Olaf Möllenkamp Arbeitsgericht Lübeck Die Betriebsratswahl 2010 aus Arbeitgebersicht Reinbek –...

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Olaf MöllenkampArbeitsgericht Lübeck

Die Betriebsratswahl 2010aus Arbeitgebersicht

Reinbek – 20. Januar 2010

Olaf MöllenkampArbeitsgericht Lübeck

I. Betriebsratswahl und Wahlvorstand

II. Pflichten des Arbeitgebers anlässlich der Wahl

III. Kosten der Betriebsratswahl

IV. Der Ablauf der Betriebsratswahl

V. Arbeitgeberseitige Gestaltungsmöglichkeiten

VI. Grenzen der Einflussnahme

VII. Wahlanfechtung und Rechtsschutz

Olaf MöllenkampArbeitsgericht Lübeck

I. Betriebsratswahl

Olaf MöllenkampArbeitsgericht Lübeck

Ausblick auf die Betriebsratswahl 2010:

• deutliche Verjüngung der Gremien erwartet

• hedonistische Haltung vermutet

• (noch) weniger gewerkschaftliche Orientierung

• aber auch:

- Gremienstabilität durch Desinteresse- Furcht vor Nachteilen in kündigungslastigen Zeiten- weiter abnehmende Wahlbeteiligung

Olaf MöllenkampArbeitsgericht Lübeck

Rechtsgrundlagen der Betriebsratswahl

• §§ 7 – 20 BetrVG

• Wahlordnung zu § 126 BetrVG

• ggf. Tarifvertrag nach § 3 Abs .1 BetrVG

Olaf MöllenkampArbeitsgericht Lübeck

Eckdaten der Betriebsratswahl

• Zeitraum: 01.03.2010 – 31.05.2010

• kein bindender Fristenvorlauf

• i.d.R. koordiniert mit Ablauf der Amtszeit des Alt-Betriebsrats

• aktives Wahlrecht für alle volljährigen MA (§ 7 BetrVG)

Olaf MöllenkampArbeitsgericht Lübeck

Wahlleitung und Durchführung durch den Wahlvorstand

• bestellt vom (Alt-)Betriebsrat

• nicht zwingend Betriebsräte

• begrenzte Amtszeit bis zur konstituierenden Sitzung des neu gewählten Betriebsrats

• autonomes Organ der Betriebsverfassung

• ausgestattet mit Sonderkündigungsschutz(§§ 103 BetrVG, 15 Abs. 3 KSchG)

Olaf MöllenkampArbeitsgericht Lübeck

II. Pflichten des Arbeitgebers anlässlich der Wahl

Olaf MöllenkampArbeitsgericht Lübeck

• faktische Förderungspflicht

• strafbewehrtes Behinderungsverbot

• Auskunftserteilungspflicht über Mitarbeiterdaten und sonstige wahlrelevante Umstände

• Kostentragungspflicht

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III. Kosten der Betriebsratswahl

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Grundsätze ähnlich Betriebsratskosten:

• Rechtsgrundlage § 20 Abs. 3 BetrVG

• auch ohne Nennung dort nur „erforderliche“ Kosten

• auch: Kosten versäumter Arbeitszeit für Wahlteilnahme

• auch: Schulungskosten des Wahlvorstandes

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IV. Ablauf der Betriebsratswahl

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Vorarbeiten des Wahlvorstandes

• Überdenken der betrieblichen Strukturen und deren Einordnung (insb. §§ 1 und 4 BetrVG)

• Erstellen eines Zeitplans für die Wahl

• Erstellen des Wählerverzeichnisses

• hierfür: Informationsbeschaffung beim Arbeitgeber(Auskunftspflicht § 2 Abs. 2 WahlO)

• insbesondere: Statusfeststellung § 5 Abs. 3 BetrVG Leitende Angestellte

• Feststellung des Wahlverfahrens

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Feststellung des Wahlverfahrens

• unter 5 wahlberechtigte MA kein BR

• 5 bis 20 MA einköpfiger BR, vereinfachtes Wahlverfahren § 14 a

BetrVG

• 21 bis 50 MA dreiköpfiger BR, vereinfachtes

Wahlverfahren

• 51 bis 100 MA fünfköpfiger BR,Wahloption

• ab 101 MA Größenstaffel § 9 BetrVG,

allgemeines Wahlverfahren

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• vereinfachtes Wahlverfahren § 14 a BetrVG(Personenwahl)

• allgemeines Wahlverfahren(Listenwahl)

• sog. modifiziertes Personenwahlverfahren(falls nur ein Listenvorschlag)

Olaf MöllenkampArbeitsgericht LübeckWahlausschreibung

Zulassung der Wahlvorschläge

Veröffentlichung der Wahlvorschläge

Stimmabgabe

Feststellung des Wahlergebnisses

Veröffentlichung des Wahlergebnisses

Konstituierende Sitzung

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Wahlausschreibung

Informationsaushang über die Wahl

• Mitteilung von Daten und Orten

• Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

• Wählerverzeichnis als Anlage

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Zulassung der Wahlvorschläge

Prüfungsverfahren

• passives Wahlrecht, wenn aktiv wahlberechtigt und länger als 6 Monate im Betrieb (§ 8 BetrVG)

• Wahlvorschlag erfordert Stützunterschriften (5 %-Hürde)

• Listen- oder Personenvorschlag, abhängig vom Wahlverfahren

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Veröffentlichung der Wahlvorschläge

Informationsaushang über die wählbaren Kandidaten

• eröffnet den „Wahlkampf“

• ansonsten keine Ereignisse

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Stimmabgabe

• Arbeitgeber muss Raum stellen

• keine Wahlbeeinflussung bei Stimmabgabe

• keine Zugangskontrollen durch Arbeitgeber, keine Beobachtung

• Mitarbeiter sind zur Wahl unter Berücksichtigung betrieblicher Belange unter Entgeltfortzahlung freigestellt

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Feststellung des Wahlergebnisses

• betriebsöffentliche Stimmauszählung

• Ergebniserrechnung nach anzuwendendem Wahlverfahren

• besondere Berücksichtigung des Minderheitengeschlechts

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Veröffentlichung des Wahlergebnisses

• erfolgt durch Aushang nach Wahlannahme durch gewählte Kandidaten

• setzt die Anfechtungsfrist nach § 19 BetrVG in Gang

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Konstituierende Sitzung

Erste Sitzung des neu gewählten Betriebsrats

• Einladung durch Wahlvorstand

• wählt Vorsitzenden und Stellvertreter

• bleibt im Hintergrund, bis Amtszeit des alten BR endet

• Wahlergebnis wird AG mitgeteilt

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V. Arbeitgeberseite Gestaltungsmöglichkeiten

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VI. Grenzen der Einflussnahme

Olaf MöllenkampArbeitsgericht Lübeck

• Begrenzung durch § 119 Abs. 1 Ziff. 1 BetrVG

• bedenke: Betriebsfrieden

• bedenke: Vorbelastung für spätere Zusammenarbeit

Olaf MöllenkampArbeitsgericht Lübeck

VI. Wahlanfechtung und Rechtsschutz

Olaf MöllenkampArbeitsgericht Lübeck

Wahlanfechtung nach § 19 BetrVG

• 2-Wochen-Frist ab Aushang des Wahlergebnisses

• antragsberechtigt sind Arbeitgeber, Gewerkschaft oder drei Arbeitnehmer

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Prüfungsmaßstab:

• Verstoß gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren

• Verstoß nicht behoben

• Wahlergebnis hierdurch geändert oder beeinflusst

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Wahlanfechtung vor dem Arbeitsgericht

• wenige Verfahren, häufig aber Erfolg bei der Anfechtung

• oft lange Verfahrensdauer durch die Instanzen

• Kompromiss: Bestellung eines neuen Wahlvorstands und Einleitung einer Neuwahl