Kulturexpress 20 2015

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Je Woche 11. Jahrgang ISSN 1862 - 1996 Kulturexpress unabhängiges Magazin Ausgabe 20 10. 16. Mai 2015 Zeitschrift für Kunst, Kultur, Philosophie, Wissenschaft, Wirtschaft und Industrie Kulturexpress verpflichtet sich unabhängig über wirtschaftliche, politische und kulturelle Ereignisse zu berichten. Kulturexpress ist deshalb ein unabhängiges Magazin, das sich mit Themen zwischen den Welten aus Wirtschaft und Kultur aber auch aus anderen Bereichen auseinandersetzt. Das Magazin bemüht sich darin um eine aktive und aktuelle Berichterstattung, lehnt jedoch gleichzeitig jeden Anspruch auf Vollständigkeit ab. Impressum Herausgeber und Redaktion Rolf E. Maass Adresse Postfach 90 06 08 60446 Frankfurt am Main mobil +49 (0)179 8767690 Voice-Mail +49 (0)3221 134725 www.kulturexpress.de www.kulturexpress.info www.svenska.kulturexpress.info Kulturexpress in gedruckter Form erscheint wöchentlich Finanzamt IV Frankfurt a/M St-Nr.: 148404880 USt-idNr.: 54 036 108 722 E-Mail: [email protected]

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Page 1: Kulturexpress 20 2015

Je Woche 11. Jahrgang ISSN 1862 - 1996

Kulturexpress unabhängiges Magazin Ausgabe 20

10. – 16. Mai 2015

Zeitschrift für Kunst, Kultur, Philosophie, Wissenschaft, Wirtschaft und Industrie Kulturexpress verpflichtet sich unabhängig über wirtschaftliche, politische und kulturelle Ereignisse zu

berichten. Kulturexpress ist deshalb ein unabhängiges Magazin, das sich mit Themen zwischen den Welten

aus Wirtschaft und Kultur aber auch aus anderen Bereichen auseinandersetzt. Das Magazin bemüht sich darin

um eine aktive und aktuelle Berichterstattung, lehnt jedoch gleichzeitig jeden Anspruch auf Vollständigkeit ab.

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Inhalt

o Erklärung zur Rechtfertigungslehre als großer Moment der ökumenischen Bewegung. Bischof Wiesemann beim Bischofsrat der United Methodist Church

o Frank Stella - Malerei und Zeichnung bis 30. August zu finden im Museum für Gegenwartskunst in Basel

o Unterschiedliche Behandlung von amtlicher und freiwilliger Baulandumlegung ist verfassungsgemäß in Bezug auf die Grunderwerbssteuer

o Zukunft Lebensräume: Was altersgerechte Architektur ist

o Konzerngewinn der KfW-Bank erhöht sich auf 1,5 Mrd. Euro

o Akkordeon Musik-Festival in Bruchsal vom 4. bis 7. Juni 2015

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Erklärung zur Rechtfertigungslehre als großer Moment derökumenischen Bewegung. Bischof Wiesemann beim Bischofsratder United Methodist ChurchMeldung: Deutsche Bischofskonferenz, Bonn, den 01. Mai 2015

„Die vom Lutherischen Weltbund, der katholischen und der methodistischen Kirche

unterzeichnete ‚Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre‘ ist ein einendes

Band der christlichen Konfessionen“.

Diese Auffassung hat Bischof Dr. Karl-Heinz Wiesemann (Speyer), Vorsitzender der

Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK), in einem Grußwort vor dem

Bischofsrat der United Methodist Church am 1. Mai 2015 in Berlin vertreten. Die rund 100

Bischöfe der weltweit 12 Mio Mitglieder umfassenden methodistischen Kirche tagten bis zum 7.

Mai 2015 erstmals in Europa.

Bischof Wiesemann bedankte sich im Namen der ACK und der Deutschen Bischofskonferenz bei

der United Methodist Church für die guten ökumenischen Beziehungen, die sie weltweit

unterhalte. Seit mehr als 40 Jahren führe die katholische Kirche mit der weltweiten

Methodistenkirche einen fruchtbaren Dialog, der 2006 auch zur Unterzeichnung der 1999

zwischen Lutheranern und Katholiken verabschiedeten „Gemeinsamen Erklärung zur

Rechtfertigungslehre“ geführt habe. Dies sei ein „großer Moment der ökumenischen Bewegung“

gewesen, sagte der Bischof. Er hoffe, dass sich noch mehr Kirchen dazu entschließen könnten,

die Erklärung zu unterzeichnen, damit sie immer mehr zu einem einenden Band zwischen den

christlichen Konfessionen werde.

Die in Deutschland unter der Bezeichnung Evangelisch-methodistische Kirche bekannte Kirche

sei von Beginn an ein wichtiger ökumenischer Partner gewesen, erinnerte Bischof Wiesemann.

Sie gehörte zu den fünf Gründungskirchen der 1948 ins Leben gerufenen ACK. Auf vielen Ebenen

übernehmen Mitglieder der Evangelisch-methodistischen Kirche Verantwortung in der

Arbeitsgemeinschaft. Bischof Wiesemann dankte seiner Vorstandskollegin Bischöfin Rosemarie

Wenner und ihrem Vorgänger Bischof i.R. Walter Klaiber ausdrücklich für ihr ökumenisches

Engagement und ihren Beitrag für die Ökumene in Deutschland. Klaiber war von 2001 bis 2007

Vorsitzender der ACK in Deutschland, Wenner ist seit 2013 stellvertretende Vorsitzende der ACK.

Dass der methodistische Bischofsrat sich für seine erstmals in Europa stattfindende Sitzung Berlin

als Tagungsort ausgewählt habe, sei von enormer Symbolkraft, sagte Bischof Wiesemann. Die

Stadt repräsentiere wie kaum eine andere die Kraft der Versöhnung, die nach der

Schreckensherrschaft des Nationalsozialismus auch die Kirchen näher zusammengeführt habe.

70 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges und 25 Jahre nach der Wiedervereinigung

stehe Berlin zeichenhaft für die verschiedenen Herausforderungen, denen auch die Kirchen in

Deutschland ausgesetzt seien. „Das Ziel der ökumenischen Bewegung ist es, die Kirchen im

gemeinsamen Zeugnis und Dienst zu vereinen“, so Bischof Wiesemann. Eine Gelegenheit für

dieses Zeugnis für Jesus Christus sei auch das Gedenken an 500 Jahre Reformation im Jahr

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2017. Das Gedenken sei eine große Chance, das gemeinsame Bekenntnis zu Jesus Christus und

die einende Grundlage der Bibel zu stärken und mehr ins Bewusstsein der Kirchen und der

Gesellschaft zu rücken.

Kultexpress ISSN 1862-1996 vom 12. Mai 2015

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Ausgabe 20 - 2015

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Ifafa II, 1964. Metallpuder und Acryl auf

Leinwand, 197 x 331.5 x 7.5 cm;

Kunstmuseum Basel, Ankauf, 1970.

Photocredit: Kunstmuseum Basel, Martin P.

Bühler

Hauptbau des Kunstmuseums Basel bis Mitte April 2016 geschlossen

Frank Stella - Malerei und Zeichnung bis 30. August zu finden imMuseum für Gegenwartskunst in BaselMeldung: Kunstmuseum Basel

Vom 9. Mai bis zum 30. August

2015 werden im Kunstmuseum

Basel, um genauer zu sein im

Museum für Gegenwartskunst,

Werke des amerikanischen

Künstlers Frank Stella ausgestellt.

Die Gemälde und Zeichnungen

sind vorwiegend aus den

umfangreichen

Sammlungsbeständen bestritten

worden. Kuratiert wird die

Ausstellung von Anita Haldemann,

Kuratorin und interimistische Leiterin des Kupferstichkabinetts des Kunstmuseums

Basel. Eröffnet wurde die Ausstellung am 8. Mai 2015 im Museum für

Gegenwartskunst. Der Hauptbau des Kunstmuseums Basel ist wegen Sanierungs-

und Umbauarbeiten bis Mitte April 2016 geschlossen.

Seine aufsehenerregenden Black Paintings, beispielsweise

das Basler Bild Morro Castle, sind radikal abstrakt. Stella

verzichtet auf jegliche Illusion von Raum und Tiefe, so daß

Figur und Grund nicht mehr zu unterscheiden sind. Er

betont die Flächigkeit der Leinwand und ihren

Objektcharakter. Stella betrachtet sich als Vertreter der

ersten Künstlergeneration, für die die Möglichkeit der

abstrakten Malerei eine selbstverständliche Option war.

Aus seiner Sicht ist sie sogar der einzige Weg, in der

Nachkriegszeit überhaupt Malerei mit großer Ambition

auszuüben.

Stellas frühe Entwicklung, die 1958 mit den Gemälden West Broadway und Seward Park, den

Vorläufern der Black Paintings, beginnen. Auf die schwarzen Bilder von 1959 folgen die Shaped

Canvases in den 1960er-Jahren, die eine entscheidende Weiterentwicklung seiner Bildauffassung

verkörpern. Die Außenkonturen dieser Werke stehen in einem engen Zusammenhang mit den

innerbildlichen Strukturen. Dadurch entsteht eine neuartige Korrespondenz von Malerei und

Bildformat.

Zwischen 1967 und 1971 schuf Frank Stella die Protractor Series, zu der das Werk Damascus

Gate. Variation I (1969/70) gehört. Ihren Titel erhielt die Serie vom kreisförmigen Winkelmesser

(Protraktor, mit dem Stella die Formen der Gemälde entworfen hat. Mit dem Werk Arpoador I von

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1975 ist der Schritt zum bemalten Relief aus Aluminium zu beobachten, den der Künstler mit der

Brazilian Series zwischen 1974 und 1975 ausführte.

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Ausgabe 20 - 2015

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Unterschiedliche Behandlung von amtlicher und freiwilligerBaulandumlegung ist verfassungsgemäß in Bezug auf dieGrunderwerbssteuerMeldung: Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe, den 30. April 2015

Es ist mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar, dass der Übergang von

Grundeigentum anlässlich einer amtlichen Baulandumlegung von der

Grunderwerbsteuer ausgenommen, im Rahmen einer freiwilligen Baulandumlegung

hingegen grunderwerbsteuerpflichtig ist.

Dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit dem am 30. April verkündeten

Beschluss entschieden. Beide Umlegungsarten weisen in städtebaulicher Hinsicht zwar eine

gleiche Zielrichtung auf, unterscheiden sich jedoch in ihrem Verfahren und hinsichtlich der

Freiwilligkeit der Teilnahme. Diese Unterschiede sind von solchem Gewicht, dass der

Gesetzgeber die beiden Umlegungsarten im Hinblick auf den Charakter der Grunderwerbsteuer

als Rechtsverkehrsteuer unterschiedlich behandeln darf. Die Entscheidung ist mit 6 : 2 Stimmen

ergangen.

Sachverhalt und Verfahrensgang:

Durch eine Baulandumlegung wird der Zuschnitt von Grundstücken neu geordnet, um eine

plangerechte und zweckmäßige bauliche Nutzung zu ermöglichen. Das Baugesetzbuch sieht

hierfür in den §§ 45 ff. ein - von der Gemeinde durchzuführendes - hoheitliches Verfahren vor.

Eine freiwillige Baulandumlegung kommt in Betracht, wenn die Grundstückseigentümer bereit und

in der Lage sind, durch vertragliche Lösungen eine plangerechte Grundstücksneuordnung

herbeizuführen.

§ 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchstabe b des Grunderwerbsteuergesetzes sieht für

Eigentumsübergänge aufgrund von (amtlichen) Baulandumlegungen im Regelfall eine Befreiung

von der Grunderwerbsteuer vor; einen vergleichbaren Befreiungstatbestand für freiwillige

Umlegungen gibt es hingegen nicht.

Im Zuge einer freiwilligen Baulandumlegung erwarben die Beschwerdeführer Grundstücke von

einer Gemeinde und übertrugen Teilflächen ihnen gehörender Grundstücke auf diese. Das

zuständige Finanzamt setzte Grunderwerbsteuer gegen die Beschwerdeführer fest. Die hiergegen

erhobenen Einsprüche und Klagen blieben in allen Instanzen erfolglos.

Wesentliche Erwägungen des Senats:

Es verstößt nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, dass

lediglich Grundstückserwerbe im amtlichen Umlegungsverfahren nach den §§ 45 ff. BauGB

von der Grunderwerbsteuer ausgenommen sind, nicht aber Erwerbsvorgänge anlässlich

einer freiwilligen Umlegung.

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Kulturexpress ISSN 1862-1996 Ausgabe 20 - 2015

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Ausgangspunkt im Steuerrecht ist der Grundsatz der Lastengleichheit. Der Gleichheitssatz belässt

dem Gesetzgeber einen weit reichenden Entscheidungsspielraum sowohl bei der Auswahl des

Steuergegenstandes als auch bei der Bestimmung des Steuersatzes. Abweichungen von der mit

der Wahl des Steuergegenstandes einmal getroffenen Belastungsentscheidung müssen sich

indessen ihrerseits am Gleichheitssatz messen lassen. Dabei steigen die Anforderungen an den

Rechtfertigungsgrund mit Umfang und Ausmaß der Abweichung.

Die Grunderwerbsteuer ist eine Rechtsverkehrsteuer; durch sie wird die private

Vermögensverwendung belastet. Anders als bei der amtlichen Umlegung ist die Teilnahme an

vertraglichen Umlegungen grundsätzlich freiwillig.

Beide Umlegungsarten weisen danach in städtebaulicher Hinsicht zwar eine gleiche Zielrichtung

auf. Ihre Unterschiede bezüglich des zugrunde liegenden Verfahrens und der Freiwilligkeit der

Teilnahme daran sind jedoch von solchem Gewicht, dass der Gesetzgeber sie im Hinblick auf den

Charakter der Grunderwerbsteuer als Verkehrsteuer unterschiedlich behandeln darf.

Die eingeholten Stellungnahmen haben nicht ergeben, dass freiwillige und amtliche Umlegungen

in der kommunalen Praxis als beliebig austauschbar behandelt werden und deshalb keine

Differenzierung gerechtfertigt ist. Sie werden offenbar vielmehr als Instrumente der Bodenordnung

mit deutlich unterschiedlichem Rechtscharakter und dementsprechend je eigenen Vor- und

Nachteilen wahrgenommen und nach Maßgabe der örtlichen Grundstücks- und

Eigentumsstrukturen bewusst eingesetzt. So wird die freiwillige Umlegung nach den insoweit

weitgehend übereinstimmenden Angaben in aller Regel nur bei absehbar konsensual zu lösenden

Verteilungsfragen in Betracht gezogen. Das Scheitern einer freiwilligen Umlegung führt

keineswegs immer und selbstverständlich zu einer amtlichen Umlegung.

www.bundesverfassungsgericht.de

Kultexpress ISSN 1862-1996 vom 12. Mai 2015

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Ausgabe 20 - 2015

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Zukunft Lebensräume: Was altersgerechte Architektur ist Foto (c) Kulturexpress

Wie sich auf eine altersgerechte Architektur vorbereiten,

diese Frage stellte sich Christine Degenhart mit

Architekturbüro aus Rosenheim, am 30. April im Kap

Europa in Frankfurt am Main anlässlich der Messe und

Konferenz "Zukunft Lebensräume" und lieferte konkretes

dazu. Sie forderte für die Alten mehr altersgerechte

Gebäude zu bauen.

Früher gab es viel mehr Häuser, die im Verband angelegt wurden

und als Altersruhesitz hervorragend funktionierten. Das war auf dem Hof oder in der Gemeinde,

wo eben der Bedarf bestand. Das kann der soziale Wohnungsbau nicht mehr leisten, was früher

die Häuser der Alten meist in einfacher Bauweise leisten konnten. Heute lautet die Devise, so

lange wie möglich zu Hause bleiben. Dies beschreibt auch die aktuelle Studie "Älter werden in

München", was ohne weiteres auf andere Regionen in Deutschland anwendbar ist. Hier in der

Kurzfassung.

Christine Degenhart erwähnte positiv das Vorhandensein von Supermärkten mit integrierten Cafés

aus ihrer Region. Dorthin würden auch ältere Menschen gern gehen. Im Gelände verlaufende

Stufen und Rampen über den Platz, indem sie mahnte, jede Kante ist störend im weiteren Verlauf.

Das gilt vordergründig für mobilitätseingeschränkte Menschen, die Barrierefreiheit brauchen.

Alltagsarchitektur muss kontrastreich sein, besonders am Eingang zum Haus. Die Beleuchtung

muss stimmen. Eine Lichtleiste seitlich zur Benutzung der Schlüssel oder bei motorischen

Einschränkungen kann helfen.

Einfacher Grundriss und Gemeinschaftsflächen innerhalb der Hausgemeinschaft sind allseits

gefordert. Räume, die alle mitbenutzen können. Früher waren dies Waschküchen, doch diese sind

heutzutage meist überflüssig geworden und stehen leer oder sind gar nicht mehr vorhanden. Die

Bauordnung der Länder sieht Barrierefreiheit in den Neubauten vor. Mit dem Bestandsbau wird

das schon schwieriger, wenn keine Notwendigkeit zum Umbau besteht. Die Architektin forderte,

der Wohnungsbau müsse durchgehend barrierefrei sein, das gelte nicht nur für die Rollstuhlfahrer.

Doch die Realität sieht anders aus und in den Städten ist es noch schwieriger geworden. Einen

Basisstandard liefert die DIN 18040-2.

Zimmerdurchgänge ohne Schwelle bauen, das gilt auch für Balkon und die Dusche im Bad. Das

sei anfänglich schwer beim konstruieren. Unmöglich ist es nicht, sondern lösbar auch im Altbau wo

oft nur Minibäder vorhanden sind. Gefordert werden gerade Treppen, um die Sturzgefahr zu

mindern. Stufen mit Gummierung an der Vorderkante helfen bei der Überwindung. Ein Meter und

zwanzig Breite Türen sind optimal. Nicht nur 80 Zentimeter, wie das oft der Fall ist bei

Durchgängen.

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Kulturexpress ISSN 1862-1996 Ausgabe 20 - 2015

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Wohnungen müssen gar nicht von vornherein auf eine altersgerechte Bauweise abgestimmt sein,

um von vornherein den Eindruck einer Reha-Einrichtung zu vermeiden. Vielmehr sollte die

Wohnung oder das Haus nachrüstbar gebaut werden. Wanne oder Dusche sind ein Kriterium bei

der Planung einer Wohnung. Deshalb ist vorab planen immer sinnvoll und strukturelles

durchplanen genauso wichtig. Ein umwandelbares Bad bringt mehr persönliche Vorteile und hilft

vorausschauend zu planen. Es geht auch in einzelnen Schritten, um die Barrierefreiheit zu

erreichen. Dazu zählen beispielsweise barrierefreie Duschhocker.

Siehe auch: Zukunft Lebensräume: Produkte und Anwendungen vorgestellt

Siehe auch: Zukunft Lebensräume: Bauen für Menschen mit Demenz

Siehe auch: Zukunft Lebensräume: Zur Vortragsreihe Architektur und Demenz

Siehe auch: Zukunft Lebensräume. Messe und Kongress im Kap Europa, ein Verbund aus

Wohnungs-, Pflege- und Gesundheitswirtschaft

Kultexpress ISSN 1862-1996 vom 14. Mai 2015

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Ausgabe 20 - 2015

Page 11: Kulturexpress 20 2015

Konzerngewinn der KfW-Bank erhöht sich auf 1,5 Mrd. Euro Foto (c) Kulturexpress

Das Wachstum fällt in Europa und weltweit

schwach aus, sagte der KfW-Vorsitzende, Dr.

Ulrich Schröder, auf dem Foto am 15. April

während der Bilanzpressekonferenz zum

Jahresergebnis 2014 der KfW-Bankengruppe.

Hauptsitz der Bank ist in der Zeppelinallee in

Frankfurt am Main. Beklagt wurde eine

Niedrigzinsphase, welche das Wirtschaftsmodell

in der eigenen Bank generell in Frage stellt.

Eine Folge regulatorischer Einschränkungen was Banken angeht. Angeprangert

wurden geopolitische Krisen in der Ukraine und Russland sowie im Nahen Osten.

Gestiegenes Gesamtfördervolumen von 74,1 Mrd. EUR

Konzerngewinn auf 1,5 Mrd. EUR erhöht

Bilanzsumme auf 489,1 Mrd. EUR angestiegen

Kernkapitalquote nach Basel III: 14,1 Prozent

Die Förderzusagen durch die KfW-Bank sind auf ein Gesamtvolumen von 74,1 Mrd. EUR

gestiegen (2013: 72,5 Mrd. EUR). Dabei bildete die Förderung des Mittelstands, von Gründern und

innovativen Unternehmen weiterhin Schwerpunkte. Ebenso hat die KfW ihre Rolle als einer der

weltweit führenden Finanzierer für Klima- und Umweltfinanzierungen weiter gestärkt (26,6 Mrd.

EUR). Insbesondere ist das internationale Geschäft der KfW (hierzu zählen der Geschäftsbereich

KfW Entwicklungsbank, KfW IPEX-Bank und DEG) mit 25,5 Mrd. EUR (2013: 20,5 Mrd. EUR) um

25 Prozent gewachsen.

Mit einem Konzerngewinn von 1.514 Mio. EUR hat die KfW im Geschäftsjahr 2014 ein sehr

gutes Ergebnis erzielt, mit dem die Erwartungen und das Vorjahresergebnis (1.273 Mio. EUR)

übertroffen wurden. Die positive Entwicklung resultiert vor allem aus dem sehr guten

Bewertungsergebnis, das insbesondere den Rückgang des Zinsüberschusses infolge des

schwierigeren Zinsumfelds überkompensierte. Die erbrachten Förderleistungen der KfW – im

Wesentlichen in Form von Zinsverbilligungen – liegen nachfragebedingt mit 364 Mio. EUR unter

dem Vorjahresniveau (597 Mio. EUR).

Das Betriebsergebnis vor Bewertungen (vor Förderleistung) liegt mit 2.023 Mio. EUR (2.302

Mio. EUR) erwartungsgemäß unter dem Vorjahreswert. Dabei beläuft sich das Zinsergebnis als

wichtigste Ertragsquelle im Konzern auf 2.768 Mio. EUR (2.997 Mio. EUR). Bei stabilen

Zinsmargen im Aktivgeschäft resultiert der Rückgang im Wesentlichen aus erwartungsgemäß

rückläufigen Zinsstrukturbeiträgen infolge des sehr niedrigen Zinsniveaus und der sich weiter

abflachenden Zinskurve. Unverändert profitierte die KfW von ihrer erstklassigen Bonität. Belastet

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Kulturexpress ISSN 1862-1996 Ausgabe 20 - 2015

Page 12: Kulturexpress 20 2015

wurde das Ergebnis weiterhin durch den Anstieg der Verwaltungskosten infolge der

regulatorischen Maßnahmen sowie der Investitionen in die Modernisierung der KfW.

Aus der Risikovorsorge im Kreditgeschäft ergaben sich insgesamt Ergebnisbelastungen in

Höhe von 143 Mio. EUR. Diese liegen deutlich unterhalb der Planwerte und noch unter dem

bereits niedrigen Wert aus dem Vorjahr (311 Mio. EUR), der noch von hohen Nettozuführungen im

Segment Maritime Industrie gekennzeichnet war.

Der geldpolitische Kurs der Zentralbanken prägte die Lage an den Finanzmärkten im Jahr 2014.

Das Wertpapierportfolio hat sich in der Folge erneut gut entwickelt und hat wie im Vorjahr mit 57

Mio. EUR zum sehr guten Bewertungsergebnis beigetragen.

Der Erfolgsbeitrag aus dem Beteiligungsportfolio in Höhe von 122 Mio. EUR (46 Mio. EUR)

resultiert vor allem aus dem Geschäftsfeld Förderung der Entwicklungs- und

Transformationsländer, im Wesentlichen aus der DEG.

Die Bilanzsumme des Konzerns hat sich im Geschäftsjahr 2014 um 24,3 Mrd. EUR auf 489,1

Mrd. EUR erhöht. Zurückzuführen ist der Anstieg vor allem auf zins- und wechselkursinduzierte

Marktwertveränderungen der zu Sicherungszwecken eingesetzten Derivate und deren Abbildung

im Hedge Accounting. Der Anstieg des Neugeschäftsvolumens spiegelt sich in den um 7,1 Mrd.

EUR auf 365,3 Mrd. EUR erhöhten Nettokreditforderungen wider. Dabei gingen außerplanmäßige

Tilgungen im inländischen Förderkreditgeschäft gegenüber dem Vorjahr zurück.

Kultexpress ISSN 1862-1996 vom 12. Mai 2015

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Ausgabe 20 - 2015

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Akkordeon Musik-Festival in Bruchsal vom 4. bis 7. Juni 2015 Foto: (c) DHV Meldung: Stadt Bruchsal

Festivalstimmung mit der musikalischen „Champions

League“. Wettbewerb um den Deutschen Akkordeon-

Musikpreis. Vier Tage mit Konzerten und

Straßenmusik.

Einmal mehr findet sich in Bruchsal vom 4. bis 7. Juni die

musikalische „Champions League“. Die Stadt ist zum zweiten

Mal nach 2012 Austragungsort des Akkordeon Musik-

Festivals, bei dem sich rund 400 Akkordeonisten sowie

Mundharmonika- und Handharmonikaspieler aus ganz

Deutschland um den alle drei Jahre ausgelobten Musikpreis

ihres Verbandes bewerben.

Ob als Solisten, mit kleinem kammermusikalischem Ensemble

oder ganzem Orchester - drei Tage lang spielen die oft noch

jugendlichen, gleichwohl instrumental schon herausragenden

Teilnehmerinnen und Teilnehmer um die besten Platzierungen.

Zudem beschränken sich der Deutsche Harmonika-Verband (DHV) als Ausrichter und die Stadt

Bruchsal als Gastgeberin bewusst nicht auf geschlossene Konzertsäle. Vielmehr gehen die

Ensembles auch hinaus, mitten hinein in den geschäftigen Trubel der Innenstadt. Entsprechend

wird es am Samstag, 6. Juni, in der Zeit zwischen 10.30 und 18 Uhr ein Straßenfest mit

zahlreichen kleineren Auftritten geben. Passanten und Musikfreunde haben dann die Möglichkeit,

durch die Straßen und Plätze der Stadt zu flanieren und Festivalstimmung mitzunehmen.

Für die Bruchsaler Oberbürgermeisterin und Schirmherrin der Veranstaltung, Cornelia Petzold-

Schick, auch ein weiterer wichtiger Beitrag zum Stadtmarketing. Gerade im Jahr der Heimattage

ist bedeutet das eine breite Wahrnehmung in Bruchsal und der gesamten Region. Glanzlichter der

Veranstaltungen werden die Hauptkonzerte im Bürgerzentrum sein, für die schon vorab oder an

der Festivalkasse Karten zu erhalten sind. Mit dabei auch die Konzertakrobaten Gogol & Mäx, die

am Abend des 5. Juni ihr artistisches Können unter Beweis stellen.

Akkordeon-Musik-Festival

Bruchsal, 4. bis 7. Juni 2015

Auszüge aus dem Programm

Donnerstag | 4. Juni 2015

Eröffnungskonzert mit dem Orchester Hohnerklang

Dirigent Hans-Günther Kölz

20.15 Uhr | Rechbergsaal im Bürgerzentrum | Eintritt: 20 Euro (bis 8 Jahre Eintritt frei)

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Kulturexpress ISSN 1862-1996 Ausgabe 20 - 2015

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Das Orchester Hohnerklang aus Trossingen, besetzt vorrangig mit den traditionsreichen

Instrumenten wie Mundharmonikas und Akkordeons, hat ein klares Ziel: Mit einer gelungenen

Mixtur aus Classics, Popmusik, Rock bis hin zum Jazz möchte der Hohnerklang einem

stereotypen Schubladendenken ein Ende bereiten. Das Orchester hat neben weltbekannten

Stücken wie „You Raise Me Up“ oder „A Crazy Little Thing Called Love“ auch Kompositionen wie

dem rocksinfonischen „Mc Arthur Park“ von Jimmy Webb im Programm. Im Focus steht auch die

neue Komposition „Variations“ des Dirigenten und Produzenten der CD Hans-Günther Kölz. Die

Solisten des Orchesters, die alle eine hochwertige Ausbildung mitbringen, beweisen auf

eindrückliche Weise, wie spannend diese Musikauswahl mit Akkordeons und Mundharmonikas

sein kann. Für den Drive sorgen eine professionelle Rhythmusgruppe.

Freitag | 5. Juni 2015

Mittagskonzert

Es musizieren Ensembles und Solisten des Hohner-Konservatoriums Trossingen

12.30 Uhr | Ehrenbergsaal im Bürgerzentrum

Dieses Konzert wird die Besucher beschwingt in die Mittagspause begleiten. Hier musizieren

junge, begabte Instrumentalisten, die mit ihrem instrumentalen Können, ihrem Zusammenspiel

und ihrer Bühnenpräsenz begeistern – ob bei Klassikern, Jazz-Standards oder Tango-Musik.

Freitag | 5. Juni 2015

Gogol & Mäx

Christoph Schelb, Max-Albert Müller

20.15 Uhr | Rechbergsaal im Bürgerzentrum | Eintritt: 20 Euro (bis 8 Jahre Eintritt frei)

Herzlich Willkommen in der herrlich grotesken und umwerfend komischen Welt der

Konzertakrobaten Gogol & Mäx. Was diese meisterlichen Komiker auf den Theaterbühnen

Europas darbieten, ist schlichtweg atemberaubend. Zwei prall gefüllte Stunden des Lachens und

Staunens über die akrobatische und musikalische Kunstfertigkeit und die schier unbegreifliche

Instrumentenvielfalt. Und wenn im großen Finale die Pianisten-Ballerina im rosafarbenen Tutu auf

filigranem Stahl balanciert, dann hat es den Anschein, als könne sich selbst die auf dem Klavier

thronende Bachbüste vor Lachen kaum mehr auf ihrem Sockel halten.

Samstag | 6. Juni 2015

Straßenfest

Musiker und Musikerinnen lassen die Innenstadt erklingen.

10.30 - 18.00 Uhr | Innenstadt Bruchsal

Festivalkonzert mit dem Akkordeonorchester Baltmannsweiler

20.15 Uhr | Rechbergsaal im Bürgerzentrum | Eintritt: 20 Euro (bis 8 Jahre Eintritt frei)

Großartige Auszeichnungen und das Mitwirken an internationalen Veranstaltungen sowie viele

erfolgreiche eigene Konzerte belegen das musikalische Engagement dieses Orchesters.

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Kulturexpress ISSN 1862-1996 Ausgabe 20 - 2015

Page 15: Kulturexpress 20 2015

Besondere Anliegen sind die konzertante Originalmusik ebenso wie die Interpretation klassischer

Werke. Dank der unzähligen Bearbeitungen des Dirigenten Thomas Bauer wagt sich das

Orchester immer wieder an neue Herausforderungen.

Sonntag | 7. Juni 2015

Abschlussveranstaltung

Verleihung Deutscher Akkordeon-Musikpreis

15.00 Uhr | Rechbergsaal im Bürgerzentrum

Kartenvorverkauf:

Deutscher Harmonika-Verband e.V., Rudolf-Maschke-Platz 6, 78647 Trossingen, Geschäftsstelle:

Tel. 07425-32 66 46, Fax: 07425-32 66 48, E-Mail: [email protected] , Internet: www.dhv-ev.de

Touristinformation Bruchsal, Am Alten Schloss 22, 76646 Bruchsal, Tel. 07251 – 505 94 61, E-

Mail: [email protected] , Interet: www.bruchsal-erleben.de

Festivalbüro und Abendkasse sind besetzt: Donnerstag, 4. Juni, 15-17 Uhr und 19-20.30 Uhr,

Freitag und Samstag 8-18 und 19-20.30 Uhr sowie am Sonntag, 7. Juni, 8-14 Uhr.

Kultexpress ISSN 1862-1996 vom 09. Mai 2015

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Ausgabe 20 - 2015