Thesen zu notwendigen Rahmenbedingungen (1)

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Abfallvermeidende und recyclinggerechte Konstruktion Fachgespräch zur Ökodesign-Richtlinie, UBA, Berlin, 2. März 2010 Anforderungen an Produktgestaltung, Informationsflüsse und steuernde Instrumente aus Sicht des Produkt- und Komponentenrecycling Horst Bröhl-Kerner Recyclingzentrum Frankfurt ein Betrieb der Werkstatt Frankfurt e.V.

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Abfallvermeidende und recyclinggerechte KonstruktionFachgespräch zur Ökodesign-Richtlinie, UBA, Berlin, 2. März 2010

Anforderungen an Produktgestaltung, Informationsflüsse und steuernde Instrumente

aus Sicht des Produkt- und Komponentenrecycling

Horst Bröhl-Kerner

Recyclingzentrum Frankfurtein Betrieb der Werkstatt Frankfurt e.V.

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Thesen zu notwendigen Rahmenbedingungen (1)

Wiederverwendung muss integraler Bestandteil des Sammel-und Verwertungssystems sein

• Alle gesammelten Geräte müssen auf Wiederverwendbarkeit geprüft werden.Diese Prüfung kann u.U. auf einen einfachen Ausschluss aufgrund von Geräteart oder -typ reduziert werden, aber sie muss Geräte-individuell erfolgen.

• Wiederverwendbare Geräte müssen so früh wie möglich aus dem Abfallstrom aussortiert werden.Je früher die Aussortierung erfolgt, desto leichter können Beschädigungen vermieden und der Gebrauchswert der Geräte erhalten werden.

• Soweit keine vorherige Aussortierung erfolgt, muss eine Prüfungin der Erstbehandlungsanlage erfolgen.

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Bewertung und Auswahl der Geräte zur Wiederverwendungmüssen qualifiziert erfolgen

• Die Einschätzung des Geräts durch den Letztbesitzer kann hilfreich sein, genügt aber nicht.Aussagen über Geräte-Zustand und –Geschichte können Wiederverwendung erleichtern, sind aber bestenfalls ein Teil der zu berücksichtigenden Kriterien.

• Wiederverwendung muss nach objektiven Kriterien erfolgen.Eine Reihe von Kriterien müssen erfüllt sein, um Geräte für die Wiederverwendung zu qualifizieren.

• Wiederverwendung kann lokalen Besonderheiten unterliegen.Besondere lokale Bedingungen können die Wiederverwendbarkeit von bestimmten Geräten bedingen oder ausschließen.

• Wiederverwendung von Bauteilen unterliegt speziellen Bedingungen.

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Wiederverwendung als Abfallvermeidung kann kommunale Aufgabe sein,(Vorbereitung zur) Wiederverwendung als Verwertungsmaßnahme mussvon den Herstellern finanziert werden

• Abfallvermeidung bedeutet, den Besitzer eines Geräts durch Information, alternative Angebote o.ä. von der Entledigung des Gerätes als Abfall(die sonst erfolgen würde) abzuhalten.Wenn eine Kommune z.B. über alternative Abgabemöglichkeiten informiert, die u.U. zur Wiederverwendung führt, ist dies eine Maßnahme zur Abfallvermeidung und über Gebühren finanzierbar.

• Gebrauchtwarenhandel ist keine Wiederverwendung.Wer ein Gerät verkauft, will sich dessen nicht als Abfall entledigen.

• (Vorbereitung zur) Wiederverwendung ist eine Verwertungsmaßnahme.Werden Geräte aus dem Abfallstrom wiederverwendet, so werden damit Verwertungspflichten gem. § 11 (1) ElektroG erfüllt. Wollen Hersteller diese Pflicht durch Dritte erledigen lassen, haben sie die Kosten für die Einrichtung der dafür notwendigen Infrastruktur zu tragen.

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Anforderungen an die Produktgestaltung: Das österreichische Nachhaltigkeitssiegel (www.on-norm.at)

Die Qualitätskriterien, die zur Auszeichnung mit dem Nachhaltigkeitssiegel zu erfüllen sind, sollen die Langlebigkeit der Geräte sowie deren gute Zerlegbarkeit und Reparierbarkeit garantieren.Geräte, die die Auszeichnung beantragen, werden auf insgesamt 39 Kriterien überprüft, die in der ON-Regel 192102 festgehalten sind.

Beispiel: Kriterien für die Konstruktion

2 Verbindungen, die im Reparaturfall zu öffnen sind, müssen ohne Zerstörung des Gehäuses zu lösen sein. Damit wird die Zugänglichkeit sichergestellt.

5 Wesentliche Teile eines Produktes sollen ohne Spezialwerkzeug in Einzelteile zerlegt werden können. In der Praxis heißt das, handelsübliche Schrauben einzusetzen.

Beispiel: Kriterien für die Servicedokumentation

3 Die Anleitung zur Rückstellung der angezeigten Fehlercodes muss für alle Reparaturbetriebe zugänglich sein.

11 Alle Handlungen, mit denen man zeitlich optimiert alle Gerätefunktionen testet, müssen für alle Reparaturbetriebe (nicht nur Vertragswerkstätten) zugänglich beschrieben sein.

Quelle: Nachhaltigkeitssiegel für gut reparierbare Produkte. Berichte aus Energie- und Umweltforschung 21/2008, Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, Wien

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Kriterien für die Auswahl wiederverwendbarer Geräte

Betriebliche Kriterien (abhängig von Geschäftsmodell, Leistungsfähigkeit etc.)

• Geräteart• Zustand• Absatzmöglichkeit

Qualitätskriterien (Betriebs-unabhängig)

• Alter / Lebenserwartung• Marke (als Synonym für Zuverlässigkeit, Kontinuität, Ersatzteilverfügbarkeit)

• Funktionsumfang• Ökologische Kriterien

(Energieverbrauch, Wasserverbrauch, Schadstoffgehalt, Strahlenbelastung, ... )

• Soziale Kriterien(Bedienbarkeit, Nutzbarkeit, ... )

(aus: Projekt Second Life – vorläufige Arbeitsergebnisse)

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Qualitätsanforderungen

Nachhaltige Wiederverwendungspraxis erfordert, dass die Wiederverwendung von Geräten ökologisch, ökonomisch und sozial vorteilhaft ist.

Daher sollten• die zu erwartenden Restlebensdauern abschätzbar sein

• Geräte in ihrer Restlebensdauer zusätzlich nicht mehr Energie verbrauchen / Treibhausgase emittieren, als durch den Verzicht auf eine Neuproduktion eingespart werden

• Benutzer für zusätzliche Betriebskosten nicht mehr ausgeben, als sie durch den günstigeren Preis einsparen

(aus: Projekt Second Life – vorläufige Arbeitsergebnisse)

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Informationsbedarfzur Beurteilung der Kriterien bei der Auswahl von GerätenAlter kalendarisch: identifizierbares Produktionsdatum

technisch: erkennbare Gebrauchsdauer (Zähler etc.)Lebenserwartung Identifikation bestimmender Faktoren (Verschleißteile etc.)Marke Identifizierbarkeit des Herstellers, Zugang zu InformationenFunktionsumfang NachrüstbarkeitEnergieverbrauch Veränderung durch Alterung, KompensationsmöglichkeitenWasserverbrauch dto.Strahlenbelastung dto.Schadstoffgehalt Verfügbarkeit der Materialbilanz, Kennzeichnung schad-

stoffhaltiger Komponenten, AustauschbarkeitBedienbarkeit Verfügbarkeit von Bedienungsanleitungen etc.Nutzbarkeit ?

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Informationsbedarfbei der Vorbereitung von Geräten zur WiederverwendungDiagnose: Verfügbarkeit spezifischer ToolsReparatur: Verfügbarkeit von Schaltplänen etc.Nach- u. Aufrüstung: Informationen zur Kompatibilität

§ 13 (6) ElektroG:

Jeder Hersteller hat den Wiederverwendungseinrichtungen, Behandlungsanlagen und Anlagen zur stofflichen Verwertung Informationen über die Wiederverwendung und Behandlung für jeden in Verkehr gebrachten Typ neuer Elektro- und Elektronikgeräte innerhalb eines Jahres nach dem Inverkehrbringen des jeweiligen Gerätes in Form von Handbüchern oder in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen. ...

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Informationsbedarfbei der Nutzung gebrauchter ErsatzteileAlter kalendarisch: identifizierbares Produktionsdatum

technisch: erkennbare Gebrauchsdauer (Zähler etc.)Lebenserwartung Identifikation bestimmender Faktoren (Verschleißteile etc.)Marke Identifizierbarkeit des Herstellers, Zugang zu InformationenFunktion Zuordnung zu GerätenSchadstoffgehalt Verfügbarkeit der Materialbilanz

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Fazit:

Wiederverwendung von Elektro(nik)-Altgeräten kann nachhaltig betrieben werden, wenn

• Der Gesetzgeber die beschlossenen Grundsätze ernst nimmt und die notwendigen Rahmenbedingungen schafft

• Ökonomische, ökologische und soziale Kriterien bei Geräteauswahl, -instandsetzung und -verkauf beachtet werden

• Hersteller die Wiederverwendung durch geeignete konstruktive Maßnahmen, aber insbesondere durch Bereitstellung von Informationen fördern

Danke für Ihre Aufmerksamkeit !

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Kontakt:

Martin KochBundesarbeitsgemeinschaft

Arbeit e.V.Brunnenstr. 181, 10119 BerlinTel.: 030-28 30 58 12E-Mail: [email protected]

Maria ElanderDeutsche Umwelthilfe e.V.Hackescher Markt 4, 10178

BerlinTel.: 030-24 00 867-41,E-Mail: [email protected]

Im Internet: http://www.duh.de/wiederverwendung.html(Demnächst auch mit eigener Website)

Second Life – Wiederverwendung

gebrauchter Elektro- und Elektronikgeräte

Das Projekt:

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