2010-02-18 Mutter-Rili1 2

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Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung („Mutterschafts-Richtlinien“) in der Fassung vom 10. Dezember 1985 (veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 60 a vom 27. März 1986) zuletzt geändert am 18. Februar 2010, veröffentlicht im Bundesanzeiger 2010, Nr. 75: S. 1784 in Kraft getreten am 21. Mai 2010

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Richtlinien

des Bundesausschusses der Aumlrzte und Krankenkassen

uumlber die aumlrztliche Betreuung waumlhrend der Schwangerschaft

und nach der Entbindung (bdquoMutterschafts-Richtlinienldquo)

in der Fassung vom 10 Dezember 1985 (veroumlffentlicht im Bundesanzeiger Nr 60 a vom 27 Maumlrz 1986)

zuletzt geaumlndert am 18 Februar 2010 veroumlffentlicht im Bundesanzeiger 2010 Nr 75 S 1784

in Kraft getreten am 21 Mai 2010

Mutterschafts-Richtlinien

Die vom Bundesausschuszlig der Aumlrzte und Krankenkassen gemaumlszlig sect 92 Abs 1 Satz 2 Nr 4 des Fuumlnften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) i V m sect 196 der Reichsversishycherungsordnung (RVO) bzw sect 23 des Gesetzes uumlber die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1972) beschlossenen Richtlinien dienen der Sicherung einer nach den Regeln der aumlrztlichen Kunst und unter Beruumlcksichtigung des allgemein anershykannten Standes der medizinischen Erkenntnisse ausreichenden zweckmaumlszligigen und wirtschaftlichen aumlrztlichen Betreuung der Versicherten waumlhrend der Schwangershyschaft und nach der Entbindung (sectsect 2 Abs 1 12 Abs 1 28 Abs 1 70 Abs 1 und 73 Abs 2 SGB V)

Allgemeines

1 Durch die aumlrztliche Betreuung waumlhrend der Schwangerschaft und nach der Entbindung sollen moumlgliche Gefahren fuumlr Leben und Gesundheit von Mutter oder Kind abgewendet sowie Gesundheitsstoumlrungen rechtshyzeitig erkannt und der Behandlung zugefuumlhrt werden

Vorrangiges Ziel der aumlrztlichen Schwangerenvorsorge ist die fruumlhzeitige Erkennung von Risikoschwangerschaften und Risikogeburten

2 Zur notwendigen Aufklaumlrung uumlber den Wert dieser den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft entsprechenden aumlrztlichen Betreuung waumlhrend der Schwangerschaft und nach der Entbindung sollen Aumlrzte Krankenkassen und Hebammen zusammenwirken

3 Die an der kassenaumlrztlichen Versorgung teilnehmenden Aumlrzte treffen ihshyre Maszlignahmen der aumlrztlichen Betreuung waumlhrend der Schwangerschaft und nach der Entbindung nach pflichtgemaumlszligem Ermessen innerhalb des durch Gesetz bestimmten Rahmens Die Aumlrzte sollten diese Richtshylinien beachten um den Versicherten und ihren Angehoumlrigen eine nach den Regeln der aumlrztlichen Kunst zweckmaumlszligige und ausreichende aumlrztlishyche Betreuung waumlhrend der Schwangerschaft und nach der Entbindung unter Vermeidung entbehrlicher Kosten zukommen zu lassen

4 Die Maszlignahmen nach diesen Richtlinien duumlrfen nur diejenigen Aumlrzte ausfuumlhren welche die vorgesehenen Leistungen aufgrund ihrer Kenntshynisse und Erfahrungen erbringen koumlnnen nach der aumlrztlichen Berufsshyordnung dazu berechtigt sind und uumlber die erforderlichen Einrichtungen verfuumlgen Sofern ein Arzt Maszlignahmen nach Abschnitt A 6 sowie Einshyzelmaszlignahmen nach Abschnitt B C und D nicht selbst ausfuumlhren kann sollen diese von solchen Aumlrzten ausgefuumlhrt werden die uumlber die entsprechenden Kenntnisse und Einrichtungen verfuumlgen

5 Die an der kassenaumlrztlichen Versorgung teilnehmenden Aumlrzte haben darauf hinzuwirken daszlig fuumlr sie taumltig werdende Vertreter diese Richtlishynien kennen und beachten

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Mutterschafts-Richtlinien

6 Es sollen nur Maszlignahmen angewendet werden deren diagnostischer und vorbeugender Wert ausreichend gesichert ist eine Erprobung auf Kosten der Versichertengemeinschaft ist unzulaumlssig

7 Aumlrztliche Betreuung im Sinne der sectsect 196 RVO und 23 KVLG sind solshyche Maszlignahmen welche der Uumlberwachung des Gesundheitszustandes der Schwangeren bzw Woumlchnerinnen dienen soweit sie nicht aumlrztliche Behandlung im Sinne des sect 28 Abs 1 SGB V darstellen Im Einzelnen gehoumlren zu der Betreuung

a) Untersuchungen und Beratungen waumlhrend der Schwangershyschaft) (siehe Abschnitt A)

b) Fruumlhzeitige Erkennung und besondere Uumlberwachung von Risikoshyschwangerschaften - amnioskopische und kardiotokographische Untersuchungen Ultraschalldiagnostik Fruchtwasseruntersushychungen usw - (siehe Abschnitt B)

c) Serologische Untersuchungen auf Infektionen z B Lues Roumlteln Hepatitis B bei begruumlndetem Verdacht auf Toxoplasmose und

andere Infektionen zum Ausschluszlig einer HIV-Infektion auf freiwilliger Basis

nach vorheriger aumlrztlicher Beratung der Schwangeren sowie

blutgruppenserologische Untersuchungen waumlhrend der Schwangerschaft (siehe Abschnitt C)

d) Blutgruppenserologische Untersuchungen nach Geburt oder Fehlgeburt und Anti-D-Immunglobulin-Prophylaxe (siehe Abshyschnitt D)

e) Untersuchungen und Beratungen der Woumlchnerin (siehe Abshyschnitt F)

f) Medikamentoumlse Maszlignahmen und Verordnungen von Verband- und Heilmitteln (siehe Abschnitt G)

g) Aufzeichnungen und Bescheinigungen (siehe Abschnitt H)

) Die Untersuchung zum Zwecke der Feststellung der Schwangerschaft ist Bestandteil der kurativen Versorgung

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Mutterschafts-Richtlinien

A Untersuchungen und Beratungen sowie sonstige Maszlignahmen waumlhrend der Schwangerschaft

1 Die Schwangere soll in ausreichendem Maszlige aumlrztlich untersucht und beraten werden Die Beratung soll sich auch auf die Risiken einer HIV-Infektion bzw AIDS-Erkrankung erstrecken Jeder Schwangeren soll ein HIV-Antikoumlrpertest empfohlen werden da die Wahrscheinlichkeit eishyner HIV-Uumlbertragung auf das Kind durch wirksame therapeutische Maszlignahmen erheblich gesenkt werden kann Die Testdurchfuumlhrung ershyfordert eine Information zum Test und die Einwilligung der Schwangeshyren Als Hilfestellung fuumlr die Information der Frau zu dieser Untersushychung ist das Merkblatt mit dem Titel bdquoIch bin schwanger Warum wird allen Schwangeren ein HIV-Test angebotenldquo (Muster siehe Anlage 3) zur Verfuumlgung zu stellen

Daruumlber hinaus soll der Arzt im letzten Drittel der Schwangerschaft beshydarfsgerecht uumlber die Bedeutung der Mundgesundheit fuumlr Mutter und Kind aufklaumlren

In die aumlrztliche Beratung sind auch ernaumlhrungsmedizinische Empfehshylungen als Maszlignahme der Gesundheitsfoumlrderung einzubeziehen Dabei ist insbesondere auf eine ausreichende Jodzufuhr (in der Regel ist eine zusaumltzliche Zufuhr von 100 bis 200 microg Jodid pro Tag notwendig) und den Zusammenhang zwischen Ernaumlhrung und Kariesrisiko hinzuweishysen

Die Schwangere soll uumlber ihren Rechtsanspruch auf Beratung zu allshygemeinen Fragen der Schwangerschaft nach sect 2 des Schwangershyschaftskonfliktgesetzes (SchKG) unterrichtet werden

2 Die erste Untersuchung nach Feststellung der Schwangerschaft sollte moumlglichst fruumlhzeitig erfolgen Sie umfaszligt

a) Die Familienanamnese die Eigenanamnese die Schwangerschaftsanamnese

die Arbeits- und Sozialanamnese

b) Die Allgemeinuntersuchung die gynaumlkologische Untersuchung einschlieszliglich einer Untersushychung auf genitale Chlamydia trachomatis-Infektion Die Untershysuchung wird an einer Urinprobe mittels eines Nukleinsaumlure-amplifizierenden Tests (NAT) durchgefuumlhrt Zur Wahrung des Wirtschaftlichkeitsgebotes kann der Test in einem Poolingverfahren durchgefuumlhrt werden bei dem Proben von bis zu fuumlnf Patientinnen gemeinsam getestet werden Dabei duumlrfen nur Testkits verwendet werden die fuumlr die Anwendung im Poolingverfahren geeignet sind Die Zuverlaumlssigkeit der Tests im

Dieser Hinweis fuumlhrt nicht automatisch zur Verordnungsfaumlhigkeit von Jodid

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Mutterschafts-Richtlinien

Poolingverfahren ist in den Laboren durch geeignete Qualitaumltssishycherungsmaszlignahmen sicherzustellen

Als Uumlbergangsregelung kann die Untersuchung bis zum 31 Deshyzember 2008 auch mittels eines geeigneten Antigennachweises (Enzymimmunoassay EIA) am Zervikalabstrich durchgefuumlhrt werden Schnelltests (sogenannt bdquobed-side-Testsldquo Tests auf vorgefertigshytem Reagenztraumlger) sind fuumlr diese Untersuchung nicht geeignet Umfasst sind zudem weitere diagnostische Maszlignahmen Zu dieshysen gehoumlren Blutdruckmessung Feststellung des Koumlrpergewichts Untersuchung des Mittelstrahlurins auf Eiweiszlig Zucker und Seshydiment gegebenenfalls bakteriologische Untersuchungen (z B bei auffaumllliger Anamnese Blutdruckerhoumlhung Sedimentbefund) Haumlmoglobinbestimmung und - je nach dem Ergebnis dieser Beshystimmung (bei weniger als 112 g pro 100 ml = 70 Hb) - Zaumlhshylung der Erythrozyten

3 Ergeben sich im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge Anhaltspunkte fuumlr ein genetisch bedingtes Risiko so ist der Arzt gehalten die Schwangeshyre uumlber die Moumlglichkeiten einer humangenetischen Beratung undoder humangenetischen Untersuchung aufzuklaumlren

4 Die nachfolgenden Untersuchungen sollen - unabhaumlngig von der Beshyhandlung von Beschwerden und Krankheitserscheinungen - im Allgeshymeinen im Abstand von vier Wochen stattfinden und umfassen

Gewichtskontrolle Blutdruckmessung

Untersuchung des Mittelstrahlurins auf Eiweiszlig Zucker und Sediment gegebenenfalls bakteriologische Untersuchungen (z B bei auffaumllliger Anamnese Blutdruckerhoumlhung Sedimentbefund)

Haumlmoglobinbestimmung - im Regelfall ab 6 Monat falls bei Erstuntershysuchung normal - je nach dem Ergebnis dieser Bestimmung (bei wenishyger als 112 g je 100 ml = 70 Hb) Zaumlhlung der Erythrozyten

Kontrolle des Standes der Gebaumlrmutter Kontrolle der kindlichen Herzaktionen Feststellung der Lage des Kindes

In den letzten zwei Schwangerschaftsmonaten sind im Allgemeinen je zwei Untersuchungen angezeigt

5 Im Verlauf der Schwangerschaft soll ein Ultraschall-Screening mittels BshyMode-Verfahren durchgefuumlhrt werden Die Untersuchungen erfolgen von Beginn der 9 bis zum Ende der 12 SSW (1 Screening) von Beginn der 19 bis zum Ende der 22 SSW (2 Screening)

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von Beginn der 29 bis zum Ende der 32 SSW (3 Screening)

Dieses Ultraschall-Screening dient der Uumlberwachung einer normal verlaufenshyden Schwangerschaft insbesondere mit dem Ziel

der genauen Bestimmung des Gestationsalters der Kontrolle der somatischen Entwicklung des Feten der Suche nach auffaumllligen fetalen Merkmalen dem fruumlhzeitigen Erkennen von Mehrlingsschwangerschaften

Der Inhalt des Screening ist fuumlr die jeweiligen Untersuchungszeitraumlume in Anshylage 1 a festgelegt

Ergeben sich aus dem Screening auffaumlllige Befunde die der Kontrolle durch Ultraschall-Untersuchungen mit B-Mode oder gegebenenfalls anderen sonographischen Verfahren beduumlrfen sind diese Kontroll-Untersuchungen auch auszligerhalb der vorgegebenen Untersuchungszeitraumlume Bestandteil des Screening Dies gilt insbesondere fuumlr Untersuchungen bei den in Anlage 1 b aufgefuumlhrten Indikationen

6 Ergibt sich aus den Screening-Untersuchungen - gegebenenfalls einshyschlieszliglich der Kontrolluntersuchungen - die Notwendigkeit zu einer weiterfuumlhrenden sonographischen Diagnostik auch mit anderen soshynographischen Verfahren sind diese Untersuchungen ebenfalls Beshystandteil der Mutterschaftsvorsorge aber nicht mehr des Screening Dies gilt auch fuumlr alle weiterfuumlhrenden sonographischen Untersuchshyungen die notwendig werden den Schwangerschaftsverlauf und die Entwicklung des Feten zu kontrollieren um gegebenenfalls therapeushytische Maszlignahmen ergreifen oder geburtshilfliche Konsequenzen zieshyhen zu koumlnnen Die Indikationen hierfuumlr sind in den Anlagen 1 c und 1 d angefuumlhrt

Die Anwendung dopplersonographischer Untersuchungen zur weitershyfuumlhrenden Diagnostik ist ebenfalls Bestandteil der Mutterschaftsvorsorshyge Diese Untersuchungen koumlnnen nur nach Maszliggabe der in Anlashyge 1 d aufgefuumlhrten Indikationen durchgefuumlhrt werden

Ergibt sich aus sonographischen Untersuchungen die Notwendigkeit zu weiterfuumlhrender sonographischer Diagnostik durch einen anderen Arzt sind die relevanten Bilddokumentationen welche die Indikation zu dieshyser weiterfuumlhrenden Diagnostik begruumlnden diesem Arzt vor der Untershysuchung zur Verfuumlgung zu stellen

7 Untersuchungen nach Nr 4 koumlnnen auch von einer Hebamme im Umshyfang ihrer beruflichen Befugnisse (Gewichtskontrolle Blutdruckmesshysung Urinuntersuchung auf Eiweiszlig und Zucker Kontrolle des Standes der Gebaumlrmutter Feststellung der Lage Stellung und Haltung des Kinshydes Kontrolle der kindlichen Herztoumlne sowie allgemeine Beratung der Schwangeren) durchgefuumlhrt und im Mutterpaszlig dokumentiert werden wenn der Arzt dies im Einzelfall angeordnet hat oder wenn der Arzt eishy

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nen normalen Schwangerschaftsverlauf festgestellt hat und daher seishynerseits keine Bedenken gegenuumlber weiteren Vorsorgeuntersuchungen durch die Hebamme bestehen Die Delegierung der Untersuchungen an die Hebamme entbindet den Arzt nicht von der Verpflichtung zur Durchshyfuumlhrung der von ihm vorzunehmenden Untersuchungen (Untersuchung des Urinsediments gegebenenfalls bakteriologische Untersuchung Haumlmoglobinbestimmung Ultraschalluntersuchung sowie die Untersushychungen bei Risikoschwangerschaft)

8 Der betreuende Arzt soll die Schwangere in der von ihr gewaumlhlten Entshybindungsklinik rechtzeitig vor der zu erwartenden Geburt vorstellen Dabei soll die Planung der Geburtsleitung durch den betreuenden Arzt der Entbindungsklinik erfolgen Dies schlieszligt eine geburtshilfliche Unshytersuchung eine Besprechung mit der Schwangeren sowie gegebenenshyfalls eine sonographische Untersuchung ein

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B Erkennung und besondere Uumlberwachung der Risikoschwangershyschaften und Risikogeburten

1 Risikoschwangerschaften sind Schwangerschaften bei denen aufgrund der Vorgeschichte oder erhobener Befunde mit einem erhoumlhten Risiko fuumlr Leben und Gesundheit von Mutter oder Kind zu rechnen ist Dazu zaumlhlen insbesondere

I Nach Anamnese a) Schwere Allgemeinerkrankungen der Mutter (z B an Niere und

Leber oder erhebliche Adipositas) b) Zustand nach Sterilitaumltsbehandlung wiederholten Aborten oder

Fruumlhgeburten c) Totgeborenes oder geschaumldigtes Kind d) Vorausgegangene Entbindungen von Kindern uumlber 4000 g Geshy

wicht hypotrophen Kindern (small for date babies) Mehrlingen e) Zustand nach Uterusoperationen (z B Sectio Myom Fehlbilshy

dung) f) Komplikationen bei vorangegangenen Entbindungen (z B Plashy

centa praevia vorzeitige Loumlsung der Placenta Riszligverletzungen Atonie oder sonstige Nachgeburtsblutungen Gerinnungsstoumlrunshygen Kraumlmpfe Thromboembolie)

g) Erstgebaumlrende unter 18 Jahren oder uumlber 35 Jahre h) Mehrgebaumlrende uumlber 40 Jahre Vielgebaumlrende mit mehr als vier

Kindern (Gefahren Genetische Defekte sog Placentainsuffizienz geburtsmechanische Komplikationen)

II Nach Befund (jetzige Schwangerschaft) a) EPH-Gestose (d h Blutdruck 14090 oder mehr Eiweiszligausshy

scheidung 1 000 bzw 1 g24 Std oder mehr Oumldeme oder Geshywichtszunahme von mehr als 500 g je Woche im letzten Trimenon) Pyelonephritis (Keimzahlen uumlber 100000 im Mittelshystrahlurin)

b) Anaumlmie unter 10 g100 ml (g ) c) Diabetes mellitus d) Uterine Blutung e) Blutgruppen-Inkompatibilitaumlt (Fruumlherkennung und Prophylaxe des

Morbus haemolyticus fetalis bzw neonatorum) f) Diskrepanz zwischen Uterus- bzw Kindsgroumlszlige und Schwangershy

schaftsdauer (z B fraglicher Geburtstermin retardiertes Wachsshytum Riesenkind Gemini Molenbildung Hydramnion Myom)

g) Drohende Fruumlhgeburt (vorzeitige Wehen Zervixinsuffizienz) h) Mehrlinge pathologische Kindslagen i) Uumlberschreitung des Geburtstermins bzw Unklarheit uumlber den

Termin

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2 Aus Risikoschwangerschaften koumlnnen sich Risikogeburten entwickeln Bei folgenden Befunden ist mit einem erhoumlhten Risiko unter der Geburt zu rechnen

a) Fruumlhgeburt b) Placenta praevia vorzeitige Placentaloumlsung c) Jede Art von Miszligverhaumlltnis KindGeburtswege

3 Bei Risikoschwangerschaften koumlnnen haumlufigere als vierwoumlchentliche Untersuchungen (bis zur 32 Woche) bzw haumlufigere als zweiwoumlchentlishyche Untersuchungen (in den letzten 8 Schwangerschaftswochen) angeshyzeigt sein

4 Bei Risikoschwangerschaften koumlnnen neben den uumlblichen Untersushychungen noch folgende in Frage kommen

a) Ultraschall-Untersuchungen (Sonographie) (Die Voraussetzungen fuumlr die Durchfuumlhrung von zusaumltzlichen Ultshyraschall-Untersuchungen bei Risikoschwangerschaften die uumlber das sonographische Screening hinausgehen werden im Abshyschnitt A Nr 6 abgehandelt und sind in den Anlagen 1 c und 1 d zu diesen Richtlinien spezifiziert)

b) Tokographische Untersuchungen vor der 28 Schwangershyschaftswoche bei Verdacht auf vorzeitige Wehentaumltigkeit oder bei medikamentoumlser Wehenhemmung

c) Kardiotokographische Untersuchungen (CTG) (Kardiotokographische Untersuchungen koumlnnen in der Schwanshygerenvorsorge nicht routinemaumlszligig durchgefuumlhrt werden Sie sind nur nach Maszliggabe des Indikationskataloges nach Anlage 2 der Richtlinien angezeigt)

d) Amnioskopien e) Fruchtwasseruntersuchungen nach Gewinnung des Fruchtwasshy

sers durch Amniozentese f) Transzervikale Gewinnung von Chorionzottengewebe oder

transabdominale Gewinnung von Plazentagewebe

5 Von der Erkennung eines Risikomerkmals ab soll ein Arzt die Betreushyung einer Schwangeren nur dann weiterfuumlhren wenn er die Untersushychungen nach Nr 4 a) bis f) erbringen oder veranlassen und die sich daraus ergebenen Maszlignahmen durchfuumlhren kann Anderenfalls soll er die Schwangere einem Arzt uumlberweisen der uumlber solche Moumlglichkeiten verfuumlgt

6 Der betreuende Arzt soll die Schwangere bei der Wahl der Entbinshydungsklinik unter dem Gesichtspunkt beraten daszlig die Klinik uumlber die noumltigen personellen und apparativen Moumlglichkeiten zur Beshytreuung von Risikogeburten undoder Risikokindern verfuumlgt

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C Serologische Untersuchungen und Maszlignahmen waumlhrend der Schwangerschaft

1 Bei jeder Schwangeren sollte zu einem moumlglichst fruumlhen Zeitpunkt aus einer Blutprobe

a) der TPHA (Treponema-pallidum-Haumlmagglutinationstest) oder ELISA (Enzyme-linked-immunosorbent-assay) oder TPPA (Treponema pallidum-Partikelagglutinationstest) als Lues-Suchreaktion (LSR)

b) der Roumlteln-Haumlmagglutinationshemmungstest (Roumlteln-HAH) c) gegebenenfalls ein HIV-Test d) die Bestimmung der Blutgruppe und des Rh-Faktors D e) ein Antikoumlrper-Suchtest (AK)

durchgefuumlhrt werden

Zu a) Ist die Lues-Suchreaktion positiv so sollen aus derselben Blutshyprobe die uumlblichen serologischen Untersuchungen auf Lues durchgefuumlhrt werden

Bei der Lues-Suchreaktion ist lediglich die Durchfuumlhrung und nicht das Ergebshynis der Untersuchung im Mutterpaszlig zu dokumentieren

Zu b) Immunitaumlt und damit Schutz vor Roumlteln-Embryopathie fuumlr die beshystehende Schwangerschaft ist anzunehmen wenn spezifische Antikoumlrper rechtzeitig vor Eintritt dieser Schwangerschaft nachshygewiesen worden sind und der Befund ordnungsgemaumlszlig dokushymentiert worden ist Der Arzt ist gehalten sich solche Befunde vorlegen zu lassen und sie in den Mutterpaszlig zu uumlbertragen Auch nach erfolgter Roumltelnschutzimpfung ist der Nachweis spezishyfischer Antikoumlrper zu erbringen und entsprechend zu dokumenshytieren Liegen Befunde aus der Vorschwangerschaftszeit vor die auf Immunitaumlt schlieszligen lassen (siehe Abs 2) so besteht Schutz vor einer Roumlteln-Embryopathie

Liegen entsprechende Befunde nicht vor so ist der Immunstatus der Schwangeren unverzuumlglich mittels des HAH-Tests zu bestimmen Ein positiver Antikoumlrpernachweis gilt ohne zusaumltzlishyche Untersuchungen als erbracht wenn der HAH-Titer mindesshytens 132 betraumlgt Bei niedrigeren HAH-Titern ist die Spezifitaumlt des Antikoumlrpernachweises durch eine andere geeignete Methode zu sichern fuumlr welche die benoumltigten Reagenzien staatlich zugeshylassen) sind Bestaumltigt diese Untersuchung die Spezifitaumlt des Ershygebnisses kann auch dann Immunitaumlt angenommen werden Im serologischen Befund ist woumlrtlich auszudruumlcken ob Immunitaumlt angenommen werden kann oder nicht

)Zulassung der Reagenzien durch das Bundesamt fuumlr Sera und Impfstoffe (Paul-Ehrlich-Institut) Frankfurt

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Mutterschafts-Richtlinien

Wird Immunitaumlt erstmals waumlhrend der laufenden Schwangershyschaft festgestellt kann Schutz vor Roumlteln-Embryopathie nur dann angenommen werden wenn sich aus der gezielt erhobeshynen Anamnese keine fuumlr die Schwangerschaft relevanten Anshyhaltspunkte fuumlr Roumlteln-Kontakt oder eine frische Roumlteln-Infektion ergeben Der Arzt der die Schwangere betreut ist deshalb geshyhalten die Anamnese sorgfaumlltig zu erheben und zu dokumentieshyren sowie Auffaumllligkeiten dem Serologen mitzuteilen Bei auffaumlllishyger Anamnese sind weitere serologische Untersuchungen erforshyderlich (Nachweis roumltelnspezifischer IgM-Antikoumlrper undoder Kontrolle des Titerverlaufs) Die weiterfuumlhrenden serologischen Untersuchungen sind nicht notwendig wenn innerhalb von 11 Tagen nach erwiesenem oder vermutetem Roumlteln-Kontakt spezishyfische Antikoumlrper nachgewiesen werden

Schwangere bei denen ein Befund vorliegt der nicht auf Immushynitaumlt schlieszligen laumlszligt sollen aufgefordert werden sich unverzuumlgshylich zur aumlrztlichen Beratung zu begeben falls sie innerhalb der ersten vier Schwangerschaftsmonate Roumlteln-Kontakt haben oder an roumltelnverdaumlchtigen Symptomen erkranken Auch ohne derarshytige Verdachtsmomente soll bei diesen Schwangeren in der 16 shy17 Schwangerschaftswoche eine erneute Antikoumlrper-Untershysuchung gemaumlszlig Abs 2 durchgefuumlhrt werden

Eine aktive Roumltelnschutzimpfung soll waumlhrend der Schwangershyschaft nicht vorgenommen werden

Zu c) Aus dem Blut der Schwangeren ist ein immunochemischer Antishykoumlrpertest vorzunehmen fuumlr welchen die benoumltigten Reagenzien staatlich zugelassen) sind Ist diese Untersuchung positiv so muszlig das Ergebnis mittels Immuno-Blot aus derselben Blutprobe gesichert werden Alle notwendigen weiterfuumlhrenden Untersushychungen sind Bestandteil der kurativen Versorgung

Die Durchfuumlhrung der Beratung zum HIV-Antikoumlrpertest ist im Mutterpass zu dokumentieren Die Durchfuumlhrung und das Ergebshynis der Untersuchung werden im Mutterpass nicht dokumentiert

Zu d) Die Untersuchung des Rh-Merkmals D erfolgt mit mindestens zwei verschiedenen Testreagenzien Fuumlr die Untersuchung wird die Anwendung zweier monoklonaler Antikoumlrper (IgM-Typ) die die Kategorie DVI nicht erfassen empfohlen Bei negativem Ershygebnis beider Testansaumltze gilt die Schwangere als Rh negativ (D negativ) Bei uumlbereinstimmend positivem Ergebnis der beiden Testansaumltze ist die Schwangere Rh positiv Bei Diskrepanzen oder schwach positiven Ergebnissen der Testansaumltze ist eine Klaumlrung z B im indirekten Antiglobulintest mit geeigneten Testshy

)Zulassung der Reagenzien durch das Bundesamt fuumlr Sera und Impfstoffe (Paul-Ehrlich-Institut) Frankfurt

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Mutterschafts-Richtlinien

reagenzien notwendig Faumlllt dieser Test positiv aus so ist die Schwangere Rh positiv (Dweak positiv)

Die Bestimmung der Blutgruppe und des Rh-Faktors entfaumlllt wenn entsprechende Untersuchungsergebnisse bereits vorliegen und von einem Arzt bescheinigt wurden

Zu e) Der Antikoumlrpersuchtest wird mittels des indirekten Antiglobulintests gegen zwei Test-Blutmuster mit den Antigeshynen D C c E e Kell Fy und S durchgefuumlhrt Bei Nachweis von Antikoumlrpern sollen moumlglichst aus derselben Blutprobe deren Spezifitaumlt und Titerhoumlhe bestimmt werden

Gegebenenfalls muumlssen in solchen Faumlllen auch das Blut des Kindesvaters und die Bestimmung weiterer Blutgruppen-Antigene der Mutter in die Untersuchung einbezogen werden Eine schriftliche Erlaumluterung der Befunde an den uumlberweisenden Arzt kann sich dabei als notwendig erweisen

Auch nicht zum Morbus haemolyticus neonatorum fuumlhrende Antishykoumlrper (IgM undoder Kaumllte-Antikoumlrper) sind in den Mutterpaszlig einzutragen da sie gegebenenfalls bei einer Bluttransfusion fuumlr die Schwangere wichtig sein koumlnnen

2 Ein weiterer Antikoumlrper-Suchtest ist bei allen Schwangeren (Rhshypositiven und Rh-negativen) in der 24-27 Schwangerschaftswoche durchzufuumlhren Sind bei Rh-negativen Schwangeren keine Anti-D-Antikoumlrper nachweisbar so soll in der 28-30 Schwangerschaftswoche eine Standarddosis (um 300 g) Anti-D-Immunglobulin injiziert werden um moumlglichst bis zur Geburt eine Sensibilisierung der Schwangeren zu verhindern Das Datum der praumlpartalen Anti-D-Prophylaxe ist im Mutshyterpaszlig zu vermerken

3 Bei allen Schwangeren ist nach der 32 Schwangerschaftswoche moumlgshylichst nahe am Geburtstermin das Blut auf HBsAg) zu untersuchen Dabei ist eine immunchemische Untersuchungsmethode zu verwenden die mindestens 5 ngml HBsAg nachzuweisen in der Lage ist Ist das Ergebnis positiv soll das Neugeborene unmittelbar post partum gegen Hepatitis B aktivpassiv immunisiert werden

Die Untersuchung auf HBsAg entfaumlllt wenn Immunitaumlt (z B nach Schutzimpfung) nachgewiesen ist

D Blutgruppenserologische Untersuchungen nach Geburt oder Fehlshygeburt und Anti-D-Immunglobulin-Prophylaxe

)HBsAg = Hepatitis B surface antigen

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Mutterschafts-Richtlinien

1 Bei jedem Kind einer Rh-negativen Mutter ist unmittelbar nach der Geshyburt der Rh-Faktor D unter Beachtung der Ergebnisse des direkten Coombstests zu bestimmen Ist dieser Rh-Faktor positiv (D+) oder liegt D-weak vor so ist aus derselben Blutprobe auch die Blutgruppe des Kinshydes zu bestimmen Bei Rh-positivem Kind ist bei der Rh-negativen Mutshyter eine weitere Standarddosis Anti-D-Immunglobulin (um 300 g) inshynerhalb von 72 Stunden post partum zu applizieren selbst wenn nach der Geburt schwach reagierende Rh-Antikoumlrper bei der Mutter gefunshyden worden sind undoder der direkte Coombstest beim Kind schwach positiv ist Hierdurch soll ein schneller Abbau der insbesondere waumlhshyrend der Geburt in den muumltterlichen Kreislauf uumlbergetretenen Rh-positiven Erythrozyten bewirkt werden um die Bildung von Rh-Antikoumlrpern bei der Mutter zu verhindern

2 Rh-negativen Frauen mit Fehlgeburt bzw Schwangerschaftsabbruch sollte so bald wie moumlglich jedoch innerhalb 72 Stunden post abortum bzw nach Schwangerschaftsabbruch Anti-D-Immunglobulin injiziert werden Entsprechende blutgruppenserologische Untersuchungen sind erforderlichenfalls durchzufuumlhren

E Voraussetzungen fuumlr die Durchfuumlhrung serologischer Untersuchungen

Die serologischen Untersuchungen nach den Abschnitten C und D solshylen nur von solchen Aumlrzten durchgefuumlhrt werden die uumlber die entspreshychenden Kenntnisse und Einrichtungen verfuumlgen Dieselben Voraussetshyzungen gelten fuumlr Untersuchungen in Instituten

F Untersuchungen und Beratungen der Woumlchnerin

1 Eine Untersuchung soll innerhalb der ersten Woche nach der Entbinshydung vorgenommen werden Dabei soll das Haumlmoglobin bestimmt wershyden

2 Eine weitere Untersuchung soll etwa sechs Wochen spaumltestens jedoch acht Wochen nach der Entbindung durchgefuumlhrt werden Die Untersushychung umfaszligt Allgemeinuntersuchung (falls erforderlich einschlieszliglich Hb-Bestimshymung) Feststellung des gynaumlkologischen Befundes Blutdruckmessung Untersuchung des Mittelstrahlurins auf Eiweiszlig Zucker und Sediment gegebenenfalls bakteriologische Untersuchungen (z B bei auffaumllliger Anamnese Blutdruckerhoumlhung Sedimentbefund) sowie Beratung der Mutter

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Mutterschafts-Richtlinien

G Medikamentoumlse Maszlignahmen und Verordnung von Verband- und Heilmitteln

Medikamentoumlse Maszlignahmen sowie die Verordnung von Verband- und Heilmitteln sind im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge nur zulaumlssig zur Behandlung von Beschwerden die schwangerschaftsbedingt sind aber noch keinen Krankheitswert haben Bei Verordnungen wegen Schwanshygerschaftsbeschwerden und im Zusammenhang mit der Entbindung ist die Versicherte von der Entrichtung der Verordnungsblattgebuumlhr befreit

H Aufzeichnungen und Bescheinigungen

1 Nach Feststellung der Schwangerschaft stellt der Arzt der Schwangeshyren einen Mutterpaszlig (Anlage 3)) aus sofern sie nicht bereits einen Paszlig dieses Musters besitzt

2 Nach diesem Mutterpaszlig richten sich auch die vom Arzt vorzunehmenshyden Eintragungen der Ergebnisse der Untersuchungen im Rahmen der aumlrztlichen Betreuung waumlhrend der Schwangerschaft und nach der Entshybindung Daruumlber hinausgehende fuumlr die Schwangerschaft relevante Untersuchungsergebnisse sollen in den Mutterpass eingetragen wershyden soweit die Eintragung durch die Richtlinien nicht ausgeschlossen ist (Lues-Suchreaktion sowie HIV-Untersuchung)

3 Die Befunde der aumlrztlichen Betreuung und der blutgruppenserologishyschen Untersuchungen haumllt der Arzt fuumlr seine Patientenkartei fest und stellt sie bei eventuellem Arztwechsel dem anderen Arzt auf dessen Anshyforderung zur Verfuumlgung sofern die Schwangere zustimmt

4 Beim Anlegen eines weiteren Mutterpasses sind die Blutgruppenbefunshyde zu uumlbertragen Die Richtigkeit der Uumlbertragung ist aumlrztlich zu beshyscheinigen

5 Der zustaumlndige Unterausschuss des Gemeinsamen Bundesausschusshyses ist berechtigt Aumlnderungen am Mutterpaszlig vorzunehmen deren Notwendigkeit sich aus der praktischen Anwendung ergibt soweit dashydurch der Mutterpaszlig nicht in seinem Aufbau und in seinem wesentlishychen Inhalt veraumlndert wird

I Inkrafttreten

Die Richtlinien treten am 28 Maumlrz 1986 in Kraft

Koumlln den 10 Dezember 1985

Bundesausschuszlig der Aumlrzte und Krankenkassen Der Vorsitzende

) Auf einen Abdruck wurde verzichtet

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Mutterschafts-Richtlinien

Anlage 1 (a - d) (zu den Abschnitten A Nr 5 und B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)

Ultraschall-Untersuchungen in der Schwangerschaft (Sonographie)

Es gilt die Anlage 1 der Mutterschafts-Richtlinien in der Fassung vom 22 November 1994 zuzuumlglich der Aumlnderungen vom 8 Mai 1995 und 17 Deshyzember 1996

Anlage 1 a (zu Abschnitt A Nr 5 der Mutterschafts-Richtlinien)

Ultraschall-Screening in der Schwangerschaft

Die nachfolgend aufgefuumlhrten Befunde sind mittels B-Mode-Verfahren im jeshyweiligen Zeitraum zu erheben Dabei ist die jeweilige Bilddokumentation durchzufuumlhren

1 Untersuchung von Beginn der 9 bis zum Ende der 12 SSW Intrauteriner Sitz janein Embryo darstellbar janein Mehrlingsschwangerschaft janein

-monochorial janein Herzaktion janein

Biometrie I (ein Maszlig) Scheitelsteiszliglaumlnge (SSL)

oder Biparietaler Durchmesser (BPD) Zeitgerechte Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig Auffaumllligkeiten janeinkontrollbeduumlrftig Weiterfuumlhrende

Untersuchung veranlaszligt janein

Bilddokumentation der Biometrie und gegebenenfalls kontrollbeshyduumlrftiger Befunde

2 Untersuchung von Beginn der 19 bis zum Ende der 22 SSW Einlingsschwangerschaft janein Lebenszeichen janein

Biometrie II (4 Maszlige) Biparietaler Durchmesser (BPD) Fronto-okzipitaler Durchmesser (FOD)

oder Kopfumfang (KU) AbdomenThorax-quer-Durchmesser (ATD)

oder AbdomenThorax-a p-Durchmesser (APD)

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Mutterschafts-Richtlinien

oder AbdomenThorax-Umfang (AU) Femurlaumlnge (FL)

oder Humeruslaumlnge (HL) Zeitgerechte Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig

Hinweiszeichen fuumlr Entwicklungsstoumlrungen hinsichtlich Fruchtwassermenge janeinkontrollbeduumlrftig koumlrperlicher Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig Koumlrperumriszlig janeinkontrollbeduumlrftig fetaler Strukturen janeinkontrollbeduumlrftig Herzaktion janeinkontrollbeduumlrftig Bewegungen janeinkontrollbeduumlrftig Plazentalokalisation und

-struktur normalkontrollbeduumlrftig Weiterfuumlhrende

Untersuchung veranlaszligt janein

Bilddokumentation je eines Kopf- Rumpf- und Extremitaumltenmaszliges sowie gegebenenfalls kontrollbeduumlrftiger Befunde

3 Untersuchung von Beginn der 29 bis zum Ende der 32 SSW Einlingsschwangerschaft janein Lebenszeichen janein Kindslage

Biometrie III (4 Maszlige) Biparietaler Durchmesser (BPD) Fronto-okzipitaler Durchmesser (FOD)

oder Kopfumfang (KU) AbdomenThorax-quer-Durchmesser (ATD)

oder AbdomenThorax-a p-Durchmesser (APD) oder AbdomenThorax-Umfang (AU)

Femurlaumlnge (FL) oder Humeruslaumlnge (HL)

Zeitgerechte Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig

Kontrolle der Hinweiszeichen fuumlr Entwicklungsstoumlrungen gemaumlszlig dem 2 Screening Plazentalokalisation und -struktur normalkontrollbeduumlrftig Weiterfuumlhrende Untersuchung veranlaszligt janein

16

Mutterschafts-Richtlinien

Bilddokumentation je eines Kopf- Rumpf- und Extremitaumltenmaszliges sowie gegebenenfalls kontrollbeduumlrftiger Befunde

Anlage 1 b (zu den Abschnitten A Nr 5 und B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)

Uumlber die in Anlage 1 a genannten Screening-Untersuchungen hinaus koumlnnen bei Vorliegen einer der nachfolgend angefuumlhrten Indikationen weitere sonographische Untersuchungen zur Uumlberwachung der Schwangerschaft anshygezeigt sein die als Kontrolluntersuchungen Bestandteil des Screening sind

1 Sicherung des Schwangerschaftsalters bei unklarer Regelanamnese Diskrepanz zwischen Uterusgroumlszlige und berechnetem

Gestationsalter aufgrund des klinischen oder sonographischen Befundes

fehlenden Untersuchungsergebnissen aus dem Ultraschall-Screening bei Uumlbernahme der Mutterschaftsvorsorge durch einen anderen Arzt

2 Kontrolle des fetalen Wachstums bei Schwangeren mit einer Erkrankung die zu Entwicklungsshy

stoumlrungen des Feten fuumlhren kann Verdacht auf Entwicklungsstoumlrung des Feten aufgrund voshy

rausgegangener Untersuchungen

3 Uumlberwachung einer Mehrlingsschwangerschaft

4 Neu- oder Nachbeurteilung des Schwangerschaftsalters bei auffaumllshyligen Ergebnissen der in der Mutterschaftsvorsorge notwendigen serologischen Untersuchungen der Mutter

5 Diagnostik und Kontrolle des Plazentasitzes bei vermuteter oder nachgewiesener Plazenta praevia

6 Erstmaliges Auftreten einer uterinen Blutung

7 Verdacht auf intrauterinen Fruchttod

8 Verdacht auf Lageanomalie ab Beginn der 36 SSW

17

Mutterschafts-Richtlinien

Anlage 1 c (zu Abschnitt B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)

Uumlber die in Anlage 1 a und 1 b genannten Untersuchungen hinaus koumlnnen weitere Ultraschall-Untersuchungen mittels B-Mode oder auch mit anderen sonographischen Verfahren angezeigt sein wenn sie der Abklaumlrung undoder Uumlberwachung von pathologischen Befunden dienen und eine der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikationen vorliegt Diese Untersuchungen gehoumlren zwar zum Programm der Mutterschaftsvorsorge sind aber nicht mehr Bestandteil des Screening

I)

1 Rezidivierende oder persistierende uterine Blutung

2 Gestoumlrte intrauterine Fruumlhschwangerschaft

3 Fruumlhschwangerschaft bei liegendem IUP Uterus myomatosus Adnextumor

4 Nachkontrolle intrauteriner Eingriffe

5 Cervixmessung mittels Ultraschall bei Cervixinsuffizienz oder Vershydacht

6 Bestaumltigter vorzeitiger Blasensprung undoder vorzeitige Wehentaumltigkeit

7 Kontrolle und gegebenenfalls Verlaufsbeobachtung nach Bestaumltishygung einer bestehenden Anomalie oder Erkrankung des Fetus

8 Verdacht auf vorzeitige Plazentaloumlsung

9 Ultraschall-Kontrollen bei gestoumlrtem Geburtsverlauf z B vor waumlhshyrend und nach aumluszligerer Wendung aus Beckenend- oder Querlage in Schaumldellage

) Fuumlr die Durchfuumlhrung der unter Abschnitt I angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen ist die Erfuumlllung der Anforderungen gemaumlszlig Anwendungsbereich 91 der Anlage 1 der Ultraschall-Vereinbarung Voshyraussetzung fuumlr die unter Abschnitt II angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen sind die Anforderunshygen nach Anwendungsbereich 92 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung zu erfuumlllen

18

Mutterschafts-Richtlinien

II)

1 Durchfuumlhrung intrauteriner Eingriffe wie Amniocentese Chorionzottenbiopsie Fetalblutgewinnung Koumlrperhoumlhlen- oder Gefaumlszligpunktionen Fruchtwasserersatz-Auffuumlllungen Transfusioshynen An-legen von Shunts Fetoskopie

2 Gezielte Ausschluszligdiagnostik bei erhoumlhtem Risiko fuumlr Fehlbildunshygen oder Erkrankungen des Fetus aufgrund von a) ultraschalldiagnostischen Hinweisen b) laborchemischen Befunden c) genetisch bedingten oder familiaumlr gehaumluften Erkrankungen

oder Fehlbildungen in der Familienanamnese d) teratogenen Noxen

oder als Alternative zur invasiven praumlnatalen Diagnostik

Anlage 1 d (zu Abschnitt B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)

Dopplersonographische Untersuchungen

Die Anwendung der Dopplersonographie als Maszlignahme der Mutterschafts-vorsorge ist nur bei einer oder mehreren der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikashytionen und - mit Ausnahme der Fehlbildungsdiagnostik - nur in der zweiten Schwangerschaftshaumllfte zulaumlssig

1 Verdacht auf intrauterine Wachstumsretardierung

2 Schwangerschaftsinduzierte HypertoniePraumleklampsieEklampsie

3 Zustand nach Mangelgeburtintrauterinem Fruchttod

4 Zustand nach PraumleklampsieEklampsie

5 Auffaumllligkeiten der fetalen Herzfrequenzregistrierung

6 Begruumlndeter Verdacht auf Fehlbildungfetale Erkrankung

7 Mehrlingsschwangerschaft bei diskordantem Wachstum

8 Abklaumlrung bei Verdacht auf HerzfehlerHerzerkrankungen

) Fuumlr die Durchfuumlhrung der unter Abschnitt I angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen ist die Erfuumlllung der Anforderungen gemaumlszlig Anwendungsbereich 91 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung Voshyraussetzung fuumlr die unter Abschnitt II angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen sind die Anforderunshygen nach Anwendungsbereich 92 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung zu erfuumlllen

19

Mutterschafts-Richtlinien

Anlage 2 (zu Abschnitt B Nr 4 c der Mutterschafts-Richtlinien)

Indikationen zur Kardiotokographie (CTG) waumlhrend der Schwangerschaft

Die Kardiotokographie ist im Rahmen der Schwangerenvorsorge nur anshygezeigt wenn eine der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikationen vorliegt

A Indikationen zur erstmaligen CTG in der 26 und 27 Schwangerschaftswoche

drohende Fruumlhgeburt

ab der 28 Schwangerschaftswoche a) Auskultatorisch festgestellte Herztonalterationen b) Verdacht auf vorzeitige Wehentaumltigkeit

B Indikationen zur CTG-Wiederholung CTG-Alterationen a) Anhaltende Tachykardie ( 160Minute) b) Bradykardie ( 100Minute) c) Dezeleration(en) (auch wiederholter Dip null) d) Hypooszillation Anoszillation e) Unklarer Kardiotokogramm-Befund bei Verdacht auf vorzeishy

tige Wehentaumltigkeit f) Mehrlinge g) Intrauteriner Fruchttod bei fruumlherer Schwangerschaft h) Verdacht auf Placenta-Insuffizienz nach klinischem oder bishy

ochemischem Befund i) Verdacht auf Uumlbertragung j) Uterine Blutung

Medikamentoumlse Wehenhemmung

20

Mutterschafts-Richtlinien

Anlage 3 (siehe Mutterpass)

21

Mutterschafts-Richtlinien

bdquoAnlage 4 (zu Abschnitt A Nr 1 der Mutterschafts-Richtlinien)

Ich bin schwanger Warum wird allen Schwangeren ein HIV-Test angeboten

Liebe Leserin

dieses Merkblatt erlaumlutert warum es fuumlr alle Schwangeren in Deutschland das Angebot fuumlr

einen HIV-Test gibt Wir hoffen dass es Sie bei Ihrem Beratungsgespraumlch mit Ihrem Arzt

oder Ihrer Aumlrztin unterstuumltzt Bei weitergehenden Fragen koumlnnen Sie sich auch an Berashy

tungsstellen zum Beispiel bei Ihrem Gesundheitsamt wenden

Die wichtigsten Informationen

HIV kann waumlhrend der Schwangerschaft bei der Geburt und durch Muttermilch auf

das Kind uumlbertragen werden

Es besteht jedoch eine sehr gute Aussicht eine Uumlbertragung auf das Kind durch

rechtzeitige medizinische Maszlignahmen zu verhindern Die fruumlhzeitige Feststellung

einer HIV-Infektion ist daher wichtig

Ein anonymer HIV-Test ist moumlglich

Sie haben Anspruch auf einen HIV-Test

Sie haben selbstverstaumlndlich das Recht einen HIV-Test abzulehnen

Was ist HIV

HIV (bdquoHumanes Immunschwaumlche-Virusldquo) befaumlllt Zellen des Abwehrsystems des Koumlrpers und

zerstoumlrt sie Die meisten Menschen mit HIV haben uumlber Jahre kaum Beschwerden Wenn

das Virus das Immunsystem aber stark geschwaumlcht hat treten schwere Erkrankungen auf

Diese Phase wird dann als bdquoAIDSldquo (deutsch bdquoErworbenes Immunschwaumlche-Syndromldquo) beshy

zeichnet Trotz verbesserter Behandlungsmoumlglichkeiten ist eine Heilung von AIDS momenshy

tan nicht moumlglich

HIV bei Frauen wird meistens durch ungeschuumltzten sexuellen Kontakt bei dem Samenfluumlsshy

sigkeit oder Blut in den Koumlrper gelangt oder durch gemeinsames Benutzen von Spritzen

oder Injektionsnadeln uumlbertragen

22

Mutterschafts-Richtlinien

Warum wird mir ein HIV-Test angeboten

In Deutschland sind nur wenige Schwangere mit HIV infiziert Aber es kommt vor dass eine

Frau nicht weiszlig dass sie HIV hat

Wenn eine Schwangere HIV hat dann bedeutet das nicht dass auch ihr Kind in jedem Fall

infiziert wird Es besteht jedoch die Gefahr dass die Viren auf ihr Kind uumlbertragen werden

Wenn eine Schwangere rechtzeitig von ihrer Infektion weiszlig dann kann ihr Kind fast immer

geschuumltzt werden Die heutigen Behandlungsmoumlglichkeiten sind so gut dass eine Mutter mit

HIV oft lange ohne Symptome leben und so auch fuumlr ihr Kind da sein kann Es ist daher

wichtig zu wissen ob eine HIV-Infektion besteht

Falls ich HIV habe wie kann mein Kind geschuumltzt werden

Wenn die folgenden drei Maszlignahmen mit spezialisierten Aumlrztinnen und Aumlrzten zusammen

durchgefuumlhrt werden ist die Gefahr einer HIV-Uumlbertragung auf das Kind sehr gering

1 waumlhrend der Schwangerschaft durch Einnahme von Medikamenten die die Viren

bekaumlmpfen

2 unter der Geburt durch Entbindung des Kindes durch einen Kaiserschnitt

3 nach der Geburt durch Verzicht auf die Ernaumlhrung des Kindes mit eigener Muttershy

milch

Kann ich mich auch in der Schwangerschaft mit HIV infizieren

Eine HIV-Infektion ist auch waumlhrend der Schwangerschaft moumlglich Bei sexuellen Kontakten

sind Kondome ein guter Schutz

Gibt es Bedenken bei einem HIV-Test

Fuumlr die meisten Frauen ist ein HIV-Test nur ein Test unter vielen in der Schwangerschaft

Die Entscheidung fuumlr einen HIV-Test ist jedoch nicht immer leicht und kann Aumlngste ausloumlsen

Die Wartezeit bis zum Testergebnis kann als belastend erlebt werden

Wer mit HIV infiziert ist und dies weiszlig muss mit Nachteilen rechnen zum Beispiel beim Abshy

schluss einer (Lebens-)Versicherung Unabhaumlngig davon ob Sie den Test durchfuumlhren lasshy

sen und welches Ergebnis er hat wirkt sich das aber zum Beispiel nicht auf Ihren gesetzlishy

chen Krankenversicherungsstatus oder den Aufenthaltsstatus von Migrantinnen in Deutschshy

land aus

Bei Bedenken oder Sorgen koumlnnen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer behandelnshy

den Aumlrztin sowie auch mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Beratungsstellen bei

Wunsch auch anonym sprechen

23

Mutterschafts-Richtlinien

Wer erfaumlhrt von dem Test

Ihr Arzt oder Ihre Aumlrztin teilt Ihnen das Testergebnis in einem vertraulichen Gespraumlch mit

Die Aumlrzte und Aumlrztinnen und ihr Personal unterliegen der Schweigepflicht

Die HIV-Beratung wird im Mutterpass dokumentiert nicht aber der sich gegebenenfalls daran

anschlieszligende HIV-Test

Kann ich mich anonym testen lassen

Es ist moumlglich sich anonym testen zu lassen Dies kann zum Beispiel in einer Arztpraxis

beim Gesundheitsamt bei manchen AIDS-Beratungsstellen oder einem Tropeninstitut erfolshy

gen

Das Testergebnis wird nur Ihnen mitgeteilt Sie entscheiden wer von dem Test und seinem

Ergebnis erfaumlhrt

Was passiert bei einem HIV-Test

Fuumlr einen HIV-Test wird eine Blutprobe entnommen und in einem Labor untersucht Beim

Test kann das Virus nur entdeckt werden wenn im Blut Zeichen dafuumlr vorhanden sind dass

der Koumlrper schon gegen die Infektion kaumlmpft Das heiszligt es gibt einen Zeitraum von der Anshy

steckung bis zur verlaumlsslichen Nachweisbarkeit der Infektion im Blut Dieser Zeitraum wird

als bdquodiagnostisches Fensterldquo bezeichnet Fast alle HIV-Infektionen koumlnnen drei Monate nach

einer Uumlbertragung festgestellt werden

Wenn Sie meinen dass bei Ihnen die Moumlglichkeit einer HIV-Infektion zum Beispiel nach

einem ungeschuumltzten sexuellen Kontakt besteht koumlnnen Sie sich an Ihren Arzt oder Ihre

Aumlrztin wenden um einen oder mehrere Testzeitpunkte zu vereinbaren Der HIV-Test ist sehr

genau Wenn im Labor eine HIV-Infektion festgestellt wird wird der Test zur Sicherheit trotzshy

dem noch einmal wiederholt

Was kostet der HIV-Test

Die Kosten fuumlr einen HIV-Test in einer Arztpraxis werden waumlhrend der Schwangerschaft von

den Krankenkassen uumlbernommen Wenn Sie einen Test anonym durchfuumlhren lassen wollen

kann dies mit geringen Kosten fuumlr Sie verbunden sein

Wo bekomme ich weitere Informationen

Fuumlr weitere Informationen koumlnnen Sie sich an Ihre Aumlrztin oder Ihren Arzt bzw an Ihr

Gesundheitsamt wenden

Die Bundeszentrale fuumlr gesundheitliche Aufklaumlrung (BZgA) bietet eine anonyme Telefonberashy

tung an Sie erreichen sie unter Telefon 0180555 54 44 Uumlber die Webseite der BZgA koumlnshy

24

Mutterschafts-Richtlinien

nen Sie auch Beratungsstellen finden und sich anonym im Internet beraten lassen

wwwaidsberatungde

Stand Mai 2007

Das Merkblatt ist eine Anlage der Mutterschafts-Richtlinien

Quellen Eine Liste mit der beruumlcksichtigten wissenschaftlichen Literatur finden Sie im Internet

unter wwwg-bade

Herausgeber

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

Auf dem Seidenberg 3a

53721 Siegburg

Telefon 0 22 41 ndash 93 88-0

Telefax 0 22 41 ndash 93 88-5 73

wwwg-bade

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist ein Gremium der Gemeinsamen Selbstverwaltung von Aumlrzten

Krankenkassen und Krankenhaumlusern in Deutschland in dem seit 2004 auch Patientenvertreter aktiv mitwirken

Entscheidungen des G-BA stehen unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums fuumlr Gesundheit

Erstellung

Dieses Merkblatt wurde im Auftrag des G-BA vom Institut fuumlr Qualitaumlt und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen

(wwwiqwigde) entwickelt

25

Page 2: 2010-02-18 Mutter-Rili1 2

Mutterschafts-Richtlinien

Die vom Bundesausschuszlig der Aumlrzte und Krankenkassen gemaumlszlig sect 92 Abs 1 Satz 2 Nr 4 des Fuumlnften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) i V m sect 196 der Reichsversishycherungsordnung (RVO) bzw sect 23 des Gesetzes uumlber die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1972) beschlossenen Richtlinien dienen der Sicherung einer nach den Regeln der aumlrztlichen Kunst und unter Beruumlcksichtigung des allgemein anershykannten Standes der medizinischen Erkenntnisse ausreichenden zweckmaumlszligigen und wirtschaftlichen aumlrztlichen Betreuung der Versicherten waumlhrend der Schwangershyschaft und nach der Entbindung (sectsect 2 Abs 1 12 Abs 1 28 Abs 1 70 Abs 1 und 73 Abs 2 SGB V)

Allgemeines

1 Durch die aumlrztliche Betreuung waumlhrend der Schwangerschaft und nach der Entbindung sollen moumlgliche Gefahren fuumlr Leben und Gesundheit von Mutter oder Kind abgewendet sowie Gesundheitsstoumlrungen rechtshyzeitig erkannt und der Behandlung zugefuumlhrt werden

Vorrangiges Ziel der aumlrztlichen Schwangerenvorsorge ist die fruumlhzeitige Erkennung von Risikoschwangerschaften und Risikogeburten

2 Zur notwendigen Aufklaumlrung uumlber den Wert dieser den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft entsprechenden aumlrztlichen Betreuung waumlhrend der Schwangerschaft und nach der Entbindung sollen Aumlrzte Krankenkassen und Hebammen zusammenwirken

3 Die an der kassenaumlrztlichen Versorgung teilnehmenden Aumlrzte treffen ihshyre Maszlignahmen der aumlrztlichen Betreuung waumlhrend der Schwangerschaft und nach der Entbindung nach pflichtgemaumlszligem Ermessen innerhalb des durch Gesetz bestimmten Rahmens Die Aumlrzte sollten diese Richtshylinien beachten um den Versicherten und ihren Angehoumlrigen eine nach den Regeln der aumlrztlichen Kunst zweckmaumlszligige und ausreichende aumlrztlishyche Betreuung waumlhrend der Schwangerschaft und nach der Entbindung unter Vermeidung entbehrlicher Kosten zukommen zu lassen

4 Die Maszlignahmen nach diesen Richtlinien duumlrfen nur diejenigen Aumlrzte ausfuumlhren welche die vorgesehenen Leistungen aufgrund ihrer Kenntshynisse und Erfahrungen erbringen koumlnnen nach der aumlrztlichen Berufsshyordnung dazu berechtigt sind und uumlber die erforderlichen Einrichtungen verfuumlgen Sofern ein Arzt Maszlignahmen nach Abschnitt A 6 sowie Einshyzelmaszlignahmen nach Abschnitt B C und D nicht selbst ausfuumlhren kann sollen diese von solchen Aumlrzten ausgefuumlhrt werden die uumlber die entsprechenden Kenntnisse und Einrichtungen verfuumlgen

5 Die an der kassenaumlrztlichen Versorgung teilnehmenden Aumlrzte haben darauf hinzuwirken daszlig fuumlr sie taumltig werdende Vertreter diese Richtlishynien kennen und beachten

2

Mutterschafts-Richtlinien

6 Es sollen nur Maszlignahmen angewendet werden deren diagnostischer und vorbeugender Wert ausreichend gesichert ist eine Erprobung auf Kosten der Versichertengemeinschaft ist unzulaumlssig

7 Aumlrztliche Betreuung im Sinne der sectsect 196 RVO und 23 KVLG sind solshyche Maszlignahmen welche der Uumlberwachung des Gesundheitszustandes der Schwangeren bzw Woumlchnerinnen dienen soweit sie nicht aumlrztliche Behandlung im Sinne des sect 28 Abs 1 SGB V darstellen Im Einzelnen gehoumlren zu der Betreuung

a) Untersuchungen und Beratungen waumlhrend der Schwangershyschaft) (siehe Abschnitt A)

b) Fruumlhzeitige Erkennung und besondere Uumlberwachung von Risikoshyschwangerschaften - amnioskopische und kardiotokographische Untersuchungen Ultraschalldiagnostik Fruchtwasseruntersushychungen usw - (siehe Abschnitt B)

c) Serologische Untersuchungen auf Infektionen z B Lues Roumlteln Hepatitis B bei begruumlndetem Verdacht auf Toxoplasmose und

andere Infektionen zum Ausschluszlig einer HIV-Infektion auf freiwilliger Basis

nach vorheriger aumlrztlicher Beratung der Schwangeren sowie

blutgruppenserologische Untersuchungen waumlhrend der Schwangerschaft (siehe Abschnitt C)

d) Blutgruppenserologische Untersuchungen nach Geburt oder Fehlgeburt und Anti-D-Immunglobulin-Prophylaxe (siehe Abshyschnitt D)

e) Untersuchungen und Beratungen der Woumlchnerin (siehe Abshyschnitt F)

f) Medikamentoumlse Maszlignahmen und Verordnungen von Verband- und Heilmitteln (siehe Abschnitt G)

g) Aufzeichnungen und Bescheinigungen (siehe Abschnitt H)

) Die Untersuchung zum Zwecke der Feststellung der Schwangerschaft ist Bestandteil der kurativen Versorgung

3

Mutterschafts-Richtlinien

A Untersuchungen und Beratungen sowie sonstige Maszlignahmen waumlhrend der Schwangerschaft

1 Die Schwangere soll in ausreichendem Maszlige aumlrztlich untersucht und beraten werden Die Beratung soll sich auch auf die Risiken einer HIV-Infektion bzw AIDS-Erkrankung erstrecken Jeder Schwangeren soll ein HIV-Antikoumlrpertest empfohlen werden da die Wahrscheinlichkeit eishyner HIV-Uumlbertragung auf das Kind durch wirksame therapeutische Maszlignahmen erheblich gesenkt werden kann Die Testdurchfuumlhrung ershyfordert eine Information zum Test und die Einwilligung der Schwangeshyren Als Hilfestellung fuumlr die Information der Frau zu dieser Untersushychung ist das Merkblatt mit dem Titel bdquoIch bin schwanger Warum wird allen Schwangeren ein HIV-Test angebotenldquo (Muster siehe Anlage 3) zur Verfuumlgung zu stellen

Daruumlber hinaus soll der Arzt im letzten Drittel der Schwangerschaft beshydarfsgerecht uumlber die Bedeutung der Mundgesundheit fuumlr Mutter und Kind aufklaumlren

In die aumlrztliche Beratung sind auch ernaumlhrungsmedizinische Empfehshylungen als Maszlignahme der Gesundheitsfoumlrderung einzubeziehen Dabei ist insbesondere auf eine ausreichende Jodzufuhr (in der Regel ist eine zusaumltzliche Zufuhr von 100 bis 200 microg Jodid pro Tag notwendig) und den Zusammenhang zwischen Ernaumlhrung und Kariesrisiko hinzuweishysen

Die Schwangere soll uumlber ihren Rechtsanspruch auf Beratung zu allshygemeinen Fragen der Schwangerschaft nach sect 2 des Schwangershyschaftskonfliktgesetzes (SchKG) unterrichtet werden

2 Die erste Untersuchung nach Feststellung der Schwangerschaft sollte moumlglichst fruumlhzeitig erfolgen Sie umfaszligt

a) Die Familienanamnese die Eigenanamnese die Schwangerschaftsanamnese

die Arbeits- und Sozialanamnese

b) Die Allgemeinuntersuchung die gynaumlkologische Untersuchung einschlieszliglich einer Untersushychung auf genitale Chlamydia trachomatis-Infektion Die Untershysuchung wird an einer Urinprobe mittels eines Nukleinsaumlure-amplifizierenden Tests (NAT) durchgefuumlhrt Zur Wahrung des Wirtschaftlichkeitsgebotes kann der Test in einem Poolingverfahren durchgefuumlhrt werden bei dem Proben von bis zu fuumlnf Patientinnen gemeinsam getestet werden Dabei duumlrfen nur Testkits verwendet werden die fuumlr die Anwendung im Poolingverfahren geeignet sind Die Zuverlaumlssigkeit der Tests im

Dieser Hinweis fuumlhrt nicht automatisch zur Verordnungsfaumlhigkeit von Jodid

4

Mutterschafts-Richtlinien

Poolingverfahren ist in den Laboren durch geeignete Qualitaumltssishycherungsmaszlignahmen sicherzustellen

Als Uumlbergangsregelung kann die Untersuchung bis zum 31 Deshyzember 2008 auch mittels eines geeigneten Antigennachweises (Enzymimmunoassay EIA) am Zervikalabstrich durchgefuumlhrt werden Schnelltests (sogenannt bdquobed-side-Testsldquo Tests auf vorgefertigshytem Reagenztraumlger) sind fuumlr diese Untersuchung nicht geeignet Umfasst sind zudem weitere diagnostische Maszlignahmen Zu dieshysen gehoumlren Blutdruckmessung Feststellung des Koumlrpergewichts Untersuchung des Mittelstrahlurins auf Eiweiszlig Zucker und Seshydiment gegebenenfalls bakteriologische Untersuchungen (z B bei auffaumllliger Anamnese Blutdruckerhoumlhung Sedimentbefund) Haumlmoglobinbestimmung und - je nach dem Ergebnis dieser Beshystimmung (bei weniger als 112 g pro 100 ml = 70 Hb) - Zaumlhshylung der Erythrozyten

3 Ergeben sich im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge Anhaltspunkte fuumlr ein genetisch bedingtes Risiko so ist der Arzt gehalten die Schwangeshyre uumlber die Moumlglichkeiten einer humangenetischen Beratung undoder humangenetischen Untersuchung aufzuklaumlren

4 Die nachfolgenden Untersuchungen sollen - unabhaumlngig von der Beshyhandlung von Beschwerden und Krankheitserscheinungen - im Allgeshymeinen im Abstand von vier Wochen stattfinden und umfassen

Gewichtskontrolle Blutdruckmessung

Untersuchung des Mittelstrahlurins auf Eiweiszlig Zucker und Sediment gegebenenfalls bakteriologische Untersuchungen (z B bei auffaumllliger Anamnese Blutdruckerhoumlhung Sedimentbefund)

Haumlmoglobinbestimmung - im Regelfall ab 6 Monat falls bei Erstuntershysuchung normal - je nach dem Ergebnis dieser Bestimmung (bei wenishyger als 112 g je 100 ml = 70 Hb) Zaumlhlung der Erythrozyten

Kontrolle des Standes der Gebaumlrmutter Kontrolle der kindlichen Herzaktionen Feststellung der Lage des Kindes

In den letzten zwei Schwangerschaftsmonaten sind im Allgemeinen je zwei Untersuchungen angezeigt

5 Im Verlauf der Schwangerschaft soll ein Ultraschall-Screening mittels BshyMode-Verfahren durchgefuumlhrt werden Die Untersuchungen erfolgen von Beginn der 9 bis zum Ende der 12 SSW (1 Screening) von Beginn der 19 bis zum Ende der 22 SSW (2 Screening)

5

Mutterschafts-Richtlinien

von Beginn der 29 bis zum Ende der 32 SSW (3 Screening)

Dieses Ultraschall-Screening dient der Uumlberwachung einer normal verlaufenshyden Schwangerschaft insbesondere mit dem Ziel

der genauen Bestimmung des Gestationsalters der Kontrolle der somatischen Entwicklung des Feten der Suche nach auffaumllligen fetalen Merkmalen dem fruumlhzeitigen Erkennen von Mehrlingsschwangerschaften

Der Inhalt des Screening ist fuumlr die jeweiligen Untersuchungszeitraumlume in Anshylage 1 a festgelegt

Ergeben sich aus dem Screening auffaumlllige Befunde die der Kontrolle durch Ultraschall-Untersuchungen mit B-Mode oder gegebenenfalls anderen sonographischen Verfahren beduumlrfen sind diese Kontroll-Untersuchungen auch auszligerhalb der vorgegebenen Untersuchungszeitraumlume Bestandteil des Screening Dies gilt insbesondere fuumlr Untersuchungen bei den in Anlage 1 b aufgefuumlhrten Indikationen

6 Ergibt sich aus den Screening-Untersuchungen - gegebenenfalls einshyschlieszliglich der Kontrolluntersuchungen - die Notwendigkeit zu einer weiterfuumlhrenden sonographischen Diagnostik auch mit anderen soshynographischen Verfahren sind diese Untersuchungen ebenfalls Beshystandteil der Mutterschaftsvorsorge aber nicht mehr des Screening Dies gilt auch fuumlr alle weiterfuumlhrenden sonographischen Untersuchshyungen die notwendig werden den Schwangerschaftsverlauf und die Entwicklung des Feten zu kontrollieren um gegebenenfalls therapeushytische Maszlignahmen ergreifen oder geburtshilfliche Konsequenzen zieshyhen zu koumlnnen Die Indikationen hierfuumlr sind in den Anlagen 1 c und 1 d angefuumlhrt

Die Anwendung dopplersonographischer Untersuchungen zur weitershyfuumlhrenden Diagnostik ist ebenfalls Bestandteil der Mutterschaftsvorsorshyge Diese Untersuchungen koumlnnen nur nach Maszliggabe der in Anlashyge 1 d aufgefuumlhrten Indikationen durchgefuumlhrt werden

Ergibt sich aus sonographischen Untersuchungen die Notwendigkeit zu weiterfuumlhrender sonographischer Diagnostik durch einen anderen Arzt sind die relevanten Bilddokumentationen welche die Indikation zu dieshyser weiterfuumlhrenden Diagnostik begruumlnden diesem Arzt vor der Untershysuchung zur Verfuumlgung zu stellen

7 Untersuchungen nach Nr 4 koumlnnen auch von einer Hebamme im Umshyfang ihrer beruflichen Befugnisse (Gewichtskontrolle Blutdruckmesshysung Urinuntersuchung auf Eiweiszlig und Zucker Kontrolle des Standes der Gebaumlrmutter Feststellung der Lage Stellung und Haltung des Kinshydes Kontrolle der kindlichen Herztoumlne sowie allgemeine Beratung der Schwangeren) durchgefuumlhrt und im Mutterpaszlig dokumentiert werden wenn der Arzt dies im Einzelfall angeordnet hat oder wenn der Arzt eishy

6

Mutterschafts-Richtlinien

nen normalen Schwangerschaftsverlauf festgestellt hat und daher seishynerseits keine Bedenken gegenuumlber weiteren Vorsorgeuntersuchungen durch die Hebamme bestehen Die Delegierung der Untersuchungen an die Hebamme entbindet den Arzt nicht von der Verpflichtung zur Durchshyfuumlhrung der von ihm vorzunehmenden Untersuchungen (Untersuchung des Urinsediments gegebenenfalls bakteriologische Untersuchung Haumlmoglobinbestimmung Ultraschalluntersuchung sowie die Untersushychungen bei Risikoschwangerschaft)

8 Der betreuende Arzt soll die Schwangere in der von ihr gewaumlhlten Entshybindungsklinik rechtzeitig vor der zu erwartenden Geburt vorstellen Dabei soll die Planung der Geburtsleitung durch den betreuenden Arzt der Entbindungsklinik erfolgen Dies schlieszligt eine geburtshilfliche Unshytersuchung eine Besprechung mit der Schwangeren sowie gegebenenshyfalls eine sonographische Untersuchung ein

7

Mutterschafts-Richtlinien

B Erkennung und besondere Uumlberwachung der Risikoschwangershyschaften und Risikogeburten

1 Risikoschwangerschaften sind Schwangerschaften bei denen aufgrund der Vorgeschichte oder erhobener Befunde mit einem erhoumlhten Risiko fuumlr Leben und Gesundheit von Mutter oder Kind zu rechnen ist Dazu zaumlhlen insbesondere

I Nach Anamnese a) Schwere Allgemeinerkrankungen der Mutter (z B an Niere und

Leber oder erhebliche Adipositas) b) Zustand nach Sterilitaumltsbehandlung wiederholten Aborten oder

Fruumlhgeburten c) Totgeborenes oder geschaumldigtes Kind d) Vorausgegangene Entbindungen von Kindern uumlber 4000 g Geshy

wicht hypotrophen Kindern (small for date babies) Mehrlingen e) Zustand nach Uterusoperationen (z B Sectio Myom Fehlbilshy

dung) f) Komplikationen bei vorangegangenen Entbindungen (z B Plashy

centa praevia vorzeitige Loumlsung der Placenta Riszligverletzungen Atonie oder sonstige Nachgeburtsblutungen Gerinnungsstoumlrunshygen Kraumlmpfe Thromboembolie)

g) Erstgebaumlrende unter 18 Jahren oder uumlber 35 Jahre h) Mehrgebaumlrende uumlber 40 Jahre Vielgebaumlrende mit mehr als vier

Kindern (Gefahren Genetische Defekte sog Placentainsuffizienz geburtsmechanische Komplikationen)

II Nach Befund (jetzige Schwangerschaft) a) EPH-Gestose (d h Blutdruck 14090 oder mehr Eiweiszligausshy

scheidung 1 000 bzw 1 g24 Std oder mehr Oumldeme oder Geshywichtszunahme von mehr als 500 g je Woche im letzten Trimenon) Pyelonephritis (Keimzahlen uumlber 100000 im Mittelshystrahlurin)

b) Anaumlmie unter 10 g100 ml (g ) c) Diabetes mellitus d) Uterine Blutung e) Blutgruppen-Inkompatibilitaumlt (Fruumlherkennung und Prophylaxe des

Morbus haemolyticus fetalis bzw neonatorum) f) Diskrepanz zwischen Uterus- bzw Kindsgroumlszlige und Schwangershy

schaftsdauer (z B fraglicher Geburtstermin retardiertes Wachsshytum Riesenkind Gemini Molenbildung Hydramnion Myom)

g) Drohende Fruumlhgeburt (vorzeitige Wehen Zervixinsuffizienz) h) Mehrlinge pathologische Kindslagen i) Uumlberschreitung des Geburtstermins bzw Unklarheit uumlber den

Termin

8

Mutterschafts-Richtlinien

2 Aus Risikoschwangerschaften koumlnnen sich Risikogeburten entwickeln Bei folgenden Befunden ist mit einem erhoumlhten Risiko unter der Geburt zu rechnen

a) Fruumlhgeburt b) Placenta praevia vorzeitige Placentaloumlsung c) Jede Art von Miszligverhaumlltnis KindGeburtswege

3 Bei Risikoschwangerschaften koumlnnen haumlufigere als vierwoumlchentliche Untersuchungen (bis zur 32 Woche) bzw haumlufigere als zweiwoumlchentlishyche Untersuchungen (in den letzten 8 Schwangerschaftswochen) angeshyzeigt sein

4 Bei Risikoschwangerschaften koumlnnen neben den uumlblichen Untersushychungen noch folgende in Frage kommen

a) Ultraschall-Untersuchungen (Sonographie) (Die Voraussetzungen fuumlr die Durchfuumlhrung von zusaumltzlichen Ultshyraschall-Untersuchungen bei Risikoschwangerschaften die uumlber das sonographische Screening hinausgehen werden im Abshyschnitt A Nr 6 abgehandelt und sind in den Anlagen 1 c und 1 d zu diesen Richtlinien spezifiziert)

b) Tokographische Untersuchungen vor der 28 Schwangershyschaftswoche bei Verdacht auf vorzeitige Wehentaumltigkeit oder bei medikamentoumlser Wehenhemmung

c) Kardiotokographische Untersuchungen (CTG) (Kardiotokographische Untersuchungen koumlnnen in der Schwanshygerenvorsorge nicht routinemaumlszligig durchgefuumlhrt werden Sie sind nur nach Maszliggabe des Indikationskataloges nach Anlage 2 der Richtlinien angezeigt)

d) Amnioskopien e) Fruchtwasseruntersuchungen nach Gewinnung des Fruchtwasshy

sers durch Amniozentese f) Transzervikale Gewinnung von Chorionzottengewebe oder

transabdominale Gewinnung von Plazentagewebe

5 Von der Erkennung eines Risikomerkmals ab soll ein Arzt die Betreushyung einer Schwangeren nur dann weiterfuumlhren wenn er die Untersushychungen nach Nr 4 a) bis f) erbringen oder veranlassen und die sich daraus ergebenen Maszlignahmen durchfuumlhren kann Anderenfalls soll er die Schwangere einem Arzt uumlberweisen der uumlber solche Moumlglichkeiten verfuumlgt

6 Der betreuende Arzt soll die Schwangere bei der Wahl der Entbinshydungsklinik unter dem Gesichtspunkt beraten daszlig die Klinik uumlber die noumltigen personellen und apparativen Moumlglichkeiten zur Beshytreuung von Risikogeburten undoder Risikokindern verfuumlgt

9

Mutterschafts-Richtlinien

C Serologische Untersuchungen und Maszlignahmen waumlhrend der Schwangerschaft

1 Bei jeder Schwangeren sollte zu einem moumlglichst fruumlhen Zeitpunkt aus einer Blutprobe

a) der TPHA (Treponema-pallidum-Haumlmagglutinationstest) oder ELISA (Enzyme-linked-immunosorbent-assay) oder TPPA (Treponema pallidum-Partikelagglutinationstest) als Lues-Suchreaktion (LSR)

b) der Roumlteln-Haumlmagglutinationshemmungstest (Roumlteln-HAH) c) gegebenenfalls ein HIV-Test d) die Bestimmung der Blutgruppe und des Rh-Faktors D e) ein Antikoumlrper-Suchtest (AK)

durchgefuumlhrt werden

Zu a) Ist die Lues-Suchreaktion positiv so sollen aus derselben Blutshyprobe die uumlblichen serologischen Untersuchungen auf Lues durchgefuumlhrt werden

Bei der Lues-Suchreaktion ist lediglich die Durchfuumlhrung und nicht das Ergebshynis der Untersuchung im Mutterpaszlig zu dokumentieren

Zu b) Immunitaumlt und damit Schutz vor Roumlteln-Embryopathie fuumlr die beshystehende Schwangerschaft ist anzunehmen wenn spezifische Antikoumlrper rechtzeitig vor Eintritt dieser Schwangerschaft nachshygewiesen worden sind und der Befund ordnungsgemaumlszlig dokushymentiert worden ist Der Arzt ist gehalten sich solche Befunde vorlegen zu lassen und sie in den Mutterpaszlig zu uumlbertragen Auch nach erfolgter Roumltelnschutzimpfung ist der Nachweis spezishyfischer Antikoumlrper zu erbringen und entsprechend zu dokumenshytieren Liegen Befunde aus der Vorschwangerschaftszeit vor die auf Immunitaumlt schlieszligen lassen (siehe Abs 2) so besteht Schutz vor einer Roumlteln-Embryopathie

Liegen entsprechende Befunde nicht vor so ist der Immunstatus der Schwangeren unverzuumlglich mittels des HAH-Tests zu bestimmen Ein positiver Antikoumlrpernachweis gilt ohne zusaumltzlishyche Untersuchungen als erbracht wenn der HAH-Titer mindesshytens 132 betraumlgt Bei niedrigeren HAH-Titern ist die Spezifitaumlt des Antikoumlrpernachweises durch eine andere geeignete Methode zu sichern fuumlr welche die benoumltigten Reagenzien staatlich zugeshylassen) sind Bestaumltigt diese Untersuchung die Spezifitaumlt des Ershygebnisses kann auch dann Immunitaumlt angenommen werden Im serologischen Befund ist woumlrtlich auszudruumlcken ob Immunitaumlt angenommen werden kann oder nicht

)Zulassung der Reagenzien durch das Bundesamt fuumlr Sera und Impfstoffe (Paul-Ehrlich-Institut) Frankfurt

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Mutterschafts-Richtlinien

Wird Immunitaumlt erstmals waumlhrend der laufenden Schwangershyschaft festgestellt kann Schutz vor Roumlteln-Embryopathie nur dann angenommen werden wenn sich aus der gezielt erhobeshynen Anamnese keine fuumlr die Schwangerschaft relevanten Anshyhaltspunkte fuumlr Roumlteln-Kontakt oder eine frische Roumlteln-Infektion ergeben Der Arzt der die Schwangere betreut ist deshalb geshyhalten die Anamnese sorgfaumlltig zu erheben und zu dokumentieshyren sowie Auffaumllligkeiten dem Serologen mitzuteilen Bei auffaumlllishyger Anamnese sind weitere serologische Untersuchungen erforshyderlich (Nachweis roumltelnspezifischer IgM-Antikoumlrper undoder Kontrolle des Titerverlaufs) Die weiterfuumlhrenden serologischen Untersuchungen sind nicht notwendig wenn innerhalb von 11 Tagen nach erwiesenem oder vermutetem Roumlteln-Kontakt spezishyfische Antikoumlrper nachgewiesen werden

Schwangere bei denen ein Befund vorliegt der nicht auf Immushynitaumlt schlieszligen laumlszligt sollen aufgefordert werden sich unverzuumlgshylich zur aumlrztlichen Beratung zu begeben falls sie innerhalb der ersten vier Schwangerschaftsmonate Roumlteln-Kontakt haben oder an roumltelnverdaumlchtigen Symptomen erkranken Auch ohne derarshytige Verdachtsmomente soll bei diesen Schwangeren in der 16 shy17 Schwangerschaftswoche eine erneute Antikoumlrper-Untershysuchung gemaumlszlig Abs 2 durchgefuumlhrt werden

Eine aktive Roumltelnschutzimpfung soll waumlhrend der Schwangershyschaft nicht vorgenommen werden

Zu c) Aus dem Blut der Schwangeren ist ein immunochemischer Antishykoumlrpertest vorzunehmen fuumlr welchen die benoumltigten Reagenzien staatlich zugelassen) sind Ist diese Untersuchung positiv so muszlig das Ergebnis mittels Immuno-Blot aus derselben Blutprobe gesichert werden Alle notwendigen weiterfuumlhrenden Untersushychungen sind Bestandteil der kurativen Versorgung

Die Durchfuumlhrung der Beratung zum HIV-Antikoumlrpertest ist im Mutterpass zu dokumentieren Die Durchfuumlhrung und das Ergebshynis der Untersuchung werden im Mutterpass nicht dokumentiert

Zu d) Die Untersuchung des Rh-Merkmals D erfolgt mit mindestens zwei verschiedenen Testreagenzien Fuumlr die Untersuchung wird die Anwendung zweier monoklonaler Antikoumlrper (IgM-Typ) die die Kategorie DVI nicht erfassen empfohlen Bei negativem Ershygebnis beider Testansaumltze gilt die Schwangere als Rh negativ (D negativ) Bei uumlbereinstimmend positivem Ergebnis der beiden Testansaumltze ist die Schwangere Rh positiv Bei Diskrepanzen oder schwach positiven Ergebnissen der Testansaumltze ist eine Klaumlrung z B im indirekten Antiglobulintest mit geeigneten Testshy

)Zulassung der Reagenzien durch das Bundesamt fuumlr Sera und Impfstoffe (Paul-Ehrlich-Institut) Frankfurt

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Mutterschafts-Richtlinien

reagenzien notwendig Faumlllt dieser Test positiv aus so ist die Schwangere Rh positiv (Dweak positiv)

Die Bestimmung der Blutgruppe und des Rh-Faktors entfaumlllt wenn entsprechende Untersuchungsergebnisse bereits vorliegen und von einem Arzt bescheinigt wurden

Zu e) Der Antikoumlrpersuchtest wird mittels des indirekten Antiglobulintests gegen zwei Test-Blutmuster mit den Antigeshynen D C c E e Kell Fy und S durchgefuumlhrt Bei Nachweis von Antikoumlrpern sollen moumlglichst aus derselben Blutprobe deren Spezifitaumlt und Titerhoumlhe bestimmt werden

Gegebenenfalls muumlssen in solchen Faumlllen auch das Blut des Kindesvaters und die Bestimmung weiterer Blutgruppen-Antigene der Mutter in die Untersuchung einbezogen werden Eine schriftliche Erlaumluterung der Befunde an den uumlberweisenden Arzt kann sich dabei als notwendig erweisen

Auch nicht zum Morbus haemolyticus neonatorum fuumlhrende Antishykoumlrper (IgM undoder Kaumllte-Antikoumlrper) sind in den Mutterpaszlig einzutragen da sie gegebenenfalls bei einer Bluttransfusion fuumlr die Schwangere wichtig sein koumlnnen

2 Ein weiterer Antikoumlrper-Suchtest ist bei allen Schwangeren (Rhshypositiven und Rh-negativen) in der 24-27 Schwangerschaftswoche durchzufuumlhren Sind bei Rh-negativen Schwangeren keine Anti-D-Antikoumlrper nachweisbar so soll in der 28-30 Schwangerschaftswoche eine Standarddosis (um 300 g) Anti-D-Immunglobulin injiziert werden um moumlglichst bis zur Geburt eine Sensibilisierung der Schwangeren zu verhindern Das Datum der praumlpartalen Anti-D-Prophylaxe ist im Mutshyterpaszlig zu vermerken

3 Bei allen Schwangeren ist nach der 32 Schwangerschaftswoche moumlgshylichst nahe am Geburtstermin das Blut auf HBsAg) zu untersuchen Dabei ist eine immunchemische Untersuchungsmethode zu verwenden die mindestens 5 ngml HBsAg nachzuweisen in der Lage ist Ist das Ergebnis positiv soll das Neugeborene unmittelbar post partum gegen Hepatitis B aktivpassiv immunisiert werden

Die Untersuchung auf HBsAg entfaumlllt wenn Immunitaumlt (z B nach Schutzimpfung) nachgewiesen ist

D Blutgruppenserologische Untersuchungen nach Geburt oder Fehlshygeburt und Anti-D-Immunglobulin-Prophylaxe

)HBsAg = Hepatitis B surface antigen

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Mutterschafts-Richtlinien

1 Bei jedem Kind einer Rh-negativen Mutter ist unmittelbar nach der Geshyburt der Rh-Faktor D unter Beachtung der Ergebnisse des direkten Coombstests zu bestimmen Ist dieser Rh-Faktor positiv (D+) oder liegt D-weak vor so ist aus derselben Blutprobe auch die Blutgruppe des Kinshydes zu bestimmen Bei Rh-positivem Kind ist bei der Rh-negativen Mutshyter eine weitere Standarddosis Anti-D-Immunglobulin (um 300 g) inshynerhalb von 72 Stunden post partum zu applizieren selbst wenn nach der Geburt schwach reagierende Rh-Antikoumlrper bei der Mutter gefunshyden worden sind undoder der direkte Coombstest beim Kind schwach positiv ist Hierdurch soll ein schneller Abbau der insbesondere waumlhshyrend der Geburt in den muumltterlichen Kreislauf uumlbergetretenen Rh-positiven Erythrozyten bewirkt werden um die Bildung von Rh-Antikoumlrpern bei der Mutter zu verhindern

2 Rh-negativen Frauen mit Fehlgeburt bzw Schwangerschaftsabbruch sollte so bald wie moumlglich jedoch innerhalb 72 Stunden post abortum bzw nach Schwangerschaftsabbruch Anti-D-Immunglobulin injiziert werden Entsprechende blutgruppenserologische Untersuchungen sind erforderlichenfalls durchzufuumlhren

E Voraussetzungen fuumlr die Durchfuumlhrung serologischer Untersuchungen

Die serologischen Untersuchungen nach den Abschnitten C und D solshylen nur von solchen Aumlrzten durchgefuumlhrt werden die uumlber die entspreshychenden Kenntnisse und Einrichtungen verfuumlgen Dieselben Voraussetshyzungen gelten fuumlr Untersuchungen in Instituten

F Untersuchungen und Beratungen der Woumlchnerin

1 Eine Untersuchung soll innerhalb der ersten Woche nach der Entbinshydung vorgenommen werden Dabei soll das Haumlmoglobin bestimmt wershyden

2 Eine weitere Untersuchung soll etwa sechs Wochen spaumltestens jedoch acht Wochen nach der Entbindung durchgefuumlhrt werden Die Untersushychung umfaszligt Allgemeinuntersuchung (falls erforderlich einschlieszliglich Hb-Bestimshymung) Feststellung des gynaumlkologischen Befundes Blutdruckmessung Untersuchung des Mittelstrahlurins auf Eiweiszlig Zucker und Sediment gegebenenfalls bakteriologische Untersuchungen (z B bei auffaumllliger Anamnese Blutdruckerhoumlhung Sedimentbefund) sowie Beratung der Mutter

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Mutterschafts-Richtlinien

G Medikamentoumlse Maszlignahmen und Verordnung von Verband- und Heilmitteln

Medikamentoumlse Maszlignahmen sowie die Verordnung von Verband- und Heilmitteln sind im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge nur zulaumlssig zur Behandlung von Beschwerden die schwangerschaftsbedingt sind aber noch keinen Krankheitswert haben Bei Verordnungen wegen Schwanshygerschaftsbeschwerden und im Zusammenhang mit der Entbindung ist die Versicherte von der Entrichtung der Verordnungsblattgebuumlhr befreit

H Aufzeichnungen und Bescheinigungen

1 Nach Feststellung der Schwangerschaft stellt der Arzt der Schwangeshyren einen Mutterpaszlig (Anlage 3)) aus sofern sie nicht bereits einen Paszlig dieses Musters besitzt

2 Nach diesem Mutterpaszlig richten sich auch die vom Arzt vorzunehmenshyden Eintragungen der Ergebnisse der Untersuchungen im Rahmen der aumlrztlichen Betreuung waumlhrend der Schwangerschaft und nach der Entshybindung Daruumlber hinausgehende fuumlr die Schwangerschaft relevante Untersuchungsergebnisse sollen in den Mutterpass eingetragen wershyden soweit die Eintragung durch die Richtlinien nicht ausgeschlossen ist (Lues-Suchreaktion sowie HIV-Untersuchung)

3 Die Befunde der aumlrztlichen Betreuung und der blutgruppenserologishyschen Untersuchungen haumllt der Arzt fuumlr seine Patientenkartei fest und stellt sie bei eventuellem Arztwechsel dem anderen Arzt auf dessen Anshyforderung zur Verfuumlgung sofern die Schwangere zustimmt

4 Beim Anlegen eines weiteren Mutterpasses sind die Blutgruppenbefunshyde zu uumlbertragen Die Richtigkeit der Uumlbertragung ist aumlrztlich zu beshyscheinigen

5 Der zustaumlndige Unterausschuss des Gemeinsamen Bundesausschusshyses ist berechtigt Aumlnderungen am Mutterpaszlig vorzunehmen deren Notwendigkeit sich aus der praktischen Anwendung ergibt soweit dashydurch der Mutterpaszlig nicht in seinem Aufbau und in seinem wesentlishychen Inhalt veraumlndert wird

I Inkrafttreten

Die Richtlinien treten am 28 Maumlrz 1986 in Kraft

Koumlln den 10 Dezember 1985

Bundesausschuszlig der Aumlrzte und Krankenkassen Der Vorsitzende

) Auf einen Abdruck wurde verzichtet

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Mutterschafts-Richtlinien

Anlage 1 (a - d) (zu den Abschnitten A Nr 5 und B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)

Ultraschall-Untersuchungen in der Schwangerschaft (Sonographie)

Es gilt die Anlage 1 der Mutterschafts-Richtlinien in der Fassung vom 22 November 1994 zuzuumlglich der Aumlnderungen vom 8 Mai 1995 und 17 Deshyzember 1996

Anlage 1 a (zu Abschnitt A Nr 5 der Mutterschafts-Richtlinien)

Ultraschall-Screening in der Schwangerschaft

Die nachfolgend aufgefuumlhrten Befunde sind mittels B-Mode-Verfahren im jeshyweiligen Zeitraum zu erheben Dabei ist die jeweilige Bilddokumentation durchzufuumlhren

1 Untersuchung von Beginn der 9 bis zum Ende der 12 SSW Intrauteriner Sitz janein Embryo darstellbar janein Mehrlingsschwangerschaft janein

-monochorial janein Herzaktion janein

Biometrie I (ein Maszlig) Scheitelsteiszliglaumlnge (SSL)

oder Biparietaler Durchmesser (BPD) Zeitgerechte Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig Auffaumllligkeiten janeinkontrollbeduumlrftig Weiterfuumlhrende

Untersuchung veranlaszligt janein

Bilddokumentation der Biometrie und gegebenenfalls kontrollbeshyduumlrftiger Befunde

2 Untersuchung von Beginn der 19 bis zum Ende der 22 SSW Einlingsschwangerschaft janein Lebenszeichen janein

Biometrie II (4 Maszlige) Biparietaler Durchmesser (BPD) Fronto-okzipitaler Durchmesser (FOD)

oder Kopfumfang (KU) AbdomenThorax-quer-Durchmesser (ATD)

oder AbdomenThorax-a p-Durchmesser (APD)

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Mutterschafts-Richtlinien

oder AbdomenThorax-Umfang (AU) Femurlaumlnge (FL)

oder Humeruslaumlnge (HL) Zeitgerechte Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig

Hinweiszeichen fuumlr Entwicklungsstoumlrungen hinsichtlich Fruchtwassermenge janeinkontrollbeduumlrftig koumlrperlicher Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig Koumlrperumriszlig janeinkontrollbeduumlrftig fetaler Strukturen janeinkontrollbeduumlrftig Herzaktion janeinkontrollbeduumlrftig Bewegungen janeinkontrollbeduumlrftig Plazentalokalisation und

-struktur normalkontrollbeduumlrftig Weiterfuumlhrende

Untersuchung veranlaszligt janein

Bilddokumentation je eines Kopf- Rumpf- und Extremitaumltenmaszliges sowie gegebenenfalls kontrollbeduumlrftiger Befunde

3 Untersuchung von Beginn der 29 bis zum Ende der 32 SSW Einlingsschwangerschaft janein Lebenszeichen janein Kindslage

Biometrie III (4 Maszlige) Biparietaler Durchmesser (BPD) Fronto-okzipitaler Durchmesser (FOD)

oder Kopfumfang (KU) AbdomenThorax-quer-Durchmesser (ATD)

oder AbdomenThorax-a p-Durchmesser (APD) oder AbdomenThorax-Umfang (AU)

Femurlaumlnge (FL) oder Humeruslaumlnge (HL)

Zeitgerechte Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig

Kontrolle der Hinweiszeichen fuumlr Entwicklungsstoumlrungen gemaumlszlig dem 2 Screening Plazentalokalisation und -struktur normalkontrollbeduumlrftig Weiterfuumlhrende Untersuchung veranlaszligt janein

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Mutterschafts-Richtlinien

Bilddokumentation je eines Kopf- Rumpf- und Extremitaumltenmaszliges sowie gegebenenfalls kontrollbeduumlrftiger Befunde

Anlage 1 b (zu den Abschnitten A Nr 5 und B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)

Uumlber die in Anlage 1 a genannten Screening-Untersuchungen hinaus koumlnnen bei Vorliegen einer der nachfolgend angefuumlhrten Indikationen weitere sonographische Untersuchungen zur Uumlberwachung der Schwangerschaft anshygezeigt sein die als Kontrolluntersuchungen Bestandteil des Screening sind

1 Sicherung des Schwangerschaftsalters bei unklarer Regelanamnese Diskrepanz zwischen Uterusgroumlszlige und berechnetem

Gestationsalter aufgrund des klinischen oder sonographischen Befundes

fehlenden Untersuchungsergebnissen aus dem Ultraschall-Screening bei Uumlbernahme der Mutterschaftsvorsorge durch einen anderen Arzt

2 Kontrolle des fetalen Wachstums bei Schwangeren mit einer Erkrankung die zu Entwicklungsshy

stoumlrungen des Feten fuumlhren kann Verdacht auf Entwicklungsstoumlrung des Feten aufgrund voshy

rausgegangener Untersuchungen

3 Uumlberwachung einer Mehrlingsschwangerschaft

4 Neu- oder Nachbeurteilung des Schwangerschaftsalters bei auffaumllshyligen Ergebnissen der in der Mutterschaftsvorsorge notwendigen serologischen Untersuchungen der Mutter

5 Diagnostik und Kontrolle des Plazentasitzes bei vermuteter oder nachgewiesener Plazenta praevia

6 Erstmaliges Auftreten einer uterinen Blutung

7 Verdacht auf intrauterinen Fruchttod

8 Verdacht auf Lageanomalie ab Beginn der 36 SSW

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Mutterschafts-Richtlinien

Anlage 1 c (zu Abschnitt B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)

Uumlber die in Anlage 1 a und 1 b genannten Untersuchungen hinaus koumlnnen weitere Ultraschall-Untersuchungen mittels B-Mode oder auch mit anderen sonographischen Verfahren angezeigt sein wenn sie der Abklaumlrung undoder Uumlberwachung von pathologischen Befunden dienen und eine der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikationen vorliegt Diese Untersuchungen gehoumlren zwar zum Programm der Mutterschaftsvorsorge sind aber nicht mehr Bestandteil des Screening

I)

1 Rezidivierende oder persistierende uterine Blutung

2 Gestoumlrte intrauterine Fruumlhschwangerschaft

3 Fruumlhschwangerschaft bei liegendem IUP Uterus myomatosus Adnextumor

4 Nachkontrolle intrauteriner Eingriffe

5 Cervixmessung mittels Ultraschall bei Cervixinsuffizienz oder Vershydacht

6 Bestaumltigter vorzeitiger Blasensprung undoder vorzeitige Wehentaumltigkeit

7 Kontrolle und gegebenenfalls Verlaufsbeobachtung nach Bestaumltishygung einer bestehenden Anomalie oder Erkrankung des Fetus

8 Verdacht auf vorzeitige Plazentaloumlsung

9 Ultraschall-Kontrollen bei gestoumlrtem Geburtsverlauf z B vor waumlhshyrend und nach aumluszligerer Wendung aus Beckenend- oder Querlage in Schaumldellage

) Fuumlr die Durchfuumlhrung der unter Abschnitt I angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen ist die Erfuumlllung der Anforderungen gemaumlszlig Anwendungsbereich 91 der Anlage 1 der Ultraschall-Vereinbarung Voshyraussetzung fuumlr die unter Abschnitt II angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen sind die Anforderunshygen nach Anwendungsbereich 92 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung zu erfuumlllen

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Mutterschafts-Richtlinien

II)

1 Durchfuumlhrung intrauteriner Eingriffe wie Amniocentese Chorionzottenbiopsie Fetalblutgewinnung Koumlrperhoumlhlen- oder Gefaumlszligpunktionen Fruchtwasserersatz-Auffuumlllungen Transfusioshynen An-legen von Shunts Fetoskopie

2 Gezielte Ausschluszligdiagnostik bei erhoumlhtem Risiko fuumlr Fehlbildunshygen oder Erkrankungen des Fetus aufgrund von a) ultraschalldiagnostischen Hinweisen b) laborchemischen Befunden c) genetisch bedingten oder familiaumlr gehaumluften Erkrankungen

oder Fehlbildungen in der Familienanamnese d) teratogenen Noxen

oder als Alternative zur invasiven praumlnatalen Diagnostik

Anlage 1 d (zu Abschnitt B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)

Dopplersonographische Untersuchungen

Die Anwendung der Dopplersonographie als Maszlignahme der Mutterschafts-vorsorge ist nur bei einer oder mehreren der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikashytionen und - mit Ausnahme der Fehlbildungsdiagnostik - nur in der zweiten Schwangerschaftshaumllfte zulaumlssig

1 Verdacht auf intrauterine Wachstumsretardierung

2 Schwangerschaftsinduzierte HypertoniePraumleklampsieEklampsie

3 Zustand nach Mangelgeburtintrauterinem Fruchttod

4 Zustand nach PraumleklampsieEklampsie

5 Auffaumllligkeiten der fetalen Herzfrequenzregistrierung

6 Begruumlndeter Verdacht auf Fehlbildungfetale Erkrankung

7 Mehrlingsschwangerschaft bei diskordantem Wachstum

8 Abklaumlrung bei Verdacht auf HerzfehlerHerzerkrankungen

) Fuumlr die Durchfuumlhrung der unter Abschnitt I angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen ist die Erfuumlllung der Anforderungen gemaumlszlig Anwendungsbereich 91 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung Voshyraussetzung fuumlr die unter Abschnitt II angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen sind die Anforderunshygen nach Anwendungsbereich 92 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung zu erfuumlllen

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Mutterschafts-Richtlinien

Anlage 2 (zu Abschnitt B Nr 4 c der Mutterschafts-Richtlinien)

Indikationen zur Kardiotokographie (CTG) waumlhrend der Schwangerschaft

Die Kardiotokographie ist im Rahmen der Schwangerenvorsorge nur anshygezeigt wenn eine der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikationen vorliegt

A Indikationen zur erstmaligen CTG in der 26 und 27 Schwangerschaftswoche

drohende Fruumlhgeburt

ab der 28 Schwangerschaftswoche a) Auskultatorisch festgestellte Herztonalterationen b) Verdacht auf vorzeitige Wehentaumltigkeit

B Indikationen zur CTG-Wiederholung CTG-Alterationen a) Anhaltende Tachykardie ( 160Minute) b) Bradykardie ( 100Minute) c) Dezeleration(en) (auch wiederholter Dip null) d) Hypooszillation Anoszillation e) Unklarer Kardiotokogramm-Befund bei Verdacht auf vorzeishy

tige Wehentaumltigkeit f) Mehrlinge g) Intrauteriner Fruchttod bei fruumlherer Schwangerschaft h) Verdacht auf Placenta-Insuffizienz nach klinischem oder bishy

ochemischem Befund i) Verdacht auf Uumlbertragung j) Uterine Blutung

Medikamentoumlse Wehenhemmung

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Mutterschafts-Richtlinien

Anlage 3 (siehe Mutterpass)

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Mutterschafts-Richtlinien

bdquoAnlage 4 (zu Abschnitt A Nr 1 der Mutterschafts-Richtlinien)

Ich bin schwanger Warum wird allen Schwangeren ein HIV-Test angeboten

Liebe Leserin

dieses Merkblatt erlaumlutert warum es fuumlr alle Schwangeren in Deutschland das Angebot fuumlr

einen HIV-Test gibt Wir hoffen dass es Sie bei Ihrem Beratungsgespraumlch mit Ihrem Arzt

oder Ihrer Aumlrztin unterstuumltzt Bei weitergehenden Fragen koumlnnen Sie sich auch an Berashy

tungsstellen zum Beispiel bei Ihrem Gesundheitsamt wenden

Die wichtigsten Informationen

HIV kann waumlhrend der Schwangerschaft bei der Geburt und durch Muttermilch auf

das Kind uumlbertragen werden

Es besteht jedoch eine sehr gute Aussicht eine Uumlbertragung auf das Kind durch

rechtzeitige medizinische Maszlignahmen zu verhindern Die fruumlhzeitige Feststellung

einer HIV-Infektion ist daher wichtig

Ein anonymer HIV-Test ist moumlglich

Sie haben Anspruch auf einen HIV-Test

Sie haben selbstverstaumlndlich das Recht einen HIV-Test abzulehnen

Was ist HIV

HIV (bdquoHumanes Immunschwaumlche-Virusldquo) befaumlllt Zellen des Abwehrsystems des Koumlrpers und

zerstoumlrt sie Die meisten Menschen mit HIV haben uumlber Jahre kaum Beschwerden Wenn

das Virus das Immunsystem aber stark geschwaumlcht hat treten schwere Erkrankungen auf

Diese Phase wird dann als bdquoAIDSldquo (deutsch bdquoErworbenes Immunschwaumlche-Syndromldquo) beshy

zeichnet Trotz verbesserter Behandlungsmoumlglichkeiten ist eine Heilung von AIDS momenshy

tan nicht moumlglich

HIV bei Frauen wird meistens durch ungeschuumltzten sexuellen Kontakt bei dem Samenfluumlsshy

sigkeit oder Blut in den Koumlrper gelangt oder durch gemeinsames Benutzen von Spritzen

oder Injektionsnadeln uumlbertragen

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Mutterschafts-Richtlinien

Warum wird mir ein HIV-Test angeboten

In Deutschland sind nur wenige Schwangere mit HIV infiziert Aber es kommt vor dass eine

Frau nicht weiszlig dass sie HIV hat

Wenn eine Schwangere HIV hat dann bedeutet das nicht dass auch ihr Kind in jedem Fall

infiziert wird Es besteht jedoch die Gefahr dass die Viren auf ihr Kind uumlbertragen werden

Wenn eine Schwangere rechtzeitig von ihrer Infektion weiszlig dann kann ihr Kind fast immer

geschuumltzt werden Die heutigen Behandlungsmoumlglichkeiten sind so gut dass eine Mutter mit

HIV oft lange ohne Symptome leben und so auch fuumlr ihr Kind da sein kann Es ist daher

wichtig zu wissen ob eine HIV-Infektion besteht

Falls ich HIV habe wie kann mein Kind geschuumltzt werden

Wenn die folgenden drei Maszlignahmen mit spezialisierten Aumlrztinnen und Aumlrzten zusammen

durchgefuumlhrt werden ist die Gefahr einer HIV-Uumlbertragung auf das Kind sehr gering

1 waumlhrend der Schwangerschaft durch Einnahme von Medikamenten die die Viren

bekaumlmpfen

2 unter der Geburt durch Entbindung des Kindes durch einen Kaiserschnitt

3 nach der Geburt durch Verzicht auf die Ernaumlhrung des Kindes mit eigener Muttershy

milch

Kann ich mich auch in der Schwangerschaft mit HIV infizieren

Eine HIV-Infektion ist auch waumlhrend der Schwangerschaft moumlglich Bei sexuellen Kontakten

sind Kondome ein guter Schutz

Gibt es Bedenken bei einem HIV-Test

Fuumlr die meisten Frauen ist ein HIV-Test nur ein Test unter vielen in der Schwangerschaft

Die Entscheidung fuumlr einen HIV-Test ist jedoch nicht immer leicht und kann Aumlngste ausloumlsen

Die Wartezeit bis zum Testergebnis kann als belastend erlebt werden

Wer mit HIV infiziert ist und dies weiszlig muss mit Nachteilen rechnen zum Beispiel beim Abshy

schluss einer (Lebens-)Versicherung Unabhaumlngig davon ob Sie den Test durchfuumlhren lasshy

sen und welches Ergebnis er hat wirkt sich das aber zum Beispiel nicht auf Ihren gesetzlishy

chen Krankenversicherungsstatus oder den Aufenthaltsstatus von Migrantinnen in Deutschshy

land aus

Bei Bedenken oder Sorgen koumlnnen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer behandelnshy

den Aumlrztin sowie auch mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Beratungsstellen bei

Wunsch auch anonym sprechen

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Mutterschafts-Richtlinien

Wer erfaumlhrt von dem Test

Ihr Arzt oder Ihre Aumlrztin teilt Ihnen das Testergebnis in einem vertraulichen Gespraumlch mit

Die Aumlrzte und Aumlrztinnen und ihr Personal unterliegen der Schweigepflicht

Die HIV-Beratung wird im Mutterpass dokumentiert nicht aber der sich gegebenenfalls daran

anschlieszligende HIV-Test

Kann ich mich anonym testen lassen

Es ist moumlglich sich anonym testen zu lassen Dies kann zum Beispiel in einer Arztpraxis

beim Gesundheitsamt bei manchen AIDS-Beratungsstellen oder einem Tropeninstitut erfolshy

gen

Das Testergebnis wird nur Ihnen mitgeteilt Sie entscheiden wer von dem Test und seinem

Ergebnis erfaumlhrt

Was passiert bei einem HIV-Test

Fuumlr einen HIV-Test wird eine Blutprobe entnommen und in einem Labor untersucht Beim

Test kann das Virus nur entdeckt werden wenn im Blut Zeichen dafuumlr vorhanden sind dass

der Koumlrper schon gegen die Infektion kaumlmpft Das heiszligt es gibt einen Zeitraum von der Anshy

steckung bis zur verlaumlsslichen Nachweisbarkeit der Infektion im Blut Dieser Zeitraum wird

als bdquodiagnostisches Fensterldquo bezeichnet Fast alle HIV-Infektionen koumlnnen drei Monate nach

einer Uumlbertragung festgestellt werden

Wenn Sie meinen dass bei Ihnen die Moumlglichkeit einer HIV-Infektion zum Beispiel nach

einem ungeschuumltzten sexuellen Kontakt besteht koumlnnen Sie sich an Ihren Arzt oder Ihre

Aumlrztin wenden um einen oder mehrere Testzeitpunkte zu vereinbaren Der HIV-Test ist sehr

genau Wenn im Labor eine HIV-Infektion festgestellt wird wird der Test zur Sicherheit trotzshy

dem noch einmal wiederholt

Was kostet der HIV-Test

Die Kosten fuumlr einen HIV-Test in einer Arztpraxis werden waumlhrend der Schwangerschaft von

den Krankenkassen uumlbernommen Wenn Sie einen Test anonym durchfuumlhren lassen wollen

kann dies mit geringen Kosten fuumlr Sie verbunden sein

Wo bekomme ich weitere Informationen

Fuumlr weitere Informationen koumlnnen Sie sich an Ihre Aumlrztin oder Ihren Arzt bzw an Ihr

Gesundheitsamt wenden

Die Bundeszentrale fuumlr gesundheitliche Aufklaumlrung (BZgA) bietet eine anonyme Telefonberashy

tung an Sie erreichen sie unter Telefon 0180555 54 44 Uumlber die Webseite der BZgA koumlnshy

24

Mutterschafts-Richtlinien

nen Sie auch Beratungsstellen finden und sich anonym im Internet beraten lassen

wwwaidsberatungde

Stand Mai 2007

Das Merkblatt ist eine Anlage der Mutterschafts-Richtlinien

Quellen Eine Liste mit der beruumlcksichtigten wissenschaftlichen Literatur finden Sie im Internet

unter wwwg-bade

Herausgeber

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

Auf dem Seidenberg 3a

53721 Siegburg

Telefon 0 22 41 ndash 93 88-0

Telefax 0 22 41 ndash 93 88-5 73

wwwg-bade

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist ein Gremium der Gemeinsamen Selbstverwaltung von Aumlrzten

Krankenkassen und Krankenhaumlusern in Deutschland in dem seit 2004 auch Patientenvertreter aktiv mitwirken

Entscheidungen des G-BA stehen unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums fuumlr Gesundheit

Erstellung

Dieses Merkblatt wurde im Auftrag des G-BA vom Institut fuumlr Qualitaumlt und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen

(wwwiqwigde) entwickelt

25

Page 3: 2010-02-18 Mutter-Rili1 2

Mutterschafts-Richtlinien

6 Es sollen nur Maszlignahmen angewendet werden deren diagnostischer und vorbeugender Wert ausreichend gesichert ist eine Erprobung auf Kosten der Versichertengemeinschaft ist unzulaumlssig

7 Aumlrztliche Betreuung im Sinne der sectsect 196 RVO und 23 KVLG sind solshyche Maszlignahmen welche der Uumlberwachung des Gesundheitszustandes der Schwangeren bzw Woumlchnerinnen dienen soweit sie nicht aumlrztliche Behandlung im Sinne des sect 28 Abs 1 SGB V darstellen Im Einzelnen gehoumlren zu der Betreuung

a) Untersuchungen und Beratungen waumlhrend der Schwangershyschaft) (siehe Abschnitt A)

b) Fruumlhzeitige Erkennung und besondere Uumlberwachung von Risikoshyschwangerschaften - amnioskopische und kardiotokographische Untersuchungen Ultraschalldiagnostik Fruchtwasseruntersushychungen usw - (siehe Abschnitt B)

c) Serologische Untersuchungen auf Infektionen z B Lues Roumlteln Hepatitis B bei begruumlndetem Verdacht auf Toxoplasmose und

andere Infektionen zum Ausschluszlig einer HIV-Infektion auf freiwilliger Basis

nach vorheriger aumlrztlicher Beratung der Schwangeren sowie

blutgruppenserologische Untersuchungen waumlhrend der Schwangerschaft (siehe Abschnitt C)

d) Blutgruppenserologische Untersuchungen nach Geburt oder Fehlgeburt und Anti-D-Immunglobulin-Prophylaxe (siehe Abshyschnitt D)

e) Untersuchungen und Beratungen der Woumlchnerin (siehe Abshyschnitt F)

f) Medikamentoumlse Maszlignahmen und Verordnungen von Verband- und Heilmitteln (siehe Abschnitt G)

g) Aufzeichnungen und Bescheinigungen (siehe Abschnitt H)

) Die Untersuchung zum Zwecke der Feststellung der Schwangerschaft ist Bestandteil der kurativen Versorgung

3

Mutterschafts-Richtlinien

A Untersuchungen und Beratungen sowie sonstige Maszlignahmen waumlhrend der Schwangerschaft

1 Die Schwangere soll in ausreichendem Maszlige aumlrztlich untersucht und beraten werden Die Beratung soll sich auch auf die Risiken einer HIV-Infektion bzw AIDS-Erkrankung erstrecken Jeder Schwangeren soll ein HIV-Antikoumlrpertest empfohlen werden da die Wahrscheinlichkeit eishyner HIV-Uumlbertragung auf das Kind durch wirksame therapeutische Maszlignahmen erheblich gesenkt werden kann Die Testdurchfuumlhrung ershyfordert eine Information zum Test und die Einwilligung der Schwangeshyren Als Hilfestellung fuumlr die Information der Frau zu dieser Untersushychung ist das Merkblatt mit dem Titel bdquoIch bin schwanger Warum wird allen Schwangeren ein HIV-Test angebotenldquo (Muster siehe Anlage 3) zur Verfuumlgung zu stellen

Daruumlber hinaus soll der Arzt im letzten Drittel der Schwangerschaft beshydarfsgerecht uumlber die Bedeutung der Mundgesundheit fuumlr Mutter und Kind aufklaumlren

In die aumlrztliche Beratung sind auch ernaumlhrungsmedizinische Empfehshylungen als Maszlignahme der Gesundheitsfoumlrderung einzubeziehen Dabei ist insbesondere auf eine ausreichende Jodzufuhr (in der Regel ist eine zusaumltzliche Zufuhr von 100 bis 200 microg Jodid pro Tag notwendig) und den Zusammenhang zwischen Ernaumlhrung und Kariesrisiko hinzuweishysen

Die Schwangere soll uumlber ihren Rechtsanspruch auf Beratung zu allshygemeinen Fragen der Schwangerschaft nach sect 2 des Schwangershyschaftskonfliktgesetzes (SchKG) unterrichtet werden

2 Die erste Untersuchung nach Feststellung der Schwangerschaft sollte moumlglichst fruumlhzeitig erfolgen Sie umfaszligt

a) Die Familienanamnese die Eigenanamnese die Schwangerschaftsanamnese

die Arbeits- und Sozialanamnese

b) Die Allgemeinuntersuchung die gynaumlkologische Untersuchung einschlieszliglich einer Untersushychung auf genitale Chlamydia trachomatis-Infektion Die Untershysuchung wird an einer Urinprobe mittels eines Nukleinsaumlure-amplifizierenden Tests (NAT) durchgefuumlhrt Zur Wahrung des Wirtschaftlichkeitsgebotes kann der Test in einem Poolingverfahren durchgefuumlhrt werden bei dem Proben von bis zu fuumlnf Patientinnen gemeinsam getestet werden Dabei duumlrfen nur Testkits verwendet werden die fuumlr die Anwendung im Poolingverfahren geeignet sind Die Zuverlaumlssigkeit der Tests im

Dieser Hinweis fuumlhrt nicht automatisch zur Verordnungsfaumlhigkeit von Jodid

4

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Poolingverfahren ist in den Laboren durch geeignete Qualitaumltssishycherungsmaszlignahmen sicherzustellen

Als Uumlbergangsregelung kann die Untersuchung bis zum 31 Deshyzember 2008 auch mittels eines geeigneten Antigennachweises (Enzymimmunoassay EIA) am Zervikalabstrich durchgefuumlhrt werden Schnelltests (sogenannt bdquobed-side-Testsldquo Tests auf vorgefertigshytem Reagenztraumlger) sind fuumlr diese Untersuchung nicht geeignet Umfasst sind zudem weitere diagnostische Maszlignahmen Zu dieshysen gehoumlren Blutdruckmessung Feststellung des Koumlrpergewichts Untersuchung des Mittelstrahlurins auf Eiweiszlig Zucker und Seshydiment gegebenenfalls bakteriologische Untersuchungen (z B bei auffaumllliger Anamnese Blutdruckerhoumlhung Sedimentbefund) Haumlmoglobinbestimmung und - je nach dem Ergebnis dieser Beshystimmung (bei weniger als 112 g pro 100 ml = 70 Hb) - Zaumlhshylung der Erythrozyten

3 Ergeben sich im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge Anhaltspunkte fuumlr ein genetisch bedingtes Risiko so ist der Arzt gehalten die Schwangeshyre uumlber die Moumlglichkeiten einer humangenetischen Beratung undoder humangenetischen Untersuchung aufzuklaumlren

4 Die nachfolgenden Untersuchungen sollen - unabhaumlngig von der Beshyhandlung von Beschwerden und Krankheitserscheinungen - im Allgeshymeinen im Abstand von vier Wochen stattfinden und umfassen

Gewichtskontrolle Blutdruckmessung

Untersuchung des Mittelstrahlurins auf Eiweiszlig Zucker und Sediment gegebenenfalls bakteriologische Untersuchungen (z B bei auffaumllliger Anamnese Blutdruckerhoumlhung Sedimentbefund)

Haumlmoglobinbestimmung - im Regelfall ab 6 Monat falls bei Erstuntershysuchung normal - je nach dem Ergebnis dieser Bestimmung (bei wenishyger als 112 g je 100 ml = 70 Hb) Zaumlhlung der Erythrozyten

Kontrolle des Standes der Gebaumlrmutter Kontrolle der kindlichen Herzaktionen Feststellung der Lage des Kindes

In den letzten zwei Schwangerschaftsmonaten sind im Allgemeinen je zwei Untersuchungen angezeigt

5 Im Verlauf der Schwangerschaft soll ein Ultraschall-Screening mittels BshyMode-Verfahren durchgefuumlhrt werden Die Untersuchungen erfolgen von Beginn der 9 bis zum Ende der 12 SSW (1 Screening) von Beginn der 19 bis zum Ende der 22 SSW (2 Screening)

5

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von Beginn der 29 bis zum Ende der 32 SSW (3 Screening)

Dieses Ultraschall-Screening dient der Uumlberwachung einer normal verlaufenshyden Schwangerschaft insbesondere mit dem Ziel

der genauen Bestimmung des Gestationsalters der Kontrolle der somatischen Entwicklung des Feten der Suche nach auffaumllligen fetalen Merkmalen dem fruumlhzeitigen Erkennen von Mehrlingsschwangerschaften

Der Inhalt des Screening ist fuumlr die jeweiligen Untersuchungszeitraumlume in Anshylage 1 a festgelegt

Ergeben sich aus dem Screening auffaumlllige Befunde die der Kontrolle durch Ultraschall-Untersuchungen mit B-Mode oder gegebenenfalls anderen sonographischen Verfahren beduumlrfen sind diese Kontroll-Untersuchungen auch auszligerhalb der vorgegebenen Untersuchungszeitraumlume Bestandteil des Screening Dies gilt insbesondere fuumlr Untersuchungen bei den in Anlage 1 b aufgefuumlhrten Indikationen

6 Ergibt sich aus den Screening-Untersuchungen - gegebenenfalls einshyschlieszliglich der Kontrolluntersuchungen - die Notwendigkeit zu einer weiterfuumlhrenden sonographischen Diagnostik auch mit anderen soshynographischen Verfahren sind diese Untersuchungen ebenfalls Beshystandteil der Mutterschaftsvorsorge aber nicht mehr des Screening Dies gilt auch fuumlr alle weiterfuumlhrenden sonographischen Untersuchshyungen die notwendig werden den Schwangerschaftsverlauf und die Entwicklung des Feten zu kontrollieren um gegebenenfalls therapeushytische Maszlignahmen ergreifen oder geburtshilfliche Konsequenzen zieshyhen zu koumlnnen Die Indikationen hierfuumlr sind in den Anlagen 1 c und 1 d angefuumlhrt

Die Anwendung dopplersonographischer Untersuchungen zur weitershyfuumlhrenden Diagnostik ist ebenfalls Bestandteil der Mutterschaftsvorsorshyge Diese Untersuchungen koumlnnen nur nach Maszliggabe der in Anlashyge 1 d aufgefuumlhrten Indikationen durchgefuumlhrt werden

Ergibt sich aus sonographischen Untersuchungen die Notwendigkeit zu weiterfuumlhrender sonographischer Diagnostik durch einen anderen Arzt sind die relevanten Bilddokumentationen welche die Indikation zu dieshyser weiterfuumlhrenden Diagnostik begruumlnden diesem Arzt vor der Untershysuchung zur Verfuumlgung zu stellen

7 Untersuchungen nach Nr 4 koumlnnen auch von einer Hebamme im Umshyfang ihrer beruflichen Befugnisse (Gewichtskontrolle Blutdruckmesshysung Urinuntersuchung auf Eiweiszlig und Zucker Kontrolle des Standes der Gebaumlrmutter Feststellung der Lage Stellung und Haltung des Kinshydes Kontrolle der kindlichen Herztoumlne sowie allgemeine Beratung der Schwangeren) durchgefuumlhrt und im Mutterpaszlig dokumentiert werden wenn der Arzt dies im Einzelfall angeordnet hat oder wenn der Arzt eishy

6

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nen normalen Schwangerschaftsverlauf festgestellt hat und daher seishynerseits keine Bedenken gegenuumlber weiteren Vorsorgeuntersuchungen durch die Hebamme bestehen Die Delegierung der Untersuchungen an die Hebamme entbindet den Arzt nicht von der Verpflichtung zur Durchshyfuumlhrung der von ihm vorzunehmenden Untersuchungen (Untersuchung des Urinsediments gegebenenfalls bakteriologische Untersuchung Haumlmoglobinbestimmung Ultraschalluntersuchung sowie die Untersushychungen bei Risikoschwangerschaft)

8 Der betreuende Arzt soll die Schwangere in der von ihr gewaumlhlten Entshybindungsklinik rechtzeitig vor der zu erwartenden Geburt vorstellen Dabei soll die Planung der Geburtsleitung durch den betreuenden Arzt der Entbindungsklinik erfolgen Dies schlieszligt eine geburtshilfliche Unshytersuchung eine Besprechung mit der Schwangeren sowie gegebenenshyfalls eine sonographische Untersuchung ein

7

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B Erkennung und besondere Uumlberwachung der Risikoschwangershyschaften und Risikogeburten

1 Risikoschwangerschaften sind Schwangerschaften bei denen aufgrund der Vorgeschichte oder erhobener Befunde mit einem erhoumlhten Risiko fuumlr Leben und Gesundheit von Mutter oder Kind zu rechnen ist Dazu zaumlhlen insbesondere

I Nach Anamnese a) Schwere Allgemeinerkrankungen der Mutter (z B an Niere und

Leber oder erhebliche Adipositas) b) Zustand nach Sterilitaumltsbehandlung wiederholten Aborten oder

Fruumlhgeburten c) Totgeborenes oder geschaumldigtes Kind d) Vorausgegangene Entbindungen von Kindern uumlber 4000 g Geshy

wicht hypotrophen Kindern (small for date babies) Mehrlingen e) Zustand nach Uterusoperationen (z B Sectio Myom Fehlbilshy

dung) f) Komplikationen bei vorangegangenen Entbindungen (z B Plashy

centa praevia vorzeitige Loumlsung der Placenta Riszligverletzungen Atonie oder sonstige Nachgeburtsblutungen Gerinnungsstoumlrunshygen Kraumlmpfe Thromboembolie)

g) Erstgebaumlrende unter 18 Jahren oder uumlber 35 Jahre h) Mehrgebaumlrende uumlber 40 Jahre Vielgebaumlrende mit mehr als vier

Kindern (Gefahren Genetische Defekte sog Placentainsuffizienz geburtsmechanische Komplikationen)

II Nach Befund (jetzige Schwangerschaft) a) EPH-Gestose (d h Blutdruck 14090 oder mehr Eiweiszligausshy

scheidung 1 000 bzw 1 g24 Std oder mehr Oumldeme oder Geshywichtszunahme von mehr als 500 g je Woche im letzten Trimenon) Pyelonephritis (Keimzahlen uumlber 100000 im Mittelshystrahlurin)

b) Anaumlmie unter 10 g100 ml (g ) c) Diabetes mellitus d) Uterine Blutung e) Blutgruppen-Inkompatibilitaumlt (Fruumlherkennung und Prophylaxe des

Morbus haemolyticus fetalis bzw neonatorum) f) Diskrepanz zwischen Uterus- bzw Kindsgroumlszlige und Schwangershy

schaftsdauer (z B fraglicher Geburtstermin retardiertes Wachsshytum Riesenkind Gemini Molenbildung Hydramnion Myom)

g) Drohende Fruumlhgeburt (vorzeitige Wehen Zervixinsuffizienz) h) Mehrlinge pathologische Kindslagen i) Uumlberschreitung des Geburtstermins bzw Unklarheit uumlber den

Termin

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2 Aus Risikoschwangerschaften koumlnnen sich Risikogeburten entwickeln Bei folgenden Befunden ist mit einem erhoumlhten Risiko unter der Geburt zu rechnen

a) Fruumlhgeburt b) Placenta praevia vorzeitige Placentaloumlsung c) Jede Art von Miszligverhaumlltnis KindGeburtswege

3 Bei Risikoschwangerschaften koumlnnen haumlufigere als vierwoumlchentliche Untersuchungen (bis zur 32 Woche) bzw haumlufigere als zweiwoumlchentlishyche Untersuchungen (in den letzten 8 Schwangerschaftswochen) angeshyzeigt sein

4 Bei Risikoschwangerschaften koumlnnen neben den uumlblichen Untersushychungen noch folgende in Frage kommen

a) Ultraschall-Untersuchungen (Sonographie) (Die Voraussetzungen fuumlr die Durchfuumlhrung von zusaumltzlichen Ultshyraschall-Untersuchungen bei Risikoschwangerschaften die uumlber das sonographische Screening hinausgehen werden im Abshyschnitt A Nr 6 abgehandelt und sind in den Anlagen 1 c und 1 d zu diesen Richtlinien spezifiziert)

b) Tokographische Untersuchungen vor der 28 Schwangershyschaftswoche bei Verdacht auf vorzeitige Wehentaumltigkeit oder bei medikamentoumlser Wehenhemmung

c) Kardiotokographische Untersuchungen (CTG) (Kardiotokographische Untersuchungen koumlnnen in der Schwanshygerenvorsorge nicht routinemaumlszligig durchgefuumlhrt werden Sie sind nur nach Maszliggabe des Indikationskataloges nach Anlage 2 der Richtlinien angezeigt)

d) Amnioskopien e) Fruchtwasseruntersuchungen nach Gewinnung des Fruchtwasshy

sers durch Amniozentese f) Transzervikale Gewinnung von Chorionzottengewebe oder

transabdominale Gewinnung von Plazentagewebe

5 Von der Erkennung eines Risikomerkmals ab soll ein Arzt die Betreushyung einer Schwangeren nur dann weiterfuumlhren wenn er die Untersushychungen nach Nr 4 a) bis f) erbringen oder veranlassen und die sich daraus ergebenen Maszlignahmen durchfuumlhren kann Anderenfalls soll er die Schwangere einem Arzt uumlberweisen der uumlber solche Moumlglichkeiten verfuumlgt

6 Der betreuende Arzt soll die Schwangere bei der Wahl der Entbinshydungsklinik unter dem Gesichtspunkt beraten daszlig die Klinik uumlber die noumltigen personellen und apparativen Moumlglichkeiten zur Beshytreuung von Risikogeburten undoder Risikokindern verfuumlgt

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C Serologische Untersuchungen und Maszlignahmen waumlhrend der Schwangerschaft

1 Bei jeder Schwangeren sollte zu einem moumlglichst fruumlhen Zeitpunkt aus einer Blutprobe

a) der TPHA (Treponema-pallidum-Haumlmagglutinationstest) oder ELISA (Enzyme-linked-immunosorbent-assay) oder TPPA (Treponema pallidum-Partikelagglutinationstest) als Lues-Suchreaktion (LSR)

b) der Roumlteln-Haumlmagglutinationshemmungstest (Roumlteln-HAH) c) gegebenenfalls ein HIV-Test d) die Bestimmung der Blutgruppe und des Rh-Faktors D e) ein Antikoumlrper-Suchtest (AK)

durchgefuumlhrt werden

Zu a) Ist die Lues-Suchreaktion positiv so sollen aus derselben Blutshyprobe die uumlblichen serologischen Untersuchungen auf Lues durchgefuumlhrt werden

Bei der Lues-Suchreaktion ist lediglich die Durchfuumlhrung und nicht das Ergebshynis der Untersuchung im Mutterpaszlig zu dokumentieren

Zu b) Immunitaumlt und damit Schutz vor Roumlteln-Embryopathie fuumlr die beshystehende Schwangerschaft ist anzunehmen wenn spezifische Antikoumlrper rechtzeitig vor Eintritt dieser Schwangerschaft nachshygewiesen worden sind und der Befund ordnungsgemaumlszlig dokushymentiert worden ist Der Arzt ist gehalten sich solche Befunde vorlegen zu lassen und sie in den Mutterpaszlig zu uumlbertragen Auch nach erfolgter Roumltelnschutzimpfung ist der Nachweis spezishyfischer Antikoumlrper zu erbringen und entsprechend zu dokumenshytieren Liegen Befunde aus der Vorschwangerschaftszeit vor die auf Immunitaumlt schlieszligen lassen (siehe Abs 2) so besteht Schutz vor einer Roumlteln-Embryopathie

Liegen entsprechende Befunde nicht vor so ist der Immunstatus der Schwangeren unverzuumlglich mittels des HAH-Tests zu bestimmen Ein positiver Antikoumlrpernachweis gilt ohne zusaumltzlishyche Untersuchungen als erbracht wenn der HAH-Titer mindesshytens 132 betraumlgt Bei niedrigeren HAH-Titern ist die Spezifitaumlt des Antikoumlrpernachweises durch eine andere geeignete Methode zu sichern fuumlr welche die benoumltigten Reagenzien staatlich zugeshylassen) sind Bestaumltigt diese Untersuchung die Spezifitaumlt des Ershygebnisses kann auch dann Immunitaumlt angenommen werden Im serologischen Befund ist woumlrtlich auszudruumlcken ob Immunitaumlt angenommen werden kann oder nicht

)Zulassung der Reagenzien durch das Bundesamt fuumlr Sera und Impfstoffe (Paul-Ehrlich-Institut) Frankfurt

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Wird Immunitaumlt erstmals waumlhrend der laufenden Schwangershyschaft festgestellt kann Schutz vor Roumlteln-Embryopathie nur dann angenommen werden wenn sich aus der gezielt erhobeshynen Anamnese keine fuumlr die Schwangerschaft relevanten Anshyhaltspunkte fuumlr Roumlteln-Kontakt oder eine frische Roumlteln-Infektion ergeben Der Arzt der die Schwangere betreut ist deshalb geshyhalten die Anamnese sorgfaumlltig zu erheben und zu dokumentieshyren sowie Auffaumllligkeiten dem Serologen mitzuteilen Bei auffaumlllishyger Anamnese sind weitere serologische Untersuchungen erforshyderlich (Nachweis roumltelnspezifischer IgM-Antikoumlrper undoder Kontrolle des Titerverlaufs) Die weiterfuumlhrenden serologischen Untersuchungen sind nicht notwendig wenn innerhalb von 11 Tagen nach erwiesenem oder vermutetem Roumlteln-Kontakt spezishyfische Antikoumlrper nachgewiesen werden

Schwangere bei denen ein Befund vorliegt der nicht auf Immushynitaumlt schlieszligen laumlszligt sollen aufgefordert werden sich unverzuumlgshylich zur aumlrztlichen Beratung zu begeben falls sie innerhalb der ersten vier Schwangerschaftsmonate Roumlteln-Kontakt haben oder an roumltelnverdaumlchtigen Symptomen erkranken Auch ohne derarshytige Verdachtsmomente soll bei diesen Schwangeren in der 16 shy17 Schwangerschaftswoche eine erneute Antikoumlrper-Untershysuchung gemaumlszlig Abs 2 durchgefuumlhrt werden

Eine aktive Roumltelnschutzimpfung soll waumlhrend der Schwangershyschaft nicht vorgenommen werden

Zu c) Aus dem Blut der Schwangeren ist ein immunochemischer Antishykoumlrpertest vorzunehmen fuumlr welchen die benoumltigten Reagenzien staatlich zugelassen) sind Ist diese Untersuchung positiv so muszlig das Ergebnis mittels Immuno-Blot aus derselben Blutprobe gesichert werden Alle notwendigen weiterfuumlhrenden Untersushychungen sind Bestandteil der kurativen Versorgung

Die Durchfuumlhrung der Beratung zum HIV-Antikoumlrpertest ist im Mutterpass zu dokumentieren Die Durchfuumlhrung und das Ergebshynis der Untersuchung werden im Mutterpass nicht dokumentiert

Zu d) Die Untersuchung des Rh-Merkmals D erfolgt mit mindestens zwei verschiedenen Testreagenzien Fuumlr die Untersuchung wird die Anwendung zweier monoklonaler Antikoumlrper (IgM-Typ) die die Kategorie DVI nicht erfassen empfohlen Bei negativem Ershygebnis beider Testansaumltze gilt die Schwangere als Rh negativ (D negativ) Bei uumlbereinstimmend positivem Ergebnis der beiden Testansaumltze ist die Schwangere Rh positiv Bei Diskrepanzen oder schwach positiven Ergebnissen der Testansaumltze ist eine Klaumlrung z B im indirekten Antiglobulintest mit geeigneten Testshy

)Zulassung der Reagenzien durch das Bundesamt fuumlr Sera und Impfstoffe (Paul-Ehrlich-Institut) Frankfurt

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Mutterschafts-Richtlinien

reagenzien notwendig Faumlllt dieser Test positiv aus so ist die Schwangere Rh positiv (Dweak positiv)

Die Bestimmung der Blutgruppe und des Rh-Faktors entfaumlllt wenn entsprechende Untersuchungsergebnisse bereits vorliegen und von einem Arzt bescheinigt wurden

Zu e) Der Antikoumlrpersuchtest wird mittels des indirekten Antiglobulintests gegen zwei Test-Blutmuster mit den Antigeshynen D C c E e Kell Fy und S durchgefuumlhrt Bei Nachweis von Antikoumlrpern sollen moumlglichst aus derselben Blutprobe deren Spezifitaumlt und Titerhoumlhe bestimmt werden

Gegebenenfalls muumlssen in solchen Faumlllen auch das Blut des Kindesvaters und die Bestimmung weiterer Blutgruppen-Antigene der Mutter in die Untersuchung einbezogen werden Eine schriftliche Erlaumluterung der Befunde an den uumlberweisenden Arzt kann sich dabei als notwendig erweisen

Auch nicht zum Morbus haemolyticus neonatorum fuumlhrende Antishykoumlrper (IgM undoder Kaumllte-Antikoumlrper) sind in den Mutterpaszlig einzutragen da sie gegebenenfalls bei einer Bluttransfusion fuumlr die Schwangere wichtig sein koumlnnen

2 Ein weiterer Antikoumlrper-Suchtest ist bei allen Schwangeren (Rhshypositiven und Rh-negativen) in der 24-27 Schwangerschaftswoche durchzufuumlhren Sind bei Rh-negativen Schwangeren keine Anti-D-Antikoumlrper nachweisbar so soll in der 28-30 Schwangerschaftswoche eine Standarddosis (um 300 g) Anti-D-Immunglobulin injiziert werden um moumlglichst bis zur Geburt eine Sensibilisierung der Schwangeren zu verhindern Das Datum der praumlpartalen Anti-D-Prophylaxe ist im Mutshyterpaszlig zu vermerken

3 Bei allen Schwangeren ist nach der 32 Schwangerschaftswoche moumlgshylichst nahe am Geburtstermin das Blut auf HBsAg) zu untersuchen Dabei ist eine immunchemische Untersuchungsmethode zu verwenden die mindestens 5 ngml HBsAg nachzuweisen in der Lage ist Ist das Ergebnis positiv soll das Neugeborene unmittelbar post partum gegen Hepatitis B aktivpassiv immunisiert werden

Die Untersuchung auf HBsAg entfaumlllt wenn Immunitaumlt (z B nach Schutzimpfung) nachgewiesen ist

D Blutgruppenserologische Untersuchungen nach Geburt oder Fehlshygeburt und Anti-D-Immunglobulin-Prophylaxe

)HBsAg = Hepatitis B surface antigen

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Mutterschafts-Richtlinien

1 Bei jedem Kind einer Rh-negativen Mutter ist unmittelbar nach der Geshyburt der Rh-Faktor D unter Beachtung der Ergebnisse des direkten Coombstests zu bestimmen Ist dieser Rh-Faktor positiv (D+) oder liegt D-weak vor so ist aus derselben Blutprobe auch die Blutgruppe des Kinshydes zu bestimmen Bei Rh-positivem Kind ist bei der Rh-negativen Mutshyter eine weitere Standarddosis Anti-D-Immunglobulin (um 300 g) inshynerhalb von 72 Stunden post partum zu applizieren selbst wenn nach der Geburt schwach reagierende Rh-Antikoumlrper bei der Mutter gefunshyden worden sind undoder der direkte Coombstest beim Kind schwach positiv ist Hierdurch soll ein schneller Abbau der insbesondere waumlhshyrend der Geburt in den muumltterlichen Kreislauf uumlbergetretenen Rh-positiven Erythrozyten bewirkt werden um die Bildung von Rh-Antikoumlrpern bei der Mutter zu verhindern

2 Rh-negativen Frauen mit Fehlgeburt bzw Schwangerschaftsabbruch sollte so bald wie moumlglich jedoch innerhalb 72 Stunden post abortum bzw nach Schwangerschaftsabbruch Anti-D-Immunglobulin injiziert werden Entsprechende blutgruppenserologische Untersuchungen sind erforderlichenfalls durchzufuumlhren

E Voraussetzungen fuumlr die Durchfuumlhrung serologischer Untersuchungen

Die serologischen Untersuchungen nach den Abschnitten C und D solshylen nur von solchen Aumlrzten durchgefuumlhrt werden die uumlber die entspreshychenden Kenntnisse und Einrichtungen verfuumlgen Dieselben Voraussetshyzungen gelten fuumlr Untersuchungen in Instituten

F Untersuchungen und Beratungen der Woumlchnerin

1 Eine Untersuchung soll innerhalb der ersten Woche nach der Entbinshydung vorgenommen werden Dabei soll das Haumlmoglobin bestimmt wershyden

2 Eine weitere Untersuchung soll etwa sechs Wochen spaumltestens jedoch acht Wochen nach der Entbindung durchgefuumlhrt werden Die Untersushychung umfaszligt Allgemeinuntersuchung (falls erforderlich einschlieszliglich Hb-Bestimshymung) Feststellung des gynaumlkologischen Befundes Blutdruckmessung Untersuchung des Mittelstrahlurins auf Eiweiszlig Zucker und Sediment gegebenenfalls bakteriologische Untersuchungen (z B bei auffaumllliger Anamnese Blutdruckerhoumlhung Sedimentbefund) sowie Beratung der Mutter

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Mutterschafts-Richtlinien

G Medikamentoumlse Maszlignahmen und Verordnung von Verband- und Heilmitteln

Medikamentoumlse Maszlignahmen sowie die Verordnung von Verband- und Heilmitteln sind im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge nur zulaumlssig zur Behandlung von Beschwerden die schwangerschaftsbedingt sind aber noch keinen Krankheitswert haben Bei Verordnungen wegen Schwanshygerschaftsbeschwerden und im Zusammenhang mit der Entbindung ist die Versicherte von der Entrichtung der Verordnungsblattgebuumlhr befreit

H Aufzeichnungen und Bescheinigungen

1 Nach Feststellung der Schwangerschaft stellt der Arzt der Schwangeshyren einen Mutterpaszlig (Anlage 3)) aus sofern sie nicht bereits einen Paszlig dieses Musters besitzt

2 Nach diesem Mutterpaszlig richten sich auch die vom Arzt vorzunehmenshyden Eintragungen der Ergebnisse der Untersuchungen im Rahmen der aumlrztlichen Betreuung waumlhrend der Schwangerschaft und nach der Entshybindung Daruumlber hinausgehende fuumlr die Schwangerschaft relevante Untersuchungsergebnisse sollen in den Mutterpass eingetragen wershyden soweit die Eintragung durch die Richtlinien nicht ausgeschlossen ist (Lues-Suchreaktion sowie HIV-Untersuchung)

3 Die Befunde der aumlrztlichen Betreuung und der blutgruppenserologishyschen Untersuchungen haumllt der Arzt fuumlr seine Patientenkartei fest und stellt sie bei eventuellem Arztwechsel dem anderen Arzt auf dessen Anshyforderung zur Verfuumlgung sofern die Schwangere zustimmt

4 Beim Anlegen eines weiteren Mutterpasses sind die Blutgruppenbefunshyde zu uumlbertragen Die Richtigkeit der Uumlbertragung ist aumlrztlich zu beshyscheinigen

5 Der zustaumlndige Unterausschuss des Gemeinsamen Bundesausschusshyses ist berechtigt Aumlnderungen am Mutterpaszlig vorzunehmen deren Notwendigkeit sich aus der praktischen Anwendung ergibt soweit dashydurch der Mutterpaszlig nicht in seinem Aufbau und in seinem wesentlishychen Inhalt veraumlndert wird

I Inkrafttreten

Die Richtlinien treten am 28 Maumlrz 1986 in Kraft

Koumlln den 10 Dezember 1985

Bundesausschuszlig der Aumlrzte und Krankenkassen Der Vorsitzende

) Auf einen Abdruck wurde verzichtet

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Mutterschafts-Richtlinien

Anlage 1 (a - d) (zu den Abschnitten A Nr 5 und B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)

Ultraschall-Untersuchungen in der Schwangerschaft (Sonographie)

Es gilt die Anlage 1 der Mutterschafts-Richtlinien in der Fassung vom 22 November 1994 zuzuumlglich der Aumlnderungen vom 8 Mai 1995 und 17 Deshyzember 1996

Anlage 1 a (zu Abschnitt A Nr 5 der Mutterschafts-Richtlinien)

Ultraschall-Screening in der Schwangerschaft

Die nachfolgend aufgefuumlhrten Befunde sind mittels B-Mode-Verfahren im jeshyweiligen Zeitraum zu erheben Dabei ist die jeweilige Bilddokumentation durchzufuumlhren

1 Untersuchung von Beginn der 9 bis zum Ende der 12 SSW Intrauteriner Sitz janein Embryo darstellbar janein Mehrlingsschwangerschaft janein

-monochorial janein Herzaktion janein

Biometrie I (ein Maszlig) Scheitelsteiszliglaumlnge (SSL)

oder Biparietaler Durchmesser (BPD) Zeitgerechte Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig Auffaumllligkeiten janeinkontrollbeduumlrftig Weiterfuumlhrende

Untersuchung veranlaszligt janein

Bilddokumentation der Biometrie und gegebenenfalls kontrollbeshyduumlrftiger Befunde

2 Untersuchung von Beginn der 19 bis zum Ende der 22 SSW Einlingsschwangerschaft janein Lebenszeichen janein

Biometrie II (4 Maszlige) Biparietaler Durchmesser (BPD) Fronto-okzipitaler Durchmesser (FOD)

oder Kopfumfang (KU) AbdomenThorax-quer-Durchmesser (ATD)

oder AbdomenThorax-a p-Durchmesser (APD)

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Mutterschafts-Richtlinien

oder AbdomenThorax-Umfang (AU) Femurlaumlnge (FL)

oder Humeruslaumlnge (HL) Zeitgerechte Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig

Hinweiszeichen fuumlr Entwicklungsstoumlrungen hinsichtlich Fruchtwassermenge janeinkontrollbeduumlrftig koumlrperlicher Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig Koumlrperumriszlig janeinkontrollbeduumlrftig fetaler Strukturen janeinkontrollbeduumlrftig Herzaktion janeinkontrollbeduumlrftig Bewegungen janeinkontrollbeduumlrftig Plazentalokalisation und

-struktur normalkontrollbeduumlrftig Weiterfuumlhrende

Untersuchung veranlaszligt janein

Bilddokumentation je eines Kopf- Rumpf- und Extremitaumltenmaszliges sowie gegebenenfalls kontrollbeduumlrftiger Befunde

3 Untersuchung von Beginn der 29 bis zum Ende der 32 SSW Einlingsschwangerschaft janein Lebenszeichen janein Kindslage

Biometrie III (4 Maszlige) Biparietaler Durchmesser (BPD) Fronto-okzipitaler Durchmesser (FOD)

oder Kopfumfang (KU) AbdomenThorax-quer-Durchmesser (ATD)

oder AbdomenThorax-a p-Durchmesser (APD) oder AbdomenThorax-Umfang (AU)

Femurlaumlnge (FL) oder Humeruslaumlnge (HL)

Zeitgerechte Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig

Kontrolle der Hinweiszeichen fuumlr Entwicklungsstoumlrungen gemaumlszlig dem 2 Screening Plazentalokalisation und -struktur normalkontrollbeduumlrftig Weiterfuumlhrende Untersuchung veranlaszligt janein

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Mutterschafts-Richtlinien

Bilddokumentation je eines Kopf- Rumpf- und Extremitaumltenmaszliges sowie gegebenenfalls kontrollbeduumlrftiger Befunde

Anlage 1 b (zu den Abschnitten A Nr 5 und B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)

Uumlber die in Anlage 1 a genannten Screening-Untersuchungen hinaus koumlnnen bei Vorliegen einer der nachfolgend angefuumlhrten Indikationen weitere sonographische Untersuchungen zur Uumlberwachung der Schwangerschaft anshygezeigt sein die als Kontrolluntersuchungen Bestandteil des Screening sind

1 Sicherung des Schwangerschaftsalters bei unklarer Regelanamnese Diskrepanz zwischen Uterusgroumlszlige und berechnetem

Gestationsalter aufgrund des klinischen oder sonographischen Befundes

fehlenden Untersuchungsergebnissen aus dem Ultraschall-Screening bei Uumlbernahme der Mutterschaftsvorsorge durch einen anderen Arzt

2 Kontrolle des fetalen Wachstums bei Schwangeren mit einer Erkrankung die zu Entwicklungsshy

stoumlrungen des Feten fuumlhren kann Verdacht auf Entwicklungsstoumlrung des Feten aufgrund voshy

rausgegangener Untersuchungen

3 Uumlberwachung einer Mehrlingsschwangerschaft

4 Neu- oder Nachbeurteilung des Schwangerschaftsalters bei auffaumllshyligen Ergebnissen der in der Mutterschaftsvorsorge notwendigen serologischen Untersuchungen der Mutter

5 Diagnostik und Kontrolle des Plazentasitzes bei vermuteter oder nachgewiesener Plazenta praevia

6 Erstmaliges Auftreten einer uterinen Blutung

7 Verdacht auf intrauterinen Fruchttod

8 Verdacht auf Lageanomalie ab Beginn der 36 SSW

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Mutterschafts-Richtlinien

Anlage 1 c (zu Abschnitt B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)

Uumlber die in Anlage 1 a und 1 b genannten Untersuchungen hinaus koumlnnen weitere Ultraschall-Untersuchungen mittels B-Mode oder auch mit anderen sonographischen Verfahren angezeigt sein wenn sie der Abklaumlrung undoder Uumlberwachung von pathologischen Befunden dienen und eine der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikationen vorliegt Diese Untersuchungen gehoumlren zwar zum Programm der Mutterschaftsvorsorge sind aber nicht mehr Bestandteil des Screening

I)

1 Rezidivierende oder persistierende uterine Blutung

2 Gestoumlrte intrauterine Fruumlhschwangerschaft

3 Fruumlhschwangerschaft bei liegendem IUP Uterus myomatosus Adnextumor

4 Nachkontrolle intrauteriner Eingriffe

5 Cervixmessung mittels Ultraschall bei Cervixinsuffizienz oder Vershydacht

6 Bestaumltigter vorzeitiger Blasensprung undoder vorzeitige Wehentaumltigkeit

7 Kontrolle und gegebenenfalls Verlaufsbeobachtung nach Bestaumltishygung einer bestehenden Anomalie oder Erkrankung des Fetus

8 Verdacht auf vorzeitige Plazentaloumlsung

9 Ultraschall-Kontrollen bei gestoumlrtem Geburtsverlauf z B vor waumlhshyrend und nach aumluszligerer Wendung aus Beckenend- oder Querlage in Schaumldellage

) Fuumlr die Durchfuumlhrung der unter Abschnitt I angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen ist die Erfuumlllung der Anforderungen gemaumlszlig Anwendungsbereich 91 der Anlage 1 der Ultraschall-Vereinbarung Voshyraussetzung fuumlr die unter Abschnitt II angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen sind die Anforderunshygen nach Anwendungsbereich 92 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung zu erfuumlllen

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Mutterschafts-Richtlinien

II)

1 Durchfuumlhrung intrauteriner Eingriffe wie Amniocentese Chorionzottenbiopsie Fetalblutgewinnung Koumlrperhoumlhlen- oder Gefaumlszligpunktionen Fruchtwasserersatz-Auffuumlllungen Transfusioshynen An-legen von Shunts Fetoskopie

2 Gezielte Ausschluszligdiagnostik bei erhoumlhtem Risiko fuumlr Fehlbildunshygen oder Erkrankungen des Fetus aufgrund von a) ultraschalldiagnostischen Hinweisen b) laborchemischen Befunden c) genetisch bedingten oder familiaumlr gehaumluften Erkrankungen

oder Fehlbildungen in der Familienanamnese d) teratogenen Noxen

oder als Alternative zur invasiven praumlnatalen Diagnostik

Anlage 1 d (zu Abschnitt B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)

Dopplersonographische Untersuchungen

Die Anwendung der Dopplersonographie als Maszlignahme der Mutterschafts-vorsorge ist nur bei einer oder mehreren der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikashytionen und - mit Ausnahme der Fehlbildungsdiagnostik - nur in der zweiten Schwangerschaftshaumllfte zulaumlssig

1 Verdacht auf intrauterine Wachstumsretardierung

2 Schwangerschaftsinduzierte HypertoniePraumleklampsieEklampsie

3 Zustand nach Mangelgeburtintrauterinem Fruchttod

4 Zustand nach PraumleklampsieEklampsie

5 Auffaumllligkeiten der fetalen Herzfrequenzregistrierung

6 Begruumlndeter Verdacht auf Fehlbildungfetale Erkrankung

7 Mehrlingsschwangerschaft bei diskordantem Wachstum

8 Abklaumlrung bei Verdacht auf HerzfehlerHerzerkrankungen

) Fuumlr die Durchfuumlhrung der unter Abschnitt I angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen ist die Erfuumlllung der Anforderungen gemaumlszlig Anwendungsbereich 91 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung Voshyraussetzung fuumlr die unter Abschnitt II angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen sind die Anforderunshygen nach Anwendungsbereich 92 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung zu erfuumlllen

19

Mutterschafts-Richtlinien

Anlage 2 (zu Abschnitt B Nr 4 c der Mutterschafts-Richtlinien)

Indikationen zur Kardiotokographie (CTG) waumlhrend der Schwangerschaft

Die Kardiotokographie ist im Rahmen der Schwangerenvorsorge nur anshygezeigt wenn eine der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikationen vorliegt

A Indikationen zur erstmaligen CTG in der 26 und 27 Schwangerschaftswoche

drohende Fruumlhgeburt

ab der 28 Schwangerschaftswoche a) Auskultatorisch festgestellte Herztonalterationen b) Verdacht auf vorzeitige Wehentaumltigkeit

B Indikationen zur CTG-Wiederholung CTG-Alterationen a) Anhaltende Tachykardie ( 160Minute) b) Bradykardie ( 100Minute) c) Dezeleration(en) (auch wiederholter Dip null) d) Hypooszillation Anoszillation e) Unklarer Kardiotokogramm-Befund bei Verdacht auf vorzeishy

tige Wehentaumltigkeit f) Mehrlinge g) Intrauteriner Fruchttod bei fruumlherer Schwangerschaft h) Verdacht auf Placenta-Insuffizienz nach klinischem oder bishy

ochemischem Befund i) Verdacht auf Uumlbertragung j) Uterine Blutung

Medikamentoumlse Wehenhemmung

20

Mutterschafts-Richtlinien

Anlage 3 (siehe Mutterpass)

21

Mutterschafts-Richtlinien

bdquoAnlage 4 (zu Abschnitt A Nr 1 der Mutterschafts-Richtlinien)

Ich bin schwanger Warum wird allen Schwangeren ein HIV-Test angeboten

Liebe Leserin

dieses Merkblatt erlaumlutert warum es fuumlr alle Schwangeren in Deutschland das Angebot fuumlr

einen HIV-Test gibt Wir hoffen dass es Sie bei Ihrem Beratungsgespraumlch mit Ihrem Arzt

oder Ihrer Aumlrztin unterstuumltzt Bei weitergehenden Fragen koumlnnen Sie sich auch an Berashy

tungsstellen zum Beispiel bei Ihrem Gesundheitsamt wenden

Die wichtigsten Informationen

HIV kann waumlhrend der Schwangerschaft bei der Geburt und durch Muttermilch auf

das Kind uumlbertragen werden

Es besteht jedoch eine sehr gute Aussicht eine Uumlbertragung auf das Kind durch

rechtzeitige medizinische Maszlignahmen zu verhindern Die fruumlhzeitige Feststellung

einer HIV-Infektion ist daher wichtig

Ein anonymer HIV-Test ist moumlglich

Sie haben Anspruch auf einen HIV-Test

Sie haben selbstverstaumlndlich das Recht einen HIV-Test abzulehnen

Was ist HIV

HIV (bdquoHumanes Immunschwaumlche-Virusldquo) befaumlllt Zellen des Abwehrsystems des Koumlrpers und

zerstoumlrt sie Die meisten Menschen mit HIV haben uumlber Jahre kaum Beschwerden Wenn

das Virus das Immunsystem aber stark geschwaumlcht hat treten schwere Erkrankungen auf

Diese Phase wird dann als bdquoAIDSldquo (deutsch bdquoErworbenes Immunschwaumlche-Syndromldquo) beshy

zeichnet Trotz verbesserter Behandlungsmoumlglichkeiten ist eine Heilung von AIDS momenshy

tan nicht moumlglich

HIV bei Frauen wird meistens durch ungeschuumltzten sexuellen Kontakt bei dem Samenfluumlsshy

sigkeit oder Blut in den Koumlrper gelangt oder durch gemeinsames Benutzen von Spritzen

oder Injektionsnadeln uumlbertragen

22

Mutterschafts-Richtlinien

Warum wird mir ein HIV-Test angeboten

In Deutschland sind nur wenige Schwangere mit HIV infiziert Aber es kommt vor dass eine

Frau nicht weiszlig dass sie HIV hat

Wenn eine Schwangere HIV hat dann bedeutet das nicht dass auch ihr Kind in jedem Fall

infiziert wird Es besteht jedoch die Gefahr dass die Viren auf ihr Kind uumlbertragen werden

Wenn eine Schwangere rechtzeitig von ihrer Infektion weiszlig dann kann ihr Kind fast immer

geschuumltzt werden Die heutigen Behandlungsmoumlglichkeiten sind so gut dass eine Mutter mit

HIV oft lange ohne Symptome leben und so auch fuumlr ihr Kind da sein kann Es ist daher

wichtig zu wissen ob eine HIV-Infektion besteht

Falls ich HIV habe wie kann mein Kind geschuumltzt werden

Wenn die folgenden drei Maszlignahmen mit spezialisierten Aumlrztinnen und Aumlrzten zusammen

durchgefuumlhrt werden ist die Gefahr einer HIV-Uumlbertragung auf das Kind sehr gering

1 waumlhrend der Schwangerschaft durch Einnahme von Medikamenten die die Viren

bekaumlmpfen

2 unter der Geburt durch Entbindung des Kindes durch einen Kaiserschnitt

3 nach der Geburt durch Verzicht auf die Ernaumlhrung des Kindes mit eigener Muttershy

milch

Kann ich mich auch in der Schwangerschaft mit HIV infizieren

Eine HIV-Infektion ist auch waumlhrend der Schwangerschaft moumlglich Bei sexuellen Kontakten

sind Kondome ein guter Schutz

Gibt es Bedenken bei einem HIV-Test

Fuumlr die meisten Frauen ist ein HIV-Test nur ein Test unter vielen in der Schwangerschaft

Die Entscheidung fuumlr einen HIV-Test ist jedoch nicht immer leicht und kann Aumlngste ausloumlsen

Die Wartezeit bis zum Testergebnis kann als belastend erlebt werden

Wer mit HIV infiziert ist und dies weiszlig muss mit Nachteilen rechnen zum Beispiel beim Abshy

schluss einer (Lebens-)Versicherung Unabhaumlngig davon ob Sie den Test durchfuumlhren lasshy

sen und welches Ergebnis er hat wirkt sich das aber zum Beispiel nicht auf Ihren gesetzlishy

chen Krankenversicherungsstatus oder den Aufenthaltsstatus von Migrantinnen in Deutschshy

land aus

Bei Bedenken oder Sorgen koumlnnen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer behandelnshy

den Aumlrztin sowie auch mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Beratungsstellen bei

Wunsch auch anonym sprechen

23

Mutterschafts-Richtlinien

Wer erfaumlhrt von dem Test

Ihr Arzt oder Ihre Aumlrztin teilt Ihnen das Testergebnis in einem vertraulichen Gespraumlch mit

Die Aumlrzte und Aumlrztinnen und ihr Personal unterliegen der Schweigepflicht

Die HIV-Beratung wird im Mutterpass dokumentiert nicht aber der sich gegebenenfalls daran

anschlieszligende HIV-Test

Kann ich mich anonym testen lassen

Es ist moumlglich sich anonym testen zu lassen Dies kann zum Beispiel in einer Arztpraxis

beim Gesundheitsamt bei manchen AIDS-Beratungsstellen oder einem Tropeninstitut erfolshy

gen

Das Testergebnis wird nur Ihnen mitgeteilt Sie entscheiden wer von dem Test und seinem

Ergebnis erfaumlhrt

Was passiert bei einem HIV-Test

Fuumlr einen HIV-Test wird eine Blutprobe entnommen und in einem Labor untersucht Beim

Test kann das Virus nur entdeckt werden wenn im Blut Zeichen dafuumlr vorhanden sind dass

der Koumlrper schon gegen die Infektion kaumlmpft Das heiszligt es gibt einen Zeitraum von der Anshy

steckung bis zur verlaumlsslichen Nachweisbarkeit der Infektion im Blut Dieser Zeitraum wird

als bdquodiagnostisches Fensterldquo bezeichnet Fast alle HIV-Infektionen koumlnnen drei Monate nach

einer Uumlbertragung festgestellt werden

Wenn Sie meinen dass bei Ihnen die Moumlglichkeit einer HIV-Infektion zum Beispiel nach

einem ungeschuumltzten sexuellen Kontakt besteht koumlnnen Sie sich an Ihren Arzt oder Ihre

Aumlrztin wenden um einen oder mehrere Testzeitpunkte zu vereinbaren Der HIV-Test ist sehr

genau Wenn im Labor eine HIV-Infektion festgestellt wird wird der Test zur Sicherheit trotzshy

dem noch einmal wiederholt

Was kostet der HIV-Test

Die Kosten fuumlr einen HIV-Test in einer Arztpraxis werden waumlhrend der Schwangerschaft von

den Krankenkassen uumlbernommen Wenn Sie einen Test anonym durchfuumlhren lassen wollen

kann dies mit geringen Kosten fuumlr Sie verbunden sein

Wo bekomme ich weitere Informationen

Fuumlr weitere Informationen koumlnnen Sie sich an Ihre Aumlrztin oder Ihren Arzt bzw an Ihr

Gesundheitsamt wenden

Die Bundeszentrale fuumlr gesundheitliche Aufklaumlrung (BZgA) bietet eine anonyme Telefonberashy

tung an Sie erreichen sie unter Telefon 0180555 54 44 Uumlber die Webseite der BZgA koumlnshy

24

Mutterschafts-Richtlinien

nen Sie auch Beratungsstellen finden und sich anonym im Internet beraten lassen

wwwaidsberatungde

Stand Mai 2007

Das Merkblatt ist eine Anlage der Mutterschafts-Richtlinien

Quellen Eine Liste mit der beruumlcksichtigten wissenschaftlichen Literatur finden Sie im Internet

unter wwwg-bade

Herausgeber

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

Auf dem Seidenberg 3a

53721 Siegburg

Telefon 0 22 41 ndash 93 88-0

Telefax 0 22 41 ndash 93 88-5 73

wwwg-bade

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist ein Gremium der Gemeinsamen Selbstverwaltung von Aumlrzten

Krankenkassen und Krankenhaumlusern in Deutschland in dem seit 2004 auch Patientenvertreter aktiv mitwirken

Entscheidungen des G-BA stehen unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums fuumlr Gesundheit

Erstellung

Dieses Merkblatt wurde im Auftrag des G-BA vom Institut fuumlr Qualitaumlt und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen

(wwwiqwigde) entwickelt

25

Page 4: 2010-02-18 Mutter-Rili1 2

Mutterschafts-Richtlinien

A Untersuchungen und Beratungen sowie sonstige Maszlignahmen waumlhrend der Schwangerschaft

1 Die Schwangere soll in ausreichendem Maszlige aumlrztlich untersucht und beraten werden Die Beratung soll sich auch auf die Risiken einer HIV-Infektion bzw AIDS-Erkrankung erstrecken Jeder Schwangeren soll ein HIV-Antikoumlrpertest empfohlen werden da die Wahrscheinlichkeit eishyner HIV-Uumlbertragung auf das Kind durch wirksame therapeutische Maszlignahmen erheblich gesenkt werden kann Die Testdurchfuumlhrung ershyfordert eine Information zum Test und die Einwilligung der Schwangeshyren Als Hilfestellung fuumlr die Information der Frau zu dieser Untersushychung ist das Merkblatt mit dem Titel bdquoIch bin schwanger Warum wird allen Schwangeren ein HIV-Test angebotenldquo (Muster siehe Anlage 3) zur Verfuumlgung zu stellen

Daruumlber hinaus soll der Arzt im letzten Drittel der Schwangerschaft beshydarfsgerecht uumlber die Bedeutung der Mundgesundheit fuumlr Mutter und Kind aufklaumlren

In die aumlrztliche Beratung sind auch ernaumlhrungsmedizinische Empfehshylungen als Maszlignahme der Gesundheitsfoumlrderung einzubeziehen Dabei ist insbesondere auf eine ausreichende Jodzufuhr (in der Regel ist eine zusaumltzliche Zufuhr von 100 bis 200 microg Jodid pro Tag notwendig) und den Zusammenhang zwischen Ernaumlhrung und Kariesrisiko hinzuweishysen

Die Schwangere soll uumlber ihren Rechtsanspruch auf Beratung zu allshygemeinen Fragen der Schwangerschaft nach sect 2 des Schwangershyschaftskonfliktgesetzes (SchKG) unterrichtet werden

2 Die erste Untersuchung nach Feststellung der Schwangerschaft sollte moumlglichst fruumlhzeitig erfolgen Sie umfaszligt

a) Die Familienanamnese die Eigenanamnese die Schwangerschaftsanamnese

die Arbeits- und Sozialanamnese

b) Die Allgemeinuntersuchung die gynaumlkologische Untersuchung einschlieszliglich einer Untersushychung auf genitale Chlamydia trachomatis-Infektion Die Untershysuchung wird an einer Urinprobe mittels eines Nukleinsaumlure-amplifizierenden Tests (NAT) durchgefuumlhrt Zur Wahrung des Wirtschaftlichkeitsgebotes kann der Test in einem Poolingverfahren durchgefuumlhrt werden bei dem Proben von bis zu fuumlnf Patientinnen gemeinsam getestet werden Dabei duumlrfen nur Testkits verwendet werden die fuumlr die Anwendung im Poolingverfahren geeignet sind Die Zuverlaumlssigkeit der Tests im

Dieser Hinweis fuumlhrt nicht automatisch zur Verordnungsfaumlhigkeit von Jodid

4

Mutterschafts-Richtlinien

Poolingverfahren ist in den Laboren durch geeignete Qualitaumltssishycherungsmaszlignahmen sicherzustellen

Als Uumlbergangsregelung kann die Untersuchung bis zum 31 Deshyzember 2008 auch mittels eines geeigneten Antigennachweises (Enzymimmunoassay EIA) am Zervikalabstrich durchgefuumlhrt werden Schnelltests (sogenannt bdquobed-side-Testsldquo Tests auf vorgefertigshytem Reagenztraumlger) sind fuumlr diese Untersuchung nicht geeignet Umfasst sind zudem weitere diagnostische Maszlignahmen Zu dieshysen gehoumlren Blutdruckmessung Feststellung des Koumlrpergewichts Untersuchung des Mittelstrahlurins auf Eiweiszlig Zucker und Seshydiment gegebenenfalls bakteriologische Untersuchungen (z B bei auffaumllliger Anamnese Blutdruckerhoumlhung Sedimentbefund) Haumlmoglobinbestimmung und - je nach dem Ergebnis dieser Beshystimmung (bei weniger als 112 g pro 100 ml = 70 Hb) - Zaumlhshylung der Erythrozyten

3 Ergeben sich im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge Anhaltspunkte fuumlr ein genetisch bedingtes Risiko so ist der Arzt gehalten die Schwangeshyre uumlber die Moumlglichkeiten einer humangenetischen Beratung undoder humangenetischen Untersuchung aufzuklaumlren

4 Die nachfolgenden Untersuchungen sollen - unabhaumlngig von der Beshyhandlung von Beschwerden und Krankheitserscheinungen - im Allgeshymeinen im Abstand von vier Wochen stattfinden und umfassen

Gewichtskontrolle Blutdruckmessung

Untersuchung des Mittelstrahlurins auf Eiweiszlig Zucker und Sediment gegebenenfalls bakteriologische Untersuchungen (z B bei auffaumllliger Anamnese Blutdruckerhoumlhung Sedimentbefund)

Haumlmoglobinbestimmung - im Regelfall ab 6 Monat falls bei Erstuntershysuchung normal - je nach dem Ergebnis dieser Bestimmung (bei wenishyger als 112 g je 100 ml = 70 Hb) Zaumlhlung der Erythrozyten

Kontrolle des Standes der Gebaumlrmutter Kontrolle der kindlichen Herzaktionen Feststellung der Lage des Kindes

In den letzten zwei Schwangerschaftsmonaten sind im Allgemeinen je zwei Untersuchungen angezeigt

5 Im Verlauf der Schwangerschaft soll ein Ultraschall-Screening mittels BshyMode-Verfahren durchgefuumlhrt werden Die Untersuchungen erfolgen von Beginn der 9 bis zum Ende der 12 SSW (1 Screening) von Beginn der 19 bis zum Ende der 22 SSW (2 Screening)

5

Mutterschafts-Richtlinien

von Beginn der 29 bis zum Ende der 32 SSW (3 Screening)

Dieses Ultraschall-Screening dient der Uumlberwachung einer normal verlaufenshyden Schwangerschaft insbesondere mit dem Ziel

der genauen Bestimmung des Gestationsalters der Kontrolle der somatischen Entwicklung des Feten der Suche nach auffaumllligen fetalen Merkmalen dem fruumlhzeitigen Erkennen von Mehrlingsschwangerschaften

Der Inhalt des Screening ist fuumlr die jeweiligen Untersuchungszeitraumlume in Anshylage 1 a festgelegt

Ergeben sich aus dem Screening auffaumlllige Befunde die der Kontrolle durch Ultraschall-Untersuchungen mit B-Mode oder gegebenenfalls anderen sonographischen Verfahren beduumlrfen sind diese Kontroll-Untersuchungen auch auszligerhalb der vorgegebenen Untersuchungszeitraumlume Bestandteil des Screening Dies gilt insbesondere fuumlr Untersuchungen bei den in Anlage 1 b aufgefuumlhrten Indikationen

6 Ergibt sich aus den Screening-Untersuchungen - gegebenenfalls einshyschlieszliglich der Kontrolluntersuchungen - die Notwendigkeit zu einer weiterfuumlhrenden sonographischen Diagnostik auch mit anderen soshynographischen Verfahren sind diese Untersuchungen ebenfalls Beshystandteil der Mutterschaftsvorsorge aber nicht mehr des Screening Dies gilt auch fuumlr alle weiterfuumlhrenden sonographischen Untersuchshyungen die notwendig werden den Schwangerschaftsverlauf und die Entwicklung des Feten zu kontrollieren um gegebenenfalls therapeushytische Maszlignahmen ergreifen oder geburtshilfliche Konsequenzen zieshyhen zu koumlnnen Die Indikationen hierfuumlr sind in den Anlagen 1 c und 1 d angefuumlhrt

Die Anwendung dopplersonographischer Untersuchungen zur weitershyfuumlhrenden Diagnostik ist ebenfalls Bestandteil der Mutterschaftsvorsorshyge Diese Untersuchungen koumlnnen nur nach Maszliggabe der in Anlashyge 1 d aufgefuumlhrten Indikationen durchgefuumlhrt werden

Ergibt sich aus sonographischen Untersuchungen die Notwendigkeit zu weiterfuumlhrender sonographischer Diagnostik durch einen anderen Arzt sind die relevanten Bilddokumentationen welche die Indikation zu dieshyser weiterfuumlhrenden Diagnostik begruumlnden diesem Arzt vor der Untershysuchung zur Verfuumlgung zu stellen

7 Untersuchungen nach Nr 4 koumlnnen auch von einer Hebamme im Umshyfang ihrer beruflichen Befugnisse (Gewichtskontrolle Blutdruckmesshysung Urinuntersuchung auf Eiweiszlig und Zucker Kontrolle des Standes der Gebaumlrmutter Feststellung der Lage Stellung und Haltung des Kinshydes Kontrolle der kindlichen Herztoumlne sowie allgemeine Beratung der Schwangeren) durchgefuumlhrt und im Mutterpaszlig dokumentiert werden wenn der Arzt dies im Einzelfall angeordnet hat oder wenn der Arzt eishy

6

Mutterschafts-Richtlinien

nen normalen Schwangerschaftsverlauf festgestellt hat und daher seishynerseits keine Bedenken gegenuumlber weiteren Vorsorgeuntersuchungen durch die Hebamme bestehen Die Delegierung der Untersuchungen an die Hebamme entbindet den Arzt nicht von der Verpflichtung zur Durchshyfuumlhrung der von ihm vorzunehmenden Untersuchungen (Untersuchung des Urinsediments gegebenenfalls bakteriologische Untersuchung Haumlmoglobinbestimmung Ultraschalluntersuchung sowie die Untersushychungen bei Risikoschwangerschaft)

8 Der betreuende Arzt soll die Schwangere in der von ihr gewaumlhlten Entshybindungsklinik rechtzeitig vor der zu erwartenden Geburt vorstellen Dabei soll die Planung der Geburtsleitung durch den betreuenden Arzt der Entbindungsklinik erfolgen Dies schlieszligt eine geburtshilfliche Unshytersuchung eine Besprechung mit der Schwangeren sowie gegebenenshyfalls eine sonographische Untersuchung ein

7

Mutterschafts-Richtlinien

B Erkennung und besondere Uumlberwachung der Risikoschwangershyschaften und Risikogeburten

1 Risikoschwangerschaften sind Schwangerschaften bei denen aufgrund der Vorgeschichte oder erhobener Befunde mit einem erhoumlhten Risiko fuumlr Leben und Gesundheit von Mutter oder Kind zu rechnen ist Dazu zaumlhlen insbesondere

I Nach Anamnese a) Schwere Allgemeinerkrankungen der Mutter (z B an Niere und

Leber oder erhebliche Adipositas) b) Zustand nach Sterilitaumltsbehandlung wiederholten Aborten oder

Fruumlhgeburten c) Totgeborenes oder geschaumldigtes Kind d) Vorausgegangene Entbindungen von Kindern uumlber 4000 g Geshy

wicht hypotrophen Kindern (small for date babies) Mehrlingen e) Zustand nach Uterusoperationen (z B Sectio Myom Fehlbilshy

dung) f) Komplikationen bei vorangegangenen Entbindungen (z B Plashy

centa praevia vorzeitige Loumlsung der Placenta Riszligverletzungen Atonie oder sonstige Nachgeburtsblutungen Gerinnungsstoumlrunshygen Kraumlmpfe Thromboembolie)

g) Erstgebaumlrende unter 18 Jahren oder uumlber 35 Jahre h) Mehrgebaumlrende uumlber 40 Jahre Vielgebaumlrende mit mehr als vier

Kindern (Gefahren Genetische Defekte sog Placentainsuffizienz geburtsmechanische Komplikationen)

II Nach Befund (jetzige Schwangerschaft) a) EPH-Gestose (d h Blutdruck 14090 oder mehr Eiweiszligausshy

scheidung 1 000 bzw 1 g24 Std oder mehr Oumldeme oder Geshywichtszunahme von mehr als 500 g je Woche im letzten Trimenon) Pyelonephritis (Keimzahlen uumlber 100000 im Mittelshystrahlurin)

b) Anaumlmie unter 10 g100 ml (g ) c) Diabetes mellitus d) Uterine Blutung e) Blutgruppen-Inkompatibilitaumlt (Fruumlherkennung und Prophylaxe des

Morbus haemolyticus fetalis bzw neonatorum) f) Diskrepanz zwischen Uterus- bzw Kindsgroumlszlige und Schwangershy

schaftsdauer (z B fraglicher Geburtstermin retardiertes Wachsshytum Riesenkind Gemini Molenbildung Hydramnion Myom)

g) Drohende Fruumlhgeburt (vorzeitige Wehen Zervixinsuffizienz) h) Mehrlinge pathologische Kindslagen i) Uumlberschreitung des Geburtstermins bzw Unklarheit uumlber den

Termin

8

Mutterschafts-Richtlinien

2 Aus Risikoschwangerschaften koumlnnen sich Risikogeburten entwickeln Bei folgenden Befunden ist mit einem erhoumlhten Risiko unter der Geburt zu rechnen

a) Fruumlhgeburt b) Placenta praevia vorzeitige Placentaloumlsung c) Jede Art von Miszligverhaumlltnis KindGeburtswege

3 Bei Risikoschwangerschaften koumlnnen haumlufigere als vierwoumlchentliche Untersuchungen (bis zur 32 Woche) bzw haumlufigere als zweiwoumlchentlishyche Untersuchungen (in den letzten 8 Schwangerschaftswochen) angeshyzeigt sein

4 Bei Risikoschwangerschaften koumlnnen neben den uumlblichen Untersushychungen noch folgende in Frage kommen

a) Ultraschall-Untersuchungen (Sonographie) (Die Voraussetzungen fuumlr die Durchfuumlhrung von zusaumltzlichen Ultshyraschall-Untersuchungen bei Risikoschwangerschaften die uumlber das sonographische Screening hinausgehen werden im Abshyschnitt A Nr 6 abgehandelt und sind in den Anlagen 1 c und 1 d zu diesen Richtlinien spezifiziert)

b) Tokographische Untersuchungen vor der 28 Schwangershyschaftswoche bei Verdacht auf vorzeitige Wehentaumltigkeit oder bei medikamentoumlser Wehenhemmung

c) Kardiotokographische Untersuchungen (CTG) (Kardiotokographische Untersuchungen koumlnnen in der Schwanshygerenvorsorge nicht routinemaumlszligig durchgefuumlhrt werden Sie sind nur nach Maszliggabe des Indikationskataloges nach Anlage 2 der Richtlinien angezeigt)

d) Amnioskopien e) Fruchtwasseruntersuchungen nach Gewinnung des Fruchtwasshy

sers durch Amniozentese f) Transzervikale Gewinnung von Chorionzottengewebe oder

transabdominale Gewinnung von Plazentagewebe

5 Von der Erkennung eines Risikomerkmals ab soll ein Arzt die Betreushyung einer Schwangeren nur dann weiterfuumlhren wenn er die Untersushychungen nach Nr 4 a) bis f) erbringen oder veranlassen und die sich daraus ergebenen Maszlignahmen durchfuumlhren kann Anderenfalls soll er die Schwangere einem Arzt uumlberweisen der uumlber solche Moumlglichkeiten verfuumlgt

6 Der betreuende Arzt soll die Schwangere bei der Wahl der Entbinshydungsklinik unter dem Gesichtspunkt beraten daszlig die Klinik uumlber die noumltigen personellen und apparativen Moumlglichkeiten zur Beshytreuung von Risikogeburten undoder Risikokindern verfuumlgt

9

Mutterschafts-Richtlinien

C Serologische Untersuchungen und Maszlignahmen waumlhrend der Schwangerschaft

1 Bei jeder Schwangeren sollte zu einem moumlglichst fruumlhen Zeitpunkt aus einer Blutprobe

a) der TPHA (Treponema-pallidum-Haumlmagglutinationstest) oder ELISA (Enzyme-linked-immunosorbent-assay) oder TPPA (Treponema pallidum-Partikelagglutinationstest) als Lues-Suchreaktion (LSR)

b) der Roumlteln-Haumlmagglutinationshemmungstest (Roumlteln-HAH) c) gegebenenfalls ein HIV-Test d) die Bestimmung der Blutgruppe und des Rh-Faktors D e) ein Antikoumlrper-Suchtest (AK)

durchgefuumlhrt werden

Zu a) Ist die Lues-Suchreaktion positiv so sollen aus derselben Blutshyprobe die uumlblichen serologischen Untersuchungen auf Lues durchgefuumlhrt werden

Bei der Lues-Suchreaktion ist lediglich die Durchfuumlhrung und nicht das Ergebshynis der Untersuchung im Mutterpaszlig zu dokumentieren

Zu b) Immunitaumlt und damit Schutz vor Roumlteln-Embryopathie fuumlr die beshystehende Schwangerschaft ist anzunehmen wenn spezifische Antikoumlrper rechtzeitig vor Eintritt dieser Schwangerschaft nachshygewiesen worden sind und der Befund ordnungsgemaumlszlig dokushymentiert worden ist Der Arzt ist gehalten sich solche Befunde vorlegen zu lassen und sie in den Mutterpaszlig zu uumlbertragen Auch nach erfolgter Roumltelnschutzimpfung ist der Nachweis spezishyfischer Antikoumlrper zu erbringen und entsprechend zu dokumenshytieren Liegen Befunde aus der Vorschwangerschaftszeit vor die auf Immunitaumlt schlieszligen lassen (siehe Abs 2) so besteht Schutz vor einer Roumlteln-Embryopathie

Liegen entsprechende Befunde nicht vor so ist der Immunstatus der Schwangeren unverzuumlglich mittels des HAH-Tests zu bestimmen Ein positiver Antikoumlrpernachweis gilt ohne zusaumltzlishyche Untersuchungen als erbracht wenn der HAH-Titer mindesshytens 132 betraumlgt Bei niedrigeren HAH-Titern ist die Spezifitaumlt des Antikoumlrpernachweises durch eine andere geeignete Methode zu sichern fuumlr welche die benoumltigten Reagenzien staatlich zugeshylassen) sind Bestaumltigt diese Untersuchung die Spezifitaumlt des Ershygebnisses kann auch dann Immunitaumlt angenommen werden Im serologischen Befund ist woumlrtlich auszudruumlcken ob Immunitaumlt angenommen werden kann oder nicht

)Zulassung der Reagenzien durch das Bundesamt fuumlr Sera und Impfstoffe (Paul-Ehrlich-Institut) Frankfurt

10

Mutterschafts-Richtlinien

Wird Immunitaumlt erstmals waumlhrend der laufenden Schwangershyschaft festgestellt kann Schutz vor Roumlteln-Embryopathie nur dann angenommen werden wenn sich aus der gezielt erhobeshynen Anamnese keine fuumlr die Schwangerschaft relevanten Anshyhaltspunkte fuumlr Roumlteln-Kontakt oder eine frische Roumlteln-Infektion ergeben Der Arzt der die Schwangere betreut ist deshalb geshyhalten die Anamnese sorgfaumlltig zu erheben und zu dokumentieshyren sowie Auffaumllligkeiten dem Serologen mitzuteilen Bei auffaumlllishyger Anamnese sind weitere serologische Untersuchungen erforshyderlich (Nachweis roumltelnspezifischer IgM-Antikoumlrper undoder Kontrolle des Titerverlaufs) Die weiterfuumlhrenden serologischen Untersuchungen sind nicht notwendig wenn innerhalb von 11 Tagen nach erwiesenem oder vermutetem Roumlteln-Kontakt spezishyfische Antikoumlrper nachgewiesen werden

Schwangere bei denen ein Befund vorliegt der nicht auf Immushynitaumlt schlieszligen laumlszligt sollen aufgefordert werden sich unverzuumlgshylich zur aumlrztlichen Beratung zu begeben falls sie innerhalb der ersten vier Schwangerschaftsmonate Roumlteln-Kontakt haben oder an roumltelnverdaumlchtigen Symptomen erkranken Auch ohne derarshytige Verdachtsmomente soll bei diesen Schwangeren in der 16 shy17 Schwangerschaftswoche eine erneute Antikoumlrper-Untershysuchung gemaumlszlig Abs 2 durchgefuumlhrt werden

Eine aktive Roumltelnschutzimpfung soll waumlhrend der Schwangershyschaft nicht vorgenommen werden

Zu c) Aus dem Blut der Schwangeren ist ein immunochemischer Antishykoumlrpertest vorzunehmen fuumlr welchen die benoumltigten Reagenzien staatlich zugelassen) sind Ist diese Untersuchung positiv so muszlig das Ergebnis mittels Immuno-Blot aus derselben Blutprobe gesichert werden Alle notwendigen weiterfuumlhrenden Untersushychungen sind Bestandteil der kurativen Versorgung

Die Durchfuumlhrung der Beratung zum HIV-Antikoumlrpertest ist im Mutterpass zu dokumentieren Die Durchfuumlhrung und das Ergebshynis der Untersuchung werden im Mutterpass nicht dokumentiert

Zu d) Die Untersuchung des Rh-Merkmals D erfolgt mit mindestens zwei verschiedenen Testreagenzien Fuumlr die Untersuchung wird die Anwendung zweier monoklonaler Antikoumlrper (IgM-Typ) die die Kategorie DVI nicht erfassen empfohlen Bei negativem Ershygebnis beider Testansaumltze gilt die Schwangere als Rh negativ (D negativ) Bei uumlbereinstimmend positivem Ergebnis der beiden Testansaumltze ist die Schwangere Rh positiv Bei Diskrepanzen oder schwach positiven Ergebnissen der Testansaumltze ist eine Klaumlrung z B im indirekten Antiglobulintest mit geeigneten Testshy

)Zulassung der Reagenzien durch das Bundesamt fuumlr Sera und Impfstoffe (Paul-Ehrlich-Institut) Frankfurt

11

Mutterschafts-Richtlinien

reagenzien notwendig Faumlllt dieser Test positiv aus so ist die Schwangere Rh positiv (Dweak positiv)

Die Bestimmung der Blutgruppe und des Rh-Faktors entfaumlllt wenn entsprechende Untersuchungsergebnisse bereits vorliegen und von einem Arzt bescheinigt wurden

Zu e) Der Antikoumlrpersuchtest wird mittels des indirekten Antiglobulintests gegen zwei Test-Blutmuster mit den Antigeshynen D C c E e Kell Fy und S durchgefuumlhrt Bei Nachweis von Antikoumlrpern sollen moumlglichst aus derselben Blutprobe deren Spezifitaumlt und Titerhoumlhe bestimmt werden

Gegebenenfalls muumlssen in solchen Faumlllen auch das Blut des Kindesvaters und die Bestimmung weiterer Blutgruppen-Antigene der Mutter in die Untersuchung einbezogen werden Eine schriftliche Erlaumluterung der Befunde an den uumlberweisenden Arzt kann sich dabei als notwendig erweisen

Auch nicht zum Morbus haemolyticus neonatorum fuumlhrende Antishykoumlrper (IgM undoder Kaumllte-Antikoumlrper) sind in den Mutterpaszlig einzutragen da sie gegebenenfalls bei einer Bluttransfusion fuumlr die Schwangere wichtig sein koumlnnen

2 Ein weiterer Antikoumlrper-Suchtest ist bei allen Schwangeren (Rhshypositiven und Rh-negativen) in der 24-27 Schwangerschaftswoche durchzufuumlhren Sind bei Rh-negativen Schwangeren keine Anti-D-Antikoumlrper nachweisbar so soll in der 28-30 Schwangerschaftswoche eine Standarddosis (um 300 g) Anti-D-Immunglobulin injiziert werden um moumlglichst bis zur Geburt eine Sensibilisierung der Schwangeren zu verhindern Das Datum der praumlpartalen Anti-D-Prophylaxe ist im Mutshyterpaszlig zu vermerken

3 Bei allen Schwangeren ist nach der 32 Schwangerschaftswoche moumlgshylichst nahe am Geburtstermin das Blut auf HBsAg) zu untersuchen Dabei ist eine immunchemische Untersuchungsmethode zu verwenden die mindestens 5 ngml HBsAg nachzuweisen in der Lage ist Ist das Ergebnis positiv soll das Neugeborene unmittelbar post partum gegen Hepatitis B aktivpassiv immunisiert werden

Die Untersuchung auf HBsAg entfaumlllt wenn Immunitaumlt (z B nach Schutzimpfung) nachgewiesen ist

D Blutgruppenserologische Untersuchungen nach Geburt oder Fehlshygeburt und Anti-D-Immunglobulin-Prophylaxe

)HBsAg = Hepatitis B surface antigen

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Mutterschafts-Richtlinien

1 Bei jedem Kind einer Rh-negativen Mutter ist unmittelbar nach der Geshyburt der Rh-Faktor D unter Beachtung der Ergebnisse des direkten Coombstests zu bestimmen Ist dieser Rh-Faktor positiv (D+) oder liegt D-weak vor so ist aus derselben Blutprobe auch die Blutgruppe des Kinshydes zu bestimmen Bei Rh-positivem Kind ist bei der Rh-negativen Mutshyter eine weitere Standarddosis Anti-D-Immunglobulin (um 300 g) inshynerhalb von 72 Stunden post partum zu applizieren selbst wenn nach der Geburt schwach reagierende Rh-Antikoumlrper bei der Mutter gefunshyden worden sind undoder der direkte Coombstest beim Kind schwach positiv ist Hierdurch soll ein schneller Abbau der insbesondere waumlhshyrend der Geburt in den muumltterlichen Kreislauf uumlbergetretenen Rh-positiven Erythrozyten bewirkt werden um die Bildung von Rh-Antikoumlrpern bei der Mutter zu verhindern

2 Rh-negativen Frauen mit Fehlgeburt bzw Schwangerschaftsabbruch sollte so bald wie moumlglich jedoch innerhalb 72 Stunden post abortum bzw nach Schwangerschaftsabbruch Anti-D-Immunglobulin injiziert werden Entsprechende blutgruppenserologische Untersuchungen sind erforderlichenfalls durchzufuumlhren

E Voraussetzungen fuumlr die Durchfuumlhrung serologischer Untersuchungen

Die serologischen Untersuchungen nach den Abschnitten C und D solshylen nur von solchen Aumlrzten durchgefuumlhrt werden die uumlber die entspreshychenden Kenntnisse und Einrichtungen verfuumlgen Dieselben Voraussetshyzungen gelten fuumlr Untersuchungen in Instituten

F Untersuchungen und Beratungen der Woumlchnerin

1 Eine Untersuchung soll innerhalb der ersten Woche nach der Entbinshydung vorgenommen werden Dabei soll das Haumlmoglobin bestimmt wershyden

2 Eine weitere Untersuchung soll etwa sechs Wochen spaumltestens jedoch acht Wochen nach der Entbindung durchgefuumlhrt werden Die Untersushychung umfaszligt Allgemeinuntersuchung (falls erforderlich einschlieszliglich Hb-Bestimshymung) Feststellung des gynaumlkologischen Befundes Blutdruckmessung Untersuchung des Mittelstrahlurins auf Eiweiszlig Zucker und Sediment gegebenenfalls bakteriologische Untersuchungen (z B bei auffaumllliger Anamnese Blutdruckerhoumlhung Sedimentbefund) sowie Beratung der Mutter

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Mutterschafts-Richtlinien

G Medikamentoumlse Maszlignahmen und Verordnung von Verband- und Heilmitteln

Medikamentoumlse Maszlignahmen sowie die Verordnung von Verband- und Heilmitteln sind im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge nur zulaumlssig zur Behandlung von Beschwerden die schwangerschaftsbedingt sind aber noch keinen Krankheitswert haben Bei Verordnungen wegen Schwanshygerschaftsbeschwerden und im Zusammenhang mit der Entbindung ist die Versicherte von der Entrichtung der Verordnungsblattgebuumlhr befreit

H Aufzeichnungen und Bescheinigungen

1 Nach Feststellung der Schwangerschaft stellt der Arzt der Schwangeshyren einen Mutterpaszlig (Anlage 3)) aus sofern sie nicht bereits einen Paszlig dieses Musters besitzt

2 Nach diesem Mutterpaszlig richten sich auch die vom Arzt vorzunehmenshyden Eintragungen der Ergebnisse der Untersuchungen im Rahmen der aumlrztlichen Betreuung waumlhrend der Schwangerschaft und nach der Entshybindung Daruumlber hinausgehende fuumlr die Schwangerschaft relevante Untersuchungsergebnisse sollen in den Mutterpass eingetragen wershyden soweit die Eintragung durch die Richtlinien nicht ausgeschlossen ist (Lues-Suchreaktion sowie HIV-Untersuchung)

3 Die Befunde der aumlrztlichen Betreuung und der blutgruppenserologishyschen Untersuchungen haumllt der Arzt fuumlr seine Patientenkartei fest und stellt sie bei eventuellem Arztwechsel dem anderen Arzt auf dessen Anshyforderung zur Verfuumlgung sofern die Schwangere zustimmt

4 Beim Anlegen eines weiteren Mutterpasses sind die Blutgruppenbefunshyde zu uumlbertragen Die Richtigkeit der Uumlbertragung ist aumlrztlich zu beshyscheinigen

5 Der zustaumlndige Unterausschuss des Gemeinsamen Bundesausschusshyses ist berechtigt Aumlnderungen am Mutterpaszlig vorzunehmen deren Notwendigkeit sich aus der praktischen Anwendung ergibt soweit dashydurch der Mutterpaszlig nicht in seinem Aufbau und in seinem wesentlishychen Inhalt veraumlndert wird

I Inkrafttreten

Die Richtlinien treten am 28 Maumlrz 1986 in Kraft

Koumlln den 10 Dezember 1985

Bundesausschuszlig der Aumlrzte und Krankenkassen Der Vorsitzende

) Auf einen Abdruck wurde verzichtet

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Mutterschafts-Richtlinien

Anlage 1 (a - d) (zu den Abschnitten A Nr 5 und B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)

Ultraschall-Untersuchungen in der Schwangerschaft (Sonographie)

Es gilt die Anlage 1 der Mutterschafts-Richtlinien in der Fassung vom 22 November 1994 zuzuumlglich der Aumlnderungen vom 8 Mai 1995 und 17 Deshyzember 1996

Anlage 1 a (zu Abschnitt A Nr 5 der Mutterschafts-Richtlinien)

Ultraschall-Screening in der Schwangerschaft

Die nachfolgend aufgefuumlhrten Befunde sind mittels B-Mode-Verfahren im jeshyweiligen Zeitraum zu erheben Dabei ist die jeweilige Bilddokumentation durchzufuumlhren

1 Untersuchung von Beginn der 9 bis zum Ende der 12 SSW Intrauteriner Sitz janein Embryo darstellbar janein Mehrlingsschwangerschaft janein

-monochorial janein Herzaktion janein

Biometrie I (ein Maszlig) Scheitelsteiszliglaumlnge (SSL)

oder Biparietaler Durchmesser (BPD) Zeitgerechte Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig Auffaumllligkeiten janeinkontrollbeduumlrftig Weiterfuumlhrende

Untersuchung veranlaszligt janein

Bilddokumentation der Biometrie und gegebenenfalls kontrollbeshyduumlrftiger Befunde

2 Untersuchung von Beginn der 19 bis zum Ende der 22 SSW Einlingsschwangerschaft janein Lebenszeichen janein

Biometrie II (4 Maszlige) Biparietaler Durchmesser (BPD) Fronto-okzipitaler Durchmesser (FOD)

oder Kopfumfang (KU) AbdomenThorax-quer-Durchmesser (ATD)

oder AbdomenThorax-a p-Durchmesser (APD)

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Mutterschafts-Richtlinien

oder AbdomenThorax-Umfang (AU) Femurlaumlnge (FL)

oder Humeruslaumlnge (HL) Zeitgerechte Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig

Hinweiszeichen fuumlr Entwicklungsstoumlrungen hinsichtlich Fruchtwassermenge janeinkontrollbeduumlrftig koumlrperlicher Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig Koumlrperumriszlig janeinkontrollbeduumlrftig fetaler Strukturen janeinkontrollbeduumlrftig Herzaktion janeinkontrollbeduumlrftig Bewegungen janeinkontrollbeduumlrftig Plazentalokalisation und

-struktur normalkontrollbeduumlrftig Weiterfuumlhrende

Untersuchung veranlaszligt janein

Bilddokumentation je eines Kopf- Rumpf- und Extremitaumltenmaszliges sowie gegebenenfalls kontrollbeduumlrftiger Befunde

3 Untersuchung von Beginn der 29 bis zum Ende der 32 SSW Einlingsschwangerschaft janein Lebenszeichen janein Kindslage

Biometrie III (4 Maszlige) Biparietaler Durchmesser (BPD) Fronto-okzipitaler Durchmesser (FOD)

oder Kopfumfang (KU) AbdomenThorax-quer-Durchmesser (ATD)

oder AbdomenThorax-a p-Durchmesser (APD) oder AbdomenThorax-Umfang (AU)

Femurlaumlnge (FL) oder Humeruslaumlnge (HL)

Zeitgerechte Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig

Kontrolle der Hinweiszeichen fuumlr Entwicklungsstoumlrungen gemaumlszlig dem 2 Screening Plazentalokalisation und -struktur normalkontrollbeduumlrftig Weiterfuumlhrende Untersuchung veranlaszligt janein

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Mutterschafts-Richtlinien

Bilddokumentation je eines Kopf- Rumpf- und Extremitaumltenmaszliges sowie gegebenenfalls kontrollbeduumlrftiger Befunde

Anlage 1 b (zu den Abschnitten A Nr 5 und B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)

Uumlber die in Anlage 1 a genannten Screening-Untersuchungen hinaus koumlnnen bei Vorliegen einer der nachfolgend angefuumlhrten Indikationen weitere sonographische Untersuchungen zur Uumlberwachung der Schwangerschaft anshygezeigt sein die als Kontrolluntersuchungen Bestandteil des Screening sind

1 Sicherung des Schwangerschaftsalters bei unklarer Regelanamnese Diskrepanz zwischen Uterusgroumlszlige und berechnetem

Gestationsalter aufgrund des klinischen oder sonographischen Befundes

fehlenden Untersuchungsergebnissen aus dem Ultraschall-Screening bei Uumlbernahme der Mutterschaftsvorsorge durch einen anderen Arzt

2 Kontrolle des fetalen Wachstums bei Schwangeren mit einer Erkrankung die zu Entwicklungsshy

stoumlrungen des Feten fuumlhren kann Verdacht auf Entwicklungsstoumlrung des Feten aufgrund voshy

rausgegangener Untersuchungen

3 Uumlberwachung einer Mehrlingsschwangerschaft

4 Neu- oder Nachbeurteilung des Schwangerschaftsalters bei auffaumllshyligen Ergebnissen der in der Mutterschaftsvorsorge notwendigen serologischen Untersuchungen der Mutter

5 Diagnostik und Kontrolle des Plazentasitzes bei vermuteter oder nachgewiesener Plazenta praevia

6 Erstmaliges Auftreten einer uterinen Blutung

7 Verdacht auf intrauterinen Fruchttod

8 Verdacht auf Lageanomalie ab Beginn der 36 SSW

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Mutterschafts-Richtlinien

Anlage 1 c (zu Abschnitt B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)

Uumlber die in Anlage 1 a und 1 b genannten Untersuchungen hinaus koumlnnen weitere Ultraschall-Untersuchungen mittels B-Mode oder auch mit anderen sonographischen Verfahren angezeigt sein wenn sie der Abklaumlrung undoder Uumlberwachung von pathologischen Befunden dienen und eine der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikationen vorliegt Diese Untersuchungen gehoumlren zwar zum Programm der Mutterschaftsvorsorge sind aber nicht mehr Bestandteil des Screening

I)

1 Rezidivierende oder persistierende uterine Blutung

2 Gestoumlrte intrauterine Fruumlhschwangerschaft

3 Fruumlhschwangerschaft bei liegendem IUP Uterus myomatosus Adnextumor

4 Nachkontrolle intrauteriner Eingriffe

5 Cervixmessung mittels Ultraschall bei Cervixinsuffizienz oder Vershydacht

6 Bestaumltigter vorzeitiger Blasensprung undoder vorzeitige Wehentaumltigkeit

7 Kontrolle und gegebenenfalls Verlaufsbeobachtung nach Bestaumltishygung einer bestehenden Anomalie oder Erkrankung des Fetus

8 Verdacht auf vorzeitige Plazentaloumlsung

9 Ultraschall-Kontrollen bei gestoumlrtem Geburtsverlauf z B vor waumlhshyrend und nach aumluszligerer Wendung aus Beckenend- oder Querlage in Schaumldellage

) Fuumlr die Durchfuumlhrung der unter Abschnitt I angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen ist die Erfuumlllung der Anforderungen gemaumlszlig Anwendungsbereich 91 der Anlage 1 der Ultraschall-Vereinbarung Voshyraussetzung fuumlr die unter Abschnitt II angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen sind die Anforderunshygen nach Anwendungsbereich 92 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung zu erfuumlllen

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Mutterschafts-Richtlinien

II)

1 Durchfuumlhrung intrauteriner Eingriffe wie Amniocentese Chorionzottenbiopsie Fetalblutgewinnung Koumlrperhoumlhlen- oder Gefaumlszligpunktionen Fruchtwasserersatz-Auffuumlllungen Transfusioshynen An-legen von Shunts Fetoskopie

2 Gezielte Ausschluszligdiagnostik bei erhoumlhtem Risiko fuumlr Fehlbildunshygen oder Erkrankungen des Fetus aufgrund von a) ultraschalldiagnostischen Hinweisen b) laborchemischen Befunden c) genetisch bedingten oder familiaumlr gehaumluften Erkrankungen

oder Fehlbildungen in der Familienanamnese d) teratogenen Noxen

oder als Alternative zur invasiven praumlnatalen Diagnostik

Anlage 1 d (zu Abschnitt B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)

Dopplersonographische Untersuchungen

Die Anwendung der Dopplersonographie als Maszlignahme der Mutterschafts-vorsorge ist nur bei einer oder mehreren der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikashytionen und - mit Ausnahme der Fehlbildungsdiagnostik - nur in der zweiten Schwangerschaftshaumllfte zulaumlssig

1 Verdacht auf intrauterine Wachstumsretardierung

2 Schwangerschaftsinduzierte HypertoniePraumleklampsieEklampsie

3 Zustand nach Mangelgeburtintrauterinem Fruchttod

4 Zustand nach PraumleklampsieEklampsie

5 Auffaumllligkeiten der fetalen Herzfrequenzregistrierung

6 Begruumlndeter Verdacht auf Fehlbildungfetale Erkrankung

7 Mehrlingsschwangerschaft bei diskordantem Wachstum

8 Abklaumlrung bei Verdacht auf HerzfehlerHerzerkrankungen

) Fuumlr die Durchfuumlhrung der unter Abschnitt I angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen ist die Erfuumlllung der Anforderungen gemaumlszlig Anwendungsbereich 91 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung Voshyraussetzung fuumlr die unter Abschnitt II angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen sind die Anforderunshygen nach Anwendungsbereich 92 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung zu erfuumlllen

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Mutterschafts-Richtlinien

Anlage 2 (zu Abschnitt B Nr 4 c der Mutterschafts-Richtlinien)

Indikationen zur Kardiotokographie (CTG) waumlhrend der Schwangerschaft

Die Kardiotokographie ist im Rahmen der Schwangerenvorsorge nur anshygezeigt wenn eine der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikationen vorliegt

A Indikationen zur erstmaligen CTG in der 26 und 27 Schwangerschaftswoche

drohende Fruumlhgeburt

ab der 28 Schwangerschaftswoche a) Auskultatorisch festgestellte Herztonalterationen b) Verdacht auf vorzeitige Wehentaumltigkeit

B Indikationen zur CTG-Wiederholung CTG-Alterationen a) Anhaltende Tachykardie ( 160Minute) b) Bradykardie ( 100Minute) c) Dezeleration(en) (auch wiederholter Dip null) d) Hypooszillation Anoszillation e) Unklarer Kardiotokogramm-Befund bei Verdacht auf vorzeishy

tige Wehentaumltigkeit f) Mehrlinge g) Intrauteriner Fruchttod bei fruumlherer Schwangerschaft h) Verdacht auf Placenta-Insuffizienz nach klinischem oder bishy

ochemischem Befund i) Verdacht auf Uumlbertragung j) Uterine Blutung

Medikamentoumlse Wehenhemmung

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Mutterschafts-Richtlinien

Anlage 3 (siehe Mutterpass)

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Mutterschafts-Richtlinien

bdquoAnlage 4 (zu Abschnitt A Nr 1 der Mutterschafts-Richtlinien)

Ich bin schwanger Warum wird allen Schwangeren ein HIV-Test angeboten

Liebe Leserin

dieses Merkblatt erlaumlutert warum es fuumlr alle Schwangeren in Deutschland das Angebot fuumlr

einen HIV-Test gibt Wir hoffen dass es Sie bei Ihrem Beratungsgespraumlch mit Ihrem Arzt

oder Ihrer Aumlrztin unterstuumltzt Bei weitergehenden Fragen koumlnnen Sie sich auch an Berashy

tungsstellen zum Beispiel bei Ihrem Gesundheitsamt wenden

Die wichtigsten Informationen

HIV kann waumlhrend der Schwangerschaft bei der Geburt und durch Muttermilch auf

das Kind uumlbertragen werden

Es besteht jedoch eine sehr gute Aussicht eine Uumlbertragung auf das Kind durch

rechtzeitige medizinische Maszlignahmen zu verhindern Die fruumlhzeitige Feststellung

einer HIV-Infektion ist daher wichtig

Ein anonymer HIV-Test ist moumlglich

Sie haben Anspruch auf einen HIV-Test

Sie haben selbstverstaumlndlich das Recht einen HIV-Test abzulehnen

Was ist HIV

HIV (bdquoHumanes Immunschwaumlche-Virusldquo) befaumlllt Zellen des Abwehrsystems des Koumlrpers und

zerstoumlrt sie Die meisten Menschen mit HIV haben uumlber Jahre kaum Beschwerden Wenn

das Virus das Immunsystem aber stark geschwaumlcht hat treten schwere Erkrankungen auf

Diese Phase wird dann als bdquoAIDSldquo (deutsch bdquoErworbenes Immunschwaumlche-Syndromldquo) beshy

zeichnet Trotz verbesserter Behandlungsmoumlglichkeiten ist eine Heilung von AIDS momenshy

tan nicht moumlglich

HIV bei Frauen wird meistens durch ungeschuumltzten sexuellen Kontakt bei dem Samenfluumlsshy

sigkeit oder Blut in den Koumlrper gelangt oder durch gemeinsames Benutzen von Spritzen

oder Injektionsnadeln uumlbertragen

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Mutterschafts-Richtlinien

Warum wird mir ein HIV-Test angeboten

In Deutschland sind nur wenige Schwangere mit HIV infiziert Aber es kommt vor dass eine

Frau nicht weiszlig dass sie HIV hat

Wenn eine Schwangere HIV hat dann bedeutet das nicht dass auch ihr Kind in jedem Fall

infiziert wird Es besteht jedoch die Gefahr dass die Viren auf ihr Kind uumlbertragen werden

Wenn eine Schwangere rechtzeitig von ihrer Infektion weiszlig dann kann ihr Kind fast immer

geschuumltzt werden Die heutigen Behandlungsmoumlglichkeiten sind so gut dass eine Mutter mit

HIV oft lange ohne Symptome leben und so auch fuumlr ihr Kind da sein kann Es ist daher

wichtig zu wissen ob eine HIV-Infektion besteht

Falls ich HIV habe wie kann mein Kind geschuumltzt werden

Wenn die folgenden drei Maszlignahmen mit spezialisierten Aumlrztinnen und Aumlrzten zusammen

durchgefuumlhrt werden ist die Gefahr einer HIV-Uumlbertragung auf das Kind sehr gering

1 waumlhrend der Schwangerschaft durch Einnahme von Medikamenten die die Viren

bekaumlmpfen

2 unter der Geburt durch Entbindung des Kindes durch einen Kaiserschnitt

3 nach der Geburt durch Verzicht auf die Ernaumlhrung des Kindes mit eigener Muttershy

milch

Kann ich mich auch in der Schwangerschaft mit HIV infizieren

Eine HIV-Infektion ist auch waumlhrend der Schwangerschaft moumlglich Bei sexuellen Kontakten

sind Kondome ein guter Schutz

Gibt es Bedenken bei einem HIV-Test

Fuumlr die meisten Frauen ist ein HIV-Test nur ein Test unter vielen in der Schwangerschaft

Die Entscheidung fuumlr einen HIV-Test ist jedoch nicht immer leicht und kann Aumlngste ausloumlsen

Die Wartezeit bis zum Testergebnis kann als belastend erlebt werden

Wer mit HIV infiziert ist und dies weiszlig muss mit Nachteilen rechnen zum Beispiel beim Abshy

schluss einer (Lebens-)Versicherung Unabhaumlngig davon ob Sie den Test durchfuumlhren lasshy

sen und welches Ergebnis er hat wirkt sich das aber zum Beispiel nicht auf Ihren gesetzlishy

chen Krankenversicherungsstatus oder den Aufenthaltsstatus von Migrantinnen in Deutschshy

land aus

Bei Bedenken oder Sorgen koumlnnen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer behandelnshy

den Aumlrztin sowie auch mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Beratungsstellen bei

Wunsch auch anonym sprechen

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Mutterschafts-Richtlinien

Wer erfaumlhrt von dem Test

Ihr Arzt oder Ihre Aumlrztin teilt Ihnen das Testergebnis in einem vertraulichen Gespraumlch mit

Die Aumlrzte und Aumlrztinnen und ihr Personal unterliegen der Schweigepflicht

Die HIV-Beratung wird im Mutterpass dokumentiert nicht aber der sich gegebenenfalls daran

anschlieszligende HIV-Test

Kann ich mich anonym testen lassen

Es ist moumlglich sich anonym testen zu lassen Dies kann zum Beispiel in einer Arztpraxis

beim Gesundheitsamt bei manchen AIDS-Beratungsstellen oder einem Tropeninstitut erfolshy

gen

Das Testergebnis wird nur Ihnen mitgeteilt Sie entscheiden wer von dem Test und seinem

Ergebnis erfaumlhrt

Was passiert bei einem HIV-Test

Fuumlr einen HIV-Test wird eine Blutprobe entnommen und in einem Labor untersucht Beim

Test kann das Virus nur entdeckt werden wenn im Blut Zeichen dafuumlr vorhanden sind dass

der Koumlrper schon gegen die Infektion kaumlmpft Das heiszligt es gibt einen Zeitraum von der Anshy

steckung bis zur verlaumlsslichen Nachweisbarkeit der Infektion im Blut Dieser Zeitraum wird

als bdquodiagnostisches Fensterldquo bezeichnet Fast alle HIV-Infektionen koumlnnen drei Monate nach

einer Uumlbertragung festgestellt werden

Wenn Sie meinen dass bei Ihnen die Moumlglichkeit einer HIV-Infektion zum Beispiel nach

einem ungeschuumltzten sexuellen Kontakt besteht koumlnnen Sie sich an Ihren Arzt oder Ihre

Aumlrztin wenden um einen oder mehrere Testzeitpunkte zu vereinbaren Der HIV-Test ist sehr

genau Wenn im Labor eine HIV-Infektion festgestellt wird wird der Test zur Sicherheit trotzshy

dem noch einmal wiederholt

Was kostet der HIV-Test

Die Kosten fuumlr einen HIV-Test in einer Arztpraxis werden waumlhrend der Schwangerschaft von

den Krankenkassen uumlbernommen Wenn Sie einen Test anonym durchfuumlhren lassen wollen

kann dies mit geringen Kosten fuumlr Sie verbunden sein

Wo bekomme ich weitere Informationen

Fuumlr weitere Informationen koumlnnen Sie sich an Ihre Aumlrztin oder Ihren Arzt bzw an Ihr

Gesundheitsamt wenden

Die Bundeszentrale fuumlr gesundheitliche Aufklaumlrung (BZgA) bietet eine anonyme Telefonberashy

tung an Sie erreichen sie unter Telefon 0180555 54 44 Uumlber die Webseite der BZgA koumlnshy

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Mutterschafts-Richtlinien

nen Sie auch Beratungsstellen finden und sich anonym im Internet beraten lassen

wwwaidsberatungde

Stand Mai 2007

Das Merkblatt ist eine Anlage der Mutterschafts-Richtlinien

Quellen Eine Liste mit der beruumlcksichtigten wissenschaftlichen Literatur finden Sie im Internet

unter wwwg-bade

Herausgeber

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

Auf dem Seidenberg 3a

53721 Siegburg

Telefon 0 22 41 ndash 93 88-0

Telefax 0 22 41 ndash 93 88-5 73

wwwg-bade

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist ein Gremium der Gemeinsamen Selbstverwaltung von Aumlrzten

Krankenkassen und Krankenhaumlusern in Deutschland in dem seit 2004 auch Patientenvertreter aktiv mitwirken

Entscheidungen des G-BA stehen unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums fuumlr Gesundheit

Erstellung

Dieses Merkblatt wurde im Auftrag des G-BA vom Institut fuumlr Qualitaumlt und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen

(wwwiqwigde) entwickelt

25

Page 5: 2010-02-18 Mutter-Rili1 2

Mutterschafts-Richtlinien

Poolingverfahren ist in den Laboren durch geeignete Qualitaumltssishycherungsmaszlignahmen sicherzustellen

Als Uumlbergangsregelung kann die Untersuchung bis zum 31 Deshyzember 2008 auch mittels eines geeigneten Antigennachweises (Enzymimmunoassay EIA) am Zervikalabstrich durchgefuumlhrt werden Schnelltests (sogenannt bdquobed-side-Testsldquo Tests auf vorgefertigshytem Reagenztraumlger) sind fuumlr diese Untersuchung nicht geeignet Umfasst sind zudem weitere diagnostische Maszlignahmen Zu dieshysen gehoumlren Blutdruckmessung Feststellung des Koumlrpergewichts Untersuchung des Mittelstrahlurins auf Eiweiszlig Zucker und Seshydiment gegebenenfalls bakteriologische Untersuchungen (z B bei auffaumllliger Anamnese Blutdruckerhoumlhung Sedimentbefund) Haumlmoglobinbestimmung und - je nach dem Ergebnis dieser Beshystimmung (bei weniger als 112 g pro 100 ml = 70 Hb) - Zaumlhshylung der Erythrozyten

3 Ergeben sich im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge Anhaltspunkte fuumlr ein genetisch bedingtes Risiko so ist der Arzt gehalten die Schwangeshyre uumlber die Moumlglichkeiten einer humangenetischen Beratung undoder humangenetischen Untersuchung aufzuklaumlren

4 Die nachfolgenden Untersuchungen sollen - unabhaumlngig von der Beshyhandlung von Beschwerden und Krankheitserscheinungen - im Allgeshymeinen im Abstand von vier Wochen stattfinden und umfassen

Gewichtskontrolle Blutdruckmessung

Untersuchung des Mittelstrahlurins auf Eiweiszlig Zucker und Sediment gegebenenfalls bakteriologische Untersuchungen (z B bei auffaumllliger Anamnese Blutdruckerhoumlhung Sedimentbefund)

Haumlmoglobinbestimmung - im Regelfall ab 6 Monat falls bei Erstuntershysuchung normal - je nach dem Ergebnis dieser Bestimmung (bei wenishyger als 112 g je 100 ml = 70 Hb) Zaumlhlung der Erythrozyten

Kontrolle des Standes der Gebaumlrmutter Kontrolle der kindlichen Herzaktionen Feststellung der Lage des Kindes

In den letzten zwei Schwangerschaftsmonaten sind im Allgemeinen je zwei Untersuchungen angezeigt

5 Im Verlauf der Schwangerschaft soll ein Ultraschall-Screening mittels BshyMode-Verfahren durchgefuumlhrt werden Die Untersuchungen erfolgen von Beginn der 9 bis zum Ende der 12 SSW (1 Screening) von Beginn der 19 bis zum Ende der 22 SSW (2 Screening)

5

Mutterschafts-Richtlinien

von Beginn der 29 bis zum Ende der 32 SSW (3 Screening)

Dieses Ultraschall-Screening dient der Uumlberwachung einer normal verlaufenshyden Schwangerschaft insbesondere mit dem Ziel

der genauen Bestimmung des Gestationsalters der Kontrolle der somatischen Entwicklung des Feten der Suche nach auffaumllligen fetalen Merkmalen dem fruumlhzeitigen Erkennen von Mehrlingsschwangerschaften

Der Inhalt des Screening ist fuumlr die jeweiligen Untersuchungszeitraumlume in Anshylage 1 a festgelegt

Ergeben sich aus dem Screening auffaumlllige Befunde die der Kontrolle durch Ultraschall-Untersuchungen mit B-Mode oder gegebenenfalls anderen sonographischen Verfahren beduumlrfen sind diese Kontroll-Untersuchungen auch auszligerhalb der vorgegebenen Untersuchungszeitraumlume Bestandteil des Screening Dies gilt insbesondere fuumlr Untersuchungen bei den in Anlage 1 b aufgefuumlhrten Indikationen

6 Ergibt sich aus den Screening-Untersuchungen - gegebenenfalls einshyschlieszliglich der Kontrolluntersuchungen - die Notwendigkeit zu einer weiterfuumlhrenden sonographischen Diagnostik auch mit anderen soshynographischen Verfahren sind diese Untersuchungen ebenfalls Beshystandteil der Mutterschaftsvorsorge aber nicht mehr des Screening Dies gilt auch fuumlr alle weiterfuumlhrenden sonographischen Untersuchshyungen die notwendig werden den Schwangerschaftsverlauf und die Entwicklung des Feten zu kontrollieren um gegebenenfalls therapeushytische Maszlignahmen ergreifen oder geburtshilfliche Konsequenzen zieshyhen zu koumlnnen Die Indikationen hierfuumlr sind in den Anlagen 1 c und 1 d angefuumlhrt

Die Anwendung dopplersonographischer Untersuchungen zur weitershyfuumlhrenden Diagnostik ist ebenfalls Bestandteil der Mutterschaftsvorsorshyge Diese Untersuchungen koumlnnen nur nach Maszliggabe der in Anlashyge 1 d aufgefuumlhrten Indikationen durchgefuumlhrt werden

Ergibt sich aus sonographischen Untersuchungen die Notwendigkeit zu weiterfuumlhrender sonographischer Diagnostik durch einen anderen Arzt sind die relevanten Bilddokumentationen welche die Indikation zu dieshyser weiterfuumlhrenden Diagnostik begruumlnden diesem Arzt vor der Untershysuchung zur Verfuumlgung zu stellen

7 Untersuchungen nach Nr 4 koumlnnen auch von einer Hebamme im Umshyfang ihrer beruflichen Befugnisse (Gewichtskontrolle Blutdruckmesshysung Urinuntersuchung auf Eiweiszlig und Zucker Kontrolle des Standes der Gebaumlrmutter Feststellung der Lage Stellung und Haltung des Kinshydes Kontrolle der kindlichen Herztoumlne sowie allgemeine Beratung der Schwangeren) durchgefuumlhrt und im Mutterpaszlig dokumentiert werden wenn der Arzt dies im Einzelfall angeordnet hat oder wenn der Arzt eishy

6

Mutterschafts-Richtlinien

nen normalen Schwangerschaftsverlauf festgestellt hat und daher seishynerseits keine Bedenken gegenuumlber weiteren Vorsorgeuntersuchungen durch die Hebamme bestehen Die Delegierung der Untersuchungen an die Hebamme entbindet den Arzt nicht von der Verpflichtung zur Durchshyfuumlhrung der von ihm vorzunehmenden Untersuchungen (Untersuchung des Urinsediments gegebenenfalls bakteriologische Untersuchung Haumlmoglobinbestimmung Ultraschalluntersuchung sowie die Untersushychungen bei Risikoschwangerschaft)

8 Der betreuende Arzt soll die Schwangere in der von ihr gewaumlhlten Entshybindungsklinik rechtzeitig vor der zu erwartenden Geburt vorstellen Dabei soll die Planung der Geburtsleitung durch den betreuenden Arzt der Entbindungsklinik erfolgen Dies schlieszligt eine geburtshilfliche Unshytersuchung eine Besprechung mit der Schwangeren sowie gegebenenshyfalls eine sonographische Untersuchung ein

7

Mutterschafts-Richtlinien

B Erkennung und besondere Uumlberwachung der Risikoschwangershyschaften und Risikogeburten

1 Risikoschwangerschaften sind Schwangerschaften bei denen aufgrund der Vorgeschichte oder erhobener Befunde mit einem erhoumlhten Risiko fuumlr Leben und Gesundheit von Mutter oder Kind zu rechnen ist Dazu zaumlhlen insbesondere

I Nach Anamnese a) Schwere Allgemeinerkrankungen der Mutter (z B an Niere und

Leber oder erhebliche Adipositas) b) Zustand nach Sterilitaumltsbehandlung wiederholten Aborten oder

Fruumlhgeburten c) Totgeborenes oder geschaumldigtes Kind d) Vorausgegangene Entbindungen von Kindern uumlber 4000 g Geshy

wicht hypotrophen Kindern (small for date babies) Mehrlingen e) Zustand nach Uterusoperationen (z B Sectio Myom Fehlbilshy

dung) f) Komplikationen bei vorangegangenen Entbindungen (z B Plashy

centa praevia vorzeitige Loumlsung der Placenta Riszligverletzungen Atonie oder sonstige Nachgeburtsblutungen Gerinnungsstoumlrunshygen Kraumlmpfe Thromboembolie)

g) Erstgebaumlrende unter 18 Jahren oder uumlber 35 Jahre h) Mehrgebaumlrende uumlber 40 Jahre Vielgebaumlrende mit mehr als vier

Kindern (Gefahren Genetische Defekte sog Placentainsuffizienz geburtsmechanische Komplikationen)

II Nach Befund (jetzige Schwangerschaft) a) EPH-Gestose (d h Blutdruck 14090 oder mehr Eiweiszligausshy

scheidung 1 000 bzw 1 g24 Std oder mehr Oumldeme oder Geshywichtszunahme von mehr als 500 g je Woche im letzten Trimenon) Pyelonephritis (Keimzahlen uumlber 100000 im Mittelshystrahlurin)

b) Anaumlmie unter 10 g100 ml (g ) c) Diabetes mellitus d) Uterine Blutung e) Blutgruppen-Inkompatibilitaumlt (Fruumlherkennung und Prophylaxe des

Morbus haemolyticus fetalis bzw neonatorum) f) Diskrepanz zwischen Uterus- bzw Kindsgroumlszlige und Schwangershy

schaftsdauer (z B fraglicher Geburtstermin retardiertes Wachsshytum Riesenkind Gemini Molenbildung Hydramnion Myom)

g) Drohende Fruumlhgeburt (vorzeitige Wehen Zervixinsuffizienz) h) Mehrlinge pathologische Kindslagen i) Uumlberschreitung des Geburtstermins bzw Unklarheit uumlber den

Termin

8

Mutterschafts-Richtlinien

2 Aus Risikoschwangerschaften koumlnnen sich Risikogeburten entwickeln Bei folgenden Befunden ist mit einem erhoumlhten Risiko unter der Geburt zu rechnen

a) Fruumlhgeburt b) Placenta praevia vorzeitige Placentaloumlsung c) Jede Art von Miszligverhaumlltnis KindGeburtswege

3 Bei Risikoschwangerschaften koumlnnen haumlufigere als vierwoumlchentliche Untersuchungen (bis zur 32 Woche) bzw haumlufigere als zweiwoumlchentlishyche Untersuchungen (in den letzten 8 Schwangerschaftswochen) angeshyzeigt sein

4 Bei Risikoschwangerschaften koumlnnen neben den uumlblichen Untersushychungen noch folgende in Frage kommen

a) Ultraschall-Untersuchungen (Sonographie) (Die Voraussetzungen fuumlr die Durchfuumlhrung von zusaumltzlichen Ultshyraschall-Untersuchungen bei Risikoschwangerschaften die uumlber das sonographische Screening hinausgehen werden im Abshyschnitt A Nr 6 abgehandelt und sind in den Anlagen 1 c und 1 d zu diesen Richtlinien spezifiziert)

b) Tokographische Untersuchungen vor der 28 Schwangershyschaftswoche bei Verdacht auf vorzeitige Wehentaumltigkeit oder bei medikamentoumlser Wehenhemmung

c) Kardiotokographische Untersuchungen (CTG) (Kardiotokographische Untersuchungen koumlnnen in der Schwanshygerenvorsorge nicht routinemaumlszligig durchgefuumlhrt werden Sie sind nur nach Maszliggabe des Indikationskataloges nach Anlage 2 der Richtlinien angezeigt)

d) Amnioskopien e) Fruchtwasseruntersuchungen nach Gewinnung des Fruchtwasshy

sers durch Amniozentese f) Transzervikale Gewinnung von Chorionzottengewebe oder

transabdominale Gewinnung von Plazentagewebe

5 Von der Erkennung eines Risikomerkmals ab soll ein Arzt die Betreushyung einer Schwangeren nur dann weiterfuumlhren wenn er die Untersushychungen nach Nr 4 a) bis f) erbringen oder veranlassen und die sich daraus ergebenen Maszlignahmen durchfuumlhren kann Anderenfalls soll er die Schwangere einem Arzt uumlberweisen der uumlber solche Moumlglichkeiten verfuumlgt

6 Der betreuende Arzt soll die Schwangere bei der Wahl der Entbinshydungsklinik unter dem Gesichtspunkt beraten daszlig die Klinik uumlber die noumltigen personellen und apparativen Moumlglichkeiten zur Beshytreuung von Risikogeburten undoder Risikokindern verfuumlgt

9

Mutterschafts-Richtlinien

C Serologische Untersuchungen und Maszlignahmen waumlhrend der Schwangerschaft

1 Bei jeder Schwangeren sollte zu einem moumlglichst fruumlhen Zeitpunkt aus einer Blutprobe

a) der TPHA (Treponema-pallidum-Haumlmagglutinationstest) oder ELISA (Enzyme-linked-immunosorbent-assay) oder TPPA (Treponema pallidum-Partikelagglutinationstest) als Lues-Suchreaktion (LSR)

b) der Roumlteln-Haumlmagglutinationshemmungstest (Roumlteln-HAH) c) gegebenenfalls ein HIV-Test d) die Bestimmung der Blutgruppe und des Rh-Faktors D e) ein Antikoumlrper-Suchtest (AK)

durchgefuumlhrt werden

Zu a) Ist die Lues-Suchreaktion positiv so sollen aus derselben Blutshyprobe die uumlblichen serologischen Untersuchungen auf Lues durchgefuumlhrt werden

Bei der Lues-Suchreaktion ist lediglich die Durchfuumlhrung und nicht das Ergebshynis der Untersuchung im Mutterpaszlig zu dokumentieren

Zu b) Immunitaumlt und damit Schutz vor Roumlteln-Embryopathie fuumlr die beshystehende Schwangerschaft ist anzunehmen wenn spezifische Antikoumlrper rechtzeitig vor Eintritt dieser Schwangerschaft nachshygewiesen worden sind und der Befund ordnungsgemaumlszlig dokushymentiert worden ist Der Arzt ist gehalten sich solche Befunde vorlegen zu lassen und sie in den Mutterpaszlig zu uumlbertragen Auch nach erfolgter Roumltelnschutzimpfung ist der Nachweis spezishyfischer Antikoumlrper zu erbringen und entsprechend zu dokumenshytieren Liegen Befunde aus der Vorschwangerschaftszeit vor die auf Immunitaumlt schlieszligen lassen (siehe Abs 2) so besteht Schutz vor einer Roumlteln-Embryopathie

Liegen entsprechende Befunde nicht vor so ist der Immunstatus der Schwangeren unverzuumlglich mittels des HAH-Tests zu bestimmen Ein positiver Antikoumlrpernachweis gilt ohne zusaumltzlishyche Untersuchungen als erbracht wenn der HAH-Titer mindesshytens 132 betraumlgt Bei niedrigeren HAH-Titern ist die Spezifitaumlt des Antikoumlrpernachweises durch eine andere geeignete Methode zu sichern fuumlr welche die benoumltigten Reagenzien staatlich zugeshylassen) sind Bestaumltigt diese Untersuchung die Spezifitaumlt des Ershygebnisses kann auch dann Immunitaumlt angenommen werden Im serologischen Befund ist woumlrtlich auszudruumlcken ob Immunitaumlt angenommen werden kann oder nicht

)Zulassung der Reagenzien durch das Bundesamt fuumlr Sera und Impfstoffe (Paul-Ehrlich-Institut) Frankfurt

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Mutterschafts-Richtlinien

Wird Immunitaumlt erstmals waumlhrend der laufenden Schwangershyschaft festgestellt kann Schutz vor Roumlteln-Embryopathie nur dann angenommen werden wenn sich aus der gezielt erhobeshynen Anamnese keine fuumlr die Schwangerschaft relevanten Anshyhaltspunkte fuumlr Roumlteln-Kontakt oder eine frische Roumlteln-Infektion ergeben Der Arzt der die Schwangere betreut ist deshalb geshyhalten die Anamnese sorgfaumlltig zu erheben und zu dokumentieshyren sowie Auffaumllligkeiten dem Serologen mitzuteilen Bei auffaumlllishyger Anamnese sind weitere serologische Untersuchungen erforshyderlich (Nachweis roumltelnspezifischer IgM-Antikoumlrper undoder Kontrolle des Titerverlaufs) Die weiterfuumlhrenden serologischen Untersuchungen sind nicht notwendig wenn innerhalb von 11 Tagen nach erwiesenem oder vermutetem Roumlteln-Kontakt spezishyfische Antikoumlrper nachgewiesen werden

Schwangere bei denen ein Befund vorliegt der nicht auf Immushynitaumlt schlieszligen laumlszligt sollen aufgefordert werden sich unverzuumlgshylich zur aumlrztlichen Beratung zu begeben falls sie innerhalb der ersten vier Schwangerschaftsmonate Roumlteln-Kontakt haben oder an roumltelnverdaumlchtigen Symptomen erkranken Auch ohne derarshytige Verdachtsmomente soll bei diesen Schwangeren in der 16 shy17 Schwangerschaftswoche eine erneute Antikoumlrper-Untershysuchung gemaumlszlig Abs 2 durchgefuumlhrt werden

Eine aktive Roumltelnschutzimpfung soll waumlhrend der Schwangershyschaft nicht vorgenommen werden

Zu c) Aus dem Blut der Schwangeren ist ein immunochemischer Antishykoumlrpertest vorzunehmen fuumlr welchen die benoumltigten Reagenzien staatlich zugelassen) sind Ist diese Untersuchung positiv so muszlig das Ergebnis mittels Immuno-Blot aus derselben Blutprobe gesichert werden Alle notwendigen weiterfuumlhrenden Untersushychungen sind Bestandteil der kurativen Versorgung

Die Durchfuumlhrung der Beratung zum HIV-Antikoumlrpertest ist im Mutterpass zu dokumentieren Die Durchfuumlhrung und das Ergebshynis der Untersuchung werden im Mutterpass nicht dokumentiert

Zu d) Die Untersuchung des Rh-Merkmals D erfolgt mit mindestens zwei verschiedenen Testreagenzien Fuumlr die Untersuchung wird die Anwendung zweier monoklonaler Antikoumlrper (IgM-Typ) die die Kategorie DVI nicht erfassen empfohlen Bei negativem Ershygebnis beider Testansaumltze gilt die Schwangere als Rh negativ (D negativ) Bei uumlbereinstimmend positivem Ergebnis der beiden Testansaumltze ist die Schwangere Rh positiv Bei Diskrepanzen oder schwach positiven Ergebnissen der Testansaumltze ist eine Klaumlrung z B im indirekten Antiglobulintest mit geeigneten Testshy

)Zulassung der Reagenzien durch das Bundesamt fuumlr Sera und Impfstoffe (Paul-Ehrlich-Institut) Frankfurt

11

Mutterschafts-Richtlinien

reagenzien notwendig Faumlllt dieser Test positiv aus so ist die Schwangere Rh positiv (Dweak positiv)

Die Bestimmung der Blutgruppe und des Rh-Faktors entfaumlllt wenn entsprechende Untersuchungsergebnisse bereits vorliegen und von einem Arzt bescheinigt wurden

Zu e) Der Antikoumlrpersuchtest wird mittels des indirekten Antiglobulintests gegen zwei Test-Blutmuster mit den Antigeshynen D C c E e Kell Fy und S durchgefuumlhrt Bei Nachweis von Antikoumlrpern sollen moumlglichst aus derselben Blutprobe deren Spezifitaumlt und Titerhoumlhe bestimmt werden

Gegebenenfalls muumlssen in solchen Faumlllen auch das Blut des Kindesvaters und die Bestimmung weiterer Blutgruppen-Antigene der Mutter in die Untersuchung einbezogen werden Eine schriftliche Erlaumluterung der Befunde an den uumlberweisenden Arzt kann sich dabei als notwendig erweisen

Auch nicht zum Morbus haemolyticus neonatorum fuumlhrende Antishykoumlrper (IgM undoder Kaumllte-Antikoumlrper) sind in den Mutterpaszlig einzutragen da sie gegebenenfalls bei einer Bluttransfusion fuumlr die Schwangere wichtig sein koumlnnen

2 Ein weiterer Antikoumlrper-Suchtest ist bei allen Schwangeren (Rhshypositiven und Rh-negativen) in der 24-27 Schwangerschaftswoche durchzufuumlhren Sind bei Rh-negativen Schwangeren keine Anti-D-Antikoumlrper nachweisbar so soll in der 28-30 Schwangerschaftswoche eine Standarddosis (um 300 g) Anti-D-Immunglobulin injiziert werden um moumlglichst bis zur Geburt eine Sensibilisierung der Schwangeren zu verhindern Das Datum der praumlpartalen Anti-D-Prophylaxe ist im Mutshyterpaszlig zu vermerken

3 Bei allen Schwangeren ist nach der 32 Schwangerschaftswoche moumlgshylichst nahe am Geburtstermin das Blut auf HBsAg) zu untersuchen Dabei ist eine immunchemische Untersuchungsmethode zu verwenden die mindestens 5 ngml HBsAg nachzuweisen in der Lage ist Ist das Ergebnis positiv soll das Neugeborene unmittelbar post partum gegen Hepatitis B aktivpassiv immunisiert werden

Die Untersuchung auf HBsAg entfaumlllt wenn Immunitaumlt (z B nach Schutzimpfung) nachgewiesen ist

D Blutgruppenserologische Untersuchungen nach Geburt oder Fehlshygeburt und Anti-D-Immunglobulin-Prophylaxe

)HBsAg = Hepatitis B surface antigen

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Mutterschafts-Richtlinien

1 Bei jedem Kind einer Rh-negativen Mutter ist unmittelbar nach der Geshyburt der Rh-Faktor D unter Beachtung der Ergebnisse des direkten Coombstests zu bestimmen Ist dieser Rh-Faktor positiv (D+) oder liegt D-weak vor so ist aus derselben Blutprobe auch die Blutgruppe des Kinshydes zu bestimmen Bei Rh-positivem Kind ist bei der Rh-negativen Mutshyter eine weitere Standarddosis Anti-D-Immunglobulin (um 300 g) inshynerhalb von 72 Stunden post partum zu applizieren selbst wenn nach der Geburt schwach reagierende Rh-Antikoumlrper bei der Mutter gefunshyden worden sind undoder der direkte Coombstest beim Kind schwach positiv ist Hierdurch soll ein schneller Abbau der insbesondere waumlhshyrend der Geburt in den muumltterlichen Kreislauf uumlbergetretenen Rh-positiven Erythrozyten bewirkt werden um die Bildung von Rh-Antikoumlrpern bei der Mutter zu verhindern

2 Rh-negativen Frauen mit Fehlgeburt bzw Schwangerschaftsabbruch sollte so bald wie moumlglich jedoch innerhalb 72 Stunden post abortum bzw nach Schwangerschaftsabbruch Anti-D-Immunglobulin injiziert werden Entsprechende blutgruppenserologische Untersuchungen sind erforderlichenfalls durchzufuumlhren

E Voraussetzungen fuumlr die Durchfuumlhrung serologischer Untersuchungen

Die serologischen Untersuchungen nach den Abschnitten C und D solshylen nur von solchen Aumlrzten durchgefuumlhrt werden die uumlber die entspreshychenden Kenntnisse und Einrichtungen verfuumlgen Dieselben Voraussetshyzungen gelten fuumlr Untersuchungen in Instituten

F Untersuchungen und Beratungen der Woumlchnerin

1 Eine Untersuchung soll innerhalb der ersten Woche nach der Entbinshydung vorgenommen werden Dabei soll das Haumlmoglobin bestimmt wershyden

2 Eine weitere Untersuchung soll etwa sechs Wochen spaumltestens jedoch acht Wochen nach der Entbindung durchgefuumlhrt werden Die Untersushychung umfaszligt Allgemeinuntersuchung (falls erforderlich einschlieszliglich Hb-Bestimshymung) Feststellung des gynaumlkologischen Befundes Blutdruckmessung Untersuchung des Mittelstrahlurins auf Eiweiszlig Zucker und Sediment gegebenenfalls bakteriologische Untersuchungen (z B bei auffaumllliger Anamnese Blutdruckerhoumlhung Sedimentbefund) sowie Beratung der Mutter

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Mutterschafts-Richtlinien

G Medikamentoumlse Maszlignahmen und Verordnung von Verband- und Heilmitteln

Medikamentoumlse Maszlignahmen sowie die Verordnung von Verband- und Heilmitteln sind im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge nur zulaumlssig zur Behandlung von Beschwerden die schwangerschaftsbedingt sind aber noch keinen Krankheitswert haben Bei Verordnungen wegen Schwanshygerschaftsbeschwerden und im Zusammenhang mit der Entbindung ist die Versicherte von der Entrichtung der Verordnungsblattgebuumlhr befreit

H Aufzeichnungen und Bescheinigungen

1 Nach Feststellung der Schwangerschaft stellt der Arzt der Schwangeshyren einen Mutterpaszlig (Anlage 3)) aus sofern sie nicht bereits einen Paszlig dieses Musters besitzt

2 Nach diesem Mutterpaszlig richten sich auch die vom Arzt vorzunehmenshyden Eintragungen der Ergebnisse der Untersuchungen im Rahmen der aumlrztlichen Betreuung waumlhrend der Schwangerschaft und nach der Entshybindung Daruumlber hinausgehende fuumlr die Schwangerschaft relevante Untersuchungsergebnisse sollen in den Mutterpass eingetragen wershyden soweit die Eintragung durch die Richtlinien nicht ausgeschlossen ist (Lues-Suchreaktion sowie HIV-Untersuchung)

3 Die Befunde der aumlrztlichen Betreuung und der blutgruppenserologishyschen Untersuchungen haumllt der Arzt fuumlr seine Patientenkartei fest und stellt sie bei eventuellem Arztwechsel dem anderen Arzt auf dessen Anshyforderung zur Verfuumlgung sofern die Schwangere zustimmt

4 Beim Anlegen eines weiteren Mutterpasses sind die Blutgruppenbefunshyde zu uumlbertragen Die Richtigkeit der Uumlbertragung ist aumlrztlich zu beshyscheinigen

5 Der zustaumlndige Unterausschuss des Gemeinsamen Bundesausschusshyses ist berechtigt Aumlnderungen am Mutterpaszlig vorzunehmen deren Notwendigkeit sich aus der praktischen Anwendung ergibt soweit dashydurch der Mutterpaszlig nicht in seinem Aufbau und in seinem wesentlishychen Inhalt veraumlndert wird

I Inkrafttreten

Die Richtlinien treten am 28 Maumlrz 1986 in Kraft

Koumlln den 10 Dezember 1985

Bundesausschuszlig der Aumlrzte und Krankenkassen Der Vorsitzende

) Auf einen Abdruck wurde verzichtet

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Mutterschafts-Richtlinien

Anlage 1 (a - d) (zu den Abschnitten A Nr 5 und B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)

Ultraschall-Untersuchungen in der Schwangerschaft (Sonographie)

Es gilt die Anlage 1 der Mutterschafts-Richtlinien in der Fassung vom 22 November 1994 zuzuumlglich der Aumlnderungen vom 8 Mai 1995 und 17 Deshyzember 1996

Anlage 1 a (zu Abschnitt A Nr 5 der Mutterschafts-Richtlinien)

Ultraschall-Screening in der Schwangerschaft

Die nachfolgend aufgefuumlhrten Befunde sind mittels B-Mode-Verfahren im jeshyweiligen Zeitraum zu erheben Dabei ist die jeweilige Bilddokumentation durchzufuumlhren

1 Untersuchung von Beginn der 9 bis zum Ende der 12 SSW Intrauteriner Sitz janein Embryo darstellbar janein Mehrlingsschwangerschaft janein

-monochorial janein Herzaktion janein

Biometrie I (ein Maszlig) Scheitelsteiszliglaumlnge (SSL)

oder Biparietaler Durchmesser (BPD) Zeitgerechte Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig Auffaumllligkeiten janeinkontrollbeduumlrftig Weiterfuumlhrende

Untersuchung veranlaszligt janein

Bilddokumentation der Biometrie und gegebenenfalls kontrollbeshyduumlrftiger Befunde

2 Untersuchung von Beginn der 19 bis zum Ende der 22 SSW Einlingsschwangerschaft janein Lebenszeichen janein

Biometrie II (4 Maszlige) Biparietaler Durchmesser (BPD) Fronto-okzipitaler Durchmesser (FOD)

oder Kopfumfang (KU) AbdomenThorax-quer-Durchmesser (ATD)

oder AbdomenThorax-a p-Durchmesser (APD)

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Mutterschafts-Richtlinien

oder AbdomenThorax-Umfang (AU) Femurlaumlnge (FL)

oder Humeruslaumlnge (HL) Zeitgerechte Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig

Hinweiszeichen fuumlr Entwicklungsstoumlrungen hinsichtlich Fruchtwassermenge janeinkontrollbeduumlrftig koumlrperlicher Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig Koumlrperumriszlig janeinkontrollbeduumlrftig fetaler Strukturen janeinkontrollbeduumlrftig Herzaktion janeinkontrollbeduumlrftig Bewegungen janeinkontrollbeduumlrftig Plazentalokalisation und

-struktur normalkontrollbeduumlrftig Weiterfuumlhrende

Untersuchung veranlaszligt janein

Bilddokumentation je eines Kopf- Rumpf- und Extremitaumltenmaszliges sowie gegebenenfalls kontrollbeduumlrftiger Befunde

3 Untersuchung von Beginn der 29 bis zum Ende der 32 SSW Einlingsschwangerschaft janein Lebenszeichen janein Kindslage

Biometrie III (4 Maszlige) Biparietaler Durchmesser (BPD) Fronto-okzipitaler Durchmesser (FOD)

oder Kopfumfang (KU) AbdomenThorax-quer-Durchmesser (ATD)

oder AbdomenThorax-a p-Durchmesser (APD) oder AbdomenThorax-Umfang (AU)

Femurlaumlnge (FL) oder Humeruslaumlnge (HL)

Zeitgerechte Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig

Kontrolle der Hinweiszeichen fuumlr Entwicklungsstoumlrungen gemaumlszlig dem 2 Screening Plazentalokalisation und -struktur normalkontrollbeduumlrftig Weiterfuumlhrende Untersuchung veranlaszligt janein

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Mutterschafts-Richtlinien

Bilddokumentation je eines Kopf- Rumpf- und Extremitaumltenmaszliges sowie gegebenenfalls kontrollbeduumlrftiger Befunde

Anlage 1 b (zu den Abschnitten A Nr 5 und B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)

Uumlber die in Anlage 1 a genannten Screening-Untersuchungen hinaus koumlnnen bei Vorliegen einer der nachfolgend angefuumlhrten Indikationen weitere sonographische Untersuchungen zur Uumlberwachung der Schwangerschaft anshygezeigt sein die als Kontrolluntersuchungen Bestandteil des Screening sind

1 Sicherung des Schwangerschaftsalters bei unklarer Regelanamnese Diskrepanz zwischen Uterusgroumlszlige und berechnetem

Gestationsalter aufgrund des klinischen oder sonographischen Befundes

fehlenden Untersuchungsergebnissen aus dem Ultraschall-Screening bei Uumlbernahme der Mutterschaftsvorsorge durch einen anderen Arzt

2 Kontrolle des fetalen Wachstums bei Schwangeren mit einer Erkrankung die zu Entwicklungsshy

stoumlrungen des Feten fuumlhren kann Verdacht auf Entwicklungsstoumlrung des Feten aufgrund voshy

rausgegangener Untersuchungen

3 Uumlberwachung einer Mehrlingsschwangerschaft

4 Neu- oder Nachbeurteilung des Schwangerschaftsalters bei auffaumllshyligen Ergebnissen der in der Mutterschaftsvorsorge notwendigen serologischen Untersuchungen der Mutter

5 Diagnostik und Kontrolle des Plazentasitzes bei vermuteter oder nachgewiesener Plazenta praevia

6 Erstmaliges Auftreten einer uterinen Blutung

7 Verdacht auf intrauterinen Fruchttod

8 Verdacht auf Lageanomalie ab Beginn der 36 SSW

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Mutterschafts-Richtlinien

Anlage 1 c (zu Abschnitt B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)

Uumlber die in Anlage 1 a und 1 b genannten Untersuchungen hinaus koumlnnen weitere Ultraschall-Untersuchungen mittels B-Mode oder auch mit anderen sonographischen Verfahren angezeigt sein wenn sie der Abklaumlrung undoder Uumlberwachung von pathologischen Befunden dienen und eine der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikationen vorliegt Diese Untersuchungen gehoumlren zwar zum Programm der Mutterschaftsvorsorge sind aber nicht mehr Bestandteil des Screening

I)

1 Rezidivierende oder persistierende uterine Blutung

2 Gestoumlrte intrauterine Fruumlhschwangerschaft

3 Fruumlhschwangerschaft bei liegendem IUP Uterus myomatosus Adnextumor

4 Nachkontrolle intrauteriner Eingriffe

5 Cervixmessung mittels Ultraschall bei Cervixinsuffizienz oder Vershydacht

6 Bestaumltigter vorzeitiger Blasensprung undoder vorzeitige Wehentaumltigkeit

7 Kontrolle und gegebenenfalls Verlaufsbeobachtung nach Bestaumltishygung einer bestehenden Anomalie oder Erkrankung des Fetus

8 Verdacht auf vorzeitige Plazentaloumlsung

9 Ultraschall-Kontrollen bei gestoumlrtem Geburtsverlauf z B vor waumlhshyrend und nach aumluszligerer Wendung aus Beckenend- oder Querlage in Schaumldellage

) Fuumlr die Durchfuumlhrung der unter Abschnitt I angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen ist die Erfuumlllung der Anforderungen gemaumlszlig Anwendungsbereich 91 der Anlage 1 der Ultraschall-Vereinbarung Voshyraussetzung fuumlr die unter Abschnitt II angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen sind die Anforderunshygen nach Anwendungsbereich 92 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung zu erfuumlllen

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Mutterschafts-Richtlinien

II)

1 Durchfuumlhrung intrauteriner Eingriffe wie Amniocentese Chorionzottenbiopsie Fetalblutgewinnung Koumlrperhoumlhlen- oder Gefaumlszligpunktionen Fruchtwasserersatz-Auffuumlllungen Transfusioshynen An-legen von Shunts Fetoskopie

2 Gezielte Ausschluszligdiagnostik bei erhoumlhtem Risiko fuumlr Fehlbildunshygen oder Erkrankungen des Fetus aufgrund von a) ultraschalldiagnostischen Hinweisen b) laborchemischen Befunden c) genetisch bedingten oder familiaumlr gehaumluften Erkrankungen

oder Fehlbildungen in der Familienanamnese d) teratogenen Noxen

oder als Alternative zur invasiven praumlnatalen Diagnostik

Anlage 1 d (zu Abschnitt B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)

Dopplersonographische Untersuchungen

Die Anwendung der Dopplersonographie als Maszlignahme der Mutterschafts-vorsorge ist nur bei einer oder mehreren der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikashytionen und - mit Ausnahme der Fehlbildungsdiagnostik - nur in der zweiten Schwangerschaftshaumllfte zulaumlssig

1 Verdacht auf intrauterine Wachstumsretardierung

2 Schwangerschaftsinduzierte HypertoniePraumleklampsieEklampsie

3 Zustand nach Mangelgeburtintrauterinem Fruchttod

4 Zustand nach PraumleklampsieEklampsie

5 Auffaumllligkeiten der fetalen Herzfrequenzregistrierung

6 Begruumlndeter Verdacht auf Fehlbildungfetale Erkrankung

7 Mehrlingsschwangerschaft bei diskordantem Wachstum

8 Abklaumlrung bei Verdacht auf HerzfehlerHerzerkrankungen

) Fuumlr die Durchfuumlhrung der unter Abschnitt I angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen ist die Erfuumlllung der Anforderungen gemaumlszlig Anwendungsbereich 91 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung Voshyraussetzung fuumlr die unter Abschnitt II angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen sind die Anforderunshygen nach Anwendungsbereich 92 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung zu erfuumlllen

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Mutterschafts-Richtlinien

Anlage 2 (zu Abschnitt B Nr 4 c der Mutterschafts-Richtlinien)

Indikationen zur Kardiotokographie (CTG) waumlhrend der Schwangerschaft

Die Kardiotokographie ist im Rahmen der Schwangerenvorsorge nur anshygezeigt wenn eine der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikationen vorliegt

A Indikationen zur erstmaligen CTG in der 26 und 27 Schwangerschaftswoche

drohende Fruumlhgeburt

ab der 28 Schwangerschaftswoche a) Auskultatorisch festgestellte Herztonalterationen b) Verdacht auf vorzeitige Wehentaumltigkeit

B Indikationen zur CTG-Wiederholung CTG-Alterationen a) Anhaltende Tachykardie ( 160Minute) b) Bradykardie ( 100Minute) c) Dezeleration(en) (auch wiederholter Dip null) d) Hypooszillation Anoszillation e) Unklarer Kardiotokogramm-Befund bei Verdacht auf vorzeishy

tige Wehentaumltigkeit f) Mehrlinge g) Intrauteriner Fruchttod bei fruumlherer Schwangerschaft h) Verdacht auf Placenta-Insuffizienz nach klinischem oder bishy

ochemischem Befund i) Verdacht auf Uumlbertragung j) Uterine Blutung

Medikamentoumlse Wehenhemmung

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Mutterschafts-Richtlinien

Anlage 3 (siehe Mutterpass)

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Mutterschafts-Richtlinien

bdquoAnlage 4 (zu Abschnitt A Nr 1 der Mutterschafts-Richtlinien)

Ich bin schwanger Warum wird allen Schwangeren ein HIV-Test angeboten

Liebe Leserin

dieses Merkblatt erlaumlutert warum es fuumlr alle Schwangeren in Deutschland das Angebot fuumlr

einen HIV-Test gibt Wir hoffen dass es Sie bei Ihrem Beratungsgespraumlch mit Ihrem Arzt

oder Ihrer Aumlrztin unterstuumltzt Bei weitergehenden Fragen koumlnnen Sie sich auch an Berashy

tungsstellen zum Beispiel bei Ihrem Gesundheitsamt wenden

Die wichtigsten Informationen

HIV kann waumlhrend der Schwangerschaft bei der Geburt und durch Muttermilch auf

das Kind uumlbertragen werden

Es besteht jedoch eine sehr gute Aussicht eine Uumlbertragung auf das Kind durch

rechtzeitige medizinische Maszlignahmen zu verhindern Die fruumlhzeitige Feststellung

einer HIV-Infektion ist daher wichtig

Ein anonymer HIV-Test ist moumlglich

Sie haben Anspruch auf einen HIV-Test

Sie haben selbstverstaumlndlich das Recht einen HIV-Test abzulehnen

Was ist HIV

HIV (bdquoHumanes Immunschwaumlche-Virusldquo) befaumlllt Zellen des Abwehrsystems des Koumlrpers und

zerstoumlrt sie Die meisten Menschen mit HIV haben uumlber Jahre kaum Beschwerden Wenn

das Virus das Immunsystem aber stark geschwaumlcht hat treten schwere Erkrankungen auf

Diese Phase wird dann als bdquoAIDSldquo (deutsch bdquoErworbenes Immunschwaumlche-Syndromldquo) beshy

zeichnet Trotz verbesserter Behandlungsmoumlglichkeiten ist eine Heilung von AIDS momenshy

tan nicht moumlglich

HIV bei Frauen wird meistens durch ungeschuumltzten sexuellen Kontakt bei dem Samenfluumlsshy

sigkeit oder Blut in den Koumlrper gelangt oder durch gemeinsames Benutzen von Spritzen

oder Injektionsnadeln uumlbertragen

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Mutterschafts-Richtlinien

Warum wird mir ein HIV-Test angeboten

In Deutschland sind nur wenige Schwangere mit HIV infiziert Aber es kommt vor dass eine

Frau nicht weiszlig dass sie HIV hat

Wenn eine Schwangere HIV hat dann bedeutet das nicht dass auch ihr Kind in jedem Fall

infiziert wird Es besteht jedoch die Gefahr dass die Viren auf ihr Kind uumlbertragen werden

Wenn eine Schwangere rechtzeitig von ihrer Infektion weiszlig dann kann ihr Kind fast immer

geschuumltzt werden Die heutigen Behandlungsmoumlglichkeiten sind so gut dass eine Mutter mit

HIV oft lange ohne Symptome leben und so auch fuumlr ihr Kind da sein kann Es ist daher

wichtig zu wissen ob eine HIV-Infektion besteht

Falls ich HIV habe wie kann mein Kind geschuumltzt werden

Wenn die folgenden drei Maszlignahmen mit spezialisierten Aumlrztinnen und Aumlrzten zusammen

durchgefuumlhrt werden ist die Gefahr einer HIV-Uumlbertragung auf das Kind sehr gering

1 waumlhrend der Schwangerschaft durch Einnahme von Medikamenten die die Viren

bekaumlmpfen

2 unter der Geburt durch Entbindung des Kindes durch einen Kaiserschnitt

3 nach der Geburt durch Verzicht auf die Ernaumlhrung des Kindes mit eigener Muttershy

milch

Kann ich mich auch in der Schwangerschaft mit HIV infizieren

Eine HIV-Infektion ist auch waumlhrend der Schwangerschaft moumlglich Bei sexuellen Kontakten

sind Kondome ein guter Schutz

Gibt es Bedenken bei einem HIV-Test

Fuumlr die meisten Frauen ist ein HIV-Test nur ein Test unter vielen in der Schwangerschaft

Die Entscheidung fuumlr einen HIV-Test ist jedoch nicht immer leicht und kann Aumlngste ausloumlsen

Die Wartezeit bis zum Testergebnis kann als belastend erlebt werden

Wer mit HIV infiziert ist und dies weiszlig muss mit Nachteilen rechnen zum Beispiel beim Abshy

schluss einer (Lebens-)Versicherung Unabhaumlngig davon ob Sie den Test durchfuumlhren lasshy

sen und welches Ergebnis er hat wirkt sich das aber zum Beispiel nicht auf Ihren gesetzlishy

chen Krankenversicherungsstatus oder den Aufenthaltsstatus von Migrantinnen in Deutschshy

land aus

Bei Bedenken oder Sorgen koumlnnen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer behandelnshy

den Aumlrztin sowie auch mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Beratungsstellen bei

Wunsch auch anonym sprechen

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Mutterschafts-Richtlinien

Wer erfaumlhrt von dem Test

Ihr Arzt oder Ihre Aumlrztin teilt Ihnen das Testergebnis in einem vertraulichen Gespraumlch mit

Die Aumlrzte und Aumlrztinnen und ihr Personal unterliegen der Schweigepflicht

Die HIV-Beratung wird im Mutterpass dokumentiert nicht aber der sich gegebenenfalls daran

anschlieszligende HIV-Test

Kann ich mich anonym testen lassen

Es ist moumlglich sich anonym testen zu lassen Dies kann zum Beispiel in einer Arztpraxis

beim Gesundheitsamt bei manchen AIDS-Beratungsstellen oder einem Tropeninstitut erfolshy

gen

Das Testergebnis wird nur Ihnen mitgeteilt Sie entscheiden wer von dem Test und seinem

Ergebnis erfaumlhrt

Was passiert bei einem HIV-Test

Fuumlr einen HIV-Test wird eine Blutprobe entnommen und in einem Labor untersucht Beim

Test kann das Virus nur entdeckt werden wenn im Blut Zeichen dafuumlr vorhanden sind dass

der Koumlrper schon gegen die Infektion kaumlmpft Das heiszligt es gibt einen Zeitraum von der Anshy

steckung bis zur verlaumlsslichen Nachweisbarkeit der Infektion im Blut Dieser Zeitraum wird

als bdquodiagnostisches Fensterldquo bezeichnet Fast alle HIV-Infektionen koumlnnen drei Monate nach

einer Uumlbertragung festgestellt werden

Wenn Sie meinen dass bei Ihnen die Moumlglichkeit einer HIV-Infektion zum Beispiel nach

einem ungeschuumltzten sexuellen Kontakt besteht koumlnnen Sie sich an Ihren Arzt oder Ihre

Aumlrztin wenden um einen oder mehrere Testzeitpunkte zu vereinbaren Der HIV-Test ist sehr

genau Wenn im Labor eine HIV-Infektion festgestellt wird wird der Test zur Sicherheit trotzshy

dem noch einmal wiederholt

Was kostet der HIV-Test

Die Kosten fuumlr einen HIV-Test in einer Arztpraxis werden waumlhrend der Schwangerschaft von

den Krankenkassen uumlbernommen Wenn Sie einen Test anonym durchfuumlhren lassen wollen

kann dies mit geringen Kosten fuumlr Sie verbunden sein

Wo bekomme ich weitere Informationen

Fuumlr weitere Informationen koumlnnen Sie sich an Ihre Aumlrztin oder Ihren Arzt bzw an Ihr

Gesundheitsamt wenden

Die Bundeszentrale fuumlr gesundheitliche Aufklaumlrung (BZgA) bietet eine anonyme Telefonberashy

tung an Sie erreichen sie unter Telefon 0180555 54 44 Uumlber die Webseite der BZgA koumlnshy

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Mutterschafts-Richtlinien

nen Sie auch Beratungsstellen finden und sich anonym im Internet beraten lassen

wwwaidsberatungde

Stand Mai 2007

Das Merkblatt ist eine Anlage der Mutterschafts-Richtlinien

Quellen Eine Liste mit der beruumlcksichtigten wissenschaftlichen Literatur finden Sie im Internet

unter wwwg-bade

Herausgeber

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

Auf dem Seidenberg 3a

53721 Siegburg

Telefon 0 22 41 ndash 93 88-0

Telefax 0 22 41 ndash 93 88-5 73

wwwg-bade

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist ein Gremium der Gemeinsamen Selbstverwaltung von Aumlrzten

Krankenkassen und Krankenhaumlusern in Deutschland in dem seit 2004 auch Patientenvertreter aktiv mitwirken

Entscheidungen des G-BA stehen unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums fuumlr Gesundheit

Erstellung

Dieses Merkblatt wurde im Auftrag des G-BA vom Institut fuumlr Qualitaumlt und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen

(wwwiqwigde) entwickelt

25

Page 6: 2010-02-18 Mutter-Rili1 2

Mutterschafts-Richtlinien

von Beginn der 29 bis zum Ende der 32 SSW (3 Screening)

Dieses Ultraschall-Screening dient der Uumlberwachung einer normal verlaufenshyden Schwangerschaft insbesondere mit dem Ziel

der genauen Bestimmung des Gestationsalters der Kontrolle der somatischen Entwicklung des Feten der Suche nach auffaumllligen fetalen Merkmalen dem fruumlhzeitigen Erkennen von Mehrlingsschwangerschaften

Der Inhalt des Screening ist fuumlr die jeweiligen Untersuchungszeitraumlume in Anshylage 1 a festgelegt

Ergeben sich aus dem Screening auffaumlllige Befunde die der Kontrolle durch Ultraschall-Untersuchungen mit B-Mode oder gegebenenfalls anderen sonographischen Verfahren beduumlrfen sind diese Kontroll-Untersuchungen auch auszligerhalb der vorgegebenen Untersuchungszeitraumlume Bestandteil des Screening Dies gilt insbesondere fuumlr Untersuchungen bei den in Anlage 1 b aufgefuumlhrten Indikationen

6 Ergibt sich aus den Screening-Untersuchungen - gegebenenfalls einshyschlieszliglich der Kontrolluntersuchungen - die Notwendigkeit zu einer weiterfuumlhrenden sonographischen Diagnostik auch mit anderen soshynographischen Verfahren sind diese Untersuchungen ebenfalls Beshystandteil der Mutterschaftsvorsorge aber nicht mehr des Screening Dies gilt auch fuumlr alle weiterfuumlhrenden sonographischen Untersuchshyungen die notwendig werden den Schwangerschaftsverlauf und die Entwicklung des Feten zu kontrollieren um gegebenenfalls therapeushytische Maszlignahmen ergreifen oder geburtshilfliche Konsequenzen zieshyhen zu koumlnnen Die Indikationen hierfuumlr sind in den Anlagen 1 c und 1 d angefuumlhrt

Die Anwendung dopplersonographischer Untersuchungen zur weitershyfuumlhrenden Diagnostik ist ebenfalls Bestandteil der Mutterschaftsvorsorshyge Diese Untersuchungen koumlnnen nur nach Maszliggabe der in Anlashyge 1 d aufgefuumlhrten Indikationen durchgefuumlhrt werden

Ergibt sich aus sonographischen Untersuchungen die Notwendigkeit zu weiterfuumlhrender sonographischer Diagnostik durch einen anderen Arzt sind die relevanten Bilddokumentationen welche die Indikation zu dieshyser weiterfuumlhrenden Diagnostik begruumlnden diesem Arzt vor der Untershysuchung zur Verfuumlgung zu stellen

7 Untersuchungen nach Nr 4 koumlnnen auch von einer Hebamme im Umshyfang ihrer beruflichen Befugnisse (Gewichtskontrolle Blutdruckmesshysung Urinuntersuchung auf Eiweiszlig und Zucker Kontrolle des Standes der Gebaumlrmutter Feststellung der Lage Stellung und Haltung des Kinshydes Kontrolle der kindlichen Herztoumlne sowie allgemeine Beratung der Schwangeren) durchgefuumlhrt und im Mutterpaszlig dokumentiert werden wenn der Arzt dies im Einzelfall angeordnet hat oder wenn der Arzt eishy

6

Mutterschafts-Richtlinien

nen normalen Schwangerschaftsverlauf festgestellt hat und daher seishynerseits keine Bedenken gegenuumlber weiteren Vorsorgeuntersuchungen durch die Hebamme bestehen Die Delegierung der Untersuchungen an die Hebamme entbindet den Arzt nicht von der Verpflichtung zur Durchshyfuumlhrung der von ihm vorzunehmenden Untersuchungen (Untersuchung des Urinsediments gegebenenfalls bakteriologische Untersuchung Haumlmoglobinbestimmung Ultraschalluntersuchung sowie die Untersushychungen bei Risikoschwangerschaft)

8 Der betreuende Arzt soll die Schwangere in der von ihr gewaumlhlten Entshybindungsklinik rechtzeitig vor der zu erwartenden Geburt vorstellen Dabei soll die Planung der Geburtsleitung durch den betreuenden Arzt der Entbindungsklinik erfolgen Dies schlieszligt eine geburtshilfliche Unshytersuchung eine Besprechung mit der Schwangeren sowie gegebenenshyfalls eine sonographische Untersuchung ein

7

Mutterschafts-Richtlinien

B Erkennung und besondere Uumlberwachung der Risikoschwangershyschaften und Risikogeburten

1 Risikoschwangerschaften sind Schwangerschaften bei denen aufgrund der Vorgeschichte oder erhobener Befunde mit einem erhoumlhten Risiko fuumlr Leben und Gesundheit von Mutter oder Kind zu rechnen ist Dazu zaumlhlen insbesondere

I Nach Anamnese a) Schwere Allgemeinerkrankungen der Mutter (z B an Niere und

Leber oder erhebliche Adipositas) b) Zustand nach Sterilitaumltsbehandlung wiederholten Aborten oder

Fruumlhgeburten c) Totgeborenes oder geschaumldigtes Kind d) Vorausgegangene Entbindungen von Kindern uumlber 4000 g Geshy

wicht hypotrophen Kindern (small for date babies) Mehrlingen e) Zustand nach Uterusoperationen (z B Sectio Myom Fehlbilshy

dung) f) Komplikationen bei vorangegangenen Entbindungen (z B Plashy

centa praevia vorzeitige Loumlsung der Placenta Riszligverletzungen Atonie oder sonstige Nachgeburtsblutungen Gerinnungsstoumlrunshygen Kraumlmpfe Thromboembolie)

g) Erstgebaumlrende unter 18 Jahren oder uumlber 35 Jahre h) Mehrgebaumlrende uumlber 40 Jahre Vielgebaumlrende mit mehr als vier

Kindern (Gefahren Genetische Defekte sog Placentainsuffizienz geburtsmechanische Komplikationen)

II Nach Befund (jetzige Schwangerschaft) a) EPH-Gestose (d h Blutdruck 14090 oder mehr Eiweiszligausshy

scheidung 1 000 bzw 1 g24 Std oder mehr Oumldeme oder Geshywichtszunahme von mehr als 500 g je Woche im letzten Trimenon) Pyelonephritis (Keimzahlen uumlber 100000 im Mittelshystrahlurin)

b) Anaumlmie unter 10 g100 ml (g ) c) Diabetes mellitus d) Uterine Blutung e) Blutgruppen-Inkompatibilitaumlt (Fruumlherkennung und Prophylaxe des

Morbus haemolyticus fetalis bzw neonatorum) f) Diskrepanz zwischen Uterus- bzw Kindsgroumlszlige und Schwangershy

schaftsdauer (z B fraglicher Geburtstermin retardiertes Wachsshytum Riesenkind Gemini Molenbildung Hydramnion Myom)

g) Drohende Fruumlhgeburt (vorzeitige Wehen Zervixinsuffizienz) h) Mehrlinge pathologische Kindslagen i) Uumlberschreitung des Geburtstermins bzw Unklarheit uumlber den

Termin

8

Mutterschafts-Richtlinien

2 Aus Risikoschwangerschaften koumlnnen sich Risikogeburten entwickeln Bei folgenden Befunden ist mit einem erhoumlhten Risiko unter der Geburt zu rechnen

a) Fruumlhgeburt b) Placenta praevia vorzeitige Placentaloumlsung c) Jede Art von Miszligverhaumlltnis KindGeburtswege

3 Bei Risikoschwangerschaften koumlnnen haumlufigere als vierwoumlchentliche Untersuchungen (bis zur 32 Woche) bzw haumlufigere als zweiwoumlchentlishyche Untersuchungen (in den letzten 8 Schwangerschaftswochen) angeshyzeigt sein

4 Bei Risikoschwangerschaften koumlnnen neben den uumlblichen Untersushychungen noch folgende in Frage kommen

a) Ultraschall-Untersuchungen (Sonographie) (Die Voraussetzungen fuumlr die Durchfuumlhrung von zusaumltzlichen Ultshyraschall-Untersuchungen bei Risikoschwangerschaften die uumlber das sonographische Screening hinausgehen werden im Abshyschnitt A Nr 6 abgehandelt und sind in den Anlagen 1 c und 1 d zu diesen Richtlinien spezifiziert)

b) Tokographische Untersuchungen vor der 28 Schwangershyschaftswoche bei Verdacht auf vorzeitige Wehentaumltigkeit oder bei medikamentoumlser Wehenhemmung

c) Kardiotokographische Untersuchungen (CTG) (Kardiotokographische Untersuchungen koumlnnen in der Schwanshygerenvorsorge nicht routinemaumlszligig durchgefuumlhrt werden Sie sind nur nach Maszliggabe des Indikationskataloges nach Anlage 2 der Richtlinien angezeigt)

d) Amnioskopien e) Fruchtwasseruntersuchungen nach Gewinnung des Fruchtwasshy

sers durch Amniozentese f) Transzervikale Gewinnung von Chorionzottengewebe oder

transabdominale Gewinnung von Plazentagewebe

5 Von der Erkennung eines Risikomerkmals ab soll ein Arzt die Betreushyung einer Schwangeren nur dann weiterfuumlhren wenn er die Untersushychungen nach Nr 4 a) bis f) erbringen oder veranlassen und die sich daraus ergebenen Maszlignahmen durchfuumlhren kann Anderenfalls soll er die Schwangere einem Arzt uumlberweisen der uumlber solche Moumlglichkeiten verfuumlgt

6 Der betreuende Arzt soll die Schwangere bei der Wahl der Entbinshydungsklinik unter dem Gesichtspunkt beraten daszlig die Klinik uumlber die noumltigen personellen und apparativen Moumlglichkeiten zur Beshytreuung von Risikogeburten undoder Risikokindern verfuumlgt

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Mutterschafts-Richtlinien

C Serologische Untersuchungen und Maszlignahmen waumlhrend der Schwangerschaft

1 Bei jeder Schwangeren sollte zu einem moumlglichst fruumlhen Zeitpunkt aus einer Blutprobe

a) der TPHA (Treponema-pallidum-Haumlmagglutinationstest) oder ELISA (Enzyme-linked-immunosorbent-assay) oder TPPA (Treponema pallidum-Partikelagglutinationstest) als Lues-Suchreaktion (LSR)

b) der Roumlteln-Haumlmagglutinationshemmungstest (Roumlteln-HAH) c) gegebenenfalls ein HIV-Test d) die Bestimmung der Blutgruppe und des Rh-Faktors D e) ein Antikoumlrper-Suchtest (AK)

durchgefuumlhrt werden

Zu a) Ist die Lues-Suchreaktion positiv so sollen aus derselben Blutshyprobe die uumlblichen serologischen Untersuchungen auf Lues durchgefuumlhrt werden

Bei der Lues-Suchreaktion ist lediglich die Durchfuumlhrung und nicht das Ergebshynis der Untersuchung im Mutterpaszlig zu dokumentieren

Zu b) Immunitaumlt und damit Schutz vor Roumlteln-Embryopathie fuumlr die beshystehende Schwangerschaft ist anzunehmen wenn spezifische Antikoumlrper rechtzeitig vor Eintritt dieser Schwangerschaft nachshygewiesen worden sind und der Befund ordnungsgemaumlszlig dokushymentiert worden ist Der Arzt ist gehalten sich solche Befunde vorlegen zu lassen und sie in den Mutterpaszlig zu uumlbertragen Auch nach erfolgter Roumltelnschutzimpfung ist der Nachweis spezishyfischer Antikoumlrper zu erbringen und entsprechend zu dokumenshytieren Liegen Befunde aus der Vorschwangerschaftszeit vor die auf Immunitaumlt schlieszligen lassen (siehe Abs 2) so besteht Schutz vor einer Roumlteln-Embryopathie

Liegen entsprechende Befunde nicht vor so ist der Immunstatus der Schwangeren unverzuumlglich mittels des HAH-Tests zu bestimmen Ein positiver Antikoumlrpernachweis gilt ohne zusaumltzlishyche Untersuchungen als erbracht wenn der HAH-Titer mindesshytens 132 betraumlgt Bei niedrigeren HAH-Titern ist die Spezifitaumlt des Antikoumlrpernachweises durch eine andere geeignete Methode zu sichern fuumlr welche die benoumltigten Reagenzien staatlich zugeshylassen) sind Bestaumltigt diese Untersuchung die Spezifitaumlt des Ershygebnisses kann auch dann Immunitaumlt angenommen werden Im serologischen Befund ist woumlrtlich auszudruumlcken ob Immunitaumlt angenommen werden kann oder nicht

)Zulassung der Reagenzien durch das Bundesamt fuumlr Sera und Impfstoffe (Paul-Ehrlich-Institut) Frankfurt

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Mutterschafts-Richtlinien

Wird Immunitaumlt erstmals waumlhrend der laufenden Schwangershyschaft festgestellt kann Schutz vor Roumlteln-Embryopathie nur dann angenommen werden wenn sich aus der gezielt erhobeshynen Anamnese keine fuumlr die Schwangerschaft relevanten Anshyhaltspunkte fuumlr Roumlteln-Kontakt oder eine frische Roumlteln-Infektion ergeben Der Arzt der die Schwangere betreut ist deshalb geshyhalten die Anamnese sorgfaumlltig zu erheben und zu dokumentieshyren sowie Auffaumllligkeiten dem Serologen mitzuteilen Bei auffaumlllishyger Anamnese sind weitere serologische Untersuchungen erforshyderlich (Nachweis roumltelnspezifischer IgM-Antikoumlrper undoder Kontrolle des Titerverlaufs) Die weiterfuumlhrenden serologischen Untersuchungen sind nicht notwendig wenn innerhalb von 11 Tagen nach erwiesenem oder vermutetem Roumlteln-Kontakt spezishyfische Antikoumlrper nachgewiesen werden

Schwangere bei denen ein Befund vorliegt der nicht auf Immushynitaumlt schlieszligen laumlszligt sollen aufgefordert werden sich unverzuumlgshylich zur aumlrztlichen Beratung zu begeben falls sie innerhalb der ersten vier Schwangerschaftsmonate Roumlteln-Kontakt haben oder an roumltelnverdaumlchtigen Symptomen erkranken Auch ohne derarshytige Verdachtsmomente soll bei diesen Schwangeren in der 16 shy17 Schwangerschaftswoche eine erneute Antikoumlrper-Untershysuchung gemaumlszlig Abs 2 durchgefuumlhrt werden

Eine aktive Roumltelnschutzimpfung soll waumlhrend der Schwangershyschaft nicht vorgenommen werden

Zu c) Aus dem Blut der Schwangeren ist ein immunochemischer Antishykoumlrpertest vorzunehmen fuumlr welchen die benoumltigten Reagenzien staatlich zugelassen) sind Ist diese Untersuchung positiv so muszlig das Ergebnis mittels Immuno-Blot aus derselben Blutprobe gesichert werden Alle notwendigen weiterfuumlhrenden Untersushychungen sind Bestandteil der kurativen Versorgung

Die Durchfuumlhrung der Beratung zum HIV-Antikoumlrpertest ist im Mutterpass zu dokumentieren Die Durchfuumlhrung und das Ergebshynis der Untersuchung werden im Mutterpass nicht dokumentiert

Zu d) Die Untersuchung des Rh-Merkmals D erfolgt mit mindestens zwei verschiedenen Testreagenzien Fuumlr die Untersuchung wird die Anwendung zweier monoklonaler Antikoumlrper (IgM-Typ) die die Kategorie DVI nicht erfassen empfohlen Bei negativem Ershygebnis beider Testansaumltze gilt die Schwangere als Rh negativ (D negativ) Bei uumlbereinstimmend positivem Ergebnis der beiden Testansaumltze ist die Schwangere Rh positiv Bei Diskrepanzen oder schwach positiven Ergebnissen der Testansaumltze ist eine Klaumlrung z B im indirekten Antiglobulintest mit geeigneten Testshy

)Zulassung der Reagenzien durch das Bundesamt fuumlr Sera und Impfstoffe (Paul-Ehrlich-Institut) Frankfurt

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Mutterschafts-Richtlinien

reagenzien notwendig Faumlllt dieser Test positiv aus so ist die Schwangere Rh positiv (Dweak positiv)

Die Bestimmung der Blutgruppe und des Rh-Faktors entfaumlllt wenn entsprechende Untersuchungsergebnisse bereits vorliegen und von einem Arzt bescheinigt wurden

Zu e) Der Antikoumlrpersuchtest wird mittels des indirekten Antiglobulintests gegen zwei Test-Blutmuster mit den Antigeshynen D C c E e Kell Fy und S durchgefuumlhrt Bei Nachweis von Antikoumlrpern sollen moumlglichst aus derselben Blutprobe deren Spezifitaumlt und Titerhoumlhe bestimmt werden

Gegebenenfalls muumlssen in solchen Faumlllen auch das Blut des Kindesvaters und die Bestimmung weiterer Blutgruppen-Antigene der Mutter in die Untersuchung einbezogen werden Eine schriftliche Erlaumluterung der Befunde an den uumlberweisenden Arzt kann sich dabei als notwendig erweisen

Auch nicht zum Morbus haemolyticus neonatorum fuumlhrende Antishykoumlrper (IgM undoder Kaumllte-Antikoumlrper) sind in den Mutterpaszlig einzutragen da sie gegebenenfalls bei einer Bluttransfusion fuumlr die Schwangere wichtig sein koumlnnen

2 Ein weiterer Antikoumlrper-Suchtest ist bei allen Schwangeren (Rhshypositiven und Rh-negativen) in der 24-27 Schwangerschaftswoche durchzufuumlhren Sind bei Rh-negativen Schwangeren keine Anti-D-Antikoumlrper nachweisbar so soll in der 28-30 Schwangerschaftswoche eine Standarddosis (um 300 g) Anti-D-Immunglobulin injiziert werden um moumlglichst bis zur Geburt eine Sensibilisierung der Schwangeren zu verhindern Das Datum der praumlpartalen Anti-D-Prophylaxe ist im Mutshyterpaszlig zu vermerken

3 Bei allen Schwangeren ist nach der 32 Schwangerschaftswoche moumlgshylichst nahe am Geburtstermin das Blut auf HBsAg) zu untersuchen Dabei ist eine immunchemische Untersuchungsmethode zu verwenden die mindestens 5 ngml HBsAg nachzuweisen in der Lage ist Ist das Ergebnis positiv soll das Neugeborene unmittelbar post partum gegen Hepatitis B aktivpassiv immunisiert werden

Die Untersuchung auf HBsAg entfaumlllt wenn Immunitaumlt (z B nach Schutzimpfung) nachgewiesen ist

D Blutgruppenserologische Untersuchungen nach Geburt oder Fehlshygeburt und Anti-D-Immunglobulin-Prophylaxe

)HBsAg = Hepatitis B surface antigen

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Mutterschafts-Richtlinien

1 Bei jedem Kind einer Rh-negativen Mutter ist unmittelbar nach der Geshyburt der Rh-Faktor D unter Beachtung der Ergebnisse des direkten Coombstests zu bestimmen Ist dieser Rh-Faktor positiv (D+) oder liegt D-weak vor so ist aus derselben Blutprobe auch die Blutgruppe des Kinshydes zu bestimmen Bei Rh-positivem Kind ist bei der Rh-negativen Mutshyter eine weitere Standarddosis Anti-D-Immunglobulin (um 300 g) inshynerhalb von 72 Stunden post partum zu applizieren selbst wenn nach der Geburt schwach reagierende Rh-Antikoumlrper bei der Mutter gefunshyden worden sind undoder der direkte Coombstest beim Kind schwach positiv ist Hierdurch soll ein schneller Abbau der insbesondere waumlhshyrend der Geburt in den muumltterlichen Kreislauf uumlbergetretenen Rh-positiven Erythrozyten bewirkt werden um die Bildung von Rh-Antikoumlrpern bei der Mutter zu verhindern

2 Rh-negativen Frauen mit Fehlgeburt bzw Schwangerschaftsabbruch sollte so bald wie moumlglich jedoch innerhalb 72 Stunden post abortum bzw nach Schwangerschaftsabbruch Anti-D-Immunglobulin injiziert werden Entsprechende blutgruppenserologische Untersuchungen sind erforderlichenfalls durchzufuumlhren

E Voraussetzungen fuumlr die Durchfuumlhrung serologischer Untersuchungen

Die serologischen Untersuchungen nach den Abschnitten C und D solshylen nur von solchen Aumlrzten durchgefuumlhrt werden die uumlber die entspreshychenden Kenntnisse und Einrichtungen verfuumlgen Dieselben Voraussetshyzungen gelten fuumlr Untersuchungen in Instituten

F Untersuchungen und Beratungen der Woumlchnerin

1 Eine Untersuchung soll innerhalb der ersten Woche nach der Entbinshydung vorgenommen werden Dabei soll das Haumlmoglobin bestimmt wershyden

2 Eine weitere Untersuchung soll etwa sechs Wochen spaumltestens jedoch acht Wochen nach der Entbindung durchgefuumlhrt werden Die Untersushychung umfaszligt Allgemeinuntersuchung (falls erforderlich einschlieszliglich Hb-Bestimshymung) Feststellung des gynaumlkologischen Befundes Blutdruckmessung Untersuchung des Mittelstrahlurins auf Eiweiszlig Zucker und Sediment gegebenenfalls bakteriologische Untersuchungen (z B bei auffaumllliger Anamnese Blutdruckerhoumlhung Sedimentbefund) sowie Beratung der Mutter

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Mutterschafts-Richtlinien

G Medikamentoumlse Maszlignahmen und Verordnung von Verband- und Heilmitteln

Medikamentoumlse Maszlignahmen sowie die Verordnung von Verband- und Heilmitteln sind im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge nur zulaumlssig zur Behandlung von Beschwerden die schwangerschaftsbedingt sind aber noch keinen Krankheitswert haben Bei Verordnungen wegen Schwanshygerschaftsbeschwerden und im Zusammenhang mit der Entbindung ist die Versicherte von der Entrichtung der Verordnungsblattgebuumlhr befreit

H Aufzeichnungen und Bescheinigungen

1 Nach Feststellung der Schwangerschaft stellt der Arzt der Schwangeshyren einen Mutterpaszlig (Anlage 3)) aus sofern sie nicht bereits einen Paszlig dieses Musters besitzt

2 Nach diesem Mutterpaszlig richten sich auch die vom Arzt vorzunehmenshyden Eintragungen der Ergebnisse der Untersuchungen im Rahmen der aumlrztlichen Betreuung waumlhrend der Schwangerschaft und nach der Entshybindung Daruumlber hinausgehende fuumlr die Schwangerschaft relevante Untersuchungsergebnisse sollen in den Mutterpass eingetragen wershyden soweit die Eintragung durch die Richtlinien nicht ausgeschlossen ist (Lues-Suchreaktion sowie HIV-Untersuchung)

3 Die Befunde der aumlrztlichen Betreuung und der blutgruppenserologishyschen Untersuchungen haumllt der Arzt fuumlr seine Patientenkartei fest und stellt sie bei eventuellem Arztwechsel dem anderen Arzt auf dessen Anshyforderung zur Verfuumlgung sofern die Schwangere zustimmt

4 Beim Anlegen eines weiteren Mutterpasses sind die Blutgruppenbefunshyde zu uumlbertragen Die Richtigkeit der Uumlbertragung ist aumlrztlich zu beshyscheinigen

5 Der zustaumlndige Unterausschuss des Gemeinsamen Bundesausschusshyses ist berechtigt Aumlnderungen am Mutterpaszlig vorzunehmen deren Notwendigkeit sich aus der praktischen Anwendung ergibt soweit dashydurch der Mutterpaszlig nicht in seinem Aufbau und in seinem wesentlishychen Inhalt veraumlndert wird

I Inkrafttreten

Die Richtlinien treten am 28 Maumlrz 1986 in Kraft

Koumlln den 10 Dezember 1985

Bundesausschuszlig der Aumlrzte und Krankenkassen Der Vorsitzende

) Auf einen Abdruck wurde verzichtet

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Mutterschafts-Richtlinien

Anlage 1 (a - d) (zu den Abschnitten A Nr 5 und B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)

Ultraschall-Untersuchungen in der Schwangerschaft (Sonographie)

Es gilt die Anlage 1 der Mutterschafts-Richtlinien in der Fassung vom 22 November 1994 zuzuumlglich der Aumlnderungen vom 8 Mai 1995 und 17 Deshyzember 1996

Anlage 1 a (zu Abschnitt A Nr 5 der Mutterschafts-Richtlinien)

Ultraschall-Screening in der Schwangerschaft

Die nachfolgend aufgefuumlhrten Befunde sind mittels B-Mode-Verfahren im jeshyweiligen Zeitraum zu erheben Dabei ist die jeweilige Bilddokumentation durchzufuumlhren

1 Untersuchung von Beginn der 9 bis zum Ende der 12 SSW Intrauteriner Sitz janein Embryo darstellbar janein Mehrlingsschwangerschaft janein

-monochorial janein Herzaktion janein

Biometrie I (ein Maszlig) Scheitelsteiszliglaumlnge (SSL)

oder Biparietaler Durchmesser (BPD) Zeitgerechte Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig Auffaumllligkeiten janeinkontrollbeduumlrftig Weiterfuumlhrende

Untersuchung veranlaszligt janein

Bilddokumentation der Biometrie und gegebenenfalls kontrollbeshyduumlrftiger Befunde

2 Untersuchung von Beginn der 19 bis zum Ende der 22 SSW Einlingsschwangerschaft janein Lebenszeichen janein

Biometrie II (4 Maszlige) Biparietaler Durchmesser (BPD) Fronto-okzipitaler Durchmesser (FOD)

oder Kopfumfang (KU) AbdomenThorax-quer-Durchmesser (ATD)

oder AbdomenThorax-a p-Durchmesser (APD)

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Mutterschafts-Richtlinien

oder AbdomenThorax-Umfang (AU) Femurlaumlnge (FL)

oder Humeruslaumlnge (HL) Zeitgerechte Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig

Hinweiszeichen fuumlr Entwicklungsstoumlrungen hinsichtlich Fruchtwassermenge janeinkontrollbeduumlrftig koumlrperlicher Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig Koumlrperumriszlig janeinkontrollbeduumlrftig fetaler Strukturen janeinkontrollbeduumlrftig Herzaktion janeinkontrollbeduumlrftig Bewegungen janeinkontrollbeduumlrftig Plazentalokalisation und

-struktur normalkontrollbeduumlrftig Weiterfuumlhrende

Untersuchung veranlaszligt janein

Bilddokumentation je eines Kopf- Rumpf- und Extremitaumltenmaszliges sowie gegebenenfalls kontrollbeduumlrftiger Befunde

3 Untersuchung von Beginn der 29 bis zum Ende der 32 SSW Einlingsschwangerschaft janein Lebenszeichen janein Kindslage

Biometrie III (4 Maszlige) Biparietaler Durchmesser (BPD) Fronto-okzipitaler Durchmesser (FOD)

oder Kopfumfang (KU) AbdomenThorax-quer-Durchmesser (ATD)

oder AbdomenThorax-a p-Durchmesser (APD) oder AbdomenThorax-Umfang (AU)

Femurlaumlnge (FL) oder Humeruslaumlnge (HL)

Zeitgerechte Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig

Kontrolle der Hinweiszeichen fuumlr Entwicklungsstoumlrungen gemaumlszlig dem 2 Screening Plazentalokalisation und -struktur normalkontrollbeduumlrftig Weiterfuumlhrende Untersuchung veranlaszligt janein

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Mutterschafts-Richtlinien

Bilddokumentation je eines Kopf- Rumpf- und Extremitaumltenmaszliges sowie gegebenenfalls kontrollbeduumlrftiger Befunde

Anlage 1 b (zu den Abschnitten A Nr 5 und B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)

Uumlber die in Anlage 1 a genannten Screening-Untersuchungen hinaus koumlnnen bei Vorliegen einer der nachfolgend angefuumlhrten Indikationen weitere sonographische Untersuchungen zur Uumlberwachung der Schwangerschaft anshygezeigt sein die als Kontrolluntersuchungen Bestandteil des Screening sind

1 Sicherung des Schwangerschaftsalters bei unklarer Regelanamnese Diskrepanz zwischen Uterusgroumlszlige und berechnetem

Gestationsalter aufgrund des klinischen oder sonographischen Befundes

fehlenden Untersuchungsergebnissen aus dem Ultraschall-Screening bei Uumlbernahme der Mutterschaftsvorsorge durch einen anderen Arzt

2 Kontrolle des fetalen Wachstums bei Schwangeren mit einer Erkrankung die zu Entwicklungsshy

stoumlrungen des Feten fuumlhren kann Verdacht auf Entwicklungsstoumlrung des Feten aufgrund voshy

rausgegangener Untersuchungen

3 Uumlberwachung einer Mehrlingsschwangerschaft

4 Neu- oder Nachbeurteilung des Schwangerschaftsalters bei auffaumllshyligen Ergebnissen der in der Mutterschaftsvorsorge notwendigen serologischen Untersuchungen der Mutter

5 Diagnostik und Kontrolle des Plazentasitzes bei vermuteter oder nachgewiesener Plazenta praevia

6 Erstmaliges Auftreten einer uterinen Blutung

7 Verdacht auf intrauterinen Fruchttod

8 Verdacht auf Lageanomalie ab Beginn der 36 SSW

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Mutterschafts-Richtlinien

Anlage 1 c (zu Abschnitt B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)

Uumlber die in Anlage 1 a und 1 b genannten Untersuchungen hinaus koumlnnen weitere Ultraschall-Untersuchungen mittels B-Mode oder auch mit anderen sonographischen Verfahren angezeigt sein wenn sie der Abklaumlrung undoder Uumlberwachung von pathologischen Befunden dienen und eine der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikationen vorliegt Diese Untersuchungen gehoumlren zwar zum Programm der Mutterschaftsvorsorge sind aber nicht mehr Bestandteil des Screening

I)

1 Rezidivierende oder persistierende uterine Blutung

2 Gestoumlrte intrauterine Fruumlhschwangerschaft

3 Fruumlhschwangerschaft bei liegendem IUP Uterus myomatosus Adnextumor

4 Nachkontrolle intrauteriner Eingriffe

5 Cervixmessung mittels Ultraschall bei Cervixinsuffizienz oder Vershydacht

6 Bestaumltigter vorzeitiger Blasensprung undoder vorzeitige Wehentaumltigkeit

7 Kontrolle und gegebenenfalls Verlaufsbeobachtung nach Bestaumltishygung einer bestehenden Anomalie oder Erkrankung des Fetus

8 Verdacht auf vorzeitige Plazentaloumlsung

9 Ultraschall-Kontrollen bei gestoumlrtem Geburtsverlauf z B vor waumlhshyrend und nach aumluszligerer Wendung aus Beckenend- oder Querlage in Schaumldellage

) Fuumlr die Durchfuumlhrung der unter Abschnitt I angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen ist die Erfuumlllung der Anforderungen gemaumlszlig Anwendungsbereich 91 der Anlage 1 der Ultraschall-Vereinbarung Voshyraussetzung fuumlr die unter Abschnitt II angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen sind die Anforderunshygen nach Anwendungsbereich 92 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung zu erfuumlllen

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Mutterschafts-Richtlinien

II)

1 Durchfuumlhrung intrauteriner Eingriffe wie Amniocentese Chorionzottenbiopsie Fetalblutgewinnung Koumlrperhoumlhlen- oder Gefaumlszligpunktionen Fruchtwasserersatz-Auffuumlllungen Transfusioshynen An-legen von Shunts Fetoskopie

2 Gezielte Ausschluszligdiagnostik bei erhoumlhtem Risiko fuumlr Fehlbildunshygen oder Erkrankungen des Fetus aufgrund von a) ultraschalldiagnostischen Hinweisen b) laborchemischen Befunden c) genetisch bedingten oder familiaumlr gehaumluften Erkrankungen

oder Fehlbildungen in der Familienanamnese d) teratogenen Noxen

oder als Alternative zur invasiven praumlnatalen Diagnostik

Anlage 1 d (zu Abschnitt B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)

Dopplersonographische Untersuchungen

Die Anwendung der Dopplersonographie als Maszlignahme der Mutterschafts-vorsorge ist nur bei einer oder mehreren der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikashytionen und - mit Ausnahme der Fehlbildungsdiagnostik - nur in der zweiten Schwangerschaftshaumllfte zulaumlssig

1 Verdacht auf intrauterine Wachstumsretardierung

2 Schwangerschaftsinduzierte HypertoniePraumleklampsieEklampsie

3 Zustand nach Mangelgeburtintrauterinem Fruchttod

4 Zustand nach PraumleklampsieEklampsie

5 Auffaumllligkeiten der fetalen Herzfrequenzregistrierung

6 Begruumlndeter Verdacht auf Fehlbildungfetale Erkrankung

7 Mehrlingsschwangerschaft bei diskordantem Wachstum

8 Abklaumlrung bei Verdacht auf HerzfehlerHerzerkrankungen

) Fuumlr die Durchfuumlhrung der unter Abschnitt I angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen ist die Erfuumlllung der Anforderungen gemaumlszlig Anwendungsbereich 91 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung Voshyraussetzung fuumlr die unter Abschnitt II angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen sind die Anforderunshygen nach Anwendungsbereich 92 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung zu erfuumlllen

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Mutterschafts-Richtlinien

Anlage 2 (zu Abschnitt B Nr 4 c der Mutterschafts-Richtlinien)

Indikationen zur Kardiotokographie (CTG) waumlhrend der Schwangerschaft

Die Kardiotokographie ist im Rahmen der Schwangerenvorsorge nur anshygezeigt wenn eine der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikationen vorliegt

A Indikationen zur erstmaligen CTG in der 26 und 27 Schwangerschaftswoche

drohende Fruumlhgeburt

ab der 28 Schwangerschaftswoche a) Auskultatorisch festgestellte Herztonalterationen b) Verdacht auf vorzeitige Wehentaumltigkeit

B Indikationen zur CTG-Wiederholung CTG-Alterationen a) Anhaltende Tachykardie ( 160Minute) b) Bradykardie ( 100Minute) c) Dezeleration(en) (auch wiederholter Dip null) d) Hypooszillation Anoszillation e) Unklarer Kardiotokogramm-Befund bei Verdacht auf vorzeishy

tige Wehentaumltigkeit f) Mehrlinge g) Intrauteriner Fruchttod bei fruumlherer Schwangerschaft h) Verdacht auf Placenta-Insuffizienz nach klinischem oder bishy

ochemischem Befund i) Verdacht auf Uumlbertragung j) Uterine Blutung

Medikamentoumlse Wehenhemmung

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Mutterschafts-Richtlinien

Anlage 3 (siehe Mutterpass)

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Mutterschafts-Richtlinien

bdquoAnlage 4 (zu Abschnitt A Nr 1 der Mutterschafts-Richtlinien)

Ich bin schwanger Warum wird allen Schwangeren ein HIV-Test angeboten

Liebe Leserin

dieses Merkblatt erlaumlutert warum es fuumlr alle Schwangeren in Deutschland das Angebot fuumlr

einen HIV-Test gibt Wir hoffen dass es Sie bei Ihrem Beratungsgespraumlch mit Ihrem Arzt

oder Ihrer Aumlrztin unterstuumltzt Bei weitergehenden Fragen koumlnnen Sie sich auch an Berashy

tungsstellen zum Beispiel bei Ihrem Gesundheitsamt wenden

Die wichtigsten Informationen

HIV kann waumlhrend der Schwangerschaft bei der Geburt und durch Muttermilch auf

das Kind uumlbertragen werden

Es besteht jedoch eine sehr gute Aussicht eine Uumlbertragung auf das Kind durch

rechtzeitige medizinische Maszlignahmen zu verhindern Die fruumlhzeitige Feststellung

einer HIV-Infektion ist daher wichtig

Ein anonymer HIV-Test ist moumlglich

Sie haben Anspruch auf einen HIV-Test

Sie haben selbstverstaumlndlich das Recht einen HIV-Test abzulehnen

Was ist HIV

HIV (bdquoHumanes Immunschwaumlche-Virusldquo) befaumlllt Zellen des Abwehrsystems des Koumlrpers und

zerstoumlrt sie Die meisten Menschen mit HIV haben uumlber Jahre kaum Beschwerden Wenn

das Virus das Immunsystem aber stark geschwaumlcht hat treten schwere Erkrankungen auf

Diese Phase wird dann als bdquoAIDSldquo (deutsch bdquoErworbenes Immunschwaumlche-Syndromldquo) beshy

zeichnet Trotz verbesserter Behandlungsmoumlglichkeiten ist eine Heilung von AIDS momenshy

tan nicht moumlglich

HIV bei Frauen wird meistens durch ungeschuumltzten sexuellen Kontakt bei dem Samenfluumlsshy

sigkeit oder Blut in den Koumlrper gelangt oder durch gemeinsames Benutzen von Spritzen

oder Injektionsnadeln uumlbertragen

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Mutterschafts-Richtlinien

Warum wird mir ein HIV-Test angeboten

In Deutschland sind nur wenige Schwangere mit HIV infiziert Aber es kommt vor dass eine

Frau nicht weiszlig dass sie HIV hat

Wenn eine Schwangere HIV hat dann bedeutet das nicht dass auch ihr Kind in jedem Fall

infiziert wird Es besteht jedoch die Gefahr dass die Viren auf ihr Kind uumlbertragen werden

Wenn eine Schwangere rechtzeitig von ihrer Infektion weiszlig dann kann ihr Kind fast immer

geschuumltzt werden Die heutigen Behandlungsmoumlglichkeiten sind so gut dass eine Mutter mit

HIV oft lange ohne Symptome leben und so auch fuumlr ihr Kind da sein kann Es ist daher

wichtig zu wissen ob eine HIV-Infektion besteht

Falls ich HIV habe wie kann mein Kind geschuumltzt werden

Wenn die folgenden drei Maszlignahmen mit spezialisierten Aumlrztinnen und Aumlrzten zusammen

durchgefuumlhrt werden ist die Gefahr einer HIV-Uumlbertragung auf das Kind sehr gering

1 waumlhrend der Schwangerschaft durch Einnahme von Medikamenten die die Viren

bekaumlmpfen

2 unter der Geburt durch Entbindung des Kindes durch einen Kaiserschnitt

3 nach der Geburt durch Verzicht auf die Ernaumlhrung des Kindes mit eigener Muttershy

milch

Kann ich mich auch in der Schwangerschaft mit HIV infizieren

Eine HIV-Infektion ist auch waumlhrend der Schwangerschaft moumlglich Bei sexuellen Kontakten

sind Kondome ein guter Schutz

Gibt es Bedenken bei einem HIV-Test

Fuumlr die meisten Frauen ist ein HIV-Test nur ein Test unter vielen in der Schwangerschaft

Die Entscheidung fuumlr einen HIV-Test ist jedoch nicht immer leicht und kann Aumlngste ausloumlsen

Die Wartezeit bis zum Testergebnis kann als belastend erlebt werden

Wer mit HIV infiziert ist und dies weiszlig muss mit Nachteilen rechnen zum Beispiel beim Abshy

schluss einer (Lebens-)Versicherung Unabhaumlngig davon ob Sie den Test durchfuumlhren lasshy

sen und welches Ergebnis er hat wirkt sich das aber zum Beispiel nicht auf Ihren gesetzlishy

chen Krankenversicherungsstatus oder den Aufenthaltsstatus von Migrantinnen in Deutschshy

land aus

Bei Bedenken oder Sorgen koumlnnen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer behandelnshy

den Aumlrztin sowie auch mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Beratungsstellen bei

Wunsch auch anonym sprechen

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Mutterschafts-Richtlinien

Wer erfaumlhrt von dem Test

Ihr Arzt oder Ihre Aumlrztin teilt Ihnen das Testergebnis in einem vertraulichen Gespraumlch mit

Die Aumlrzte und Aumlrztinnen und ihr Personal unterliegen der Schweigepflicht

Die HIV-Beratung wird im Mutterpass dokumentiert nicht aber der sich gegebenenfalls daran

anschlieszligende HIV-Test

Kann ich mich anonym testen lassen

Es ist moumlglich sich anonym testen zu lassen Dies kann zum Beispiel in einer Arztpraxis

beim Gesundheitsamt bei manchen AIDS-Beratungsstellen oder einem Tropeninstitut erfolshy

gen

Das Testergebnis wird nur Ihnen mitgeteilt Sie entscheiden wer von dem Test und seinem

Ergebnis erfaumlhrt

Was passiert bei einem HIV-Test

Fuumlr einen HIV-Test wird eine Blutprobe entnommen und in einem Labor untersucht Beim

Test kann das Virus nur entdeckt werden wenn im Blut Zeichen dafuumlr vorhanden sind dass

der Koumlrper schon gegen die Infektion kaumlmpft Das heiszligt es gibt einen Zeitraum von der Anshy

steckung bis zur verlaumlsslichen Nachweisbarkeit der Infektion im Blut Dieser Zeitraum wird

als bdquodiagnostisches Fensterldquo bezeichnet Fast alle HIV-Infektionen koumlnnen drei Monate nach

einer Uumlbertragung festgestellt werden

Wenn Sie meinen dass bei Ihnen die Moumlglichkeit einer HIV-Infektion zum Beispiel nach

einem ungeschuumltzten sexuellen Kontakt besteht koumlnnen Sie sich an Ihren Arzt oder Ihre

Aumlrztin wenden um einen oder mehrere Testzeitpunkte zu vereinbaren Der HIV-Test ist sehr

genau Wenn im Labor eine HIV-Infektion festgestellt wird wird der Test zur Sicherheit trotzshy

dem noch einmal wiederholt

Was kostet der HIV-Test

Die Kosten fuumlr einen HIV-Test in einer Arztpraxis werden waumlhrend der Schwangerschaft von

den Krankenkassen uumlbernommen Wenn Sie einen Test anonym durchfuumlhren lassen wollen

kann dies mit geringen Kosten fuumlr Sie verbunden sein

Wo bekomme ich weitere Informationen

Fuumlr weitere Informationen koumlnnen Sie sich an Ihre Aumlrztin oder Ihren Arzt bzw an Ihr

Gesundheitsamt wenden

Die Bundeszentrale fuumlr gesundheitliche Aufklaumlrung (BZgA) bietet eine anonyme Telefonberashy

tung an Sie erreichen sie unter Telefon 0180555 54 44 Uumlber die Webseite der BZgA koumlnshy

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Mutterschafts-Richtlinien

nen Sie auch Beratungsstellen finden und sich anonym im Internet beraten lassen

wwwaidsberatungde

Stand Mai 2007

Das Merkblatt ist eine Anlage der Mutterschafts-Richtlinien

Quellen Eine Liste mit der beruumlcksichtigten wissenschaftlichen Literatur finden Sie im Internet

unter wwwg-bade

Herausgeber

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist ein Gremium der Gemeinsamen Selbstverwaltung von Aumlrzten

Krankenkassen und Krankenhaumlusern in Deutschland in dem seit 2004 auch Patientenvertreter aktiv mitwirken

Entscheidungen des G-BA stehen unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums fuumlr Gesundheit

Erstellung

Dieses Merkblatt wurde im Auftrag des G-BA vom Institut fuumlr Qualitaumlt und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen

(wwwiqwigde) entwickelt

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Page 7: 2010-02-18 Mutter-Rili1 2

Mutterschafts-Richtlinien

nen normalen Schwangerschaftsverlauf festgestellt hat und daher seishynerseits keine Bedenken gegenuumlber weiteren Vorsorgeuntersuchungen durch die Hebamme bestehen Die Delegierung der Untersuchungen an die Hebamme entbindet den Arzt nicht von der Verpflichtung zur Durchshyfuumlhrung der von ihm vorzunehmenden Untersuchungen (Untersuchung des Urinsediments gegebenenfalls bakteriologische Untersuchung Haumlmoglobinbestimmung Ultraschalluntersuchung sowie die Untersushychungen bei Risikoschwangerschaft)

8 Der betreuende Arzt soll die Schwangere in der von ihr gewaumlhlten Entshybindungsklinik rechtzeitig vor der zu erwartenden Geburt vorstellen Dabei soll die Planung der Geburtsleitung durch den betreuenden Arzt der Entbindungsklinik erfolgen Dies schlieszligt eine geburtshilfliche Unshytersuchung eine Besprechung mit der Schwangeren sowie gegebenenshyfalls eine sonographische Untersuchung ein

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Mutterschafts-Richtlinien

B Erkennung und besondere Uumlberwachung der Risikoschwangershyschaften und Risikogeburten

1 Risikoschwangerschaften sind Schwangerschaften bei denen aufgrund der Vorgeschichte oder erhobener Befunde mit einem erhoumlhten Risiko fuumlr Leben und Gesundheit von Mutter oder Kind zu rechnen ist Dazu zaumlhlen insbesondere

I Nach Anamnese a) Schwere Allgemeinerkrankungen der Mutter (z B an Niere und

Leber oder erhebliche Adipositas) b) Zustand nach Sterilitaumltsbehandlung wiederholten Aborten oder

Fruumlhgeburten c) Totgeborenes oder geschaumldigtes Kind d) Vorausgegangene Entbindungen von Kindern uumlber 4000 g Geshy

wicht hypotrophen Kindern (small for date babies) Mehrlingen e) Zustand nach Uterusoperationen (z B Sectio Myom Fehlbilshy

dung) f) Komplikationen bei vorangegangenen Entbindungen (z B Plashy

centa praevia vorzeitige Loumlsung der Placenta Riszligverletzungen Atonie oder sonstige Nachgeburtsblutungen Gerinnungsstoumlrunshygen Kraumlmpfe Thromboembolie)

g) Erstgebaumlrende unter 18 Jahren oder uumlber 35 Jahre h) Mehrgebaumlrende uumlber 40 Jahre Vielgebaumlrende mit mehr als vier

Kindern (Gefahren Genetische Defekte sog Placentainsuffizienz geburtsmechanische Komplikationen)

II Nach Befund (jetzige Schwangerschaft) a) EPH-Gestose (d h Blutdruck 14090 oder mehr Eiweiszligausshy

scheidung 1 000 bzw 1 g24 Std oder mehr Oumldeme oder Geshywichtszunahme von mehr als 500 g je Woche im letzten Trimenon) Pyelonephritis (Keimzahlen uumlber 100000 im Mittelshystrahlurin)

b) Anaumlmie unter 10 g100 ml (g ) c) Diabetes mellitus d) Uterine Blutung e) Blutgruppen-Inkompatibilitaumlt (Fruumlherkennung und Prophylaxe des

Morbus haemolyticus fetalis bzw neonatorum) f) Diskrepanz zwischen Uterus- bzw Kindsgroumlszlige und Schwangershy

schaftsdauer (z B fraglicher Geburtstermin retardiertes Wachsshytum Riesenkind Gemini Molenbildung Hydramnion Myom)

g) Drohende Fruumlhgeburt (vorzeitige Wehen Zervixinsuffizienz) h) Mehrlinge pathologische Kindslagen i) Uumlberschreitung des Geburtstermins bzw Unklarheit uumlber den

Termin

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Mutterschafts-Richtlinien

2 Aus Risikoschwangerschaften koumlnnen sich Risikogeburten entwickeln Bei folgenden Befunden ist mit einem erhoumlhten Risiko unter der Geburt zu rechnen

a) Fruumlhgeburt b) Placenta praevia vorzeitige Placentaloumlsung c) Jede Art von Miszligverhaumlltnis KindGeburtswege

3 Bei Risikoschwangerschaften koumlnnen haumlufigere als vierwoumlchentliche Untersuchungen (bis zur 32 Woche) bzw haumlufigere als zweiwoumlchentlishyche Untersuchungen (in den letzten 8 Schwangerschaftswochen) angeshyzeigt sein

4 Bei Risikoschwangerschaften koumlnnen neben den uumlblichen Untersushychungen noch folgende in Frage kommen

a) Ultraschall-Untersuchungen (Sonographie) (Die Voraussetzungen fuumlr die Durchfuumlhrung von zusaumltzlichen Ultshyraschall-Untersuchungen bei Risikoschwangerschaften die uumlber das sonographische Screening hinausgehen werden im Abshyschnitt A Nr 6 abgehandelt und sind in den Anlagen 1 c und 1 d zu diesen Richtlinien spezifiziert)

b) Tokographische Untersuchungen vor der 28 Schwangershyschaftswoche bei Verdacht auf vorzeitige Wehentaumltigkeit oder bei medikamentoumlser Wehenhemmung

c) Kardiotokographische Untersuchungen (CTG) (Kardiotokographische Untersuchungen koumlnnen in der Schwanshygerenvorsorge nicht routinemaumlszligig durchgefuumlhrt werden Sie sind nur nach Maszliggabe des Indikationskataloges nach Anlage 2 der Richtlinien angezeigt)

d) Amnioskopien e) Fruchtwasseruntersuchungen nach Gewinnung des Fruchtwasshy

sers durch Amniozentese f) Transzervikale Gewinnung von Chorionzottengewebe oder

transabdominale Gewinnung von Plazentagewebe

5 Von der Erkennung eines Risikomerkmals ab soll ein Arzt die Betreushyung einer Schwangeren nur dann weiterfuumlhren wenn er die Untersushychungen nach Nr 4 a) bis f) erbringen oder veranlassen und die sich daraus ergebenen Maszlignahmen durchfuumlhren kann Anderenfalls soll er die Schwangere einem Arzt uumlberweisen der uumlber solche Moumlglichkeiten verfuumlgt

6 Der betreuende Arzt soll die Schwangere bei der Wahl der Entbinshydungsklinik unter dem Gesichtspunkt beraten daszlig die Klinik uumlber die noumltigen personellen und apparativen Moumlglichkeiten zur Beshytreuung von Risikogeburten undoder Risikokindern verfuumlgt

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Mutterschafts-Richtlinien

C Serologische Untersuchungen und Maszlignahmen waumlhrend der Schwangerschaft

1 Bei jeder Schwangeren sollte zu einem moumlglichst fruumlhen Zeitpunkt aus einer Blutprobe

a) der TPHA (Treponema-pallidum-Haumlmagglutinationstest) oder ELISA (Enzyme-linked-immunosorbent-assay) oder TPPA (Treponema pallidum-Partikelagglutinationstest) als Lues-Suchreaktion (LSR)

b) der Roumlteln-Haumlmagglutinationshemmungstest (Roumlteln-HAH) c) gegebenenfalls ein HIV-Test d) die Bestimmung der Blutgruppe und des Rh-Faktors D e) ein Antikoumlrper-Suchtest (AK)

durchgefuumlhrt werden

Zu a) Ist die Lues-Suchreaktion positiv so sollen aus derselben Blutshyprobe die uumlblichen serologischen Untersuchungen auf Lues durchgefuumlhrt werden

Bei der Lues-Suchreaktion ist lediglich die Durchfuumlhrung und nicht das Ergebshynis der Untersuchung im Mutterpaszlig zu dokumentieren

Zu b) Immunitaumlt und damit Schutz vor Roumlteln-Embryopathie fuumlr die beshystehende Schwangerschaft ist anzunehmen wenn spezifische Antikoumlrper rechtzeitig vor Eintritt dieser Schwangerschaft nachshygewiesen worden sind und der Befund ordnungsgemaumlszlig dokushymentiert worden ist Der Arzt ist gehalten sich solche Befunde vorlegen zu lassen und sie in den Mutterpaszlig zu uumlbertragen Auch nach erfolgter Roumltelnschutzimpfung ist der Nachweis spezishyfischer Antikoumlrper zu erbringen und entsprechend zu dokumenshytieren Liegen Befunde aus der Vorschwangerschaftszeit vor die auf Immunitaumlt schlieszligen lassen (siehe Abs 2) so besteht Schutz vor einer Roumlteln-Embryopathie

Liegen entsprechende Befunde nicht vor so ist der Immunstatus der Schwangeren unverzuumlglich mittels des HAH-Tests zu bestimmen Ein positiver Antikoumlrpernachweis gilt ohne zusaumltzlishyche Untersuchungen als erbracht wenn der HAH-Titer mindesshytens 132 betraumlgt Bei niedrigeren HAH-Titern ist die Spezifitaumlt des Antikoumlrpernachweises durch eine andere geeignete Methode zu sichern fuumlr welche die benoumltigten Reagenzien staatlich zugeshylassen) sind Bestaumltigt diese Untersuchung die Spezifitaumlt des Ershygebnisses kann auch dann Immunitaumlt angenommen werden Im serologischen Befund ist woumlrtlich auszudruumlcken ob Immunitaumlt angenommen werden kann oder nicht

)Zulassung der Reagenzien durch das Bundesamt fuumlr Sera und Impfstoffe (Paul-Ehrlich-Institut) Frankfurt

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Mutterschafts-Richtlinien

Wird Immunitaumlt erstmals waumlhrend der laufenden Schwangershyschaft festgestellt kann Schutz vor Roumlteln-Embryopathie nur dann angenommen werden wenn sich aus der gezielt erhobeshynen Anamnese keine fuumlr die Schwangerschaft relevanten Anshyhaltspunkte fuumlr Roumlteln-Kontakt oder eine frische Roumlteln-Infektion ergeben Der Arzt der die Schwangere betreut ist deshalb geshyhalten die Anamnese sorgfaumlltig zu erheben und zu dokumentieshyren sowie Auffaumllligkeiten dem Serologen mitzuteilen Bei auffaumlllishyger Anamnese sind weitere serologische Untersuchungen erforshyderlich (Nachweis roumltelnspezifischer IgM-Antikoumlrper undoder Kontrolle des Titerverlaufs) Die weiterfuumlhrenden serologischen Untersuchungen sind nicht notwendig wenn innerhalb von 11 Tagen nach erwiesenem oder vermutetem Roumlteln-Kontakt spezishyfische Antikoumlrper nachgewiesen werden

Schwangere bei denen ein Befund vorliegt der nicht auf Immushynitaumlt schlieszligen laumlszligt sollen aufgefordert werden sich unverzuumlgshylich zur aumlrztlichen Beratung zu begeben falls sie innerhalb der ersten vier Schwangerschaftsmonate Roumlteln-Kontakt haben oder an roumltelnverdaumlchtigen Symptomen erkranken Auch ohne derarshytige Verdachtsmomente soll bei diesen Schwangeren in der 16 shy17 Schwangerschaftswoche eine erneute Antikoumlrper-Untershysuchung gemaumlszlig Abs 2 durchgefuumlhrt werden

Eine aktive Roumltelnschutzimpfung soll waumlhrend der Schwangershyschaft nicht vorgenommen werden

Zu c) Aus dem Blut der Schwangeren ist ein immunochemischer Antishykoumlrpertest vorzunehmen fuumlr welchen die benoumltigten Reagenzien staatlich zugelassen) sind Ist diese Untersuchung positiv so muszlig das Ergebnis mittels Immuno-Blot aus derselben Blutprobe gesichert werden Alle notwendigen weiterfuumlhrenden Untersushychungen sind Bestandteil der kurativen Versorgung

Die Durchfuumlhrung der Beratung zum HIV-Antikoumlrpertest ist im Mutterpass zu dokumentieren Die Durchfuumlhrung und das Ergebshynis der Untersuchung werden im Mutterpass nicht dokumentiert

Zu d) Die Untersuchung des Rh-Merkmals D erfolgt mit mindestens zwei verschiedenen Testreagenzien Fuumlr die Untersuchung wird die Anwendung zweier monoklonaler Antikoumlrper (IgM-Typ) die die Kategorie DVI nicht erfassen empfohlen Bei negativem Ershygebnis beider Testansaumltze gilt die Schwangere als Rh negativ (D negativ) Bei uumlbereinstimmend positivem Ergebnis der beiden Testansaumltze ist die Schwangere Rh positiv Bei Diskrepanzen oder schwach positiven Ergebnissen der Testansaumltze ist eine Klaumlrung z B im indirekten Antiglobulintest mit geeigneten Testshy

)Zulassung der Reagenzien durch das Bundesamt fuumlr Sera und Impfstoffe (Paul-Ehrlich-Institut) Frankfurt

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Mutterschafts-Richtlinien

reagenzien notwendig Faumlllt dieser Test positiv aus so ist die Schwangere Rh positiv (Dweak positiv)

Die Bestimmung der Blutgruppe und des Rh-Faktors entfaumlllt wenn entsprechende Untersuchungsergebnisse bereits vorliegen und von einem Arzt bescheinigt wurden

Zu e) Der Antikoumlrpersuchtest wird mittels des indirekten Antiglobulintests gegen zwei Test-Blutmuster mit den Antigeshynen D C c E e Kell Fy und S durchgefuumlhrt Bei Nachweis von Antikoumlrpern sollen moumlglichst aus derselben Blutprobe deren Spezifitaumlt und Titerhoumlhe bestimmt werden

Gegebenenfalls muumlssen in solchen Faumlllen auch das Blut des Kindesvaters und die Bestimmung weiterer Blutgruppen-Antigene der Mutter in die Untersuchung einbezogen werden Eine schriftliche Erlaumluterung der Befunde an den uumlberweisenden Arzt kann sich dabei als notwendig erweisen

Auch nicht zum Morbus haemolyticus neonatorum fuumlhrende Antishykoumlrper (IgM undoder Kaumllte-Antikoumlrper) sind in den Mutterpaszlig einzutragen da sie gegebenenfalls bei einer Bluttransfusion fuumlr die Schwangere wichtig sein koumlnnen

2 Ein weiterer Antikoumlrper-Suchtest ist bei allen Schwangeren (Rhshypositiven und Rh-negativen) in der 24-27 Schwangerschaftswoche durchzufuumlhren Sind bei Rh-negativen Schwangeren keine Anti-D-Antikoumlrper nachweisbar so soll in der 28-30 Schwangerschaftswoche eine Standarddosis (um 300 g) Anti-D-Immunglobulin injiziert werden um moumlglichst bis zur Geburt eine Sensibilisierung der Schwangeren zu verhindern Das Datum der praumlpartalen Anti-D-Prophylaxe ist im Mutshyterpaszlig zu vermerken

3 Bei allen Schwangeren ist nach der 32 Schwangerschaftswoche moumlgshylichst nahe am Geburtstermin das Blut auf HBsAg) zu untersuchen Dabei ist eine immunchemische Untersuchungsmethode zu verwenden die mindestens 5 ngml HBsAg nachzuweisen in der Lage ist Ist das Ergebnis positiv soll das Neugeborene unmittelbar post partum gegen Hepatitis B aktivpassiv immunisiert werden

Die Untersuchung auf HBsAg entfaumlllt wenn Immunitaumlt (z B nach Schutzimpfung) nachgewiesen ist

D Blutgruppenserologische Untersuchungen nach Geburt oder Fehlshygeburt und Anti-D-Immunglobulin-Prophylaxe

)HBsAg = Hepatitis B surface antigen

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Mutterschafts-Richtlinien

1 Bei jedem Kind einer Rh-negativen Mutter ist unmittelbar nach der Geshyburt der Rh-Faktor D unter Beachtung der Ergebnisse des direkten Coombstests zu bestimmen Ist dieser Rh-Faktor positiv (D+) oder liegt D-weak vor so ist aus derselben Blutprobe auch die Blutgruppe des Kinshydes zu bestimmen Bei Rh-positivem Kind ist bei der Rh-negativen Mutshyter eine weitere Standarddosis Anti-D-Immunglobulin (um 300 g) inshynerhalb von 72 Stunden post partum zu applizieren selbst wenn nach der Geburt schwach reagierende Rh-Antikoumlrper bei der Mutter gefunshyden worden sind undoder der direkte Coombstest beim Kind schwach positiv ist Hierdurch soll ein schneller Abbau der insbesondere waumlhshyrend der Geburt in den muumltterlichen Kreislauf uumlbergetretenen Rh-positiven Erythrozyten bewirkt werden um die Bildung von Rh-Antikoumlrpern bei der Mutter zu verhindern

2 Rh-negativen Frauen mit Fehlgeburt bzw Schwangerschaftsabbruch sollte so bald wie moumlglich jedoch innerhalb 72 Stunden post abortum bzw nach Schwangerschaftsabbruch Anti-D-Immunglobulin injiziert werden Entsprechende blutgruppenserologische Untersuchungen sind erforderlichenfalls durchzufuumlhren

E Voraussetzungen fuumlr die Durchfuumlhrung serologischer Untersuchungen

Die serologischen Untersuchungen nach den Abschnitten C und D solshylen nur von solchen Aumlrzten durchgefuumlhrt werden die uumlber die entspreshychenden Kenntnisse und Einrichtungen verfuumlgen Dieselben Voraussetshyzungen gelten fuumlr Untersuchungen in Instituten

F Untersuchungen und Beratungen der Woumlchnerin

1 Eine Untersuchung soll innerhalb der ersten Woche nach der Entbinshydung vorgenommen werden Dabei soll das Haumlmoglobin bestimmt wershyden

2 Eine weitere Untersuchung soll etwa sechs Wochen spaumltestens jedoch acht Wochen nach der Entbindung durchgefuumlhrt werden Die Untersushychung umfaszligt Allgemeinuntersuchung (falls erforderlich einschlieszliglich Hb-Bestimshymung) Feststellung des gynaumlkologischen Befundes Blutdruckmessung Untersuchung des Mittelstrahlurins auf Eiweiszlig Zucker und Sediment gegebenenfalls bakteriologische Untersuchungen (z B bei auffaumllliger Anamnese Blutdruckerhoumlhung Sedimentbefund) sowie Beratung der Mutter

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Mutterschafts-Richtlinien

G Medikamentoumlse Maszlignahmen und Verordnung von Verband- und Heilmitteln

Medikamentoumlse Maszlignahmen sowie die Verordnung von Verband- und Heilmitteln sind im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge nur zulaumlssig zur Behandlung von Beschwerden die schwangerschaftsbedingt sind aber noch keinen Krankheitswert haben Bei Verordnungen wegen Schwanshygerschaftsbeschwerden und im Zusammenhang mit der Entbindung ist die Versicherte von der Entrichtung der Verordnungsblattgebuumlhr befreit

H Aufzeichnungen und Bescheinigungen

1 Nach Feststellung der Schwangerschaft stellt der Arzt der Schwangeshyren einen Mutterpaszlig (Anlage 3)) aus sofern sie nicht bereits einen Paszlig dieses Musters besitzt

2 Nach diesem Mutterpaszlig richten sich auch die vom Arzt vorzunehmenshyden Eintragungen der Ergebnisse der Untersuchungen im Rahmen der aumlrztlichen Betreuung waumlhrend der Schwangerschaft und nach der Entshybindung Daruumlber hinausgehende fuumlr die Schwangerschaft relevante Untersuchungsergebnisse sollen in den Mutterpass eingetragen wershyden soweit die Eintragung durch die Richtlinien nicht ausgeschlossen ist (Lues-Suchreaktion sowie HIV-Untersuchung)

3 Die Befunde der aumlrztlichen Betreuung und der blutgruppenserologishyschen Untersuchungen haumllt der Arzt fuumlr seine Patientenkartei fest und stellt sie bei eventuellem Arztwechsel dem anderen Arzt auf dessen Anshyforderung zur Verfuumlgung sofern die Schwangere zustimmt

4 Beim Anlegen eines weiteren Mutterpasses sind die Blutgruppenbefunshyde zu uumlbertragen Die Richtigkeit der Uumlbertragung ist aumlrztlich zu beshyscheinigen

5 Der zustaumlndige Unterausschuss des Gemeinsamen Bundesausschusshyses ist berechtigt Aumlnderungen am Mutterpaszlig vorzunehmen deren Notwendigkeit sich aus der praktischen Anwendung ergibt soweit dashydurch der Mutterpaszlig nicht in seinem Aufbau und in seinem wesentlishychen Inhalt veraumlndert wird

I Inkrafttreten

Die Richtlinien treten am 28 Maumlrz 1986 in Kraft

Koumlln den 10 Dezember 1985

Bundesausschuszlig der Aumlrzte und Krankenkassen Der Vorsitzende

) Auf einen Abdruck wurde verzichtet

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Mutterschafts-Richtlinien

Anlage 1 (a - d) (zu den Abschnitten A Nr 5 und B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)

Ultraschall-Untersuchungen in der Schwangerschaft (Sonographie)

Es gilt die Anlage 1 der Mutterschafts-Richtlinien in der Fassung vom 22 November 1994 zuzuumlglich der Aumlnderungen vom 8 Mai 1995 und 17 Deshyzember 1996

Anlage 1 a (zu Abschnitt A Nr 5 der Mutterschafts-Richtlinien)

Ultraschall-Screening in der Schwangerschaft

Die nachfolgend aufgefuumlhrten Befunde sind mittels B-Mode-Verfahren im jeshyweiligen Zeitraum zu erheben Dabei ist die jeweilige Bilddokumentation durchzufuumlhren

1 Untersuchung von Beginn der 9 bis zum Ende der 12 SSW Intrauteriner Sitz janein Embryo darstellbar janein Mehrlingsschwangerschaft janein

-monochorial janein Herzaktion janein

Biometrie I (ein Maszlig) Scheitelsteiszliglaumlnge (SSL)

oder Biparietaler Durchmesser (BPD) Zeitgerechte Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig Auffaumllligkeiten janeinkontrollbeduumlrftig Weiterfuumlhrende

Untersuchung veranlaszligt janein

Bilddokumentation der Biometrie und gegebenenfalls kontrollbeshyduumlrftiger Befunde

2 Untersuchung von Beginn der 19 bis zum Ende der 22 SSW Einlingsschwangerschaft janein Lebenszeichen janein

Biometrie II (4 Maszlige) Biparietaler Durchmesser (BPD) Fronto-okzipitaler Durchmesser (FOD)

oder Kopfumfang (KU) AbdomenThorax-quer-Durchmesser (ATD)

oder AbdomenThorax-a p-Durchmesser (APD)

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Mutterschafts-Richtlinien

oder AbdomenThorax-Umfang (AU) Femurlaumlnge (FL)

oder Humeruslaumlnge (HL) Zeitgerechte Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig

Hinweiszeichen fuumlr Entwicklungsstoumlrungen hinsichtlich Fruchtwassermenge janeinkontrollbeduumlrftig koumlrperlicher Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig Koumlrperumriszlig janeinkontrollbeduumlrftig fetaler Strukturen janeinkontrollbeduumlrftig Herzaktion janeinkontrollbeduumlrftig Bewegungen janeinkontrollbeduumlrftig Plazentalokalisation und

-struktur normalkontrollbeduumlrftig Weiterfuumlhrende

Untersuchung veranlaszligt janein

Bilddokumentation je eines Kopf- Rumpf- und Extremitaumltenmaszliges sowie gegebenenfalls kontrollbeduumlrftiger Befunde

3 Untersuchung von Beginn der 29 bis zum Ende der 32 SSW Einlingsschwangerschaft janein Lebenszeichen janein Kindslage

Biometrie III (4 Maszlige) Biparietaler Durchmesser (BPD) Fronto-okzipitaler Durchmesser (FOD)

oder Kopfumfang (KU) AbdomenThorax-quer-Durchmesser (ATD)

oder AbdomenThorax-a p-Durchmesser (APD) oder AbdomenThorax-Umfang (AU)

Femurlaumlnge (FL) oder Humeruslaumlnge (HL)

Zeitgerechte Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig

Kontrolle der Hinweiszeichen fuumlr Entwicklungsstoumlrungen gemaumlszlig dem 2 Screening Plazentalokalisation und -struktur normalkontrollbeduumlrftig Weiterfuumlhrende Untersuchung veranlaszligt janein

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Mutterschafts-Richtlinien

Bilddokumentation je eines Kopf- Rumpf- und Extremitaumltenmaszliges sowie gegebenenfalls kontrollbeduumlrftiger Befunde

Anlage 1 b (zu den Abschnitten A Nr 5 und B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)

Uumlber die in Anlage 1 a genannten Screening-Untersuchungen hinaus koumlnnen bei Vorliegen einer der nachfolgend angefuumlhrten Indikationen weitere sonographische Untersuchungen zur Uumlberwachung der Schwangerschaft anshygezeigt sein die als Kontrolluntersuchungen Bestandteil des Screening sind

1 Sicherung des Schwangerschaftsalters bei unklarer Regelanamnese Diskrepanz zwischen Uterusgroumlszlige und berechnetem

Gestationsalter aufgrund des klinischen oder sonographischen Befundes

fehlenden Untersuchungsergebnissen aus dem Ultraschall-Screening bei Uumlbernahme der Mutterschaftsvorsorge durch einen anderen Arzt

2 Kontrolle des fetalen Wachstums bei Schwangeren mit einer Erkrankung die zu Entwicklungsshy

stoumlrungen des Feten fuumlhren kann Verdacht auf Entwicklungsstoumlrung des Feten aufgrund voshy

rausgegangener Untersuchungen

3 Uumlberwachung einer Mehrlingsschwangerschaft

4 Neu- oder Nachbeurteilung des Schwangerschaftsalters bei auffaumllshyligen Ergebnissen der in der Mutterschaftsvorsorge notwendigen serologischen Untersuchungen der Mutter

5 Diagnostik und Kontrolle des Plazentasitzes bei vermuteter oder nachgewiesener Plazenta praevia

6 Erstmaliges Auftreten einer uterinen Blutung

7 Verdacht auf intrauterinen Fruchttod

8 Verdacht auf Lageanomalie ab Beginn der 36 SSW

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Mutterschafts-Richtlinien

Anlage 1 c (zu Abschnitt B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)

Uumlber die in Anlage 1 a und 1 b genannten Untersuchungen hinaus koumlnnen weitere Ultraschall-Untersuchungen mittels B-Mode oder auch mit anderen sonographischen Verfahren angezeigt sein wenn sie der Abklaumlrung undoder Uumlberwachung von pathologischen Befunden dienen und eine der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikationen vorliegt Diese Untersuchungen gehoumlren zwar zum Programm der Mutterschaftsvorsorge sind aber nicht mehr Bestandteil des Screening

I)

1 Rezidivierende oder persistierende uterine Blutung

2 Gestoumlrte intrauterine Fruumlhschwangerschaft

3 Fruumlhschwangerschaft bei liegendem IUP Uterus myomatosus Adnextumor

4 Nachkontrolle intrauteriner Eingriffe

5 Cervixmessung mittels Ultraschall bei Cervixinsuffizienz oder Vershydacht

6 Bestaumltigter vorzeitiger Blasensprung undoder vorzeitige Wehentaumltigkeit

7 Kontrolle und gegebenenfalls Verlaufsbeobachtung nach Bestaumltishygung einer bestehenden Anomalie oder Erkrankung des Fetus

8 Verdacht auf vorzeitige Plazentaloumlsung

9 Ultraschall-Kontrollen bei gestoumlrtem Geburtsverlauf z B vor waumlhshyrend und nach aumluszligerer Wendung aus Beckenend- oder Querlage in Schaumldellage

) Fuumlr die Durchfuumlhrung der unter Abschnitt I angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen ist die Erfuumlllung der Anforderungen gemaumlszlig Anwendungsbereich 91 der Anlage 1 der Ultraschall-Vereinbarung Voshyraussetzung fuumlr die unter Abschnitt II angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen sind die Anforderunshygen nach Anwendungsbereich 92 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung zu erfuumlllen

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Mutterschafts-Richtlinien

II)

1 Durchfuumlhrung intrauteriner Eingriffe wie Amniocentese Chorionzottenbiopsie Fetalblutgewinnung Koumlrperhoumlhlen- oder Gefaumlszligpunktionen Fruchtwasserersatz-Auffuumlllungen Transfusioshynen An-legen von Shunts Fetoskopie

2 Gezielte Ausschluszligdiagnostik bei erhoumlhtem Risiko fuumlr Fehlbildunshygen oder Erkrankungen des Fetus aufgrund von a) ultraschalldiagnostischen Hinweisen b) laborchemischen Befunden c) genetisch bedingten oder familiaumlr gehaumluften Erkrankungen

oder Fehlbildungen in der Familienanamnese d) teratogenen Noxen

oder als Alternative zur invasiven praumlnatalen Diagnostik

Anlage 1 d (zu Abschnitt B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)

Dopplersonographische Untersuchungen

Die Anwendung der Dopplersonographie als Maszlignahme der Mutterschafts-vorsorge ist nur bei einer oder mehreren der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikashytionen und - mit Ausnahme der Fehlbildungsdiagnostik - nur in der zweiten Schwangerschaftshaumllfte zulaumlssig

1 Verdacht auf intrauterine Wachstumsretardierung

2 Schwangerschaftsinduzierte HypertoniePraumleklampsieEklampsie

3 Zustand nach Mangelgeburtintrauterinem Fruchttod

4 Zustand nach PraumleklampsieEklampsie

5 Auffaumllligkeiten der fetalen Herzfrequenzregistrierung

6 Begruumlndeter Verdacht auf Fehlbildungfetale Erkrankung

7 Mehrlingsschwangerschaft bei diskordantem Wachstum

8 Abklaumlrung bei Verdacht auf HerzfehlerHerzerkrankungen

) Fuumlr die Durchfuumlhrung der unter Abschnitt I angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen ist die Erfuumlllung der Anforderungen gemaumlszlig Anwendungsbereich 91 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung Voshyraussetzung fuumlr die unter Abschnitt II angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen sind die Anforderunshygen nach Anwendungsbereich 92 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung zu erfuumlllen

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Mutterschafts-Richtlinien

Anlage 2 (zu Abschnitt B Nr 4 c der Mutterschafts-Richtlinien)

Indikationen zur Kardiotokographie (CTG) waumlhrend der Schwangerschaft

Die Kardiotokographie ist im Rahmen der Schwangerenvorsorge nur anshygezeigt wenn eine der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikationen vorliegt

A Indikationen zur erstmaligen CTG in der 26 und 27 Schwangerschaftswoche

drohende Fruumlhgeburt

ab der 28 Schwangerschaftswoche a) Auskultatorisch festgestellte Herztonalterationen b) Verdacht auf vorzeitige Wehentaumltigkeit

B Indikationen zur CTG-Wiederholung CTG-Alterationen a) Anhaltende Tachykardie ( 160Minute) b) Bradykardie ( 100Minute) c) Dezeleration(en) (auch wiederholter Dip null) d) Hypooszillation Anoszillation e) Unklarer Kardiotokogramm-Befund bei Verdacht auf vorzeishy

tige Wehentaumltigkeit f) Mehrlinge g) Intrauteriner Fruchttod bei fruumlherer Schwangerschaft h) Verdacht auf Placenta-Insuffizienz nach klinischem oder bishy

ochemischem Befund i) Verdacht auf Uumlbertragung j) Uterine Blutung

Medikamentoumlse Wehenhemmung

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Mutterschafts-Richtlinien

Anlage 3 (siehe Mutterpass)

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Mutterschafts-Richtlinien

bdquoAnlage 4 (zu Abschnitt A Nr 1 der Mutterschafts-Richtlinien)

Ich bin schwanger Warum wird allen Schwangeren ein HIV-Test angeboten

Liebe Leserin

dieses Merkblatt erlaumlutert warum es fuumlr alle Schwangeren in Deutschland das Angebot fuumlr

einen HIV-Test gibt Wir hoffen dass es Sie bei Ihrem Beratungsgespraumlch mit Ihrem Arzt

oder Ihrer Aumlrztin unterstuumltzt Bei weitergehenden Fragen koumlnnen Sie sich auch an Berashy

tungsstellen zum Beispiel bei Ihrem Gesundheitsamt wenden

Die wichtigsten Informationen

HIV kann waumlhrend der Schwangerschaft bei der Geburt und durch Muttermilch auf

das Kind uumlbertragen werden

Es besteht jedoch eine sehr gute Aussicht eine Uumlbertragung auf das Kind durch

rechtzeitige medizinische Maszlignahmen zu verhindern Die fruumlhzeitige Feststellung

einer HIV-Infektion ist daher wichtig

Ein anonymer HIV-Test ist moumlglich

Sie haben Anspruch auf einen HIV-Test

Sie haben selbstverstaumlndlich das Recht einen HIV-Test abzulehnen

Was ist HIV

HIV (bdquoHumanes Immunschwaumlche-Virusldquo) befaumlllt Zellen des Abwehrsystems des Koumlrpers und

zerstoumlrt sie Die meisten Menschen mit HIV haben uumlber Jahre kaum Beschwerden Wenn

das Virus das Immunsystem aber stark geschwaumlcht hat treten schwere Erkrankungen auf

Diese Phase wird dann als bdquoAIDSldquo (deutsch bdquoErworbenes Immunschwaumlche-Syndromldquo) beshy

zeichnet Trotz verbesserter Behandlungsmoumlglichkeiten ist eine Heilung von AIDS momenshy

tan nicht moumlglich

HIV bei Frauen wird meistens durch ungeschuumltzten sexuellen Kontakt bei dem Samenfluumlsshy

sigkeit oder Blut in den Koumlrper gelangt oder durch gemeinsames Benutzen von Spritzen

oder Injektionsnadeln uumlbertragen

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Mutterschafts-Richtlinien

Warum wird mir ein HIV-Test angeboten

In Deutschland sind nur wenige Schwangere mit HIV infiziert Aber es kommt vor dass eine

Frau nicht weiszlig dass sie HIV hat

Wenn eine Schwangere HIV hat dann bedeutet das nicht dass auch ihr Kind in jedem Fall

infiziert wird Es besteht jedoch die Gefahr dass die Viren auf ihr Kind uumlbertragen werden

Wenn eine Schwangere rechtzeitig von ihrer Infektion weiszlig dann kann ihr Kind fast immer

geschuumltzt werden Die heutigen Behandlungsmoumlglichkeiten sind so gut dass eine Mutter mit

HIV oft lange ohne Symptome leben und so auch fuumlr ihr Kind da sein kann Es ist daher

wichtig zu wissen ob eine HIV-Infektion besteht

Falls ich HIV habe wie kann mein Kind geschuumltzt werden

Wenn die folgenden drei Maszlignahmen mit spezialisierten Aumlrztinnen und Aumlrzten zusammen

durchgefuumlhrt werden ist die Gefahr einer HIV-Uumlbertragung auf das Kind sehr gering

1 waumlhrend der Schwangerschaft durch Einnahme von Medikamenten die die Viren

bekaumlmpfen

2 unter der Geburt durch Entbindung des Kindes durch einen Kaiserschnitt

3 nach der Geburt durch Verzicht auf die Ernaumlhrung des Kindes mit eigener Muttershy

milch

Kann ich mich auch in der Schwangerschaft mit HIV infizieren

Eine HIV-Infektion ist auch waumlhrend der Schwangerschaft moumlglich Bei sexuellen Kontakten

sind Kondome ein guter Schutz

Gibt es Bedenken bei einem HIV-Test

Fuumlr die meisten Frauen ist ein HIV-Test nur ein Test unter vielen in der Schwangerschaft

Die Entscheidung fuumlr einen HIV-Test ist jedoch nicht immer leicht und kann Aumlngste ausloumlsen

Die Wartezeit bis zum Testergebnis kann als belastend erlebt werden

Wer mit HIV infiziert ist und dies weiszlig muss mit Nachteilen rechnen zum Beispiel beim Abshy

schluss einer (Lebens-)Versicherung Unabhaumlngig davon ob Sie den Test durchfuumlhren lasshy

sen und welches Ergebnis er hat wirkt sich das aber zum Beispiel nicht auf Ihren gesetzlishy

chen Krankenversicherungsstatus oder den Aufenthaltsstatus von Migrantinnen in Deutschshy

land aus

Bei Bedenken oder Sorgen koumlnnen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer behandelnshy

den Aumlrztin sowie auch mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Beratungsstellen bei

Wunsch auch anonym sprechen

23

Mutterschafts-Richtlinien

Wer erfaumlhrt von dem Test

Ihr Arzt oder Ihre Aumlrztin teilt Ihnen das Testergebnis in einem vertraulichen Gespraumlch mit

Die Aumlrzte und Aumlrztinnen und ihr Personal unterliegen der Schweigepflicht

Die HIV-Beratung wird im Mutterpass dokumentiert nicht aber der sich gegebenenfalls daran

anschlieszligende HIV-Test

Kann ich mich anonym testen lassen

Es ist moumlglich sich anonym testen zu lassen Dies kann zum Beispiel in einer Arztpraxis

beim Gesundheitsamt bei manchen AIDS-Beratungsstellen oder einem Tropeninstitut erfolshy

gen

Das Testergebnis wird nur Ihnen mitgeteilt Sie entscheiden wer von dem Test und seinem

Ergebnis erfaumlhrt

Was passiert bei einem HIV-Test

Fuumlr einen HIV-Test wird eine Blutprobe entnommen und in einem Labor untersucht Beim

Test kann das Virus nur entdeckt werden wenn im Blut Zeichen dafuumlr vorhanden sind dass

der Koumlrper schon gegen die Infektion kaumlmpft Das heiszligt es gibt einen Zeitraum von der Anshy

steckung bis zur verlaumlsslichen Nachweisbarkeit der Infektion im Blut Dieser Zeitraum wird

als bdquodiagnostisches Fensterldquo bezeichnet Fast alle HIV-Infektionen koumlnnen drei Monate nach

einer Uumlbertragung festgestellt werden

Wenn Sie meinen dass bei Ihnen die Moumlglichkeit einer HIV-Infektion zum Beispiel nach

einem ungeschuumltzten sexuellen Kontakt besteht koumlnnen Sie sich an Ihren Arzt oder Ihre

Aumlrztin wenden um einen oder mehrere Testzeitpunkte zu vereinbaren Der HIV-Test ist sehr

genau Wenn im Labor eine HIV-Infektion festgestellt wird wird der Test zur Sicherheit trotzshy

dem noch einmal wiederholt

Was kostet der HIV-Test

Die Kosten fuumlr einen HIV-Test in einer Arztpraxis werden waumlhrend der Schwangerschaft von

den Krankenkassen uumlbernommen Wenn Sie einen Test anonym durchfuumlhren lassen wollen

kann dies mit geringen Kosten fuumlr Sie verbunden sein

Wo bekomme ich weitere Informationen

Fuumlr weitere Informationen koumlnnen Sie sich an Ihre Aumlrztin oder Ihren Arzt bzw an Ihr

Gesundheitsamt wenden

Die Bundeszentrale fuumlr gesundheitliche Aufklaumlrung (BZgA) bietet eine anonyme Telefonberashy

tung an Sie erreichen sie unter Telefon 0180555 54 44 Uumlber die Webseite der BZgA koumlnshy

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Mutterschafts-Richtlinien

nen Sie auch Beratungsstellen finden und sich anonym im Internet beraten lassen

wwwaidsberatungde

Stand Mai 2007

Das Merkblatt ist eine Anlage der Mutterschafts-Richtlinien

Quellen Eine Liste mit der beruumlcksichtigten wissenschaftlichen Literatur finden Sie im Internet

unter wwwg-bade

Herausgeber

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

Auf dem Seidenberg 3a

53721 Siegburg

Telefon 0 22 41 ndash 93 88-0

Telefax 0 22 41 ndash 93 88-5 73

wwwg-bade

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist ein Gremium der Gemeinsamen Selbstverwaltung von Aumlrzten

Krankenkassen und Krankenhaumlusern in Deutschland in dem seit 2004 auch Patientenvertreter aktiv mitwirken

Entscheidungen des G-BA stehen unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums fuumlr Gesundheit

Erstellung

Dieses Merkblatt wurde im Auftrag des G-BA vom Institut fuumlr Qualitaumlt und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen

(wwwiqwigde) entwickelt

25

Page 8: 2010-02-18 Mutter-Rili1 2

Mutterschafts-Richtlinien

B Erkennung und besondere Uumlberwachung der Risikoschwangershyschaften und Risikogeburten

1 Risikoschwangerschaften sind Schwangerschaften bei denen aufgrund der Vorgeschichte oder erhobener Befunde mit einem erhoumlhten Risiko fuumlr Leben und Gesundheit von Mutter oder Kind zu rechnen ist Dazu zaumlhlen insbesondere

I Nach Anamnese a) Schwere Allgemeinerkrankungen der Mutter (z B an Niere und

Leber oder erhebliche Adipositas) b) Zustand nach Sterilitaumltsbehandlung wiederholten Aborten oder

Fruumlhgeburten c) Totgeborenes oder geschaumldigtes Kind d) Vorausgegangene Entbindungen von Kindern uumlber 4000 g Geshy

wicht hypotrophen Kindern (small for date babies) Mehrlingen e) Zustand nach Uterusoperationen (z B Sectio Myom Fehlbilshy

dung) f) Komplikationen bei vorangegangenen Entbindungen (z B Plashy

centa praevia vorzeitige Loumlsung der Placenta Riszligverletzungen Atonie oder sonstige Nachgeburtsblutungen Gerinnungsstoumlrunshygen Kraumlmpfe Thromboembolie)

g) Erstgebaumlrende unter 18 Jahren oder uumlber 35 Jahre h) Mehrgebaumlrende uumlber 40 Jahre Vielgebaumlrende mit mehr als vier

Kindern (Gefahren Genetische Defekte sog Placentainsuffizienz geburtsmechanische Komplikationen)

II Nach Befund (jetzige Schwangerschaft) a) EPH-Gestose (d h Blutdruck 14090 oder mehr Eiweiszligausshy

scheidung 1 000 bzw 1 g24 Std oder mehr Oumldeme oder Geshywichtszunahme von mehr als 500 g je Woche im letzten Trimenon) Pyelonephritis (Keimzahlen uumlber 100000 im Mittelshystrahlurin)

b) Anaumlmie unter 10 g100 ml (g ) c) Diabetes mellitus d) Uterine Blutung e) Blutgruppen-Inkompatibilitaumlt (Fruumlherkennung und Prophylaxe des

Morbus haemolyticus fetalis bzw neonatorum) f) Diskrepanz zwischen Uterus- bzw Kindsgroumlszlige und Schwangershy

schaftsdauer (z B fraglicher Geburtstermin retardiertes Wachsshytum Riesenkind Gemini Molenbildung Hydramnion Myom)

g) Drohende Fruumlhgeburt (vorzeitige Wehen Zervixinsuffizienz) h) Mehrlinge pathologische Kindslagen i) Uumlberschreitung des Geburtstermins bzw Unklarheit uumlber den

Termin

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Mutterschafts-Richtlinien

2 Aus Risikoschwangerschaften koumlnnen sich Risikogeburten entwickeln Bei folgenden Befunden ist mit einem erhoumlhten Risiko unter der Geburt zu rechnen

a) Fruumlhgeburt b) Placenta praevia vorzeitige Placentaloumlsung c) Jede Art von Miszligverhaumlltnis KindGeburtswege

3 Bei Risikoschwangerschaften koumlnnen haumlufigere als vierwoumlchentliche Untersuchungen (bis zur 32 Woche) bzw haumlufigere als zweiwoumlchentlishyche Untersuchungen (in den letzten 8 Schwangerschaftswochen) angeshyzeigt sein

4 Bei Risikoschwangerschaften koumlnnen neben den uumlblichen Untersushychungen noch folgende in Frage kommen

a) Ultraschall-Untersuchungen (Sonographie) (Die Voraussetzungen fuumlr die Durchfuumlhrung von zusaumltzlichen Ultshyraschall-Untersuchungen bei Risikoschwangerschaften die uumlber das sonographische Screening hinausgehen werden im Abshyschnitt A Nr 6 abgehandelt und sind in den Anlagen 1 c und 1 d zu diesen Richtlinien spezifiziert)

b) Tokographische Untersuchungen vor der 28 Schwangershyschaftswoche bei Verdacht auf vorzeitige Wehentaumltigkeit oder bei medikamentoumlser Wehenhemmung

c) Kardiotokographische Untersuchungen (CTG) (Kardiotokographische Untersuchungen koumlnnen in der Schwanshygerenvorsorge nicht routinemaumlszligig durchgefuumlhrt werden Sie sind nur nach Maszliggabe des Indikationskataloges nach Anlage 2 der Richtlinien angezeigt)

d) Amnioskopien e) Fruchtwasseruntersuchungen nach Gewinnung des Fruchtwasshy

sers durch Amniozentese f) Transzervikale Gewinnung von Chorionzottengewebe oder

transabdominale Gewinnung von Plazentagewebe

5 Von der Erkennung eines Risikomerkmals ab soll ein Arzt die Betreushyung einer Schwangeren nur dann weiterfuumlhren wenn er die Untersushychungen nach Nr 4 a) bis f) erbringen oder veranlassen und die sich daraus ergebenen Maszlignahmen durchfuumlhren kann Anderenfalls soll er die Schwangere einem Arzt uumlberweisen der uumlber solche Moumlglichkeiten verfuumlgt

6 Der betreuende Arzt soll die Schwangere bei der Wahl der Entbinshydungsklinik unter dem Gesichtspunkt beraten daszlig die Klinik uumlber die noumltigen personellen und apparativen Moumlglichkeiten zur Beshytreuung von Risikogeburten undoder Risikokindern verfuumlgt

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Mutterschafts-Richtlinien

C Serologische Untersuchungen und Maszlignahmen waumlhrend der Schwangerschaft

1 Bei jeder Schwangeren sollte zu einem moumlglichst fruumlhen Zeitpunkt aus einer Blutprobe

a) der TPHA (Treponema-pallidum-Haumlmagglutinationstest) oder ELISA (Enzyme-linked-immunosorbent-assay) oder TPPA (Treponema pallidum-Partikelagglutinationstest) als Lues-Suchreaktion (LSR)

b) der Roumlteln-Haumlmagglutinationshemmungstest (Roumlteln-HAH) c) gegebenenfalls ein HIV-Test d) die Bestimmung der Blutgruppe und des Rh-Faktors D e) ein Antikoumlrper-Suchtest (AK)

durchgefuumlhrt werden

Zu a) Ist die Lues-Suchreaktion positiv so sollen aus derselben Blutshyprobe die uumlblichen serologischen Untersuchungen auf Lues durchgefuumlhrt werden

Bei der Lues-Suchreaktion ist lediglich die Durchfuumlhrung und nicht das Ergebshynis der Untersuchung im Mutterpaszlig zu dokumentieren

Zu b) Immunitaumlt und damit Schutz vor Roumlteln-Embryopathie fuumlr die beshystehende Schwangerschaft ist anzunehmen wenn spezifische Antikoumlrper rechtzeitig vor Eintritt dieser Schwangerschaft nachshygewiesen worden sind und der Befund ordnungsgemaumlszlig dokushymentiert worden ist Der Arzt ist gehalten sich solche Befunde vorlegen zu lassen und sie in den Mutterpaszlig zu uumlbertragen Auch nach erfolgter Roumltelnschutzimpfung ist der Nachweis spezishyfischer Antikoumlrper zu erbringen und entsprechend zu dokumenshytieren Liegen Befunde aus der Vorschwangerschaftszeit vor die auf Immunitaumlt schlieszligen lassen (siehe Abs 2) so besteht Schutz vor einer Roumlteln-Embryopathie

Liegen entsprechende Befunde nicht vor so ist der Immunstatus der Schwangeren unverzuumlglich mittels des HAH-Tests zu bestimmen Ein positiver Antikoumlrpernachweis gilt ohne zusaumltzlishyche Untersuchungen als erbracht wenn der HAH-Titer mindesshytens 132 betraumlgt Bei niedrigeren HAH-Titern ist die Spezifitaumlt des Antikoumlrpernachweises durch eine andere geeignete Methode zu sichern fuumlr welche die benoumltigten Reagenzien staatlich zugeshylassen) sind Bestaumltigt diese Untersuchung die Spezifitaumlt des Ershygebnisses kann auch dann Immunitaumlt angenommen werden Im serologischen Befund ist woumlrtlich auszudruumlcken ob Immunitaumlt angenommen werden kann oder nicht

)Zulassung der Reagenzien durch das Bundesamt fuumlr Sera und Impfstoffe (Paul-Ehrlich-Institut) Frankfurt

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Mutterschafts-Richtlinien

Wird Immunitaumlt erstmals waumlhrend der laufenden Schwangershyschaft festgestellt kann Schutz vor Roumlteln-Embryopathie nur dann angenommen werden wenn sich aus der gezielt erhobeshynen Anamnese keine fuumlr die Schwangerschaft relevanten Anshyhaltspunkte fuumlr Roumlteln-Kontakt oder eine frische Roumlteln-Infektion ergeben Der Arzt der die Schwangere betreut ist deshalb geshyhalten die Anamnese sorgfaumlltig zu erheben und zu dokumentieshyren sowie Auffaumllligkeiten dem Serologen mitzuteilen Bei auffaumlllishyger Anamnese sind weitere serologische Untersuchungen erforshyderlich (Nachweis roumltelnspezifischer IgM-Antikoumlrper undoder Kontrolle des Titerverlaufs) Die weiterfuumlhrenden serologischen Untersuchungen sind nicht notwendig wenn innerhalb von 11 Tagen nach erwiesenem oder vermutetem Roumlteln-Kontakt spezishyfische Antikoumlrper nachgewiesen werden

Schwangere bei denen ein Befund vorliegt der nicht auf Immushynitaumlt schlieszligen laumlszligt sollen aufgefordert werden sich unverzuumlgshylich zur aumlrztlichen Beratung zu begeben falls sie innerhalb der ersten vier Schwangerschaftsmonate Roumlteln-Kontakt haben oder an roumltelnverdaumlchtigen Symptomen erkranken Auch ohne derarshytige Verdachtsmomente soll bei diesen Schwangeren in der 16 shy17 Schwangerschaftswoche eine erneute Antikoumlrper-Untershysuchung gemaumlszlig Abs 2 durchgefuumlhrt werden

Eine aktive Roumltelnschutzimpfung soll waumlhrend der Schwangershyschaft nicht vorgenommen werden

Zu c) Aus dem Blut der Schwangeren ist ein immunochemischer Antishykoumlrpertest vorzunehmen fuumlr welchen die benoumltigten Reagenzien staatlich zugelassen) sind Ist diese Untersuchung positiv so muszlig das Ergebnis mittels Immuno-Blot aus derselben Blutprobe gesichert werden Alle notwendigen weiterfuumlhrenden Untersushychungen sind Bestandteil der kurativen Versorgung

Die Durchfuumlhrung der Beratung zum HIV-Antikoumlrpertest ist im Mutterpass zu dokumentieren Die Durchfuumlhrung und das Ergebshynis der Untersuchung werden im Mutterpass nicht dokumentiert

Zu d) Die Untersuchung des Rh-Merkmals D erfolgt mit mindestens zwei verschiedenen Testreagenzien Fuumlr die Untersuchung wird die Anwendung zweier monoklonaler Antikoumlrper (IgM-Typ) die die Kategorie DVI nicht erfassen empfohlen Bei negativem Ershygebnis beider Testansaumltze gilt die Schwangere als Rh negativ (D negativ) Bei uumlbereinstimmend positivem Ergebnis der beiden Testansaumltze ist die Schwangere Rh positiv Bei Diskrepanzen oder schwach positiven Ergebnissen der Testansaumltze ist eine Klaumlrung z B im indirekten Antiglobulintest mit geeigneten Testshy

)Zulassung der Reagenzien durch das Bundesamt fuumlr Sera und Impfstoffe (Paul-Ehrlich-Institut) Frankfurt

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Mutterschafts-Richtlinien

reagenzien notwendig Faumlllt dieser Test positiv aus so ist die Schwangere Rh positiv (Dweak positiv)

Die Bestimmung der Blutgruppe und des Rh-Faktors entfaumlllt wenn entsprechende Untersuchungsergebnisse bereits vorliegen und von einem Arzt bescheinigt wurden

Zu e) Der Antikoumlrpersuchtest wird mittels des indirekten Antiglobulintests gegen zwei Test-Blutmuster mit den Antigeshynen D C c E e Kell Fy und S durchgefuumlhrt Bei Nachweis von Antikoumlrpern sollen moumlglichst aus derselben Blutprobe deren Spezifitaumlt und Titerhoumlhe bestimmt werden

Gegebenenfalls muumlssen in solchen Faumlllen auch das Blut des Kindesvaters und die Bestimmung weiterer Blutgruppen-Antigene der Mutter in die Untersuchung einbezogen werden Eine schriftliche Erlaumluterung der Befunde an den uumlberweisenden Arzt kann sich dabei als notwendig erweisen

Auch nicht zum Morbus haemolyticus neonatorum fuumlhrende Antishykoumlrper (IgM undoder Kaumllte-Antikoumlrper) sind in den Mutterpaszlig einzutragen da sie gegebenenfalls bei einer Bluttransfusion fuumlr die Schwangere wichtig sein koumlnnen

2 Ein weiterer Antikoumlrper-Suchtest ist bei allen Schwangeren (Rhshypositiven und Rh-negativen) in der 24-27 Schwangerschaftswoche durchzufuumlhren Sind bei Rh-negativen Schwangeren keine Anti-D-Antikoumlrper nachweisbar so soll in der 28-30 Schwangerschaftswoche eine Standarddosis (um 300 g) Anti-D-Immunglobulin injiziert werden um moumlglichst bis zur Geburt eine Sensibilisierung der Schwangeren zu verhindern Das Datum der praumlpartalen Anti-D-Prophylaxe ist im Mutshyterpaszlig zu vermerken

3 Bei allen Schwangeren ist nach der 32 Schwangerschaftswoche moumlgshylichst nahe am Geburtstermin das Blut auf HBsAg) zu untersuchen Dabei ist eine immunchemische Untersuchungsmethode zu verwenden die mindestens 5 ngml HBsAg nachzuweisen in der Lage ist Ist das Ergebnis positiv soll das Neugeborene unmittelbar post partum gegen Hepatitis B aktivpassiv immunisiert werden

Die Untersuchung auf HBsAg entfaumlllt wenn Immunitaumlt (z B nach Schutzimpfung) nachgewiesen ist

D Blutgruppenserologische Untersuchungen nach Geburt oder Fehlshygeburt und Anti-D-Immunglobulin-Prophylaxe

)HBsAg = Hepatitis B surface antigen

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Mutterschafts-Richtlinien

1 Bei jedem Kind einer Rh-negativen Mutter ist unmittelbar nach der Geshyburt der Rh-Faktor D unter Beachtung der Ergebnisse des direkten Coombstests zu bestimmen Ist dieser Rh-Faktor positiv (D+) oder liegt D-weak vor so ist aus derselben Blutprobe auch die Blutgruppe des Kinshydes zu bestimmen Bei Rh-positivem Kind ist bei der Rh-negativen Mutshyter eine weitere Standarddosis Anti-D-Immunglobulin (um 300 g) inshynerhalb von 72 Stunden post partum zu applizieren selbst wenn nach der Geburt schwach reagierende Rh-Antikoumlrper bei der Mutter gefunshyden worden sind undoder der direkte Coombstest beim Kind schwach positiv ist Hierdurch soll ein schneller Abbau der insbesondere waumlhshyrend der Geburt in den muumltterlichen Kreislauf uumlbergetretenen Rh-positiven Erythrozyten bewirkt werden um die Bildung von Rh-Antikoumlrpern bei der Mutter zu verhindern

2 Rh-negativen Frauen mit Fehlgeburt bzw Schwangerschaftsabbruch sollte so bald wie moumlglich jedoch innerhalb 72 Stunden post abortum bzw nach Schwangerschaftsabbruch Anti-D-Immunglobulin injiziert werden Entsprechende blutgruppenserologische Untersuchungen sind erforderlichenfalls durchzufuumlhren

E Voraussetzungen fuumlr die Durchfuumlhrung serologischer Untersuchungen

Die serologischen Untersuchungen nach den Abschnitten C und D solshylen nur von solchen Aumlrzten durchgefuumlhrt werden die uumlber die entspreshychenden Kenntnisse und Einrichtungen verfuumlgen Dieselben Voraussetshyzungen gelten fuumlr Untersuchungen in Instituten

F Untersuchungen und Beratungen der Woumlchnerin

1 Eine Untersuchung soll innerhalb der ersten Woche nach der Entbinshydung vorgenommen werden Dabei soll das Haumlmoglobin bestimmt wershyden

2 Eine weitere Untersuchung soll etwa sechs Wochen spaumltestens jedoch acht Wochen nach der Entbindung durchgefuumlhrt werden Die Untersushychung umfaszligt Allgemeinuntersuchung (falls erforderlich einschlieszliglich Hb-Bestimshymung) Feststellung des gynaumlkologischen Befundes Blutdruckmessung Untersuchung des Mittelstrahlurins auf Eiweiszlig Zucker und Sediment gegebenenfalls bakteriologische Untersuchungen (z B bei auffaumllliger Anamnese Blutdruckerhoumlhung Sedimentbefund) sowie Beratung der Mutter

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Mutterschafts-Richtlinien

G Medikamentoumlse Maszlignahmen und Verordnung von Verband- und Heilmitteln

Medikamentoumlse Maszlignahmen sowie die Verordnung von Verband- und Heilmitteln sind im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge nur zulaumlssig zur Behandlung von Beschwerden die schwangerschaftsbedingt sind aber noch keinen Krankheitswert haben Bei Verordnungen wegen Schwanshygerschaftsbeschwerden und im Zusammenhang mit der Entbindung ist die Versicherte von der Entrichtung der Verordnungsblattgebuumlhr befreit

H Aufzeichnungen und Bescheinigungen

1 Nach Feststellung der Schwangerschaft stellt der Arzt der Schwangeshyren einen Mutterpaszlig (Anlage 3)) aus sofern sie nicht bereits einen Paszlig dieses Musters besitzt

2 Nach diesem Mutterpaszlig richten sich auch die vom Arzt vorzunehmenshyden Eintragungen der Ergebnisse der Untersuchungen im Rahmen der aumlrztlichen Betreuung waumlhrend der Schwangerschaft und nach der Entshybindung Daruumlber hinausgehende fuumlr die Schwangerschaft relevante Untersuchungsergebnisse sollen in den Mutterpass eingetragen wershyden soweit die Eintragung durch die Richtlinien nicht ausgeschlossen ist (Lues-Suchreaktion sowie HIV-Untersuchung)

3 Die Befunde der aumlrztlichen Betreuung und der blutgruppenserologishyschen Untersuchungen haumllt der Arzt fuumlr seine Patientenkartei fest und stellt sie bei eventuellem Arztwechsel dem anderen Arzt auf dessen Anshyforderung zur Verfuumlgung sofern die Schwangere zustimmt

4 Beim Anlegen eines weiteren Mutterpasses sind die Blutgruppenbefunshyde zu uumlbertragen Die Richtigkeit der Uumlbertragung ist aumlrztlich zu beshyscheinigen

5 Der zustaumlndige Unterausschuss des Gemeinsamen Bundesausschusshyses ist berechtigt Aumlnderungen am Mutterpaszlig vorzunehmen deren Notwendigkeit sich aus der praktischen Anwendung ergibt soweit dashydurch der Mutterpaszlig nicht in seinem Aufbau und in seinem wesentlishychen Inhalt veraumlndert wird

I Inkrafttreten

Die Richtlinien treten am 28 Maumlrz 1986 in Kraft

Koumlln den 10 Dezember 1985

Bundesausschuszlig der Aumlrzte und Krankenkassen Der Vorsitzende

) Auf einen Abdruck wurde verzichtet

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Mutterschafts-Richtlinien

Anlage 1 (a - d) (zu den Abschnitten A Nr 5 und B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)

Ultraschall-Untersuchungen in der Schwangerschaft (Sonographie)

Es gilt die Anlage 1 der Mutterschafts-Richtlinien in der Fassung vom 22 November 1994 zuzuumlglich der Aumlnderungen vom 8 Mai 1995 und 17 Deshyzember 1996

Anlage 1 a (zu Abschnitt A Nr 5 der Mutterschafts-Richtlinien)

Ultraschall-Screening in der Schwangerschaft

Die nachfolgend aufgefuumlhrten Befunde sind mittels B-Mode-Verfahren im jeshyweiligen Zeitraum zu erheben Dabei ist die jeweilige Bilddokumentation durchzufuumlhren

1 Untersuchung von Beginn der 9 bis zum Ende der 12 SSW Intrauteriner Sitz janein Embryo darstellbar janein Mehrlingsschwangerschaft janein

-monochorial janein Herzaktion janein

Biometrie I (ein Maszlig) Scheitelsteiszliglaumlnge (SSL)

oder Biparietaler Durchmesser (BPD) Zeitgerechte Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig Auffaumllligkeiten janeinkontrollbeduumlrftig Weiterfuumlhrende

Untersuchung veranlaszligt janein

Bilddokumentation der Biometrie und gegebenenfalls kontrollbeshyduumlrftiger Befunde

2 Untersuchung von Beginn der 19 bis zum Ende der 22 SSW Einlingsschwangerschaft janein Lebenszeichen janein

Biometrie II (4 Maszlige) Biparietaler Durchmesser (BPD) Fronto-okzipitaler Durchmesser (FOD)

oder Kopfumfang (KU) AbdomenThorax-quer-Durchmesser (ATD)

oder AbdomenThorax-a p-Durchmesser (APD)

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Mutterschafts-Richtlinien

oder AbdomenThorax-Umfang (AU) Femurlaumlnge (FL)

oder Humeruslaumlnge (HL) Zeitgerechte Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig

Hinweiszeichen fuumlr Entwicklungsstoumlrungen hinsichtlich Fruchtwassermenge janeinkontrollbeduumlrftig koumlrperlicher Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig Koumlrperumriszlig janeinkontrollbeduumlrftig fetaler Strukturen janeinkontrollbeduumlrftig Herzaktion janeinkontrollbeduumlrftig Bewegungen janeinkontrollbeduumlrftig Plazentalokalisation und

-struktur normalkontrollbeduumlrftig Weiterfuumlhrende

Untersuchung veranlaszligt janein

Bilddokumentation je eines Kopf- Rumpf- und Extremitaumltenmaszliges sowie gegebenenfalls kontrollbeduumlrftiger Befunde

3 Untersuchung von Beginn der 29 bis zum Ende der 32 SSW Einlingsschwangerschaft janein Lebenszeichen janein Kindslage

Biometrie III (4 Maszlige) Biparietaler Durchmesser (BPD) Fronto-okzipitaler Durchmesser (FOD)

oder Kopfumfang (KU) AbdomenThorax-quer-Durchmesser (ATD)

oder AbdomenThorax-a p-Durchmesser (APD) oder AbdomenThorax-Umfang (AU)

Femurlaumlnge (FL) oder Humeruslaumlnge (HL)

Zeitgerechte Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig

Kontrolle der Hinweiszeichen fuumlr Entwicklungsstoumlrungen gemaumlszlig dem 2 Screening Plazentalokalisation und -struktur normalkontrollbeduumlrftig Weiterfuumlhrende Untersuchung veranlaszligt janein

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Mutterschafts-Richtlinien

Bilddokumentation je eines Kopf- Rumpf- und Extremitaumltenmaszliges sowie gegebenenfalls kontrollbeduumlrftiger Befunde

Anlage 1 b (zu den Abschnitten A Nr 5 und B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)

Uumlber die in Anlage 1 a genannten Screening-Untersuchungen hinaus koumlnnen bei Vorliegen einer der nachfolgend angefuumlhrten Indikationen weitere sonographische Untersuchungen zur Uumlberwachung der Schwangerschaft anshygezeigt sein die als Kontrolluntersuchungen Bestandteil des Screening sind

1 Sicherung des Schwangerschaftsalters bei unklarer Regelanamnese Diskrepanz zwischen Uterusgroumlszlige und berechnetem

Gestationsalter aufgrund des klinischen oder sonographischen Befundes

fehlenden Untersuchungsergebnissen aus dem Ultraschall-Screening bei Uumlbernahme der Mutterschaftsvorsorge durch einen anderen Arzt

2 Kontrolle des fetalen Wachstums bei Schwangeren mit einer Erkrankung die zu Entwicklungsshy

stoumlrungen des Feten fuumlhren kann Verdacht auf Entwicklungsstoumlrung des Feten aufgrund voshy

rausgegangener Untersuchungen

3 Uumlberwachung einer Mehrlingsschwangerschaft

4 Neu- oder Nachbeurteilung des Schwangerschaftsalters bei auffaumllshyligen Ergebnissen der in der Mutterschaftsvorsorge notwendigen serologischen Untersuchungen der Mutter

5 Diagnostik und Kontrolle des Plazentasitzes bei vermuteter oder nachgewiesener Plazenta praevia

6 Erstmaliges Auftreten einer uterinen Blutung

7 Verdacht auf intrauterinen Fruchttod

8 Verdacht auf Lageanomalie ab Beginn der 36 SSW

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Mutterschafts-Richtlinien

Anlage 1 c (zu Abschnitt B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)

Uumlber die in Anlage 1 a und 1 b genannten Untersuchungen hinaus koumlnnen weitere Ultraschall-Untersuchungen mittels B-Mode oder auch mit anderen sonographischen Verfahren angezeigt sein wenn sie der Abklaumlrung undoder Uumlberwachung von pathologischen Befunden dienen und eine der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikationen vorliegt Diese Untersuchungen gehoumlren zwar zum Programm der Mutterschaftsvorsorge sind aber nicht mehr Bestandteil des Screening

I)

1 Rezidivierende oder persistierende uterine Blutung

2 Gestoumlrte intrauterine Fruumlhschwangerschaft

3 Fruumlhschwangerschaft bei liegendem IUP Uterus myomatosus Adnextumor

4 Nachkontrolle intrauteriner Eingriffe

5 Cervixmessung mittels Ultraschall bei Cervixinsuffizienz oder Vershydacht

6 Bestaumltigter vorzeitiger Blasensprung undoder vorzeitige Wehentaumltigkeit

7 Kontrolle und gegebenenfalls Verlaufsbeobachtung nach Bestaumltishygung einer bestehenden Anomalie oder Erkrankung des Fetus

8 Verdacht auf vorzeitige Plazentaloumlsung

9 Ultraschall-Kontrollen bei gestoumlrtem Geburtsverlauf z B vor waumlhshyrend und nach aumluszligerer Wendung aus Beckenend- oder Querlage in Schaumldellage

) Fuumlr die Durchfuumlhrung der unter Abschnitt I angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen ist die Erfuumlllung der Anforderungen gemaumlszlig Anwendungsbereich 91 der Anlage 1 der Ultraschall-Vereinbarung Voshyraussetzung fuumlr die unter Abschnitt II angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen sind die Anforderunshygen nach Anwendungsbereich 92 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung zu erfuumlllen

18

Mutterschafts-Richtlinien

II)

1 Durchfuumlhrung intrauteriner Eingriffe wie Amniocentese Chorionzottenbiopsie Fetalblutgewinnung Koumlrperhoumlhlen- oder Gefaumlszligpunktionen Fruchtwasserersatz-Auffuumlllungen Transfusioshynen An-legen von Shunts Fetoskopie

2 Gezielte Ausschluszligdiagnostik bei erhoumlhtem Risiko fuumlr Fehlbildunshygen oder Erkrankungen des Fetus aufgrund von a) ultraschalldiagnostischen Hinweisen b) laborchemischen Befunden c) genetisch bedingten oder familiaumlr gehaumluften Erkrankungen

oder Fehlbildungen in der Familienanamnese d) teratogenen Noxen

oder als Alternative zur invasiven praumlnatalen Diagnostik

Anlage 1 d (zu Abschnitt B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)

Dopplersonographische Untersuchungen

Die Anwendung der Dopplersonographie als Maszlignahme der Mutterschafts-vorsorge ist nur bei einer oder mehreren der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikashytionen und - mit Ausnahme der Fehlbildungsdiagnostik - nur in der zweiten Schwangerschaftshaumllfte zulaumlssig

1 Verdacht auf intrauterine Wachstumsretardierung

2 Schwangerschaftsinduzierte HypertoniePraumleklampsieEklampsie

3 Zustand nach Mangelgeburtintrauterinem Fruchttod

4 Zustand nach PraumleklampsieEklampsie

5 Auffaumllligkeiten der fetalen Herzfrequenzregistrierung

6 Begruumlndeter Verdacht auf Fehlbildungfetale Erkrankung

7 Mehrlingsschwangerschaft bei diskordantem Wachstum

8 Abklaumlrung bei Verdacht auf HerzfehlerHerzerkrankungen

) Fuumlr die Durchfuumlhrung der unter Abschnitt I angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen ist die Erfuumlllung der Anforderungen gemaumlszlig Anwendungsbereich 91 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung Voshyraussetzung fuumlr die unter Abschnitt II angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen sind die Anforderunshygen nach Anwendungsbereich 92 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung zu erfuumlllen

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Mutterschafts-Richtlinien

Anlage 2 (zu Abschnitt B Nr 4 c der Mutterschafts-Richtlinien)

Indikationen zur Kardiotokographie (CTG) waumlhrend der Schwangerschaft

Die Kardiotokographie ist im Rahmen der Schwangerenvorsorge nur anshygezeigt wenn eine der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikationen vorliegt

A Indikationen zur erstmaligen CTG in der 26 und 27 Schwangerschaftswoche

drohende Fruumlhgeburt

ab der 28 Schwangerschaftswoche a) Auskultatorisch festgestellte Herztonalterationen b) Verdacht auf vorzeitige Wehentaumltigkeit

B Indikationen zur CTG-Wiederholung CTG-Alterationen a) Anhaltende Tachykardie ( 160Minute) b) Bradykardie ( 100Minute) c) Dezeleration(en) (auch wiederholter Dip null) d) Hypooszillation Anoszillation e) Unklarer Kardiotokogramm-Befund bei Verdacht auf vorzeishy

tige Wehentaumltigkeit f) Mehrlinge g) Intrauteriner Fruchttod bei fruumlherer Schwangerschaft h) Verdacht auf Placenta-Insuffizienz nach klinischem oder bishy

ochemischem Befund i) Verdacht auf Uumlbertragung j) Uterine Blutung

Medikamentoumlse Wehenhemmung

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Mutterschafts-Richtlinien

Anlage 3 (siehe Mutterpass)

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Mutterschafts-Richtlinien

bdquoAnlage 4 (zu Abschnitt A Nr 1 der Mutterschafts-Richtlinien)

Ich bin schwanger Warum wird allen Schwangeren ein HIV-Test angeboten

Liebe Leserin

dieses Merkblatt erlaumlutert warum es fuumlr alle Schwangeren in Deutschland das Angebot fuumlr

einen HIV-Test gibt Wir hoffen dass es Sie bei Ihrem Beratungsgespraumlch mit Ihrem Arzt

oder Ihrer Aumlrztin unterstuumltzt Bei weitergehenden Fragen koumlnnen Sie sich auch an Berashy

tungsstellen zum Beispiel bei Ihrem Gesundheitsamt wenden

Die wichtigsten Informationen

HIV kann waumlhrend der Schwangerschaft bei der Geburt und durch Muttermilch auf

das Kind uumlbertragen werden

Es besteht jedoch eine sehr gute Aussicht eine Uumlbertragung auf das Kind durch

rechtzeitige medizinische Maszlignahmen zu verhindern Die fruumlhzeitige Feststellung

einer HIV-Infektion ist daher wichtig

Ein anonymer HIV-Test ist moumlglich

Sie haben Anspruch auf einen HIV-Test

Sie haben selbstverstaumlndlich das Recht einen HIV-Test abzulehnen

Was ist HIV

HIV (bdquoHumanes Immunschwaumlche-Virusldquo) befaumlllt Zellen des Abwehrsystems des Koumlrpers und

zerstoumlrt sie Die meisten Menschen mit HIV haben uumlber Jahre kaum Beschwerden Wenn

das Virus das Immunsystem aber stark geschwaumlcht hat treten schwere Erkrankungen auf

Diese Phase wird dann als bdquoAIDSldquo (deutsch bdquoErworbenes Immunschwaumlche-Syndromldquo) beshy

zeichnet Trotz verbesserter Behandlungsmoumlglichkeiten ist eine Heilung von AIDS momenshy

tan nicht moumlglich

HIV bei Frauen wird meistens durch ungeschuumltzten sexuellen Kontakt bei dem Samenfluumlsshy

sigkeit oder Blut in den Koumlrper gelangt oder durch gemeinsames Benutzen von Spritzen

oder Injektionsnadeln uumlbertragen

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Mutterschafts-Richtlinien

Warum wird mir ein HIV-Test angeboten

In Deutschland sind nur wenige Schwangere mit HIV infiziert Aber es kommt vor dass eine

Frau nicht weiszlig dass sie HIV hat

Wenn eine Schwangere HIV hat dann bedeutet das nicht dass auch ihr Kind in jedem Fall

infiziert wird Es besteht jedoch die Gefahr dass die Viren auf ihr Kind uumlbertragen werden

Wenn eine Schwangere rechtzeitig von ihrer Infektion weiszlig dann kann ihr Kind fast immer

geschuumltzt werden Die heutigen Behandlungsmoumlglichkeiten sind so gut dass eine Mutter mit

HIV oft lange ohne Symptome leben und so auch fuumlr ihr Kind da sein kann Es ist daher

wichtig zu wissen ob eine HIV-Infektion besteht

Falls ich HIV habe wie kann mein Kind geschuumltzt werden

Wenn die folgenden drei Maszlignahmen mit spezialisierten Aumlrztinnen und Aumlrzten zusammen

durchgefuumlhrt werden ist die Gefahr einer HIV-Uumlbertragung auf das Kind sehr gering

1 waumlhrend der Schwangerschaft durch Einnahme von Medikamenten die die Viren

bekaumlmpfen

2 unter der Geburt durch Entbindung des Kindes durch einen Kaiserschnitt

3 nach der Geburt durch Verzicht auf die Ernaumlhrung des Kindes mit eigener Muttershy

milch

Kann ich mich auch in der Schwangerschaft mit HIV infizieren

Eine HIV-Infektion ist auch waumlhrend der Schwangerschaft moumlglich Bei sexuellen Kontakten

sind Kondome ein guter Schutz

Gibt es Bedenken bei einem HIV-Test

Fuumlr die meisten Frauen ist ein HIV-Test nur ein Test unter vielen in der Schwangerschaft

Die Entscheidung fuumlr einen HIV-Test ist jedoch nicht immer leicht und kann Aumlngste ausloumlsen

Die Wartezeit bis zum Testergebnis kann als belastend erlebt werden

Wer mit HIV infiziert ist und dies weiszlig muss mit Nachteilen rechnen zum Beispiel beim Abshy

schluss einer (Lebens-)Versicherung Unabhaumlngig davon ob Sie den Test durchfuumlhren lasshy

sen und welches Ergebnis er hat wirkt sich das aber zum Beispiel nicht auf Ihren gesetzlishy

chen Krankenversicherungsstatus oder den Aufenthaltsstatus von Migrantinnen in Deutschshy

land aus

Bei Bedenken oder Sorgen koumlnnen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer behandelnshy

den Aumlrztin sowie auch mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Beratungsstellen bei

Wunsch auch anonym sprechen

23

Mutterschafts-Richtlinien

Wer erfaumlhrt von dem Test

Ihr Arzt oder Ihre Aumlrztin teilt Ihnen das Testergebnis in einem vertraulichen Gespraumlch mit

Die Aumlrzte und Aumlrztinnen und ihr Personal unterliegen der Schweigepflicht

Die HIV-Beratung wird im Mutterpass dokumentiert nicht aber der sich gegebenenfalls daran

anschlieszligende HIV-Test

Kann ich mich anonym testen lassen

Es ist moumlglich sich anonym testen zu lassen Dies kann zum Beispiel in einer Arztpraxis

beim Gesundheitsamt bei manchen AIDS-Beratungsstellen oder einem Tropeninstitut erfolshy

gen

Das Testergebnis wird nur Ihnen mitgeteilt Sie entscheiden wer von dem Test und seinem

Ergebnis erfaumlhrt

Was passiert bei einem HIV-Test

Fuumlr einen HIV-Test wird eine Blutprobe entnommen und in einem Labor untersucht Beim

Test kann das Virus nur entdeckt werden wenn im Blut Zeichen dafuumlr vorhanden sind dass

der Koumlrper schon gegen die Infektion kaumlmpft Das heiszligt es gibt einen Zeitraum von der Anshy

steckung bis zur verlaumlsslichen Nachweisbarkeit der Infektion im Blut Dieser Zeitraum wird

als bdquodiagnostisches Fensterldquo bezeichnet Fast alle HIV-Infektionen koumlnnen drei Monate nach

einer Uumlbertragung festgestellt werden

Wenn Sie meinen dass bei Ihnen die Moumlglichkeit einer HIV-Infektion zum Beispiel nach

einem ungeschuumltzten sexuellen Kontakt besteht koumlnnen Sie sich an Ihren Arzt oder Ihre

Aumlrztin wenden um einen oder mehrere Testzeitpunkte zu vereinbaren Der HIV-Test ist sehr

genau Wenn im Labor eine HIV-Infektion festgestellt wird wird der Test zur Sicherheit trotzshy

dem noch einmal wiederholt

Was kostet der HIV-Test

Die Kosten fuumlr einen HIV-Test in einer Arztpraxis werden waumlhrend der Schwangerschaft von

den Krankenkassen uumlbernommen Wenn Sie einen Test anonym durchfuumlhren lassen wollen

kann dies mit geringen Kosten fuumlr Sie verbunden sein

Wo bekomme ich weitere Informationen

Fuumlr weitere Informationen koumlnnen Sie sich an Ihre Aumlrztin oder Ihren Arzt bzw an Ihr

Gesundheitsamt wenden

Die Bundeszentrale fuumlr gesundheitliche Aufklaumlrung (BZgA) bietet eine anonyme Telefonberashy

tung an Sie erreichen sie unter Telefon 0180555 54 44 Uumlber die Webseite der BZgA koumlnshy

24

Mutterschafts-Richtlinien

nen Sie auch Beratungsstellen finden und sich anonym im Internet beraten lassen

wwwaidsberatungde

Stand Mai 2007

Das Merkblatt ist eine Anlage der Mutterschafts-Richtlinien

Quellen Eine Liste mit der beruumlcksichtigten wissenschaftlichen Literatur finden Sie im Internet

unter wwwg-bade

Herausgeber

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

Auf dem Seidenberg 3a

53721 Siegburg

Telefon 0 22 41 ndash 93 88-0

Telefax 0 22 41 ndash 93 88-5 73

wwwg-bade

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist ein Gremium der Gemeinsamen Selbstverwaltung von Aumlrzten

Krankenkassen und Krankenhaumlusern in Deutschland in dem seit 2004 auch Patientenvertreter aktiv mitwirken

Entscheidungen des G-BA stehen unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums fuumlr Gesundheit

Erstellung

Dieses Merkblatt wurde im Auftrag des G-BA vom Institut fuumlr Qualitaumlt und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen

(wwwiqwigde) entwickelt

25

Page 9: 2010-02-18 Mutter-Rili1 2

Mutterschafts-Richtlinien

2 Aus Risikoschwangerschaften koumlnnen sich Risikogeburten entwickeln Bei folgenden Befunden ist mit einem erhoumlhten Risiko unter der Geburt zu rechnen

a) Fruumlhgeburt b) Placenta praevia vorzeitige Placentaloumlsung c) Jede Art von Miszligverhaumlltnis KindGeburtswege

3 Bei Risikoschwangerschaften koumlnnen haumlufigere als vierwoumlchentliche Untersuchungen (bis zur 32 Woche) bzw haumlufigere als zweiwoumlchentlishyche Untersuchungen (in den letzten 8 Schwangerschaftswochen) angeshyzeigt sein

4 Bei Risikoschwangerschaften koumlnnen neben den uumlblichen Untersushychungen noch folgende in Frage kommen

a) Ultraschall-Untersuchungen (Sonographie) (Die Voraussetzungen fuumlr die Durchfuumlhrung von zusaumltzlichen Ultshyraschall-Untersuchungen bei Risikoschwangerschaften die uumlber das sonographische Screening hinausgehen werden im Abshyschnitt A Nr 6 abgehandelt und sind in den Anlagen 1 c und 1 d zu diesen Richtlinien spezifiziert)

b) Tokographische Untersuchungen vor der 28 Schwangershyschaftswoche bei Verdacht auf vorzeitige Wehentaumltigkeit oder bei medikamentoumlser Wehenhemmung

c) Kardiotokographische Untersuchungen (CTG) (Kardiotokographische Untersuchungen koumlnnen in der Schwanshygerenvorsorge nicht routinemaumlszligig durchgefuumlhrt werden Sie sind nur nach Maszliggabe des Indikationskataloges nach Anlage 2 der Richtlinien angezeigt)

d) Amnioskopien e) Fruchtwasseruntersuchungen nach Gewinnung des Fruchtwasshy

sers durch Amniozentese f) Transzervikale Gewinnung von Chorionzottengewebe oder

transabdominale Gewinnung von Plazentagewebe

5 Von der Erkennung eines Risikomerkmals ab soll ein Arzt die Betreushyung einer Schwangeren nur dann weiterfuumlhren wenn er die Untersushychungen nach Nr 4 a) bis f) erbringen oder veranlassen und die sich daraus ergebenen Maszlignahmen durchfuumlhren kann Anderenfalls soll er die Schwangere einem Arzt uumlberweisen der uumlber solche Moumlglichkeiten verfuumlgt

6 Der betreuende Arzt soll die Schwangere bei der Wahl der Entbinshydungsklinik unter dem Gesichtspunkt beraten daszlig die Klinik uumlber die noumltigen personellen und apparativen Moumlglichkeiten zur Beshytreuung von Risikogeburten undoder Risikokindern verfuumlgt

9

Mutterschafts-Richtlinien

C Serologische Untersuchungen und Maszlignahmen waumlhrend der Schwangerschaft

1 Bei jeder Schwangeren sollte zu einem moumlglichst fruumlhen Zeitpunkt aus einer Blutprobe

a) der TPHA (Treponema-pallidum-Haumlmagglutinationstest) oder ELISA (Enzyme-linked-immunosorbent-assay) oder TPPA (Treponema pallidum-Partikelagglutinationstest) als Lues-Suchreaktion (LSR)

b) der Roumlteln-Haumlmagglutinationshemmungstest (Roumlteln-HAH) c) gegebenenfalls ein HIV-Test d) die Bestimmung der Blutgruppe und des Rh-Faktors D e) ein Antikoumlrper-Suchtest (AK)

durchgefuumlhrt werden

Zu a) Ist die Lues-Suchreaktion positiv so sollen aus derselben Blutshyprobe die uumlblichen serologischen Untersuchungen auf Lues durchgefuumlhrt werden

Bei der Lues-Suchreaktion ist lediglich die Durchfuumlhrung und nicht das Ergebshynis der Untersuchung im Mutterpaszlig zu dokumentieren

Zu b) Immunitaumlt und damit Schutz vor Roumlteln-Embryopathie fuumlr die beshystehende Schwangerschaft ist anzunehmen wenn spezifische Antikoumlrper rechtzeitig vor Eintritt dieser Schwangerschaft nachshygewiesen worden sind und der Befund ordnungsgemaumlszlig dokushymentiert worden ist Der Arzt ist gehalten sich solche Befunde vorlegen zu lassen und sie in den Mutterpaszlig zu uumlbertragen Auch nach erfolgter Roumltelnschutzimpfung ist der Nachweis spezishyfischer Antikoumlrper zu erbringen und entsprechend zu dokumenshytieren Liegen Befunde aus der Vorschwangerschaftszeit vor die auf Immunitaumlt schlieszligen lassen (siehe Abs 2) so besteht Schutz vor einer Roumlteln-Embryopathie

Liegen entsprechende Befunde nicht vor so ist der Immunstatus der Schwangeren unverzuumlglich mittels des HAH-Tests zu bestimmen Ein positiver Antikoumlrpernachweis gilt ohne zusaumltzlishyche Untersuchungen als erbracht wenn der HAH-Titer mindesshytens 132 betraumlgt Bei niedrigeren HAH-Titern ist die Spezifitaumlt des Antikoumlrpernachweises durch eine andere geeignete Methode zu sichern fuumlr welche die benoumltigten Reagenzien staatlich zugeshylassen) sind Bestaumltigt diese Untersuchung die Spezifitaumlt des Ershygebnisses kann auch dann Immunitaumlt angenommen werden Im serologischen Befund ist woumlrtlich auszudruumlcken ob Immunitaumlt angenommen werden kann oder nicht

)Zulassung der Reagenzien durch das Bundesamt fuumlr Sera und Impfstoffe (Paul-Ehrlich-Institut) Frankfurt

10

Mutterschafts-Richtlinien

Wird Immunitaumlt erstmals waumlhrend der laufenden Schwangershyschaft festgestellt kann Schutz vor Roumlteln-Embryopathie nur dann angenommen werden wenn sich aus der gezielt erhobeshynen Anamnese keine fuumlr die Schwangerschaft relevanten Anshyhaltspunkte fuumlr Roumlteln-Kontakt oder eine frische Roumlteln-Infektion ergeben Der Arzt der die Schwangere betreut ist deshalb geshyhalten die Anamnese sorgfaumlltig zu erheben und zu dokumentieshyren sowie Auffaumllligkeiten dem Serologen mitzuteilen Bei auffaumlllishyger Anamnese sind weitere serologische Untersuchungen erforshyderlich (Nachweis roumltelnspezifischer IgM-Antikoumlrper undoder Kontrolle des Titerverlaufs) Die weiterfuumlhrenden serologischen Untersuchungen sind nicht notwendig wenn innerhalb von 11 Tagen nach erwiesenem oder vermutetem Roumlteln-Kontakt spezishyfische Antikoumlrper nachgewiesen werden

Schwangere bei denen ein Befund vorliegt der nicht auf Immushynitaumlt schlieszligen laumlszligt sollen aufgefordert werden sich unverzuumlgshylich zur aumlrztlichen Beratung zu begeben falls sie innerhalb der ersten vier Schwangerschaftsmonate Roumlteln-Kontakt haben oder an roumltelnverdaumlchtigen Symptomen erkranken Auch ohne derarshytige Verdachtsmomente soll bei diesen Schwangeren in der 16 shy17 Schwangerschaftswoche eine erneute Antikoumlrper-Untershysuchung gemaumlszlig Abs 2 durchgefuumlhrt werden

Eine aktive Roumltelnschutzimpfung soll waumlhrend der Schwangershyschaft nicht vorgenommen werden

Zu c) Aus dem Blut der Schwangeren ist ein immunochemischer Antishykoumlrpertest vorzunehmen fuumlr welchen die benoumltigten Reagenzien staatlich zugelassen) sind Ist diese Untersuchung positiv so muszlig das Ergebnis mittels Immuno-Blot aus derselben Blutprobe gesichert werden Alle notwendigen weiterfuumlhrenden Untersushychungen sind Bestandteil der kurativen Versorgung

Die Durchfuumlhrung der Beratung zum HIV-Antikoumlrpertest ist im Mutterpass zu dokumentieren Die Durchfuumlhrung und das Ergebshynis der Untersuchung werden im Mutterpass nicht dokumentiert

Zu d) Die Untersuchung des Rh-Merkmals D erfolgt mit mindestens zwei verschiedenen Testreagenzien Fuumlr die Untersuchung wird die Anwendung zweier monoklonaler Antikoumlrper (IgM-Typ) die die Kategorie DVI nicht erfassen empfohlen Bei negativem Ershygebnis beider Testansaumltze gilt die Schwangere als Rh negativ (D negativ) Bei uumlbereinstimmend positivem Ergebnis der beiden Testansaumltze ist die Schwangere Rh positiv Bei Diskrepanzen oder schwach positiven Ergebnissen der Testansaumltze ist eine Klaumlrung z B im indirekten Antiglobulintest mit geeigneten Testshy

)Zulassung der Reagenzien durch das Bundesamt fuumlr Sera und Impfstoffe (Paul-Ehrlich-Institut) Frankfurt

11

Mutterschafts-Richtlinien

reagenzien notwendig Faumlllt dieser Test positiv aus so ist die Schwangere Rh positiv (Dweak positiv)

Die Bestimmung der Blutgruppe und des Rh-Faktors entfaumlllt wenn entsprechende Untersuchungsergebnisse bereits vorliegen und von einem Arzt bescheinigt wurden

Zu e) Der Antikoumlrpersuchtest wird mittels des indirekten Antiglobulintests gegen zwei Test-Blutmuster mit den Antigeshynen D C c E e Kell Fy und S durchgefuumlhrt Bei Nachweis von Antikoumlrpern sollen moumlglichst aus derselben Blutprobe deren Spezifitaumlt und Titerhoumlhe bestimmt werden

Gegebenenfalls muumlssen in solchen Faumlllen auch das Blut des Kindesvaters und die Bestimmung weiterer Blutgruppen-Antigene der Mutter in die Untersuchung einbezogen werden Eine schriftliche Erlaumluterung der Befunde an den uumlberweisenden Arzt kann sich dabei als notwendig erweisen

Auch nicht zum Morbus haemolyticus neonatorum fuumlhrende Antishykoumlrper (IgM undoder Kaumllte-Antikoumlrper) sind in den Mutterpaszlig einzutragen da sie gegebenenfalls bei einer Bluttransfusion fuumlr die Schwangere wichtig sein koumlnnen

2 Ein weiterer Antikoumlrper-Suchtest ist bei allen Schwangeren (Rhshypositiven und Rh-negativen) in der 24-27 Schwangerschaftswoche durchzufuumlhren Sind bei Rh-negativen Schwangeren keine Anti-D-Antikoumlrper nachweisbar so soll in der 28-30 Schwangerschaftswoche eine Standarddosis (um 300 g) Anti-D-Immunglobulin injiziert werden um moumlglichst bis zur Geburt eine Sensibilisierung der Schwangeren zu verhindern Das Datum der praumlpartalen Anti-D-Prophylaxe ist im Mutshyterpaszlig zu vermerken

3 Bei allen Schwangeren ist nach der 32 Schwangerschaftswoche moumlgshylichst nahe am Geburtstermin das Blut auf HBsAg) zu untersuchen Dabei ist eine immunchemische Untersuchungsmethode zu verwenden die mindestens 5 ngml HBsAg nachzuweisen in der Lage ist Ist das Ergebnis positiv soll das Neugeborene unmittelbar post partum gegen Hepatitis B aktivpassiv immunisiert werden

Die Untersuchung auf HBsAg entfaumlllt wenn Immunitaumlt (z B nach Schutzimpfung) nachgewiesen ist

D Blutgruppenserologische Untersuchungen nach Geburt oder Fehlshygeburt und Anti-D-Immunglobulin-Prophylaxe

)HBsAg = Hepatitis B surface antigen

12

Mutterschafts-Richtlinien

1 Bei jedem Kind einer Rh-negativen Mutter ist unmittelbar nach der Geshyburt der Rh-Faktor D unter Beachtung der Ergebnisse des direkten Coombstests zu bestimmen Ist dieser Rh-Faktor positiv (D+) oder liegt D-weak vor so ist aus derselben Blutprobe auch die Blutgruppe des Kinshydes zu bestimmen Bei Rh-positivem Kind ist bei der Rh-negativen Mutshyter eine weitere Standarddosis Anti-D-Immunglobulin (um 300 g) inshynerhalb von 72 Stunden post partum zu applizieren selbst wenn nach der Geburt schwach reagierende Rh-Antikoumlrper bei der Mutter gefunshyden worden sind undoder der direkte Coombstest beim Kind schwach positiv ist Hierdurch soll ein schneller Abbau der insbesondere waumlhshyrend der Geburt in den muumltterlichen Kreislauf uumlbergetretenen Rh-positiven Erythrozyten bewirkt werden um die Bildung von Rh-Antikoumlrpern bei der Mutter zu verhindern

2 Rh-negativen Frauen mit Fehlgeburt bzw Schwangerschaftsabbruch sollte so bald wie moumlglich jedoch innerhalb 72 Stunden post abortum bzw nach Schwangerschaftsabbruch Anti-D-Immunglobulin injiziert werden Entsprechende blutgruppenserologische Untersuchungen sind erforderlichenfalls durchzufuumlhren

E Voraussetzungen fuumlr die Durchfuumlhrung serologischer Untersuchungen

Die serologischen Untersuchungen nach den Abschnitten C und D solshylen nur von solchen Aumlrzten durchgefuumlhrt werden die uumlber die entspreshychenden Kenntnisse und Einrichtungen verfuumlgen Dieselben Voraussetshyzungen gelten fuumlr Untersuchungen in Instituten

F Untersuchungen und Beratungen der Woumlchnerin

1 Eine Untersuchung soll innerhalb der ersten Woche nach der Entbinshydung vorgenommen werden Dabei soll das Haumlmoglobin bestimmt wershyden

2 Eine weitere Untersuchung soll etwa sechs Wochen spaumltestens jedoch acht Wochen nach der Entbindung durchgefuumlhrt werden Die Untersushychung umfaszligt Allgemeinuntersuchung (falls erforderlich einschlieszliglich Hb-Bestimshymung) Feststellung des gynaumlkologischen Befundes Blutdruckmessung Untersuchung des Mittelstrahlurins auf Eiweiszlig Zucker und Sediment gegebenenfalls bakteriologische Untersuchungen (z B bei auffaumllliger Anamnese Blutdruckerhoumlhung Sedimentbefund) sowie Beratung der Mutter

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Mutterschafts-Richtlinien

G Medikamentoumlse Maszlignahmen und Verordnung von Verband- und Heilmitteln

Medikamentoumlse Maszlignahmen sowie die Verordnung von Verband- und Heilmitteln sind im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge nur zulaumlssig zur Behandlung von Beschwerden die schwangerschaftsbedingt sind aber noch keinen Krankheitswert haben Bei Verordnungen wegen Schwanshygerschaftsbeschwerden und im Zusammenhang mit der Entbindung ist die Versicherte von der Entrichtung der Verordnungsblattgebuumlhr befreit

H Aufzeichnungen und Bescheinigungen

1 Nach Feststellung der Schwangerschaft stellt der Arzt der Schwangeshyren einen Mutterpaszlig (Anlage 3)) aus sofern sie nicht bereits einen Paszlig dieses Musters besitzt

2 Nach diesem Mutterpaszlig richten sich auch die vom Arzt vorzunehmenshyden Eintragungen der Ergebnisse der Untersuchungen im Rahmen der aumlrztlichen Betreuung waumlhrend der Schwangerschaft und nach der Entshybindung Daruumlber hinausgehende fuumlr die Schwangerschaft relevante Untersuchungsergebnisse sollen in den Mutterpass eingetragen wershyden soweit die Eintragung durch die Richtlinien nicht ausgeschlossen ist (Lues-Suchreaktion sowie HIV-Untersuchung)

3 Die Befunde der aumlrztlichen Betreuung und der blutgruppenserologishyschen Untersuchungen haumllt der Arzt fuumlr seine Patientenkartei fest und stellt sie bei eventuellem Arztwechsel dem anderen Arzt auf dessen Anshyforderung zur Verfuumlgung sofern die Schwangere zustimmt

4 Beim Anlegen eines weiteren Mutterpasses sind die Blutgruppenbefunshyde zu uumlbertragen Die Richtigkeit der Uumlbertragung ist aumlrztlich zu beshyscheinigen

5 Der zustaumlndige Unterausschuss des Gemeinsamen Bundesausschusshyses ist berechtigt Aumlnderungen am Mutterpaszlig vorzunehmen deren Notwendigkeit sich aus der praktischen Anwendung ergibt soweit dashydurch der Mutterpaszlig nicht in seinem Aufbau und in seinem wesentlishychen Inhalt veraumlndert wird

I Inkrafttreten

Die Richtlinien treten am 28 Maumlrz 1986 in Kraft

Koumlln den 10 Dezember 1985

Bundesausschuszlig der Aumlrzte und Krankenkassen Der Vorsitzende

) Auf einen Abdruck wurde verzichtet

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Mutterschafts-Richtlinien

Anlage 1 (a - d) (zu den Abschnitten A Nr 5 und B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)

Ultraschall-Untersuchungen in der Schwangerschaft (Sonographie)

Es gilt die Anlage 1 der Mutterschafts-Richtlinien in der Fassung vom 22 November 1994 zuzuumlglich der Aumlnderungen vom 8 Mai 1995 und 17 Deshyzember 1996

Anlage 1 a (zu Abschnitt A Nr 5 der Mutterschafts-Richtlinien)

Ultraschall-Screening in der Schwangerschaft

Die nachfolgend aufgefuumlhrten Befunde sind mittels B-Mode-Verfahren im jeshyweiligen Zeitraum zu erheben Dabei ist die jeweilige Bilddokumentation durchzufuumlhren

1 Untersuchung von Beginn der 9 bis zum Ende der 12 SSW Intrauteriner Sitz janein Embryo darstellbar janein Mehrlingsschwangerschaft janein

-monochorial janein Herzaktion janein

Biometrie I (ein Maszlig) Scheitelsteiszliglaumlnge (SSL)

oder Biparietaler Durchmesser (BPD) Zeitgerechte Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig Auffaumllligkeiten janeinkontrollbeduumlrftig Weiterfuumlhrende

Untersuchung veranlaszligt janein

Bilddokumentation der Biometrie und gegebenenfalls kontrollbeshyduumlrftiger Befunde

2 Untersuchung von Beginn der 19 bis zum Ende der 22 SSW Einlingsschwangerschaft janein Lebenszeichen janein

Biometrie II (4 Maszlige) Biparietaler Durchmesser (BPD) Fronto-okzipitaler Durchmesser (FOD)

oder Kopfumfang (KU) AbdomenThorax-quer-Durchmesser (ATD)

oder AbdomenThorax-a p-Durchmesser (APD)

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Mutterschafts-Richtlinien

oder AbdomenThorax-Umfang (AU) Femurlaumlnge (FL)

oder Humeruslaumlnge (HL) Zeitgerechte Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig

Hinweiszeichen fuumlr Entwicklungsstoumlrungen hinsichtlich Fruchtwassermenge janeinkontrollbeduumlrftig koumlrperlicher Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig Koumlrperumriszlig janeinkontrollbeduumlrftig fetaler Strukturen janeinkontrollbeduumlrftig Herzaktion janeinkontrollbeduumlrftig Bewegungen janeinkontrollbeduumlrftig Plazentalokalisation und

-struktur normalkontrollbeduumlrftig Weiterfuumlhrende

Untersuchung veranlaszligt janein

Bilddokumentation je eines Kopf- Rumpf- und Extremitaumltenmaszliges sowie gegebenenfalls kontrollbeduumlrftiger Befunde

3 Untersuchung von Beginn der 29 bis zum Ende der 32 SSW Einlingsschwangerschaft janein Lebenszeichen janein Kindslage

Biometrie III (4 Maszlige) Biparietaler Durchmesser (BPD) Fronto-okzipitaler Durchmesser (FOD)

oder Kopfumfang (KU) AbdomenThorax-quer-Durchmesser (ATD)

oder AbdomenThorax-a p-Durchmesser (APD) oder AbdomenThorax-Umfang (AU)

Femurlaumlnge (FL) oder Humeruslaumlnge (HL)

Zeitgerechte Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig

Kontrolle der Hinweiszeichen fuumlr Entwicklungsstoumlrungen gemaumlszlig dem 2 Screening Plazentalokalisation und -struktur normalkontrollbeduumlrftig Weiterfuumlhrende Untersuchung veranlaszligt janein

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Mutterschafts-Richtlinien

Bilddokumentation je eines Kopf- Rumpf- und Extremitaumltenmaszliges sowie gegebenenfalls kontrollbeduumlrftiger Befunde

Anlage 1 b (zu den Abschnitten A Nr 5 und B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)

Uumlber die in Anlage 1 a genannten Screening-Untersuchungen hinaus koumlnnen bei Vorliegen einer der nachfolgend angefuumlhrten Indikationen weitere sonographische Untersuchungen zur Uumlberwachung der Schwangerschaft anshygezeigt sein die als Kontrolluntersuchungen Bestandteil des Screening sind

1 Sicherung des Schwangerschaftsalters bei unklarer Regelanamnese Diskrepanz zwischen Uterusgroumlszlige und berechnetem

Gestationsalter aufgrund des klinischen oder sonographischen Befundes

fehlenden Untersuchungsergebnissen aus dem Ultraschall-Screening bei Uumlbernahme der Mutterschaftsvorsorge durch einen anderen Arzt

2 Kontrolle des fetalen Wachstums bei Schwangeren mit einer Erkrankung die zu Entwicklungsshy

stoumlrungen des Feten fuumlhren kann Verdacht auf Entwicklungsstoumlrung des Feten aufgrund voshy

rausgegangener Untersuchungen

3 Uumlberwachung einer Mehrlingsschwangerschaft

4 Neu- oder Nachbeurteilung des Schwangerschaftsalters bei auffaumllshyligen Ergebnissen der in der Mutterschaftsvorsorge notwendigen serologischen Untersuchungen der Mutter

5 Diagnostik und Kontrolle des Plazentasitzes bei vermuteter oder nachgewiesener Plazenta praevia

6 Erstmaliges Auftreten einer uterinen Blutung

7 Verdacht auf intrauterinen Fruchttod

8 Verdacht auf Lageanomalie ab Beginn der 36 SSW

17

Mutterschafts-Richtlinien

Anlage 1 c (zu Abschnitt B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)

Uumlber die in Anlage 1 a und 1 b genannten Untersuchungen hinaus koumlnnen weitere Ultraschall-Untersuchungen mittels B-Mode oder auch mit anderen sonographischen Verfahren angezeigt sein wenn sie der Abklaumlrung undoder Uumlberwachung von pathologischen Befunden dienen und eine der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikationen vorliegt Diese Untersuchungen gehoumlren zwar zum Programm der Mutterschaftsvorsorge sind aber nicht mehr Bestandteil des Screening

I)

1 Rezidivierende oder persistierende uterine Blutung

2 Gestoumlrte intrauterine Fruumlhschwangerschaft

3 Fruumlhschwangerschaft bei liegendem IUP Uterus myomatosus Adnextumor

4 Nachkontrolle intrauteriner Eingriffe

5 Cervixmessung mittels Ultraschall bei Cervixinsuffizienz oder Vershydacht

6 Bestaumltigter vorzeitiger Blasensprung undoder vorzeitige Wehentaumltigkeit

7 Kontrolle und gegebenenfalls Verlaufsbeobachtung nach Bestaumltishygung einer bestehenden Anomalie oder Erkrankung des Fetus

8 Verdacht auf vorzeitige Plazentaloumlsung

9 Ultraschall-Kontrollen bei gestoumlrtem Geburtsverlauf z B vor waumlhshyrend und nach aumluszligerer Wendung aus Beckenend- oder Querlage in Schaumldellage

) Fuumlr die Durchfuumlhrung der unter Abschnitt I angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen ist die Erfuumlllung der Anforderungen gemaumlszlig Anwendungsbereich 91 der Anlage 1 der Ultraschall-Vereinbarung Voshyraussetzung fuumlr die unter Abschnitt II angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen sind die Anforderunshygen nach Anwendungsbereich 92 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung zu erfuumlllen

18

Mutterschafts-Richtlinien

II)

1 Durchfuumlhrung intrauteriner Eingriffe wie Amniocentese Chorionzottenbiopsie Fetalblutgewinnung Koumlrperhoumlhlen- oder Gefaumlszligpunktionen Fruchtwasserersatz-Auffuumlllungen Transfusioshynen An-legen von Shunts Fetoskopie

2 Gezielte Ausschluszligdiagnostik bei erhoumlhtem Risiko fuumlr Fehlbildunshygen oder Erkrankungen des Fetus aufgrund von a) ultraschalldiagnostischen Hinweisen b) laborchemischen Befunden c) genetisch bedingten oder familiaumlr gehaumluften Erkrankungen

oder Fehlbildungen in der Familienanamnese d) teratogenen Noxen

oder als Alternative zur invasiven praumlnatalen Diagnostik

Anlage 1 d (zu Abschnitt B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)

Dopplersonographische Untersuchungen

Die Anwendung der Dopplersonographie als Maszlignahme der Mutterschafts-vorsorge ist nur bei einer oder mehreren der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikashytionen und - mit Ausnahme der Fehlbildungsdiagnostik - nur in der zweiten Schwangerschaftshaumllfte zulaumlssig

1 Verdacht auf intrauterine Wachstumsretardierung

2 Schwangerschaftsinduzierte HypertoniePraumleklampsieEklampsie

3 Zustand nach Mangelgeburtintrauterinem Fruchttod

4 Zustand nach PraumleklampsieEklampsie

5 Auffaumllligkeiten der fetalen Herzfrequenzregistrierung

6 Begruumlndeter Verdacht auf Fehlbildungfetale Erkrankung

7 Mehrlingsschwangerschaft bei diskordantem Wachstum

8 Abklaumlrung bei Verdacht auf HerzfehlerHerzerkrankungen

) Fuumlr die Durchfuumlhrung der unter Abschnitt I angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen ist die Erfuumlllung der Anforderungen gemaumlszlig Anwendungsbereich 91 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung Voshyraussetzung fuumlr die unter Abschnitt II angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen sind die Anforderunshygen nach Anwendungsbereich 92 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung zu erfuumlllen

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Mutterschafts-Richtlinien

Anlage 2 (zu Abschnitt B Nr 4 c der Mutterschafts-Richtlinien)

Indikationen zur Kardiotokographie (CTG) waumlhrend der Schwangerschaft

Die Kardiotokographie ist im Rahmen der Schwangerenvorsorge nur anshygezeigt wenn eine der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikationen vorliegt

A Indikationen zur erstmaligen CTG in der 26 und 27 Schwangerschaftswoche

drohende Fruumlhgeburt

ab der 28 Schwangerschaftswoche a) Auskultatorisch festgestellte Herztonalterationen b) Verdacht auf vorzeitige Wehentaumltigkeit

B Indikationen zur CTG-Wiederholung CTG-Alterationen a) Anhaltende Tachykardie ( 160Minute) b) Bradykardie ( 100Minute) c) Dezeleration(en) (auch wiederholter Dip null) d) Hypooszillation Anoszillation e) Unklarer Kardiotokogramm-Befund bei Verdacht auf vorzeishy

tige Wehentaumltigkeit f) Mehrlinge g) Intrauteriner Fruchttod bei fruumlherer Schwangerschaft h) Verdacht auf Placenta-Insuffizienz nach klinischem oder bishy

ochemischem Befund i) Verdacht auf Uumlbertragung j) Uterine Blutung

Medikamentoumlse Wehenhemmung

20

Mutterschafts-Richtlinien

Anlage 3 (siehe Mutterpass)

21

Mutterschafts-Richtlinien

bdquoAnlage 4 (zu Abschnitt A Nr 1 der Mutterschafts-Richtlinien)

Ich bin schwanger Warum wird allen Schwangeren ein HIV-Test angeboten

Liebe Leserin

dieses Merkblatt erlaumlutert warum es fuumlr alle Schwangeren in Deutschland das Angebot fuumlr

einen HIV-Test gibt Wir hoffen dass es Sie bei Ihrem Beratungsgespraumlch mit Ihrem Arzt

oder Ihrer Aumlrztin unterstuumltzt Bei weitergehenden Fragen koumlnnen Sie sich auch an Berashy

tungsstellen zum Beispiel bei Ihrem Gesundheitsamt wenden

Die wichtigsten Informationen

HIV kann waumlhrend der Schwangerschaft bei der Geburt und durch Muttermilch auf

das Kind uumlbertragen werden

Es besteht jedoch eine sehr gute Aussicht eine Uumlbertragung auf das Kind durch

rechtzeitige medizinische Maszlignahmen zu verhindern Die fruumlhzeitige Feststellung

einer HIV-Infektion ist daher wichtig

Ein anonymer HIV-Test ist moumlglich

Sie haben Anspruch auf einen HIV-Test

Sie haben selbstverstaumlndlich das Recht einen HIV-Test abzulehnen

Was ist HIV

HIV (bdquoHumanes Immunschwaumlche-Virusldquo) befaumlllt Zellen des Abwehrsystems des Koumlrpers und

zerstoumlrt sie Die meisten Menschen mit HIV haben uumlber Jahre kaum Beschwerden Wenn

das Virus das Immunsystem aber stark geschwaumlcht hat treten schwere Erkrankungen auf

Diese Phase wird dann als bdquoAIDSldquo (deutsch bdquoErworbenes Immunschwaumlche-Syndromldquo) beshy

zeichnet Trotz verbesserter Behandlungsmoumlglichkeiten ist eine Heilung von AIDS momenshy

tan nicht moumlglich

HIV bei Frauen wird meistens durch ungeschuumltzten sexuellen Kontakt bei dem Samenfluumlsshy

sigkeit oder Blut in den Koumlrper gelangt oder durch gemeinsames Benutzen von Spritzen

oder Injektionsnadeln uumlbertragen

22

Mutterschafts-Richtlinien

Warum wird mir ein HIV-Test angeboten

In Deutschland sind nur wenige Schwangere mit HIV infiziert Aber es kommt vor dass eine

Frau nicht weiszlig dass sie HIV hat

Wenn eine Schwangere HIV hat dann bedeutet das nicht dass auch ihr Kind in jedem Fall

infiziert wird Es besteht jedoch die Gefahr dass die Viren auf ihr Kind uumlbertragen werden

Wenn eine Schwangere rechtzeitig von ihrer Infektion weiszlig dann kann ihr Kind fast immer

geschuumltzt werden Die heutigen Behandlungsmoumlglichkeiten sind so gut dass eine Mutter mit

HIV oft lange ohne Symptome leben und so auch fuumlr ihr Kind da sein kann Es ist daher

wichtig zu wissen ob eine HIV-Infektion besteht

Falls ich HIV habe wie kann mein Kind geschuumltzt werden

Wenn die folgenden drei Maszlignahmen mit spezialisierten Aumlrztinnen und Aumlrzten zusammen

durchgefuumlhrt werden ist die Gefahr einer HIV-Uumlbertragung auf das Kind sehr gering

1 waumlhrend der Schwangerschaft durch Einnahme von Medikamenten die die Viren

bekaumlmpfen

2 unter der Geburt durch Entbindung des Kindes durch einen Kaiserschnitt

3 nach der Geburt durch Verzicht auf die Ernaumlhrung des Kindes mit eigener Muttershy

milch

Kann ich mich auch in der Schwangerschaft mit HIV infizieren

Eine HIV-Infektion ist auch waumlhrend der Schwangerschaft moumlglich Bei sexuellen Kontakten

sind Kondome ein guter Schutz

Gibt es Bedenken bei einem HIV-Test

Fuumlr die meisten Frauen ist ein HIV-Test nur ein Test unter vielen in der Schwangerschaft

Die Entscheidung fuumlr einen HIV-Test ist jedoch nicht immer leicht und kann Aumlngste ausloumlsen

Die Wartezeit bis zum Testergebnis kann als belastend erlebt werden

Wer mit HIV infiziert ist und dies weiszlig muss mit Nachteilen rechnen zum Beispiel beim Abshy

schluss einer (Lebens-)Versicherung Unabhaumlngig davon ob Sie den Test durchfuumlhren lasshy

sen und welches Ergebnis er hat wirkt sich das aber zum Beispiel nicht auf Ihren gesetzlishy

chen Krankenversicherungsstatus oder den Aufenthaltsstatus von Migrantinnen in Deutschshy

land aus

Bei Bedenken oder Sorgen koumlnnen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer behandelnshy

den Aumlrztin sowie auch mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Beratungsstellen bei

Wunsch auch anonym sprechen

23

Mutterschafts-Richtlinien

Wer erfaumlhrt von dem Test

Ihr Arzt oder Ihre Aumlrztin teilt Ihnen das Testergebnis in einem vertraulichen Gespraumlch mit

Die Aumlrzte und Aumlrztinnen und ihr Personal unterliegen der Schweigepflicht

Die HIV-Beratung wird im Mutterpass dokumentiert nicht aber der sich gegebenenfalls daran

anschlieszligende HIV-Test

Kann ich mich anonym testen lassen

Es ist moumlglich sich anonym testen zu lassen Dies kann zum Beispiel in einer Arztpraxis

beim Gesundheitsamt bei manchen AIDS-Beratungsstellen oder einem Tropeninstitut erfolshy

gen

Das Testergebnis wird nur Ihnen mitgeteilt Sie entscheiden wer von dem Test und seinem

Ergebnis erfaumlhrt

Was passiert bei einem HIV-Test

Fuumlr einen HIV-Test wird eine Blutprobe entnommen und in einem Labor untersucht Beim

Test kann das Virus nur entdeckt werden wenn im Blut Zeichen dafuumlr vorhanden sind dass

der Koumlrper schon gegen die Infektion kaumlmpft Das heiszligt es gibt einen Zeitraum von der Anshy

steckung bis zur verlaumlsslichen Nachweisbarkeit der Infektion im Blut Dieser Zeitraum wird

als bdquodiagnostisches Fensterldquo bezeichnet Fast alle HIV-Infektionen koumlnnen drei Monate nach

einer Uumlbertragung festgestellt werden

Wenn Sie meinen dass bei Ihnen die Moumlglichkeit einer HIV-Infektion zum Beispiel nach

einem ungeschuumltzten sexuellen Kontakt besteht koumlnnen Sie sich an Ihren Arzt oder Ihre

Aumlrztin wenden um einen oder mehrere Testzeitpunkte zu vereinbaren Der HIV-Test ist sehr

genau Wenn im Labor eine HIV-Infektion festgestellt wird wird der Test zur Sicherheit trotzshy

dem noch einmal wiederholt

Was kostet der HIV-Test

Die Kosten fuumlr einen HIV-Test in einer Arztpraxis werden waumlhrend der Schwangerschaft von

den Krankenkassen uumlbernommen Wenn Sie einen Test anonym durchfuumlhren lassen wollen

kann dies mit geringen Kosten fuumlr Sie verbunden sein

Wo bekomme ich weitere Informationen

Fuumlr weitere Informationen koumlnnen Sie sich an Ihre Aumlrztin oder Ihren Arzt bzw an Ihr

Gesundheitsamt wenden

Die Bundeszentrale fuumlr gesundheitliche Aufklaumlrung (BZgA) bietet eine anonyme Telefonberashy

tung an Sie erreichen sie unter Telefon 0180555 54 44 Uumlber die Webseite der BZgA koumlnshy

24

Mutterschafts-Richtlinien

nen Sie auch Beratungsstellen finden und sich anonym im Internet beraten lassen

wwwaidsberatungde

Stand Mai 2007

Das Merkblatt ist eine Anlage der Mutterschafts-Richtlinien

Quellen Eine Liste mit der beruumlcksichtigten wissenschaftlichen Literatur finden Sie im Internet

unter wwwg-bade

Herausgeber

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

Auf dem Seidenberg 3a

53721 Siegburg

Telefon 0 22 41 ndash 93 88-0

Telefax 0 22 41 ndash 93 88-5 73

wwwg-bade

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist ein Gremium der Gemeinsamen Selbstverwaltung von Aumlrzten

Krankenkassen und Krankenhaumlusern in Deutschland in dem seit 2004 auch Patientenvertreter aktiv mitwirken

Entscheidungen des G-BA stehen unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums fuumlr Gesundheit

Erstellung

Dieses Merkblatt wurde im Auftrag des G-BA vom Institut fuumlr Qualitaumlt und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen

(wwwiqwigde) entwickelt

25

Page 10: 2010-02-18 Mutter-Rili1 2

Mutterschafts-Richtlinien

C Serologische Untersuchungen und Maszlignahmen waumlhrend der Schwangerschaft

1 Bei jeder Schwangeren sollte zu einem moumlglichst fruumlhen Zeitpunkt aus einer Blutprobe

a) der TPHA (Treponema-pallidum-Haumlmagglutinationstest) oder ELISA (Enzyme-linked-immunosorbent-assay) oder TPPA (Treponema pallidum-Partikelagglutinationstest) als Lues-Suchreaktion (LSR)

b) der Roumlteln-Haumlmagglutinationshemmungstest (Roumlteln-HAH) c) gegebenenfalls ein HIV-Test d) die Bestimmung der Blutgruppe und des Rh-Faktors D e) ein Antikoumlrper-Suchtest (AK)

durchgefuumlhrt werden

Zu a) Ist die Lues-Suchreaktion positiv so sollen aus derselben Blutshyprobe die uumlblichen serologischen Untersuchungen auf Lues durchgefuumlhrt werden

Bei der Lues-Suchreaktion ist lediglich die Durchfuumlhrung und nicht das Ergebshynis der Untersuchung im Mutterpaszlig zu dokumentieren

Zu b) Immunitaumlt und damit Schutz vor Roumlteln-Embryopathie fuumlr die beshystehende Schwangerschaft ist anzunehmen wenn spezifische Antikoumlrper rechtzeitig vor Eintritt dieser Schwangerschaft nachshygewiesen worden sind und der Befund ordnungsgemaumlszlig dokushymentiert worden ist Der Arzt ist gehalten sich solche Befunde vorlegen zu lassen und sie in den Mutterpaszlig zu uumlbertragen Auch nach erfolgter Roumltelnschutzimpfung ist der Nachweis spezishyfischer Antikoumlrper zu erbringen und entsprechend zu dokumenshytieren Liegen Befunde aus der Vorschwangerschaftszeit vor die auf Immunitaumlt schlieszligen lassen (siehe Abs 2) so besteht Schutz vor einer Roumlteln-Embryopathie

Liegen entsprechende Befunde nicht vor so ist der Immunstatus der Schwangeren unverzuumlglich mittels des HAH-Tests zu bestimmen Ein positiver Antikoumlrpernachweis gilt ohne zusaumltzlishyche Untersuchungen als erbracht wenn der HAH-Titer mindesshytens 132 betraumlgt Bei niedrigeren HAH-Titern ist die Spezifitaumlt des Antikoumlrpernachweises durch eine andere geeignete Methode zu sichern fuumlr welche die benoumltigten Reagenzien staatlich zugeshylassen) sind Bestaumltigt diese Untersuchung die Spezifitaumlt des Ershygebnisses kann auch dann Immunitaumlt angenommen werden Im serologischen Befund ist woumlrtlich auszudruumlcken ob Immunitaumlt angenommen werden kann oder nicht

)Zulassung der Reagenzien durch das Bundesamt fuumlr Sera und Impfstoffe (Paul-Ehrlich-Institut) Frankfurt

10

Mutterschafts-Richtlinien

Wird Immunitaumlt erstmals waumlhrend der laufenden Schwangershyschaft festgestellt kann Schutz vor Roumlteln-Embryopathie nur dann angenommen werden wenn sich aus der gezielt erhobeshynen Anamnese keine fuumlr die Schwangerschaft relevanten Anshyhaltspunkte fuumlr Roumlteln-Kontakt oder eine frische Roumlteln-Infektion ergeben Der Arzt der die Schwangere betreut ist deshalb geshyhalten die Anamnese sorgfaumlltig zu erheben und zu dokumentieshyren sowie Auffaumllligkeiten dem Serologen mitzuteilen Bei auffaumlllishyger Anamnese sind weitere serologische Untersuchungen erforshyderlich (Nachweis roumltelnspezifischer IgM-Antikoumlrper undoder Kontrolle des Titerverlaufs) Die weiterfuumlhrenden serologischen Untersuchungen sind nicht notwendig wenn innerhalb von 11 Tagen nach erwiesenem oder vermutetem Roumlteln-Kontakt spezishyfische Antikoumlrper nachgewiesen werden

Schwangere bei denen ein Befund vorliegt der nicht auf Immushynitaumlt schlieszligen laumlszligt sollen aufgefordert werden sich unverzuumlgshylich zur aumlrztlichen Beratung zu begeben falls sie innerhalb der ersten vier Schwangerschaftsmonate Roumlteln-Kontakt haben oder an roumltelnverdaumlchtigen Symptomen erkranken Auch ohne derarshytige Verdachtsmomente soll bei diesen Schwangeren in der 16 shy17 Schwangerschaftswoche eine erneute Antikoumlrper-Untershysuchung gemaumlszlig Abs 2 durchgefuumlhrt werden

Eine aktive Roumltelnschutzimpfung soll waumlhrend der Schwangershyschaft nicht vorgenommen werden

Zu c) Aus dem Blut der Schwangeren ist ein immunochemischer Antishykoumlrpertest vorzunehmen fuumlr welchen die benoumltigten Reagenzien staatlich zugelassen) sind Ist diese Untersuchung positiv so muszlig das Ergebnis mittels Immuno-Blot aus derselben Blutprobe gesichert werden Alle notwendigen weiterfuumlhrenden Untersushychungen sind Bestandteil der kurativen Versorgung

Die Durchfuumlhrung der Beratung zum HIV-Antikoumlrpertest ist im Mutterpass zu dokumentieren Die Durchfuumlhrung und das Ergebshynis der Untersuchung werden im Mutterpass nicht dokumentiert

Zu d) Die Untersuchung des Rh-Merkmals D erfolgt mit mindestens zwei verschiedenen Testreagenzien Fuumlr die Untersuchung wird die Anwendung zweier monoklonaler Antikoumlrper (IgM-Typ) die die Kategorie DVI nicht erfassen empfohlen Bei negativem Ershygebnis beider Testansaumltze gilt die Schwangere als Rh negativ (D negativ) Bei uumlbereinstimmend positivem Ergebnis der beiden Testansaumltze ist die Schwangere Rh positiv Bei Diskrepanzen oder schwach positiven Ergebnissen der Testansaumltze ist eine Klaumlrung z B im indirekten Antiglobulintest mit geeigneten Testshy

)Zulassung der Reagenzien durch das Bundesamt fuumlr Sera und Impfstoffe (Paul-Ehrlich-Institut) Frankfurt

11

Mutterschafts-Richtlinien

reagenzien notwendig Faumlllt dieser Test positiv aus so ist die Schwangere Rh positiv (Dweak positiv)

Die Bestimmung der Blutgruppe und des Rh-Faktors entfaumlllt wenn entsprechende Untersuchungsergebnisse bereits vorliegen und von einem Arzt bescheinigt wurden

Zu e) Der Antikoumlrpersuchtest wird mittels des indirekten Antiglobulintests gegen zwei Test-Blutmuster mit den Antigeshynen D C c E e Kell Fy und S durchgefuumlhrt Bei Nachweis von Antikoumlrpern sollen moumlglichst aus derselben Blutprobe deren Spezifitaumlt und Titerhoumlhe bestimmt werden

Gegebenenfalls muumlssen in solchen Faumlllen auch das Blut des Kindesvaters und die Bestimmung weiterer Blutgruppen-Antigene der Mutter in die Untersuchung einbezogen werden Eine schriftliche Erlaumluterung der Befunde an den uumlberweisenden Arzt kann sich dabei als notwendig erweisen

Auch nicht zum Morbus haemolyticus neonatorum fuumlhrende Antishykoumlrper (IgM undoder Kaumllte-Antikoumlrper) sind in den Mutterpaszlig einzutragen da sie gegebenenfalls bei einer Bluttransfusion fuumlr die Schwangere wichtig sein koumlnnen

2 Ein weiterer Antikoumlrper-Suchtest ist bei allen Schwangeren (Rhshypositiven und Rh-negativen) in der 24-27 Schwangerschaftswoche durchzufuumlhren Sind bei Rh-negativen Schwangeren keine Anti-D-Antikoumlrper nachweisbar so soll in der 28-30 Schwangerschaftswoche eine Standarddosis (um 300 g) Anti-D-Immunglobulin injiziert werden um moumlglichst bis zur Geburt eine Sensibilisierung der Schwangeren zu verhindern Das Datum der praumlpartalen Anti-D-Prophylaxe ist im Mutshyterpaszlig zu vermerken

3 Bei allen Schwangeren ist nach der 32 Schwangerschaftswoche moumlgshylichst nahe am Geburtstermin das Blut auf HBsAg) zu untersuchen Dabei ist eine immunchemische Untersuchungsmethode zu verwenden die mindestens 5 ngml HBsAg nachzuweisen in der Lage ist Ist das Ergebnis positiv soll das Neugeborene unmittelbar post partum gegen Hepatitis B aktivpassiv immunisiert werden

Die Untersuchung auf HBsAg entfaumlllt wenn Immunitaumlt (z B nach Schutzimpfung) nachgewiesen ist

D Blutgruppenserologische Untersuchungen nach Geburt oder Fehlshygeburt und Anti-D-Immunglobulin-Prophylaxe

)HBsAg = Hepatitis B surface antigen

12

Mutterschafts-Richtlinien

1 Bei jedem Kind einer Rh-negativen Mutter ist unmittelbar nach der Geshyburt der Rh-Faktor D unter Beachtung der Ergebnisse des direkten Coombstests zu bestimmen Ist dieser Rh-Faktor positiv (D+) oder liegt D-weak vor so ist aus derselben Blutprobe auch die Blutgruppe des Kinshydes zu bestimmen Bei Rh-positivem Kind ist bei der Rh-negativen Mutshyter eine weitere Standarddosis Anti-D-Immunglobulin (um 300 g) inshynerhalb von 72 Stunden post partum zu applizieren selbst wenn nach der Geburt schwach reagierende Rh-Antikoumlrper bei der Mutter gefunshyden worden sind undoder der direkte Coombstest beim Kind schwach positiv ist Hierdurch soll ein schneller Abbau der insbesondere waumlhshyrend der Geburt in den muumltterlichen Kreislauf uumlbergetretenen Rh-positiven Erythrozyten bewirkt werden um die Bildung von Rh-Antikoumlrpern bei der Mutter zu verhindern

2 Rh-negativen Frauen mit Fehlgeburt bzw Schwangerschaftsabbruch sollte so bald wie moumlglich jedoch innerhalb 72 Stunden post abortum bzw nach Schwangerschaftsabbruch Anti-D-Immunglobulin injiziert werden Entsprechende blutgruppenserologische Untersuchungen sind erforderlichenfalls durchzufuumlhren

E Voraussetzungen fuumlr die Durchfuumlhrung serologischer Untersuchungen

Die serologischen Untersuchungen nach den Abschnitten C und D solshylen nur von solchen Aumlrzten durchgefuumlhrt werden die uumlber die entspreshychenden Kenntnisse und Einrichtungen verfuumlgen Dieselben Voraussetshyzungen gelten fuumlr Untersuchungen in Instituten

F Untersuchungen und Beratungen der Woumlchnerin

1 Eine Untersuchung soll innerhalb der ersten Woche nach der Entbinshydung vorgenommen werden Dabei soll das Haumlmoglobin bestimmt wershyden

2 Eine weitere Untersuchung soll etwa sechs Wochen spaumltestens jedoch acht Wochen nach der Entbindung durchgefuumlhrt werden Die Untersushychung umfaszligt Allgemeinuntersuchung (falls erforderlich einschlieszliglich Hb-Bestimshymung) Feststellung des gynaumlkologischen Befundes Blutdruckmessung Untersuchung des Mittelstrahlurins auf Eiweiszlig Zucker und Sediment gegebenenfalls bakteriologische Untersuchungen (z B bei auffaumllliger Anamnese Blutdruckerhoumlhung Sedimentbefund) sowie Beratung der Mutter

13

Mutterschafts-Richtlinien

G Medikamentoumlse Maszlignahmen und Verordnung von Verband- und Heilmitteln

Medikamentoumlse Maszlignahmen sowie die Verordnung von Verband- und Heilmitteln sind im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge nur zulaumlssig zur Behandlung von Beschwerden die schwangerschaftsbedingt sind aber noch keinen Krankheitswert haben Bei Verordnungen wegen Schwanshygerschaftsbeschwerden und im Zusammenhang mit der Entbindung ist die Versicherte von der Entrichtung der Verordnungsblattgebuumlhr befreit

H Aufzeichnungen und Bescheinigungen

1 Nach Feststellung der Schwangerschaft stellt der Arzt der Schwangeshyren einen Mutterpaszlig (Anlage 3)) aus sofern sie nicht bereits einen Paszlig dieses Musters besitzt

2 Nach diesem Mutterpaszlig richten sich auch die vom Arzt vorzunehmenshyden Eintragungen der Ergebnisse der Untersuchungen im Rahmen der aumlrztlichen Betreuung waumlhrend der Schwangerschaft und nach der Entshybindung Daruumlber hinausgehende fuumlr die Schwangerschaft relevante Untersuchungsergebnisse sollen in den Mutterpass eingetragen wershyden soweit die Eintragung durch die Richtlinien nicht ausgeschlossen ist (Lues-Suchreaktion sowie HIV-Untersuchung)

3 Die Befunde der aumlrztlichen Betreuung und der blutgruppenserologishyschen Untersuchungen haumllt der Arzt fuumlr seine Patientenkartei fest und stellt sie bei eventuellem Arztwechsel dem anderen Arzt auf dessen Anshyforderung zur Verfuumlgung sofern die Schwangere zustimmt

4 Beim Anlegen eines weiteren Mutterpasses sind die Blutgruppenbefunshyde zu uumlbertragen Die Richtigkeit der Uumlbertragung ist aumlrztlich zu beshyscheinigen

5 Der zustaumlndige Unterausschuss des Gemeinsamen Bundesausschusshyses ist berechtigt Aumlnderungen am Mutterpaszlig vorzunehmen deren Notwendigkeit sich aus der praktischen Anwendung ergibt soweit dashydurch der Mutterpaszlig nicht in seinem Aufbau und in seinem wesentlishychen Inhalt veraumlndert wird

I Inkrafttreten

Die Richtlinien treten am 28 Maumlrz 1986 in Kraft

Koumlln den 10 Dezember 1985

Bundesausschuszlig der Aumlrzte und Krankenkassen Der Vorsitzende

) Auf einen Abdruck wurde verzichtet

14

Mutterschafts-Richtlinien

Anlage 1 (a - d) (zu den Abschnitten A Nr 5 und B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)

Ultraschall-Untersuchungen in der Schwangerschaft (Sonographie)

Es gilt die Anlage 1 der Mutterschafts-Richtlinien in der Fassung vom 22 November 1994 zuzuumlglich der Aumlnderungen vom 8 Mai 1995 und 17 Deshyzember 1996

Anlage 1 a (zu Abschnitt A Nr 5 der Mutterschafts-Richtlinien)

Ultraschall-Screening in der Schwangerschaft

Die nachfolgend aufgefuumlhrten Befunde sind mittels B-Mode-Verfahren im jeshyweiligen Zeitraum zu erheben Dabei ist die jeweilige Bilddokumentation durchzufuumlhren

1 Untersuchung von Beginn der 9 bis zum Ende der 12 SSW Intrauteriner Sitz janein Embryo darstellbar janein Mehrlingsschwangerschaft janein

-monochorial janein Herzaktion janein

Biometrie I (ein Maszlig) Scheitelsteiszliglaumlnge (SSL)

oder Biparietaler Durchmesser (BPD) Zeitgerechte Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig Auffaumllligkeiten janeinkontrollbeduumlrftig Weiterfuumlhrende

Untersuchung veranlaszligt janein

Bilddokumentation der Biometrie und gegebenenfalls kontrollbeshyduumlrftiger Befunde

2 Untersuchung von Beginn der 19 bis zum Ende der 22 SSW Einlingsschwangerschaft janein Lebenszeichen janein

Biometrie II (4 Maszlige) Biparietaler Durchmesser (BPD) Fronto-okzipitaler Durchmesser (FOD)

oder Kopfumfang (KU) AbdomenThorax-quer-Durchmesser (ATD)

oder AbdomenThorax-a p-Durchmesser (APD)

15

Mutterschafts-Richtlinien

oder AbdomenThorax-Umfang (AU) Femurlaumlnge (FL)

oder Humeruslaumlnge (HL) Zeitgerechte Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig

Hinweiszeichen fuumlr Entwicklungsstoumlrungen hinsichtlich Fruchtwassermenge janeinkontrollbeduumlrftig koumlrperlicher Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig Koumlrperumriszlig janeinkontrollbeduumlrftig fetaler Strukturen janeinkontrollbeduumlrftig Herzaktion janeinkontrollbeduumlrftig Bewegungen janeinkontrollbeduumlrftig Plazentalokalisation und

-struktur normalkontrollbeduumlrftig Weiterfuumlhrende

Untersuchung veranlaszligt janein

Bilddokumentation je eines Kopf- Rumpf- und Extremitaumltenmaszliges sowie gegebenenfalls kontrollbeduumlrftiger Befunde

3 Untersuchung von Beginn der 29 bis zum Ende der 32 SSW Einlingsschwangerschaft janein Lebenszeichen janein Kindslage

Biometrie III (4 Maszlige) Biparietaler Durchmesser (BPD) Fronto-okzipitaler Durchmesser (FOD)

oder Kopfumfang (KU) AbdomenThorax-quer-Durchmesser (ATD)

oder AbdomenThorax-a p-Durchmesser (APD) oder AbdomenThorax-Umfang (AU)

Femurlaumlnge (FL) oder Humeruslaumlnge (HL)

Zeitgerechte Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig

Kontrolle der Hinweiszeichen fuumlr Entwicklungsstoumlrungen gemaumlszlig dem 2 Screening Plazentalokalisation und -struktur normalkontrollbeduumlrftig Weiterfuumlhrende Untersuchung veranlaszligt janein

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Mutterschafts-Richtlinien

Bilddokumentation je eines Kopf- Rumpf- und Extremitaumltenmaszliges sowie gegebenenfalls kontrollbeduumlrftiger Befunde

Anlage 1 b (zu den Abschnitten A Nr 5 und B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)

Uumlber die in Anlage 1 a genannten Screening-Untersuchungen hinaus koumlnnen bei Vorliegen einer der nachfolgend angefuumlhrten Indikationen weitere sonographische Untersuchungen zur Uumlberwachung der Schwangerschaft anshygezeigt sein die als Kontrolluntersuchungen Bestandteil des Screening sind

1 Sicherung des Schwangerschaftsalters bei unklarer Regelanamnese Diskrepanz zwischen Uterusgroumlszlige und berechnetem

Gestationsalter aufgrund des klinischen oder sonographischen Befundes

fehlenden Untersuchungsergebnissen aus dem Ultraschall-Screening bei Uumlbernahme der Mutterschaftsvorsorge durch einen anderen Arzt

2 Kontrolle des fetalen Wachstums bei Schwangeren mit einer Erkrankung die zu Entwicklungsshy

stoumlrungen des Feten fuumlhren kann Verdacht auf Entwicklungsstoumlrung des Feten aufgrund voshy

rausgegangener Untersuchungen

3 Uumlberwachung einer Mehrlingsschwangerschaft

4 Neu- oder Nachbeurteilung des Schwangerschaftsalters bei auffaumllshyligen Ergebnissen der in der Mutterschaftsvorsorge notwendigen serologischen Untersuchungen der Mutter

5 Diagnostik und Kontrolle des Plazentasitzes bei vermuteter oder nachgewiesener Plazenta praevia

6 Erstmaliges Auftreten einer uterinen Blutung

7 Verdacht auf intrauterinen Fruchttod

8 Verdacht auf Lageanomalie ab Beginn der 36 SSW

17

Mutterschafts-Richtlinien

Anlage 1 c (zu Abschnitt B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)

Uumlber die in Anlage 1 a und 1 b genannten Untersuchungen hinaus koumlnnen weitere Ultraschall-Untersuchungen mittels B-Mode oder auch mit anderen sonographischen Verfahren angezeigt sein wenn sie der Abklaumlrung undoder Uumlberwachung von pathologischen Befunden dienen und eine der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikationen vorliegt Diese Untersuchungen gehoumlren zwar zum Programm der Mutterschaftsvorsorge sind aber nicht mehr Bestandteil des Screening

I)

1 Rezidivierende oder persistierende uterine Blutung

2 Gestoumlrte intrauterine Fruumlhschwangerschaft

3 Fruumlhschwangerschaft bei liegendem IUP Uterus myomatosus Adnextumor

4 Nachkontrolle intrauteriner Eingriffe

5 Cervixmessung mittels Ultraschall bei Cervixinsuffizienz oder Vershydacht

6 Bestaumltigter vorzeitiger Blasensprung undoder vorzeitige Wehentaumltigkeit

7 Kontrolle und gegebenenfalls Verlaufsbeobachtung nach Bestaumltishygung einer bestehenden Anomalie oder Erkrankung des Fetus

8 Verdacht auf vorzeitige Plazentaloumlsung

9 Ultraschall-Kontrollen bei gestoumlrtem Geburtsverlauf z B vor waumlhshyrend und nach aumluszligerer Wendung aus Beckenend- oder Querlage in Schaumldellage

) Fuumlr die Durchfuumlhrung der unter Abschnitt I angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen ist die Erfuumlllung der Anforderungen gemaumlszlig Anwendungsbereich 91 der Anlage 1 der Ultraschall-Vereinbarung Voshyraussetzung fuumlr die unter Abschnitt II angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen sind die Anforderunshygen nach Anwendungsbereich 92 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung zu erfuumlllen

18

Mutterschafts-Richtlinien

II)

1 Durchfuumlhrung intrauteriner Eingriffe wie Amniocentese Chorionzottenbiopsie Fetalblutgewinnung Koumlrperhoumlhlen- oder Gefaumlszligpunktionen Fruchtwasserersatz-Auffuumlllungen Transfusioshynen An-legen von Shunts Fetoskopie

2 Gezielte Ausschluszligdiagnostik bei erhoumlhtem Risiko fuumlr Fehlbildunshygen oder Erkrankungen des Fetus aufgrund von a) ultraschalldiagnostischen Hinweisen b) laborchemischen Befunden c) genetisch bedingten oder familiaumlr gehaumluften Erkrankungen

oder Fehlbildungen in der Familienanamnese d) teratogenen Noxen

oder als Alternative zur invasiven praumlnatalen Diagnostik

Anlage 1 d (zu Abschnitt B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)

Dopplersonographische Untersuchungen

Die Anwendung der Dopplersonographie als Maszlignahme der Mutterschafts-vorsorge ist nur bei einer oder mehreren der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikashytionen und - mit Ausnahme der Fehlbildungsdiagnostik - nur in der zweiten Schwangerschaftshaumllfte zulaumlssig

1 Verdacht auf intrauterine Wachstumsretardierung

2 Schwangerschaftsinduzierte HypertoniePraumleklampsieEklampsie

3 Zustand nach Mangelgeburtintrauterinem Fruchttod

4 Zustand nach PraumleklampsieEklampsie

5 Auffaumllligkeiten der fetalen Herzfrequenzregistrierung

6 Begruumlndeter Verdacht auf Fehlbildungfetale Erkrankung

7 Mehrlingsschwangerschaft bei diskordantem Wachstum

8 Abklaumlrung bei Verdacht auf HerzfehlerHerzerkrankungen

) Fuumlr die Durchfuumlhrung der unter Abschnitt I angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen ist die Erfuumlllung der Anforderungen gemaumlszlig Anwendungsbereich 91 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung Voshyraussetzung fuumlr die unter Abschnitt II angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen sind die Anforderunshygen nach Anwendungsbereich 92 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung zu erfuumlllen

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Mutterschafts-Richtlinien

Anlage 2 (zu Abschnitt B Nr 4 c der Mutterschafts-Richtlinien)

Indikationen zur Kardiotokographie (CTG) waumlhrend der Schwangerschaft

Die Kardiotokographie ist im Rahmen der Schwangerenvorsorge nur anshygezeigt wenn eine der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikationen vorliegt

A Indikationen zur erstmaligen CTG in der 26 und 27 Schwangerschaftswoche

drohende Fruumlhgeburt

ab der 28 Schwangerschaftswoche a) Auskultatorisch festgestellte Herztonalterationen b) Verdacht auf vorzeitige Wehentaumltigkeit

B Indikationen zur CTG-Wiederholung CTG-Alterationen a) Anhaltende Tachykardie ( 160Minute) b) Bradykardie ( 100Minute) c) Dezeleration(en) (auch wiederholter Dip null) d) Hypooszillation Anoszillation e) Unklarer Kardiotokogramm-Befund bei Verdacht auf vorzeishy

tige Wehentaumltigkeit f) Mehrlinge g) Intrauteriner Fruchttod bei fruumlherer Schwangerschaft h) Verdacht auf Placenta-Insuffizienz nach klinischem oder bishy

ochemischem Befund i) Verdacht auf Uumlbertragung j) Uterine Blutung

Medikamentoumlse Wehenhemmung

20

Mutterschafts-Richtlinien

Anlage 3 (siehe Mutterpass)

21

Mutterschafts-Richtlinien

bdquoAnlage 4 (zu Abschnitt A Nr 1 der Mutterschafts-Richtlinien)

Ich bin schwanger Warum wird allen Schwangeren ein HIV-Test angeboten

Liebe Leserin

dieses Merkblatt erlaumlutert warum es fuumlr alle Schwangeren in Deutschland das Angebot fuumlr

einen HIV-Test gibt Wir hoffen dass es Sie bei Ihrem Beratungsgespraumlch mit Ihrem Arzt

oder Ihrer Aumlrztin unterstuumltzt Bei weitergehenden Fragen koumlnnen Sie sich auch an Berashy

tungsstellen zum Beispiel bei Ihrem Gesundheitsamt wenden

Die wichtigsten Informationen

HIV kann waumlhrend der Schwangerschaft bei der Geburt und durch Muttermilch auf

das Kind uumlbertragen werden

Es besteht jedoch eine sehr gute Aussicht eine Uumlbertragung auf das Kind durch

rechtzeitige medizinische Maszlignahmen zu verhindern Die fruumlhzeitige Feststellung

einer HIV-Infektion ist daher wichtig

Ein anonymer HIV-Test ist moumlglich

Sie haben Anspruch auf einen HIV-Test

Sie haben selbstverstaumlndlich das Recht einen HIV-Test abzulehnen

Was ist HIV

HIV (bdquoHumanes Immunschwaumlche-Virusldquo) befaumlllt Zellen des Abwehrsystems des Koumlrpers und

zerstoumlrt sie Die meisten Menschen mit HIV haben uumlber Jahre kaum Beschwerden Wenn

das Virus das Immunsystem aber stark geschwaumlcht hat treten schwere Erkrankungen auf

Diese Phase wird dann als bdquoAIDSldquo (deutsch bdquoErworbenes Immunschwaumlche-Syndromldquo) beshy

zeichnet Trotz verbesserter Behandlungsmoumlglichkeiten ist eine Heilung von AIDS momenshy

tan nicht moumlglich

HIV bei Frauen wird meistens durch ungeschuumltzten sexuellen Kontakt bei dem Samenfluumlsshy

sigkeit oder Blut in den Koumlrper gelangt oder durch gemeinsames Benutzen von Spritzen

oder Injektionsnadeln uumlbertragen

22

Mutterschafts-Richtlinien

Warum wird mir ein HIV-Test angeboten

In Deutschland sind nur wenige Schwangere mit HIV infiziert Aber es kommt vor dass eine

Frau nicht weiszlig dass sie HIV hat

Wenn eine Schwangere HIV hat dann bedeutet das nicht dass auch ihr Kind in jedem Fall

infiziert wird Es besteht jedoch die Gefahr dass die Viren auf ihr Kind uumlbertragen werden

Wenn eine Schwangere rechtzeitig von ihrer Infektion weiszlig dann kann ihr Kind fast immer

geschuumltzt werden Die heutigen Behandlungsmoumlglichkeiten sind so gut dass eine Mutter mit

HIV oft lange ohne Symptome leben und so auch fuumlr ihr Kind da sein kann Es ist daher

wichtig zu wissen ob eine HIV-Infektion besteht

Falls ich HIV habe wie kann mein Kind geschuumltzt werden

Wenn die folgenden drei Maszlignahmen mit spezialisierten Aumlrztinnen und Aumlrzten zusammen

durchgefuumlhrt werden ist die Gefahr einer HIV-Uumlbertragung auf das Kind sehr gering

1 waumlhrend der Schwangerschaft durch Einnahme von Medikamenten die die Viren

bekaumlmpfen

2 unter der Geburt durch Entbindung des Kindes durch einen Kaiserschnitt

3 nach der Geburt durch Verzicht auf die Ernaumlhrung des Kindes mit eigener Muttershy

milch

Kann ich mich auch in der Schwangerschaft mit HIV infizieren

Eine HIV-Infektion ist auch waumlhrend der Schwangerschaft moumlglich Bei sexuellen Kontakten

sind Kondome ein guter Schutz

Gibt es Bedenken bei einem HIV-Test

Fuumlr die meisten Frauen ist ein HIV-Test nur ein Test unter vielen in der Schwangerschaft

Die Entscheidung fuumlr einen HIV-Test ist jedoch nicht immer leicht und kann Aumlngste ausloumlsen

Die Wartezeit bis zum Testergebnis kann als belastend erlebt werden

Wer mit HIV infiziert ist und dies weiszlig muss mit Nachteilen rechnen zum Beispiel beim Abshy

schluss einer (Lebens-)Versicherung Unabhaumlngig davon ob Sie den Test durchfuumlhren lasshy

sen und welches Ergebnis er hat wirkt sich das aber zum Beispiel nicht auf Ihren gesetzlishy

chen Krankenversicherungsstatus oder den Aufenthaltsstatus von Migrantinnen in Deutschshy

land aus

Bei Bedenken oder Sorgen koumlnnen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer behandelnshy

den Aumlrztin sowie auch mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Beratungsstellen bei

Wunsch auch anonym sprechen

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Mutterschafts-Richtlinien

Wer erfaumlhrt von dem Test

Ihr Arzt oder Ihre Aumlrztin teilt Ihnen das Testergebnis in einem vertraulichen Gespraumlch mit

Die Aumlrzte und Aumlrztinnen und ihr Personal unterliegen der Schweigepflicht

Die HIV-Beratung wird im Mutterpass dokumentiert nicht aber der sich gegebenenfalls daran

anschlieszligende HIV-Test

Kann ich mich anonym testen lassen

Es ist moumlglich sich anonym testen zu lassen Dies kann zum Beispiel in einer Arztpraxis

beim Gesundheitsamt bei manchen AIDS-Beratungsstellen oder einem Tropeninstitut erfolshy

gen

Das Testergebnis wird nur Ihnen mitgeteilt Sie entscheiden wer von dem Test und seinem

Ergebnis erfaumlhrt

Was passiert bei einem HIV-Test

Fuumlr einen HIV-Test wird eine Blutprobe entnommen und in einem Labor untersucht Beim

Test kann das Virus nur entdeckt werden wenn im Blut Zeichen dafuumlr vorhanden sind dass

der Koumlrper schon gegen die Infektion kaumlmpft Das heiszligt es gibt einen Zeitraum von der Anshy

steckung bis zur verlaumlsslichen Nachweisbarkeit der Infektion im Blut Dieser Zeitraum wird

als bdquodiagnostisches Fensterldquo bezeichnet Fast alle HIV-Infektionen koumlnnen drei Monate nach

einer Uumlbertragung festgestellt werden

Wenn Sie meinen dass bei Ihnen die Moumlglichkeit einer HIV-Infektion zum Beispiel nach

einem ungeschuumltzten sexuellen Kontakt besteht koumlnnen Sie sich an Ihren Arzt oder Ihre

Aumlrztin wenden um einen oder mehrere Testzeitpunkte zu vereinbaren Der HIV-Test ist sehr

genau Wenn im Labor eine HIV-Infektion festgestellt wird wird der Test zur Sicherheit trotzshy

dem noch einmal wiederholt

Was kostet der HIV-Test

Die Kosten fuumlr einen HIV-Test in einer Arztpraxis werden waumlhrend der Schwangerschaft von

den Krankenkassen uumlbernommen Wenn Sie einen Test anonym durchfuumlhren lassen wollen

kann dies mit geringen Kosten fuumlr Sie verbunden sein

Wo bekomme ich weitere Informationen

Fuumlr weitere Informationen koumlnnen Sie sich an Ihre Aumlrztin oder Ihren Arzt bzw an Ihr

Gesundheitsamt wenden

Die Bundeszentrale fuumlr gesundheitliche Aufklaumlrung (BZgA) bietet eine anonyme Telefonberashy

tung an Sie erreichen sie unter Telefon 0180555 54 44 Uumlber die Webseite der BZgA koumlnshy

24

Mutterschafts-Richtlinien

nen Sie auch Beratungsstellen finden und sich anonym im Internet beraten lassen

wwwaidsberatungde

Stand Mai 2007

Das Merkblatt ist eine Anlage der Mutterschafts-Richtlinien

Quellen Eine Liste mit der beruumlcksichtigten wissenschaftlichen Literatur finden Sie im Internet

unter wwwg-bade

Herausgeber

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

Auf dem Seidenberg 3a

53721 Siegburg

Telefon 0 22 41 ndash 93 88-0

Telefax 0 22 41 ndash 93 88-5 73

wwwg-bade

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist ein Gremium der Gemeinsamen Selbstverwaltung von Aumlrzten

Krankenkassen und Krankenhaumlusern in Deutschland in dem seit 2004 auch Patientenvertreter aktiv mitwirken

Entscheidungen des G-BA stehen unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums fuumlr Gesundheit

Erstellung

Dieses Merkblatt wurde im Auftrag des G-BA vom Institut fuumlr Qualitaumlt und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen

(wwwiqwigde) entwickelt

25

Page 11: 2010-02-18 Mutter-Rili1 2

Mutterschafts-Richtlinien

Wird Immunitaumlt erstmals waumlhrend der laufenden Schwangershyschaft festgestellt kann Schutz vor Roumlteln-Embryopathie nur dann angenommen werden wenn sich aus der gezielt erhobeshynen Anamnese keine fuumlr die Schwangerschaft relevanten Anshyhaltspunkte fuumlr Roumlteln-Kontakt oder eine frische Roumlteln-Infektion ergeben Der Arzt der die Schwangere betreut ist deshalb geshyhalten die Anamnese sorgfaumlltig zu erheben und zu dokumentieshyren sowie Auffaumllligkeiten dem Serologen mitzuteilen Bei auffaumlllishyger Anamnese sind weitere serologische Untersuchungen erforshyderlich (Nachweis roumltelnspezifischer IgM-Antikoumlrper undoder Kontrolle des Titerverlaufs) Die weiterfuumlhrenden serologischen Untersuchungen sind nicht notwendig wenn innerhalb von 11 Tagen nach erwiesenem oder vermutetem Roumlteln-Kontakt spezishyfische Antikoumlrper nachgewiesen werden

Schwangere bei denen ein Befund vorliegt der nicht auf Immushynitaumlt schlieszligen laumlszligt sollen aufgefordert werden sich unverzuumlgshylich zur aumlrztlichen Beratung zu begeben falls sie innerhalb der ersten vier Schwangerschaftsmonate Roumlteln-Kontakt haben oder an roumltelnverdaumlchtigen Symptomen erkranken Auch ohne derarshytige Verdachtsmomente soll bei diesen Schwangeren in der 16 shy17 Schwangerschaftswoche eine erneute Antikoumlrper-Untershysuchung gemaumlszlig Abs 2 durchgefuumlhrt werden

Eine aktive Roumltelnschutzimpfung soll waumlhrend der Schwangershyschaft nicht vorgenommen werden

Zu c) Aus dem Blut der Schwangeren ist ein immunochemischer Antishykoumlrpertest vorzunehmen fuumlr welchen die benoumltigten Reagenzien staatlich zugelassen) sind Ist diese Untersuchung positiv so muszlig das Ergebnis mittels Immuno-Blot aus derselben Blutprobe gesichert werden Alle notwendigen weiterfuumlhrenden Untersushychungen sind Bestandteil der kurativen Versorgung

Die Durchfuumlhrung der Beratung zum HIV-Antikoumlrpertest ist im Mutterpass zu dokumentieren Die Durchfuumlhrung und das Ergebshynis der Untersuchung werden im Mutterpass nicht dokumentiert

Zu d) Die Untersuchung des Rh-Merkmals D erfolgt mit mindestens zwei verschiedenen Testreagenzien Fuumlr die Untersuchung wird die Anwendung zweier monoklonaler Antikoumlrper (IgM-Typ) die die Kategorie DVI nicht erfassen empfohlen Bei negativem Ershygebnis beider Testansaumltze gilt die Schwangere als Rh negativ (D negativ) Bei uumlbereinstimmend positivem Ergebnis der beiden Testansaumltze ist die Schwangere Rh positiv Bei Diskrepanzen oder schwach positiven Ergebnissen der Testansaumltze ist eine Klaumlrung z B im indirekten Antiglobulintest mit geeigneten Testshy

)Zulassung der Reagenzien durch das Bundesamt fuumlr Sera und Impfstoffe (Paul-Ehrlich-Institut) Frankfurt

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Mutterschafts-Richtlinien

reagenzien notwendig Faumlllt dieser Test positiv aus so ist die Schwangere Rh positiv (Dweak positiv)

Die Bestimmung der Blutgruppe und des Rh-Faktors entfaumlllt wenn entsprechende Untersuchungsergebnisse bereits vorliegen und von einem Arzt bescheinigt wurden

Zu e) Der Antikoumlrpersuchtest wird mittels des indirekten Antiglobulintests gegen zwei Test-Blutmuster mit den Antigeshynen D C c E e Kell Fy und S durchgefuumlhrt Bei Nachweis von Antikoumlrpern sollen moumlglichst aus derselben Blutprobe deren Spezifitaumlt und Titerhoumlhe bestimmt werden

Gegebenenfalls muumlssen in solchen Faumlllen auch das Blut des Kindesvaters und die Bestimmung weiterer Blutgruppen-Antigene der Mutter in die Untersuchung einbezogen werden Eine schriftliche Erlaumluterung der Befunde an den uumlberweisenden Arzt kann sich dabei als notwendig erweisen

Auch nicht zum Morbus haemolyticus neonatorum fuumlhrende Antishykoumlrper (IgM undoder Kaumllte-Antikoumlrper) sind in den Mutterpaszlig einzutragen da sie gegebenenfalls bei einer Bluttransfusion fuumlr die Schwangere wichtig sein koumlnnen

2 Ein weiterer Antikoumlrper-Suchtest ist bei allen Schwangeren (Rhshypositiven und Rh-negativen) in der 24-27 Schwangerschaftswoche durchzufuumlhren Sind bei Rh-negativen Schwangeren keine Anti-D-Antikoumlrper nachweisbar so soll in der 28-30 Schwangerschaftswoche eine Standarddosis (um 300 g) Anti-D-Immunglobulin injiziert werden um moumlglichst bis zur Geburt eine Sensibilisierung der Schwangeren zu verhindern Das Datum der praumlpartalen Anti-D-Prophylaxe ist im Mutshyterpaszlig zu vermerken

3 Bei allen Schwangeren ist nach der 32 Schwangerschaftswoche moumlgshylichst nahe am Geburtstermin das Blut auf HBsAg) zu untersuchen Dabei ist eine immunchemische Untersuchungsmethode zu verwenden die mindestens 5 ngml HBsAg nachzuweisen in der Lage ist Ist das Ergebnis positiv soll das Neugeborene unmittelbar post partum gegen Hepatitis B aktivpassiv immunisiert werden

Die Untersuchung auf HBsAg entfaumlllt wenn Immunitaumlt (z B nach Schutzimpfung) nachgewiesen ist

D Blutgruppenserologische Untersuchungen nach Geburt oder Fehlshygeburt und Anti-D-Immunglobulin-Prophylaxe

)HBsAg = Hepatitis B surface antigen

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Mutterschafts-Richtlinien

1 Bei jedem Kind einer Rh-negativen Mutter ist unmittelbar nach der Geshyburt der Rh-Faktor D unter Beachtung der Ergebnisse des direkten Coombstests zu bestimmen Ist dieser Rh-Faktor positiv (D+) oder liegt D-weak vor so ist aus derselben Blutprobe auch die Blutgruppe des Kinshydes zu bestimmen Bei Rh-positivem Kind ist bei der Rh-negativen Mutshyter eine weitere Standarddosis Anti-D-Immunglobulin (um 300 g) inshynerhalb von 72 Stunden post partum zu applizieren selbst wenn nach der Geburt schwach reagierende Rh-Antikoumlrper bei der Mutter gefunshyden worden sind undoder der direkte Coombstest beim Kind schwach positiv ist Hierdurch soll ein schneller Abbau der insbesondere waumlhshyrend der Geburt in den muumltterlichen Kreislauf uumlbergetretenen Rh-positiven Erythrozyten bewirkt werden um die Bildung von Rh-Antikoumlrpern bei der Mutter zu verhindern

2 Rh-negativen Frauen mit Fehlgeburt bzw Schwangerschaftsabbruch sollte so bald wie moumlglich jedoch innerhalb 72 Stunden post abortum bzw nach Schwangerschaftsabbruch Anti-D-Immunglobulin injiziert werden Entsprechende blutgruppenserologische Untersuchungen sind erforderlichenfalls durchzufuumlhren

E Voraussetzungen fuumlr die Durchfuumlhrung serologischer Untersuchungen

Die serologischen Untersuchungen nach den Abschnitten C und D solshylen nur von solchen Aumlrzten durchgefuumlhrt werden die uumlber die entspreshychenden Kenntnisse und Einrichtungen verfuumlgen Dieselben Voraussetshyzungen gelten fuumlr Untersuchungen in Instituten

F Untersuchungen und Beratungen der Woumlchnerin

1 Eine Untersuchung soll innerhalb der ersten Woche nach der Entbinshydung vorgenommen werden Dabei soll das Haumlmoglobin bestimmt wershyden

2 Eine weitere Untersuchung soll etwa sechs Wochen spaumltestens jedoch acht Wochen nach der Entbindung durchgefuumlhrt werden Die Untersushychung umfaszligt Allgemeinuntersuchung (falls erforderlich einschlieszliglich Hb-Bestimshymung) Feststellung des gynaumlkologischen Befundes Blutdruckmessung Untersuchung des Mittelstrahlurins auf Eiweiszlig Zucker und Sediment gegebenenfalls bakteriologische Untersuchungen (z B bei auffaumllliger Anamnese Blutdruckerhoumlhung Sedimentbefund) sowie Beratung der Mutter

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Mutterschafts-Richtlinien

G Medikamentoumlse Maszlignahmen und Verordnung von Verband- und Heilmitteln

Medikamentoumlse Maszlignahmen sowie die Verordnung von Verband- und Heilmitteln sind im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge nur zulaumlssig zur Behandlung von Beschwerden die schwangerschaftsbedingt sind aber noch keinen Krankheitswert haben Bei Verordnungen wegen Schwanshygerschaftsbeschwerden und im Zusammenhang mit der Entbindung ist die Versicherte von der Entrichtung der Verordnungsblattgebuumlhr befreit

H Aufzeichnungen und Bescheinigungen

1 Nach Feststellung der Schwangerschaft stellt der Arzt der Schwangeshyren einen Mutterpaszlig (Anlage 3)) aus sofern sie nicht bereits einen Paszlig dieses Musters besitzt

2 Nach diesem Mutterpaszlig richten sich auch die vom Arzt vorzunehmenshyden Eintragungen der Ergebnisse der Untersuchungen im Rahmen der aumlrztlichen Betreuung waumlhrend der Schwangerschaft und nach der Entshybindung Daruumlber hinausgehende fuumlr die Schwangerschaft relevante Untersuchungsergebnisse sollen in den Mutterpass eingetragen wershyden soweit die Eintragung durch die Richtlinien nicht ausgeschlossen ist (Lues-Suchreaktion sowie HIV-Untersuchung)

3 Die Befunde der aumlrztlichen Betreuung und der blutgruppenserologishyschen Untersuchungen haumllt der Arzt fuumlr seine Patientenkartei fest und stellt sie bei eventuellem Arztwechsel dem anderen Arzt auf dessen Anshyforderung zur Verfuumlgung sofern die Schwangere zustimmt

4 Beim Anlegen eines weiteren Mutterpasses sind die Blutgruppenbefunshyde zu uumlbertragen Die Richtigkeit der Uumlbertragung ist aumlrztlich zu beshyscheinigen

5 Der zustaumlndige Unterausschuss des Gemeinsamen Bundesausschusshyses ist berechtigt Aumlnderungen am Mutterpaszlig vorzunehmen deren Notwendigkeit sich aus der praktischen Anwendung ergibt soweit dashydurch der Mutterpaszlig nicht in seinem Aufbau und in seinem wesentlishychen Inhalt veraumlndert wird

I Inkrafttreten

Die Richtlinien treten am 28 Maumlrz 1986 in Kraft

Koumlln den 10 Dezember 1985

Bundesausschuszlig der Aumlrzte und Krankenkassen Der Vorsitzende

) Auf einen Abdruck wurde verzichtet

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Mutterschafts-Richtlinien

Anlage 1 (a - d) (zu den Abschnitten A Nr 5 und B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)

Ultraschall-Untersuchungen in der Schwangerschaft (Sonographie)

Es gilt die Anlage 1 der Mutterschafts-Richtlinien in der Fassung vom 22 November 1994 zuzuumlglich der Aumlnderungen vom 8 Mai 1995 und 17 Deshyzember 1996

Anlage 1 a (zu Abschnitt A Nr 5 der Mutterschafts-Richtlinien)

Ultraschall-Screening in der Schwangerschaft

Die nachfolgend aufgefuumlhrten Befunde sind mittels B-Mode-Verfahren im jeshyweiligen Zeitraum zu erheben Dabei ist die jeweilige Bilddokumentation durchzufuumlhren

1 Untersuchung von Beginn der 9 bis zum Ende der 12 SSW Intrauteriner Sitz janein Embryo darstellbar janein Mehrlingsschwangerschaft janein

-monochorial janein Herzaktion janein

Biometrie I (ein Maszlig) Scheitelsteiszliglaumlnge (SSL)

oder Biparietaler Durchmesser (BPD) Zeitgerechte Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig Auffaumllligkeiten janeinkontrollbeduumlrftig Weiterfuumlhrende

Untersuchung veranlaszligt janein

Bilddokumentation der Biometrie und gegebenenfalls kontrollbeshyduumlrftiger Befunde

2 Untersuchung von Beginn der 19 bis zum Ende der 22 SSW Einlingsschwangerschaft janein Lebenszeichen janein

Biometrie II (4 Maszlige) Biparietaler Durchmesser (BPD) Fronto-okzipitaler Durchmesser (FOD)

oder Kopfumfang (KU) AbdomenThorax-quer-Durchmesser (ATD)

oder AbdomenThorax-a p-Durchmesser (APD)

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Mutterschafts-Richtlinien

oder AbdomenThorax-Umfang (AU) Femurlaumlnge (FL)

oder Humeruslaumlnge (HL) Zeitgerechte Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig

Hinweiszeichen fuumlr Entwicklungsstoumlrungen hinsichtlich Fruchtwassermenge janeinkontrollbeduumlrftig koumlrperlicher Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig Koumlrperumriszlig janeinkontrollbeduumlrftig fetaler Strukturen janeinkontrollbeduumlrftig Herzaktion janeinkontrollbeduumlrftig Bewegungen janeinkontrollbeduumlrftig Plazentalokalisation und

-struktur normalkontrollbeduumlrftig Weiterfuumlhrende

Untersuchung veranlaszligt janein

Bilddokumentation je eines Kopf- Rumpf- und Extremitaumltenmaszliges sowie gegebenenfalls kontrollbeduumlrftiger Befunde

3 Untersuchung von Beginn der 29 bis zum Ende der 32 SSW Einlingsschwangerschaft janein Lebenszeichen janein Kindslage

Biometrie III (4 Maszlige) Biparietaler Durchmesser (BPD) Fronto-okzipitaler Durchmesser (FOD)

oder Kopfumfang (KU) AbdomenThorax-quer-Durchmesser (ATD)

oder AbdomenThorax-a p-Durchmesser (APD) oder AbdomenThorax-Umfang (AU)

Femurlaumlnge (FL) oder Humeruslaumlnge (HL)

Zeitgerechte Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig

Kontrolle der Hinweiszeichen fuumlr Entwicklungsstoumlrungen gemaumlszlig dem 2 Screening Plazentalokalisation und -struktur normalkontrollbeduumlrftig Weiterfuumlhrende Untersuchung veranlaszligt janein

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Mutterschafts-Richtlinien

Bilddokumentation je eines Kopf- Rumpf- und Extremitaumltenmaszliges sowie gegebenenfalls kontrollbeduumlrftiger Befunde

Anlage 1 b (zu den Abschnitten A Nr 5 und B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)

Uumlber die in Anlage 1 a genannten Screening-Untersuchungen hinaus koumlnnen bei Vorliegen einer der nachfolgend angefuumlhrten Indikationen weitere sonographische Untersuchungen zur Uumlberwachung der Schwangerschaft anshygezeigt sein die als Kontrolluntersuchungen Bestandteil des Screening sind

1 Sicherung des Schwangerschaftsalters bei unklarer Regelanamnese Diskrepanz zwischen Uterusgroumlszlige und berechnetem

Gestationsalter aufgrund des klinischen oder sonographischen Befundes

fehlenden Untersuchungsergebnissen aus dem Ultraschall-Screening bei Uumlbernahme der Mutterschaftsvorsorge durch einen anderen Arzt

2 Kontrolle des fetalen Wachstums bei Schwangeren mit einer Erkrankung die zu Entwicklungsshy

stoumlrungen des Feten fuumlhren kann Verdacht auf Entwicklungsstoumlrung des Feten aufgrund voshy

rausgegangener Untersuchungen

3 Uumlberwachung einer Mehrlingsschwangerschaft

4 Neu- oder Nachbeurteilung des Schwangerschaftsalters bei auffaumllshyligen Ergebnissen der in der Mutterschaftsvorsorge notwendigen serologischen Untersuchungen der Mutter

5 Diagnostik und Kontrolle des Plazentasitzes bei vermuteter oder nachgewiesener Plazenta praevia

6 Erstmaliges Auftreten einer uterinen Blutung

7 Verdacht auf intrauterinen Fruchttod

8 Verdacht auf Lageanomalie ab Beginn der 36 SSW

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Mutterschafts-Richtlinien

Anlage 1 c (zu Abschnitt B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)

Uumlber die in Anlage 1 a und 1 b genannten Untersuchungen hinaus koumlnnen weitere Ultraschall-Untersuchungen mittels B-Mode oder auch mit anderen sonographischen Verfahren angezeigt sein wenn sie der Abklaumlrung undoder Uumlberwachung von pathologischen Befunden dienen und eine der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikationen vorliegt Diese Untersuchungen gehoumlren zwar zum Programm der Mutterschaftsvorsorge sind aber nicht mehr Bestandteil des Screening

I)

1 Rezidivierende oder persistierende uterine Blutung

2 Gestoumlrte intrauterine Fruumlhschwangerschaft

3 Fruumlhschwangerschaft bei liegendem IUP Uterus myomatosus Adnextumor

4 Nachkontrolle intrauteriner Eingriffe

5 Cervixmessung mittels Ultraschall bei Cervixinsuffizienz oder Vershydacht

6 Bestaumltigter vorzeitiger Blasensprung undoder vorzeitige Wehentaumltigkeit

7 Kontrolle und gegebenenfalls Verlaufsbeobachtung nach Bestaumltishygung einer bestehenden Anomalie oder Erkrankung des Fetus

8 Verdacht auf vorzeitige Plazentaloumlsung

9 Ultraschall-Kontrollen bei gestoumlrtem Geburtsverlauf z B vor waumlhshyrend und nach aumluszligerer Wendung aus Beckenend- oder Querlage in Schaumldellage

) Fuumlr die Durchfuumlhrung der unter Abschnitt I angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen ist die Erfuumlllung der Anforderungen gemaumlszlig Anwendungsbereich 91 der Anlage 1 der Ultraschall-Vereinbarung Voshyraussetzung fuumlr die unter Abschnitt II angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen sind die Anforderunshygen nach Anwendungsbereich 92 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung zu erfuumlllen

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Mutterschafts-Richtlinien

II)

1 Durchfuumlhrung intrauteriner Eingriffe wie Amniocentese Chorionzottenbiopsie Fetalblutgewinnung Koumlrperhoumlhlen- oder Gefaumlszligpunktionen Fruchtwasserersatz-Auffuumlllungen Transfusioshynen An-legen von Shunts Fetoskopie

2 Gezielte Ausschluszligdiagnostik bei erhoumlhtem Risiko fuumlr Fehlbildunshygen oder Erkrankungen des Fetus aufgrund von a) ultraschalldiagnostischen Hinweisen b) laborchemischen Befunden c) genetisch bedingten oder familiaumlr gehaumluften Erkrankungen

oder Fehlbildungen in der Familienanamnese d) teratogenen Noxen

oder als Alternative zur invasiven praumlnatalen Diagnostik

Anlage 1 d (zu Abschnitt B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)

Dopplersonographische Untersuchungen

Die Anwendung der Dopplersonographie als Maszlignahme der Mutterschafts-vorsorge ist nur bei einer oder mehreren der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikashytionen und - mit Ausnahme der Fehlbildungsdiagnostik - nur in der zweiten Schwangerschaftshaumllfte zulaumlssig

1 Verdacht auf intrauterine Wachstumsretardierung

2 Schwangerschaftsinduzierte HypertoniePraumleklampsieEklampsie

3 Zustand nach Mangelgeburtintrauterinem Fruchttod

4 Zustand nach PraumleklampsieEklampsie

5 Auffaumllligkeiten der fetalen Herzfrequenzregistrierung

6 Begruumlndeter Verdacht auf Fehlbildungfetale Erkrankung

7 Mehrlingsschwangerschaft bei diskordantem Wachstum

8 Abklaumlrung bei Verdacht auf HerzfehlerHerzerkrankungen

) Fuumlr die Durchfuumlhrung der unter Abschnitt I angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen ist die Erfuumlllung der Anforderungen gemaumlszlig Anwendungsbereich 91 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung Voshyraussetzung fuumlr die unter Abschnitt II angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen sind die Anforderunshygen nach Anwendungsbereich 92 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung zu erfuumlllen

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Mutterschafts-Richtlinien

Anlage 2 (zu Abschnitt B Nr 4 c der Mutterschafts-Richtlinien)

Indikationen zur Kardiotokographie (CTG) waumlhrend der Schwangerschaft

Die Kardiotokographie ist im Rahmen der Schwangerenvorsorge nur anshygezeigt wenn eine der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikationen vorliegt

A Indikationen zur erstmaligen CTG in der 26 und 27 Schwangerschaftswoche

drohende Fruumlhgeburt

ab der 28 Schwangerschaftswoche a) Auskultatorisch festgestellte Herztonalterationen b) Verdacht auf vorzeitige Wehentaumltigkeit

B Indikationen zur CTG-Wiederholung CTG-Alterationen a) Anhaltende Tachykardie ( 160Minute) b) Bradykardie ( 100Minute) c) Dezeleration(en) (auch wiederholter Dip null) d) Hypooszillation Anoszillation e) Unklarer Kardiotokogramm-Befund bei Verdacht auf vorzeishy

tige Wehentaumltigkeit f) Mehrlinge g) Intrauteriner Fruchttod bei fruumlherer Schwangerschaft h) Verdacht auf Placenta-Insuffizienz nach klinischem oder bishy

ochemischem Befund i) Verdacht auf Uumlbertragung j) Uterine Blutung

Medikamentoumlse Wehenhemmung

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Mutterschafts-Richtlinien

Anlage 3 (siehe Mutterpass)

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Mutterschafts-Richtlinien

bdquoAnlage 4 (zu Abschnitt A Nr 1 der Mutterschafts-Richtlinien)

Ich bin schwanger Warum wird allen Schwangeren ein HIV-Test angeboten

Liebe Leserin

dieses Merkblatt erlaumlutert warum es fuumlr alle Schwangeren in Deutschland das Angebot fuumlr

einen HIV-Test gibt Wir hoffen dass es Sie bei Ihrem Beratungsgespraumlch mit Ihrem Arzt

oder Ihrer Aumlrztin unterstuumltzt Bei weitergehenden Fragen koumlnnen Sie sich auch an Berashy

tungsstellen zum Beispiel bei Ihrem Gesundheitsamt wenden

Die wichtigsten Informationen

HIV kann waumlhrend der Schwangerschaft bei der Geburt und durch Muttermilch auf

das Kind uumlbertragen werden

Es besteht jedoch eine sehr gute Aussicht eine Uumlbertragung auf das Kind durch

rechtzeitige medizinische Maszlignahmen zu verhindern Die fruumlhzeitige Feststellung

einer HIV-Infektion ist daher wichtig

Ein anonymer HIV-Test ist moumlglich

Sie haben Anspruch auf einen HIV-Test

Sie haben selbstverstaumlndlich das Recht einen HIV-Test abzulehnen

Was ist HIV

HIV (bdquoHumanes Immunschwaumlche-Virusldquo) befaumlllt Zellen des Abwehrsystems des Koumlrpers und

zerstoumlrt sie Die meisten Menschen mit HIV haben uumlber Jahre kaum Beschwerden Wenn

das Virus das Immunsystem aber stark geschwaumlcht hat treten schwere Erkrankungen auf

Diese Phase wird dann als bdquoAIDSldquo (deutsch bdquoErworbenes Immunschwaumlche-Syndromldquo) beshy

zeichnet Trotz verbesserter Behandlungsmoumlglichkeiten ist eine Heilung von AIDS momenshy

tan nicht moumlglich

HIV bei Frauen wird meistens durch ungeschuumltzten sexuellen Kontakt bei dem Samenfluumlsshy

sigkeit oder Blut in den Koumlrper gelangt oder durch gemeinsames Benutzen von Spritzen

oder Injektionsnadeln uumlbertragen

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Mutterschafts-Richtlinien

Warum wird mir ein HIV-Test angeboten

In Deutschland sind nur wenige Schwangere mit HIV infiziert Aber es kommt vor dass eine

Frau nicht weiszlig dass sie HIV hat

Wenn eine Schwangere HIV hat dann bedeutet das nicht dass auch ihr Kind in jedem Fall

infiziert wird Es besteht jedoch die Gefahr dass die Viren auf ihr Kind uumlbertragen werden

Wenn eine Schwangere rechtzeitig von ihrer Infektion weiszlig dann kann ihr Kind fast immer

geschuumltzt werden Die heutigen Behandlungsmoumlglichkeiten sind so gut dass eine Mutter mit

HIV oft lange ohne Symptome leben und so auch fuumlr ihr Kind da sein kann Es ist daher

wichtig zu wissen ob eine HIV-Infektion besteht

Falls ich HIV habe wie kann mein Kind geschuumltzt werden

Wenn die folgenden drei Maszlignahmen mit spezialisierten Aumlrztinnen und Aumlrzten zusammen

durchgefuumlhrt werden ist die Gefahr einer HIV-Uumlbertragung auf das Kind sehr gering

1 waumlhrend der Schwangerschaft durch Einnahme von Medikamenten die die Viren

bekaumlmpfen

2 unter der Geburt durch Entbindung des Kindes durch einen Kaiserschnitt

3 nach der Geburt durch Verzicht auf die Ernaumlhrung des Kindes mit eigener Muttershy

milch

Kann ich mich auch in der Schwangerschaft mit HIV infizieren

Eine HIV-Infektion ist auch waumlhrend der Schwangerschaft moumlglich Bei sexuellen Kontakten

sind Kondome ein guter Schutz

Gibt es Bedenken bei einem HIV-Test

Fuumlr die meisten Frauen ist ein HIV-Test nur ein Test unter vielen in der Schwangerschaft

Die Entscheidung fuumlr einen HIV-Test ist jedoch nicht immer leicht und kann Aumlngste ausloumlsen

Die Wartezeit bis zum Testergebnis kann als belastend erlebt werden

Wer mit HIV infiziert ist und dies weiszlig muss mit Nachteilen rechnen zum Beispiel beim Abshy

schluss einer (Lebens-)Versicherung Unabhaumlngig davon ob Sie den Test durchfuumlhren lasshy

sen und welches Ergebnis er hat wirkt sich das aber zum Beispiel nicht auf Ihren gesetzlishy

chen Krankenversicherungsstatus oder den Aufenthaltsstatus von Migrantinnen in Deutschshy

land aus

Bei Bedenken oder Sorgen koumlnnen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer behandelnshy

den Aumlrztin sowie auch mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Beratungsstellen bei

Wunsch auch anonym sprechen

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Mutterschafts-Richtlinien

Wer erfaumlhrt von dem Test

Ihr Arzt oder Ihre Aumlrztin teilt Ihnen das Testergebnis in einem vertraulichen Gespraumlch mit

Die Aumlrzte und Aumlrztinnen und ihr Personal unterliegen der Schweigepflicht

Die HIV-Beratung wird im Mutterpass dokumentiert nicht aber der sich gegebenenfalls daran

anschlieszligende HIV-Test

Kann ich mich anonym testen lassen

Es ist moumlglich sich anonym testen zu lassen Dies kann zum Beispiel in einer Arztpraxis

beim Gesundheitsamt bei manchen AIDS-Beratungsstellen oder einem Tropeninstitut erfolshy

gen

Das Testergebnis wird nur Ihnen mitgeteilt Sie entscheiden wer von dem Test und seinem

Ergebnis erfaumlhrt

Was passiert bei einem HIV-Test

Fuumlr einen HIV-Test wird eine Blutprobe entnommen und in einem Labor untersucht Beim

Test kann das Virus nur entdeckt werden wenn im Blut Zeichen dafuumlr vorhanden sind dass

der Koumlrper schon gegen die Infektion kaumlmpft Das heiszligt es gibt einen Zeitraum von der Anshy

steckung bis zur verlaumlsslichen Nachweisbarkeit der Infektion im Blut Dieser Zeitraum wird

als bdquodiagnostisches Fensterldquo bezeichnet Fast alle HIV-Infektionen koumlnnen drei Monate nach

einer Uumlbertragung festgestellt werden

Wenn Sie meinen dass bei Ihnen die Moumlglichkeit einer HIV-Infektion zum Beispiel nach

einem ungeschuumltzten sexuellen Kontakt besteht koumlnnen Sie sich an Ihren Arzt oder Ihre

Aumlrztin wenden um einen oder mehrere Testzeitpunkte zu vereinbaren Der HIV-Test ist sehr

genau Wenn im Labor eine HIV-Infektion festgestellt wird wird der Test zur Sicherheit trotzshy

dem noch einmal wiederholt

Was kostet der HIV-Test

Die Kosten fuumlr einen HIV-Test in einer Arztpraxis werden waumlhrend der Schwangerschaft von

den Krankenkassen uumlbernommen Wenn Sie einen Test anonym durchfuumlhren lassen wollen

kann dies mit geringen Kosten fuumlr Sie verbunden sein

Wo bekomme ich weitere Informationen

Fuumlr weitere Informationen koumlnnen Sie sich an Ihre Aumlrztin oder Ihren Arzt bzw an Ihr

Gesundheitsamt wenden

Die Bundeszentrale fuumlr gesundheitliche Aufklaumlrung (BZgA) bietet eine anonyme Telefonberashy

tung an Sie erreichen sie unter Telefon 0180555 54 44 Uumlber die Webseite der BZgA koumlnshy

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Mutterschafts-Richtlinien

nen Sie auch Beratungsstellen finden und sich anonym im Internet beraten lassen

wwwaidsberatungde

Stand Mai 2007

Das Merkblatt ist eine Anlage der Mutterschafts-Richtlinien

Quellen Eine Liste mit der beruumlcksichtigten wissenschaftlichen Literatur finden Sie im Internet

unter wwwg-bade

Herausgeber

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

Auf dem Seidenberg 3a

53721 Siegburg

Telefon 0 22 41 ndash 93 88-0

Telefax 0 22 41 ndash 93 88-5 73

wwwg-bade

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist ein Gremium der Gemeinsamen Selbstverwaltung von Aumlrzten

Krankenkassen und Krankenhaumlusern in Deutschland in dem seit 2004 auch Patientenvertreter aktiv mitwirken

Entscheidungen des G-BA stehen unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums fuumlr Gesundheit

Erstellung

Dieses Merkblatt wurde im Auftrag des G-BA vom Institut fuumlr Qualitaumlt und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen

(wwwiqwigde) entwickelt

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Page 12: 2010-02-18 Mutter-Rili1 2

Mutterschafts-Richtlinien

reagenzien notwendig Faumlllt dieser Test positiv aus so ist die Schwangere Rh positiv (Dweak positiv)

Die Bestimmung der Blutgruppe und des Rh-Faktors entfaumlllt wenn entsprechende Untersuchungsergebnisse bereits vorliegen und von einem Arzt bescheinigt wurden

Zu e) Der Antikoumlrpersuchtest wird mittels des indirekten Antiglobulintests gegen zwei Test-Blutmuster mit den Antigeshynen D C c E e Kell Fy und S durchgefuumlhrt Bei Nachweis von Antikoumlrpern sollen moumlglichst aus derselben Blutprobe deren Spezifitaumlt und Titerhoumlhe bestimmt werden

Gegebenenfalls muumlssen in solchen Faumlllen auch das Blut des Kindesvaters und die Bestimmung weiterer Blutgruppen-Antigene der Mutter in die Untersuchung einbezogen werden Eine schriftliche Erlaumluterung der Befunde an den uumlberweisenden Arzt kann sich dabei als notwendig erweisen

Auch nicht zum Morbus haemolyticus neonatorum fuumlhrende Antishykoumlrper (IgM undoder Kaumllte-Antikoumlrper) sind in den Mutterpaszlig einzutragen da sie gegebenenfalls bei einer Bluttransfusion fuumlr die Schwangere wichtig sein koumlnnen

2 Ein weiterer Antikoumlrper-Suchtest ist bei allen Schwangeren (Rhshypositiven und Rh-negativen) in der 24-27 Schwangerschaftswoche durchzufuumlhren Sind bei Rh-negativen Schwangeren keine Anti-D-Antikoumlrper nachweisbar so soll in der 28-30 Schwangerschaftswoche eine Standarddosis (um 300 g) Anti-D-Immunglobulin injiziert werden um moumlglichst bis zur Geburt eine Sensibilisierung der Schwangeren zu verhindern Das Datum der praumlpartalen Anti-D-Prophylaxe ist im Mutshyterpaszlig zu vermerken

3 Bei allen Schwangeren ist nach der 32 Schwangerschaftswoche moumlgshylichst nahe am Geburtstermin das Blut auf HBsAg) zu untersuchen Dabei ist eine immunchemische Untersuchungsmethode zu verwenden die mindestens 5 ngml HBsAg nachzuweisen in der Lage ist Ist das Ergebnis positiv soll das Neugeborene unmittelbar post partum gegen Hepatitis B aktivpassiv immunisiert werden

Die Untersuchung auf HBsAg entfaumlllt wenn Immunitaumlt (z B nach Schutzimpfung) nachgewiesen ist

D Blutgruppenserologische Untersuchungen nach Geburt oder Fehlshygeburt und Anti-D-Immunglobulin-Prophylaxe

)HBsAg = Hepatitis B surface antigen

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Mutterschafts-Richtlinien

1 Bei jedem Kind einer Rh-negativen Mutter ist unmittelbar nach der Geshyburt der Rh-Faktor D unter Beachtung der Ergebnisse des direkten Coombstests zu bestimmen Ist dieser Rh-Faktor positiv (D+) oder liegt D-weak vor so ist aus derselben Blutprobe auch die Blutgruppe des Kinshydes zu bestimmen Bei Rh-positivem Kind ist bei der Rh-negativen Mutshyter eine weitere Standarddosis Anti-D-Immunglobulin (um 300 g) inshynerhalb von 72 Stunden post partum zu applizieren selbst wenn nach der Geburt schwach reagierende Rh-Antikoumlrper bei der Mutter gefunshyden worden sind undoder der direkte Coombstest beim Kind schwach positiv ist Hierdurch soll ein schneller Abbau der insbesondere waumlhshyrend der Geburt in den muumltterlichen Kreislauf uumlbergetretenen Rh-positiven Erythrozyten bewirkt werden um die Bildung von Rh-Antikoumlrpern bei der Mutter zu verhindern

2 Rh-negativen Frauen mit Fehlgeburt bzw Schwangerschaftsabbruch sollte so bald wie moumlglich jedoch innerhalb 72 Stunden post abortum bzw nach Schwangerschaftsabbruch Anti-D-Immunglobulin injiziert werden Entsprechende blutgruppenserologische Untersuchungen sind erforderlichenfalls durchzufuumlhren

E Voraussetzungen fuumlr die Durchfuumlhrung serologischer Untersuchungen

Die serologischen Untersuchungen nach den Abschnitten C und D solshylen nur von solchen Aumlrzten durchgefuumlhrt werden die uumlber die entspreshychenden Kenntnisse und Einrichtungen verfuumlgen Dieselben Voraussetshyzungen gelten fuumlr Untersuchungen in Instituten

F Untersuchungen und Beratungen der Woumlchnerin

1 Eine Untersuchung soll innerhalb der ersten Woche nach der Entbinshydung vorgenommen werden Dabei soll das Haumlmoglobin bestimmt wershyden

2 Eine weitere Untersuchung soll etwa sechs Wochen spaumltestens jedoch acht Wochen nach der Entbindung durchgefuumlhrt werden Die Untersushychung umfaszligt Allgemeinuntersuchung (falls erforderlich einschlieszliglich Hb-Bestimshymung) Feststellung des gynaumlkologischen Befundes Blutdruckmessung Untersuchung des Mittelstrahlurins auf Eiweiszlig Zucker und Sediment gegebenenfalls bakteriologische Untersuchungen (z B bei auffaumllliger Anamnese Blutdruckerhoumlhung Sedimentbefund) sowie Beratung der Mutter

13

Mutterschafts-Richtlinien

G Medikamentoumlse Maszlignahmen und Verordnung von Verband- und Heilmitteln

Medikamentoumlse Maszlignahmen sowie die Verordnung von Verband- und Heilmitteln sind im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge nur zulaumlssig zur Behandlung von Beschwerden die schwangerschaftsbedingt sind aber noch keinen Krankheitswert haben Bei Verordnungen wegen Schwanshygerschaftsbeschwerden und im Zusammenhang mit der Entbindung ist die Versicherte von der Entrichtung der Verordnungsblattgebuumlhr befreit

H Aufzeichnungen und Bescheinigungen

1 Nach Feststellung der Schwangerschaft stellt der Arzt der Schwangeshyren einen Mutterpaszlig (Anlage 3)) aus sofern sie nicht bereits einen Paszlig dieses Musters besitzt

2 Nach diesem Mutterpaszlig richten sich auch die vom Arzt vorzunehmenshyden Eintragungen der Ergebnisse der Untersuchungen im Rahmen der aumlrztlichen Betreuung waumlhrend der Schwangerschaft und nach der Entshybindung Daruumlber hinausgehende fuumlr die Schwangerschaft relevante Untersuchungsergebnisse sollen in den Mutterpass eingetragen wershyden soweit die Eintragung durch die Richtlinien nicht ausgeschlossen ist (Lues-Suchreaktion sowie HIV-Untersuchung)

3 Die Befunde der aumlrztlichen Betreuung und der blutgruppenserologishyschen Untersuchungen haumllt der Arzt fuumlr seine Patientenkartei fest und stellt sie bei eventuellem Arztwechsel dem anderen Arzt auf dessen Anshyforderung zur Verfuumlgung sofern die Schwangere zustimmt

4 Beim Anlegen eines weiteren Mutterpasses sind die Blutgruppenbefunshyde zu uumlbertragen Die Richtigkeit der Uumlbertragung ist aumlrztlich zu beshyscheinigen

5 Der zustaumlndige Unterausschuss des Gemeinsamen Bundesausschusshyses ist berechtigt Aumlnderungen am Mutterpaszlig vorzunehmen deren Notwendigkeit sich aus der praktischen Anwendung ergibt soweit dashydurch der Mutterpaszlig nicht in seinem Aufbau und in seinem wesentlishychen Inhalt veraumlndert wird

I Inkrafttreten

Die Richtlinien treten am 28 Maumlrz 1986 in Kraft

Koumlln den 10 Dezember 1985

Bundesausschuszlig der Aumlrzte und Krankenkassen Der Vorsitzende

) Auf einen Abdruck wurde verzichtet

14

Mutterschafts-Richtlinien

Anlage 1 (a - d) (zu den Abschnitten A Nr 5 und B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)

Ultraschall-Untersuchungen in der Schwangerschaft (Sonographie)

Es gilt die Anlage 1 der Mutterschafts-Richtlinien in der Fassung vom 22 November 1994 zuzuumlglich der Aumlnderungen vom 8 Mai 1995 und 17 Deshyzember 1996

Anlage 1 a (zu Abschnitt A Nr 5 der Mutterschafts-Richtlinien)

Ultraschall-Screening in der Schwangerschaft

Die nachfolgend aufgefuumlhrten Befunde sind mittels B-Mode-Verfahren im jeshyweiligen Zeitraum zu erheben Dabei ist die jeweilige Bilddokumentation durchzufuumlhren

1 Untersuchung von Beginn der 9 bis zum Ende der 12 SSW Intrauteriner Sitz janein Embryo darstellbar janein Mehrlingsschwangerschaft janein

-monochorial janein Herzaktion janein

Biometrie I (ein Maszlig) Scheitelsteiszliglaumlnge (SSL)

oder Biparietaler Durchmesser (BPD) Zeitgerechte Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig Auffaumllligkeiten janeinkontrollbeduumlrftig Weiterfuumlhrende

Untersuchung veranlaszligt janein

Bilddokumentation der Biometrie und gegebenenfalls kontrollbeshyduumlrftiger Befunde

2 Untersuchung von Beginn der 19 bis zum Ende der 22 SSW Einlingsschwangerschaft janein Lebenszeichen janein

Biometrie II (4 Maszlige) Biparietaler Durchmesser (BPD) Fronto-okzipitaler Durchmesser (FOD)

oder Kopfumfang (KU) AbdomenThorax-quer-Durchmesser (ATD)

oder AbdomenThorax-a p-Durchmesser (APD)

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Mutterschafts-Richtlinien

oder AbdomenThorax-Umfang (AU) Femurlaumlnge (FL)

oder Humeruslaumlnge (HL) Zeitgerechte Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig

Hinweiszeichen fuumlr Entwicklungsstoumlrungen hinsichtlich Fruchtwassermenge janeinkontrollbeduumlrftig koumlrperlicher Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig Koumlrperumriszlig janeinkontrollbeduumlrftig fetaler Strukturen janeinkontrollbeduumlrftig Herzaktion janeinkontrollbeduumlrftig Bewegungen janeinkontrollbeduumlrftig Plazentalokalisation und

-struktur normalkontrollbeduumlrftig Weiterfuumlhrende

Untersuchung veranlaszligt janein

Bilddokumentation je eines Kopf- Rumpf- und Extremitaumltenmaszliges sowie gegebenenfalls kontrollbeduumlrftiger Befunde

3 Untersuchung von Beginn der 29 bis zum Ende der 32 SSW Einlingsschwangerschaft janein Lebenszeichen janein Kindslage

Biometrie III (4 Maszlige) Biparietaler Durchmesser (BPD) Fronto-okzipitaler Durchmesser (FOD)

oder Kopfumfang (KU) AbdomenThorax-quer-Durchmesser (ATD)

oder AbdomenThorax-a p-Durchmesser (APD) oder AbdomenThorax-Umfang (AU)

Femurlaumlnge (FL) oder Humeruslaumlnge (HL)

Zeitgerechte Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig

Kontrolle der Hinweiszeichen fuumlr Entwicklungsstoumlrungen gemaumlszlig dem 2 Screening Plazentalokalisation und -struktur normalkontrollbeduumlrftig Weiterfuumlhrende Untersuchung veranlaszligt janein

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Mutterschafts-Richtlinien

Bilddokumentation je eines Kopf- Rumpf- und Extremitaumltenmaszliges sowie gegebenenfalls kontrollbeduumlrftiger Befunde

Anlage 1 b (zu den Abschnitten A Nr 5 und B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)

Uumlber die in Anlage 1 a genannten Screening-Untersuchungen hinaus koumlnnen bei Vorliegen einer der nachfolgend angefuumlhrten Indikationen weitere sonographische Untersuchungen zur Uumlberwachung der Schwangerschaft anshygezeigt sein die als Kontrolluntersuchungen Bestandteil des Screening sind

1 Sicherung des Schwangerschaftsalters bei unklarer Regelanamnese Diskrepanz zwischen Uterusgroumlszlige und berechnetem

Gestationsalter aufgrund des klinischen oder sonographischen Befundes

fehlenden Untersuchungsergebnissen aus dem Ultraschall-Screening bei Uumlbernahme der Mutterschaftsvorsorge durch einen anderen Arzt

2 Kontrolle des fetalen Wachstums bei Schwangeren mit einer Erkrankung die zu Entwicklungsshy

stoumlrungen des Feten fuumlhren kann Verdacht auf Entwicklungsstoumlrung des Feten aufgrund voshy

rausgegangener Untersuchungen

3 Uumlberwachung einer Mehrlingsschwangerschaft

4 Neu- oder Nachbeurteilung des Schwangerschaftsalters bei auffaumllshyligen Ergebnissen der in der Mutterschaftsvorsorge notwendigen serologischen Untersuchungen der Mutter

5 Diagnostik und Kontrolle des Plazentasitzes bei vermuteter oder nachgewiesener Plazenta praevia

6 Erstmaliges Auftreten einer uterinen Blutung

7 Verdacht auf intrauterinen Fruchttod

8 Verdacht auf Lageanomalie ab Beginn der 36 SSW

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Mutterschafts-Richtlinien

Anlage 1 c (zu Abschnitt B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)

Uumlber die in Anlage 1 a und 1 b genannten Untersuchungen hinaus koumlnnen weitere Ultraschall-Untersuchungen mittels B-Mode oder auch mit anderen sonographischen Verfahren angezeigt sein wenn sie der Abklaumlrung undoder Uumlberwachung von pathologischen Befunden dienen und eine der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikationen vorliegt Diese Untersuchungen gehoumlren zwar zum Programm der Mutterschaftsvorsorge sind aber nicht mehr Bestandteil des Screening

I)

1 Rezidivierende oder persistierende uterine Blutung

2 Gestoumlrte intrauterine Fruumlhschwangerschaft

3 Fruumlhschwangerschaft bei liegendem IUP Uterus myomatosus Adnextumor

4 Nachkontrolle intrauteriner Eingriffe

5 Cervixmessung mittels Ultraschall bei Cervixinsuffizienz oder Vershydacht

6 Bestaumltigter vorzeitiger Blasensprung undoder vorzeitige Wehentaumltigkeit

7 Kontrolle und gegebenenfalls Verlaufsbeobachtung nach Bestaumltishygung einer bestehenden Anomalie oder Erkrankung des Fetus

8 Verdacht auf vorzeitige Plazentaloumlsung

9 Ultraschall-Kontrollen bei gestoumlrtem Geburtsverlauf z B vor waumlhshyrend und nach aumluszligerer Wendung aus Beckenend- oder Querlage in Schaumldellage

) Fuumlr die Durchfuumlhrung der unter Abschnitt I angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen ist die Erfuumlllung der Anforderungen gemaumlszlig Anwendungsbereich 91 der Anlage 1 der Ultraschall-Vereinbarung Voshyraussetzung fuumlr die unter Abschnitt II angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen sind die Anforderunshygen nach Anwendungsbereich 92 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung zu erfuumlllen

18

Mutterschafts-Richtlinien

II)

1 Durchfuumlhrung intrauteriner Eingriffe wie Amniocentese Chorionzottenbiopsie Fetalblutgewinnung Koumlrperhoumlhlen- oder Gefaumlszligpunktionen Fruchtwasserersatz-Auffuumlllungen Transfusioshynen An-legen von Shunts Fetoskopie

2 Gezielte Ausschluszligdiagnostik bei erhoumlhtem Risiko fuumlr Fehlbildunshygen oder Erkrankungen des Fetus aufgrund von a) ultraschalldiagnostischen Hinweisen b) laborchemischen Befunden c) genetisch bedingten oder familiaumlr gehaumluften Erkrankungen

oder Fehlbildungen in der Familienanamnese d) teratogenen Noxen

oder als Alternative zur invasiven praumlnatalen Diagnostik

Anlage 1 d (zu Abschnitt B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)

Dopplersonographische Untersuchungen

Die Anwendung der Dopplersonographie als Maszlignahme der Mutterschafts-vorsorge ist nur bei einer oder mehreren der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikashytionen und - mit Ausnahme der Fehlbildungsdiagnostik - nur in der zweiten Schwangerschaftshaumllfte zulaumlssig

1 Verdacht auf intrauterine Wachstumsretardierung

2 Schwangerschaftsinduzierte HypertoniePraumleklampsieEklampsie

3 Zustand nach Mangelgeburtintrauterinem Fruchttod

4 Zustand nach PraumleklampsieEklampsie

5 Auffaumllligkeiten der fetalen Herzfrequenzregistrierung

6 Begruumlndeter Verdacht auf Fehlbildungfetale Erkrankung

7 Mehrlingsschwangerschaft bei diskordantem Wachstum

8 Abklaumlrung bei Verdacht auf HerzfehlerHerzerkrankungen

) Fuumlr die Durchfuumlhrung der unter Abschnitt I angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen ist die Erfuumlllung der Anforderungen gemaumlszlig Anwendungsbereich 91 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung Voshyraussetzung fuumlr die unter Abschnitt II angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen sind die Anforderunshygen nach Anwendungsbereich 92 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung zu erfuumlllen

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Mutterschafts-Richtlinien

Anlage 2 (zu Abschnitt B Nr 4 c der Mutterschafts-Richtlinien)

Indikationen zur Kardiotokographie (CTG) waumlhrend der Schwangerschaft

Die Kardiotokographie ist im Rahmen der Schwangerenvorsorge nur anshygezeigt wenn eine der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikationen vorliegt

A Indikationen zur erstmaligen CTG in der 26 und 27 Schwangerschaftswoche

drohende Fruumlhgeburt

ab der 28 Schwangerschaftswoche a) Auskultatorisch festgestellte Herztonalterationen b) Verdacht auf vorzeitige Wehentaumltigkeit

B Indikationen zur CTG-Wiederholung CTG-Alterationen a) Anhaltende Tachykardie ( 160Minute) b) Bradykardie ( 100Minute) c) Dezeleration(en) (auch wiederholter Dip null) d) Hypooszillation Anoszillation e) Unklarer Kardiotokogramm-Befund bei Verdacht auf vorzeishy

tige Wehentaumltigkeit f) Mehrlinge g) Intrauteriner Fruchttod bei fruumlherer Schwangerschaft h) Verdacht auf Placenta-Insuffizienz nach klinischem oder bishy

ochemischem Befund i) Verdacht auf Uumlbertragung j) Uterine Blutung

Medikamentoumlse Wehenhemmung

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Mutterschafts-Richtlinien

Anlage 3 (siehe Mutterpass)

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Mutterschafts-Richtlinien

bdquoAnlage 4 (zu Abschnitt A Nr 1 der Mutterschafts-Richtlinien)

Ich bin schwanger Warum wird allen Schwangeren ein HIV-Test angeboten

Liebe Leserin

dieses Merkblatt erlaumlutert warum es fuumlr alle Schwangeren in Deutschland das Angebot fuumlr

einen HIV-Test gibt Wir hoffen dass es Sie bei Ihrem Beratungsgespraumlch mit Ihrem Arzt

oder Ihrer Aumlrztin unterstuumltzt Bei weitergehenden Fragen koumlnnen Sie sich auch an Berashy

tungsstellen zum Beispiel bei Ihrem Gesundheitsamt wenden

Die wichtigsten Informationen

HIV kann waumlhrend der Schwangerschaft bei der Geburt und durch Muttermilch auf

das Kind uumlbertragen werden

Es besteht jedoch eine sehr gute Aussicht eine Uumlbertragung auf das Kind durch

rechtzeitige medizinische Maszlignahmen zu verhindern Die fruumlhzeitige Feststellung

einer HIV-Infektion ist daher wichtig

Ein anonymer HIV-Test ist moumlglich

Sie haben Anspruch auf einen HIV-Test

Sie haben selbstverstaumlndlich das Recht einen HIV-Test abzulehnen

Was ist HIV

HIV (bdquoHumanes Immunschwaumlche-Virusldquo) befaumlllt Zellen des Abwehrsystems des Koumlrpers und

zerstoumlrt sie Die meisten Menschen mit HIV haben uumlber Jahre kaum Beschwerden Wenn

das Virus das Immunsystem aber stark geschwaumlcht hat treten schwere Erkrankungen auf

Diese Phase wird dann als bdquoAIDSldquo (deutsch bdquoErworbenes Immunschwaumlche-Syndromldquo) beshy

zeichnet Trotz verbesserter Behandlungsmoumlglichkeiten ist eine Heilung von AIDS momenshy

tan nicht moumlglich

HIV bei Frauen wird meistens durch ungeschuumltzten sexuellen Kontakt bei dem Samenfluumlsshy

sigkeit oder Blut in den Koumlrper gelangt oder durch gemeinsames Benutzen von Spritzen

oder Injektionsnadeln uumlbertragen

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Mutterschafts-Richtlinien

Warum wird mir ein HIV-Test angeboten

In Deutschland sind nur wenige Schwangere mit HIV infiziert Aber es kommt vor dass eine

Frau nicht weiszlig dass sie HIV hat

Wenn eine Schwangere HIV hat dann bedeutet das nicht dass auch ihr Kind in jedem Fall

infiziert wird Es besteht jedoch die Gefahr dass die Viren auf ihr Kind uumlbertragen werden

Wenn eine Schwangere rechtzeitig von ihrer Infektion weiszlig dann kann ihr Kind fast immer

geschuumltzt werden Die heutigen Behandlungsmoumlglichkeiten sind so gut dass eine Mutter mit

HIV oft lange ohne Symptome leben und so auch fuumlr ihr Kind da sein kann Es ist daher

wichtig zu wissen ob eine HIV-Infektion besteht

Falls ich HIV habe wie kann mein Kind geschuumltzt werden

Wenn die folgenden drei Maszlignahmen mit spezialisierten Aumlrztinnen und Aumlrzten zusammen

durchgefuumlhrt werden ist die Gefahr einer HIV-Uumlbertragung auf das Kind sehr gering

1 waumlhrend der Schwangerschaft durch Einnahme von Medikamenten die die Viren

bekaumlmpfen

2 unter der Geburt durch Entbindung des Kindes durch einen Kaiserschnitt

3 nach der Geburt durch Verzicht auf die Ernaumlhrung des Kindes mit eigener Muttershy

milch

Kann ich mich auch in der Schwangerschaft mit HIV infizieren

Eine HIV-Infektion ist auch waumlhrend der Schwangerschaft moumlglich Bei sexuellen Kontakten

sind Kondome ein guter Schutz

Gibt es Bedenken bei einem HIV-Test

Fuumlr die meisten Frauen ist ein HIV-Test nur ein Test unter vielen in der Schwangerschaft

Die Entscheidung fuumlr einen HIV-Test ist jedoch nicht immer leicht und kann Aumlngste ausloumlsen

Die Wartezeit bis zum Testergebnis kann als belastend erlebt werden

Wer mit HIV infiziert ist und dies weiszlig muss mit Nachteilen rechnen zum Beispiel beim Abshy

schluss einer (Lebens-)Versicherung Unabhaumlngig davon ob Sie den Test durchfuumlhren lasshy

sen und welches Ergebnis er hat wirkt sich das aber zum Beispiel nicht auf Ihren gesetzlishy

chen Krankenversicherungsstatus oder den Aufenthaltsstatus von Migrantinnen in Deutschshy

land aus

Bei Bedenken oder Sorgen koumlnnen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer behandelnshy

den Aumlrztin sowie auch mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Beratungsstellen bei

Wunsch auch anonym sprechen

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Mutterschafts-Richtlinien

Wer erfaumlhrt von dem Test

Ihr Arzt oder Ihre Aumlrztin teilt Ihnen das Testergebnis in einem vertraulichen Gespraumlch mit

Die Aumlrzte und Aumlrztinnen und ihr Personal unterliegen der Schweigepflicht

Die HIV-Beratung wird im Mutterpass dokumentiert nicht aber der sich gegebenenfalls daran

anschlieszligende HIV-Test

Kann ich mich anonym testen lassen

Es ist moumlglich sich anonym testen zu lassen Dies kann zum Beispiel in einer Arztpraxis

beim Gesundheitsamt bei manchen AIDS-Beratungsstellen oder einem Tropeninstitut erfolshy

gen

Das Testergebnis wird nur Ihnen mitgeteilt Sie entscheiden wer von dem Test und seinem

Ergebnis erfaumlhrt

Was passiert bei einem HIV-Test

Fuumlr einen HIV-Test wird eine Blutprobe entnommen und in einem Labor untersucht Beim

Test kann das Virus nur entdeckt werden wenn im Blut Zeichen dafuumlr vorhanden sind dass

der Koumlrper schon gegen die Infektion kaumlmpft Das heiszligt es gibt einen Zeitraum von der Anshy

steckung bis zur verlaumlsslichen Nachweisbarkeit der Infektion im Blut Dieser Zeitraum wird

als bdquodiagnostisches Fensterldquo bezeichnet Fast alle HIV-Infektionen koumlnnen drei Monate nach

einer Uumlbertragung festgestellt werden

Wenn Sie meinen dass bei Ihnen die Moumlglichkeit einer HIV-Infektion zum Beispiel nach

einem ungeschuumltzten sexuellen Kontakt besteht koumlnnen Sie sich an Ihren Arzt oder Ihre

Aumlrztin wenden um einen oder mehrere Testzeitpunkte zu vereinbaren Der HIV-Test ist sehr

genau Wenn im Labor eine HIV-Infektion festgestellt wird wird der Test zur Sicherheit trotzshy

dem noch einmal wiederholt

Was kostet der HIV-Test

Die Kosten fuumlr einen HIV-Test in einer Arztpraxis werden waumlhrend der Schwangerschaft von

den Krankenkassen uumlbernommen Wenn Sie einen Test anonym durchfuumlhren lassen wollen

kann dies mit geringen Kosten fuumlr Sie verbunden sein

Wo bekomme ich weitere Informationen

Fuumlr weitere Informationen koumlnnen Sie sich an Ihre Aumlrztin oder Ihren Arzt bzw an Ihr

Gesundheitsamt wenden

Die Bundeszentrale fuumlr gesundheitliche Aufklaumlrung (BZgA) bietet eine anonyme Telefonberashy

tung an Sie erreichen sie unter Telefon 0180555 54 44 Uumlber die Webseite der BZgA koumlnshy

24

Mutterschafts-Richtlinien

nen Sie auch Beratungsstellen finden und sich anonym im Internet beraten lassen

wwwaidsberatungde

Stand Mai 2007

Das Merkblatt ist eine Anlage der Mutterschafts-Richtlinien

Quellen Eine Liste mit der beruumlcksichtigten wissenschaftlichen Literatur finden Sie im Internet

unter wwwg-bade

Herausgeber

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

Auf dem Seidenberg 3a

53721 Siegburg

Telefon 0 22 41 ndash 93 88-0

Telefax 0 22 41 ndash 93 88-5 73

wwwg-bade

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist ein Gremium der Gemeinsamen Selbstverwaltung von Aumlrzten

Krankenkassen und Krankenhaumlusern in Deutschland in dem seit 2004 auch Patientenvertreter aktiv mitwirken

Entscheidungen des G-BA stehen unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums fuumlr Gesundheit

Erstellung

Dieses Merkblatt wurde im Auftrag des G-BA vom Institut fuumlr Qualitaumlt und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen

(wwwiqwigde) entwickelt

25

Page 13: 2010-02-18 Mutter-Rili1 2

Mutterschafts-Richtlinien

1 Bei jedem Kind einer Rh-negativen Mutter ist unmittelbar nach der Geshyburt der Rh-Faktor D unter Beachtung der Ergebnisse des direkten Coombstests zu bestimmen Ist dieser Rh-Faktor positiv (D+) oder liegt D-weak vor so ist aus derselben Blutprobe auch die Blutgruppe des Kinshydes zu bestimmen Bei Rh-positivem Kind ist bei der Rh-negativen Mutshyter eine weitere Standarddosis Anti-D-Immunglobulin (um 300 g) inshynerhalb von 72 Stunden post partum zu applizieren selbst wenn nach der Geburt schwach reagierende Rh-Antikoumlrper bei der Mutter gefunshyden worden sind undoder der direkte Coombstest beim Kind schwach positiv ist Hierdurch soll ein schneller Abbau der insbesondere waumlhshyrend der Geburt in den muumltterlichen Kreislauf uumlbergetretenen Rh-positiven Erythrozyten bewirkt werden um die Bildung von Rh-Antikoumlrpern bei der Mutter zu verhindern

2 Rh-negativen Frauen mit Fehlgeburt bzw Schwangerschaftsabbruch sollte so bald wie moumlglich jedoch innerhalb 72 Stunden post abortum bzw nach Schwangerschaftsabbruch Anti-D-Immunglobulin injiziert werden Entsprechende blutgruppenserologische Untersuchungen sind erforderlichenfalls durchzufuumlhren

E Voraussetzungen fuumlr die Durchfuumlhrung serologischer Untersuchungen

Die serologischen Untersuchungen nach den Abschnitten C und D solshylen nur von solchen Aumlrzten durchgefuumlhrt werden die uumlber die entspreshychenden Kenntnisse und Einrichtungen verfuumlgen Dieselben Voraussetshyzungen gelten fuumlr Untersuchungen in Instituten

F Untersuchungen und Beratungen der Woumlchnerin

1 Eine Untersuchung soll innerhalb der ersten Woche nach der Entbinshydung vorgenommen werden Dabei soll das Haumlmoglobin bestimmt wershyden

2 Eine weitere Untersuchung soll etwa sechs Wochen spaumltestens jedoch acht Wochen nach der Entbindung durchgefuumlhrt werden Die Untersushychung umfaszligt Allgemeinuntersuchung (falls erforderlich einschlieszliglich Hb-Bestimshymung) Feststellung des gynaumlkologischen Befundes Blutdruckmessung Untersuchung des Mittelstrahlurins auf Eiweiszlig Zucker und Sediment gegebenenfalls bakteriologische Untersuchungen (z B bei auffaumllliger Anamnese Blutdruckerhoumlhung Sedimentbefund) sowie Beratung der Mutter

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Mutterschafts-Richtlinien

G Medikamentoumlse Maszlignahmen und Verordnung von Verband- und Heilmitteln

Medikamentoumlse Maszlignahmen sowie die Verordnung von Verband- und Heilmitteln sind im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge nur zulaumlssig zur Behandlung von Beschwerden die schwangerschaftsbedingt sind aber noch keinen Krankheitswert haben Bei Verordnungen wegen Schwanshygerschaftsbeschwerden und im Zusammenhang mit der Entbindung ist die Versicherte von der Entrichtung der Verordnungsblattgebuumlhr befreit

H Aufzeichnungen und Bescheinigungen

1 Nach Feststellung der Schwangerschaft stellt der Arzt der Schwangeshyren einen Mutterpaszlig (Anlage 3)) aus sofern sie nicht bereits einen Paszlig dieses Musters besitzt

2 Nach diesem Mutterpaszlig richten sich auch die vom Arzt vorzunehmenshyden Eintragungen der Ergebnisse der Untersuchungen im Rahmen der aumlrztlichen Betreuung waumlhrend der Schwangerschaft und nach der Entshybindung Daruumlber hinausgehende fuumlr die Schwangerschaft relevante Untersuchungsergebnisse sollen in den Mutterpass eingetragen wershyden soweit die Eintragung durch die Richtlinien nicht ausgeschlossen ist (Lues-Suchreaktion sowie HIV-Untersuchung)

3 Die Befunde der aumlrztlichen Betreuung und der blutgruppenserologishyschen Untersuchungen haumllt der Arzt fuumlr seine Patientenkartei fest und stellt sie bei eventuellem Arztwechsel dem anderen Arzt auf dessen Anshyforderung zur Verfuumlgung sofern die Schwangere zustimmt

4 Beim Anlegen eines weiteren Mutterpasses sind die Blutgruppenbefunshyde zu uumlbertragen Die Richtigkeit der Uumlbertragung ist aumlrztlich zu beshyscheinigen

5 Der zustaumlndige Unterausschuss des Gemeinsamen Bundesausschusshyses ist berechtigt Aumlnderungen am Mutterpaszlig vorzunehmen deren Notwendigkeit sich aus der praktischen Anwendung ergibt soweit dashydurch der Mutterpaszlig nicht in seinem Aufbau und in seinem wesentlishychen Inhalt veraumlndert wird

I Inkrafttreten

Die Richtlinien treten am 28 Maumlrz 1986 in Kraft

Koumlln den 10 Dezember 1985

Bundesausschuszlig der Aumlrzte und Krankenkassen Der Vorsitzende

) Auf einen Abdruck wurde verzichtet

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Mutterschafts-Richtlinien

Anlage 1 (a - d) (zu den Abschnitten A Nr 5 und B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)

Ultraschall-Untersuchungen in der Schwangerschaft (Sonographie)

Es gilt die Anlage 1 der Mutterschafts-Richtlinien in der Fassung vom 22 November 1994 zuzuumlglich der Aumlnderungen vom 8 Mai 1995 und 17 Deshyzember 1996

Anlage 1 a (zu Abschnitt A Nr 5 der Mutterschafts-Richtlinien)

Ultraschall-Screening in der Schwangerschaft

Die nachfolgend aufgefuumlhrten Befunde sind mittels B-Mode-Verfahren im jeshyweiligen Zeitraum zu erheben Dabei ist die jeweilige Bilddokumentation durchzufuumlhren

1 Untersuchung von Beginn der 9 bis zum Ende der 12 SSW Intrauteriner Sitz janein Embryo darstellbar janein Mehrlingsschwangerschaft janein

-monochorial janein Herzaktion janein

Biometrie I (ein Maszlig) Scheitelsteiszliglaumlnge (SSL)

oder Biparietaler Durchmesser (BPD) Zeitgerechte Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig Auffaumllligkeiten janeinkontrollbeduumlrftig Weiterfuumlhrende

Untersuchung veranlaszligt janein

Bilddokumentation der Biometrie und gegebenenfalls kontrollbeshyduumlrftiger Befunde

2 Untersuchung von Beginn der 19 bis zum Ende der 22 SSW Einlingsschwangerschaft janein Lebenszeichen janein

Biometrie II (4 Maszlige) Biparietaler Durchmesser (BPD) Fronto-okzipitaler Durchmesser (FOD)

oder Kopfumfang (KU) AbdomenThorax-quer-Durchmesser (ATD)

oder AbdomenThorax-a p-Durchmesser (APD)

15

Mutterschafts-Richtlinien

oder AbdomenThorax-Umfang (AU) Femurlaumlnge (FL)

oder Humeruslaumlnge (HL) Zeitgerechte Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig

Hinweiszeichen fuumlr Entwicklungsstoumlrungen hinsichtlich Fruchtwassermenge janeinkontrollbeduumlrftig koumlrperlicher Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig Koumlrperumriszlig janeinkontrollbeduumlrftig fetaler Strukturen janeinkontrollbeduumlrftig Herzaktion janeinkontrollbeduumlrftig Bewegungen janeinkontrollbeduumlrftig Plazentalokalisation und

-struktur normalkontrollbeduumlrftig Weiterfuumlhrende

Untersuchung veranlaszligt janein

Bilddokumentation je eines Kopf- Rumpf- und Extremitaumltenmaszliges sowie gegebenenfalls kontrollbeduumlrftiger Befunde

3 Untersuchung von Beginn der 29 bis zum Ende der 32 SSW Einlingsschwangerschaft janein Lebenszeichen janein Kindslage

Biometrie III (4 Maszlige) Biparietaler Durchmesser (BPD) Fronto-okzipitaler Durchmesser (FOD)

oder Kopfumfang (KU) AbdomenThorax-quer-Durchmesser (ATD)

oder AbdomenThorax-a p-Durchmesser (APD) oder AbdomenThorax-Umfang (AU)

Femurlaumlnge (FL) oder Humeruslaumlnge (HL)

Zeitgerechte Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig

Kontrolle der Hinweiszeichen fuumlr Entwicklungsstoumlrungen gemaumlszlig dem 2 Screening Plazentalokalisation und -struktur normalkontrollbeduumlrftig Weiterfuumlhrende Untersuchung veranlaszligt janein

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Mutterschafts-Richtlinien

Bilddokumentation je eines Kopf- Rumpf- und Extremitaumltenmaszliges sowie gegebenenfalls kontrollbeduumlrftiger Befunde

Anlage 1 b (zu den Abschnitten A Nr 5 und B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)

Uumlber die in Anlage 1 a genannten Screening-Untersuchungen hinaus koumlnnen bei Vorliegen einer der nachfolgend angefuumlhrten Indikationen weitere sonographische Untersuchungen zur Uumlberwachung der Schwangerschaft anshygezeigt sein die als Kontrolluntersuchungen Bestandteil des Screening sind

1 Sicherung des Schwangerschaftsalters bei unklarer Regelanamnese Diskrepanz zwischen Uterusgroumlszlige und berechnetem

Gestationsalter aufgrund des klinischen oder sonographischen Befundes

fehlenden Untersuchungsergebnissen aus dem Ultraschall-Screening bei Uumlbernahme der Mutterschaftsvorsorge durch einen anderen Arzt

2 Kontrolle des fetalen Wachstums bei Schwangeren mit einer Erkrankung die zu Entwicklungsshy

stoumlrungen des Feten fuumlhren kann Verdacht auf Entwicklungsstoumlrung des Feten aufgrund voshy

rausgegangener Untersuchungen

3 Uumlberwachung einer Mehrlingsschwangerschaft

4 Neu- oder Nachbeurteilung des Schwangerschaftsalters bei auffaumllshyligen Ergebnissen der in der Mutterschaftsvorsorge notwendigen serologischen Untersuchungen der Mutter

5 Diagnostik und Kontrolle des Plazentasitzes bei vermuteter oder nachgewiesener Plazenta praevia

6 Erstmaliges Auftreten einer uterinen Blutung

7 Verdacht auf intrauterinen Fruchttod

8 Verdacht auf Lageanomalie ab Beginn der 36 SSW

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Mutterschafts-Richtlinien

Anlage 1 c (zu Abschnitt B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)

Uumlber die in Anlage 1 a und 1 b genannten Untersuchungen hinaus koumlnnen weitere Ultraschall-Untersuchungen mittels B-Mode oder auch mit anderen sonographischen Verfahren angezeigt sein wenn sie der Abklaumlrung undoder Uumlberwachung von pathologischen Befunden dienen und eine der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikationen vorliegt Diese Untersuchungen gehoumlren zwar zum Programm der Mutterschaftsvorsorge sind aber nicht mehr Bestandteil des Screening

I)

1 Rezidivierende oder persistierende uterine Blutung

2 Gestoumlrte intrauterine Fruumlhschwangerschaft

3 Fruumlhschwangerschaft bei liegendem IUP Uterus myomatosus Adnextumor

4 Nachkontrolle intrauteriner Eingriffe

5 Cervixmessung mittels Ultraschall bei Cervixinsuffizienz oder Vershydacht

6 Bestaumltigter vorzeitiger Blasensprung undoder vorzeitige Wehentaumltigkeit

7 Kontrolle und gegebenenfalls Verlaufsbeobachtung nach Bestaumltishygung einer bestehenden Anomalie oder Erkrankung des Fetus

8 Verdacht auf vorzeitige Plazentaloumlsung

9 Ultraschall-Kontrollen bei gestoumlrtem Geburtsverlauf z B vor waumlhshyrend und nach aumluszligerer Wendung aus Beckenend- oder Querlage in Schaumldellage

) Fuumlr die Durchfuumlhrung der unter Abschnitt I angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen ist die Erfuumlllung der Anforderungen gemaumlszlig Anwendungsbereich 91 der Anlage 1 der Ultraschall-Vereinbarung Voshyraussetzung fuumlr die unter Abschnitt II angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen sind die Anforderunshygen nach Anwendungsbereich 92 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung zu erfuumlllen

18

Mutterschafts-Richtlinien

II)

1 Durchfuumlhrung intrauteriner Eingriffe wie Amniocentese Chorionzottenbiopsie Fetalblutgewinnung Koumlrperhoumlhlen- oder Gefaumlszligpunktionen Fruchtwasserersatz-Auffuumlllungen Transfusioshynen An-legen von Shunts Fetoskopie

2 Gezielte Ausschluszligdiagnostik bei erhoumlhtem Risiko fuumlr Fehlbildunshygen oder Erkrankungen des Fetus aufgrund von a) ultraschalldiagnostischen Hinweisen b) laborchemischen Befunden c) genetisch bedingten oder familiaumlr gehaumluften Erkrankungen

oder Fehlbildungen in der Familienanamnese d) teratogenen Noxen

oder als Alternative zur invasiven praumlnatalen Diagnostik

Anlage 1 d (zu Abschnitt B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)

Dopplersonographische Untersuchungen

Die Anwendung der Dopplersonographie als Maszlignahme der Mutterschafts-vorsorge ist nur bei einer oder mehreren der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikashytionen und - mit Ausnahme der Fehlbildungsdiagnostik - nur in der zweiten Schwangerschaftshaumllfte zulaumlssig

1 Verdacht auf intrauterine Wachstumsretardierung

2 Schwangerschaftsinduzierte HypertoniePraumleklampsieEklampsie

3 Zustand nach Mangelgeburtintrauterinem Fruchttod

4 Zustand nach PraumleklampsieEklampsie

5 Auffaumllligkeiten der fetalen Herzfrequenzregistrierung

6 Begruumlndeter Verdacht auf Fehlbildungfetale Erkrankung

7 Mehrlingsschwangerschaft bei diskordantem Wachstum

8 Abklaumlrung bei Verdacht auf HerzfehlerHerzerkrankungen

) Fuumlr die Durchfuumlhrung der unter Abschnitt I angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen ist die Erfuumlllung der Anforderungen gemaumlszlig Anwendungsbereich 91 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung Voshyraussetzung fuumlr die unter Abschnitt II angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen sind die Anforderunshygen nach Anwendungsbereich 92 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung zu erfuumlllen

19

Mutterschafts-Richtlinien

Anlage 2 (zu Abschnitt B Nr 4 c der Mutterschafts-Richtlinien)

Indikationen zur Kardiotokographie (CTG) waumlhrend der Schwangerschaft

Die Kardiotokographie ist im Rahmen der Schwangerenvorsorge nur anshygezeigt wenn eine der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikationen vorliegt

A Indikationen zur erstmaligen CTG in der 26 und 27 Schwangerschaftswoche

drohende Fruumlhgeburt

ab der 28 Schwangerschaftswoche a) Auskultatorisch festgestellte Herztonalterationen b) Verdacht auf vorzeitige Wehentaumltigkeit

B Indikationen zur CTG-Wiederholung CTG-Alterationen a) Anhaltende Tachykardie ( 160Minute) b) Bradykardie ( 100Minute) c) Dezeleration(en) (auch wiederholter Dip null) d) Hypooszillation Anoszillation e) Unklarer Kardiotokogramm-Befund bei Verdacht auf vorzeishy

tige Wehentaumltigkeit f) Mehrlinge g) Intrauteriner Fruchttod bei fruumlherer Schwangerschaft h) Verdacht auf Placenta-Insuffizienz nach klinischem oder bishy

ochemischem Befund i) Verdacht auf Uumlbertragung j) Uterine Blutung

Medikamentoumlse Wehenhemmung

20

Mutterschafts-Richtlinien

Anlage 3 (siehe Mutterpass)

21

Mutterschafts-Richtlinien

bdquoAnlage 4 (zu Abschnitt A Nr 1 der Mutterschafts-Richtlinien)

Ich bin schwanger Warum wird allen Schwangeren ein HIV-Test angeboten

Liebe Leserin

dieses Merkblatt erlaumlutert warum es fuumlr alle Schwangeren in Deutschland das Angebot fuumlr

einen HIV-Test gibt Wir hoffen dass es Sie bei Ihrem Beratungsgespraumlch mit Ihrem Arzt

oder Ihrer Aumlrztin unterstuumltzt Bei weitergehenden Fragen koumlnnen Sie sich auch an Berashy

tungsstellen zum Beispiel bei Ihrem Gesundheitsamt wenden

Die wichtigsten Informationen

HIV kann waumlhrend der Schwangerschaft bei der Geburt und durch Muttermilch auf

das Kind uumlbertragen werden

Es besteht jedoch eine sehr gute Aussicht eine Uumlbertragung auf das Kind durch

rechtzeitige medizinische Maszlignahmen zu verhindern Die fruumlhzeitige Feststellung

einer HIV-Infektion ist daher wichtig

Ein anonymer HIV-Test ist moumlglich

Sie haben Anspruch auf einen HIV-Test

Sie haben selbstverstaumlndlich das Recht einen HIV-Test abzulehnen

Was ist HIV

HIV (bdquoHumanes Immunschwaumlche-Virusldquo) befaumlllt Zellen des Abwehrsystems des Koumlrpers und

zerstoumlrt sie Die meisten Menschen mit HIV haben uumlber Jahre kaum Beschwerden Wenn

das Virus das Immunsystem aber stark geschwaumlcht hat treten schwere Erkrankungen auf

Diese Phase wird dann als bdquoAIDSldquo (deutsch bdquoErworbenes Immunschwaumlche-Syndromldquo) beshy

zeichnet Trotz verbesserter Behandlungsmoumlglichkeiten ist eine Heilung von AIDS momenshy

tan nicht moumlglich

HIV bei Frauen wird meistens durch ungeschuumltzten sexuellen Kontakt bei dem Samenfluumlsshy

sigkeit oder Blut in den Koumlrper gelangt oder durch gemeinsames Benutzen von Spritzen

oder Injektionsnadeln uumlbertragen

22

Mutterschafts-Richtlinien

Warum wird mir ein HIV-Test angeboten

In Deutschland sind nur wenige Schwangere mit HIV infiziert Aber es kommt vor dass eine

Frau nicht weiszlig dass sie HIV hat

Wenn eine Schwangere HIV hat dann bedeutet das nicht dass auch ihr Kind in jedem Fall

infiziert wird Es besteht jedoch die Gefahr dass die Viren auf ihr Kind uumlbertragen werden

Wenn eine Schwangere rechtzeitig von ihrer Infektion weiszlig dann kann ihr Kind fast immer

geschuumltzt werden Die heutigen Behandlungsmoumlglichkeiten sind so gut dass eine Mutter mit

HIV oft lange ohne Symptome leben und so auch fuumlr ihr Kind da sein kann Es ist daher

wichtig zu wissen ob eine HIV-Infektion besteht

Falls ich HIV habe wie kann mein Kind geschuumltzt werden

Wenn die folgenden drei Maszlignahmen mit spezialisierten Aumlrztinnen und Aumlrzten zusammen

durchgefuumlhrt werden ist die Gefahr einer HIV-Uumlbertragung auf das Kind sehr gering

1 waumlhrend der Schwangerschaft durch Einnahme von Medikamenten die die Viren

bekaumlmpfen

2 unter der Geburt durch Entbindung des Kindes durch einen Kaiserschnitt

3 nach der Geburt durch Verzicht auf die Ernaumlhrung des Kindes mit eigener Muttershy

milch

Kann ich mich auch in der Schwangerschaft mit HIV infizieren

Eine HIV-Infektion ist auch waumlhrend der Schwangerschaft moumlglich Bei sexuellen Kontakten

sind Kondome ein guter Schutz

Gibt es Bedenken bei einem HIV-Test

Fuumlr die meisten Frauen ist ein HIV-Test nur ein Test unter vielen in der Schwangerschaft

Die Entscheidung fuumlr einen HIV-Test ist jedoch nicht immer leicht und kann Aumlngste ausloumlsen

Die Wartezeit bis zum Testergebnis kann als belastend erlebt werden

Wer mit HIV infiziert ist und dies weiszlig muss mit Nachteilen rechnen zum Beispiel beim Abshy

schluss einer (Lebens-)Versicherung Unabhaumlngig davon ob Sie den Test durchfuumlhren lasshy

sen und welches Ergebnis er hat wirkt sich das aber zum Beispiel nicht auf Ihren gesetzlishy

chen Krankenversicherungsstatus oder den Aufenthaltsstatus von Migrantinnen in Deutschshy

land aus

Bei Bedenken oder Sorgen koumlnnen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer behandelnshy

den Aumlrztin sowie auch mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Beratungsstellen bei

Wunsch auch anonym sprechen

23

Mutterschafts-Richtlinien

Wer erfaumlhrt von dem Test

Ihr Arzt oder Ihre Aumlrztin teilt Ihnen das Testergebnis in einem vertraulichen Gespraumlch mit

Die Aumlrzte und Aumlrztinnen und ihr Personal unterliegen der Schweigepflicht

Die HIV-Beratung wird im Mutterpass dokumentiert nicht aber der sich gegebenenfalls daran

anschlieszligende HIV-Test

Kann ich mich anonym testen lassen

Es ist moumlglich sich anonym testen zu lassen Dies kann zum Beispiel in einer Arztpraxis

beim Gesundheitsamt bei manchen AIDS-Beratungsstellen oder einem Tropeninstitut erfolshy

gen

Das Testergebnis wird nur Ihnen mitgeteilt Sie entscheiden wer von dem Test und seinem

Ergebnis erfaumlhrt

Was passiert bei einem HIV-Test

Fuumlr einen HIV-Test wird eine Blutprobe entnommen und in einem Labor untersucht Beim

Test kann das Virus nur entdeckt werden wenn im Blut Zeichen dafuumlr vorhanden sind dass

der Koumlrper schon gegen die Infektion kaumlmpft Das heiszligt es gibt einen Zeitraum von der Anshy

steckung bis zur verlaumlsslichen Nachweisbarkeit der Infektion im Blut Dieser Zeitraum wird

als bdquodiagnostisches Fensterldquo bezeichnet Fast alle HIV-Infektionen koumlnnen drei Monate nach

einer Uumlbertragung festgestellt werden

Wenn Sie meinen dass bei Ihnen die Moumlglichkeit einer HIV-Infektion zum Beispiel nach

einem ungeschuumltzten sexuellen Kontakt besteht koumlnnen Sie sich an Ihren Arzt oder Ihre

Aumlrztin wenden um einen oder mehrere Testzeitpunkte zu vereinbaren Der HIV-Test ist sehr

genau Wenn im Labor eine HIV-Infektion festgestellt wird wird der Test zur Sicherheit trotzshy

dem noch einmal wiederholt

Was kostet der HIV-Test

Die Kosten fuumlr einen HIV-Test in einer Arztpraxis werden waumlhrend der Schwangerschaft von

den Krankenkassen uumlbernommen Wenn Sie einen Test anonym durchfuumlhren lassen wollen

kann dies mit geringen Kosten fuumlr Sie verbunden sein

Wo bekomme ich weitere Informationen

Fuumlr weitere Informationen koumlnnen Sie sich an Ihre Aumlrztin oder Ihren Arzt bzw an Ihr

Gesundheitsamt wenden

Die Bundeszentrale fuumlr gesundheitliche Aufklaumlrung (BZgA) bietet eine anonyme Telefonberashy

tung an Sie erreichen sie unter Telefon 0180555 54 44 Uumlber die Webseite der BZgA koumlnshy

24

Mutterschafts-Richtlinien

nen Sie auch Beratungsstellen finden und sich anonym im Internet beraten lassen

wwwaidsberatungde

Stand Mai 2007

Das Merkblatt ist eine Anlage der Mutterschafts-Richtlinien

Quellen Eine Liste mit der beruumlcksichtigten wissenschaftlichen Literatur finden Sie im Internet

unter wwwg-bade

Herausgeber

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

Auf dem Seidenberg 3a

53721 Siegburg

Telefon 0 22 41 ndash 93 88-0

Telefax 0 22 41 ndash 93 88-5 73

wwwg-bade

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist ein Gremium der Gemeinsamen Selbstverwaltung von Aumlrzten

Krankenkassen und Krankenhaumlusern in Deutschland in dem seit 2004 auch Patientenvertreter aktiv mitwirken

Entscheidungen des G-BA stehen unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums fuumlr Gesundheit

Erstellung

Dieses Merkblatt wurde im Auftrag des G-BA vom Institut fuumlr Qualitaumlt und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen

(wwwiqwigde) entwickelt

25

Page 14: 2010-02-18 Mutter-Rili1 2

Mutterschafts-Richtlinien

G Medikamentoumlse Maszlignahmen und Verordnung von Verband- und Heilmitteln

Medikamentoumlse Maszlignahmen sowie die Verordnung von Verband- und Heilmitteln sind im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge nur zulaumlssig zur Behandlung von Beschwerden die schwangerschaftsbedingt sind aber noch keinen Krankheitswert haben Bei Verordnungen wegen Schwanshygerschaftsbeschwerden und im Zusammenhang mit der Entbindung ist die Versicherte von der Entrichtung der Verordnungsblattgebuumlhr befreit

H Aufzeichnungen und Bescheinigungen

1 Nach Feststellung der Schwangerschaft stellt der Arzt der Schwangeshyren einen Mutterpaszlig (Anlage 3)) aus sofern sie nicht bereits einen Paszlig dieses Musters besitzt

2 Nach diesem Mutterpaszlig richten sich auch die vom Arzt vorzunehmenshyden Eintragungen der Ergebnisse der Untersuchungen im Rahmen der aumlrztlichen Betreuung waumlhrend der Schwangerschaft und nach der Entshybindung Daruumlber hinausgehende fuumlr die Schwangerschaft relevante Untersuchungsergebnisse sollen in den Mutterpass eingetragen wershyden soweit die Eintragung durch die Richtlinien nicht ausgeschlossen ist (Lues-Suchreaktion sowie HIV-Untersuchung)

3 Die Befunde der aumlrztlichen Betreuung und der blutgruppenserologishyschen Untersuchungen haumllt der Arzt fuumlr seine Patientenkartei fest und stellt sie bei eventuellem Arztwechsel dem anderen Arzt auf dessen Anshyforderung zur Verfuumlgung sofern die Schwangere zustimmt

4 Beim Anlegen eines weiteren Mutterpasses sind die Blutgruppenbefunshyde zu uumlbertragen Die Richtigkeit der Uumlbertragung ist aumlrztlich zu beshyscheinigen

5 Der zustaumlndige Unterausschuss des Gemeinsamen Bundesausschusshyses ist berechtigt Aumlnderungen am Mutterpaszlig vorzunehmen deren Notwendigkeit sich aus der praktischen Anwendung ergibt soweit dashydurch der Mutterpaszlig nicht in seinem Aufbau und in seinem wesentlishychen Inhalt veraumlndert wird

I Inkrafttreten

Die Richtlinien treten am 28 Maumlrz 1986 in Kraft

Koumlln den 10 Dezember 1985

Bundesausschuszlig der Aumlrzte und Krankenkassen Der Vorsitzende

) Auf einen Abdruck wurde verzichtet

14

Mutterschafts-Richtlinien

Anlage 1 (a - d) (zu den Abschnitten A Nr 5 und B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)

Ultraschall-Untersuchungen in der Schwangerschaft (Sonographie)

Es gilt die Anlage 1 der Mutterschafts-Richtlinien in der Fassung vom 22 November 1994 zuzuumlglich der Aumlnderungen vom 8 Mai 1995 und 17 Deshyzember 1996

Anlage 1 a (zu Abschnitt A Nr 5 der Mutterschafts-Richtlinien)

Ultraschall-Screening in der Schwangerschaft

Die nachfolgend aufgefuumlhrten Befunde sind mittels B-Mode-Verfahren im jeshyweiligen Zeitraum zu erheben Dabei ist die jeweilige Bilddokumentation durchzufuumlhren

1 Untersuchung von Beginn der 9 bis zum Ende der 12 SSW Intrauteriner Sitz janein Embryo darstellbar janein Mehrlingsschwangerschaft janein

-monochorial janein Herzaktion janein

Biometrie I (ein Maszlig) Scheitelsteiszliglaumlnge (SSL)

oder Biparietaler Durchmesser (BPD) Zeitgerechte Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig Auffaumllligkeiten janeinkontrollbeduumlrftig Weiterfuumlhrende

Untersuchung veranlaszligt janein

Bilddokumentation der Biometrie und gegebenenfalls kontrollbeshyduumlrftiger Befunde

2 Untersuchung von Beginn der 19 bis zum Ende der 22 SSW Einlingsschwangerschaft janein Lebenszeichen janein

Biometrie II (4 Maszlige) Biparietaler Durchmesser (BPD) Fronto-okzipitaler Durchmesser (FOD)

oder Kopfumfang (KU) AbdomenThorax-quer-Durchmesser (ATD)

oder AbdomenThorax-a p-Durchmesser (APD)

15

Mutterschafts-Richtlinien

oder AbdomenThorax-Umfang (AU) Femurlaumlnge (FL)

oder Humeruslaumlnge (HL) Zeitgerechte Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig

Hinweiszeichen fuumlr Entwicklungsstoumlrungen hinsichtlich Fruchtwassermenge janeinkontrollbeduumlrftig koumlrperlicher Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig Koumlrperumriszlig janeinkontrollbeduumlrftig fetaler Strukturen janeinkontrollbeduumlrftig Herzaktion janeinkontrollbeduumlrftig Bewegungen janeinkontrollbeduumlrftig Plazentalokalisation und

-struktur normalkontrollbeduumlrftig Weiterfuumlhrende

Untersuchung veranlaszligt janein

Bilddokumentation je eines Kopf- Rumpf- und Extremitaumltenmaszliges sowie gegebenenfalls kontrollbeduumlrftiger Befunde

3 Untersuchung von Beginn der 29 bis zum Ende der 32 SSW Einlingsschwangerschaft janein Lebenszeichen janein Kindslage

Biometrie III (4 Maszlige) Biparietaler Durchmesser (BPD) Fronto-okzipitaler Durchmesser (FOD)

oder Kopfumfang (KU) AbdomenThorax-quer-Durchmesser (ATD)

oder AbdomenThorax-a p-Durchmesser (APD) oder AbdomenThorax-Umfang (AU)

Femurlaumlnge (FL) oder Humeruslaumlnge (HL)

Zeitgerechte Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig

Kontrolle der Hinweiszeichen fuumlr Entwicklungsstoumlrungen gemaumlszlig dem 2 Screening Plazentalokalisation und -struktur normalkontrollbeduumlrftig Weiterfuumlhrende Untersuchung veranlaszligt janein

16

Mutterschafts-Richtlinien

Bilddokumentation je eines Kopf- Rumpf- und Extremitaumltenmaszliges sowie gegebenenfalls kontrollbeduumlrftiger Befunde

Anlage 1 b (zu den Abschnitten A Nr 5 und B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)

Uumlber die in Anlage 1 a genannten Screening-Untersuchungen hinaus koumlnnen bei Vorliegen einer der nachfolgend angefuumlhrten Indikationen weitere sonographische Untersuchungen zur Uumlberwachung der Schwangerschaft anshygezeigt sein die als Kontrolluntersuchungen Bestandteil des Screening sind

1 Sicherung des Schwangerschaftsalters bei unklarer Regelanamnese Diskrepanz zwischen Uterusgroumlszlige und berechnetem

Gestationsalter aufgrund des klinischen oder sonographischen Befundes

fehlenden Untersuchungsergebnissen aus dem Ultraschall-Screening bei Uumlbernahme der Mutterschaftsvorsorge durch einen anderen Arzt

2 Kontrolle des fetalen Wachstums bei Schwangeren mit einer Erkrankung die zu Entwicklungsshy

stoumlrungen des Feten fuumlhren kann Verdacht auf Entwicklungsstoumlrung des Feten aufgrund voshy

rausgegangener Untersuchungen

3 Uumlberwachung einer Mehrlingsschwangerschaft

4 Neu- oder Nachbeurteilung des Schwangerschaftsalters bei auffaumllshyligen Ergebnissen der in der Mutterschaftsvorsorge notwendigen serologischen Untersuchungen der Mutter

5 Diagnostik und Kontrolle des Plazentasitzes bei vermuteter oder nachgewiesener Plazenta praevia

6 Erstmaliges Auftreten einer uterinen Blutung

7 Verdacht auf intrauterinen Fruchttod

8 Verdacht auf Lageanomalie ab Beginn der 36 SSW

17

Mutterschafts-Richtlinien

Anlage 1 c (zu Abschnitt B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)

Uumlber die in Anlage 1 a und 1 b genannten Untersuchungen hinaus koumlnnen weitere Ultraschall-Untersuchungen mittels B-Mode oder auch mit anderen sonographischen Verfahren angezeigt sein wenn sie der Abklaumlrung undoder Uumlberwachung von pathologischen Befunden dienen und eine der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikationen vorliegt Diese Untersuchungen gehoumlren zwar zum Programm der Mutterschaftsvorsorge sind aber nicht mehr Bestandteil des Screening

I)

1 Rezidivierende oder persistierende uterine Blutung

2 Gestoumlrte intrauterine Fruumlhschwangerschaft

3 Fruumlhschwangerschaft bei liegendem IUP Uterus myomatosus Adnextumor

4 Nachkontrolle intrauteriner Eingriffe

5 Cervixmessung mittels Ultraschall bei Cervixinsuffizienz oder Vershydacht

6 Bestaumltigter vorzeitiger Blasensprung undoder vorzeitige Wehentaumltigkeit

7 Kontrolle und gegebenenfalls Verlaufsbeobachtung nach Bestaumltishygung einer bestehenden Anomalie oder Erkrankung des Fetus

8 Verdacht auf vorzeitige Plazentaloumlsung

9 Ultraschall-Kontrollen bei gestoumlrtem Geburtsverlauf z B vor waumlhshyrend und nach aumluszligerer Wendung aus Beckenend- oder Querlage in Schaumldellage

) Fuumlr die Durchfuumlhrung der unter Abschnitt I angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen ist die Erfuumlllung der Anforderungen gemaumlszlig Anwendungsbereich 91 der Anlage 1 der Ultraschall-Vereinbarung Voshyraussetzung fuumlr die unter Abschnitt II angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen sind die Anforderunshygen nach Anwendungsbereich 92 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung zu erfuumlllen

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Mutterschafts-Richtlinien

II)

1 Durchfuumlhrung intrauteriner Eingriffe wie Amniocentese Chorionzottenbiopsie Fetalblutgewinnung Koumlrperhoumlhlen- oder Gefaumlszligpunktionen Fruchtwasserersatz-Auffuumlllungen Transfusioshynen An-legen von Shunts Fetoskopie

2 Gezielte Ausschluszligdiagnostik bei erhoumlhtem Risiko fuumlr Fehlbildunshygen oder Erkrankungen des Fetus aufgrund von a) ultraschalldiagnostischen Hinweisen b) laborchemischen Befunden c) genetisch bedingten oder familiaumlr gehaumluften Erkrankungen

oder Fehlbildungen in der Familienanamnese d) teratogenen Noxen

oder als Alternative zur invasiven praumlnatalen Diagnostik

Anlage 1 d (zu Abschnitt B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)

Dopplersonographische Untersuchungen

Die Anwendung der Dopplersonographie als Maszlignahme der Mutterschafts-vorsorge ist nur bei einer oder mehreren der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikashytionen und - mit Ausnahme der Fehlbildungsdiagnostik - nur in der zweiten Schwangerschaftshaumllfte zulaumlssig

1 Verdacht auf intrauterine Wachstumsretardierung

2 Schwangerschaftsinduzierte HypertoniePraumleklampsieEklampsie

3 Zustand nach Mangelgeburtintrauterinem Fruchttod

4 Zustand nach PraumleklampsieEklampsie

5 Auffaumllligkeiten der fetalen Herzfrequenzregistrierung

6 Begruumlndeter Verdacht auf Fehlbildungfetale Erkrankung

7 Mehrlingsschwangerschaft bei diskordantem Wachstum

8 Abklaumlrung bei Verdacht auf HerzfehlerHerzerkrankungen

) Fuumlr die Durchfuumlhrung der unter Abschnitt I angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen ist die Erfuumlllung der Anforderungen gemaumlszlig Anwendungsbereich 91 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung Voshyraussetzung fuumlr die unter Abschnitt II angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen sind die Anforderunshygen nach Anwendungsbereich 92 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung zu erfuumlllen

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Mutterschafts-Richtlinien

Anlage 2 (zu Abschnitt B Nr 4 c der Mutterschafts-Richtlinien)

Indikationen zur Kardiotokographie (CTG) waumlhrend der Schwangerschaft

Die Kardiotokographie ist im Rahmen der Schwangerenvorsorge nur anshygezeigt wenn eine der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikationen vorliegt

A Indikationen zur erstmaligen CTG in der 26 und 27 Schwangerschaftswoche

drohende Fruumlhgeburt

ab der 28 Schwangerschaftswoche a) Auskultatorisch festgestellte Herztonalterationen b) Verdacht auf vorzeitige Wehentaumltigkeit

B Indikationen zur CTG-Wiederholung CTG-Alterationen a) Anhaltende Tachykardie ( 160Minute) b) Bradykardie ( 100Minute) c) Dezeleration(en) (auch wiederholter Dip null) d) Hypooszillation Anoszillation e) Unklarer Kardiotokogramm-Befund bei Verdacht auf vorzeishy

tige Wehentaumltigkeit f) Mehrlinge g) Intrauteriner Fruchttod bei fruumlherer Schwangerschaft h) Verdacht auf Placenta-Insuffizienz nach klinischem oder bishy

ochemischem Befund i) Verdacht auf Uumlbertragung j) Uterine Blutung

Medikamentoumlse Wehenhemmung

20

Mutterschafts-Richtlinien

Anlage 3 (siehe Mutterpass)

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Mutterschafts-Richtlinien

bdquoAnlage 4 (zu Abschnitt A Nr 1 der Mutterschafts-Richtlinien)

Ich bin schwanger Warum wird allen Schwangeren ein HIV-Test angeboten

Liebe Leserin

dieses Merkblatt erlaumlutert warum es fuumlr alle Schwangeren in Deutschland das Angebot fuumlr

einen HIV-Test gibt Wir hoffen dass es Sie bei Ihrem Beratungsgespraumlch mit Ihrem Arzt

oder Ihrer Aumlrztin unterstuumltzt Bei weitergehenden Fragen koumlnnen Sie sich auch an Berashy

tungsstellen zum Beispiel bei Ihrem Gesundheitsamt wenden

Die wichtigsten Informationen

HIV kann waumlhrend der Schwangerschaft bei der Geburt und durch Muttermilch auf

das Kind uumlbertragen werden

Es besteht jedoch eine sehr gute Aussicht eine Uumlbertragung auf das Kind durch

rechtzeitige medizinische Maszlignahmen zu verhindern Die fruumlhzeitige Feststellung

einer HIV-Infektion ist daher wichtig

Ein anonymer HIV-Test ist moumlglich

Sie haben Anspruch auf einen HIV-Test

Sie haben selbstverstaumlndlich das Recht einen HIV-Test abzulehnen

Was ist HIV

HIV (bdquoHumanes Immunschwaumlche-Virusldquo) befaumlllt Zellen des Abwehrsystems des Koumlrpers und

zerstoumlrt sie Die meisten Menschen mit HIV haben uumlber Jahre kaum Beschwerden Wenn

das Virus das Immunsystem aber stark geschwaumlcht hat treten schwere Erkrankungen auf

Diese Phase wird dann als bdquoAIDSldquo (deutsch bdquoErworbenes Immunschwaumlche-Syndromldquo) beshy

zeichnet Trotz verbesserter Behandlungsmoumlglichkeiten ist eine Heilung von AIDS momenshy

tan nicht moumlglich

HIV bei Frauen wird meistens durch ungeschuumltzten sexuellen Kontakt bei dem Samenfluumlsshy

sigkeit oder Blut in den Koumlrper gelangt oder durch gemeinsames Benutzen von Spritzen

oder Injektionsnadeln uumlbertragen

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Mutterschafts-Richtlinien

Warum wird mir ein HIV-Test angeboten

In Deutschland sind nur wenige Schwangere mit HIV infiziert Aber es kommt vor dass eine

Frau nicht weiszlig dass sie HIV hat

Wenn eine Schwangere HIV hat dann bedeutet das nicht dass auch ihr Kind in jedem Fall

infiziert wird Es besteht jedoch die Gefahr dass die Viren auf ihr Kind uumlbertragen werden

Wenn eine Schwangere rechtzeitig von ihrer Infektion weiszlig dann kann ihr Kind fast immer

geschuumltzt werden Die heutigen Behandlungsmoumlglichkeiten sind so gut dass eine Mutter mit

HIV oft lange ohne Symptome leben und so auch fuumlr ihr Kind da sein kann Es ist daher

wichtig zu wissen ob eine HIV-Infektion besteht

Falls ich HIV habe wie kann mein Kind geschuumltzt werden

Wenn die folgenden drei Maszlignahmen mit spezialisierten Aumlrztinnen und Aumlrzten zusammen

durchgefuumlhrt werden ist die Gefahr einer HIV-Uumlbertragung auf das Kind sehr gering

1 waumlhrend der Schwangerschaft durch Einnahme von Medikamenten die die Viren

bekaumlmpfen

2 unter der Geburt durch Entbindung des Kindes durch einen Kaiserschnitt

3 nach der Geburt durch Verzicht auf die Ernaumlhrung des Kindes mit eigener Muttershy

milch

Kann ich mich auch in der Schwangerschaft mit HIV infizieren

Eine HIV-Infektion ist auch waumlhrend der Schwangerschaft moumlglich Bei sexuellen Kontakten

sind Kondome ein guter Schutz

Gibt es Bedenken bei einem HIV-Test

Fuumlr die meisten Frauen ist ein HIV-Test nur ein Test unter vielen in der Schwangerschaft

Die Entscheidung fuumlr einen HIV-Test ist jedoch nicht immer leicht und kann Aumlngste ausloumlsen

Die Wartezeit bis zum Testergebnis kann als belastend erlebt werden

Wer mit HIV infiziert ist und dies weiszlig muss mit Nachteilen rechnen zum Beispiel beim Abshy

schluss einer (Lebens-)Versicherung Unabhaumlngig davon ob Sie den Test durchfuumlhren lasshy

sen und welches Ergebnis er hat wirkt sich das aber zum Beispiel nicht auf Ihren gesetzlishy

chen Krankenversicherungsstatus oder den Aufenthaltsstatus von Migrantinnen in Deutschshy

land aus

Bei Bedenken oder Sorgen koumlnnen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer behandelnshy

den Aumlrztin sowie auch mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Beratungsstellen bei

Wunsch auch anonym sprechen

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Mutterschafts-Richtlinien

Wer erfaumlhrt von dem Test

Ihr Arzt oder Ihre Aumlrztin teilt Ihnen das Testergebnis in einem vertraulichen Gespraumlch mit

Die Aumlrzte und Aumlrztinnen und ihr Personal unterliegen der Schweigepflicht

Die HIV-Beratung wird im Mutterpass dokumentiert nicht aber der sich gegebenenfalls daran

anschlieszligende HIV-Test

Kann ich mich anonym testen lassen

Es ist moumlglich sich anonym testen zu lassen Dies kann zum Beispiel in einer Arztpraxis

beim Gesundheitsamt bei manchen AIDS-Beratungsstellen oder einem Tropeninstitut erfolshy

gen

Das Testergebnis wird nur Ihnen mitgeteilt Sie entscheiden wer von dem Test und seinem

Ergebnis erfaumlhrt

Was passiert bei einem HIV-Test

Fuumlr einen HIV-Test wird eine Blutprobe entnommen und in einem Labor untersucht Beim

Test kann das Virus nur entdeckt werden wenn im Blut Zeichen dafuumlr vorhanden sind dass

der Koumlrper schon gegen die Infektion kaumlmpft Das heiszligt es gibt einen Zeitraum von der Anshy

steckung bis zur verlaumlsslichen Nachweisbarkeit der Infektion im Blut Dieser Zeitraum wird

als bdquodiagnostisches Fensterldquo bezeichnet Fast alle HIV-Infektionen koumlnnen drei Monate nach

einer Uumlbertragung festgestellt werden

Wenn Sie meinen dass bei Ihnen die Moumlglichkeit einer HIV-Infektion zum Beispiel nach

einem ungeschuumltzten sexuellen Kontakt besteht koumlnnen Sie sich an Ihren Arzt oder Ihre

Aumlrztin wenden um einen oder mehrere Testzeitpunkte zu vereinbaren Der HIV-Test ist sehr

genau Wenn im Labor eine HIV-Infektion festgestellt wird wird der Test zur Sicherheit trotzshy

dem noch einmal wiederholt

Was kostet der HIV-Test

Die Kosten fuumlr einen HIV-Test in einer Arztpraxis werden waumlhrend der Schwangerschaft von

den Krankenkassen uumlbernommen Wenn Sie einen Test anonym durchfuumlhren lassen wollen

kann dies mit geringen Kosten fuumlr Sie verbunden sein

Wo bekomme ich weitere Informationen

Fuumlr weitere Informationen koumlnnen Sie sich an Ihre Aumlrztin oder Ihren Arzt bzw an Ihr

Gesundheitsamt wenden

Die Bundeszentrale fuumlr gesundheitliche Aufklaumlrung (BZgA) bietet eine anonyme Telefonberashy

tung an Sie erreichen sie unter Telefon 0180555 54 44 Uumlber die Webseite der BZgA koumlnshy

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Mutterschafts-Richtlinien

nen Sie auch Beratungsstellen finden und sich anonym im Internet beraten lassen

wwwaidsberatungde

Stand Mai 2007

Das Merkblatt ist eine Anlage der Mutterschafts-Richtlinien

Quellen Eine Liste mit der beruumlcksichtigten wissenschaftlichen Literatur finden Sie im Internet

unter wwwg-bade

Herausgeber

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

Auf dem Seidenberg 3a

53721 Siegburg

Telefon 0 22 41 ndash 93 88-0

Telefax 0 22 41 ndash 93 88-5 73

wwwg-bade

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist ein Gremium der Gemeinsamen Selbstverwaltung von Aumlrzten

Krankenkassen und Krankenhaumlusern in Deutschland in dem seit 2004 auch Patientenvertreter aktiv mitwirken

Entscheidungen des G-BA stehen unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums fuumlr Gesundheit

Erstellung

Dieses Merkblatt wurde im Auftrag des G-BA vom Institut fuumlr Qualitaumlt und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen

(wwwiqwigde) entwickelt

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Mutterschafts-Richtlinien

Anlage 1 (a - d) (zu den Abschnitten A Nr 5 und B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)

Ultraschall-Untersuchungen in der Schwangerschaft (Sonographie)

Es gilt die Anlage 1 der Mutterschafts-Richtlinien in der Fassung vom 22 November 1994 zuzuumlglich der Aumlnderungen vom 8 Mai 1995 und 17 Deshyzember 1996

Anlage 1 a (zu Abschnitt A Nr 5 der Mutterschafts-Richtlinien)

Ultraschall-Screening in der Schwangerschaft

Die nachfolgend aufgefuumlhrten Befunde sind mittels B-Mode-Verfahren im jeshyweiligen Zeitraum zu erheben Dabei ist die jeweilige Bilddokumentation durchzufuumlhren

1 Untersuchung von Beginn der 9 bis zum Ende der 12 SSW Intrauteriner Sitz janein Embryo darstellbar janein Mehrlingsschwangerschaft janein

-monochorial janein Herzaktion janein

Biometrie I (ein Maszlig) Scheitelsteiszliglaumlnge (SSL)

oder Biparietaler Durchmesser (BPD) Zeitgerechte Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig Auffaumllligkeiten janeinkontrollbeduumlrftig Weiterfuumlhrende

Untersuchung veranlaszligt janein

Bilddokumentation der Biometrie und gegebenenfalls kontrollbeshyduumlrftiger Befunde

2 Untersuchung von Beginn der 19 bis zum Ende der 22 SSW Einlingsschwangerschaft janein Lebenszeichen janein

Biometrie II (4 Maszlige) Biparietaler Durchmesser (BPD) Fronto-okzipitaler Durchmesser (FOD)

oder Kopfumfang (KU) AbdomenThorax-quer-Durchmesser (ATD)

oder AbdomenThorax-a p-Durchmesser (APD)

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Mutterschafts-Richtlinien

oder AbdomenThorax-Umfang (AU) Femurlaumlnge (FL)

oder Humeruslaumlnge (HL) Zeitgerechte Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig

Hinweiszeichen fuumlr Entwicklungsstoumlrungen hinsichtlich Fruchtwassermenge janeinkontrollbeduumlrftig koumlrperlicher Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig Koumlrperumriszlig janeinkontrollbeduumlrftig fetaler Strukturen janeinkontrollbeduumlrftig Herzaktion janeinkontrollbeduumlrftig Bewegungen janeinkontrollbeduumlrftig Plazentalokalisation und

-struktur normalkontrollbeduumlrftig Weiterfuumlhrende

Untersuchung veranlaszligt janein

Bilddokumentation je eines Kopf- Rumpf- und Extremitaumltenmaszliges sowie gegebenenfalls kontrollbeduumlrftiger Befunde

3 Untersuchung von Beginn der 29 bis zum Ende der 32 SSW Einlingsschwangerschaft janein Lebenszeichen janein Kindslage

Biometrie III (4 Maszlige) Biparietaler Durchmesser (BPD) Fronto-okzipitaler Durchmesser (FOD)

oder Kopfumfang (KU) AbdomenThorax-quer-Durchmesser (ATD)

oder AbdomenThorax-a p-Durchmesser (APD) oder AbdomenThorax-Umfang (AU)

Femurlaumlnge (FL) oder Humeruslaumlnge (HL)

Zeitgerechte Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig

Kontrolle der Hinweiszeichen fuumlr Entwicklungsstoumlrungen gemaumlszlig dem 2 Screening Plazentalokalisation und -struktur normalkontrollbeduumlrftig Weiterfuumlhrende Untersuchung veranlaszligt janein

16

Mutterschafts-Richtlinien

Bilddokumentation je eines Kopf- Rumpf- und Extremitaumltenmaszliges sowie gegebenenfalls kontrollbeduumlrftiger Befunde

Anlage 1 b (zu den Abschnitten A Nr 5 und B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)

Uumlber die in Anlage 1 a genannten Screening-Untersuchungen hinaus koumlnnen bei Vorliegen einer der nachfolgend angefuumlhrten Indikationen weitere sonographische Untersuchungen zur Uumlberwachung der Schwangerschaft anshygezeigt sein die als Kontrolluntersuchungen Bestandteil des Screening sind

1 Sicherung des Schwangerschaftsalters bei unklarer Regelanamnese Diskrepanz zwischen Uterusgroumlszlige und berechnetem

Gestationsalter aufgrund des klinischen oder sonographischen Befundes

fehlenden Untersuchungsergebnissen aus dem Ultraschall-Screening bei Uumlbernahme der Mutterschaftsvorsorge durch einen anderen Arzt

2 Kontrolle des fetalen Wachstums bei Schwangeren mit einer Erkrankung die zu Entwicklungsshy

stoumlrungen des Feten fuumlhren kann Verdacht auf Entwicklungsstoumlrung des Feten aufgrund voshy

rausgegangener Untersuchungen

3 Uumlberwachung einer Mehrlingsschwangerschaft

4 Neu- oder Nachbeurteilung des Schwangerschaftsalters bei auffaumllshyligen Ergebnissen der in der Mutterschaftsvorsorge notwendigen serologischen Untersuchungen der Mutter

5 Diagnostik und Kontrolle des Plazentasitzes bei vermuteter oder nachgewiesener Plazenta praevia

6 Erstmaliges Auftreten einer uterinen Blutung

7 Verdacht auf intrauterinen Fruchttod

8 Verdacht auf Lageanomalie ab Beginn der 36 SSW

17

Mutterschafts-Richtlinien

Anlage 1 c (zu Abschnitt B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)

Uumlber die in Anlage 1 a und 1 b genannten Untersuchungen hinaus koumlnnen weitere Ultraschall-Untersuchungen mittels B-Mode oder auch mit anderen sonographischen Verfahren angezeigt sein wenn sie der Abklaumlrung undoder Uumlberwachung von pathologischen Befunden dienen und eine der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikationen vorliegt Diese Untersuchungen gehoumlren zwar zum Programm der Mutterschaftsvorsorge sind aber nicht mehr Bestandteil des Screening

I)

1 Rezidivierende oder persistierende uterine Blutung

2 Gestoumlrte intrauterine Fruumlhschwangerschaft

3 Fruumlhschwangerschaft bei liegendem IUP Uterus myomatosus Adnextumor

4 Nachkontrolle intrauteriner Eingriffe

5 Cervixmessung mittels Ultraschall bei Cervixinsuffizienz oder Vershydacht

6 Bestaumltigter vorzeitiger Blasensprung undoder vorzeitige Wehentaumltigkeit

7 Kontrolle und gegebenenfalls Verlaufsbeobachtung nach Bestaumltishygung einer bestehenden Anomalie oder Erkrankung des Fetus

8 Verdacht auf vorzeitige Plazentaloumlsung

9 Ultraschall-Kontrollen bei gestoumlrtem Geburtsverlauf z B vor waumlhshyrend und nach aumluszligerer Wendung aus Beckenend- oder Querlage in Schaumldellage

) Fuumlr die Durchfuumlhrung der unter Abschnitt I angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen ist die Erfuumlllung der Anforderungen gemaumlszlig Anwendungsbereich 91 der Anlage 1 der Ultraschall-Vereinbarung Voshyraussetzung fuumlr die unter Abschnitt II angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen sind die Anforderunshygen nach Anwendungsbereich 92 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung zu erfuumlllen

18

Mutterschafts-Richtlinien

II)

1 Durchfuumlhrung intrauteriner Eingriffe wie Amniocentese Chorionzottenbiopsie Fetalblutgewinnung Koumlrperhoumlhlen- oder Gefaumlszligpunktionen Fruchtwasserersatz-Auffuumlllungen Transfusioshynen An-legen von Shunts Fetoskopie

2 Gezielte Ausschluszligdiagnostik bei erhoumlhtem Risiko fuumlr Fehlbildunshygen oder Erkrankungen des Fetus aufgrund von a) ultraschalldiagnostischen Hinweisen b) laborchemischen Befunden c) genetisch bedingten oder familiaumlr gehaumluften Erkrankungen

oder Fehlbildungen in der Familienanamnese d) teratogenen Noxen

oder als Alternative zur invasiven praumlnatalen Diagnostik

Anlage 1 d (zu Abschnitt B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)

Dopplersonographische Untersuchungen

Die Anwendung der Dopplersonographie als Maszlignahme der Mutterschafts-vorsorge ist nur bei einer oder mehreren der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikashytionen und - mit Ausnahme der Fehlbildungsdiagnostik - nur in der zweiten Schwangerschaftshaumllfte zulaumlssig

1 Verdacht auf intrauterine Wachstumsretardierung

2 Schwangerschaftsinduzierte HypertoniePraumleklampsieEklampsie

3 Zustand nach Mangelgeburtintrauterinem Fruchttod

4 Zustand nach PraumleklampsieEklampsie

5 Auffaumllligkeiten der fetalen Herzfrequenzregistrierung

6 Begruumlndeter Verdacht auf Fehlbildungfetale Erkrankung

7 Mehrlingsschwangerschaft bei diskordantem Wachstum

8 Abklaumlrung bei Verdacht auf HerzfehlerHerzerkrankungen

) Fuumlr die Durchfuumlhrung der unter Abschnitt I angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen ist die Erfuumlllung der Anforderungen gemaumlszlig Anwendungsbereich 91 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung Voshyraussetzung fuumlr die unter Abschnitt II angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen sind die Anforderunshygen nach Anwendungsbereich 92 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung zu erfuumlllen

19

Mutterschafts-Richtlinien

Anlage 2 (zu Abschnitt B Nr 4 c der Mutterschafts-Richtlinien)

Indikationen zur Kardiotokographie (CTG) waumlhrend der Schwangerschaft

Die Kardiotokographie ist im Rahmen der Schwangerenvorsorge nur anshygezeigt wenn eine der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikationen vorliegt

A Indikationen zur erstmaligen CTG in der 26 und 27 Schwangerschaftswoche

drohende Fruumlhgeburt

ab der 28 Schwangerschaftswoche a) Auskultatorisch festgestellte Herztonalterationen b) Verdacht auf vorzeitige Wehentaumltigkeit

B Indikationen zur CTG-Wiederholung CTG-Alterationen a) Anhaltende Tachykardie ( 160Minute) b) Bradykardie ( 100Minute) c) Dezeleration(en) (auch wiederholter Dip null) d) Hypooszillation Anoszillation e) Unklarer Kardiotokogramm-Befund bei Verdacht auf vorzeishy

tige Wehentaumltigkeit f) Mehrlinge g) Intrauteriner Fruchttod bei fruumlherer Schwangerschaft h) Verdacht auf Placenta-Insuffizienz nach klinischem oder bishy

ochemischem Befund i) Verdacht auf Uumlbertragung j) Uterine Blutung

Medikamentoumlse Wehenhemmung

20

Mutterschafts-Richtlinien

Anlage 3 (siehe Mutterpass)

21

Mutterschafts-Richtlinien

bdquoAnlage 4 (zu Abschnitt A Nr 1 der Mutterschafts-Richtlinien)

Ich bin schwanger Warum wird allen Schwangeren ein HIV-Test angeboten

Liebe Leserin

dieses Merkblatt erlaumlutert warum es fuumlr alle Schwangeren in Deutschland das Angebot fuumlr

einen HIV-Test gibt Wir hoffen dass es Sie bei Ihrem Beratungsgespraumlch mit Ihrem Arzt

oder Ihrer Aumlrztin unterstuumltzt Bei weitergehenden Fragen koumlnnen Sie sich auch an Berashy

tungsstellen zum Beispiel bei Ihrem Gesundheitsamt wenden

Die wichtigsten Informationen

HIV kann waumlhrend der Schwangerschaft bei der Geburt und durch Muttermilch auf

das Kind uumlbertragen werden

Es besteht jedoch eine sehr gute Aussicht eine Uumlbertragung auf das Kind durch

rechtzeitige medizinische Maszlignahmen zu verhindern Die fruumlhzeitige Feststellung

einer HIV-Infektion ist daher wichtig

Ein anonymer HIV-Test ist moumlglich

Sie haben Anspruch auf einen HIV-Test

Sie haben selbstverstaumlndlich das Recht einen HIV-Test abzulehnen

Was ist HIV

HIV (bdquoHumanes Immunschwaumlche-Virusldquo) befaumlllt Zellen des Abwehrsystems des Koumlrpers und

zerstoumlrt sie Die meisten Menschen mit HIV haben uumlber Jahre kaum Beschwerden Wenn

das Virus das Immunsystem aber stark geschwaumlcht hat treten schwere Erkrankungen auf

Diese Phase wird dann als bdquoAIDSldquo (deutsch bdquoErworbenes Immunschwaumlche-Syndromldquo) beshy

zeichnet Trotz verbesserter Behandlungsmoumlglichkeiten ist eine Heilung von AIDS momenshy

tan nicht moumlglich

HIV bei Frauen wird meistens durch ungeschuumltzten sexuellen Kontakt bei dem Samenfluumlsshy

sigkeit oder Blut in den Koumlrper gelangt oder durch gemeinsames Benutzen von Spritzen

oder Injektionsnadeln uumlbertragen

22

Mutterschafts-Richtlinien

Warum wird mir ein HIV-Test angeboten

In Deutschland sind nur wenige Schwangere mit HIV infiziert Aber es kommt vor dass eine

Frau nicht weiszlig dass sie HIV hat

Wenn eine Schwangere HIV hat dann bedeutet das nicht dass auch ihr Kind in jedem Fall

infiziert wird Es besteht jedoch die Gefahr dass die Viren auf ihr Kind uumlbertragen werden

Wenn eine Schwangere rechtzeitig von ihrer Infektion weiszlig dann kann ihr Kind fast immer

geschuumltzt werden Die heutigen Behandlungsmoumlglichkeiten sind so gut dass eine Mutter mit

HIV oft lange ohne Symptome leben und so auch fuumlr ihr Kind da sein kann Es ist daher

wichtig zu wissen ob eine HIV-Infektion besteht

Falls ich HIV habe wie kann mein Kind geschuumltzt werden

Wenn die folgenden drei Maszlignahmen mit spezialisierten Aumlrztinnen und Aumlrzten zusammen

durchgefuumlhrt werden ist die Gefahr einer HIV-Uumlbertragung auf das Kind sehr gering

1 waumlhrend der Schwangerschaft durch Einnahme von Medikamenten die die Viren

bekaumlmpfen

2 unter der Geburt durch Entbindung des Kindes durch einen Kaiserschnitt

3 nach der Geburt durch Verzicht auf die Ernaumlhrung des Kindes mit eigener Muttershy

milch

Kann ich mich auch in der Schwangerschaft mit HIV infizieren

Eine HIV-Infektion ist auch waumlhrend der Schwangerschaft moumlglich Bei sexuellen Kontakten

sind Kondome ein guter Schutz

Gibt es Bedenken bei einem HIV-Test

Fuumlr die meisten Frauen ist ein HIV-Test nur ein Test unter vielen in der Schwangerschaft

Die Entscheidung fuumlr einen HIV-Test ist jedoch nicht immer leicht und kann Aumlngste ausloumlsen

Die Wartezeit bis zum Testergebnis kann als belastend erlebt werden

Wer mit HIV infiziert ist und dies weiszlig muss mit Nachteilen rechnen zum Beispiel beim Abshy

schluss einer (Lebens-)Versicherung Unabhaumlngig davon ob Sie den Test durchfuumlhren lasshy

sen und welches Ergebnis er hat wirkt sich das aber zum Beispiel nicht auf Ihren gesetzlishy

chen Krankenversicherungsstatus oder den Aufenthaltsstatus von Migrantinnen in Deutschshy

land aus

Bei Bedenken oder Sorgen koumlnnen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer behandelnshy

den Aumlrztin sowie auch mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Beratungsstellen bei

Wunsch auch anonym sprechen

23

Mutterschafts-Richtlinien

Wer erfaumlhrt von dem Test

Ihr Arzt oder Ihre Aumlrztin teilt Ihnen das Testergebnis in einem vertraulichen Gespraumlch mit

Die Aumlrzte und Aumlrztinnen und ihr Personal unterliegen der Schweigepflicht

Die HIV-Beratung wird im Mutterpass dokumentiert nicht aber der sich gegebenenfalls daran

anschlieszligende HIV-Test

Kann ich mich anonym testen lassen

Es ist moumlglich sich anonym testen zu lassen Dies kann zum Beispiel in einer Arztpraxis

beim Gesundheitsamt bei manchen AIDS-Beratungsstellen oder einem Tropeninstitut erfolshy

gen

Das Testergebnis wird nur Ihnen mitgeteilt Sie entscheiden wer von dem Test und seinem

Ergebnis erfaumlhrt

Was passiert bei einem HIV-Test

Fuumlr einen HIV-Test wird eine Blutprobe entnommen und in einem Labor untersucht Beim

Test kann das Virus nur entdeckt werden wenn im Blut Zeichen dafuumlr vorhanden sind dass

der Koumlrper schon gegen die Infektion kaumlmpft Das heiszligt es gibt einen Zeitraum von der Anshy

steckung bis zur verlaumlsslichen Nachweisbarkeit der Infektion im Blut Dieser Zeitraum wird

als bdquodiagnostisches Fensterldquo bezeichnet Fast alle HIV-Infektionen koumlnnen drei Monate nach

einer Uumlbertragung festgestellt werden

Wenn Sie meinen dass bei Ihnen die Moumlglichkeit einer HIV-Infektion zum Beispiel nach

einem ungeschuumltzten sexuellen Kontakt besteht koumlnnen Sie sich an Ihren Arzt oder Ihre

Aumlrztin wenden um einen oder mehrere Testzeitpunkte zu vereinbaren Der HIV-Test ist sehr

genau Wenn im Labor eine HIV-Infektion festgestellt wird wird der Test zur Sicherheit trotzshy

dem noch einmal wiederholt

Was kostet der HIV-Test

Die Kosten fuumlr einen HIV-Test in einer Arztpraxis werden waumlhrend der Schwangerschaft von

den Krankenkassen uumlbernommen Wenn Sie einen Test anonym durchfuumlhren lassen wollen

kann dies mit geringen Kosten fuumlr Sie verbunden sein

Wo bekomme ich weitere Informationen

Fuumlr weitere Informationen koumlnnen Sie sich an Ihre Aumlrztin oder Ihren Arzt bzw an Ihr

Gesundheitsamt wenden

Die Bundeszentrale fuumlr gesundheitliche Aufklaumlrung (BZgA) bietet eine anonyme Telefonberashy

tung an Sie erreichen sie unter Telefon 0180555 54 44 Uumlber die Webseite der BZgA koumlnshy

24

Mutterschafts-Richtlinien

nen Sie auch Beratungsstellen finden und sich anonym im Internet beraten lassen

wwwaidsberatungde

Stand Mai 2007

Das Merkblatt ist eine Anlage der Mutterschafts-Richtlinien

Quellen Eine Liste mit der beruumlcksichtigten wissenschaftlichen Literatur finden Sie im Internet

unter wwwg-bade

Herausgeber

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

Auf dem Seidenberg 3a

53721 Siegburg

Telefon 0 22 41 ndash 93 88-0

Telefax 0 22 41 ndash 93 88-5 73

wwwg-bade

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist ein Gremium der Gemeinsamen Selbstverwaltung von Aumlrzten

Krankenkassen und Krankenhaumlusern in Deutschland in dem seit 2004 auch Patientenvertreter aktiv mitwirken

Entscheidungen des G-BA stehen unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums fuumlr Gesundheit

Erstellung

Dieses Merkblatt wurde im Auftrag des G-BA vom Institut fuumlr Qualitaumlt und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen

(wwwiqwigde) entwickelt

25

Page 16: 2010-02-18 Mutter-Rili1 2

Mutterschafts-Richtlinien

oder AbdomenThorax-Umfang (AU) Femurlaumlnge (FL)

oder Humeruslaumlnge (HL) Zeitgerechte Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig

Hinweiszeichen fuumlr Entwicklungsstoumlrungen hinsichtlich Fruchtwassermenge janeinkontrollbeduumlrftig koumlrperlicher Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig Koumlrperumriszlig janeinkontrollbeduumlrftig fetaler Strukturen janeinkontrollbeduumlrftig Herzaktion janeinkontrollbeduumlrftig Bewegungen janeinkontrollbeduumlrftig Plazentalokalisation und

-struktur normalkontrollbeduumlrftig Weiterfuumlhrende

Untersuchung veranlaszligt janein

Bilddokumentation je eines Kopf- Rumpf- und Extremitaumltenmaszliges sowie gegebenenfalls kontrollbeduumlrftiger Befunde

3 Untersuchung von Beginn der 29 bis zum Ende der 32 SSW Einlingsschwangerschaft janein Lebenszeichen janein Kindslage

Biometrie III (4 Maszlige) Biparietaler Durchmesser (BPD) Fronto-okzipitaler Durchmesser (FOD)

oder Kopfumfang (KU) AbdomenThorax-quer-Durchmesser (ATD)

oder AbdomenThorax-a p-Durchmesser (APD) oder AbdomenThorax-Umfang (AU)

Femurlaumlnge (FL) oder Humeruslaumlnge (HL)

Zeitgerechte Entwicklung janeinkontrollbeduumlrftig

Kontrolle der Hinweiszeichen fuumlr Entwicklungsstoumlrungen gemaumlszlig dem 2 Screening Plazentalokalisation und -struktur normalkontrollbeduumlrftig Weiterfuumlhrende Untersuchung veranlaszligt janein

16

Mutterschafts-Richtlinien

Bilddokumentation je eines Kopf- Rumpf- und Extremitaumltenmaszliges sowie gegebenenfalls kontrollbeduumlrftiger Befunde

Anlage 1 b (zu den Abschnitten A Nr 5 und B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)

Uumlber die in Anlage 1 a genannten Screening-Untersuchungen hinaus koumlnnen bei Vorliegen einer der nachfolgend angefuumlhrten Indikationen weitere sonographische Untersuchungen zur Uumlberwachung der Schwangerschaft anshygezeigt sein die als Kontrolluntersuchungen Bestandteil des Screening sind

1 Sicherung des Schwangerschaftsalters bei unklarer Regelanamnese Diskrepanz zwischen Uterusgroumlszlige und berechnetem

Gestationsalter aufgrund des klinischen oder sonographischen Befundes

fehlenden Untersuchungsergebnissen aus dem Ultraschall-Screening bei Uumlbernahme der Mutterschaftsvorsorge durch einen anderen Arzt

2 Kontrolle des fetalen Wachstums bei Schwangeren mit einer Erkrankung die zu Entwicklungsshy

stoumlrungen des Feten fuumlhren kann Verdacht auf Entwicklungsstoumlrung des Feten aufgrund voshy

rausgegangener Untersuchungen

3 Uumlberwachung einer Mehrlingsschwangerschaft

4 Neu- oder Nachbeurteilung des Schwangerschaftsalters bei auffaumllshyligen Ergebnissen der in der Mutterschaftsvorsorge notwendigen serologischen Untersuchungen der Mutter

5 Diagnostik und Kontrolle des Plazentasitzes bei vermuteter oder nachgewiesener Plazenta praevia

6 Erstmaliges Auftreten einer uterinen Blutung

7 Verdacht auf intrauterinen Fruchttod

8 Verdacht auf Lageanomalie ab Beginn der 36 SSW

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Mutterschafts-Richtlinien

Anlage 1 c (zu Abschnitt B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)

Uumlber die in Anlage 1 a und 1 b genannten Untersuchungen hinaus koumlnnen weitere Ultraschall-Untersuchungen mittels B-Mode oder auch mit anderen sonographischen Verfahren angezeigt sein wenn sie der Abklaumlrung undoder Uumlberwachung von pathologischen Befunden dienen und eine der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikationen vorliegt Diese Untersuchungen gehoumlren zwar zum Programm der Mutterschaftsvorsorge sind aber nicht mehr Bestandteil des Screening

I)

1 Rezidivierende oder persistierende uterine Blutung

2 Gestoumlrte intrauterine Fruumlhschwangerschaft

3 Fruumlhschwangerschaft bei liegendem IUP Uterus myomatosus Adnextumor

4 Nachkontrolle intrauteriner Eingriffe

5 Cervixmessung mittels Ultraschall bei Cervixinsuffizienz oder Vershydacht

6 Bestaumltigter vorzeitiger Blasensprung undoder vorzeitige Wehentaumltigkeit

7 Kontrolle und gegebenenfalls Verlaufsbeobachtung nach Bestaumltishygung einer bestehenden Anomalie oder Erkrankung des Fetus

8 Verdacht auf vorzeitige Plazentaloumlsung

9 Ultraschall-Kontrollen bei gestoumlrtem Geburtsverlauf z B vor waumlhshyrend und nach aumluszligerer Wendung aus Beckenend- oder Querlage in Schaumldellage

) Fuumlr die Durchfuumlhrung der unter Abschnitt I angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen ist die Erfuumlllung der Anforderungen gemaumlszlig Anwendungsbereich 91 der Anlage 1 der Ultraschall-Vereinbarung Voshyraussetzung fuumlr die unter Abschnitt II angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen sind die Anforderunshygen nach Anwendungsbereich 92 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung zu erfuumlllen

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Mutterschafts-Richtlinien

II)

1 Durchfuumlhrung intrauteriner Eingriffe wie Amniocentese Chorionzottenbiopsie Fetalblutgewinnung Koumlrperhoumlhlen- oder Gefaumlszligpunktionen Fruchtwasserersatz-Auffuumlllungen Transfusioshynen An-legen von Shunts Fetoskopie

2 Gezielte Ausschluszligdiagnostik bei erhoumlhtem Risiko fuumlr Fehlbildunshygen oder Erkrankungen des Fetus aufgrund von a) ultraschalldiagnostischen Hinweisen b) laborchemischen Befunden c) genetisch bedingten oder familiaumlr gehaumluften Erkrankungen

oder Fehlbildungen in der Familienanamnese d) teratogenen Noxen

oder als Alternative zur invasiven praumlnatalen Diagnostik

Anlage 1 d (zu Abschnitt B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)

Dopplersonographische Untersuchungen

Die Anwendung der Dopplersonographie als Maszlignahme der Mutterschafts-vorsorge ist nur bei einer oder mehreren der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikashytionen und - mit Ausnahme der Fehlbildungsdiagnostik - nur in der zweiten Schwangerschaftshaumllfte zulaumlssig

1 Verdacht auf intrauterine Wachstumsretardierung

2 Schwangerschaftsinduzierte HypertoniePraumleklampsieEklampsie

3 Zustand nach Mangelgeburtintrauterinem Fruchttod

4 Zustand nach PraumleklampsieEklampsie

5 Auffaumllligkeiten der fetalen Herzfrequenzregistrierung

6 Begruumlndeter Verdacht auf Fehlbildungfetale Erkrankung

7 Mehrlingsschwangerschaft bei diskordantem Wachstum

8 Abklaumlrung bei Verdacht auf HerzfehlerHerzerkrankungen

) Fuumlr die Durchfuumlhrung der unter Abschnitt I angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen ist die Erfuumlllung der Anforderungen gemaumlszlig Anwendungsbereich 91 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung Voshyraussetzung fuumlr die unter Abschnitt II angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen sind die Anforderunshygen nach Anwendungsbereich 92 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung zu erfuumlllen

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Mutterschafts-Richtlinien

Anlage 2 (zu Abschnitt B Nr 4 c der Mutterschafts-Richtlinien)

Indikationen zur Kardiotokographie (CTG) waumlhrend der Schwangerschaft

Die Kardiotokographie ist im Rahmen der Schwangerenvorsorge nur anshygezeigt wenn eine der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikationen vorliegt

A Indikationen zur erstmaligen CTG in der 26 und 27 Schwangerschaftswoche

drohende Fruumlhgeburt

ab der 28 Schwangerschaftswoche a) Auskultatorisch festgestellte Herztonalterationen b) Verdacht auf vorzeitige Wehentaumltigkeit

B Indikationen zur CTG-Wiederholung CTG-Alterationen a) Anhaltende Tachykardie ( 160Minute) b) Bradykardie ( 100Minute) c) Dezeleration(en) (auch wiederholter Dip null) d) Hypooszillation Anoszillation e) Unklarer Kardiotokogramm-Befund bei Verdacht auf vorzeishy

tige Wehentaumltigkeit f) Mehrlinge g) Intrauteriner Fruchttod bei fruumlherer Schwangerschaft h) Verdacht auf Placenta-Insuffizienz nach klinischem oder bishy

ochemischem Befund i) Verdacht auf Uumlbertragung j) Uterine Blutung

Medikamentoumlse Wehenhemmung

20

Mutterschafts-Richtlinien

Anlage 3 (siehe Mutterpass)

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Mutterschafts-Richtlinien

bdquoAnlage 4 (zu Abschnitt A Nr 1 der Mutterschafts-Richtlinien)

Ich bin schwanger Warum wird allen Schwangeren ein HIV-Test angeboten

Liebe Leserin

dieses Merkblatt erlaumlutert warum es fuumlr alle Schwangeren in Deutschland das Angebot fuumlr

einen HIV-Test gibt Wir hoffen dass es Sie bei Ihrem Beratungsgespraumlch mit Ihrem Arzt

oder Ihrer Aumlrztin unterstuumltzt Bei weitergehenden Fragen koumlnnen Sie sich auch an Berashy

tungsstellen zum Beispiel bei Ihrem Gesundheitsamt wenden

Die wichtigsten Informationen

HIV kann waumlhrend der Schwangerschaft bei der Geburt und durch Muttermilch auf

das Kind uumlbertragen werden

Es besteht jedoch eine sehr gute Aussicht eine Uumlbertragung auf das Kind durch

rechtzeitige medizinische Maszlignahmen zu verhindern Die fruumlhzeitige Feststellung

einer HIV-Infektion ist daher wichtig

Ein anonymer HIV-Test ist moumlglich

Sie haben Anspruch auf einen HIV-Test

Sie haben selbstverstaumlndlich das Recht einen HIV-Test abzulehnen

Was ist HIV

HIV (bdquoHumanes Immunschwaumlche-Virusldquo) befaumlllt Zellen des Abwehrsystems des Koumlrpers und

zerstoumlrt sie Die meisten Menschen mit HIV haben uumlber Jahre kaum Beschwerden Wenn

das Virus das Immunsystem aber stark geschwaumlcht hat treten schwere Erkrankungen auf

Diese Phase wird dann als bdquoAIDSldquo (deutsch bdquoErworbenes Immunschwaumlche-Syndromldquo) beshy

zeichnet Trotz verbesserter Behandlungsmoumlglichkeiten ist eine Heilung von AIDS momenshy

tan nicht moumlglich

HIV bei Frauen wird meistens durch ungeschuumltzten sexuellen Kontakt bei dem Samenfluumlsshy

sigkeit oder Blut in den Koumlrper gelangt oder durch gemeinsames Benutzen von Spritzen

oder Injektionsnadeln uumlbertragen

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Mutterschafts-Richtlinien

Warum wird mir ein HIV-Test angeboten

In Deutschland sind nur wenige Schwangere mit HIV infiziert Aber es kommt vor dass eine

Frau nicht weiszlig dass sie HIV hat

Wenn eine Schwangere HIV hat dann bedeutet das nicht dass auch ihr Kind in jedem Fall

infiziert wird Es besteht jedoch die Gefahr dass die Viren auf ihr Kind uumlbertragen werden

Wenn eine Schwangere rechtzeitig von ihrer Infektion weiszlig dann kann ihr Kind fast immer

geschuumltzt werden Die heutigen Behandlungsmoumlglichkeiten sind so gut dass eine Mutter mit

HIV oft lange ohne Symptome leben und so auch fuumlr ihr Kind da sein kann Es ist daher

wichtig zu wissen ob eine HIV-Infektion besteht

Falls ich HIV habe wie kann mein Kind geschuumltzt werden

Wenn die folgenden drei Maszlignahmen mit spezialisierten Aumlrztinnen und Aumlrzten zusammen

durchgefuumlhrt werden ist die Gefahr einer HIV-Uumlbertragung auf das Kind sehr gering

1 waumlhrend der Schwangerschaft durch Einnahme von Medikamenten die die Viren

bekaumlmpfen

2 unter der Geburt durch Entbindung des Kindes durch einen Kaiserschnitt

3 nach der Geburt durch Verzicht auf die Ernaumlhrung des Kindes mit eigener Muttershy

milch

Kann ich mich auch in der Schwangerschaft mit HIV infizieren

Eine HIV-Infektion ist auch waumlhrend der Schwangerschaft moumlglich Bei sexuellen Kontakten

sind Kondome ein guter Schutz

Gibt es Bedenken bei einem HIV-Test

Fuumlr die meisten Frauen ist ein HIV-Test nur ein Test unter vielen in der Schwangerschaft

Die Entscheidung fuumlr einen HIV-Test ist jedoch nicht immer leicht und kann Aumlngste ausloumlsen

Die Wartezeit bis zum Testergebnis kann als belastend erlebt werden

Wer mit HIV infiziert ist und dies weiszlig muss mit Nachteilen rechnen zum Beispiel beim Abshy

schluss einer (Lebens-)Versicherung Unabhaumlngig davon ob Sie den Test durchfuumlhren lasshy

sen und welches Ergebnis er hat wirkt sich das aber zum Beispiel nicht auf Ihren gesetzlishy

chen Krankenversicherungsstatus oder den Aufenthaltsstatus von Migrantinnen in Deutschshy

land aus

Bei Bedenken oder Sorgen koumlnnen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer behandelnshy

den Aumlrztin sowie auch mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Beratungsstellen bei

Wunsch auch anonym sprechen

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Mutterschafts-Richtlinien

Wer erfaumlhrt von dem Test

Ihr Arzt oder Ihre Aumlrztin teilt Ihnen das Testergebnis in einem vertraulichen Gespraumlch mit

Die Aumlrzte und Aumlrztinnen und ihr Personal unterliegen der Schweigepflicht

Die HIV-Beratung wird im Mutterpass dokumentiert nicht aber der sich gegebenenfalls daran

anschlieszligende HIV-Test

Kann ich mich anonym testen lassen

Es ist moumlglich sich anonym testen zu lassen Dies kann zum Beispiel in einer Arztpraxis

beim Gesundheitsamt bei manchen AIDS-Beratungsstellen oder einem Tropeninstitut erfolshy

gen

Das Testergebnis wird nur Ihnen mitgeteilt Sie entscheiden wer von dem Test und seinem

Ergebnis erfaumlhrt

Was passiert bei einem HIV-Test

Fuumlr einen HIV-Test wird eine Blutprobe entnommen und in einem Labor untersucht Beim

Test kann das Virus nur entdeckt werden wenn im Blut Zeichen dafuumlr vorhanden sind dass

der Koumlrper schon gegen die Infektion kaumlmpft Das heiszligt es gibt einen Zeitraum von der Anshy

steckung bis zur verlaumlsslichen Nachweisbarkeit der Infektion im Blut Dieser Zeitraum wird

als bdquodiagnostisches Fensterldquo bezeichnet Fast alle HIV-Infektionen koumlnnen drei Monate nach

einer Uumlbertragung festgestellt werden

Wenn Sie meinen dass bei Ihnen die Moumlglichkeit einer HIV-Infektion zum Beispiel nach

einem ungeschuumltzten sexuellen Kontakt besteht koumlnnen Sie sich an Ihren Arzt oder Ihre

Aumlrztin wenden um einen oder mehrere Testzeitpunkte zu vereinbaren Der HIV-Test ist sehr

genau Wenn im Labor eine HIV-Infektion festgestellt wird wird der Test zur Sicherheit trotzshy

dem noch einmal wiederholt

Was kostet der HIV-Test

Die Kosten fuumlr einen HIV-Test in einer Arztpraxis werden waumlhrend der Schwangerschaft von

den Krankenkassen uumlbernommen Wenn Sie einen Test anonym durchfuumlhren lassen wollen

kann dies mit geringen Kosten fuumlr Sie verbunden sein

Wo bekomme ich weitere Informationen

Fuumlr weitere Informationen koumlnnen Sie sich an Ihre Aumlrztin oder Ihren Arzt bzw an Ihr

Gesundheitsamt wenden

Die Bundeszentrale fuumlr gesundheitliche Aufklaumlrung (BZgA) bietet eine anonyme Telefonberashy

tung an Sie erreichen sie unter Telefon 0180555 54 44 Uumlber die Webseite der BZgA koumlnshy

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Mutterschafts-Richtlinien

nen Sie auch Beratungsstellen finden und sich anonym im Internet beraten lassen

wwwaidsberatungde

Stand Mai 2007

Das Merkblatt ist eine Anlage der Mutterschafts-Richtlinien

Quellen Eine Liste mit der beruumlcksichtigten wissenschaftlichen Literatur finden Sie im Internet

unter wwwg-bade

Herausgeber

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

Auf dem Seidenberg 3a

53721 Siegburg

Telefon 0 22 41 ndash 93 88-0

Telefax 0 22 41 ndash 93 88-5 73

wwwg-bade

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist ein Gremium der Gemeinsamen Selbstverwaltung von Aumlrzten

Krankenkassen und Krankenhaumlusern in Deutschland in dem seit 2004 auch Patientenvertreter aktiv mitwirken

Entscheidungen des G-BA stehen unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums fuumlr Gesundheit

Erstellung

Dieses Merkblatt wurde im Auftrag des G-BA vom Institut fuumlr Qualitaumlt und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen

(wwwiqwigde) entwickelt

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Page 17: 2010-02-18 Mutter-Rili1 2

Mutterschafts-Richtlinien

Bilddokumentation je eines Kopf- Rumpf- und Extremitaumltenmaszliges sowie gegebenenfalls kontrollbeduumlrftiger Befunde

Anlage 1 b (zu den Abschnitten A Nr 5 und B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)

Uumlber die in Anlage 1 a genannten Screening-Untersuchungen hinaus koumlnnen bei Vorliegen einer der nachfolgend angefuumlhrten Indikationen weitere sonographische Untersuchungen zur Uumlberwachung der Schwangerschaft anshygezeigt sein die als Kontrolluntersuchungen Bestandteil des Screening sind

1 Sicherung des Schwangerschaftsalters bei unklarer Regelanamnese Diskrepanz zwischen Uterusgroumlszlige und berechnetem

Gestationsalter aufgrund des klinischen oder sonographischen Befundes

fehlenden Untersuchungsergebnissen aus dem Ultraschall-Screening bei Uumlbernahme der Mutterschaftsvorsorge durch einen anderen Arzt

2 Kontrolle des fetalen Wachstums bei Schwangeren mit einer Erkrankung die zu Entwicklungsshy

stoumlrungen des Feten fuumlhren kann Verdacht auf Entwicklungsstoumlrung des Feten aufgrund voshy

rausgegangener Untersuchungen

3 Uumlberwachung einer Mehrlingsschwangerschaft

4 Neu- oder Nachbeurteilung des Schwangerschaftsalters bei auffaumllshyligen Ergebnissen der in der Mutterschaftsvorsorge notwendigen serologischen Untersuchungen der Mutter

5 Diagnostik und Kontrolle des Plazentasitzes bei vermuteter oder nachgewiesener Plazenta praevia

6 Erstmaliges Auftreten einer uterinen Blutung

7 Verdacht auf intrauterinen Fruchttod

8 Verdacht auf Lageanomalie ab Beginn der 36 SSW

17

Mutterschafts-Richtlinien

Anlage 1 c (zu Abschnitt B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)

Uumlber die in Anlage 1 a und 1 b genannten Untersuchungen hinaus koumlnnen weitere Ultraschall-Untersuchungen mittels B-Mode oder auch mit anderen sonographischen Verfahren angezeigt sein wenn sie der Abklaumlrung undoder Uumlberwachung von pathologischen Befunden dienen und eine der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikationen vorliegt Diese Untersuchungen gehoumlren zwar zum Programm der Mutterschaftsvorsorge sind aber nicht mehr Bestandteil des Screening

I)

1 Rezidivierende oder persistierende uterine Blutung

2 Gestoumlrte intrauterine Fruumlhschwangerschaft

3 Fruumlhschwangerschaft bei liegendem IUP Uterus myomatosus Adnextumor

4 Nachkontrolle intrauteriner Eingriffe

5 Cervixmessung mittels Ultraschall bei Cervixinsuffizienz oder Vershydacht

6 Bestaumltigter vorzeitiger Blasensprung undoder vorzeitige Wehentaumltigkeit

7 Kontrolle und gegebenenfalls Verlaufsbeobachtung nach Bestaumltishygung einer bestehenden Anomalie oder Erkrankung des Fetus

8 Verdacht auf vorzeitige Plazentaloumlsung

9 Ultraschall-Kontrollen bei gestoumlrtem Geburtsverlauf z B vor waumlhshyrend und nach aumluszligerer Wendung aus Beckenend- oder Querlage in Schaumldellage

) Fuumlr die Durchfuumlhrung der unter Abschnitt I angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen ist die Erfuumlllung der Anforderungen gemaumlszlig Anwendungsbereich 91 der Anlage 1 der Ultraschall-Vereinbarung Voshyraussetzung fuumlr die unter Abschnitt II angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen sind die Anforderunshygen nach Anwendungsbereich 92 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung zu erfuumlllen

18

Mutterschafts-Richtlinien

II)

1 Durchfuumlhrung intrauteriner Eingriffe wie Amniocentese Chorionzottenbiopsie Fetalblutgewinnung Koumlrperhoumlhlen- oder Gefaumlszligpunktionen Fruchtwasserersatz-Auffuumlllungen Transfusioshynen An-legen von Shunts Fetoskopie

2 Gezielte Ausschluszligdiagnostik bei erhoumlhtem Risiko fuumlr Fehlbildunshygen oder Erkrankungen des Fetus aufgrund von a) ultraschalldiagnostischen Hinweisen b) laborchemischen Befunden c) genetisch bedingten oder familiaumlr gehaumluften Erkrankungen

oder Fehlbildungen in der Familienanamnese d) teratogenen Noxen

oder als Alternative zur invasiven praumlnatalen Diagnostik

Anlage 1 d (zu Abschnitt B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)

Dopplersonographische Untersuchungen

Die Anwendung der Dopplersonographie als Maszlignahme der Mutterschafts-vorsorge ist nur bei einer oder mehreren der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikashytionen und - mit Ausnahme der Fehlbildungsdiagnostik - nur in der zweiten Schwangerschaftshaumllfte zulaumlssig

1 Verdacht auf intrauterine Wachstumsretardierung

2 Schwangerschaftsinduzierte HypertoniePraumleklampsieEklampsie

3 Zustand nach Mangelgeburtintrauterinem Fruchttod

4 Zustand nach PraumleklampsieEklampsie

5 Auffaumllligkeiten der fetalen Herzfrequenzregistrierung

6 Begruumlndeter Verdacht auf Fehlbildungfetale Erkrankung

7 Mehrlingsschwangerschaft bei diskordantem Wachstum

8 Abklaumlrung bei Verdacht auf HerzfehlerHerzerkrankungen

) Fuumlr die Durchfuumlhrung der unter Abschnitt I angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen ist die Erfuumlllung der Anforderungen gemaumlszlig Anwendungsbereich 91 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung Voshyraussetzung fuumlr die unter Abschnitt II angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen sind die Anforderunshygen nach Anwendungsbereich 92 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung zu erfuumlllen

19

Mutterschafts-Richtlinien

Anlage 2 (zu Abschnitt B Nr 4 c der Mutterschafts-Richtlinien)

Indikationen zur Kardiotokographie (CTG) waumlhrend der Schwangerschaft

Die Kardiotokographie ist im Rahmen der Schwangerenvorsorge nur anshygezeigt wenn eine der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikationen vorliegt

A Indikationen zur erstmaligen CTG in der 26 und 27 Schwangerschaftswoche

drohende Fruumlhgeburt

ab der 28 Schwangerschaftswoche a) Auskultatorisch festgestellte Herztonalterationen b) Verdacht auf vorzeitige Wehentaumltigkeit

B Indikationen zur CTG-Wiederholung CTG-Alterationen a) Anhaltende Tachykardie ( 160Minute) b) Bradykardie ( 100Minute) c) Dezeleration(en) (auch wiederholter Dip null) d) Hypooszillation Anoszillation e) Unklarer Kardiotokogramm-Befund bei Verdacht auf vorzeishy

tige Wehentaumltigkeit f) Mehrlinge g) Intrauteriner Fruchttod bei fruumlherer Schwangerschaft h) Verdacht auf Placenta-Insuffizienz nach klinischem oder bishy

ochemischem Befund i) Verdacht auf Uumlbertragung j) Uterine Blutung

Medikamentoumlse Wehenhemmung

20

Mutterschafts-Richtlinien

Anlage 3 (siehe Mutterpass)

21

Mutterschafts-Richtlinien

bdquoAnlage 4 (zu Abschnitt A Nr 1 der Mutterschafts-Richtlinien)

Ich bin schwanger Warum wird allen Schwangeren ein HIV-Test angeboten

Liebe Leserin

dieses Merkblatt erlaumlutert warum es fuumlr alle Schwangeren in Deutschland das Angebot fuumlr

einen HIV-Test gibt Wir hoffen dass es Sie bei Ihrem Beratungsgespraumlch mit Ihrem Arzt

oder Ihrer Aumlrztin unterstuumltzt Bei weitergehenden Fragen koumlnnen Sie sich auch an Berashy

tungsstellen zum Beispiel bei Ihrem Gesundheitsamt wenden

Die wichtigsten Informationen

HIV kann waumlhrend der Schwangerschaft bei der Geburt und durch Muttermilch auf

das Kind uumlbertragen werden

Es besteht jedoch eine sehr gute Aussicht eine Uumlbertragung auf das Kind durch

rechtzeitige medizinische Maszlignahmen zu verhindern Die fruumlhzeitige Feststellung

einer HIV-Infektion ist daher wichtig

Ein anonymer HIV-Test ist moumlglich

Sie haben Anspruch auf einen HIV-Test

Sie haben selbstverstaumlndlich das Recht einen HIV-Test abzulehnen

Was ist HIV

HIV (bdquoHumanes Immunschwaumlche-Virusldquo) befaumlllt Zellen des Abwehrsystems des Koumlrpers und

zerstoumlrt sie Die meisten Menschen mit HIV haben uumlber Jahre kaum Beschwerden Wenn

das Virus das Immunsystem aber stark geschwaumlcht hat treten schwere Erkrankungen auf

Diese Phase wird dann als bdquoAIDSldquo (deutsch bdquoErworbenes Immunschwaumlche-Syndromldquo) beshy

zeichnet Trotz verbesserter Behandlungsmoumlglichkeiten ist eine Heilung von AIDS momenshy

tan nicht moumlglich

HIV bei Frauen wird meistens durch ungeschuumltzten sexuellen Kontakt bei dem Samenfluumlsshy

sigkeit oder Blut in den Koumlrper gelangt oder durch gemeinsames Benutzen von Spritzen

oder Injektionsnadeln uumlbertragen

22

Mutterschafts-Richtlinien

Warum wird mir ein HIV-Test angeboten

In Deutschland sind nur wenige Schwangere mit HIV infiziert Aber es kommt vor dass eine

Frau nicht weiszlig dass sie HIV hat

Wenn eine Schwangere HIV hat dann bedeutet das nicht dass auch ihr Kind in jedem Fall

infiziert wird Es besteht jedoch die Gefahr dass die Viren auf ihr Kind uumlbertragen werden

Wenn eine Schwangere rechtzeitig von ihrer Infektion weiszlig dann kann ihr Kind fast immer

geschuumltzt werden Die heutigen Behandlungsmoumlglichkeiten sind so gut dass eine Mutter mit

HIV oft lange ohne Symptome leben und so auch fuumlr ihr Kind da sein kann Es ist daher

wichtig zu wissen ob eine HIV-Infektion besteht

Falls ich HIV habe wie kann mein Kind geschuumltzt werden

Wenn die folgenden drei Maszlignahmen mit spezialisierten Aumlrztinnen und Aumlrzten zusammen

durchgefuumlhrt werden ist die Gefahr einer HIV-Uumlbertragung auf das Kind sehr gering

1 waumlhrend der Schwangerschaft durch Einnahme von Medikamenten die die Viren

bekaumlmpfen

2 unter der Geburt durch Entbindung des Kindes durch einen Kaiserschnitt

3 nach der Geburt durch Verzicht auf die Ernaumlhrung des Kindes mit eigener Muttershy

milch

Kann ich mich auch in der Schwangerschaft mit HIV infizieren

Eine HIV-Infektion ist auch waumlhrend der Schwangerschaft moumlglich Bei sexuellen Kontakten

sind Kondome ein guter Schutz

Gibt es Bedenken bei einem HIV-Test

Fuumlr die meisten Frauen ist ein HIV-Test nur ein Test unter vielen in der Schwangerschaft

Die Entscheidung fuumlr einen HIV-Test ist jedoch nicht immer leicht und kann Aumlngste ausloumlsen

Die Wartezeit bis zum Testergebnis kann als belastend erlebt werden

Wer mit HIV infiziert ist und dies weiszlig muss mit Nachteilen rechnen zum Beispiel beim Abshy

schluss einer (Lebens-)Versicherung Unabhaumlngig davon ob Sie den Test durchfuumlhren lasshy

sen und welches Ergebnis er hat wirkt sich das aber zum Beispiel nicht auf Ihren gesetzlishy

chen Krankenversicherungsstatus oder den Aufenthaltsstatus von Migrantinnen in Deutschshy

land aus

Bei Bedenken oder Sorgen koumlnnen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer behandelnshy

den Aumlrztin sowie auch mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Beratungsstellen bei

Wunsch auch anonym sprechen

23

Mutterschafts-Richtlinien

Wer erfaumlhrt von dem Test

Ihr Arzt oder Ihre Aumlrztin teilt Ihnen das Testergebnis in einem vertraulichen Gespraumlch mit

Die Aumlrzte und Aumlrztinnen und ihr Personal unterliegen der Schweigepflicht

Die HIV-Beratung wird im Mutterpass dokumentiert nicht aber der sich gegebenenfalls daran

anschlieszligende HIV-Test

Kann ich mich anonym testen lassen

Es ist moumlglich sich anonym testen zu lassen Dies kann zum Beispiel in einer Arztpraxis

beim Gesundheitsamt bei manchen AIDS-Beratungsstellen oder einem Tropeninstitut erfolshy

gen

Das Testergebnis wird nur Ihnen mitgeteilt Sie entscheiden wer von dem Test und seinem

Ergebnis erfaumlhrt

Was passiert bei einem HIV-Test

Fuumlr einen HIV-Test wird eine Blutprobe entnommen und in einem Labor untersucht Beim

Test kann das Virus nur entdeckt werden wenn im Blut Zeichen dafuumlr vorhanden sind dass

der Koumlrper schon gegen die Infektion kaumlmpft Das heiszligt es gibt einen Zeitraum von der Anshy

steckung bis zur verlaumlsslichen Nachweisbarkeit der Infektion im Blut Dieser Zeitraum wird

als bdquodiagnostisches Fensterldquo bezeichnet Fast alle HIV-Infektionen koumlnnen drei Monate nach

einer Uumlbertragung festgestellt werden

Wenn Sie meinen dass bei Ihnen die Moumlglichkeit einer HIV-Infektion zum Beispiel nach

einem ungeschuumltzten sexuellen Kontakt besteht koumlnnen Sie sich an Ihren Arzt oder Ihre

Aumlrztin wenden um einen oder mehrere Testzeitpunkte zu vereinbaren Der HIV-Test ist sehr

genau Wenn im Labor eine HIV-Infektion festgestellt wird wird der Test zur Sicherheit trotzshy

dem noch einmal wiederholt

Was kostet der HIV-Test

Die Kosten fuumlr einen HIV-Test in einer Arztpraxis werden waumlhrend der Schwangerschaft von

den Krankenkassen uumlbernommen Wenn Sie einen Test anonym durchfuumlhren lassen wollen

kann dies mit geringen Kosten fuumlr Sie verbunden sein

Wo bekomme ich weitere Informationen

Fuumlr weitere Informationen koumlnnen Sie sich an Ihre Aumlrztin oder Ihren Arzt bzw an Ihr

Gesundheitsamt wenden

Die Bundeszentrale fuumlr gesundheitliche Aufklaumlrung (BZgA) bietet eine anonyme Telefonberashy

tung an Sie erreichen sie unter Telefon 0180555 54 44 Uumlber die Webseite der BZgA koumlnshy

24

Mutterschafts-Richtlinien

nen Sie auch Beratungsstellen finden und sich anonym im Internet beraten lassen

wwwaidsberatungde

Stand Mai 2007

Das Merkblatt ist eine Anlage der Mutterschafts-Richtlinien

Quellen Eine Liste mit der beruumlcksichtigten wissenschaftlichen Literatur finden Sie im Internet

unter wwwg-bade

Herausgeber

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

Auf dem Seidenberg 3a

53721 Siegburg

Telefon 0 22 41 ndash 93 88-0

Telefax 0 22 41 ndash 93 88-5 73

wwwg-bade

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist ein Gremium der Gemeinsamen Selbstverwaltung von Aumlrzten

Krankenkassen und Krankenhaumlusern in Deutschland in dem seit 2004 auch Patientenvertreter aktiv mitwirken

Entscheidungen des G-BA stehen unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums fuumlr Gesundheit

Erstellung

Dieses Merkblatt wurde im Auftrag des G-BA vom Institut fuumlr Qualitaumlt und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen

(wwwiqwigde) entwickelt

25

Page 18: 2010-02-18 Mutter-Rili1 2

Mutterschafts-Richtlinien

Anlage 1 c (zu Abschnitt B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)

Uumlber die in Anlage 1 a und 1 b genannten Untersuchungen hinaus koumlnnen weitere Ultraschall-Untersuchungen mittels B-Mode oder auch mit anderen sonographischen Verfahren angezeigt sein wenn sie der Abklaumlrung undoder Uumlberwachung von pathologischen Befunden dienen und eine der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikationen vorliegt Diese Untersuchungen gehoumlren zwar zum Programm der Mutterschaftsvorsorge sind aber nicht mehr Bestandteil des Screening

I)

1 Rezidivierende oder persistierende uterine Blutung

2 Gestoumlrte intrauterine Fruumlhschwangerschaft

3 Fruumlhschwangerschaft bei liegendem IUP Uterus myomatosus Adnextumor

4 Nachkontrolle intrauteriner Eingriffe

5 Cervixmessung mittels Ultraschall bei Cervixinsuffizienz oder Vershydacht

6 Bestaumltigter vorzeitiger Blasensprung undoder vorzeitige Wehentaumltigkeit

7 Kontrolle und gegebenenfalls Verlaufsbeobachtung nach Bestaumltishygung einer bestehenden Anomalie oder Erkrankung des Fetus

8 Verdacht auf vorzeitige Plazentaloumlsung

9 Ultraschall-Kontrollen bei gestoumlrtem Geburtsverlauf z B vor waumlhshyrend und nach aumluszligerer Wendung aus Beckenend- oder Querlage in Schaumldellage

) Fuumlr die Durchfuumlhrung der unter Abschnitt I angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen ist die Erfuumlllung der Anforderungen gemaumlszlig Anwendungsbereich 91 der Anlage 1 der Ultraschall-Vereinbarung Voshyraussetzung fuumlr die unter Abschnitt II angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen sind die Anforderunshygen nach Anwendungsbereich 92 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung zu erfuumlllen

18

Mutterschafts-Richtlinien

II)

1 Durchfuumlhrung intrauteriner Eingriffe wie Amniocentese Chorionzottenbiopsie Fetalblutgewinnung Koumlrperhoumlhlen- oder Gefaumlszligpunktionen Fruchtwasserersatz-Auffuumlllungen Transfusioshynen An-legen von Shunts Fetoskopie

2 Gezielte Ausschluszligdiagnostik bei erhoumlhtem Risiko fuumlr Fehlbildunshygen oder Erkrankungen des Fetus aufgrund von a) ultraschalldiagnostischen Hinweisen b) laborchemischen Befunden c) genetisch bedingten oder familiaumlr gehaumluften Erkrankungen

oder Fehlbildungen in der Familienanamnese d) teratogenen Noxen

oder als Alternative zur invasiven praumlnatalen Diagnostik

Anlage 1 d (zu Abschnitt B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)

Dopplersonographische Untersuchungen

Die Anwendung der Dopplersonographie als Maszlignahme der Mutterschafts-vorsorge ist nur bei einer oder mehreren der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikashytionen und - mit Ausnahme der Fehlbildungsdiagnostik - nur in der zweiten Schwangerschaftshaumllfte zulaumlssig

1 Verdacht auf intrauterine Wachstumsretardierung

2 Schwangerschaftsinduzierte HypertoniePraumleklampsieEklampsie

3 Zustand nach Mangelgeburtintrauterinem Fruchttod

4 Zustand nach PraumleklampsieEklampsie

5 Auffaumllligkeiten der fetalen Herzfrequenzregistrierung

6 Begruumlndeter Verdacht auf Fehlbildungfetale Erkrankung

7 Mehrlingsschwangerschaft bei diskordantem Wachstum

8 Abklaumlrung bei Verdacht auf HerzfehlerHerzerkrankungen

) Fuumlr die Durchfuumlhrung der unter Abschnitt I angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen ist die Erfuumlllung der Anforderungen gemaumlszlig Anwendungsbereich 91 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung Voshyraussetzung fuumlr die unter Abschnitt II angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen sind die Anforderunshygen nach Anwendungsbereich 92 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung zu erfuumlllen

19

Mutterschafts-Richtlinien

Anlage 2 (zu Abschnitt B Nr 4 c der Mutterschafts-Richtlinien)

Indikationen zur Kardiotokographie (CTG) waumlhrend der Schwangerschaft

Die Kardiotokographie ist im Rahmen der Schwangerenvorsorge nur anshygezeigt wenn eine der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikationen vorliegt

A Indikationen zur erstmaligen CTG in der 26 und 27 Schwangerschaftswoche

drohende Fruumlhgeburt

ab der 28 Schwangerschaftswoche a) Auskultatorisch festgestellte Herztonalterationen b) Verdacht auf vorzeitige Wehentaumltigkeit

B Indikationen zur CTG-Wiederholung CTG-Alterationen a) Anhaltende Tachykardie ( 160Minute) b) Bradykardie ( 100Minute) c) Dezeleration(en) (auch wiederholter Dip null) d) Hypooszillation Anoszillation e) Unklarer Kardiotokogramm-Befund bei Verdacht auf vorzeishy

tige Wehentaumltigkeit f) Mehrlinge g) Intrauteriner Fruchttod bei fruumlherer Schwangerschaft h) Verdacht auf Placenta-Insuffizienz nach klinischem oder bishy

ochemischem Befund i) Verdacht auf Uumlbertragung j) Uterine Blutung

Medikamentoumlse Wehenhemmung

20

Mutterschafts-Richtlinien

Anlage 3 (siehe Mutterpass)

21

Mutterschafts-Richtlinien

bdquoAnlage 4 (zu Abschnitt A Nr 1 der Mutterschafts-Richtlinien)

Ich bin schwanger Warum wird allen Schwangeren ein HIV-Test angeboten

Liebe Leserin

dieses Merkblatt erlaumlutert warum es fuumlr alle Schwangeren in Deutschland das Angebot fuumlr

einen HIV-Test gibt Wir hoffen dass es Sie bei Ihrem Beratungsgespraumlch mit Ihrem Arzt

oder Ihrer Aumlrztin unterstuumltzt Bei weitergehenden Fragen koumlnnen Sie sich auch an Berashy

tungsstellen zum Beispiel bei Ihrem Gesundheitsamt wenden

Die wichtigsten Informationen

HIV kann waumlhrend der Schwangerschaft bei der Geburt und durch Muttermilch auf

das Kind uumlbertragen werden

Es besteht jedoch eine sehr gute Aussicht eine Uumlbertragung auf das Kind durch

rechtzeitige medizinische Maszlignahmen zu verhindern Die fruumlhzeitige Feststellung

einer HIV-Infektion ist daher wichtig

Ein anonymer HIV-Test ist moumlglich

Sie haben Anspruch auf einen HIV-Test

Sie haben selbstverstaumlndlich das Recht einen HIV-Test abzulehnen

Was ist HIV

HIV (bdquoHumanes Immunschwaumlche-Virusldquo) befaumlllt Zellen des Abwehrsystems des Koumlrpers und

zerstoumlrt sie Die meisten Menschen mit HIV haben uumlber Jahre kaum Beschwerden Wenn

das Virus das Immunsystem aber stark geschwaumlcht hat treten schwere Erkrankungen auf

Diese Phase wird dann als bdquoAIDSldquo (deutsch bdquoErworbenes Immunschwaumlche-Syndromldquo) beshy

zeichnet Trotz verbesserter Behandlungsmoumlglichkeiten ist eine Heilung von AIDS momenshy

tan nicht moumlglich

HIV bei Frauen wird meistens durch ungeschuumltzten sexuellen Kontakt bei dem Samenfluumlsshy

sigkeit oder Blut in den Koumlrper gelangt oder durch gemeinsames Benutzen von Spritzen

oder Injektionsnadeln uumlbertragen

22

Mutterschafts-Richtlinien

Warum wird mir ein HIV-Test angeboten

In Deutschland sind nur wenige Schwangere mit HIV infiziert Aber es kommt vor dass eine

Frau nicht weiszlig dass sie HIV hat

Wenn eine Schwangere HIV hat dann bedeutet das nicht dass auch ihr Kind in jedem Fall

infiziert wird Es besteht jedoch die Gefahr dass die Viren auf ihr Kind uumlbertragen werden

Wenn eine Schwangere rechtzeitig von ihrer Infektion weiszlig dann kann ihr Kind fast immer

geschuumltzt werden Die heutigen Behandlungsmoumlglichkeiten sind so gut dass eine Mutter mit

HIV oft lange ohne Symptome leben und so auch fuumlr ihr Kind da sein kann Es ist daher

wichtig zu wissen ob eine HIV-Infektion besteht

Falls ich HIV habe wie kann mein Kind geschuumltzt werden

Wenn die folgenden drei Maszlignahmen mit spezialisierten Aumlrztinnen und Aumlrzten zusammen

durchgefuumlhrt werden ist die Gefahr einer HIV-Uumlbertragung auf das Kind sehr gering

1 waumlhrend der Schwangerschaft durch Einnahme von Medikamenten die die Viren

bekaumlmpfen

2 unter der Geburt durch Entbindung des Kindes durch einen Kaiserschnitt

3 nach der Geburt durch Verzicht auf die Ernaumlhrung des Kindes mit eigener Muttershy

milch

Kann ich mich auch in der Schwangerschaft mit HIV infizieren

Eine HIV-Infektion ist auch waumlhrend der Schwangerschaft moumlglich Bei sexuellen Kontakten

sind Kondome ein guter Schutz

Gibt es Bedenken bei einem HIV-Test

Fuumlr die meisten Frauen ist ein HIV-Test nur ein Test unter vielen in der Schwangerschaft

Die Entscheidung fuumlr einen HIV-Test ist jedoch nicht immer leicht und kann Aumlngste ausloumlsen

Die Wartezeit bis zum Testergebnis kann als belastend erlebt werden

Wer mit HIV infiziert ist und dies weiszlig muss mit Nachteilen rechnen zum Beispiel beim Abshy

schluss einer (Lebens-)Versicherung Unabhaumlngig davon ob Sie den Test durchfuumlhren lasshy

sen und welches Ergebnis er hat wirkt sich das aber zum Beispiel nicht auf Ihren gesetzlishy

chen Krankenversicherungsstatus oder den Aufenthaltsstatus von Migrantinnen in Deutschshy

land aus

Bei Bedenken oder Sorgen koumlnnen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer behandelnshy

den Aumlrztin sowie auch mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Beratungsstellen bei

Wunsch auch anonym sprechen

23

Mutterschafts-Richtlinien

Wer erfaumlhrt von dem Test

Ihr Arzt oder Ihre Aumlrztin teilt Ihnen das Testergebnis in einem vertraulichen Gespraumlch mit

Die Aumlrzte und Aumlrztinnen und ihr Personal unterliegen der Schweigepflicht

Die HIV-Beratung wird im Mutterpass dokumentiert nicht aber der sich gegebenenfalls daran

anschlieszligende HIV-Test

Kann ich mich anonym testen lassen

Es ist moumlglich sich anonym testen zu lassen Dies kann zum Beispiel in einer Arztpraxis

beim Gesundheitsamt bei manchen AIDS-Beratungsstellen oder einem Tropeninstitut erfolshy

gen

Das Testergebnis wird nur Ihnen mitgeteilt Sie entscheiden wer von dem Test und seinem

Ergebnis erfaumlhrt

Was passiert bei einem HIV-Test

Fuumlr einen HIV-Test wird eine Blutprobe entnommen und in einem Labor untersucht Beim

Test kann das Virus nur entdeckt werden wenn im Blut Zeichen dafuumlr vorhanden sind dass

der Koumlrper schon gegen die Infektion kaumlmpft Das heiszligt es gibt einen Zeitraum von der Anshy

steckung bis zur verlaumlsslichen Nachweisbarkeit der Infektion im Blut Dieser Zeitraum wird

als bdquodiagnostisches Fensterldquo bezeichnet Fast alle HIV-Infektionen koumlnnen drei Monate nach

einer Uumlbertragung festgestellt werden

Wenn Sie meinen dass bei Ihnen die Moumlglichkeit einer HIV-Infektion zum Beispiel nach

einem ungeschuumltzten sexuellen Kontakt besteht koumlnnen Sie sich an Ihren Arzt oder Ihre

Aumlrztin wenden um einen oder mehrere Testzeitpunkte zu vereinbaren Der HIV-Test ist sehr

genau Wenn im Labor eine HIV-Infektion festgestellt wird wird der Test zur Sicherheit trotzshy

dem noch einmal wiederholt

Was kostet der HIV-Test

Die Kosten fuumlr einen HIV-Test in einer Arztpraxis werden waumlhrend der Schwangerschaft von

den Krankenkassen uumlbernommen Wenn Sie einen Test anonym durchfuumlhren lassen wollen

kann dies mit geringen Kosten fuumlr Sie verbunden sein

Wo bekomme ich weitere Informationen

Fuumlr weitere Informationen koumlnnen Sie sich an Ihre Aumlrztin oder Ihren Arzt bzw an Ihr

Gesundheitsamt wenden

Die Bundeszentrale fuumlr gesundheitliche Aufklaumlrung (BZgA) bietet eine anonyme Telefonberashy

tung an Sie erreichen sie unter Telefon 0180555 54 44 Uumlber die Webseite der BZgA koumlnshy

24

Mutterschafts-Richtlinien

nen Sie auch Beratungsstellen finden und sich anonym im Internet beraten lassen

wwwaidsberatungde

Stand Mai 2007

Das Merkblatt ist eine Anlage der Mutterschafts-Richtlinien

Quellen Eine Liste mit der beruumlcksichtigten wissenschaftlichen Literatur finden Sie im Internet

unter wwwg-bade

Herausgeber

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

Auf dem Seidenberg 3a

53721 Siegburg

Telefon 0 22 41 ndash 93 88-0

Telefax 0 22 41 ndash 93 88-5 73

wwwg-bade

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist ein Gremium der Gemeinsamen Selbstverwaltung von Aumlrzten

Krankenkassen und Krankenhaumlusern in Deutschland in dem seit 2004 auch Patientenvertreter aktiv mitwirken

Entscheidungen des G-BA stehen unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums fuumlr Gesundheit

Erstellung

Dieses Merkblatt wurde im Auftrag des G-BA vom Institut fuumlr Qualitaumlt und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen

(wwwiqwigde) entwickelt

25

Page 19: 2010-02-18 Mutter-Rili1 2

Mutterschafts-Richtlinien

II)

1 Durchfuumlhrung intrauteriner Eingriffe wie Amniocentese Chorionzottenbiopsie Fetalblutgewinnung Koumlrperhoumlhlen- oder Gefaumlszligpunktionen Fruchtwasserersatz-Auffuumlllungen Transfusioshynen An-legen von Shunts Fetoskopie

2 Gezielte Ausschluszligdiagnostik bei erhoumlhtem Risiko fuumlr Fehlbildunshygen oder Erkrankungen des Fetus aufgrund von a) ultraschalldiagnostischen Hinweisen b) laborchemischen Befunden c) genetisch bedingten oder familiaumlr gehaumluften Erkrankungen

oder Fehlbildungen in der Familienanamnese d) teratogenen Noxen

oder als Alternative zur invasiven praumlnatalen Diagnostik

Anlage 1 d (zu Abschnitt B Nr 4 der Mutterschafts-Richtlinien)

Dopplersonographische Untersuchungen

Die Anwendung der Dopplersonographie als Maszlignahme der Mutterschafts-vorsorge ist nur bei einer oder mehreren der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikashytionen und - mit Ausnahme der Fehlbildungsdiagnostik - nur in der zweiten Schwangerschaftshaumllfte zulaumlssig

1 Verdacht auf intrauterine Wachstumsretardierung

2 Schwangerschaftsinduzierte HypertoniePraumleklampsieEklampsie

3 Zustand nach Mangelgeburtintrauterinem Fruchttod

4 Zustand nach PraumleklampsieEklampsie

5 Auffaumllligkeiten der fetalen Herzfrequenzregistrierung

6 Begruumlndeter Verdacht auf Fehlbildungfetale Erkrankung

7 Mehrlingsschwangerschaft bei diskordantem Wachstum

8 Abklaumlrung bei Verdacht auf HerzfehlerHerzerkrankungen

) Fuumlr die Durchfuumlhrung der unter Abschnitt I angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen ist die Erfuumlllung der Anforderungen gemaumlszlig Anwendungsbereich 91 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung Voshyraussetzung fuumlr die unter Abschnitt II angefuumlhrten Ultraschalluntersuchungen sind die Anforderunshygen nach Anwendungsbereich 92 der Anlage I der Ultraschall-Vereinbarung zu erfuumlllen

19

Mutterschafts-Richtlinien

Anlage 2 (zu Abschnitt B Nr 4 c der Mutterschafts-Richtlinien)

Indikationen zur Kardiotokographie (CTG) waumlhrend der Schwangerschaft

Die Kardiotokographie ist im Rahmen der Schwangerenvorsorge nur anshygezeigt wenn eine der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikationen vorliegt

A Indikationen zur erstmaligen CTG in der 26 und 27 Schwangerschaftswoche

drohende Fruumlhgeburt

ab der 28 Schwangerschaftswoche a) Auskultatorisch festgestellte Herztonalterationen b) Verdacht auf vorzeitige Wehentaumltigkeit

B Indikationen zur CTG-Wiederholung CTG-Alterationen a) Anhaltende Tachykardie ( 160Minute) b) Bradykardie ( 100Minute) c) Dezeleration(en) (auch wiederholter Dip null) d) Hypooszillation Anoszillation e) Unklarer Kardiotokogramm-Befund bei Verdacht auf vorzeishy

tige Wehentaumltigkeit f) Mehrlinge g) Intrauteriner Fruchttod bei fruumlherer Schwangerschaft h) Verdacht auf Placenta-Insuffizienz nach klinischem oder bishy

ochemischem Befund i) Verdacht auf Uumlbertragung j) Uterine Blutung

Medikamentoumlse Wehenhemmung

20

Mutterschafts-Richtlinien

Anlage 3 (siehe Mutterpass)

21

Mutterschafts-Richtlinien

bdquoAnlage 4 (zu Abschnitt A Nr 1 der Mutterschafts-Richtlinien)

Ich bin schwanger Warum wird allen Schwangeren ein HIV-Test angeboten

Liebe Leserin

dieses Merkblatt erlaumlutert warum es fuumlr alle Schwangeren in Deutschland das Angebot fuumlr

einen HIV-Test gibt Wir hoffen dass es Sie bei Ihrem Beratungsgespraumlch mit Ihrem Arzt

oder Ihrer Aumlrztin unterstuumltzt Bei weitergehenden Fragen koumlnnen Sie sich auch an Berashy

tungsstellen zum Beispiel bei Ihrem Gesundheitsamt wenden

Die wichtigsten Informationen

HIV kann waumlhrend der Schwangerschaft bei der Geburt und durch Muttermilch auf

das Kind uumlbertragen werden

Es besteht jedoch eine sehr gute Aussicht eine Uumlbertragung auf das Kind durch

rechtzeitige medizinische Maszlignahmen zu verhindern Die fruumlhzeitige Feststellung

einer HIV-Infektion ist daher wichtig

Ein anonymer HIV-Test ist moumlglich

Sie haben Anspruch auf einen HIV-Test

Sie haben selbstverstaumlndlich das Recht einen HIV-Test abzulehnen

Was ist HIV

HIV (bdquoHumanes Immunschwaumlche-Virusldquo) befaumlllt Zellen des Abwehrsystems des Koumlrpers und

zerstoumlrt sie Die meisten Menschen mit HIV haben uumlber Jahre kaum Beschwerden Wenn

das Virus das Immunsystem aber stark geschwaumlcht hat treten schwere Erkrankungen auf

Diese Phase wird dann als bdquoAIDSldquo (deutsch bdquoErworbenes Immunschwaumlche-Syndromldquo) beshy

zeichnet Trotz verbesserter Behandlungsmoumlglichkeiten ist eine Heilung von AIDS momenshy

tan nicht moumlglich

HIV bei Frauen wird meistens durch ungeschuumltzten sexuellen Kontakt bei dem Samenfluumlsshy

sigkeit oder Blut in den Koumlrper gelangt oder durch gemeinsames Benutzen von Spritzen

oder Injektionsnadeln uumlbertragen

22

Mutterschafts-Richtlinien

Warum wird mir ein HIV-Test angeboten

In Deutschland sind nur wenige Schwangere mit HIV infiziert Aber es kommt vor dass eine

Frau nicht weiszlig dass sie HIV hat

Wenn eine Schwangere HIV hat dann bedeutet das nicht dass auch ihr Kind in jedem Fall

infiziert wird Es besteht jedoch die Gefahr dass die Viren auf ihr Kind uumlbertragen werden

Wenn eine Schwangere rechtzeitig von ihrer Infektion weiszlig dann kann ihr Kind fast immer

geschuumltzt werden Die heutigen Behandlungsmoumlglichkeiten sind so gut dass eine Mutter mit

HIV oft lange ohne Symptome leben und so auch fuumlr ihr Kind da sein kann Es ist daher

wichtig zu wissen ob eine HIV-Infektion besteht

Falls ich HIV habe wie kann mein Kind geschuumltzt werden

Wenn die folgenden drei Maszlignahmen mit spezialisierten Aumlrztinnen und Aumlrzten zusammen

durchgefuumlhrt werden ist die Gefahr einer HIV-Uumlbertragung auf das Kind sehr gering

1 waumlhrend der Schwangerschaft durch Einnahme von Medikamenten die die Viren

bekaumlmpfen

2 unter der Geburt durch Entbindung des Kindes durch einen Kaiserschnitt

3 nach der Geburt durch Verzicht auf die Ernaumlhrung des Kindes mit eigener Muttershy

milch

Kann ich mich auch in der Schwangerschaft mit HIV infizieren

Eine HIV-Infektion ist auch waumlhrend der Schwangerschaft moumlglich Bei sexuellen Kontakten

sind Kondome ein guter Schutz

Gibt es Bedenken bei einem HIV-Test

Fuumlr die meisten Frauen ist ein HIV-Test nur ein Test unter vielen in der Schwangerschaft

Die Entscheidung fuumlr einen HIV-Test ist jedoch nicht immer leicht und kann Aumlngste ausloumlsen

Die Wartezeit bis zum Testergebnis kann als belastend erlebt werden

Wer mit HIV infiziert ist und dies weiszlig muss mit Nachteilen rechnen zum Beispiel beim Abshy

schluss einer (Lebens-)Versicherung Unabhaumlngig davon ob Sie den Test durchfuumlhren lasshy

sen und welches Ergebnis er hat wirkt sich das aber zum Beispiel nicht auf Ihren gesetzlishy

chen Krankenversicherungsstatus oder den Aufenthaltsstatus von Migrantinnen in Deutschshy

land aus

Bei Bedenken oder Sorgen koumlnnen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer behandelnshy

den Aumlrztin sowie auch mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Beratungsstellen bei

Wunsch auch anonym sprechen

23

Mutterschafts-Richtlinien

Wer erfaumlhrt von dem Test

Ihr Arzt oder Ihre Aumlrztin teilt Ihnen das Testergebnis in einem vertraulichen Gespraumlch mit

Die Aumlrzte und Aumlrztinnen und ihr Personal unterliegen der Schweigepflicht

Die HIV-Beratung wird im Mutterpass dokumentiert nicht aber der sich gegebenenfalls daran

anschlieszligende HIV-Test

Kann ich mich anonym testen lassen

Es ist moumlglich sich anonym testen zu lassen Dies kann zum Beispiel in einer Arztpraxis

beim Gesundheitsamt bei manchen AIDS-Beratungsstellen oder einem Tropeninstitut erfolshy

gen

Das Testergebnis wird nur Ihnen mitgeteilt Sie entscheiden wer von dem Test und seinem

Ergebnis erfaumlhrt

Was passiert bei einem HIV-Test

Fuumlr einen HIV-Test wird eine Blutprobe entnommen und in einem Labor untersucht Beim

Test kann das Virus nur entdeckt werden wenn im Blut Zeichen dafuumlr vorhanden sind dass

der Koumlrper schon gegen die Infektion kaumlmpft Das heiszligt es gibt einen Zeitraum von der Anshy

steckung bis zur verlaumlsslichen Nachweisbarkeit der Infektion im Blut Dieser Zeitraum wird

als bdquodiagnostisches Fensterldquo bezeichnet Fast alle HIV-Infektionen koumlnnen drei Monate nach

einer Uumlbertragung festgestellt werden

Wenn Sie meinen dass bei Ihnen die Moumlglichkeit einer HIV-Infektion zum Beispiel nach

einem ungeschuumltzten sexuellen Kontakt besteht koumlnnen Sie sich an Ihren Arzt oder Ihre

Aumlrztin wenden um einen oder mehrere Testzeitpunkte zu vereinbaren Der HIV-Test ist sehr

genau Wenn im Labor eine HIV-Infektion festgestellt wird wird der Test zur Sicherheit trotzshy

dem noch einmal wiederholt

Was kostet der HIV-Test

Die Kosten fuumlr einen HIV-Test in einer Arztpraxis werden waumlhrend der Schwangerschaft von

den Krankenkassen uumlbernommen Wenn Sie einen Test anonym durchfuumlhren lassen wollen

kann dies mit geringen Kosten fuumlr Sie verbunden sein

Wo bekomme ich weitere Informationen

Fuumlr weitere Informationen koumlnnen Sie sich an Ihre Aumlrztin oder Ihren Arzt bzw an Ihr

Gesundheitsamt wenden

Die Bundeszentrale fuumlr gesundheitliche Aufklaumlrung (BZgA) bietet eine anonyme Telefonberashy

tung an Sie erreichen sie unter Telefon 0180555 54 44 Uumlber die Webseite der BZgA koumlnshy

24

Mutterschafts-Richtlinien

nen Sie auch Beratungsstellen finden und sich anonym im Internet beraten lassen

wwwaidsberatungde

Stand Mai 2007

Das Merkblatt ist eine Anlage der Mutterschafts-Richtlinien

Quellen Eine Liste mit der beruumlcksichtigten wissenschaftlichen Literatur finden Sie im Internet

unter wwwg-bade

Herausgeber

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

Auf dem Seidenberg 3a

53721 Siegburg

Telefon 0 22 41 ndash 93 88-0

Telefax 0 22 41 ndash 93 88-5 73

wwwg-bade

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist ein Gremium der Gemeinsamen Selbstverwaltung von Aumlrzten

Krankenkassen und Krankenhaumlusern in Deutschland in dem seit 2004 auch Patientenvertreter aktiv mitwirken

Entscheidungen des G-BA stehen unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums fuumlr Gesundheit

Erstellung

Dieses Merkblatt wurde im Auftrag des G-BA vom Institut fuumlr Qualitaumlt und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen

(wwwiqwigde) entwickelt

25

Page 20: 2010-02-18 Mutter-Rili1 2

Mutterschafts-Richtlinien

Anlage 2 (zu Abschnitt B Nr 4 c der Mutterschafts-Richtlinien)

Indikationen zur Kardiotokographie (CTG) waumlhrend der Schwangerschaft

Die Kardiotokographie ist im Rahmen der Schwangerenvorsorge nur anshygezeigt wenn eine der nachfolgend aufgefuumlhrten Indikationen vorliegt

A Indikationen zur erstmaligen CTG in der 26 und 27 Schwangerschaftswoche

drohende Fruumlhgeburt

ab der 28 Schwangerschaftswoche a) Auskultatorisch festgestellte Herztonalterationen b) Verdacht auf vorzeitige Wehentaumltigkeit

B Indikationen zur CTG-Wiederholung CTG-Alterationen a) Anhaltende Tachykardie ( 160Minute) b) Bradykardie ( 100Minute) c) Dezeleration(en) (auch wiederholter Dip null) d) Hypooszillation Anoszillation e) Unklarer Kardiotokogramm-Befund bei Verdacht auf vorzeishy

tige Wehentaumltigkeit f) Mehrlinge g) Intrauteriner Fruchttod bei fruumlherer Schwangerschaft h) Verdacht auf Placenta-Insuffizienz nach klinischem oder bishy

ochemischem Befund i) Verdacht auf Uumlbertragung j) Uterine Blutung

Medikamentoumlse Wehenhemmung

20

Mutterschafts-Richtlinien

Anlage 3 (siehe Mutterpass)

21

Mutterschafts-Richtlinien

bdquoAnlage 4 (zu Abschnitt A Nr 1 der Mutterschafts-Richtlinien)

Ich bin schwanger Warum wird allen Schwangeren ein HIV-Test angeboten

Liebe Leserin

dieses Merkblatt erlaumlutert warum es fuumlr alle Schwangeren in Deutschland das Angebot fuumlr

einen HIV-Test gibt Wir hoffen dass es Sie bei Ihrem Beratungsgespraumlch mit Ihrem Arzt

oder Ihrer Aumlrztin unterstuumltzt Bei weitergehenden Fragen koumlnnen Sie sich auch an Berashy

tungsstellen zum Beispiel bei Ihrem Gesundheitsamt wenden

Die wichtigsten Informationen

HIV kann waumlhrend der Schwangerschaft bei der Geburt und durch Muttermilch auf

das Kind uumlbertragen werden

Es besteht jedoch eine sehr gute Aussicht eine Uumlbertragung auf das Kind durch

rechtzeitige medizinische Maszlignahmen zu verhindern Die fruumlhzeitige Feststellung

einer HIV-Infektion ist daher wichtig

Ein anonymer HIV-Test ist moumlglich

Sie haben Anspruch auf einen HIV-Test

Sie haben selbstverstaumlndlich das Recht einen HIV-Test abzulehnen

Was ist HIV

HIV (bdquoHumanes Immunschwaumlche-Virusldquo) befaumlllt Zellen des Abwehrsystems des Koumlrpers und

zerstoumlrt sie Die meisten Menschen mit HIV haben uumlber Jahre kaum Beschwerden Wenn

das Virus das Immunsystem aber stark geschwaumlcht hat treten schwere Erkrankungen auf

Diese Phase wird dann als bdquoAIDSldquo (deutsch bdquoErworbenes Immunschwaumlche-Syndromldquo) beshy

zeichnet Trotz verbesserter Behandlungsmoumlglichkeiten ist eine Heilung von AIDS momenshy

tan nicht moumlglich

HIV bei Frauen wird meistens durch ungeschuumltzten sexuellen Kontakt bei dem Samenfluumlsshy

sigkeit oder Blut in den Koumlrper gelangt oder durch gemeinsames Benutzen von Spritzen

oder Injektionsnadeln uumlbertragen

22

Mutterschafts-Richtlinien

Warum wird mir ein HIV-Test angeboten

In Deutschland sind nur wenige Schwangere mit HIV infiziert Aber es kommt vor dass eine

Frau nicht weiszlig dass sie HIV hat

Wenn eine Schwangere HIV hat dann bedeutet das nicht dass auch ihr Kind in jedem Fall

infiziert wird Es besteht jedoch die Gefahr dass die Viren auf ihr Kind uumlbertragen werden

Wenn eine Schwangere rechtzeitig von ihrer Infektion weiszlig dann kann ihr Kind fast immer

geschuumltzt werden Die heutigen Behandlungsmoumlglichkeiten sind so gut dass eine Mutter mit

HIV oft lange ohne Symptome leben und so auch fuumlr ihr Kind da sein kann Es ist daher

wichtig zu wissen ob eine HIV-Infektion besteht

Falls ich HIV habe wie kann mein Kind geschuumltzt werden

Wenn die folgenden drei Maszlignahmen mit spezialisierten Aumlrztinnen und Aumlrzten zusammen

durchgefuumlhrt werden ist die Gefahr einer HIV-Uumlbertragung auf das Kind sehr gering

1 waumlhrend der Schwangerschaft durch Einnahme von Medikamenten die die Viren

bekaumlmpfen

2 unter der Geburt durch Entbindung des Kindes durch einen Kaiserschnitt

3 nach der Geburt durch Verzicht auf die Ernaumlhrung des Kindes mit eigener Muttershy

milch

Kann ich mich auch in der Schwangerschaft mit HIV infizieren

Eine HIV-Infektion ist auch waumlhrend der Schwangerschaft moumlglich Bei sexuellen Kontakten

sind Kondome ein guter Schutz

Gibt es Bedenken bei einem HIV-Test

Fuumlr die meisten Frauen ist ein HIV-Test nur ein Test unter vielen in der Schwangerschaft

Die Entscheidung fuumlr einen HIV-Test ist jedoch nicht immer leicht und kann Aumlngste ausloumlsen

Die Wartezeit bis zum Testergebnis kann als belastend erlebt werden

Wer mit HIV infiziert ist und dies weiszlig muss mit Nachteilen rechnen zum Beispiel beim Abshy

schluss einer (Lebens-)Versicherung Unabhaumlngig davon ob Sie den Test durchfuumlhren lasshy

sen und welches Ergebnis er hat wirkt sich das aber zum Beispiel nicht auf Ihren gesetzlishy

chen Krankenversicherungsstatus oder den Aufenthaltsstatus von Migrantinnen in Deutschshy

land aus

Bei Bedenken oder Sorgen koumlnnen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer behandelnshy

den Aumlrztin sowie auch mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Beratungsstellen bei

Wunsch auch anonym sprechen

23

Mutterschafts-Richtlinien

Wer erfaumlhrt von dem Test

Ihr Arzt oder Ihre Aumlrztin teilt Ihnen das Testergebnis in einem vertraulichen Gespraumlch mit

Die Aumlrzte und Aumlrztinnen und ihr Personal unterliegen der Schweigepflicht

Die HIV-Beratung wird im Mutterpass dokumentiert nicht aber der sich gegebenenfalls daran

anschlieszligende HIV-Test

Kann ich mich anonym testen lassen

Es ist moumlglich sich anonym testen zu lassen Dies kann zum Beispiel in einer Arztpraxis

beim Gesundheitsamt bei manchen AIDS-Beratungsstellen oder einem Tropeninstitut erfolshy

gen

Das Testergebnis wird nur Ihnen mitgeteilt Sie entscheiden wer von dem Test und seinem

Ergebnis erfaumlhrt

Was passiert bei einem HIV-Test

Fuumlr einen HIV-Test wird eine Blutprobe entnommen und in einem Labor untersucht Beim

Test kann das Virus nur entdeckt werden wenn im Blut Zeichen dafuumlr vorhanden sind dass

der Koumlrper schon gegen die Infektion kaumlmpft Das heiszligt es gibt einen Zeitraum von der Anshy

steckung bis zur verlaumlsslichen Nachweisbarkeit der Infektion im Blut Dieser Zeitraum wird

als bdquodiagnostisches Fensterldquo bezeichnet Fast alle HIV-Infektionen koumlnnen drei Monate nach

einer Uumlbertragung festgestellt werden

Wenn Sie meinen dass bei Ihnen die Moumlglichkeit einer HIV-Infektion zum Beispiel nach

einem ungeschuumltzten sexuellen Kontakt besteht koumlnnen Sie sich an Ihren Arzt oder Ihre

Aumlrztin wenden um einen oder mehrere Testzeitpunkte zu vereinbaren Der HIV-Test ist sehr

genau Wenn im Labor eine HIV-Infektion festgestellt wird wird der Test zur Sicherheit trotzshy

dem noch einmal wiederholt

Was kostet der HIV-Test

Die Kosten fuumlr einen HIV-Test in einer Arztpraxis werden waumlhrend der Schwangerschaft von

den Krankenkassen uumlbernommen Wenn Sie einen Test anonym durchfuumlhren lassen wollen

kann dies mit geringen Kosten fuumlr Sie verbunden sein

Wo bekomme ich weitere Informationen

Fuumlr weitere Informationen koumlnnen Sie sich an Ihre Aumlrztin oder Ihren Arzt bzw an Ihr

Gesundheitsamt wenden

Die Bundeszentrale fuumlr gesundheitliche Aufklaumlrung (BZgA) bietet eine anonyme Telefonberashy

tung an Sie erreichen sie unter Telefon 0180555 54 44 Uumlber die Webseite der BZgA koumlnshy

24

Mutterschafts-Richtlinien

nen Sie auch Beratungsstellen finden und sich anonym im Internet beraten lassen

wwwaidsberatungde

Stand Mai 2007

Das Merkblatt ist eine Anlage der Mutterschafts-Richtlinien

Quellen Eine Liste mit der beruumlcksichtigten wissenschaftlichen Literatur finden Sie im Internet

unter wwwg-bade

Herausgeber

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

Auf dem Seidenberg 3a

53721 Siegburg

Telefon 0 22 41 ndash 93 88-0

Telefax 0 22 41 ndash 93 88-5 73

wwwg-bade

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist ein Gremium der Gemeinsamen Selbstverwaltung von Aumlrzten

Krankenkassen und Krankenhaumlusern in Deutschland in dem seit 2004 auch Patientenvertreter aktiv mitwirken

Entscheidungen des G-BA stehen unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums fuumlr Gesundheit

Erstellung

Dieses Merkblatt wurde im Auftrag des G-BA vom Institut fuumlr Qualitaumlt und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen

(wwwiqwigde) entwickelt

25

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Mutterschafts-Richtlinien

Anlage 3 (siehe Mutterpass)

21

Mutterschafts-Richtlinien

bdquoAnlage 4 (zu Abschnitt A Nr 1 der Mutterschafts-Richtlinien)

Ich bin schwanger Warum wird allen Schwangeren ein HIV-Test angeboten

Liebe Leserin

dieses Merkblatt erlaumlutert warum es fuumlr alle Schwangeren in Deutschland das Angebot fuumlr

einen HIV-Test gibt Wir hoffen dass es Sie bei Ihrem Beratungsgespraumlch mit Ihrem Arzt

oder Ihrer Aumlrztin unterstuumltzt Bei weitergehenden Fragen koumlnnen Sie sich auch an Berashy

tungsstellen zum Beispiel bei Ihrem Gesundheitsamt wenden

Die wichtigsten Informationen

HIV kann waumlhrend der Schwangerschaft bei der Geburt und durch Muttermilch auf

das Kind uumlbertragen werden

Es besteht jedoch eine sehr gute Aussicht eine Uumlbertragung auf das Kind durch

rechtzeitige medizinische Maszlignahmen zu verhindern Die fruumlhzeitige Feststellung

einer HIV-Infektion ist daher wichtig

Ein anonymer HIV-Test ist moumlglich

Sie haben Anspruch auf einen HIV-Test

Sie haben selbstverstaumlndlich das Recht einen HIV-Test abzulehnen

Was ist HIV

HIV (bdquoHumanes Immunschwaumlche-Virusldquo) befaumlllt Zellen des Abwehrsystems des Koumlrpers und

zerstoumlrt sie Die meisten Menschen mit HIV haben uumlber Jahre kaum Beschwerden Wenn

das Virus das Immunsystem aber stark geschwaumlcht hat treten schwere Erkrankungen auf

Diese Phase wird dann als bdquoAIDSldquo (deutsch bdquoErworbenes Immunschwaumlche-Syndromldquo) beshy

zeichnet Trotz verbesserter Behandlungsmoumlglichkeiten ist eine Heilung von AIDS momenshy

tan nicht moumlglich

HIV bei Frauen wird meistens durch ungeschuumltzten sexuellen Kontakt bei dem Samenfluumlsshy

sigkeit oder Blut in den Koumlrper gelangt oder durch gemeinsames Benutzen von Spritzen

oder Injektionsnadeln uumlbertragen

22

Mutterschafts-Richtlinien

Warum wird mir ein HIV-Test angeboten

In Deutschland sind nur wenige Schwangere mit HIV infiziert Aber es kommt vor dass eine

Frau nicht weiszlig dass sie HIV hat

Wenn eine Schwangere HIV hat dann bedeutet das nicht dass auch ihr Kind in jedem Fall

infiziert wird Es besteht jedoch die Gefahr dass die Viren auf ihr Kind uumlbertragen werden

Wenn eine Schwangere rechtzeitig von ihrer Infektion weiszlig dann kann ihr Kind fast immer

geschuumltzt werden Die heutigen Behandlungsmoumlglichkeiten sind so gut dass eine Mutter mit

HIV oft lange ohne Symptome leben und so auch fuumlr ihr Kind da sein kann Es ist daher

wichtig zu wissen ob eine HIV-Infektion besteht

Falls ich HIV habe wie kann mein Kind geschuumltzt werden

Wenn die folgenden drei Maszlignahmen mit spezialisierten Aumlrztinnen und Aumlrzten zusammen

durchgefuumlhrt werden ist die Gefahr einer HIV-Uumlbertragung auf das Kind sehr gering

1 waumlhrend der Schwangerschaft durch Einnahme von Medikamenten die die Viren

bekaumlmpfen

2 unter der Geburt durch Entbindung des Kindes durch einen Kaiserschnitt

3 nach der Geburt durch Verzicht auf die Ernaumlhrung des Kindes mit eigener Muttershy

milch

Kann ich mich auch in der Schwangerschaft mit HIV infizieren

Eine HIV-Infektion ist auch waumlhrend der Schwangerschaft moumlglich Bei sexuellen Kontakten

sind Kondome ein guter Schutz

Gibt es Bedenken bei einem HIV-Test

Fuumlr die meisten Frauen ist ein HIV-Test nur ein Test unter vielen in der Schwangerschaft

Die Entscheidung fuumlr einen HIV-Test ist jedoch nicht immer leicht und kann Aumlngste ausloumlsen

Die Wartezeit bis zum Testergebnis kann als belastend erlebt werden

Wer mit HIV infiziert ist und dies weiszlig muss mit Nachteilen rechnen zum Beispiel beim Abshy

schluss einer (Lebens-)Versicherung Unabhaumlngig davon ob Sie den Test durchfuumlhren lasshy

sen und welches Ergebnis er hat wirkt sich das aber zum Beispiel nicht auf Ihren gesetzlishy

chen Krankenversicherungsstatus oder den Aufenthaltsstatus von Migrantinnen in Deutschshy

land aus

Bei Bedenken oder Sorgen koumlnnen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer behandelnshy

den Aumlrztin sowie auch mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Beratungsstellen bei

Wunsch auch anonym sprechen

23

Mutterschafts-Richtlinien

Wer erfaumlhrt von dem Test

Ihr Arzt oder Ihre Aumlrztin teilt Ihnen das Testergebnis in einem vertraulichen Gespraumlch mit

Die Aumlrzte und Aumlrztinnen und ihr Personal unterliegen der Schweigepflicht

Die HIV-Beratung wird im Mutterpass dokumentiert nicht aber der sich gegebenenfalls daran

anschlieszligende HIV-Test

Kann ich mich anonym testen lassen

Es ist moumlglich sich anonym testen zu lassen Dies kann zum Beispiel in einer Arztpraxis

beim Gesundheitsamt bei manchen AIDS-Beratungsstellen oder einem Tropeninstitut erfolshy

gen

Das Testergebnis wird nur Ihnen mitgeteilt Sie entscheiden wer von dem Test und seinem

Ergebnis erfaumlhrt

Was passiert bei einem HIV-Test

Fuumlr einen HIV-Test wird eine Blutprobe entnommen und in einem Labor untersucht Beim

Test kann das Virus nur entdeckt werden wenn im Blut Zeichen dafuumlr vorhanden sind dass

der Koumlrper schon gegen die Infektion kaumlmpft Das heiszligt es gibt einen Zeitraum von der Anshy

steckung bis zur verlaumlsslichen Nachweisbarkeit der Infektion im Blut Dieser Zeitraum wird

als bdquodiagnostisches Fensterldquo bezeichnet Fast alle HIV-Infektionen koumlnnen drei Monate nach

einer Uumlbertragung festgestellt werden

Wenn Sie meinen dass bei Ihnen die Moumlglichkeit einer HIV-Infektion zum Beispiel nach

einem ungeschuumltzten sexuellen Kontakt besteht koumlnnen Sie sich an Ihren Arzt oder Ihre

Aumlrztin wenden um einen oder mehrere Testzeitpunkte zu vereinbaren Der HIV-Test ist sehr

genau Wenn im Labor eine HIV-Infektion festgestellt wird wird der Test zur Sicherheit trotzshy

dem noch einmal wiederholt

Was kostet der HIV-Test

Die Kosten fuumlr einen HIV-Test in einer Arztpraxis werden waumlhrend der Schwangerschaft von

den Krankenkassen uumlbernommen Wenn Sie einen Test anonym durchfuumlhren lassen wollen

kann dies mit geringen Kosten fuumlr Sie verbunden sein

Wo bekomme ich weitere Informationen

Fuumlr weitere Informationen koumlnnen Sie sich an Ihre Aumlrztin oder Ihren Arzt bzw an Ihr

Gesundheitsamt wenden

Die Bundeszentrale fuumlr gesundheitliche Aufklaumlrung (BZgA) bietet eine anonyme Telefonberashy

tung an Sie erreichen sie unter Telefon 0180555 54 44 Uumlber die Webseite der BZgA koumlnshy

24

Mutterschafts-Richtlinien

nen Sie auch Beratungsstellen finden und sich anonym im Internet beraten lassen

wwwaidsberatungde

Stand Mai 2007

Das Merkblatt ist eine Anlage der Mutterschafts-Richtlinien

Quellen Eine Liste mit der beruumlcksichtigten wissenschaftlichen Literatur finden Sie im Internet

unter wwwg-bade

Herausgeber

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

Auf dem Seidenberg 3a

53721 Siegburg

Telefon 0 22 41 ndash 93 88-0

Telefax 0 22 41 ndash 93 88-5 73

wwwg-bade

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist ein Gremium der Gemeinsamen Selbstverwaltung von Aumlrzten

Krankenkassen und Krankenhaumlusern in Deutschland in dem seit 2004 auch Patientenvertreter aktiv mitwirken

Entscheidungen des G-BA stehen unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums fuumlr Gesundheit

Erstellung

Dieses Merkblatt wurde im Auftrag des G-BA vom Institut fuumlr Qualitaumlt und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen

(wwwiqwigde) entwickelt

25

Page 22: 2010-02-18 Mutter-Rili1 2

Mutterschafts-Richtlinien

bdquoAnlage 4 (zu Abschnitt A Nr 1 der Mutterschafts-Richtlinien)

Ich bin schwanger Warum wird allen Schwangeren ein HIV-Test angeboten

Liebe Leserin

dieses Merkblatt erlaumlutert warum es fuumlr alle Schwangeren in Deutschland das Angebot fuumlr

einen HIV-Test gibt Wir hoffen dass es Sie bei Ihrem Beratungsgespraumlch mit Ihrem Arzt

oder Ihrer Aumlrztin unterstuumltzt Bei weitergehenden Fragen koumlnnen Sie sich auch an Berashy

tungsstellen zum Beispiel bei Ihrem Gesundheitsamt wenden

Die wichtigsten Informationen

HIV kann waumlhrend der Schwangerschaft bei der Geburt und durch Muttermilch auf

das Kind uumlbertragen werden

Es besteht jedoch eine sehr gute Aussicht eine Uumlbertragung auf das Kind durch

rechtzeitige medizinische Maszlignahmen zu verhindern Die fruumlhzeitige Feststellung

einer HIV-Infektion ist daher wichtig

Ein anonymer HIV-Test ist moumlglich

Sie haben Anspruch auf einen HIV-Test

Sie haben selbstverstaumlndlich das Recht einen HIV-Test abzulehnen

Was ist HIV

HIV (bdquoHumanes Immunschwaumlche-Virusldquo) befaumlllt Zellen des Abwehrsystems des Koumlrpers und

zerstoumlrt sie Die meisten Menschen mit HIV haben uumlber Jahre kaum Beschwerden Wenn

das Virus das Immunsystem aber stark geschwaumlcht hat treten schwere Erkrankungen auf

Diese Phase wird dann als bdquoAIDSldquo (deutsch bdquoErworbenes Immunschwaumlche-Syndromldquo) beshy

zeichnet Trotz verbesserter Behandlungsmoumlglichkeiten ist eine Heilung von AIDS momenshy

tan nicht moumlglich

HIV bei Frauen wird meistens durch ungeschuumltzten sexuellen Kontakt bei dem Samenfluumlsshy

sigkeit oder Blut in den Koumlrper gelangt oder durch gemeinsames Benutzen von Spritzen

oder Injektionsnadeln uumlbertragen

22

Mutterschafts-Richtlinien

Warum wird mir ein HIV-Test angeboten

In Deutschland sind nur wenige Schwangere mit HIV infiziert Aber es kommt vor dass eine

Frau nicht weiszlig dass sie HIV hat

Wenn eine Schwangere HIV hat dann bedeutet das nicht dass auch ihr Kind in jedem Fall

infiziert wird Es besteht jedoch die Gefahr dass die Viren auf ihr Kind uumlbertragen werden

Wenn eine Schwangere rechtzeitig von ihrer Infektion weiszlig dann kann ihr Kind fast immer

geschuumltzt werden Die heutigen Behandlungsmoumlglichkeiten sind so gut dass eine Mutter mit

HIV oft lange ohne Symptome leben und so auch fuumlr ihr Kind da sein kann Es ist daher

wichtig zu wissen ob eine HIV-Infektion besteht

Falls ich HIV habe wie kann mein Kind geschuumltzt werden

Wenn die folgenden drei Maszlignahmen mit spezialisierten Aumlrztinnen und Aumlrzten zusammen

durchgefuumlhrt werden ist die Gefahr einer HIV-Uumlbertragung auf das Kind sehr gering

1 waumlhrend der Schwangerschaft durch Einnahme von Medikamenten die die Viren

bekaumlmpfen

2 unter der Geburt durch Entbindung des Kindes durch einen Kaiserschnitt

3 nach der Geburt durch Verzicht auf die Ernaumlhrung des Kindes mit eigener Muttershy

milch

Kann ich mich auch in der Schwangerschaft mit HIV infizieren

Eine HIV-Infektion ist auch waumlhrend der Schwangerschaft moumlglich Bei sexuellen Kontakten

sind Kondome ein guter Schutz

Gibt es Bedenken bei einem HIV-Test

Fuumlr die meisten Frauen ist ein HIV-Test nur ein Test unter vielen in der Schwangerschaft

Die Entscheidung fuumlr einen HIV-Test ist jedoch nicht immer leicht und kann Aumlngste ausloumlsen

Die Wartezeit bis zum Testergebnis kann als belastend erlebt werden

Wer mit HIV infiziert ist und dies weiszlig muss mit Nachteilen rechnen zum Beispiel beim Abshy

schluss einer (Lebens-)Versicherung Unabhaumlngig davon ob Sie den Test durchfuumlhren lasshy

sen und welches Ergebnis er hat wirkt sich das aber zum Beispiel nicht auf Ihren gesetzlishy

chen Krankenversicherungsstatus oder den Aufenthaltsstatus von Migrantinnen in Deutschshy

land aus

Bei Bedenken oder Sorgen koumlnnen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer behandelnshy

den Aumlrztin sowie auch mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Beratungsstellen bei

Wunsch auch anonym sprechen

23

Mutterschafts-Richtlinien

Wer erfaumlhrt von dem Test

Ihr Arzt oder Ihre Aumlrztin teilt Ihnen das Testergebnis in einem vertraulichen Gespraumlch mit

Die Aumlrzte und Aumlrztinnen und ihr Personal unterliegen der Schweigepflicht

Die HIV-Beratung wird im Mutterpass dokumentiert nicht aber der sich gegebenenfalls daran

anschlieszligende HIV-Test

Kann ich mich anonym testen lassen

Es ist moumlglich sich anonym testen zu lassen Dies kann zum Beispiel in einer Arztpraxis

beim Gesundheitsamt bei manchen AIDS-Beratungsstellen oder einem Tropeninstitut erfolshy

gen

Das Testergebnis wird nur Ihnen mitgeteilt Sie entscheiden wer von dem Test und seinem

Ergebnis erfaumlhrt

Was passiert bei einem HIV-Test

Fuumlr einen HIV-Test wird eine Blutprobe entnommen und in einem Labor untersucht Beim

Test kann das Virus nur entdeckt werden wenn im Blut Zeichen dafuumlr vorhanden sind dass

der Koumlrper schon gegen die Infektion kaumlmpft Das heiszligt es gibt einen Zeitraum von der Anshy

steckung bis zur verlaumlsslichen Nachweisbarkeit der Infektion im Blut Dieser Zeitraum wird

als bdquodiagnostisches Fensterldquo bezeichnet Fast alle HIV-Infektionen koumlnnen drei Monate nach

einer Uumlbertragung festgestellt werden

Wenn Sie meinen dass bei Ihnen die Moumlglichkeit einer HIV-Infektion zum Beispiel nach

einem ungeschuumltzten sexuellen Kontakt besteht koumlnnen Sie sich an Ihren Arzt oder Ihre

Aumlrztin wenden um einen oder mehrere Testzeitpunkte zu vereinbaren Der HIV-Test ist sehr

genau Wenn im Labor eine HIV-Infektion festgestellt wird wird der Test zur Sicherheit trotzshy

dem noch einmal wiederholt

Was kostet der HIV-Test

Die Kosten fuumlr einen HIV-Test in einer Arztpraxis werden waumlhrend der Schwangerschaft von

den Krankenkassen uumlbernommen Wenn Sie einen Test anonym durchfuumlhren lassen wollen

kann dies mit geringen Kosten fuumlr Sie verbunden sein

Wo bekomme ich weitere Informationen

Fuumlr weitere Informationen koumlnnen Sie sich an Ihre Aumlrztin oder Ihren Arzt bzw an Ihr

Gesundheitsamt wenden

Die Bundeszentrale fuumlr gesundheitliche Aufklaumlrung (BZgA) bietet eine anonyme Telefonberashy

tung an Sie erreichen sie unter Telefon 0180555 54 44 Uumlber die Webseite der BZgA koumlnshy

24

Mutterschafts-Richtlinien

nen Sie auch Beratungsstellen finden und sich anonym im Internet beraten lassen

wwwaidsberatungde

Stand Mai 2007

Das Merkblatt ist eine Anlage der Mutterschafts-Richtlinien

Quellen Eine Liste mit der beruumlcksichtigten wissenschaftlichen Literatur finden Sie im Internet

unter wwwg-bade

Herausgeber

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

Auf dem Seidenberg 3a

53721 Siegburg

Telefon 0 22 41 ndash 93 88-0

Telefax 0 22 41 ndash 93 88-5 73

wwwg-bade

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist ein Gremium der Gemeinsamen Selbstverwaltung von Aumlrzten

Krankenkassen und Krankenhaumlusern in Deutschland in dem seit 2004 auch Patientenvertreter aktiv mitwirken

Entscheidungen des G-BA stehen unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums fuumlr Gesundheit

Erstellung

Dieses Merkblatt wurde im Auftrag des G-BA vom Institut fuumlr Qualitaumlt und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen

(wwwiqwigde) entwickelt

25

Page 23: 2010-02-18 Mutter-Rili1 2

Mutterschafts-Richtlinien

Warum wird mir ein HIV-Test angeboten

In Deutschland sind nur wenige Schwangere mit HIV infiziert Aber es kommt vor dass eine

Frau nicht weiszlig dass sie HIV hat

Wenn eine Schwangere HIV hat dann bedeutet das nicht dass auch ihr Kind in jedem Fall

infiziert wird Es besteht jedoch die Gefahr dass die Viren auf ihr Kind uumlbertragen werden

Wenn eine Schwangere rechtzeitig von ihrer Infektion weiszlig dann kann ihr Kind fast immer

geschuumltzt werden Die heutigen Behandlungsmoumlglichkeiten sind so gut dass eine Mutter mit

HIV oft lange ohne Symptome leben und so auch fuumlr ihr Kind da sein kann Es ist daher

wichtig zu wissen ob eine HIV-Infektion besteht

Falls ich HIV habe wie kann mein Kind geschuumltzt werden

Wenn die folgenden drei Maszlignahmen mit spezialisierten Aumlrztinnen und Aumlrzten zusammen

durchgefuumlhrt werden ist die Gefahr einer HIV-Uumlbertragung auf das Kind sehr gering

1 waumlhrend der Schwangerschaft durch Einnahme von Medikamenten die die Viren

bekaumlmpfen

2 unter der Geburt durch Entbindung des Kindes durch einen Kaiserschnitt

3 nach der Geburt durch Verzicht auf die Ernaumlhrung des Kindes mit eigener Muttershy

milch

Kann ich mich auch in der Schwangerschaft mit HIV infizieren

Eine HIV-Infektion ist auch waumlhrend der Schwangerschaft moumlglich Bei sexuellen Kontakten

sind Kondome ein guter Schutz

Gibt es Bedenken bei einem HIV-Test

Fuumlr die meisten Frauen ist ein HIV-Test nur ein Test unter vielen in der Schwangerschaft

Die Entscheidung fuumlr einen HIV-Test ist jedoch nicht immer leicht und kann Aumlngste ausloumlsen

Die Wartezeit bis zum Testergebnis kann als belastend erlebt werden

Wer mit HIV infiziert ist und dies weiszlig muss mit Nachteilen rechnen zum Beispiel beim Abshy

schluss einer (Lebens-)Versicherung Unabhaumlngig davon ob Sie den Test durchfuumlhren lasshy

sen und welches Ergebnis er hat wirkt sich das aber zum Beispiel nicht auf Ihren gesetzlishy

chen Krankenversicherungsstatus oder den Aufenthaltsstatus von Migrantinnen in Deutschshy

land aus

Bei Bedenken oder Sorgen koumlnnen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer behandelnshy

den Aumlrztin sowie auch mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Beratungsstellen bei

Wunsch auch anonym sprechen

23

Mutterschafts-Richtlinien

Wer erfaumlhrt von dem Test

Ihr Arzt oder Ihre Aumlrztin teilt Ihnen das Testergebnis in einem vertraulichen Gespraumlch mit

Die Aumlrzte und Aumlrztinnen und ihr Personal unterliegen der Schweigepflicht

Die HIV-Beratung wird im Mutterpass dokumentiert nicht aber der sich gegebenenfalls daran

anschlieszligende HIV-Test

Kann ich mich anonym testen lassen

Es ist moumlglich sich anonym testen zu lassen Dies kann zum Beispiel in einer Arztpraxis

beim Gesundheitsamt bei manchen AIDS-Beratungsstellen oder einem Tropeninstitut erfolshy

gen

Das Testergebnis wird nur Ihnen mitgeteilt Sie entscheiden wer von dem Test und seinem

Ergebnis erfaumlhrt

Was passiert bei einem HIV-Test

Fuumlr einen HIV-Test wird eine Blutprobe entnommen und in einem Labor untersucht Beim

Test kann das Virus nur entdeckt werden wenn im Blut Zeichen dafuumlr vorhanden sind dass

der Koumlrper schon gegen die Infektion kaumlmpft Das heiszligt es gibt einen Zeitraum von der Anshy

steckung bis zur verlaumlsslichen Nachweisbarkeit der Infektion im Blut Dieser Zeitraum wird

als bdquodiagnostisches Fensterldquo bezeichnet Fast alle HIV-Infektionen koumlnnen drei Monate nach

einer Uumlbertragung festgestellt werden

Wenn Sie meinen dass bei Ihnen die Moumlglichkeit einer HIV-Infektion zum Beispiel nach

einem ungeschuumltzten sexuellen Kontakt besteht koumlnnen Sie sich an Ihren Arzt oder Ihre

Aumlrztin wenden um einen oder mehrere Testzeitpunkte zu vereinbaren Der HIV-Test ist sehr

genau Wenn im Labor eine HIV-Infektion festgestellt wird wird der Test zur Sicherheit trotzshy

dem noch einmal wiederholt

Was kostet der HIV-Test

Die Kosten fuumlr einen HIV-Test in einer Arztpraxis werden waumlhrend der Schwangerschaft von

den Krankenkassen uumlbernommen Wenn Sie einen Test anonym durchfuumlhren lassen wollen

kann dies mit geringen Kosten fuumlr Sie verbunden sein

Wo bekomme ich weitere Informationen

Fuumlr weitere Informationen koumlnnen Sie sich an Ihre Aumlrztin oder Ihren Arzt bzw an Ihr

Gesundheitsamt wenden

Die Bundeszentrale fuumlr gesundheitliche Aufklaumlrung (BZgA) bietet eine anonyme Telefonberashy

tung an Sie erreichen sie unter Telefon 0180555 54 44 Uumlber die Webseite der BZgA koumlnshy

24

Mutterschafts-Richtlinien

nen Sie auch Beratungsstellen finden und sich anonym im Internet beraten lassen

wwwaidsberatungde

Stand Mai 2007

Das Merkblatt ist eine Anlage der Mutterschafts-Richtlinien

Quellen Eine Liste mit der beruumlcksichtigten wissenschaftlichen Literatur finden Sie im Internet

unter wwwg-bade

Herausgeber

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

Auf dem Seidenberg 3a

53721 Siegburg

Telefon 0 22 41 ndash 93 88-0

Telefax 0 22 41 ndash 93 88-5 73

wwwg-bade

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist ein Gremium der Gemeinsamen Selbstverwaltung von Aumlrzten

Krankenkassen und Krankenhaumlusern in Deutschland in dem seit 2004 auch Patientenvertreter aktiv mitwirken

Entscheidungen des G-BA stehen unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums fuumlr Gesundheit

Erstellung

Dieses Merkblatt wurde im Auftrag des G-BA vom Institut fuumlr Qualitaumlt und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen

(wwwiqwigde) entwickelt

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Page 24: 2010-02-18 Mutter-Rili1 2

Mutterschafts-Richtlinien

Wer erfaumlhrt von dem Test

Ihr Arzt oder Ihre Aumlrztin teilt Ihnen das Testergebnis in einem vertraulichen Gespraumlch mit

Die Aumlrzte und Aumlrztinnen und ihr Personal unterliegen der Schweigepflicht

Die HIV-Beratung wird im Mutterpass dokumentiert nicht aber der sich gegebenenfalls daran

anschlieszligende HIV-Test

Kann ich mich anonym testen lassen

Es ist moumlglich sich anonym testen zu lassen Dies kann zum Beispiel in einer Arztpraxis

beim Gesundheitsamt bei manchen AIDS-Beratungsstellen oder einem Tropeninstitut erfolshy

gen

Das Testergebnis wird nur Ihnen mitgeteilt Sie entscheiden wer von dem Test und seinem

Ergebnis erfaumlhrt

Was passiert bei einem HIV-Test

Fuumlr einen HIV-Test wird eine Blutprobe entnommen und in einem Labor untersucht Beim

Test kann das Virus nur entdeckt werden wenn im Blut Zeichen dafuumlr vorhanden sind dass

der Koumlrper schon gegen die Infektion kaumlmpft Das heiszligt es gibt einen Zeitraum von der Anshy

steckung bis zur verlaumlsslichen Nachweisbarkeit der Infektion im Blut Dieser Zeitraum wird

als bdquodiagnostisches Fensterldquo bezeichnet Fast alle HIV-Infektionen koumlnnen drei Monate nach

einer Uumlbertragung festgestellt werden

Wenn Sie meinen dass bei Ihnen die Moumlglichkeit einer HIV-Infektion zum Beispiel nach

einem ungeschuumltzten sexuellen Kontakt besteht koumlnnen Sie sich an Ihren Arzt oder Ihre

Aumlrztin wenden um einen oder mehrere Testzeitpunkte zu vereinbaren Der HIV-Test ist sehr

genau Wenn im Labor eine HIV-Infektion festgestellt wird wird der Test zur Sicherheit trotzshy

dem noch einmal wiederholt

Was kostet der HIV-Test

Die Kosten fuumlr einen HIV-Test in einer Arztpraxis werden waumlhrend der Schwangerschaft von

den Krankenkassen uumlbernommen Wenn Sie einen Test anonym durchfuumlhren lassen wollen

kann dies mit geringen Kosten fuumlr Sie verbunden sein

Wo bekomme ich weitere Informationen

Fuumlr weitere Informationen koumlnnen Sie sich an Ihre Aumlrztin oder Ihren Arzt bzw an Ihr

Gesundheitsamt wenden

Die Bundeszentrale fuumlr gesundheitliche Aufklaumlrung (BZgA) bietet eine anonyme Telefonberashy

tung an Sie erreichen sie unter Telefon 0180555 54 44 Uumlber die Webseite der BZgA koumlnshy

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Mutterschafts-Richtlinien

nen Sie auch Beratungsstellen finden und sich anonym im Internet beraten lassen

wwwaidsberatungde

Stand Mai 2007

Das Merkblatt ist eine Anlage der Mutterschafts-Richtlinien

Quellen Eine Liste mit der beruumlcksichtigten wissenschaftlichen Literatur finden Sie im Internet

unter wwwg-bade

Herausgeber

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

Auf dem Seidenberg 3a

53721 Siegburg

Telefon 0 22 41 ndash 93 88-0

Telefax 0 22 41 ndash 93 88-5 73

wwwg-bade

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist ein Gremium der Gemeinsamen Selbstverwaltung von Aumlrzten

Krankenkassen und Krankenhaumlusern in Deutschland in dem seit 2004 auch Patientenvertreter aktiv mitwirken

Entscheidungen des G-BA stehen unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums fuumlr Gesundheit

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Stand Mai 2007

Das Merkblatt ist eine Anlage der Mutterschafts-Richtlinien

Quellen Eine Liste mit der beruumlcksichtigten wissenschaftlichen Literatur finden Sie im Internet

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Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

Auf dem Seidenberg 3a

53721 Siegburg

Telefon 0 22 41 ndash 93 88-0

Telefax 0 22 41 ndash 93 88-5 73

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