-recht der zuständigen Behörde zugesandt.

In mehreren Betrieben wurden die neuen Tanks und Holzfässer nicht nummeriert. In der Behältnisliste fehlten das Fassungsvermögen sowie der Aufstellungsort der Gebinde. Die Behältnisliste wurde nach § 10 WeinÜVO beanstandet.

Nach § 10 (1) der Weinüber-wachungs-VO müssen Wein-baubetriebe Flaschenstapel mit unetikettierten Flaschen mit Merk-zeichen an gut sichtbarer Stelle kennzeichnen.

In mehreren Betrieben musste aufgrund fehlender genauer Bezeichnung des Erzeugnisses (z.B. Weinnummer) eine Bean-standung erfolgen.

Bei der Teilnahme des Wein-kontrolleurs bei der amtlichen Qualitätsweinprüfung waren meh-rere Weine bezüglich flüchtiger Säure auffällig. Es wurden Ver-dachtsproben entnommen. Durch chemische Analysen im Unter-suchungsamt wurde festgestellt, dass der gesetzliche Grenzwert für flüchtige Säure teilweise deut-lich überschritten war.

Ein Vorfall der besonderen Art wurde uns durch einen Winzer Ende des Jahres gemeldet.

In einem Weingut wurden über Nacht sämtliche Tanks mit Wein des Jahrgangs 2008 abgelassen. Ingesamt wurden ca. 25 000 Liter Qualitätswein und Prädikatswein vernichtet. In der Sache ermittelt die Kriminalpolizei.

Durch Nachkontrollen wurde sichergestellt, dass die o. g. Mängel beseitigt wurden. Die für den Vollzug zuständigen Land-kreise und kreisfreien Städte leite-ten entsprechende Verfahren ein bzw. gaben den Vorgang an die Staatsanwaltschaft ab.

Lese der EU­ DatenbankweineIm Jahr 2008 wurden wieder Proben von erntereifen Weintrau-ben von definierten Weinbergen im Anbaugebiet Saale Unstrut in Mengen von je 25 kg entnom-men. Die Trauben werden im BfR Berlin gesondert vinifiziert und zur Bestimmung des Deuterium-gehaltes kernresonanzmagneti-schen Messungen unterzogen. Die Ergebnisse werden an die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) nach Ispra (Italien) weiter-geleitet und dienen dem Aufbau einer europäischen Datenbank mit Kennzahlen der Stabilisoto-pengehalte aufgrund der VO (EG) Nr. 2729/2000. Diese Datenbank ermöglicht neben dem Nachweis einer unerlaubten Zuckerung einen Herkunftsnachweis.

Unterstützung der Veterinär­ und Lebensmittelüberwachungs­ämter der Landkreise und kreisfreien Städte bei Betriebs­kontrollen sowie der Entnahme von Proben der Warengruppen 33­35Der Weinkontrolleur war im Berichtsjahr 15 mal (ohne Bur-genlandkreis) in den Landkreisen und kreisfreien Städten Sach-sen Anhalts um die zuständi-gen Überwachungsämter bei Betriebskontrollen sowie bei der Probenentnahme gemäß § 31 (3) Weingesetz zu unterstützen. Es wurden 38 Einrichtungen des Großhandels, des Einzelhandels, des Fachhandels sowie der Gas-tronomie kontrolliert. Die Plan-proben wurden zusammen mit

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Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008

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den Lebensmittelkontrolleuren gezielt entnommen. Auf Grund eines Verdachts z.B. Kennzeich-nungsfehler, Bodensatz in der Flasche oder Oxidation wurden in verschiedenen Einrichtungen Ver-dachtsproben entnommen. Den Mitarbeitern der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter wurde gleichzeitig über rechtliche Grundlagen sowie Veränderun-gen im Weinbezeichnungsrecht berichtet.

FortbildungsveranstaltungenPrüferschulung der amtlichen • Qualitätsweinprüfstelle ALFF Süd WeißenfelsTeilgenommen wurde am 17. • Mitteldeutschen Weinbautag in FreyburgTagung der Staatlichen Wein-• sachverständigen Weinkontrol-leure und Weinkontrolleurinnen in Braunschweig

SonstigesQualitätsweinprüfungGemäß Art. 8 der VO (EG) Nr. 1607/2000 sind Weinerzeuger verpflichtet, Weine für die sie

die Bezeichnung Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete (Q.b.A.) beanspruchen, einer analytischen und organoleptischen Prüfung zu unterwerfen. Bei der zuständigen Prüfbehörde des Landes Sach-sen-Anhalt, dem Amt für Land-wirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd in Weißenfels waren 2 Mitarbeiter des Landesamtes für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt als Sachverständige in der Prüfungskommission für Qualitäts-wein und Qualitätsschaumwein tätig. Im Berichtsjahr nahmen sie an 17 Prüfungen teil.

SachverständigenausschussDurch VO über die Genehmigung von Neuanpflanzungen von Reb-flächen vom 7.Juli 2008 bekam Sachsen Anhalt 31 Hektar Neuan-pflanzrechte aus Rheinland Pfalz übertragen. Daraufhin wurden viele Anträge auf Neuanpflanzung gestellt. Gemäß § 12 der VO zur Durchführung des Weinrechts Sachsen Anhalt nahm der Wein-kontrolleur als Vertreter des LAV seine Aufgaben als Sachverständi-ger zur Prüfung der weinbaulichen

Eignung von potentiellen Rebflä-chen wahr. Zur Neueintragung von Einzel- und Großlagen sowie Bereichen wurden die Sachver-ständigen ebenfalls gehört.

Landesweinprämierung Sach­sen AnhaltFür die Zulassung zur Landes-weinprämierung müssen jeweils zum Zeitpunkt der Prämierung die Bestände der einzelnen Weinkate-gorien Mindestmengen umfassen. Die notwendigen Mengen sind in § 16 der VO zur Durchführung des Weinrechts Sachsen Anhalt fest-gelegt und wurden in den Wein-baubetrieben stichprobenartig kontrolliert.

Zur 16. Landesweinprämierung wurde der Weinkontrolleur als Prüfer berufen.

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Jahresbericht 2008 • Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben2

Charné, Volker:AG „Fleischwaren“ der Lebens-• mittelchemischen Gesellschaft der GDChMitglied der § 64-LFBG-AG • „Fleischerzeugnisse“Land Sachsen-Anhalt - Prü-• fungskommission für staatl. geprüfte Lebensmittelchemiker gemäß APVO LMChem

Dr. Hahmann, HartmutAG „Kosmetische Mittel“ der • Lebensmittelchemischen Gesellschaft der GDChAG „Kosmetische Mittel“ der • ALSLebensmittelchemische Gesell-• schaft der GDCh

Dr. Imming, Rainer:DIN-Normausschuß Lebensmit-• tel, Arbeitsausschüsse Kaffee, Tee und HonigAG „Lebensmittel auf Getreide-• basis“ der Lebensmittelchemi-schen Gesellschaft der GDChLand Sachsen-Anhalt - Prü-• fungskommission für staatl. geprüfte Lebensmittelchemiker gemäß APVO LMChemLand Sachsen-Anhalt - • Prüfungskommission für Lebensmittelkontrolleure beim Landesverwaltungsamt

Dr. Kern, Daniel:AG Milch und Milcherzeugnisse • der GDCh

Kern, Dorit:§ 64-LFBG-AG „Analytik der • Vitamine und vitaminartigen Substanzen“ALS-AG „Diätische Lebens-• mittel, Ernährungs- und Abgrenzungsfragen“

Klingemann, Hannelore:Vorsitzende der ALS-AG „Wein, • Spirituosen“Kommission zur Qualitätswein-• prüfung Saale-Unstrut beim ALF WeißenfelsLand Sachsen-Anhalt – Prü-• fungskommission für staatl. geprüfte Lebensmittelchemiker

Mitarbeit in Fachgremien2.1

gemäß APVO LMChem BfR- Kommission Wein- und • Fruchtsaftanalysen

Lützkendorf, Sven:Kommission zur Qualitätswein-• prüfung Saale-Unstrut beim ALFF Süd WeißenfelsLand Sachsen-Anhalt – Mit-• glied des Sachverständi-genausschusses nach § 9 LandesweinverordnungPrüfungskommission zur Lan-• desweinprämierung Sachsen-Anhalt

Dr. Mäde, Dietrich:CEN TC275/WG6/TAG 3 „PCR • for the detection of food-borne pathogens“ (Projektleiter der Normungsprojekte: - “Microbiology of food and animal feding stuffs – Real-time polymerase chain reaction (PCR) for the detection of food-borne pathogens – General requirements and definitions“ und - „Microbiology of food and animal feeding stuffs –Perfor-mance Characteristics of Mole-cular Detection Methods“)CEN TC275/WG6/TAG 4 • „Detection of Viruses in Food“CEN TC275/WG11 “Genetically • modified foodstuffs”§ 64-LFBG-AG „Entwicklung • von Methoden zum Nachweis gentechnisch veränderter Organismen“§ 64-LFBG-AG „Molekularbiolo-• gische Methoden – Mikrobiolo-gie“ (Obmann der AG)§ 64-LFBG-AG „Nachweis • von Viren in Lebensmitteln“ (Obmann der AG) ALS-AG „Überwachung • gentechnisch veränderter Lebensmittel“Arbeitsgruppe „Viren in • Lebensmitteln“ des ALTS (Vorsitzender)

Meinel, KerstinAKS Hannover, Begutachterin: • Laborakkreditierung

Dr. Pfalzgraf, Andreas:Obmann der AG „Bedarfsge-• genstände” der Lebensmittel-chemischen Gesellschaft der GDCh ALS ad hoc AG • BedarfsgegenständeAG „Qualitätssicherung im LAV • Sachsen-Anhalt AKS Hannover, Begutachter für • Laborakkreditierung

Polonji, Birgit:Expertengruppe für Pflanzen-• schutzmittelrückstände (EPRA) am BVLMonitoring-Expertengruppe • „Pflanzenschutz- und Schäd-lingsbekämpfungsmittel, Biozide“DIN/CEN-Ausschusses • „Bestimmung von PSM-Rück-ständen in Lebensmitteln“AG „Pestizide“ der Lebensmit-• telchemischen Gesellschaft der GDCh

Dr. Ruick, Gunter:Sachverständigenrat für Labo-• rakkreditierung bei der AKS HannoverAG „Anorganische Bestandteile • von Lebensmitteln“ der Lebens-mittelchemischen Gesellschaft der GDChDIN/CEN- Arbeitsausschuss • „Schwermetalle“DIN-AG „Voltammetrische • Uranbestimmung“Arbeitskreis Lebensmittelche-• mischer Sachverständiger der Länder und des BVL (ALS)- Vertreter für Sachsen-AnhaltLand Sachsen-Anhalt – Prü-• fungskommission für staatlich geprüfte Lebensmittelchemiker gemäß APVO LMChem

Dr. Stephan, MichaelDeutsche Gesellschaft für • Massenspektronomie

Dr. Strobel, Jürgen: Deutschen Gesellschaft für • Fettwissenschaft (DGF)

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Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008

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Qualitätsmanagement / Laborvergleichsuntersuchungen2.2

LVU Herbolzheim/LippoldWasser, Fett, Rohprotein, • Hydroxiprolin, Asche, Gesamt-phosphor, Kochsalz, Fett (Caviezel), Rohprotein, Wasser, Fett, Rohprotein, Citronensäure (wasserfrei), Milchsäure, Glutaminsäure, Nichtprotein-stickstoffsubstanz, Kollagenab-bauprodukte, säurelöslicher Phosphor, Quecksilber, Blei, Cadmium, Kupfer, Zink, Thal-lium, Pökelstoffe in BrühwurstFett, Protein, Wasser, Asche, • Lactose, Buttersäure in MilchpulverWasser, Fett, Rohpro-• tein, Kochsalz, Asche in FischerzeugnissenWasser, pH-Wert, Säuregrad, • Coffein, Acrylamid in KaffeeGesamtsterine, Wasser, Fett, • Rohprotein, Asche, Chlorid in TeigwarenWasser (Feuchte), Asche, • Stärke, Rohprotein in MehlWasser, Fett, Saccarose, Lac-• tose, Theobromin, Buttersäure, Butterfett in SchokoladepH-Wert, titrierbare Gesamt-• säure, Citronensäure, Kochsalz, gesamte Trockenmasse, Glu-cose, Fructose in TomatenmarkNitrat, pH-Wert, titrierbare • Gesamtsäure, D-Milchsäure, L-Milchsäure, Kochsalz, flüch-tige Säure in GemüsesaftDephinidin-3-glucosid, • Cyanidin-3-glucosid, Petunidin-3-glucosid, Peonidin-3-glucosid, Malvidin-3-glucosid, Peonidin-3-acetylglucosid, Malvidin-3-acetylglucosid, Peonidin-3-cumarylglucosid, Malvidin-3-cumarylglucosid, Summe acet. Anthocyane, Summe cumaryl. Anthocyane in Rotwein

relative Dichte 20 °C/20 °C, • Alkohol, Extrakt (scheinbar/wirk-lich), Stammwürze, pH-Wert, titrierbare Gesamtsäure (pH 7,0/pH 8,1) in StarkbierVitamin B2, B6, C, E, • B1, Niacin, ß-Carotin in MultivitamingetränkEthylcarbamat, relative • Dichte, Alkohol % vol, Butan-1-ol, Essigsäureethylester, Isoamylalkohole, Isobutanol, Methanol, Milchsäureethylester in ObstbrandWasser, Rohprotein, • Fett, Asche, Saccarose, Glucose, Fructose in Kindernahrungsmittelrelative Dichte, Gesamtalkohol, • vorh. Alkohol, Gesamtextrakt, vergärbare Zucker, Glucose, Fructose, Gesamt-, Wein-, Äpfel-, Milchsäure, flüchtige Säure, Citronensäure, freie schweflige Säure, gesamte schweflige Säure in RotweinDiastasezahl, Glucose, Maltose, • Prolin, freie Säuren, HMF, el. Leitfähigkeit bei 20 °C, pH-Wert, Wasser, Fructose in Honigrelative Dichte, pH-Wert, • titrierbare Gesamtsäure, Asche, Glucose, Fructose, Saccarose, Phosphat, Magnesium, Kalium, Calcium in FruchtsaftpH-Wert, Allantoin, Phen-• oxyethanol, Methyl-, Ethylpara-ben in PflegecremeNitrat in Kopfsalat• Natrium, Kalium, Calcium, • Magnesium, Eisen, Zink in KindernahrungNitrat in Gemüsesaft• Coffein, pH-Wert, titrierbare • Gesamtsäure, Saccharin, Ace-sulfam K, Cyclamat, Aspartam in einem kalorienreduzierten Getränk

DDDRFett, Trockenmasse, Rohpro-• tein, Laktose, Gefrierpunkt, Fett, Trockenmasse, Rohprotein, Laktose, Gefrierpunkt in H-MilchFett, Trockenmasse, Protein in • RahmFett, Trockenmasse, Protein, • Lactose wasserfrei, Kochsalz in Schmelzkäsefettfreie Trockenmasse, • Wasser, pH-Wert In Butter

VLA Loughborugh, UKGentypisierung Scrapie in Blut•

USDA/GIPSAGVO in Mais-, Sojamehl•

BfRListeria monocytogenes in • Harzer Käse

§ 64 LFBG­Arbeitsgruppe „Viren in Lebensmitteln“

Noroviren in Joghurt•

Doemens TechnikumHefen, bierschädliche Bakterien • in Bier

LGC Standards Proficiency Testing

GKZ 22 °C, GKZ 37 °C, E. coli, • Enterokokken, Pseudomonas aeruginosa in Mineralwasserosmophile Hefen, osmophile • Schimmelpilze, koagulase-positive Staphylokokken, Bac. Cereus, Salmonellen in HafermehlKZ Listerien, KZ L. monocy-• togenes, anaerobe mesophile Gesamtkeimzahl, anaerobe sulitred. Bakterien, anae-robe mesophile Sporen in MagermilchpulverGKZ, Enterobakterien, Coli-• forme Keime, E. coli in Fleischmesophile aerobe Sporen, •

Dr. Wicke, Amal:Arbeitskreis der auf dem Gebiet • der Lebensmittelhygiene und der vom Tier stammenden Lebensmittel tätigen Sachver-ständigen (ALTS)Land Sachsen-Anhalt – • Prüfungsausschuss für Veterinärreferendare

Land Sachsen-Anhalt - • Prüfungskommission für Lebensmittelkontrolleure beim LandesverwaltungsamtLand Sachsen-Anhalt • - Prüfungskommission „Milchsachkundeprüfung“

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Jahresbericht 2008 • Allgemeine Angaben

thermophile aerobe Sporen in MilchpulverGKZ, Hefen, Schimmelpilze, • Milchsäurebakterien, E. coli in Leicht Bier

CHECK Groningenaerobe Bakterien in Kosmetika• Benzoesäure, Sorbinsäure in • SalatChlorid, Sorbinsäure in Brot• Methyl-, Ethyl-, Propyl-, n-Butyl-• paraben, Summe Parabene in Bodymilk

DLAEiklarproteine, Casein, • ß-Lactoglobulin, Soja, Gluten in WurstbrätWeizen-DNA, ß-Lactoglobulin in • KindernahrungVitamin A, D3, E, ß-Carotin in • NahrungsergänzungsmittelGluten in Kindernahrung• Inulin in Müsli• Melamin in Milchpulver• Ethylenoxid in Chilli•

FAPASTVB-N in Fischmus• Erdnuß in Schokolade• Lebensmittelfarbstoffe in • Süßwarenschweflige Säure in Aprikosen • getrocknet (slurry)Ethanolmigrat in Polyamidfolie• Ochratoxin A in Instant-Kaffee• Aluminium, Arsen, Cadmium, • Blei, Quecksilber in MilchpulverCalcium, Iod, Selen in Milk • PowderNitrat, Nitrit in Fleisch• Aluminium, Arsen, Cadmium, • Blei, Quecksilber in Soya Flour

CVUA MünsterTrockenmasse, Theobromin, • Coffein in SchokoladenkuchenTrockenmasse, Theobromin, • Coffein in SchokoladenflakesAntimon in Bier• Tocopherol-Acetat, Retinol-• Palmitat in Creme

BAM BerlinAcrylamid, Theobromin, Coffein • in Kakaopulver

DGFSäurezahl, Peroxidzahl, poly-• mere TG, C8:0, C10:0, C12:0, C14:0, C16:0, C16:1, C18:0,

C18:1 (9c), C18:1 (11c), C18:1 (9t), C18:2, C18:3, C20:0, C20:1 (11c), C20:4, C20:5 EPA, C22:0, C22:1 (Isomere), C22:5 DPA, C22:6 DHA, C24:0, Stigmastadien in Fischöl und pflanzlichen ÖlSäurezahl, Peroxidzahl, poly-• mere TG, C8:0, C10:0, C12:0, C14:0, C16:0, C16:1, C18:0, C18:1 (9c), C18:1 (11c), C18:1 (9t), C18:2, C18:3, C20:0, C20:1 (11c), C22:0, C22:1 (Iso-mere), C24:0, C22:6 DHA, Stig-mastadien, UV-K232, UV-K270 in Olivenöl und pflanzlichen ÖlSäurezahl, Peroxidzahl, • polymere TG, polare Anteil in Frittierfett (gebraucht)

Landwirtschaftskammer RPGes. Milchsäure, Fructose, • Gesamtextrakt, Glycerin, Wein-säure, relative Dichte, vorh. Alkohol, pH-Wert, Milchsäure, vergärbare Zucker, Gesamt-säure, ges. Äpfelsäure, Glu-cose, relative Dichte, flüchtige Säure, freies SO2, Gesamt SO2, pH-Wert, Überdruck in Wein

BVLOchratoxin A in Lakritze•

CRL­Pesticides FreiburgOC-Pestizide und PCB, Chlor-• pyrifos, Cyfluthrin, Cyperme-thrin, DDT, o,p‘-DDT, p,p‘-DDT, Deltamethrin, Endosulfansulfat, Endosulfan, Fenvalerate, HCB, Nitrofen, Parathion-methyl in Ei

Technical University of Denmark

Azoxystrobin, Bifenthrin, • a-Cypermethrin, Carbent-azim, Chlorpyrifos-methyl, Difenoconazol, Epoxyconazol, Iprodion, Malathion, Prochloraz, Trifloxystrobin, Chlormequat, Pirimicarb, Spiroxamin, Pflan-zenschutzmittelrückstände in Weizenmehl

CRL StuttgartFluazifop, MCPA, Propamo-• carb, Pflanzenschutzmittelrück-stände in Möhren

CRL Almeriea/SpanienAcetamiprib, Boscalid, • Chlorpyrifos-methyl, Diazinon,

Endosulfansulfat, Hexythiazox, Isofenphos-methyl, Kresoxim-methyl, Malathion, Methami-dophos, Methiocarb (Summe), Methomyl, Oxamyl, Pendime-thalin, Phosmet, Quinoxyfen, Triadimenol, Vinclozolin, Pflan-zenschutzmittelrückstände in Möhren

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Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008

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Vorträge, Veröffentlichungen und Lehrveranstaltungen2.3

Vorträge2.3.1

Charné, Volker:Übersichtsvortrag „Schnell-• methoden in der Lebens-mitteluntersuchung“, lebensmittelwissenschaftliches Seminar von BLC und TU Dres-den, Dresden, 13.03.2008„Das Geheimnis der • E-Nummern – Zusatzstoffe in Lebensmitteln“, Gesundheitstag des Ministeriums für Gesund-heit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt„Erste Erfahrungen mit der • risikoorientierten Proben-planung aus der Sicht des LAV“, Beratung des LAV mit den Veterinär- und Lebens-mittelüberwachungsämtern des Landes Sachsen-Anhalt, 25.11.2008

Dr. Hahmann, Hartmut:„Sonnenschutz - aber wie?“, • Lange Nacht der Wissenschaf-ten, Halle/Saale, 04.07.2008

Dr. Imming, Rainer: Von Meißner Fummel bis Kar-• jalanpiirakka - Die EU-Verord-nungen 510/2006 und 509/2006 zum Schutz geographischer Angaben und traditioneller Spezialitäten; Hallenser Referi-ernachmittag 07.05.2008

Kern, Dorit: Diätetische Lebensmittel – Ein-• führung in die rechtliche Beur-teilung, Referiernachmittag, Halle/Saale, 07.05.2008

Dr. Ketteritzsch, Katrin:„Mikrobiologische und sensori-• sche Qualität von Hackfleisch und Hackfleischzubereitungen aus dem Einzelhandel“: Fort-bildungsveranstaltung Verband der Tierärzte im öffentlichen Dienst, 25.10.2008

Klingemann, Hannelore:„Von der Wahrheit im Wein“ • Lange Nacht der Wissenschaf-ten, Halle/Saale 04.07.2008

Dr. Mäde, Dietrich:„Probennahme entechnisch • veränderter Lebensmittel“ Kick-off-Meeting zur Eröffnung des Nationalen Referenzlabors für Gentechnisch veränderte Lebensmittel, Berlin 13.02.2008„Entwicklung eines kon-• struktspezifischen Nachweises für gentechnisch veränderten Reis der Linie T51-1“ Arbeits-tagung der §64-Arbeitsgruppe zur Entwicklung von Methoden zum Nachweis gentechnisch veränderter Lebensmittel, Berlin 14.02.2008„Das Schwein als Reservoir • und Überträger bakterieller und viraler Zoonosen“ Fortbildungs-veranstaltung für Fachtierärzte Schwein, 26.05.2008„Development of a construct • specific method for detection of BR rice - Example for the deve-lopment of detection methods for non authorized genetically modified organisms“ 1. Global Conference on GMO, Como (Italien) 26.05.2008„Überraschendes aus dem • Nachweis von Tier- und Pflan-zenarten“ Lange Nacht der Wis-senschaften, Halle 04.07.2008„Ringversuch zum kon-• struktspezifischen Nachweises für gentechnisch veränderten Reis der Linie T51-1“ Arbeits-tagung der §64-Arbeitsgruppe zur Entwicklung von Methoden zum Nachweis gentechnisch veränderter Lebensmittel, Berlin 17.09.2008„Nachweis von pathogenen Yer-• sinia enterocolitica in Lebens-mitteln durch ein kombiniertes molekularbiologisches und kulturelles Verfahren“ Dreilän-dertagung Lebensmittelhygiene, Garmisch-Partenkirchen 29.09.-02.10.2008

Dr. Pfalzgraf, Andreas:„Flüchtige organische Stoffe in • Spielwaren“, Regionaltagung der Lebensmittelchemischen Gesellschaft am 03.04.2008 in Jena

„Praxis der IR-Spektroskopie“ • Seminar für Praktikanten und Mitarbeiter des LAV Sachsen-Anhalt, Halle/Saale, 11.09.2008

Dr. Ruick, Gunter:„Lebensmittelüberwachung in • Sachsen-Anhalt – rechtliche Grundlagen und Organisation“ Martin-Luther Universität Halle-Wittenberg, 20.11.2008

Dr. Strobel, Jürgen:„Die Kakaoverordnung – Grund-• lage für die Beurteilung von Kakaoerzeugnissen“ Hallenser Referiernachmittag 07.05.2008„Grundlagen der Gaschromato-• graphie“ Seminar für Mitarbeiter des LAV Sachsen-Anhalt, Halle/Saale, 26.08.2008

Dr. Wicke, Amal:„Untersuchung und Beurtei-• lung (Entwurf) von Speiseeis“ Gemeinsame Dienstberatung der Veterinär- und Lebensmit-telüberwachungsbehörden, Naumburg, 02.04.2008„Aktuelle Lebensmittelrechtliche • EU-Vorgaben mit Auswirkungen auf die nationale Rechtspre-chung“ Diskussionsforum „Qualitätssicherung in der Ernährungswirtschaft“, Magde-burg, 02.07.08„Entnahme, Untersuchung und • Beurteilung von Hygienekontrol-len“ Fortbildungsveranstaltung Verband der Tierärzte im öffent-lichen Dienst - Wörlitz 25.10.08„Anforderungen des europä-• ischen und nationalen Rechts an die Erzeugung von Ziegen-milch und Ziegenmilchproduk-ten“ Fortbildungsveranstaltung Landesschafszuchtverband Ziegentagung – Eilsleben 24.11.2008

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Jahresbericht 2008 • Allgemeine Angaben

Veröffentlichungen/Poster 2.3.2

Kern, Dorit:„Entwicklung einer Nachweis-• methode zur Bestimmung von Vitamin B12 in Lebensmitteln“, Richardt, A., Kern, D., Glomb, M., Poster zum Lebensmittel-chemikertag 2008„Nachweis von Folsäure in • Lebensmitteln“, Lehmann, M., Kern, D., Glomb, M., Poster zum Lebensmittelchemikertag 2008

Dr. Mäde, Dietrich:Mäde, D., Reiting, R., Strauch, • E., Ketteritzsch, K., Wicke, A. (2008): A real-time PCR for Detection of Pathogenic Yersi-nia enterocolitica in food com-bined with an Universal Internal Amplification Control System. J. Verbr. Lebensm. 3 (2008), S. 141-151

Waiblinger, U., Graf, N., Maede, • D., Woll, K. (2008): „Technically Unavoidable“ in Terms of Gene-tically Modified Organisms - an Approach for Food Control. Poster auf der 1. Gobal Confe-rence on GMO, Como (Italien) 24.-27.06.2008Mäde, D., Trübner, K., Grosser, • M. (2008): Nachweis von Viren in Lebensmitteln - Bestimmung und Effizienz der RNA-Extraktion anhand der Pro-zesskontrolle mit dem Phagen MS2, Poster auf der Dreiländer-tagung Lebensmittelhygiene, Garmisch-Partenkirchen 29.09.-02.10.2008 Grohmann, L., Mäde, D. (2009): • Detection of genetically modified rice: collaborative validation study of a construct-specific real-time PCR method for

detection of transgenic Bt rice. Eur. Food. Res. Technol (2009) 228, S. 497-500 (online bereits 2008)

Dr. Ruick, Gunter:Hartung, J., Brücher, O., Hach, • D., Schulz, H., Vilter, H., Ruick, G. (2008): Bromoperoxidase activity and Vanadium level of the brown alga Ascophyllum nodosum. Phytochem. 69(2008) S. 2826-2830

Lehrveranstaltungen/ Fortbildungsveranstaltungen2.3.3

Dr. Mäde, Dietrich:Referent bei dem Fortbildungs-• kurs zu molekularbiologischen Methoden für pathogene Mikro-organismen des Fortbildungsze-trums für Technik und Umwelt, Oberschleißheim 21.10.2008Referent bei dem Fortbildungs-• kurs zu modernen Methoden der Tierartendifferenzierung und der Herkunftsermittlung bei Lebens-mitteln des Fortbildungszen-trums für Technik und Umwelt, Karlsruhe 13.11.2008 Vorlesungsreihe •

Lebensmitteltoxikologie an der Hochschule Anhalt (FH) in Köthen im Bachelor-Studien-gang Lebensmitteltechnologie Vorlesungsreihe Gentechnisch • veränderte Organismen und Nachweisverfahren an der Hochschule Anhalt (FH) in Köthen im Master-Studiengang Lebensmitteltechnologie

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Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008

76

Statistik der untersuchten Proben Lebensmittel, Wein, 3 Bedarfsgegenstände, Kosmetika und Tabakwaren

Bundeseinheitlicher Bericht über die amtliche Lebensmittelüberwachung im 3.1 Land Sachsen-Anhalt - Lebensmittel

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Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008

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Jahresbericht 2008 • Allgemeine Angaben

Warengruppe SummeProben

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Normabweichungen

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Gesamt 424 54 12,74 0 14 0 0 0 0 16 25 0 5

33 Weine 345 48 13,91 0 14 0 0 0 0 13 23 0 4

34 Erzeugnisse aus Wein, ... 79 6 7,59 0 0 0 0 0 0 3 2 0 1

Bundeseinheitlicher Bericht über die amtliche Lebensmittelüberwachung im 3.2 Land Sachsen-Anhalt - Erzeugnisse des Weinrechts

Bundeseinheitlicher Bericht über die amtliche Lebensmittelüberwachung im 3.3 Land Sachsen-Anhalt - Kosmetika

Warengruppe Summe Proben

Proben mitMängeln

Normabweichungen

ZEBS Bezeichnung Summe % 50 51 52 53 54 55 56 57 58 and.

Gesamt 333 68 20,42 0 11 54 5 4 2 3 5 0 0

84 Kosmetische Mittel und Stoffezu deren Herstellung

333 68 20,42 0 11 54 5 4 2 3 5 0 0

Bundeseinheitlicher Bericht über die amtliche Lebensmittelüberwachung im 3.4 Land Sachsen-Anhalt - Bedarfsgegenstände

Warengruppe SummeProben

Proben mitMängeln

Normabweichungen

ZEBS Bezeichnung Summe % 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 and

Gesamt 912 104 11,40 0 1 0 16 0 9 41 9 26 8 0 0

82 BG mit Körper-kontakt

263 25 9,51 0 0 0 0 0 5 0 4 14 2 0 0

83

BG zur Reinigung und Pflege

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85 Spielwaren und Scherzartikel

99 11

11,11 0 1 0 0 0 3 0 5 4 0 0 0

86 BG mit Lebens-mittelkontakt

340 60 17,65 0 0 0 16 0 1 41 0 0 6 0 0

Bundeseinheitlicher Bericht über die amtliche Lebensmittelüberwachung im 3.5 Land Sachsen-Anhalt - Tabakwaren

Warengruppe SummeProben

Proben mitMängeln

Normabweichungen

ZEBS Bezeichnung Summe % 60 61 62 63 64 65 and.

Gesamt 37 0 0,00 0 0 0 0 0 0 0

60 Rohtabake, Tabakerzeugnisse,Tabakersatz sowie Stoffe ...

37 0 0,00 0 0 0 0 0 0 0

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Landesamt für Verbraucherschutz • Fachbereich 3 Lebensmittelsicherheit • Jahresbericht 2008

80

EU-Bericht Anzahl und Art der festgestellten Verstöße (gem. Art. 14 Abs.2 der 3.6 RL 89/397/EWG)

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