Kulturexpress 22 2014
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Je Woche 10. Jahrgang ISSN 1862 - 1996
Kulturexpress unabhängiges Magazin
Ausgabe 22
25. – 31. Mai 2014
.
Zeitschrift für Kunst, Kultur, Philosophie, Wissenschaft und Wirtschaft Kulturexpress verpflichtet sich unabhängig über wirtschaftliche, politische und kulturelle Ereignisse zu
berichten. Kulturexpress ist deshalb ein unabhängiges Magazin, das sich mit Themen zwischen den Welten
aus Wirtschaft und Kultur aber auch aus anderen Bereichen auseinandersetzt. Das Magazin bemüht sich
darin um eine aktive und aktuelle Berichterstattung, lehnt jedoch gleichzeitig jeden Anspruch auf
Vollständigkeit ab
Impressum
Herausgeber und Redaktion
Rolf E.Maass
Adresse
Postfach 90 06 08
60446 Frankfurt am Main
mobil +49 (0)179 8767690
Voice-Mail +49 (0)3221 134725
www.kulturexpress.de www.kulturexpress.info
www.svenska.kulturexpress.info
Kulturexpress in gedruckter Form
erscheint wöchentlich
ISSN 1862-1996
Finanzamt IV Frankfurt a/M
St-Nr.: 148404880
USt-idNr.: DE249774430
E-Mail: [email protected]
Inhalt
Per Kirkeby Ausstellung - Kunsthalle Gießen im großen neuen Rathaus am Berliner Platz bis 31. August 2014
Fußball Sommer Freiluft Arena 2014: Live-Übertragung in der Gerbermühle, im Roomers und Bristol
Architektenwettbewerb „Messehalle 7“ der Messe Frankfurt geht in Endausscheidung. Sieger wird im September gekürt
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine Eigenbedarfskündigung
Kulturexpress ISSN 1862-1996 Ausgabe 22 - 2014
Im Wieseck-Korridor
Per Kirkeby Ausstellung - Kunsthalle Gießen im großenneuen Rathaus am Berliner Platz Foto: © Kulturexpress, Meldung: Kunsthalle Gießen, den 25. 04. 2014
Schon 1994 war der bekannte dänische Künstler
Per Kirkeby, der seinerzeit als Professor an der
Städelschule in Frankfurt lehrte, in Gießen, um den
Ort für eine Backsteinskulptur zu suchen, die dann
1996 auf dem Campus der Justus-Liebig-
Universität Gießen vollendet wurde. Diese Arbeit
Kirkebys vor Ort wie auch seine weit ausgreifende
künstlerische Gesamtkonzeption boten den Anlass,
während der 5. Hessischen Landesgartenschau
Gießen im Jahr 2014, die Position dieses Künstlers
in der Kunsthalle Gießen zu präsentieren.
Die Gießener Ausstellung nimmt sich eine Auswahl von
Werkgruppen des „künstlerischen Universalisten“ Kirkeby, dessen Schaffen die
unterschiedlichsten Medien und Ausdrucksformen umfasst. Sie zeigt eine Reihe von
Masoniten (1977-1997), eine Reihe von Temperagemälden, eine Folge von Bronzemodellen
und Zeichnungen zu Backsteinskulpturen, großformatige Kohlezeichnungen, eine Serie von
intensivfarbigen Monotypien, die neueren Datums und aus dem Jahr 2012 sind sowie ein
Ölbild in dem auch für den Künstler außergewöhnlich großen Format von rund 3 x 7 Metern.
Das Bild kann in Gießen, 15 Jahre nach seiner Entstehung 1999, erstmals öffentlich
präsentiert werden. Diese exemplarische Werkauswahl ermöglicht einen Einblick in den
künstlerischen Kosmos des promovierten Geologen Kirkeby, der im Laufe seiner
umfangreichen Werkentwicklung auch als Kunstwissenschaftler und Theoretiker hervortrat.
Die "Backsteinskulptur" vor dem Neubau der Deutschen Nationalbibliothek schuf Per
Kirkeby 1996, wie diese in Gießen an der Justus-Liebig-Universität. Die Skulptur in
Frankfurt verfügt über eine Länge von 37,5 Metern und hat eine Breite von 17,5 Metern. Ihre
Höhe beträgt 5,0 Meter. Es handelt sich wie in Gießen um eine begehbare monumentale
Skulptur aus roten Backsteinen, die aus 2,50 x 2,50 x 2,50 Meter großen Kuben besteht.
Diese reihen sich offen oder mit einem Türsturz versehen aneinander und sind nach oben
offen. Schaut man durch einen Eingang der Skulptur, vermittelt sich dennoch der Eindruck
eines geschlossenen Raumes. Monumentalität und Größe der Skulptur lassen unvermittelt
an sakrale Räume und Kirchen der für nordische Länder und Hansestädte so typischen
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Kulturexpress ISSN 1862-1996 Ausgabe 22 - 2014
"Backsteingotik" denken. Auch in seiner aktuellen Malerei finden sich immer wieder Motive,
die im Zusammenhang mit den Backsteinskulpturen stehen. Der architektonische Bezug
behält trotz seiner konstruktiven Strenge stets einen erdverbundenen und lehmigen
Charakter ein Merkmal in Kirkebys Arbeiten. Seine Malereien folgen Linien, die an
organisiertes organisches Leben erinnern wie Wurzelgeflechte, Baumrinde oder
Bestandteile der Zellulose.
Per Kirkeby - architektonisch anmutende
Backsteinsskulpturen vor der Deutschen
Nationalbibliothek in Frankfurt a/M
Per Kirkeby Ausstellung Kunsthalle Gießen
im großen neuen Rathaus am Berliner Platz
bis 31. August 2014
Zur Ausstellung erscheint eine Publikation im Snoeck Verlag Koeln mit 102 Seiten, 59
farbigen Abbildungen und Texten von Marcel Baumgartner und Ute Riese.
Kunsthalle Gießen
Berliner Platz 1
35390 Gießen
Foto: © Kulturexpress
Foto: Axel Schneider, Roter Backstein, 6 × 5 × 7 m, Gießen 1996
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Kulturexpress ISSN 1862-1996 Ausgabe 22 - 2014
Foto: © Kulturexpress
Kulturexpress ISSN 1862-1996 vom 30. Mai 2014
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Kulturexpress ISSN 1862-1996 Ausgabe 22 - 2014
Fußball Sommer Freiluft Arena 2014: Live-Übertragung inder Gerbermühle, im Roomers und BristolMeldung: Lena Kraft, articolare public relations, 63689 Ranstadt, den 30. 05. 2014
Gemeinschaftlich die Fußball-WM
erleben und dabei Fußball Food,
BBQ und Frankfurter Klassiker
genießen
Frankfurt, Mai 2014. Der Mega-Event des
Sommers steht bevor. Die Fußball WM
2014 in Brasilien wird viele Fans auf die
Straßen locken, um gemeinsam ihren
Mannschaften zuzujubeln und zu feiern.
Auch in der Gerbermühle, im Roomers
und Bristol können Gäste in stimmungsvollen Open-Air-Bereichen die Spiele verfolgen.
Der beliebte Sommergarten der Gerbermühle verwandelt sich vom 12. Juni bis 13. Juli
2014 in eine Fanmeile. Alle 64 Spiele werden auf einer 4x3 Meter großen LED-Wand
übertragen. Das malerische Mainufer, erleuchtete Kastanienbäume, frisch gezapftes Bier,
Grillgerichte und Frankfurter Klassiker bieten den idealen Rahmen für ein Fußballfest für
Jung und Alt. Wer lieber in der Frankfurter Innenstadt seinen Mannschaften die Daumen
drückt, hat die Wahl zwischen der Summerlounge im Bristol Hotel oder dem Patio im
Roomers.
Zwischen Bahnhof und Messe gelegen, zählt
das Bristol mit seiner urbanen Bar und der
Summerlounge zu den trendigsten
Ausgehlocations in Frankfurt. Fußballfans
können hier die Begegnungen bis 24 Uhr
miterleben, dazu serviert das Bristol Team
Gegrilltes, Bristol Hütchen und Bierbuckets.
Auch das Roomers an der Gutleutstraße steht
im Zeichen des runden Leders. Im Patio, einer
der schönsten Freiluft-Bereiche der Stadt,
garantieren zahlreiche Flatscreens einen
erstklassigen Blick auf den Spielverlauf. Die
Teams der Roomers Bar und des Restaurants verwöhnen die Gäste mit Cocktails sowie
den beliebten Gedecken für Damen (Vodka und Champagner) und Herren (Bier und
Zigarre). Die Küche bietet kulinarische Vielfalt von Fußball Food mit Hot Dogs und Chips,
Original American BBQ vom Smoker bis zu kleinen Köstlichkeiten zum Aperitivo. Auch in
der Roomers Bar besteht die Möglichkeit, die Spiele zu verfolgen. Gäste, die eine private
Atmosphäre bevorzugen, können exklusiv einen separaten Raum im Roomers buchen.
Reservierungen:
Roomers Restaurant T +49 69 27 13 42 810
Gerbermühle T +49 69 689 77 79 44
Bristol T +49 69 24 23 90
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Kulturexpress ISSN 1862-1996 Ausgabe 22 - 2014
Kulturexpress ISSN 1862-1996 vom 24. Mai 2014
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Kulturexpress ISSN 1862-1996 Ausgabe 22 - 2014
Architektenwettbewerb „Messehalle 7“ der Messe Frankfurtgeht in Endausscheidung. Sieger wird im September gekürtAbb.: © Kulturexpress
Meldung: Messe Frankfurt GmbH, den 28. 05. 2014
Der Planungswettbewerb für
den Neubau der Halle 7 auf
dem Frankfurter
Messegelände läuft
weiterhin nach Plan. In
einem ersten Schritt hatte
die Messe Frankfurt zehn
Planungsbüros zur
Teilnahme am Wettbewerb
aufgefordert. In einem
öffentlichen
Bewerbungsverfahren wurden zehn weitere Büros, aus insgesamt über 80 eingegangenen
Bewerbungen, von einer mit externen Experten besetzten Kommission hinzugewählt. „Diese
20 Büros haben in einem anonymisierten Verfahren Konzeptstudien eingereicht. Aus
diesem Teilnehmerfeld haben wir am Montag sechs Büros ausgewählt,“ beschreibt Uwe
Behm, Geschäftsführer der Messe Frankfurt, den bisherigen Ablauf. „Diese sechs
ausgewählten Büros gehen jetzt in die Endausscheidung des Wettbewerbs, und ich freue
mich schon auf die weitere Ausführung der Entwürfe.“
Bei den sechs ausgewählten Büros handelt es sich um:
-AOA Anttinen Oiva Arkkitehdit Oy | Helsinki | Finnland
-Behnisch Architekten | Stuttgart
-Dietz Joppien Architekten |Frankfurt
-kadawittfeldarchitektur | Aachen
-Sauerbruch Hutton Architekten | Berlin
-Waechter + Waechter | Darmstadt
Aufgabe des Wettbewerbs ist es, bis September eine ideal zum Messegelände und seiner
Umgebung passende Architektur für eine zweistöckige Halle mit etwa 35.000 bis 38.000
Quadratmetern Ausstellungsfläche zu entwickeln. Die neue Halle 7 wird im südwestlichen
Teil des Frankfurter Messegeländes, in unmittelbarer Nähe zum Tor West, gebaut.
Kulturexpress ISSN 1862-1996 vom 30. Mai 2014
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Kulturexpress ISSN 1862-1996 Ausgabe 22 - 2014
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eineEigenbedarfskündigungMeldung: Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe, den 09. 05. 2014
Mit dem am 09. Mai 2014 veröffentlichtem Beschluss hat die 2. Kammer des
Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde
gegen ein Räumungsurteil in Folge einer Eigenbedarfskündigung nicht zur
Entscheidung angenommen. Eine Revision zum Beschluss wurde nicht
zugelassen.
Sachverhalt und Verfahrensgang:
Die Beschwerdeführerin mietete 1987 eine 57,48 qm große Wohnung in B., deren
Eigentümer seit 1997 der Kläger des Ausgangsverfahrens ist. Er lebte bis zum Jahr 2008
ebenfalls in B. und verzog dann mit seiner Ehefrau und den vier gemeinsamen Kindern in
eine andere Stadt. Der Kläger kündigte im Jahr 2010 das mit der Beschwerdeführerin
bestehende Mietverhältnis - unter anderem - wegen Eigenbedarfs.
Hinsichtlich des Eigenbedarfs führte er aus, er sei mit seiner Familie berufsbedingt
umgezogen, habe in B. allerdings eine im Jahr 1999 geborene, nichteheliche Tochter, für
die er gemeinsam mit der Kindesmutter das Umgangs- und Sorgerecht habe. Um dieses
auszuüben, sei es erforderlich, dass er sich regelmäßig über mehrere Tage in B. aufhalte.
Hierfür benötige er die an die Beschwerdeführerin vermietete Wohnung. Nachdem das
Amtsgericht die Räumungsklage abgewiesen hatte, wurde die Beschwerdeführerin in der
Berufungsinstanz vom Landgericht zur Räumung und Herausgabe der Wohnung an den
Kläger verurteilt. Die Revision hat das Landgericht nicht zugelassen.
Wesentliche Erwägungen der Kammer:
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, denn sie hat in der
Sache keine Aussicht auf Erfolg.
a) Soweit die Beschwerdeführerin eine Verletzung ihres Eigentumsgrundrechts rügt, fehlt es
an einer ausreichenden Begründung der Verfassungsbeschwerde; insoweit ist die
Verfassungsbeschwerde unzulässig.
b) Daher kann nur die Nichtzulassung der Revision verfassungsrechtlich geprüft werden.
Insoweit verletzt die angegriffene Entscheidung des Landgerichts die Beschwerdeführerin
nicht in ihrem Recht auf den gesetzlichen Richter aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG.
aa) Für eine willkürliche Nichtzulassung der Revision ist vorliegend nichts ersichtlich,
insbesondere werden mit der Verfassungsbeschwerde keine diesbezüglichen Anhaltpunkte
dargetan.
bb) Zwar kommt eine Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nach der Rechtsprechung
des Bundesverfassungsgerichts auch dann in Betracht, wenn die Entscheidung des
Gerichts über die Nichtzulassung nicht näher begründet ist, obwohl die Zulassung des
Rechtsmittels nahe gelegen hätte. Die Voraussetzungen eines solchen verfassungsrechtlich
relevanten Begründungsdefizits sind im vorliegenden Fall jedoch nicht gegeben. Im
vorliegenden Fall hat das Berufungsgericht die Nichtzulassung der Revision zwar nicht mit
einer auf den Einzelfall bezogenen Begründung versehen. Dies führt jedoch nicht zu einer
Verfassungsverletzung, denn die Zulassung der Revision hat nicht im Sinne der
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Kulturexpress ISSN 1862-1996 Ausgabe 22 - 2014
einschlägigen Rechtsprechung nahe gelegen.
Insbesondere ergibt sich - selbst nach den Darlegungen der Verfassungsbeschwerde -
keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache. Grundsätzliche Bedeutung hat eine
Rechtssache nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dann, wenn eine
klärungsbedürftige Frage zu entscheiden ist, deren Auftreten in einer unbestimmten Vielzahl
von Fällen zu erwarten ist und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an einer
einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt. Als in diesem Sinne
klärungsbedürftig käme vorliegend allenfalls die Frage in Betracht, ob der bloße Wunsch
des Eigentümers nach einer Zweitwohnung die Voraussetzungen des Eigenbedarfs erfüllen
kann, oder ob umgekehrt die Annahme eines Eigenbedarfs bereits dann ausgeschlossen
ist, wenn der Vermieter bereits eine andere Wohnung besitzt und diese nicht aufgeben,
sondern weiterhin nutzen will.
Die Zulassung der Revision unter diesem Gesichtspunkt erscheint allerdings nach der
insoweit maßgeblichen Rechtsprechung der Fachgerichte nicht nahe liegend. Nach
ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs reicht zwar allein der Wille des
Vermieters, in den eigenen Räumen zu wohnen, für die Annahme von Eigenbedarf noch
nicht aus. Ausreichend sind jedoch vernünftige und nachvollziehbare Gründe für die
Inanspruchnahme des Wohnraumes. Weder dem Wortlaut noch dem Zweck der Vorschrift
sei - so die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - zu entnehmen, dass dem Vermieter
ein Kündigungsrecht nur unter der Voraussetzung zustehe, dass er oder eine begünstigte
Person einen Mangel an Wohnraum habe oder der Vermieter sich in einer
wohnbedarfstypischen Lage befinde. Eine zusätzliche Beschränkung der
Eigenbedarfskündigung - etwa die Forderung nach der Begründung des
Lebensmittelpunktes - lässt sich dieser Rechtsprechung nicht entnehmen.
www.bundesverfassungsgericht.de
Kulturexpress ISSN 1862-1996 vom 30. Mai 2014
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Kulturexpress ISSN 1862-1996 Ausgabe 22 - 2014