Zürcher Bote Nr. 8

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AZA 8820 Wädenswil FREITAG, 22. FEBRUAR 2013 NR. 8 55. JAHRGANG WOCHENZEITUNG FÜR DEN MITTELSTAND PUBLIKATIONSORGAN DER SCHWEIZERISCHEN VOLKSPARTEI SVP DES KANTONS ZÜRICH FOLGENSCHWERE KOMPETENZÜBERSCHREITUNG DES BUNDESGERICHTS Wenn der Richter zum Gesetzgeber wird In einem Bundesgerichtsurteil vom 12. Oktober 2012 geht es vordergründig um den Fall eines 25-jährigen Drogenhänd- lers aus dem Balkan, welchem gemäss Entscheid des Thurgauer Verwaltungsgerichts die Niederlassungsbewilligung hätte entzogen werden sollen. Die kürzlich publizierte Urteilsbegründung zeigt aber: Das Bundesgericht hat sich nicht nur zum Fall des Drogenhändlers geäussert, sondern gleichzeitig den generellen Vorrang von Völkerrecht gegenüber der Bundes- verfassung behauptet. Diese irritierende Aussage würde nicht nur eine Kapitulation des Schweizer Rechtssystems bedeu- ten, sondern ist auch eine folgenschwere Kompetenzüberschreitung des höchsten Schweizer Gerichts. GREGOR A. RUTZ NATIONALRAT KÜSNACHT In den parlamentari- schen Demokratien Europas ist die Ten- denz, dass die wichti- gen politischen Entscheide letztlich von Gerichten gefällt werden, immer häufiger zu beobachten. Dass in Deutschland das Bundesverfassungs- gericht – und nicht etwa Volk oder Parlament – das letzte Wort in Sachen Wiedervereinigung oder Einführung des Euro hatte, ist ein anschauliches Beispiel für diese Entwicklungen. Was in der Schweiz, wo selbst der Kantons- wechsel einer kleinen Gemeinde eine ganze Kaskade von Urnengängen zur Folge hat, undenkbar wäre, ist im rest- lichen Europa gang und gäbe: Die zen- tralen Entscheide werden von den Ver- fassungsgerichten gefällt. Richter machen Politik Auch die Schweiz scheint sich diesen unglücklichen Entwicklungen nicht ganz entziehen zu können bzw. zu wollen: Politisch gefärbte Entscheide des Bundesgerichts treten immer öf- ter auf. Im Gegensatz zum Ausland sind solche Urteile in der Schweiz aber nicht von der Verfassungsord- nung vorgesehen, sondern vielmehr als Kompetenzüberschreitung der Lau- sanner Richter zu werten. Die bekanntesten Beispiele für Ent- scheide, in welchen sich das Bundes- gericht gesetzgeberische Kompeten- zen anmasste, sind wohl die Urteile vom Juli 2003 in Sachen Bürgerrecht. Obwohl der Ständerat sich noch in der Sommersession vom Juni 2003 gegen ein materielles Rekursrecht in Einbürgerungsangelegenheiten ausge- sprochen hatte, ging das Bundesge- richt nicht einmal drei Wochen später vom Bestand eines solchen Rechts aus. Da fragt sich der geneigte Bürger mit Fug und Recht, wer denn nun für den Erlass von Gesetzen und wer für deren Anwendung zuständig sei. Gerade in der feinen Mechanik unserer direkten Demokratie ist die Gewaltenteilung ein wichtiger Ord- nungsfaktor. Der letzte Entscheid über zentrale Fragen liegt in der Schweiz traditionell beim Souverän, also bei den Stimmbürgern. Daher sind insbe- sondere alle Fragen, welche mit den Grundsätzen, aber auch dem Verständ- nis der Verfassung zu tun haben, in den Händen der Stimmbürger. Genau dies ist auch der Grund, warum die Schweiz über kein Verfassungsgericht verfügt: Der Entscheid über die Frage, ob ein Bundesgesetz verfassungskon- form ist oder nicht, obliegt dem Souve- rän, indem bei jedem Gesetzesbe- schluss, welchen die Bundesversamm- lung trifft, innerhalb von 100 Tagen ein Referendum ergriffen werden kann. Feine Mechanik der direkten Demokratie Unsere direkte Demokratie sieht vor, dass Einzelne, aber auch Parteien oder andere Interessengruppen, ihre Anlie- gen zur staatlichen Grundordnung je- derzeit anbringen und der Gesamtheit der Stimmbürger unterbreiten können. Die Bundesverfassung kann «jederzeit ganz oder teilweise revidiert» werden. In der Schweiz wird für eine Verfas- sungsänderung neben der Volksmehr- heit auch die Mehrheit der Stände be- nötigt. Dies unterscheidet unsere Ver- fassungsordnung von der konstitutio- nellen Ordnung anderer Staaten, in welchen für eine Verfassungsände- rung mehrheitlich keine Volksabstim- mung erforderlich ist (in Deutschland zum Beispiel eine Zweidrittelsmehr- heit in Bundesrat und Bundesrat). Ent- sprechend haben Verfassungsänderun- gen in der Schweiz eine hohe demo- kratische Legitimation und können auch grundsätzliche Fragen betreffen. Es ist eine Stärke der schweizeri- schen Demokratie, dass der Verfas- sungsgeber frei und nicht in eine über- geordnete Rechtsordnung eingebun- den ist – dies etwa im Gegensatz zum Iran, welcher das islamische Recht der Politik überordnet, oder zur Türkei, welche einem laizistischen Prinzip nachlebt. Solche Ansätze sind der Schweiz fremd: Wir kennen kein «gottgegebenes» Recht, das Volksent- scheiden vorgeht. Folgerichtig kannte die Bundesverfassung früher auch kei- ne Bestimmung, welche gewisse Arti- kel als rechtlich unabänderlich qualifi- zierte. Diese Systematik war konse- quent: Spricht man der verfassungsge- benden Instanz, also Volk und Stän- den, die Möglichkeit zur Verfassungs- änderung aus Gründen übergeordne- ten (oder gar übergesetzlichen) Rechts ab, unterläuft man letztlich die demo- kratische Ordnung und die demokrati- schen Entscheidungswege. Diese beiden grundlegenden Prin- zipien – dass für jede Verfassungs- änderung zwingend das Volks- und Ständemehr erforderlich ist und dass grundsätzlich über jede Frage demo- kratisch entschieden werden kann – geben der schweizerischen Demokra- tie ihre ausserordentlichen Qualitäten und ihre freiheitliche Kraft. Neue Tendenzen stellen Souveränität in Frage In jüngerer Zeit werden mitunter Stim- men laut, diesen offenen demokrati- schen Diskurs aus Gründen «politi- scher Korrektheit» und mit Blick auf die Übereinstimmung mit übergeord- neten Rechtsnormen bzw. internationa- len Abkommen einzuschränken. Eine solche Auffassung ist nicht nur gefähr- lich, sondern sie findet in der Bundes- verfassung auch keinerlei Grundlage. In Artikel 139 hat der Verfassungs- geber festgelegt, dass wohl Volksini- tiativen, welche gegen «zwingende Bestimmungen des Völkerrechts» ver- stossen, ungültig sind, nicht jedoch Volksbegehren, welche Spannungsfel- der mit Bestimmungen des nicht zwin- genden Völkerrechts eröffnen. Oder anders gesagt: Der Verfassungsgeber nimmt bewusst in Kauf, dass die Bun- desverfassung dahingehend revidiert oder ergänzt werden kann, dass gegen- sätzliche Bestimmungen zu nicht zwingenden internationalen Normen Eingang finden. Logische Folge dieser Regelung ist: Jüngeres Verfassungs- recht muss Vorrang vor nicht zwin- gendem internationalem Recht haben (lex-posterior-Regel). Gefährlicher Bundesgerichtsentscheid Genau dieser Sachverhalt trifft auf die Ausschaffungsinitiative zu. Die Stimmbürger haben der Volksinitiati- ve zugestimmt, um eine Praxisände- rung im Bereich der Ausweisungen erwirken zu können. Nachdem der Bundesrat in seinen Erläuterungen (wenn auch pauschal) darauf hinwies, dass die Initiative im «Widerspruch zum Völkerrecht» stehe, erfolgte die Zustimmung genau in Kenntnis dieser Tatsache. Damit hat der Verfassungs- geber seinen bereits früher in Artikel 139 Abs. 3 zum Ausdruck gebrachten Willen bestätigt. Der vorliegende Entscheid des Bun- desgerichts ist aus verfassungsrechtli- cher Sicht unverständlich. Die Aussa- ge des Bundesgerichts, dass Völker- recht dem Bundesrecht selbst bei «Abkommen, die nicht Menschen- oder Grundrechte zum Gegenstand haben», vorgehe und das Bundesge- richt die sich «aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ergebenden Vorga- ben» stets umzusetzen habe, hat gera- dezu subversives Potential. Die pauschale Behauptung, die lex- posterior-Regel komme «im Verhält- nis zwischen Völker- und Landesrecht nicht zur Anwendung» und eine «dem Völkerrecht entgegenstehende Bun- desgesetzgebung» sei «regelmässig unanwendbar», stellt die schweizeri- sche Verfassungsordnung letztlich auf den Kopf. Die Bundesverfassung sieht, wie erwähnt, vor, dass das Bundesgericht die Verfassungsmässigkeit von Bun- desgesetzen nicht zu überprüfen hat. Diese Bestimmung ist ein Schutz der direkten Demokratie. Wenn nun die Bundesrichter davon ausgehen, dass Völkerrecht über dem Verfassungs- recht stehe und sie wiederum die zu- ständige Instanz dafür seien, die Ver- einbarkeit des Gesetzes- und Verfas- sungsrechts mit dem internationalen Recht zu überprüfen, so bedeutet dies nichts weniger als die Ausserkraftset- zung der Grundregeln unserer direkten Demokratie. Es ist offensichtlich: Eine Klärung dieser Situation durch den Gesetz- und Verfassungsgeber scheint unumgäng- lich. Dass sich die SVP dieser Angele- genheit annehmen muss, ist selbstver- ständlich. Der Autor ist Vizepräsident der SVP des Kantons Zürich. www.grundstückgewinnsteuer.ch Communicators, PF, 8026 Zürich Willy Haderer Kantonsrat SVP Druckerei-Unternehmer Die Grundstückgewinnsteu- er ist nicht dazu geeignet und vorgesehen, die ordent- lichen Gemeindesteuern (Steuerfuss) zu senken, sondern dient dazu, einen vernünftigen Infrastruktur- beitrag zu entrichten. Grundstück- gewinnsteuer JA, aber fair! Präsentieren Sie Ihre Werbung bei der Leserschaft von «Der Zürcher Bote» im besten Licht. Also hier! print-ad kretz gmbh Tramstrasse 11 8708 Männedorf Telefon 044 924 20 70 [email protected] Am 3. März RPG-Revision NEIN Jean-François Rime, Nationalrat SVP, Präsident Schweiz. Gewerbeverband, Bulle: www.rpg-revision-nein.ch «Die RPG-Revision bringt massive Eingriffe ins Privateigentum. Das lehne ich ab.» Überparteiliches Komitee «Nein zur missratenen RPG-Revision» Postfach 8166, 3001 Bern Beste Lage für Ihre Werbung Beratung und Verkauf: Fredi Kretz, print-ad kretz gmbh Tramstr. 11, 8708 Männedorf Telefon 044 924 20 70 [email protected]

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Zürcher Bote vom 22. Februar 2013

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AZA8820 Wädenswil

FREITAG, 22. FEBRUAR 2013 NR. 8 55. JAHRGANG

WOCHENZEITUNG FÜR DEN MITTELSTAND PUBLIKATIONSORGAN DER SCHWEIZERISCHEN VOLKSPARTEI SVP DES KANTONS ZÜRICH

FOLGENSCHWERE KOMPETENZÜBERSCHREITUNG DES BUNDESGERICHTS

Wenn der Richter zum Gesetzgeber wirdIn einem Bundesgerichtsurteil vom 12. Oktober 2012 geht es vordergründig um den Fall eines 25-jährigen Drogenhänd-lers aus dem Balkan, welchem gemäss Entscheid des Thurgauer Verwaltungsgerichts die Niederlassungsbewilligung hätteentzogen werden sollen. Die kürzlich publizierte Urteilsbegründung zeigt aber: Das Bundesgericht hat sich nicht nur zumFall des Drogenhändlers geäussert, sondern gleichzeitig den generellen Vorrang von Völkerrecht gegenüber der Bundes-verfassung behauptet. Diese irritierende Aussage würde nicht nur eine Kapitulation des Schweizer Rechtssystems bedeu-ten, sondern ist auch eine folgenschwere Kompetenzüberschreitung des höchsten Schweizer Gerichts.

GREGOR A. RUTZNATIONALRATKÜSNACHT

In den parlamentari-schen DemokratienEuropas ist die Ten-denz, dass die wichti-

gen politischen Entscheide letztlichvon Gerichten gefällt werden, immerhäufiger zu beobachten. Dass inDeutschland das Bundesverfassungs-gericht – und nicht etwa Volk oderParlament – das letzte Wort in SachenWiedervereinigung oder Einführungdes Euro hatte, ist ein anschaulichesBeispiel für diese Entwicklungen. Wasin der Schweiz, wo selbst der Kantons-wechsel einer kleinen Gemeinde eineganze Kaskade von Urnengängen zurFolge hat, undenkbar wäre, ist im rest-lichen Europa gang und gäbe: Die zen-tralen Entscheide werden von den Ver-fassungsgerichten gefällt.

Richter machen PolitikAuch die Schweiz scheint sich diesenunglücklichen Entwicklungen nichtganz entziehen zu können bzw. zuwollen: Politisch gefärbte Entscheidedes Bundesgerichts treten immer öf-ter auf. Im Gegensatz zum Auslandsind solche Urteile in der Schweizaber nicht von der Verfassungsord-nung vorgesehen, sondern vielmehrals Kompetenzüberschreitung der Lau-sanner Richter zu werten.Die bekanntesten Beispiele für Ent-

scheide, in welchen sich das Bundes-gericht gesetzgeberische Kompeten-zen anmasste, sind wohl die Urteilevom Juli 2003 in Sachen Bürgerrecht.Obwohl der Ständerat sich noch inder Sommersession vom Juni 2003gegen ein materielles Rekursrecht inEinbürgerungsangelegenheiten ausge-

sprochen hatte, ging das Bundesge-richt nicht einmal drei Wochen spätervom Bestand eines solchen Rechtsaus. Da fragt sich der geneigte Bürgermit Fug und Recht, wer denn nun fürden Erlass von Gesetzen und wer fürderen Anwendung zuständig sei.Gerade in der feinen Mechanik

unserer direkten Demokratie ist dieGewaltenteilung ein wichtiger Ord-nungsfaktor. Der letzte Entscheid überzentrale Fragen liegt in der Schweiztraditionell beim Souverän, also beiden Stimmbürgern. Daher sind insbe-sondere alle Fragen, welche mit denGrundsätzen, aber auch dem Verständ-nis der Verfassung zu tun haben, inden Händen der Stimmbürger. Genaudies ist auch der Grund, warum dieSchweiz über kein Verfassungsgerichtverfügt: Der Entscheid über die Frage,ob ein Bundesgesetz verfassungskon-form ist oder nicht, obliegt dem Souve-rän, indem bei jedem Gesetzesbe-schluss, welchen die Bundesversamm-lung trifft, innerhalb von 100 Tagen einReferendum ergriffen werden kann.

Feine Mechanikder direkten DemokratieUnsere direkte Demokratie sieht vor,dass Einzelne, aber auch Parteien oderandere Interessengruppen, ihre Anlie-gen zur staatlichen Grundordnung je-derzeit anbringen und der Gesamtheitder Stimmbürger unterbreiten können.Die Bundesverfassung kann «jederzeitganz oder teilweise revidiert» werden.In der Schweiz wird für eine Verfas-sungsänderung neben der Volksmehr-heit auch die Mehrheit der Stände be-nötigt. Dies unterscheidet unsere Ver-fassungsordnung von der konstitutio-nellen Ordnung anderer Staaten, inwelchen für eine Verfassungsände-rung mehrheitlich keine Volksabstim-

mung erforderlich ist (in Deutschlandzum Beispiel eine Zweidrittelsmehr-heit in Bundesrat und Bundesrat). Ent-sprechend haben Verfassungsänderun-gen in der Schweiz eine hohe demo-kratische Legitimation und könnenauch grundsätzliche Fragen betreffen.Es ist eine Stärke der schweizeri-

schen Demokratie, dass der Verfas-sungsgeber frei und nicht in eine über-geordnete Rechtsordnung eingebun-den ist – dies etwa im Gegensatz zumIran, welcher das islamische Recht derPolitik überordnet, oder zur Türkei,welche einem laizistischen Prinzipnachlebt. Solche Ansätze sind derSchweiz fremd: Wir kennen kein«gottgegebenes» Recht, das Volksent-scheiden vorgeht. Folgerichtig kanntedie Bundesverfassung früher auch kei-ne Bestimmung, welche gewisse Arti-kel als rechtlich unabänderlich qualifi-zierte. Diese Systematik war konse-quent: Spricht man der verfassungsge-benden Instanz, also Volk und Stän-den, die Möglichkeit zur Verfassungs-änderung aus Gründen übergeordne-ten (oder gar übergesetzlichen) Rechtsab, unterläuft man letztlich die demo-kratische Ordnung und die demokrati-schen Entscheidungswege.Diese beiden grundlegenden Prin-

zipien – dass für jede Verfassungs-änderung zwingend das Volks- undStändemehr erforderlich ist und dassgrundsätzlich über jede Frage demo-kratisch entschieden werden kann –geben der schweizerischen Demokra-tie ihre ausserordentlichen Qualitätenund ihre freiheitliche Kraft.

Neue Tendenzen stellenSouveränität in FrageIn jüngerer Zeit werden mitunter Stim-men laut, diesen offenen demokrati-schen Diskurs aus Gründen «politi-

scher Korrektheit» und mit Blick aufdie Übereinstimmung mit übergeord-neten Rechtsnormen bzw. internationa-len Abkommen einzuschränken. Einesolche Auffassung ist nicht nur gefähr-lich, sondern sie findet in der Bundes-verfassung auch keinerlei Grundlage.In Artikel 139 hat der Verfassungs-

geber festgelegt, dass wohl Volksini-tiativen, welche gegen «zwingendeBestimmungen des Völkerrechts» ver-stossen, ungültig sind, nicht jedochVolksbegehren, welche Spannungsfel-der mit Bestimmungen des nicht zwin-genden Völkerrechts eröffnen. Oderanders gesagt: Der Verfassungsgebernimmt bewusst in Kauf, dass die Bun-desverfassung dahingehend revidiertoder ergänzt werden kann, dass gegen-sätzliche Bestimmungen zu nichtzwingenden internationalen NormenEingang finden. Logische Folge dieserRegelung ist: Jüngeres Verfassungs-recht muss Vorrang vor nicht zwin-gendem internationalem Recht haben(lex-posterior-Regel).

GefährlicherBundesgerichtsentscheidGenau dieser Sachverhalt trifft aufdie Ausschaffungsinitiative zu. DieStimmbürger haben der Volksinitiati-ve zugestimmt, um eine Praxisände-rung im Bereich der Ausweisungenerwirken zu können. Nachdem derBundesrat in seinen Erläuterungen(wenn auch pauschal) darauf hinwies,dass die Initiative im «Widerspruchzum Völkerrecht» stehe, erfolgte dieZustimmung genau in Kenntnis dieserTatsache. Damit hat der Verfassungs-geber seinen bereits früher in Artikel139 Abs. 3 zum Ausdruck gebrachtenWillen bestätigt.Der vorliegende Entscheid des Bun-

desgerichts ist aus verfassungsrechtli-

cher Sicht unverständlich. Die Aussa-ge des Bundesgerichts, dass Völker-recht dem Bundesrecht selbst bei«Abkommen, die nicht Menschen-oder Grundrechte zum Gegenstandhaben», vorgehe und das Bundesge-richt die sich «aus der Rechtsprechungdes Europäischen Gerichtshofs fürMenschenrechte ergebenden Vorga-ben» stets umzusetzen habe, hat gera-dezu subversives Potential.Die pauschale Behauptung, die lex-

posterior-Regel komme «im Verhält-nis zwischen Völker- und Landesrechtnicht zur Anwendung» und eine «demVölkerrecht entgegenstehende Bun-desgesetzgebung» sei «regelmässigunanwendbar», stellt die schweizeri-sche Verfassungsordnung letztlich aufden Kopf.Die Bundesverfassung sieht, wie

erwähnt, vor, dass das Bundesgerichtdie Verfassungsmässigkeit von Bun-desgesetzen nicht zu überprüfen hat.Diese Bestimmung ist ein Schutz derdirekten Demokratie. Wenn nun dieBundesrichter davon ausgehen, dassVölkerrecht über dem Verfassungs-recht stehe und sie wiederum die zu-ständige Instanz dafür seien, die Ver-einbarkeit des Gesetzes- und Verfas-sungsrechts mit dem internationalenRecht zu überprüfen, so bedeutet diesnichts weniger als die Ausserkraftset-zung der Grundregeln unserer direktenDemokratie.Es ist offensichtlich: Eine Klärung

dieser Situation durch den Gesetz- undVerfassungsgeber scheint unumgäng-lich.Dass sich die SVP dieser Angele-

genheit annehmen muss, ist selbstver-ständlich.

Der Autor ist Vizepräsident der SVPdes Kantons Zürich.

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Willy Haderer Kantonsrat SVPDruckerei-Unternehmer

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Am 3. MärzRPG-Revision

NEIN

Jean-François Rime, Nationalrat SVP, Präsident Schweiz. Gewerbeverband, Bulle:

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«Die RPG-Revision bringt massive Eingri� e ins Privateigentum. Das lehne ich ab.»

Überparteiliches Komitee «Nein zur missratenen RPG-Revision»Postfach 8166, 3001 Bern

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ULRICH SCHLÜERALT NATIONALRATFLAACH

Dass dieser Betrag al-lein den Aufwand desBundesamtes für Mi-gration, also allein die

Kosten der Asylbürokratie in Bundes-bern abdeckt, das wird verschwiegen.

VollkostenrechnungNur schon die Tatsache, dass selbstvon den in der Schweiz anerkanntenFlüchtlingen volle 89 Prozent keinerArbeit nachgehen, sich ihren Lebens-unterhalt also vom Sozialamt bezahlenlassen, kostet den Steuerzahler meh-rere hundert Millionen Franken jähr-lich.Dass dieser Betrag nicht dem Bun-

desbudget, vielmehr Kantonen undGemeinden belastet wird, schafft denSteuerzahlern nicht die geringste Er-leichterung. Aber Bern scheint unsglauben machen zu wollen, dass Kos-ten, die der Bund auf die Kantone ab-wälzen kann, keine Kosten seien ...In der «Schweizerzeit» vom 7. De-

zember 2012 haben wir eine Gesamt-rechnung erstellt, welche alle durchAsylwesen und illegale Einwanderungverursachten Kosten enthält. Auch dieKosten für den allein aus der Anwe-senheit krimineller illegaler Einwan-derer resultierenden Polizei-Aufwand.Und auch die Kosten der Justiz – dieKosten also, welche die Rekursflut ge-gen fast alle negativen Asylentscheideauslöst. Denn «arme» Illegale und

«arme» Asylanten prozessieren hier-zulande fast ausschliesslich auf Kos-ten der öffentlichen Hand, also derSteuerzahler – kaum je auf eigeneRechnung.Will uns jemand weismachen, das

Bundesverwaltungsgericht, von demganze Abteilungen für das Asylwesenarbeiten und das immer wieder durchskandalöse Entscheide zugunsten sol-cher illegaler Einwanderer auffällt, de-nen massive Kriminalität nachgewie-sen werden kann: Ist das alles gratis?

Gratis-Hotels für Asylanten75 Prozent aller Gefängnisplätze sindin der Schweiz durch Ausländer be-legt. Nicht alle haben Flüchtlingssta-tus, aber doch recht viele. Und die sol-len der Schweiz keine Kosten verursa-chen?Die Kinder der Asylbewerber, auch

der illegalen Einwanderer, gehen hierzur Schule. Sondermassnahmen vorallem im Sprachbereich: Sind diesekostenlos für die öffentliche Hand?Der Kanton Aargau sucht, um all

die ihm von Bern überwiesenen Asy-lanten unterzubringen, derzeit per In-serat Hotels und Miethäuser. Wohlkaum kostenlos für die Steuerzahler ...

Sans Papiers nicht berücksichtigtIn unserer im vergangenen Dezemberveröffentlichten Rechnung haben wirdie Kosten für die Sans Papiers, denenman hier neuerdings Berufslehren an-bietet, nicht einmal berücksichtigt. Je-ne, welche diese Illegalen hier unterTäuschung aller Behörden «betreu-

en», gehen von einer Zahl von über100 000 in der Schweiz illegal ver-sorgter Sans Papiers aus. Auch dasverschlingt massiv Kosten. Die sind,weil kaum genau berechenbar, in un-serer Rechnung noch nicht enthalten.Unsere Rechnung hält bloss Kostenfest, die von Personen ausgehen, de-nen der sog. «Flüchtlingsstatus» zuer-kannt worden ist.

Bern schweigtWir wissen aus mindestens zwanzigBriefkopien, dass »Schweizerzeit»-Leser die von uns errechneten Zah-len entweder der zuständigen Depar-tements-Chefin, Bundesrätin Simo-netta Sommaruga, persönlich oderdem Bundesamt für Migration zurStellungnahme unterbreitet haben.Sie alle haben offenbar die gleiche,

stereotype Antwort erhalten: Im Bun-desbudget schlage das Flüchtlingswe-sen mit den erwähnten 1,4 MilliardenFranken jährlich zu Buche. Ende derAuskunft.Es wird also von Seiten Bundes-

berns nicht der geringste Versuch un-ternommen, die von uns errechnetenKosten in irgend einer Hinsicht zu wi-derlegen, ihnen also in Buchhaltungender öffentlichen Hand verzeichnete ef-fektive Kosten gegenüberzustellen.Daraus ziehen wir den Schluss, dass

die von uns berechneten 7,132 Milliar-den Franken für den jährlichen Asy-lanten-Aufwand eher die untere Gren-ze der tatsächlichen Kosten erreichen.Bern hütet sich davor, genaue Kostenaus Bund, Kantonen und Gemeinden,

aus Verwaltung und Justiz zu präsen-tieren. Bern wird Gründe haben, dieseZahlen zurückzuhalten.

Afrika-DiplomatieAnstelle genauer Berechnungen undgenauer Informationen geht Bundes-rätin Simonetta Sommaruga auf Rei-sen. Und schliesst in Angola ein neu-es «Rücknahme-Abkommen» ab, wel-ches der Schweiz erhebliche Ver-pflichtungen für neue Entwicklungs-hilfeleistungen – angeblich für Rück-kehrer – auferlegt. Nicht Kostener-sparnis, vielmehr Kostenausweitungscheint das Ziel zu sein.Mit Nigeria wurde ein gleiches Ab-

kommen vor gut zwei Jahren abge-schlossen. Sein Erfolg ist messbar. DieZahl der illegalen Einwanderer aus Ni-geria, die Zahl der in Schweizer Städ-ten ihr Unwesen treibenden Drogen-kriminellen aus Nigeria ist alles ande-re als zurückgegangen. Aber aus derSchweiz fliessen zusätzliche Unter-stützungsgelder nach Nigeria.Wo ein Abkommen abgeschlossen

wird, entstehen gefällige Bilder vonfeierlichen Unterzeichnungs-Ritualenfür die Medien. Diese sollen die Öf-fentlichkeit glauben machen, Bern ge-he endlich energischer gegen die Zu-nahme illegaler Einwanderung vor.In Wahrheit geschieht das Gegen-

teil. Wo der Wille zur Eindämmungder Masseneinwanderung fehlt, bleibtes bei Schaumschlägerei.

Ulrich Schlüer ist Chefredaktorder «Schweizerzeit».

2 EIDGENÖSSISCHE POLITIK Der Zürcher Bote • Nr. 8 • Freitag, 22. Februar 2013

VON CHRISTOPHMÖRGELI

«It’s politics, stupid!»

Pascal Couchepin –einer der Drahtzie-her von ChristophBlochers Abwahl –

be ruhigte nachträglich, dies sei«keine aus serordent liche Erschei-nung». Ausschlag gebend, so be-tonten 2007 Blochers Gegner, sei«nicht die Politik» (Zürichsee-Zei-tung), sondern der «CharakterzugBlochers» (Der Bund) und die«Geringschätzung der Konkor-danz» (Blick). Der Tages-Anzeigertitelte: «Kollegialität war noch nieBlochers Stärke». Der Landbote lamentierte über «Blochers rup-pigen Stil». Die Zürichsee-Zeitung(«Das Politsystem bleibt stabil»)spottete über die «Mär von Mit-te-Links». Und das St. Galler Tag-blatt versicherte, Nachfolgerin Eveline Widmer-Schlumpf sei «einedurch und durch bürgerlicheFrau».Dabei teilte Widmer-Schlumpf

schon zuvor keine einzige wesent-liche Position «ihrer» SVP. Wederbeim EWR noch bei der Uno. We-der bei Schengen noch beimSteuerpaket. Weder bei der Aus-schaffungs-, noch bei der Einbür-gerungs- oder der Minarettinitia-tive. Der Austausch von Blocherdurch Widmer-Schlumpf war poli-tisches Kalkül reinsten Wassers.Exakt deswegen haben die Ge-nossen Ursula Wyss und AndreaHämmerle, der Grüne Joe Langoder die Christ-Sozialen Christo-phe Darbellay und Lucrezia Meier-Schatz die Intrige inszeniert.Seither wurde das Bankkun-

dengeheimnis geschleift. Die Zahlder Asylgesuche hat sich seitBlocher verdreifacht. EU-Beitrittund Massenzuwanderung werdenschleichend am Souverän vorbeivorangetrieben. Für EU- Kohäsion,Entwicklungshilfe und Weltbankbuttert der Bundesrat immer neueMilliarden ins Ausland. Familien-und Lebensentwürfe werden zurStaatsaufgabe. Die Energiewendemit Atomausstieg und fünf Fran-ken teurem Benzin pro Liter ist be-schlossene Sache. Cleantech undökologische Steuerreform erset-zen Marktwirtschaft und Wettbe-werb.Bei alledem rennt die «durch

und durch bürgerliche» Widmer-Schlumpf vorneweg. Der Wahl-kampfmanager von Bill Clintonprägte 1992 selbst für Dummköp-fe ein Schlagwort für die Bedeu-tung der Wirtschaft: «It’s econo-my, stupid!» Bei der Abwahl vonChristoph Blocher ging es nichtum Kollegialität. Nicht um Stil.Sondern einzig um eine politischeSpitzkehre. Richtung links. Dasmerkt heute sogar der grössteBlödmann: «It’s politics, stupid!»Heute schwafelt der Bundesratbereits von «grüner Wirtschaft».Und morgen wohl von «roterWirtschaft».

SCHAUMSCHLÄGEREI STATT TATEN

Eine Zahl ohne AntwortWer sich in Bern erkundigt, wie viel Geld die Administration der illegalen Einwanderung alljährlich verschlingt, erhält die stereotype Antwort:Für das Flüchtlingswesen wird der Bundeshaushalt jährlich um 1,4 Milliarden Franken belastet.

VON KRITISCHEN JOURNALISTEN UND SERIÖSEN REDAKTIONEN

Kritisch und boshaft sind zweierleiDie Grundsätze und Richtlinien des schweizerischen Presserats könnten hehrer kaum sein. Da heisst es schon in Artikel 1: Journalisten «haltensich an die Wahrheit ohne Rücksicht auf die sich daraus für sie ergebenden Folgen und lassen sich vom Recht der Öffentlichkeit leiten, die Wahr-heit zu erfahren.» Anhand einiger Beispiele aus jüngerer Zeit lässt sich leicht darlegen, dass es viele Journalisten mit dieser Wahrheitspflichtnicht sehr genau nehmen. Vielmehr wird deutlich, dass viele eigentlich lieber Politiker wären. Das ist erstaunlich, vor allem bei solchen, die demSchreibenden regelmässig vorwerfen, er sei ein Möchtegern-Journalist.

CLAUDIO ZANETTIKANTONSRAT SVPZOLLIKON

Nehmen wir HerrnStädler vom «Tages-Anzeiger», der sichvon einem Ehepaar in

einem klassischen Mobbing-Fall in-strumentalisieren liess. Er musste vonAnfang an haargenau wissen, in wel-cher Absicht ihm vertrauliche Infor-mationen zugespielt wurden. Und die-ser Mann fordert nun Transparenz?Niemand könnte sie schneller schaffenals er. Aber es geht um einen verhass-ten SVP-Nationalrat, und da gelten dieRegeln der Fairness nicht.Viele Journalisten halten sich für

kritisch, dabei sind sie bloss boshaft.Ein besonders prächtiges Exemplardieser Sorte, Christof Moser vom«Sonntag», unterstellte mir kürzlich,ich würde den wahnsinnigen Schützenvon Biel gut finden und den Schuss-waffengebrauch gegen Polizisten imDienst als legitimen Widerstand ge-gen die Staatsgewalt billigen. Wäre esihm um die Wahrheit gegangen, hätteer sich von der Absurdität seiner The-se leicht überzeugen können. EinBlick auf meine Website oder Rück-fragen bei Menschen, die mich ken-nen, hätten genügt. Offenbar war eineandere Story geplatzt, und so konstru-ierte er rasch vor Redaktionsschlusseine neue, von der er sich einen Schlaggegen einen SVP-Politiker erhoffte.So etwas hat mit kritischem Journalis-mus nichts zu tun. Eine solche Persongehört nicht in eine seriöse Redakti-on; ebenso wenig der Chefredaktor,Patrik Müller, der solches Treiben zu-lässt.Einschränkend zu den oben er-

wähnten Richtlinien müsste man viel-leicht besser sagen, die Öffentlichkeithabe ein Recht, nicht belogen zu wer-den. Es ist nämlich nicht Pflicht vonJournalisten, die öffentliche Neugier

zu befriedigen. Jene des öffentlichenInteresses reicht völlig. Ein grossesProblem mit dieser Unterscheidungbekundet Francesco Benini von der«NZZ am Sonntag», der es nicht fas-sen kann, dass ein Schwiegersohn ineiner eidgenössischen Vorlage eine an-dere Meinung hat als sein Schwieger-vater. Und ich war dabei, als er fragte,was denn eigentlich die Frau Gemah-lin dazu meine.Wie muss ein Hirn beschaffen sein,

dem der Gedanke, eine erwachseneFrau könne sich 2013 ohne Vater undEhemann eine eigene Meinung bilden,frivol erscheint? Und seit wann liegt esim öffentlichen Interesse, zu erfahren,was eine Bürgerin in einer geheimenAbstimmung auf ihren Stimmzettelschreibt? Auch hier interessiert derSachverhalt nur sehr am Rande. Nurum Zwietracht zu säen, kramte der be-treffende Redaktor uralte Geschichtenaus der Mottenkiste. Das ist Nährbodenfür seine «Arbeit». Und schliesslich istnächste Woche wieder Sonntag.

Kritisches DenkenKritisches Denken ist eine Geisteshal-tung. Nach Karl Popper zeichnet sichdiese dadurch aus, dass sie Wahrheitennur als vorläufig anerkennt, und da-rum stets hinterfragt, was gewiss zusein scheint. Diesen kritischen Ratio-nalismus zu pflegen wäre vornehmsteAufgabe der Journalisten. Doch leiderhuldigen viele von ihnen – aus rein po-litischen Gründen – lieber den Mächti-gen der Landesregierung, anstatt dieseintellektuell herauszufordern.Warum kann der Bundesrat hand-

streichartig den Atomausstieg be-schliessen, ohne dafür ein schlüssigesKonzept vorlegen zu müssen? Warumkonfrontiert niemand die Regierungmit der lapidaren Feststellung, dassdas Bankgeheimnis im Interesse desKunden und nicht der Bank liegt? Wa-rum muss keiner erklären, warum diedirekte Demokratie plötzlich eine

Schwäche und keine Stärke unseresLandes mehr sein soll? Fragen gibt esgenug. Doch damit wir über die Ant-worten diskutieren und streiten kön-nen, müssen sie erst gestellt werden.Die geistige Trägheit des medialen

Mainstreams hat ein erschreckendesAusmass angenommen. Obwohl dieRichtlinien, die sie sich selber gege-ben haben, dazu verpflichten, für dieMedienfreiheit zu kämpfen, rührteniemand einen Finger, als die EU-

Kommission letzte Woche bekanntgab, sie plane eine gross angelegte In-tervention in den freien Wettbewerbvon Medien und Meinungen – zurWahrung europäischer Werte. Die po-litische Absicht verdrängt hier daskritische Denken.Wer von diesen Ausführungen aus-

genommen ist, weiss das. Und wennsich ein paar Journalisten dennoch zuUnrecht betroffen fühlen sollten, istdas auch nicht weiter schlimm.

Parolen zur Volksabstimmungvom 3. März 2013 SVP des Kantons ZürichEidgenössische Vorlagen

1. Bundesbeschluss über die Familienpolitik

2. Volksinitiative «gegen die Abzockerei»

3. Änderung des Bundesgesetzes über die Raum-planung (Raumplanungsgesetz)

Kantonale Vorlagen

1. A. Gesetz über die Anpassung des Personal-rechts bei Lehrpersonen an der Volksschule

1. B. Gegenvorschlag von Stimmberechtigten

1. C. Stichfrage

2. Steuergesetz (Änderung Steuersätze der Grund-stückgewinnsteuer)

3. Mittelschulgesetz (Änderung Hauswirtschafts-kurse an Mittelschulen)

4. Beschluss des Kantonsrates über die Behandlungder Einmaleinlage und der Arbeitgeber-Beiträge zur Sanierung der Versicherungskasse für dasStaatspersonal beim mittelfristigen Ausgleich

JA

Vorlage A

NEIN

NEIN

NEIN

NEIN

NEIN

JA

JA

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YVES SENNKANTONSRAT SVPWINTERTHUR

Die SP-Volksinitiativefordert die Gemeindenim Kanton Zürich auf,in einzelnen Gebieten

einen Mindestanteil an Wohnungenfestzulegen, die nach dem Grund-satz der Kostenmiete vermietet wer-den müssen. Das Prinzip der Kosten-miete besagt im Wesentlichen, dassnur die im Zusammenhang mit demEigentum und der Vermietung einerLiegenschaft anfallenden Kosten so-wie deren Veränderungen durch dieMietzinseinnahmen gedeckt werdendürfen. Der Regierungsrat stellte fest,dass mit dem vorgeschlagenen Instru-ment das eigentliche Anliegen derInitiative nicht umgesetzt werdenkann. Um einer breiten Bevölkerungbezahlbaren Wohnraum bereitzustel-len, müsste die Kostenmiete mit Bele-gungsvorschriften kombiniert werden,wie eine vom Amt für Raumentwick-lung in Auftrag gegebene Studie zeig-te. Nur mit Zusatzbestimmungen zurBelegung des Wohnraums könnte si-chergestellt werden, dass die anvisier-te Zielgruppe auch erreicht werde. An-sonsten ist nicht ausgeschlossen, dasseine alleinstehende einkommensstarkeEinzelperson ebenfalls eine preisgüns-tige Wohnung mit vier und mehr Zim-mern belegt.

Eigentumsbeschränkungen Stellt jedoch bereits die Verpflichtungzur Kostenmiete eine Eigentumsbe-schränkung dar, würde der Eingriff insEigentum mit ergänzenden Bele-gungsvorschriften in nicht hinnehm-barer Weise verstärkt werden. StefanKrebs (SVP, Pfäffikon) betonte imRat, dass die Mehrheit der Kommissi-on für Planung und Bau (KPB) dieVolksinitiative ablehnt. Eine weitereEinschränkung der Marktmechanis-men im Immobilienbereich würde dieTrennung zwischen marktbestimmtenMieten und solchen, die der Markt-steuerung entzogen sind, verstärken.Zudem stelle die Verpflichtung derKostenmiete aufgrund der verminder-ten Rendite eine schwere Eigentums-beschränkung dar. Jakob Schneebeli(SVP, Affoltern) stellte klar, dass in

grossen Immobilienportfolios mit Ob-jekten aus beiden Marktsegmenten dieMieten im freien Marktsegment nochstärker ansteigen könnten, um dieMindererträge von Gebäuden, bei de-nen die Kostenmiete gilt, auszuglei-chen. Zum andern können die auf-grund der Kostenmiete herabgesetztenRenditeerwartungen zu einem Rück-zug von Investoren aus dem Woh-nungsbau und damit zu einem weite-ren Nachfrageüberhang auf dem Woh-nungsmarkt führen. Die Wohnraum-problematik würde dadurch verschärftund die von der Initiative angestrebteEntspannung auf dem Wohnungs-markt nicht eintreten (siehe Kommen-tar rechts). René Isler (SVP, Winter-thur) betonte, dass die Personenfreizü-gigkeit den Wohnungsmarkt nach-weislich verknappt hat. Hans Hein-rich Raths (SVP, Pfäffikon) erklärte,dass es keine neuen Gesetze braucht,da die Gemeinden schon heute überentsprechende Möglichkeiten verfü-gen. Zudem sei ein funktionierenderMarkt das beste Instrument gegenüberzogene Mieten. Baudirektor Markus Kägi (SVP)

erklärte, dass die Volksinitiative einsozialpolitisch wichtiges und drängen-des Thema aufgreife. Zahlreiche poli-tische Vorstösse auf kantonaler undkommunaler Ebene mit vergleichba-ren Zielsetzungen würden dies deut-lich machen. Erhebungen des Statisti-schen Amts zeigten überdies, dass dieNachfrage nach nicht allzu teurenMietwohnungen an zentralen Lagenstark gestiegen sei. Es stelle sich je-doch die Frage, ob und – wenn ja – mitwelchen Instrumenten in den Woh-nungsmarkt eingegriffen werden soll.Aus ordnungspolitischer Sicht seidiesbezüglich von Bedeutung, dassdie Marktmechanismen im Immobi-lienbereich schon heute sehr starkeingeschränkt würden, so Kägi weiter.Mit der Wohnbauförderung habe derKanton Zürich den Auftrag bereits er-füllt und die Gemeinden können zu-sätzlich fördern.Darum sei die Initiative abzulehnen.

Der Kantonsrat beschloss ohne dieUnterstützung der SVP, die Initiativean die Kommission für Planung undBau zurückzuweisen, mit dem Auf-trag, einen Gegenvorschlag auszuar-beiten.

BaubewilligungspflichtMit einem Postulat forderten SVP,FDP und CVP eine Reduktion derBaubewilligungspflicht. Konkret sollgeprüft werden, wie mit der Revisionder gesetzlichen Bauvorschriften imPlanungs- und Baugesetz, der Bauver-fahrensverordnung sowie der Allge-meinen Bauverordnung die Zahl derbaubewilligungspflichtigen Bauten undAnlagen reduziert werden kann. DerRegierungsrat führte aus, dass nachBundesrecht nicht bewilligungspflich-tige, nur bauliche Kleinvorhaben mitgeringen Ausmassen, die weder öf-fentliche noch nachbarliche Interessenberühren, vorgesehen seien. Die Frageder Bewilligungspflicht hänge aberauch von der Art und Empfindlichkeitder Umgebung ab, in der das Vorhabenverwirklicht werden soll. Zur Verdeutlichung und Ergänzung

der bundesrechtlichen Rahmenord-nung enthält das kantonale Recht einenicht abschliessende Auflistung be-willigungspflichtiger bzw. von derBewilligungspflicht ausgenommenerbaulicher Massnahmen und Nutzun-gen. Eine baurechtliche Bewilligungist demnach etwa nötig für das Erstel-len neuer Gebäude oder die baulicheVeränderung bestehender Gebäude,baurechtlich bedeutsame Nutzungsän-derungen, wesentliche Geländeverän-derungen, Mauern und Einfriedungen,Aussenantennen oder Reklameanla-gen. Ausdrücklich von der Bewilli-gungspflicht ausgenommen sind hin-gegen etwa Bauten und Anlagen, diewegen ihrer geringen Masse (d. h. miteiner Grundfläche von höchstens 2Quadratmeter und einer grössten Höhenicht über 1,5 m) nicht als Gebäudegelten, Baubaracken, Bauinstallatio-nen und Baureklametafeln für eine be-stimmte Baustelle und für die Dauerder Bauausführung, Mauern und ge-schlossene Einfriedungen bis zu einerHöhe von 0,8 m sowie offene Einfrie-dungen oder nicht leuchtende Eigenre-klamen auf privatem Grund bis zu ei-ner Fläche von ¼ Quadratmeter je Be-trieb. Pierre Dalcher (SVP, Schlie-ren) zeigte sich erfreut, dass sich derRegierungsrat flexibel zeige und neueNormen erfüllt werden konnten, diefür alle Beteiligten Erleichterungenbringen würden. Das Postulat wurdeabgeschrieben.

KOMMENTAR ZUR RATSSITZUNG

Der Zürcher Bote • Nr. 8 • Freitag, 22. Februar 2013 KANTON ZÜRICH 3

JAKOB SCHNEEBELIKANTONSRAT SVPAFFOLTERN A. A.

Mit ihrer Volksinitiative«Für mehr bezahlbarenWohnraum» will die SP

das Raumplanungsgesetz (RPG) mit ei-nem Artikel ergänzen, der den Gemein-den die Möglichkeit gibt, ganze Zonen,Gebiete oder auch nur einzelne Ge-schosse, deren Nutzung zu Wohnzwe-cken vorgeschrieben ist, mit der Pflichtzur Vermietung nach Grundsätzen derKostenmiete zu belegen. Für die Ver-tretung der Initiative wurde Frau Na-tionalrätin Jacqueline Badran, SP, Zü-rich, ans Rednerpult gebeten. In derihr eigenen Art hat sie das Anliegender Initianten mit Enthusiasmus, derda und dort auch durchaus die Gren-zen der Anstandsregeln geritzt hat,vertreten. So musste sie von Baudirek-tor und Regierungspräsident MarkusKägi, zur Ordnung gerufen werden,weil sie sein Referat verschiedentlichmit Zwischenrufen gestört hat. Nota-bene wäre dieser Ordnungsruf eigent-lich Aufgabe des Ratspräsidenten ge-wesen, welcher sich aber gegenüberseiner Parteifreundin in der Anwendungder Sitzungsleitungsaufgabe offensicht-lich etwas elastischer gezeigt hat.

Zur Sache: Die SP-Initiative verlangtrestriktiv die Einschränkung von Er-tragsmöglichkeiten auf Teilen von Im-mobilienanlagen, weil diese nur zu Kos-tenmiete vermietet werden können.Die Kostenmiete lässt lediglich die De-ckung von Kosten und ihren Verände-rungen zu, welche mit dem Eigentumund der Vermietung einer Liegenschaftentstehen, oder einfacher ausgedrückt,sie beschneidet die Ertragsmöglichkeiteiner Liegenschaft markant. Die Kos-tenmiete reduziert also die freie Ren-dite. Diese Tatsache allein bedeutet ei-ne Eigentumsbeschränkung der belas-teten Grundeigentümer.

Weiter beschränkt sich die Initiativenicht ausdrücklich nur auf neu einzuzo-nende Flächen. Das hätte zur Folge,dass sich die Initiativbestimmungenauch auf bereits überbaute Bauzonenund sogenannte Transformationsflä-chen (z. B. Industriebrachen zur Um-nutzung) anwenden liessen, möglichstmit rückwirkender Anwendung derKostenmiete. Ein solch schwerer Ein-griff in die Eigentumsrechte muss

zwangsläufig zu Entschädigungsfolgenaus materieller Enteignung führen. (BVArt. 26 Abs. 2).

Ein weiterer massiver Mangel derInitiative ist das Fehlen jeglicher Re-geln über die Belegung des neu ge-schaffenen Wohnraums. Deshalb kannnicht sichergestellt werden, dass dasanvisierte Zielpublikum (in der Termi-nologie der SP «der Mittelstand»)überhaupt profitieren kann. Die Bele-gungsvorschriften wiederum vertiefenkonsequenterweise den Eingriff in dieEigentumsrechte. Zu guter Letzt müss-te ja zur Überwachung der Belegungs-vorschriften ein Kontrollorgan geschaf-fen werden, welches die Einhaltungder Bestimmungen der Wohnungsver-gabe kontrolliert. Es steht ausser Fra-ge, dass dadurch die öffentliche Handmit erheblichem Zusatzaufwand belegtwürde.

Fazit: Wer Wohnraum schaffen will,muss welchen bauen. Mindestens aberwären Rahmenbedingungen zu schaf-fen, welche den Bau von Wohnraumbegünstigen. Diese SP-Initiative be-wirkt mit ihren restriktiven Forderun-gen ziemlich genau das Gegenteil. Sieverdient auf keinen Fall Zustimmung.

Zwar hat sich die Initiative amSchluss nicht durchgesetzt – sie wurdeaber auch nicht abgelehnt. Stattdessenwurde dem Rückweisungsantrag vonSP, Grünen und Grünliberalen (mitHilfe von SP, Grünen, AL, CVP, EVPund BDP) zugestimmt, welcher vonder Kommission für Planung und Bau(KPB) die Ausarbeitung eines Gegen-vorschlages verlangt.

Für den scheidenden Präsidentender KPB, Stefan Krebs, SVP Pfäffikon,war seine letzte Ratssitzung intensivund erlebnisreich. Er hat seine Aufgabein der gewohnten Souveränität erle-digt. Es ist ihm nun nicht mehr ver-gönnt, die Weiterentwicklung dieserInitiative als Präsident der KPB zu be-gleiten. Die SVP-Fraktion bedauert denRücktritt von Stefan Krebs, respektiertals selbstredend die einleuchtende Be-gründung für diesen Schritt. Mit seinerumsichtigen und ruhigen Kommissi-onsleitung hat er Dank und Anerken-nung der Fraktion, insbesondere derKommissionsmitglieder verdient. DieSVP-Fraktion wünscht Stefan Krebs vielErfolg auf seinem weiteren Lebenswegund hält ihre Türen für ihn jederzeitoffen.

Unbefriedigendes Endeeiner emotionalen Kantonsratsdebatte

DIE SITZUNG IM ÜBERBLICK:DER KANTONSRAT HAT AM MONTAG …

... die Volksinitiative «Für mehr bezahlbaren Wohnraum» an die Kommission zur Erarbeitung einesGegenvorschlags zurückgewiesen.

… ein Postulat betreffend Reduktion der Baubewilligungspflicht abgeschrieben.… Änderungen der Kantonalen Natur- und Heimatschutzverordnung (KNHV) und der KantonalenWaldverordnung zugestimmt.

… eine Behördeninitiative betreffend unnötige Abstandsvorschriften von Fliessgewässern für Ufer-wege abgeschrieben.

… die erste Lesung zum Gesetz über den Beitritt zur revidierten Interkantonalen Vereinbarung über dasöffentliche Beschaffungswesen abgeschlossen.

… ein Postulat betreffend Ausbau der Hochspannungsleitung Samstagern–Zürich abgeschrieben.… ein Postulat betreffend Infrastruktur für Velofahrerinnen und Velofahrer bei kantonalen Gebäudenabgeschrieben.

18. Februar 2013

Bezahlbarer Wohnraum auf Kostender Grundeigentümer? Diese Woche beschloss der Kantonsrat die Rückweisung der SP-Volksinitiative «Für mehr bezahlbaren Wohn-raum» an die Kommission für Planung und Bau, mit dem Auftrag, einen Gegenvorschlag auszuarbeiten.

KANTONSRAT DES EIDGENÖSSISCHEN STANDES ZÜRICH

ZÜRCHER STEUERBELASTUNGSMONITOR 2012

Der Kanton Zürichverliert weiter an BodenDie Position des Kantons Zürich im schweizerischen Steuerwettbe-werb hat sich 2011 erneut verschlechtert. Im von BAK Basel Economicsim Auftrag der Finanzdirektion des Kantons Zürich herausgegebenenSteuermonitor ist der Kanton Zürich weiter zurückgefallen. Und diestrotz zahlreicher eigener Selbstbeweihräucherungsübungen, zum Beis-piel das Triple AAA-Rating der fragwürdigen Rating-Agentur Stand-ard & Poor’s.

SVP. Der Kanton Zürich hat im schwei-zerischen Steuerwettbewerb viel vonseiner Attraktivität verloren. Bei denUnternehmenssteuern zum Beispiel hatZürich im Ranking der Kantonshaupt-orte zwei weitere Plätze eingebüsst undliegt nun noch auf Rang 21.Das hat schwerwiegende Konse-

quenzen. Eine regelrechte Negativspi-rale bahnt sich an: Die Standortattrakti-vität geht weiter zurück und damit wer-den auch die Steuerzahler und schluss-endlich Steuersubstrat zunehmend feh-len.Die Finanzdirektion unseres Kantons

ist offensichtlich ausser Rand undBand. Das von der FDP geführte Depar-tement wollte gar vor kurzem nochmassiv die Steuern erhöhen – das istGift im schweizerischen Steuerwettbe-werb, der nach wie vor ein wichtiger

und nicht zu vernachlässigender Stand-ortfaktor ist.

NEIN zum weiteren Frisierender KantonsfinanzenAnstatt sich endlich darauf zu konzen-trieren, wie die stetige Aufwandsteige-rung in unserem Kanton gebremst wer-den kann, wird bei den Kantonsfinan-zen weiter gewurstelt. Die Finanzdirek-tion und der Gesamtregierungsrat han-deln konzeptlos. Mit der vorgeschlage-nen Verbuchung der EinmaleinlageBVK sollen die Schulden zudem weiteraufgetürmt werden. Die SVP sagt am3. März NEIN zum Frisieren der Kan-tonsfinanzen und zur verfassungswidri-gen Verbuchung von 1,6 MilliardenFranken. Der Kanton Zürich muss wie-der finanziell gesunden und Steuerbe-lastungen endlich abbauen.

Roger Bartholdi neu im Kantonsrat

Nach dem Rücktritt von Karl Zweifel tritt Roger Bartholdi dessen Nachfolge an.Der 44-jährige Bankangestellte vertritt den Stadtzürcher Wahlkreis 3 + 9 und ist langjähriger,

erfahrener Gemeinderat der Stadt Zürich.

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4 AKTUELL Der Zürcher Bote • Nr. 8 • Freitag, 22. Februar 2013

Nein zu Planungsdiktat aus BernAus lauter Angst vor der Landschafts-schutz-Initiative will der Bund eine Ra-senmäherlösung für die ganze Schweizdiktieren. Die mustergültige Raumpla-nung des Kantons Zürich wird damit inunzulänglicher Weise völlig auf denKopf gestellt. Unsere regionalen Zür-cher Planungsgruppen haben in intensi-ver Zusammenarbeit mit den Gemein-den, den Nachbarregionen, der StadtZürich und dem Kanton eine bedarfs-gerechte Siedlungs-, Verkehrs- undLandschaftsplanung erstellt. Den un-terschiedlichen Bedürfnissen der ver-schiedenen Regionen wird dabei inidealer Weise Rechnung getragen. Soist im stark unter Siedlungsdruck ste-henden Limmattal auch dem zweck-mässigen Ausbau von ÖV, Strassen-und Langsamverkehr gebührend Auf-merksamkeit geschenkt worden.Mit Annahme des bundesrechtlichen

RPG wird entwicklungshemmend Ein-griff in die vorgesehene Nutzung derrechtmässig ins Baugebiet zu transfor-mierenden Reservezonen im Sied-lungsgebiet genommen. Das Limmattalwird in gravierender Weise in seiner

nötigen Entwicklung gebremst und mitden hohen Entschädigungszahlungenan die unrealistischen Auszonungenfehlt der Öffentlichkeit Geld zur Reali-sierung der Verkehrsanpassungen. Re-gionale Planung sollte auch in Zukunftin der Hand von Regionen, Gemeindenund Kantonen bleiben. Mit dem Raum-planungsgesetz (ROK) hat der Bundseine Ordnungskompetenz stufengerechtwahrgenommen. In der effektiv auf die-ser Grundlage stattfindenden Sied-lungs-, Verkehrs- und Landschaftspla-nung hat er nichts zu suchen. Ihm feh-len dazu die regionalen Kenntnisse deräusserst unterschiedlichen Bedürfnisseder Regionen. Zu Recht legen Regio-nen wie Limmattal und Glatttal gegen-über beispielsweise Knonaueramt undFurttal ganz andere Anforderungen anihre Entwicklung. Hier steht eine insich funktionierende, gesamtheitlicheLebensraumgestaltung auf dem Spiel.Deshalb gibt es nur ein klares Nein zurBundes-RPG-Vorlage.

Willy Haderer, Kantonsrat,Unterengstringen

LESERBRIEF

SVP BEZIRK WINTERTHUR

Traditionelles SVP-Jassen in HettlingenAm 25. Januar fand das traditionelle SVP-Jassen in Hettlingen statt. 76 Jasserinnen und Jasser fanden sichan dem kalten Winterabend in der Turnhalle in Hettlingen ein. Gleich beim Eingang konnte der wunderbareGabentisch bewundert werden. Es winkte für jeden Teilnehmer ein schöner Preis, auch wenn dem einenoder anderen Jasser das Glück an diesem Abend nicht hold war.

BARBARA HUBERPRÄSIDENTIN SVP BEZ. WINTERTHUR

Damit es mit der Per-sonenzahl beim Jassenaufging, wurde unsereOrganisatorin Eliane

Hiestand dazu überredet, aktiv teilzu-nehmen. Das Glück schien an diesemAbend auf ihrer Seite, denn sie ge-wann das diesjährige SVP-Jassen.

Die SVP-Sektion Hettlingen trugzum leiblichen Wohl bei und umsorgtedie Wettkämpfer mit Wurst, Brot undselbstgemachten Kuchen. Der Sektionsei ein ganz herzlicher Dank ausge-sprochen für die Arbeit um den Jass-abend. Es ist nicht zu unterschätzen,wieviel Engagement der Mitglieder ei-nem solchen Anlass vorausgeht. Elianeund Andrea Hiestand gehört ebenfallsein herzliches Dankeschön für die vor-bildliche Organisation des Turniers.

Rangliste

1. Eliane Hiestand, Turbental

2. Brigitta Aeschbacher,Schaffhausen

3. Hugo Harder, Winterthur

4. Margrit Kägi, Winterthur

5. Vreni Gerber, Dättlikon

D’ RetourkutscheDie Basler händ au Sörgeli,es fählt ene än Mörgeli.

En Maa mit Gribs und au Verstand,dä fehlt im ganze Basler-Land.

Was sie det händ uf grosse Hocker,sind gierigi Novartis-Zocker.

Am Rhi händ die is Chnü ie Gschosse,vo da a isch er nordwärts gflosse.Au streiket’s i dä Basler Ziitig,

drum händ’s am Mäntig früh scho Friitig.Dä Blocher hät si welle rette,

um d’Vagis ä chli weicher z’bette.Doch schnödet’s über euse Maa,jetzt chönd’s dä Ospel wider haa.

Und Basler Chöch was sicher weisch,händ Chalbskotlet us Pferdefleich.

Uf em Berschierbricht da hocked Flüge,er stinkt zum Himmel wäg de Lüge.

Erfunde hät’s was jede weiss,en Basler Namens Schorschli Kreis.

Am Limmatquai git’s bald en Chrane,ded hanged Basler dänn als Fahne.Mer dönd sii i de Limmat Schwänke,

So wärdet’s schlau und chönd au dänke.

Dä Zwingli-Grind (alias Emil Grabherr)

STATTHALTER-WAHL

Marcel Marfurt als Statthalterfür den Bezirk PfäffikonAm 3. März 2013 entscheiden die Stimmberechtigten des BezirksPfäffikon über die Nachfolge des zurücktretenden StatthaltersBruno Kuhn (SVP).

Die SVP des Bezirks Pfäffikon schicktfür die Amtsperiode 2013 bis 2017als Nachfolger Marcel Marfurt ausWeisslingen ins Rennen. Seit seinerNomination durch die Delegiertenver-sammlung der SVP des Bezirks Pfäf-fikon vom 2. Oktober 2012 setzt sichein grosses überparteiliches Unter-stützungskomitee für seine Wahl am3. März ein. Marcel Marfurt führt mitviel Engagement und persönlichemEinsatz seit 12 Jahren erfolgreich dasGemeindeammann- und Betreibungs-amt Volketswil. Er bringt fundierte Er-fahrung in einem breiten Spektrumvon Verwaltungs- und Vollzugsaufga-

ben mit. Er ist entscheidungsfreudig,besitzt Durchsetzungsvermögen undist absolut gradlinig. Die Fähigkeit,mit schwierigen Situationen umzuge-hen und dabei den richtigen Ton zufinden, gehört bereits heute zu sei-nen Aufgaben. Auch Vertreter andererParteien bezeichnen Marcel Marfurtals ausgezeichneten Kandidaten. Sei-ne pragmatische, zielorientierte undzuverlässige Art wird bereits heuteweit über die Parteigrenzen hinaussehr geschätzt. In seiner Freizeit ist dernaturverbundene 42-jährige Familien-vater passionierter Jagdpächter imRevier Wildberg ZH.

Wählen Sie am 3. März 2013

Marcel Marfurtals Statthalter für den Bezirk Pfä�kon

www.marcel-marfurt.ch

Entscheidungsfreudigkeit und DurchsetzungsvermögenVerhandlungsgeschick, notwendigeDiplomatie und Standfestigkeit

Rennen für die SVPIn der Wädeswiler Turnhalle Fuhrhat sich die Klasse A3d etwasganz Besonderes einfallen lassen,um ihre Abschlussreise nach Lon-don finanzieren zu können. Insge-samt liefen die Schülerinnen undSchüler am Sponsorenlauf 1977Runden und legten eine Gesamt-strecke von 126,5 km zurück. DieSchülerin Claudia Inderbitzin ausSchönenberg liess sich etwas Be-sonderes einfallen. Sie lief mit ei-nem SVP-T-Shirt 100 Runden undgewann damit zweifach Aufmerk-samkeit. Mit ihrer grossen sportli-chen Leistung und der Super-Wer-bung für die SVP. Das ist echteSchweizer Qualität!

Herzlichen Dank!

Nicht die Ausgabenbremse abschaffen, wenn es sieam dringendsten brauchtzac. Es ist unbestritten, dass der Kan-ton Zürich als Arbeitgeber einen sub-stantiellen Beitrag zur Sanierung sei-ner angeschlagenen Pensionskasse(BVK) leisten muss. Auch der enormeBetrag von 2 Milliarden Franken wirdvon niemandem in Frage gestellt. Un-terschiedliche Auffassungen bestehenzwar zwischen Kantons- und Regie-rungsrat hinsichtlich der Hauptverant-wortung für das Debakel, doch dasbeweist im Grunde nur, dass die Steu-erzahler jedenfalls keine Schuld trifft.Doch genau an sie reichen Regierungund Parlament die Rechnung weiter.Sie machen es sich gar einfach undweigern sich, irgendwelche Konse-quenzen zu ziehen. Selbst die so ge-nannte «Ausgabenbremse», die Haus-haltsdisziplin verlangt, soll ausserKraft gesetzt werden. Das gilt es zuverhindern.Der Zürcher Verfassungs- und Ge-

setzgeber hat eine klare Vorstellungwie ein gesunder Finanzhaushalt aus-

sieht. Die Kantonsverfassung ver-pflichtet zu «Sparsamkeit und Wirt-schaftlichkeit», und das Gesetz kon-kretisiert.Ist der mittelfristige Ausgleich ge-

fährdet, d. h. der Saldo der Staatsrech-nung über einen Zeitraum von achtJahren betrachtet negativ, sind Mass-nahmen einzuleiten. So hat der Regie-rungsrat die Pflicht, «die Ausgabenbe-dürfnisse erneut auf ihre sachlicheund zeitliche Dringlichkeit zu über-prüfen», wobei sich die Annahme, ei-ne solche Prüfung habe bereits ein ers-tes Mal stattgefunden, als realitäts-fremd erwiesen hat. Gestützt auf diegewonnenen Erkenntnisse hat der Re-gierungsrat dem Kantonsrat Bericht zuerstatten und «ihm Massnahmen zurdauerhaften Senkung der Ausgaben,insbesondere die Änderung von ge-setzlichen Verpflichtungen» zu bean-tragen. Das Gesetzt nimmt also genaujene beiden Gremien in die Pflicht, dieauch das BVK-Debakel zu verantwor-ten haben.Was nichts anderem entspricht als

dem Verhalten jeder klugen Hausfrauund jedes umsichtigen Unternehmers,löst bei Regierung und einer Parla-mentsmehrheit offenbar Panik aus.Das Wort vom Kahlschlag macht wie-der einmal die Runde. Nicht einmalreden will man über Kostensenkungen.Die Linke ist wenigstens ehrlich.

Sie kämpft seit Jahren gegen die«Ausgabenbremse», weil diese, wieder Name sagt, die Ausgaben brem-sen und nicht die Einnahmen be-schleunigen will. Dass aber auch dieso genannt bürgerliche Mitte dagegenSturm läuft, eine Gesetzesbestimmunganzuwenden, gegen deren Abschaf-fung sie sich wiederholt erfolgreich

zur Wehr setzte, ist unbegreiflich. DieAusgabenbremse wurde als Hilfsmit-tel gegen leere Kassen geschaffen. Esist darum grotesk, sie ausgerechnetdann ausser Kraft zu setzen, wenn esum besonders viel Geld geht.In der Budgetdebatte 2011 erteilte

der Kantonsrat der Bildungsdirektionden Auftrag, den Aufwand ihres Gene-ralsekretariats (Bildungsverwaltung)um 10 Prozent zu senken. Es folgtendas übliche Gezeter und die Behaup-tung, so etwas sei ohne Entlassung von30 Mitarbeitern nicht zu schaffen. DerKantonsrat blieb hart. Vor zwei Mona-ten dann die frohe Kunde: Man habedas Ziel erreicht – ohne eine einzigeEntlassung.Alleine schon mit etwas gutem Wil-

len liesse sich Ähnliches auch im Restder kantonalen Verwaltung bewerk-stelligen. Wer will, dass Regierungund Parlament diesen Willen wenigs-tens ausloten und im Sinne der gesetz-lichen Ausgabenbremse tätig werden,muss die Vorlage «Einmaleinlage» ge-meinsam mit SVP, Grünliberalen undden Jungfreisinnigen ablehnen. EineGarantie, dass tatsächlich Kosten ge-senkt werden, ist das zwar nicht, aberein Ja garantiert, dass nichts passierenwird.Und wenn nicht endlich strukturelle

Massnahmen zur Kostensenkung indie Wege geleitet werden, steht unsschon bald die nächste Forderung nacheiner Steuererhöhung ins Haus. Unse-re gloriose Regierung wollte den Steu-erfuss bekanntlich bereits vor gut ei-nem Jahr um sieben Prozentpunkte er-höhen.

Erstabdruck in NZZ vom12. Februar 2013.

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HANS EGLOFFNATIONALRAT SVPAESCH ZH

Die Steuergesetz-änderung kurzerklärtDie Grundstückgewinn-

steuer hängt von der Höhe des Gewinnsund der Besitzesdauer ab. Heute ver-ringert sich die Grundstückgewinnsteu-er ab 6 Jahren mit jedem zusätzlichenJahr um 3 Prozent, und wer sein Eigen-tum nach 20 Jahren oder mehr verkauft,bezahlt noch 50 Prozent des Grund-tarifs.Der Kantonsrat möchte den Grund-

tarif und die Zuschläge bei kurzer Be-sitzesdauer unangetastet lassen, um Spe-kulationen vorzubeugen.Er schlägt jedoch einen leicht höhe-

ren Rabatt bei längerer Besitzesdauervor. Ab 6 Jahren soll sich der Rabattneu mit jedem Jahr um 4 statt 3 Pro-zent erhöhen. Bei vollen 20 Jahren undmehr beträgt der Rabatt dann max. 65Prozent.

Hohe Gebühren und AbgabenUrsprünglich wurde die Grundstück-gewinnsteuer eingeführt, damit dieGemeinden grosse Infrastrukturmass-nahmen durchführen konnten. Dochdie Zeiten grosser Erschliessungensind längst vorbei.Zudem müssen die Wohneigentü-

mer immer mehr und mehr Gebührenfür die Infrastrukturmassnahmen be-zahlen.

In den letzten Jahren sind diese Ge-bühren kontinuierlich gestiegen, dieGrundstückgewinnsteuer hingegennie gesunken.Ein weiterer Grund, weshalb die

Grundstückgewinnsteuer angepasst wer-den muss.

Grosser Widerstandtrotz vollen GemeindekassenDie Anpassung der Grundstückge-winnsteuer stösst auf grossen Wider-stand seitens der Gemeinden. Sie be-fürchten Steuerausfälle von jährlich75 Millionen Franken. Der Widerstandist verständlich, denn die Einnahmenfliessen vollumfänglich in die Ge-meindekassen und jede Gemeinde darfselbst bestimmen, wofür sie das Geldeinsetzen will.Die prognostizierten Steuerausfälle

wären jedoch gut verkraftbar, weil esden Zürcher Gemeinden grundsätzlichimmer besser geht: 2011 haben diemeisten Gemeinden positiv abge-schlossen. Und dieses Jahr konnten37 von 171 Gemeinden ihre Steuernsogar senken.Zusätzlich haben die Wohneigen-

tümer allein 2012 wegen der gerin-geren möglichen Schuldzinsabzügen,rund 100 Millionen Franken mehr anSteuern an die Zürcher Gemeinden ab-geliefert als noch 2008. Zudem sindPrognosen zu möglichen Steuerausfäl-len mit Vorsicht zu geniessen.Insbesondere, wenn man bedenkt,

wie gross die Schwankungen bei denGrundstückgewinnsteuereinnahmen

Der Zürcher Bote • Nr. 8 • Freitag, 22. Februar 2013 AKTUELL 5

EU-GESETZ FÜR 27 STAATEN GEÄNDERT, DAMIT DIE SCHWEIZ MEHR BEZAHLT

Geheimverhandlungen des BundesratesAm 4. Februar 2013 veröffentlichte die Zeitung «Le Temps» in der Romandie, dass der Bundesrat mit der EUGeheimverhandlungen geführt hatte zur Übernahme eines neuen EU-Gesetzes zur Abgeltung von Arbeits-losenkosten bei EU-Grenzgängern. Weder die eidg. Räte noch die Öffentlichkeit waren informiert, dass die-se geheime völkerrechtliche Vereinbarung bereits seit April 2012 in Kraft ist. Die Schweiz hat bereits die ers-ten Zahlungen an die EU-Nachbarstaaten geleistet.

er- Die EU-Kommission hatte festge-stellt, dass die Grenzgänger nur nochzur Schweiz eine wesentliche Rollespielen und dass mit dem bisherigenEU-Recht keine zusätzlichen finan-ziellen Leistungen aus der Schweizherausgeholt werden können. Da dieSchweiz aber nicht immer das EU-Recht übernimmt, hätte eine blosseÄnderung des EU-Rechts nur für die27 Mitgliedstaaten (EU-Acquis) kei-ne zusätzlichen Einnahmen aus derSchweiz eingebracht. Also wurde dieSchweiz «eingeladen» an der Ände-rung des EU-Gesetzes für alle 27 Mit-gliedsländer teilzunehmen. Nach derEU-Vorschrift müssen solche Ver-tragsverhandlungen, auch für völker-rechtliche Knebelungsverträge, ge-heim ausgearbeitet werden.

EU-Recht muss sowiesoübernommen werdenIn Radio SRF 1 verteidigte sich einVertreter der Bundesverwaltung, mitder Beteiligung an den Verhandlungenzum neuen EU-Gesetz hätte man nochhöhere Verpflichtungen der Schweizverhindern können. Und dieses EU-Gesetz hätte die Schweiz auf Ver-langen der EU sowieso zwangsweisenachvollziehen müssen. Er sagte aberkein Wort, ob nicht in bereits absehba-rer Zeit die EU die finanziellen Ver-pflichtungen der Schweiz für arbeits-lose EU-Grenzgänger erhöhen wirdund dies ohne weitere Konsultation.

Auf April 2012 übernahm dieSchweiz das soeben neugeschaffeneEU-Gesetz und sofort stellten Frank-reich und Deutschland Millionenrech-nungen. Es ist eigenartig, für 27 Mit-gliedsländer die Gesetzesvorschriftenzu ändern (Änderung des EU-Acquis),nur damit man aus einem Nichtmit-gliedsland (Übernahme von EU-Recht)mehr Geld abknöpfen kann. Bei die-sen neuen Zahlungen der Schweiz andie EU-Nachbarländer sind EU-Grenz-gänger nach wenigen Arbeitsmonatensehr gut gestellt.16 Monatsbeiträge an die Arbeits-

losenkasse werden gebraucht, um denArbeitslosenlohn für nur einen Monatzu finanzieren. Aber bereits ab weni-gen Monaten in der Schweiz erhaltenderen Länder mehrere Monate Ar-beitslosenlöhne.

Kein Gegenrecht für die SchweizEbenfalls 2012 hat das EVD den«Leitfaden für Versicherte: Arbeitslo-sigkeit» herausgegeben und zur Bei-tragszeit wurde bemerkt:«... Bei in der Schweiz wohnenden

Grenzgängern ... erfolgt die Anrech-nung auch, wenn zuletzt nicht in derSchweiz eine beitragspflichtige Be-schäftigung ausgeübt wurde ... (Seite10 unten). Die Schweiz zahlt offenbarbei Grenzgängern im Ausland wohn-haft und bei Grenzgängern im Inlandwohnhaft, bei den letzteren allein(weil das EU-Gesetz offenbar nicht

umgekehrt anwendbar ist). Also nurdie Schweiz muss einseitig zahlen.

In der Schweizwohnhafte GrenzgängerDiese dürfen die Infrastruktur in derSchweiz wie Schulen für ihre Kinderusw. nutzen, zahlen ihre Steuern aberüberwiegend oder ganz an EU-Staa-ten. Diese in der Schweiz wohnhaftenGrenzgänger wurden mit der Perso-nenfreizügigkeit in den Bilateralen Igeschaffen, um das Deklarationssteu-ersystem in der Schweiz zugunstenvon Nachbarländern auszutricksen.Ganz ähnlich werden die Milliardenvon AHV- und IV-Renten, die ins Aus-land abfliessen, von der Schweiz nichtbesteuert. Umgekehrt erhebt die EUauf Renten an einstige EU-Beamteneine Quellensteuer und in den Bilate-ralen II hat die Schweiz eingewilligt,dass die EU-Renten in der Schweizsteuerfrei sein sollen. Die EU-Rentnerdürften also besser behandelt werdenals Pauschalbesteuerte. Auch der Kan-ton Zürich hat begonnen, zusätzlichLöhne und Renten aus EU-Ländern,wegen deren Quellensteuern, im Kan-ton nicht mehr zu besteuern. Vorherhatten diese eine Pauschalsteuer be-zahlt und wurden nun steuerfrei. DieOECD und die EU suchen nun fieber-haft nach Lösungen, wie man bei denwenigen Staaten mit Deklarationsbe-steuerung weitere Steuereinnahmenherauspressen kann.

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JA ZUR ÄNDERUNG STEUERSÄTZE DER GRUNDSTÜCKGEWINNSTEUER

Faire Besteuerung für WohneigentümerDer Zürcher Kantonsrat will die Grundstückgewinnsteuer fair und zeitgemäss gestalten. Hauptanliegen ist die Entlastung der Wohneigentümer beim Immobilienverkauf nach langerBesitzesdauer. Die Spekulationszuschläge bleiben unangetastet. Erst nach längerem Besitz wird der Besitzesdauerrabatt erhöht.

Das Wichtigste in Kürze• Der Zürcher Kantonsrat stellt die Berechtigung der Grundstückgewinnsteuer grundsätzlich nicht in Frage. Erwill sie aber fair gestalten und der heutigen Realität anpassen.

• Der Zürcher Kantonsrat schlägt vor, dass sich der Besitzesdauerrabatt ab 6 Jahren jährlich um 4 Prozent statt wiebisher um 3 Prozent erhöht.

• Der Vorschlag des Kantonsrates beugt weiterhin effektiv der Spekulation mit Immobilien vor, weil die sogenann-ten Spekulationszuschläge gleich hoch bleiben.

• Jeder Hauseigentümer muss bei Annahme der Steuersenkung durchschnittlich 6 Prozent weniger Steuern zahlen,wenn er sein Eigenheim verkauft.

• Der Vorschlag des Kantonsrats kompensiert indirekt die aufgelaufene Teuerung.• Die befürchteten Steuerausfälle von jährlich 75 Millionen sind reine Spekulation, weil die Grundstückgewinn-steuereinnahmen extrem schwanken. Allein die Stadt Zürich hat für 2012 34 Millionen mehr an Grundstück-gewinnsteuern eingenommen als budgetiert.

• Den Zürcher Gemeinden geht es grundsätzlich gut. Laut einer Erhebung des Statistischen Amtes des KantonsZürich haben sie 2011 mehrheitlich positive Rechnungsabschlüsse gemacht. Im letzten Jahr konnte zudem fastjede fünfte Gemeinde ihre Steuern senken.

sein können. In der Stadt Zürich bei-spielsweise betrugen die Grundstück-gewinnsteuereinnahmen 34 Millionenüber Budget. Hinzu kommt, dass es Einflussfak-

toren gibt, die sich viel stärker aufdas Gemeindebudget auswirken – bei-spielsweise der Zuzug oder Wegzugvon potenten Steuerzahlern, der Fi-nanzausgleich, Sozialabgaben oder diekürzlich angekündigte Gewinnaus-schüttung der Zürcher Kantonalbank:264 Millionen Franken ihres Gewinnsverteilt sie an den Kanton und 110Millionen an die Gemeinden.Die prognostizierten Steuerausfälle

von ca. 1,5 Prozent liegen damit durch-aus im Schwankungsbereich der Bud-getgenauigkeit.

Steuergerechtigkeitfür Eigenheimbesitzer Die ganze Diskussion um die befürch-teten Steuerausfälle lenkt jedoch vomeigentlichen Ziel dieser Steuergesetz-änderung ab; nämlich von einer ge-rechteren Besteuerung der Eigenheim-besitzer bei Grundstückgewinnen. Es darf nicht sein, dass der Staat

die Altersvorsorge mittels Eigenheimpropagiert und dann beim Eigenheim-verkauf einen happigen Teil des Ge-winns als Sondersteuer einnimmt. Fürviele Hauseigentümer ist das Eigen-heim Teil der Altersvorsorge. Wer seinZuhause wegen des zu niedrigen Ren-teneinkommens verkauft oder aus ge-sundheitlichen Gründen in ein Alters-heim ziehen muss, verliert wegen der

hohen Gewinnsteuer und der mitbe-steuerten Inflation eine Teil seinesVorsorgekapitals. Nicht nur für Seniorinnen und Se-

nioren ist eine Anpassung der Grund-stückgewinnsteuer wünschenswert. Esgibt viele Situationen im Leben, dieniemand will und mit einem abruptenHausverkauf enden. Dazu gehören ge-nauso Scheidungen, Invalidität undArbeitslosigkeit. Das Komitee «Faire Grundstückge-

winnsteuer» setzt sich dafür ein, dassdie Eigenheimbesitzer wenigstens insolchen Situationen fair besteuert wer-den.

Hans Egloff ist Präsident desHauseigentümerverbands Schweiz.

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Nicht alle verkaufen freiwillig! Grundstück-gewinnsteuer JA, aber fair!

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Page 6: Zürcher Bote Nr. 8

M. BÜRLIMANNGEMEINDERAT SVPZÜRICH 10

Das Parteiprogrammder SVP Stadt Zürichmit dem Titel «Bür-gerliche Politik» ist

der Richtungsgeber für die Mandats-träger der SVP. Es ist gleichzeitig derLeitfaden für interessierte Bürger, diewissen wollen, wofür die SVP StadtZürich steht: Sie vertritt eine klare,bürgerliche Politik.

Aktualisierungdes SVP-Parteiprogramms Die SVP Stadt Zürich ist mitten in derBasisarbeit für das Parteiprogramm2014–2018. Die Stossrichtung wirdgleich bleiben wie im aktuellen Partei-programm: Klare bürgerliche Politikfür den Mittelstand, für fleissige, ehrli-che Schweizer, für Familien, für Klein-unternehmer, für Angestellte, für Fach-geschäfte, Selbständige, Handwerkerund Dienstleister, für eine gepflegte, le-benswerte Stadt und für einen schlan-ken, sparsamen Staat, der seine Kern-aufgaben zuverlässig wahrnimmt. Eshaben bereits mehrere Arbeitstagungenund Gruppenarbeiten stattgefunden. Ineiner losen Reihe von Veranstaltungen

und Klausuren wurden Teile des Par-teiprogramms diskutiert. Unter ande-rem hat eine Arbeitsgruppe nach einemBesuch des Kriminalmuseums einenEntwurf für ein Kultur-Leitbild erar-beitet.

Grundlagefür die politische ArbeitDie gewählten Parlamentarier undVerantwortungsträger sollen ein Argu-mentarium erhalten. Das Parteipro-gramm ist der politische Auftrag inder kommenden Legislatur. UnsereWählerinnen und Wähler haben dieListe der SVP in der Annahme einge-worfen, dass unsere Gemeinderäte denInhalt im Sinne der Wählerschaft um-setzen. Verlässlichkeit gegenüber un-seren Wählern ist ein hoher Wert.Im Wahlkampf wird das Programm

eingesetzt, um die Positionen der SVPund ihre Lösungsvorschläge zu prä-sentieren. Die SVP will als stärkstebürgerliche Partei mit klaren Positio-nen und stichfesten Argumenten inden Wahlkampf steigen.

Grosse Arbeitstagungam 20. April Das Parteiprogramm 2014–2018 wirdwiederum von der Basis erarbeitet.Die Tagung findet am 20. April im Re-

staurant «Muggenbühl» in Wollisho-fen statt. Eingeladen sind alle SVP-Mitglieder und Politik-Interessierten.Alle SVP-Mitglieder, die Gemeinde-rats-Fraktion, städtischen Kantonsrä-te, Schulpflegerinnen und Schulpfle-gern, Delegierten und die Vertreter derKreisparteien sind aufgerufen, ihreIdeen und Vorstellungen unserer Poli-tik einzubringen. In Arbeitsgruppen werden vier The-

men diskutiert: Wirtschaft und Finan-zen, Verkehr, Soziales und Energie.Die anderen Kernthemen des Papierswie Gewerbe, Ausländer, Kultur,Schule oder Sicherheit wurden in se-paraten Gruppen bearbeitet. Diese Er-gebnisse werden nach Möglichkeit am20. April präsentiert. Die Veranstaltung beginnt um 8.00

Uhr mit Kaffee und Gipfeli, ab 8.30Uhr beginnt die Tagung mit Kurzrefe-raten zu den Tagesthemen, anschlies-

send finden bis 12.00 Uhr die Grup-penarbeiten in 4 Sälen statt. Danachfolgt die Präsentation und Schluss-diskussion.Um 13.00 Uhr ist das gemeinsame

Mittagessen. Kaffe, Gipfeli und Sand-wich in der Pause sind offeriert, dasMittagessen ist auf eigene Rechnung.Demnächst erfolgt die Ausschreibungim «Zürcher Boten» und eine Einla-dung an alle Mitglieder. Im Anmelde-talon können Sie dort die 1. und 2.Wahl für die Gruppenarbeit angeben. Ziel ist es, das Parteiprogramm die-

sen Herbst an einer Mitgliederver-sammlung zu verabschieden und danndem interessierten Publikum zu prä-sentieren.Die SVP als führende bürgerliche

Kraft übernimmt Verantwortung undzeigt Lösungen auf, die angesichts derwachsenden Probleme immer dringli-cher werden.

6 STADT ZÜRICH Der Zürcher Bote • Nr. 8 • Freitag, 22. Februar 2013

Fadegrad

In der Stadtverwal-tung gibt es querdurch die neun De-partemente 85 Kom-

munikationsstellen. Mit anderenWorten: es herrscht Wildwuchs.Wer so aufgestellt ist, entferntsich von der eigentlichen Kern-aufgabe der Kommunikation, dieLeistungen und Entscheidungendes Stadtrats und der Stadtver-waltung transparent zu machen,und gerät ins gefährliche Fahr-wasser der politischen Beeinflus-sung. Wenn eine Mitteilung desStadtrats demonstrativ hervor-hebt, dass der Täter ein Schwei-zer sei, kann davon ausgegan-gen werden, dass es sich um ei-nen mit Migrationshintergrundhandelt. Oder anstatt die Öffent-lichkeit sachlich über die erfolg-reiche Vorprüfung der Volks-initiative «Hafenkräne-Nein» zuinformieren, lässt der Stadtratfolgendes verlauten: «Bewillig-tes Bauprojekt kann nicht durchVolksinitiative verhindert werden.»Dank dieser Medienmitteilung istnun klar, dass es doch noch Mittelund Wege geben muss, den Hafen-kran zu verhindern.Ende des letzten Jahres stellte

der Stadtrat sein Tiefbauprojektzur Umgestaltung der Urania-strasse vor, das einen Spurab-bau in der Sihl- und Gegenver-kehr in der Uraniastrasse vor-sieht. In der Präsentation wurdenzwei Aspekte ganz speziell be-tont. Die «Verkehrsmenge kannbewältigt werden» lautete derTitel eines Unterkapitels, obwohljeder, der die Situation vor Ortkennt, weiss, dass diese Mass-nahme das Verkehrssystem in derInnenstadt zum Erliegen bringenwird. Eine weitere Aussage, diestutzig machte, war die, dass dieGe-werbetreibenden sich zu dengeplanten Veränderungen positiväussern würden. Schon merkwür-dig, denn wenn Gewerbetreiben-de auf eines angewiesen sind,dann ist das ein funktionierendesVerkehrssystem.Doch wie glücklich sind die

betroffenen Gewerbetreibendenwirklich mit dem Ansinnen desrot-grünen Stadtrats, die Innen-stadt verkehrstechnisch lahmzu-legen? Die Antwort darauf kampostwendend zu Jahresbeginn.Nicht weniger als 14 Einwendun-gen sind im Rahmen des Mitwir-kungsverfahrens gegen das Pro-jekt eingegangen. Davon alleinacht durch die City Vereinigung,den Dachverband des Detailhan-dels in der Innenstadt. Und wirmerken: die glücklichen Gewer-betreibenden sind also doch nichtso glücklich, wie vom Stadtratsuggeriert. Im Gegenteil, die Zahlder Einwendungen lässt in Tatund Wahrheit auf massive Unzu-friedenheit schliessen.Als Bewohner der Stadt Zürich

ist man deshalb gut beraten, vonfolgender Faustregel Gebrauch zumachen: Wenn eine Mitteilungdes rot-grünen Stadtrats eineAussage speziell hervorhebt, liegtdas Gegenteil davon bestimmtnäher bei der Wahrheit.

VONROLAND SCHECK

Politische Beeinflussung

Parolen zur Volksabstimmungvom 3. März 2013 Vorlagen Stadt Zürich

1. Bau einer zentralen Klärschlammverwertungsan-lage auf dem Areal Werdhölzli, Objektkredit von68 Millionen Franken

2. Vormundschaftsbehörde, Neuorganisation zur Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)gemäss übergeordnetem Recht, Änderung derGemeindeordnung

3. Stiftung für bezahlbare und ökologische Wohnungen, Grund-Kapital von 80 Millionen Franken(Umsetzung einer Volksinitiative)

4. Ersatzwahl eines Mitgliedes des Stadtrates: Camin Marco

JA

leer lassen

NEIN

INITIATIVEN, REFERENDEN, PETITIONEN

Unterschriften sammelnmit Leib und SeeleFür die Aktivtäten der SVP sind Anliegen, die per Volksbegehren inpolitische Traktandenlisten eingebracht werden, sehr wichtig. Um die-se Arbeit mit Erfolg zu krönen, braucht es überall fleissige Sammlerin-nen und Sammler.

BRUNO SIDLERGEMEINDERAT SVPZÜRICH 11

Emil Moser aus Zürich-Affoltern istein Unterschriften-Sammler mit Leibund Seele. Im Dienste der verschie-densten SVP-Anliegen verbringt er ei-nen Teil seiner Freizeit damit, Mitbür-gerinnen und Mitbürger zu überzeu-gen, politische Anliegen mit ihrer Un-terschrift zu unterstützen.

Hartnäckig zum ZielSeit 2008 ist Moser Mitglied der SVPund seit dieser Zeit hat es ihn ge-packt, sich im direkten Kontakt an derFront für die Anliegen der SVP einzu-setzen. Ob es grosse Kisten sind – wiedie Ausschaffungs- oder die Durch-setzungsinitiative – oder ob es darumgeht, im Quartier Zürich-Affoltern ei-nen anachronistischen Bahnübergangmit Barriere auf einer vielbefahrenenZufahrtsstrasse zu beseitigen – EmilMoser ist dabei und sammelt Unter-schriften.In seiner ruhigen Art argumentiert

er faktenkundig und hartnäckig undhat meist Erfolg.

Werterhaltung der SchweizEmil Moser ist überzeugt vom politi-schen System der Schweiz und von derdirekten Demokratie. Ihm ist viel darangelegen, diese politischen Werte zu er-halten.Und diese Werte sind ständig zu

pflegen, davon ist Emil Moser über-zeugt, sonst verlieren sie – wie zumBeispiel nicht gepflegte Immobilien –rasch an Wert. Daraus schöpft er immerwieder die Motivation für die regel-mässige Arbeit auf der Strasse, das istsein aktiver Beitrag zur Werterhaltungder Schweiz und ihrer Demokratie.Am meisten trifft man Emil Moser

auf dem Oerliker Marktplatz. Hier

findet jeden Samstag ein überregiona-ler Lebensmittelmarkt statt, und hiertrifft er dann auch regelmässig Men-schen, die er von seinen politischenAnliegen überzeugen kann. Emil Mo-ser hat aus den Reihen der SVP Zürich11 ein kleines Team gebildet, das ihnregelmässig unterstützt.Emil Moser nutzt aber auch sonst

jede Gelegenheit zum Unterschriften-sammeln. Als selbständiger Gewer-betreibender führt er eine Firma fürBrand- und Wasserschadensanierungund ist deshalb beruflich viel unter-wegs.In seinem Lieferwagen hat er seine

Unterschriftensammlungs-Akten im-mer mit dabei und so entgeht ihm –egal wo auch immer – keine gute Ge-legenheit, an wertvolle Unterschriftenzu kommen.

Knochenarbeit, die sich auszahltFür seine Tätigkeit hat Emil Moser ei-ne mobile Infrastruktur konstruiert.Ein Stand auf Rädern enthält Möglich-keiten zur Werbung für die verschie-denen Anliegen, aber auch einen klei-nen Tisch, auf dem das Unterschreibenbequem erledigt werden kann. Die Ar-beit von Emil Moser und seinem Teamzahlt sich aus. Im Lauf der Zeit kannfestgestellt werden, dass auf diese Artund Weise mehr als 1000 Unterschrif-ten pro Jahr gesammelt werden kön-nen.Mit Genugtuung darf dies als fester

Wert in der politischen Arbeit regi-striert werden. Insgesamt stellt EmilMoser fest, dass seine Aktivität auffruchtbaren Boden fällt und dass da-bei auch konstruktive politische Ge-spräche stattfinden.Selbstverständlich gibt es auch Kri-

tik von politisch Frustrierten, die nichtmehr zu motivieren sind. Auch dasmüsse man akzeptieren und ab und zuwegstecken können.

BÜRGERLICHE POLITIK

Arbeitstagung zum neuen SVP-ParteiprogrammDas SVP-Parteiprogramm informiert die Wählerschaft über die Ziele und Absichten der SVP. Zudem bildet es die Basis für die Arbeit im Gemein-derat und in den verschiedenen Gremien. Am 20. April 2013 findet die grosse Arbeitstagung zur Aktualisierung des Parteiprogramms statt.

ArbeitstagungParteiprogramm «Bürgerliche Politik» SVP Stadt Zürich 2014–2018: Ta-gung am Samstag 20. April 2013, 8.00 bis 13.00 Uhr im Restaurant Mug-genbühl, Wollishofen. Vier Arbeitsgruppen erstellen die Teilpapiere zu denThemen Wirtschaft und Finanzen (Leitung: Roger Liebi), Verkehr (RolandScheck), Soziales (Benedikt Hoffmann) und Energie (Martin Bürlimann).

Emil Moser – eine Unterschrift auf sicher!

Page 7: Zürcher Bote Nr. 8

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Page 8: Zürcher Bote Nr. 8

8 VERANSTALTUNGEN Der Zürcher Bote • Nr. 8 • Freitag, 22. Februar 2013

ISSN 1660–6701Organ: Schweizerische Volksparteides Kantons ZürichErscheint jeden Freitag

Abonnementspreis jährlich:Parteimitglieder Fr. 48.–Nichtmitglieder Fr. 58.–+2,5 % Mehrwertsteuer

Redaktion:Reinhard Wegelin (rw.), Christoph Bähler (ba.) Tel. 044 217 77 64, Fax 044 217 77 [email protected] des Kantons ZürichLagerstrasse 14, 8600 Dübendorf

Inseraten-Annahme:print-ad kretz gmbh, Fredi KretzTramstrasse 11, Postfach, 8708 MännedorfTel. 044 924 20 70, Fax 044 924 20 [email protected]

Inseratenschluss:Dienstag 17.00 UhrInsertionspreis 95 Rp., Gelegenheitsinserate(private) mind. 20 mm, 2-spaltig, Fr. 30.–+ 8 % Mehrwertsteuer

Druck und Abonnementsdienst:Stutz Druck AGEinsiedlerstrasse 29, 8820 WädenswilTel. 044 783 99 11, Fax 044 783 99 [email protected]

IMPRESSUMWöchentliche Fernsehsendung mit Christoph Blocher

Alt Bundesrat Christoph Blocher stellt sich wöchentlich den Fragen von Dr. Matthias Ackeret, Journalist und Autor des Buches «Das Blocher-Prinzip». Die aktuelle Fernsehsendung wird jeweils am Samstagnachmittag ab 14.00 Uhr im Internet aufwww.teleblocher.ch übertragen.

SVP-KANTONSRATSFRAKTION

Kantonsrat / FraktionMontag, 25. Februar 2013, 13.00 Uhr, Sit-zung, Zunfthaus zur Haue.

SVP-STAMM

Bezirk Bülach / EmbrachJeweils am letzten Sonntag im Monat, ab10.30 bis 12.00 Uhr, Restaurant Rose, Ober -embrach.

Bezirk Dielsdorf / DielsdorfJeden ersten Dienstag im Monat, ab 19.30Uhr, Restaurant Löwen, Dielsdorf.

Bezirk Dietikon / BirmensdorfJeden ersten Samstag im Monat, ab 10.00Uhr, Restaurant Sonne, Luzernerstrasse, Bir-mensdorf.

Bezirk Horgen / OberriedenJeden 3. Donnerstag im Monat, ab 19.00 Uhr,Bar Galerie zur Zinne, Oberrieden.

Bezirk Meilen / KüsnachtJeden Sonntag von 10 bis 12 Uhr, RestaurantSchützenstube, Küsnacht.

Bezirk Pfäffikon / WeisslingenJeweils am letzten Samstag im Monat, ab10.30 Uhr, Nöggis Bierhanä, Neschwil.

Bezirk Uster / UsterJeden ersten Samstag im Monat, 11.00 bis12.00 Uhr, Landgasthof Puurehuus, Wermats-wil.

Bezirk Winterthur / SeuzachJeweils Sonntagmorgen, ab 10.00 Uhr, CaféMeier, Seuzach: 7. April, 9. Juni, 4. August,6. Oktober und 1. Dezember 2013.

Junge SVP Kanton ZürichJeden letzten Freitag im Monat, 20.00 Uhr, Parteihöck im Raum Zürich, Standort und Details werden auf unserer Homepagewww.jsvp-zh.ch aufgeschaltet.

Junge SVP Stadt undBezirk WinterthurJeden ersten Freitag im Monat, ab 20.00 Uhr,in der First Choice Bar, Winterthur.

Stadt Winterthur / SeenJeden ersten Dienstag im Monat, ab 19.00 Uhr,Restaurant Kafi Burehus, Winterthur-Seen.

Stadt Winterthur / WülflingenJeweils Samstagmorgen, ab 11.00 Uhr, Res-taurant Hirschen, Winterthur-Wülflingen.

Stadt Zürich / Kreis 4 und 5Jeden ersten Donnerstag im Monat, ab 19.00Uhr, Restaurant Holzschopf, Heinrichstr. 112,Zürich.

Stadt Zürich / Kreis 6Jeden ersten Montag im Monat, 19.00 Uhr,Restaurant Neubühl, Winterthurerstrasse 175,Zürich.

Stadt Zürich / Kreis 11Jeden ersten Dienstag im Monat, ab 19.30Uhr, Restaurant Felsenberg, Felsenrainweg 19,Zürich-Seebach.

Stadt Zürich / Kreis 12Jeden ersten Dienstag im Monat, ab19.30 Uhr, Restaurant Schwamendingerhuus(Schwamendingerplatz), Zürich-Schwamen-dingen.

SVP-VERANSTALTUNGEN

Bezirk Affoltern / Hausen am AlbisMontag, 11. März 2013, 20.00 Uhr, Restau-rant Schönegg, Hausen am Albis, Generalver-sammlung.

Bezirk Affoltern / KnonauSamstag, 29. Juni 2013, Besuch Museum Sas-so San Gottardo. Weitere Informationen fol-gen. Anmeldungen: [email protected] Natel 076 771 20 60.

Bezirk Dielsdorf / RümlangSamstag, 9. März 2013, 10.00 Uhr, RestaurantSorriso, Glattalstrasse 182, Rümlang, 17. Po-litstamm. Nationalrat Prof. Dr. ChristophMörgeli spricht zum Thema «Wer den Kampfscheut, schadet dem Frieden.»

Junge SVP des Kantons Zürich undJungfreisinnige des Kantons ZürichFreitag, 22. Februar 2013, 18.30 Uhr, Pesta-lozzi-Wiese, Bahnhofstrasse, Zürich, Aktionzur Abstimmung zur BVK-Einmaleinlage.

Stadt Zürich / Kreis 7 und 8Dienstag, 26. Februar 2013, 19.00–21.00 Uhr,Restaurant Elefant, Witikonerstrasse 279,Zürich, Mitgliederversammlung mit Gastred-ner Nationalrat Prof. Dr. Christoph Mörgeli.Anschliessend an die Mitgliederversammlungfindet ein gemeinsames Abendessen statt.Organisation: Gemeinderat Urs Fehr, Präsi-dent Kreis 7 und 8.

Stadt Zürich / Kreis 10Donnerstag, 28. Februar 2013, 19.30 Uhr(Apéro 19.00 Uhr), Restaurant Limmatberg,Höngg, Generalversammlung.

Winterthur StadtDonnerstag, 7. März 2013, 20.00 Uhr, Restau-rant Freieck, Tösstalstrasse 287, Winterthur,Generalversammlung.

Winterthur Stadt und BezirkSonntag, 7. April 2013, 10.30–16.00 Uhr, beiChristian Achermann AG, Rümikerstrasse 37,Winterthur-Hegi (vis-à-vis Media Markt),Jazz-Matinée mit der Togg Seven Jazzband.Eintritt frei. Festwirtschaft.

SVP-FRAUEN

SVP-Frauen Stadt ZürichMontag, 6. Mai 2013, 19.30 Uhr, Hotel Mer-cure Stoller, Albisriederplatz, Zürich, Mitglie-derversammlung.

Donnerstag, 11. Juli 2013, 19.00 Uhr, Som-merhöck.

Montag, 26. August 2013, 19.30 Uhr, HotelMercure Stoller, Albisriederplatz, Zürich, Mit-gliederversammlung.

Montag, 28. Oktober 2013, 19.30 Uhr, HotelMercure Stoller, Albisriederplatz, Zürich, Mit-gliederversammlung.

Donnerstag, 28. November 2013, 19.00 Uhr,Adventsessen.

Berichtigte Vers

ion

Montag, 27. Januar 2014, 19.00 Uhr, HotelMercure Stoller, Albisriederplatz, Zürich, Ge-neralversammlung.

VERANSTALTUNGENZU DEN ABSTIMMUJNGEN

VOM 3. MÄRZ 2013

Stadt Zürich / Kreis 1 und 2Samstag, 23. Februar 2013, 9.30–11.00 Uhr,vor dem Café Mandarin im Morgental, Zü-rich-Wollishofen, Standaktion.

Stadt Zürich / Kreis 6Samstag, 23. Februar 2013, 10.00–12.00 Uhr,Schaffhauserplatz, Standaktion.

WEITERE POLITISCHEVERANSTALTUNGEN

Samstag, 23. Februar 2013, 10.30–16.00 Uhr,Markthalle Toggenburg, Wattwil SG, 13. Na-tionaler SVP-Jasscup, mit BundespräsidentUeli Maurer sowie National- und Ständerä-ten der SVP. Modus: Schieber mit zugelostemPartner, 4 Passen à 12 Spiele, gewertet 48Spiele. Kartenart: Französische und Deutsch-schweizer Karten. Preise: Viele attraktive undschöne Preise. Jeder Teilnehmer erhält einPräsent. Wanderpreis für die Siegerin oderden Sieger. Schätzwettbewerb: 1. Preis Fr.300.–; 2. Preis Fr. 200.– und 3. Preis Fr. 100.–.Teilnahmegebühr: Fr. 30.– Jassgebühr istan der Eingangskasse zu bezahlen; Fr. 25.–Mittagessen (Essensbons sind an der Ein-gangskasse erhältlich). Teilnehmer: Zu diesemgemütlichen Anlass sind alle SVP-Politiker,SVP-Mitglieder, SVP-Sympathisanten sowiealle Jassfreunde herzlich eingeladen. Orga-nisation: SVP Wattwil unter der Leitung vonOK-Präsident Hansueli Hofer und National-rat Felix Müri. Experte: Hans Bachmann, exJass-Schweizermeister. Türöffnung 9.00 Uhr.Anmeldung (Platzbeschränkung): Telefon031 300 58 58, E-Mail: [email protected],Anmeldetalon unter www.svp.ch.

Hotel Riverside, Spinnerei-Lettenstrasse,Zweidlen-Glattfelden, Freitag, 1. März 2013,15.00–17.30 Uhr Vernissage und Apéro zurAusstellung des Malers Konrad Flückiger(SVP), Oberembrach. Dauer der Ausstellung:1. März bis 17. Mai 2013, www.konrad-flueckiger.ch.

Freitag, 22. März 2013, 20.00 Uhr, Oetwil amSee (genauer Ort folgt), Referat von National-rat Hans Fehr zum Thema «Politik aktuell» imAnschluss an die Generalversammlung derSVP Oetwil a. S.

Samstag, 23. März 2013, 9.00 Uhr, Gemein-dehaus, Leubringen/Evilard BE, Generalver-sammlung der Offiziersgesellschaft Biel-See-land mit Referaten von Regierungsrat Hans-Jürg Käser, Armeechef André Blattmann undNationalrat Hans Fehr.

Montag, 25. März 2013, 20.00 Uhr, AldersRestaurant, Zürichstrasse 22, Aathal-Seegrä-ben, Streitgespräch zu aktuellen politischenThemen mit Nationalrat Hans Fehr, SVP, undNationalrätin Jacqueline Badran, SP. Veran-stalterin: SVP Bezirk Hinwil.

WEITERE VERANSTALTUNGEN

Vernissage und Apéro zur Ausstellungdes Malers Konrad Flückiger (SVP),OberembrachFreitag, 1. März 2013, 15.00–17.30 Uhr, HotelRiverside, Spinnerei-Lettenstrasse, Zweidlen-Glattfelden. Dauer der Ausstellung: 1. Märzbis 17. Mai 2013 (www.konrad-flueckiger.ch).

MOTORRAD-CLUB SVP

AusfahrtenSonntag, 26. Mai 2013, 1. Ausfahrt: NähereAngaben folgen.

Sonntag, 23. Juni 2013, 2. Ausfahrt: NähereAngaben folgen.

Sonntag, 21. Juli 2013, 3. Ausfahrt: NähereAngaben folgen.

Sonntag, 25. August 2013, 4. Ausfahrt:Nähere Angaben folgen.

Sonntag, 15. September 2013, 5. Ausfahrt:Nähere Angaben folgen.

GeneralversammlungFreitag, 19. April 2013, 19.45 Uhr (Apéro19.15 Uhr), Trichtenhausermühle, Trichten-hauserstrasse 60, Zollikerberg.

HöcksDienstag, 14. Mai 2013, 19.30 Uhr, 1. Höck.Restaurant Kreuz, Bergstr. 161, Horgenberg.

Donnerstag, 13. Juni 2013, 19.30 Uhr, 2. Höck,Restaurant Riverside, Glattfelden/Zweidlen.

Donnerstag, 11. Juli 2013, 19.30 Uhr, 3. Höck,Gibswiler-Stube, Tösstalstr. 466, Gibswil.

Dienstag, 30. Juli 2013, 19.30 Uhr, 4. Höck,Besenbeiz Eichhof, Eichhof 361, Bachs (Tref-fen mit der SVP Neerach).

Dienstag, 13. August 2013, 19.30 Uhr, 5. Höck,Restaurant Eintracht, Bahnhofstr. 36, Elgg.

JahresschlusstreffenFreitag, 11. Oktober 2013, Restaurant Wall-berg, Eichholzstrasse 1, Volketswil.

SommerreiseFreitag, 2. August 2013 bis Sonntag, 4. August2013. Weitere Angaben folgen.

Swiss MotoFreitag, 22. Februar 2013, 19.30 Uhr, Zürich-Oerlikon, Holiday Inn (vis-à-vis des Messe-zentrums), gemeinsames Nachtessen. Vorabindividuelle Besichtigung der Zweirad-Swiss-Moto-Ausstellung in der Messe Zürich beimHallenstadion.

Inserat

«Der Gegenvorschlag bekämpft die Abzockerei effektiver und ohne schädigende Nebenwirkungen für die Schweiz.» Hans Kaufmann,

Nationalrat SVPMarkus Kägi,

Regierungsrat SVPMartin Arnold,Geschäftsleiter

KGV Zürich

Hans Jörg Schibli, VR-Präsident

Schibli Elektrotechnik AG

Gregor A. Rutz, Nationalrat SVP

www.minder-nein.ch Zürcher Komitee «NEIN zur Minder-Initiative» c/o Communicators, Wengistrasse 7, Postfach, 8026 Zürich