Landkreismagazin 2011 07 21 Ausgabe 13

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Kinder helfen der Natur: Schulklassen auf dem Hainberg im Einsatz [Seite 3] In dieser Ausgabe: www.landkreis-fuerth.de LeistungsFähig. LebensFroh. Hört mehr auf die Kinder: Das forderten die Experten des Fach- symposiums in Veitsbronn [Seite 4/5] Trotz Regen gelungen: Familienspiel erstmals mit eigener Verlosung für Kinder [Seite 13] Landkr is 21. 07. 2011 Ausgabe 13 Das Magazin mit den amtlichen Mitteilungen des Landkreises Fürth Aktuell In dieser Ausgabe: So gut gehts den Kindern im Landkreis! Kindermusical in Roßtal Magazin Ponyreiten beim Tag des offenen Hofes in Großhabersdorf

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Das Magazin mit dem Amtsblatt des Landkreises Fürth

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Kinder helfen der Natur: Schulklassen auf dem Hainberg im Einsatz [Seite 3]

In dieser Ausgabe:

www.landkreis-fuerth.deLeistungsFähig. LebensFroh.

Hört mehr auf die Kinder:Das forderten die Experten des Fach-symposiums in Veitsbronn [Seite 4/5]

Trotz Regen gelungen:Familienspiel erstmals mit eigener Verlosung für Kinder [Seite 13]

Landkr is21.07. 2011Ausgabe 13

Das Magazin mit den amtlichen Mitteilungen des Landkreises Fürth

AktuellIn dieser Ausgabe:So gut gehts den Kindern im Landkreis!

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Ponyreiten beim Tag des offenen Hofes in Großhabersdorf

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2 Landkreismagazin 13.2011 21. Juli 2011

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3Landkreismagazin 13.2011

Umwelt

Landkreis Fürth - Das „System Fabi-an” macht Schule: Auf dem Hainberg gräbt der 12-jährige Fabian von der Mittelschule Zirndorf ein etwa 20 mal 20 Zentimeter großes Rasenstück mit einer Schaufel aus. Das Erdstück ist ganz schön schwer. Zu schwer, als dass Fabian es in die bereit stehende Schubkarre hieven kann. Die 15 Mit-schüler, die vor der gleichen Aufgabe stehen, haben sich abgeschuftet oder die Schaufel gemeinsam angehoben, um es zu schaffen. Fabian macht es anders: Er zerteilt den Erdhaufen in kleine Stücke und bewerkstelligt es alleine. „Genau! Mit Köpfchen. So geht das. Macht es mit dem Sys-tem Fabian”, sagt Andras Leßmann, der Leiter der Unteren Naturschutz-behörde, der die Oberaufsicht über die ungewöhnliche Aktion auf dem Naturschutzgebiet übernommen hat. Die Mitschüler sind begeistert und schaufeln jetzt auch nach dem “Sys-tem Fabian”.Im Rahmen der diesjährigen „Natur-schutzwochen Hainberg” waren erneut Schulklassen aus dem Landkreis ein-geladen, spannende Entdeckungen zu machen. Andreas Leßmann und seinem Team ging es abermals darum, den Kin-dern mit Hilfe der Natur viel praktisches Wissen beizubringen - und wenn es nur das richtige Schaufeln ist.

Doch warum wurde überhaupt ge-schaufelt? Die Schulklassen durften in diesem Jahr aktiv Naturschutz betrei-ben und dabei helfen, die höchst sel-tene Tier- und Pflanzenwelt auf dem Hainberg zu erhalten. Viele Hungerlei-der zählen zur Fauna auf dem Hainberg. „Diese Pflanzen gedeihen am besten, wenn sie möglichst viel Sonne, einen sandigen Boden, wenig Dünger und

kaum Wasser ab-b e k o m m e n “ , erläutert Dieter Zwierlein von der Unteren Natur-schutzbehörde. Trotz dieser ge-ringen Ansprü-che, sind diese Pflanzen stark vom Aussterben bedroht.Schutzwall er-richtetDas Problem am Hainberg: Der Kalk von den Gehwegen wird durch den Wind in die Fläche des Na-turschutzareals hineingeweht. Kalk wirkt wie ein Dünger - quasi ein Gift für die Hungerleider. Mit den Erdhaufen, die die Schulklassen ausbuddeln, wird ein kleiner Schutzwall entlang des Geh-wegs errichtet. Dieser soll verhindern, dass der Kalk in die Rasenfläche gepus-tet wird. Die Kinder sind begeistert, als sie verstehen, welche wichtige Aufgabe sie heute haben. Obwohl für sie auch Führungen organisiert sind, um die Artenvielfalt des Hainbergs kennen zu lernen, wollen sie kaum aufhören, zu graben. Selbst die Lehrerin der Klasse 6G - eine Ganztagsklasse - ist ob des Eifers ihrer Schüler erstaunt.

„Es zeigt, dass die Naturschutzwochen gerade für Kinder ein tolles pädago-gisches Angebot darstellen. Ein Klassen-zimmer in der Natur”, freut sich Landrat Matthias Dießl vor Ort. Auch er wird von der Tatkraft der Schüler schnell an-gesteckt und schaufelt ein paar Runden mit - natürlich mit „System Fabian”.

Doppelter NutzenEs dauert nicht lan-ge, bis die Frage auf-kommt, auf die Andreas Leßmann schon war-tet: „Was passiert denn mit dem Loch von den Ausgrabungen?” Der Fachmann aus dem Landratsamt erklärt, dass die Arbeit der Kin-der dem Hainberg dop-pelten Nutzen bringt.

Denn auf dem abgetragenen Rasenstück sollen wieder offene Sandflächen ent-stehen, für die der Hainberg so typisch sind. Leider sind die sandigen Areale im Laufe der Jahre mehr und mehr zuge-wachsen, so dass etwas nachgeholfen werden muss. Auf dem Sandboden wächst beispielsweise das Silbergras vortrefflich. Die Untere Naturschutz-behörde hofft, dass an jener Stelle, wo die Rasenplaggen - so der Fachbegriff - von den Schülern abgetragen wurden, sich diese Pflanze wieder ansiedelt.

Wenn die Schüler also in 20 oder 30 Jahren auf dem Gelände spazieren ge-hen, können sie vielleicht ihren Kindern erzählen, dass sie hier im Jahr 2011 ein Stück Natur gerettet haben. (Roland Beck)

„System Fabian“ kommt bei Hungerleidern gut an

Aktive Landschaftspflege: Schüler aus Zirndorf schaufeln gemeinsam mit dem Landrat auf dem Hainberg

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4 Landkreismagazin 13.2011

Familie

Veitsbronn - Kindheit 2011 - wie sieht sie aus? Zivilisationserkran-kungen, Entwicklungsstörungen und Verhaltensauffälligkeiten nehmen zu, warnen die Experten. Und dass die Lebenssituation der Kinder nicht altersgemäß und der Entwicklung nicht förderlich sei. Das 8. Fach-symposium im Landkreis Fürth ging daher der Frage nach, wie wahre Kindheit aussehen sollte und auf was Erzieher und Eltern im Umgang mit Kindern achten sollten. „Wahre (die) Kindheit“ war die Veranstaltung überschrieben, zu der 160 Teilneh-mer gekommen waren. Die Kommu-nale Jugendarbeit als Organisatorin hatte hochkarätige Referenten ein-geladen. Das Landkreismagazin hat interessiert zugehört und für Sie die wichtigsten Fragen und Antworten mitnotiert.

zu den Eltern bezeichnete der Professor als ausgezeichnet. Nur zehn Prozent der Kinder berichteten von Spannungen und Unwohlsein. Ein Knackpunkt der Studie: Je lebendiger und abwechs-lungsreicher die Freizeitgestaltung von Kindern ist, umso erfolgreicher sind sie in schulischen Belangen. Die Umfrage förderte allerdings auch zu Tage, dass überwiegend Kinder aus gut situierten Familien ein reichhaltiges Freizeitange-bot genießen könnten, während Kinder von beispielsweise arbeitslosen Eltern eher einen monotonen Alltag erlebten. Und etwas erstaunliches fand Hurrel-mann heraus: Kinder spüren schon in ihrer Kindheit, wie ihr schulischer Weg einmal sein wird. Kinder aus guten Familiensituationen gaben in der Um-frage überwiegend an, dass sie später einmal das Abitur machen wollten. Dagegen trauten sich das Kinder aus schwächeren Familien eher selten zu. Der Professor sagt: „Die Wahrnehmung der Kinder stellt somit schon ganz früh die Weichen für die schulische Entwick-lung.“

Wo kollidiert die Welt der Erwachse-nen mit der Welt der Kinder?

Nach Ansicht von Prof. Dr. Olaf-Axel Burow vom Bereich Allgemeine Erzie-hungswissenschaften an der Univer-sität Kassel und geschäftsführender Direktor des Instituts für Erziehungs-wissenschaft haben wir Erwachsenen den Drang alles normieren und verein-heitlichen zu wollen. Auch die Welt der Kinder. Einheitliche Schulsysteme, einen

geregelten Tagesablauf schon im Klein-kinderalter oder im Kindergarten. „Kin-der brauchen aber genau das Gegenteil: Freiräume“, erklärte der Wissenschaft-ler beim Fachsymposium. Sein Appell an Eltern und Erzieher: „Freiraum muss institutionalisiert werden!“

Wissen Eltern eigentlich im Jahr 2011 noch wie ihre Kinder ticken?

„Viele nicht mehr‘“, glaubt die Kinder- und Jugendpsychologin Oggi Enderlein, Vorsitzende der „Initiative für Große Kinder e.V. „Ich stelle fest, dass immer mehr Eltern nicht mehr wissen, wie sie mit ihren Kindern richtig umgehen sollen.“ Sie hat ebenfalls festgestellt: „Eltern trauen sich zu ihren Kindern nicht mehr „Nein!“ sagen.“ Dadurch bekommen Kinder falsche Freiräume. Die Gefahr: „Die Klarheit für Kinder geht verloren. Kinder wollen klare Re-geln“, sagt die Expertin. Sie berichtete in Veitsbronn von einer Grundschule in Berlin. Diese nimmt Kinder erst dann auf, wenn die Eltern einen zehnstün-digen Eltern-Einführungskurs absolviert haben. Anfangs seien die Erwachsenen außer sich gewesen. Dies unterstelle ja, sie wüssten nicht, wie sie ihre Kinder erziehen sollten. Dann aber hätten sie im Verlauf des Kurses festgestellt, wie nützlich der Kurs sei. Die Eltern seien ins Gespräch gekommen und hätten sich untereinander ausgetauscht, es sei ein Netzwerk entstanden. Dazu sagt Prof. Dr. Klaus Hurrelmann: Das Elternhaus ist heute das Maß aller Dinge. In keinem anderen Land der Welt hänge es so vom

Hört auf die Kinder!

Kindergärten, Schulen, Lehrpläne - alles wird von Erwachsenen geplant und gebaut. Aber wissen wir eigent-lich wie wohl sich unsere Kinder wirklich fühlen?

Ja! Dank Prof. Dr. Klaus Hurrelmann von der Public Health and Education an der Hertie School of Governance Berlin. Er zählt zu den renommiertesten Kinder-forschern Deutschlands - und war in Veitsbronn zu Gast. Mit finanzieller Un-terstützung des Kinderhilfswerks World Vision e.V. machte Hurrelmann etwas, das vor ihm noch keiner tat: Er schick-te 500 geschulte Interviewer durch Deutschland und ließ 2600 Kinder im Alter zwischen sechs und elf Jahren zu ihrer Lebenssituation befragen. Die re-präsentativen Ergebnisse überraschen in etlichen Punkten. 73 Prozent der Kinder leben demnach in einer klas-sischen Familienform und ihr Verhältnis

Prof. Dr. Klaus Hurrelmann im Gespräch mit dem Landrat

Die Zenngrundhalle war bis auf den letzten Platz gefüllt

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5Landkreismagazin 13.2011

sozialen Umfeld des Elternhauses ab, wie sich die Kinder entwickelten. Dies sei ein deutsches Phänomen. Er for-derte dazu auf, dass sich Eltern so früh wie möglich untereinander vernetzten sollten und nicht alles an sich binden. Außerdem brauche es flexible Arbeits-zeiten und Kindertagesstätten, die auf die Bedürfnisse der Eltern und Kinder speziell eingingen.

Eine Teilnehmerin wollte beim Fach-symposium wissen, ob das Sitzenblei-ben bei schlechten Noten für Kinder und Jugendliche förderlich sei.

Alle Experten in Veitsbronn waren sich bei dieser Frage einig: Nein. Laut Prof. Dr. Olaf-Axel Burow hätten mittlerweile alle Studien zu diesem Thema bewie-sen, dass das Wiederholen einer Klasse mehr schadet als nützt. Auch komme es dadurch besonders bei männlichen Ju-gendlichen zu einer Überalterung in den Klassen. Da die Schüler außerdem spä-ter in die Arbeitswelt kommen, entstehe nach wissenschaftlichen Berechnungen jährlich ein Schaden in Höhe von einer Milliarde Euro. Nur sechs Schulen in Deutschland gibt es, die erst ab der achten Klasse Noten vergeben und in welchen die Schüler nicht durchfallen können. Diese Schulen, so der Profes-sor, hätten beste Abiturienten hervor-gebracht. „Wissenschaftlich ist also längst belegt, dass Sitzenbleiben päd-agogisch wertlos ist. Wir haben leider bei uns im Land noch ein Umsetzungs-Defizit“, bedauerte Burow.

Muss sich noch mehr ändern?

Der Querdenker und Gehirnforscher Prof. Dr. med. Gunther Moll ließ sich bei dieser Frage nicht zwei Mal bitten, eine Einschätzung abzugeben. Damit seine Thesen auch alle verstehen, greift er gerne zum Thema Fußball. „Wenn in einer Fußballmannschaft alle Tore über die linke Seite fallen, weil der linke Ver-

teidiger schwach ist, dann kauft der Ver-ein einen besseren Verteidiger ein. Der Staat würde anders reagieren: Er würde die ganze Mannschaft wochenlang das linke Verteidigen üben lassen.“ Seiner Meinung nach fehlt es in Deutschland an individuellen Lösungen vor Ort, zu starr seien die Vorgaben aus Berlin. Sei-ne provokante Forderung: „Nehmt Berlin Geld weg und gebt es den Kommunen, damit diese Schulen und Kindertages-stätten so bauen können, wie sie es für richtig halten.“ Einheitsregelungen findet er schrecklich und würden der Entwicklung von Kindern in den so un-terschiedlichen Regionen Deutschlands nur schaden.

Erstarrt der Landkreis auch an diesen Vor-gaben?

Landrat Matthi-as Dießl gab zu bedenken, dass viele Neubauten - sei es Schulen oder Kinder-gärten - nur gebaut werden könnten, wenn es staatliche Zuschüsse gebe. Um die-se Zuschüsse zu erhalten, müssten sich die Gemeinden oder auch der Landkreis an die „zugegeben strengen Auflagen halten.“ Gleichwohl sei es im Landkreis aber gelungen, mit allen 14 Gemeinden ein sehr individuelles und auf die Re-gion abgestimmtes familienpolitisches Leitbild zu verfassen. „Die Gestaltungs-räume, die wir haben, nutzen wir kon-sequent“, versprach Dießl. Bestätigt wurde er durch eine Wortmeldung des

Eine Besucherin macht sich Notizen

Schulleiters vom Dietrich Bonhoeffer Gymnasium in Oberasbach. Er sagte, dass der Landkreis als Träger der Schule ein Budget zur Verfügung stelle, um in-dividuelle Projekte oder Anschaffungen durchführen zu können. Sein Eindruck sei, dass Eltern, Lehrer und Schüler da-mit sehr zufrieden seien. Die Experten bezeichneten außerdem Ganztags-schulangebote als wichtig. Wie Matthi-as Dießl betonte, seien diese an allen Schulen des Landkreises bereits einge-führt und orientieren sich an der Nach-frage. „Wir haben ab dem kommenden Schuljahr sogar an den Gymnasien in Oberasbach und Stein die gebunde-

ne Ganztagsschule“, betonte er. Für die bedarfsgerechten Inhalte seien die Schulen aber selbst zuständig. Zugleich sei es wichtig, dass die Vereine einge-bunden werden.

Und wie lautete das Schlusswort der Referenten?Alle sagten am Ende den gleichen Satz: „Hört mehr auf die Kinder, bindet sie in Entscheidungen mit ein!“

(Notiert von Roland Beck)

Wissenstransfer unter Experten: Prof. Dr. Olaf-Axel Burow und Oggi Enderlein

In der Mittagspause blieb Zeit, sich auszutauschen

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7Landkreismagazin 13.2011

Interview

Landkreis Fürth - Pia Kutzera heißt die neue Leiterin der Arbeitsagen-tur Fürth. Die Wirtschaftskrise scheint mittlerweile Vergangenheit, im Landkreis Fürth herrscht nahezu Vollbeschäftigung. Sogar über 300 freie Lehrstellen gibt es derzeit. Also ruhige Zeiten an der Spitze der Ar-beitsagentur, die für Fürth Stadt und -Land zuständig ist? Wir haben bei Pia Kutzera nachgefragt.

Frau Kutzera, waren Sie selbst schon mal arbeitslos?

Pia Kutzera: „Obwohl ich selbst noch nie arbeitslos war, „beschäftigt“ mich das Thema Arbeitslosigkeit seit meinem Berufseinstieg vor über 25 Jahren. Dabei habe ich natürlich auch viele Schicksale und Situationen aus nächs-ter Nähe kennengelernt. Aus diesen Erkenntnissen heraus weiß ich, dass die Situation ohne Arbeit zu sein mehr Facetten hat, als die zwei allgemein be-kannten Perspektiven: kann nicht oder will nicht.“

Ist der Begriff „arbeitlos“ in Deutsch-land zu negativ besetzt?

Pia Kutzera: „Arbeitslos heißt in erster Linie vorübergehend ohne Beschäfti-gung. Das bedeutet beispielsweise für den einen in der Hauptsache Einschrän-kungen finanzieller Art, für den nächs-ten eine Einschränkungen in der Selbst-verwirklichung und für wieder andere nur eine Veränderung in der beruflichen Laufbahn. Die möglichen Umstände sind viel zu umfangreich und zu individuell, als dass sie pauschal bewertet werden können. Nüchtern betrachtet ist es nichts anderes als die Definition eines Versicherungsfalles, gegen dessen Ein-tritt wir in unserem Sozialstaatsprinzip per Gesetz eine Absicherung vereinbart haben. Erst auf den zweiten Blick zeigen sich die menschlichen Schicksale, die dahinter stehen. Es stellen sich für alle Beteiligten jede Menge Fragen, Sorgen und Existenzängste, wenn der Versiche-rungsfall zum Dauerzustand zu werden droht.“

Was haben Sie vor dem Wechsel an die Spitze der Arbeitsagentur Fürth gemacht?

Pia Kutzera: „Direkt vor meinem Wech-sel in die Arbeitsagentur Fürth war ich sechs Jahre in der Geschäftsstelle Forch-heim in Führungsverantwortung. Zuerst in Stellvertretung der Geschäftsstellen-leitung inklusive der Verantwortung für den Eingangsbereich, der sogenannten Eingangszone und anschließend vier Jahre als Geschäftsstellenleiterin in Personalunion mit der direkten Füh-rungsverantwortung für den Kernbe-reich Arbeitsvermittlung. Die erste be-rufliche Etappe, nach meinem Studium an der Fachhochschule der Bundesa-gentur für Arbeit in Mannheim, startete in der Agentur für Arbeit Nürnberg im Bereich der Leistungsgewährung. Dort übernahm ich auch erstmals Führungs-aufgaben. Im weiteren Verlauf wechsel-te ich 1998 zur Arbeitsagentur Bam-berg. Dort konnte ich bis zum Wechsel zur Geschäftsstelle Forchheim weitere wertvolle Erfahrungen unter anderem auch als Rehaberaterin und Teamleite-rin sammeln. Damit war ich in diesen mehr als 25 Berufsjahren in den vier wesentlichen Kernbereichen einer Ar-beitsagentur aktiv: im Eingangsbereich, im Bereich der Leistungsgewährung, in der Arbeitsvermittlung und im Rehabe-reich. Die Summe der dabei erworbenen Fach- und Führungskompetenzen sehe ich als gute Basis für meine jetzige Ver-antwortung als Geschäftsstellenleiterin in Fürth.“

Welche Akzente möchten Sie als neue Leiterin der Arbeitsagentur Fürth setzen?

Pia Kutzera: „Meine Tätigkeit hier in Fürth beginnt in einer Zeit des wirt-schaftlichen Aufschwungs nach der Krise 2008. Die Quantität der Arbeits-losigkeit ist damit derzeit nicht das Kernthema. Heute beschäftigt uns der demografische Wandel und die damit einhergehende Verantwortung, dem drohenden Fachkräftemangel entgegen zu wirken. Das heißt unter anderem,

alle Anstrengungen zu unternehmen, Betriebe zu überzeugen, auszubilden, das Arbeitskräftepotential der Frauen in Teilzeitbeschäftigung zu erkennen sowie die Erfahrung und Kompetenz älterer Mitarbeiter zu schätzen und der Be-legschaft zu erhalten. Meine Botschaft heißt, vorhandene Qualifizierungen zu nutzen und zu erhalten. Hier wollen wir mit unserer Fach- und Beratungs-kompetenz Bewerber wie Arbeitgeber unterstützen. Dies gelingt uns durch frühestmögliche Kontakte und Aktivi-täten. Es bedeutet aber auch, Jugendli-che auf dem Weg in die Ausbildung und Ungelernte auf dem Weg zur Fachkraft professionell zu begleiten. Hier sehe ich meine Aufgabe, die genannten Prozesse bestmöglich zu unterstützen.

Wie bewerten Sie die Zusammenar-beit zwischen dem Landkreis Fürth und der Arbeitsagentur, beispielswei-se im Rahmen des Jobcenters oder beim Beschäftigungspakt Westmit-telfranken?

Pia Kutzera: „Die bisherige Zusammen-arbeit mit dem Landkreis Fürth habe ich in den drei Monaten hier vor Ort als konstruktiv und kooperativ kennenge-lernt. Ich bin überzeugt, dass sich dieser erste positive Eindruck weiter festigen wird. Die Agentur pflegt unter anderem einen laufenden Kontakt zur lokalen Wirtschafsförderung vor Ort. Daneben sind wir in Projekten wie der Gründer-initiative gemeinsam tätig. Das Job-center des Landkreises befindet sich im gleichen Haus am Stresemannplatz. In-sofern können hier untereinander kurze Wege genutzt werden, um die Schnitt-stellenarbeit stetig zu intensivieren.“

Es ist immer wieder zu lesen, dass in Bayern die Arbeitslosigkeit sehr niedrig ist. Wie sieht die gegenwär-tige Situation speziell im Landkreis Fürth aus?

Pia Kutzera: „Die Arbeitslosenquote im Landkreis Fürth liegt mit 3,0 Prozent im Juni 2011 unter dem Bayerischen Schnitt von 3,5 Prozent. Das ist nahe-

Nahezu Vollbeschäftigung im Landkreis: Neue Leiterin der Arbeitsagentur Fürth hat dennoch alle Hände voll zu tun

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8 Landkreismagazin 13.2011

zu Vollbeschäftigung, für mich aktuell eine durchaus positive Situation. Sie spiegelt sich auch in der relativ nied-rigen Betreuungsquote im Jobcenter-bereich wieder. Die Auswirkungen der Beschäftigungslosigkeit verteilen sich im Landkreis im Agentur- und Jobcen-ter-Bereich ziemlich hälftig. Im Stadt-bereich gibt es dagegen einen deutlich größeren Anteil der Arbeitslosen, die Arbeitslosengeld II beziehen mit zuletzt fast 71 Prozent. Betrachtet man die Ar-beitslosenquoten einzelner Personen-gruppen, liegt die Jugendarbeitslosig-keit mit einem Wert von 2,4 Prozent für unter 25-jährige unter dem Gesamt-wert im Landkreis Fürth. Etwas höher ist die Quote von 4,1 Prozent für Ältere über 50. Mit 40,3 Prozent aller Arbeits-losen macht diese Personengruppe den größten Anteil der 1813 Arbeitslosen aus. Trotz des stetigen Abbaus fällt der Rückgang hier zu den Vorjahreswerten mit Minus 19 Prozent im Vergleich zum Rückgang der Arbeitslosen insgesamt im Landkreis mit Minus 23,9 Prozent etwas geringer aus. Allerdings ging ihre Zahl im Vergleich zum Vorjahr um 171 oder ein Fünftel auf 731 zurück.“

Und wie stellt sich die Situation bei den Auszubildenden dar?

Pia Kutzera: „Die Zahl bei der Arbeitsa-gentur Fürth gemeldeten Ausbildungs-plätze hat sich im Vergleich zum Vorjahr mit einem Plus von 9,6 Prozent deutlich verbessert. Derzeit gibt es noch 348 freie Lehrstellen. Wir haben allerdings weiterhin einen Bewerberüberhang zu verzeichnen, da auch die Zahl der Be-werber im Vorjahresvergleich nochmal leicht angestiegen ist. Eine Differenzie-rung zwischen Stadt und Landkreis ist diesbezüglich leider nicht möglich. Das Ausbildungsplatzangebot verteilt sich nach unserer Erfahrung jedoch zu circa 60 Prozent auf die Stadt und zu 40 Pro-zent auf den Landkreis Fürth. Im Land-kreis gibt es allerdings ausbildungswil-lige Kleinbetriebe, die mit Blick auf ihre Erreichbarkeit mit öffentlichen Ver-kehrsmitteln über Besetzungsprobleme klagen. Insofern fordert die Situation im Landkreis von den Bewerbern mehr Flexibilität.“

Es ist noch nicht lange her, da muss-ten Jugendliche darum bangen, ei-nen Ausbildungsplatz zu bekommen. Heute klagen die Unternehmen, dass

Sie nicht genügend, ausbildungsfä-hige Schulabgänger finden können. An was liegt das? Wann hat ein Ju-gendlicher gute Chancen, einen Aus-bildungsplatz zu bekommen?

Pia Kutzera: „Zum einen sind die An-forderungen an Auszubildende in vie-len Berufsbildern deutlich gestiegen, denken wir zu Beispiel an den Kfz-Me-chatroniker. Andererseits sinkt die Zahl der Ausbildungsinteressierten. Das liegt nicht nur an den im Trend bereits rück-läufigen Schülerzahlen der Haupt- und Realschulen. Die besseren Schüler ori-entieren sich oft Richtung weiterfüh-rende Schulen wie FOS, BOS und Gym-nasien, während bei den benachteiligten Jugendlichen weitere Defizite zum Bei-spiel mit Migrationshintergrund oder fehlende Unterstützung der Familie hin-zukommt. Die Betriebe können daher in der Bewerberauswahl auf weit weniger Bestgeeignete zurückgreifen als bisher. Jugendliche haben immer dann gute Chancen auf einen Ausbildungsplatz, wenn sie nicht nur gute Noten in den Hauptfächern aufweisen, sondern auch positive „Kopfnoten“ hinsichtlich Mit-arbeit, Verhalten, Fleiß, Fehlzeiten und ähnliches mitbringen. Die Wahl eines bestimmten Ausbildungsberufes setzt genügend Wissen für den angestrebten Beruf, idealerweise über mehrere Prak-tika voraus. Die Eintrittskarte in ein konkretes Vorstellungsgespräch sind dann perfekte Bewerbungsunterlagen. Darüber hinaus sollte sich der Jugend-liche für Einstellungsgespräche konkret und umfassend vorbereiten und zwar nicht nur seine Person betreffend, sondern vor allem hinsichtlich der Tä-tigkeiten und dem Einstellungsbetrieb. Im Gespräch selbst erwarten Betriebe von dem Bewerber nicht nur eine gute Kommunikation, sondern auch ange-messenes Outfit und höfliches Beneh-men. Zeigt sich der Jugendliche dann noch flexibel in seinen Erwartungen für spätere Arbeitszeiten und ist mobil, hat er wirklich sehr gute Chancen.“

Gibt es spezielle Angebote der Ar-beitsagentur für Schulabgänger und Jugendliche?

Pia Kutzera: „Die Agentur für Arbeit unterstützt die Jugendlichen in all den Prozessen auf dem Weg in eine qualifi-zierte Beschäftigung. Die Angebote hier sind vielfältig. Wir sind bereits in den

Vorabgangsklassen präsent, um den Jugendlichen in der Orientierungspha-se zu helfen, sei es durch Beratungs-gespräche oder durch Hinweise auf spezielle Internetangebote wie „planet-beruf.de“. Wir unterstützen sowohl die Schulen bei Projekten vertiefter Berufs-orientierung, als auch die Eltern zum Beispiel im Rahmen eines Elternabends im Berufsinformationszentrum (BiZ). Unsere Berufsberater helfen den Ju-gendlichen bei ihrer Berufswahl mit auf ihre individuelle Situation abgestimm-ten Beratungsgesprächen. Desweiteren bieten sie ihnen Ausbildungsstellen an. Außerdem gibt es, soweit erforderlich, fachliche wie finanzielle Hilfen für die Bewerbungen. Wird während der Aus-bildung Unterstützung benötigt, gibt es ausbildungsbegleitende Hilfen in Form von Nachhilfe und sozialpäda-gogischer Unterstützung. Für Jugendli-che, die nach Beendigung ihrer Schule noch nicht die nötige Ausbildungsreife haben, bieten wir auch berufsvorbe-reitende Bildungsmaßnahmen oder Langzeitpraktika in Form der Einstiegs-qualifizierung. Darüber hinaus fördern wir Berufsausbildungen in außerbe-trieblichen Einrichtungen. Das ist noch keine abschließende Aufzählung. Aber daran können Sie erkennen, dass uns der erfolgreiche Berufseinstieg immens wichtig ist.“

Hat man es im Landkreis Fürth ein-facher (wieder) einen Job zu finden, wegen der unmittelbaren Nähe zu den drei großen Ballungszentren Nürnberg - Fürth - Erlangen?

Pia Kutzera leitet jetzt die Arbeitsagentur Fürth

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9Landkreismagazin 13.2011

Pia Kutzera: „Im Ballungsraum Nürn-berg-Fürth-Erlangen gibt es derzeit 521 675 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte. Das ist seit 1992 oder 19 Jahren der höchste Stand an Be-schäftigten. In der Stadt Fürth gibt es 39 593 und im Landkreis 21 277 sozi-alversicherungspflichtige Beschäftigte. Wer seine Jobsuche auf den Landkreis beschränkt, schöpft nur vier Prozent der bestehenden Möglichkeiten aus. In offenen Stellen ausgedrückt bedeu-tet das zum Beispiel im Juni eine Be-schränkung im Landkreis auf 122 neue Stellen oder die Nutzung der gesamt-en Bandbreite des Ballungsraumes mit 3005 Stellenzugängen. Arbeitnehmer im Landkreis wissen, dass sie nicht immer die Möglichkeit haben, vor Ort arbeiten zu können. Die Pendlerbereit-schaft liegt analog zur Beschäftigten-statistik zumeist bei circa 60 Prozent. Wer dieses Bewusstsein „lebt“ und sich flexibel zeigt, hat gerade im Bal-lungsraum Nürnberg-Fürth-Erlangen

die besten Chancen, nicht beschäfti-gungslos zu bleiben. Die Stadt Fürth sowie Nürnberg und Erlangen sind im Personennahverkehr relativ zügig zu erreichen und bieten hier ein Vielfaches an Möglichkeiten. Wer Pendelzeiten also nicht als Belastung, sondern als Chance sieht, dem eröffnet sich eine weitaus größere Bandbreite an poten-ziellen Arbeitsplätzen.“

Denken wir an Zirndorf und die mögliche Schließung des „Markt-kaufs“: Welche Unterstützung bietet die Agentur für Arbeit, wenn trotz der guten Arbeitsmarktlage die Be-legschaft von Betriebsauflösungen überrascht wird?

Pia Kutzera: „Zuallererst ist es uns ein großes Anliegen, die betroffenen Mit-arbeiter noch vor Ort zu informieren. So weit möglich und Einverständnis mit der Firma besteht, stellen wir für die betroffenen Mitarbeiter den ers-ten Kontakt zur Agentur für Arbeit im

Rahmen einer Betriebsversammlung her. Hier können die Mitarbeiter ihre ersten Fragen und Bedenken direkt klären und wir können die folgenden Prozesse darstellen und erste Aktivi-täten einleiten. Unser Ziel ist es, in je-dem Fall die Betroffenen gar nicht erst arbeitslos werden zu lassen, sondern sie so zu betreuen, dass sie direkt eine Anschlussbeschäftigung finden. Die Hilfe reicht von der individuellen Ein-schätzung der beruflichen Fähigkeiten über die Analyse der damit einherge-henden persönlichen Arbeitsmarkt- und Integrationschancen sowie der Optimierung der Bewerbungskompe-tenz bis hin zum Aufzeigen von Such-strategien. Wir unterbreiten Vermitt-lungsvorschläge. Soweit erforderlich leisten wir Unterstützung bei der Ent-wicklung beruflicher Alternativen und Qualifizierungen.“

Frau Kutzera, vielen Dank für diese interessanten Informationen!

Wirtschaft

Zirndorf - In Würdigung hervorra-gender Verdienste um die mittel-fränkische Wirtschaft wurde Helene Metz, Eigentümerin der Metzwerke Zirndorf, mit der IHK-Ehrenmedail-le ausgezeichnet. Die Ehrung nahm IHK-Präsident Dirk von Vopelius im Historischen Rathaussaal Nürnberg vor. Die Laudatio hielt der Baye-rische Umweltminister Dr. Markus Söder. Landrat Matthias Dießl gra-tulierte ebenfalls. Eingebettet war die Ehrung in den IHK-Jahresemp-fang „Politik/Wirtschaft“, den die IHK ausrichtet, um das konstruktive Miteinander der Entscheidungsträ-ger in der Europäischen Metropolre-gion zu fördern.

Helene Metz, geboren 1924 in Fürth, ist seit über 70 Jahren in dem von ihrem Mann gegründeten Unternehmen der Unterhaltungselektronik tätig. Im Jahr 1941 als Kontoristin eingestellt, wurde ihr bald die Leitung der Buchhaltung übertragen. 1967 heiratete Helene Metz, geborene Metzner, den Unternehmens-gründer Paul Metz. Nach dessen Tod im Jahre 1993 führte sie die Metz-Werke als Allein-Inhaberin weiter.

Das Unternehmen hat die großen Tur-bulenzen im Bereich der Unterhal-tungselektronik gemeistert und be-schäftigt heute 650 Mitarbeiter. Helene Metz hat sich am 31. Juli 2010 aus der Geschäftsführung der Metz-Werke zu-rückgezogen, ist aber weiterhin als Al-lein-Gesellschafterin und Vorsitzende des Beirates dem Unternehmen eng

verbunden. Zur Zukunftssicherung des Unternehmens hat sie die „Paul und Helene Metz-Stiftung“ gegründet, mit der sie auch zahlreiche Projekte der technischen Wissenschaften, vor allem an der Georg-Simon-Ohm-Hochschule in Nürnberg, sowie caritative Einrich-tungen in Zirndorf und Umgebung un-terstützt werden.

IHK-Ehrenmedaille für Helene Metz

Neben Helene Metz (2.v.l.) wurde auch Henriette Schmidt-Burkhardt, Lebkuchen-Schmidt, geehrt Foto: IHK/Fuchs

Page 10: Landkreismagazin 2011 07 21 Ausgabe 13

10 Landkreismagazin 13.2011

Aktuell

Stein - Das 250-jährige Firmen-jubiläum beging Faber-Castell am Stammsitz in Stein. Ein umfang-reiches Veranstaltungsprogramm umrahmte das Jubiläum. Zeitgleich feierte die Martin-Luther Kirchen-gemeinde in der Faberstadt ihr 150-jähriges Jubiläum. Am Festwochen-ende wurden über 5000 Gäste in Stein gezählt.

Der offizielle Festakt für das Firmenjubi-läum fand allerdings nicht im Landkreis Fürth statt. Der Grund ist schnell erklärt: Es gibt schlichtweg keinen überdachten Veranstaltungsraum im Landkreis, der Platz für die rund 1000 internationalen Gäste sowie die Familie des Vorstands-vorsitzenden Anton-Wolfgang Graf von Faber-Castell und die Mitarbeiter der

deutschen Standorte geboten hätte. So fand das Ereignis in der Frankenhalle

in Nürnberg statt. Zu den Festrednern zählten der ehemalige Bayerische Mi-nisterpräsident Dr. Günther Beckstein und der Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg, Dr. Ulrich Maly. Bundeskanz-lerin Dr. Angela Merkel übermittelte ihre Glückwünsche per Videobotschaft.

5000 Gäste im SchlossImmerhin: Am Nachmittag ging die Feier im Landkreis unter freiem Himmel weiter. Rund um das Graf von Faber-Castellsche Schloss in Stein feierten 5000 Gäste. Als einer der Ehrengäste des Abends hielt der Bayerische Staats-minister des Innern, Joachim Herrmann, eine Ansprache. Landrat Matthias Dießl und Steins Bürgermeister Kurt Krömer überreichten an den Grafen ein Ge-schenk.

Die Gäste aus den unterschiedlichsten Ländern hatte man im Vorfeld gebeten, ihre jeweilige Landestracht zu tragen. Der Landrat kam in original fränkischer Tracht. Zudem gab es landestypische Darbietungen und Verkostungen in zehn Länderpavillons, welche die Fer-tigungsstandorte von Faber-Castell – von Deutschland bis Brasilien – re-präsentierten.

Feier der KirchengemeindeEine weitere Feier fand in der Martin-Luther Kirche statt: Dort wurde das 150-jährige Jubiläum des Kirchenbaus

Faber-Castell Jubiläum: Über 5000 Gäste in der Faberstadt - Konzert im Schlossgarten musste abgesagt werden

Landrat Matthias Dießl überreicht Anton-Wolfgang Graf von Faber-Castell das Geschenk

Innenminister Herrmann in Stein

Page 11: Landkreismagazin 2011 07 21 Ausgabe 13

11Landkreismagazin 13.2011

gefeiert. Auch dabei war der Name „Faber“ nicht wegzudenken: War es doch Johann Lothar Faber, dem der Bau der evangelischen Kirche in Stein zu verdanken ist. Als die Kirche noch nicht stand, mussten die evangelischen Christen damals nach Zirndorf zu den Gottesdiensten laufen - was zu Fuß von Stein aus 90 Minuten dauerte. Johann Lothar Faber beschloss, eine Kirche ganz aus eigenen Mitteln zu bauen, „aus Fürsorge für das geistige Wohl der vielen Arbeiter seiner Fabrik und aus Anhänglichkeit an seinen Geburtsort“, wie es in der Chronik heißt.

Die gesamte „Familie“ des Unternehmens auf der Bühne

Unwetter sorgte für AbsageDas Wetter machte leider dem ge-planten musikalischen Ohrenschmaus zum Abschluss des Festwochenendes einen Strich durch die Rechnung: Der Auftritt des Symphonischen Jugend-blasorchesters der Stadt Stein und des großen Blasorchesters des Musikvereins Forchheim-Buckenhofen im Schloss-garten musste wegen einer Unwetter-warnung abgesagt werden.

Die Video-Botschaft der Bundeskanzle-rin Angela Merkel, die beim Festakt in der Frankenhalle Nürnberg am 8. Juli gezeigt wurde, kann unter folgendem Link angesehen werden: www.faber-castell.de

Tolle Maskerade

Am Abend wurde das Schloss in Farbe getaucht

Die Fahnen repräsentieren die einzelnen Standorte des Unternehmens

Page 12: Landkreismagazin 2011 07 21 Ausgabe 13

12 Landkreismagazin 13.2011 21. Juli 2011

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Page 13: Landkreismagazin 2011 07 21 Ausgabe 13

IAmtsblatt 13.2011

Nr. 13 vom 21. Juli 2011

Herausgeber: Landkreis FürthFür den Inhalt verantwortlich:Landrat Matthias DießlIm Pinderpark 290513 ZirndorfTelefon (09 11) 97 73-0Fax (09 11) 97 73-1014Amtliche Mitteilungen des Landkreises Fürth

78 Landratsamt Fürth Übung der US-Streitkräfte

79 Landratsamt Fürth Änderung einer Zweckvereinbarung

zwischen dem Markt Ammerndorf und der Gemeinde Adelsdorf, Landkreis Erlangen - Höchstadt, vom 20. und 9. Juni 2011

80 Landratsamt Fürth Änderung einer Zweckvereinbarung

zwischen dem Markt Ammerndorf und der Stadt Bad Windsheim, Landkreis Neustadt a.d. Aisch – Bad Windsheim, vom 13. und 10. Mai 2011

81 Landratsamt Fürth Änderung einer Zweckvereinbarung

zwischen dem Markt Ammerndorf und der Gemeinde Bubenreuth, Landkreis Erlangen - Höchstadt, vom 15. und 4. April 2011

82 Landratsamt Fürth Änderung einer Zweckvereinbarung

zwischen dem Markt Ammerndorf und dem Markt Cadolzburg, Landkreis Fürth, vom 13. und 4. April 2011

83 Landratsamt Fürth Änderung einer Zweckvereinbarung

zwischen dem Markt Ammerndorf und der Stadt Langenzenn, Landkreis Fürth, vom 13. und 11. Mai 2011

84 Landratsamt Fürth Änderung einer Zweckvereinbarung

zwischen dem Markt Ammerndorf und der Stadt Oberasbach, Landkreis Fürth, vom 13. und 5. April 2011

85 Landratsamt Fürth Abschluss einer Zweckvereinbarung

zwischen dem Markt Ammerndorf und der Stadt Herzogenaurach, Landkreis Erlangen – Höchstadt vom 18. Juni und 25. Mai 2007, bzw. für die Umbennung der gemeinsamen Kommunalen Dienst-stelle für die Verkehrsüberwachung beim Markt Ammerndorf am 13.4. und 5.4.2011

86 Landratsamt Fürth Änderung einer Zweckvereinbarung

zwischen dem Markt Ammerndorf und der Verwaltungsgemeinschaft Ober-michelbach - Tuchenbach, Landkreis Fürth, vom 13. und 4. April 2011

78Landratsamt FürthBekanntmachung Landratsamt Fürth

Übung der US-StreitkräfteDie Regierung von Mittelfranken teilt mit, dass die US-Streitkräfte folgende Übungen durchführen:

Zeitpunkt: 01.08. – 31.08.2011

Art der Übung: Einsatzübung

FahrzeugeRäderfahrzeuge: jaKettenfahrzeuge: nein

LuftfahrzeugeHubschrauber: jaFlugzeuge: neinAußenlandungen: ja

Gebiet: unter anderem der Landkreis Fürth

Ein Ansprechpartner steht bei der US-Army unter der Rufnummer 09802 / 83 26 34 bei Beschwerden über Fluglärm zur Verfügung.

Zirndorf, den 4. Juli 2011Landratsamt Fürth

79Landratsamt FürthBekanntmachung Landratsamt Fürth

Änderung einer Zweckvereinbarung zwi-schen dem Markt Ammerndorf und der Gemeinde Adelsdorf, Landkreis Erlangen - Höchstadt, vom 20. und 9. Juni 2011Bekanntmachung des Landratsamtes Fürth vom 21.7.2011 – Nr. 17 – 211-027/050/149/III/HM

Der Markt Ammerndorf und die Gemeinde Adels-dorf haben bereits eine Zweckvereinbarung über die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes abgeschlossen.

Die Änderung der Bezeichnung der gemeinsamen Kommunalen Verkehrsüberwachungsdienststelle („KVÜ Ammerndorf“) beim Markt Ammerndorf in „KVÜ Zentrales Mittelfranken“, die weiterhin beim Markt Ammerndorf verbleibt, wurde mit Schreiben vom 30.6.2011 Nr. 211-027/050/149/III/HM gemäß Art. 14 Abs. 2 i.V.m. Art. 12 Abs. 2 KommZG auf-sichtlich genehmigt.

Ergänzung zur aktuell gültigen Zweckverein-barung

zwischen dem Markt Ammerndorfvertreten durch den

1. Bürgermeister Franz Schmuck

und der

Gemeinde Adelsdorf

87 Landratsamt Fürth Änderung einer Zweckvereinbarung

zwischen dem Markt Ammerndorf und der Gemeinde Rückersdorf, Landkreis Nürnberger Land, vom 26. und 21. April 2011

88 Landratsamt Fürth Änderung einer Zweckvereinbarung

zwischen dem Markt Ammerndorf und der Stadt Stein, Landkreis Fürth, vom 13. und 4. April 2011

89 Landratsamt Fürth Änderung einer Zweckvereinbarung

zwischen dem Markt Ammerndorf und der Verwaltungsgemeinschaft Veits-bronn, Landkreis Fürth, vom 13. und 4. April 2011

90 Landratsamt Fürth Änderung einer Zweckvereinbarung

zwischen dem Markt Ammerndorf und der Stadt Zirndorf, Landkreis Fürth, vom 13. und 9. Mai 2011

91 Landratsamt Fürth Vollzug der Baugesetze; Nachbarbeteili-

gung

92 Landratsamt Fürth Vollzug der Baugesetze; Nachbarbeteili-

gung

93 Sparkasse Fürth Fundsachen in den Geschäftsräumen

der Sparkasse Fürth

94 Stadt Oberasbach Vollzug des Bayerischen Straßen- und

Wegegesetzes (BayStrWG); hier: Wid-mung der beschränkt-öffentlichen Wege im Baugebiet Rehdorf-Nord

95 Stadt Oberasbach Vollzug des Bayerischen Straßen-

und Wegegesetzes (BayStrWG); hier: Widmung der Eigentümerwege im Baugebiet Rehdorf-Nord

96 Stadt Oberasbach Vollzug des Bayerischen Straßen-

und Wegegesetzes (BayStrWG); hier: Umstufung des Feld- und Waldwegs „Blumenweg“ und ein Teilstück des Flurbereinigungweges (BV Nr. 32)

97 Stadt Oberasbach Vollzug des Bayerischen Straßen-

und Wegegesetzes (BayStrWG); hier: Widmung des Wiesenäckerweges im Baugebiet Rehdorf-Nord

98 Stadt Oberasbach Bekanntmachung

Page 14: Landkreismagazin 2011 07 21 Ausgabe 13

II Amtsblatt 13.2011

vertreten durch den 1. Bürgermeister Karsten Fischkal

§ 1 Neubezeichnung der gemeinsamen Kommu-nalen Verkehrsüberwachungsdienststelle

Die gemeinsame Kommunale Verkehrsüberwa-chungsdienststelle beim Markt Ammerndorf („KVÜ Ammerndorf“) wird in „KVÜ Zentrales Mittelfran-ken“ umbenannt. Sie verbleibt weiterhin beim Markt Ammerndorf.

§ 2 Weitergeltung der bisherigen Zweckverein-barung

Die bisher gültige Zweckvereinbarung bleibt an-sonsten unverändert.

§ 3 Genehmigung, Wirksamwerden, Änderung

(1) Die Zweckvereinbarung bedarf gemäß Art. 14 Abs. 2 i.V.m. Art. 12 Abs. 2 Satz 1 KommZG der Genehmigung des Landratsamtes Fürth als Rechtsaufsichtsbehörde.

(2) Das Wirksamwerden dieser Zweckvereinba-rung bestimmt sich nach Art. 13 Abs. 1 Satz 2 KommZG.

(3) Änderungen dieser Zweckvereinbarung bedür-fen der Schriftform.

Ammerndorf, den 20.Juni 2011 Adelsdorf, den 9. Juni 2011

Franz Schmuck Karsten Fischkal1. Bürgermeister 1. Bürgermeister

D r. S e e b e r g e r Regierungsrätin

80Landratsamt FürthBekanntmachung Landratsamt Fürth

Änderung einer Zweckvereinbarung zwi-schen dem Markt Ammerndorf und der Stadt Bad Windsheim, Landkreis Neustadt a.d. Aisch – Bad Windsheim, vom 13. und 10. Mai 2011

Bekanntmachung des Landratsamtes Fürth vom 21.7.2011 – Nr. 17 – 211 - 027/050/157/III/HM

Der Markt Ammerndorf und die Stadt Bad Winds-heim haben bereits eine Zweckvereinbarung über die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes abgeschlossen.

Die Änderung des Zweckvereinbarungspartners von „Markt Ammerndorf“ zu „KVÜ Zentrales Mittelfranken“ wurde mit Schreiben vom 30.6.2011 Nr. 211- 027/050/157/III/HM gemäß Art. 14 Abs. 2 i.V.m. Art. 12 Abs. 2 KommZG aufsichtlich geneh-migt.

Ergänzung zur aktuell gültigen Zweckverein-barung

zwischen dem Markt Ammerndorfvertreten durch den

1. Bürgermeister Franz Schmuck

und der

Stadt Bad Windsheimvertreten durch den 1. Bürgermeister Ledertheil

§ 1 Neubezeichnung der gemeinsamen Kommu-nalen Verkehrsüberwachungsdienststelle

Die gemeinsame Kommunale Verkehrsüberwa-chungsdienststelle beim Markt Ammerndorf („KVÜ Ammerndorf“) wird in „KVÜ Zentrales Mittelfran-ken“ umbenannt. Sie verbleibt weiterhin beim Markt Ammerndorf.

§ 2 Weitergeltung der bisherigen Zweckverein-barung

Die bisher gültige Zweckvereinbarung bleibt an-sonsten unverändert.

§ 3 Genehmigung, Wirksamwerden, Änderung

(1) Die Zweckvereinbarung bedarf gemäß Art. 14 Abs. 2 i.V.m. Art. 12 Abs. 2 Satz 1 KommZG der Genehmigung des Landratsamtes Fürth als Rechtsaufsichtsbehörde.

(2) Das Wirksamwerden dieser Zweckvereinba-rung bestimmt sich nach Art. 13 Abs. 1 Satz 2 KommZG.

(3) Änderungen dieser Zweckvereinbarung bedür-fen der Schriftform.

Ammerndorf, den 13.Mai 2011 Bad Windsheim, den 10. Mai 2011

Franz Schmuck Ledertheil1. Bürgermeister 1. Bürgermeister

D r. S e e b e r g e r Regierungsrätin

81Landratsamt FürthBekanntmachung Landratsamt Fürth Änderung einer Zweckvereinbarung zwi-schen dem Markt Ammerndorf und der Gemeinde Bubenreuth, Landkreis Erlangen - Höchstadt, vom 15. und 4. April 2011

Bekanntmachung des Landratsamtes Fürth vom 21.7.2011 – Nr. 17 – 211-027/050/150/III/HM

Der Markt Ammerndorf und die Gemeinde Buben-reuth haben bereits eine Zweckvereinbarung über die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes abgeschlossen.

Die Änderung des Zweckvereinbarungspartners von „Markt Ammerndorf“ zu „KVÜ Zentrales Mittelfranken“ wurde mit Schreiben vom 30.6.2011 Nr. 211-027/050/150/III/HM gemäß Art. 14 Abs. 2 i.V.m. Art. 12 Abs. 2 KommZG aufsichtlich geneh-migt.

Ergänzung zur aktuell gültigen Zweckverein-barung

zwischen dem Markt Ammerndorfvertreten durch den

1. Bürgermeister Franz Schmuck

und der

Gemeinde Bubenreuthvertreten durch den 1. Bürgermeister Rudolf Greif

§ 1 Neubezeichnung der gemeinsamen Kommu-nalen Verkehrsüberwachungsdienststelle

Die gemeinsame Kommunale Verkehrsüberwa-chungsdienststelle beim Markt Ammerndorf („KVÜ

Ammerndorf“) wird in „KVÜ Zentrales Mittelfran-ken“ umbenannt. Sie verbleibt weiterhin beim Markt Ammerndorf.

§ 2 Weitergeltung der bisherigen Zweckverein-barung

Die bisher gültige Zweckvereinbarung bleibt an-sonsten unverändert.

§ 3 Genehmigung, Wirksamwerden, Änderung

(1) Die Zweckvereinbarung bedarf gemäß Art. 14 Abs. 2 i.V.m. Art. 12 Abs. 2 Satz 1 KommZG der Genehmigung des Landratsamtes Fürth als Rechtsaufsichtsbehörde.

(2) Das Wirksamwerden dieser Zweckvereinba-rung bestimmt sich nach Art. 13 Abs. 1 Satz 2 KommZG.

(3) Änderungen dieser Zweckvereinbarung bedür-fen der Schriftform.

Ammerndorf, den 15. April 2011 Bubenreuth, den 4. April 2011

Franz Schmuck Rudolf Greif1. Bürgermeister 1. Bürgermeister

D r. S e e b e r g e r Regierungsrätin

82Landratsamt FürthBekanntmachung Landratsamt Fürth

Änderung einer Zweckvereinbarung zwi-schen dem Markt Ammerndorf und dem Markt Cadolzburg, Landkreis Fürth, vom 13. und 4. April 2011

Bekanntmachung des Landratsamtes Fürth vom 21.7.2011 – Nr. 17 – 211-027/050/114/IV/HM

Der Markt Ammerndorf und dem Markt Cadolz-burg haben bereits eine Zweckvereinbarung über die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes abgeschlossen.

Die Änderung des Zweckvereinbarungspartners von „Markt Ammerndorf“ zu „KVÜ Zentrales Mittelfranken“ wurde mit Schreiben vom 30.6.2011 Nr. 211-027/050/114/IV/HM gemäß Art. 14 Abs. 2 i.V.m. Art. 12 Abs. 2 KommZG aufsichtlich geneh-migt.

Ergänzung zur aktuell gültigen Zweckverein-barung

zwischen dem Markt Ammerndorfvertreten durch den

1. Bürgermeister Franz Schmuck

und dem

Markt Cadolzburgvertreten durch den

2. Bürgermeister Hühnermann

§ 1 Neubezeichnung der gemeinsamen Kommu-nalen Verkehrsüberwachungsdienststelle

Die gemeinsame Kommunale Verkehrsüberwa-chungsdienststelle beim Markt Ammerndorf („KVÜ Ammerndorf“) wird in „KVÜ Zentrales Mittelfran-ken“ umbenannt. Sie verbleibt weiterhin beim Markt Ammerndorf.

Page 15: Landkreismagazin 2011 07 21 Ausgabe 13

IIIAmtsblatt 13.2011

§ 2 Weitergeltung der bisherigen Zweckverein-barung

Die bisher gültige Zweckvereinbarung bleibt an-sonsten unverändert.

§ 3 Genehmigung, Wirksamwerden, Änderung

(1) Die Zweckvereinbarung bedarf gemäß Art. 14 Abs. 2 i.V.m. Art. 12 Abs. 2 Satz 1 KommZG der Genehmigung des Landratsamtes Fürth als Rechtsaufsichtsbehörde.

(2) Das Wirksamwerden dieser Zweckvereinba-rung bestimmt sich nach Art. 13 Abs. 1 Satz 2 KommZG.

(3) Änderungen dieser Zweckvereinbarung bedür-fen der Schriftform.

Ammerndorf, den 13.April 2011 Cadolzburg, den 4. April 2011

Franz Schmuck Hühnermann1. Bürgermeister 2. Bürgermeister

D r. S e e b e r g e r Regierungsrätin

83Landratsamt FürthBekanntmachung Landratsamt Fürth

Änderung einer Zweckvereinbarung zwi-schen dem Markt Ammerndorf und der Stadt Langenzenn, Landkreis Fürth, vom 13. und 11. Mai 2011

Bekanntmachung des Landratsamtes Fürth vom 21.7.2011 – Nr. 17 – 211 - 027/050/120/II/HM

Der Markt Ammerndorf und die Stadt Langenzenn haben bereits eine Zweckvereinbarung über die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes abgeschlossen.

Die Änderung des Zweckvereinbarungspartners von „Markt Ammerndorf“ zu „KVÜ Zentrales Mit-telfranken“ wurde mit Schreiben vom 30.6.2011 Nr. 211-027/050/120/II/HM gemäß Art. 14 Abs. 2 i.V.m. Art. 12 Abs. 2 KommZG aufsichtlich genehmigt.

Ergänzung zur aktuell gültigen Zweckverein-barung

zwischen dem Markt Ammerndorfvertreten durch den

1. Bürgermeister Franz Schmuck

und der

Stadt Langenzennvertreten durch den

1. Bürgermeister Jürgen Habel

§ 1 Neubezeichnung der gemeinsamen Kommu-nalen Verkehrsüberwachungsdienststelle

Die gemeinsame Kommunale Verkehrsüberwa-chungsdienststelle beim Markt Ammerndorf („KVÜ Ammerndorf“) wird in „KVÜ Zentrales Mittelfran-ken“ umbenannt. Sie verbleibt weiterhin beim Markt Ammerndorf.

§ 2 Weitergeltung der bisherigen Zweckverein-barung

Die bisher gültige Zweckvereinbarung bleibt an-sonsten unverändert.

§ 3 Genehmigung, Wirksamwerden, Änderung

(1) Die Zweckvereinbarung bedarf gemäß Art. 14 Abs. 2 i.V.m. Art. 12 Abs. 2 Satz 1 KommZG der Genehmigung des Landratsamtes Fürth als Rechtsaufsichtsbehörde.

(2) Das Wirksamwerden dieser Zweckvereinba-rung bestimmt sich nach Art. 13 Abs. 1 Satz 2 KommZG.

(3) Änderungen dieser Zweckvereinbarung bedür-fen der Schriftform.

Ammerndorf, den 13.Mai 2011 Langenzenn, den 11. Mai 2011

Franz Schmuck Jürgen Habel1. Bürgermeister 1. Bürgermeister

D r. S e e b e r g e r Regierungsrätin

84Landratsamt FürthBekanntmachung Landratsamt Fürth

Änderung einer Zweckvereinbarung zwi-schen dem Markt Ammerndorf und der Stadt Oberasbach, Landkreis Fürth, vom 13. und 5. April 2011

Bekanntmachung des Landratsamtes Fürth vom 21.7.2011 – Nr. 17 – 211-027/050/122/III/HM

Der Markt Ammerndorf und die Stadt Oberasbach haben bereits eine Zweckvereinbarung über die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes abgeschlossen.Die Änderung des Zweckvereinbarungspartners von „Markt Ammerndorf“ zu „KVÜ Zentrales Mittelfranken“ wurde mit Schreiben vom 30.6.2011 Nr. 211-027/050/122/III/HM gemäß Art. 14 Abs. 2 i.V.m. Art. 12 Abs. 2 KommZG aufsichtlich geneh-migt.

Ergänzung zur aktuell gültigen Zweckverein-barung

zwischen dem Markt Ammerndorfvertreten durch den

1. Bürgermeister Franz Schmuck

und der

Stadt Oberasbachvertreten durch die

1. Bürgermeisterin Birgit Huber

§ 1 Neubezeichnung der gemeinsamen Kommu-nalen Verkehrsüberwachungsdienststelle

Die gemeinsame Kommunale Verkehrsüberwa-chungsdienststelle beim Markt Ammerndorf („KVÜ Ammerndorf“) wird in „KVÜ Zentrales Mittelfran-ken“ umbenannt. Sie verbleibt weiterhin beim Markt Ammerndorf.

§ 2 Weitergeltung der bisherigen Zweckverein-barung

Die bisher gültige Zweckvereinbarung bleibt an-sonsten unverändert.

§ 3 Genehmigung, Wirksamwerden, Änderung

(1) Die Zweckvereinbarung bedarf gemäß Art. 14 Abs. 2 i.V.m. Art. 12 Abs. 2 Satz 1 KommZG der

Genehmigung des Landratsamtes Fürth als Rechtsaufsichtsbehörde.

(2) Das Wirksamwerden dieser Zweckvereinba-rung bestimmt sich nach Art. 13 Abs. 1 Satz 2 KommZG.

(3) Änderungen dieser Zweckvereinbarung bedür-fen der Schriftform.

Ammerndorf, den 13. April 2011 Oberasbach, den 5. April 2011

Franz Schmuck Birgit Huber1. Bürgermeister 1. Bürgermeisterin

D r. S e e b e r g e r Regierungsrätin

85Landratsamt FürthBekanntmachung Landratsamt Fürth

Abschluss einer Zweckvereinbarung zwisch-en dem Markt Ammerndorf und der Stadt Herzogenaurach, Landkreis Erlangen – Höchstadt vom 18. Juni und 25. Mai 2007, bzw. für die Umbennung der gemeinsamen Kommunalen Dienststelle für die Verkehrs-überwachung beim Markt Ammerndorf am 13.4. und 5.4.2011

Bekanntmachung des Landratsamtes Fürth vom 21.7.2011 – Nr. 17 - 211-027/050/132/I/HM

Der Markt Ammerndorf und die Stadt Herzogenau-rach haben eine Zweckvereinbarung über die Ver-folgung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes abgeschlossen.

Die Zweckvereinbarung wurde mit Schreiben vom 30.6.2011 Nr. 211-027/050/132/I/HM gemäß Art. 12 Abs. 2 KommZG aufsichtlich genehmigt.

Zweckvereinbarungzwischen dem Markt Ammerndorf,

vertreten durch den1. Bürgermeister Franz Schmuck

und der

Stadt Herzogenaurachvertreten durch den

1. Bürgermeister Dr. German Hacker,zunächst 1. Bürgermeister Lang

Gemäß Art. 2 Abs. 1 und Art. 7 ff. des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) schließen der Markt Ammerndorf und die Stadt Herzogenaurach folgende Zweckvereinbarung:

§ 1 Aufgabe

(1) Der Markt Ammerndorf und die Stadt Herzo-genaurach sind aufgrund von § 2 Abs. 4 der Verordnung über Zuständigkeiten im Ord-nungswidrigkeitenrecht (ZuVOWiG) für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Verstö-ße gegen die Vorschriften über die zulässige Geschwindigkeit von Fahrzeugen betreffen, in gleicher Weise zuständig, wie die Dienststellen der Bayerischen Landespolizei. Die Gemeinden führen die Geschwindigkeitsüberwachung im übertragenen Wirkungskreis nach Maßga-

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IV Amtsblatt 13.2011

be der für die polizeiliche Geschwindigkeits-überwachung geltenden Vorschriften durch.

(2) Umfang und Zeitraum der Geschwindigkeitsü-berwachung durch die Gemeinden bestimmen sich nach den Vereinbarungen dieser Gemein-den mit den zuständigen Polizeibehörden.

§ 2 Dienststelle

Die gemeinsame Dienststelle zur Durchführung der Kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung wird im Rathaus des Marktes Ammerndorf ein-gerichtet, diese erhält die Bezeichnung „KVÜ Zen-trales Mittelfranken“.

§ 3 Aufgaben der Dienststelle

(1) Aufgabe der Kommunalen Verkehrsüberwa-chungs-Dienststelle ist die Koordination und Durchführung der Messungen (Außendienst) in den beteiligten Gemeinden nach deren Vor-gaben und die Verfolgung und Ahndung der festgestellten Geschwindigkeitsverstöße (In-nendienst).

(2) Für die Durchführung der Geschwindigkeits-überwachung sind im Rahmen des rechtlich Möglichen die Technik und das Personal eines Privatunternehmens in Anspruch zu nehmen.

(3) Die verkehrsrechtliche Anordnung über Zeit und Ort der Messungen (Einsatzpläne) wird von den einzelnen Gemeinden in eigener Zu-ständigkeit erlassen. Die Koordination erfolgt durch die Dienststelle. Die Dienstaufsicht des Messpersonals erfolgt durch die jeweilige Ge-meinde vor Ort. Die Fachaufsicht wird vom Markt Ammerndorf ausgeübt.

(4) Soweit der Einsatz kommunaler Bediensteter erforderlich ist, erfolgt die Überprüfung dieser durch das eigene Personal der jeweils betrof-fenen Gemeinde.

(5) Der Markt Ammerndorf übernimmt für die Stadt Herzogenaurach die Entwicklung der bei der Geschwindigkeitsüberwachung gefertig-ten Messfilme, die Auswertung der Messfilme und die Auflistung der Datenträger, die Archi-vierung der Messfilme und deren Vernichtung nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfrist.

(6) Der Datenaustausch mit dem Kraftfahrzeug-bundesamt (KBA) in Flensburg zur Ermittlung der Halterdaten und zur Anfrage an das Ver-kehrszentralregister (VZR) kann direkt durch den Markt Ammerndorf erfolgen.

(7) Die Übertragung weiterer Tätigkeiten kann nur im Einvernehmen der beteiligten Gemeinden erfolgen.

§ 4 Übertragung hoheitlicher Befugnisse

Die Stadt Herzogenaurach überträgt dem Markt Ammerndorf die in § 1 bezeichneten Aufgaben und alle zu deren Durchführung notwendigen hoheit-lichen Befugnisse (Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, die Verstöße gegen die zu-lässige Geschwindigkeit von Fahrzeugen betreffen – Bußgeldstelle - ) mit Ausnahme der hoheitlichen Befugnisse zur Durchführung von Zwangsvollstre-ckungsmaßnahmen nach der letzten Mahnung.

§§ 5 bis 12

Von einer amtlichen Bekanntmachung wurde gem. Art. 13 Abs. 1 Satz 2 KommZG abgesehen, da in diesen Paragraphen das Verhältnis der beteiligten Kommunen untereinander geregelt wird, ohne dass Rechte oder Pflichten Dritter berührt werden.

§ 13 Genehmigung, Wirksamwerden, Ände-rung

(1) Die Zweckvereinbarung bedarf gemäß Art. 12 Abs. 2 Satz 1 KommZG der Genehmigung des Landratsamtes Fürth als Rechtsaufsichtsbe-hörde.

(2) Das Wirksamwerden dieser Zweckvereinba-rung bestimmt sich nach Art. 13 Abs. 1 Satz 2 KommZG.

(3) Änderungen dieser Zweckvereinbarung bedür-fen der Schriftform.

Betreffend die Basis - Zweckvereinbarung

Ammerndorf, den 18. Juni 2007 Herzogenaurach, den 25. Mai 2007

Franz Schmuck Lang1. Bürgermeister 1. Bürgermeister

Betreffend die Änderung der gemeinsamen Kom-munalen Verkehrsüberwachungsdienststelle beim Markt Ammerndorf von „KVÜ Ammerndorf“ zu „KVÜ Zentrales Mittelfranken“

Ammerndorf, den 13. April 2011 Herzogenaurach, den 5. April 2011

Franz Schmuck Dr. German Hacker1. Bürgermeister 1. Bürgermeister

D r. S e e b e r g e r Regierungsrätin

86Landratsamt FürthBekanntmachung Landratsamt Fürth

Änderung einer Zweckvereinbarung zwisch-en dem Markt Ammerndorf und der Ver-waltungsgemeinschaft Obermichelbach - Tuchenbach, Landkreis Fürth, vom 13. und 4. April 2011

Bekanntmachung des Landratsamtes Fürth vom 21.7.2011 – Nr. 17 – 211- 027/050/123/129/III/HM

Der Markt Ammerndorf und die Verwaltungsge-meinschaft Obermichelbach - Tuchenbach haben bereits eine Zweckvereinbarung über die Verfol-gung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes abgeschlossen.

Die Änderung des Zweckvereinbarungspartners von „Markt Ammerndorf“ zu „KVÜ Zentrales Mit-telfranken“ wurde mit Schreiben vom 30.6.2011 Nr. 211- 027/050/123/129/III/HM gemäß Art. 14 Abs. 2 i.V.m. Art. 12 Abs. 2 KommZG aufsichtlich genehmigt.

Ergänzung zur aktuell gültigen Zweckverein-barung

zwischen dem Markt Ammerndorfvertreten durch den

1. Bürgermeister Franz Schmuck

und der

Verwaltungsgemeinschaft Obermichelbach -Tuchenbach vertreten durchden 1. Bürgermeister Jäger

§ 1 Neubezeichnung der gemeinsamen Kommu-nalen Verkehrsüberwachungsdienststelle

Die gemeinsame Kommunale Verkehrsüberwa-chungsdienststelle beim Markt Ammerndorf („KVÜ Ammerndorf“) wird in „KVÜ Zentrales Mittelfran-ken“ umbenannt. Sie verbleibt weiterhin beim Markt Ammerndorf.

§ 2 Weitergeltung der bisherigen Zweckverein-barung

Die bisher gültige Zweckvereinbarung bleibt an-sonsten unverändert.

§ 3 Genehmigung, Wirksamwerden, Änderung

(1) Die Zweckvereinbarung bedarf gemäß Art. 14 Abs. 2 i.V.m. Art. 12 Abs. 2 Satz 1 KommZG der Genehmigung des Landratsamtes Fürth als Rechtsaufsichtsbehörde.

(2) Das Wirksamwerden dieser Zweckvereinba-rung bestimmt sich nach Art. 13 Abs. 1 Satz 2 KommZG.

(3) Änderungen dieser Zweckvereinbarung bedür-fen der Schriftform.

Ammerndorf, den 13. April 2011 Obermichelbach, den 4. April 2011

Franz Schmuck Jäger1. Bürgermeister 1. Bürgermeister

D r. S e e b e r g e r Regierungsrätin

87Landratsamt FürthBekanntmachung Landratsamt Fürth

Änderung einer Zweckvereinbarung zwisch-en dem Markt Ammerndorf und der Ge-meinde Rückersdorf, Landkreis Nürnberger Land,vom 26. und 21. April 2011

Bekanntmachung des Landratsamtes Fürth vom 21.7.2011 – Nr. 17 – 211-027/050/141/III/HM

Der Markt Ammerndorf und die Gemeinde Rückers-dorf haben bereits eine Zweckvereinbarung über die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes abgeschlossen.

Die Änderung des Zweckvereinbarungspartners von „Markt Ammerndorf“ zu „KVÜ Zentrales Mit-telfranken“ wurde mit Schreiben vom 30.6.2011 Nr. 211-027/050/141/III/HM gemäß Art. 14 Abs. 2 i.V.m. Art. 12 Abs. 2 KommZG aufsichtlich geneh-migt.

Ergänzung zur aktuell gültigen Zweckverein-barung

zwischen dem Markt Ammerndorfvertreten durch den

1. Bürgermeister Franz Schmuck

und der

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VAmtsblatt 13.2011

Gemeinde Rückersdorfvertreten durch den 1. Bürgermeister Wiesner

§ 1 Neubezeichnung der gemeinsamen Kommu-nalen Verkehrsüberwachungsdienststelle

Die gemeinsame Kommunale Verkehrsüberwa-chungsdienststelle beim Markt Ammerndorf („KVÜ Ammerndorf“) wird in „KVÜ Zentrales Mittelfran-ken“ umbenannt. Sie verbleibt weiterhin beim Markt Ammerndorf.

§ 2 Weitergeltung der bisherigen Zweckverein-barung

Die bisher gültige Zweckvereinbarung bleibt an-sonsten unverändert.

§ 3 Genehmigung, Wirksamwerden, Änderung

(1) Die Zweckvereinbarung bedarf gemäß Art. 14 Abs. 2 i.V.m. Art. 12 Abs. 2 Satz 1 KommZG der Genehmigung des Landratsamtes Fürth als Rechtsaufsichtsbehörde.

(2) Das Wirksamwerden dieser Zweckvereinba-rung bestimmt sich nach Art. 13 Abs. 1 Satz 2 KommZG.

(3) Änderungen dieser Zweckvereinbarung bedür-fen der Schriftform.

Ammerndorf, den 26. April 2011 Rückersdorf, den 21. April 2011

Franz Schmuck Wiesner1. Bürgermeister 1. Bürgermeister

D r. S e e b e r g e r Regierungsrätin

88Landratsamt FürthBekanntmachung Landratsamt Fürth

Änderung einer Zweckvereinbarung zwisch-en dem Markt Ammerndorf und der Stadt Stein, Landkreis Fürth, vom 13. und 4. April 2011

Bekanntmachung des Landratsamtes Fürth vom 21.7.2011 – Nr. 17 – 211 - 027/050/127/IV/HM

Der Markt Ammerndorf und der Stadt Stein ha-ben bereits eine Zweckvereinbarung über die Ver-folgung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes abgeschlossen.

Die Änderung der Bezeichnung der gemeinsamen Kommunalen Verkehrsüberwachungsdienststelle („KVÜ Ammerndorf“) beim Markt Ammerndorf in „KVÜ Zentrales Mittelfranken“, die weiterhin beim Markt Ammerndorf verbleibt, wurde mit Schreiben vom 30.6.2011 Nr. 211- 027/050/127/IV/HM gemäß Art. 14 Abs. 2 i.V.m. Art. 12 Abs. 2 KommZG auf-sichtlich genehmigt.

Ergänzung zur aktuell gültigen Zweckverein-barung

zwischen dem Markt Ammerndorfvertreten durch den

1. Bürgermeister Franz Schmuck

und der

Stadt Steinvertreten durch den 1. Bürgermeister Krömer

§ 1 Neubezeichnung der gemeinsamen Kommu-nalen Verkehrsüberwachungsdienststelle

Die gemeinsame Kommunale Verkehrsüberwa-chungsdienststelle beim Markt Ammerndorf („KVÜ Ammerndorf“) wird in „KVÜ Zentrales Mittelfran-ken“ umbenannt. Sie verbleibt weiterhin beim Markt Ammerndorf.

§ 2 Weitergeltung der bisherigen Zweckverein-barung

Die bisher gültige Zweckvereinbarung bleibt an-sonsten unverändert.

§ 3 Genehmigung, Wirksamwerden, Änderung

(1) Die Zweckvereinbarung bedarf gemäß Art. 14 Abs. 2 i.V.m. Art. 12 Abs. 2 Satz 1 KommZG der Genehmigung des Landratsamtes Fürth als Rechtsaufsichtsbehörde.

(2) Das Wirksamwerden dieser Zweckvereinba-rung bestimmt sich nach Art. 13 Abs. 1 Satz 2 KommZG.

(3) Änderungen dieser Zweckvereinbarung bedür-fen der Schriftform.

Ammerndorf, den 13. April 2011 Stein, den 4. April 2011

Franz Schmuck Kurt Krömer1. Bürgermeister 1. Bürgermeister

D r. S e e b e r g e r Regierungsrätin

89Landratsamt FürthBekanntmachung Landratsamt Fürth

Änderung einer Zweckvereinbarung zwisch-en dem Markt Ammerndorf und der Verwal-tungsgemeinschaft Veitsbronn, Landkreis Fürth, vom 13. und 4. April 2011

Bekanntmachung des Landratsamtes Fürth vom 21.7.2011 – Nr. 17 – 211-027/050/126/130/III/HM

Der Markt Ammerndorf und die Verwaltungs-gemeinschaft Veitsbronn haben bereits eine Zweckvereinbarung über die Verfolgung von Ord-nungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrs-gesetzes abgeschlossen.

Die Änderung der Bezeichnung der gemeinsamen Kommunalen Verkehrsüberwachungsdienststelle („KVÜ Ammerndorf“) beim Markt Ammerndorf in „KVÜ Zentrales Mittelfranken“, die weiterhin beim Markt Ammerndorf verbleibt, wurde mit Schreiben vom 30.6.2011 Nr. 211-027/050/126/130/III/HM gemäß Art. 14 Abs. 2 i.V.m. Art. 12 Abs. 2 KommZG aufsichtlich genehmigt.

Ergänzung zur aktuell gültigen Zweckverein-barung

zwischen dem Markt Ammerndorfvertreten durch den

1. Bürgermeister Franz Schmuck

und der

Verwaltungsgemeinschaft Veitsbronnvertreten durch die

1. Bürgermeister Lerch und Tiefel

§ 1 Neubezeichnung des Zweckvereinbarungs-partners

Die gemeinsame Kommunale Verkehrsüberwa-chungsdienststelle beim Markt Ammerndorf („KVÜ Ammerndorf“) wird in „KVÜ Zentrales Mittelfran-ken“ umbenannt. Sie verbleibt weiterhin beim Markt Ammerndorf.

§ 2 Weitergeltung der bisherigen Zweckverein-barung

Die bisher gültige Zweckvereinbarung bleibt an-sonsten unverändert.

§ 3 Genehmigung, Wirksamwerden, Änderung

(1) Die Zweckvereinbarung bedarf gemäß Art. 14 Abs. 2 i.V.m. Art. 12 Abs. 2 Satz 1 KommZG der Genehmigung des Landratsamtes Fürth als Rechtsaufsichtsbehörde.

(2) Das Wirksamwerden dieser Zweckvereinba-rung bestimmt sich nach Art. 13 Abs. 1 Satz 2 KommZG.

(3) Änderungen dieser Zweckvereinbarung bedür-fen der Schriftform.

Ammerndorf, den 13. April 2011 Veitsbronn, den 4. April 2011

Franz Schmuck Peter Lerch und Werner Tiefel1. Bürgermeister 1. Bürgermeister

D r. S e e b e r g e r Regierungsrätin

90Landratsamt FürthBekanntmachung Landratsamt Fürth

Änderung einer Zweckvereinbarung zwisch-en dem Markt Ammerndorf und die Stadt Zirndorf, Landkreis Fürth, vom 13. und 9. Mai 2011

Bekanntmachung des Landratsamtes Fürth vom 21.7.2011 – Nr. 17 – 211-027/050/134 III/HM

Der Markt Ammerndorf und die Stadt Zirndorf ha-ben bereits eine Zweckvereinbarung über die Ver-folgung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes abgeschlossen.

Die Änderung des Zweckvereinbarungspartners von „Markt Ammerndorf“ zu „KVÜ Zentrales Mit-telfranken“ wurde mit Schreiben vom 30.6.2011 Nr. 211-027/050/134/III/HM gemäß Art. 14 Abs. 2 i.V.m. Art. 12 Abs. 2 KommZG aufsichtlich geneh-migt.

Ergänzung zur aktuell gültigen Zweckverein-barung

zwischen dem Markt Ammerndorfvertreten durch den

1. Bürgermeister Franz Schmuck

und der

Stadt Zirndorfvertreten durch den 1. Bürgermeister Zwingel

§ 1 Neubezeichnung der gemeinsamen Kommu-nalen Verkehrsüberwachungsdienststelle

Die gemeinsame Kommunale Verkehrsüberwa-

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chungsdienststelle beim Markt Ammerndorf („KVÜ Ammerndorf“) wird in „KVÜ Zentrales Mittelfran-ken“ umbenannt. Sie verbleibt weiterhin beim Markt Ammerndorf.

§ 2 Weitergeltung der bisherigen Zweckverein-barung

Die bisher gültige Zweckvereinbarung bleibt an-sonsten unverändert.

§ 3 Genehmigung, Wirksamwerden, Änderung

(1) Die Zweckvereinbarung bedarf gemäß Art. 14 Abs. 2 i.V.m. Art. 12 Abs. 2 Satz 1 KommZG der Genehmigung des Landratsamtes Fürth als Rechtsaufsichtsbehörde.

(2) Das Wirksamwerden dieser Zweckvereinba-rung bestimmt sich nach Art. 13 Abs. 1 Satz 2 KommZG.

(3) Änderungen dieser Zweckvereinbarung bedür-fen der Schriftform.

Ammerndorf, den 9. Mai 2011 Zirndorf, den 13. Mai 2011

Franz Schmuck Zwingel1. Bürgermeister 1. Bürgermeister

D r. S e e b e r g e r Regierungsrätin

91Landratsamt FürthBekanntmachung Landratsamt Fürth

442-BV-199-2011 - HSt/Hos

Vollzug der Baugesetze; Nachbarbeteili-gung

Mit Bescheid vom 28.06.2011, Az: 442-BV-199-2011-HSt/Hos, erteilte das Landratsamt Fürth der Gemeinde Puschendorf, Neustädter Str. 7 , 90617 Puschendorf, die Baugenehmigung zur Veränderten Ausführung der mit Bescheid vom 07.09.2010 (BV-234-2010) genehmigten Erweiterung der Kläranla-ge Puschendorf (Biologie, Schlammentwässerung und Mischwasserbehandlung) auf dem Grund-stück Fl.-Nr. 391/1 der Gemarkung Puschendorf (Retzelfembacher Str.).

Rechtsbehelfsbelehrung:Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Ansbach, Postfachanschrift: Postfach 6 16, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkunds-beamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts er-hoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegen-stand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Be-gründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung eines Vorhabens hat keine aufschiebende Wirkung (§ 212a Abs.

1 Baugesetzbuch –BauGB-). Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 80 Abs. 5 VwGO kann nach Zustellung der Genehmigung beantragt werden. Der Antrag ist bei dem o. g. Bayer. Ver-waltungsgericht in Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten dieses Gerichts zu stellen.

Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 21.06.2007 (GVBl. S 390) wurde das Widerspruchs-verfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Be-scheid Widerspruch einzulegen.

Die Erhebung der Klage durch einfache E-Mail ge-nügt nicht der in der Rechtsbehelfsbelehrung ge-forderten Schriftform und führt zur Unzulässigkeit der Klage.

Der o. g. Baugenehmigungsbescheid wird hiermit an die Eigentümer der Nachbargrundstücke Fl.-Nr. 391, Gemarkung Puschendorf, durch öffentliche Bekanntmachung gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 5 Bayer. Bauordnung (BayBO) zugestellt.

Die Zustellung gilt mit dem Erscheinungstermin des Amtsblattes des Landkreises Fürth als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 Satz 6 BayBO).

Der Bescheid und die genehmigten Bauvorlagen können im Landratsamt Fürth, Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf, 3. Stock, Zimmer 3.16, während der Geschäftszeiten (Montag - Freitag, jeweils von 8.00 - 12.00 Uhr, und Donnerstag von 14.00 - 16.00 Uhr) und nach Vereinbarung eingesehen werden.

Zirndorf, den 28. Juni 2011

HerrmannVerwaltungsinspektor

92Landratsamt FürthBekanntmachung Landratsamt Fürth

441 - BV-231-2011 - JH/Maz

Vollzug der Baugesetze; Nachbarbeteili-gung

Mit Bescheid vom 28.06.2011, Az: 441 - BV-231-2011 - JH/Maz, erteilte das Landratsamt Fürth Herrn Peter Bauer, Hauptstr. 3, 90513 Zirndorf, die Baugenehmigung zur Errichtung von zwei Dachgauben auf dem Grundstück Fl.Nr. 728/1 der Gemarkung Steinbach, in 90556 Cadolzburg, Auerlandstr. 6.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Ansbach, Postfachanschrift: Postfach 6 16, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkunds-beamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts er-hoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegen-stand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Be-gründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll

in Urschrift oder Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bau-aufsichtliche Zulassung eines Vorhabens hat keine aufschiebende Wirkung (§ 212a Abs. 1 Bauge-setzbuch -BauGB-). Die Anordnung der aufschie-benden Wirkung gemäß § 80 Abs. 5 VwGO kann nach Zustellung der Genehmigung beantragt werden. Der Antrag ist bei dem o. g. Bayer. Ver-waltungsgericht in Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten dieses Gerichts zu stellen.

Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 21.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Wider-spruchsverfahren im Bereich des Baurechts abge-schafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen.

Die Erhebung der Klage durch einfache E-Mail ge-nügt nicht der in der Rechtsbehelfsbelehrung ge-forderten Schriftform und führt zur Unzulässigkeit der Klage.

Der o. g. Baugenehmigungsbescheid wird hiermit an die Eigentümer der Nachbargrundstücke Fl.Nr. 728/24 und 729/4, Gemarkung Steinbach, durch öffentliche Bekanntmachung gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 5 Bayer. Bauordnung (BayBO) zugestellt.

Die Zustellung gilt mit dem Erscheinungstermin des Amtsblattes des Landkreises Fürth als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 Satz 6 BayBO).

Der Bescheid und die genehmigten Bauvorlagen können im Landratsamt Fürth, Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf, 3. Stock, Zimmer 3.10, während der Geschäftszeiten (Montag - Freitag, jeweils von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr, und Donnerstag von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr) und nach Vereinbarung eingese-hen werden.

Zirndorf, den 28. Juni 2011

Hahn Regierungsamtmann

93Sparkasse FürthFundsachen in den Geschäftsräumen der Sparkasse Fürth

In den Geschäftsräumen der Sparkasse Fürth wur-den im Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2011 folgende Geldbeträge und Gegenstände gefunden, die von den Empfangsberechtigten noch nicht ab-geholt wurden:

Beträge zu: € 5,00 € 10,00 € 20,00 Goldmünzen

Die Empfangsberechtigten werden hiermit auf-gefordert, ihre Rechte bis 30.09.2011 geltend zu machen.

Fürth, den 12. Juli 2011

Sparkasse Fürth

VI Amtsblatt 13.2011

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94Stadt OberasbachBekanntmachung

Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wege-gesetzes (BayStrWG); hier: Widmung der beschränkt-öffentlichen Wege im Bauge-biet Rehdorf-Nord

Der Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss hat in seiner Sitzung am 06.06.2010 die Widmung nachfolgend aufgeführten Verkehrsflächen be-schlossen:

Die Verbindungswege zwischen dem Mühlwie-senweg und Wiesenäckerweg bestehend aus den Fl.Nrn. 987/16, 986/24 und 986/25, Gemarkung Leichendorf, werden gemäß Art. 6 Abs. 1 in Verbin-dung mit Art. 53 Nr. 2 BayStrWG zu beschränkt-öffentlichen Wegen gewidmet.

Weg 1 zwischen Mühlwiesenweg und Wiesen-äckerweg:Der Weg 1 mit der Fl.Nr. 987/16, Gemarkung Lei-chendorf, beginnt an der nördlichen Grundstücks-grenze der Fl.Nr. 987/17, Gemarkung Leichendorf (Anschluss an den Eigentümerweg 2 BV-Nr. 16) und endet nach 0,012 km an der Einmündung in den Mühlwiesenweg zwischen den Fl.Nrn. 988/12 (Nord-Ost-Ecke) und 987/15 (Nord-West-Ecke), Ge-markung Leichendorf. Der Weg hat die Widmungs-beschränkung: Nur für den Fußgängerverkehr.

Weg 2 zwischen Mühlwiesenweg und Wiesen-äckerweg:Der Weg 2 mit der Fl.Nr. 986/24, Gemarkung Lei-chendorf, beginnt an der nördlichen Grundstücks-grenze der Fl.Nr. 986/23, Gemarkung Leichendorf (Anschluss an den Eigentümerweg 5 BV-Nr. 19) und endet nach 0,020 km an der Einmündung in den Mühlwiesenweg zwischen den Fl.Nrn. 986/22 (Nord-Ost-Ecke) und 986/17 (Nord-West-Ecke), Ge-markung Leichendorf. Der Weg hat die Widmungs-beschränkung: Nur für den Fußgängerverkehr.

Weg 3 zwischen Mühlwiesenweg und Wiesen-äckerweg:Der Weg 3 mit der Fl.Nr. 986/25, Gemarkung Lei-chendorf, beginnt an der östlichen Grundstücks-grenze der Fl.Nr. 986/8 (Abzweigung vom Wie-senäckerweg BV-Nr. 304 ), Gemarkung Leichendorf und endet nach 0,025 km an der Einmündung in den Mühlwiesenweg zwischen den Fl.Nrn. 986/16 (Süd-Ost-Ecke) und 986/15 (Nord-Ost-Ecke), Gemarkung Leichendorf. Der Weg hat die Wid-mungsbeschränkung: Nur für den Fußgänger- und Radverkehr.

Träger der Straßenbaulast für die vorgenannten beschränkt-öffentlichen Wege ist die Stadt Ober-asbach

Die Widmung tritt zum 05.08.2011 in Kraft. Die Widmungsunterlagen können bei der Stadt Ober-asbach, Rathausplatz 1 in 90522 Oberasbach, Zimmer 207 vom 21.07.2011 bis einschließlich 08.08.2011 während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.

Oberasbach, den 5. Juli 2011Stadt Oberasbach

Birgit HuberErste Bürgermeisterin

95Stadt OberasbachBekanntmachung

Vollzug des Bayerischen Straßen- und We-gegesetzes (BayStrWG); hier: Widmung der Eigentümerwege im Baugebiet Rehdorf-Nord

Der Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss hat in seiner Sitzung am 06.06.2010 die Widmung nachfolgend aufgeführten Verkehrsflächen be-schlossen:

Die Wege im Baugebiet Rehdorf-Nord, bestehend aus den Grundstücken Fl.Nrn. 992/11, 987/17, 986/23, 987/18 und 988/9, Gemarkung Leichen-dorf, werden gemäß Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 53 Nr. 3 BayStrWG als Eigentümerwege gewidmet.

Eigentümerweg 1 an der Stichstraße zum Wie-senäckerweg:Der Weg mit der Fl.Nr. 992/11, Gemarkung Lei-chendorf, beginnt westlich an den Grundstücks-grenzen zu den Fl.Nrn. 993 und 993/7, Gemarkung Leichendorf und endet nach 0,031 km an der Ein-mündung in die Stichstraße zum Wiesenäckerweg (BV-Nr. 304), zwischen den Fl.Nrn. 992 und 992/8 (jeweils Ostgrenze), Gemarkung Leichendorf.

Eigentümerweg 2 zum Wiesenäckerweg:Der Weg mit der Fl.Nr. 987/17, Gemarkung Lei-chendorf, beginnt an der Abzweigung vom Wie-senäckerweg (BV-Nr. 304), zwischen den Fl.Nrn. 988/11 (Süd-Ost-Ecke) und 987/13 (Westgrenze), Gemarkung Leichendorf und endet nach 0,030 km an der nördlichen Grenze der Fl.Nrn. 987/16 und 988/12, Gemarkung Leichendorf.

Eigentümerweg 3 zum Wiesenäckerweg:Der Weg mit der Fl.Nr. 988/9, Gemarkung Leichen-dorf, beginnt an der Nordgrenze der Fl.Nr. 988, Ge-markung Leichendorf und endet nach 0,033 km an der Einmündung in den Wiesenäckerweg (BV-Nr. 304), zwischen den Fl.Nrn. 988/8 und 988/6 (Nord-West-Ecke), Gemarkung Leichendorf.

Eigentümerweg 4 zum Wiesenäckerweg:Der Weg mit der Fl.Nr. 987/18, Gemarkung Lei-chendorf, beginnt an der Nordgrenze der Fl.Nr. 987, Gemarkung Leichendorf und endet nach 0,030 km an der Einmündung in den Wiesenäckerweg (BV-Nr. 304), zwischen den Fl.Nrn. 987/11 (Nord-Ost-Ecke) und 986/10 (Nord-West-Ecke), Gemarkung Leichendorf.

Eigentümerweg 5 zum Wiesenäckerweg:Der Weg mit der Fl.Nr. 986/23, Gemarkung Lei-chendorf, beginnt an der Abzweigung vom Wiesenäckerweg (BV-Nr. 304), zwischen den Fl.Nrn. 986/20 (Süd-Ost-Ecke) und 986/19 (Süd-West-Ecke), Gemarkung Leichendorf und endet nach 0,036 km nördlich der Grenze an den Fl.Nrn. 986/24 und 986/22, Gemarkung Oberasbach.

Träger der Straßenbaulast für die vorgenannten Eigentümerwege sind die Grundstückseigentümer.

Die Widmung wird am 05.08.2011 wirksam. Die Widmungsunterlagen können bei der Stadt Ober-asbach, Rathausplatz 1 in 90522 Oberasbach, Zimmer 206 während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.

Oberasbach, den 5. Juli 2011Stadt Oberasbach

Birgit HuberErste Bürgermeisterin

96Stadt OberasbachBekanntmachung

Vollzug des Bayerischen Straßen- und We-gegesetzes (BayStrWG); hier: Umstufung des Feld- und Waldwegs „Blumenweg“ und ein Teilstück des Flurbereinigungweges (BV Nr. 32)

Der Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss hat in der Sitzung am 06.06.2011 die Umstufung der nachfolgend aufgeführten Verkehrsfläche be-schlossen:

Der nördliche Teil des Blumenweges BV Nr. 44 (öffentlicher Feld- und Waldweg) wird ab der Ab-zweigung von der Ortsstraße Blumenweg (BV Nr. 291) zwischen den Fl.Nrn. 992/5 (Süd-Ost-Ecke) und 991/4, Gemarkung Leichendorf, bis zur Ein-mündung in den Flurbereinigungsweg (öffent-licher Feld- und Waldweg BV Nr. 32) zwischen den Fl.Nrn. 992 und 991/6, Gemarkung Leichendorf, wie folgt umgestuft:

• von km 0,000 – km 0,016 zur Ortsstraße (Blumenweg)

• von km 0,016 – km 0,055 zum beschränkt-öf-fentlichen Weg (Fuß- und Radweg)

• von km 0,055 – km 0,063 zur Ortsstraße (Wiesenäckerweg –Hauptast–)

• von km 0,063 – km 0,133 zur Ortsstraße (Wiesenäckerweg –Seitenstraße–)

Das Teilstück des Flurbereinigungsweges ab der Ab-zweigung Fröbelstraße (BV Nr. 187) zwischen den Fl.Nrn. 996 und 993, Gemarkung Leichendorf, bis zur Einmündung Blumenweg (BV Nr. 44) zwischen den Fl.Nrn. 998 (Südgrenze) und 991/6 (Nord-West-Ecke), Gemarkung Leichendorf, von km 0,000 – km 0,077 wird zur Ortsstraße umgestuft.Die Umstufung erfolgt gemäß Art. 7 Abs. 1 und 4 in Verbindung mit Art. 46 Abs. 1 BayStrWG.Die Umstufung wird am 05.08.2011 wirksam. Die Umstufungsunterlagen können bei der Stadt Oberasbach, Rathausplatz 1 in 90522 Oberasbach, Zimmer 206 während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.

Oberasbach, den 5. Juli 2011Stadt Oberasbach

Birgit HuberErste Bürgermeisterin

97Stadt OberasbachBekanntmachung

Vollzug des Bayerischen Straßen- und We-gegesetzes (BayStrWG); hier: Widmung des Wiesenäckerweges im Baugebiet Rehdorf-Nord

Der Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss hat in seiner Sitzung am 06.06.2010 die Widmung des Wiesenäckerweges beschlossen:

Der Wiesenäckerweg besteht aus dem Grundstück

VIIAmtsblatt 13.2011

Page 20: Landkreismagazin 2011 07 21 Ausgabe 13

Fl.Nr. 986/8, Gemarkung Leichendorf, beginnt westlich an der Abzweigung von der Fröbelstra-ße (BV-Nr. 187), zwischen den Fl.Nrn. 993/8 und 993/9, Gemarkung Leichendorf und endet nach 0,258 km östlich an den Fl.Nrn. 986/25, 986/15 und 986/14 und südlich an den Fl.Nrn. 986/13 und 986, Gemarkung Leichendorf. Der Wiesenäckerweg wird gemäß Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 53 Nr. 3 BayStrWG als Ortsstraße gewidmet. Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Oberasbach.

Die Widmung wird am 05.08.2011 wirksam. Die Widmungsunterlagen können bei der Stadt Ober-asbach, Rathausplatz 1 in 90522 Oberasbach, Zimmer 206 während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.

Oberasbach, den 5. Juli 2011Stadt Oberasbach

Birgit HuberErste Bürgermeisterin

98Stadt OberasbachBekanntmachung

Am Montag, 25. Juli 2011 sind das Rathaus und die Stadtbücherei ab 12 Uhr geschlossen.

Wir bitten unsere Bürgerinnen und Bürger um Ver-ständnis.

Oberasbach, den 12. Juli 2011Stadt Oberasbach

Birgit HuberErste Bürgermeisterin

LANDRATSAMT FÜRTHTelefon: 0911 / 9773 - 0Mo. bis Fr.: 8 bis 12 UhrDo.: 14 bis 16 Uhr und nach Vereinbarung

DIENSTGEBÄUDE ZIRNDORFIm Pinderpark 2 · 90513 ZirndorfTelefax: 0911 / 9773 - 11 13

DIENSTGEBÄUDE FÜRTHStresemannplatz 11 · 90763 FürthTelefax: 0911 / 9773 - 17 72

ÖFFNuNGSzEItEN WErtStoFFHÖFEZirndorf/LeichendorfErddeponie und Wertstoffhof RangauRangaustr. 6090513 Zirndorf-LeichendorfTel. 0911 / 69 50 68 · Fax 0911 / 66 97 083Mo., Di., Do., Fr.: von 8 bis 12 Uhrund 13 bis 17.15 Uhr · Mi.: geschlossenSa. in den ungeraden Kalenderw.: 8 – 13 Uhr

Bauschuttdeponie u. Wertstoffhof HorbachIm Kessel · 90579 Langenzenn-HorbachTel. 09101 / 74 31 · Fax. 09101 / 903505Mo., Di., Do., Fr.: von 8 bis 12 Uhrund 13 bis 17.15 Uhr · Mi.: geschlossenSa. in den geraden Kalenderw.: 8 – 13 Uhr

Gebrauchtwarenhof Veitsbronn-SiegelsdorfReitweg 12 a · 90587 Veitsbronn-Siegelsdorf Tel. 0911 / 74 01 70 · Mo. – Fr.: 9 bis 18 Uhr

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KFZ-ZULASSUNGSSTELLEIm Pinderpark 2 · 90513 ZirndorfTelefon: 0911 / 9773 - 13 44 Telefax: 0911 / 9773 - 13 62Mo., Di., Do., Fr.: 07:30 Uhr - 11:30 UhrMi.: 07:30 - 13:00 UhrDi.: 14:00 Uhr - 16:00 UhrDo.: 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

GESuNdHEItSbEHÖrdE

GesundheitsamtStresemannplatz 11 · 90763 Fürth Email: [email protected]: 0911 / 9773 - 1806 Telefax: 0911 / 9773 - 1803 Mo. bis Fr.: 8 bis 12 UhrMo. bis Do.: 13 bis 16 Uhr

Sozialpädagogische Dienste Stresemannplatz 11 · 90763 FürthEmail: [email protected]: 0911 / 9773 - 1866Telefax: 0911 / 9773 - 1870Mo. bis Fr.: 8 bis 12 UhrMo. bis Do.: 13 bis 16 Uhr

Staatlich anerkannte Beratungsstelle für SchwangerschaftsfragenStresemannplatz 11 · 90763 FürthEmail: schwangerenberatung@ lra-fue.bayern.de

Telefon: 0911/9773 - 1866Telefax: 0911/9773 - 1870Mo. bis Fr.: 8 bis 12 UhrMo. bis Do.: 13 bis 16 Uhr

FÜHRERSCHEINSTELLEIm Pinderpark 2 · 90513 ZirndorfTelefon: 0911 / 9773 - 13 29 Telefax: 0911 / 9773 - 13 39Mo. bis Fr.: 8.00 bis 11.30 UhrDi.: 14 bis 16 Uhr · Do.: 14 bis 17 Uhr

VETERINÄRBEHöRDE FÜR DEN BEREICH DES LANDKREISES FÜRTH Stresemannplatz 11 · 90763 Fürth

Ab sofort stehen die Amtstierärzte nach vorhe-riger telefonischer Terminvereinbarung in der Zeit von Montag bis Donnerstag zwischen 7.00 Uhr und 19.00 Uhr und Freitag zwischen 7.00 Uhr und 12.00 Uhr für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Die Termine können von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und Donnerstagnachmittag von 14.00 Uhr – 16.00 Uhr vereinbart werden.Tel.: 0911 / 9773 -1901Telefax: 0911 / 9773 - 1920

KOKI NETZWERK FRÜHE KINDHEITStresemannplatz 11 · Zugang AdlerstraßeZimmer U53, 90763 FürthTelefon: 0911 / [email protected]

VIII Amtsblatt 13.2011

Page 21: Landkreismagazin 2011 07 21 Ausgabe 13

zusammen fahren, Sprit sparen: Aktuelle Angebote der Mitfahrzentrale

Landkreis Fürth - Im Landkreis ist es kinderleicht, eine Fahrgemeinschaft zu bilden oder zu finden. Die Mitfahr-zentrale (MifaZ) gibt es nicht nur in der gesamten Metropolregion, son-dern eben auch im Landkreis Fürth. Aktuelle Angebote finden Sie auf www.landkreis-fuerth.de - klicken Sie auf dieser Seite einfach auf das Mi-faZ-Symbol. Sollte Sie ein Angebot in-teressieren, so schauen Sie doch gleich zur MifaZ - oder geben Sie selbst eine kostenlose Anzeige auf!Ausgewählte Angebote der MifaZ Oberasbach nach Neunkirchen a. Sand Tage: Mo, Di, Mi, Do

Hinfahrt zwischen 6.30 Uhr und 7.00 Uhr. Rückfahrt zwischen 15.30 Uhr und 16.00 Uhr. Abhol- und Absetzpunkte der Mit-fahrer werden noch ausgemacht; mögl. wären z.B. in Oberasbach: Gymnasium, Rathaus aber auch Zirndorf nähe Stadt-park. Nichtraucher-Auto.

Zirndorf Weiherhof nach Nürnberg StadtmitteTage: Mo, Di, Mi, Do

Hinfahrt zwischen 8.00 Uhr und 8.15 Uhr. Rückfahrt zwischen 14.00 Uhr und 14.30 Uhr. Am Donnerstag ist die Abfahrt um 11.30 Uhr nach Nürnberg und zurück um 17.00 Uhr.

Emskirchen nach Cadolzburg und um-gekehrt

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Hinfahrt zwischen 7.00 Uhr und 7.15 Uhr. Rückfahrt zwischen 13.15 Uhr und 13.30 Uhr.

IXAmtsblatt 13.2011

Frauenhaus Fürth Hilfe für Frauen in Not e.V.Wir sind für sie da - rund um die Uhr!Rufen Sie uns an:

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Krisentelefon - Hilfen in KrisensituationenTelefonische Gesprächsbereitschaft rund um die Uhr für Kinder, Jugendliche und Eltern in akuten Krisen wie z.B. Erziehungsprobleme, Misshandlungs- oder Missbrauchssituationen. Tel. 0911 / 9773-3333

Page 22: Landkreismagazin 2011 07 21 Ausgabe 13

13 Landkreismagazin 13.2011

Aktuell

Großhabersdorf - Zum Familienspiel in Großhabersdorf konnten die Or-ganisatoren Fürther Nachrichten, Sparkasse Fürth und der Landkreis Fürth trotz starken Regens und küh-ler Temperaturen immerhin 200 Be-sucher begrüßen, von denen 100 an der Rundfahrt mit Gewinnspiel teil-nahmen. Sie trotzten dem schlechten Wetter und genossen die gute Stim-mung, für die der Clown Melman Bubbles, der Kindermusiker Rainer Wenzel und die Fürther Kleeblätter anlässlich des 25-jährigen Bestehens des Landkreis-Spielmobils „RATZE-FATZ“ sorgten.

Ein Höhepunkt war das Anschneiden der riesigen Geburtstagstorte durch Landrat Matthias Dießl. Die Großha-bersdorfer Bäckereien Miethsam und Streicher hatten diese süße Verführung gemeinsam hergestellt. Fünf Kilo Mar-garine, sieben Kilo Marzipan und jede Menge weiterer Zutaten waren für die 1,20 Meter lange und 75 Zentimeter

breite Torte notwendig. Das Jubiläums-logo des Spielmobils war in der Mitte der leichten Cremetorte auf Zuckerpa-pier mit Lebensmittelfarben gedruckt worden.

Landrat Matthias Dießl schnitt die Tor-te so fachmännisch in mundgerechte Stücke, dass sogar die Bäckermeister staunten: „Um das so perfekt zu ma-chen, üben unsere Verkäuferinnen manchmal Wochen.“ Die Bäckereien hatten außerdem 300 Muffins geba-cken. Großhabersdorfs Bürgermeister Friedrich Biegel versorgte die Teilneh-mer ebenfalls mit Tortenstücken.

Die erstmalige Preisvergabe an jeweils zehn Kinder und zehn Erwachsene be-deutete eine Verdoppelung der Gewinne. Hierfür bedankte sich Landrat Matthias Dießl herzlich bei den Hauptsponsoren Playmobil, Faber Castell und Greuther Fürth sowie den weiteren Sponsoren Lichtspiele Großhabersdorf, Kuhlmann, Jagdfalkenhof Schillingsfürst und Na-turbad Großhabersdorf.

Der erste Preis in der Kategorie „Kin-der“, ein 24 Zoll-BMX-Rad im Wert von 250 Euro, ging an Tobias Kriegbaum aus Großhabersdorf und den ersten Preis für Erwachsene, einen Fahrrad-Gutschein in Höhe von 150 Euro, erhielt Paul Blüm aus Langenzenn. Ebenfalls auf positive Resonanz fiel die Neuerung, dass die Anreise mit der Buslinie 113 durch einen Fahrrad-Anhänger bequem bewältigt werden konnte. Dies soll auch bei zukünftigen Familienspielen wieder umgesetzt werden.

regen konnte gute Laune beim Familienspiel nicht trüben

Der Clown Melman Bubbles

Fam

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enspiel

im Landkreis

Fürt

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Die Jubiläums-Torte

Und nach der Süßigkeit eine Spende für den Verein „Helfer vor Ort“

Die Torte war der Renner

Page 23: Landkreismagazin 2011 07 21 Ausgabe 13

14Landkreismagazin 13.2011

Senioren

Landkreis Fürth - Senioren aus dem Landkreis ein möglichst langes Wohnen in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen, ist das Ziel der neu-en Wohnraumberatung. Ab sofort können sich Ratsuchende über die Möglichkeiten einer Wohnungsan-passung von Experten informieren lassen.

„Unsere Seniorenumfrage aus dem Jahr 2009 hat ergeben, dass das Wohnen in den eigenen vier Wänden im Alter eine sehr große Rolle spielt. Wir haben daher im Rahmen des Regionalmanagements ein Konzept zur Wohnraumberatung erarbeitet“, erläutert Landrat Matthi-as Dießl. Die Umfrage habe nämlich auch gezeigt, dass dem Wunsch, den Lebensabend möglichst lange zuhause zu verbringen, relativ wenige geeignete Wohnungen gegenüber stehen. „Ob zur Miete oder Eigentum - eine vollständi-ge, altersgerechte Ausstattung ist nur selten vorhanden“, so Dießl.

In den eigenen vier Wänden bleiben: Wohnraumberatung des Landkreises gestartet

dem Handwerk bereits gewisse Vor-stellungen.

Die neue 1 bis 1 ½-stündige Beratung im Landkreis Fürth kostet 25 Euro. Der Kunde erhält im Anschluss ein Be-ratungsprotokoll, aus dem detailliert hervorgeht, welche Maßnahmen emp-fohlen werden, um die Wohnung al-tersgerecht der Lebenssituation anzu-passen. Ziel der Wohnraumberatung ist es nicht, einen fertigen, rechtsverbind-lichen Plan zu erstellen. Durch einen Hinweis im Beratungsprotokoll wird der Auftraggeber darauf hingewiesen, dass sich aus der Beratung keine recht-lichen Ansprüche ergeben. Es versteht sich von selbst, dass die Beratung stets unverbindlich, neutral und mit Bedacht auf die kostengünstigste Lösung durch-geführt wird.

Die Wohnraumberater ergänzen das Angebot im Landkreis, sie schätzen die Lage vor Ort ein und bauen Brücken zu den Angeboten im Landkreis: Da ist zum einen die Wohnungsbauförderung im Landratsamt, die in bestimmten Fällen die Anpassung einer Wohnung hinsichtlich Barrierefreiheit unterstützt. Darüber hinaus gibt es weitere Bera-tungsangebote der Sparkassen und Banken. Aber auch der Kontakt zu den Seniorenbeiräten kann sinnvoll sein.

So wird die Beratung angefordertDie Unterstützung durch einen Wohn-raumberater kann direkt beim Regio-nalmanagement im Landratsamt unter Telefon (0911) 9773 - 1034 oder per E-Mail an [email protected] eingeholt werden. „Nach einem Anruf wird ein Berater aus un-serem Team aus Handwerkern und Architekten ausgewählt“, erklärt Regi-onalmanager Max Frankenberger. Kurz darauf findet eine Wohnungsbegehung zur Erkundung der aktuellen Wohnsitu-ation statt. Hierfür ist durch den Auf-traggeber eine Pauschale von 25 Euro zu entrichten.

Die Erstberatung stellt nur eine Auf-schlussberatung dar. Deren Ziel ist es, dem Auftraggeber Hinweise über mög-liche Verbesserungsmöglichkeiten nicht

baulicher Natur zu geben (Teppiche, Sitzgelegenheiten im Flur etc.). Es wird geprüft, inwiefern sich in Bad und Kü-che Umbauten nach DIN-Norm durch-führen lassen (Wenderadien, Größe der Dusche für Pflege etc.). Außerdem soll der Auftraggeber darauf hingewiesen werden, was er bei der Planung mit einem Handwerker oder Architekten hinsichtlich des Themenkomplexes se-niorengerechtes Bauen beachten sollte.

Das Team des Regionalmanagements freut sich über Ihren Anruf!

Wirtschaft Beratungstag für Unternehmer und Existenzgründer der Aktivsenioren in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung des LandkreisesDienstag, 02.08.2011von 14.00 - 17.00 Uhr im LandratsamtFürth in Zirndorf, Im Pinderpark 2,Zimmer 2.03

Die Aktivsenioren arbeiten freiwillig, ehrenamtlich und honorarfrei bei• Existenzgründung und -erhaltung• Außenhandelsangelegenheiten• Unternehmensnachfolge• Planungs- und Finanzierungsfragen• Fragen zur Unternehmensführung

und Organisation• und auf den Gebieten Produktion und

Vertrieb, Absatz, Marketing, Design.

Mehr Informationen und Anmeldungunter Tel. 0911/ 97 73-10 60.

Dieser Eingang kann im Alter zu einem Hindernis werden

Um auch im Alter in der vertrauten Umgebung bleiben zu können, ist da-her in der Mehrzahl der Häuser und Wohnungen eine sogenannte Wohn-raumanpassung erforderlich. Dies sollte man in die Wege leiten, solange man noch mobil und rüstig ist. Bevor man mit der Umbaumaßnahme begin-nt, lohnt es sich jedoch, zusammen mit einem Experten die Möglichkeiten einer Wohnungsanpassung zu evaluie-ren. So hat man bei der Beratung mit

Eine Dusche mit bodengleichem Zugang ist im Alter zu empfehlen

Page 24: Landkreismagazin 2011 07 21 Ausgabe 13

15 Landkreismagazin 13.2011

Wirtschaft

Ammerndorf - Kaum zu glauben, so sieht also das Innenleben einer Mühle aus: Hightech wohin man sieht. Viele Dutzend ratternde Mo-toren. Unzählige verschlossene sil-berglänzende Rohrleitungen. Und vor allem: Nirgends staubt das Mehl. Erst vor einem Jahr hat die Familie Stinzendörfer ihre neue Bio-Mühle in Betrieb genommen. Die Regio-nalinitiative „Gutes aus dem Fürther Land“ besichtigte die „Ammerndor-fer Mühle“ im Beisein von Landrat Matthias Dießl und Ammerndorfs Bürgermeister Franz Schmuck.

Albert Stinzendörfer (61) ist mit seinem Betrieb heute fast schon so etwas wie ein Exot. Anfang der 70er Jahre gab es noch tausende Mühlen in Deutschland. Heute sind es noch 270, davon 77 in Bayern. Im Landkreis Fürth gibt es nur zwei Mühlenbetriebe. In Langenzenn betreibt Fred Kräutlein noch eine Mühle. Albert Stinzendörfer hat die Firma von seinem Vater - damals gab es noch kein „Bio“ - übernommen. Und bald will er sich selbst zurückziehen. Glücklicher-weise - was eher selten der Fall ist - lernt sein Sohn Johann (20) den Müller-beruf an der Deutschen Müllerschule in Braunschweig. Im kommenden Jahr ist er damit fertig, dann kann er voll in den Familienbetrieb mit vier fest Angestell-ten und drei Teilzeitmitarbeitern einstei-gen. Die Nachfolge ist damit geregelt.

Bis zu 6000 Tonnen Mehl pro JahrIm August, dem Erntemonat für Ge-treide, werden die Silos in Ammerndorf wieder randvoll gefüllt. Aber auch das Jahr über muss die Mühle Getreide zu-kaufen. 5000 bis 6000 Tonnen Mehl

das weiße Mehl aus Ammerndorfwerden in der „ A m m e r n -dorfer Müh-le“ pro Jahr produzier t . Der Einzugs-bereich der Ammerndor-fer Mühle beträgt rund 40 Kilometer. Der Verkauf erfolgt an Großbäcker-eien und kleine Fami-lienbetriebe. Im Haus befindet sich ein Mühlenladen für Kunden aus den um-liegenden Gemeinden. Aber es gibt bei-spielsweise auch einen Kunden in Skan-dinavien, der eine ganz spezielle Sorte Mehl in Ammerndorf herstellen lässt.

Wenngleich die herkömmliche Mühle der Familie Stinzendörfer nach wie vor ge-nutzt wird, wird in der neuen Biomühle ausschließlich Biomehl gemahlen. Die in Ammerndorf verarbeiteten Getreideer-zeugnisse stammen durchgehend von geprüften deutschen Bio-Landwirten. „Wir achten auf die Herkunft der von uns angebotenen Produkte und können durch zahlreiche Kontrollen garantieren, dass wir nur ausgesuchte Waren mit dem Prädikat „Bio“ im Angebot haben. Darüber hinaus setzen wir auf Regiona-lität, wann immer es geht“, erklärte In-haber Albert Stinzendörfer beim Rund-gang durch die Anlage.

Computergesteuerte AnlageIm Jahr 2010 wurde die computerge-steuerte Biomühle in Betrieb genom-men. Vor dem eigentlichen Mahlpro-zess wird das Getreide nach sechs Reinigungsprozessen von einem op-tischen Farbsortierer geprüft. Ausge-lesen werden Mutterkorn, Sämereien und unerwünschte Schadstoffe. Eine Kontrollsiebung und drei leistungsstar-ke Magnete sorgen vor der dem Wiegen für ein sicheres Endprodukt mit höchs-ter Lebensmittelqualität. Die Lagerung von Getreide und Mehl erfolgt in spezi-ellen Bio-Silos. Mit dem Mehl aus Am-merndorf gelingen zarte Feinbäckereien und kräftige Brote besonders gut, er-fuhr die Regionalinitiative.

„Mühlen sind heutzutage wirklich eine Seltenheit. Daher war dieser Besuch besonders informativ“, sagte Matthias Dießl. Vor 50 Jahren habe es in der Re-gion noch 30 Mühlen gegeben, heute seien im Landkreis gerade noch zwei aktiv. Der Beruf Müller - der im Fach-jargon „Verfahrenstechnologe Mühlen und Futtermittel“ heißt - ist zudem in Gefahr. Lediglich 17 Ausbildungsver-hältnisse gibt es in Bayern, drei Lehr-linge arbeiten in Mittelfranken.

Hofladen: Frisches Mehl aus der MühleIn einem „Hofladen“ direkt an der Mühle verkauft Familie Stinzendör-fer ihre Mehlsorten auch direkt an Endkunden. Daneben gibt es in dem Laden viele weitere regionale Erzeug-nisse, wie beispielsweise Nudeln. Der Laden ist Montag bis Freitag von 7 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr geöff-net. Samstag kann man dort von 8 bis 12 Uhr einkaufen.

Albert Stinzendörfer (r.) erklärt Kreisbäuerin Gisela Schilmeier und Landrat Matthias Dießl den Prozess der Mehlherstellung

Junior Johann Stinzendörfer kennt sich bereits bestens aus

Hightech – So sieht eine Mühle im Jahr 2011 aus

Page 25: Landkreismagazin 2011 07 21 Ausgabe 13

16Landkreismagazin 13.2011

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Langenzenn - Die Realschule Lan-genzenn hat den dritten Platz beim landesweiten Wettbewerb „Orte der Erinnerung“ des Landesverbands Bayern der deutschen Kriegsgräber-fürsorge e.V. erzielt. Das Preisgeld überreichte Volksbund-Bezirksge-schäftsführer Dirk Mewes.

Der bekannte deutsche Schriftsteller Siegfried Lenz hat gesagt: „Woran man sich erinnert, das kann nicht mehr verlo-ren gehen“. Dieses Zitat so heißt es beim Volksbund, zeige, wie wichtig die Erin-nerung sei. Aus diesem Grund habe der Volksbund die Erinnerung zum Thema des diesjährigen Preisausschreibens gemacht.

Es ging darum, mit Zeichenblock, Fo-toapparat und/oder Kamera, Orte der Erinnerung zu dokumentieren. Die fünften Klassen der Realschule Lan-genzenn haben insgesamt 45 Beiträge eingereicht. Die Klasse 5a stellte davon allein 17 Arbeiten.

Das ergreifendste Erinnerungsstück, das von einem Schüler dokumentiert

realschule Langenzenn belegt dritten Platz beim Wettbewerb ,,orte der Erinnerung“

Preisverleihung: Kunsterzieherin Anne Debusmann (links), Volksbund-Bezirksgeschäftsfüh-rer Dirk Mewes, Schulleiterin Angelika Roth (rechts) und die Klassensprecher der Klasse 5b, Felix Meissner und Alina Rosentalski

wurde, war übrigens ein Soldatenhelm des Urgroßvaters aus dem 1. Weltkrieg. Dieser war im Schützengraben an der Marne knapp dem Tode entronnen. Nur weil er sich den Helm rechtzeitig aufgesetzt hatte, überlebte er. Der Urenkel hat diese skurrile Überle-bensgeschichte, den langen Heimweg zu Fuß ins Ruhrgebiet, den später bei

Aushebungen im Garten aufgetauch-ten Säbel und das vom Urgroßvater mitgebrachte „Beutestück“ (eine Pfer-deskulptur) liebevoll und spannend in seiner Projektarbeit nachempfunden. Dirk Mewes bedankte sich für die ein-gereichten Arbeiten und übereichte für das Erreichen des dritten Platzes 200 Euro für die Klassenkasse.

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Page 26: Landkreismagazin 2011 07 21 Ausgabe 13

17 Landkreismagazin 13.2011 21. Juli 2011

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Page 27: Landkreismagazin 2011 07 21 Ausgabe 13

18Landkreismagazin 13.2011

Gesundheit

Landkreis Fürth - Die Landeszentra-le für Gesundheit in Bayern e.V. und das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit schreiben zum zehnten Mal den Bayerischen Gesundheitsförderungs- und Prä-ventionspreis (BGPP) aus. Gesucht werden: Erfolgreiche Projekte für mehr Gesundheit durch Gesund-heitsförderung und Prävention! Be-werbungen sind bis zum 1. August 2011 möglich.

Wie in jedem Jahr werden Projekte aus allen Bereichen der Gesundheitsförde-rung und Prävention für den Wettbe-werb gesucht. Dies schließt ausdrück-lich auch Projekte ein, die in früheren Jahren schon einmal beim BGPP dabei waren und in der Zwischenzeit erfolg-reich weiter gearbeitet haben.

Sonderpreis MännergesundheitMänner leben häufig weniger gesund-heitsbewusst als Frauen, nehmen Vor-sorge- und Früherkennungsangebote seltener in Anspruch. Daher wird ein

Mitmachen beim bayerischen Gesundheits-förderungs- und Präventionspreis 2011

Sonderpreis des BGPP 2011 ausgelobt für ein beispielhaftes Projekt, das sich für mehr Gesundheit für Männer in Bayern einsetzt.

Wer kann mitmachen?Zur Teilnahme eingeladen sind Städte und Kommunen, Gesundheitsämter, Kindergärten und Schulen, Krankenkas-sen, ebenso Verbände, Vereine, Selbst-hilfegruppen, Firmen, Initiativen und auch Einzelpersonen.

Eingereicht werden können Projekte,

- die sich mit Gesundheitsförderung und Prävention befassen,

- die in Bayern entwickelt und realisiert wurden

- und deren Projektende nicht länger als 18 Monate zurückliegt.

1. Preis: 3.500 Euro2. Preis: 2.500 Euro3. Preis: 1.500 EuroSonderpreis Männergesundheit: 2.500 Euro

Um sich am Wettbewerb zu beteiligen, rufen Sie im Internet auf www.lzg-bay-ern.de den Teilnahmebogen ab und fül-len diesen aus.

Die Preisverleihung erfolgt im Herbst 2011. Nach Abschluss des Wettbe-werbs stellt die LZG, die Zustimmung der Projektträger vorausgesetzt, die eingereichten Projekte auf ihrer Home-page, in ihrer Schriftenreihe und in Kurzfassungen in ihrem Mitteilungs-blatt „Gesund in Bayern“ der Öffent-lichkeit vor.

Aktuell

Zirndorf - Wir wollten wissen, wie der amtierende deutsche Slackline-Weltmeister heißt. Die richtige Ant-wort lautet: Momo Wiese. Verlost wurden fünf Pakete, bestehend aus einer Familieneintrittskarte (für max. vier Personen) für den einmaligen Eintritt in den PLAYMOBIL-FunPark plus den Neuheiten-Artikel „Kata-maran mit Delfinen“ aus der Spiel-welt Hafen. Gewonnen haben: Lukas Zinnow (Uttenreuth), Familie Näher (Langenzenn), Nina und Ines Bergler (Stein), Julian Kästner (Tuchenbach) und Connor Ahlgrimm (Roßtal). Wir gratulieren und wünschen viel Spaß mit den Preisen!

Und nicht vergessen: Am Samstag, 30. Juli 2011 wird der Balancier-Parcours im FunPark eröffnet. In dem neuen

Slackline-Weltmeister Momo Wiese brachte fünf Kindern Glück!

2.400 m² großen Aktivspielbereich wer-den Balancier-Strecken in unterschied-lichen Schwierigkeitsgraden bis hin zu einem Slackline-Kurs angeboten. Der amtierende deutsche Weltmeister, der 15-jährige Momo Wiese, zeigt Kunst-stücke, die man auf den schmalen Bän-dern machen kann und gibt Anfängern viele hilfreiche Tipps.

Nach der coolen Slackline-Action star-tet am Sonntag, 31. Juli 2011, die große Sonnenscheinparty mit vielen lustigen Spielen und toller Mitmach-Musik. Wer schon immer einmal über das Wasser gehen wollte, sollte die neuen Waterballs ausprobieren. Abkühlung verspricht die große Wasserbombenschlacht.

Schlechtes Wetter – kein ProblemSelbst wenn das Wetter nicht mitspielt, können FunPark-Besucher im 5.000

Quadratmeter großen HOB-Center nach Lust und Laune spielen und klet-tern. Die riesige PLAYMOBIL-Spielstadt, der Indoor-Klettergarten und die Ak-tionen auf der FunPark-Bühne lassen schlechtes Wetter schnell vergessen.

Preise und öffnungszeitenIn der Hauptsaison vom 01. Juli bis 12. September 2011 ist der PLAYMOBIL-FunPark inklusive Außenbereich, täglich von 9 bis 19 Uhr geöffnet und ein Ticket kostet zehn Euro pro Person. Kinder bis drei Jahre und Geburtstagskinder erhal-ten gegen Vorlage des Ausweises freien Eintritt. Weitere Informationen unter www.playmobil-funpark.de

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19 Landkreismagazin 13.2011

Soziales

Roßtal - Die Landkreisstiftung un-terstützt das Tanz-Theater-Projekt „Die kleine Hexe“ der Musikschule südlicher Landkreis Fürth mit finan-ziellen Mitteln. Vor dem Beginn ei-ner Aufführung des Stücks in Roßtal überreichte Landrat Matthias Dießl als Vorsitzender des Stiftungsrates an Musikschulleiter Rainer Grasser einen Spendenscheck in Höhe von 500 Euro.

dank Landkreisstiftung kann die kleine Hexe gute taten verrichten

An dem Stück, das in der Aula der Mittel-schule Roßtal aufgeführt wurde, wirkten rund 40 Kinder und Jugendliche im Alter von fünf bis 14 Jahren aus den unter-schiedlichen Tanzklassen der Musikschule mit. „Das Projekt ist super gelaufen“, freut sich Rainer Grasser. Die Aufführungen waren bis auf den letzten Platz gefüllt.

Nun fehle es aber an einigen wichtigen Utensilien, damit alle Interessierte wei-ter daran teilhaben können. „Die Spen-de der Landkreisstiftung kommt daher genau zum richtigen Zeitpunkt“, unter-streicht Grasser.

Phantasie hilftDie Tanzklassen der Sing- und Musik-schule bilden eine sinnvolle Ergänzung zum wenig bewegungsreichen Alltag der Kinder. Tanzen schult die körperlichen, musischen und sozialen Fähigkeiten. Es bewahrt und ergänzt frühkindliche Bewegungsmuster, die die Grundlage für eine gesunde Körperhaltung und für ein gutes Bewegungsgefühl bilden, die auch im Bereich der Gesangs- oder Instrumentalausbildung eine wichtige Bereicherung darstellen. Außerdem ermöglicht der Tanz den Kindern, ihre Phantasie und Gefühle in Bewegung auszudrücken und fördert so das Ver-trauen in ihre eigene Kreativität.

Das Märchen von der kleinen Hexe aus der Feder von Otfried Preußler bietet da-bei eine schöne und spannende Grund-

lage für verschiedene Themenbereiche, die für Kinder und Jugendliche, aber auch für Erwachsene interessant sind. Auf der einen Seite beinhaltet es nämlich sozialkritische Themen aus den Berei-chen Familie und Freundschaft. Auf der anderen Seite gibt das Stück die Freiheit, märchenhafte und moderne Elementen umzusetzen. Die unterschiedlichen Tän-ze in dem Stück verdeutlichen dies: Es kommen Bewegungselemente aus den Bereichen Volkstanz, Modern Dance, Jazz Dance und sogar Hip Hop vor.

Aufwändig inszeniertFür das Tanz-Theaterstück hat Matthias Lange eigens die Musik komponiert und an die Altersstufen angepasst. Die Chore-ographie stammt von Barbara Schindler. Sie hatte auch die Ideen für die schönen Kostüme. Als Vorleser fungierte Dr. phil. Christoph Daigl, Theaterwissenschaftler und Schauspieler. Die Requisiten sind dagegen eher minimalistisch gehalten, im Vordergrund stehen die Darsteller. Die Zuschauer in Roßtal waren beson-ders von den aufwändig inszenierten Tanzszene fasziniert - und spendeten nach jedem Bild viel Applaus.

Aushändigung des Spendenschecks: Roßtals Bürgermeister Johann Völkl, Musikschulleiter Rainer Grasser, Landrat Matthias Dießl, Sparkassendirektor Hans Wölfel, Choreographin Barbara Schindler und Komponist Matthias Lange (v.l.n.r.)

„Ich freue mich, dass die Landkreis-Stiftung erneut ein tolles Projekt im Landkreis unterstützen kann. Das Mu-sikprojekt ist deshalb so gelungen, weil es generationenübergreifend Kinder, Jugendliche und Erwachsene zusam-menführt und den Gemeinschaftsgeist weckt“, sagt Matthias Dießl. Zur Spen-denübergabe waren auch Roßtals Bür-germeister Johann Völkl und Sparkas-sendirektor Hans Wölfel gekommen.

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20Landkreismagazin 13.2011

Wirtschaft

Großhabersdorf - Der „Tag des of-fenen Hofes 2011“ auf dem Betrieb der Familie Stäudtner in Großhabers-dorf war eigentlich schon eine kleine Kirchweih: Ein Festzelt mit Stim-mungsmusik wartete auf die Besu-cher ebenso wie verschiedene Stände. Unter anderem wurden auch frische Kirschen verkauft. Im Mittelpunkt stand allerdings die Biogasanlage, die Ende 2010 in Betrieb genommen wurde und als Zusatzeinkommen für den landwirtschaftlichen Milchvieh-betrieb dient.

zu besuch beim Vielfraß von GroßhabersdorfWieviele Gäste am Ende des Tages tat-sächlich da waren, vermochte keiner so genau zu sagen. Mehrere hundert wa-ren es in jedem Fall, ja vielleicht sogar über 1000 interessierte Bürgerinnen und Bürger. Selbst der Bezirkspräsident des Bayerischen Bauernverbands, Jür-gen Ströbel, kam zur Eröffnung. Landrat Matthias Dießl hatte die Schirmherr-schaft übernommen und freute sich gleichsam auf einen Rundgang durch die Biogasanlage.

Vom Vielfraß zum StromBeschickt wird sie mit Gülle, Mist und nachwachsenden Rohstoffen. In zwei Behältern - einem 1200 Kubikmeter großen Fermenter und einem 2280 Ku-bikmeter großen Nachfermenter - findet die eigentliche Biogasherstellung statt. Ein Gerät, das bezeichnenderweise den Namen „Vielfraß“ trägt, transportiert 36 mal am Tag jeweils rund 400 Kilogramm Material in einen der zwei Behälter. Durch die Vergärung der Biomasse kann Familie Stäudtner Strom und Wärme aus den re-

generativen Energieträgern produzieren und vermarkten. Über ein lokales Fern-wärmenetz werden bereits 14 Wohn-häuser und eine Gaststätte mit regene-rativer Wärme versorgt. Diese Haushalte können dadurch zusammen gerechnet jährlich 60.000 Liter Heizöl einsparen. Das Biogas treibt aber auch einen spe-ziellen Ottomotor an. Damit kann Strom erzeugt werden. Pro Jahr soll die Anlage in Großhabersdorf rund 650 Megawatt-stunden in das Stromnetz einspeisen.

Was in den Fermentern vor sich geht, konnte beim „Tag des offenen Hofes“ zumindest von außen beobachtet wer-den: Über Gucklöcher hatten die Be-sucher die Möglichkeit, das Innenleben der riesigen, Holz verkleideten Behälter zu erspähen. Während sich die Erwach-senen also von der Technik begeistern ließen, wartete auf die Kinder ein Un-terhaltungsprogramm. So konnten die Kleinen zum Beispiel auf den Ponys vom Ponyhof Raitersaich einen Ausritt unternehmen. (rb)

Im Vordergrund die Teilnehmer einer der Führungen beim Tag des offenen Hofes, im Hintergrund ein Maisfeld, das für Nachschub bei der Biogaserzeugung sorgt

Bis zu 400 kg Material verschlingt der Vielfraß pro Ladung

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21 Landkreismagazin 13.2011 21. Juli 2011

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22Landkreismagazin 13.2011

Sport

Veitsbronn - Erneut hat eines der größten bayerischen Jugendturniere im Feldhandball im Landkreis Fürth stattgefunden: Landrat Matthias Dießl eröffnete gemeinsam mit dem Hausherrn, Bürgermeister Peter Lerch aus Veitsbronn, und der Böllergruppe der Bürgerschützen Weiherhof das Jubiläumsturnier des Handballclubs Cadolzburg. Der ASV Veitsbronn hatte seine Sportanlage „Am Hames-buck“ zur Verfügung gestellt.

Nachdem am Samstag das Wetter noch mitspielte und über 60 Ju-gendmannschaften mit Begeisterung ihren Sport ausüben konnten, kam ausgerechnet zum zehnjährigen Ju-biläumsturnier am Sonntagmorgen eine Schlechtwetterfront. Nach einer kurzen Teamsitzung hatten sich die Verantwortlichen des HC Cadolzburg am Sonntagmorgen sicherlich zu einer nicht leichten Entscheidung durch-gerungen: Aufgrund des sehr kalten Wetters und der völlig durchweiten

HC Cadolzburg: Jubiläumsturnier musste vorzeitig beendet werden

Spielplätze entschloss man sich zur Absage des Turniers, vor allem um die Gesundheit der Kinder zu schützen.

Eine kurze, aber doch sehr emotionale Siegerehrung der Mannschaften be-endete nach einem ausgiebigen Früh-stück das Turnier.

Zumindest am Samstag konnten 60 Ju-gendmannschaften ihren Sport ausüben

Aktuell

Zirndorf - Es ist ein Event, das es in dieser Form kein zweites Mal gibt: Das Integrationsfest in Zirndorf. Die 19. Auflage in diesem Jahr war erneut ein bunter Mix der unterschiedlichsten Darbietungen. Landrat Matthias Dießl und Bürgermeister Thomas Zwingel eröffneten die Veranstaltung.

Ein Fest, das integriert und hilft

Die internationalen Buden im Zirndorfer Zimmermannspark

Bei diesem Fest entwickeln sich Jahr für Jahr neue Freundschaften. Zugleich tut das Fest Gutes im sozialen Bereich: Der Erlös wird vom Integrationsbeirat zu 100 Prozent gespendet. So konnte bei-

spielsweise bereits ein Nachhilfeunter-richt an der Mittelschule in Zirndorf - sowohl für Kinder mit Migrationshin-tergrund als auch für deutsche Kinder - ermöglicht werden.

Erstmals waren in diesem Jahr ein indo-nesischer und bulgarischer Verein dabei. Außerdem gab es eine Feuershow aus Transsilvanien am Eröffnungstag. Viele Buden lockten mit internationalen Spei-sen und Getränken. Als deutsche Gruppe hatten die großen und kleinen Tänzer der KG Blau-Rot Unterasbach einen Auftritt.

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23 Landkreismagazin 13.2011

Tipp

Langenzenn - Nach längerer Zeit wird wieder ein im Landkreis Fürth stattfindender Gottesdienst live im Fernsehen übertragen: Am 31. Juli 2011 sendet das Bayerische Fernse-hen ab 10 Uhr aus der Stadtkirche Langenzenn. Dort findet der festli-che Bläsergottesdienst anlässlich des 90-jährigen Bestehens des Posau-nenchorverbandes Bayern statt.

Aus diesem Anlass werden 90 Bläse-rinnen und Bläser den Gottesdienst

musikalisch gestalten. Weitere Betei-ligte sind Regionalbischof Christian Schmidt, Dekan Friedrich Schuster und Organist Markus Simon. Der Titel des Gottesdienstes lautet „Gott loben, das ist unser Amt“. Platzkarten gibt es im Pfarramt Langenzenn unter Telefon (09101) 2025. Die Besucher sollen be-reits um 9.30 Uhr in der Kirche sein, weil sie vom BR „geschult“ werden.

Der Posaunenchorverband wurde 1921 aus den Wurzeln des CVJM gegründet.

Im Verband evangelischer Posaunen-chöre in Bayern e.V. (VEP) sind circa 18.000 Bläserinnen und Bläser von rund 900 Posaunenchören zusam-mengeschlossen, die überwiegend der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern angehören. Aber auch freikirch-liche Posaunenchöre, CVJM-Chöre, ein-getragene Vereine und ein katholischer Posaunenchor sind Mitglied.

„Es ist für uns eine hohe Ehre, dass der Posaunenchorverband Bayern in unserer Langenzenner Kirche dieses große Jubiläum feiert“, freut sich Dekan Friedrich Schuster. „Die Bläserarbeit hat in unserem Dekanat und in unseren Gemeinden einen hohen Stellenwert. Der Festgottesdienst ist deshalb eine Stärkung für diese wichtige Arbeit vor Ort. Es ist gut, dass dieses ehrenamt-liche Engagement auch medial gewür-digt wird.“

Die Bläserinnen und Bläser des Posau-nenchorverbands Bayern, darunter Blä-ser des Posaunenchors Langenzenn, be-reiten sich seit Wochen auf das festliche Ereignis vor. Die Proben finden in der Geschäftsstelle des Posaunenchorver-bands in Nürnberg und im Gemeinde-saal der Stadtkirche Langenzenn statt.

Langenzenner bläsergottesdienst live im Fernsehen

90 Bläserinnen und Bläser gestalten den Gottesdienst in Langenzenn

Familie

Landkreis Fürth - Das Mehrgene-rationenhaus Mütterzentrum Fürth sucht dringend neue Familienpaten, die Familien in der Stadt Fürth und im Landkreis Fürth in verschiedenster Weise ehrenamtlich unterstützen.

Die Paten werden geschult und erhalten ein Zertifikat. Die Schulung ist kostenfrei. Wieviel Zeit die Paten/Patinnen einbrin-gen wollen, ist ihnen selbst überlassen. Eine Patenschaft kann ab einem Alter von 18 Jahren übernommen werden. Das Mütterzentrum Fürth sucht junge und ältere Unterstützer. Wer sich für diese wichtige Aufgabe interessiert, kann sich ab sofort im Mütterzentrum unter Telefon (0911) 77 27 99 melden oder per Mail an: [email protected]

Familienpaten gesucht

Senioren

Landkreis Fürth - Der in der oben genannten Ausgabe als Lieferant von „Essen auf Rädern“ aufgeführte ASB - Arbeiter-Samariter-Bund teilte uns mit, dass der Landkreis Fürth zurzeit nicht beliefert wird. Wir bitten da-her, von Anfragen an den ASB abzu-sehen, vielen Dank!

Aus Stein hat sich ein weiterer An-bieter von gemeinsamen Mittags-tischen gemeldet: Das Angebot der Martin-Luther-Kirchengemeinde (zwei mal im Monat gemeinsamer Mittags-tisch. Auskunft unter (09 11) 68 55 35) ergänzt die Landeskirchliche Ge-meinschaft Deutenbach, indem sie im Wechsel ebenfalls ein leckeres Mit-tagessen anbietet. Für nur zwei Euro Unkostenbeitrag kann man es sich

Ergänzung zu Artikel aus Heft 12seit März 2011 im Deutenbacher Ge-meinschaftshaus, Neuwerker Weg 15a schmecken lassen. Nach kurzer Vor-anmeldung bei der LKG-Mitarbeiterin B. Zapf (Tel. 0911/68 55 76) wird das Team für eine warme Mahlzeit sorgen. Jeweils von 12.00 Uhr bis circa 13.30 Uhr wird der Tisch gedeckt sein.

Die Landeskirchliche Gemeinschaft will damit das schon bestehende Angebot in Stein ausweiten, so dass praktisch jede Woche (außer in den Sommer- u. Weihnachtsferien) eine günstige Mahl-zeit angeboten werden kann. Prediger Johannes Lehnert möchte die Nachbarn und Mitbürger von Stein und Deuten-bach herzlich ins Gemeinschaftshaus einladen, „einfach mit anderen ein le-ckeres Mittagessen zu genießen“.

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24Landkreismagazin 13.2011

Senioren

Stein - Willy Leipold, Vorsitzender des vor einem Jahr neu gegründe-ten Senioren- und Behindertenrates der Stadt Stein, hat für die Vertre-ter der Seniorenbeiräte im Landkreis eine Besichtigung des renovierten Schlosses Faber-Castell organisiert. Tatkräftig unterstützt wurde er dabei vom Stadtseniorenrat Oberasbach, dessen 1. Vorsitzender Friedhelm Laaß sehr gute Kontakte zur Firma Faber-Castell unterhält.

So unternahmen 43 Teilnehmer der Seni-orenbeiräte des Landkreises Fürth einen Rundgang durch das Graf von Faber-Castellsche Schloss, das in den letzten Jahren aufwändig restauriert wurde.

Seniorenbeiräte unterwegs im Schloss Stein

Dieter Sieber, Sprecher der AG Senioren im Landkreis Fürth, betonte, dass die-se Schlossbesichtigung nicht nur dem gegenseitigen Kennenlernen diente, sondern auch Anregung sei, mit den örtlichen Seniorenvertretungen ähn-liche Ausflüge durchzuführen. „Und

Die Vertreter der Seniorenbeiräte im Schloss Stein

nicht zuletzt wollen wir mit unseren nun schon Tradition gewordenen Ex-kursionen den Seniorenvertretern im Landkreis für ihr Engagement danken und ihnen einen abwechslungsreichen Nachmittag bieten, frei von allen eh-renamtlichen Verpflichtungen.“

Senioren

Landkreis Fürth - Seniorinnen und Senioren, die aus finanziellen Grün-den bei der Ernährung sparen müs-sen, wollen wir hier auf das Angebot der Tafeln (das nicht nur für Seni-oren gilt!) im Landkreis Fürth hin-weisen.

Die Tafeln sammeln qualitativ einwand-freie Lebensmittel, die kurz vor dem Mindesthaltbarkeitsdatum stehen, bei Firmen in der Region ein und verteilen diese gegen einen symbolischen Be-trag an bedürftige Mitbürgerinnen und Mitbürger. Die Fürther Tafel e.V. (www.fuerther-tafel.de) ist ein eingetragener Verein, der vom Finanzamt als gemein-nützig anerkannt ist. Bei einer Spende wird eine Spendenquittung erteilt.

Im Landkreis Fürth betreibt die Fürther Tafel e.V. folgende Ausgabestellen:

Cadolzburg, Haffnersgartenstr. 3,Lebensmittelausgabefreitags von 12.00 – 13.00 Uhr

Oberasbach, Friedhofsweg 5, Diako-niestation, Lebensmittelausgabemittwochs von 13.00 – 14.00 Uhr

Roßtal, Rathausgasse 8, ev. Gemeinde-haus, Lebensmittelausgabefreitags von 12.00 – 13.00 Uhr

Stein, Alexanderstr. 6, Lebensmittelaus-gabe dienstags von 12.00 – 13.00 Uhr

tafeln im Landkreis FürthZirndorf, Homburger Str. 1,Lebensmittelausgabedonnerstags von 12.00 – 13.00 Uhr

Ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, um Lebensmittel zu erhalten, erfahren Sie für die o.g. Ausgabestellen der Für-ther Tafel e.V. telefonisch unter (09 11) 97 46 363.

Angebot der Langenzenner Tafel e.V.

Dienstag: Ausweisausgabe von 15.00 – 16.00 Uhr

Samstag: Langenzenn, Nürnberger Str. 29, Lebensmittelausgabe von 13.00 – 14.00 Uhr

Auskunft bei Frau Kirsten Landauer, Telefon (0 91 01) 15 21, E-Mail Adresse: [email protected]

Für alle Tafeln im Landkreis gilt, dass die Ausgabestellen an Feiertagen geschlos-sen sind.

Helferinnen und Helfer gesuchtDie Tafeln suchen immer wieder Frei-willige, die sie bei den verschiedenen Aufgaben unterstützen. Sie können helfen, indem Sie z.B. Lebensmittel transportieren bzw. bei den Firmen abholen, die Waren sortieren, die Kunden der Tafel bedienen oder auch ganz einfach durch Mund-zu-Mund-Propaganda im Bekannten- und Ver-wandtenkreis Werbung machen.

Wenn Sie bei den Tafeln in Cadolz-burg, Oberasbach, Roßtal, Stein und Zirndorf helfen wollen, so fragen Sie bitte unter der Telefonnummer (09 11) 97 46 363 an. Interessenten für die Langenzenner Tafel wenden sich bitte an Frau Kirsten Landauer (siehe links).

Auch Mitglieder der Landkreis-Senio-ren-Vertretungen sind in den ein-zelnen Tafeln aktiv und geben gerne Auskunft.

„Gefällt mir!“ – der Landkreis bei FacebookBesuchen Sie uns auf unserer Facebookseite unter facebook.de/landkreisfuerthAuf der Seite finden Sie viele Ausflugs- und Veranstaltungstipps aus der Region.

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Zahnärzte - mit Zahnersatz besser leben

Drei Experten unter einem Dach! Dr. Wolfgang BareselImplantologie, ZahnersatzDr. Ingo Baresel

Vorbeugung und Zahnerhaltung ist unser primäres Ziel Parodontologie, Zahnregulierungenwir bieten unseren Patienten das gesamte Spektrum der modernen Zahnmedizin Dr. Jens Baresel

(Implantate, Wurzelbehandlungen mit Mikroskop, bioverträgliche Zirkonkronen, etc.) Endodontie, KinderzahnheilkundeHöchste Qualität durch SpezialisierungenSchnarchtherapie

In unserer separaten Kinderpraxis betreuen wir unsere kleinen Patienten durch Vorbeugung und Zahnerhaltung vom ersten Milchzahn bis zum bleibenden Gebiss- inklusive einer eventuell notwendigen kieferorthopädischen Behandlung (Zahnspange)

Obere Bahnhofstraße 2290566 CadolzburgTel. (09103) 451 immer für Sie dawww.dr-baresel.de Montag – Samstag geöffnet, kein Urlaub

Feste Zähne - schnell und günstig!Neues Konzept für Zahnimplantate in Zirndorf vom Implantologen Dr. Norbert SteigerPatienten wünschen heute feste Zäh-ne, im Idealfall mit sofortiger Ver-sorgung nach einem chirurgischen Eingriff. Möglichkeiten und Behand-lungskonzepte wurden schon im Fernsehen und einschlägigen Fach-

zeitschriften vorgestellt. Der Implan-tologe Dr. Norbert Steiger, Zirndorf, hat in Zusammenarbeit mit dem Dentallabor Stadelmann & Minder, Heilsbronn, für diesen Patienten-wunsch das Behandlungskonzept

„SKY fast & fixed“ des deutschen Implantatherstellers bredent medical in seiner Praxis umgesetzt. Mit diesem kompletten System für die Sofortver-sorgung im zahnlosen Kiefer, wird der Traum vieler Patienten nach festen

Zähnen in vielen Fällen möglich. In-nerhalb eines Tages verlässt der Pati-ent mit festen, implantatgetragenen Brücken glücklich die Praxis - mit einer einfachen, komplikationsarmen und kostengünstigen Therapie.

Das Dentallabor Stadelmann & Minder ist auf ästhetischen und funktionalen Zahnersatz spezialisiert und wird höchsten Ansprüchen gerecht. Das zukunftsweisende Konzept SKY fast & fixed vereint modernste Behandlungsverfahren mit langjähriger Erfahrung.

EinladungDie Praxis Dr. Steiger, Mühlstr. 42 in 90513 Zirndorf lädt Sie zu einem Informationsabend ein. An diesem Informationsabend informieren wir Sie kostenlos und unverbindlich über dieses neue Verfahren der Zahnheilkunde. Dr. Norbert Steiger ist in Zirndorf mit Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie niedergelassen. Zahntechnikermeisterin Ute Stadelmann ist erfahrene Expertin auf dem Gebiet der Zahnprothetik. Ebenso steht Ihnen die Firma bredent medical für technische und Materialfragen zur Verfügung. Wir freuen uns Sie begrüßen zu dürfen:

Am Mittwoch, 27. Juli 2011, um 19.00 Uhr im Vortragssaal der Fa. Pillowfino in 90513 Zirndorf, im Pinderpark 1Bitte telefonische Voranmeldung unter 0911/603595

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Zahnärztliche Implantate haben sich in den letzten Jahren zu einer be-währten Therapieform entwickelt. Es handelt sich dabei im Allgemeinen um zylindrisch geformte etwa zahn-wurzelgroße Körper aus Titan oder Keramik, welche in den Kieferkno-chen eingepfl anzt werden und dort fest einheilen.

Nach erfolgter Einheilung des Im-plantates muss dieses durch eine so genannte Suprakonstruktion zu

einem Zahnersatz ergänzt werden. Das Einbringen von Implantaten hat sich heute als die beste Möglichkeit herausgestellt, um im zahnlosen Kiefer den Prothesenhalt zu ver-bessern, und zwar dann, wenn die konventionellen Methoden für die Versorgung zahnloser Kiefer nicht zum Erfolg führen.

Auch beim Verlust einzelner Zähne haben sich Implantate bewährt. So kann zum Beispiel beim Verlust eines Schneidezahnes im jugend-lichen Gebiss direkt nach dem Zahn-verlust oder aber nach Verheilung und Verknöcherung der Wunde ein Implantat eingesetzt werden. Dieses bildet dann die Basis zur Rekons-truktion der fehlenden Zahnkrone. Der wesentliche Vorteil besteht dar-

in, dass im Gegensatz zur konven-tionellen Therapieform, der Brücke,die benachbarten Zähne nicht für eine Überkronung beschliffen wer-den müssen. Auch zur Verlängerung verkürzter Zahnreihen werden Im-plantate erfolgreich eingesetzt.

Selbstverständlich muss in jedem Fall die Anwendung von Implan-taten gegen die konventionellen prothetischen Therapieformen ab-gewogen werden. Zusätzlich muss der allgemeine Gesundheitszustand des Patienten die Insertion, also das Einsetzen von Implantaten, zulassen und der Kieferknochen muss nach Qualität und Quantität für eine Im-plantation geeignet sein. Sind die Voraussetzungen nicht ideal, besteht die Möglichkeit des Knochenaufbaus

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zum Beispiel mit Eigenknochen oder Knochenersatzmaterialien.

Auch bei der prothetischen Versor-gung von Patienten mit Implantaten arbeiten Zahnmedizin und Zahn-technik in bewährter Weise Hand in Hand. Alle am Patienten durch-zuführenden Maßnahmen liegen in der Hand des Zahnarztes, während die technische Herstellung von Zahnersatz auf Implantaten Aufga-be des Zahntechnikers ist. Die vom Gedanken der Teamwork beeinfl uss-te Zusammenarbeit zwischen Zahn-techniker und Zahnarzt führt bei den Suprakonstuktionen für Implantate zu langfristig erfolgreichen Rehabi-litationen des Kauorgans.

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Termine

22.07.2011, 17:00 UhrProjektwoche mit dem 1. ostdeutschen Projekt-circus Andre SperlichGroßhabersdorf, Kuhr´s Wiese am Naturbad. Im Rahmen einer Projektwoche finden in Großhabersdorf Vorstel-lungen des „Zirkus Flipp - Flopp der Großhabersdorfer Kinder“ auf der Kuhr‘s Wiese am Naturbad statt. Weitere Vorstellungen: Samstag, 23. Juli 2011, um 10 Uhr und um 14 Uhr.

22.07.2011 - 25.07.2011Kärwa 2011 in unterasbachTraditionelle Unterasbacher Kärwa 2011 der Stammtisch-gesellschaft Unterasbach e.V. Veranstalter. Highlights: Freitag um 19 Uhr - Bieranstich durch Bürgermeisterin Bir-git Huber, danach die Newcomer der Volksmusik „DORF-ROCKER“ - bekannt aus Funk und Fernsehen. Samstag: 17 Uhr - Kärwabaum aufstellen durch die Unterasbacher Kärwaboum., 19 Uhr „FUN - HOTLINIE“. Sonntag: 10 Uhr „Country meets Weißwürste“ Country-Frühschoppen mit „COUNTRY STARS“, 14 Uhr großer Kirchweih-Umzug durch Unterasbach, 16 Uhr der Chef der Moonlights „Roland an der Orgel“. Montag: 14 Uhr „Seniorennachmittag“, 19 Uhr Großer Kirchweih-Ausklang mit den Königen der Unteras-bacher Kärwa, den „Moonlights“.

23.07.2011, 19:30 UhrPisendel & Freunde in CadolzburgIm außergewöhnlichen Amiente des sogenannte „Neuen Schlosses“ der Cadolzburg findet in diesem Jahr ein ganz besonderer Konzertabend statt: Zum 20-jährigen Beste-hen der Pisendel-Gesellschaft wird das Kammerorchester „KlangLust!“ am 23. Juli um 19:30 Uhr Werke von Johann Georg Pisendel, dem bedeutendsten deutschen Violinvir-tuosen des Spätbarock, und seinen engsten Weggefährten spielen: „Pisendel & Freunde“. Freuen Sie sich auf Werke von Vivaldi, J.S. Bach und anderen. Das Kammerorchester KlangLust! unter der musikalischen Leitung von Bernd Müller erhielt 2006 den Kulturförderpreis der Stadt Fürth und zeichnet sich durch Konzerte voller Musizierfreude und technischem Können aus.

23.07.2011, 19:30 Uhrbigband „brassluft“ spielt in zirndorfZirndorf, Zimmermannspark, Bahnhofstraße. Auftritt der Bigband „Brassluft“. Weitere Infos: www.stadtkapelle-zirndorf.de

24.07.2011SchützenkirchweihWilhermsdorf, Schützenheim Wilhermsdorf

26Landkreismagazin 13.2011

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Gefördert durch die

Tipp

Stein - Viele Frauen sind sich ih-rer eigenen Stärken nicht bewusst. Während sie formale Qualifikati-onen noch relativ leicht benennen können, tun sie sich mit den Fähig-keiten, die sie als „Familienmana-gerin“ oder im Ehrenamt erworben haben, viel schwerer.

Ziel des vom FrauenWerk Stein ange-botenen Seminars am 24. September und 15. Oktober ist es, dass Frauen ihre größten Stärken nicht nur ent-decken, sondern auch selbstbewusst benennen und begründen können. Als Arbeitshilfe dient dabei der ProfilPASS. Er wurde speziell dafür entwickelt, die durch das so genannte „informelle“

dem eigenen Können auf die Spur kommen: ProfilPASS- Seminar beim FrauenWerk Stein

Lernen gewonnenen Kompetenzen sichtbar zu machen.

Das Seminar richtet sich an alle inter-essierten Frauen, vor allem an solche, die vor einer privaten oder beruflichen Neuorientierung stehen. Die Kosten für das Seminar betragen 155 Euro inklusive Verpflegung, Getränke und ProfilPASS-Mappe. Anmeldeschluss ist der 31. Juli 2011.

Anmeldung und weitere Informa-tionen:FrauenWerk Stein e.V., Deutenbacher Str. 1, 90547 Stein, Tel.: 0911/6806-142E-Mail: [email protected]

27.07.2011, 08:00 UhrEinschreibebeginn für den 42. trempelmarkt der Stadt oberasbachOberasbach, Rathausfoyer. Weitere Infos unter www.oberasbach.de

30.07.2011, 12:00 Uhr4. Kärwaburschen FußballtunierSeukendorf, Sportplatz des SV Seukendorf an der alten B 8

31.07.2011, 20 UhrKultur im Pfarrgarten roßtal„Herrn Ribbecks Birnen”. Texte von Theodor Fontane, ge-lesen und dargestellt von Sabine Kutschka und musikalisch begleitet von Johanna Moll. Sonntag, 31. Juli 2011, 20 Uhr im Pfarrgarten, Schulstr. 17. Bewirtung durch den Diako-nieverein ab 19 Uhr. Eintritt frei, Spenden werden für die Jugendarbeit erbeten.

Spenden für Stuhlpatenschaften weiterhinmöglichWie Friedhelm Laaß, der „Herr der Stühle”, mitteilt, kön-nen weiterhin Stuhlpatenschaften (wir haben in der letzten Ausgabe berichtet) für die Altenberger Theatergruppe ab-geschlossen werden. Grund genug für die Theatergruppe nach weiteren Gönnern zu suchen, die mit einer Spende von 40 Euro zum Stuhlpaten werden können.

Wenn auch Sie Stuhlpate werden wollen, verwenden Sie bitte folgendes Konto für die Einzahlung der 40 Euro:

Sparkasse Fürth, Bankleitzahl: 762 500 00, Kto.-Nr.: 249166505, Ev. Kirchengemeinde St. Markus, Altenberg, Zweckgebunden für Stühle der Theatergruppe.Sparkasse Fürth, Bankleitzahl: 762 500 00, Kto.-Nr.: 249166505, Ev. Kirchengemeinde St. Markus, Altenberg, Zweckgebunden für Stühle der Theatergruppe.

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