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Pensionsreformen im Rückblick Infotag – Pensionen Umstieg in das neue Pensionsrecht ÖGB, 27.September 2012

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Pensionsreformen im Rückblick

Infotag – PensionenUmstieg in das neue Pensionsrecht

ÖGB, 27.September 2012

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Pensionsrecht

• Pensionsbeiträge:

• 1970 bis 1985: Erhöhung um 5,7 Prozentpunkte

• 1985 bis 1988: Erhöhung um 2,3 Prozentpunkte

• seit 1988 mit 22,8% stabil

• Seit 1985 wurden leistungseinschränkende Maßnahmen gesetzt. Seither ist der Anteil der Pensionsausgaben am BIP relativ stabil geblieben.

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Leistungssenkende Maßnahmen: 1980 - 1990

• Beseitigung des Grundbetrages 1984 (30 % der Bemessungsgrundlage)

• Verlängerung des Durchrechnungszeitraumesder Pensionsberechnung

– in den 80er Jahren von fünf auf zehn Jahre

• Wegfall der Anrechnung von Schul- und Studienzeitenfür die Ermittlung der Pensionshöhe

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Leistungssenkende Maßnahmen:1990 - 1995• 1992:

Beschluss, das Pensionsalter der Frauen zwischen 2024 und 2034 an jenes der Männer anzuheben

• 1993:Erhöhung des Durchrechnungszeitraums der Pensionsberechnung von zehn auf fünfzehn Jahre

• 1993:Umstellung der Pensionserhöhung auf die Nettoanpassung

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Leistungsverbesserungen 1990 - 1993

• Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten bei der Ermittlung der Pensionshöhe

– 4 Jahre pro Kind

– deutliche Anhebung des Ausgleichszulagenrichtsatzes

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Sparpaket 1996

• Reduktion der Pensionsprozentpunkte bei vorzeitiger Alterspension

• Verschärfung der Voraussetzungen für den Bezug einer vorzeitigen Alterspension: Erhöhung der notwendigen Versicherungsjahre von 35 auf 37,5.

• Erhöhung des Pensionsalters der Männer bei vorzeitiger Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit von 55 auf 57 Jahre.

• Aussetzung der Pensionsanpassung 1996/97

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Pensionsreform 1997

• Pensionskonzept 2000 auf Grundlage des „Rürup-Gutachtens“

• Restriktivere Budgetpolitik zu Lasten arbeitsmarkt- und sozialpolitsicher Schwerpunktsetzungen

• Maßnahmenplanung anfangs ohne Einbindung der Sozialpartner

• Rücknahme von Vorhaben im Zuge von Nachverhandlungen mit den Sozialpartnern

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Maßnahmen Pensionsreform 1997(Umsetzung ab 2000 bzw. 2003)

BISLANG:•Durchrechnungs-zeitraum 15 Jahre

•Gestaffelte Steigerungsbeträge

•Keine Abschläge

NEU•Ausdehnung ab 2003 auf 18 Jahre bis 2020

•Einheitlich 2%

•Bei Antritt vor dem Regelpensionsalter -2% vom Steigerungsbetrag•Max. 15% Abschläge

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Pensionsreform 1997

• Linearisierung der Steigerungsprozentsätze

– wirksam ab dem Jahr 2000

– Abschläge aber dafür höhere Steigerungsprozentsätze

• Steigerungsprozentsätze bis 2000:

– 1. bis 30 VJ: 1,83 Prozentpunkte / Jahr

– ab dem 30. VJ: 1,675 Prozentpunkte /Jahr

– Zusätzlich Erhöhung und Minderung der Prozentpunkte bei Pensionsantritt vor/nach 56/61 Jahren

• ab 2000: generell 2 Prozentpunkte pro Jahr, jedoch Einführung von Prozentpunkten - Abschlag bei vorzeitigem Pensionsantritt. Wirkt sich negativ auf Personen mit vergleichsweise geringen Versicherungszeiten aus

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Maßnahmen Pensionsreform 1997

• Einbeziehung Geringfügig Beschäftigter in SV (bisher nur UV)Vollversicherung, wenn Summe mehrerer Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze bzw. Möglichkeit des Opting-In

• Einbeziehung „Neuer Selbständiger“ in SVVersicherungspflicht ab ATS 88.000,-- Jahreseinnahmen,-- bzw. Opting-In, wenn Einnahmen darunter liegen

• Höherbewertung von Kindererziehungszeiten• Bildungskarenz• Altersteilzeit• Erleichterung der Gleitpension• Erhöhte Selbstfinanzierung der PV von Bauern und

Gewerbe

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Pensionsreform 2000

• Keine Einbindung der Sozialpartner• Maßnahmenfestlegung gegen den

Widerstand von AN-Vertretungen und Opposition

• Umsetzung noch bevor Maßnahmen der letzten Pensionsreform greifen konnten

• Abschaffung der vorzeitigen AP wg. Geminderter Erwerbsfähigkeit (auf Grund EuGH-Urteil)

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Maßnahmen Pensionsreform 2000 • Anhebung des Antrittsalters bei vorzeitigen

Alterspensionen um eineinhalb Jahre auf 56,5 bzw. 61,5 Jahre (bei langer Versicherungsdauer und Gleitpension)

• Erhöhung der Abschläge von 2% auf 3% pro Jahr des Pensionsantritts vor dem Regelpensionsalter

• Kürzungen bei BU- und Invaliditätspensionen

• Kürzungen bei der Witwen-/Witwerpension

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Arbeitsmarktpolitische Begleitmaßnahmen

• Befristete Verlängerung der Bezugsdauer AL-Geld

• Änderungen bei der Altersteilzeit: v.a. Wegfall der Verpflichtung zur Einstellung einer Ersatzarbeitskraft

• Bonus-Malus in der ALV bei Einstellung/Kündigung Älterer

• Frühwarnsystem bei Kündigung Älterer

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Pensionsreform 2003

• Weitgehende Eingriffe ins Pensionssystem unter dem Eindruck von „Speed kills“ und Nulldefizit

• Abschaffung aller vorzeitigen Alterspensionen

• Drastische Leistungskürzungen• Rücknahme von Härten nach

großflächigen Streikmaßnahmen

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Maßnahmen der Pensionsreform 2003• Abschaffung der vorzeitigen Alterspension wegen

Arbeitslosigkeit sowie der Gleitpension• Auslaufregelung der vorzeitigen Alterspension bei

langer Versicherungsdauer • Ausdehnung des Durchrechnungszeitraumes von

15 auf 40 Jahre• Schrittweise Absenkung der Steigerungspunkte• Weitere Erhöhung der Abschläge von 3% auf 4,2%.

– Abschläge von der (mit 80% gedeckelten) Bruttopension

• Pensionsanpassung erst im zweiten Kalenderjahr nach Pensionsantritt

• Anhebung der KV-Beiträge für PensionistInnen

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Abschwächende Maßnahmen

• Härteausgleichsfonds für die Jahre 2004-2006

• Verlustdeckelung: max. 10% Verlust im Zuge der veränderten Pensionsberechnung

• Sonderbestimmung für Langzeitversicherte „Hacklerregelung“

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Pensionsreform 2004• Langfristige Harmonisierung

unterschiedlicher Systeme • Inkrafttreten APG

(Allgemeines Pensionsgesetz) mit 1.1.2005• Für Personen, die ab 1.1.2005 erstmals

Beitragszeiten erwerben gilt ausschließlich das APG

• Nach 1.1.1955 Geborene: Parallelrechnung (APG, ASVG)

• Vor 1955 Geborene: Ausschließlich ASVG

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Pensionsharmonisierung

• Leistungsorientiertes Pensionskonto als Grundlage

• 1,78% der Bemessungsgrundlage pro Versicherungsjahr als Leistungsanspruch

• Pensionshöhe ergibt sich aus der Summe der über das Erwerbsleben erworbenen, aufgewerteten BGL

• 65/45/80: Bei Pensionsantritt mit 65 Jahren und 45 Versicherungsjahren, beträgt die Pensionshöhe 80% des durchschnittlichen Lebenseinkommens

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Pensionsharmonisierung

• Versicherungszeiten anstatt Unterscheidung in Ersatz- und Beitragszeiten

• Höhere Aufwertung zurückliegender Beitragsgrundlagen

• Höhere Bewertung von KEZ• Arbeitslosen-Zeiten: 70% der BGL

des AL-Geldes (92% davon für Notstandshilfezeiten)

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Pensionsharmonisierung

• Korridorpension: 37,5 Versicherungsjahre; 62. Lebensjahr bei zusätzlichen Abschlägen (anfangs 4,2%)

• Schwerarbeitspension: 45 Beitragsjahre, 10 Jahre Schwerarbeitszeiten, 60. Lebensjahr

• (Weitere Verlängerung der Ausnahmebestimmungen für Langzeitversicherte)

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Pensionsberechnung (Altrecht)

• Pensionshöhe abhängig von: – Versicherungsmonate– Höhe der BGL– Alter bei Pensionsantritt

• Durchrechnungszeitraum: Ausdehnung von 15 auf 40 Jahre bis 2028

• Abschläge bei Antritt vor dem Regelpensionsalter (4,2%/Jahr, 0,35%/Monat)

• Verlustdeckelung: Verluste im Zuge der Pensionsreform 2003 werden nach ansteigendem Deckel (5%-10%) gedeckelt

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Parallelrechnung

• Pensionsberechnung jeweils nach ASVG und APG. Pensionshöhe ergibt sich aus dem Verhältnis der erworbenen Versicherungszeiten

• Für ab 1955 Geborene, die vor 1.1.2014 in Pension gehen (und vor 2005 Versicherungszeiten erworben haben)

• Entfällt, wenn weniger als 5% in einem der beiden Systeme erworben wurden

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Parallelrechnung - Beispiel

66,7 % ALT 33,3 % APG

APG - Pension

ALT - Pension 30 Jahre

15 Jahre30 Jahre

15 Jahre

01.01.2005 01.01.202001.01.1975

Quelle: PensionsversicherungsanstaltQuelle: Pensionsversicherungsanstalt

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Problemstellungen

• Mehrere sich überlagernde Pensionsreformen

• Pensionsberechnung individuell nicht nachvollziehbar

• Fortführung der Parallelrechnung über Jahrzehnte

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Es gibt vieles,

für das es sich lohnt,

organisiert zu sein.