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1 . 2012 Rund um Recht und Steuern von pkl-kmk Business-Trend: Gesundheitsmanagement Wettbewerbsrecht: Mit Testergebnissen werben – aber richtig Unternehmensberatung: Das Team stellt sich vor Fußball-EM 2012: pkl-kmk-Tippspiel Mandantenporträt: Roger Ulke, KONSUM DRESDEN eG www.pkl-kmk.de pkl-kmk machts vor – mehr Erfolg durch Gesundheitsmanagement

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Das pkl & kmk Mitarbeiter- und Mandantenjournal

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1 . 2012Rund um Recht und Steuern von pkl-kmk

Business-Trend:

Gesundheitsmanagement

Wettbewerbsrecht:

Mit Testergebnissen

werben – aber richtig

Unternehmensberatung:

Das Team stellt sich vor

Fußball-EM 2012:

pkl-kmk-Tippspiel

Mandantenporträt:

Roger Ulke,

KonSUM DRESDEn eG

www.pkl-kmk.de

pkl-kmk machts vor – mehr Erfolg durch Gesundheitsmanagement

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Liebe Leserinnen und Leser,

Der Sommer steht vor der Tür und damit auch wieder die T-Shirt-Saison. Da wird es Zeit, wieder etwas für die Fitness zu tun! Und das gilt nicht nur für körperbewusste T-Shirt-Träger, sondern besonders für „Kopfarbeiter“. Schließlich arbeiten immer mehr Menschen im Büro und am Computer – viele Chefs und Führungspersonen oft auch am Wochenende und an den Feiertagen. Die körperliche Bewegung kommt dabei häufig zu kurz. Aber gerade für die geistige Leistungsfähigkeit ist die körperliche Fitness eine wichtige Grundlage. Wer regelmäßig Sport treibt, bleibt auch fit im Kopf.

Leider fehlt es in der modernen Arbeitswelt oft an der so wichtigen Ba-lance zwischen Körper und Geist: Das so genannte „Burn-out“ ist zur Zeit ein großes Thema in den Medien. Insbesondere die Leistungsträger un-serer Gesellschaft fühlen sich oft ausgebrannt und sind ohne Kraft und Antrieb. Für unsere Wirtschaft ist das natürlich alarmierend. Besonders wenn junge Menschen betroffen sind. Denn gerade auf die Jungen kommt es an, weil von ihnen neue Ideen und Impulse kommen, die für die Wettbe-werbsfähigkeit unserer Unternehmen entscheidend sind. Außerdem ist je-der Arbeitnehmer in Deutschland durchschnittlich knapp 13 Tage im Jahr krankheitsbedingt abwesend. Grund genug, dass wir diesem Thema in der aktuellen Ausgabe des Klartextes einen ausführlichen Artikel widmen. Und vielleicht haben Sie ja Lust auch selbst etwas für Körper und Geist zu tun und sich unserer Laufgruppe anzuschließen. Alle Informationen dazu finden Sie ab Seite 3 in unserem Leitartikel.

Außerdem stellen wir Ihnen unser Team Unternehmensberatung vor. Unter der Leitung von Frank Preißler bauen wir unser Leistungsangebot in die-sem Bereich derzeit erheblich aus. Durch die enge Zusammenarbeit von Steuerberatern, Rechtsanwälten und Unternehmensberatern innerhalb der pkl-kmk-Gruppe sind wir in der Lage, ein umfassendes Spektrum an Bera-tungsleistungen anzubieten und die einzelnen Leistungen optimal an Ihr Unternehmen anzupassen. Und wie immer haben wir für Sie hoffentlich nützliche und lesenwerte Informationen aus den Bereichen Steuern, Recht und Wirtschaft zusammengetragen, die Ihnen dabei helfen sollen, Ihr Un-ternehmen möglichst effizient zu führen und weiterzuentwickeln.

Nun wünschen wir Ihnen aber viel Spaß beim Lesen der aktuellen Ausga-be des Klartextes und freuen uns wie immer auf Ihre Anregungen und auf Ihr Feedback!

Hans-Joachim Kraatz Thomas KellerGeschäftsführer Partnerkmk Steuerberatungs- pkl Keller Spies gesellschaft Partnerschaft

Inhalt

Leitartikel

Business-Trend Gesundheitsmanagement: Wie Sie mit Sport Ihren Unternehmenserfolg steigern

Angelika Küng über betriebliche Gesundheitsförderung

„Die körperliche und mentale Belastung im Beruf ist enorm gestiegen“

Veranstaltung

Dresdner ostermalen 2012: Kita „Flitzpiepe“ gewinnt 1. Preis

Arbeit und Recht aktuell

Steuerliche Behandlung von Erstausbildungskosten

Wettbewerbsrecht aktuell

Mit Testurteilen werben – aber richtig

Erweitertes Leistungsspektrum

Ausbau der Unternehmensberatung bei pkl-kmk

Arbeit und Recht aktuell

Schlecht- und Fehlleistung – Kündigung, Abmahnung, Schadensersatz – was geht?

Dr. Rebekka Reinhard

Wer viel zu geben hat

Aktuelle Rechtsprechung

Ur/teilchen!

Rückblick

Mandantenseminar

pkl-kmk-Tippspiel

Rahn müsste schießen – Rahn schießt! – Tooooor! Tooooor! Tooooor! Tooooor! ...

Mitarbeiterporträts

pkl, Sandy Gerber und kmk, Silke Müller

Mandantenporträt

Roger Ulke, KonSUM DRESDEn eG

Termine

Veranstaltungskalender 2012

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Unsere Arbeitswelt befindet sich im Wandel. Die vielzitierte demo-grafische Entwicklung wird unser Berufsleben ebenso nachhaltig verändern wie die gestiegenen Bedürfnisse hinsichtlich der Ver-einbarkeit von Familie und Beruf. Es ist jetzt schon absehbar, dass es in den kommenden Jahren zunehmend schwieriger wird, hoch qualifizierte, leistungsbereite und entsprechend flexible junge Mitarbeiter zu gewinnen. Dabei werden die zukünftigen Aufgaben kleiner und mittelständischer Unternehmen, mit dem Fortschrei-ten der Globalisierung und der weiteren technologischen und gesellschaftlichen Entwicklung, eher noch anspruchsvoller. Die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter wird deswegen in Zukunft einen noch größeren Einfluss auf den betriebswirtschaftlichen Erfolg haben als es schon jetzt der Fall ist. Andere Produktionsfaktoren wie Standortvorteile oder aktuelle Patente werden voraussichtlich weiter an Bedeutung verlieren. Kreativität, Leistungsbereitschaft, Anpassungsfähigkeit und Problemlösungskompetenz sind die-jenigen Eigenschaften, die wir in Zukunft brauchen, um die Wett-bewerbsfähigkeit der mittelständischen Wirtschaft in Deutschland auch im 21. Jahrhundert aufrechtzuerhalten.

In diesem Zusammenhang ist es zwar zunächst eine Aufgabe der Politik, die Weichen so zu stellen, dass unser Bildungssystem die-sen Anforderungen gerecht wird. Gleichzeitig kann aber auch die Wirtschaft einen entsprechenden Beitrag leisten, indem sie Maß-nahmen ergreift, die dazu beitragen, die Leistungsfähigkeit der bestehenden Mitarbeiter zu verbessern.

Gesundheit, Zufriedenheit und Motivation der Mitarbeiter werden immer wichtiger für den Unternehmenserfolg

Gesundheit und Wohlbefinden üben einen beträchtlichen Einfluss auf das Arbeits- und Kommunikationsverhalten aus und können die Qualität der Arbeitsergebnisse erheblich beeinflussen. Im-merhin ist jeder Arbeitnehmer in Deutschland durchschnittlich 12,7 Tage im Jahr krankheitsbedingt abwesend. Besonders psy-chische Probleme wie Burn-out oder Verhaltensstörungen verur-sachen einen wesentlichen Teil dieser Fehlzeiten. Die Kosten der volkswirtschaftlichen Produktionsausfälle, die dadurch entste-hen, betragen gut 40 Mrd. EUR. Für Unternehmensinhaber und verantwortliche Manager sollte das Grund genug sein, um sich mit diesem Thema zu beschäftigen. Tatsächlich kümmern sich aber nur die Wenigsten systematisch um die eigene Gesundheit und die ihrer Mitarbeiter. Dabei sind die Potenziale, die sich durch ein betriebliches Gesundheitsmanagement ergeben, enorm: Dass gesunde Mitarbeiter mehr leisten als kranke ist selbstverständ-lich. Darüber hinaus ergeben sich aber auch weitere positive be-triebswirtschaftliche Effekte, weil durch gemeinsame Aktivitäten zur Gesundheitsförderung auch zwischenmenschliche Beziehun-gen und gemeinsame Überzeugungen, Werte und Regeln gestärkt werden. Der Zusatznutzen, der entsteht, wenn sich ein soziales Kollektiv entwickelt, das mehr leistet als die Summe seiner Tei-le, beziehungsweise der Schaden, der an Personen, Gruppen, organisationen oder ganzen Regionen entsteht, wenn Menschen sozial entwurzelt werden und sich in der Folge statt friedlicher Kooperation Misstrauen verbreitet, ist in der organisationspsy-chologie unumstritten.

Leitartikel

Business-Trend Gesundheitsmanagement: Wie Sie mit Sport Ihren Unternehmenserfolg steigern

Gesundheit

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Gesundheit

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Menschen brauchen Menschen, um sich gegenseitig zu motivie-ren, ihre kreativen Kräfte freizusetzen, ihr Bedürfnis nach Auf-merksamkeit und Anerkennung zu befriedigen sowie Ziele zu erreichen und Herausforderungen zu bewältigen, die sie alleine nicht erreichen oder bewältigen könnten. Ein professionelles Ge-sundheitsmanagement im Unternehmen kann also dabei helfen, Fehlzeiten zu reduzieren, das Betriebsklima und die Motivation zu verbessern und so die Anpassungs- und Innovationsfähigkeit des Unternehmens zu steigern. Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung können demnach als Investition in das betriebliche Sozialkapital betrachtet werden, die zu echten Wettbewerbsvorteilen führen und sich dann auch im Umsatz be-merkbar machen.

Aber: Viele KMU sehen Hürden oder wenig Bedarf

Trotz der vielfältigen positiven Effekte betrieblicher Gesund-heitsförderung sind konkrete Maßnahmen in vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) nur selten anzutreffen. Meistens beschränken sich die Maßnahmen auf das Auslegen von Flyern oder auf die Verbesserung der Raumgestaltung. Die Gründe für die bisherige Zurückhaltung bei diesem Thema sind vielfältig. Eine Untersuchung der Technikerkrankenkasse im Auf-trag des Deutschen netzwerks für Betriebliche Gesundheitsför-derung zeigt, dass die Geschäftsführer von KMU mehrheitlich der Meinung sind, betriebliche Gesundheitsförderung würde hohe Kosten verursachen, keinen messbaren nutzen haben und sei aus Zeitgründen nicht realisierbar. Außerdem gibt eine Mehrheit der KMU-Geschäftsführer an, es gäbe in ihren Unternehmen keine Gesundheitsprobleme.

Ziele des Betrieblichen Gesundheitsmanagements

Förderung der Gesundheit und des Wohlbefindens

Verbesserung des Betriebsklimas und der Motivation

Steigerung der Anpassungs- und Innovationsfähigkeit des Unternehmens

Senkung von Fehlzeiten und Ausschöpfung vorhandener Potenziale

Verbesserung der Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben

Qualifizierung der Beschäftigten

Reduzierung von Belastungen und optimierung von Abläufen

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1918

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Arbeitsunfähigkeitstage nach Krankheitsart

Krebserkrankungen

Psychische Krankheiten

Muskel-Skelett-Erkrankungen

Krankheiten des Kreislaufsystems

Verletzungen und Vergiftungen

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Aber auch von Seiten der Mitarbeiter gibt es häufig Widerstände. oft fehlt das Interesse, aus Angst bei gemeinsamen Sportveran-staltungen nicht mithalten zu können oder die vorgeschlagenen Maßnahmen (z. B. Anti-Raucherkurse) werden als Bevormundung empfunden. Diese Vorbehalte machen die Einführung von Maß-nahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung sicher nicht einfach. Aber wer das Thema völlig vernachlässigt, wird früher oder später Schwierigkeiten haben, seine betriebswirtschaftli-chen Ziele zu erreichen.

Fit durch 2012: Der pkl-kmk-Lauftreff

Die Fitness-Industrie bietet mittlerweile vielfältige Konzepte und Instrumente an, mit denen Unternehmen die Gesundheit ihrer Mitarbeiter unterstützen können. Viele davon erscheinen durchaus sinnvoll und praktikabel. Trotzdem sollte jeder Betrieb, der über die Einführung von betrieblicher Gesundheitsförderung nachdenkt, zuerst eine Bestandsaufnahme machen. Dazu kön-nen betriebliche Statistiken ausgewertet, Beschäftigungsbefra-gungen und Interviews durchgeführt oder ein Gesundheitszirkel veranstaltet werden. Die so gewonnenen Erkenntnisse bilden dann die Grundlage für alle weiteren Schritte. Die anschließende Planung von betrieblichen Fitnessaktionen wird am besten in ei-nem kleinen Arbeitskreis vorbereitet. Wichtig ist auch, dass das Projekt von Anfang an offen im Betrieb kommuniziert wird, damit die Akzeptanz späterer Maßnahmen möglichst hoch ist.

„Bei kleinen und mittleren Unter-nehmen haben wir bisher gute Erfahrungen mit Gesundheits-kursen zu Themen wie Ernährung, Suchtprävention, Stressbewäl-tigung und Entspannung oder mit arbeitsplatzbezogenen Rü-ckenschulungen gemacht. Auch gemeinsame Lauftreffs können einen Beitrag zur Gesundheits-förderung und Teambildung leisten“, erklärt Angelika Küng, Personaltrainerin und Expertin für Firmenfitness aus Dresden. Seit Juni 2011 leitet Angelika Küng deshalb den pkl-kmk-Lauftreff für Unternehmer, Führungskräfte und Kopfarbeiter.

neben den Mitarbeitern von pkl und kmk sind dazu auch Mandan-ten und Geschäftspartner herzlich eingeladen. Einmal im Monat geht es gemeinsam durch den Großen Garten. Die Gruppen wer-den nach Leistungsstärke zusammengestellt und jeder Läufer be-kommt individuelle Tipps zu Laufstil und Konditionstraining. Im Anschluss ist Zeit für Gespräche und gesunde Snacks. Alle Termine und Kontaktdaten des pkl-kmk-Lauftreffs haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Wenn Sie Lust bekommen haben, etwas für Ihre Fitness zu tun, dann melden

Sie sich doch auf www.pkl-kmk.de für den Lauftreff an. Die Teilnahme ist

kostenfrei und wir freuen uns auf Sie!

Ausstehende Termine für dieses Jahr:31. Mai, 28. Juni, 26. Juli, 30. August, 27. September, 25. oktober

Maßnahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements

Schulung von Schlüsselqualifikationen (z. B. Zeitmanagement, Konfliktmanagement, etc.)

Verbesserung der internen Kommunikation

Gemeinschaftssport (z. B. Firmenlauf, Betriebsmannschaft, etc.)

In-House Fitness-Training, Firmenmitgliedschaften in Fitnessstudios

Einrichtung flexibler Arbeitszeitmodelle, Arbeitsplatzgestaltung

Angebote zur Kinderbetreuung

Stress und Überbelastung verursachen mit am meisten Arbeitsunfähigkeitstage

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Frau Küng, Betriebliches Gesundheitsmanagement ist derzeit in aller Munde. Welche Erfahrungen haben Sie mit dem Thema bisher gemacht?Meine Erfahrung erfolgte erst über die Chefs der Firmen, die mich wahrscheinlich mal testen wollten, ob ich dann als Gesundheits-coach für ihre Firma und Mitarbeiter geeignet bin! Dies ist immer die beste Voraussetzung. Denn wenn der Chef zufrieden ist, sind es die Mitarbeiter auch. Seit 2 Jahren beschäftige ich mich immer mehr mit dem Thema Gesundheit am Arbeitsplatz und sehe, dass es auch immer wichtiger wird und die Geschäftsführung auch immer mehr Wert darauf legt.

Sind es mehr die großen oder eher die kleinen Unternehmen, die sich Gedanken um die Gesundheit ihrer Mitarbeiter machen? Sowohl als auch. Allerdings habe ich die Erfahrung gemacht, dass große Unternehmen das Thema aus einer etwas anderen Perspektive betrachten als kleinere Unternehmen. Bei großen Unternehmen be-stehen meist Kooperationen mit lokalen Fitness-Centern oder auch eigene Betriebssportvereine. Man möchte seinen Mitarbeitern eine möglichst breite Facette an Angeboten zur Verfügung stellen und sieht das nicht nur als Maßnahme zur Gesundheitsförderung, sondern auch als Instrument zur Mitarbeiterbindung. Kleinere Unternehmen denken in erster Linie an die Gesundheit ihrer Mitarbeiter. Auch des-wegen, weil sich die Inhaber kleinerer Unternehmen oft auch persön-lich für die Gesundheit ihrer Mitarbeiter verantwortlich fühlen.

Und wie fit sind die Kunden, die Sie betreuen?Das ist sehr unterschiedlich. Die einen wollen wirklich was errei-chen und verändern und halten sich an meine Anweisungen betref-fend Bewegung und Ernährung. Andere machen zwar Sport, aber der Rest lässt eher zu wünschen übrig. Der innere Schweinehund ist sehr groß und die Disziplin auf Genussmittel zu verzichten, fällt den meisten schwer. Man muss die Firmen und deren Mitarbeiter gut und immer wieder beraten und persönlich an die Hand neh-men. Mit gezielten Schulungen über Ernährung, Volkskrankheiten und Bewegungstraining kommt dann nach und nach das Verständ-nis und der Ehrgeiz, dass jeder selbst an sich arbeiten muss.

Ist es nicht eher so, dass viele Inhaber kleiner und mittelständi-scher Betriebe zwar der Meinung sind, dass Gesundheitsförderung grundsätzlich eine gute Sache ist, es aber keinen messbaren Nutzen für das Unternehmen bringt?Es ist statistisch erwiesen, dass die Krankheitsrate in Unternehmen, die ihre Mitarbeiter fördern und motivieren, deutlich geringer ist als in Unternehmen die das nicht tun. Fakt ist, dass jeder selbst am eige-nen Körper die positiven Veränderungen durch Sport und bewusste Ernährung spüren muss. Dies erfolgt immer wieder durch die geführ-ten und regelmäßigen Schulungen, Hinweise und Anleitungen.

Aber so weit muss man ja erst einmal kommen. Berufstätige haben oft das Gefühl, dass es durch die zunehmenden Anforderungen im Geschäftsleben immer schwieriger wird, noch die Zeit für ausreichend Sport zu finden. Mit welchen Argumenten motivieren Sie Ihre Kunden?Der Körper und die Gesundheit sind das höchste Gut und der höchste Reichtum. Ich versuche den Leuten zu vermitteln, dass sie nur ihre Pri-oritäten verändern müssen. Es ist nur eine Frage der organisation.

Welche Angebote und Methoden gibt es denn speziell für Berufstätige, mit denen man relativ schnell einen Erfolg spürt?Eine Methode ist zum Beispiel das Training nach der Arbeit. Ein-mal pro Woche 60 Minuten effektives Training in der Gruppe. Von einigen Unternehmen wird auch das Modell der aktiven Pause am Arbeitsplatz angeboten. Einmal pro Woche maximal 20 Minuten Kräftigung während der Mittagspause. Hier ist es wichtig, dass die Mitarbeiter ihre Rumpfmuskulatur dehnen, mobilisieren und leicht kräftigen, um danach wieder fit und munter an die Arbeit zu gehen. Die Kurse werden von der Krankenkasse sowie vom Arbeitgeber be-zuschusst. Hier leistet der Arbeitnehmer möglichst keinen finanzi-ellen Einsatz.

Was glauben Sie, wie sich das Thema betriebliche Gesundheitsförderung in der Zukunft entwickeln wird. Gibt es jetzt schon absehbare Trends?Meiner Meinung nach geht der Trend ganz klar in Richtung Fitness und Gesundheit. Ich glaube, dass unsere Gesellschaft erkannt hat, dass wir wieder mehr für unsere Gesundheit tun müssen. In meiner Arbeit spüre ich schon jetzt, dass sich auch immer mehr Unter-nehmen diesem Trend anschließen. Die Anfrage in diesem Bereich nimmt immer mehr zu. Seit 2011 organisiere ich übrigens zusam-men mit der Firma pkl-kmk einen regelmäßigen Lauftreff. Das ist auch so ein Thema, das in den letzen Jahren immer beliebter ge-worden ist. Wie zum Beispiel auch das Engagement der Firmen zur Team-Challenge. Gemeinsam zum Ziel laufen …

Wo kann man sich denn dafür anmelden?Unter www.kmk-dd.de gibt es eine Anmeldemöglichkeit.

www.personaltrainerdresden.de

[email protected]

Interview

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Angelika Küng über betriebliche Gesundheitsförderung

„Die körperliche und mentale Belastung im Beruf ist enorm gestiegen“

Angelika Küng, Personal Trainer

Angelika Küng ist am 7.2.1974

in St. Gallen (Schweiz) geboren.

Seit über 6 Jahren arbeitet sie

selbstständig als professioneller

Life- und Fitness-Coach in den

Bereichen mentale und körper-

liche Fitness in Dresden. Davor

war sie bereits 13 Jahre in der

Fitnessbranche in der Schweiz,

Österreich und Zypern tätig.

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pkl-kmk

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Veranstaltung

Dresdner ostermalen 2012: Kita „Flitzpiepe“ gewinnt 1. Preis

Spenden: Engagement für unsere RegionDie Unternehmensgruppe pkl-kmk ist ihrer Tradition auch im Jahr 2011 treu geblieben, Spenden für soziale und gemein-nützige Zwecke in erheblicher Höhe bereitzustellen. Erlöse aus verschiedenen Veranstaltungen sowie Eigenmittel wurden dafür eingesetzt.

Das Spendenaufkommen im Jahr 2011 betrug insgesamt 15.000 EUR. Die Summe setzt sich wie folgt zusammen:

2.000 EUR Bauprojekt eines Lehrpfades in Freital Burgk am bergmännischen Abenteuerspielplatz „Burgkania“ 4.500 EUR Jugendzentrum Jocketa des Jugendwerkes Pöhl e.V. 2.200 EUR Behindertenhilfe / „Snoezelen-Kabinett“ 4.200 EUR TSV Graupa e.V. 600 EUR Lions Entencup 500 EUR Kinderarche 400 EUR Sonnenstrahl e.V. 600 EUR sonstige Kleinprojekte

Spenden 2011

Es gibt nichts Gutes, außer man tut es!

Dresdner KinderhilfeDeutscher Kinderschutzbund Region WeißeritzKinderkurheim VolkersdorfLions Clubhilfswerk – JugendförderungKreusch StiftungKirschner Stiftungregionale Turn- und Sportvereine

Auch in diesem Jahr haben wir wieder das beliebte Dresdner oster- malen veranstaltet. Bereits zum dritten Mal waren alle Dresd-ner Kita-Kinder bis zum Alter von 6 Jahren aufgerufen, ein tolles osterbild zu malen und auf unsere Facebook-Seite zur Abstimmung zu stellen. Insgesamt haben uns über 200 Bilder erreicht. Ein neu-er Rekord! Bei so viel Auswahl war es natürlich besonders schwer, einen Sieger zu ermitteln. Aber nachdem gut 14.000 Stimmen ausgezählt waren, standen die Gewinner fest: Lia, 5 Jahre von der Kita „Flitzpiepe“, Emma, 5 Jahre von der „Mäuseburg“ und Chiara, 6 Jahre von den „Seidnitzer Stadtmäusen“ sind die siegreichen kleinen Künstlerinnen und können demnächst ihre Preise von André Sarrasani entgegennehmen.

natürlich planen wir im kommenden Jahr eine Fortsetzung und wie immer erhalten Sie alle Informationen zum Dresdner ostermalen 2013 auf unserer Website und auch auf Facebook.

Übrigens: Auf unserer Facebook-Seite folgen mittlerweile 430 Menschen dem osterhasen Hannes, der dort über das ostermalen berichtet. Wir freuen uns schon jetzt auf den 500. „Fan“, für den sich Hase Hannes eine kleine Überraschung ausgedacht hat.

www.dresdner-ostermalen.de www.facebook.com/Dresdner.Ostermalen

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Steuern

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Rechtstand bis Veranlagungszeitraum 2011Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung und für ein Erststudium, die nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses statt-finden, waren bisher nicht als Werbungskosten, sondern lediglich bis zu 4.000,00 EUR als Sonderausgaben abziehbar. Die Unter-scheidung zwischen Werbungskosten und Sonderausgaben ist von Bedeutung, wenn:

die Kosten 4.000,00 EUR übersteigen, >keine bzw. geringe Einnahmen zu besteuern sind oder >keine sonstigen Werbungskosten entstanden sind. >

Rechtsprechung des BFH (BFH-Urteile vom 28.7.2011 VI R 38/10, VI R 7/10)Abweichend von der Gesetzeslage hat der Bundesfinanzhof zuletzt in mehreren Fällen einen Werbungskostenabzug zugelassen, wenn die erstmalige Berufsausbildung oder das Erststudium unmittelbar im Anschluss an die Schulausbildung aufgenommen wurde:

1. Der Kläger (K) absolvierte ab Juli 2004 seine erstmalige Be-rufsausbildung als Verkehrspilot bei F, einer Tochtergesell-schaft der F-Airline. K entstanden dafür Ausbildungskosten von 27.879 EUR. Die F-Airline stellte K im Anschluss an die Ausbildung ab März 2006 als Verkehrsflugzeugführer an, nachdem sie ihm bereits im Jahr 2005 eine dementsprechen-de Zusage erteilt hatte. K beantragte mit seiner Einkommen-steuererklärung 2004, einen verbleibenden Verlustvortrag von 27.879 EUR festzustellen, weil die Ausbildungskosten vorweggenommene Werbungskosten für seine künftige nicht selbstständige Tätigkeit als Pilot seien. Das Finanzamt lehnte den Antrag mit Hinweis auf § 12 nr. 5 EStG ab.

Der Bundesfinanzhof hat hierzu entschieden, dass Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung auch unter Geltung des § 12 Nr. 5 EStG als vorab entstandene Werbungskosten anzuerkennen sein kön-nen. § 12 Nr. 5 EStG lässt ebenso wie § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG den Vorrang des Werbungskosten- bzw. Betriebsausgabenabzugs unberührt.

2. nachdem die Klägerin ihre Schulausbildung 2004 mit dem Abitur abgeschlossen hatte, studierte sie vom 1.2.2005 bis einschließlich Sommersemester 2006 Humanmedizin. Die Klägerin machte mit ihren Einkommensteuererklärungen für 2004 und 2005 Aufwendungen für ihr Studium (11.453 EUR, 12.080 EUR) als vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit geltend. Das Fi-nanzamt lehnte es ab, verbleibende Verlustvorträge in ent-sprechender Höhe festzustellen.

Der Bundesfinanzhof hat hierzu entschieden, dass Aufwendungen für ein im Anschluss an das Abitur durchgeführtes Medizinstudium auch unter Geltung des § 12 Nr. 5 EStG als vorab entstandene Werbungs-kosten anzuerkennen sein können.

Gesetzesänderung ab 2012Der Gesetzgeber teilt diese Sichtweise jedoch nicht und hat daher im Gesetz zur Umsetzung der EU-Beitreibungsrichtlinie festge-schrieben, dass Aufwendungen für eine erstmalige Berufsaus-bildung oder für ein Erststudium vom Werbungskostenabzug ausgeschlossen sind. Mit diesem Abzugsverbot wird die Grund-entscheidung des Gesetzgebers verdeutlicht, dass die erste Berufsausbildung und das Erststudium als Erstausbildung auch weiterhin der privaten Lebensführung zuzuordnen sind.

Die genannten Aufwendungen können somit auch weiterhin le-diglich als Sonderausgaben nach § 10 Abs.1 nr. 7 EStG abgezogen werden. Eine entsprechende Verlustfeststellung ist nicht möglich. Der geltende Höchstbetrag wird ab dem Veranlagungszeitraum 2012 von 4.000 EUR auf 6.000 EUR angehoben.

H i n w e i s Die Klassifizierung als Sonderausgaben trifft lediglich bei Kosten für ein Erststudium bzw. einer erstmaligen Berufsausbil-dung zu. Ist einer Berufsausbildung oder einem Studium eine abge-schlossene erstmalige Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Erststudium vorangegangen, handelt es sich dagegen bei den hierfür veranlassten Aufwendungen um Betriebsausgaben oder Werbungskos-ten. Voraussetzung für die Anerkennung ist ein hinreichend konkreter, objektiv feststellbarer Zusammenhang mit späteren im Inland steu-erpflichtigen Einnahmen aus der angestrebten beruflichen Tätigkeit. Die ist beispielsweise bei einem Masterstudium der Fall.

Arbeit und Recht aktuell

Steuerliche Behandlung von Erstausbildungskosten

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Kaum eine Werbung versprüht so viel Glaubwürdigkeit, wie der Hinweis auf das Urteil eines Dritten, der das beworbene Produkt getestet und für gut befunden hat. So verwundert es nicht, dass ausgiebig mit den Logos von Stiftung Warentest, Öko-Test oder anderen Testveranstaltern geworben wird, wenn Produkte dort positiv beurteilt wurden. Allerdings setzt das Wettbewerbsrecht Hinweisen auf ein Testergebnis Dritter Grenzen, denn Verbraucher dürfen nicht in die Irre geführt werden.

Es versteht sich daher nahezu von selbst, dass der Hinweis auf einen Test, der tatsächlich nie stattgefunden hat, unzulässig ist. Wird auf einen tatsächlich stattgefundenen Test hingewiesen, so muss dieser neutral, objektiv und sachkundig durchgeführt wor-den sein. Daran fehlt es zum Beispiel dann, wenn der Test vom wer-benden Unternehmen finanziert worden ist.

Hat das beworbene Produkt im Test mit „gut“ oder „sehr gut“ ab-geschnitten oder ist es möglicherweise gar als Testsieger hervor-gegangen, so darf der Werbende dieses Ergebnis in der Werbung kommunizieren, allerdings nicht in irreführender Weise. So sollte sich der Werbende davor hüten, die Ergebnisse des Tests mit eige-nen Worten zu umschreiben oder eigene Urteile daraus abzuleiten. Dies kann stets zu Fehlvorstellungen des Verbrauchers über den Test und dessen Ergebnisse führen. Aber selbst eine auf den ers-ten Blick den Tatsachen entsprechende Mitteilung des Testurteils hatte der Bundesgerichtshof schon in den 1980er Jahren als wett-bewerbswidrig angesehen (Urteil v. 11.3.1982, Az. I ZR 71/80). Da-nach wurde die Bezugnahme auf ein zutreffendes Testurteil „gut“ als irreführend erkannt, weil in der Werbung nicht darauf hinge-wiesen wurde, dass zehn Produkte „sehr gut“, elf mit „gut“ und nur eines mit „zufriedenstellend“ abgeschnitten hatte.

Der Test, mit dessen Ergebnis geworben wird, darf auch weder veraltet sein, noch darf sich das beworbene Produkt gegenüber dem geteste-ten verändert haben. Letzteres ist gerade im Bereich der Lebensmit-tel immer wieder brisant. So hatte in jüngerer Zeit das Landgericht Duisburg (Urteil v. 29.5.2009, Az. 22 o 121/08) „Aldi“ untersagt, mit dem Ergebnis der Stiftung Warentest für ein olivenöl zu werben, weil es sich nicht mehr um das tatsächlich getestete Produkt gehandelt habe. Dies machte das Gericht daran fest, dass ein anderer als der getestete Erntejahrgang des olivenöls beworben wurde. nach dem Landgericht Rostock (Urteil v. 12.11.2010, Az. 3 o 221/10) liegt ein anderes Produkt sogar dann vor, wenn das beworbene Lebensmittel, im konkreten Fall „Hansano“-Milch, mit einem anderen Mindesthalt-barkeitsdatum versehen ist, als das getestete Produkt.

Eine Grenze ist hier aber wohl bei Verpackungen erreicht. Unter-scheidet sich die Verpackung des getesteten Produkts von der des Produkts, das nunmehr mit dem Testurteil beworben wird, so kann die Werbung mangels Erheblichkeit im Einzelfall doch noch zuläs-sig sein. So sieht es jedenfalls das oLG Köln in einem Urteil vom 23.2.2011 (Az. 6 U 159/10). In diesem Fall hatte der Hersteller des zweitplatzierten Waschmittel-Produktes „Persil Universal Mega-perls“ die Werbung des Herstellers des erstplatzierten Produktes

„Ariel Compact“ deshalb angegriffen, weil letzterer mit „Testsieger“ auch für Produkte warb, die in einer Kunststoff-Folienverpackung statt wie im Test in einer Pappkarton-Verpackung enthalten waren. Auch wenn die Verpackung ebenso Gegenstand des Tests gewesen war, und Kunststoff-Folienverpackungen besser bewertet wurden als Pappkarton-Verpackungen, so handelt es sich nach Meinung des oLG Köln aus Verbrauchersicht um keine Eigenschaft des Produktes selbst, „sondern um ein veränderliches Akzidens“.

Kommuniziert der Werbende den richtigen Test in Verbindung mit dem richtigen Produkt und in nicht irreführender Weise in seiner Werbung, so ist es damit gleichwohl noch nicht getan. Der Wer-bende muss dem Verbraucher auch die Möglichkeit geben, den Test nachzulesen, muss also auf die Veröffentlichung des Tests hinwei-sen. Dies mag der eine oder andere Anbieter nicht wollen, weil er sich möglicherweise einen bestimmten Teil des Tests, bei dem er gut abgeschnitten hat, „herausgepickt“ hat und nicht möchte, dass der Verbraucher den vollständigen Test mit allen Ergebnissen zur Kennt-nis nimmt. Die Rechtsprechung fordert gleichwohl im Interesse der Transparenz die Angabe der Fundstelle des Tests. Versucht nun ein Werbender dies dadurch zu umgehen, dass er die Fundstelle in der Werbung möglichst klein angibt, setzt er sich der Gefahr eines wett-bewerbsrechtlichen Angriffs aus. Erst jüngst hatte das Berliner Kam-mergericht nämlich bestätigt, dass eine nicht ausreichend deutlich lesbare Fundstellenangabe einer gänzlich fehlenden gleichzusetzen ist (Beschluss v. 11.2.2011, Az. 5 W 17/11). Für den Regelfall wird mindestens eine 6-Punkt-Schrift zu fordern sein. Diese Ansicht ver-tritt auch das oLG Celle (Urteil v. 24.2.2011, Az. 13 U 172/10).

Wettbewerbsrecht aktuell

Mit Testurteilen werben – aber richtig

Ihr Ansprechpartner Daniel Bohne Rechtsanwalt

Telefon 0351 86266-101

[email protected]

Fazit

Die genannten Beispiele geben nur einen kleinen Ausschnitt dessen wieder, was der Werbende zu beachten hat, greift er ein Testurteil in seiner Werbung auf. Was also ist zu tun, um auf der „sicheren Seite“ zu stehen? Eine erste orientierungshilfe geben hier die Hinweise der Testveranstalter, wie mit ihren Urteilen geworben werden kann. Allerdings sind diese Vorgaben für die Gerichte nicht bindend und es kommt letztlich stets auf den Einzelfall mit seinen Besonderheiten an. Hier sollte, falls Un-sicherheit besteht, fachkundiger Rat eingeholt werden. Denn wer in wettbewerbswidriger Weise mit Testurteilen wirbt, der setzt sich der Gefahr von Unterlassungsansprüchen und bei vorwerfbarem Handeln auch Schadensersatzansprüchen aus. Solche wettbewerbsrechtlichen Ansprüche können nicht nur aufmerksame Mitbewerber, sondern auch Wirtschafts- und Ver-braucherverbände geltend machen.

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Unternehmen

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Erweitertes Leistungsspektrum

Ausbau der Unternehmensberatung bei pkl-kmk

Seit Mitte 2011 profitieren die Mandanten der kmk Steuerbera-tungsgesellschaft mbH und pkl Rechtsanwälte von der Integrati-on weiterer Spezialisten in unser Team Unternehmensberatung. Dadurch können wir unseren Kunden ein noch breiteres Spektrum an Beratungsleistungen anbieten. Dies betrifft insbesondere die Verstärkung in den Bereichen Marketing und Vertrieb, verbunden mit Spezialkenntnissen u. a. in den Branchen Informationstech-nik / Telekommunikation, Multimedia, Gesundheitswesen sowie Kfz-Handel und Kfz-Service.

Als Ansprechpartner stehen jetzt neben Frank Preißler auch Stefan Groh, Roman Lesch und Dr. Bernd Stieler zur Verfügung.

Die Unternehmensberatung innerhalb der pkl-kmk-Gruppe um-fasst alle Stadien der unternehmerischen Tätigkeit im Hinblick auf betriebswirtschaftliche Themen.

Zu unseren Kernkompetenzen zählenExistenzgründungsberatung, >Erstellung von Businessplänen / Unternehmenskonzepten, >Strategieentwicklung, >Unternehmensfinanzierung, >Controlling / Kostenrechnung, >Marketing / Vertrieb sowie >Umstrukturierung und Konsolidierung. >

Unser Beratungsansatz ist dabei geprägt von Fachkompetenz und einer professionellen Arbeitsweise, die auf individuelle und pass-genaue Lösungen ausgerichtet ist. nicht zuletzt können unsere Leistungen mit öffentlichen Mitteln gefördert werden.

Durch die enge Zusammenarbeit von Steuerberatern, Rechtsan-wälten und Unternehmensberatern innerhalb der pkl-kmk-Gruppe sind wir in der Lage, unseren Mandanten eine ganzheitliche Bera-tung „aus einer Hand“ zu bieten. Im Rahmen unseres netzwerkes verfügen wir natürlich auch über zahlreiche Kontakte zu Banken und Sparkassen, SAB, KfW und weiteren wichtigen Institutionen – dies kommt wiederum unseren Kunden zu Gute.

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Das Team stellt sich vor

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Frank PreißlerDipl.-KaufmannLeiter Unternehmensberatung

Seit Anfang 2010 ist Frank Preißler für den Bereich Unternehmens-beratung bei der kmk verantwortlich. Dabei kann er auf die Erfah-rungen aus seinen bisherigen Tätigkeiten als Controller und Berater zurückgreifen. Die Beratungsschwerpunkte liegen u. a. in den Be-reichen Investitionen / Finanzierung, Controlling / Kostenrech-nung sowie Umstrukturierung / Konsolidierung. Als Spezialist für die Einführung von Kostenrechnungs- und Kalkulationssystemen hat er insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen umsetzbare Lösungen entwickelt. Darüber hinaus zählen auch Un-ternehmensbewertungen in Anlehnung an IDW S1, die Betreuung von Existenzgründern im Rahmen des KfW-Gründercoachings und die Erarbeitung und Umsetzung von leistungsorientierten Entloh-nungssystemen zu seinen Kompetenzen. Seine Branchenerfahrun-gen reichen von Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes über Handelsunternehmen, Transportfirmen, Baugewerbe bis hin zu erneuerbaren Energien.

Stefan GrohDipl.-Kaufmann

Herr Groh hat schon während seines Studiums den Fokus auf das Thema Marketing / Vertrieb gelegt und sich seit 1999 als Marke-tingfachmann im Raum Dresden und auch sachsenweit etabliert. Seit 2005 berät er kleine und mittelständische Unternehmen insbesondere auf diesem Gebiet. Aufbauend auf Markt- und Wett-bewerbsanalysen sowie Zielgruppen- und Potenzialanalysen erar-beitet er Unternehmensstrategien und Marketingkonzepte und sorgt auch für deren Umsetzung. Dies schließt auch die Themen Markenpolitik, Marketingcontrolling und Kundenbeziehungsma-nagement mit ein. neben der Beratung von Unternehmen des produzierenden Gewerbes, IT-Firmen, Dienstleistern und Einzel-handelsunternehmen ist Stefan Groh ausgesprochener Experte im Gesundheitswesen und berät hier u. a. Ärzte und Apotheker.

Roman LeschDipl.-Betriebswirt (FH)

Roman Lesch war viele Jahre als Marketing- und Vertriebsleiter für die Siemens AG an unterschiedlichen Standorten in Deutschland tätig. Seit 2001 vermittelt er seine Erfahrungen als Vertriebstrai-ner und Managementcoach an kleine und mittelständische Unter-nehmen und auch Großunternehmen weiter. Daneben ist er seit 2002 als Dozent für „Technischen Vertrieb“ an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden tätig und engagiert sich am Zent-rum für Mittelstand für mittelständische Unternehmen in Sachsen. Als Berater macht er Management und Führungskräfte fit für die Herausforderungen des Vertriebs. Instrumente sind dabei sowohl Einzelcoaching als auch Teamtraining. Schwerpunktbranchen seiner Tätigkeit sind die Informationstechnik und Telekommuni-kation. Hier berät er u. a. die Deutsche Telekom AG. Aber auch im Energiesektor, Industrie und Handwerk, Handel sowie Dienstleis-tungen und Versicherungen ist Herr Lesch zu Hause.

Bernd StielerDr.-Ing.

Dr. Bernd Stieler kann auf langjährige Beratungserfahrungen ver-weisen und kennt die Abläufe und Besonderheiten kleiner und mit-telständischer Betriebe aufgrund seiner Geschäftsführertätigkeit in verschiedenen Unternehmen (Management auf Zeit) genau. Als Projektentwickler und Unternehmensberater konzentriert er sich darüber hinaus schwerpunktmäßig auf die Konsolidierungs- und Sanierungsberatung, einschließlich Erstellung und Umsetzung von Sanierungskonzepten nach IDW-Standard. Auch die Entwick-lung von Unternehmensstrategien, Finanzierungskonzepten und das begleitende betriebswirtschaftliche Coaching zählen zu seinen Stärken. Als Gießerei-Ingenieur ist Dr. Bernd Stieler Fachmann für Gießerei- und Maschinenbaubetriebe. Weitreichende Erfahrungen besitzt er auch im Handwerk, der Baubranche sowie im Metall- und Kunststoffsektor und als gefragter Spezialist für Autohäuser und Autoservice.

Weitere Informationen zu unserem Bereich Unternehmensberatung finden Sie

im Internet unter www.kmk-dd.de.

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Recht

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Arbeit und Recht aktuell

Schlecht- und Fehlleistung – Kündigung, Abmahnung, Schadensersatz – was geht?

Schlecht- oder Fehlleistungen im Arbeitsverhältnis treten häufig auf. Die Reaktion von Arbeitgebern hierauf sind aber sehr unter-schiedlich. Sie reichen von bloßer Duldung bis hin zu drastischen Sanktionen, wie Kündigung und Geltendmachung von Schadenser-satz. Was im Einzelnen geht oder nicht, d. h. rechtlich zulässig und erfolgreich ist, darüber bestehen in der Praxis Zweifel.

Was ist eine Schlecht- oder Fehlleistung?Bei einer Schlecht- oder fehlerhaften Leistung hat der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung erbracht, aber eben nicht ordnungsgemäß. Die Arbeitsleistung ist deshalb meist völlig oder teilweise unbrauchbar. Da der Arbeitnehmer aber keinen Erfolg schuldet, sondern nur die Zurverfügungstellung seiner Arbeitskraft, behält er grundsätzlich seinen Lohnanspruch. Anders ist dies, wenn der Arbeitnehmer gar nicht arbeitet. Dann greift der Grundsatz: ohne Arbeit kein Lohn! Die Abgrenzung hierbei, also zwischen einer schlechten Leistung und ei-ner nichtleistung, wie z. B. bewusst langsame Arbeit, Bummelei oder unberechtigte Pausen, ist in der Praxis häufig schwierig. Dennoch muss diese Abgrenzung vorgenommen werden, da hiervon die jeweils zulässigen vom Arbeitgeber zu ergreifenden Sanktionen abhängen.

Lohnabzug möglich?Eine Schlechtleistung berechtigt grundsätzlich nicht zum Lohnein-behalt bzw. zur Lohnkürzung. Anders ist dies bei der nichtleistung. Bei der fehlenden Leistung hat der Arbeitnehmer seine Pflichten gerade nicht erfüllt, so dass auch der Lohnanspruch entfällt. Wur-den etwa unberechtigte Pausen (z. B. Raucherpausen) eingelegt, ist diese Zeit nicht zu vergüten. Hat er jedoch schlecht geleistet, z. B. ein unbrauchbares Teil hergestellt, ist zwar seine Arbeitsleis-tung wirtschaftlich wertlos gewesen, jedoch hat er Arbeitsleistung erbracht und behält deshalb auch seinen Lohnanspruch.

Durch die Schlechtleistung kann jedoch ein Schaden entstanden sein. Für diese Fälle kann der Arbeitgeber gegen den Arbeitnehmer einen Schadensersatzanspruch haben. Voraussetzung ist aber, dass der Arbeitnehmer schuldhaft gehandelt hat, d. h. die Schlechtleis-tung von ihm zu verantworten ist. Beruhte die Schlechtleistung jedoch nicht auf seinem Verhalten, sondern auf einem physischen oder psychischen Unvermögen, scheiden Schadensersatzansprüche aus. Zudem müssen bei der Geltendmachung von Schadensersatzan-sprüchen die Grundsätze der eingeschränkten Arbeitnehmerhaftung im Arbeitsverhältnis beachtet werden. nicht jeder vom Arbeitneh-mer verursachte Schaden ist von diesem voll zu ersetzen. Je nach Verschuldensgrad wird eine Haftungsteilung zwischen Arbeitneh-mer und Arbeitgeber vorgenommen. Es gibt keine festen Grenzen, wie der Schaden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufzutei-len ist. Eine grobe Einteilung lautet jedoch wie folgt:1. leichte Fahrlässigkeit > Arbeitgeber haftet allein2. mittlere Fahrlässigkeit > hälftige Teilung des Schadens zwischen

Arbeitnehmer und Arbeitgeber

3. grobe Fahrlässigkeit / Vorsatz > Arbeitnehmer haftet alleinViele Arbeitsgerichte beschränken die Haftung der Arbeitnehmer auf ein bis drei Bruttogehälter.

Lohnabzug durch AufrechnungWenn ein Schadensersatzanspruch zulässig ist, kann der Arbeitge-ber diesen gegen den Lohnanspruch aufrechnen und somit quasi den Lohn kürzen. Dies ist aber nur im Rahmen der Pfändungsfreigren-zen zulässig. nur der Lohnanteil, der über der Pfändungsfreigrenze liegt, kann aufgerechnet werden. Ist eine Aufrechnung deshalb nicht bzw. nur teilweise zulässig, muss der Arbeitgeber den verbleibenden Schadensersatzanspruch gegen den Arbeitnehmer aktiv, d. h. gege-benenfalls durch eine gesonderte Klage durchsetzen.

Kann der Arbeitgeber abmahnen?Eine Abmahnung kommt nur dann in Betracht, wenn es sich bei der Schlechtleistung um ein steuerbares Verhalten des Arbeitnehmers handelt. Es kommt also darauf an, ob die Schlechtleistung auf einem Verhalten des Arbeitnehmers (bewusste Langsamarbeit oder Bum-melei) oder aber auf vom Arbeitnehmer nicht zu beeinflussenden Faktoren (Konzentrationsschwäche, altersbedingte Bewegungsein-schränkung o. ä.) beruht. Wenn dem Arbeitnehmer eine verhaltens-bedingte Ursache nachgewiesen werden kann, ist der Arbeitgeber zur Abmahnung berechtigt. Dann handelt es sich um eine Pflichtver-letzung des Arbeitnehmers.

Kündigung zulässig?Auch dies hängt wiederum davon ab, ob die Schlechtleistung verhal-tensbedingt ist. Hat der Arbeitnehmer die Schlechtleistung zu ver-treten, kommt eine Kündigung nach einer vorherigen Abmahnung in Betracht. ohne Abmahnung ist eine Kündigung nicht zulässig.

Ihr AnsprechpartnerSilvio LindemannRechtsanwalt

Telefon 0351 86266-115

[email protected]

Fazit

Die Abgrenzung zwischen Schlechtleistung und nichtleistung ist schwierig. Welche Maßnahmen der Arbeitgeber ergreifen kann, hängt davon ab, ob es sich um verhaltensbedingte Grün-de handelt. Es kommen sowohl die Abmahnung als auch Kündi-gung oder Schadensersatz in Betracht. Ein Lohnabzug ist nur unter besonderen Voraussetzungen möglich.

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Dr. Rebekka Reinhard

Wer viel zu geben hat

Warum Großzügigkeit eine Tugend ist – eine Gabe, die nichts mit Verschwendung zu tun hat, sondern mit Teilen und Verzeihen

Eine der berühmtesten Fabeln Jean de La Fontaines ist die Geschich-te von der Grille und der Ameise. Den ganzen Sommer hindurch zirpte und sang die Grille zur eigenen Freude und zur Erbauung all der anderen Tiere, ohne auch nur einen Gedanken an den Winter zu verschwenden. Bei Kälteeinbruch aber hat sie Mühe, auch nur einen einzigen Wurm, eine einzige Fliege zu finden. Hungrig fleht sie ihre nachbarin, die Ameise, an, ihr ein paar Körnlein Brot zu leihen, um die kalte Jahreszeit zu überleben. Aber alles, was sie bekommt, ist Spott: „Was, du hast den ganzen Sommer lang gesun-gen? na gut, dann tanze jetzt!“

Nicht nur im Tierreich, auch in der Welt des Homo consumens hat die Großzügigkeit einen schweren Stand. Wenn Geiz geil ist, was, bitte, soll es dann bringen, großzügig zu sein?

Für den Geizigen ist Geld kein Mittel zum Zweck – es ist der Zweck selbst. Wie viel er auch in seiner Raffgier zusammenträgt, es ist immer zu wenig, schreit immer nach mehr. Weshalb es ihm un-möglich ist, etwas abzugeben. Großzügigkeit ist für ihn gleich-bedeutend mit finanziellem Selbstmord. Ihn interessiert nicht, dass Thoraas von Aquin (1225 – 1274) die Habsucht als eine von sieben Schlechtigkeiten einstufte, auch unter dem namen „sieben Todsünden“ bekannt. Alles, was er will, ist das beste Schnäppchen.

Allerdings hat die kurze Befriedigung, für möglichst wenig Geld möglichst viele Waren angehäuft zu haben, mit einem gelunge-nen Leben wenig zu tun. Zu diesem gehört die Tugend der Groß-zügigkeit, weil sie nicht nur dem Wohl anderer dient, sondern, indem sie unseren Charakter stärkt, auch dem eigenen – so je-denfalls Aristoteles (384 – 322 v. Chr.). Seiner Meinung nach heißt großzügig handeln, die rechte Mitte zwischen den Extre-men des Geizes und der Verschwendung einzuhalten. Wer sich im echten Sinne großzügig zeige, tue dies außerdem gewohnheits-mäßig, mit Leichtigkeit und Lust. Leider ist diese Erkenntnis in einer Zeit, in der der Mensch Lust mehr mit einer Payback-Karte als mit Aristoteles‘ nikomachischer Ethik assoziiert, etwas in Ver-gessenheit geraten.

Was zur Folge hat, dass Großzügigkeit oft nicht Freude bereitet, sondern Kopfschmerzen. Dies ist beispielsweise beim Schenken der Fall, einem der kompliziertesten Bräuche überhaupt. Wenn uns ein Freund Karten für eine Donizetti-oper mit Edita Gruberova in der Hauptrolle überreichen würde, würde uns das nicht enthusias-tisch, sondern nachdenklich stimmen. Was sind wir diesem Freund jetzt schuldig? Wie können wir ihm Dankbarkeit zollen? Müssen wir ihn zu den Salzburger Festspielen ausführen? Sollen wir eine Pri-vataudienz bei der netrebko für ihn buchen?

Was hat er sich eigentlich dabei gedacht, uns derart zu be-schenken! Dass Großzügigkeit beim Schenken schnell zu einem unlösbaren moralischen Problem stilisiert wird, hängt damit zu-sammen, dass wir dazu neigen, vor allem auf den Geldwert des Geschenks zu schauen ... anstatt auf die Gesinnung des Gebers. Sollte, wer gewohnheitsmäßig und lustvoll großzügig ist, nicht eher Vorbild als Last für uns sein?

Großzügigkeit ist das Gegenteil von kleinkariertem Bilanzieren und pedantischem Berechnen.

Sie hat eine innere Verbindung zur Großherzigkeit. Wer großzü-gig ist, ist auch großherzig genug, um darauf zu verzichten, die nicht immer ganz perfekten Persönlichkeitsmerkmale seiner Mit-menschen unter der Lupe zu betrachten. Dies wiederum macht es ihm leichter, zu verzeihen – eine Gabe, die besonders wieder zu Weihnachten, dem Fest der Liebe und der innerfamiliären Kon-flikte, eine enorme Bedeutung erlangt. Die Verzeihung ist die Vollendung der Moral. Sie erlaubt dem, der sich schuldig gemacht hat, ein besserer Mensch zu werden, ohne wegen seines Verge-hens das Gesicht zu verlieren, und dem, der verzeiht, sich aus der Position des Geschädigten zu befreien. niemand ist ohne Fehler. Der Großzügigste unter den Fehlerhaften drückt die Reset-Taste, und die zwischenmenschliche ordnung ist wiederhergestellt.

Zu verzeihen heißt aber nicht zwangsläufig zu verstehen.

Der Mensch, den wir oft am allerwenigsten verstehen, sind wir selbst. Warum fangen unsere Erregungsleitungen beim Anblick einer brandneuen, sündhaft teuren Prada-Tasche an zu glühen? Warum versetzt uns die Berührung unserer Fußsohlen mit einem Paar Louboutins in eine fiebrige Trance? ... Schwer zu fassen, wa-rum wir immer wieder dem Extrem der Verschwendung anheimfal-len, wenn wir doch eigentlich geizig bleiben wollen. Es braucht schon ein großes Quantum Großzügigkeit, um sich selbst diese Unbegreiflichkeit verzeihen zu können – Großzügigkeit und die Einsicht des Aristoteles, „dass man aber hin und wieder nach Sei-ten des Zuviel oder des Zuwenig abweichen muss, um die Mitte und das Rechte leichter zu treffen“.

Dr. phil. Rebekka Reinhard freie Philosophin (summa cum laude) und Fachtherapeutin für PsychotherapieBeirat der Dr. Georg Reisach Akademie Medizin –

Psychotherapie – Spiritualität (Wiss. Leitung:

Prof. Dr. Joachim Bauer; weitere Beiräte:

Prof. Dr. Gerald Hüther, Prof. Luise Reddemann)

www.praxis-reinhard.de

Werte

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Recht

Aktuelle Rechtsprechung

Ur/teilchen!

Gewinnausschüttung: Rückzahlung ist keine negative Einnahme Freiwillig an die GmbH zurückgezahlte Gewinnausschüttungen mindern nicht die Steuerlast des Gesellschafters. Einnahmen liegen nämlich auch dann vor, wenn der Empfänger über den Wert nur vorübergehend wirtschaftlich verfügen kann. Ein endgültiger Verbleib wird nach ei-nem Urteil des Finanzgerichts Münster nicht vorausgesetzt.

Im zugrunde liegenden Fall beschloss die Gesellschafterversamm-lung einer GmbH den an ihre Gesellschafter bereits ausgeschütteten Gewinn aufgrund eines steuerrechtlichen Irrtums wieder einzufor-dern. In der Anlage KAP der Einkommensteuererklärung erklärte der Gesellschafter die Rückzahlung als negative Einnahme. Das Finanz-amt akzeptierte dies aber nicht und besteuerte den zunächst ausge-schütteten Gewinn ohne Abzug als Einkünfte aus Kapitalvermögen.

Diese Vorgehensweise bestätigte schließlich auch das Finanzgericht Münster, da die spätere Rück-zahlung den Zufluss nicht mehr rückwirkend infra-ge stellt. Dieser Grundsatz gilt unabhängig davon, aus welchen Gründen eine Gewinnausschüttung beschlossen und durchgeführt worden ist.

Bei der Rückzahlung handelt es sich nach jüngerer Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes vielmehr um eine zunächst steuerrechtlich unbeachtliche Einlage in das Gesellschaftsvermögen der GmbH, wenn die Rückzahlung durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist (FG Münster, Urteil vom 15.9.2010, Az. 10 K 3460/09 E; BFH-Ur-teil vom 14.7.2009, Az. VIII R 10/07).

Privatnutzung eines Firmenwagens:Widerlegung des Anscheinsbeweises ob ein betrieblicher Pkw auch privat genutzt wird und demzufolge ein geldwerter Vorteil entsteht, beurteilt sich nach den Grundsätzen über den Anscheinsbeweis. Danach gilt: Ist die private Mitbenutzung möglich, dann wird das Fahrzeug erfahrungs-gemäß auch privat genutzt. Der Anscheinsbeweis kann allerdings widerlegt werden, z. B. wenn nachvollziehbar ist, dass das Fahrzeug nicht für Privatfahrten genutzt wurde. Dabei ist oft strittig, welche Anforderungen an die Widerlegung zu stellen sind.

Der nachweis durch ein Fahrtenbuch ist nicht notwendig. Die Gründe zur Widerlegung können auch dann glaubhaft sein, wenn sie zwar nicht der allgemeinen Lebenserfahrung entsprechen, aber plausibel erscheinen, wie im Fall des Finanzgerichts Hessen. Dort hatten die Eheleute angegeben, dass der betriebliche Pkw, ein Citroen Berlin-go, des gewerblich tätigen Ehemanns ausschließlich für betriebliche Fahrten eingesetzt wurde. Die Privatfahrten der Familie wurden aus wirtschaftlichen Gründen mit dem Dienstwagen der angestellten Ehefrau, einem Audi A4, durchgeführt.

Anders als das Finanzamt glaubte das Finanzgericht dieser Darstel-lung, u. a. weil die Kosten für die privaten Fahrten mit dem Firmen-wagen der Ehefrau – unabhängig von der tatsächlichen Anzahl – nur mit einer geringen Pauschale abgegolten wurden. Ansonsten wur-den alle Kosten vom Arbeitgeber getragen. Ferner erschien es dem Finanzgericht durchaus nachvollziehbar, dass wegen eines Audi A4 von der Privatnutzung eines Citroen Berlingo abgesehen wurde (FG Hessen, Urteil vom 10.2.2011, Az. 3 K 1679/10).

Vorsteuer aus laufenden Kosten trotz nichtzuordnung des Wirt-schaftsguts Der Bundesfinanzhof hat aktuell klargestellt, dass der Vorsteuerabzug aus laufenden Ge-bäudekosten – soweit sie mit besteuerten

Umsätzen zusammenhängen – auch dann möglich ist, wenn die Immobilie nicht dem Unternehmensvermögen zugeordnet wurde.

Hat der Unternehmer z. B. wegen einer nichtunternehmerischen Gebäudenutzung keine Zuordnung zum Unternehmensvermögen im Erwerbs- oder Errichtungsjahr vorgenommen, kann nach dem aktu-ellen Beschluss des Bundesfinanzhofs aber zumindest die Vorsteuer aus den laufenden Kosten beansprucht werden.

H i n w e i s e Auch der Vorsteuerabzug aus laufenden Kfz-Kosten hängt nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nicht von der Zuordnung des Fahrzeugs zum Unternehmensvermögen ab. Ist beim Erwerb des Kfz bereits absehbar, dass die Umsatzsteuer auf die Privat-nutzung und den späteren Veräußerungs- oder Entnahmeerlös den Vor-steuerabzug aus der Anschaffung übersteigt, sollte der Pkw nicht dem Unternehmensvermögen zugeordnet werden. Dies gilt insbesondere für Kfz, die ohne Vorsteuerabzug, also z. B. „von privat“ erworben wurden. Bei diesen kommt es allerdings nur beim Verkauf, nicht jedoch bei der Entnahme zur Umsatzbesteuerung (BFH, Beschluss vom 10.2.2011, Az. XI B 98/10; BFH-Urteil vom 28.2.2002, Az. V R 25/96).

A n m e r k u n g Für Wirtschaftsgüter deren unternehmerische Nut-zung zwischen 10 % und 100 % liegt, d. h. bei einer teilweisen privaten Nutzung, trifft der Unternehmer die Zuordnungsentscheidung zum umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen. Die Entscheidung des Un-ternehmers muss grundsätzlich mit der Abgabe der Umsatzsteuervoran-meldung dem Finanzamt kundgetan werden. Eine spätere Entscheidung ist nach aktuellem BFH-Urteil spätestens mit Abgabe der Umsatzsteu-erjahreserklärung bis zum 31.5. des Folgejahres möglich. Erfolgt dies nicht, geht der Vorsteuerabzug aus den Anschaffungskosten verloren.

Bescheid kann bei falscher Datenübertragung berichtigt werden Der Einkommensteuerbescheid wird grundsätzlich

bestandskräftig, wenn die Einspruchsfrist von einem Monat ab-gelaufen ist. Etwaige Änderungen sind dann nur noch unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich. Eine Änderungsmöglichkeit besteht beispielsweise, wenn – wie im Fall des Finanzgerichts Müns-ter – eine offenbare Unrichtigkeit vorliegt.

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Im Streitfall erklärte ein Ehepaar in seiner Steuererklärung den Arbeitslohn in zutreffender Höhe und fügte zum nachweis die Lohnsteuerbescheinigungen der Arbeitgeber bei. Den er-klärten Arbeitslohn berücksichtigte das Finanzamt allerdings nicht, sondern orientierte sich ohne inhaltliche Überprüfung an den zu niedrigen Werten, die der Arbeitgeber elektronisch übermittelt hatte.

Bei einer Routineprüfung bemerkte das Finanzamt, dass es auf fehlerhaft übermittelte Daten zurückgegriffen bzw. nicht über-mittelte Steuerdaten außer Acht gelassen hatte. Infolgedessen berichtigte das Finanzamt die Steuerfestsetzung zulasten der Eheleute wegen offenbarer Unrichtigkeiten – zu Recht, wie das Finanzgericht Münster befand. Die ungeprüfte Übernahme der fehlerhaft übermittelten Daten sei nämlich ein rein mechani-scher Fehler, der eine Berichtigung des Einkommensteuerbe-scheides ermöglicht. (FG Münster, Urteil vom 24.2.2011, Az. 11 K 4239/07 E). Betrüger versenden E-Mails im namen des Bundesfinanzministeriums Das Bundesfinanzministerium hat darauf hin-gewiesen, dass Betrüger per E-Mail versuchen, an Konto- und Kreditkarteninformationen von Steuerzahlern zu gelangen. Sie geben sich per E-Mail als „Bundesministerium der Finanzen“ aus und geben vor, die betroffenen Bürger hätten zu viel Einkommensteu-er gezahlt. Um diese nun zurückzuerhalten, müsse ein in der E-Mail angehängtes Antragsformular ausgefüllt werden, bei dem u. a. Angaben zu Kontoverbindung und Kreditkarte sowie Passwort angegeben werden sollen. Das Antragsformular kön-ne nur online ausgefüllt werden und nachfragen würden nicht per Telefon beantwortet.

H i n w e i s Das Bundesfinanzministerium warnt davor, auf solche oder ähnliche E-Mails zu reagieren. Sogenannte Ände-rungsbescheide werden nicht per Mail verschickt und Konten-verbindungen nie in dieser Form abgefragt. Zuständig für die Änderungen von Steuerbescheiden und für die Abgabe von Steu-ererklärungen ist zudem nicht das Bundesfinanzministerium, sondern das jeweils zuständige Finanzamt (Bundesfinanzminis-terium, Mitteilung vom 9.5.2011).

Ihre AnsprechpartnerinMandy Reber Steuerberaterin

Telefon 0351 89959-28

[email protected]

pkl-kmk

Zu unserem diesjährigen Mandantenseminar begrüßten wir im Januar mehr als 150 unserer Mandanten und Geschäftspartner zu einem gelungenen Jahresauftakt.

Viele unserer Gäste nutzen mittlerweile diese Form der Veranstal-tung, um sich über aktuelle Themen und Änderungen auf den Ge-bieten Recht, Steuern und Finanzen zu informieren. Gleichzeitig bietet sich für alle Teilnehmer eine hervorragende Plattform, um sich mit Unternehmern verschiedenster Branchen zu treffen und auszutauschen. In den modernen Tagungsräumen des nh-Hotels am Altmarkt, inmitten des Dresdner Zentrums, bot sich dafür der passende Rahmen.

Mit großem Interesse folgten die Teilnehmer den Vorträgen un-serer Berufsträger. Auch Vertreter ortsansässiger Banken, der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer und der Steuerberaterkammer waren gekommen und signalisierten uns ihr Interesse an den anspruchsvoll und gleichzeitig praxisnah ausge-wählten Themen, wie z. B.

Unternehmensbewertung – Was ist mein Unternehmen wert? >Gestaltung einer Unternehmensnachfolge >und UnternehmensrisikenSteuerliche Überlegungen zum Jahreswechsel >Aktuelles aus Umsatz- und Lohnsteuer sowie Arbeitsrecht. >

Den Abschluss der Veranstaltung bildete ein gemeinsames Abend-essen mit kulinarischen Köstlichkeiten und ausgewählten Weinen. Viele unserer Mandanten nutzten dabei die Möglichkeit, mit Steu-erberatern und Rechtsanwälten aus unserem pkl-kmk-Verbund zu aktuellen Fragen ins Gespräch zu kommen.

Die gesamte Veranstaltung war für unsere Gäste kostenfrei und gern nahmen die Teilnehmer das zur Verfügung gestellte Skript entgegen, um auch im nachgang zum Seminar noch einzelne Punk-te nachschlagen und erörtern zu können.

Leider den Termin verpasst? Dann rufen Sie ganz einfach in unserem Sekretariat das Skript ab und merken sich schon jetzt unser nächstes „Jahresauftakt-Mandanten-seminar“ vor. Wir freuen uns auf Sie.

Rückblick

Mandantenseminar

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pkl-kmk

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nicht nur dabei, sondern mittendrin heißt es auch dieses Jahr wieder beim fußballerischen Großereignis, der EM 2012, für die Mitarbeiter der pkl Rechtsanwälte und der kmk Steuerberatungs-gesellschaft mbH.

Auf einer eigens geschaffenen Tippspiel-Seite treten die Mit-arbeiter im sportlichen Wettkampf gegeneinander an, um mit den besten Tipps auf die Spielergebnisse und der Beantwortung be-sonderer Bonusfragen wie zum Beispiel „Welche Mannschaft wird Europameister 2012?“ um attraktive Preise zu ringen.

Als besondere Attraktion können dieses Jahr auch fußballbegeis-terte Mandanten um den Pott kämpfen. Rufen Sie unsere Homepage auf! Dort finden Sie ab jetzt attraktive Preise und die Regularien zum Spiel.

Spannung verheißen auch wieder die verschiedenen Ranglisten-auswertungen (Einzelspieler, Gruppen, Freunde), die in Echtzeit aktualisiert werden und über Sieg oder niederlage des Tippspielers informieren.

Mitarbeiter von pkl und kmk sind für das Tippspiel automatisch frei-geschaltet. Interessierte Mandanten bitten wir um eine kurze Infor-mation an Herrn StB Alexander Holzhauer ([email protected]). Die Teilnahmegebühr für unsere Mandanten beträgt 20 EUR und wird vollständig für ein soziales Projekt in unserer Region gespendet.

Ihr Ansprechpartner Alexander Holzhauer Steuerberater

Telefon 0351 89959-21

[email protected]

pkl-kmk-Tippspiel

Rahn müsste schießen – Rahn schießt! – Tooooor! Tooooor! Tooooor! Tooooor! ...

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pkl

Sandy Gerberkmk

Silke Müller

Termine arrangieren und verwalten, lange Diktate schrei-ben, für Schriftsätze recherchieren und am Telefon immer freundlich bleiben – das sind einige der vielfältigen Aufga-ben von Sandy Gerber. Die gelernte Rechtsanwaltsfachan-gestellte leitet bereits seit 2001 mit viel Umsicht und stets vorausschauend das Sekretariat von Rechtsanwalt Thomas Keller und gehört damit fast zu den „Urgesteinen“ bei pkl. Unsere Mandanten schätzen sie für ihre immer hilfsberei-te und freundliche Art und ihre absolute Zuverlässigkeit. Und auch die nicht immer einfachen Aufgaben ihres Chefs bewältigt sie mit großer Sorgfalt und Einsatzbereitschaft. Ganz nach Motto: „Was ich will, das schaff ’ ich auch!“ Trotz dieser hohen Arbeitsbelastung hat sie immer auch ein offenes ohr für unsere Azubis und jungen Mitarbeiter, wes-wegen sie nicht nur zu den besonders fleißigen, sondern auch beliebten Mitarbeitern gehört.

pkl Keller Spies PartnerschaftGlashütter Straße 104 01277 Dresden Telefon 0351 86266-103Telefax 0351 86266-203 [email protected]

nicht immer im Fokus stehen und trotzdem Tag für Tag seine Arbeit meistern – und das mit beachtlichem Erfolg! Eine Kurzbeschreibung, die auf unsere Mitarbei-terin Silke Müller passt. Als Steuerfachangestellte be-treut Frau Müller seit fast 5 Jahren zahlreiche Lohn- und Finanzbuchhaltungsmandate in der kmk. Im Zuge unserer Kanzleierweiterung in Berlin und dem damit verbunde-nen Zugang zahlreicher Mandate war schnelles Handeln und Mitdenken gefragt. Bei der Bewältigung dieser neuen Herausforderung zeigte Frau Müller großes Engagement und entwickelte sich zu einer verantwortungsbewussten und selbstsicheren Mitarbeiterin. Gerade wegen ihrer ruhigen, ausgeglichenen und verlässlichen Art wird sie von anderen Mitarbeitern und von unseren Mandanten sehr geschätzt.

kmk Steuerberatungsgesellschaft mbH Bergstraße 76 01069 Dresden Telefon 0351 89959-31 Telefax 0351 89959-50 [email protected]

„Was ich will, das schaff‘ ich auch“

Mitarbeiterporträts

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Mandanten

Mandantenporträt: KonSUM DRESDEn eG

Roger Ulke, VorstandsvorsitzenderHerr Ulke, was unterscheidet Ihr Unternehmen von anderen Supermärkten?Die KonSUM DRESDEn eG ist ein traditionsreiches Dresdner Han-delsunternehmen, das bereits 1888 gegründet wurde. Sie gilt heute mit derzeit 38 Supermärkten in puncto Frische, Qualität, Regionalität und Innovation zu den Marktführern im deutschen Lebensmittelhandel. Unsere fast 1.000 Mitarbeiter in Dresden, dem Dresdner Umland, im Vogtland und in Franken setzen sich tag-täglich mit großem persönlichen Engagement für die Zufrieden-heit unserer Kunden ein. Ich denke, der Kunde spürt, dass wir eine Genossenschaft sind, wenn er bei uns einkaufen geht.

Was tun Sie denn, um dieses Gemeinschaftsgefühl zu erreichen?Ich denke das liegt an unserer Unternehmensphilosophie. Wir ha-ben uns ja auf die Fahne geschrieben nachhaltig zu handeln, denn die Welt und die vorhandenen Ressourcen sind endlich. Deshalb achten wir auf ein sinnvolles Wirtschaften in jeder Hinsicht. Wir legen großen Wert auf regionale und natürliche Produkte. Lebens-mittel sind für uns Mittel zum Leben, denen man grundsätzlich nichts hinzufügen sollte. Bei uns arbeiten nur Menschen, die sich mit diesen Werten identifizieren können und das ist die Basis der besagten genossenschaftlichen Gemeinschaft.

Können sich denn auch junge Menschen mit solchen Werten identifizieren?natürlich. Es sind gerade die Jungen, die unser Selbstverständnis am meisten schätzen und die sich für die Hintergründe interessie-ren. In der jungen Generation ist es fast schon selbstverständlich, dass man sich Gedanken über sein Konsumverhalten und dessen Auswirkungen macht. Übrigens bieten wir jungen Menschen auch die Chance, in unserer Genossenschaft eine sehr gute und aner-kannte Ausbildung zu absolvieren.

Kommen wir mal zu ein paar harten Fakten: Sie haben den Umsatz der Genossenschaft in den vergangenen Jahren kontinuierlich steigern können. Liegt das auch an der Unternehmensphilosophie?Indirekt schon. Unser Ansatz zeigt sich ja nicht nur im Umgang untereinander, sondern auch in unserem Sortiment. Wir haben über 20.000 Artikel gelistet, davon etwa 2.200 aus unserer Regi-on sowie rund 2.000 Bio-Artikel. Damit bedienen wir die steigende nachfrage nach gesunder und bewusster Ernährung. Dass wir diese Trends frühzeitig erkannt und entsprechend gehandelt haben, ist mit Sicherheit ein wichtiger Grund für unseren Erfolg.

Da sprechen Sie einen interessanten Punkt an. Sie haben ja bereits damit begonnen ein Bio-Konzept umzusetzen, als die meisten Menschen eher einer „Geiz-ist-Geil-Mentalität“ angehangen sind. Was hat Sie so sicher gemacht, dass Ihr Weg erfolgreich ist? Sicher kann man sich da nie sein. Aber es gehört ja gerade zum Unternehmertum, Entscheidungen unter Unsicherheit zu treffen. Aber Dresden war schon 2000, als ich ins Unternehmen gekommen bin, eine sehr dynamische Stadt.

Vielen jungen Menschen mit neuem Werteverständnis und einem hohen Anspruch an ihre Lebensweise sind hier zu Hause. Zudem mussten wir uns klar und eindeutig vom Discount absetzen. Das „Geiz ist Geil“ oder „ostalgie“ auf Dauer kein Erfolgsrezept für uns sein kann, war mir von Anfang an klar.

Und was denken Sie über die Zukunft? Geht der Bio-Trend noch weiter oder kommt wieder etwas Neues?Bio wird immer ein Thema bleiben, aber ich gehe davon aus, dass es irgendwann ein Standard sein wird. Das Thema der Zukunft heißt für uns Regionalität. Hier wird zunehmend unser Fokus lie-gen. Kürzere Wege für mehr Frische und Effizienz, einheimischer Geschmack, das Fördern regionaler Kreisläufe – hier sehen wir die Zukunft. Regionalität ist mehr als ein Megatrend und gilt wohl als Antwort auf zunehmende Globalisierung.

Welche konkreten Ziele oder Maßnahmen ergeben sich dadurch für Ihr Unternehmen?Wir haben derzeit etwa 100 sächsische Lieferanten, mit denen wir rund ein Drittel unseres Gesamtumsatzes machen. Das möchten wir noch deutlicher kommunizieren. Wir haben so z. B. im März 2012 damit begonnen, unsere Preisschilder von regionalen Artikeln mit einem Sachsenlogo zu versehen und wir haben ganz aktuell eine Regionalitätsoffensive gestartet, in der wir mit kleinen Schildern am Produkt mehr über Lieferanten, Produktspezifika und Herkunft informieren wollen. Parallel zu dieser schrittweisen Aktion bauen wir unsere Eigenmarke „Sachsenlob“ zum regionalen Qualitäts-fleischprogramm aus. Also, Sie sehen, wir haben noch viel vor.

Klartext dankt Herrn Roger Ulke für das Gespräch.

www.konsum.de

Roger Ulke, Vostandsvorsitzender KonsUM DResDen eG

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Termine

Veranstaltungskalender 2012

Mittwoch, 23. Mai 20124. REWE Team-Challenge

1. Juni 2012Preisverleihung 3. Dresdner ostermalen

2. Juni 2012Charity-Yoga von 15 bis 17 Uhr im Großen Garten

Donnerstag, 14. Juni 2012Rechtsanwalt Silvio LindemannDie fristlose Kündigung – Grundsätze und Neues

Juni 2012Public Viewing Fussball-EM-Vorrundenspiele am Elbufer

Donnerstag, 19. Juli 2012Rechtsanwalt Frank StangeRechtliche Anforderungen an die E-Mail-Archivierung

Juli / August 2012Filmnächte am Elbufer

Donnerstag, 20. September 2012Rechtsanwalt Daniel BohneMit Testergebnissen werben

Mittwoch, 3. Oktober 2012Golfturnier, Golfclub Dresden Possendorf Elbflorenz

Donnerstag, 18. Oktober 2012Rechtsanwalt Thomas KellerUnternehmensrisiko mit Vollmachten sinnvoll begrenzen

November 2012Rechtsanwalt Silvio Lindmann und Rechtsanwältin Katrin KüberZuwendungen an Arbeitnehmer – rechtssicher und flexibel gestalten

Jeden letzten Donnerstag im MonatLauftreff im Großen Garten

Änderungen vorbehalten. Aktuelle Informationen finden Sie im Internet unter www.pkl-kmk.de

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Bildnachweise:

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© Christoph Reichelt; © Juliane Mostertz – FoToGRAFisch; © pkl-kmk;

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