hurz HP Allgemeine Informationen2021 - Hallertau-Gymnasium

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Seite 1 Allgemeine Informationen zur Schuleinschreibung Inhalt: 1. Informationen zum Schuljahresbeginn 2. Materialliste für Jahrgangsstufe 5 3. Informationen zum Elternportal 4. Informationen zum Infektionsschutz 5. Wunschformular zur Klassenbildung 6. Formular: zusätzlicher Ansprechpartner im Krankheitsfall 7. Information und Anmeldung zum Probeunterricht 8. Formular: Entbindung Verschwiegenheitspflicht (nur OGS)

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Allgemeine Informationen

zur Schuleinschreibung

Inhalt:

1. Informationen zum Schuljahresbeginn

2. Materialliste für Jahrgangsstufe 5

3. Informationen zum Elternportal

4. Informationen zum Infektionsschutz

5. Wunschformular zur Klassenbildung

6. Formular: zusätzlicher Ansprechpartner im Krankheitsfall

7. Information und Anmeldung zum Probeunterricht

8. Formular: Entbindung Verschwiegenheitspflicht (nur OGS)

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1. Informationen zum Schuljahresbeginn

1. Der Unterricht beginnt am Dienstag, den 14. September 2021, um 8.00 Uhr und endet um 13.05 Uhr. Die Schüler der neuen 5. Klassen treffen sich eigentlich mit ihren Eltern zunächst in der Aula des Hallertau-Gymnasiums Wolnzach. Dort werden sie vom Schulleiter begrüßt und es er-

folgt die Bekanntgabe der Klasseneinteilung und der Klassenleiter. Im Anschluss informiert der

Schulleiter die Eltern über einige wichtige Aspekte des Schulalltags am Gymnasium (Dauer bis

max. 08.45 Uhr).

Angesichts von Covid-19 scheint es derzeit allerdings sehr ungewiss, ob alle zukünftigen Schü-lerinnen und Schüler der fünften Jahrgangsstufe mit ihren Eltern dicht gedrängt in der Aula zu-sammenkommen dürfen. Die Schulleitung wird Sie rechtzeitig z.B. über die Homepage unserer Schule informieren, wie der Beginn des ersten Schultags abläuft.

2. Die Listen mit der Klasseneinteilung hängen voraussichtlich ab dem 10. September 2021, 13.00 Uhr, an der Glasfront im Eingangsbereich der Schule aus, ebenfalls die aktuellen Busfahrpläne.

3. Mitzubringen sind am ersten Schultag eine Schultasche (wegen eventueller Bücherausgabe),

Schreibzeug und ein Schreibblock für Notizen.

4. Bedauerlicherweise muss unser traditionelles Schulfest im Juli 2021 wegen der COVID-19-Pande-

mie vermutlich wieder entfallen. Bei diesem Fest besuchten uns in den vergangenen Jahren auch

immer zukünftige Schülerinnen und Schüler mit ihren Eltern. Sollte es wider Erwarten stattfinden

können, wird dies auf der Homepage der Schule mitgeteilt.

5. Die offene Ganztagsschule (OGS) nimmt am ersten Schultag den Betrieb auf und gewährleistet

die Betreuung der angemeldeten Schülerinnen und Schüler nach dem Unterricht. Da der Nach-

mittagsunterricht im neuen Schuljahr erst am dritten Unterrichtstag beginnt, fahren am ersten

und zweiten Schultag nur Busse um 13.15 Uhr am HGW ab. Deshalb müssen Sie Ihre Kinder nach der Teilnahme an der OGS am Dienstag und Mittwoch der ersten Schulwoche um 16.30 Uhr selbst abholen.

6. Abholen im Krankheitsfall

Sollte sich Ihre Tochter/Ihr Sohn in den kommenden Jahren während der Unterrichtszeit unwohl

fühlen oder erkranken und deshalb vorzeitig aus dem Unterricht entlassen werden müssen, so

sind grundsätzlich nur Sie als Erziehungsberechtigte und die bei der Einschreibung erfassten zu-sätzlichen Ansprechpartner im Krankheitsfall befugt, Ihr Kind von der Schule abzuholen. Die Mit-arbeiterinnen der Verwaltung dürfen Ihr Kind niemandem sonst mitgeben. Für den Fall, dass Sie

später weiteren Personen die Befugnis übertragen wollen, Ihr Kind im Krankheitsfall von der

Schule abzuholen, werden Sie gebeten, dies der Schule schriftlich mitzuteilen (Formular auf Seite

9 verwenden). Ihr Schreiben muss die Namen der Personen sowie die Telefonnummer(n) enthal-

ten, unter der/denen diese erreichbar sind.

Wenn Sie eine derartige Vollmacht erteilen, Ihr Kind abgeholt werden muss und Sie nicht zu er-reichen sind, nehmen unsere Mitarbeiterinnen der Verwaltung unmittelbar im Anschluss mit den

weiteren abholberechtigten Personen Kontakt auf und veranlassen den Transport des Kindes.

Wer auch immer außer Ihnen Ihr Kind abholt, muss sich auf Nachfrage ausweisen können.

Bleiben Sie gesund und auf Wiedersehen im September!

gez. Christian Heller, OStD Schulleiter

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2. Materialliste für Jahrgangsstufe 5

Folgende Materialien werden für den Unterricht in den einzelnen Fächern ab Schuljahresbe-

ginn benötigt. Sie können diese bereits vorab für Ihr Kind erwerben. Die Liste deckt den Groß-

teil der Materialien ab. In Einzelfällen kann es sein, dass nach Schuljahresbeginn noch Ergän-

zungen nötig sind.

Fach Material Religion (r. k.) 1 Heft A4 kariert ohne Rand

Religion (ev.) 1 Heft A4 kariert oder liniert, 2 Ränder oder Ordner bzw. Schnellhefter

Ethik 1 Heft A4 liniert mit Rand

Deutsch 2 Hefte A4 liniert mit Rand, 1 Schnellhefter

Englisch 2 Hefte A4 liniert mit Rand (Umschläge hellgrün), 1 Schnellhefter A4 (hell-

grün),

1 Vokabelheft A5 zweispaltig

(Alternativ Nutzung von Vokabelkästen, wird ca. ab Weihnachtsferien an-

geboten)

Mathematik 2 Hefte A4 kariert mit kariertem Rand (Lineatur 28), Geodreieck, Zirkel

Natur und Tech-

nik

1 Heft A4 kariert mit Rand grün, 1 Schnellhefter grün

Geschichte kein Unterricht

Geographie 1 Heft A4 kariert mit Rand und Umschlag (Farbe egal), 1 Schnellhefter

Kunst Folgende Dinge in kleine Tüte: Zeichenblock A3, reinweiß, Blätter beidseitig befestigt, 1 Kunstheft A4

reinweiß, unliniert mit Linienblatt, Markenmalkasten (12 Farben), Deck-

weißtube, mind. 2 spitze Da Vinci (oder Elco) Synthetik-Haarpinsel Gr. 6 u.

14 (+/- eine Größe geht auch), 2 Borsten-Flachpinsel (mittel, dick), Lappen

(altes Handtuch o.ä.);

Ins Federmäppchen: mind. 3 Bleistifte HB, 2B, 4B, Spitzer mit Gehäuse, Radier- oder Knet-

gummi, Klebestift, Flüssigkleber, kleine Schere, Fineliner schwarz, Satz

Holzfarbstifte

Musik 1 A4 Notenheft mit Hilfslinien und Abheftvorrichtung für Arbeitsblätter bei

den Musiklehrkräften für 1,80 EURO zu erwerben

Sport Hallenschuhe, Outdoorschuhe, Sportkleidung

1 Hausaufgabenheft (um die von den Lehrkräften gestellten Hausaufgaben

für jeden Tag zu notieren)

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3. Informationen zum Elternportal

Das partnerschaftliche Zusammenwirken bei Erziehung und Unterrichtung Ihres Kindes

an unserer Schule setzt voraus, dass die nötigen Informationen zwischen Eltern und

Schule effizient ausgetauscht werden. Dazu wird am Hallertau-Gymnasium das soge-

nannte Elternportal (EP) verwendet. Dies ist eine Online-Kommunikationsplattform mit

vielen wichtigen Funktionen:

Krankmeldungen und Anträge auf Beurlaubungen laufen über das EP. Alle Elternbriefe

werden für Sie über dieses Werkzeug digital abrufbar sein. Neben einer schnellen und

zielgerichteten Kommunikation können wir Ihnen mit Hilfe des Elternportals das kom-

fortable Online-Buchungssystem für Elternsprechtage anbieten. Weitere Möglichkeiten

sind u.a. eine Abbildung des Vertretungsplanes ihr Kind betreffend sowie die Einbu-chung bei Lehrersprechstunden.

Anbieter des Elternportals ist die Firma art soft and more GmbH aus München, die be-

reits seit mehreren Jahren Erfahrungen in der Umsetzung von Softwarelösungen an

Schulen hat und sich bisher als äußerst zuverlässiger Partner erwiesen hat.

Wie alle Plattformen unterliegt auch das Elternportal den aktuellen datenschutzrechtli-

chen Bestimmungen, da Sie sich mit einer E-Mail-Adresse registrieren müssen. Daher benötigen wir Ihr Einverständnis per Unterschrift auf dem Datenblatt der Anmeldung.

Im Anhang finden Sie alle wesentlichen Informationen.

Zu Beginn des kommenden Schuljahres erhalten Sie über Ihr Kind die entsprechende

Webadresse mit einem individualisierten Zugangscode, so dass Sie Ihren Account akti-

vieren können. Selbstverständlich ist es möglich, bei geteiltem Sorgerecht zwei Accounts

(für Vater und Mutter) zu erhalten. Teilen Sie uns dies gegebenenfalls formlos mit.

Sollten Ihrerseits noch Fragen zum Elternportal bestehen, wenden Sie sich bitte über das

Sekretariat an unsere Systembetreuer, die das Elternportal am HGW betreuen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. C. Heller, OStD

Schulleiter

Datenschutz-Information bezüglich des Elternportals Das Hallertau-Gymnasium Wolnzach, Anton-Dost-Str. 10, 85283 Wolnzach ist als Betreiber der Website El-tern-Portal des Hallertau-Gymnasiums Wolnzach die verantwortliche Stelle für die personenbezogenen Da-ten der Nutzer (Im Folgenden: „Sie“) der Website / Elternportal im Sinne des Datenschutzrechts (insbesondere nach dem Bayerischen Datenschutzgesetz „BayDSG“). Weiterer Diensteanbieter nach dem Telemediengesetz („TMG“) für einzelne Web-Hosting und Application-Service-Providing- und Access-Providing-Dienste ist die art soft and more GmbH, Altmühlstr. 1, 80638 München. Diese bedient sich des Weiteren der Hetzner Online AG, Industriestr. 25, 91710 Gunzenhausen als Nachunternehmer für die Serverinfrastruktur und deren Anbin-dung an das Internet.

1. Erheben personenbezogener Daten

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Personenbezogene Daten im Sinne dieser Datenschutzbestimmungen sind Ihr Name, Ihre E-Mail-Ad-resse sowie die Namen der minderjährigen Schüler und Schülerinnen, deren Erziehungsberechtigte Sie sind. In diesem Zusammenhang erheben wir von Ihnen Informationen über Ihre Besuche unserer Website. Wir erheben, verarbeiten und nutzen Ihre personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit dem Inhalt dieser Datenschutzbestimmungen sowie den anwendbaren deutschen Datenschutzgeset-zen, insbesondere dem BayDSG, etwaiger bereichsspezifischer Regelungen (z.B. dem Bayerischen Er-ziehungs- und Unterrichtsgesetz – BayEUG), dem BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) sowie dem Tele-mediengesetz („TMG“), soweit jeweils einschlägig in der aktuell gültigen Fassung.

2. Verwendungszweck Wir verwenden Ihre personenbezogenen Daten zu folgenden Zwecken: Organisatorische Unterstützung der Erziehungsberechtigten minderjähriger Schüler und Schülerinnen / bzw. volljähriger Schüler und Schülerinnen im Zusammenhang mit dem Schulbesuch durch Bereitstellung von schulbezogenen Infor-mationen und einer Kommunikationsplattform.

3. Informationen über Cookies/Tracking Cookies setzen wir in unserer Website ein, um ein korrektes Einloggen sicherzustellen. Unsere Website verwendet keine Tracking-Technologien.

4. Access- und Hosting-Provider Die Schule hat die Fa. art soft and more GmbH (siehe oben) zum Betrieb des Portals im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung nach Art.6 BayDSG beauftragt. Diese stellt die dem Eltern-Portal zugrunde-liegende Software zur Verfügung und betreibt die dazu notwendigen Server und deren Anbindung zum Internet im Auftrag der Schule.

5. Datensicherheit Alle Informationen, die Sie an uns übermitteln, werden auf Servern innerhalb Deutschlands in einem Hochsicherheitsrechenzentrum der Firma Hetzner Online AG gespeichert. Ihre persönlichen Daten wer-den grundsätzlich verschlüsselt übertragen.

6. Keine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten Wir geben Ihre personenbezogenen Daten nicht an Dritte weiter.

7. Datenschutz und Websites Dritter Die Website kann Hyperlinks zu und von Websites Dritter enthalten. Wir übernehmen keine Verantwor-tung oder Gewähr für fremde Inhalte.

8. Ihre Profilseite Sie willigen darin ein, dass mit Abschluss Ihrer Registrierung und der vollständigen Dateneingabe durch Sie eine Profilseite (erreichbar im Elternportal unter Einstellungen) für Sie angelegt wird. Neben den Pflichtangaben (Email-Adresse und Passwort) können Sie dort freiwillige Angaben wie Titel, Vor-name und Name machen.

9. Einwilligung / Freiwilligkeit

9.1 Einwilligung zur Nutzung Die Nutzung des Eltern-Portals setzt eine Einwilligung voraus, die nur schriftlich gegenüber der Schule erklärt werden. Die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit bei der Schulleitung ohne nachteilige Folgen widerrufen werden. Wird die Einwilligung widerrufen, erfolgt die Löschung der Daten gemäß Ziffer 11 dieser Information. Aus der Nichtteilnahme an dem Dienst Eltern-Portal entsteht Ihnen bzw. Ihrem Kind kein Nachteil.

9.2 Einwilligung in die Übertragung der Nutzdaten-Eingaben zum Schulverwaltungsprogramm der Schule Soweit Sie Kommunikationsdienste des Eltern-Portals freiwillig nutzen, werden die entsprechenden Daten (z.B. Ihr Terminwunsch für ein Elterngespräch) an das Schulverwaltungsprogramm Ihrer Schule (= entsprechend gesichertes und vom Eltern-Portal getrenntes Schulverwaltungspro-gramm, auf welches nur Lehrer und Mitarbeiter der Schule Zugriff haben) übertragen. Der Perso-nenbezug dieser Informationen wird bei der Übertragung zusätzlich durch Verwendung eines Pseu-donyms gesondert geschützt. Die Übertragung muss in jedem Einzelfall von Ihnen persönlich aus-gelöst werden.

10. Hinweis zur rechtlichen Wirkung bei der Nutzung der Kommunikationsdienste Soweit Benutzer des Eltern-Portals über dessen Funktionen mit der Schule kommunizieren, dient das stets nur der vorbeugenden Information der Schule und damit der Verwaltungsvereinfachung. Soweit nach Rechtsvorschriften eine Erklärung in Schrift- oder Textform erwartet wird (z.B. bei einer Krank-meldung) muss diese gesondert nachgeholt werden.

11. Löschung von Daten / Regelfristen Die persönlichen und nutzungsbezogenen Daten werden im Eltern-Portal gelöscht, wenn die Betroffe-nen die erteilte Einwilligung widerrufen. Die Nutzungsdaten werden automatisch jeweils spätestens am Ende des laufenden Schuljahres gelöscht. Die persönlichen Daten im Eltern-Portal werden jeweils spä-testens am Ende des Schuljahres gelöscht, in dem die Schülerin oder der Schüler die Schule verlässt (Schulwechsel oder Beendigung des Schulbesuchs).

12. Änderungen dieser Datenschutzbestimmungen Wir behalten uns das Recht vor, diese Datenschutzbestimmungen jederzeit mit Wirkung für die Zu-kunft zu ändern. Eine jeweils aktuelle Version ist auf der Website verfügbar. Bitte suchen Sie die Website regelmäßig auf und informieren Sie sich über die geltenden Datenschutzbestimmungen.

13. Ihre Rechte und Kontakt Sie haben im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Be-richtigung, Sperrung und Löschung Ihrer gespeicherten Daten. Sollten Sie Fragen, Kommentare oder Anfragen bezüglich der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns haben, wenden Sie sich bitte ebenfalls an uns unter den angegebenen Kontaktdaten.

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Krank wirkende Kinder (Fieber, Inappetenz) sollen zuhause gelassen werden, um eine Infektion anderer in der Schule zu vermeiden. Wenn eine Infektionserkrankung (Keuch-husten, Windpocken, Masern, Mumps, Röteln, Ringelröteln, Influenza, Scharlach, Hepa-titis B, Hepatitis A, Noro-Virus, Rota-Virus, Covid-19) diagnostiziert wurde, müssen die Schulen davon zeitnah in Kenntnis gesetzt werden.

Zur Information: Nicht jeder grippale Infekt ist eine Influenza; bei Verdacht auf Influenza (schweres Krankheitsgefühl, hohes Fieber, Kopfschmerz, Husten) sollte ein Arzt aufge-sucht werden, um eine Diagnose zu stellen.

4. Informationen zum Infektionsschutz

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5. Wunschformular zur Klassenbildung

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

kürzlich erfolgte die Einschreibung der neuen Schülerinnen und Schüler am Hallertau-Gymnasium Wolnzach

für das kommende Schuljahr. Vieles wird im September für die neuen 5.-Klässler noch ungewohnt sein.

Ein bereits bekannter Klassenkamerad kann den Start an unserer Schule aber erleichtern.

Deshalb versuche ich Wünsche nach bestimmten Klassenkameraden bei der Klassenbildung zu berücksichti-

gen. Folgende Informationen sind in diesem Zusammenhang sehr wichtig:

Grundsätzlich wird auch ohne Abgabe des Wunschformulars darauf geachtet, dass Kinder aus glei-

chen Herkunftsgemeinden möglichst dieselbe Klasse besuchen.

Wünsche nach bestimmten Klassenkameraden können nur auf diesem Formular abgegeben werden.

Sofern Sie das Formular nicht mit den übrigen Unterlagen im Abgabeumschlag an die Schule schicken,

können Sie es bis spätestens

11. Juni 2021

per Fax (08442/9246-70) oder E-Mail ([email protected]) nachreichen.

Auf jedem Formular können sich zwischen zwei und sechs Schülerinnen oder Schüler eintragen, die

im kommenden Schuljahr die Jahrgangsstufe 5 am Hallertau-Gymnasium Wolnzach besuchen und

gerne zusammen in einer Klasse wären.

Jede/r Schüler/in kann sich nur auf genau einem Formular eintragen. Mehrfacheintragungen kön-

nen nicht berücksichtigt werden. Deshalb ist es wichtig, dass sich Kinder/Eltern vor Abgabe eines Wunschformulars absprechen, wer ein Wunschformular für eine Gruppe abgibt.

Schülerinnen und Schüler, die sich für eine der Profilklassen anmelden, können grundsätzlich nicht davon ausgehen, mit Schülerinnen und Schülern in eine Klasse zu kommen, die nicht in dieselbe Profilklasse wollen! An dieser Stelle sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Kind entscheiden, ob ggf. der

Besuch einer die Profilklasse oder mögliche Klassenkameraden aus dem Freundeskreis Priorität ha-

ben.

Die Klassenbildung erfolgt unabhängig von der Religionszugehörigkeit.

Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Wünsche ganz oder auch nur zum Teil erfüllt werden.

Eine Pflicht zur Eintragung auf einem Wunschformular besteht nicht!

J. Hurzlmeier, StD Stellv. Schulleiter

Nr. Schülername, Vorname

(in Druckbuchstaben) Unterschrift

(eines Erz.-Ber. des genannten Kindes)

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6. Formular: Zusätzlicher Ansprechpartner im Krankheitsfall (neben den/dem Erziehungsberechtigten)

Hiermit bevollmächtige ich, ____________________________________________________ , Name, Vorname eines Erziehungsberechtigten

die unten genannte Person als zusätzlichen Ansprechpartner, wenn meine Tochter/mein Sohn

______________________________________________________ Name, Vorname der Schülerin/ des Schülers,

im Krankheitsfall von der Schule abgeholt werden muss:

____________________________________________________________________________ Name, Vorname des bevollmächtigten zusätzlichen Ansprechpartners

___________________________________ Stellung zum Kind (Oma, Nachbar,…)

____________________________________________________________________________ Straße, Hausnr., PLZ, Wohnort

____________________________________________________________________________ Telefonnummer(n) des Bevollmächtigten(Festnetz, Mobil, Arbeit,…)

Wolnzach, _________________ ___________________________________________ Datum Unterschrift eines Erziehungsberechtigten

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7. Informationen und Anmeldung zum Probeunterricht

(Nur für Schülerinnen und Schüler, denen von der Grundschule nicht die Eignung für den Übertritt an ein Gymnasium zuerkannt wurde) Der Probeunterricht für Schülerinnen und Schüler, im Rahmen des Aufnahmeverfah-rens in die 5. Klasse findet am 18., 19. und 20. Mai 2021 im Hallertau-Gymnasium Wolnzach statt. Aufgrund der COVID-19-Pandemie wird besonders darauf hingewiesen, dass Schülerinnen und Schüler, die in den Probeunterricht müssen, diesen nur besuchen dürfen, wenn § 18 Absatz 4 der 12. BayIfSMV erfüllt ist: 1Die Teilnahme am Präsenzunterricht und an Präsenzphasen des Wechselunterrichts sowie an der Notbetreuung und Mittagsbetreuung ist Schülerinnen und Schülern nur erlaubt, wenn sie sich zwei Mal wöchentlich, im Fall des Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 mindestens zwei Mal wöchentlich, nach Maßgabe der Sätze 2 bis 5 einem Test in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 unterziehen. 2Hierfür haben die Schülerinnen und Schüler zu Be-ginn des Schultages über ein schriftliches oder elektronisches negatives Ergebnis eines PCR- oder POC-Antigen-tests zu verfügen und dieses auf Anforderung vorzuweisen oder müssen in der Schule unter Aufsicht einen Selbst-test mit negativem Ergebnis vorgenommen haben. 3Die dem Testergebnis zu Grunde liegende Testung oder der in der Schule vorgenommene Selbsttest dürfen höchstens 48 Stunden, im Fall des Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 (= Inzidenz über 100) höchstens 24 Stunden vor dem Beginn des jeweiligen Schultags vorgenommen worden sein. Die Prüflinge finden sich am 18.05.2021 um 07.45 Uhr an der Schule ein. Durch einen An-schlag an der Eingangstür erfahren Sie, in welchem Raum der Probeunterricht durchgeführt wird.

Prüfungs- zeiten:

Dienstag, 18. Mai 2021

08.00 (!) Uhr bis etwa 11.30 Uhr Unterricht und schriftliche Prüfungen in Deutsch/Mathematik

Mittwoch, 19. Mai 2021

08.30 Uhr bis etwa 11.30 Uhr Unterricht und schriftliche Prüfungen in Mathematik/Deutsch

Donnerstag, 20. Mai 2021

08.30 Uhr bis etwa 11.00 Uhr mündlicher Probeunterricht in Deutsch und Mathematik

Bitte geben Sie Ihrem Kind Schreibzeug (Füller, Bleistifte, Farbstifte, Radiergummi) mit. Das Ergebnis des Probeunterrichts wird den Eltern schriftlich mitgeteilt. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass Erkrankungen, die eine Teilnahme des Prüflings am Probeunterricht verhindern, durch schulärztliches Zeugnis nachzuweisen sind. Nur dann ist ein Nachtermin möglich. Im Falle eines Misserfolgs im Probeunterricht können nachträglich mitgeteilte Erkrankungen, die die Leistungsfähigkeit beeinträchtigt haben sollen, nicht mehr anerkannt werden.

- Die Schulleitung -

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An das Hallertau-Gymnasium Wolnzach

Anmeldung zum Probeunterricht 2021 Mein Sohn / Meine Tochter _____________________________________________________________ wird am Probeunterricht 2021 teilnehmen. Er / Sie besuchte bisher die 4. Klasse der Grundschule_________________ Die Informationen zum Probeunterricht (siehe vorherige Seite) habe ich zur Kenntnis genommen. Wolnzach, den _____. Mai 2021 __________________________________________ Unterschrift eines Erziehungsberechtigten Notendurchschnitt von 2,66 im Übertrittszeugnis der Jahrgangsstufe 4 Wird im Falle eines negativen Ergebnisses im Probeunterricht (aber bei Vorliegen der erforderlichen Mindestnoten) ein Übertritt an die Realschule (R6) in ________________________________________ (Ort) erwogen? ja / nein

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- Nur bei Anmeldung für die OGS relevant -

Erklärung über die Entbindung von der

Schweige-/Verschwiegenheitspflicht

Name, Vorname des Kindes: _____________________________________________

Klasse: _____________________________________________

Anschrift: _____________________________________________

Name der Eltern: _____________________________________________

Telefonnummer: _____________________________________________

Besondere Bemerkungen (Krankheiten etc.):

______________________________________________________________________

Ich/Wir entbinde/n die pädagogischen Mitarbeiter*innen von der Caritas, die am Hallertau-Gym-

nasium Wolnzach eingesetzt sind, sowie

- die Lehrkräfte der Klasse meines/unseres Kindes,

- die Beratungslehrkräfte,

- die Schulsozialpädagoginnen und -pädagogen,

- die Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter,

- die Schulpsychologin/den Schulpsychologen und

- die Schulleitung

des Hallertau-Gymnasiums Wolnzach im Hinblick auf die pädagogisch gewonnenen Erkennt-

nisse über mein/unser Kind jeweils gegenseitig von der gesetzlichen Schweigepflicht bzw.

dienstlichen Verschwiegenheitspflicht, soweit dies dem Wohl und der Förderung des Kindes

dienlich erscheint und im Rahmen eines vertrauensvollen Zusammenwirkens zwischen Schule

und Kooperationspartner zur Aufgabenerfüllung im schulischen Ganztagsangebot als schuli-

sche Veranstaltung erforderlich ist.

Diese Erklärung gilt für das Schuljahr 2021/2022.

Die Entbindung von der Schweige-/Verschwiegenheitspflicht berechtigt die oben bestimmte/n

Person/en nicht, die erhaltenen Informationen gegenüber dritten Personen zu verwenden. Alle

Informationen werden vertraulich behandelt.

Meine Einwilligung über die Entbindung von der Schweige-/Verschwiegenheitspflicht habe ich

freiwillig abgegeben. Mir ist bekannt, dass ich diese Erklärung zur Entbindung von der

Schweige-/Verschwiegenheitspflicht jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann.

______________________________ _________________________________

Ort, Datum Unterschrift Erziehungsberechtigte/r