Rundbrief I/2016 - vlf Bayern · 2016. 3. 9. · IBAN: DE15 7425 1020 0620 0092 25 BIC: BYLADEM1CHM...
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Januar 2016
Rundbrief I/2016 Liebe Mitglieder,
zu Beginn des noch jungen Jahres 2016 wünschen wir Ihnen alles erdenklich
Gute, viel Glück und Erfolg in Haus und Hof und v.a. Ihnen persönlich beste
Gesundheit und Gottes Segen. Und nach dem wettermäßig sehr extremen Jahr
2015 eine „normale“ Witterung ohne Extreme. Sie ist die beste Voraussetzung
für gute und beste Erträge.
Wobei: Können sich die Landwirte angesichts des Preisdrucks bei Milch, bei
den Schweinen oder auch bei Getreide und Raps überhaupt noch über gute
Erträge freuen? Ich meine schon. Denn gute Leistungen bei den Tieren und
gute Erträge auf dem Acker sind zu einem guten Teil ja das Ergebnis Ihrer
Arbeit, Ihres Einsatzes, Ihres Könnens und Ihrer Fähigkeiten.
Dahingegen sind die Preise das Ergebnis von Angebot und Nachfrage, das
Ergebnis des Marktes und vom einzelnen Landwirt nicht beeinflussbar.
Während ich diese Zeilen schreibe, läuft gerade in Berlin die Internationale
Grüne Woche, die größte Verbrauchermesse der Welt. In diesem Zusammen-
hang wird natürlich auch viel über Agrarpolitik und die Landwirtschaft ge-
sprochen und diskutiert. Grundtenor von beinahe allen, die sich hier zu Wort
melden oder die zumindest glauben, dass sie zum Thema etwas zu sagen hät-
ten, sind Forderungen nach mehr Tierschutz, mehr Tierwohl, gegen Massen-
tierhaltung und industrielle Landwirtschaft – was diese Gruppierungen auch
immer darunter verstehen –, nach mehr Ökologisierung, mehr Regionalität der
Produkte und, und, und.
Dabei sind wir uns, so denke ich, alle einig, dass sich die Verbraucher gerade
bei uns in Deutschland und in ganz Europa noch nie so vielfältig, in mehr als
ausreichender Menge, qualitativ hochwertig – egal ob aus ökologischer oder
konventioneller Landwirtschaft – und vor allem auch so preisgünstig mit Nah-
rungsmitteln versorgen konnten wie derzeit. Umso mehr sind wir alle gefor-
dert, dem Verbraucher die Zusammenhänge bei der Nahrungsmittelproduktion
und eine moderne bäuerliche Landwirtschaft zu erklären. Immer noch mehr
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Tierschutz, mehr Regionalität, zusätzliche Umweltauflagen oder gar Öko ha-
ben letztlich auch ihren Preis und sind nicht zum Nulltarif zu bekommen.
Eine gute Gelegenheit, um mit dem Verbraucher ins Gespräch zu kommen
und der Bevölkerung unsere – wie ich meine – moderne, bäuerliche, tier- und
umweltgerecht sowie nachhaltig wirtschaftende Landwirtschaft vor Augen zu
führen und zu zeigen, besteht u.a. auch beim diesjährigen Tag des offenen
Hofes auf dem Betrieb der Familie Hecht in Oberprombach am 22. Mai
2016. Wir würden uns freuen, wenn Sie alle und ebenso natürlich auch ganz
viele Verbraucher aus unserem Landkreis und darüber hinaus dabei wären.
gez. gez. gez.
Franz Traurig Brigitte Stautner Georg Mayer
Vorsitzender Frauenvorsitzende Geschäftsführer
Wichtige Termine und Veranstaltungen
Mitgliederversammlung am 20. Februar 2016:
Eine besondere Veranstaltung mit einem besonderen Programm:
Unsere diesjährige Mitgliederverversammlung findet am Sa. 20. Februar
2016, um 19.00 Uhr, im Gasthaus Brunnerhof in Arnschwang im neuen
„Eventstad´l“ statt. Neben den Regularien wollen wir ein „LandGenuss-
Menü“ genießen und schließlich soll auch die Unterhaltung nicht zu kurz
kommen. Die beiden Landwirte Wolfgang Winterhalder und Nikolaus König,
bekannt als „Bure zum Alange“, aus dem Schwarzwald, werden uns mit Ih-
rem Kabarettprogramm unterhalten.
Alle Mitglieder sind zusammen mit ihrem Partner/ihrer Partnerin ganz
herzlich dazu eingeladen. Gönnen Sie sich diesen sicherlich schönen und un-
terhaltsamen Abend.
Aus organisatorischen Gründen ist dazu Anmeldung bis spätestens
17.02.2016 beim AELF unter Tel. 09971/485-0 erforderlich.
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vlf- Mitgliederversammlung am 20. Februar 2016
Die diesjährige VlF-Mitgliederversammlung findet statt am
Samstag, 20. Februar 2016
um 19.00 Uhr
im Gasthaus Brunnerhof in Arnschwang.
Tagesordnung und Ablauf:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Bericht des Vorsitzenden: Vors. Franz Traurig
3. Geschäftsbericht: GF Georg Mayer
4. Kassenbericht
5. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung der Vorstandschaft
6. Grußworte
7. Ehrung
8. Gemeinsames Abendessen
9. Kabarett: „Bure zum Alange“ Wolfgang Winterhalder und Nikolaus König, 2 Landwirte aus dem
Schwarzwald
10. Abschluss: Frau Brigitte Stautner, Frauenvorsitzende
Alle Mitglieder sind zusammen mit ihrem Partner/Partnerin herzlich dazu
eingeladen. Aus organisatorischen Gründen bitten wir um Anmeldung bis
17.02.2016 am AELF Cham unter 09971/485-0
gez. gez. gez.
Franz Traurig Brigitte Stautner Georg Mayer
Vorsitzender Frauenvorsitzende Geschäftsführer
Milcherzeugertag im Kolpinghaus
Am Mittwoch, 17.02.2016, ab 09.30 Uhr findet im Kolpinghaus in Cham
der diesjährige Milcherzeugertag statt.Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft
und Forsten Cham und der VlF Cham laden ganz herzlich dazu ein. Das
Schwerpunkthema lautet: „Was leisten Pülpe, Biertreber und Co in der
Milchviehfütterung?“ Alle Interessenten sind dazu herzlich eingeladen.
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Berufsinfotag in Trosendorf
Am Samstag, 20. Februar 2016, Beginn 09.30 Uhr, findet im Gasthaus
Bössl in Trosendorf ein Infotag zur Ausbildung in der Landwirtschaft statt.
Alle, die Interesse an einer landwirtschaftlichen Berufsausbildung haben, sind
dazu herzlich eingeladen. Unser Bildungsberater Hermann Bolz, ein Vertreter
der Berufsschule, Herr Josef Wutz als Ausbilder und der Maschinenring ste-
hen Ihnen für Fragen zur Verfügung. Zunächst gibt es Informationen zur Aus-
bildung in Trosendorf. Anschließend wird auch noch der Ausbildungsbetrieb
von Josef Wutz besichtigt.
Ball der Land- und Forstwirtschaft wieder gut besucht
Trotz Schneefall kurz vor Beginn des Balles und angekündigter Straßenglätte
ließen sich die Ballbesucher beim „Ball der Land- und Fortwirtschaft“ die
Stimmung nicht verderben. Auch wenn die Besucherzahl wohl wetterbedingt
diesmal etwas niedriger ausfiel, war auch in diesem Jahr die Rodinger Stadt-
halle wieder gut gefüllt und zur schwungvollen Musik der Kapelle „dÙrwaid-
ler“ wurde das Tanzbein fleißig geschwungen.
Gegen 22.00 Uhr erfolgte der Auftritt der „Wild Girls“ aus Strahlfeld. Die
jungen Damen begeisterten mit ihrer schwung- und temperamentvollen Tanz-
einlage die Ballbesucher und erhielten dafür viel Beifall.
VlF-Vorsitzender Franz Traurig organisierte für diesen Abend einen weiteren
Höhepunkt. In einem Schätzspiel galt es, das Gewicht eines Sackes mit Ge-
treide möglichst genau – aufs Gramm – zu schätzen. Für die Besten 10 Schät-
zer gab es jeweils einen Preis mit heimischen Produkten zu gewinnen. Das
genaue Gewicht betrug 18.670 g und unsere VlF-Landesvorsitzende Christine
Wutz landete mit 18.653 g fast einen Volltreffer. Sie durfte sich als Erste ei-
nen Preis aussuchen. Ebenfalls ganz nahe dran waren Frau Elke Twedale aus
Waldmünchen mit 18.699 g und Andrea Schneider aus Furth i.W. mit 18.720
g.
Diese Aktion hatte am Ende noch einen weiteren „Gewinner“, nämlich den
Bäuerlichen Hilfsdienst, der bäuerlichen Familien in Not weiterhilft. Die Teil-
nehmer am Schätzspiel mussten jeweils 1,- € als Einlage zahlen. Dadurch
kamen schon 231,- € zusammen und der VlF Cham, der Maschinen- und Be-
triebshilfsring rundeten den Betrag auf 400,- € auf. Der Gesamtbetrag wurde
vor wenigen Tagen an den Bäuerlichen Hilfsdienst übergeben. Dieser unter-
stützt Bäuerliche Familien, die unverschuldet in Not geraten sind und finanzi-
elle Hilfe brauchen, die die notwendige Familien- oder Betriebshilfe nicht
(voll) erstattet bekommen, und die diese nicht selbst finanzieren können. Ins-
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gesamt war der Ball wieder eine „runde Sache“ und es wird sicher auch im
kommenden Jahr eine Neuauflage geben.
Chamer Landfrauen erhalten Preis für ihr soziales Engagement
Im vergangenen Jahr hatte der BBV Bayern den Wettbewerb „Bauer sein
heißt“ ausgeschrieben. In der Kategorie „soziales Engagement“ erhielten die
Chamer Landfrauen um Kreisbäuerin Johanna Fischer den ersten Preis. Der
Trauerkreis der Chamer Landfrauen begleitet und hilft Menschen aus dem
bäuerlichen Umfeld in Lebenskrisen und bei der Bewältigung von Trauerfäl-
Bild 3: Die Gewinner
beim Schätzspiel Christine
Wutz (mi.) Elke Twedale
(re. daneben) und Andrea
Schneider (li. davon). Mit
auf dem Bild auch VlF-
Vorsitzender Franz Trau-
rig (li.) und Brigitte
Stautner (re.).
Bild 1: Viel Können und Power
brachten die „Wild Girls“ aus
Strahlfeld mit.
Bild 2: Für den Bäuerlichen Hilfsdienst konnte
VlF-Vorsitzender Franz Traurig einen Scheck in
Höhe von insges. 400,- € an Kreisobmann Josef
Wutz übergeben.
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len. Das Projekt finanziert sich ausschließlich von Spenden und aus freiwilli-
gem Engagement, sodass die 1000,- € Preisgeld sicher gut verwendet werden
und bestens angelegt sind. Dieser Preis wurde zusammen mit den Preisen in
den anderen Kategorien beim diesjährigen „Hofball“ im Deutschen Theater in
München verliehen. Deshalb machte sich ein ganzer Bus aus dem Landkreis
Cham auf den Weg nach München, um bei der Preisverleihung dabei zu sein.
Bei flotter Musik von den Musikgruppen „Äff-tam-tam“ und die „CubaBoari-
schen“ erlebten die Mitfahrerinnen und Mitfahrer einen unterhaltsamen und
sicher auch beeindruckenden Ballabend im Deutschen Theater.
Den Chamer Landfrauen gratulieren wir zu dieser Auszeichnung und sagen
herzlichen Dank für dieses ganz besondere soziale Engagement.
Bild 4: Die Chamer
Landfrauen bei der Preis-
verleihung im Deutschen
Theater. v.li.: Sepp Kel-
lerer (BLW), Barbara
Vogl, Barbara Kreuzer,
Angelika Zach, Kreis-
bäuerin Johanna Fischer
Traudi Siferlinger,und
BBV-Präsident Walter
Heidl.
Bild 5: Vor Beginn gab es viele Ge-
legenheiten zum Gespräch. v.li.: Jo-
hann Stautner, Brigitte Stautner, Ani-
ta Mayer, Frau Heidl, Christine und
Josef Wutz und BBV-Präsident Wal-
ter Heidl.
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Fotos: Hild Georg Mayer
Meisterpreis für Chamer Landwirtschaftsmeister
Im Rahmen einer Festveranstaltung am 7. Dezember 2015 in Ingolstadt fand
die Meisterpreis-Verleihung für Agrarberufe statt. Insgesamt 155 Meisterin-
nen und Meister erhielten als Beste von insgesamt 750 Absolventinnen und
Absolventen diese besondere Auszeichnung aus der Hand von Staatsminister
Helmut Brunner überreicht.
„Sie sind die Besten Ihres Faches, die Meister der Meister, und dürfen darauf
mit Recht stolz sein.“ Mit diesen Worten würdigte Staatsminister Helmut
Brunner insbesondere die fachliche und persönliche Kompetenz der jungen
Meisterinnen und Meister. „Als Betriebsleiter brauchen Sie unternehmerisches
Handeln, kaufmännisches Denken, Kundenorientierung, aber auch Mut und
Offenheit für neue Entwicklungen, so Brunner weiter.
Als künftige Herausforderungen für die Landwirte von Morgen stellte Brunner
heraus: Ernährung der wachsenden Weltbevölkerung mit gesunden, hochwer-
tigen und rückstandsfreien Nahrungsmitteln in ausreichender Menge, leisten
Bild 6: Ein ganzer Bus begleitete die Chamer Landfrauen zur Preisverleihung nach München.
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eines Beitrags zur Energieversorgung und zur Energiewende, Bewältigung des
zu erwartenden und sich abzeichnenden Klimawandels.
Agrarberufe sind derzeit sehr gefragt. Die Zahl der Auszubildenden steigt seit
einigen Jahren trotz Rückgang der Zahl der Betriebe laufend an. Auch in der
Oberpfalz sind steigende Ausbildungszahlen zu beobachten und aus dem
Landkreis Cham besuchen derzeit 20 Schüler das Berufsgrundschuljahr in
Neunburg v.W., auch das eine vergleichsweise hohe Zahl.
Mit dem Meisterpreis werden die besten 20 Prozent eines Jahrgangs bei der
Meisterprüfung, beim Besuch der Technikerschulen oder der Höheren Land-
bauschule ausgezeichnet. Sie erhalten dazu eine entsprechende Urkunde der
Staatsregierung.
Aus dem Landkreis Cham erhielten insgesamt 4 junge Landwirtschaftsmeister
diese Auszeichnung: Frau Doris Baumann aus Oberfaustern, Josef Bösl aus
Döfering, Andreas Heimerl aus Grub bei Rötz und Alexander Sporrer aus
Neukirchen b.Hl.Bl..
Abschließend forderte Minister Brunner die jungen Meister auf, ihr Wissen
und Können und ihre Begeisterung für den Beruf Landwirt an den künftigen
Berufsnachwuchs weiterzugeben. Genauso wichtig sei auch der Dialog mit der
Gesellschaft, um das gegenseitige Verständnis zu verbessern. „Gehen Sie auf
die Menschen zu, öffnen Sie Ihre Höfe und zeigen Sie den Verbraucherinnen
und Verbrauchern wie verantwortungsbewusst und nachhaltig, aber auch mo-
dern und wie tiergerecht die Nutztiere heutzutage gehalten werden“, so Brun-
ner am Ende seiner Rede.
Wir, der vlf Cham, gratulieren den Geehrten zu ihrer erfolgreichen beruflichen
Fortbildung und wünschen viel Glück, Erfolg und vor allem Freude in ihrem
Beruf.
Bild 7: Andreas Heimerl und
Josef Bösl zusammen mit
Staatsminister Helmut Brun-
ner und VLM-Vorsitzenden
Harald Schäfer bei der Meis-
terpreisverleihung in Nürn-
berg. (Doris Baumann und
Alexander Sporrer waren nicht
dabei)
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Exkursion der Landwirtschaftsschule Cham zur Agritechnika 2015
In den frühen Morgenstunden des 10.11.2015 machte sich das 1. Semester der
Landwirtschaftsschule Cham auf den Weg zur Fachmesse Agritechnica nach
Hannover. Das 3. Semester der Landwirtschaftsschule Schwandorf/Nabburg,
sowie die Studierenden aus Weiden waren ebenfalls als Teilnehmer dabei.
Konrad Wagner, Leiter des Fachzentrums Mutterkuhhaltung in Schwandorf,
hatte die Fahrt organisiert. Aus dem AELF Cham begleitete Martin Horndasch
als Lehrkraft die Studierenden. Drei Referendarinnen der Ämter in Schwan-
dorf und Weiden waren ebenfalls Teil der Gruppe.
Unser erstes Exkursionsziel lag im benachbarten Bundesland, genauer gesagt,
nördlich von Erfurt im Thüringer Becken. Bereits während der Anreise fielen
uns links und rechts der Autobahn die deutlich größeren Feldstücke auf. Auf
dem Betriebsgelände der „Laproma AG“ in Dielsdorf hielt unser Bus an. Im
Nachbarort Schloßvippach liegt deren zweiter Betriebssitz. Auf einer Höhe
von 160 m ü. NN fallen in der Gegend im Schnitt rund 490 mm Niederschlag
pro Jahr. Die Erzeuger- und Handels-AG hat folgende Betriebszweige: Milch-
kuhhaltung, Ackerbau, zwei Biogasanlagen und betreibt außerdem ein Lohn-
unternehmen.
Der Tierbestand des Unternehmens verteilt sich auf zwei Betriebsstätten und
umfasst 1.040 Milchkühe und 880 Jungrinder der Rasse Holstein-Friesian
(Schwarzbunt). Mit einem vollautomatischen Melkkarussell (DeLaval, 24
Plätze in Dielsdorf) und einem Doppel-24-er Side-by-Side Melkstand (in
Schlossvippach) werden die Herden gemolken. Im Schnitt der vergangenen
zehn Jahre lag die Milchleistung bei 10.700 kg. Die Liegebuchten der Tiere
sind mit Stroh eingestreut und einmal täglich erfolgt die Vorlage der Total-
mischration. Die Tierbetreuung bindet die Arbeitskraft von 24 Mitarbeitern.
In der Außenwirtschaft muss eine landwirtschaftliche Nutzfläche von 2.454 ha
bewirtschaftet werden. Diese verteilt sich auf 2388 ha Ackerland und 66 ha
Grünland. Die durchschnittliche Schlaggröße beträgt 45 ha, die Ackerzahlen
erreichen im Schnitt 56 Punkte bei einer Bandbreite von 20 bis 82 Punkten.
Die Flächen befinden sich alle in geringer Entfernung zu den beiden Betriebs-
standorten. Schwerpunkte bilden Futter- und Marktfruchtbau. Vierzehn Mitar-
beiter kümmern sich um die Außenwirtschaft. Es werden hauptsächlich Win-
terweizen, Silomais, Luzerne und Winterraps angebaut. Weitere Kulturen sind
Körnermais, Sommer-/Wintergerste, Triticale und Zuckerrüben.
Als Dienstleister bewirtschaftet der Betrieb weitere 450 ha. Im Lohneinsatz
befinden sich zudem eine Ballenpresse und eine mobile Schrotmühle. In zwei
Biogasanlagen mit 499 kW und 265 kW elektrischer Leistung fallen zusätzlich
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750 kW Wärmeleistung an, welche zur Getreidetrocknung und Heizung der
Anlagen bzw. von Bürogebäude dient. Insgesamt beschäftigt die „Laproma-
AG“ 48 Mitarbeiter, davon befinden sich 6 noch in der Ausbildung.
Nach dem Rundgang stellte sich der Betriebsleiter den Fragen unserer Teil-
nehmer. Zwei Themenbereiche kristallisierten sich heraus und wurden genauer
erörtert: Der aktuell niedrige Milchpreis und die Flächenausstattung. Laut
Auskunft des Betriebsleiters reichen ihm die derzeit rund 30 Cent aus – aller-
dings ist dies eine Vollkostenbetrachtung bei der alle Produktionsfaktoren
inklusive der eingesetzten Arbeitszeit entlohnt sind. Mit seinen Verpächtern
habe er keine Probleme: Zum einen läge der Pachtpreis für ein Hektar Fläche
derzeit noch unter 300,- EUR und auch die Verhandlungen seien nicht drama-
tisch: Jeder Verpächter ist Anteilseigner der Aktiengesellschaft und somit
auch Dividendenempfänger. Übrigens, die Pachtverträge laufen noch bis zum
Jahr 2030.
Die Studierenden staunten angesichts dieser Zahlen. Bieten sie doch auch
große Sicherheit für die Planung und die Betriebsorganisation. Einstimmig
stand bei der Weiterfahrt fest: In unserer Region sind wir mit solchen Be-
triebsgrößen (noch) nicht konfrontiert.
Die Reise wurde fortgesetzt, die Landschaft änderte sich, aus dem Thüringer
Becken fuhren wir weiter nach Düna, Kreis Osterode, in den Harz. Es wurde
deutlich hügeliger und die Flächenstruktur kleinteiliger. Beim Mittagessen
konnten wir bereits einen Vorgeschmack auf den zweiten Betrieb bekommen:
Auf der Speisekarte gab es Gerichte vom „Harzer Roten Höhenvieh“, das der
zweite Betrieb auf unserer Tour züchtet. Der Betriebsleiter Daniel Wehmeyer
begrüßte unsere Gruppe und wir begannen direkt im Stall unseren Rundgang.
Der Bioland-Betrieb hält 80 Mutterkühe der robusten einheimischen Rinder-
rasse und nutzt Förderprogramme für Landschaftspflege und Vertragsnatur-
schutzprogramme. Mit seinem Betriebssystem der Weidehaltung erhält er die
charakteristische und landschaftstypische Umgebung. Insgesamt bewirtschaf-
tet er nach eigenen Angaben zirka 400 Hektar. Auf den Ackerflächen baut er
Getreide an und vermehrt Grassamen. Derzeit sind drei Fremdarbeitskräfte
beschäftigt. Der Betriebsleiter stammt selbst nicht aus einem Betrieb. Die
Lehre hat er aus Interesse begonnen und nach und nach konnte er kleine Flä-
chen pachten und zum Heuverkauf nutzen. Als sich für ihn vor rund fünfzehn
Jahren eine größere Möglichkeit zur Zupacht bot, griff er nach kurzer Überle-
gung zu: Er entwarf ein Betriebskonzept und lieh sich bei der Bank Geld für
den Stallbau. Mittlerweile hält er über 200 Tiere und verkauft neben dem
Fleisch der Absetzer auch Zuchtbullen. Die Vermarktung der früher vom Aus-
sterben bedrohten Tierrasse, läuft hauptsächlich über Partner aus der Gastro-
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nomie. Fleischpakete an private Abnehmer werden ebenso verkauft. Herr
Wehmeyer legt Wert auf eine ausreichende Reifezeit des Fleisches zwischen
der Schlachtung und seinem Verzehr. Der Betrieb ist ein gutes Beispiel dafür,
dass die Mutterkuhhaltung nicht nur bei abgeschriebenen Gebäuden, sondern
bei richtiger Kalkulation und guten Handelspartnern, sehr wohl ein auf Dauer
ausgerichtetes Betriebskonzept darstellt. Für die bedrohte Rinderrasse kann
man folgern: „Man muss essen, was man erhalten will“
Als Hinweis für unsere Studierenden gab er folgendes mit auf den Weg: Vor
Krisen nicht zurückschrecken. Er erinnerte sie an seine eigene Anfangszeit.
Diese fiel just in die BSE-Krise. Für ihn bedeutet Krise in gleichem Maße
„Chance für einen Neubeginn“. Die Möglichkeiten die sich im Leben böten,
müsse man erkennen. Glück gehört dazu, ebenso Fleiß, doch dann sollte jeder
in der Lage sein, für den eigenen Betrieb eine Nische und einen gangbaren
Weg in die Zukunft zu erkennen.
Im Anschluss fuhren wir zu unserem Hotel nach Herzberg im Harz. Der
Abend stand zur freien Verfügung. Am folgenden Vormittag folgte der Be-
such der Agritechnica in Hannover. Dort konnten die Teilnehmer die Neuig-
keiten der Landtechnikindustrie bestaunen. Seitens der Schulen wurden Be-
obachtungsaufträge erteilt und die Studierenden mussten Informationen sam-
meln, die sie in den darauffolgenden Tagen im Unterricht präsentierten. Am
späten Nachmittag waren alle pünktlich am Treffpunkt und die Heimreise
nach Bayern begann: Es herrschte Einigkeit unter den Studierenden, dass die
Eindrücke der vergangenen zwei Tage für sie von Nutzen waren. Für jeden
Interessenschwerpunkt war etwas dabei.
Bild 8: Auf der Hinfahrt
nach Hannover besichtigten
die Studierenden die „La-
proma AG in Dielsdorf.
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Aktuelles aus der Abteilung Förderung, L1
Agrarumweltmaßnahmen (AUM = Kulap und VNP)
Neuantragstellung Agrarumweltmaßnahmen (AUM = Kulap und VNP)
Die Neuantragstellung 2016 ist in verringertem Umfang vom 01.02. bis
Freitag, 26.02.2016 möglich. Wegen der großen Nachfrage im Jahr 2015
stehen für das Jahr 2016 nur begrenzte Fördermittel zur Verfügung. Folgende
Maßnahmen werden angeboten:
B10 ökologischer Landbau
B25/B26 Emissionsarme Wirtschaftsdüngerausbringung
B29 Umwandlung von Acker in Grünland auf Moorstandorten
B34 Gewässer- und Erosionsschutzstreifen
B39 Verzicht auf Intensivfrüchte (Wasserschutz- u. Überschwem-
mungsgebiete)
B48 Blühflächen an Waldrändern u. in der Feldflur
B50 Heumilch (nur Bio-Betriebe)
B59 Anlage v. Landschaftselementen (Info: Amt f. Ländliche Ent-
wicklung)
Die Bewilligung wird mit dem Vorbehalt erfolgen, dass für die 5-jährige
Laufzeit die entsprechenden Haushaltsmittel bereitgestellt werden. Eine
gleichbleibende Höhe der Zuwendung wird nicht garantiert. Die vielfältigen
Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes werden uneingeschränkt angeboten;
allerdings gibt es auch hier eine finanzielle Deckelung.
Zuteilung der neuen Zahlungsansprüche (ZA)
Mit dem MFA 2015 wurden in Cham 2.772 Anträge auf Zuweisung von ZA
gestellt. 2.770 Betrieben wurden die ZA bereits zugeteilt. Bei nur 2 Betrieben
gibt es Verzögerungen wegen nicht abgeschlossener Kontrollen.
Die zugehörigen Bescheide konnten leider noch nicht versandt werden. Nach
vagen Aussagen von „oben“ sollte dies im Februar geschehen. Als Folge kön-
nen in der Zentralen InVeKoS-Datenbank (ZID) derzeit noch keine Übertra-
gungen vorgenommen werden. Das betrifft vor allem die Betriebe, bei denen
ab dem 01.06.2015 ein Betriebsleiterwechsel stattgefunden hat und bei denen
folglich die ZA vom Vorgänger (=Antragsteller 2015) auf den Nachfolger zu
übertragen sind. Gleiches gilt auch für die Übertragung von ZA im Zusam-
menhang mit bereits erfolgten oder noch geplanten Flächenzu- oder Verpach-
tungen.
Die EDV-Anwendung ZID wird wohl erst im März dafür bereit stehen. Auch
das AELF kann bis dahin keine Übertragungen vornehmen. Es liegt in der
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Verantwortung der Antragsteller, eine nötige Übertragung nicht zu vergessen.
Erinnert sei hier daran, dass ZA-Übertragungen eine privatrechtliche Angele-
genheit sind. Der Vollzug in der ZID ist Aufgabe der Antragsteller, nicht des
Amtes. Dienstleister (z.B. BBV) können Hilfestellung leisten.
Auszahlung der Betriebsprämie 2015
Am 23.12.2015 wurde für 2.765 Betriebe die Betriebsprämie ausgezahlt, ins-
gesamt 20.447.799,30 €. Bei einer Handvoll von Betrieben war die Kontrolle
noch nicht abgeschlossen.
Im Gegensatz zu 2014 wurden ca. 1,3 Mio. weniger ausgezahlt. Dies ist be-
dingt durch die generelle Kürzung bei der Betriebsprämie und Umschichtung
von Geldern von der ersten in die zweite Säule. Anrufern, ob „da noch etwas
nachkommt, weil im Vorjahr 2014 mehr überwiesen wurde“ müssen wir leider
mit Nein antworten.
Versand der DZP-Bewilligungsbescheide (Betriebsprämie)
Die Berechnung des Auszahlungsbetrages kann im Bewilligungsbescheid
DZP nachgeprüft werden (Basisprämie, Greening-Prämie, Umverteilungsprä-
mie, evtl. Junglandwirt-Prämie, Kürzungen wegen Haushaltsdisziplin 2016
bzw. Nachzahlungen aus 2015). Diese Bescheide wurden leider bisher noch
nicht versandt. Unbestätigten Informationen zufolge sollen sie ggf. zusammen mit den Bescheiden für die Zuweisung der ZA im Februar zugestellt werden.
Genaueres ist auch uns nicht bekannt.
Grund für die noch fehlenden Bescheide sind umfangreiche und komplizierte
Programmierarbeiten, die als Folge der Agrarreform immer noch andauern.
Mehrfachantrag 2016
Baden-Württemberg hat 2015 den MFA-online verpflichtend gemacht, Pa-
pieranträge wurden nicht mehr zugelassen. Auch in Bayern werden die Ämter
angehalten, die online-Quote stets zu erhöhen. Der Landkreis Cham stagniert
bei etwas über 70% und ist damit unter den bayerischen Durchschnitt ge-
rutscht. Da das online-Verfahren das Regelverfahren ist, werden wir versu-
chen, die Papierantragsteller nach Möglichkeit auf online „umzupolen“ durch
…….
… Einrichtung betreuter Eingabestationen am AELF
… Verweis der Papierantragsteller an die Eingabestationen
… Verweis der Papierantragsteller an die Dienstleister
… die Bitte, Folgendes mitzubringen:
o Die persönliche PIN
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o Die (häufig vergessene) Brille
o Bei Bedarf, ein EDV-kundiges Familienmitglied
Übrigens: die Zuteilung von Zahlungsansprüchen an Neueinsteiger kann auch
in 2016 aus der nationalen Reserve beantragt werden. Voraussetzung ist, dass
der Antragsteller die vergangenen 5 Jahre nicht in die Leitung eines landwirt-
schaftlichen Betriebes eingebunden war.
Und noch eine Bitte:
Bitte halten Sie sich an Ihre Termine zur Vorsprache beim Amt. Wenn´s nicht
anders geht, dann kommen Sie einen Tag vorher oder nachher. Es hat seinen
Grund, dass in den letzten Tagen keine Antragsteller mehr geladen sind. Die
Schlusstage sind reserviert für Änderungen und nötige Nacharbeiten, und das
hat dann auch Vorrang. Antragsteller „auf den letzten Drücker“ müssen damit
rechnen, dass der übliche Service nicht geleistet werden kann. Die Anträge
werden selbstverständlich trotzdem sachlich und korrekt angenommen, die
Freude der Sachbearbeiter darüber hält sich allerdings in engen Grenzen. Au-
ßerdem kann ein weiterer - eigentlich überflüssiger - Termin am Amt erforder-
lich werden.
DG-Umbruch jetzt beantragen
Die Regularien zum DG-Umbruch sind vergleichsweise kompliziert, das An-
tragsverfahren ist langwierig. Bevor der Antragsteller nicht einen Genehmi-
gungsbescheid in Händen hält, darf er nicht umbrechen. Wer erst während der
MFA-Antragstellung (ab Mitte März) einen Umbruch beantragt, muss damit
rechnen, die Bewilligung nicht rechtzeitig bis zum Stichtag 15.05.2016 zu
bekommen.
Fazit: DG-Umbrüche bitte unbedingt bis Mitte März beantragen. Dann
sind Sie auf der sicheren Seite.
Nicht genehmigte Umbrüche kommen dem AELF mit den neuen Luftbildern
2016 zwangsläufig zur Kenntnis. Folge: Greening-Verstoß, Wiedereinsaatver-
pflichtung, evtl. Probleme bei AGZ und Kulap.
Ökologische Vorrangflächen (öVF)
Wer über 15 ha Acker bewirtschaftet, der war 2015 erstmals mit der Ver-
pflichtung konfrontiert, ökologische Vorrangflächen anzulegen. Die meisten
erledigten dies, indem sie entsprechende Zwischenfrüchte für den Winter
2015/2016 einsäten, die über den Winter beizubehalten waren (bis 15.01.). Zur
Erinnerung: der Aufwuchs einer öVF-Zwischenfrucht (z.B. Kleegräser) darf
im Folgejahr nicht als Hauptkultur angegeben werden. Bei der Kulap-
Maßnahme B35 (Winterzwischenfrucht) ist das allerdings schon möglich (so-
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weit nicht öVF). Bitte nicht verwechseln. Siehe hierzu Übersicht im VLF-
Rundbrief II/2015
Neue Luftbilder 2016
Bitte überprüfen Sie Ihre Feldstücksgrenzen auf Stimmigkeit. Im Sommer
2016 werden für den Landkreis Cham wieder neue Luftbilder gemacht. Die
Ergebnisse werden dann ab Spätherbst 2016 bekannt gemacht. Alle Feld-
stücksgrenzen und Nutzungen, die nicht mit den neuen Luftbildern zusam-
menpassen, werden als auffällig gekennzeichnet und müssen verwaltungsmä-
ßig überprüft werden, wenn nicht der betroffene Antragsteller vorher dem Amt
die fehlerhaften Feldstücksgrenzen mitteilt. Folge: Bitte 2016 die Feldstücke
besonders genau überprüfen, bevor Sie diese beantragen.
Nährstoffbilanz für 2015 nicht vergessen - Erstellungsenddatum
31.03.2016.
Achtung: Rückdatierung nicht möglich.
Die Feld-Stall-Bilanz, auch Flächenbilanz genannt, muss in der Regel jeder
Landwirt mit mehr als 10 ha LF nach der Düngeverordnung jährlich berech-
nen. Für den Fall einer Betriebskontrolle muss für Stickstoff und Phosphat die
Nährstoffbilanz für das abgelaufene Düngejahr ausgedruckt und abgelegt vor-
handen sein. Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) stellt
hierfür das kostenlose Programm "Nährstoffbilanz Bayern" zur Verfügung.
Zu finden unter: www.lfl.de/naehrstoffbilanz
Kulap-Nährstoff-Saldo und Biogasgärreste
Da es in der Vergangenheit immer wieder zu Problemen bei der Kulap-Aus-
zahlung kam, sei auf Folgendes hingewiesen:
Antragsteller mit Kulap-Maßnahmen mit einer GV-Höchstgrenze müssen bei
Aufnahme von betriebsfremden organischen Düngern jährlich einen Kulap-
Nährstoffsaldo erstellen und dem AELF vorlegen. Zu den organischen Dün-
gern zählen neben Gülle u.a. auch Biogasgärreste. Wer Biogasgärreste auf-
nimmt und eine der unten aufgeführten Kulap-Maßnahmen hat, muss also
einen Kulap-Nährstoffsaldo machen. Dazu brauchen Sie, ähnlich einer Gülle-
Untersuchung, das Ergebnis einer Gärresteanalyse. Dieses bekommen Sie
vom Biogasanlagenbetreiber. Es liegt in Ihrem Interesse, dass dieser zeitig
im Laufe des Jahres eine entsprechende Analyse veranlasst. Kurzfristig beige-
brachte Analysen vom Vorjahr helfen nicht weiter.
Maßnahmen mit GV-Höchstgrenzen
B10, A11 ökologischer Landbau max. 2,0 GV/ha LF
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A31 vielfältige Fruchtfolge max. 2,0 GV/ha LF
B20, B21 Ext. Grünlandnutzung max. 1,4 GV bzw. 1,76 GV/ha
HFF (Raufutterfresser)
A23, A22 Grünlandextensivierung max. 1,4 GV bzw. 1,76 GV/ha
HFF (Raufutterfresser)
Agrardieselvergütung für 2015
Das sollten Sie jetzt in der ruhigen Zeit erledigen: Antragszeit ist vom 01.01.
bis 30.09.16. Den online-Antrag bzw. Formulare gibt´s unter www.zoll.de.
Klicken Sie auf Formulare u. Merkblätter. Auf Seite 5 werden Sie fündig (Nr.
1140-1142). Geben Sie alle Belege mit Dieselbezug aus dem Jahr 2015 an.
Vergessen Sie dabei nicht evtl. Belege über Lohnarbeitsleistungen (MR, Loh-
nunternehmer). De-minimis-Bescheinigungen der letzten 3 Jahre sind eben-
falls aufzuführen.
I. d. R. wird ein Teil der Agrardieselvergütung Forst als De-minimis-Beihilfe
gewährt. Diese wurde Ihnen vom Zollamt zusammen mit dem Bewilligungs-
bescheid über die Gasölverbilligung zugeschickt. Das Amt hat keinen Zugriff
mehr auf die Höhe der gewährten De-minimis-Förderungen und kann hier
nicht weiterhelfen. Heribert Semmler
Aktuelles aus der Abteilung L2: Bildung und Beratung
Sachgebiet L2.1 Ernährung und Haushaltsleistungen
Besichtigung „Hofstetter - Pelz und Design“ am 6.April 2016
Die vlf-Frauengruppe bietet ihren Mitgliedern und anderen Interessierten eine
Betriebsbesichtigung der Kürschnerei Hofstetter in Rötz, Neunburger Straße
15 an, am Mittwoch, den 6. April 2016, von 13.00 bis ca. 16.00 Uhr. Die
Firma Hofstetter stellt neben Jacken und Mänteln auch viele Kleinteile her wie
Schals, Krägen, Kuscheltiere, Mützen, und Ohrenschützer. Aber auch Kissen,
Decken, Sitzwürfel, Taschen, Anhänger, Bommel und anderes mehr sind im
Programm. Herr Hofstetter wird im Laden den Werdegang der Firma schil-
dern und anschließend in der Werkstatt die Arbeitsabläufe erklären. Hier kön-
nen die Besucher beobachten, wie die gegerbten Felle, die aus einer Gerberei
17
kommen, aufgespannt, gezweckt, geschnitten, vernäht und weiterverarbeitet
werden.
Alle Interessierten sind herzlich dazu eingeladen.
Eine Anmeldung ist erforderlich bis spätestens Donnerstag, den 31. März
2016, am AELF Cham unter Tel. 09971/485-0.
Der Friedhof – Ort der Würde. Vortrag zur Grabbepflanzung und –
gestaltung.
Für Christen ist der Blumenschmuck auf den Gräbern auch ein Zeichen der
Hoffnung auf das ewige Leben. Die geschmückten Gräber sind Ausdruck der
Wertschätzung und des Gedenkens an den Verstorbenen.
Am Dienstag, den 26. April 2016 findet um 14.30 Uhr in Cham im Hotel
am Regenbogen ein Vortrag mit der Kreisfachberaterin Renate Mühlbauer
vom Landratsamt Cham über das Thema Grabgestaltung statt.
Die Veranstaltung beginnt mit dem Theorievortrag im Hotel am Regenbogen,
anschließend werden in der benachbarten Gärtnerei Iglhaut bepflanzte Bei-
spielgräber besprochen und verschiedene Pflanzen mit unterschiedlichen An-
sprüchen vorgestellt.
Anmeldung ist bis zum 21. April 2016 am Amt für Ernährung, Landwirtschaft
und Forsten Cham unter der Telefonnummer 09971/485-0 erforderlich. Renate Schedlbauer
Möglichkeiten und Gefahren der Neuen Medien
Eine Gruppe von interessierten Bäuerinnen und die Studierenden der Teilzeit-
schule Hauswirtschaft besuchten den Vortrag von Herrn stellvertretenden
Jugendamtsleiter Bernhard Nagelschmidt zum Thema „Neue Medien“ Mitte
November in Schachendorf.
Herr Nagelschmidt zeigte praxisnah und anschaulich auf, welche Möglichkei-
ten die neuen Medien bieten, aber auch welche Gefahren damit verbinden sein
können und sogar Missbrauch ist möglich. Vom Handy über das Internet bis
Facebook und Co. gab er einen Einblick in einen wesentlichen Bestandteil der
Kinder- und Jugendkultur. Anhand von praktischen Beispielen wurden Gefah-
ren aufgezeigt und Wege zur Vermeidung der Verbreitung jugendgefährden-
der Inhalte vorgestellt. Er legte großen Wert darauf, Kinder und Jugendliche
bezüglich der Weitergabe persönlicher Daten und Fotos im Netz zu sensibili-
sieren. Sein Appell: Möglichst nicht zu viele persönliche Daten preiszugeben,
weil diese u.U. nicht mehr „eingefangen“ werden können.
18
Elisabeth Ruhland
Sachgebiet L2.2 - Landwirtschaft
Milcherzeugertag im Hotel am Regenbogen in Cham
Am Mittwoch, 17. Februar 2016 findet im Hotel am Regenbogen in Cham
der Milcherzeugertag des AELF Cham zusammen mit dem vlf statt. Beginn ist
um 09.30 Uhr. Neben allgemeinen Themen zur Milchviehhaltung wird ein
Schwerpunktthema die „Fütterung von Nebenprodukten“ sein. Erstmals wird
auch am Nachmittag ein Praxisteil auf einem Milchviehbetrieb stattfinden. Wolfgang Alt
Beratungsangebot des AELF Cham:
Schlechter Milchpreis? Hofübergabe? Wie soll es generell mit meinem Betrieb
weitergehen? Betriebliche Entwicklung oder Diversifizierung – welche Mög-
lichkeiten gibt es für mich und was verändert sich dadurch?
Auf einem landwirtschaftlichen Betrieb fallen immer wieder Entscheidungen
hinsichtlich seiner Weiterentwicklung oder Neuausrichtung. Die oft enorme
Tragweite eines solchen Schrittes erfordert eine wohlüberlegte Planung. Ein
unabhängiger Blick von außen hilft, um die Situation noch einmal neu zu be-
leuchten: Plötzlich führt auch ein ganz anderer Weg zum Ziel, oder bisher
unbekannte Hindernisse werden aufgedeckt.
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Cham bietet Ihnen
diese Beratung für Ihre persönlichen und betrieblichen Entscheidungen an.
Gerade die Wintermonate eignen sich besonders, um diese Fragen zu beant-
worten. Bei einem Hofrundgang machen wir uns ein Bild von Ihren Gegeben-
Bild 9: Christian Nagelschmidt er-
läuterte anschaulich die Risiken und
die Gefahren der neuen Medien insbe-
sondere für die Kinder und Jugendli-
chen.
19
heiten. Im Anschluss daran analysieren wir mit Ihnen Stärken und Vorlieben,
setzen uns aber ebenso mit kritischen Punkten auseinander. Falls gewünscht
führen wir vor dem Termin eine Buchführungsauswertung durch und errech-
nen die wichtigsten Kennzahlen für Sie als Betriebsleiter. Mit Hilfe verschie-
dener Methoden erarbeiten wir gemeinsam Ansätze und Lösungswege, wie es
weitergehen und die Situation verbessert werden kann. Hierbei zählen nicht
nur Betriebswirtschaft, Hektar und Kuhzahl, sondern ebenso Lebensqualität,
Familie und persönliche Ziele.
Ihr Landwirtschaftsamt in Cham unterstützt und berät Sie gerne!
Vereinbaren Sie bitte hierzu mit uns einen Termin:
Elisabeth Ruhland, Tel.: 09971 485-206
Martin Horndasch, Tel.: 09971 / 485-207 Martin Horndasch
Seminar „Stark im Markt“; Thementag „Energie“ in Wolferszell
Die Landesanstalt für Landwirtschaft und die ÄELF Straubing und Regen
laden alle Interessenten ein zu einem Thementag „Energie“ im Rahmen der
Seminarreihe „Stark im Markt“ am Mittwoch, 24. Februar 2016 in Wolfers-
zell bei Straubing, Landgasthof Schmid. Beginn ist um 09.15 Uhr.
Die Referate befassen sich mit folgenden Themen:
Wirtschaftliche Möglichkeiten und Grenzen von Kleinbiogasanlagen.
Rechtliche Rahmenbedingungen zur Optimierung von Biogasanlagen.
Stromdirektvermarktung und flexible Stromproduktion von Biogasanla-
gen.
Steuerliche Behandlung und Gestaltungsmöglichkeiten bei (Klein-) Bio-
gasanlagen.
Im Anschluss besteht noch die Möglichkeit zur Besichtigung einer Kleinbio-
gasanlage in Niederwinkling. Interessenten sollten sich bis spätestens 17. Feb-
ruar beim AELF Regen, Tel. 09921/608-0 oder per Fax, Nr.: 09921/608-142
anmelden. Der Teilnehmerbeitrag beträgt 20,- €/Person.
Erfüllung der Greening-Pflicht im Landkreis Cham
Maßnahme Betriebe Fläche
(ha)
Pflicht zur Anbaudiversifizierung: 10-30 ha Acker 748
30 ha Acker 293
20
Pflicht zum Greening(>15 ha Acker) 710
Zwischenfruchtanbau für Greening 506 2863
Grasuntersaat 10 25
Stickstoffsammelnde Pflanzen 220 552
Feldränder 42 Schläge 8,40
Pufferstreifen 9 Schläge 1,47
Ackerstreifen an Waldrändern 18 Schläge 2,37
Anforderungen des Greening
Mit dem sogenannten Greening nach der Direktzahlungen-Durch-
führungsverordnung (DZDVO) soll die Landwirtschaft einen größeren Bei-
trag zum Umwelt- und Klimaschutz leisten. Die im Folgenden beschriebenen
Greeninganforderungen sind grundsätzlich für diejenigen verpflichtend, die
Direktzahlungen beantragen.
Greeninganforderungen für landwirtschaftliche Betriebe
• Anbaudiversifizierung auf Ackerflächen: relevant bei mehr als 10 ha
Ackerfläche
• Bereitstellung von ökologischen Vorrangflächen (ÖVF): relevant bei
mehr als 15 ha Ackerfläche
• Erhalt des Dauergrünlandes: relevant bei Dauergrünlandflächen. Dauer-
kulturflächen zählen nicht zu Ackerflächen und sind nicht greeningrelevant.
Für die Erfüllung der ÖVF- Pflicht(mind. 5 % des Flächenumfanges der
Ackerfläche) können nachfolgende Flächentypen mit unterschiedlicher Ge-
wichtung angerechnet werden
21
Bedeutung der Zwischenfrüchte im Landkreis Cham nimmt zu
Mit Einführung des Greening gibt es für Zwischenfrüchte im Rahmen der
ökologischen Vorrangflächen eine zusätzliche Verwendungsmöglichkeit. Lie-
ferten bisher die Agrarumweltmaßnahmen „Winterbegrünung“ und „Mulch-
saat“ den größeren Flächenanteil, so stellten 2015 die Ökologischen Vorrang-
flächen bereits die größten Flächenanteil bei den Zwischenfrüchten im Lkr.
Cham.
Leistungen des Zwischenfruchtanbaus
Der Zwischenfruchtanbau erfüllt zahlreiche Funktionen im Ackerbau:
• Erosionsschutz Mulchsaat bei Reihenkulturen
• Grundwasserschutz Stickstoffkonservierung über Winter
• Humuserhalt Zufuhr organischer Substanz
• Verbesserung der Bodenstruktur Erschließen des Bodenraums
• Förderung der Biodiversität
• Auflockerung enger Fruchtfolgen
Artenreiche Mischungen
Bekämpfung von Fruchtfolgeschäd-
lingen und Krankheiten
Bitte beachten: Für die unterschiedlichen Verwendungsmöglichkeiten der
Zwischenfrüchte gelten bezüglich Aussaat und frühestmöglicher Bearbei-
tungstermin auch verschiedene Vorgaben.
Des Weiteren sind beim Anbau von Zwischenfrüchten für ökologische Vor-
rangflächen (ÖVF) - folgende Punkte zu beachten:
• Die Aussaat von Zwischenfrüchten muss aus einer Kulturpflanzenmischung
aus mindestens zwei Arten gemäß Anlage 3 DirektZahlDurchfV bestehen
(siehe auch Anlage).
• Keine Art darf mehr als 60% Anteil an den Samen der Mischung haben.
• Der Anteil der Gräser an den Samen darf insgesamt maximal 60% betragen.
Art der
Winterbegrünung
Vorgaben für Saattermin Frühestmögl. Bear-
tungsstermin
KuLaP-
A32
B35/B36
Keine Vorgaben
Bis 01.10(+ mind. erosi-
onsmind. Bestand)
Ab 16. Februar
öVF 16.07. bis 01.10. Ab 16. Januar
Nach öVF- Legum. , z. B.
Erbsen, Pflicht zur Ansaat
einer Winterkultur oder Wi.-
Zw.Frucht!
Bei großkörnigen Legum.:
nach der Ernte
Bei kleinkörnigen Legum.:
nach 31. 08.
Ab 16. Januar
Zur Erfüllung CCwasser 1 o. 2
Erosionsschutz (EschV)
Vor dem 01.12. Ab 16. Februar
22
• Die Aussaat der Zwischenfruchtmischung ist vom 16. Juli bis spätestens 01.
Oktober möglich.
• Nach der Zwischenfrucht muss im Folgejahr wiederum eine Hauptkultur
folgen, jedoch nicht die vorherige Zwischenfrucht. Die Zwischenfrucht kann
jedoch als Begrünung für eine folgende Brache dienen.
• Zwischenfrüchte müssen bis zum 15. Februar des Folgejahres auf der Fläche
belassen werden. Diese Frist kann durch Rechtsverordnung unter bestimmten
Voraussetzungen bis maximal auf den 15. Januar verkürzt werden. Ein Wal-
zen, Häckseln oder Schlegeln des Zwischenfruchtaufwuchses ist zulässig.
• Die Anwendung von mineralischen N-Dünger, Klärschlamm und chemi-
schem Pflanzenschutz ist im Antragsjahr nach der Ernte der Vorkultur nicht
zulässig. Eine Nutzung der Zwischenfrucht als Weide für Schafe oder Ziegen
ist möglich.
• Im Folgejahr ist auch das Beweiden mit Rindern erlaubt. Nach dem 15. Feb-
ruar ist jegliche Nutzung des Aufwuchses möglich.
• Jede Fläche kann in einem Antragsjahr nur einmal als ÖVF dienen. Es ist z.
B. nicht möglich, im Antragsjahr auf derselben Fläche sowohl Eiweißpflanzen
als auch im Herbst nachfolgende Zwischenfrüchte jeweils als ÖVF heranzu-
ziehen.
• Die Mindestgröße für die Anrechnungsfähigkeit als ÖVF beträgt 0,1 ha.
• Zwischenfrüchte als ÖVF sind mit dem Faktor 0,3 anrechenbar. Für ein
Hektar ÖVF werden 3,34 ha Zwischenfruchtanbau benötigt.
23
Verbundberatung im Pflanzenbau zusammen mit dem Erzeugerring
Der Erzeugerring bietet allen Landwirten eine professionelle Beratung in allen
Fragen zum Pflanzenbau. Nutzen Sie dieses Angebot auch für Ihren Betrieb.
24
Das Verbundberatungsfax ist im Mitgliedsbeitrag enthalten
Sie erhalten in jährlich 30 – 40 Ausgaben regelmäßige Informationen über Fax
oder E-mail rund um den Pflanzenbau in Ihrer Region:
• Praxisbeobachtungen
• Monitoringergebnisse
• aktuelle Empfehlungen
• fachrechtliche Anforderungen
• Terminhinweise
Das Verbundberatungsfax ist der aktuelle, praxisgerechte und verständliche
Begleiter für Ackerbau und Grünland, gemeinsam erstellt von den Erzeuger-
ringberatern und den Fachzentren für Pflanzenbau und
Ihre Ansprechpartner für den Landkreis Cham sind:
Werden sie Mitglied im Erzeugerring und profitieren Sie von folgenden
Leistungen:
1. Bodenuntersuchungen: Service und Abwicklung zu besten Konditionen
a.) Erstellung betriebsspezifischer Düngeempfehlungen (kostenpflich-
tig)
b. Erstellung des Nährstoffvergleichs (kostenpflichtig)
2. Qualitätsuntersuchungen zu bayernweit günstigen Beiträgen
a.) Raps: Wassergehalt, Besatz, Ölgehalt (kostenpflichtig)
b.) Kartoffel: innere und äußere Mängel (kostenpflichtig)
c.) Getreide: Fallzahl, Protein, Kleber, Wassergehalt (kostenpflichtig)
d. Wirtschaftseigenes Futter: Heu, Silage, Stroh (kostenpflichtig)
3. Nährstoffuntersuchungen zu Gülle, Gärresten und Klärschlamm
4. Versand von Dokumentationsunterlagen und aktuellen Fachinformatio-
nen
Bild 10: Markus
Ederer, Fachberater Bild 11: Michael Beimler,
Fachberater für Grün-
land und Futterbau
25
a. Versuchsberichtsheft (im Beitrag enthalten)
b. Rundschreiben Pflanzenbau (im Beitrag enthalten)
c. Rundschreiben Grünland (im Beitrag enthalten)
d. Verbund-Beratungsfax zu Pflanzenbau per Fax oder Mail und Grün-
land (im Beitrag enthalten)
e. Kartoffel-Beratungsfax (kostenpflichtig per Fax oder Mail)
f. Biogas-Beratungsfax (kostenpflichtig per Fax oder Mail)
g. Schlagdokumentation, Ordnersystem „Mein Bauernhof“ (kosten-
pflichtig)
5. GPS - Aufmessungen – Erstellung des Nährstoffvergleichs
6. Gruppenberatungen, Fachvorträge durch die ER-Berater (kostenpflich-
tig)
Der Mitgliedsbeitrag im Erzeugerring für landw. pflanzl. Qualitätsprodukte
e.V. beträgt € 30,00 zzgl. MwSt.. Ein Betrag, der sich sicher für jeden lohnt.
Beitrittserklärungen erhalten Sie am AELF Cham oder finden sie im Internet.
Aktuelles aus dem Fachzentrum Rinderhaltung
„Rinderhaltung im Nebenerwerb – Veränderungen als Chance nutzen“
So lautete der Titel einer Abendveranstaltung am 19.11.2015 im Gasthaus
Baumgartner in Schorndorf, die Albert Feldkircher vom Fachzentrum Rinder-
haltung am AELF Cham organisiert hatte.
Im ersten Teil beleuchtete Albert Feldkircher die derzeitigen Strukturen: Von
den 2.800 Betrieben im Landkreis Cham werden 1.656 Stück oder 59 % im
Nebenerwerb geführt. Die Herausforderung bei dieser Art der Betriebsorgani-
sation besteht darin, den Hauptberuf, die Familie und den Betrieb in Einklang
zu bringen. Stehen doch alle drei Bereiche mehr oder weniger hinsichtlich der
Produktionsfaktoren in Konkurrenz zueinander. Beansprucht den Boden in der
Regel der Betrieb, so sind es Kapital und verfügbare Zeit, die in den anderen
beiden Bereichen ebenfalls benötigt werden. Betriebliche Veränderungen sind
in heutiger Zeit meist mit hohen finanziellen Kosten verbunden. Gerade eine
Vereinfachung der täglich anfallenden Arbeiten benötigt zuerst eine größere
Investition. Im Hinblick auf die Familie ist eine belastbare und reelle Ein-
schätzung der noch verfügbaren Arbeitszeit nötig; Andernfalls sind Konflikte
26
im privaten Bereich vorprogrammiert. Die oft möglichen und flexiblen Ar-
beitszeitmodelle in der außerlandwirtschaftlichen Beschäftigung, sollten ge-
prüft und genutzt werden, wenn sich dadurch Verbesserungen in der Arbeits-
organisation erzielen lassen. Dies wird sich in gesteigerter Lebensqualität und
Zufriedenheit bemerkbar machen. Die Anforderungen aus der Gesellschaft an
die Urproduktion, gesetzliche Vorgaben des Fachrechtes und des Tierschutzes,
sowie betriebswirtschaftliche Überlegungen erfordern künftig ein überlegtes
Vorgehen. Information ist das Zauberwort, nicht nur in anderen Branchen,
sondern auch für einen Betriebsleiter in der Landwirtschaft. Aus der HIT-
Datenbank und der LfL-Nährstoffbilanz lassen sich produktionstechnische
Kennzahlen ableiten, die man auch ohne eigene Buchführung errechnen kann.
Gerade die bereits vorhandenen Werte aus den verschiedenen Plattformen
können für Betriebsvergleiche ganz einfach genutzt werden.
Letztendlich aber liegt der Schlüssel zum Erfolg eines Betriebes im Einklang
der drei angesprochenen Bereiche. Herr Feldkircher wies an dieser Stelle auf
das Beratungsangebot des AELF Cham hin. Gerade bei betrieblichen Ent-
scheidungen ist es sinnvoll, Gegebenheiten und Planungen noch einmal neut-
ral zu prüfen. Dann können bisher unberücksichtigte Faktoren mit in die Be-
triebsentwicklung einfließen.
Eduard Knipfer vom BBV Cham ging im Anschluss näher auf die Änderun-
gen der Besteuerung nach § 13a EkStGes. ein. An praxisnahen Beispielen
erläuterte er die steuerlichen Auswirkungen auf Beispielsbetriebe. Je nachdem
welche Ziele über eine bestimmte Zeit gesteckt sind, bieten sich auch für Ne-
benerwerbsbetriebe Chancen.
Im dritten und letzten Teil des Abends erläuterte Martin Horndasch, ebenfalls
vom AELF Cham, die Möglichkeiten der Investitionsförderung für Nebener-
werbsbetriebe. Neben den Richtlinien der Programme, den Zugangsvorausset-
zungen und einem exemplarischen Rechenbeispiel, wurden verschiedene
Möglichkeiten für kleine Neu- und Umbauten anhand von Fotos und Grund-
rissen gezeigt. Albert Feldkircher
27
Aktuelles aus dem Bereich Forsten
FOR Wolfgang Scheffelmann verstorben
Seinen Ruhestand konnte unser ehe-
maliger Kollege Wolfgang Scheffel-
mann leider nur kurze Zeit genießen.
Am 31. März 2014 war er in seinen
wohlverdienten Ruhestand gegangen
und am 10. November 2015 ist er in
Bad Kötzting verstorben.
Wolfgang Scheffelmann wurde am
25. Oktober 1951 in Landau a.d.Isar
geboren. Nach dem Abitur 1971 am
Gymnasium in Erding und der Ableis-
tung des Grundwehrdienstes
hat er sich für ein Studium der Forstwissenschaften an der Ludwig-Maxi-
milians-Universität München entschieden. Als Diplomforstwirt hat er dann
von 1977 – 1979 seine Referendarausbildung für den höheren Forstdienst
beim Staat absolviert. Nach dem Ablegen der „Großen Forstprüfung“ kam er
schon nach kurzer Geschäftsaushilfe an der Oberforstdirektion Regensburg im
November 1979 an das damalige Forstamt Kötzting.
Hier war er von Anfang an bereits stellv. Forstamtsleiter. Im Oktober 1981
wurde er auf Lebenszeit verbeamtet und im August 1985 zum Fortoberrat
befördert.
Seine vielfältigen Aufgaben hat er stets mit sehr großem Engagement, fachlich
fundiert und mit großem Verantwortungsbewusstsein erledigt.
Seine Kolleginnen und Kollegen schätzten Wolfgang Scheffelmann aufgrund
seiner großen Hilfsbereitschaft, seinem Entgegenkommen und seiner Kontakt-
freudigkeit. Bei seinen Vorgesetzten galt er als absolut loyaler, ehrlicher und
verlässlicher Mitarbeiter, der auch in schwierigen Situationen gut zurecht kam.
Und für die privaten Waldbesitzer war er immer ein engagierter und kompe-
tenter Ansprechpartner und Berater in allen Fragen der Waldbewirtschaftung.
Schon ab Mitte der 90er Jahre unterrichtete er an der Landwirtschaftsschule
Cham im Fach Waldwirtschaft. Bei den Studierenden war er als kompetenter
und engagierter Lehrer geschätzt und anerkannt. Das Bildungsprogramm
Waldwirtschaft und der Unterricht an der Technikerschule für erneuerbare
Energien kamen später noch hinzu.
Auch die angehenden Jungjäger hat er im Vorbereitungslehrgang in Sachen
Waldwirtschaft und Naturschutz auf die Prüfung vorbereitet.
28
Regelmäßig hat er auch einen Fachbeitrag für den „Waldboten“ oder später für
den VlF-Rundbrief verfasst, und seine Beiträge waren immer sehr interessant
und fachlich fundiert.
Über etliche Jahre war er auch forstlicher Berater für den Naturparkverein. Für
dessen Mitglieder und andere Interessierte hat er auch mehrere Bahnreisen –
insbesondere ins Fränkische - organisiert. Diese hat er sehr akribisch vorbe-
reitet und hat sie als bestens vorbereiteter Reiseleiter auch selbst geführt. Sein
großes Interesse an Kultur und Geschichte und sein breites Fachwissen über
die Natur kamen ihm dabei sehr zugute.
Ein größerer Einschnitt in seine dienstliche Laufbahn erfolgte sicherlich 2005
mit der sogenannten Forstreform. Zum einen wurden die selbständigen Forst-
ämter aufgelöst und es erfolgte die Zusammenführung von Land- und Forst-
verwaltung in den Ämtern für Land- und Forstwirtschaft. Dienstsitz für Herrn
Scheffelmann war deshalb ab Juli 2005 in Waldmünchen. Wolfgang musste
ab dieser Zeit täglich von Bad Kötzting nach Waldmünchen pendeln.
Wolfgang Scheffelmann war zeitlebens sehr aufgeschlossen, kontaktfreudig
und unterhaltsam Allerdings hat er sich nach seiner Pensionierung immer
mehr zurückgezogen.
Wir bedanken uns an dieser Stelle nochmals für alles, was er in seinem dienst-
lichen Wirken für unsere Waldbauern, für den Staat und für uns alle getan hat.
Wir werden ihm stets ein ehrendes Gedenken bewahren Georg Mayer
Lagerung von Holz auf landwirtschaftlichen Flächen
Vor knapp einem Jahr fegte der Orkan Niklas über unser Land. Bei diesem
Sturm wurden zahlreiche Bäume entwurzelt, gebrochen oder angeschoben.
Mehr als 90 % der Schäden entfielen dabei auf die Fichte. Diese Baumart
weist aufgrund ihres flach streichenden Wurzelsystems nur eine geringe Stabi-
lität gegenüber Stürmen auf.
Die meisten Waldbesitzer arbeiteten das Schadholz umgehend auf. Die Hitze-
periode im Sommer in Verbindung mit einer lang andauernden Trockenphase
und reichlich Brutmaterial aus Schadhölzern führte jedoch zu einem starken
Anstieg der Populationen von Kupferstecher und Buchdrucker. Bei beiden
Borkenkäferarten konnten sich im vergangenen Sommer, bedingt durch die
günstige Witterung, bis zu drei Generationen vollständig entwickeln. In der
Folge haben wir nun eine stark erhöhte Borkenkäferpopulation.
29
Im Frühjahr kann es deshalb zu einem massenhaften und flächigen Befall
durch die beiden Borkenkäferarten kommen. Betroffen sind Fichtenbestände
jeden Alters. Neben der Fichte können jedoch auch Kiefer, Lärche und Doug-
lasie befallen werden.
Um eine Katastrophe zu verhindern, müssen die Waldbesitzer auch im Winter
ihre Bestände regelmäßig auf Befall durch Borkenkäfer kontrollieren. Wird
Befall festgestellt, müssen die Bäume umgehend gefällt, aufgearbeitet und aus
dem Wald verbracht werden. Auch wenn die Borkenkäfer derzeit nicht aktiv
sind, ist dies eine wichtige Maßnahme. Je früher die Aufarbeitung erfolgt,
umso besser.
Die Borkenkäfer überwintern überwiegend unter der Rinde. Fällt die Rinde ab,
verkriechen sich die fertig entwickelten Borkenkäfer in die Bodenstreu. Von
dort haben sie im Frühjahr nur einen kurzen Weg zum nächstgelegenen Brut-
baum.
Aufgrund der großen Schadholzmengen wird das aufgearbeitete Holz derzeit
oft nur sehr zögerlich abgefahren. Um größere Schäden an den Beständen zu
vermeiden, soll in den Fällen, in denen eine schnelle Abfuhr nicht erfolgen
kann, befallenes Holz in einem Abstand von mindestens 500 m zum nächsten
Nadelbaumbestand gelagert werden. In unserer waldreichen Region ist dies
sehr oft nicht möglich. Keinesfalls darf befallenes Holz jedoch im Wald ver-
bleiben.
Eine Lösungsmöglichkeit stellt hier die Lagerung von befallenem Holz auf
landwirtschaftlichen Flächen, möglichst weit entfernt vom Wald, dar. Ideal
erscheinen hier Felder. Fällt die Rinde von gelagertem Holz auf Feldern ab,
werden die Borkenkäfer sich dort in den Boden verkriechen. Durch Pflügen
wird wohl der größte Teil der Käfer weit in den Boden eingearbeitet. Es ist
davon auszugehen, dass dabei ein größerer Teil der Käfer abstirbt.
Kurzzeitige vorübergehende Nutzungen von landwirtschaftlichen Flächen z.B.
zur Lagerung von Holz, können förderunschädlich sein, wenn die landwirt-
schaftliche Tätigkeit nicht stark eingeschränkt wird. Außerhalb der Vegetati-
onsperiode ist dies grundsätzlich auch bis zu einigen Monaten möglich. Eine
solche vorübergehende nichtlandwirtschaftliche Tätigkeit muss vom Landwirt
mindestens 3 Tage vorher unter Verwendung des Formblattes „Anzeige einer
nicht landwirtschaftlichen Tätigkeit auf beantragten Feldstücken“ (LBS-A:
Anlage 28) beim AELF angezeigt werden. Zuständig ist das jeweilige AELF. Dr. Arthur Bauer
30
Gefahr aus dem Brennholz
Im Spätsommer und Herbst 2015 kam es zu größeren Schäden durch Borken-
käfer an Fichte. Ursache hierfür waren der Orkan Niklas sowie die anhaltende
Hitze und Trockenheit während der Sommermonate. In der Folge wurden
zahlreiche Fichtenbestände durch Kupferstecher und/oder Buchdrucker befal-
len. Die meisten Befallsherde und Käfernester sind inzwischen bereits aufge-
arbeitet.
Aufgrund geringer Flächengrößen sind bei vielen Privatwaldbesitzern nur
kleine Holzmengen angefallen. Ein beachtlicher Teil des befallenen Holzes
wird deshalb als Brennholz für den Eigenverbrauch aufgearbeitet. Wird dieses
Holz nicht sofort gespalten und zum Trocknen aufgeschichtet, kann sich der
Borkenkäfer weiter entwickeln. Im Frühjahr kann der Käfer dann Bäume im
Hausgarten oder im nahegelegenen Wald befallen. Dass diese Gefahr real
gegeben ist, ist an vielen Koniferen in Hausgärten zu beobachten. Ab August
waren v.a. in den Dörfern an zahlreichen Fichten, Douglasien und Thujen rot
verfärbte Gipfel zu erkennen. Diese Schäden werden oft vom Kupferstecher
verursacht, der neben unserer heimischen Fichte auch viele andere Nadelbäu-
me befallen kann.
Neben dem Brennholz dürfen aber auch Gipfelmaterial, das zum Hacken vor-
gesehen ist, sowie Äste nicht vernachlässigt werden. Bereits ab einer Aststärke
von rd. 2 cm Durchmesser können sich mehr als 100 Kupferstecher je 50 cm
Astlänge entwickeln. Bei stärkeren Ästen mit einem Durchmesser größer 6 cm
sind es mehr als 500 Käfer je 50 cm Astlänge. Neben dem Stammholz muss
daher auch schwächeres bruttaugliches Holz konsequent aus dem Wald ent-
fernt (oder verbrannt) werden.
Die Pflicht zur Bekämpfung von Borkenkäfern ist durch die „Landesverord-
nung zur Bekämpfung der schädlichen Insekten in den Wäldern“ (Stand: 16
Juni 2005) sowie die Gemeinsame Bekanntmachung der Regierung von Nie-
derbayern und der Regierung der Oberpfalz „Überwachung und Bekämpfung
der Nadelholzborkenkäfer, Buchdrucker und Kupferstecher“ vom 25.02.2014
geregelt. Durch diese Bekanntmachung wurden die Nadelwälder (Rein- und
Mischbestände) sowie Grundstücke, auf denen innerhalb einer Entfernung von
500 m von diesen Wäldern unentrindetes Nadelholz lagert, zu Gefährdungs-
und Befallsgebieten des Buchdruckers und Kupferstechers erklärt.
Eigentümer und Nutzungeberechtigte müssen Wälder und Grundstücke sowie
dort lagernde Walderzeugnisse in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März
mindestens einmal kontrollieren. In der Zeit vom 1. April bis 30. Septem-
ber ist mindestens alle 4 Wochen eine Kontrolle durchzuführen.
31
Die jeweiligen Eigentümer und Nutzungsberechtigten müssen Borkenkä-
ferbefall sofort dem zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft
und Forsten anzeigen.
Kommen Waldbesitzer ihrer Pflicht zur Aufarbeitung nicht nach, können von
der Kreisverwaltungsbehörde (KVB) auf Antrag der zuständigen Forstbehörde
Zwangsmittel (Zwangsgeld, Ersatzvornahme) angedroht und entsprechend
umgesetzt werden.
Bei Grundstücken außerhalb des Waldes gilt die Verpflichtung zur Kontrolle
und Aufarbeitung genauso wie für Waldflächen. Die Antragstellung an die
KVB erfolgt jedoch durch die zuständige Gemeinde.
Es liegt im Interesse aller Waldbesitzer, eine weitere Ausbreitung der Borken-
käfer zu verhindern. Deshalb sind alle Waldbesitzer und Besitzer von Grund-
stücken, auf denen Nadelbäume wachsen oder Nadelholz lagert, aufgefordert,
sorgfältig zu kontrollieren und aufzuarbeiten. Bei Fragen zum Borkenkäfer
helfen die Mitarbeiter der Forstverwaltung gerne weiter. Dr. Arthur Bauer
Impressum:
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32
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Geburtsdatum: ……………………..
(aktuelle) Adresse: .............................................................................
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