Vergaberecht und Rückforderung von Fördermitteln
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Rückforderung von Fördermitteln
Stolperstein Vergaberecht
24. April 2014
Dr. Karsten Lisch
Osborne Clarke, Köln
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Der Weg vom Zuwendungsbescheid
in die Vergabepflicht
Beispiel: Förderung eines Technologie-Projektes, Zuwendungsempfänger plant die Beauftragung
eines Dritten mit der Erbringung von Teil-Leistungen, Auftragswert: ca. EUR 70.000,00.
Die VOL/A sieht ein formales Vergabeverfahren vor
Diese verweisen in Ziff. 3.1.2 auf die VOL/A, 1. Abschnitt
Förderbescheid…
Enthält sog. Nebenbestimmungen, z.B. "ANBest – P"
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Umfang der Pflichten
am Beispiel der "AnBest – P"
• Auftragswerte bis EUR 50.000,00 zzgl. USt. (jährlich): Geringe Anforderungen
• In der Regel Einholung von mindestens drei Angeboten
• Entscheidung unter dem Gesichtspunkt der wirtschaftlichen und sparsamen
Mittelverwendung
• Auftragswerte über EUR 50.000,00: Durchführung eines formalen Vergabeverfahrens nach der
VOL/A, 1. Abschnitt.
• Bekanntmachung des Auftrags in einer Weise, die hinreichend Transparenz im Markt
schafft
• Mitteilung der Zuschlagskriterien an die Bieter
• Vergabeunterlagen, die eine seriöse Angebotskalkulation ermöglichen
• In der Regel: Keine Verhandlungen über die Angebote (!)
• Entscheidung auf Basis der bekannt gemachten Kriterien
• Erstellung einer Dokumentation über den gesamten Verfahrensablauf
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Verfahrensweisen (1)
Gesetzlicher Normalfall: Öffentliche Ausschreibung
Private & Confidential
Angebots
prüfung
Angebots
abgabe
Angebots
phase
Bekannt-
machungZuschlag
Fertigstel-
lung Doku-
mentation
Entwurf
Vergabe-
unterlagen
Grundent-
scheidun-
gen
Ggfs.
Markter-
kundung
Bedarfs-
ermittlng.
1. Vorbereitung
2. Durchführung
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Verfahrensweisen (2)
Ausnahme: Freihändige Vergabe
Private & Confidential
Fertigstel-
lung Doku-
mentation
Entwurf
Vergabe-
unterlagen
Grundent-
scheidun-
gen
Ggfs.
Markter-
kundung
Bedarfs-
ermittlng.
1. Vorbereitung
2. Durchführung
ZuschlagVerhandlun
genAngebots
abgabe
Angebots
phase
Aufford.
Angebots-
abgabe
Angebots
abgabe
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Rechtsfolgen bei Verstoß gegen vergaberechtliche
Bindungen
• (Teil-) Widerruf des Förderbescheides und Rückzahlung
• In der Regel Ermessen des Zuwendungsgebers ("kann"); Rückforderung kann sich z.B.
an der Schwere des Verstoßes orientieren.
• Zuwendungsgeber kann sein Ermessen in Verwaltungsvorschriften selbst binden; es ist
möglich, das so aus dem "Kann" ein "Muss" wird.
• Bei erfolgtem Widerruf u.U. zusätzlich möglich: Strafbarkeit wegen Untreue gemäß § 266 StGB
(in der Praxis sehr selten)
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Die gute Nachricht zum Schluss
Kein Rechtsschutz seitens der Bieter möglich!
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Dr. Karsten Lisch
Rechtsanwalt
+49 (0) 221 5108 4090
+49 (0) 221 5108 4091