Marktgemeinde Gablitz Flächenwidmungsplan- Änderung 2008 2. Teilabänderung des örtlichen...

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Marktgemeinde Marktgemeinde GablitzGablitz

FlächenwidmungsplanFlächenwidmungsplan- Änderung 2008- Änderung 2008

2. Teilabänderung des örtlichen Raumordnungsprogramms der

Marktgemeinde Gablitz

Überblick Überblick ÄnderungspunkteÄnderungspunkte Festlegung von maximal zwei

Wohneinheiten für die Widmungs-art Bauland-Wohngebiete (BW)

Baulandtausch (BW) Schwester-Alfons-Maria-Gasse -> Bachgasse

Umlegung Grüngürtel Gablitzbach Hauersteigstraße

Festlegung 2 Festlegung 2 WohneinheitenWohneinheiten

Gesetzliche Regelung (§16 Abs.5 NÖ ROG 1976 idgF.)– Möglichkeit, in Widmung Bauland-

Wohngebiete– maximal 2 oder 3 Wohneinheiten pro

Grundstück (Definition Wohnung gem. NÖ BTV 1997)

– zur Sicherung des strukturellen Charakters festzulegen

Festlegung 2 Festlegung 2 WohneinheitenWohneinheiten

Begründungen für Gablitz– Erhaltung der Siedlungsstruktur– Erhaltung des Ortsbildes– Sicherung der Flüssigkeit des Verkehrs

und der Verkehrssicherheit– Regulierung der Bevölkerungs-

entwicklung im Hinblick auf die Ressourcen in der technischen und sozialen Infrastruktur

Festlegung 2 Festlegung 2 WohneinheitenWohneinheiten

Vorgangsweise– Präzise Aufnahme der bestehenden bzw. in Bau

befindlichen Wohneinheiten– Herausnahme von 14 bestehenden Objekten mit

3 oder mehr Wohneinheiten (Härtefälle bei Wiedererrichtung)

– Herausnahme der Aufschließungszone Brand (zukünftige Entwicklungsoptionen bei Bedarf zu erarbeiten)

– Festlegung der Bestimmung BW-40-2WE für alle verbleibenden Grundstücke mit der bisherigen Widmung BW-40

Baulandtausch BW Baulandtausch BW BachgasseBachgasse

Umlegung GrüngürtelUmlegung Grüngürtel