Die Prüfstelle - Ausgabe 7/2012

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Prüfstelle Die für Brandschutztechnik Feuerwehr Die Österreichische Nachrichten der Prüfstelle des Östereichischen Bundesfeuerwehrverbandes AUSGABE 7/2012 Neuerungen bei den Technischen Richtlinien Vorbeugender Brandschutz TRVB 128 NEU im Heft 9/2012 Für den Inhalt dieses Heftes verantwortlich: Prüfstelle für Brandschutztechnik des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes GesmbH Foto: Brandschutztechnik BST GmbH

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Neuerungen bei den Technischen Richtlinien Vorbeugender Brandschutz TRVB 128 NEU

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PrüfstelleDie

für BrandschutztechnikFeuerwehrDie Österreichische

Nachrichten der Prüfstelle des Östereichischen Bundesfeuerwehrverbandes AUSGABE 7/2012

Neuerungen bei den Technischen Richtlinien Vorbeugender Brandschutz

TRVB 128 NEU

im Heft 9/2012

Für den Inhalt dieses Heftes verantwortlich: Prüfstelle für Brandschutztechnik des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes GesmbH

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Tel 05223-41 411

Fax 05223-46 411

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WANDHYDRANTEN UND

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kompakte Systemtrenner und Vorlagebehälter gemäß TRVB 128

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Neuauflage der TRVB 128 S: Ortsfeste Löschwasseranlagen nass und trockenLöschwasseranlagen reduzieren den Zeitbedarf vom Eintreffen der Feuerwehr beim Brandobjekt bis zum Beginn der wirksamen Löschmaßnahmen erheblich. Durch das vorhandene Löschwasserlei-tungssystem muss ein Großteil der sonst notwendigen Schlauchleitungen nicht vorgetragen werden. Besonders bei komplexen Gebäuden ist eine Löschwasseranlage unverzichtbar, da die Entfernungen von einem Gebäudezugang mit einem Fahrzeugaufstellplatz weit mehr als 100 m betragen können. Nasse Löschwasseranlagen können für die Erste und Erweiterte Löschhilfe eingesetzt werden.

Ing. Martin Mittnecker

Die Ausgabe der TRVB 128 S (Ausgabe 2012) ist eine Neu-ausarbeitung der Anforderungen an ortsfeste Löschanla-gen nass und trocken.

FolgenDe AusFührungsvAriAnten wurDen vorgesehen:Ausführung 0 trockene Löschwasseranlage mit Schlauch-

anschlüssen (für die Feuerwehr)Ausführung 1a nasse Löschwasseranlage mit Wandhydran-

ten (60 l/min. Systemleistung) ausgestattet mit formstabilem D-Druckschlauch (keine Anschlussmöglichkeit, C-Festkupplung für die Feuerwehr)

Ausführung 1b Kombination aus nasser Löschwasseranlage mit Wandhydranten ausgestattet mit form-stabilem D-Druckschlauch (Ausführung 1a) und trockener Löschwasseranlage (Ausfüh-rung 0)

Ausführung 2a nasse Löschwasseranlage mit Wandhydran-ten ausgestattet mit formstabilem D-Druck-schlauch mit Anschluss (C-Festkupplung) für die Feuerwehr (300 l/min. Systemleitung, keine gleichzeitige Verwendung mehrerer Wandhydranten, für Gebäude mit einer zel-lenartigen Struktur, wie Büros, Krankenan-stalten, Pflegeheime, Beherbergungsbe-triebe, Wohngebäude)

Ausführung 2b nasse Löschwasseranlage mit Wandhydran-ten ausgestattet mit formstabilem D-Druck-schlauch mit Anschluss (C-Festkupplung) für die Feuerwehr (600 l/min. Systemleitung, gleichzeitige Verwendung von zwei Wandhy-dranten, für Gebäude mit einer hallenartiger Struktur, wie Betriebsgebäude, Einkaufszen-trum)

Ausführung 3 nasse Löschwasseranlage mit Wandhydran-ten, ausgestattet mit faltbaren C-Druck-schläuchen

erForDernisse nAch oiBIm Österreichischen Baurecht ist durch die OIB Richtlinien (gül-tig in Vorarlberg, Tirol, Steiermark, Wien und Burgenland; in Vor-bereitung in Kärnten und Oberösterreich) das Erfordernis von Wandhydranten angeführt bzw. kann aus folgenden Punkten ab-geleitet werden.

oiB rl 2 - BrAnDschutz• Punkt 3.10.2 – Erste und Erweiterte Löschhilfe

„In Gebäuden der Gebäudeklasse 5 mit mehr als sechs oberir-dischen Geschoßen müssen in jedem Geschoß Wandhydranten mit formbeständigem D-Schlauch und geeigneter Anschluss-möglichkeit für die Feuerwehr zur Brandbekämpfung vorhan-den sein. Abweichend davon genügt bei Gebäuden, die aus-schließlich Wohnzwecken dienen, eine trockene Löschleitung mit geeigneter Anschlussmöglichkeit für die Feuerwehr zur Brandbekämpfung in jedem Geschoß.“

• Punkt 6.1 – Zugänglichkeit für die Feuerwehr„ .... Bei Gebäuden, bei denen die Zugänglichkeit für die Feuer-wehr zur Brandbekämpfung nicht ausreichend gegeben ist, kön-nen zusätzliche brandschutztechnische Maßnahmen erforder-lich werden.“

• Punkt 7.3.11 – Beherbergungsstätten, Studentenheime sowie andere Gebäude mit vergleichbarer Nutzung„In Beherbergungsstätten mit mehr als 100 Gästebetten müssen in jedem Geschoß Wandhydranten mit formbeständigem D-Schlauch und geeigneter Anschlussmöglichkeit für die Feuer-wehr zur Brandbekämpfung vorhanden sein.“

• Punkt 7.4.3 – Verkaufsstätten „ .... das Erfordernis von Geräten der Erweiterten Löschhilfe im Einvernehmen mit der Feuerwehr unter Berücksichtigung der

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Brandlasten sowie der technischen Brandschutzeinrichtungen festzulegen und bereitzustellen.“

oiB rl 2.1 – BrAnDschutz Bei BetrieBs-BAuten• Punkt 3.11.1 – Sonstige Brandschutz-

maßnahmen „Abhängig von der Art bzw. Nutzung des Betriebes müssen in Betriebsbauten geeig-nete Mittel der Ersten Löschhilfe und in Produktions- oder Lagerräumen mit einer Netto-Grundfläche je Geschoß von mehr als 1.800 m² Wandhydranten in ausrei-chender Zahl vorhanden sowie gut sicht-bar und leicht zugänglich angeordnet sein.“

oiB rl 2.2 – BrAnDschutz Bei gArA-gen, üBerDAchten stellPlätzen unD PArkDecks• Punkt 5.8.2 – Erste und Erweiterte Lösch-

hilfe „Für die Erweiterte Löschhilfe müssen

(a) in Garagen mit einer Nutzfläche von mehr als 1.600 m²,

(b) in Garagen mit mehr als zwei unterirdischen sowie (c) in Garagen mit mehr als drei ober-

irdischen GeschoßenWandhydranten mit formbeständi-gem D-Schlauch und geeigneter An-schlussmöglichkeit für die Feuer-

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wehr zur Brandbekämpfung vorhanden sein und so verteilt wer-den, dass jede Stelle der Garage mit Löschwasser erreicht wird.“

• Tabelle 3 – Anforderungen an Parkdecks, Zeile 10 – Erste und Erweiterte Lösch-hilfe „ .... mehr als 3 Stellplatzebenen: tro-ckene Steigleitungen im Bereich der Zu-gänge zu den Stellplatzebenen“

oiB rl 2.3 – BrAnDschutz Bei geBäu-Den mit einem FluchtniveAu von mehr Als 22 m• Pkt 2.10.2 und 2.10.3 – Erste und Erwei-

terte Löschhilfe„Es müssen in jedem Geschoß Wandhy-dranten mit formbeständigem D-Schlauch und zusätzlicher geeigneter Anschlussmöglichkeit für die Feuerwehr zur Brandbekämpfung vorhanden sein. Die Anzahl und Anordnung der Wand-hydranten ist so festzulegen, dass mit dem formbeständigem D-Schlauch jeder Punkt eines Brandabschnittes erreicht werden kann, wobei jedenfalls in unmit-telbarer Nähe jedes Sicherheitstreppen-hauses ein Wandhydrant vorhanden sein muss. Abweichend von Punkt 2.10.2 ist in Ge-bäuden mit einem Fluchtniveau von nicht mehr als 32 m mit ausschließlicher Wohnnutzung die Errichtung einer tro-ckenen Steigleitung ausreichend.“ In der TRVB wurden auch die Anord-nung und die Einbaulage der Wandhyd-ranten genau festgelegt. Aufgrund der Bestimmungen der ÖNORM EN 671-1 darf die maximale Schlauchlänge nur 30 m betragen. Sonderausführungen Es wurden auch Sonderausführungen, wie die Schmalhydranten in den Ausfüh-rungen „SF“ Schlauchhaspel am Auszug (nur für Wartungszwecke ausziehbar) fix montiert und Ausführung „SD“ Schlauchhaspel am Auszug drehbar montiert, aufgenommen.Schmalhydranten haben in der Ansichts-fläche eine Breite von mindestens nur 240 mm und eine Höhe von mindestens 950 mm, dafür aber eine Tiefe von 700 mm. Die Ausführung „SF“ darf nur an-gewendet werden, wenn der Schlauch annähernd im rechten Winkel zur Has-pelachse abgezogen werden kann. Bei den Schaumhydranten wurden drei Ausführungsvarianten in die TRVB auf-genommen:

Schaumhydrant Ausführung „K“Enthält zusätzlich zum Strahlrohr eine

Schaumpistole mit mindestens 2 l Schaummittelbehälter, kann ergänzend zu den Wandhydranten, Ausführung 1a, 1b, 2a und 2b verwendet werden.

Schaumhydrant Ausführung „M“

Ist mit einem Injektionszumischer zwi-schen Ventil und Haspel sowie einem D-Schaumrohr oder einem Schaumaufsatz zum D-Hohlstahlrohr oder Kombi-schaumrohr, ausgestattet. Es werden

mindestens 20 l Schaummittel bevorra-tet, kann ergänzend zu den Wandhyd-ranten, Ausführung 1a, 1b, 2a und 2b ver-wendet werden.

Schaumhydrant Ausführung „G“ Ist mit einem Injektionszumischer zwi-

schen Ventil und Haspel (20 m C-Druck-schlauch faltbar) sowie einem C-Schaumrohr oder einem Schaumaufsatz zum C-Hohlstahlrohr oder Kombi-

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schaumrohr (S2 oder S4 bzw. M2 oder M4), ausgestattet. Es werden mindestens 40 l Schaummittel bevorratet, kann er-gänzend zu den Wandhydranten, Aus-führung 3 verwendet werden.

Der unmittelbare (direkte) Anschluss von Schaumhydranten an Trinkwasser-leitungssysteme ist nicht zulässig.

DetAils unD weitere neuerungenIn der TRVB werden detaillierte Anforde-rungen an Druckerhöhungsanlagen (Energieversorgung, Pumpenleistung, Vor-lagebehälter, Zwischenbehälter) Nass- Trocken-Anlagen, Rohr- und Systemtren-ner, Druckminderer, Steinfänger und die Sprinkleranlage (wenn sie die Löschwas-seranlage versorgt) gestellt.

Neu aufgenommen wurden Bestimmun-gen über eine Trinkwasserabschottung, um große Wasserverluste über das Trinkwas-sernetz im Brandfall zu verhindern.Bei der Dimensionierung der Löschwasser-anlagen wurde als Strahlrohr für die Feu-erwehr nicht mehr das C-Mehrzweck-strahlrohr angenommen, sondern ein C-Hohlstrahlrohr. Die Ausführungen 0, 1b, 2b und 3 erlauben die gleichzeitige Ver-wendung von 2 C-Hohlstrahlrohren. Die mögliche Verwendung von C-Hohlstrahl-rohren hatte auch zur Folge, dass der Min-destdruck am hydraulisch ungünstigst ge-legenen Wandhydranten auf 4 bar (0,4 MPa) erhöht. Um die Sicherheit der Ein-satzkräfte zu erhöhen, wurde prinzipiell bei Druckerhöhungsanlagen eine Redun-danz der Pumpen gefordert, wobei jedoch die Leistung je Pumpe nur 50% der System-leitung beträgt.Das Durchspülen der Löschwasseranla-gen durch andere Verbraucher (WC) führt zu keiner Verbesserung der Trinkwas-serhygiene. Trotz dieser Durchspülung muss man mit Stagnationswasser in der Löschwasseranlage rechnen. Das Durch-spülen hat sich sogar als eher negativ er-wiesen. Die se Durchspülung ist daher nicht mehr auszuführen. Bei der Planung von Löschwasseranlagen (ausgenommen Ausführung 0) sind daher die Bestimmun-gen der ÖNORM EN 1717 unter Berück-sichtigung der W 77 (ÖVGW Ausgabe 2012) anzuwenden.

5-jährige revision erForDerlichLöschwasseranlagen sind einer Abschluss-prüfung und einer Revision (5 Jahre) zu un-terziehen. Die Abschlussprüfungen und die Revisionen von Löscherwasseranlagen haben durch eine Person zu erfolgen, wel-che über die erforderliche Fachkenntnis, Prüfpraxis sowie die erforderlichen Mess-geräte verfügt.Die Abschlussprüfung des eigenen Gewer-kes ist nicht zulässig.Die erforderlichen Fachkenntnisse sind durch eine Prüfung bei der Anerkennungs-kommission des Österreichischen Bundes-feuerwehrverbandes und der österreichi-schen Brandverhütungsstellen nach- zuweisen.

eigenkontrolle unD DokumentAtionDurch den Betreiber sind Löschwasseran-lagen einer vierteljährlichen und einer jährlichen Prüfung zu unterziehen. Es ist ein Kontrollbuch zu führen.Löschwasseranlagen sind nach den Grund-sätzen der ÖNORM F 30 durch konzessio-nierte Unternehmen in Stand zu halten.

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Die Prüfstelle für Brandschutztechnik 7/2012 honeywell7

Überwachung und Steuerung von raumlufttechnischen AnlagenHoneywell Life Safety Austria und G&P AIR SYSTEMS haben in Zusammenarbeit die Überwachung und Ansteuerung von Brandschutzklappen und Brandrauchsteuerklappen revolutioniert.

Dabei werden moderne Brandmelde-anlagen mit dem Einsatz spezieller Feldbusmodule zur optimalen

Schaltzentrale für das Gewerk Raumlufttech-nik, welches bisher einer separaten Verkabe-lung, Zentrale und Visualisierung bedurfte. Durch diese Zusammenlegung können Er-richter und Endkunden viel Geld sparen. Und das Beste daran: Die Lösung entspricht nicht nur aktuellen Normen, sondern bringt neben der Kosteneinsparung auch ein erhöhtes Maß an Sicherheit. Schon immer war es notwen-dig Brandschutzklappen und Brandrauch-steuerklappen im Brandfall in die sichere Po-sition zu bringen. Daher war traditionell die

Brandmeldeanlage eines Gebäudes mit Steu-erkontakten an die raumlufttechnische Steu-erzentrale angeschlossen, sodass Alarme ei-nes Brandmelders die vordefinierten Klappen in die richtige Position bringen konnten. Da-bei wurden alle Klappen von einem separa-ten System inkl. eigener Verkabelung, Zent-rale und Visualisierung überwacht und angesteuert.Durch die Zusammenarbeit des Raumluft-Spezialisten G&P AIR SYSTEMS mit dem re-nommierten Hersteller Honeywell Life Safety wurden die Esser by Honeywell Brandmelde-anlagen so optimiert und weiterentwickelt, dass sie den Anforderungen einer solchen Überwachung und Steuerung gerecht wer-den. In aufwendigen Tests wurde sowohl die Brandbeständigkeit als auch die Funktiona-lität der weiterentwickelten Brandmeldean-lage gemäß ÖNORM F 3001, ÖNORM EN 1366-2 (ÖNORM H 6025) und gemäß ÖNORM EN 1366-10 (ÖNORM H 6029) posi-tiv geprüft. Damit wurde sowohl die Funkti-onalität bei erhöhter Raumtemperatur als auch jene unter Brandlast wie in der ÖNORM F 3001 gefordert nachgewiesen. Somit kön-nen Errichter und Endkunden nun ein und dasselbe System sowohl als Brandmeldean-

lage als auch als Überwachungs- und Steuer-anlage für raumlufttechnische Klappen ein-setzen. Dies spart Kosten bei der Installation und Instandhaltung. Bis zu 127 der neuen Busmodule von Esser by Honeywell, soge-nannte FCT-Koppler, können auf einer red-undanten Ringleitung installiert werden. Sollte irgendwo ein Kurzschluss oder Draht-bruch auftreten, können alle Module ohne Einschränkungen weiter arbeiten und der Leitungsfehler wird an der Brandfallsteuer-zentrale IQ8Control gemeldet. Die Module können einzeln konfiguriert werden, sodass Fail-Safe Positionen, z.B bei Ausfall der Stromversorgung der Klappe, sowie Laufzei-ten individuell an die jeweilige Klappe ange-passt werden können.

systemintegrAtion mit vielen vorteilenDas neue Ringbus-System von Esser by Ho-neywell bietet zahlreiche Vorteile:• Weltweit bewährte und zertifizierte Bus-

Technologie mit individuell abschaltba-ren und konfigurierbaren Modulen er-möglichen eine kurzschluss- und unterbrechungssichere Technologie und bieten somit ein Höchstmaß an Sicher-heit.

• Reduzierung der Brandlast in einem Ge-bäude durch Verringerung der Kabel-menge. Es ist nur mehr ein Buskabel für Datenverkehr der Brandmelde-, Klap-penüberwachungs- und Steueranlage und ein Spannungsversorgungskabel zur Energieversorgung der Klappenantriebs-motore notwendig.

• Kosten- und Platzeinsparungen, da Ka-beltrassen entfallen können und noch weniger Verrohrungen und Verkabelun-gen notwendig werden.

• Flexible Zuordnung von Brandschutz-klappen, Entrauchungsklappen und Steuer- bzw. Meldekontakten auf unter-schiedlichen bzw. geänderten Brandab-schnitten.

• Zertifiziert nach höchsten Standards im In- und Ausland.

• Jährliche Produktions und Qualtitäts-Audits durch unabhängige, akkreditierte Stellen.

zukunftsorientierte lösung: ein komplettsystem für Brandmeldung und Brandschutzklappen-steuerung/ -überwachung. www.hls-austria.at, www.gp-airsystems.com

status quo: getrennte systeme, doppelter kabelaufwand, eingeschränkte möglichkeiten.

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BrandschutzkonzeptEs bleibt immer noch die Hoffnung, von einem Brandfall nicht betroffen zu sein. Das ist eine Vari-ante. Die weitaus vernünftigere ist, Vorsorge zu treffen, um Personen, Sach- und Objektwerte zu schüt-zen und nichts und niemanden unnötig in Gefahr zu bringen. Ein erster Schritt ist die Erstellung ei-nes Brandschutzkonzeptes, in dem sämtliche Maßnahmen konzeptionell erfasst werden, um die Ziele für das angestrebte Schutzniveau zu erreichen.

Diese Schutzziele können selbst definiert werden. Auf jeden Fall sind folgende Schutzziele in den Bauordnungen definiert, deren Einhaltung somit zur gesetzlichen Verpflichtung wird:

Die Entstehung und Ausbreitung von Feuer und Rauch muss in-nerhalb des Bauwerks begrenzt werden.Die Ausbreitung von Feuer auf benachbarte Bauwerke muss be-grenzt werden.Die Bewohner müssen das Gebäude unverletzt verlassen oder durch andere Maßnahmen gerettet werden können.Die Sicherheit der Rettungsmannschaften muss berücksichtigt werden und wirksame Löscharbeiten möglich sein.Die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes ist grundsätzlich nicht vorgeschrieben, da bei strikter Anwendung der entsprechenden Gesetze, Verordnungen, Normen und Richtlinien die Erfüllung der genannten Schutzziele gewährleistet ist.Brandschutzkonzepte sind jedoch dann erforderlich, wenn ein Bauvorhaben von den Anforderungen der Bauordnung abweicht, sowie bei bestimmten Gebäudetypen wie zum Beispiel Versamm-lungsstätten für mehr als 1.000 Personen, Krankenhäuser, Alters- und Pflegeheime, Parkdecks, Betriebsgebäude oder andere Son-dergebäude.Das Konzept ist die Nachweisführung, dass die Schutzziele der Bauordnung trotz Abweichungen gleichwertig erfüllt werden.

BeschreiBenDe unD nAchweisFührenDe BrAnDschutzkonzePteWir unterscheiden zwei Arten von Brandschutzkonzepten. Stan-dard-Brandschutzkonzepte sind vollständige Beschreibungen der baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brand-schutzmaßnahmen auf Basis der gesetzlichen und normativen Re-gelwerke ohne Verwendung von Methoden des Brandschutzinge-nieurwesens. Auch hier können Abweichungen beschrieben werden. Die Nachweisführung der gleichwertigen Schutzzieler-reichung erfolgt argumentativ, wobei schlüssig begründet werden muss, dass die Gleichwertigkeit mit anderen, kompensierenden Maßnahmen ebenso erreicht wird.Wesentlich komplexer ist die Erstellung eines Brandschutzkon-zeptes unter Verwendung von Methoden des Brandschutzingeni-eurwesens. Hier werden zum Beispiel Simulationsberechnungen für Brandszenarien, Verrauchungsszenarien, Personenströme bei Flucht und Evakuierung erstellt. Rechnerisch lässt sich das Brand-verhalten von Bauteilen und Tragwerken beurteilen. Und auch re-ale Brand- und Rauchversuche können in Einzelfällen durchge-führt werden um für spezielle Problemstellungen konkrete Aussagen zum Brandschutz treffen zu können.

BrAnDschutzkonzePt Als PlAnungsgrunDlAgeDie rechtzeitige Konzeptionierung des Brandschutzes garantiert Planungssicherheit bis zur Genehmigung, sowohl bauordnungs-rechtlich wie auch gewerberechtlich. Darüber hinaus steht der

Konzeptersteller auch während der Errichtung zur Seite, um Klar-heit in der Ausführung, bei der Verwendung von Bauteilen, bei der Abnahme von Brandschutzmaßnahmen, kurz bei sämtlichen Fra-gen zum Thema Brandschutz zu schaffen.Die Qualität der Arbeit im vorbeugenden Brandschutz und zur Er-stellung von Brandschutzkonzepten steht und fällt mit dem rich-ten Wissen dazu. Dieses Wissen bieten Ihnen die speziell ausge-bildeten Brandschutz-Fachplaner. www.hoyer-brandschutz.at

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