Südthüringische Wirtschaft - Ausgabe 5-2012

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Südthüringische Wirtschaft Zeitschrift der Industrie- und Handelskammer Südthüringen Industrie- und Handelskammer Südthüringen 5 / 2012 Regionalmarketing Thüringer Wald Firmenlauf am 22. August 2012 Sonderthema Sachverständigen- wesen Energie Exklusive Konditionen für IHK-Mitglieder

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Südthüringische Wirtschaft - Ausgabe 5-2012

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SüdthüringischeWirtschaft

Zeitschrift der Industrie- und Handelskammer Südthüringen

Industrie- und HandelskammerSüdthüringen

5 / 2012

RegionalmarketingThüringer Wald Firmenlauf am 22. August 2012

SonderthemaSachverständigen­wesen

EnergieExklusive Konditionenfür IHK­Mitglieder

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Südthüringische Wirtschaft 5/2012 1

EDITORIAL

Wolfgang VoigtVorsitzender des Wahlausschusses

Dr. Ralf PieterwasHauptgeschäftsführer der IHK Südthüringen

Sie meinen, dass trotz Energiewende mehr gegen die Steigerung der Energiepreise getan werden muss? Sie machen sich Sorgen um die Fachkräfte von morgen und wollen, dass die Grundquali-fikationen der Schulabgänger endlich wieder an ein brauchbares Niveau herangeführt werden?

Oder sind Sie unzufrieden mit dem von der Landesregierung ver-mittelten Unternehmerbild, wonach Lohndumping und zu wenig Mitbestimmung in unseren Unternehmen vorherrschen?

Dann wirken Sie mit! Denn mit welchen Themen die IHK Südthü-ringen an die Landes-, Bundes- und Europapolitik herantritt und in welcher finan ziellen Ausstattung sie dies tut, entscheidet das Unternehmerparlament der IHK – die Vollversammlung.

Bringen Sie sich selbst ein und werden Sie als Mitglied der Vollver-sammlung zur Stimme Ihrer Branche in Ihrem Landkreis. Stellen Sie sich als Kandidat zur Vollversammlungswahl 2012 der IHK Südthüringen. Und wählen Sie in jedem Fall Ihre regionalen Bran-chenvertreter.

Als Hauptgeschäftsführer weiß ich, dass wir uns in den letzten Jahren gut entwickelt haben. Ich weiß aber auch, dass unsere IHK immer nur so gut sein kann, wie der Auftrag, den wir von Ihnen, den Firmen chefs in Südthüringen, erhalten.Deshalb brauchen wir engagierte und verantwortungsbewusste Unternehmer, die an der wirt-schaftspolitischen Gestaltung unserer Region interessiert sind und selbst mitwirken; in jedem Fall jedoch durch ihre Stimmabgabe Unternehmerkollegen beauftragen, dies zu tun!

Der Vorsitzende des Wahlausschusses steht für Korrektheit und Transparenz des Wahlablaufs, damit das neue Unternehmerparlament mit frischen Ideen an die Weiterentwicklung unserer Wirtschaft im Thüringer Wald gehen kann …Wann und wie man sich als Kandidat bewirbt und seine Stimme abgibt, erfahren Sie unter www.suhl.ihk.de und in diesem Heft. Natürlich sprechen wir auch gerne persönlich mit Ihnen darüber. Rufen Sie uns einfach unter 03681 362-301 an.

P.S. Der IHK-Beitrag wurde seit 1999 übrigens 6 mal gesenkt und niemals erhöht. Im Jahr 2012 erhalten Unternehmen, die 2011 Gewinn erwirtschaftet haben, eine Rückerstattung in Höhe von 12 % der Beitragsumlage. Wie gesagt, wie es mit dem Beitrag weiter geht, entscheidet die Vollversammlung.

Ihnen ist der IHK-Beitrag zu hoch?

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SACHVERSTÄNDIGENWESEN

12 Sachverstand für die Wirtschaft – Aufgaben der IHK

13 Sachverständigenverzeichnis der IHK Südthüringen 2012

21 Wissenswertes in 10 Tipps - Öffentlich bestellte Sachverständige

23 Sachverstand auf dem Gebiet „Abdichtungen und Feuchteschutz“

24 Die öffentliche Bestellung und Vereidigung – Qualitätsmerkmal bei der Suche nach einem Kfz-Sachverständigen

1 EDITORIAL

ENERGIE UND ROHSTOFFE FÜR MORGEN

3 Die Energiewende gestalten

4 Ungenutzte Energiesparpotenziale im Unternehmen entdecken

5 Energieeffizienz steigern, aber nicht mit der Brechstange!

■ STANDORTPOLITIK

9 Reform der Rundfunkfinanzierung ab 2013

IHK SETZT SICH EIN

10 Allgemeine Geschäftsbedingungen – Status quo beibehalten!

10 Gelangensbestätigung – Erleichterungen erreicht!

■ STARTHILFE UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

25 Erhöhter Zuschuss bei der Anschaffung emissionsarmer Nutzfahrzeuge

25 Seminar „Was der Gastwirt wissen muss“

REGIONALMARKETING THÜRINGER WALD

27 Zweite LANGE NACHT DER INDUSTRIE am 7. Juni 2012

27 Thüringer Wald Firmenlauf am 22. August 2012 in Oberhof

■ AUS- UND WEITERBILDUNG

28 Ausbildungsumfrage 2011:Mangelnde Ausbildungsreife führt zu Bewerbungsdefiziten

29 IHK FOSA gegründet:Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

BEKANNTMACHUNGEN DER IHK SÜDTHÜRINGEN

31 Wahl zur Vollversammlung der IHK Südthüringen Erste Wahlbekanntmachung – Wahlaufruf –

© berlin-pics - pixelio.de

6 Südthüringer Gewerbegebiete stellen sich vor

In dieser Ausgabe: Industriegebiet „Thüringer Tor“ / ITT – A 71

11 Energierahmen-vereinbarungunterzeichnet:

Exklusive Konditionenfür IHK-Mitglieder!

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Südthüringische Wirtschaft 5/2012 3

IHK­JAHRESTHEMA

Im September 2011 hat die Planungsversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwest-thüringen ein Regionales Energiekonzept beschlos-sen. Dieses Konzept beinhaltet die Auseinanderset-zung mit den gesellschaftlichen, technischen und naturgegebenen Rahmenbedingungen und formu-liert auf der Basis einer Potenzialanalyse Anfor-derungen zur zukünftigen Versorgung der Region mit erneuerbaren Energien. Erst die grundhafte Analyse und darauf basierende, nachvollziehbare Schlussfolgerungen gestatten es, dem Thema Ener-giewende sachlich und raumbezogen zu begegnen.

Das Thema Energiewende ist derzeit überall in den Medien und der politischen Diskussion. Nun leistet die Regionale Planungsgemeinschaft Südwestthü-ringen mit dem Regionalen Energiekonzept einen weiteren Beitrag – ist das notwendig?

Aus Sicht der Regionalplanung und Regionalent-wicklung könnte man die Gegenfrage formulieren: Haben wir eine Wahl? Sicherlich, man könnte den Dingen ihren Lauf lassen und darüber philosophie-ren, wie ungerecht die Welt ist oder wie irrational menschliches Verhalten sein kann. Oder man wird selbst zu einem aktiven Gestalter, der Notwendig-keiten oder Unabänderlichkeiten akzeptiert und versucht, unter den gegebenen Rahmenbedin-gungen einen optimierten Entwicklungspfad ein-zuschlagen. Das Ziel muss sein: Vom Getriebenen zum Treiber werden! Trotz aller Diskussionen über das Pro und Contra der Förderung erneuerbarer Energien, die Energiewende ist unzweifelhaft nicht nur ökologisch sinnvoll, sondern auch ein ökono-mischer Imperativ:

è ökologisch sinnvoll, weil niemand wirklich vor-hersagen kann, wie wir als globale Gesellschaft

unsere eigenen Lebensgrundlagen mit dem exzes-siven Verbrauch fossiler Energieträger und dem damit verbundenen Ausstoß von Treibhausgasen tatsächlich beeinflussen bzw. verändern,

è ein ökonomischer Imperativ, weil Energie der Treibstoff der gesellschaftlichen und insbesondere der ökonomischen Entwicklung ist.

Noch nicht wirklich vorstellbar ist, was mit dem Öl- bzw. dem Strompreis passiert, wenn erst ein-mal die Finanz- und Staatsschuldenkrise über-wunden ist, die Wirtschaft in den USA und in ganz Europa wieder auf Touren kommt und die Entwick-lungskontinente (Südamerika, Asien, Afrika) „Gas“ geben. Gleichzeitig hat sich China bis dahin dank seines politischen Pragmatismus weitere asiati-sche und afrikanische Öl- und Gasressourcen (z. B. Iran, Afghanistan, Somalia usw.) gesichert und hält diese „okkupierten“ Entwicklungsgaranten mit pro-tektionistischer Grundhaltung erfolgreich unter Verschluss (dem Beispiel „Seltene Erden“ folgend). Die zu erwartende Preisrallye bei Energierohstof-fen startet dann in nicht allzu ferner Zukunft von einem anderen Niveau als vor der Finanzkrise.

Unabhängig von diesem Szenario werden die Abhängigkeiten von der globalen Entwicklung auf jeden Fall weiter zunehmen, die Preissteigerung ebenso. Daher ist es ein Gebot der ökonomischen Vernunft, sich darüber Gedanken zu machen, wie diese energetischen Abhängigkeiten so schnell wie möglich verringert werden können. Dies gilt im Übri-gen nicht nur in einem globalen Zusammenhang. Für Deutschland als ressourcenarmes Land bilden die erneuerbaren Energien, die einzige dauerhaft verfügbare Energiequelle. Eine optimale Nutzung erfordert nicht nur eine ausreichende Produktion

von Energie, sondern auch eine möglichst effiziente Verteilung, Speicherung und Anwendung. Aus den genannten Gründen ist es naheliegend, Netzwerke zu schaffen und Verbündete zu suchen, die den Verantwortungszusammenhang zwischen der Ener-giewende und eigenen Entwicklungspotenzialen erkennen, akzeptieren und bereit sind, dahingehend Einfluss in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich zu nehmen. Die Region spielt bei dieser Betrachtung eine besondere Rolle, weil sie der Raum ist, in dem der Mensch durch vielfältigste Verflechtungsbezie-hungen (über seinen unmittelbaren Lebensraum hinaus) die stärksten Abhängigkeits- und Bindungs-wirkungen erfährt und am ehesten in der Lage ist, durch sein aktives Handeln Einfluss auf räumliche Entwicklungsprozesse zu nehmen.

Die Erarbeitung des Regionalen Energiekonzep-tes ist daher als ein aktiver Beitrag zur Förderung einer nachhaltigen Regionalentwicklung zu werten. Wesentliche Zielstellungen dieses informellen Kon-zeptes sind:• Valide Planungsgrundlagen schaffen• Informationsgewinnung und Wissenstransfer

sichern• Initiativen und Aktivitäten zu Klimaschutz /

Energiewende unterstützen• Positive Ansätze vervielfältigen• Wertschöpfungspotenziale und Möglichkeiten

zur energetischen Daseinsvorsorge aufzeigen• Netzwerkbildung fördern • Impulse setzen und aktivieren

Die Ergebnisse des vom Thüringer Institut für Nach-haltigkeit und Klimaschutz (ThINK) erarbeiteten Kon-zeptes zeigen deutlich, dass – eine positive Grund-einstellung und verlässliche Rahmenbedingungen vorausgesetzt – die Region über genügend Poten-

Die Energiewende gestaltenRegionales Energiekonzept Südwestthüringen

© Kai-Uwe Margraf

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IHK­JAHRESTHEMA

ziale verfügt, um den Anteil der erneuerbaren Ener-gien signifikant zu steigern. Aufgrund der natür-lichen Voraussetzungen wird dabei die Bioenergie auch zukünftig die tragende Rolle bei der Nutzung der erneuerbaren Energien spielen, auch wenn dieses Potenzial bereits zur Hälfte ausgeschöpft ist. Grö-ßere Steigerungsraten sind z. B. bei den Energiear-ten Windkraft und Photovoltaik zu erwarten. Wobei auch der Windkraft weniger durch den technischen Fortschritt als vielmehr durch die landschaftlichen Gegebenheiten gewisse Grenzen gesetzt sind. In der Summe könnte der Endenergieverbrauch in der Pla-nungsregion Südwestthüringen bis zum Jahr 2020 im Referenzszenario (Szenario 1) von jetzt etwa 14 % auf dann 38 % gesteigert werden. Bei einer günstigen Entwicklung der Rahmenbedingungen (Szenario 2) wäre es möglich, diesen Anteil auf 57 % zu erhöhen. Daraus lässt sich schlussfolgern, dass die Wertschöpfung in der Region durch die Nut-zung von erneuerbaren Energien von derzeit etwa 32 Mio. Euro erheblich ausbaufähig ist. Mit sinnvol-len Effizienzmaßnahmen (vgl. Anhang im Regiona-len Energiekonzept) könnten zusätzlich 43 Mio. Euro

gesamtwirtschaftliche Effizienzgewinne generiert werden. Diese Zahlen verdeutlichen ein bedeutendes regionales Wertschöpfungspotenzial, welches nicht „verschenkt“ werden sollte.

Durch die Konzentration auf die eigenen Kräfte und die Fähigkeit zur Innovation durch gemeinsames Agieren können positive Impulse für eine nachhal-tige Energiewende ausgelöst werden. Nachhaltigkeit heißt in diesem Zusammenhang dezentral mit dem Ziel der Selbstversorgung (endogene Regionalent-wicklung). Es gibt in unserer Region bereits viele „Aktivisten“, gute Ideen und tragfähige Ansätze, die unmittelbar auf eine dezentrale (autarke) Versorgung abzielen und dies mit einer Umstellung auf die Nut-zung erneuerbarer Energien verbinden. Die Regionale Planungsgemeinschaft wird diese Aktivitäten und den Prozess der regionalen Energiewende im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützend weiter begleiten.

Dazu gehört z. B., dass über einen Regionalen Ener-giebeirat bzw. über Regionale Energiekonferenzen der Austausch zwischen relevanten Akteuren, von

Ideen und von Informationen auf einer Arbeits-ebene institutionalisiert wird. Diese Vorgehensweise entspricht bereits der Umsetzung einer Maßnahme-empfehlung aus dem Regionalen Energie konzept. Insofern ist mit dem Regionalen Energiekonzept nicht nur ein Papier entstanden, in dem viele Daten analysiert und Szenarien entworfen wurden, son-dern es ist insbesondere auch eine Aufforderung an alle zu aktivem Handeln im jeweiligen örtlichen und besonders im regionalen Kontext.

Das gesamte Regionale Energiekonzept finden Sie unter: www.regionalplanung.thueringen.de/rpg/ suedwest/themen_projekte/enklkonz/

Ihr Ansprechpartner:

Kai-Uwe MargrafRegionale PlanungsgemeinschaftSüdwestthüringenS 03681 734510Y [email protected]

Impulsgespräche zur Energieeffi zienz

Die IHK Südthüringen hat mit dem RKW Thürin-gen eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet, die die Durchführung von Impulsgesprächen zur Energieeffizienz regelt. Kleine und mittlere Unter-nehmen profitieren darin von einem kostenfreien Impulsgespräch samt Betriebsrundgang. Das Ziel des Impulsgesprächs, welches mit gezielt geschul-tem Personal geführt wird, ist das Aufzeigen von Einsparpotenzialen, sowie die Besprechung von Handlungsoptionen im jeweiligen Unternehmen.

Auch für die weitergehende Beratung und eine anschließende Investition gibt es vielfältige Unter-stützungsmöglichkeiten für Unternehmen, für die die IHK Südthüringen gern als Ansprechpartner bereitsteht. Beispielhaft steht hierfür auch die Regi-onalpartnerschaft der IHK Südthüringen mit der KfW für das Programm „Energieberatung Mittelstand“.

KfW-Programm EnergieberatungMittelstand – Anträge wieder möglich!

Das Programm „Energieberatung Mittelstand“ unter-stützt Sie mit Zuschüssen zu einer professionellen, externen Energieberatung von bis zu 6.080 Euro. Die Fördersätze betragen 60 Prozent (Detailberatung) bzw. 80 Prozent (Initialberatung) des förderfähigen Beraterhonorars.

Wo liegen die Vorteile für Sie als Unternehmen? Ein Energieberater analysiert im Rahmen einer Initial-beratung die Schwachstellen des Energieeinsat-zes bzw. Energieverbrauchs am Standort. In einem

zweiten Schritt, der Detailberatung, erhalten Sie ganz konkrete Verbesserungsvorschläge einschließ-lich einer betriebswirtschaftlichen Bewertung der vorgeschlagenen Energieeinsparmaßnahmen.

Gegenüber dem Vorgänger-Programm gab es leichte Änderungen. Ab sofort sind jährliche Ener-giekosten in Höhe von 5.000 Euro Fördervoraus-setzung für das Programm. Die Antragstellung in diesem Programm erfolgt, als Regionalpartner der KfW, über die IHK Südthüringen.

Weitere Informationen unter: www.suhl.ihk.de

Ihr Ansprechpartner:

Thomas KemmerzehlS 03681 362-174Y [email protected]

Ungenutzte Energiesparpotenziale im Unternehmen entdecken

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Südthüringische Wirtschaft 5/2012 5

IHK­JAHRESTHEMA

Das Thema Energieeffizienz ist schon seit lan-gem in der Diskussion und auch im Fokus der Politik, z. B. im Rahmen der Energiewende und ganz aktuell auch in Brüssel bei der Debatte über eine neue EU-Energieeffizienz-Richtlinie.

Der Countdown zum Erreichen des europäischen Ziels zur Steigerung der Energieeffizienz um 20 Pro-zent bis 2020 läuft. Die bisherigen Prognosen ver-künden keine positive Entwicklung. Daher steht die Forderung nach verpflichtenden Energieeinsparun-gen im Raum. Die EU-Kommission hat 2011 einen Vorschlag für eine neue Energieeffizienz-Richtlinie vorgelegt, und Ende Februar 2012 hat sich das Europäische Parlament dazu positioniert: Anders als die EU-Behörde wollen die Abgeordneten den Mitgliedsstaaten eine gewisse Flexibilität bei der Umsetzung von Effizienzmaßnahmen einräumen. Allerdings nur, wenn sich alle EU-Länder selbst ver-bindliche Einsparziele setzen. Eine starre Deckelung des Energieverbrauchs ist aus Sicht des DIHK jedoch nicht der beste Weg, weil sie das Wirtschaftswachs-tum ausbremsen könnte. Zudem löst eine solche

Vorgabe nicht die eigentlichen Hindernisse bei der Energieeffizienz, z. B. mangelnde Aufklärung und fehlendes Kapital. Besonders kritisch sieht der DIHK die von der Kommission vorgeschlagene und vom Parlament nur bedingt gelockerte einheitliche EU-Sparquote: In jedem Mitgliedsstaat soll der Energie-verbrauch der Endkunden jährlich um 1,5 Prozent sinken. Dies sollen die Versorger sicherstellen – obwohl sie das Verhalten ihrer Kunden nur bedingt steuern und keinesfalls verantworten können. Ein solcher Mechanismus widerspricht nicht nur der Marktwirtschaft, sondern führt aufgrund von Kos-tenüberwälzungen zwangsläufig zu weiter steigen-den Energiepreisen. Gut, dass die Bundesregierung dieser Idee – nach langem Hin und Her zwischen Wirtschafts- und Umweltministerium – nun eine Absage erteilt hat. Sie liebäugelt jedoch an anderer Stelle selbst mit festen Quoten: Rund 26 000 Unter-nehmen sollen nach neuen Plänen ein Energiema-nagementsystem einführen und eine quantifizierte Einsparung erreichen, wenn sie weiter die aus Grün-den der Wettbewerbsfähigkeit notwendige Entlas-tung bei der Ökosteuer erhalten wollen.

Dass die Wirtschaft ihren Beitrag zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Klimaschutz leisten muss, steht außer Frage. Die Unternehmen sind aber längst sehr aktiv – und zwar freiwillig, ohne Quote: Einer DIHK-Umfrage zufolge haben 75 Pro-zent der Unternehmen hierzulande bereits Ener-gieeffizienzmaßnahmen ergriffen oder planen sie. Außerdem sorgt der EU-Emissionshandel dafür, dass der CO2-Ausstoß und der Energieverbrauch der Industrie sinken. Dass die Politik neuerdings noch erwägt, die CO2-Preise künstlich zu verteuern, schießt hingegen weit über das Ziel hinaus. Denn dies kippt jede Planungs- und Rechtssicherheit – und würgt Initiativen und Investitionen in Energie-effizienz und Klimaschutz ab. Die Bundesregierung sollte sich in Berlin und in Brüssel vielmehr für fle-xible und marktorientierte Lösungen stark machen.

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Reingehenund großrauskommen. Jetzt inserieren:

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Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen gehört heute zu den wirtschaftlich starken und robus-ten Regionen im Freistaat Thüringen. Typisch für den Wirtschaftsstandort ist eine durch kleine und mittlere Unternehmen, ergänzt durch industrielle Kerne, geprägte branchenübergreifende Wirtschaftsstruktur.

Im Ergebnis einer thüringenweiten Flächenanalyse sowie vor dem Hintergrund der quasi ausgelaste-ten Industriegebiete in der Planungsregion Süd-westthüringen und dem damit ersichtlichen Bedarf an Industrieflächen von mehr als 3 ha, entwickelte der Landkreis Schmalkalden-Meiningen gemein-sam mit der Gemeinde Grabfeld sowie mit Unter-stützung des Freistaates Thüringen das Industrie-gebiet „Thüringer Tor“.

Neben dem Mittelzentrum Schmalkalden/Meinin-gen/Hildburghausen befinden sich in unmittelbarer Nähe die Zentren Suhl/Zella-Mehlis als infrastruk-turelle und auch kulturelle Zentren der Region. Das Angebot an Hochschulen, das kulturelle Spektrum an Theatern und Kunststätten in Verbindung mit dem breitgefächerten Ausbildungsangebot sichern ein Potenzial an qualifizierten Arbeitskräften.

„Natürlich sportlich“ lautet das Motto des Kreis-logos des Landkreises Schmalkalden-Meiningen, und hier lebt man Sport und Natur. Nicht nur durch das „sportliche Herz“, das in Oberhof schlägt, erlebt die Region einen Impuls an sport- und freizeitbegeisterten Besuchern aus dem gesamten europäischen Raum.

Im Hinblick auf die zentrale Lage des Freistaates Thüringen im europäischen Wirtschaftsraum bzw. im Hinblick auf die nunmehr fertig gestellten Ver-kehrsprojekte „Deutsche Einheit“ (BAB A 71 und A 73) eröffnen sich wirtschaftlich interessante Mög-lichkeiten und Entwicklungschancen für interes-sierte Unternehmen.

StandortMit dem Ziel optimaler Standortbedingungen wur-den im Industriegebiet „Thüringer Tor“ die not-wendigen infrastrukturellen Rahmenbedingungen geschaffen. Das rechtskräftig festgesetzte B-Plan-gebiet umfasst ca. 104 ha.

In einem ersten Entwicklungsabschnitt des Indust-riegebietes ITT - A 71 wurden ca. 64 ha erschlossen. Im Zuge der nunmehr abgeschlossenen Erschlie-ßungsarbeiten wurden die leitungsgebundenen Ver- und Entsorgungsanlagen wie z. B. Anlagen der Trink-wasserversorgung, der Abwasserentsorgung inkl. Anschluss an die zentrale Kläranlage, der Regenwas-serableitung in Verbindung mit einer ökologischen Oberflächenwasserabführung und Rückhaltung sowie die Elektro- und Gasversorgungsanlagen in Verbindung mit der Erschließungsstraße errichtet.

Daten und Fakten zum Industrie-gebiet „Thüringer Tor“ / ITT- A 71

~29,5 ha

~42,2 ha

~12,8 ha

~29,5 ha

~12,8 ha

SÜDTHÜRINGER GEWERBEGEBIETE STELLEN SICH VORSÜDTHÜRINGER GEWERBEGEBIETE STELLEN SICH VOR

B-Plan:rechtskräftig

Erschließung:abgeschlossen

Gesamtfläche:ca. 104 ha1. Entwicklungsabschnitt ca. 64 ha

Größte zusammenhängende Fläche:ca. 20 ha /optional 40 ha

Grundstückspreis:Verhandlungsbasis,

jedoch inkl. KAG und BauGB

Wasserversorgung (Verbrauchsgebühr):1,90 Euro/m³

Abwasserbeseitigung (Einleitgebühr):2,46 Euro/m³

Ver- und Entsorger:KWA Meiningen

Gewerbesteuer – Hebesatz:357 %

Grundsteuer – Hebesatz B:389 %

Industriegebiet „Thüringer Tor“ / ITT - A 71Gemeinde Grabfeld / Landkreis Schmalkalden-Meiningen

Page 9: Südthüringische Wirtschaft - Ausgabe 5-2012

SÜDTHÜRINGER GEWERBEGEBIETE STELLEN SICH VORSÜDTHÜRINGER GEWERBEGEBIETE STELLEN SICH VOR

„Mit der Zusammenlegung unserer beiden Standorte Bad Königshofen und Breitungen im Jahr 2007 war die Köberlein & Seigert GmbH das erste Unternehmen im neugegründeten ITT. Der Autobahnanschluss an die A 71 ist nur einen Kilome-ter entfernt und trägt dazu bei, dass auch Mitarbeiter mit einer Fahrtstrecke von fast 50 km in einer halben Stunde unser Unternehmen erreichen können. Kunden und

Lieferanten in Mittel- und Süddeutschland, aber auch bis nach Hannover sind nur wenige Stun-

den entfernt und jederzeit kurzfristig erreich-bar. Auch internationale Geschäftskontakte sind problemlos möglich, der Flughafen Frankfurt am Main ist knapp zwei Auto-stunden entfernt. Daher wundert es mich, dass sich seit der Neugründung erst drei Unternehmen für dieses Industriegebiet entschieden haben.“

(Die Köberlein & Seigert GmbH ist ein weltweit tätiger Spezialist, der Sonder-maschinen und Schüttgutsysteme für die lagerichtige und schonende Bauteilzu-führung in nahezu allen Industriezweigen entwickelt und produ ziert.)

Unternehmer

StatementOliver Seigert ∙ GeschäftsführerKöberlein & Seigert GmbH

Damit besteht die Möglichkeit, die potenziellen Ent-wicklungsflächen bedarfsgerecht anzubieten und zu parzellieren. In diesem Zusammenhang haben sich derzeit bereits drei Unternehmen im Industriegebiet „Thüringer Tor“ angesiedelt.

Hierbei handelt es sich um Unternehmen des Spe-zialmaschinenbaus, der Nahrungsmittelindustrie sowie einen Hersteller für Druckerzeugnisse. Dies vorangestellt, können grundsätzlich Industrieflä-chen mit Flächengrößen zwischen ca. 3 ha bis ca. 20 ha sowie potenzielle Flächen in einer Größe von 40 ha angeboten werden. Der rechtskräftige Bebau-ungsplan ermöglicht eine flexible und bedarfs-gerechte und vor allem kurzfristige Nutzung der Industrieflächen. Der Landkreis Schmalkalden-Mei-ningen ist Grundstückseigentümer der zu vermark-tenden Industrieflächen, die Verkehrsflächen der

öffentlichen Infrastruktur wurden an die Gemeinde Grabfeld übereignet.

Die Nähe zur Fachhochschule Schmalkalden bzw. der Technischen Universität Ilmenau in Verbindung mit den weiteren universitären Bildungseinrichtun-gen z. B. in Würzburg, die Hochschule in Coburg sowie die Universitäten in Bamberg und Bayreuth ermöglichen eine entsprechende Zusammenarbeit und erschließen ein weiteres Fachkräftepotenzial. Transfereinrichtungen für Bildung und Wissen-schaft sowie wirtschaftsnahe Forschungseinrich-tungen stellen u. a. das BTZ Rohr, das TGF Schmal-kalden-Dermbach sowie die GFE-Schmalkalden dar.

Lage und VerkehrsanbindungDas Industriegebiet „Thüringer Tor“ befindet sich in unmittelbarer Nähe der Autobahnauffahrt Queien-

feld - Rentwertshausen an der A 71 und damit an der sich zunehmend entwickelnden Verbindungs-achse zwischen den Wirtschaftsräumen Baden-Württemberg und Berlin.

Die Wirtschaftsräume Erfurt und Schweinfurt sowie Würzburg und damit die Verkehrsachsen der A 4 bzw. der A 7 sind zeitnah zu erreichen. Im Bedarfs-fall bestehen Umlademöglichkeiten hinsichtlich des Schienennetzes der Deutschen Bahn. Die nächst-gelegenen Flughäfen befinden sich in Erfurt bzw. in Nürnberg.

Quelle: Landratsamt Schmalkalden-Meiningen

Ansprechpartner:

Landkreis Schmalkalden-MeiningenFachdienst KreisentwicklungHeiko KümmelObertshäuser Platz 198617 MeiningenTel.: 03693 485-383Fax: 03693 485-399E-Mail/Internet:[email protected]

Entwicklungs- und Flächenmanagement-gesellschaft mbHPeter NiepageWerner-Seelenbinder-Straße 1798529 SuhlTel.: 03681 452300Fax: 03681 4523012E-Mail/Internet:[email protected] / [email protected] / www.thueringer-tor.de

Bilddaten: rot - Plangebietsgrenze / gelb - vermarktbare Flächen

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EFG

mbH

© Köberlein & Seigert GmbH

Page 10: Südthüringische Wirtschaft - Ausgabe 5-2012

Südthüringische Wirtschaft 5/20128

STANDORTPOLITIK

Themen aus der Wirtschaft der Region einem breiten Publikum in der Region verständlich zu erklären, das ist eines der Ziele von pro€ent – dem Wirtschaftsmonitor der IHK Südthüringen.

Die ca. halbstündige Sendung wird einmal monatlich produziert. Die Ausstrahlung beim Südthüringer Regionalfernsehen und Renn-steig TV beginnt jeweils am letzten Dienstag im Monat.

pro€ent finden Sie auch auf der Homepage der IHK Südthüringen unter www.suhl.ihk.de, hier können Sie sich die einzelnen Beiträge ansehen.

Das Team von pro€ent freut sich über Ihr Feed-back, Anregungen und Hinweise.

Ihr Ansprechpartner:

Birgit HartwigS 03681 362-311Y [email protected]

pro€ent Das innovative Wirtschafts-fernsehen der IHK Südthüringen

www.suhl.ih

k.de

Die Mitglieder des Tourismusausschusses der IHK Südthüringen sowie Gäste aus Landratsämtern, Verbänden und touristischen Einrichtungen tra-fen sich am 14. März 2012 im Erlebnisbergwerk „Schwarze Crux“ in Schmiedefeld. Intensiv disku-tierten die Mitglieder das Thema Ausbildungssitu-ation im Gastgewerbe.

In vielen Betrieben der Branchen fehlen die Aus-zubildenden. Die Aussichten, offene Stellen zu besetzen, sind düster. Aktuell stehen zwei Drittel weniger Schulabgänger zur Verfügung als noch im Jahr 2000. Bei den noch verbleibenden potenziellen Auszubildenden hat das Gastgewerbe leider kein gutes Image. Die Konkurrenz anderer Branchen ist enorm. Unattraktive Arbeitszeiten und weniger Ver-gütung im Vergleich sprechen oft dagegen, einen Beruf im Gastgewerbe zu erlernen. Dazu kommt, dass die Einstellung, die Belastbarkeit und das Quali-tätsniveau der Jugendlichen mangelhaft bis schlecht sind. Im Ergebnis verzichten viele Betriebe auf die Besetzung ihrer freien Stellen. Das jedoch kann in Zukunft verheerende Auswirkungen haben. Es bleibt die Frage: Wie geht es nun weiter? Vorgestellt wurden den Mitgliedern die Angebote des Ausbildungsverbund Südthüringen e. V. aus Oberhof sowie der IHK Südthüringen. Die IHK bietet z. B. allen Unternehmen an, kostenfrei die Lehrstellenbörse auf der Internetseite www.suhl.ihk.de zu nutzen.

Ein weiteres Projekt, die „Passgenaue Vermittlung Auszubildender an aus-bildungswillige Unternehmen“ bildet eine Schnittstelle zwischen Unter-nehmen und Schule. Auch die Berufs-informationsmessen im Herbst in Suhl, Arnstadt und Sonneberg bieten sehr gute Möglichkeiten, Jugend liche anzu-sprechen. Hier gibt es für interessierte Unternehmen noch freie Plätze, die in diesem Jahr sogar kostenfrei zur Ver-fügung stehen. Zusätzlich wurde von den Ausschussmitgliedern diskutiert, Auszubildende aus dem Ausland zu akquirieren. Erfahrungen liegen bereits in anderen Branchen vor. Einstimmig wurde festgestellt, dass das Thema Ausbildungssituation im Gastgewerbe weiter intensive Unterstützung durch die IHK Südthüringen benötigt. Vorge-schlagen wurde, hierzu eine Fachveran-staltung für die Branche im Herbst 2012 durchzuführen.

Ein weiterer Tagesordnungspunkt der Sitzung stellte das neue Kompetenz-

zentrum der Thüringer Tourismus GmbH (TTG) dar. Alexander Mayrhofer, Leiter Kompetenz-zentrum / Innenmarketing bei der TTG, stellte die Strukturen, die Themen und die Ziele im Rahmen der Landestourismuskonzeption 2015 vor. Kernaus-sage war, dass zukünftig nur Produkte vermarktet werden, die auch entsprechende Qualität aufweisen. Die Marke Thüringen soll positiv aufgeladen werden. Das fand die Zustimmung der Ausschussmitglieder.

Nach intensivem Austausch zu den aktuellen Themen im Tourismus endete die Tagung des Aus-schusses bei einer spannenden Führung in 35 m Tiefe im Erlebnisbergwerk „Schwarze Crux“, welches als eines der schönsten Magnetidbergwerke in Deutschland gilt.

Ihr Ansprechpartner:

Gunda KarcherS 03681 362-205Y [email protected]

Tourismusausschuss der IHK SüdthüringenIm Gastgewerbe fehlen Auszubildende

© Maren Beßler - pixelio.de

Page 11: Südthüringische Wirtschaft - Ausgabe 5-2012

Ab dem Jahr 2013 wird die Finanzierung des öffent-lichen Rundfunks vollständig reformiert und neu ausgerichtet. Das haben die Ministerpräsidenten der Länder mit dem 15. Rundfunkänderungsstaats-vertrag beschlossen. Alle 16 Landtage der Bundes-länder haben dieser Neuausrichtung zugestimmt. Jetzt werden auch die Südthüringer Unternehmen konkret mit der neuen Beitragsregelung ab 2013 und der zukünftigen Beitragshöhe konfrontiert. Derzeit erhalten die Unternehmen von den öffent-lich-rechtlichen Rundfunkanstalten Informations-schreiben und die Aufforderung, beitragsrelevante Daten mitzuteilen.

Gewählt wurde ein völlig neues Berechnungsmo-dell, welches deutliche Auswirkungen auch auf die Beteiligung von Unternehmen an der Rundfunk-finanzierung haben wird. Die neue Rundfunk-finanzierung stellt die Rundfunkgebühr nach fast 60 Jahren auf eine neue Grundlage. Künftig wird nicht mehr pro Gerät eine Gebühr entrichtet, son-dern jeder Haushalt und jeder Betrieb muss zah-len – egal, ob er einen Fernseher, ein Radio, einen

Internet-PC oder gar nichts hat. Die Neuerungen basieren im Wesentlichen auf der Abkehr vom gerä-tebezogenen Ansatz hin zu einer nutzerbezogenen Finanzierung. Für Unternehmen wird die Anzahl der Mitarbeiter pro Betriebsstätte über die Höhe des zu entrichtenden Beitrags entscheiden. Anknüpfungs-punkt ist die Haushaltsgemeinschaft in einer Woh-nung bzw. eine Betriebsstätte.

In der Diskussion um die detaillierte Ausgestaltung des neuen Modells hat sich die IHK Südthüringen und die IHK-Organisation intensiv für die Interessen der Unternehmen eingesetzt. Die durch die deut-sche Wirtschaft und die Thüringer Unternehmen kritisierten Punkte, wie z. B. der verfolgte Betriebs-stättenansatz oder die systemwidrige Einbeziehung von Kraftfahrzeugen und Hotel- und Gästezimmern in die Beitragspflicht, sind wesentlicher Bestandteil des Finanzierungsmodells. Diese lassen nun in der Folge erhebliche Mehrbelastungen für die Wirt-schaft, insbesondere für das Hotel- und Gaststät-tengewerbe, die Verkehrsbranche sowie filialinten-sive Einzelhandelsunternehmen, erwarten.

Umfangreiche Informationen über die zukünf-tige Ausgestaltung der Rundfunkfinanzierung, die rechtlichen Grundlagen, den neuen Beitragssatz, einen Beitragsrechner sowie Merkblätter etc. finden Sie unter: www.suhl.ihk.de

Ihr Ansprechpartner in der IHK Südthüringen:

Tilo WernerS 03681 362-203Y [email protected]

Reform der Rundfunkfinanzierung ab 2013Rundfunkanstalten erheben Daten der Unternehmen

„Thüringen entdecken“ heißt das Thema des Thüringer Tourismus Tages 2012, der unter der Leitung des Thüringer Wirtschaftsministeriums stattfindet. Die Landestourismuskonzeption 2015 ist in aller Munde und findet in einzelnen Arbeitsgruppen gemeinsame Umsetzung. Hier sollen in einem kurzen Überblick die einzelnen Ergebnisse der Leitprojektgruppen vorgestellt werden. Experten aus der Branche geben ihren Blick auf Thüringen für die Zukunft. In Fachvor-tägen werden Best Practice Beispiele im Freistaat vorgestellt und herausragende Leistungen einzel-ner Akteure werden gewürdigt.

Der 15. Geburtstag der Thüringer Tourismus GmbH lässt diesen Thüringer Tourismus Tag in einem besonderen Ambiente ausklingen. Hierzu werden kleine Geburtstagsüberraschungen für die Gäste vorbereitet.

Termin: 2. Juli 2012, ab 13:00 UhrOrt: Kaisersaal Futterstraße 15/16 99084 Erfurt

Anmeldeschluss ist der 11. Juni 2012.Weitere Informationen sowie Anmeldung unter: www.suhl.ihk.de.

Ihr Ansprechpartner:

Gunda KarcherS 03681 362-205Y [email protected]

Thüringer Tourismus Tag am 2. Juli 2012 in Erfurt

STANDORTPOLITIK

Gewerbebau mit System: wirtschaftlich, schnell und nachhaltig

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© Sarah Borowski - pixelio.de

Page 12: Südthüringische Wirtschaft - Ausgabe 5-2012

Südthüringische Wirtschaft 5/201210

SETZT SICH EIN SETZT SICH EIN SETZT SICH EIN SETZT SICH EIN+ + + + + +

Die Bundesministerin der Justiz wurde gebeten, das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Verträge zwischen Unternehmen zu überprü-fen. Hintergrund sind Bestrebungen der Abschaffung bzw. Einschränkung der gerichtlichen Kontrolle der AGB im unternehmerischen Bereich. Aber gerade diese gerichtliche Kontrolle des „Kleingedruckten“ hat eine wichtige Schutz-funktion zugunsten der schwächeren Teilnehmer auf dem Markt.

So sollen kleine Unterneh-men vor der Überlegenheit großer Konzerne geschützt wer-den. Gerade kleine Subunternehmen oder Zulieferer können bei unangemessenen Ver-tragsstrafen durch auftraggebende Unternehmen die AGB des Auftraggebers gerichtlich überprüfen lassen. Viele dieser Vertragsklauseln in AGB haben

die Gerichte für unwirksam erklärt und damit kor-rigierend eingegriffen. Besonders interessant waren hierzu ergangene Entscheidungen des Bundesge-

richtshofs (BGH) vom 07.03.2002 Az.: VII ZR 41/01 und vom 09.12.2004 Az.: VII ZR 265/03. In

der ersten Entscheidung stellte der BGH eine Unzulässigkeit von Vertragsstra-

fen fest, die fünf Prozent der Auf-tragssumme übersteigen. In der zweiten Entscheidung wurde das Fordern von Sicherheitsbürg-schaften auf erstes Anfordern für unzulässig erklärt.

Durch die neue Initia-tive steht die Möglich-keit der Überprüfung durch Gerichte bei Verträgen zwischen

Unternehmen zur Disposition. Eine einfache Ergän-zung der Vorschrift des § 305 Bürgerliches Gesetz-buch (BGB) um einen Satz wäre hierfür ausrei-chend. Mit einem Satz also könnte die Anwendung

der Vorschriften über die Allgemeinen Geschäfts-bedingungen bei Geschäften zwischen Unternehmen ausgeschlossen oder so begrenzt werden, so dass die Kontrolle kaum noch eine Rolle spielen würde.

Die IHK Südthüringen setzt sich für ein schlan-kes, transparentes und unternehmerfreundliches Wirtschaftsrecht ein. Dies darf aber nicht zu einer Veränderung bzw. zu einem Eingriff in den fairen Wettbewerb führen. Diesbezüglich hat sich die IHK Südthüringen gegenüber dem Deutschen Indus-trie- und Handelskammertag (DIHK) positioniert und sich im Interesse der mittelständisch gepräg-ten Unternehmensstruktur im IHK-Bezirk für eine Beibehaltung des gegenwärtigen Status quo im AGB-Recht ausgesprochen. Die IHK Südthüringen wird die Diskussion intensiv mit dem Ziel weiter verfolgen, nachteilige Entwicklungen im AGB-Recht zu Lasten einer Vielzahl von Unternehmen zu verhindern.

Ihr Ansprechpartner:

Holger FischerS 03681 362-114Y [email protected]

Allgemeine GeschäftsbedingungenStatus quo beibehalten!

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat einen überarbeiteten Entwurf eines Anwendungs-schreibens zu den Neuregelungen der Nachweis-pflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen vorgelegt. In dem überarbeiteten Entwurf sind laut Aussage des BMF die Kritik der Wirtschaftsver-bände, des DIHK und auch der IHK Südthüringen zum Vorentwurf weitestgehend berücksichtigt wor-den. Insbesondere wurden aus Sicht der Finanzver-waltung spezifische Vereinfachungen und Erleich-terungen eingearbeitet.

Aus Sicht der IHK Südthüringen wurde mit dem „Überarbeiteten Entwurf eines Anwendungsschrei-bens zur Einführung der Gelangensbestätigung“ zumindest alternative Möglichkeiten zur Nachweis-führung bei Ausfuhr sowie innergemeinschaftlicher Lieferung neben der so genannten Gelangensbe-stätigung für die Unternehmen avisiert. Damit wird einer wesentlichen Forderung auch der Arbeitsge-meinschaft der Thüringer IHKs aus dem Schreiben an den Thüringer Finanzminister Dr. Wolfgang Voß vom 20. Januar 2012 nachgekommen. Gleichzeitig bestä-tigt sich gerade in diesem steuerlichen Segment der Umsatzsteuer, dass auch mit dieser Ausgestal-

tung der Regelungen die Unternehmen weiter hin mit gravierenden Schwierig-keiten bei der Nachweisführung und mit einem hohen administrativen Aufwand konfrontiert werden.

Fazit: Es handelt sich bisher nur um einen Entwurf. Gleichzeitig führt das BMF noch eine münd-liche Anhörung mit den Wirt-schaftsverbänden durch. Dabei hält die Finanzverwaltung bisher an dem Erfordernis der Unterschrift durch den ausländischen Empfänger fest. Dies führt jedoch in der Praxis bei den liefernden Unternehmen zu erheblichen Schwierigkeiten. Die IHK Südthüringen setzt sich des-halb in enger Zusammenarbeit mit dem DIHK weiterhin dafür ein, dass die bisher akzeptierte weiße Spediteursbescheinigung als Nachweis anerkannt und die Umsatzsteuer-Durch-führungsverordnung entsprechend geändert wird. Hier bleibt abzuwarten, wie kompromissbereit die Finanzverwaltung wirklich ist.

Ihr Ansprechpartner:

Tilo WernerS 03681 362-203Y [email protected]

Neuer Entwurf zur GelangensbestätigungErleichterungen erreicht! - Diskussionsprozess läuft weiter

© Thorben Wengert - pixelio.de

Page 13: Südthüringische Wirtschaft - Ausgabe 5-2012

Südthüringische Wirtschaft 5/2012 11

SETZT SICH EIN SETZT SICH EIN SETZT SICH EIN SETZT SICH EIN+ + + + + +

Mit steigenden Energiekosten werden wir alle tagtäglich konfrontiert, sei es beim Strom oder an der Tankstelle. Für Unternehmen hat dieses Thema eine besondere Brisanz. Nach einer aktu-ellen Umfrage der IHK Südthüringen sind steigende Energiekosten für 67 Prozent der Unter-nehmen das Konjunkturrisiko Nr. 1.

Insbesondere kleine Unternehmen mit Stromverbräu-chen bis 100 000 kWh pro Jahr haben eine ungünstige Verhandlungsposition gegenüber ihren Stromlieferan-ten, denn sie gelten noch nicht als Sondervertrags-kunde. Die IHK Südthüringen hat jetzt für ihre Mit-gliedsunternehmen in Kooperation mit regionalen Energieversorgungsunternehmen eine Möglichkeit geschaffen, die Nettoabgabepreise für Strom bis Ende 2013 in einer attraktiven Höhe zu fixieren. Partner hierfür sind die Stadtwerke Arnstadt, Ilmenau, Mei-ningen, Sonneberg und Suhl/Zella-Mehlis. Mit ihnen wurde am 24. April 2012 in Suhl eine Rahmenverein-barung getroffen, von der alle Mitgliedsunternehmen profitieren können. Damit wird für Thüringen ein Pilotprojekt auf den Weg gebracht. Ziel ist einerseits, den Unternehmen die Möglichkeit zu bieten, von den Konditionen zu profitieren und Planungssicher-heit zu bekommen. Andererseits wird die regionale Wertschöpfung gestärkt, denn das Geld bleibt in der Region. Darüber hinaus erhält das zu beliefernden IHK-Mitglied im Rahmen eines abgeschlossenen Vertrages eine Beratung zu allgemeinen energiewirtschaftlichen Fragen bis hin zu einer individuellen Analyse.

Bei genauer Betrachtung wird aber auch deut-lich, dass die Stromversorger auf weniger als die Hälfte des Strompreises Einfluss haben, den Großteil der Belastung stellen Netzentgelte, Steu-ern und Umlagen dar. Dies verdeutlicht, dass alle Kostenbestandteile beim Strompreis auf den Prüfstein gehören, um die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen nicht zu gefährden. „Deshalb schauen wir auch ganz genau auf die Entwick-lung der Netzentgelte. Eine bundesweite Umlage der durch die Energiewende induzierten Belastun-gen betrachtet die IHK als überfällig“, sagte IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Ralf Pieterwas bei der Vertragsunterzeichnung.

Einstimmig äußerten die anwesenden Geschäfts-führer der Energieversorger, dass es zu den jewei-ligen Unternehmensphilosophien gehört, sich für die Regionen einzusetzen. Dies wird bereits seit Jahren in den Bereichen Sport, Kultur und Wirt-schaft praktiziert und jetzt mit dieser Vereinbarung mit der IHK in Richtung heimischer Wirtschaft offen kommuniziert.

Die IHK und die Vertragspartner sind sich einig, dass man im Rahmen eines aktiven Controllings zum Jahreswechsel eine Zwischenbilanz zur Annahme des Angebotes durchführen wird und gegebenen-falls die Preiskonditionen den Bedürfnissen der Unternehmen anpasst.

Wie kann ich als Mitgliedsunter­nehmen der IHK Südthüringen von dieser Vereinbarung profitieren?

Interessierte Unternehmen können unter www. suhl.ihk.de, Rubrik Innovation I Umwelt, einen Antwortbogen downloaden. Auf diesem Formular wählt das interessierte Unternehmen den Energie-versorger seiner Wahl aus und sendet dieses an die IHK Südthüringen. Der Energieversorger wird das interessierte Unternehmen kontaktieren. Der Liefervertrag für elektrische Energie wird danach zwischen dem Energieversorger und dem Unter-nehmen bilateral geschlossen.

Ihr Ansprechpartner:

Jan Scheftlein S 03681 362-210Y [email protected]

IHK Südthüringen und regionale Energieversorger unterzeichnen KooperationsvertragExklusive Konditionen für IHK-Mitgliedsunternehmen!

Unterzeichneten am 24. April 2012 einen Energierahmenvertrag Strom für kleine Unternehmen in Südthüringen: (v.l.) Andrè Ludwig, Geschäftsführer Verband kommunaler Unternehmen e.V., Landesgruppe Thüringen (VKU), Wolfgang Troeger, Stadtwerke Meiningen GmbH, Dr. Reinhard Koch, Stadtwerke Suhl/Zella-Mehlis GmbH und Vorsitzender VKU, Simone Wienhold-Engelhardt, Stadtwerke Ilmenau GmbH, Dr. Ralf Pieterwas, IHK-Hauptgeschäftsführer, Mario Laufer, Stadtwerke Arnstadt GmbH, Dr. Henning Domke und Hartmut Puff, Licht- und Kraftwerke Sonneberg GmbH

Page 14: Südthüringische Wirtschaft - Ausgabe 5-2012

Südthüringische Wirtschaft 5/201212

SACHVERSTÄNDIGENWESEN

Soll ein Grundstück bewertet, ein Unfallschaden begutachtet, ein Bauschaden beurteilt oder ein Mangel bewertet werden, benötigt man einen kom-petenten Sachverständigen.

Die Bezeichnungen „Sachverständiger“ oder „Gut-achter“ sind in Deutschland jedoch rechtlich nicht geschützt, weshalb jeder seine Dienstleistung als freier Sachverständiger oder Gutachter auf dem Markt anbieten darf.

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung ist ein Gütesiegel für den Sachverständigen, da Urkunde, Sachverständigenausweis und Rundstempel erst nach eingehender Überprüfung der besonderen Sachkunde und der persönlichen Eignung des Antragstellers überreicht werden. Diese beschei-nigen dem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Sachgebiet besonders qualifiziert ist. Darüber hinaus ist die öffentliche Bestellung ein Garant für die unabhängige, weisungsfreie, persön-liche, gewissenhafte sowie unparteiische Tätigkeit des Sachverständigen.

Öffentlich bestellte Sachverständige stehen Gerichten, Behörden, Unternehmern und priva-ten Auftraggebern zur fachlichen Beratung sowie zur Erstellung von Gutachten zur Verfügung. Im

Gerichtsverfahren sollen bevorzugt öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige herange-zogen werden. Aber auch bei Privataufträgen ist die Inanspruchnahme eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen empfehlenswert.

Die Gutachten der öffentlich bestellten und ver-eidigten Sachverständigen genießen eine hohe Glaubwürdigkeit. Fachlich komplizierte Sachver-halte werden in einem Gutachten verständlich und

nachvollziehbar dargestellt.

Beauftragen Sie einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, erhal-ten Sie eine Dienstleistung von höchster Qualität.

Die IHK Südthüringen unterstützt Sie gern bei der Suche nach einem geeigneten Sach-verständigen. Senden Sie eine Anfrage und die IHK sendet eine Übersicht mit allen in der Region für das gewünschte Sachgebiet tätigen Sachverständigen. Zurzeit führt die IHK Südthüringen über 40 Sachverständige in über 20 Sachgebieten (Das Sachverstän-digenverzeichnis der IHK Südthüringen 2012 finden Sie auf den nachfolgenden

Seiten). Insgesamt haben die deutschlandweit 80 IHKs ca. 8 400 Sachverständige auf etwa 270 techni-schen und wirtschaftlichen Sachgebieten öffentlich bestellt und vereidigt. Diese finden Sie im bundes-weiten Sachverständigenverzeichnis unter www.svv.ihk.de oder im regionalen Sachverständigenver-zeichnis unter www.suhl.ihk.de.

Aufgaben der IHK im Geschäftsfeld SachverständigenwesenDie IHK Südthüringen empfiehlt nicht nur gegen-über Unternehmen oder Verbrauchern öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, auch gegenüber Gerichten benennt die IHK Südthürin-gen auf Anfrage regelmäßig geeignete Sachver-ständige.

Darüber hinaus ist die IHK gemäß § 36 GewO für die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen im Bereich der Wirtschaft, die Verlängerung der Bestellungen und die Betreuung der öffentlich bestellten und vereidigten Sachver-ständigen sowie der Interessenten für die öffentliche Bestellung zuständig. Sie überwacht die Tätigkeit des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständi-gen und überprüft die Einhaltung seiner nach dem Gesetz und der Sachverständigenordnung (SVO) der IHK Südthüringen bestehenden Pflichten. Hierzu kann sie entsprechende Auskünfte und Nachweise vom Sachverständigen anfordern. Die IHK Südthü-ringen fordert von jedem bei ihr öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen einmal im Jahr die für die öffentliche Bestellung erheblichen Informa-tionen im Rahmen eines Fragebogens ab. In diesem Zusammenhang werden von dem Sachverständigen auch die im letzten Kalenderjahr durchgeführten Fortbildungen abgefordert. Gemäß § 16 der SVO ist der Sachverständige verpflichtet, sich auf dem Sach-gebiet, für das er öffentlich bestellt und vereidigt ist, im erforderlichen Umfang fortzubilden und den not-wendigen Erfahrungsaustausch zu pflegen.

Bei der IHK Südthüringen gibt es Fachgremien für die „Bewertung von bebauten und unbebauten Grund-stücken“ und die „Sicherheit von nichtmilitärischen Schießständen“, die bei Bedarf die Überprüfung der besonderen Sachkunde in den vorgenannten Sachge-bieten nicht nur für Sachverständige des eigenen IHK-Bezirks sondern aller IHKs in Deutschland anbieten.Im Sachverständigenausschuss der IHK Südthü-ringen werden grundsätzliche, für alle Sachver-ständige des IHK-Bezirks entscheidende Themen besprochen und Überprüfungen der besonderen Sachkunde begleitet.

Schließlich ist die IHK Südthüringen Federführer der Thüringer IHKs und arbeitet als dieser im Arbeits-kreis Sachverständigenwesen des Deutschen Indus-trie- und Handelskammertages (DIHK) aktiv mit. Der Arbeitskreis stellt den IHKs eine Mustersachverstän-digenordnung zur Verfügung, die in regelmäßigen Abständen überarbeitet und an die sich ändern-den gesetzlichen Regelungen und Rechtsprechung angepasst wird. Hier werden grundsätzliche, für alle IHKs in Deutschland wichtige Themen besprochen und fachliche Bestellvoraussetzungen für die ein-zelnen Sachgebiete erarbeitet und verabschiedet.

Sachverstand für die Wirtschaft

Ihr Ansprechpartner:

Kerstin KrügerS 03681 362-321Y [email protected]

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Page 15: Südthüringische Wirtschaft - Ausgabe 5-2012

Industrie- und HandelskammerSüdthüringen

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Sachverständigenverzeichnisder IHK Südthüringen 2012

Page 16: Südthüringische Wirtschaft - Ausgabe 5-2012

Südthüringische Wirtschaft 5/201214

Vorwort

Sinn der öffentlichen Bestellung von Sachverständigen ist

es, der Öffentlichkeit fachlich und persönlich besonders geeig-

nete und zuverlässige Sachverständige zur Verfügung zu stellen

und das Auffinden und die Auswahl solcher Sachverständiger zu

erleichtern. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungs-

gerichts stellt die öffentliche Bestellung eine besondere Quali-

fizierung und Heraus hebung dar. Deshalb wird die öffentliche

Bestellung vom Nachweis besonderer Voraussetzungen abhän-

gig gemacht. Öffentlich bestellte Sachverständige müssen die

„persönliche Eignung“ und die „besondere Sachkunde“ auf dem

Bestellungsgebiet nachweisen und sie haben u. a. die Pflicht, ihre

Tätigkeit unabhängig, weisungsfrei und unparteiisch auszuüben.

Hierauf werden sie vereidigt.

Das Vorliegen dieser Voraussetzungen wird von der zuständigen

Bestellungskörperschaft vor der öffentlichen Bestellung einge-

hend geprüft und während der Bestellungszeit wird das Fort-

bestehen der Voraussetzungen weiterhin überwacht. Der Sach-

verständige hat bei seiner gutachterlichen Tätigkeit auf dem

Sachgebiet, für das er öffentlich bestellt ist, das Sachgebiet und

die Bestellungs körperschaft anzugeben und den Sachverständi-

gen-Rundstempel zu führen. Auf Verlangen hat er den Sachver-

ständigenausweis vorzulegen.

Die Bezeichnung „öffentlich bestellter Sachverständiger“ ist nach

§ 132 a Strafgesetzbuch strafrechtlich geschützt; dagegen kann

die bloße Bezeichnung „Sachverständiger“ frei verwendet werden,

solange nicht gegen die Bestimmungen des Gesetzes gegen den

unlauteren Wettbewerb verstoßen wird.

In diesem Verzeichnis finden Sie die derzeit in Südthüringen

öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen im Bereich

der Wirtschaft. Sachverständige aus anderen Bundesländern, die

mit Zustimmung der beteiligten Kammern eine Niederlassung in

Südthüringen errichtet haben, sind mit Angabe der jeweiligen

bestellenden Kammer in das Verzeichnis eingegliedert.

Das Verzeichnis ist nach Sachgebieten gegliedert. Die Sachver-

ständigen sind in ihrem Sachgebiet in alphabetischer Reihenfolge

aufgeführt.

Sollten Sie für Ihr spezielles Anliegen keinen geeigneten Sachver-

ständigen finden, wenden Sie sich an die Industrie- und Handels-

kammer Südthüringen, die Ihnen bei der Suche eines geeigneten

Sachverständigen gerne behilflich ist. Sofern es sich um Sachge-

biete im Handwerk, der Land- und Forstwirtschaft, des Gartenbaus

oder des Fischereiwesens handelt, können Sie sich auch direkt an

die jeweils zuständige Bestellungskörperschaft wenden.

Wenn Sie Auskünfte auf dem Gebiet des Sachverständigenwe-

sens allgemein benötigen oder im Einzelfall Beschwerden, z. B.

über einen Sachverständigen anzubringen haben, können Sie sich

an die jeweilige Bestellungskörperschaft wenden.

Außerdem besteht die Möglichkeit, die IHK-Sachverständigen

unter www.svv.ihk.de abzurufen. Das bundesweite Sachverständi-

genverzeichnis enthält Informationen zu ca. 8 400 von In dustrie-

und Handelskammern und von Architekten-, Ingenieur- und

Landwirtschaftskammern sowie von Landesregierungen öffentlich

bestellten und vereidigten Sachverständigen.

Page 17: Südthüringische Wirtschaft - Ausgabe 5-2012

Sachverständigenverzeichnis der IHK Südthüringen

Südthüringische Wirtschaft 5/2012 15

0530 Überprüfung von Geldspielgeräten

Schild, DietrichDr.-Ing.Knebelstr. 14, 98693 IlmenauTel.: 03677 202037Fax: 03677 63141Mobil: 0171 7728865E-Mail: [email protected]: http://www.gs-schild.de

Systeme und Anwendung der Informations­verarbeitung; Überprüfung von Geldspielgeräten

0950 Bauwerksabdichtung

Hofmann, FrankDr. jur., Dipl.-Ing. (FH)Johann-Sebastian-Bach-Str. 78 a,98529 SuhlTel.: 03681 764923Fax: 03681 764922Mobil: 0170 7195365E-Mail: [email protected]

Abdichtungen und Feuchteschutz

1400 Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

Anschütz, AndreasDipl.-Ing.Meininger Str. 119, 98529 SuhlTel.: 03681 305506Fax: 03681 721917Mobil: 0176 67330014E-Mail: [email protected]

Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

Bandekow, Jens-UweArchitekt, Dipl.-Ing. (FH), Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH)Schalkauer Str. 31, 98673 EisfeldTel.: 03686 300172Fax: 03686 300172Mobil: 0163 7883347E-Mail: [email protected]

Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

Fabig, HeidrunDipl.-Ing.c/o Bauplanungsbüro Fabig & PartnerMarkt 6, 98553 SchleusingenTel.: 036841 47835Fax: 036841 41196E-Mail: [email protected]

Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

Sachgebiets-Nr. Sachgebiet Seite

0530 Überprüfung von Geldspielgeräten 15

0950 Bauwerksabdichtung 15

1400 Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken 15

1700 Vorbeugender Brandschutz 16

1710 Brandursachen 16

2100 Datenverarbeitung 17

2400 Energiewirtschaft 17

3400 Fußböden 17

3560 Garten- und Landschaftsbau 17

3610 Gartenbau (Erwerbsgartenbau) 17

4200 Holz 17

4410 Verifizierung im Treibhausgas-Emissionshandel 17

4850 Kraftfahrzeugschäden und -bewertung 17

4900 Kraftfahrzeugunfallursachen 18

5300 Maschinen und Anlagen 18

5310 Waschanlagen 18

5450 Metalle im Bauwesen 19

5500 Mieten und Pachten 19

5600 Möbel 19

6300 Schäden an Gebäuden 19

6900 Sportanlagen 19

7750 Wärme- und Feuchtigkeitsschutz 19

8100 Werkstoffe 19

Inhaltsverzeichnis

Page 18: Südthüringische Wirtschaft - Ausgabe 5-2012

Sachverständigenverzeichnis der IHK Südthüringen

Südthüringische Wirtschaft 5/201216

Greuling, RolandDipl.-Ing. (FH)Hammerberg 11, 96529 Mengersgereuth-HämmernTel.: 03675 703236Fax: 03675 703237Mobil: 0171 8564923E-Mail: [email protected]: http://www.isb-greuling.de

Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

Hanfler, GerhardDipl.-Ing.Linsenhofer Str. 155, 98529 SuhlTel.: 03681 763633Fax: 03681 763633E-Mail: [email protected]

Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

Herrmann, ThomasDipl.-Ing.Breitunger Weg 31, 98596 TrusetalTel.: 03684 080204Fax: 03222 3768605Mobil: 0176 29175522E-Mail: [email protected]: http://www.herrmann- sachverstaendiger.de

Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

Kožlik, ThomasDipl.-Ing.Helenenstr. 16 a, 98617 MeiningenTel.: 03693 41206Fax: 03693 41212E-Mail: [email protected]

Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken; Mieten für Grundstücke und Gebäude

Menz, DetlefChristeser Str. 19, 98547 KühndorfTel.: 03684 430048Fax: 03684 4309659Mobil: 0160 94535667E-Mail: [email protected]

Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

Michel, RenateDipl.-PhysikerinSchwarzburger Str. 45 a,98724 Neuhaus am RennwegTel.: 03679 722965Fax: 03679 725588E-Mail: [email protected]: http://www.sv-michel.de

Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

Müller, JürgenDipl.-Ing.Schulstr. 10, 98639 WalldorfTel.: 03693 803686Fax: 03693 897535Mobil: 0170 4914353E-Mail: [email protected]

Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Schäden an Gebäuden

Raßmann, FrankDipl.-Ing.Brunnenplatz 8, 98634 WasungenTel.: 036941 72065Fax: 036941 72066Mobil: 0171 8046886E-Mail: [email protected]: http://www.bauplanung-rassmann.de

Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

Simon, VolkerDipl.-Ing. (FH)Albert-Lortzing-Str. 5, 98529 SuhlTel.: 03681 301914Fax: 03681 352293Mobil: 0178 1660953E-Mail: [email protected]

Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

Weiß, HenryDipl.-Ing. (FH)Lönsstr. 6, 96476 Bad RodachTel.: 09564 800432Fax: 09564 8049876Mobil: 0171 2674275E-Mail: [email protected]ändig: Industrie- und Handelskammer zu Coburg

Erlenweg 11, 98646 Hildburghausen (Zweigstelle)Tel.: 03685 403382E-Mail: [email protected]ändig: Industrie- und Handelskammer Südthüringen

Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

1700 Vorbeugender BrandschutzBär, CarstenDipl.-Ing. (FH) Architektc/o Sachverständigengesellschaft Dr. Portz mbH öffentlich bestellte und vereidigte SachverständigeHauptstr. 51, 98530 DillstädtTel.: 036846 60568Fax: 036846 61271E-Mail: [email protected]: www.dr-portz-brandschutz.de

Vorbeugender Brandschutz

Portz, HenryDr.-Ing.c/o Sachverständigengesellschaft Dr. Portz mbH öffentlich bestellte und vereidigte SachverständigeHauptstr. 51, 98530 DillstädtTel.: 036846 60568Fax: 036846 61271E-Mail: [email protected]: http://www.dr-portz-brandschutz.deZuständig: Industrie- und Handelskammer Südthüringen

c/o Sachverständigengesellschaft Dr.-Ing. Portz mbHöffentlich bestellte und vereidigte SachverständigeBenzstr. 45, 70736 Fellbach (Zweigstelle)Tel.: 0711 514535Fax: 0711 511564Zuständig: Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart

vorbeugenden Brandschutz, Brandbekämpfung, Explosionsschutz, Brand­ und Explosionsursachen

1710 Brandursachen

Gertler, JürgenIng. (grad.)c/o SW Sachverständigenbüro BrandschutzGmbH & Co. KGLängwitz 69 a, 99310 DornheimTel.: 03628 66287801Fax: 03628 66287809E-Mail: [email protected]

Brand­ und Explosionsursachen

Portz, HenryDr.-Ing.c/o Sachverständigengesellschaft Dr. Portz mbHöffentlich bestellte und vereidigte SachverständigeHauptstr. 51, 98530 DillstädtTel.: 036846 60568Fax: 036846 61271E-Mail: [email protected]: http://www.dr-portz-brandschutz.deZuständig: Industrie- und Handelskammer Südthüringen

c/o Sachverständigengesellschaft Dr.-Ing. Portz mbHöffentlich bestellte und vereidigte SachverständigeBenzstr. 45, 70736 Fellbach (Zweigstelle)Tel.: 0711/514535Fax: 0711/511564Zuständig: Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart

vorbeugenden Brandschutz, Brandbekämpfung, Explosionsschutz, Brand­ und Explosionsursachen

Page 19: Südthüringische Wirtschaft - Ausgabe 5-2012

Sachverständigenverzeichnis der IHK Südthüringen

Südthüringische Wirtschaft 5/2012 17

2100 Datenverarbeitung

Schild, DietrichDr.-Ing.Knebelstr. 14, 98693 IlmenauTel.: 03677 202037Fax: 03677 63141Mobil: 0171 7728865E-Mail: [email protected]: http://www.gs-schild.de

Systeme und Anwendung der Informationsverar­beitung; Überprüfung von Geldspielgeräten

2400 Energiewirtschaft

Schramm, DirkDr.-Ing.Laudenbach Bungalow 1, 98587 UnterschönauTel.: 03693 88009-0Fax: 03693 88009-99Mobil: 0172 3404910E-Mail: [email protected]: http://www.ifegmbh.de

Landsberger Str. 18 a, 98617 Meiningen(Zweigstelle)Tel.: 03693 88009-0Fax: 03693 88009-99

Kostenträgerrechnung in der Energiewirtschaft, Verifizierung im Treibhausgas­Emissionshandel (TEH)

3400 Fußböden

Gagewi, RalfDipl.-Ing.Haardtweg 4 b, 98660 ThemarTel.: 036873 60006Fax: 036873 60060Mobil: 0171 2180544E-Mail: [email protected]: http://www.industriefussboden- gutachter.deZuständig: Industrie- und Handelskammer Südthüringen

c/o IFF-Fußboden Gutachter GagewiLandshuber Str. 8, 56235 Ransbach-Baumbach(Zweigstelle)Tel.: 02623 900711Fax: 02623 900710Zuständig: Industrie- und Handelskammer zu Koblenz

Industriefußböden

3560 Garten- und LandschaftsbauWeiß, HenryDipl.-Ing. (FH)Lönsstr. 6, 96476 Bad RodachTel.: 09564 800432Fax: 09564 8049876Mobil: 0171 2674275E-Mail: [email protected]ändig: Industrie- und Handelskammer zu Coburg

Erlenweg 11, 98646 Hildburghausen (Zweigstelle)Tel.: 03685 403382E-Mail: [email protected]ändig: Industrie- und Handelskammer Südthüringen

Bewertungs­ und Entschädigungsfragen im Gar­tenbau (Haus­ und Kleingärten)

Regierung Sachverständiger

3610 Gartenbau (Erwerbsgartenbau)

Weiß, HenryDipl.-Ing. (FH)Lönsstr. 6, 96476 Bad RodachTel.: 09564 800432Fax: 09564 8049876Mobil: 0171 2674275E-Mail: [email protected]ändig: Industrie- und Handelskammer zu Coburg

Erlenweg 11, 98646 Hildburghausen (Zweigstelle)Tel.: 03685 403382E-Mail: [email protected]ändig: Industrie- und Handelskammer Südthüringen

Bewertungs­ und Entschädigungsfragen im Gar­tenbau (Haus­ und Kleingärten)

Regierung Sachverständiger

4200 HolzGraubner, BurkhardDipl.-Ing. (FH)c/o M. Knörnschild u. KollegenIngenieurgesellschaft für Bauwesen mbHErnstplatz 8, 96450 CoburgTel.: 09561 8842-33Fax: 09561 8842-11Mobil: 0170 7851535E-Mail: [email protected]ändig: Industrie- und Handelskammer zu Coburg

Vogtei 31, 96528 Schalkau (Zweigstelle)Tel.: 03676 682750Fax: 03676 682751Mobil: 0170 7851535Zuständig: Industrie- und Handelskammer Südthüringen

Holzschutz, biologische Schäden

4410 Verifizierung im Treibhausgas-Emissionshandel

Schramm, DirkDr.-Ing.Laudenbach Bungalow 1, 98587 UnterschönauTel.: 03693 88009-0Fax: 03693 88009-99Mobil: 0172 3404910E-Mail: [email protected]: http://www.ifegmbh.de

Landsberger Str. 18 a, 98617 Meiningen(Zweigstelle)Tel.: 03693 88009-0Fax: 03693 88009-99

Kostenträgerrechnung in der Energiewirtschaft, Verifizierung im Treibhausgas­Emissionshandel (TEH)

4850 Kraftfahrzeugschäden und -bewertung

Keilwerth, Karl FranzDipl.-Ing. (FH)Hinter den Gärten 2 Gräfinau-Angstedt,98704 WolfsbergTel.: 036785 50327Fax: 036785 5330Mobil: 0171 7724845E-Mail: [email protected]

Kraftfahrzeugschäden und ­bewertung

Krug, JürgenDipl.-Ing. (FH)Milanweg 8, 98673 EisfeldTel.: 03686 309152Fax: 03686 309152Mobil: 0160 1525343E-Mail: [email protected]

Kfz­Unfallschäden und ­bewertung

Kubowicz, JörnDipl.-Ing.Ohrdrufer Str. 28, 98716 GerabergTel.: 03677 202787Fax: 03677 670090E-Mail: [email protected]: http://www.kubowicz.de

Kraftfahrzeugschäden und ­bewertung

Meyer, DanielDipl.-Ing. (FH)Karl-Liebknecht-Str. 15, 98646 HildburghausenTel.: 03685 71014Fax: 03685 71016Mobil: 0171 7716378E-Mail: [email protected]

Kraftfahrzeugschäden und ­bewertung, Straßen­verkehrsunfälle

Page 20: Südthüringische Wirtschaft - Ausgabe 5-2012

Sachverständigenverzeichnis der IHK Südthüringen

Südthüringische Wirtschaft 5/201218

Müller, ThomasDipl.-Ing.Zückgasse 80, 98646 ReuriethTel.: 03685 410023Fax: 03685 410024Mobil: 0171 7780750E-Mail: [email protected]

Kraftfahrzeugschäden und ­bewertung

Müller, UlrichEffelder Str. 22 A, 96529 Mengersgereuth-HämmernTel.: 03675 801946Fax: 03675 805851E-Mail: [email protected]: www.mueller-gutachten.de

Kraftfahrzeugschäden und ­bewertung

Reichelt, AndréDipl.-Ing.Talstr. 73, 98544 Zella-MehlisTel.: 03682 486060Fax: 03682 486062E-Mail: [email protected]: www.bvsk.de

Bewertung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahr­zeugschäden, Straßenverkehrsunfälle

Schumann, ChristofDipl.-Ing.Bornstr. 335, 44145 DortmundTel.: 0231 9810230Fax: 0231 98102399Mobil: 0172 9833140E-Mail: [email protected]: http://www.sv-schumann.deZuständig: Industrie- und Handelskammer zu Dortmund

Ichtershäuser Str. 72, 99310 Arnstadt (Zweigstelle)Tel.: 03628 75382Fax: 03628 587910Zuständig: Industrie- und Handelskammer Südthüringen

Hans-Sailer-Str. 59, 99089 Erfurt (Zweigstelle)Tel.: 0361 750060Fax: 0361 7500611Mobil: 0172 9833140Zuständig: Industrie- und Handelskammer Erfurt

Auf dem Knuf 17, 59073 Hamm (Zweigstelle)Tel.: 02381 5505Fax: 02381 482974Zuständig: Industrie- und Handelskammer zu Dortmund

Herner Str. 110, 44575 Castrop-Rauxel (Zweigstelle)Tel.: 02305 9231199Tel.: 02305 923110Zuständig: Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen

Kraftfahrzeugschäden und ­bewertung; Fahrzeug­lackierungen und Schäden an Fahrzeuglackierun­gen sowie Schäden an und durch Kfz.­Waschanla­gen

Stensch, Gerdc/o Dekra Automobil GmbH, Niederlassung SuhlPfütschbergstr. 1, 98527 SuhlTel.: 03681 89020Fax: 03681 890260Mobil: 0171 3383944E-Mail: [email protected]

Kraftfahrzeugschäden und ­bewertung

4900 Kraftfahrzeugunfallursachen

Fürbeth, VolkerDipl.-Ing. (FH)Am Weichselgarten 26, 91058 ErlangenTel.: 09131 9333390Fax: 09131 9333389E-Mail: [email protected]: http://www.unfallanalyse 24.deZuständig: Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken

Kalkstr. 7, 09116 Chemnitz (Zweigstelle)Tel.: 0371 6513454Fax: 0371 6513455E-Mail: [email protected]: www.unfallanalyse24.deZuständig: Industrie- und Handelskammer Chemnitz

Gothaer Str. 151, 98527 Suhl (Zweigstelle)Tel.: 03681 353721Fax: 03681 353732E-Mail: [email protected]: www.unfallanalyse24.deZuständig: Industrie- und Handelskammer Südthüringen

Am Grubfeld 16, 90562 Kalchreuth (Privat)Zuständig: Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken

Rekonstruktion von Verkehrsunfällen sowie Mess­methoden und Geräte zur Verkehrsführung und ­überwachung

Regierung Sachverständiger

Meinel, PeterDr.-Ing.Schloditzer Str. 35, 08527 PlauenTel.: 03741 134909Fax: 03741 134908E-Mail: [email protected]ändig: Industrie- und Handelskammer Chemnitz

c/o Ingenieurbüro Dr. MeinelSchwarzburger Str. 16,98724 Neuhaus am Rennweg (Zweigstelle)Zuständig: Industrie- und Handelskammer Südthüringen

Straßenverkehrsunfälle

Meyer, DanielDipl.-Ing. (FH)Karl-Liebknecht-Str. 15, 98646 HildburghausenTel.: 03685 71014Fax: 03685 71016Mobil: 0171 7716378E-Mail: [email protected]

Kraftfahrzeugschäden und ­bewertung, Straßen­verkehrsunfälle

Müller, EberhardDipl.-Ing.c/o Ingenieurbüro Klaffs & SanderWerrastr. 11, 98617 MeiningenTel.: 03693 477188Fax: 03693 477186Mobil: 0170 9005822E-Mail: [email protected]: http://www.klaffs-und-sander.de

Straßenverkehrsunfälle

5300 Maschinen und Anlagen

Brückner, JürgenDipl.-Ökonom, Dipl.-Ing. (FH)Blasiusstr. 4, 98544 Zella-MehlisTel.: 03682 466877Fax: 03682 466878E-Mail: [email protected]: http://www.ibb-brueckner.de

Bewertung von Maschinen und betrieblichen Ein­richtungen, Maschinenschäden, Ursachenfor­schung/Schadensanalyse

5310 Waschanlagen

Schumann, ChristofDipl.-Ing.Bornstr. 335, 44145 DortmundTel.: 0231 9810230Fax: 0231 98102399Mobil: 0172 9833140E-Mail: [email protected]: http://www.sv-schumann.deZuständig: Industrie- und Handelskammer zu Dortmund

Ichtershäuser Str. 72, 99310 Arnstadt (Zweigstelle)Tel.: 03628 75382Fax: 03628 587910Zuständig: Industrie- und Handelskammer Südthüringen

Page 21: Südthüringische Wirtschaft - Ausgabe 5-2012

Sachverständigenverzeichnis der IHK Südthüringen

Südthüringische Wirtschaft 5/2012 19

Hans-Sailer-Str. 59, 99089 Erfurt (Zweigstelle)Tel.: 0361 750060Fax: 0361 7500611Mobil: 0172 9833140Zuständig: Industrie- und Handelskammer Erfurt

Auf dem Knuf 17, 59073 Hamm (Zweigstelle)Tel.: 02381 5505Fax: 02381 482974Zuständig: Industrie- und Handelskammer zu Dortmund

Herner Str. 110, 44575 Castrop-Rauxel (Zweigstelle)Tel.: 02305 9231199Tel.: 02305 923110Zuständig: Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen

Kraftfahrzeugschäden und ­bewertung; Fahrzeug­lackierungen und Schäden an Fahrzeuglackierungen sowie Schäden an und durch Kfz.­Waschanlagen

5450 Metalle im Bauwesen

Hofmann, MartinDipl.-Ing.Zella-Meininger-Str. 13, 98547 SchwarzaTel.: 03684 360206Fax: 03684 370396E-Mail: [email protected]: http://www.mhw-werkstofftechnik.de

Metallkundliche Untersuchungen und Schadens­analysen

5500 Mieten und Pachten

Kožlik, ThomasDipl.-Ing.Helenenstr. 16 a, 98617 MeiningenTel.: 03693 41206Fax: 03693 41212E-Mail: [email protected]

Bewertung von bebauten und unbebauten Grund­stücken; Mieten für Grundstücke und Gebäude

5600 Möbel

Saft, ManfredDipl.-Ing.Langes Tal 1, 98529 SuhlTel.: 03681 721304Fax: 03681 721304Mobil: 0174 8611077E-Mail: [email protected]ändig: Industrie- und Handelskammer Südthüringen

c/o bei Christiane und Rolf ThossWiesenweg 10, 07952 Pausa/Vogtl. (Zweigstelle)Tel.: 03681 721304Fax: 03681 721304Mobil: 0174 8611077Zuständig: Industrie- und Handelskammer Chemnitz

c/o Christian und Ramona ReichelBahnhofstr. 78, 04774 Dahlen (Zweigstelle)Tel.: 03681 721304Fax: 03681 721304Mobil: 0174 8611077Zuständig: Industrie- und Handelskammer zu Leipzig

Industriell gefertigte Möbel einschl. Stilmöbel

6300 Schäden an Gebäuden

Heußer, MarioDipl.-Ing.Karl-Mundt-Str. 1, 98529 SuhlTel.: 03681 306451Fax: 03681 794110Mobil: 0175 20212795E-Mail: [email protected]: http://www.ibs-suhl.de

Schäden an Gebäuden

Lesser, EberhardtDipl.-Ing.Schönauer Str. 76 a, 98544 Zella-MehlisTel.: 03682 487172Fax: 03682 41246Mobil: 0171 4775902E-Mail: [email protected]

Schäden an Gebäuden

Müller, JürgenDipl.-Ing.Schulstr. 10, 98639 WalldorfTel.: 03693 803686Fax: 03693 897535Mobil: 0170 4914353E-Mail: [email protected]

Bewertung von bebauten und unbebauten Grund­stücken, Schäden an Gebäuden

Naß, HubertDipl.-Ing.c/o Sachverständigenbüro Hubert NaßSchöne Aussicht 11, 98724 Neuhaus am RennwegTel.: 03679 7924-15Fax: 03679 7924-24Mobil: 0170 1073739E-Mail: [email protected]

Schäden an Gebäuden

Schade, JensDipl.-Ing.c/o Kuhn & Schade GmbH Sachverständigeund IngenieureSophienstr. 18, 07743 JenaTel.: 03641 634255Fax: 03641 634256Mobil: 0175 7218849E-Mail: [email protected]: http://www.kuhn-schade.orgZuständig: Industrie- und Handelskammer Ostthüringen zu Gera

Wielandstr. 14, 98693 Ilmenau (Zweigstelle)Tel.: 03677 6899706Fax: 03677 6899707Mobil: 0175 7218849E-Mail: [email protected]ändig: Industrie- und Handelskammer Südthüringen

Schäden an Gebäuden

6900 Sportanlagen

Dunkel, MatthiasBeethovenstr. 28, 98529 SuhlTel.: 03681 328434Mobil: 0171 4726122E-Mail: [email protected]

Sicherheit von nichtmilitärischen Schießständen

7750 Wärme- und Feuchtigkeitsschutz

Hofmann, FrankDr. jur., Dipl.-Ing. (FH)Johann-Sebastian-Bach-Str. 78 a, 98529 SuhlTel.: 03681 764923Fax: 03681 764922Mobil: 0170 7195365E-Mail: [email protected]

Abdichtungen und Feuchteschutz

8100 Werkstoffe

Hofmann, MartinDipl.-Ing.Zella-Meininger-Str. 13, 98547 SchwarzaTel.: 03684 360206Fax: 03684 370396E-Mail: [email protected]: http://www.mhw-werkstofftechnik.de

Metallkundliche Untersuchungen und Schadens­analysen

Page 22: Südthüringische Wirtschaft - Ausgabe 5-2012

Stand: März 2012

Das Sachverständigenverzeichnis der IHK Südthüringen finden Sie auch unter:www.suhl.ihk.de

Das bundesweite Sachverständigenverzeichnisfinden Sie unter:http://svv.ihk.de

Industrie- und Handelskammer SüdthüringenHauptstraße 3398529 Suhl-Mäbendorf

Ansprechpartner:

Kerstin KrügerS 03681 362-321Y [email protected]

Page 23: Südthüringische Wirtschaft - Ausgabe 5-2012

Südthüringische Wirtschaft 5/2012 21

SACHVERSTÄNDIGENWESEN

Die folgenden Tipps geben eine kurzgefasste und praxisnahe Information, wenn Sie einen Sachver-ständigen benötigen:

1. Wer ist „öffentlich bestellter“ Sachverständiger?Nur wer durch eine öffentlich-rechtliche Institution bestellt und vereidigt wurde, ist öffentlich bestell-ter und vereidigter Sachverständiger. Das bedeutet, dass er besondere Sachkunde, Objektivität und Ver-trauenswürdigkeit nachgewiesen hat. Fehlt nur eine dieser Anforderungen, wird der Sachverständige nicht bestellt. Die Bezeichnung „Sachverständiger“ allein bietet keine Gewähr für Qualität, denn sie ist gesetzlich nicht geschützt. Deshalb ist die Qua-lifikation zu prüfen, wenn Sachverständige ohne einen Hinweis auf die öffentliche Bestellung und Vereidigung auftreten. Auch die Anerkennung durch private Sachverständigenvereinigungen kann die öffentliche Bestellung und Vereidigung nicht erset-zen. Die öffentliche Bestellung ist die vom Gesetz-geber vorgesehene Auszeichnung besonders quali-fizierter und persönlich integerer Sachverständiger.

Tipp 1: Wenn Sie einen Sachverständigen auswählen, achten Sie darauf, ob er öffent-lich bestellt und vereidigt ist.

2. Was zeichnet einen öffentlich bestellten Sachverständigen aus?Besondere Sachkunde: Der öffentlich bestellte Sachverständige muss im offiziellen Bestellungs-verfahren einen anspruchvollen Nachweis über seine „besondere Sachkunde“ führen. Darunter ver-steht man überdurchschnittliche Fachkenntnisse und Erfahrungen.Vertrauenswürdigkeit: Die Zuverlässigkeit und Integrität wird vor der öffentlichen Bestellung überprüft. Objektivität: Er wird darauf vereidigt, seine Auf-gaben gewissenhaft, weisungsfrei und persönlich zu erfüllen und seine Gutachten unparteiisch zu erstatten. Pflicht zur Gutachtenerstattung: Er darf Auf-träge nur aus wichtigem Grund ablehnen (z. B. Ver-wandtschaft mit einer der Parteien). Schweigepflicht: Er muss die ihm bei Ausübung seiner Tätigkeit anvertrauten Privat- und Geschäfts-geheimnisse wahren. Bei unbefugter Verletzung der Schweigepflicht kann er streng bestraft werden. Überwachung: Der Sachverständige wird durch die Stelle, die ihn öffentlich bestellt hat, beaufsich-tigt. Sie kann ihm die Bestellung entziehen, wenn er seine Sachverständigenpflichten verletzt.

Tipp 2: Vertrauen Sie auf die öffentliche Bestellung. Sie erleichtert Ihnen die Aus-

wahl geeigneter Sachverständiger und bietet Gewähr für geprüfte Sachkunde und Ver-trauenswürdigkeit.

3. Wie erkennt man einen öffentlich bestellten Sachverständigen? An der Bezeichnung: Er muss die Bezeichnung „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverstän-diger“ führen. Am Stempel: Nur er darf einen IHK-Rundstempel führen. Am Ausweis: Öffentlich bestellte Sachverständige haben einen offiziellen Ausweis, den sie auf Ver-langen vorzeigen müssen und in dem Personalien, Bestellungsbehörde und Sachgebiet angegeben sind.

Tipp 3: Gehen Sie auf Nummer Sicher: Sehen Sie sich Bezeichnung, Stempel und Ausweis genau an.

4. Wann kann ein öffentlich bestellter Sachverständiger helfen?Immer, wenn eine unabhängige fachliche Informa-tion oder Beratung benötigt wird, ein Schaden beur-teilt, eine Sache bewertet, ein fachlicher Streit außer-gerichtlich geklärt oder der tatsächliche Zustand eines Gegenstandes zu Beweiszwecken festgestellt werden soll. Rechtsfragen darf der öffentlich bestellte Sachverständige allerdings nicht beantworten.

Das Gutachten eines öffentlich bestellten Sachver-ständigen genießt erhöhte Glaubwürdigkeit. Des-halb bietet es oft die Grundlage für eine gütliche außergerichtliche Einigung. Als Schiedsgutachter im Auftrag der Parteien kann der Sachverständige Streitfragen außergerichtlich schnell und verbind-lich entscheiden.

In Gerichtsverfahren sollen nach den Prozessord-nungen grundsätzlich nur öffentlich bestellte Sach-verständige beauftragt werden.

Tipp 4: Prüfen Sie sorgfältig, ob und wann es zweckmäßig ist, einen öffentlich bestell-ten Sachverständigen hinzuzuziehen.

5. Wie geht man mit einem öffentlichbestellten Sachverständigen um? Ein öffentlich bestellter Sachverständiger darf keine fachlichen Weisungen befolgen und keinen Beein-flussungsversuchen nachgeben, die die Objektivi-tät des Gutachtens beeinträchtigen würden. Auch Dritte, denen das Gutachten bestimmungsgemäß vorgelegt wird (z. B. Banken, Versicherungen) müs-sen sich auf seine Objektivität und Richtigkeit ver-lassen können. Die zu beantwortenden Beweisfra-gen werden jedoch vom Gericht oder von sonstigen Auftraggebern vorgegeben.

Der Sachverständige muss das von ihm angefor-derte Gutachten und dessen tragende Grundlagen (z. B. Untersuchungen, Besichtigungen, Prüfung von Unterlagen) persönlich erarbeiten.

Ständige Geschäftsbeziehungen, gute Bekannt-schaft oder Verwandtschaft und dergleichen stellen die Unbefangenheit des Sachverständigen und die Verwertbarkeit des Gutachtens regelmäßig in Frage.

Tipp 5: Ein objektives Gutachten dient Ihnen letztlich am besten. Stellen Sie des-halb sicher, dass der Sachverständige seine Unabhängigkeit wahren kann.

6. Wie muss der Auftraggeber den Sachverständigen unterstützen? Ist ein Gutachten in Auftrag gegeben, besteht für den Auftraggeber eines Gutachtens nach Werkver-tragsrecht meist eine vertragliche Mitwirkungs-pflicht.Sie bedeutet, dass er • alles einschlägige Material zur Verfügung stellt, • alle Informationen weitergibt, die von Bedeu-

tung sind bzw. sein können, • jede erforderliche Besichtigung ermöglicht, • alle notwendigen Untersuchungen durchführen

lässt, • alles unterlässt, um den Sachverständigen ein-

seitig zu beeinflussen.

Kann oder will der Auftraggeber nicht im erforder-lichen Umfang mitwirken, weil z. B. bestimmte Tat-sachen nicht bekannt werden sollen, ist der Zweck des Auftrags insgesamt in Frage gestellt. Der Sach-verständige kann sich in diesem Falle weigern, den Auftrag durchzuführen, weil er nur zur Herstellung eines ordnungsgemäßen Gutachtens verpflichtet werden kann. Der Sachverständige unterliegt zwar einer Schweigepflicht, hat aber im Prozess kein besonderes Aussageverweigerungsrecht.

Tipp 6: Prüfen Sie vor Erteilung des Gutach-tenauftrags, ob Sie der Mitwirkungspflicht nachkommen können oder wollen.

Wissenswertes in 10 Tipps - Öffentlich bestellte Sachverständige

Page 24: Südthüringische Wirtschaft - Ausgabe 5-2012

Südthüringische Wirtschaft 5/201222

7. Was kostet ein Gutachter? Für die Sachverständigentätigkeit gibt es bis auf wenige Fachbereiche (z. B. die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) und die Tätigkeit vor Gericht keine Gebührenordnung. Deshalb sollte das Honorar vor Auftragsübernahme mit dem Sachverständigen ausgehandelt werden. Wird kein Honorar vereinbart, gilt die so genannte „übliche Vergütung“, deren Feststellung im Einzelfall erheb-liche Schwierigkeiten bereiten kann. Der Stunden-satz hängt vom Sachgebiet, der Schwierigkeit des Gutachtens, den besonderen Umständen des Falles und der Beschäftigungslage des Sachverständigen ab. Nebenkosten und Mehrwertsteuer werden in der Regel gesondert berechnet.

Wird der Sachverständige im Auftrag eines Gerichts tätig, ergibt sich das Honorar aus dem „Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG)“. Zusätzlich werden dem Sachverständi-gen die notwendigen Auslagen wie die Kosten für Hilfskräfte, Fotokopien, Fotografien, Reisen und Übernachtung ersetzt. Die Kosten des Sach-verständigen sind Teil der Prozesskosten und von der unterliegenden Partei je nach Prozessausgang ganz oder anteilig zu tragen.

Tipp 7: Vereinbaren Sie vor der Erteilung eines privaten Auftrags das Honorar.

8. Wie haftet der öffentlich bestellte Sachverständige? Auch ein öffentlich bestellter Sachverständiger ist nicht unfehlbar. Aber er muss für Fehler in seinem Gutachten einstehen, bei privatem Auftrag ein feh-lerhaftes Gutachten nachbessern oder einer Hono-rarkürzung zustimmen. Hat er einen Mangel am Gutachten schuldhaft verursacht, haftet er auch für alle Folgeschäden, die aus der Verwendung des Gutachtens entstehen. Schuldhaft bedeutet, dass der Sachverständige nicht mit der notwendigen

Sorgfalt gearbeitet hat. Die Haftung ist auch vom Inhalt des Gutachtenauftrags abhängig. Daher sollte der Auftrag schriftlich formuliert und genau abgegrenzt werden. Gleiches gilt für die Rege-lung, zu welchem Zweck das Gutachten bestimmt sein soll.

Durch Vereinbarung mit dem Auftraggeber kann der Sachverständige seine Haftung individuell regeln; die Haftung für Vorsatz und grobe Fahr-lässigkeit darf jedoch nicht ausgeschlossen oder auf eine bestimmte Haftungssumme beschränkt werden.

Wird der Sachverständige im Gerichtsauftrag tätig, gelten andere Haftungsregeln, die in § 839 a BGB gesetzlich festgelegt sind und nicht abbedungen werden können. Der Sachverständige muss dann Schadenersatz leisten, wenn er vorsätzlich oder grob fahrlässig ein unrichtiges Gutachten erstat-tet, auf dem die (fehlerhafte) gerichtliche Ent-scheidung beruht.

Tipp 8: Klären Sie den Umfang der Haftung mit dem Sachverständigen, bevor Sie den Auftrag erteilen.

9. Was geschieht bei Beschwerden?Besteht Grund zur Beschwerde über die Tätigkeit des Sachverständigen, sollte in jedem Fall die Stelle informiert werden, die den Sachverständi-gen öffentlich bestellt hat. Dort wird die Angele-genheit sorgfältig überprüft um sicherzustellen, dass nur geeignete Sachverständige öffentlich bestellt bleiben. Die Überprüfung erfolgt deshalb ausschließlich im Interesse der Öffentlichkeit. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Pflichtver-stößen muss der Sachverständige mit dem Wider-ruf seiner öffentlichen Bestellung rechnen. Ist dem Beschwerdeführer ein Schaden entstanden, kann er privatrechtlich gegen den Sachverständigen

vorgehen (siehe Tipp 8). Die Aufsicht führende Stelle kann nicht in seinem Interesse tätig wer-den und etwaige Nachbesserungswünsche oder Schadenersatzansprüche beim Sachverständigen durchsetzen.

Bei Beschwerden über die gerichtliche Tätigkeit eines Sachverständigen muss die Aufsichtsbe-hörde abwarten, bis das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist.

Tipp 9: Setzen Sie sich mit der Aufsichtsbe-hörde in Verbindung, wenn Sie meinen, dass ein Sachverständiger gegen seine Pflichten verstoßen hat.

10. Wo bekommen Sie Rat und Hilfe? Auskunft über öffentlich bestellte Sachverständige und Fragen zum Sachverständigenwesen erteilen die bestellenden Stellen. Die IHKs und Handwerks-kammern geben regionale und überregionale Ver-zeichnisse über öffentlich bestellte Sachverstän-dige heraus.

Das aktuelle Verzeichnis der derzeit in Südthürin-gen öffentlich bestellten und vereidigten Sachver-ständigen finden Sie in diesem Heft.

Mehr Informationen der IHK Südthüringen finden Sie unter: www.suhl.ihk.de

Tipp 10: Wenden Sie sich an die IHK Süd-thüringen S 03681 362-321, wenn Sie einen öffentlich bestellten Sachverständigen brau-chen oder Probleme mit einem Sachverstän-digen haben.

Mit freundlicher Genehmigung des Herausgebers: IfS Institut für Sachverständigenwesen e. V. Köln

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Page 25: Südthüringische Wirtschaft - Ausgabe 5-2012

Südthüringische Wirtschaft 5/2012 23

Interview mit Dr. Frank Hofmann, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Sachgebiet „Abdichtungen und Feuchteschutz“, anlässlich der Verlängerung seiner Bestellung am 13. März 2012

Dr. Hofmann ist seit 2001 als von der IHK Südthü-ringen öffentlich bestellter und vereidigter Sach-verständiger für das Sachgebiet „Abdichtungen und Feuchteschutz“ tätig und seit 2003 Mitglied des Sachverständigenausschusses der IHK Südthürin-gen. Neben seiner öffentlichen Bestellung durch die IHK ist er bei der Handwerkskammer Südthüringen seit 1991 für das Bauhandwerk öffentlich bestellt und vereidigt.

Herr Dr. Hofmann, ganz Deutschland spricht über die Rente mit 67. Sie sind gerade 70 Jahre alt geworden und erneuern heute Ihre Bestel-lung als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für weitere drei Jahre. Macht Ihnen die Arbeit immer noch Freude?

Hofmann: Die Arbeit als Sachverständiger füllt mich aus. Ich denke noch nicht ans Aufhören. Solange ich gesundheitlich in der Lage bin und Freude an mei-nem Beruf habe, möchte ich die Tätigkeit auch wei-terhin ausüben. Ich bin der Ansicht, dass die Qualität der Arbeit nicht von dem Erreichen eines bestimm-ten Alters abhängig ist. Ich werde aufhören, wenn ich nicht mehr in der Lage bin, meinen Beruf als Sachverständiger auszuüben und ich Fehler mache. Ich hoffe, dass ich das dann auch selbst erkenne bzw. mich mein Umfeld darauf hinweist.

Sie sind im IHK-Bezirk Südthüringen der Ein-zige für das Sachgebiet „Abdichtungen und Feuchteschutz“ von der IHK öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige. Was ist Inhalt dieses Sachgebiets?

Hofmann: Das Sachgebiet „Abdichtungen und Feuchteschutz“ ist ein Spezialbereich des Sachge-biets „Schäden an Gebäuden“. Es ist eine alte Weis-heit, dass Bauen immer auch einen „Kampf gegen Feuchtigkeit“ bedeutet. Ein Schwerpunkt meiner Arbeit fällt daher in den Bereich der Untersuchung von Schimmelpilzbefall. Die Ursachen liegen häufig nicht allein in der mangelnden Lüftung durch den Bewohner. Auch bauseitige Ursachen beeinflus-sen die Entstehung von Schimmel. Zur Begutach-tung des Schadens und Analyse der Ursachen sind umfangreiche Kenntnisse und ein entsprechendes technisches Equipment erforderlich. In der DDR gab es das Problem mit Schimmel in der Wohnung so gut wie nicht, da die Fenster so undicht waren, dass eine ausreichende Belüftung der Zimmer gewähr-leistet war. Durch die Verbesserung der Wärmedäm-mung im Zusammenhang mit der Steigerung der Energieeffizienz durch eine immer dichtere Gebäu-dehülle tritt das Problem heutzutage verstärkt auf.

Nach dem Ende der öffentlichen Bestellung könnten Sie als freier Sachverständiger wei-

terhin tätig sein. Warum ist Ihnen die öffentliche Bestellung und Vereidi-gung durch die IHK wichtig?

Hofmann: Ich bin sehr gern als Sachver-ständiger tätig; nicht nur als Privatgut-achter, sondern auch im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens. Mir gefällt die Beantwortung kniffliger Fragestellungen, die Erstellung umfangreicher Gutachten, die Auseinandersetzung mit dem Gericht und den Rechtsanwälten. Diese Tätig-keit ist sehr spannend und erweitert die eigene Fachkompetenz.

Sehen Sie Schwierigkeiten in der Nachwuchsgewinnung auf diesem Sachgebiet bzw. generell für die Sach-verständigentätigkeit?

Hofmann: Ich bin mir des Problems bewusst. Zum Beispiel gibt es in ganz Südthüringen keinen öffent-lich bestellten und vereidigten Sachverständigen für das Sachgebiet Schallschutz. Ich sehe, dass viele junge Kollegen, die fachlich sehr kompetent sind, vor einem Antrag auf öffentliche Bestellung und Verei-digung zurückschrecken. Dies liegt heute nicht mehr so sehr an der als Sachverständiger zu erzielenden Vergütung; diese ist meiner Ansicht nach jetzt ange-messen. Sie scheuen sich vor der durch die Sach-verständigenordnung normierten Verpflichtung zur Erstellung von Sachverständigengutachten, gerade auch für die Gerichte und der damit verbundenen mündlichen Anhörung des Sachverständigen.

Neben Ihrer Tätigkeit als Sachverständiger sind Sie seit 2003 im Sachverständigenausschuss der IHK ehrenamtlich tätig. Was reizt Sie an dieser Tätigkeit?

Hofmann: Mir macht es Spaß, die IHK bei der Erle-digung ihrer Aufgaben im Sachverständigenwesen zu unterstützen und entstehende Fachfragen sachkundig beantworten zu können. Der Sachverständigenaus-schuss wird bei der Neubestellung von Sachverstän-digen, bei Verlängerungsanträgen von Sachverstän-digen und bei entsprechenden Beschwerden über Sachverständige beteiligt. Gleichzeitig werden in den Ausschusssitzungen aktuelle Fragen im Bereich Sach-verständigenwesen fachgebietsübergreifend disku-tiert und für den IHK-Bezirk Südthüringen wichtige Impulse gesetzt. Ich freue mich, meine Fach- und Marktkenntnisse im Rahmen des Sachverständigen-ausschusses mit einbringen zu können.

Die in der Sachverständigenordnung der IHKs normierte generelle Höchstaltersgrenze ist durch das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil

vom 1. Februar 2012 für unzulässig erklärt worden, so dass nun auch nach Erreichen der Altersgrenze die erneute Bestellung beantragt werden kann. Begrüßen Sie die Entscheidung des Bundesverwaltungs gerichts?

Hofmann: Ich bin der Ansicht, dass eine generelle Höchstaltersgrenze nicht sachgerecht ist, sondern eine Überprüfung im konkreten Einzelfall erfolgen sollte. Dennoch bin ich der Meinung, dass die Über-prüfung der Sachverständigen ab einem gewissen Alter regelmäßiger und auch umfassender erfolgen sollte. Bei Bedarf kann der Sachverständige auch noch einmal zu einem persönlichen Fachgespräch eingeladen werden, um die Kenntnisse bezüglich des neuesten Stands der Technik und der anzu-wendenden Regelungen zu überprüfen. Ich finde es auch sachgerecht, dass ältere Sachverständige nicht pauschal für weitere fünf Jahre bestellt wer-den, sondern entsprechend der Einschätzung der persönlichen Eignung eine Bestellung für einen kürzeren Zeitraum erfolgt.

Sachverstand auf dem Gebiet „Abdichtungen und Feuchteschutz“

Sachverständigenbestellung

Herr Dr. Ralf Pieterwas, Hauptgeschäftsführer der IHK Südthüringen, hat am 13. März 2012 die öffentliche Bestellung von

Herrn Dr. jur. Dipl.-Ing. (FH) Frank HofmannJohann-Sebastian-Bach-Straße 78 | 98529 Suhlbestellt für: Abdichtungen und Feuchteschutz

bis zum 12. März 2015 verlängert.

IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Ralf Pieterwas (l.) überreicht die Urkunde an Dr. Frank Hofmann

Page 26: Südthüringische Wirtschaft - Ausgabe 5-2012

Südthüringische Wirtschaft 5/201224

SACHVERSTÄNDIGENWESEN

Oft hört man bei der Abwicklung eines Unfallscha-dens den Satz, dass man einen Kfz-Sachverständigen nehmen solle, der bei den Versicherungen „aner-kannt“ sei, falls ein Kfz-Sachverständiger überhaupt erforderlich ist. Befolgt man diesen Ratschlag, dro-hen unter Umständen unangenehme Überraschun-gen. Nachfolgend soll der Begriff der Anerkennung beleuchtet und der Frage nachgegangen werden, was tatsächlich mit dem Begriff der Anerkennung bei einem Versicherer gemeint sein kann.

Die einzige gesetzliche Regelung, die sich konkret zumindest mittelbar mit dem Berufsbild des Kfz-Sachverständigen befasst, ist die öffentliche Bestel-lung und Vereidigung. Die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch eine IHK steht nicht nur für die fachliche Qualifikation, sondern auch für absolute Unabhängigkeit. Der Sachverständige hat seine Tätigkeit frei von Weisungen Dritter auszu-üben. Eindrucksvoll hat dies auch der diesjährige Verkehrsgerichtstag in Goslar nochmals bestätigt.

Gerade weil der Sachverständige unabhängig einen technischen Sachverhalt beurteilen kann, sollte nach einem unverschuldeten Unfall nie auf die Besichti-gung des Schadens durch einen Sachverständigen verzichtet werden – ganz gleich, was Versicherer, Kfz-Betriebe oder andere Interessensvertreter raten. Das Gutachten hat eine beweissichernde Funktion und stellt neben den Reparaturkosten auch Wieder-beschaffungswert, Restwert und merkantile Wert-minderung fest. Nur so kann der Geschädigte sicher sein, dass er seine Ansprüche auch durchsetzen kann.

Leider besteht stets die Gefahr, dass unqualifizierte Gutachter tätig werden. Neben den IHKs hat sich daher der Bundesverband der freiberuflichen und

unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahr-zeugwesen e. V. – BVSK – bereits in den 50er Jah-ren dafür eingesetzt, eine gesetzliche Regelung für den Beruf des Kfz-Sachverständigen einzuführen. Nachdem diese Bemühungen bis heute noch keinen Erfolg hatten, hat der BVSK als Voraussetzung für eine Mitgliedschaft eine so genannte Verbandsan-erkennung in Verbindung mit einer Fachkundeprüfung eingeführt. Diese Fachkundeprüfung ent-spricht im Wesentlichen der öffentlichen Bestel-lung und Vereidigung durch eine IHK oder der Zertifi-zierung durch das IfS.

Neben der öffent-lichen Bestellung und Vereidigung durch eine IHK ist insoweit auch die Bezeichnung anerkannt durch den BVSK ein wichtiges Qualitätskriterium.

Im Sprachgebrauch oft anders verwendet wird allerdings der Begriff anerkannt bei Versicherun-gen. Eine derartige Anerkennung existiert nicht und dürfte aus Wettbewerbsgründen auch unzu-lässig sein.

Entscheidend aus Sicht des Verbrauchers ist viel-mehr, dass der Sachverständige den Schaden

vollumfänglich feststellt, dass er den korrekten Stundenverrechnungssatz des Kfz-Betriebes über-nimmt, alle Nebenkosten erwähnt und ausreichende Zeitvorgaben für die Instandsetzung berücksich-tigt. Ob ein derartig komplettes Gutachten immer zur Freude des regulierungspflichtigen Versicherers ist, kann dahinstehen, da auf der Grundlage eines korrekten Gutachtens die Reparaturkosten in vol-ler Höhe zu erstatten sind. Vor diesem Hinter grund ist es auch durchaus positiv zu bewerten, wenn ein eingereichtes Gutachten auf Nachfragen des regu-lierungspflichtigen Versicherers stößt. In diesem Fall hat der qualifizierte Sach verständige darzustellen und zu begründen, warum bestimmte Schadenpos-itionen in seinem Gutachten berücksichtigt sind.

Der unabhängige Kfz-Sachverständige ist Garant dafür, dass ein Unfallschaden vollumfänglich erfasst wird. Er hat den Schaden in voller Höhe zu ermitteln, was natürlich auch beinhaltet, das er den Schaden nicht künstlich zu erhöhen hat. Ziel muss es sein, 100 Prozent des Unfallschadens zu erfassen.

Aus guten Gründen hat die Rechtsprechung dem Geschädigten nach einem Verkehrsunfall das uneingeschränkte Recht zugesprochen, einen Kfz-Sachverständigen mit der Schadenfeststellung zu beauftragen, völlig losgelöst davon, was der Versi-cherer zuvor erklärt.

Die Sachverständigenkosten sind nach ständi-ger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu erstatten, soweit es sich nicht um einen erkenn-baren Bagatellschaden handelt. Ein Bagatellscha-den wird in aller Regel definiert als Unfallschaden unterhalb von 715,00 Euro.

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung – Qualitätsmerkmal bei der Suche nach einem Kfz-Sachverständigenvon André Reichelt, von der IHK Südthüringen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung

Sind Sie Experte auf einem bestimmten Fachgebiet und haben Interesse an einer öffentlichen Bestellung und Vereidigung? Dann setzen Sie sich mit der IHK Südthüringen in Verbindung! In einem persönlichen Gespräch besprechen wir mit Ihnen ausführlich die Voraussetzungen und Einzelheiten des Antrags.

Voraussetzung für eine öffentliche Bestellung ist, dass ein abstraktes Bedürfnis an dem ins Auge

gefassten Sachgebiet besteht, dass heißt es muss ein nachhaltiger Bedarf erkennbar sein. Darüber hinaus muss der Antragsteller eine besondere Sach-kunde nachweisen und persönlich geeignet sein.

Für eine Vielzahl von Sachgebieten gibt es bundes-einheitliche fachliche Bestellvoraussetzungen. Diese finden Sie auf der Homepage des Instituts für Sach-verständigenwesen e. V. unter www.ifsforum.de.

Sie enthalten Anforderungen an die Aus- und Vor-bildung sowie Art und Dauer der praktischen Tätig-keit und die erforderlichen Erfahrungen und Kennt-nisse des Antragsstellers.

Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter 03681 362-321 oder auf der Homepage der IHK Südthüringen unter: www.suhl.ihk.de

Wie kann ich selbst öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger werden?

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Page 27: Südthüringische Wirtschaft - Ausgabe 5-2012

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Seit Anfang März dieses Jahres können bei der KfW Anträge für Zuschüsse mit erhöhten Fördersätzen bei der Anschaffung emissionsarmer schwerer Nutzfahrzeuge mit mindestens 12 Tonnen Gesamt-gewicht gestellt werden. Förderziel ist die Leistung eines Beitrages zur Senkung der Emissionen und Reduzierung negativer Umwelteinwirkungen durch den Straßenverkehr.Diese schweren Nutzfahrzeuge müssen ausschließ-lich für den Güterverkehr bestimmt sein und den bislang noch nicht verbindlichen Abgasstandard Euro VI erfüllen. Antragsberechtigte sind Unterneh-men, die Güterkraftverkehr nach § 1 des Güterkraft-verkehrsgesetzes durchführen, wobei kleine und mittlere Unternehmen besonders gefördert werden.Um einen Zuschuss zu bekommen, muss die erste verkehrsrechtliche Zulassung des/der zu fördernden Nutzfahrzeuges/Nutzfahrzeuge in der Bundesrepub-lik Deutschland erfolgen und das/die Fahrzeug/Fahr-zeuge muss/müssen mindestens zwei Jahre ununter-brochen in der Bundesrepublik zugelassen bleiben. Fahrzeuge mit einem Saisonkennzeichen gelten als ununterbrochen zugelassen, wenn der jährliche Betriebszeitraum mindestens acht Monate beträgt.

Die Förderung erfolgt als Festbetrag je Lkw mit dem Abgasstandard Euro VI als Zuschuss: 3.850 Euro je Fahrzeug (für Großunterneh-men gemäß Kriterien der EU-Kommission)4.950 Euro je Fahrzeug (für mittlere Unter-nehmen gemäß Kriterien der EU-Kommission)6.050 Euro je Fahrzeug (für kleine Unterneh-men gemäß Kriterien der EU-Kommission)

Eine Kombination mit dem KfW-Umwelt-programm sowie einem Kredit aus anderen Förderprogrammen von Bund und Ländern zur Finanzierung des mit dem Zuschuss geförderten Vorhabens ist ausgeschlossen.

Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens direkt bei der KfW formgebunden im Original zu stellen. Die Zusage der KfW muss vorliegen, bevor das Fahr-zeug gekauft oder verbindlich bestellt wird, wie die KfW auf ihrer Internetseite schreibt. Unter www.kfw.de/426 (das Programm hat die Nummer 426) sind der Antrag, Formulare und Merkblätter zum Programm zu finden. Die Auszahlung erfolgt jeweils zur Monatsmitte des auf die Prüfung des Verwendungsnachweises folgenden Monats. Spätestens 12 Monate nach Bewilligung des Zuschusses ist ein Verwendungs-nachweis einzureichen.

Das Infocenter der KfW Mittelstandsbank ist unter der kostenfreien Servicenummer 0800 539 9001 erreichbar und berät auch zu diesem Programm (Programm-Nr. 426).

Ihr Ansprechpartner in der IHK Südthüringen:

Annegret KleinS 03628 6130-513Y [email protected]

Erhöhter Zuschuss bei der Anschaffungemissionsarmer Nutzfahrzeuge

Die IHK Südthüringen bietet in diesem Jahr noch zwei Termine für die gaststättenrechtliche Unter-weisung an. Kenntnisse über Grundzüge der Lebensmittelhygiene, des Gaststättenrechts und relevante Vorschriften stehen im Fokus dieser Schu-lung. Als Gastwirt müssen Sie informiert sein über die Verordnung EG Nr. 852/2004, über Lebensmit-telhygiene und aktuelles nationales Lebensmittel-recht. Ebenso werden die richtige Anwendung des HACCP-Konzepts, Kenntnisse zu mikrobiologischen Grundlagen, Informationen zum Infektionsschutz-gesetz sowie zum Jugendschutzgesetz, vermittelt.

Termine: 5. Juni 2012, 09:00 – 13:00 Uhr 6. November 2012, 09:00 – 13:00 Uhr

Ort: IHK-Bildungszentrum, Suhl

Weitere Informationen unter: www.suhl.ihk.de

Ihr Ansprechpartner:

Gunda KarcherS 03681 362-205Y [email protected]

Seminar „Was der Gastwirt wissen muss“

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Die o. g. Angebote und Nachfragen werden von der IHK ohne Gewähr veröffentlicht.

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Page 28: Südthüringische Wirtschaft - Ausgabe 5-2012

Südthüringische Wirtschaft 5/201226

INNOVATION | UMWELT

Die IHK Südthüringen verleiht im Jahr 2012 zum zehnten Mal zwei Preise mit einem Preisgeld von je 2.500 Euro an den akademischen Nachwuchs. Zugelassen sind Bewerbungen für Bachelorarbei-ten, Diplom-/Masterarbeiten und Dissertationen, die an der Technischen Universität Ilmenau oder der Fachhochschule Schmalkalden entstanden sind und folgenden Kriterien entsprechen:

• Bewertung mit dem Prädikat „sehr gut“• Enge Zusammenarbeit mit kleinen und mittleren Unternehmen im IHK-Bezirk Südthüringen• Innovative Wirkung auf die betriebli- che Praxis Südthüringer Unternehmen• Beförderung enger Kontakte und Ver- bindungen zwischen den Südthüringer Hochschulen und der Südthüringer Wirtschaft

• Letzte Prüfung zwischen dem 1. März 2011 und 28. Februar 2012 (Bewerber aus der FH Schmal-kalden 31. März 2012)

Es sind sowohl Selbstbewerbungen als auch Vor-schläge zugelassen. Vorschlagsberechtigt sind natür-lich auch die Unternehmen, in denen bzw. für die die Arbeiten angefertigt wurden.

Jedem Antrag ist neben einem formlosen Bewer-bungsschreiben ein Exemplar der schriftlichen Arbeit sowie eine gutachterliche Empfehlung eines Men-tors der Hochschule beizufügen.

Bewerbungen/Vorschläge sind bis zum 30. Juni 2012 im Rektorat der Technischen Universität Ilmenau bzw. bis 15. Juni 2012 im Rektorat der Fachhochschule Schmalkalden einzureichen. Die Preisverleihungen erfolgen im Oktober 2012 anlässlich der Immatrikulationsfeiern.

Ihr Ansprechpartner:

Volker HirschS 03681 362-413Y [email protected]

Jetzt bewerben oder Vorschläge einreichen!Jubiläum für den IHK-Preis für wissenschaftliche Leistungen des akademischen Nachwuchses

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Page 29: Südthüringische Wirtschaft - Ausgabe 5-2012

Südthüringische Wirtschaft 5/2012 27

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Die Vorbereitung der LANGEN NACHT DER INDUSTRIE Thüringer Wald geht in die zweite Phase. Nachdem nun die Unternehmen fest-stehen, die am 7. Juni 2012 ihre Tore öff-nen, können sich jetzt die Teilnehmer unter www.lange-nacht-der-industrie.de für die 11 spannenden Touren bewerben.

18 Unternehmen und damit mehr als bei der Pre-miere im letzten Jahr sowie 3 Bildungseinrich-tungen werden den Schülern, Studenten, Arbeit-nehmern und allgemein Interessierten exklusive Einblicke hinter die Kulissen gewähren. Besonders stark vertreten ist in diesem Jahr der Landkreis Hildburghausen mit 8 Unternehmen, gefolgt vom Landkreis Schmalkalden-Meiningen mit 6 Unter-nehmen und dem Ilm-Kreis mit 5 Unternehmen. Aus der kreisfreien Stadt Suhl sind in diesem Jahr 2 Unternehmen dabei.

In jeweils eineinhalbstündigen Führungen können die Teilnehmer der LANGEN NACHT DER INDUS-TRIE Thüringer Wald unter dem Motto „Industrie ist nicht alles, aber ohne Industrie ist vieles nichts“ Bekanntschaft mit der regionalen Industrie als stärksten Wirtschaftsfaktor schließen. Sie erleben an diesem Abend zwei Unternehmen live, die sich als hochmoderne Produktionsbetriebe und inte-ressante und attraktive Arbeitgeber präsentieren werden. Aus Personal- und Produktionsabteilungen werden Gesprächspartner bereitstehen und ihre Produkte, Innovationen, Prozesse und auch ihre Unternehmenskultur in den Fokus der Öffentlich-keit stellen. Wie im letzten Jahr wird es dann wieder viele begeisterte und positiv überraschte Gesichter bei den Teilnehmern geben.

Mehr Infos unter:www.lange-nacht-der-industrie.de

Zweite LANGE NACHT DER INDUSTRIE Thüringer Wald am 7. Juni 2012Die Unternehmen freuen sich auf die Besucher

Am 22. August 2012 findet der Thüringer Wald Firmenlauf in der DKB Ski-Arena Oberhof statt.Alle Firmen, Institutionen, Behörden und Hoch-schulen im Thüringer Wald sind aufgerufen,

gemeinsam im Team zu laufen oder zu walken, sich kreativ zu präsentieren und zu Netzwerken.Die Anmeldung läuft und schon jetzt sind rund 400 Teilnehmer aus 33 Unternehmen gemeldet.

Höchstleistungen werden beim Thüringer Wald Fir-menlauf nicht erwartet, denn hier geht es vorrangig um Teamgeist, Gesundheit und darum, gemeinsam Spaß zu haben. Deshalb sind die Titel der Sonder-wertungen besonders begehrt. Die Vergabe des Titels „Die Originellsten“ wird der Höhepunkt des Abends sein. Aber auch der Titel „Die Aktivsten“ steht hoch im Kurs. Hier hat die Rennsteig Werkzeuge GmbH aus Viernau schon jetzt die Messlatte sehr hoch gelegt. Der Hersteller von hochqualitativen Hand-werkzeugen hat 100 Mitarbeiter angemeldet. Damit hat das Unternehmen nicht nur seine Teilnehmer-zahl zum Firmenlauf im letzten Jahr verdoppelt, son-dern fast die Hälfte der Belegschaft am Start.

Seien auch Sie dabei und melden Sie sich an unter: www.thueringer-wald-firmenlauf.de

Ihr Ansprechpartner:

Cornelia Grimm RegionalmanagerinS 03681 362-231 Fax 03681 362-444Y [email protected]

Die Wirtschaft im Thüringer Wald läuft!Die Rennsteig Werkzeuge GmbH ist mit 100 Mitarbeitern am Start

Tour 1: Aesculap Suhl GmbH & LPKF Motion & Control GmbHTour 2: BorgWarner Transmission Systems Arn- stadt GmbH & Eisenwerk Arnstadt GmbHTour 3: Geräte- und Pumpenbau GmbH Dr. Eugen Schmidt & Kern Technik GmbH & Co. KGTour 4: Feintechnik GmbH Eisfeld & MEG Mechanik GmbH GießübelTour 5: alupress GmbH & Maier GmbH & Co. KG PräzisionstechnikTour 6: HBZ Hildburghäuser Bildungszentrum e.V. & Vosseler Umformtechnik GmbHTour 7: Aug. Winkhaus GmbH & Co. KG & MIWE Meiningen Michael Wenz GmbHTour 8: Masdar PV GmbH & UST Umweltsensortechnik GmbHTour 9: Rennsteig Werkzeuge GmbH & UPONOR GmbHTour 10: Fachochschule Schmalkalden & Tubex Wasungen GmbH Tuben und MetallwarenTour 11: Technische Universität Ilmenau

Page 30: Südthüringische Wirtschaft - Ausgabe 5-2012

Südthüringische Wirtschaft 5/201228

AUS- UND WEITERBILDUNG

An der Online-Ausbildungsumfrage für das Jahr 2011 der IHKs haben sich bundesweit rund 14 500 Mitgliedsunternehmen beteiligt, darunter auch Südthüringer Ausbildungsunternehmen. Nachfolgend stellen wir ausgewählte Ergebnisse vor:

Die Anforderungen an die Südthü-ringer Unternehmen bei der Gewin-nung von Auszubildenden sind anhand der vorliegenden Zahlen im Vergleich zum Jahr 2010 noch ein-mal deutlich gestiegen. So konnten 2011 nur 53 Prozent der angebote-nen Ausbildungsplätze besetzt wer-den, waren es noch im Jahr zuvor 66 Prozent. Die Gründe dafür sehen 68 Prozent der befragten Unterneh-men darin, dass keine geeigneten Bewerbungen vorlagen. 28 Prozent der Unternehmen geben an, über-haupt keine Bewerbungen erhalten zu haben, während es im Jahr 2010 nur rund 5 Prozent waren.

An der Überwindung der Hürde der weiterhin prägnant vorhandenen mangelnden Ausbildungsreife der Jugendlichen, die mit 80 Prozent als Grund für die Bewerbungs-defizite angegeben wurde, arbeiten die Unternehmer aktiv mit den regionalen Schulen, den Agenturen für Arbeit sowie den Ausbildungs-beratern der IHK Südthüringen eng zusammen.

In dem unverkennbar entstande-nen Wettbewerb um die heran-wachsenden Fachkräfte sind für die Betriebe lukrative Ausbildungs-vergütungen, verbesserte Arbeits-bedingungen, Internatsplätze oder Reisekostenerstattungen sowie engagierte Lernhilfen fast schon eine Selbstverständlichkeit gewor-den. Das widerspiegelt sich auch deutlich an der gestiegenen Bereitschaft zur Übernahme der Aus-zubildenden nach Abschluss der Ausbildung, die sich auf 64 Prozent der Befragten (46 Prozent im Vorjahr) beziffert.

Um der Fachkräftesicherung über die duale Berufs-ausbildung weiter gerecht zu werden, engagieren sich die regionalen Akteure vor allem in der wirt-schaftsnahen Berufsorientierung zur Verbesserung der Ausbildungsreife leistungsschwacher Jugend-licher. Hierbei gilt es umso mehr, die Schüler zu

einer fundierten Berufswahl zu motivieren und durch Betriebspraktika für das spätere Ausbil-dungs- und Berufsleben zu sensibilisieren. Die Auf-lösungsquote von Ausbildungsverhältnissen liegt mit knapp 15 Prozent deutlich zu hoch.

Die IHK Südthüringen sieht in dem nicht nur demo-grafisch bedingten Rückgang der Ausbildungs-nachfrage eine zunehmende Bedeutung in der beruflichen Weiterbildung der Beschäftigten sowie der Nachqualifizierung und modularen Teilquali-fizierung von gering qualifizierten Arbeitnehmern

und Arbeitsuchenden. Hierzu stehen die Mitarbei-ter des Bereiches Aus- und Weiterbildung auch im Rahmen der vorhandenen und auf den Weg gebrachten Initiativen der EU, des Bundes und des Landes Thüringen mit kompetenter Beratung und Information zur Verfügung.

Ihr Ansprechpartner:

Steffen SpitznerS 03681 362-151Y [email protected]

Mangelnde Ausbildungsreife führt zu BewerbungsdefizitenErgebnisse der Ausbildungsumfrage 2011

Mängel bei der Ausbildungsreife

18%

14%

11% 17%

13%

16%9%

2%Belastbarkeit

Disziplin

Elementare Rechenfertigkeiten

Interesse und Aufgeschlossenheit

Leistungsbereitschaft undMotivation

Mündliches und schriftlichesAusdrucksvermögen

Umgangsformen

Keine Mängel

Gründe für die Nichtbesetzung von Ausbildungsplätzen

12,8%

68,1%27,7%

14,9%

6,4% Die Ausbildungsplätze wurden von denAuszubildenden nicht angetreten.

Die Ausbildungsverträge wurden von denAuszubildenden nach Beginn derAusbildung aufgelöst.

Es lagen keine Bewerbungen vor.

Es lagen keine geeigneten Bewerbungenvor.

Andere Gründe

Page 31: Südthüringische Wirtschaft - Ausgabe 5-2012

AUS- UND WEITERBILDUNG

Die IHKs in Deutschland haben am 2. April 2012 in Nürnberg gemeinsam einen öffentlich-rechtlichen Zusammenschluss gegründet: die IHK Foreign Skills Approval (IHK FOSA). Diese neue Organisation wird zentral für 77 der 80 IHKs ausländische Qualifi-kationen auf ihre Gleichwertigkeit mit deutschen Abschlüssen in IHK-Berufen prüfen und verbindlich feststellen. Grundlage ist das neue „Berufsqualifi-kationsfeststellungsgesetz“, das am 1. April 2012 in Kraft getreten ist.

Alle Fachkräfte mit im Ausland erworbenen Qua-lifikationen, die in den IHK-Bereich fallen, stellen zukünftig ihre Anträge auf eine berufliche Aner-kennung bei der IHK FOSA. Antragsformulare erhalten Anerkennungssuchende bei der IHK vor Ort oder über die FOSA-Homepage: www.ihk-fosa.de. Antragsteller, die im Vorfeld eine persönliche Beratung benötigen, haben die Möglichkeit, sich an

die IHK vor Ort, die Erstanlaufstellen des Netzwerks „Integration durch Qualifizierung“ oder andere ver-sierte Beratungsinstitutionen zu wenden.

Nach dem rechtlichen Gründungsakt beginnt die IHK FOSA in den neuen Räumlichkeiten in der Ulmenstraße 52g in Nürnberg ihre Arbeit. Jetzt gehe es darum, neue Verfahren zur beruflichen Anerkennung für alle IHK-Berufe zu entwickeln – und zwar für Abschlüsse aus aller Welt. Diese Kernaufgabe von IHK FOSA ist sehr anspruchsvoll, schließlich habe das Thema angesichts des Fach-kräftemangels hohe Bedeutung für den deutschen Arbeitsmarkt, so Ulrich Pahlmann, Gründungs-geschäftsführer der IHK FOSA.

Zum Vorsitzenden des Vorstandes der IHK FOSA wurde der Präsident der IHK Nürnberg für Mittel-franken, Dirk von Vopelius, gewählt. Stellvertreter

sind Burkhard Landers, Präsident der Niederrhei-nischen IHK Duisburg, sowie Peter Esser, Präsident der IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim.

Anträge können ab sofort gestellt werden. Ratsu-chende und Arbeitgeber können sich an die IHK FOSA wenden.

Ausführliche Informationen unter:www.suhl.ihk.de oder www.ihk-fosa.de

Ihr Ansprechpartner in der IHK Südthüringen:

Kersten MeyS 03681 362-151Y [email protected]

Anerkennung ausländischer BerufsabschlüsseIHK FOSA nimmt Arbeit auf

Anzeige

Page 32: Südthüringische Wirtschaft - Ausgabe 5-2012

Südthüringische Wirtschaft 5/201230

Controlling für Nicht-KaufleuteDie Seminarteilnehmer lernen Aufbau, Aufgaben und Ziele des Controllings kennen und können das Controlling als unterstützende Funktion der Unter-nehmensführung einsetzen.

Inhalte:Unterschied Controlling - RechnungswesenControlling in den Bereichen des UnternehmensPlanungsaufgaben (strategisch und operativ)Controlling-Instrumente

Termin: 1. und 8. Juni 2012Ort: IHK-Bildungszentrum, Suhl

Vom IAS zum BilMoG - Grundlagen der internationalen RechnungslegungIm Seminar wird ein Grundüberblick über die IFRS und ihre Unterschiede zum HGB gegeben. Es wird deutlich gemacht, wie durch das Bilanzmodernisie-rungsgesetz Vorschriften der internationalen Rech-nungslegung Eingang in das HGB gefunden haben. Dabei wird untersucht, welche völlig neuen Metho-den und Grundsätze das Rechnungswesen kleiner und mittlerer Unternehmen beeinflussen. Sehr aus-führliche Seminarunterlagen zeigen die Tragweite der Änderungen.

Termin: 6. Juni 2012Ort: IHK-Bildungszentrum, Suhl

Ihr Ansprechpartner:

Christine ZohlesS 03681 362-425Y [email protected]

Ausgewählte Seminare

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IHK-Weiterbildungsangebot

Datum Bezeichnung Std Ort

09.05.2012 BEM - Betriebliches Eingliederungsmanagement – Baustein der Fachkräftesicherung im Demografischen Wandel 8 SON

09.05.2012 Telefontraining Englisch 16 SHL

14.05.2012 Sicher Kalkulieren 8 ARN

16.05.2012 Erfahrungen bei der Umsetzung des BilMoG im Unternehmen 8 SHL

21.05.2012 MS Access - Grundkurs 20 SHL

21.05.2012 Lohn- und Gehaltsabrechnung mit Lexware 24 SHL

22.05.2012 Existenzgründerlehrgang 24 SHL

01.06.2012 Geprüfter Industriemeister Metall 1100 SHL

01.06.2012 Geprüfter Industriemeister Elektrotechnik 1100 SHL

01.06.2012 Controlling für Nicht-Kaufleute 16 SHL

04.06.2012 Grundlagen erfolgreicher Teamführung - Teamprozesse verstehen und lenken 16 SHL

04.06.2012 MS PowerPoint 16 SHL

04.06.2012 Existenzgründerlehrgang - NL 24 SON

04.06.2012 Ausbildung der Ausbilder - NL 96 SON

05.06.2012 3D-Konstruktion mit Auto-CAD Architecture 2011 - Grundstufe 40 SHL

05.06.2012 Geprüfter Bilanzbuchhalter 860 SHL

05.06.2012 MS Outlook 8 SHL

06.06.2012 Interner Auditor (IHK) 40 SHL

06.06.2012 Vom IAS zum BilMoG - Grundlagen der internationalen Rechnungslegung 8 SHL

06.06.2012 Telefontraining Englisch - Aufbaustufe 8 SHL

08.06.2012 MS Visio 16 SHL

11.06.2012 MS Access - Aufbaukurs 20 SHL

11.06.2012 Unterrichtung für Bewachungspersonal 40 SHL

11.06.2012 Von der Vision zur erfolgreichen Unternehmensführung 12 SON

11.06.2012 Ausbildung der Ausbilder 96 SHL

12.06.2012 MS Project 2010 16 SHL

12.06.2012 Die Rechtsstellung des GmbH-Geschäftsführers unter dienstvertraglichen und sozialversicherungsrechtlichen Aspekten 4 SHL

12.06.2012 Linux für Kleinunternehmer 16 SHL

13.06.2012 Erfolgreich verkaufen im Außendienst 8 SHL

13.06.2012 Ausbilderanpassung 16 ARN

14.06.2012 Die steuerliche Betriebsprüfung 8 SHL

15.06.2012 Linux in heterogenen Netzen 36 SHL

16.06.2012 Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe 20 SHL

18.06.2012 Existenzgründerlehrgang - NL 24 ARN

18.06.2012 Facebook-Marketing – Ein Guide für die eigene Kampagne 8 SHL

19.06.2012 Existenzgründerlehrgang 24 SHL

21.06.2012 Pressearbeit für mittelständische Unternehmen: Tue Gutes und rede darüber – oder hat Ihr Unternehmen nichts zu sagen? 8 SHL

09.07.2012 Unterrichtung für Bewachungspersonal 40 SON

16.07.2012 Crashkurs Werbung und Marketing für Existenzgründer 6 SON

16.07.2012 Angebotsanfragen erfolgreich in Aufträge wandeln - E-Mail-Coaching 6

Weitere Lehrgangsangebote regionaler Anbieter, die auf IHK-Prüfungen vorbereiten, finden Sie unterwww.qualiservice-thueringen.de oder www.suhl.ihk.de.

Ihre Ansprechpartner im Bildungszentrum der IHK Südthüringen:

Suhl Katrin Pertig S 03681 362-427Suhl Beate Rammelt S 03681 362-429Suhl Sandro Schilling S 03681 362-426

Suhl Christine Zohles S 03681 362-425Sonneberg Heidi Leistner S 03675 7506-255Arnstadt Carmen Klotz S 03628 6130-516

Page 33: Südthüringische Wirtschaft - Ausgabe 5-2012

Südthüringische Wirtschaft 5/2012 31

BEKANNTMACHUNGEN DER IHK SÜDTHÜRINGEN

Die Amtszeit der 2007 gewählten Vollversammlung läuft aus. Die Vollver-sammlung der Industrie- und Handelskammer Südthüringen wird für eine fünfjährige Wahlperiode von 2013 bis 2017 neu gewählt. Die Wahl erfolgt aufgrund der Wahlordnung der Industrie- und Handelskammer Südthüringen (WO) vom 29.11.2011.

Die Vollversammlung hat zur Durchführung der IHK-Wahlen 2012 einen Wahl-ausschuss gewählt.

Dieser setzt sich wie folgt zusammen:

Herr Wolfgang Voigt, Wichtshausen - Vorsitzender Herr Klaus-Peter Riedel, Suhl - Mitglied Herr Rolf Wagner, Suhl - Mitglied

Die in der Wahlordnung vorgesehenen Bekanntmachungen erfolgen auf der Internetseite der IHK. Sie können zusätzlich in weiteren Medien veröffentlicht werden (§ 18 WO).

Die Internetseite der IHK ist unter www.suhl.ihk.de erreichbar. Zusätzlich wer-den Informationen zur Wahl in der Kammerzeitschrift „Südthüringische Wirt-schaft“ veröffentlicht.

Erste Wahlbekanntmachung – Wahlaufruf –zur Wahl der Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Südthürin-gen 2012

Gemäß §§ 8 ff. WO der Industrie- und Handelskammer Südthüringen wird Fol-gendes bekannt gemacht:

A. Auslegen der Wählerlisten1. Die Wählerlisten können von den Wahlberechtigten oder ihren Bevollmächtigten

von Mittwoch, 16.05.2012 bis Dienstag, 29.05.2012

jeweils in der Zeit von

Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr in der

IHK-Hauptgeschäftsstelle, Hauptstr. 33, 98529 Suhl-Mäbendorf, Telefon: 03681 362-0;

IHK-Niederlassung Sonneberg, Gustav-König-Str. 27, Telefon: 03675 7506-0;

IHK-Niederlassung Arnstadt, Krappgartenstr. 37 - 41, Telefon: 03628 6130-0;

beschränkt auf ihre Wahlgruppe und ihren Wahlbezirk eingesehen werden.

Anträge auf Aufnahme in eine Wahlgruppe bzw. einen Wahlbezirk oder auf Zuordnung zu einer anderen Wahlgruppe oder einen anderen Wahlbezirk sowie Einsprüche gegen die Zuordnung zu einer Wahlgruppe können

von Mittwoch, 30.05.2012 bis Dienstag, 05.06.2012

schriftlich mit Begründung beim Wahlausschuss der IHK Südthüringen, Hauptstr. 33, 98529 Suhl-Mäbendorf eingereicht werden.

2. Wahlberechtigt sind nach § 3 der Wahlordnung die IHK-Zugehörigen. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal ausüben. Aus § 4 der Wahl-ordnung ergibt sich, von wem das Wahlrecht für den IHK-Zugehörigen aus-geübt wird und in welchen Fällen das Wahlrecht von IHK-Zugehörigen ruht.

3. Der Wahlausschuss stellt nach Erledigung aller Einsprüche und Anträge die Ordnungsmäßigkeit der Wählerlisten fest.

Zur Einreichung von Wahlbewerbungen und zur Ausübung des Wahlrechts sind nur solche IHK-Zugehörige berechtigt, die in den vom Wahlausschuss festgestellten Wählerlisten eingetragen sind oder nachweisen, dass ihr Wahlrecht erst nach Ablauf der Frist nach § 9 Abs. 4 WO entstanden ist (§ 9 Abs. 5 WO).

B. Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge1. Die wahlberechtigten IHK-Zugehörigen werden hiermit aufgefordert, in der Zeit

von Mittwoch, 06.06.2012 bis Dienstag, 03.07.2012

Wahlvorschläge für die jeweilige Wahlgruppe ihres Wahlbezirkes unter der Anschrift

Wahlausschuss IHK Südthüringen Hauptstraße 33 98529 Suhl-Mäbendorf

einzureichen. Bewerbererklärungen sind im Internet unter www.suhl.ihk.de abrufbar oder beim Wahlausschuss der IHK Südthüringen zu erhalten.

2. Die Bewerber müssen der Wahlgruppe und dem Wahlbezirk angehören, für die sie vorgeschlagen werden.

Die Wahlvorschläge sind mit Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf oder Stellung, Bezeichnung des IHK-zugehörigen Unternehmens und dessen Anschrift aufzuführen. Außerdem ist eine Erklärung jedes Bewerbers beizufügen, dass er zur Annahme der Wahl bereit ist und dass ihm keine Tatsachen bekannt sind, die seine Wählbarkeit nach der Wahlordnung aus-schließen, § 11 Abs. 2 WO.

3. Die Bewerber je Wahlbezirk und Wahlgruppe ergeben den Wahlvorschlag. Die Summe der Wahlvorschläge für eine Wahlgruppe bzw. einen Wahlbe-zirk ergibt die Kandidatenliste. Die Bewerber werden in der Kandidatenliste in der alphabetischen Reihenfolge ihrer ersten Familiennamen aufgeführt, bei Namensgleichheit entscheidet der Vorname. Jeder Wahlvorschlag soll min-destens einen Bewerber mehr enthalten, als in der Wahlgruppe des jeweili-gen Wahlbezirks zu wählen sind.

4. Wählbar zu Mitgliedern der Vollversammlung sind natürliche Personen, die am letzten Tag der Wahlfrist volljährig sind, das IHK-Wahlrecht auszuüben berech-tigt sind und entweder selbst IHK-Zugehörige sind oder allein oder zusammen mit anderen zur gesetzlichen Vertretung einer IHK-zugehörigen juristischen Person, Handelsgesellschaft oder nichtrechtsfähigen Personenmehrheit befugt sind. Wählbar sind auch die in das Handelsregister eingetragenen Prokuristen und besonders bestellte Bevollmächtigte von IHK-Zugehörigen (§ 5 Abs. 1 WO).

Jeder IHK-Zugehörige kann nur mit einem Mitglied in der Vollversammlung vertreten sein. Nicht wählbar ist, wer die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, nicht besitzt.

Wahl zur Vollversammlung der IHK Südthüringen

Page 34: Südthüringische Wirtschaft - Ausgabe 5-2012

Südthüringische Wirtschaft 5/201232

5. Wahlbewerbungen sind u. a. ungültig, wenn sie nicht fristgerecht eingereicht worden sind oder wenn sie unvollständig eingereicht und die Beseitigung der Mängel nicht fristgerecht erfolgt (§ 11 Abs. 3 und Abs. 4 WO).

6. Die IHK-Zugehörigen wählen in ihrer Wahlgruppe und ihrem Wahlbezirk jeweils die folgende Anzahl von Mitgliedern der Vollversammlung. Insgesamt werden 48 Mitglieder der Vollversammlung gewählt.

Wahlgruppe I – Industrie und Bau

Wahlbezirk 1 Landkreis Schmalkalden-Meiningen 5 Mitglieder Wahlbezirk 2 Ilm-Kreis 6 Mitglieder Wahlbezirk 3 Landkreis Hildburghausen 2 Mitglieder Wahlbezirk 4 Landkreis Sonneberg 3 Mitglieder Wahlbezirk 5 kreisfreie Stadt Suhl 1 Mitglied

Wahlgruppe II – Energie- und Wasserwirtschaft, Bergbau, Land- und Forstwirtschaft

Wahlbezirk 1 Landkreis Schmalkalden-Meiningen 1 Mitglied Wahlbezirk 2 Ilm-Kreis 1 Mitglied Wahlbezirk 3 Landkreis Hildburghausen, Landkreis Sonneberg, kreisfreie Stadt Suhl 1 Mitglied

Wahlgruppe III – Großhandel, Einzelhandel und Handelsvermittler

Wahlbezirk 1 Landkreis Schmalkalden-Meiningen 3 Mitglieder Wahlbezirk 2 Ilm-Kreis 2 Mitglieder Wahlbezirk 3 Landkreis Hildburghausen 1 Mitglied Wahlbezirk 4 Landkreis Sonneberg 1 Mitglied Wahlbezirk 5 kreisfreie Stadt Suhl 1 Mitglied

Wahlgruppe IV – Verkehr, Lagerei, Information und Kommunikation

Wahlbezirk 1 Landkreis Schmalkalden-Meiningen 1 Mitglied Wahlbezirk 2 Ilm-Kreis 1 Mitglied Wahlbezirk 3 Landkreis Hildburghausen, Landkreis Sonneberg, kreisfreie Stadt Suhl 1 Mitglied

Wahlgruppe V – Gastgewerbe, Erbringung von sonstigen wirtschaft- lichen Dienstleistungen

Wahlbezirk 1 Landkreis Schmalkalden-Meiningen 1 Mitglied Wahlbezirk 2 Ilm-Kreis 1 Mitglied Wahlbezirk 3 Landkreis Hildburghausen 1 Mitglied Wahlbezirk 4 Landkreis Sonneberg 1 Mitglied Wahlbezirk 5 kreisfreie Stadt Suhl 1 Mitglied

Wahlgruppe VI – Banken, Versicherungen sowie Grundstücks- und Wohnungswesen

Wahlbezirk 1 Landkreis Schmalkalden-Meiningen 1 Mitglied Wahlbezirk 2 Ilm-Kreis 1 Mitglied Wahlbezirk 3 Landkreis Hildburghausen, Landkreis Sonneberg, kreisfreie Stadt Suhl 2 Mitglieder

Wahlgruppe VII – sonstige Dienstleistungen

Wahlbezirk 1 Landkreis Schmalkalden-Meiningen 3 Mitglieder Wahlbezirk 2 Ilm-Kreis 2 Mitglieder Wahlbezirk 3 Landkreis Hildburghausen 1 Mitglied Wahlbezirk 4 Landkreis Sonneberg 1 Mitglied Wahlbezirk 5 kreisfreie Stadt Suhl 1 Mitglied

C. Veröffentlichung der KandidatenlistenDer Wahlausschuss entscheidet über die Gültigkeit der eingegangenen Wahl-bewerbungen, erstellt die Kandidatenlisten je Wahlgruppe und Wahlbezirk und macht diese am 06.09.2012 auf der Internetseite der IHK unter www.suhl.ihk.de bekannt (2. Wahlbekanntmachung).

D. Durchführung der Wahl1. Die Wahl erfolgt schriftlich als Briefwahl (§ 12 WO).

2. Die den Wahlberechtigten zugesandten Wahlunterlagen (Wahlumschlag mit Stimmzettel, Wahlschein) sind im Rücksendeumschlag an den Wahlaus-schuss in der Zeit

von Samstag, 29.09.2012 bis Freitag, 26.10.2012, 14:00 Uhr

zu senden (Posteingang beim Wahlausschuss).

3. Der Wahlberechtigte kennzeichnet die von ihm gewählten Bewerber durch Ankreuzen. Er darf höchstens so viele Bewerber ankreuzen, wie in der Wahl-gruppe und im Wahlbezirk zu wählen sind.

Ungültig sind Stimmzettel,

• die Zusätze, Streichungen oder Vorbehalte aufweisen; • die die Absicht des Wählers nicht klar erkennen lassen; • auf denen mehr Bewerber angekreuzt sind, als in der Wahlgruppe und dem

Wahlbezirk zu wählen sind; • die nicht in einem verschlossenen Umschlag eingehen.

Sind in einem Umschlag mehrere Stimmzettel enthalten, ist er als ein Stimm-zettel zu werten, wenn die Kennzeichnung gleichlautend oder nur einer von ihnen gekennzeichnet ist, andernfalls sind sie sämtlich ungültig.

Rücksendumschläge, die lediglich den Wahlumschlag, nicht jedoch den Wahl-schein enthalten, werden zurückgewiesen. Das gilt auch, falls der Wahlschein im Wahlumschlag versendet wurde oder nicht vollständig ausgefüllt ist.

4. Gewählt sind in den einzelnen Wahlgruppen und Wahlbezirken diejenigen Bewerber, welche die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleich-heit entscheidet das Los, welches ein Mitglied des Wahlausschusses zieht, das gleiche gilt für die Festlegung der Nachfolgemitglieder.

E. Geschäftsstelle des Wahlausschusses

Die Geschäftsstelle des Wahlausschusses befindet sich in der

Hauptgeschäftsstelle der Industrie- und Handelskammer Südthüringen, Hauptstraße 33, 98529 Suhl-Mäbendorf,

Telefon: 03681 362-412 Telefax: 03681 362-300.

Suhl, 29. März 2012

gez. Wolfgang VoigtVorsitzender desWahlausschusses

BEKANNTMACHUNGEN DER IHK SÜDTHÜRINGEN

Page 35: Südthüringische Wirtschaft - Ausgabe 5-2012

Südthüringische Wirtschaft 5/2012 33

RECHT | FAIR PLAY

Herausgeber:

Industrie- und HandelskammerSüdthüringen, Hauptstraße 33, 98529 Suhl-MäbendorfTelefon: 03681 362-0Telefax: 03681 362-100Internet: http://www.suhl.ihk.deE-Mail: [email protected]

Druckauflage: 12 500 Exemplare(IVW 2. Quartal 2011)

Erscheinungsweise: Neunmal jährlich

Herausgabedatum: 07.05.2012

Redaktion:

Dipl.-Ök.-Päd. Birgit Hartwig(verantwortlich)E-Mail: [email protected]

Titelbild:Foto: © Arto - Fotolia.comCollage: IHK Südthüringen

Verlag:

VHI Verlagsgesellschaft für Handel und Industrie,Zweigniederlassung der Robert Krick Verlag GmbH + Co. KGMainparkring 4, 97246 Eibelstadt

Anzeigenverwaltung:

Gudrun Müller, Tel. 09303 [email protected]

Anzeigenschluss:

Am 10. des VormonatsEs gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 23 vom 1. Januar 2012

Druck:

GD Gotha Druck und Verpackung GmbH & Co. KGGutenbergstraße 3, 99869 Wechmar

Mit Namen oder Signum gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der IHK Südthüringen wieder.

„Südthüringische Wirtschaft" ist das offizielle Mitteilungsblatt der IHK Südthüringen. Der Bezug der IHK-Zeitschrift erfolgt im Rahmen der grundsätzlichen Beitrags-pflicht als Mitglied der IHK.

Haftung und Urheberrecht:

Der Inhalt dieses Heftes wurde sorgfältig erarbeitet. Herausgeber, Redaktion, Autoren und Verlag übernehmen dennoch keine Haftung für die Richtigkeit von An-gaben und Hinweisen sowie für mögliche Druckfehler.

Nachdruck nur mit Genehmigung und Quellenangabe.

Südthüringische Wirtschaft

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Diebstahl von 7.100 Euro zerstört das Vertrauens-verhältnis nachhaltig

Wer sich an den Bareinnahmen sei-nes Arbeitgebers bedient, darf auch ohne vorherige Abmahnung fristlos entlassen werden. Das hat das Lan-desarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz entschieden. Das LAG wies mit seinem Urteil die Kündigungsschutz-klage einer Angestellten ab. Die Klägerin war in einem Speditions-unternehmen unter anderem für die Bareinnahmen der betriebseigenen Tankstelle verantwortlich. Nach den

Feststellungen des Gerichts hatte sie insgesamt 7.100 Euro in die eigene Tasche gesteckt. Der Arbeitgeber kündigte ihr daraufhin fristlos. Das LAG gab ihm Recht. Zwar sieht das Bundesarbeitsgericht (BAG) die vor-herige Abmahnung im Vergleich zur fristlosen Kündigung als das mildere und damit verhältnismäßigere Mit-tel an. So hatte das BAG in der so genannten Emmely-Entscheidung im Juni 2010 die Kündigung einer Mitarbeiterin, die zwei Pfandbons im Gesamtwert von 1,30 Euro an sich genommen hatte, mit Hinweis auf die fehlende Abmahnung für unwirksam

erklärt. Die Richter betonen nun, bei schwerwiegenden Verstößen müsse der Arbeitgeber auch weiterhin keine vorherige Abmahnung aussprechen. Denn es dürfe unterstellt werden, dass das Vertrauensverhältnis selbst dann auf Dauer zerstört sei, wenn sich der Mitarbeiter künftig korrekt verhalten werde.LAG Rheinland-Pfalz – 11 611/11

Ihr Ansprechpartner:

Holger FischerS 03681 362-114Y [email protected]

Interessantes aus der Rechtsprechung

Erfinderberatung in der IHK SüdthüringenDie IHK Südthüringen führt monat-lich eine Sprechstunde zu Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes durch. Hier erhalten interessierte IHK-Mitglieder eine kostenlose Erstbe-ratung zu Fragen in Verbindung mit Marken, Patenten, Gebrauchs- und Geschmacksmustern, zum Verfahren und zu Kosten einschließlich Förder-möglichkeiten. Die Termine werden auch auf der Internetseite der IHK Südthüringen unter www.suhl.ihk.de rechtzeitig bekannt gegeben. Im IHK-Bezirk ansässige Anwälte stellen sich dankenswerterweise für diese Tätig-keit zur Verfügung. Die Anmeldung zu den einzelnen Beratungsterminen ist erforderlich.

Ihr Ansprechpartner in der IHK Südthüringen:

Kerstin KrügerS 03681 362-321Y [email protected]

Die Termine für 2012 sind wie folgt geplant:

16.05.2012 Rechtsanwalt Dr. Frank Weihrauch14.06.2012 Patentanwalt Dr. Hans-Dieter Schmalz 23.08.2012 Patentanwalt Dr. Hans-Dieter Schmalz13.09.2012 Rechtsanwalt Dr. Frank Weihrauch18.10.2012 Patentanwalt Dr. Hans-Dieter Schmalz15.11.2012 Rechtsanwalt Dr. Frank Weihrauch13.12.2012 Patentanwalt Dr. Hans-Dieter Schmalz

Page 36: Südthüringische Wirtschaft - Ausgabe 5-2012

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